Bekanntmachung
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete EEI“ als Landes⸗
„Noch einmal „Von im Selbstverlag des Ver⸗ fassers“, auf Grund von 88. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom
polizeibehörde hat die Druckschrift: err Findel und die Sozialdemokratie“. gust Bebel. Leipzig 1880,
21. Oktober 1878 verboten. Leipzig, den 11. März 1880. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
11““
Personalveränderungen
1 Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 6. März. v. Schön, Sec. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 6, in das Ulan. Regt. Nr. 8. einrangirt. “ 8
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 6. März. Schuch, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 67 und Subdirektor, von der Gewehrfabrik zu Erfurt zu der in Danzig, Bendel, Hauptm. à la suite des Füs. Regts. Nr. 36 und Direktions⸗Assist. von der Munitionsfabrik zu Danzig, zu der Gewehrfabrik in Spandau, Hannig, Hptm. à la svite des Inf. Regts. Nr. 50 u. Direktions⸗Assist. von der Gewehrfabrik zu Danzig, zu der Munitionsfabrik ebendaselbst, Fritsch, Pr. Lt. à la suite des Füs. Regts. Nr. 33 und Directions⸗ Assistent von der Gewehrfabrik zu Spandau, zu der Munitionsfabrik ebendaselbst, Daum, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 23 und
Direktions⸗Assist. von der Munitionsfabrik zu Spandau, zur Gewehr⸗ fabrik in Danzig, versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 6. März. v. Unger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, mit Pension der Abschied bewilligt. v. Böckmann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, als Halbinvalide mit Pens. ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. der Landw. Inf. übergetreten.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Februar.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Erbgroßherzog zu Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach Königliche Hoheit, zum Obersten der Kav., unter Stel⸗ lung à la suite des Hus. Regts. Nr. 18, v. Funcke, Gen. Major und Commandeur der Art. Brig. Nr. 12, unter gleichzeitiger Beför⸗ derung zum Gen. Lieut.,, zum Kommandanten vog Dresden, v. Schubert, Oberst und Commandeur des Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, unter Beförderung zum Gen. Major, zum Commandeur der Art. Brig. Nr. 12, v. Bosse, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 105, unter Stellung à la suite dieses Regiments, zum Commandeur der Infanterie⸗Brigade Nr. 47, ernannt. v. Schönberg, Oberst und Commandeur des Ulan. Regts. Nr. 18, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der 1. Kav. Brig. Nr. 23 beauftragt. v. Schweingel, Oberst und Comman⸗ deur des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12 als Commandeur zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 28 versetzt. Clauß, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur beim Gren. Regt. Nr. 101, unter Beförder. zum Obersten, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 105 ernannt. v. Wolf, Oberst⸗ Lt. und Bats. Commandeur im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung desselben beauf⸗ tragt. Larraß, Oberst⸗Lieut. und Abtheil. Vorstand im Kriegs⸗Ministerium, zum Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 101. v. Zezs Sviz „ Heuvtm und Intend. Rath, unter Beförder. zum Major, mit Vorl gr Patentirung, zum Abtheil. Vorstand im Kriegs⸗Ministerium, Kautfmann, charakter. Hauptm. im Gren. Regt. Nr. 101, unter Beförder. zum etatsm, Hauptm., zum Comp. Chef in seinem Regt., ernannt. Frhr. v. Hausen, Pr. Lt. im Jäger⸗Bat. Nr. 13, zum letzgen. Regt., Zehl, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 105, mit der Genehmigung zum Forttragen seiner dermal. Unif. und unter Belass. im Kommando als Adjut. beim Landw. Bez. Kommando Leipzig, zum Jäger⸗Bataillon Nr. 13, versetzt. v. Löben, Major und etatsmäßiger Stabsoffiz. im Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 12, zum Bataillons⸗Commandeur in dems. ernannt.
Im Beurlaubtenstande. Bruhm, Sec. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 103, zum Pr. Lt. der Landw. Inf. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. v. Lö⸗ ben, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur des Inf. Regts Nr. 102, unter Verleihung des Obersten⸗Charakters, Gebler, Pr. Lt. in dems. Regt., unter Verleihang des Hauptm. Charakters, in Geneh⸗ migung ihrer Abschiedsgesuche, mit der gesetzl. Pens. und der Er⸗ laubniß zum Forttagen der Regt. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Bubam, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 101, der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. Schimmel, Steger, Sec. Lts. der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 100, wegen überkommener Dienstuntauglichkeit, Kell, Sec. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 104, Herzog, Sec. Lt. der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 108, behufs Ueberführung zum Landsturm, der Abschied bewilligt.
Im Sanitätscorps. Do. Fleischer, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 104, zum Stabsarzt der Landw., Dr. Brückner, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. des 2. Bats. Landw. Reagts. Nr. 105, Dr. Reiche, Dr. Piehl, Assist. Aerzte 1. Kl. der Res. des Res. Lantw. Bats. Nr. 108, zu Stabs⸗ ärzten der Res., Dr. Basüner, Assist. Arzt 2. Kl. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 28, zum Assist. Arzt 1. Kl. befördert.
Aichtamtliches. Deutsches RNeich.
