1880 / 62 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

1Se. Natur, zum Von diesem Zeitpunkt an bis zum 1. November 1879 hat dieses e

Aichtamtliches in den einzelnen Staaten D 8 eutschlands lten w 1 68 s gehalten worden, und er hat durch die Börsensteuer; mit dieser werde ein Etwas getroffen, müsse er sich wundern, daß die Regierung es unterlassen wendungen vorgebracht worden, zum Theil Theil auf wirthschaftlichem und ethischem Gebiete liegend. Ich will Steuersystem in der Pfalz geherrscht und 28 der Fenags. worden 1

- 1 G dabei, wie ich glaube, den Beweis scho

Preußen. Berlin, 12. März. Im weiteren Ver⸗ solchen Zustande in diesen Staaten, eetz tr gs füine Secf⸗ ““ 8 ee. schon längst hätte unter⸗ habe, dem Hause gleichzeitig mit diesem Entwurf 8 dü. 1“n 8. was ein viel geei Evn 2 mich zunä egen die letzteren Einwendungen richten, we e ja ie er ayerischen ammer gema

geeigneterer Gegenstand der einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der Brannt zunächst geg t 9 vertischh, Kameee chee berpargeloen vhcen

laufe der gestrigen (16.) Sitzung trat der Reichstag wordenen Mittel ohne zu Steuererlassen zu verwenden, B st ch glaube also auch nicht - esteuerung sei als das Bier. Jeg. ; 1 . in der schärfsten Form ausgesprochen sind. so viel ich Die Brausteuer solle eine wein einer höheren, und zwar einer wesentlich höheren Steuer Man dn gesagt, die Vorlage wäre irrationell, unmoralisch, oder daß die Einführung dieses hohen Bierbesteuerungssystems in der Pfalz von keiner Seite, weder von den Konsumenten noch von den

v . - Bevollmächtigten öö Se 8. denn. denngehen gn⸗ E“ Lürsenen, den, Seeeign. sein, das bestreite er auf das unterworfen werde. Die Regierung hätte die Resolution, wenigstens die Tendenz der Vorlage könnte so aufgefaßt werden. Es Scholz, mit folgenden Worten eingeleitet: r schen Staatshaushalts⸗Etats fertig geworden sind, werden Mehreinnahmen 1 S Erffoenr habe man nicht nur welche die Brausteuer⸗Kommission des vorigen Jahres be⸗ ist dies hergeleitet worden aus der oft wiederholten und auch heute Produzenten irgendwie den ist, daß sich trotz der exorbi⸗ Nachdem im vorigen Jahr die dem Reichstag vorgelegten beiden 8 8 uch ohne Weiteres bestätigen, daß die Lage dieses größten Glie⸗ dustrie schaffen woll gv Schutz für die heimische In⸗ chlossen habe, berücksichtigen sollen, wenn er auch glaube, daß mehrfach ausgesprochenen Behauptung, daß ein größeres Maß des tanten Erhöhung der Biersteuer nach beiden Richtungen hin kein es des Bundes in sinanzieller Hinsicht auch noch keine solche inzwischen das Gegentheil Mit mit dem vorliegenden Entwurf geschähe ie Unterlassung in wohlmeinender Absicht für die Landwirth⸗ Branntweinkonsums den Genuß des Bieres vermindere und umge⸗ schlechtes Resultat ergeben hat. Deshalb ist es auch durchaus unbe⸗ gentheil. it der Einführung dieses Gesetzes werde schaft in den nordöstlichen Provinzen Preußens geschehen sei. kehrt, daß, wenn sich der Biergenuß höbe, der Branntweingenuß anstandet geblieben, daß auch in der Pfalz von dem bisherigen Bier⸗ Es ist damit ausgesprochen worden, daß eine steuersatze zu dem 6 ℳ⸗Satze übergegangen ist.

Gesetzentwürfe, betreffend die E b 5 e Erhebung und betreffend die Erhöh i 11“ öhung geworden ist, welche eine unmittelbare Verwendung aller der auf j 1u. 19 ufgaben, welche in der dem Wege der indirekten Steuern flüssig gewordenen Mitt Brauindustrie höchst wahrscheinlich aufs Tiefste ge t b 9 8 acnge. ener Fanterrag. ssi rledigen waren, nur noch die BSteuererlassen ermöglicht. Das Ziel aber, ich wiederhole es 8 S werden. Die Motive sprächen sich beiüf ni aff 8 schädigt cht, daß vie Spirituahrenneret ö enge Konkurrenz zwischen diesen beiden Getränken bestände. Dies ist Ich moͤchte mir dann noch erlauben, auf nige Einwendungen ütte cht deutlich dar⸗ östlichen Provinzen geradezu eine Lebensfrage sei und daß aöber —. und ich glaube, viele der Herren aus dem hoben Hause einzugehen, die von dem Hrn. Abg. Frhrn. von Soden geltend gemacht . worden sind. Der Herr Abgeordnete hat gesagt, für die Beurthei⸗

Kommissionsberathung haben passiren, nicht aber weit gung haben gebracht werden können, ist die Wieder tr bri 85 u“ verändert von der Regierung festgehalten, es ist also nichts natür⸗ über aus, wer die Mehrbelastung t . di . s Vorl -e ebin 8 einbringung dieser licher, als daß, nachdem zhrigen Bewilli natür 1 ng tragen werde; dieselben viele Güter ohne diesen Nebenbetrieb zurückgehen würden. 8. er - h1 Hauses, gefallen sind, s ne v Prügern Eeneöl⸗ 8 rodufenten, bald ie Konsumenten als Wollte man aber diesen Weg nicht einschlagen, so hätte man Fxeeen Mein de 3 Atschdee lung der Rentabilität der Bierproduktion muß man zurückgehen gesetzt worden; wenigstens wäre es eine nicht nung dieser Bewilligungen theils die Deckung von Defizits zu über⸗ Nachtheil nicht blos ü 581 2 8 Foe⸗ 9 1“ de Echang ver Recan, ten enofszeln 2 ö Peelhen F det Ane ürihscha de ghihprohattonn 8 g ertigte Vor⸗ nehmen gewesen ist, theils neue Ausgaben, die im Verein mit den für alle dabei Bet eili sar ie betreffenden Industriellen, sondern Branntweins gelangen können, wenn man die Schanksteuer Vaterlandes, der ländlichen und städtischen Bevölkerung ins Auge gestellt und daraus nachgewiesen, jetzt rentirte sich die Bierproduktion etheiligten entstehen. Nach einer ihm zugegangenen angenommen hätte. Das sogenannte Einfachbier, welches für fassen. Es ist ja richtig, wenn wir die ländliche Bevölkerung und be⸗ der Aktienfabriken mit circa 4 ½ %. 8 . 8 98

