8
Der im Jahre 1869 dem Reichstag vorgelegte und 8 de
selben angenommene Entwurf enthielt wiederum die den gegen⸗
wärtigen §§. 16—28 entsprechenden §§. 17—28, diesmal aber unter der Ueberschrift:
II. Erforderniß besonderer Genehmigung.
1) Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Der §. 16 des vorjährigen Entwurfs war weggelassen. Hierzu bemerken die Motive:
„In den Ueberschriften ist das Wort „polizeilich“ gestrichen, weil es Mißverständnisse veranlaßt hat und entbehrlich ist. Da⸗ gegen ist der Ausdruck „besondere“ aufrecht erhalten, um dem Mißverständnisse vorzubeugen, als sei bei den gewerblichen An⸗ lagen, welche der §. 17 nicht aufzählt, die allgemeine baupolizeiliche Genehmigung nicht mehr nöthig.
Der §. 16 des vortährigen Entwurfs, welcher bereits in der Kommission des Reichstages beanstandet wurde, ist aus dem vor⸗ liegenden Entwurfe weggelassen, weil er lediglich allgemeine Grundsätze aufstellte, und die Nr. 1 desselben, welche als maß⸗ gebend für die nach §. 20 von der Verwaltungsbehörde zu treffende Entscheidung nicht entbehrt werden kann, passend im §. 17 des vorliegenden Entwurfs ihre Stellung finden konnte. Durch die Einschaltung dieser Bestimmung in den §. 17 wurde auch der
.12 der Kommissionsanträge entbehrlich, welcher durch seine assung der von der Kommission nicht beabsichtigten Auslegung, als seien die im §. 17 nicht e gewerblichen Anlagen auch der allgemeinen baupolizeilichen Genehmigung enthoben, Vorschub geleistet haben würde.“ Aus diesem Inhalt der Motive geht unzweideutig hervor, daß der Ausdruck „besondere Genehmigung“ nicht etwa — wie zu deduciren versucht worden ist — gewählt wurde, um für kon zessionspflichtige Anlagen das Erforderniß der allgemeinen baupolizei⸗ lichen Genehmigung neben der besonderen gewerbepolizeilichen Geneh⸗ 533 auszusprechen, daß vielmehr die Absicht nur dahin ging, außer Zweifel zu stellen, daß für die nicht konzessionspflichtigen Anlagen das Erforderniß baupolizeilicher Genehmigung fortbestehe. Man be⸗ fürchtete, daß, wenn das Verzeichniß konzes onspflichtiger Anlagen die Ueberschrift:
Anlagen, welche der Genehmigung bedürfen erhielte, hieraus der Schluß gezogen werden könne, daß die nicht in dieses Verzeichniß aufgenommenen Anlagen fortan gar keiner, auch nicht der allgemeinen baupolizeilichen Genehmigung bedürfen sollten.
Ebensowenig gestattet die in den Motiven des ersten Entwurfs enthaltene Bemerkung, daß die Verweisung der allgemeinen bau⸗ u. s. w. polizeilichen Prüfung der konzessionspflichtigen Anlagen an die Gewerbepolizeibehörde im Interesse der Vereinfachung erfolgt sei, einen Zweifel daran, daß nach der Absicht des Gesetz⸗ gebers die Konzession zugleich den Baukonsens in sich schließen sollte.
Hiernach ist denn auch in der Minister ialpraxis bisher verfahren worden. In Anwendung desselben Grundsatzes auf die zum Ressort der Bergverwaltung gehörenden konzessionspflichtigen Nasag e t
durch die Cirkular⸗Erlasse vom 6. November 1874 III. 20 161 8 IV. 4278
1.17 und 7. Dezember 1874 III. 22 426 ausgesprochen worden, daß IV. 15 794
Dampfkesselanlagen auf Bergwerken und Aufbereitungsanstalten neben der von der Bergbehörde zu ertheilenden gewerbepolizeilichen Konzession eines ortspolizeilichen Baukonsenses nicht bedürften.
„Eine abweichende Ansicht hat neuerdings das Ober⸗Verwaltungs⸗
ericht in den Gruͤnden eines die Ertheilung der Erlaubniß zum
lusschank von Mineralwasser auf der Straße betreffenden Erkennt⸗ nisses vom 4. Juli 1877 (Entscheidungen Band II. S. 333 flgde.) ausgesprochen Nachdem ausgeführt worden, daß die Ertheilun der gewerbepolizeilichen Konzession die straßenpolizeiliche Frlaubnig se Benutzung der Straße für den in Rede stehenden Geschäfts⸗ etrieb nicht involvire, heißt es weiter: „Gleiche Ressortverhältnisse treten auch auf anderen polizei⸗ lichen Gebieten hervor, so auf dem der Baupolizei. Ob ein Haus nach Bavuart und dergl. zum Gastwirthschaftsbetriebe enügt, ist nach §. 33 zu prüfen, und diese Prü⸗ ung kann auch vor der Ausführung des Baues er⸗ olgen. Die Genehmigung des Gastwirthschaftsbetriebes in einem neu zu erbauenden Hause erübrigt aber keineswegs die Ein⸗ holung und Ertheilung des polizeilichen Baukonsenses nach Maß⸗ gabe der hierfür bestehenden allgemeinen Bestimmungen. Ganz dasselbe gilt bei der Herrichtung der im §. 16 der Gewerbeordnung gedachten gewerblichen Anlagen, welche der gewerbepolizeilichen Ge⸗ nehmigung bedürfen. Die letztere ist in der Ueberschrift zu dem
Absatz II. im Titel II. der Gewerbeordnung ausdrücklich als eine
„besondere“ bezeichnet worden, um dem Mißverständnisse zu be⸗
gegnen, als sei künftighin die allgemeine baupolizeiliche Genehmigung
1b mehr erforderlich (vergl. die Motive der Regierungsvorlage azu).