Preußen. Berlin, 13. März. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen heute Vormittag den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Edinburgh. Se. Majestät der Kaiser und Köni militärische Meldungen entgegen und hörten den Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag den Kaiserlichen Ge⸗ neral⸗Konsul von Thielau und folgte um 5 Uhr einer Ein⸗ ladung Ihrer Majestäten zum Diner.
nahmen ortrag des
— In der am 12. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers Hofmann abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ raths wurden die Präsidialvorlagen, betreffend: a. den Ent⸗ wurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, b. den Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Tagegeldern, Fuhrkosten und Umzugskosten an Beamte der Militär⸗ und Marineverwaltung, c. die Ausführung des Ge⸗ setzes über die Besteuerung des Tabaks, den zuständigen Aus⸗ schüssen überwiesen und die zur Wiederbesetzung einer erledig⸗ ten Stelle bei der Kaiserlichen Disziplinarkammer in Cassel erforderliche Wahl vorgenommen.
Die Versammlung ertheilte sodann auf den Bericht des
schlagenen Abänderungen dem Entwurf eines Gesetzes gegen den Wucher die Zustimmung und beschloß einem weiter erstat⸗ teten Ausschußgutachten gemäß, daß in Zukunft auch die Verwendung von Melilothenblüthen (Steinklee) und eingesal⸗ zenen Rosenblättern bei der Herstellung von Tabakfabrikaten nach Maßgabe der für die Verwendung von Kirsch⸗ und Weichselblättern geltenden Vorschriften gestattet werde.
Ferner wurde genehmigt, daß der Zuschlag zum Aversum für Bremen und Hamburg vom Etatsjahre 1880/81 ab auf 5 ℳ für den Kopf der städtischen Bevölkerung und der in dieser Beziehung derselben zugerechneten vorstädtischen Bevöl⸗ kerung festgesetzt, — hinsichtlich der Aversen für die Städte Altona, Wandsbeg, Bremerhaven, Geestemünde und Brake dagegen von einer Abänderung der bestehenden Berechnungs⸗ grundsätze abgesehen werde. 1
Nach Erledigung einer auf den Zoll für Anker und Ketten bezüglichen Eingabe und der Ernennung von Kom⸗ missarien zur Berathung von Vorlagen im Reichstage wurde schließlich noch über die geschäftliche Behandlung der neuer⸗ dings eingelaufenen Petitionen Bestimmung getroffen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die ver⸗ einigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (18.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär Dr. Stephan und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats pro 1880/81, und zwar mit den Einmaligen Ausgaben der Reichs⸗Post⸗und Telegraphen⸗ verwaltung fort. Kap. 4 Tit. 1 bis 14 wurden unverän⸗ dert bewilligt, Tit. 15 (Dienstgebäude in Posen) aber nach dem Antrage der Budgetkommission von 80 000 auf 60 000 ℳ herabgesetzt. Beim Schlusse des Blattes dauerte die Be⸗ rathung fort.
— Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern vom 27. v. M. werden demselben die Gesuche um Dis⸗ pensation vom Aufgebote (Allerh. Verordnung vom 8. Januar 1876, Ges. Samml. S. 3) häufig, in stets sich mehrender Zahl, unmittelbar, unter Berufung auf die Dring⸗ lichkeit des Falles, aber ohne Beifügung irgend einer zur Begründung des Gesuches dienenden amtlichen Bescheinigung, selbst auf telegraphischem Wege eingereicht. Soviel zu ersehen, würden die Betheiligten zu diesem Verfahren hier und da durch die Standesbeamten selbst veranlaßt. Die Voraus⸗ setzung, daß auf solchem Wege am schnellsten zum Ziele zu gelangen, sei eine irrige, da selbst⸗ verständlich derartig unbescheinigten Gesuchen nur ganz ausnahmsweise ohne vorgängige Rückfrage stattgegeben werden könne. Um die thunlichst schleunige Erledigung der Dispensationsgesuche herbeizuführen, seien dieselben viel⸗ mehr dem für die Eheschließung zuständigen Standesbeamten zu übergeben, welcher leztere demnächst die Gesuche mit seiner gutachtlichen Aeußerung und mit der Bescheinigung, daß die gemäß §. 48 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 vorge⸗ nommene Prüfung ein materielles Ehehinderniß nicht ergeben habe, dem Minister einzureichen habe, — und zwar, abgesehen von ganz besonders dringlichen Fällen, durch Vermittelung der nächst vorgesetzten Aufsichtsbehörde.
Ueberdies empfehle es sich, den Antrag auf Erlaß des Aufgebots nicht bis auf den letztzulässigen Ter⸗ min vor dem in Aussicht genommenen Tage der Eheschließung (bezw. der Hochzeitfeier) zu verschieben. Namentlich in den⸗ jenigen Fällen, in denen nach §. 46 des alleg. Reichsgesetzes das Aufgebot noch an einem zweiten auswärtigen Octe be⸗ kannt zu machen sei, stelle sich zuweilen erst im letzten Augen⸗ blicke heraus, daß bei dieser Bekanntmachung ein Versehen begangen worden ist, welches nach dem Urtheil des für die Eheschließung zuständigen Standesbeamten eine Wiederholung der Bekanntmachung und in Folge dessen die Aussetzung der Eheschließung erforderlich mache. Auch bei schleunigster Be⸗ handlung der Dispensationsgesuche sei es in solchen Fällen nicht immer ausführbar, die Betheiligten vor großen Unan⸗ nehmlichkeiten und Nachtheilen zu bewahren.