ich bei den Aktiengesellschaften

stellung von dem Ernst und der Beständigkei gkeit der gesetzgeberischen Parlamenten der ein zelnen Staaten als unaufschieblich und . idi ärti jlits ch und noth⸗ Eingabe sei die gegenwärtige Rentabilität von 51 Aktienbrauereien den norddeutschen Landarbeiter ein ebenso gesundes wie wohl⸗ sonders solche Distrikte betrachten, wo der Branntwein in erheblichen Unternehmungen, so ist es namen Mengen getrunken wird, daß neben dem Branntwein von der Be⸗ ganz hervorragend von Bedeutung, wer an der sShiht 18 3 echt geleitet wird,

wartet worden wäre. Denn irgend neue erhebliche Thatsach ja nicht eingetreter, welche die verlündeten Reglerungen halte siud bauptstchlichste Metiv für die Einbriagunz dieser Vorlage stimmen müssen oder auch nur hätten be g gen hätten be, mehr Mittel zu gewinnen zu dem im vorigen Jahr „sung! Die Petenten behaupteten, da b 3 erwogenen Gesetzesvorlagen felleh 18 lafftenmen jene wohl näher ausgeführten Ziel der Fehr beteichneten und des Gesetzes die Rente 8 1,65 betroffen zu sehen. Dieses Bier werde innerhalb Norddeutsch⸗ solches Bier, welches dem Branntwein Konkurrenz zu machen geeignet ob hohe Kosten bei der Einrichtung aufgewend auch der Pflicht überhoben gehalt rde mich deshalb Ich erlaube mir nun zu dem zweiten Hauptmotiv der V Sollte dies wahr sei ü Zroz. herabgehen würde! land zum Preise von 6 pro Hektoliter verkauft, ein Preis, ist. Das Bier, was in diesen Gegenden getrunken wird ist das aller⸗ verhältnißmäßi eringere Wenn man die gut geleiteten stehenden Gesetzentwurf 88 b iug überzugehen, welches im Auge hat, die im Artikel 35 B. Voflage die Ablehnung rechtferti se mt. dese⸗ Faktum jallein schon bei welchem der Brauer fast gar keinen Verdienst behalte. leichteste und hat nicht die Acggabe, den Branntwein zu ersetzen, Etabliffements àn ee faßt, namentlich in Korddeutschland und da veränderte, wie ich hoffe verbesserte Zusa 1 8 hier den Bundesstaaten gestellte Aufgabe: darnach zu streben, die Ge⸗ schen mit viel gerin 88 n Zudem arbeiteten die Süddeut⸗ Einzig und allein sei dieses Getränk geeignet, ein Gegen⸗ sondern dient zu anderen Zwecken, namentlich das Wasser zu ersetzen, und in Berlin, so wird man finden, daß sie fast sämmtlich erheblich der beiden vorjährigen Gesetzentwürfe ist, jetzt setzgebung über die Besteuerung des Branntweins wie des Bieres Materialien 19 nlagekapital, besseren und billigeren gewicht gegen den übermäßigen Genuß des Branntweins zu den Durst zu löschen, kurz und gut, es wird zu ganz anderen höhere Erträge geliefert haben. Worten einzuführen, wenn nicht schon neulich von einigen Seiten in I zu bringen. Ich weiß es wohl, meine Herren, Norddeuts chl 9 onsum sei dort viermal so groß als in bilden. Er empfehle die Verweisung der Vorlage an eine Zwecken genossen, als zu demjenigen, zu welchem der Branntwein⸗ ist in der Vorlage auch nicht gesagt, daß die Erhöhung s es ist die Uebereinstimmung der Gesetzgebung über diese Steuer, der Nutzen bei Resd heeg da bei doppictem Verbrauch Kommission von 14 Mitgliedern. Fe ashgi e SMeine Frien ¹ hen. die ns 9 he.S. 8 1S e. r nur ha o groß zu Der Abg. Dr. Mendel bemerkte, die Hoffnung, daß diese Distrikte eu an sen ranntweingenu n erheb⸗- Herr Abgeordnete hat die Vorlage ie ahin verstanden, da licher Weise mit dem Biergenusse vertauschen wollten, dann die Erhöhung zuerst vielleicht ganz auf die Brauereien abgewälzt Aber

bei Gelegenheit der Generaldebatte über den Etat 828 auch eine andere ähnliche Gelegenheit dazu benutzt worden vicht das schließliche Endziel, um das es sich handeln kann; das um eine entschieden ablehnende Haltun über di vorden waͤre, Endziel liegt darin, auch die ökonomische Gemeinschaft in B sein brauche. An anderer Stelle der Motive sollten di . jähri g gegenüber diesem Gesetz⸗ auf diese dereinst zu erreichen. Aber es ist mit 8 Scritte sumenten den Mehrbetrag der Steuer 1111“ 5 die 11114“*“ ““ 9 nes eashen veräftis, nans verdt Wier 8 6 82 dge 1“ und ich glaube nicht, daß Sie von werden sollte, das ist meines Erachtens in keiner Weise aus der Vor⸗