Die Vergleichung der Motive der Regierungsvorlage ergiebt aber, daß der betreffende Passus nicht von den konzessionspflichtigen An⸗ lagen, sondern von denjenigen gewerblichen Anlagen, „welche der §. 17 nicht aufzählt“, redet.
„Die Königliche Regierung wolle den Stadtausschuß und die Königliche Polizei⸗Direktion daselbst von dieser meiner Verfügung auf das Schleunigste in Kenntniß setzen.
Berlin, den 14 Dezember 1877.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
1 - Achenbach.
An die Königliche Regierung zu Potsdam.
8
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Bekanntmachung.
„Im Sommer⸗Semester 1880 werden an der Königlichen Thierarzneischule folgende Vorlesungen gehalten werden und die nachstehend genannten Uebungen stattfinden:
¹) Boolvgi⸗, täglich von 7 bis 8 Uhr, Professor Müller.
M2) Organische Chemie, Montag und Sonnabend von 8 bis 10 Uhr; chemische Uebungen, Montag bis Freitag von 2 bis 6 Uhr, Professor Dr. Pinner.
3) Botanik, systematische, Dienstag bis Freitag von 8 bis
9 Uhr; botanische Exkursionen, Sonnabend Nachmittags, Dr. b güccnl Diens
4) Histologie, Dienstag von 9 bis 11 Uhr, P siologie, Mittwoch und Freitag von 9 bis 10 Uhr und vhe aggsahn von 9 bis 11 Uhr; histologische Uebungen, Montag bis Freitag von 2 bis 5 Uhr, Professor Dr. Munk.
M.5) Allgemeine Pathologie und Therapie tä lich von 9 bis 10 Uhr; pathologisch⸗anatomische Demonstrat onen, Mon⸗ tag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 9 Uhr; pathologisch⸗ hün ggische Uebungen täglich von 5 bis 7 Uhr, Professor
r. .
6) Pharmakognosie, Pharmakologie nebst Toxikologie und
Receptirkunde, Dienstag und Freitag von 8 bis 9 5g Mitt⸗
und Donnerstag von 7 bis 9 Uhr; Spital für kleine
Nachmittags von
Montag, Dienstag,
— Freitag von 4 bis 6 Uhr, 8 Dr. Möller.
7) Allgemeine Chirurgie, Montag, Dienstag, Freitag und
Sonnabend von 7 bis 8 Uhr; Akiurgie, Montag und Sonn⸗
18. 1g 8 bis 9 Uhr; ambulatorische Klinik, Lehrer ggeling. 1
8) Veterinärpolizei und Seuchenlehre, Montag bis Don⸗
S on 61 ½ bis 8 Uhr, Medizinal⸗Rath Professor Dr. Roloff.
9) Geburtshülfe, Mittwoch, Freitag und Sonnabend von 8 bis 9 Uhr; Klinik für große Hausthiere, täglich von 9 bis
5 Uhr und Nachmittags von 4 bis 5 Uhr, Professor Diecker⸗ 0
Das Sommer⸗Semester beginnt am 6. April cr. Berlin, den 9. März 1880. Königliche Thierarzneischul⸗Direktion.
Die Nummer 14 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält’ unter Nr. 8703 den Allerhöchsten Erlaß vom 9. März 1880, betreffend Auflösung der Königlichen Direktion der Main⸗ Weserbahn in Cassel und Errichtung eines Königlächen Eisen⸗ bahn⸗Betriebsamtes daselbst. Berlin, den 12. März 1880. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Am
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Okto⸗ ber 1878 wird 1155 ur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Vereinsbuchdruckerei in Hottingen⸗Zürich ge⸗ druckte und im Verlage von A. Herter in Zürich, Industrie⸗ halle, Riesbach 1879, erschienene nicht periodische Druck⸗ schrift „Rechenschaftsbericht der sozialdemo⸗ kratischen Mitglieder des Deutschen Reichstages“ nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. 1“ Berlin, den 12. März 1880. B Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai. 16
3
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ Fencxe . Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Schweizerischen Vereinsbuchdruckerei sn Hottingen⸗ Zürich erschienene nicht periodische Druck⸗
chrift: „Stiebers Verdruß. Geheimschrift zur Sicherung des Briefverkehrs in und mit Deutschland“, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Berlin, den 12. März 1880. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
Bekanntmachung für Seeleute. An der Staats⸗Navigationsschule zu Geestemünde soll zum
1. April d. J. sowohl ein Kursus zur Ausbildung zum Schiffer auf u“ Fahrt, als auch ein solcher zum Steuermann auf großer Fahrt eginnen. Anmeldungen zum Schulbesuch nehmen die dortigen Naviga⸗ tionslehrer enzgegen. Leer, den 11 März 1880.