— In den deutschen Münzstätten sind im Monat Februar 1880 an Goldmünzen gevprägt worden: 1 268 111 720 ℳ Doppelkronen, 423 961 800 ℳ Kronen, 27 969 925 ℳ Halbe Kronen. Hiervon wieder eingezogen 255 040 ℳ Doppelkronen, 199 920 ℳ Kronen, 2140 ℳ Halbe Kronen. Bleiben 1 267 856 680 ℳ Doppelkronen, 423 761 880 ℳ Kronen, 27 967 785 Halbe Kronen. Summa 1 719 586 345 ℳ Hiervon auf Privatrechnung 400 295 040 ℳ Vorher waren geprägt: 1 268 111 720 ℳ Doppelkronen, 423 335 320 ℳ Kronen, 27 969 925 ℳ Halbe Kronen, hiervon auf Privat⸗ rechnung 399 668 560 ℳ
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellten, in der Zweiten Beilage veröffentlichten Nachweisung 8. die im Monat Dezember v. J. auf deutschen Eisenbahnen — ausschl. Bayerns — vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen 2 verzeichnen: 98 Entgleisungen und 44 Zusammenstöße fahren⸗ er Züge, und zwar wurden hiervon 81 Züge mit Personen⸗ beförderung — von je 1694 Zügen dieser Gattung Einer — und 61 Güterzüge resp. leer fahrende Lokomotiven betroffen; ferner 87 Entgleisungen, 33 Zusammenstöße beim Rangiren und 391 sonstige Betriebsereignisse (Ueberfah⸗ ren von Fuhrwerken auf Wegeübergängen, Defekte an Maschi⸗ nen und Wagen ꝛc.). In Folge dieser Unfälle wurden 2 Beamte, 3 Arbeiter und 2 fremde Personen getödtet, 6 F. 31 Beamte, 11 Arbeiter und 2 fremde Personen verletzt, 25 Thiere ge⸗ tödtet und 3 verletzt, 178 Fahrzeuge erheblich und 339 un⸗ erheblich beschädigt. Außer den vorstehend aufgeführten Verunglückungen von Personen kamen — größtentheils durch eigene Unvorsichtigkeit hervorgerufen — noch vor: 56 Tödtungen (18 Beamte, 20 Arbeiter und 18 fremde Personen), 109 Verletzungen (2 Reisende, 49 Beamte, 54 Arbeiter und 4 fremde Personen) 7-g. Tödtungen und 1 Verletzung bei beabsichtigtem Selbst⸗ morde. Faßt man sämmtliche Verunglückungen von Personen — ausschließlich Selbstmorde — zusammen, so entfallen auf: A. 1ö1 und unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen (bei zusammen 16 748 km Be⸗
Ausschusses für Justizwesen und mit den von letzterem vorge⸗
triebslänge, 22 698 km Geleislänge und 365 220 963 geför⸗
derten Achskilometern) 122 Fälle, darunter die größte Anzahl 1
auf Niederschlesisch⸗Märkische (21), die Oberschlesische (21), und die Bergisch⸗Märkische Bahn (19); verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Geleislängen, sind die meisten Verunglückungen auf der Saarbrücker, der Oberschlesischen und der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn vorgekommen.
B. Größere Privatbahnen — mit je über 150 km Be⸗ triebslänge — (bei zusammen 10 610 km Betriebslänge, 14 131 km Geleislänge und 229 229 325 geförderten Achskilometern) 98 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Cöln⸗ Mindener (21), die Rheinische (19) und die Rechte Oderufer⸗ Bahn (12); verhältnißmäßig sind jedoch auf der Rechten Oderufer⸗, der Posen⸗Kreuzburger und der Thüringischen Eisenbahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.
C. Kleinere Privatbahnen — mit je unter 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1063 km Betriebslänge, 1136 km Geleislänge und 6 933 169 geförderten Achskilometern) 2 Fälle, und zwar auf der Lübeck⸗Büchener und der Tilsit⸗ Insterburger Bahn je 1 Fall.
Von den im Ganzen beförderten 11 886 060 Reisenden wurden 8 verletzt (auf der Niederschlesisch⸗Märkischen Bahn 4, auf der Bergisch⸗Märkischen, den Elsaß⸗Lothringischen, der Hannoverschen und der Württembergischen Bahn je Einer.)
Von den im Betriebsdienste thätig gewesenen Beamten vüh von je 6532 Einer getödtet und von je 1633 Einer verletzt.
Ein Vergleich mit demselben Monate des Vorjahres er⸗ giebt, unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten
eförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Ge⸗ eislängen, daß im Durchschnitt im Monat Dezember 1879 bei 21 Verwaltungen mehr und bei 12 Verwaltungen weniger und in Summa ca. 38 ½ Proz. mehr Verun⸗ glückungen vorgekommen sind als in demselben Monate des Vorjahres.
— Der mit der Zwangsbeitreibung von Steuer⸗ beträgen dienstlich beauftragte ist, nach einem Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 8. Januar 1880, selbst nach vorgelegtem Nachweise über die Abführung des Schuldpostens, für die noch verbleibenden Exekutions⸗ gebühren zur Pfändung ermächtigt, und der dagegen geleistete Widerstand ist strafbar.
— Der Marine⸗Intendantur⸗Referendar Dr. jur. Arenth ist nach bestandener Prüfung zum Marine⸗Intendantur⸗Assessor ernannt worden.
Stettin, 12. März. Die gestrige 3. Sitzung des 5. Pro⸗ vinzial⸗Landtages begann mit der Mittheilung des Vor⸗ sitzenden über die noch neu eingegangenen Vorlagen, woran
sich die Beschlußfassung über deren geschäftliche Behandlung
anschloß.