entwurf anzukündigen und im Voraus seine Einbri urtheilen. it Rücksicht hi Linbringung zu ver⸗ der Gleichmachung der Gesetzgebu lso in die 1 p. 1 1111“ I11“ ekreich⸗ 1n 1A“ inar S hlesanvdc. G N. 8 bCL1A“ worden. Dieses Resultat sei aber auch nach den früheren gerade zu den leichteren Sorten egebenen Motiven geschehen ist. Es wird sich 2 öG ache, geschweige denn Alles. Es wird aber füglich als eine cura Konsum abnehmen und 88 orden, aber trotzdem würde der Verhandlungen im Reichstage über diesen Gegenstand voraus⸗ ber Annahme ausgehen können, wenn eine Steuer in dem Umfange, lage abzuleiten. Wenn man viel annimmt, wird die Erhöhung pro eise mehr um eine kurze Erinnerung an bereits 1“ V angesehen werden können, wenn die Gleichheit der Gesetz. Nachtheil des 1 1 9— wünschten doch alle vermehrt zum zusehen gewesen. Die Abgg. von Bennigsen und Freiherr wie sie Ihnen vorgeschlagen ist, eintritt, daß dann der Branntwein⸗ Liter 1 bis 3 betragen, aber mehr keinesfalls. 9 gebung erzielt ist, dann die weiteren Wege zu ermitteln und vorzubereiten möge der Prod onsums; jedenfalls stehe fest, daß, von Schorlemer⸗Alst hätten sich im vorigen Jahre auf das genuß erheblich stärker werden würde. Denn welche Belastung trifft Dann möchte ich noch eine Behauptung klar stellen, die der Hr. oduzent oder der Konsument die Steuer be⸗ Entschiedenste gegen die Erhöhung der Biersteuer ohne gleich⸗ das Bier nach dem Vorschlage, gerade das Bier, was in den haupt- Abg. Frhr. von Soden hinsichtlich der bayerischen Verhältnisse gel⸗ ten Kreisen mit dem Branntwein in Kon⸗ tend gemacht hat. Er hat gesagt, es wäre nicht richtig, was in

als um die Geltendmachun u m Brann u g neuer Gesichtspunkte handeln. und zur ge it gebenen Zeit zu be iten, ändi ; Zeit zu beschreiten, welche zur vollständigen Gemein⸗ zahlen, nicht blos eine Verminderung der Konsumtion, sondern zeitige nangriffnahme der Bran tweinsteuer ausgesprochen. sächlichsten ins Auge gefaß st in der Vorlage ausgeführt, daß auf den Motiven stände, daß die Erhöhung der Abgabe von 6 pro

Di 8 F ie veränderte Erhebung und Erhöhung der Brausteuer ist schaft führen können. In der vorjährigen Generaldebatte über die beiden kurrenz treten könnte? Es i

hnen im vorigen Jahre, meine Herren, zu 8 1 „zugleich mit den Abände⸗ Braust 1 ür di usteuervorlagen hat dieser Punkt zu einer umfassenden Erörterung auch ein Schaden fürzdie Landwirthschaft beim Bau von Hopfen offentlich ständen die Herren heute auch noch auf demselben den besseren Sorten Bier die jetzige Steuer in der Steuergemein. Hektoliter in Bayern nur bis zum 1. Januar 1882 zu Recht be⸗ sie würde also bei der Erhöhung stände. Er hat zur Widerlegung dieser Ansicht geltend gemacht, es

ungen des Zolltarifs und der Tabaksteuer schon vorgeschlage d ü

us diesen drei Quellen zugleich sollten nach 8. Absi cr en. geführt, welche die Standpunkie der verschiedenen Parteien in dieser und Gerste, sowie bei der Verwendung der Brauereiabfälle ei ür di h b““ icht der ver. Beziehung ziemlich klar gelegt hat. Ich kann mich daher darauf be- treten werde. Den erwartet ereiabfälle ein⸗ tandpunkte. Für die Konservativen habe der Abg. Freiherr schaft mit 1 pro Liter lastet; 8 hunlichst vermehrt werden, 189 dann in 8 Cin fckeic⸗ schr⸗ uten, nur daran noch zu erinnern, daß viel kaͤhaber so werde der höhere Anschmanzielen 8- von Minnigerode 1875 erklärt, ß ir dis Bisksteneg g⸗ sich auf 2 4 pro Liter beziffern. Die schlechteren Sorten trifft aber wäre bei der Berathung der Vorlage in der bayerischen Kammer nothwendig erachtete Steuerreform gehen zu können. Die schließli ichtslosere Träume, als die, die letzten Zollschranken in Deutschland herauskommen, weil di 65 8 on deshalb nicht Mangel an dem Besseren, der Tabaksteuer, annehme; da der⸗ die Steuer nur etwa mit der Hälfte. Es beträgt also die Steuer⸗ ausgesprochen, daß ein bezüglicher Antrag auf Hinausschiebung dieses vereinbarte Erhöhung der Zölle und der Tabaksteuer ist fallen zu sehen, wirklich realisirt worden sind, daß viel größere, an⸗ apparat komplizirte 8 1 Steuer auch den Kontrol⸗ felbe diese jetzt in reichem Maße erhalten habe, würde er sich erhöhung für jene geringeren Sorten Biers rechnungsmäßig in der Termins eingebracht werden sollte. Ich mache nur aufmerksam auf scheinend unüberwindliche Schwierigkeiten wirklich überwunden wor⸗ Zahl der B p b und theurer machen würde, wie auch die hoffentlich von dem Schlechteren fernhalten. Die Motive der That nur ca. ½ pro Liter, das ist auf die Flasche etwa 1 ₰. die Anlage der jetzigen Vorlage, das bayerische Gesetz den Malzaufschlag 8 eamten beträchtlich erhöht werden müsse. Dieser egierung für die Erhöhung der Biersteuer seien, obwohl abge⸗ Nun will ich gern zugeben, daß im Detailverkauf sich diese betreffend, vom 31. Oktober v. J., wo im Art. 2 ausdrücklich gesagt daß sie das zwei⸗, drei⸗, ja selbst worden ist, daß von dem Hektoliter des zur Bierbereitung bestimmten

eblich zurückgeblieben hinter dem Betrage, den die verbündete 1 n Re⸗ den sind, und daß wir deshalb kei jeri halb kein Recht haben, aus den Schwierig. Uebelstand werde besonders in Norddeutschland sehr fühlbar lagert, doch nicht stärker geworden. Da der bayerische Landtag und Summe 8 das vierfache erreichen kann, aber immerhin wird doch in der Regel Malzes die Steuer vom 1. Januar 1882 ab 4 betragen soll. Es