Der Mönigliche Navigationsschul⸗Direktor.
J. V.: Der Königliche Navigationslehrer
Wendtlandt.
In der Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 11 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Niichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern vor dem Diner den Reichskanzler Fürsten von Bismarck.
„Heute empfingen Se. Majestät den Erb⸗Truchseß des Fürstenthums Halberstadt, von Alvensleben⸗Erxleben, der den Kammerherrnschlüssel seines verstorbenen Vaters überbrachte, sowie später den Präsidenten des Reichsgerichts, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Simson, und hörten den Vortrag des Ministers des Königlichen Hauses Grafen von Schleinitz. Gestern fand im Königlichen Palais eine musikalische Abendunterhaltung statt, bei welcher, unter Leitung des Ober⸗ Kapellmeisters Taubert, Hr. und Fr. Artzôt de Padilla, die Damen Lehmann, Schmalhausen und Tedesca und Hr. Staege⸗ mann mitwirkten. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war heute in einer Sitzung des Vorstandes des Frauen⸗Lazareth⸗ vereins anwesend.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am 10. d. M. Vormittags die Depu⸗ tation des Pommerschen Kürassier⸗Regiments Königin Nr. 2 und nahm militärische Meldungen entgegen.
Ium 1a9 Uhr begab Sich Höchstderselbe mit Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm, Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin und Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Sachsen⸗ Meiningen zur Enthüllung des Denkmals der Hochseligen Königin Luise nach dem Thiergarten. Nachmittags stattete Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Ihrer Königlichen „Hoheit der Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin und hierauf Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗ Strelitz im hiesigen Schlosse einen Besuch ab und nahm das Diner bei Ihren Mase s⸗ ein. 8
estern nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Eahhson⸗ Meiningen das Diner bei Sr. Durchlaucht dem Prinzen Frieheteh von Hohenzollern ein und wohnte der musikalischen bendunterhaltung bei Ihren Majestäten bei.
— Der Bundesrath, die vereinigten Aus üsse dessel⸗ ben für Handel und Verkehr und für Eißenba Sar Post 18 Telegraphen, sowie die vereinigten Ausschüsse für das See⸗ wesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung
nerstag von 7 bis 8 Uhr; Diätetik, Freitag und Sonnabend
— In der heutigen (17.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär Dr. Stephan und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Kommis⸗ sion zur Vorberathung des C betreffend die Abänderung des §. 30 des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, gewählt sei und sich konstituirt habe. (S. unter Reichstagsangelegenheiten.) Weiter der Präsident mit, daß der Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche Hawai eingegangen sei. Darauf setzte das Haus die zweite Be⸗ rathung des Etats pro 1880/81 fort und bewilligte nach dem Antrage der Budgetkommission die wiederholt derselben zur Vorberathung überwiesenen Titel 22 und 53 Kapitel 5 der Einmaligen Ausgaben (Kaserne⸗ ment für das Garde⸗Schützen⸗Bataillon in Lichterfelde 300 000 ℳ und Offizierkasino der Haupt⸗Kadettenanstalt da⸗ selbst 140 000 ℳ). Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die erste Berathung des Nachtragsetats zum Etat der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung für das Etatsjahr 1880/81.
—— Amtlicher Mittheilung zufolge findet im Jahre 1881 in Luzern eine Schweizerische landwirthschaftliche Ausstellung statt.
Die Ausstellung wird vom Bauernverein des Kantons Luzern übernommen und durchgeführt. Die Oberleitung und Ausführung derselben steht unter einem Central⸗Comité, an welches etwaige Anfragen zu richten sind.
— Wie wir hören, wird außer Ecuador auch die Republik Uruguay zum 1. Juli d. J. dem Weltpostverein beitreten, was namentlich für den erheblichen Verkehr mit Montevideo von Wichtigkeit ist.
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt auf⸗ gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Dezember v. J. beförderten Züge und deren AeFtungen wurden auf 58 größeren Eisen⸗ bahn en Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge⸗ sammtlänge von 28 420,10 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert: 11 435 Courier⸗ und Schnellzüge, 76 650 Personen⸗ süe⸗ 47 885 gemischte und 74 893 Güterzüge; an außer⸗ ahrplanmäßigen Zügen: 1271 Courier⸗, Personen⸗ und ge⸗ s und 23 454 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeits⸗ züge. Im Ganzen wurden 601 383 457 Achskilometer be⸗ wegt, von denen 176 676 213 auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 135 970 fahrplanmäßigen Courier⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im S. 7840 oder 5,77 pCt., (gegen 1,87 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,66 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 4118 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, sodaß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen liegenden Ursachen 3722 Verspätungen oder 2,74 „Ct. gegen 0,86 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge ent⸗ ttanden. In demselben Monat des Vorjahres verspäteten au 57 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 1171 Züge, oder 0,91 pCt., mithin 1,83 pCt. weniger. Die größere Anzahl der Verspätungen ist im Wesentlichen au atmosphärische und elementare Einflüsse zurückzuführen. In Folge der Verspätungen wurden 1476 Anschlüsse versäum
gegen 460 in demselben Monat des Vorjahrs und 279 im Vormonat).