Hierauf erfolgte die Neuwahl der Mitglieder und Stell⸗ vertreter der Bezirkskommissionen für die klassifizirte Einkom⸗ mensteuer in den Regierungsbezirken Cöslin, Stettin und Stral⸗ sund. Es wurden die früheren Mitglieder mit Ausnahme von je 2 derselben aus den 3 genannten Regierungsbezirken den Vorschlägen der Kommission entsprechend wiedergewählt. Nach Verhandlung mehrerer Petitionen von nicht allgemeinem Inter⸗ esse, betreffend die Zahlung von Brandentschädigung für ab⸗ gebrannte Gebäude und Erledigung verschiedener Rechnungs⸗ sachen, erklärte der Landtag sein Einverständniß mit dem vom Provinzial⸗Ausschuß vorgeschagenen Verkauf des zu dem Hospital St. Petri hierselbst gehörigen, in der in⸗ neren Stadt belegenen Grundstückes unter der Bedin⸗ gung, daß der Erlös für dasselbe in Verbindung mit den sonstigen Mitteln des Hospitals den Neubau desselben an an⸗ derer Stelle ermöglicht, und bewilligte auf die Petition des Magi⸗ strats zu Cammin zum Ausbau des Kreuzganges der dortigen Domkirche mit Rücksicht auf den bedeutenden Kunstwerth des⸗ selben unter der Bedingung der Sicherstellung der ferneren 8e es des gedachten Baudenkmals eine Beihülfe von 5000 ℳ
Demnächst trat man in die Berathung des neuen Sta⸗
tuts für die Taubstummen⸗Anstalt zu Cöslin, nach welchem der Provinz ein größerer Einfluß auf die Ver⸗ waltung der Anstalt eingeräumt wird. Das Statut wurde nach der Vorlage angenommen, und ertheilte hierauf der Pro⸗ vinzial⸗Landtag dem Provinzial⸗Ausschusse die Ermächtigung, mit der Königlichen Staatsregierung zu dem gleichen Zwecke wegen Uebertragung der Taubstummen⸗Anstalt zu Stettin auf 888 Provinzialverband von Pommern in Verhandlung zu treten.
Ohne weitere Diskussion wurde demnächst das vom Pro⸗ vinzialausschuß genehmigte Reglement für die Verwaltung der Wilhelm⸗Augusta⸗Stiftung (Asyl für erwachsene Blinde in der Provinz Pommern) angenommen und Einreichung desselben an Se. Majestät den Kaiser und König mit der Bitte um Allerhöchste Bestätigung beschlossen.
Den Rest der Sitzung füllte die Berathung der Vorlage: auf welche Weise die behuss Förderung des Baues von Se⸗ kundär⸗Eisenbahnen bewilligten Subventionen bezw. die hierzu erforderlichen Mittel zu beschaffen seien, aus. Von vielen Seiten wurde geltend gemacht, daß es rathsamer und den Prinzipien einer sparsamen Wirthschaft entsprechender sei, zunächst nur die Mittel für die Bereitstellung der bis jetzt im Betrage von 1 200 000 ℳ bewilligten Beihülfen zu sichern und für die später zu bewilligenden Subventionen erft je nach Eintritt des Bedürfnisses zu sorgen. Nach längerer Diskus⸗ sion wurde indessen im wesentlichen Anschluß an die Vor⸗ schläge des Provinzialausschusses sowie der Kommission be⸗
ossen:
zur Unterstützung des Baues von Sekundärbahnen in der Pro⸗ vinz einen besonderen Fonds anzulegen und zu diesem Zwecke jähr⸗ lich 150 000 ℳ in den Etat einzustellen.
Die heutige (4.) Sitzung eröffnete der Vorsitzende mit der Aufforderung zur Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Provinzialausschusses. Für den ausgeschiedenen Grafen F“ wurde Herr von Flemming⸗Benz gewählt.
An Stelle des verstorbenen Landschafts⸗Direktors von Hagen⸗Premslaff wurde Herr von der Osten⸗Zirkwitz zum ersten Kurator der Ackerbauschule zu Schellin mitttelst Akkla⸗ mation, und hierauf zum zweiten Landesrath der Amtsrichter zu Rügenwalde mittelst Abgabe von Stimmzetteln gewählt.
emnächst trat die Versammlung in die Berathung des vom Provinzial⸗Ausschuß gestellten Antrages:
sich für den Erlaß des von ihm umgearbeiteten Gesetzentwurfs, be⸗
treffend die Aufhebung der kommunalständischen Verbände in der Provinz Pommern auszusprechen.
Nach einer eingehenden Darlegung der Verhältnisse sowie der bisherigen Verhandlungen durch den Referenten, Ober⸗ Bürgermeister Haken, sowie den Korreferenten, Regierungs⸗ Präsidenten a. D. Grafen Krassow, trat man ohne weitere Generaldiskussion in die Besprechung der einzelnen Para⸗ graphen ein. . Die §8. 1 und 2 wurden ohne erhebliche Diskussion ein⸗ stimmig angenommen und hierbei ohne Widerspruch von irgend einer Seite konstatirt, daß nach der Fassung der 8§. 1 und 2 der Provinzialverband berechtigt ist, die Verwaltung und Unterhaltung der Kommunal⸗Chausseen an die Kreise zu über⸗ tragen und die hierfür zu gewährende Entschädigung auf die 5 Kreise Neu⸗Vorpommerns zu repartiren. Auch die §8§. 3 und 4 wurden in ihren Gedanken ohne Widerspruch angenommen und nur im §. 3 eine redaktionelle Abänderung insofern vorgenommen, als am Schluß anstatt der Worte: „daß die Mehrbelastung u. s. w. bis zum Schluß“
die Fassung beliebt wurde “ „daß die Mehrbelastung die dem Amortisationsplane zu Grunde gelegte Verzinsung mit 4 % und die Amorlisation mit 1 % nicht übersteigen darf“.