ierungen ins Auge gefaßt hatten; zu der Entwickelun f G 1 9 32+ g der dritten 3 8 1 4 tenerquelle, der Biersteuer, ist es bisher noch gar nicht gekommen; Phten, dit nin . 11“ des Zieles der vollständigen werden, da dort die B ätten vi G lake L1111131““ - vaustätten viet weiter auzeinanderlägen. der bayerische Finanz⸗Minister ausdrücklich erklärt hätten, daß von nur ein verhältnißmäßg geringer Betrag herauskommen, der in ist also schon im Gesetze ausdrücklich ausgesprochen, daß die Er höhung auf 6 nur gelten solle bis zum 1. Januar 1882. Nun

es ist also bisher erst sehr viel weniger an Mitteln gewährt word ie schä als von den verhündeten Regierungen gefordert üf 8 88 aus diesen Schwieri gkeiten einen Einwand herzuleiten gegen den ersten Die schärfere Kontrole sei mit sehr ästi 1 eg 1 1 nd ge⸗ jetzt möglichen 3 95 sehr großer Belästigung der ranntwein⸗ und Biersteuergemeinschaft absolut nicht die 1 . 1 büöfn E“ ““ Die Ge⸗ loodem arczien Srnate Ebazrehhcnde besehee Sehser. r he 1 während jetzt die Motive das ede sein könne, so sei der Arikel 35 der vhlalsffung nur 1“ nicht in mag ja die Absicht bestehen, auch in Zukunft eine Erhöhung des Thatsache angesehen und behandelt werden hele wein 8 3* iehes bahe uu“ Gegentheil behauptet word ähnlichen Vorlage das meine Folie für die beabsichtigte Steuererhöhung. Wenn ferner erheblichem Maße, dahin wirken kann, daß der Branntweinkonsum Malzaufschlags eintreten zu lassen. Vor der Hand ist aber im Gesetz ere Forderun⸗ Ich möchte mir nun noch erlauben, einen Einwand zu berüh der V hauptet worden. Die Bezugnahme auf Art. 35 vpon fortschrittlicher Seite schüchtern ab und zu darauf hinge⸗ zunimmt auf Kosten des Biergenusses. ausdrücklich gesagt, daß vom 1. Januar 1882 ab 4 den gesetz⸗

rin, erfassung treffe die Sache nicht, derselbe spreche nur von wiesen worden sei, daß die Finanzreform doch nicht blos in zr Für den Branntweingenuß sind ja hauptsächlich die klima⸗ lichen Satz bilden sollen.

Meine Herren! Ich bescheide mich im Allgemeinen bei diesen

gen für den gewollten, ausgesprochenen und nach wi Auge behalt 88 3 ie vor fest „im der auch im vorigen Ja ; 88S EE 18 I. vaeparbeserme 118““ 1gn 8 für sich E11112“ 8 was aber die Regie⸗ der Annahme neuer, sondern auch im Erlaß alter Steuern schen Verhältaisse entscheidend; im Osten dient der Brannt⸗ in Folge dessen sagen müssen, daß sie ihrem eigenen Plane untreu Ien sein dürften, ein Einwand, der in dem vorbereiteten Berichte d 8 olle, gehe viel weiter, sie wolle nicht blos Gleichheit bestehen sollte, so habe die rechte Seite dieses Hauses immer weinkonsum zum Theil zur Erwärmung und zur Belebung. Auseinandersetzungen. Ich kann nur wiederholen, daß nach meiner würden, gegen ihre Pflicht handeln würden, wenn sie die schon ein⸗ 8 düie. e ssdin hetss G 8 Herrn Reichs⸗ 668 EI1ö1.“ ööö der Einnahmen erwidert man sollte erst abwarten, ob die bewilligten neuen öJanh bei 1““ g. 168 Füfis snn 8⸗ Cnes deehs wnag it 8. in ö 5 1 nächsten Session einen Gesetzentwurf, be⸗ quelle an die Reichskasse. 8 16. ; zal; ; ommen, so wird es doch nur dur anz exorbitante Steuermaß⸗ ,„wenn eine Erhöhung der Bierbesteuerung in der etränke steuer⸗

1 sebe P zskasse. Im vorigen Jahre Steuern nicht einen Steuererlaß ermöglichten. Nun bitte er, regeln gelingen können, darauf hinzuwirken, daß in solchen Gegenden gemeinschaft auf denjenigen Betrag, wie er Ihnen vorgeschlagen ist,

sich vermindere und der Biergenuß zunehme. als verwerflich und unmoralisch hingestellt wird. Ich glaube viel⸗

geleitete Reform der Brausteuer etwa nicht sofort weiter v 8 1. 1 erfolgen t 65 ; . n und 1“ s 8 888 8 8 1 E b babe negerghen E11“ (Württemberg) von seinem eerst abzuwarten, bis erst in einer Beziehung, wenn auch nur der Branntwe ingenuß Seite: man müsse erst abwarten, 8-g Erfolge C könne und solle, sondern daß man nur mit der Vrauntirein⸗ dieses Ziel nimmermehr rinlaff 8 Ken rt, er könne sich auf ein kleiner Erlaß in Folge der neuen Steuern ermöglicht sei, Beide Getränke befriedigen ganz verschiedene Bedürfnisse. mehr, daß es eine Forderung der Gerechtigkeit ist, daß auch auf dem willigten Finanzgesetze haben würden, welche Mittel sie ö hshse zusammen vorgehen könne. Ich knüpfe da zunächst an das bayerischen Standpunkte aus 8 lei 8 8 heute von seinem dann könne man ja über die weitere Durchführung der Finanz⸗ Ich meine nun, daß die Erhöhung der Biersteuer geradezu eine Gebiete der Bierbesteuerung fortan ein etwas höheres Maß der Be⸗ würden und welche Steuererlasse davon in den einzelnen Landtagen sich Färd was ich eben bezeichnet habe als die Annäherung an daran, daß bei de us das gleiche; erinnere aber auch reform sprechen. Die billigere Gerste, der gute Hopfen, die billigen Forderung der Gerechtigkeit ist und zwar nach zwei Richtungen hin. lastung eingeführt werde, ein Maß, welches ungefähr entspricht, zeigen würden, von der anderen Seite: man dürfe überhaupt auf üddeutschland. Ce würde seltsam sein, wenn man in dem Augenblick, (Meißen) ben r vorigen Berathung die Abgg. Richter Braumeister in Bayern ließen dort eine höhere Brausteuer viel Das Bier gehört nicht zu den durchaus nothwendigen Nahrungs⸗ der sonstigen Steuerbelastung bei den nothwendigen wichtigen Lebens⸗ wo man mit vollem Bewußtsein eine in der Verfassung auferlegte vag; de e 88* Ffeeih hätten, das Reich könne leichter ertragen als in Norddeutschland; darum dürfe man dem mitteln. Es ist jetzt in Deutschland in der Biersteuergemeinschaft mitteln, die mit Abgaben belegt sind. iese innahmen verzichten. Bayern habe Hause dies Beispiel nicht anführen. Die Rentabilität der norddeut⸗ eichnen Weise mit Steuern belastet, die man als sehr niedrig be⸗ Der Abg. Uhden erklärte sich für die Vorlage. Er wun⸗