— Der Verkäufer von Antheilscheinen auf Original Lotterieloose, die ein Eigenthum des Verkäufers bleiben, während die Käufer solcher vom Verkäufer ausge ellten An⸗ theilscheine bei anfallendem Gewinne nur einen persönlichen Anspruch gegen den Verkäufer auf Auszahlung des Gewinnes gegen Zurückgabe der Antheilscheine erlangen, ist, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 5. Ja⸗
mischte,
aus §. 286 des Strafgesetzbuches zu bestrafen, wenn er zu dem Verkaufe derartiger Antheilscheine keine besondere obrig⸗ keitliche Erlaubniß hat.
Revision ꝛc.) durch Telegramm ist, nach einem Beschluß des E14““ III. Strafsenats, vom 24. Januar 1880, unwirksam.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, sachsen⸗meiningensche Staats⸗Minister von Giseke Berlin wieder abgereist.
Herzoglich ist von
heime Rath Graf von Flemming hat einen ihm Allerhöchst vrssc genn 7Se 8 8 hechf werden die Geschäfte der Königlichen Gesandtschaft durch den Legations⸗Rath Grafen Otto von Dönho ff deüh dsehe
Stetrtin, März. Der Vorsitzende eröffnete die heu⸗ tige Sitzung des Provinzial⸗Land tages mit einer Mit⸗ theilung über die erfolgte Konstituirung der Abtheilungen und Kommissionen, sowie über mehrere neu eingegangene Vor⸗ lagen, deren geschäftliche Behandlung festgestellt wurde.
Hierauf trat man in die Prüfung der Wahlen für die neu in den Provinzial⸗Landtag eingetretenen fünf Mitglieder ein. Neu gewählt sind: 1) Rittergutsbesitzer Knappe zu Alt⸗Storkow, 2) Bauerhossbesitzer Habecker zu Japenzin, 3) Kammerherr von der Lancken⸗Plüggentin, 4) Hauptmann von Puttkamer⸗Barnow und 5) Landrath von Löper⸗Löpersdorf. Die Wahlen der Genannten wurden sämmtlich für gültig erklärt. Demnächst genehmigte man den Abschluß eines mit dem Vorsteher und Inhaber der Ackerbau⸗ schule zu Schellin abgeschlossenen Prolongationsvertrages, ferner den Erlaß einer statutarischen Anordnung, betreffend die Voll⸗ ziehung von Urkunden für den Provinzialverband von Pom⸗ mern, durch welche eine Erleichterung des Geschäftsverfahrens herbeigesührt wird, sowie die Annahme eines Zusatzes zu dem Reglement über die dienstlichen Verhältnisse der Provinzial⸗ beamten, nach welchem auch die Aerzte und Geistlichen als obere Provinzialbeamte angesehen werden sollen.
Nach Erledi ung mehrerer Angelegenheiten von nicht erheblicher Vichligkeit, betreffend die Festsetzung der pensionsfähigen Dienstzeit für mehrere Provinzialbeamte und die Ertheilung der Decharge über die Rechnun⸗ gen mehrerer Provinzial⸗Anstalten, wurde der Baurath Schors durch Akklamation zum Landes⸗Baurath gewählt und die Abstandnahme von einer Vermögensauseinandersetzung mit der Provinz Westpreußen, anläßlich der Veränderung der
des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
Provinzialgrenzen durch das Gesetz vom 8. Februar 1878 be⸗ schlossen.
genehmnigt hatte, trat man in die Berathung des ferneren
nuar d. J., wegen widerrechtlicher Veranstaltung einer Lotterie
— Die Anmeldung von Rechtsmitteln (Berufung, 8
— Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Ge⸗ .
ährend seiner Abwesenheit
8
Nachdem man die Anträge des Provinzial⸗Ausschusses:
den Kreisen eine 4 % ige Rente von dem Seitens der Staats⸗
regierung an die Provinz herausgezahlten Erlöse, für die nach dem
12. August 1875 verkauften Chausseewärter⸗ und Einnehmerhäuser
zu gewähren,
und mit dem Kreise Prenzlau einen Chaussee⸗Ueberlassungs⸗
vertrag nach Maßgabe der mit den einzelnen Kreisen der Provinz getroffenen Vereinbarungen abzuschließen,
ntrages
für “ der geeigneten Fall vom Staate von Zollbrück nach
Bütow zu bauenden Eisenbahn eine Beihülfe aus Provinzialfonds im Betrage von 200 000 ℳ zu bewilligen. 1
Nach längerer Debatte, in welcher im Allgemeinen das
Bedürfniß der hauptsächlich betheiligten Kreise Rummelsburg und Bütow zur Verbesserung der vorhandenen Kommuni⸗ kationsmittel anerkannt und die Annahme des Antrages im Interesse des Zustandekommens der event. beabsichtigten Eisen⸗ bahn, sowie der genannten beiden Kreise von dem Ober⸗ Präsidenten Freiherrn von Münchhausen dem Provinzial⸗ Landtage warm empfohlen wurde, gelangte der Antrag des
reiherrn von der Goltz zur Annahme, nach welchem der “ den Provinzial⸗Ausschuß ermächtigt,
zu dem gedachten Zwecke eine Beihülfe bis zum Betrage von 200 000 ℳ zu bewilligen und die näheren Modalitäten mit der
Königlichen Staatsregierung in Betreff der Zahlung dieser Bei⸗ hülfe zu vereinbaren.