Ohne Widerspruch wurden auch die sämmtlichen übrigen Paragraphen angenommen, unter denen der §. 8 zu erwähnen ist, nach welchem die Meliorationsfonds für die Regierungs⸗ bezirke Stettin und Cöslin zu Meliorationsfonds für die Provinz vereinigt werden sollen.
Der gedachte Antrag des Provinzial⸗Ausschusses wurde einstimmig angenommen.
Nach Erledigung einer größeren Anzahl von Rechnungs⸗ sachen, welche kein allgemeines Interesse boten, nahm der Landtag von der Mittheilung der Königlichen Staatsregie⸗ rung, betreffend den gegenwärtigen Stand der Angelegen⸗ heiten wegen Herstellung einer schiffbaren Wasserverbindung zwischen Ribnitz, Damgarten und Demmin, Kenntniß und lehnte die Seitens der Königlichen Staatsregierung in An⸗ regung gebrachte Anlegung einer Wiesenbauschule in Pom⸗ mern wegen hierzu mangelnden Bedürfnisses in Ueberein⸗ stimmung mit dem Antrage des Provinzial⸗Ausschusses ab.
Unter den demnächst zur Verhandlung kommenden Peti⸗ tionen gewährte nur diejenige des Kuratoriums des Stifts Salem zu Neu⸗Torney (Rettungshaus für verwahrloste Kin⸗ der) ein allgemeineres Interesse; in Anerkennung des guten Zwecks und des bisherigen segensreichen Wirkens der Anstalt wurde die erbetene jährliche Unterstützung von 600 ℳ für das Etatsjahr 1880/81 bewilligt. Dagegen wurde die Seitens der Königlichen Staatsregierung dem Provinzial⸗Land⸗ tage gemachte Vorlage, seine Bereitwilligkeit auszusprechen:
zu der vom Staate geeigneten Falls in Aussicht genommenen An⸗ lage eines Fischerei⸗Bootshafens zwischen Vierow und Lubmin im Krreise Greifswald eine Beihülfe zu gewähren,
wegen mangelnder Sicherstellung der künftigen Unterhaltung des Hafens abgelehnt, und die Vorlage an den Provinzial⸗ Ausschuß zur weiteren Vorbereitung derselben verwiesen.
Auf die Petition des Vorstandes der Gesellschaft für pom⸗ mersche Geschichte und Alterthumskunde zu Stettin wurde die bisher im Betrage von 500 ℳ gewährte Subvention für das Jahr 1880/81 behufs Ausführung des Druckes des fertig gestellten Inventars um 2000 ℳ erhöht.
Die Petitionen der Pommerschen ökonomischen Gesellschaft und des Haupt⸗Direktoriums des Baltischen Central⸗Vereins zur Beförderung der Landwirthschaft auf Bewilligung einer Subvention von je 3000 ℳ wurde in der Absicht, die zu diesem Zwecke bisher verwendeten Mittel für die Errichtung bezw. Unterstützung einer Molkereischule zu Eckerberg bei Stettin behufs Befriedigung des in dieser Beziehung von der LE1“ längst gesuͤhlten Bedürfnisses zu bestimmen, abgelehnt.
Anhalt. Dessau, 9. März. (Magdb. Ztg.) Das Rechnungsjahr 1878 — 1879 bietet nach dem Hauptfinanz⸗ abschlusse, welcher dem Landtage vorgelegt worden, hin⸗ sichtlich der für das Reich erhobenen und an die Reichshaupt⸗ kasse abgeführten indirekten Steuern ein sehr erfreuliches Bild. Die Solleinnahme, welche in 8 484 987 ℳ 60 ₰ bestehen sollte, wurde nämlich um 2065 654 ℳ 97 ₰ überholt, indem sich dieselbe auf 10 550 642 ℳ 57 ₰ steigerte. Diese letztere setzt sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammen: 2 124 987 ℳ 60 ₰Reste aus dem Vorjahre, 131 015 ℳ 85 ₰ Zölle, 7 017 446 ℳ 60 ₰ Rübenzuckersteuer, 1 112 670 ℳ 35 ₰ Branntweinsteuer, 153 444 ℳ 97 ₰ Brausteuer, 7034 ℳ 80 ₰ Tabakssteuer, 3126 ℳ Salzsteuer, 916 ℳ 40 ₰ Kartenstempelsteuer. Läßt man die Resteinnahme außer Betracht, so lieferte das Herzog⸗ thum pro Kopf seiner Bevölkerung noch immer nahe an 40 ℳ Reichssteuern, was auf ganz Deutschland berechnet 1600 Mil⸗ lionen ausmachen würde. Die Steigerung gegen den Etat ist am stärksten bei der Rübenzuckersteuer gewesen, wo sie 1 911 446 ℳ 60 ₰ betrug; dann tritt die Branntwein⸗ steuer mit 82 670 ℳ 35 ₰ Vermehrung auf; die Zölle er⸗ scheinen mit 58 115 ℳ 85 ₰ Zugang, die Brausteuer mit 13 344 ℳ 97 ₰, die Tabakssteuer mit 2034 ℳ 80 ₰, die Kartenstempelsteuer mit 916 ℳ 40 ₰. Nur die Salzsteuer ergab einen Ausfall, der sich auf 2874 ℳ belief. An Ent⸗ schädigung für Erhebung der Reichssteuern erhielt die hiesige Staatskasse die Summe von 490 390 ℳ 8 ₰, welche, ent⸗ sprechend dem Zugange der erhobenen Steuern, selbst den in den Etat aufgenommenen Ansatz von 397 735 ℳ um die be⸗ trächtliche Summe von 92 655 ℳ 8 ₰ überschritt. Das laufende Jahr soll nach den bisherigen Abschlüssen sich noch günstiger gestalten als das verflossene.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 11. März. (Els.⸗Lothr. Ztg.) Auf der Tagesordnung der gestrigen (30.) Sitzung des Landesausschusses stand die zweite Lesung des Ent⸗ wurfes, betreffend eine Anleihe von 24 380 000 ℳ für Wasser⸗ regulirung, Verbesserung der Kanäle, Subventionen an Lokalbahnen, Tramways, Vicinalwege und für die Erweiterung des Betriebes der Tabaksmanufaktur. Die Kommission ver⸗ kennt nicht die gegenwärtige günstige Gelegenheit, Geld ang Pee und die Wahrscheinlichkeit, daß eine Anleihe si päter als nothwendig herausstellen werde, schlägt aber gleich⸗ wohl vor, zur Zeit das Anleiheprojekt nicht zu genehmigen.