““ v dic n Verpflichtung, zu ftreben nach einheitlicher Gesetzgebung, auf dem 8 einen Punkt zu erfüllen suchte, auf dem anderen sich grae entgegen⸗ vanz neuerdings den Malzaufschlag von 4 auf 6 erhöht, schen Brauereien lasse sich zwar an den Aktiengesellschaften schwer be⸗ reichnen kaan. 88 88 5 dieser See 8— Fahlen dere sich, daß zur Begründung populärer Wünsche, die man anzuführen. entfällt in der Biersteuergemeinschaft auf den Hekto⸗ sehr leicht vom ethischen Standpunkte aus bis zum letzten

geblieben und würd ib rden es auch ferner bleiben. gesetzten Bestrebungen hingeben wollte. Das wäre aber der Fall

Der erstere mildere Einwand, der wesentlich auf eine V und wenn die Motive sagten, daß 1. v iese i , er⸗ wenn wir jetzt an eine Erhöhung d S gten, vom 1. Januar 1882 der messen, weil man nicht wisse, was diese in der That werth b 84 ℳ, in Württem⸗ ng der Branntweinsteuer herangehen atz wieder 4 betragen würde, so sei das, wie er in Ueber⸗ seien. Aber es sei in einer Eingabe an den Reichstag berech⸗ e detie s stner 1eg 66, d g aen dg430. in Binemn Bierseidel des armen Mannes begründen könne, dieser letztere fähr 2,12, in Elsaß⸗ noch nicht, wie so vielfach im Vorjahre, in die Debatte ge⸗

tagung der Sache hinauskommt, redet das Wort einer I 2 er langsameren ü 1 e 8 „würden, jetzt, wo die Gesetzgebung der süddeutschen Staaten in der einstimmung mit allen auch dem bayerischen Landtage ange⸗ net worden, daß im Rathskeller zu Berlin an Miethe, Gas beträgt die Steuer ca. 2,53 ℳ, in Baden unge r trrich ungefähr 222 ℳ, in ven Vereinigten zogen worden sei. Da die Brausteuererhöhung einen T. eil

stückweisen Durchführung der Steuerreform, während d j 4 8.28919“- S 8 och von der⸗ d 89 85. erk in Angriff Im vorigen Monat ist in Bayern eine Gesetzgebung in dieser Be⸗ 1F ö“ Antrag angenommen sei, so sei doch Schultheiß 12,10 ℳ, im alten Rathskeller zu Stettin 15,10 ℳ, Staaten 271, in Großbritannien 3,38 und in Oesterreich⸗Ungarn der im vorigen Jahre inaugurirten Wirthschaftspolitik bilde, erwirklichung kaum Aussicht, wenn nicht ganz be⸗ dagegen im Maximiliansbierhaus in Muünchen nur 1,60 ℳ, nach dem Wortlaute 4,14 0, ein Betrag, welcher sich nach der Art der so würden seine politischen Freunde derselben zustimmen. Steuererhebung in dem letztgenannten Lande etwa auf 3,80 vermindert. Seine Partei trete für dieselbe ein mit Rücksicht auf den

zu nehmen und durchzuführen. Das ist auch heute der Stand . punkt der verbündeten Regierungen und ich glaube, der 98 e. ziehung zum Abschluß gelangt, welche die Branntweinsteuerfrage 1 1 8 r ge für 5 . IEb nich chtigere, dieses Land im Wesentlichen so gelöst hat, wie sie in Norddeutsch⸗ deutende Veränderungen in den Verhältnissen einträten. Sehr im Kranich“ zu Nürnberg 2,10 kämen. Dieser Unter⸗ Srenereteheng dendeneegigzecnnem ahe iszen bie vam enfsee E“ - 8 Artikel 35 Alinea 2 der Verfassung. Es könne bekanntlich die

der von der Mehrheit aller Betheiligten an der St ebenfalls eingenommen wird. er euerreform land seit längerer Zeit besteht. In Baden ist eine Erhöhung d auffallend sei, daß die Reichsregierung die Resoluti B“ 8 8 8 Der and 8 Branntweinsteuer beschl höhung der fend di . rung die Resolution, betref⸗ schied liege einestheils an dem größeren Konsum in Bayern (es 8 G Ar j W1ö1“ heeeeeehe im wesentlichen die wei⸗ herigen Erträgnisses 8 bis⸗ fan die s 8 E gar nicht beachtet da die Generalkosten dieselben seien, wenn ein Mann 10. oder Se undd s gstftr erhaht Bierbesteuerung nur von Seiten der Biersteuergemeinschaft ; denn ohne eine weitere Er⸗ rückbleibt hinter dem, was bei uns erhoben ense 89 gesagt wenn 88 8 Sdenmigsen habe am 17. Mai 1879 8 1 2 Seidel trinke, andererseits in der man nur zu einem Steuerbetrage, der zwar den in Württemberg den süddeutschen Verhältnissen angepaßt werden, und das ge⸗ . höhung der Biersteuer wolle, könne 8 ürftigeren Ausstattung der Bierwirthschaften in Bayern. geltenden übersteigt, sonst aber zurückbleibt hinter allen Steuerlasten, schehe durch die Vorlage, während die Branntweinstener⸗ verhältnisse umgekehrt nur von den süddeutschen Staaten,