Um 4 Uhr erfolgte demnächst der Schluß der Sitzung.
Bayern. München, 11. März. Das vorgestern aus⸗ gegebene „Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“ meldet: Se. Majestät der König haben Sich unterm 4. März l. J. Aller⸗ höchst bewogen gefunden, 1) dem von dem K. Staatsrathe im ordentlichen Dienste und Staats⸗Minister des Königlichen Hrgses und des Aeußern, Adolph von Pfretzschner, aus
esundheitsrücksichten gestellten allerunterthänigsten Gesuche um Enthebung von der Leitung des Staats⸗Ministeriums des Königlichen Hauses und des Aeußern mit lebhaftem Bedauern über dessen geschwächten Gesundheitszustand und unter der wärmsten Anerkennung der treuen und langbewährten hervor⸗ ragenden und ausgezeichneten Dienste stattzugeben, und dem⸗ selben unter Einreihung in die Zahl öder Staatsräthe im außerordentlichen Dienste Titel und Rang eines Königlichen Staats⸗Ministers vorzubehalten; 2) den Vorsitz im Minister⸗ rathe dem Staats⸗Minister des Innern für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten, Dr. Johann von Lutz, zu übertragen, und 3) den Geheimen Legations⸗Rath im Staats⸗Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, Krafft Freiherrn von Crailsheim, zum Staatsrathe im ordentlichen Dienste und Staats⸗Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern zu ernennen.
— (Allg. Ztg.) Da in Folge der bekannten Aller⸗ höchsten Entschließung der Programm⸗Entwurf für die Feier des Wittelsbacher⸗Jubiläums in unserer Stadt mehrfache Einschränkungen erfahren mußte, hat nun das Festcomité das folgende Programm fefstgestellt. Am 24. August d. N. als dem Festvorabend, großer Zapfen⸗ streich mit Musik. Am Hauptfesttag, den 25. August — dem Geburts⸗ und Namensfeste Sr. Majestät des Königs — er⸗ tönt früh 5 Uhr Musik von den Thürmen, um 6 Uhr Fest⸗ geläute mit allen Glocken, um 9 Uhr ist solenner Festgottes⸗ dienst in den Kirchen und militärische Feldmesse auf dem Marsfelde. In den Schulen werden Festakte stattfinden. Die sämmtlichen Denkmäler der erlauchten Fürsten des Hauses Wittelsbach werden im Blumenschmuck prangen und die ganze Stadt beflaggt werden. Abends 5 Uhr werden estbankette in mehreren Gasthöfen, Abends 7 Uhr Festvorstellungen in den Theatern und bei einbrechender Dunkelheit eine allgemeine Beleuchtung stattfinden. Am 26. August werden dann feier⸗ liche Gedächtnißgottesdienste für die verstorbenen Fürsten des Hauses Wittelsbach abgehalten werden.
Baden. Karlsruhe, 12. März. (W. T. B.) Der Minister von Stoeßer hatte wegen des ihm von der Zweiten Kammer ertheilten Mißtrauensvotum sein Ent⸗- lassungsgesuch eingereicht. Der Großherzog hat dasselbe jedoch, wie der Minister⸗Präsident Turban in der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer mittheilte, nicht genehmigt.
Anhalt. Dessau, 11. März. (Magdb. Ztg.) Der Landtag genehmigte in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz, betreffend die äußere Heilighaltung der Sonn⸗ und Festtage mit den von der Kommission vorgeschlagenen Zusatz⸗ und Abänderungsvorschlägen. Gleichzeitig ging ein Gesetz⸗ entwurf, die Errichtung einer Handelskammer für das Herzog⸗ thum Anhalt betreffend, ein.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 10. März. (Els.⸗Lothr. tg.) In der gestrigen (29.) Sißang des Landesausschusses tand als erster Gegenstand auf der Tagesordnung das Kapitel des Haushaltsetats: die mit dem Deutschen Reiche gemein⸗ schaftlichen Behörden, Reichsschatzamt und Rechnungshof des Deutschen Reichs. Dasselbe wurde angenommen. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die zweite Lesung des Etats der allgemeinen Finanzverwaltung. Kap. 22 der Ein⸗ nahmen wurde genehmigt, Kap. 59 Tit. 1 der fortdauernden Ausgaben (Matriku arbeitrag) in der von der Kommission beantragten Höhe von 3 663 299 ℳ nach dem Ansatze im Entwurf des Reichsetats bewilligt, desgleichen die übrigen Positionen; die Frage, ob der für öffentliche Arbeiten erfor⸗ derliche Kredit durch die konsolidirte Anleihe oder durch Schatzanweisung zu decken sei, wurde ausgesetzt. Zum Schlusse wurde noch folgende Resolution angenommen:
„Die Repierung wird ersucht, die Frage der Anlagen von Straßenbahnen zu prüfen und in der nächsten Session ein Programm vorzulegen, welches die Konzession und die etwaigen Subventionen der Straßenbahnen aus Landesmitteln regelt.“
5 gelangte zur Annahme der Antrag Köchlin und Genossen:
Der Landesausschuß wolle beschließen, die Regierung einzuladen, in der nächsten Session das Projekt eines Gebäudes für den Landes⸗ ausschuß vorzulegen.“
Dritter Gegenstand der Tagesordnung war das Finanz⸗ gesetz. Dasselbe wurde mit Ausnahme zweier Paragraphen welche vertagt wurden, nach der Vorlage angenommen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. März. (W. T. B.) Der Kaiser erwiderte auf die Glückwünsche der von der Stadt Wien an ihn abgesendeten Deputation, daß auch
betrachte und sprach seine Freude aus über die allgemeine
“ 8 1. 8 8 1“ 1“
herzliche Theilnahme, die sich aller Orten kundgebe.