Der Staatssekretär führte aus, daß zwischen der Regierung und der Kommission eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit nicht bestehe, verschieden seien nur die Meinungen bezüglich der Beschaffung der Mittel zur Deckung der Schulden. In den nächsten Jahren würden sich die Einnahmen ebensowenig steigern, als die Ausgaben sich mindern. Die Aufnahme einer Anleihe sei früher oder später nothwendig. Auch könnten Wünsche auf Ermäßigung von als drückend anerkannten Steuern, wie Weinsteuer, Enregistrementsgebühren, Gerichts⸗ kosten, nur nach Aufnahme einer Anleihe in Betracht gezogen
werden. Da der gegenwärtige Augenblick außerordentlich
günstig sei zur Aufnahme einer solchen konsolidirten Anleihe, müsse man ihn benützen. Das Land werde unschwer zu überzeugen sein, daß die Anleihe nicht als eine leicht⸗ sinnige Schuld, sondern für nützliche Unternehmungen zum allgemeinen Besten kontrahirt werde; es werde vielleicht, wenn durch die von der Kommission empfohlene der geeignete Zeitpunkt versäumt sei, der Versammlung wenig Dank dafür wissen. Uebrigens erkenne die Regierung eine etwaige Ablehnung nicht als eine prinzipielle an und würde daher die Arbeiten weiterführen, in der Hoffnung, daß die Aufnahme einer Anleihe später allseitiger Zustimmung be⸗ gegnen werde. Der Kommissionsantrag gelangte schließlich zur Annahme.
In der Nachmittags folgenden 31. Sitzung fand die zweite Lesung der im Etat zurückgestellten Positionen und des Finanz⸗ gesetzes statt.
Der Berichterstatter der Unterrichtskommission, Heim⸗ burger, theilte mit, daß die vier zur Prüfung der Seminar⸗ frage nach Metz abgesandten Kommissionsmitglieder im Ein⸗ verstündnisse mit der Regierung die Verlegung des Metzer Lehrerseminars nach Beauregard vorschlagen. Dieser Antrag wurde angenommen.
Die übrigen unter diese Rubrik gehörigen Gegenstände wurden ohne Diskussion erledigt, der §. 4 des Finanzgesetzes in der Fassung der Kommission:
„Zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der Landeshauptkasse, sowie zur Deckung der unter den Einnahmen des Landeshaushalts⸗Etats vorgesehenen Mittel können nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von fünf Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen ausgegeben werden“.
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die dritte Lesung des Landeshaushalts⸗Etats und des Finanzgesetzes. Die Anlagen I. — VI., sowie VII. Kapitel 12 — 13 des Budgets wurden ohne Debatte nach der Fassung der zweiten Lesung genehmigt. Als theilweise Wiederherstellung des in der Re⸗ gierungsvorlage als Kapitel 24 figurirenden Kredits schlugen Mitglied Gunzert und Genossen folgendes Amendement vor:
„Für Unterstützung Landesangehöriger, welche sich dem Ge⸗ richts⸗ oder Verwaltungsdienste wedmen wollen, 4000 ℳ, deren Vertheilung dem Minister zusteht.“
Das Amendement wurde bei Stimmengleichheit (19 gegen 19) verworfen.