höhung der indirekten Steuern ist sie nicht durchführbar; die ß 2 3 1 b ; die bloßen je . 3 4 E1“ sie auch im Sian ver ni es 1“ EE111““ dürfe man sie nicht beschließen ohne Zusammenhang mit Daß die Erhöhung der Brausteuer in Bayern gar kei⸗ wie sie in anderen Ländern auferlegt sind 7 ten, . n 7 1 s 5 7 &X hen2 6 8 2 1 88 8 e wenn sie das⸗ so würde die Frage der Branntweinsteuererhöhung bei 8 gacch du er erhghnng Nceanc vr Hah He Pe hr. nen schädlichen Einfluß gehabt habe, sei gar nicht Meine Herren, diese Thatsache ist doc wgewiß anch safennögesz e die Süeher ““ geordnete noch heute vollkommen auf diesem Stand⸗ erwiesen. Der Konsum sei zwar trotz derselben gestiegen. ich gehe gerne zu, daß man das eigene Steuer⸗ und Zollsystem nicht Es sei mit Dank anzuerkennen, daß Bayern in Be⸗ absolut gestalten kann und darf nach den Steuereinrichtungen in zug auf den Branntwein beinahe pure das norddeutsche 1

jenige mit erfassen sollten, was als unentbehrlich anzusehen ist, 5 - 1 T1“ ffeet uchte un sas mrenide Ine s aeenectn s e a bözt aͤndersss enssesfun be⸗ punkt stehe. Es könne geradezu als eine Lebensfrage f 1 euern in den einzelnen Staaten durch⸗ er Kommission erfahren hat. b 1 ls eine Lebensfrage für Es frage sich aber, ob sich nicht ein großer Theil der evöl⸗ 8 ch Eine Vorlage wegen Erhöhung der Branntweinsteuer ist nicht einen großen Theil Preußens bezeichnet werden, daß an in gb sic durch 88 ber zihe n ver⸗ e 8* Branntweingesetz angenommen habe. Es sei Ansichtssache, ob . 1 eine Steuererhöhung von 4 pro Hektoliter Malz von den

zuführen. Der Einwand stützt sich auf di

edeutete Behau ; ie schon an⸗ gemacht worden und kann ni der b 8 ; 3 8

die Ceab etong ge hw gtgt dee ebersghie aaf hin sehr schwierige und Fanas Fenach werben. g888. lasse 1“ michts Pendert heuerten Bierpreise dem Branntweingenuß zuwende, während es in anderen Ländern gehalten wird, und ich glaube, man wird nach

und unerfüllt bleiben wüͤrden. Ich habe schon einmol Gelaet seien dahingestellt, wie weit das Bedürfeiß einer Reform dieser Steuer weinsteuer für sesn Erhöhung der Brannt⸗ das Biertrinken nur den wohlhabenderen Klassen vorbehalten dieser Prüfung zu der Ansicht gelangen, daß in der That das Bier norddeutschen Brauereien und vom Bier trinkenden Publikum

genommen, diese Auffassung als eine irrige zu b ich elegenheit als vorhanden anzuerkennen sein wird. Die Wege dazu, das M für sich den S . nicht, so ziehe er daraus bleibe. Nur so sei es zu erklären, daß der Branntweingenuß überall als ein geeignetes Objekt für eine ausgiebige Besteuerung an⸗ ertragen werden könne. Er glaube, daß eine Erhöhung von

muß dies heute wiederholt hervorheben. Weun wietlich ich dessen ist jedenfalls im Augenblick nicht zweifellos Fatzestellt. 8. sich f1e en geßh foo Liige Erhöhung der Bierbesteuerung in Bayern von 3,7 auf 5,81 pro Kopf gestiegen sei. Un⸗ kannt worden ist. höchstens 0,66 3 pro Liter obergähriges Bier und von 1 J

schriebene oder gesprochene Sätze zu der Auffassung Anlaß bieten veshe ein sehr bedenklicher Schritt sein, der nach vielen Seiten hin Windthorst dari empfehle. Er sei zugleich mit dem Abg. zweifelhaft werde der Konsument die Erhöhung der Steuer tragen; Meine Herren! Ich möchte nun aber auch noch auf einen an⸗ pro Liter untergähriges Bier sehr wohl ertragen werden

eine solche Wortinterpretation zulassen könnten, herausgelöst aus unberechenbare Folgen für unseren Nationalwohlstand herbeiführen der Bierste 67 einverstanden, daß eine einseitige Erhöhung die in Stuttgart eingeführte städtische Abgabe von 65 pro deren Punkt hinweisen. Ich habe vorhin gesagt, das Bier gehört nicht könne. In Bayern sei es wenigstens sehr gut möglich, w iersteuer eine Vermehrung des Branntweingenusses be⸗ Hektoliter Bier habe dort das halbe Liter um 1 ₰, das zu den absolut nothwendigen Nahrungsmitteln, es giebt Nahrungs, die Steuer längst die von seiner Partei erstrebte Höhe hab

8 1 mittel, die zweifellos noch viel nothwendiger sind. Das Getreide ist und wo die Lokalbesteuerung in den großen Städten beinahe

dem Zusammenhang des Ganzen, so würden eb 1 könnte, wenn man da mit einer Erhöhung vorgehen wollte. J s eben so viele andere glaube nur an das noch kurz erinneen zu dürfen, 8. in dieser . deuten würde. Bei der Einführung des neuen Branntwein⸗ dektoliter um 2 vertheuert. Wenn also alle für die 8 1b ü Eal nothwendiger, ebenso auch wohl Fleisch und jedenfalls das Salz. noch 50 Proz. der Staatssteuer betrage und wo vom 1. No