— Der Budgetausschuß hat die Regierungsvorlage, betreffend die Forterhebung der Steuern angenommen und bezüglich der Kreditoperation, betreffend die Ausgabe von 20 Millionen Goldrente zur Deckung des Defizits die Einsetzung eines aus 3 Mitgliedern bestehenden Comités be⸗ schlossen, welches sich über die richtige Ziffer dieses Be⸗ trages nähere Information verschaffen soll. Zu Mit⸗ gliedern dieses Comites wurden im dritten Wahlgange Graf Clam, Dunajewski und Hohenwart gewählt. Der Abg. Wolfrum hatte die Wahl in das Comité abgelehnt. — Dem „Fremdenblatt“ zufolge hat sich eine Gruppe her⸗ vorragender böhmischer Abgeordneter beider Nationalitäten über den binnen 5 Jahren auszuführenden Bau mehrerer böhmischen Lokalbahnen in einer Gesammtlänge von 600 km geeinigt. Auf Staatshülfe werde dabei nicht reflektirt, für die Sicherung der Finanzirung des Unternehmens sei das Interesse kapitalskräftiger Kreise gewonnen. — Die, Polit. Corr.“ meldet aus Konstantinopel: Die zwischen Rußland und der Türkei wegen der Verpfle⸗ gungskosten der beiderseitigen Gefangenen während des letzten Krieges stattgehabte Verrechnung ist beendet. Die Bezahlung des russischen Guthabens, in Höhe von 470 000 Rubeln in Papier, hat nunmehr vertragsmäßig zu erfolgen. — 12. März. Nach dem mit dem ungarischen Finanz⸗ Minister Szapary getroffenen Uebereinkommen übernimmt die Kreditanstalt nur die Hälfte der Theißanleihe, im Betrage von 20 Mill., fest zum Course von 90,9, und behält sich auf die zweite Hälfte, im Betrage von 20 Mill., die Option zum Course von 92 vor.
— Aus Cettinje, 10. März, wird der „Pr.“ berichtet: Die in Podgoriza und Niksics internirten herzego⸗ winischen Flüchtlinge aus Trebinje und Newesinje, welche seiner Zeit bei dem Uebertritte der Grenze von den Montenegrinern ergriffen wurden, haben dem österreichischen Vertreter ihre volle Unterwerfung angekündigt und ihn um die Erlaubniß zur Rückkehr in ihre Heimathsorte bitten lassen. Pest, 10. März. Im Abgeordnetenhause forderte heute der Vize⸗Präsident Paul Szontagh als Vorsitzender das Haus auf, sich als geschlossene Sitzung zu konstituiren, sowie das Publikum, die Galerien zu räumen. Nach Wiederaufnahme der öffentlichen Sitzung wurde die gestrige Zuschrift des Minister⸗Präsidenten bezüglich der Verlobung des Kron⸗ prinzen Erzherzog Rudolph unter begeisterten Eljenrufen verlesen. Der Präsident beantragte hierauf, Se. Majestät auf telegraphischem Wege von der freudigen Theilnahme des Hauses zu versichern, ferner im Einvernehmen mit dem Ober⸗ hause eine Beglückwünschungs⸗Deputation zu entsenden. Nach⸗ dem der Antrag angenommen war, forderte der Präsident jene Mitglieder des Hauses, welche an dieser Deputation theil⸗ nehmen wollen, auf, ihre diesbezügliche Absicht dem Präsidium bekanntzugeben. Gleichzeitig bemerkte der Präsident, daß bei Zusammenstellung der Deputation auf das Zahlenverhältniß der verschiedenen Parteien, sowie darauf Rücksicht genommen werden würde, daß die Zahl der Mitglieder keine allzu
große sei.
Schweiz. Bern, 10. März. (Bund.) Der Oberst⸗ Lieutenant Juan J. Diaz, Geschäftsträger der Republik Uruguay in Paris, ist von seiner Regierung zugleich als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister bei⸗ der Eidgenossenschaft, speziell für Regelung des Beitritts der Republik zum Weltpostverein akkreditirt worden und wird demnächst in Bern eintreffen.