Zu Anlage VIII., Verwaltung des Innern, stellte Mit⸗ glied Grad, unter Besprechung einzelner angeblich vorgekom⸗ mener Fälle, die Behauptung auf, daß von Seiten mancher Kreisdirektoren durch Einwirkung auf die Bürgermeister, Ent⸗ ziehung von Wirschaftskonzessionen u. s. w, ein unzulässiger Einfluß auf die Wahlen geübt werde. Baron Zorn von Bulach Sohn wünschte eine einfachere, mithin billigere und weniger bureaukratische Verwaltung, sowie Reduktion der Besoldungsetats, namentlich der Orts⸗ und Wohnungszulagen. Auch sprach sich der Redner für eine größere Dezentralisation und Erweiterung der Selbständigkeit der Gemeinde aus. Der Staatssekretär Herzog forderte das Mitglied Grad auf, seine obigen Angaben zu erweisen; die Regierung sei bereit, jede Ueberschreitung eines Beamten strenge zu ahnden, könne aber allgemeinen, nicht bewiesenen Behauptungen nicht Gehör geben. Die deutsche Regierung habe bezüglich der Freiheit der Wahlen das Aeußerste gewährt, was das Land jemals gehabt habe. Zu den Ausführungen des Baron Zorn von Bulach bemerkte der Redner, daß die Frage der Be⸗ amtengehälter einer besonderen Kommission überwiesen wor⸗ den sei, welcher die Regierung das erforderliche Material unterbreitet habe. Frühere Ermittelungen hätten ergeben, daß die jetzige Verwaltung keineswegs kostspieliger sei als die frühere, wenn man nur die Kosten der Centralbehörden mit in Rechnung ziehe, und daß auch die benachbarten deutschen Gebiete nicht weniger Beamte und nicht geringere Aufwen⸗ dungen für dieselben hätten. Uebrigens sei jeder derartige Vergleich schwierig. Jedenfalls müsse bezüglich Elsaß⸗Lothrin⸗ gens die Schwierigkeit der anfänglichen Organisation und der Verhältnisse überhaupt berücksichtigt und nicht verkannt wer⸗ den, daß die Beamten in dem zweisprachigen Lande mehr zu leisten hätten als in anderen Theilen des Reiches. Dem Wunsche nach Dezentralisation habe die Regierung durch Uebertragung zahlreicher Befugnisse des Staatsoberhaupts und der Ministerial⸗Instanz auf untere Behörden bereits ent⸗ sprochen. Sie verkenne nicht, daß es auch darauf ankomme, die Bevölkerung an der Verwaltung zu betheiligen, und habe deshalb früher den Entwurf einer Kreisordnung vorgelegt, welcher den Beifall der Landesvertretung nicht gefunden habe. Die Regierung sei bereit, den bereits eingeschlagenen Weg wieder zu betreten und erkenne als richtig an, daß hierbei, der deutschen Auffassung entsprechend, die Gemeindeverfassung ins Auge gefaßt werden müsse. Allerdings seien Zweifel vor⸗ handen, ob in den Gemeinden die zu einer Ausdehnung ihrer Selbstverwaltung erforderliche Bereitwilligkeit überall vor⸗ handen sei. Redner danke dem Vorredner dafür, daß er die Frage noch in der gegenwärtigen Session zur Sprache ge⸗ bracht habe. — Zum Unterrichtsbudget interpellirte Mitglied Klein über den Lehrstuhl für romanische Sprachen an der Universität und wünschte, die Regierung solle bei der Wiederbesetzung der erledigten Stelle einen Mann wählen, der die französische Sprache nicht wie eine todte und blos in ihrem ersten Entwickelungsstadium betrachte, sondern auch die klassische Literatur des 16. und 17. Jahrhunderts in seinen Vorlesungen behandle, überhaupt in der Sprache lebe. Der Unterstaatssekretär von Pommer Esche versprach Berücksich⸗ tigung dieser Forderung, obwohl er die große Schwierigkeit, in Deutschland einen des französischen Vortrags vollständig mächtigen Gelehrten zu finden, nicht verkenne. Die Mitglieder Goguel u. A. beantragten, den in der zweiten Lesung auf 10 000 ℳ herabgeminderten Kredit für die Universitäts⸗ und Landesbibliothek in seiner ursprünglichen Höhe von 25 750 ℳ wieder herzustellen. übrigen Punkte ohne Einsprache bewilligt. 8
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Sesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. März. Wie die „Budapester Correspondenz“ zu berichten weiß, nehmen die Verhandlungen bezüglich der serbischen Eisenbahn⸗ anschlüsse jetzt einen raschen und theilweise günstigen Ver⸗ lauf. Die Berathungen mit Hrn. Marics dürften in zwei bis drei Tagen beendigt seiin. b
— Zufolge Erlasses des Ministeriums des Innern hat, wie die „Pr.“ berichtet, das Ministerium des Aeußern die Ein⸗ ziehung der K. und K. Konsularämter in Bosnien und der Herzegowina, sowie die Uebernahme sämmtlicher Agenden derselben durch die bosnische Landesregierung
veranlaßt, da in Folge der organisatorischen Thätigkeit dieser Landesregierung der größte und wichtigste Theil des admini⸗ strativ⸗politischen Wirkungskreises, ja selbst auch die judizielle Geschäftsgruppe der gedachten Konsularämter durch die kom⸗ petenzmäßigen Funktionen der neuen dortigen Verwaltungs⸗ organe thatsächlich absorbirt wird. 8
— 12. März. (W. T. B.) Das Abgeordneten⸗ haus beschloß mit großer Majorität, in die Spoezial⸗ debatte, betreffkend den Gesetzentwurf über den Bau der Arlbergbahn einzutreten. Bei der Berathung erklärte der Handels Minister den Bau der Bahn für eine Staatsnothwendigkeit, damit man durch den Ausbau des Eisen⸗ bahnnetzes, unabhängig von anderen Staaten, zum Schutze der heimischen Produktion in die Konkurrenz mit der Massen⸗ produktion Amerikas und Rußlands eintreten könne.
Pest, 11. März. Se. Mäjestät hat bezüglich obschwebender Krise im gemeinsamen Finanz⸗Ministerium bisher noch keine Entscheidung getroffen und ist, wie die „Budapester Correspondenz“ von „kompetenter Seite“ erfährt, eine En scheidung in dieser Angelegenheit in den nächsten Tagen auch kaum zu erwarten. — Präsident Szlavy wurde gestern vom Kaiser in längerer Audienz empfangen, begab sich sodann nach Pest zurück, übernahm heute wieder das Amt des Präsidiums des Abgeordnetenhauses und präsidirte in heutiger Sitzung.