Sätze geltend zu machen sein, die klarer darthun würden, d cher letr, 113“ 2 K es sich zitehung bei der Generaldebatte des vorigen Jahres über den Etat, euergesetzes sei übrigens nicht die Absi b t sprechungen für die ausschließliche Ver⸗ wo die Frage auch schon a b en Etat, 8 b sicht gewesen, nach Erhöhung der Biersteuer angeführten Gründe nicht stichhaltig Wi 1 V e sei Serterhenm sa veadät hana. 8 EE 1 6 1“ 5 89 CIT Scholz meine, der Ein⸗ seien, so sei dieselbe andererseits aus Gründen der Sittlichkeit 8.g be Jahre wenigftine vember v. J. ab vom Staate pro Hektoliter noch 2 ℳ, aller neiehe grrent acesstn g g Bhtscer ns 9 8 3 11““ S. de. der, Ec werung en eutsch 888 ihe zu kommen, wie auch verwerflich. Der Branntwein sei erfahrungsmäßig der schlimmste beträchtliche Abgabe auf dem Salz, was im Lande produzirt wird. dings nur bis zum 1. Januar 1882 auferlegt worden seien. M waeese aseuer ee de fait itr 1atgewdelgneenee. d. kehleneeeh 8 n Riedel am 16. Februar Feind des geistigen und körperlichen Wohls des Menschen und Wenn nun diese nothwendigen Nahrungsmittel mit Abgaben belegt Er dächte, nach diesen Verhältnissen in 8 wo in Wahr⸗ J. ervorgehoben habe. In Bagyern werde sich das Bier das beste Bekämpfungsmittel des Branntweins. Die sind, so erscheint es in der QQD!ͤ N“ 8 daß man in angemessener Weise die doch anzunehmen, daß in Norddeutschland eine Steuer von

einzelne Regierung für sich in der Lage ist, Verspre „. Versprechungen könnte, wenn wird anerk üss ed anerkennt werden müssen, daß die Erhöhung der weder ein Ministerium noch eine Volksvertretung jemals bedeutendsten Aerzte hätten konstatirt, daß das Allgemein⸗ derung der Gerechtigkeit, Biersteuer erhöht, die bisber seit einer Reihe von Jahren 4 weder das Gewerbe der Bierbrauer noch den Biergenuß

dieser Art zu ertheilen; sie konnten hier nur in ihrer G 1 und jede einzelne für sich vas Jiel bebeichnan sesemmphet Branntweinsteuer in keiner Weise innerlich zus 1b emnächst. Erböhung der Brausteuer dann glaube ich, darf ängt mit der finden, welche in der Lage sei, auf die f n glaube ich, darf ich denjenigen pas selbständige Recht „auf diese Reservatstellung, auf befinden mit der Steigerung des Bierkonsums zu⸗, nns h auf einer so außerordentlich niedrigen Stufe gestanden hat. schädigen werde. Was den ethischen Standpunkt anlange g . ndp ng 8

mit den flüssigwerdenden und zu verwendenden Mitteln erstreb llt und zu erreichen hofften. Das ist gescheben Er in dase en Herren, welche der Erhöhung der Brausteuer an sich nicht ab der Einnahme aus di O 1 verstaͤndli . Es ist ls selbst⸗ sind, welche sie als ein üßi nicht abgeneigt Seag. aus dieser Ouelle zu Steigerung des Branntweinskonsums abnehme. n w EE1““ der einsiige Wile der vege⸗ ursche se gehe E1“ Cesschtse nhte Mah Fegichten; E“ nicht blos einer große Statistiker der deutschen Krankenhäuser wiesen nur zu sehr 11“““ ZTT“ Plcepiht so habe der Biergenus bisher den Branntweingenuß in keiner sondern daß es dabei auf außerhal Se Andern willen zu vertagen oder abzulehnen. Ich folge bereee 8⸗ Staatshaushalt * oh der dfbi auch Unordnung in seine den schrecklichen Einfluß des Alkoholismus nach. Die Auf⸗ schwer, sich ein sicheres Bild zu machen, in welcher Weise eine höhere Weise ausgeschlossen, noch sei Aussicht vorhanden, daß ein ver⸗ auf den guten Willen anderer Faltoren überall ankommt. g den Ausführungen, die der Hr. Abg. Richter an einer anderen Skelle Theil beruhe. Aus 2 i di auf diesen Einnahmen zum großen nahme solcher am Delirinm tremens leidender Kranken in die Belastung des Bierverbrauchs zurückwirken würde auf die Situation mehrter Biergenuß das in Zukunft erreichen werde. Der Abg . Nun gemacht hat, als er sagte: es mag in der Politik zulässig erscheinen, lehnun 8 a en iesen Gründen empfehle er die Ab⸗ Krankenhäuser gebe einen gewissen Maßstab über die Ver⸗ jenes Gewerbes, indessen, wenn man sich in anderen Ländern um⸗ Mendel habe ausgeführt, daß trotz des erhöhten Bierkonsum 5 g orlage! breitung der Trunksucht in den ärmeren Schichten der Bevöl⸗ sieht, so findet man, daß gerade da, wo eine hohe Bierbesteuerung in Bayern dort 0 der Branntweingenuß erheblich gestiegen ist, das Brauereigewerbe auf einer sehr hoben sei. Das beweise, daß der Branntwein⸗ und der Biergenuß

sind solche Umstände ja ganz ersichtlich hand 8 hindernd einwirken müssen, sobald in den ein n hanen,elche cSlaatomänner dilatonisch zu bebandeln, ab 1 1“ sen, zelnen Staaten das EE13“ q s