Großbritannien und Irland. London, 12. März. W. T. B.) Gladstone hat an die Wähler von Mid⸗ othian ein Schreiben gerichtet, welches im Ganzen die
in dem gestern gemeldeten Manifeste Hartingtons vorgezeich⸗ nete Richtung verfolgt, aber sich energischer gegen die Politik der Regierung wendet, namentlich gegen deren „Indifferentis⸗ mus in Bezug auf die inneren Angelegenheiten des Landes.“ Was die von Lord Beaconsfield behauptete Suprematie Eng⸗ lands in dem Rathe Europas betreffe, so glaube er (Gladstone), das Prinzip der Gleichheit unter den befreundeten unabhän⸗ gigen Mächten revindiziren zu müssen. im Uebrigen könne man ein Beispiel der Suprematie der englischen Regierung in der Türkei sehen, wo ein Minister, dessen Entfernung von England verlangt worden sei, eine besondere Beförderung er⸗ halten habe. 1 8
Das Unterhaus genehmigte gestern den zur Bestrei⸗ tung der Kosten für den Zulukrieg geforderten Nach⸗ tragskredit von 1 125 000 Pfd. Sterl. Dann brachte der Sösen Northcote das Budget ein. Das Defizit für das laufende Jahr beträgt 3 340 000 Pfd. Für das nächste Jahr sind die Ausgaben auf 81 486 000 Pfd., die Einnahmen auf 81 560 000 Pfd. veranschlagt, so daß sich ein Ueberschuß von 74 000 Pfd. herausstellt. Zu dem letzteren treten hinzu 700 000 Pfd., welche aus der Abänderung der Erbschaftssteuer erwartet werden; der Gesammtüberschuß würde daher 774 000 Pfd. betragen. — Gladstone befür⸗ wortete, daß die Berathung des Budgets am nächsten Montag vorgenommen werde. Der Schatzkanzler Nothcoote stimmte dem Antrage bei und erklärte, die Berathung des Budgets könne anläßlich der zweiten Lesung der Finanzbill stattfinden. Hierauf wurden mehrere formelle, das Budget betreffende Re⸗ solutionen angenommen.
— 12. März. (W. T. B.) Die in dem gestern Abend eingebrachten Budget mit 81 486 000 Pfd. Sterl. etatisirten Ausgaben erhöhen sich auf 82 075 000 Pfd. Sterl., da von der schwebenden Schuld von 8 Millionen Pfd. Sterl. Schatzbonds, welche sämmtliche Defizits, auch dasjenige des laufenden Jah⸗ res, umfassen, 6 Millionen durch kündbare Annuitäten zu decken sind. Der im Budget veranschlagte Gesammtüberschuß von 774 000 Pfd. Sterl. reduzirt sich in Folge dessen auf 184 000 Pfd. Sterl. 3
— (Allg. Corr.) Wie der „Standard“ erfährt, hat die Königliche Kommission für die Untersuchung des landwirthschaftlichen Nothstandes einstimmig im Prinzip den Professor Baldwinschen Plan für den An⸗ kauf unbebauten irischen Landes durch die Regierung aus dem irischen Kirchenüberschußfonds Kebigigt. Besagtes Land soll unter gewissen Pacht⸗ und Wirthschaftsbedingungen lokalen Pächtern zugetheilt werden.
Dem Parlament ist eine Depesche des General⸗ Majors Newdegate, Befehlshabers der zweiten Division der südafrikanischen Feldtruppen, an den General⸗ Adjutanten vorgelegt worden, welche das Verhalten der Truppen in Südafrika gegen die Anklagen Dr. ussells in Schutz
bestätigt, was General⸗Major Newdegate bezüglich des Be⸗ tragens und Verhaltens der unter seinem Befehle stehenden Truppen während des Zulukrieges gesagt hat, und hinzufügt, daß er allen Grund zur Zufriedenheit mit dem frischen und willigen Geiste habe, den die Unteroffiziere und Truppen be⸗ wiesen, die mit ihm vom Blutflusse nach Ulundi marschirt seien. Das allgemeine Verhalten der Truppen, was Sub⸗ ordination und Disziplin betreffe, sei exemplarisch gewesen. Der Kabuler Correspondent der „Daily News“ meldet, daß Mahomed Jan noch immer die südwest⸗ lichen Straßen blockire und sich in wenigen Tagen darüber entscheiden werde, ob seine Politik eine feindliche sei oder nicht. Voraussichtlich dürfte dieselbe versöhnlicher Art sein. Der Winter ist zu Ende.
Aus Lahore wird dem gleichen Blatte gemeldet, daß die Kohistanis sich Musa Khan angeschlossen haben und bereit sind, zu Ende des Monats nach Kabul zu marschiren. Maho⸗ med Tahir Khan habe 2000 Mann um sich geschaart und ein Detachement ganz in die Nähe des Logarthales gelegt.
Frankreich. Paris, 11. März. (W. T. B.) Die
Minister waren heute Vormittag bei dem Conseils⸗Präsi⸗
denten de Freycinet zu einer Berathung versammelt. 8
Die Deputirtenkammer setzte die Berathung des
Zolltarifs fort und genehmigte einen Zoll von 30 Frs.
ür Pferde, von 18 Frs. für Füllen und von 6 Frs. für en.
Die Linke der Deputirtenkammer hat, dem Vernehmen nach, beschlossen, die E11 an die Regierung nicht vor der zweiten Berathung des Ferry'schen Unterrichts⸗ gesetzes im Senate einzubringen.