1“ Frung. Fan hat dit snahnt dn en gergen rantem Siete eten Cetrigeisevahcheehc d wche vanuüth sbens Mattge ig V à auf der g⸗ didaß, ehe man an die Erla 5 Sie Fhs. öbnen in Anssicht ge⸗ 1G räge aus der Erhöhung der Brausteuer üali r ( g 7 88 man bis jetzt schon bis zum 1. November 1879 eine Steuer 8 8. 2 8 ; 8 ner e0.übager vfthntn ů88 lahge vhaeFign 11 erlangen Fnrien, s 18t träge aus den neuen Zöllen wohl 8—9 dhehe g e⸗ 8 Wum 10 Proz hcbe he Zahl E“ sebaht zen der hier vorgeschogenen glescheam, b .,8 en v Z das Steuererlassen übergeben 8 in demselben Augenblick auch noch zu schöben. Deshalb hoffe ich, daß audg von Fetecespeace Ekenc heg eberschasse ansene verweisen un also abgenommen. Berlin verdiene also den schlechten Ruf 9 Frhött. 111““ unschuldige Weißbier in rüherer Zeit das Sauplgetrank, ne. 8 1. sawe e ais vesrneatz 98 ntcha E113“ 1“ 8 8 10 1— net. 8ℳ9 88 818 gewöhnlich 6.. hr . Seeeh 8 8 62. d 88 einen Kümmel kaich 8 e u“ unehmen, daß es in loyaler Weise 1 on Soden erklärte si vacen 1 ergäben die Zahlen aus einer Reihe Krankenhäuser anderer esterreich. abe mir vorhin auseinander zu setzen erlaubt, da abe. Es sei also schon eine Verbindung des durst⸗ eigentlich gäle eine stillschweigende ööu“ vatal 2.S Vorlage. Was die aus diesem Gesetz vertfftlehg gehenedie Sientresorm hiermit noch nicht abgeschlossen sein werde Städte. In Königsberg habe die Fahi 1875 hen 1876 165, in Oesterreich die Abgabe das Vierfache etwa 88 unserem bis⸗ bacs. nden 82 shnn eönden Getränkes vorhondae Leennis an ecge salschretnde Bomesehang bäu. kagcft der Chrnahmen det Reiche derrefte s Hce deeedns die Annahme dieses Gesetzes werde seines Erachtens 1877/78 167, 1878/79 147 betragen, also auch dort tro Zu⸗ herigen Satze beträgt. Gleichwohl hat unter dieser Abgabe gewesen. Er wisse nicht recht, wie man die Biersteuer sc iwncgftaadedes nacdrücklichsten selbst hervorgehoben, so daß nicht sämmitlichen Bundesstaaten, sondern nur denjenigen 8 Ie E geschaffen für die Einheit der Zoll nahme der Bevölkerung eine Abnahme der Trunksucht, socvet die österreichische Seeeg 8,2 S Stufe er. und die Branntweinsteuer gleichmäßig und eicheitig sis isten Exchas Vh Bühe Gute kommen, pelche in der Genrünksenersenerse, es frbehn 3 wurf schlage 4 pro Centner vor, das sie den Branntwein betreffe. In Hamburg sei nach einem reicht, wie ich nicht nöthig 18 e, besste auseinander zu setzen. regeln wolle. Während man sich mit einer Erhöhung z⸗ ödrs geis atha 7. .. . ce geca heneraenen,aefa ch he., Lee ne 5 veperhng 885 bisher in Deutschland geltenden ihm vorliegenden Bericht die Zahl der am Delirium tremens Auch S ee der Biersteuer den süddeutschen Verhältnissen und damit der büter nch hencihaensbehen nn deheenshben eane bher g dhen Stacen 1“ ehe 18 g1e96, .“ babe c65 beantragt Erkrankten in den letzten Jahren ziemlich konstant gewesen. öhung der Biersteuer könnte unsere inländische Industrie leiden, Einheit nähere, vermehre man diese Differenz durch eine Er⸗ 11114’4“”“ m die Hälfte erhöht werde, Die Ursache dieser Verminderung der Trunksucht sei nur die wohl unbedründet sein muß, ich bin sogar der Ansicht und möchte höhung der Branntweinsteuer. Seine Partei stände einer hö⸗ ein Verdienst von 2 pro Hektoliter Einführung des Biers als Getränk in immer weiteren Kreisen dafür noch ein Beispiel 1.. daß heher sfät de Jan ner . ür deeenee 88 gee 8 ü „die Gesammtheit der Industrie es handle sich nur darum, wie dieselbe erfolgen solle. Der

Landtage mit uns die Nothwendigkeit anerk neue Aus ’1 rkennen und bayerischen Landt usgaben votiren, für welche die Mittel beschafft dar sch dtage gekommen sei und auch dort dieses Be⸗ Die Berliner Verhältnisse könne er natürlich als normale des Volks. Er müsse darum die Tendenz der Vorlage als Bierbesteuerung dazu beitragen mu zu heben, wenn sie auch vielleicht einzelnen Etablissements, nament“ Völlerei trete man am besten durch eine Besteuerung der den

werden müssen. Der Herr Reichskanzler hat dami t dürfniß sich sehr stark geltend gema 1 des die Cinscräwkvng dinggstent ür bangi hoh. amnt gans zweifel;; führungen des ner Sgatssärreeäre soha die Nach demn nun⸗ 1e dhactens n 4. L eine solche bezeichnen, welche ethischen und sanitären Funda⸗ 1 ich sein wi n n. ie vollen Wirkungen der Zolltarifresorm ge⸗ die di vethg vesentlichen Mänge Lehhhhh ha b 2. Feng diesbezüglichen ablehnenden Beschluß des preußischen Abgeord⸗ in der Elttsberatban ce. h aeeagern Hen⸗ Abg selbst, wartet werden. Dagegen möchte er daß die 48 8 . e. Der Branntweinkonsum stehe Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, fit de Parf elerseh vas sse Aba der netenhauses sehr bedauert. Dagegen freue er sich über die 8 6 and der Finanzen Vermehrung sehr viel entsprechender zu erreichen sein würde und trotz ber Aussüchetenth. ddes wiestgesane denfsen Lem Jülh,1ans en alliaan baberiscen denvesshelen denschinan Uree nng dhe. d Simnt Fahecben äsc G 1“ 5 1164* 9 er taa ssekret I Meine 11.IG die. Vorla e sind mannigfache Ein⸗ worden die gleich war der in den übrigen bayerischen Landestheilen. den einzuführen. in der Form lund Höhe der jetzigen

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