Italien. Rom, 11. März. (W. T. B.) Die De
putirtenkammer berieth heute das Budget des Mi
nisteriums des Auswärtigen. Bei Begründung der angekündigten Anfragen an die Regierung wies Martelli dar⸗ auß hin, daß Italien Eroberungsabsichten zugeschrieben wür⸗ den; die Regierung möge, um die dadurch hervorgerufenen Besorgnisse zu zerstreuen, deutliche und bestimmte Erklärun⸗ gen abgeben. Die Aufrechterhaltung freundschaftlicher Bezie⸗ hungen zu den Mächten sei eine Nothwendigkeit. Er erkenne an, daß die italienische Grenze eine unvollständige sei, halt
aber die Freundschaft mit Oesterreich für ungleich wichtiger Die auswärtige Politik der Regierung dürfe durch Agitatio
nen nicht gestört werden. Italien müsse eine defensive Politik verfolgen, ohne deshalb bei Kriegen, durch welche das Gleich gewicht Europas gestört werde, ganz gleichgültig zu bleiben, Italiens geographische Lage verbiete die Beobachtung einer absoluten Neutralität. Die Debatte wurde schließlich auf morgen vertagt.
Mumänien. Bukarest, 11. März. (W. T. B.) Heute empfing der Fürst den neu ernannten französischen Ge⸗ sändiön Ducros⸗Aubert, welcher sein Beglaubigungs chreiben überreichte.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. März. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Herzog von Edin⸗ burgh hat heute Nachmittag 1 ½ Uhr die Rückreise nach Eng⸗ land angetreten.
— 12. März. (W. T. B.) Der Chef der dritten Ab⸗ theilung der eigenen Kanzlei Sr. Majestät des Kaisers, General⸗Adjutant von Drentelen, ist auf sein Ansuchen von seinen Funktionen enthoben und zum Mitglied des Reichs⸗ rathes ernannt worden.
Amerika. San Francisco, 11. März. (W. T. B.) Der bekannte Führer der den Chinesen feindlichen Arbeiter⸗ partei, Kearney, ist wegen neuerdings gehaltener aufrühre⸗ rischer Reden verhaftet, aber gegen Kaution wieder freigelassen worden. Die Stadt ist ruhig.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Die IX. Kommission des Reichstages zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des §. 30 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878, hat sich, wie folgt, konstituirt: von Kardorff, Vorsitzender, Dr. Reichensperger Sxpe, Stellvertreter des Vorsitzenden, Dr. Roggemann,
chriftführer, Freiherr von Marschall, Stellvertreter des Schriftführers, Graf von Galen, von Goßler, Dr. Hänel, von Helldorff⸗Bedra, Dr. Freiherr von Hertling, Dr. Marquardsen, Dr. Moufang, Servaes, Stumm, Dr. Wolffson.
Nr. 13 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt: Ver⸗ fügungen: Vom 3. März 1880. Postanweisungsverkehr mit den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika. Post⸗Dampfschiffverbindung zwischen Dänemark, den Faröer und Island.
— Archiv für Post und Telegraphie. Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung. Herausgegeben im Auftrage der Kaiserlichen Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung. Heft 4. Februar 1880. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Das belgische Post⸗ und Telegraphenwesen im Jahre 1877. — Das Eigenthumsrecht des Absenders an einer in Gewahrsam der Post befindlichen Sendung und die Befugniß zur Rückforderung der⸗ selben. — Die Elbe als Weeebesste und ihre Bedeutung für den Handel. — Kleine Mittheilungen: Der elektrotechnische Verein. — Kulturhistorische Stammbücher. — Die englischen Penny⸗Frei⸗ marken. — Das Projekt der Sahara⸗Eisenbahn. — Drahtseilbahn auf den Vesuv. — Die Taybrücke. — Literatur des Verkehrswesens: Leitfaden für jüngere Postbeamte. — Die Geschichte und Ent⸗ wickelung des elektrischen Fernsprechwesens. — Nekrolog. g Zeit⸗ schriften⸗Ueberschau.
Statistische Nachrichten.
MNach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 29. Februar bis inkl. 6. März cr. zur Anmeldung ge⸗ kommen: 200 Eheschließungen, 903 Lebendgeborene, 27 Todtgeborene, 460 Sterbefälle.
— Die Verhandlungen des (9.) Kommunal⸗Land⸗ tags für den Regierungsbezirk Cassel (10. November bis 13. Dezember 1879) sind im Druck erschienen. Nach dem denselben beigefügten Bericht des ständischen Verwaltungsausschusses über die Ergebnisse der kommunalständischen Verwaltung in den Jahren 1877 und 1878 hat die Letztere sich in diesen Jahren gedeihlich weiter entwickelt. Obwohl die Einnahmen in manchen Verwaltungs⸗ zweigen herabgegangen sind, ist es doch Er sparnisse möglich gewesen, Betriebsüberschüsse zu erzielen, welche mit Hinzurechnung der Ueberschüsse aus früheren Jahren
er die Verlobung des Kronprinzen als ein für die Gegenwart und für die Zukunft Glück verheißendes Creigniß
nimmt; desgleichen ein Brief Lord Chelmsfords, welcher Alles
377 433,49 ℳ, für die Ausgaben der laufenden Etatsperiode