Großbritannien und Irland. London, 12. März. (W. T. B.) Im Unterhause antwortete heute der Unter⸗ Staatssekretär Bourke auf eine Anfrage Mac Ivers: Die Regierung sei in Bulgarien für die Ausführung der Be⸗ stimmung des Berliner Vertrages, betreffend die Varnaer Eisenbahn, eingetreten — und auf eine weitere Anfrag Dilke's: Die türkisch⸗griechische Grenzkommissio werde aus Vertretern der vermittelnden Mächte bestehen; es sei jedoch nicht beabsichtigt, die Türkei unter Ausschluß Grie chenlands zu der Kommission zuzulassen.
— 13. März. (W. T. B.) Der Staatssekretär des In⸗ nern, Croß, hat einen Wahlaufruf erlassen, in welchem er erklärt, daß die Regierung nicht einen Augenblick von der Politik abgewichen sei, die sie bei dem Auftreten der orientali⸗ schen Frage proklamirt habe. Er glaube, sowohl England als auch das übrige Europa würden anerkennen, daß sie dem englischen Kabinete zu Danke verpflichtet seien. Er hoffe leb⸗ haft, daß mit der afghanischen Bevölkerung bald wieder die freundschaftlichsten Beziehungen hergestellt werden würden, und daß das Werk der Konföderation und der Konsolidirung der südafrikanischen Kolonien baldigst vollendet werde. Croß spricht ferner die Erwartung aus, daß die Regierung in Zu⸗ kunft mehr Zeit haben werde für die legislatorische Thätigkeit auf dem Gebiete der inneren Angelegenheiten und der ökono⸗ mischen Reformen. — Gladstone hielt gestern Abend in einer Versammlung von Liberalen in Marylebone (Stadttheil von London) eine Rede, in der er mittheilte, daß sich Lord Derby definitiv der liberalen Partei ange schlossen habe.
Italien. Rom, 12. März. (W. T. B.) Die De putirtenkammer setzte heute die Berathung der Inter⸗ pellationen über die auswärtige Politik fort. Vis⸗ conti Venosta kritisirte die auswärtige der Linken und erklärte, daß dieselbe Mißtrauen erweckt und Italien isolirt habe. Das Grünbuch weise eine Reihe diplomatischer Miß⸗ erfolge auf. Die Haltung der Regierung bezüglich der griechi⸗ schen und anderer den Orient betreffender Fragen sei unklar. Visconti Venosta sprach sich energisch gegen die Italia irre- denta aus, deren ohnmächtige Agitation vom Lande gemiß⸗ billigt werde. Die Hauptursache der Paralysirung der auswärtigen Politik Italiens sei aber die ge⸗ wesen, daß die Haltung der Regierung nicht fest genug gewesen. Man könne nicht freundschaftliche und regelmäßige Beziehungen unterhalten und gleichzeitig terri⸗ toriale Ansprüche erheben lassen. Er klage das Ministerium keineswegs an, daß es eine Politik der Abenteuer befolge, aber, um verläßliche Nachbarn zu haben, müsse man auch selbst ein ver⸗ läßlicher Nachbar sein. Die Italien entsprechende Politik müsse die eines definitiv begründeten Staates sein, und die große Majorität des Landes verlange eine solche. Er hoffe, daß das Ministerium gleicher Ansicht sei und daß dessen Absichten auf⸗ richtige und friedliche seien, aber er verlange eine bezügliche bündige Erklärung. Der Minister⸗Präsident Cairoli stellte die demnächstige Veröffentlichung der Dokumente betreffs der aus⸗ geführten Punkte des Berliner Vertrages in Aussicht. Diblagio und Bonghi entwickelten sodann ihre Interpellationen bezüglich der türkischen Staatsschuld.
Türkei. Konstantinopel, 12. März. (. T. B.) Die russische Botschaft hat auf Grund vom Reichskanzler Fürsten Gortschakoff eingegangener Weisungen die exem⸗ plarische Bestrafung des Mörders des Obersten Kumerau verlangt; der Großvezir hat in Folge dessen angeordnet, daß die eingeleitete Untersuchung schleunigst zu Ende geführt werde.
— Bezüglich der Angelegenheit wegen Einsetzung einer internationalen Kommission zur Regelung der griechisch⸗türkischen Grenzfrage wird mitgetheilt, daß der Minister des Auswärtigen, Sawas Pascha, dem englischen Botschafter Layard demnächst die Erklärung abgeben werde, daß eine solche Kommission nicht nothwendig sei, weil die Hoffnung auf eine Verständigung mit Griechenland noch nicht aufgegeben sei und er andererseits keine Garantie für die Sicherheit der Mitglieder der Kommission übernehmen könne. Wenn aber die europäischen Mächte auf der Einsetzung einer Kommission bestehen sollten, so müßte die Türkei in derselben ebenso vertreten sein, wie sie es in allen internationalen Kom⸗ missionen gewesen.
Rumänien. Bukarest, 12. März. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht das Gesetz, wodurch den Städten
Der Antrag wurde angenommen, die
Galacz und Bralla für weitere zehn Jahre die Rechte und Privilegien als Freihäfen belassen, den Häfen Tults cha und Kustends che die nämlichen Rechte für dieselbe Zeit ver⸗ liehen und die Freihafenrechte Sulinas bestätigt werden. — Der Minister⸗Präsident Bratiano ist nach Berlin abgereist. Der Minister des Innern, Cogalniceanu, führt interimistisch den Vorsitz im Ministerconseil, der Kriegs⸗Minister Lecca hat interimistisch die Führung der Geschäfte im Arbeits⸗Mini sterium übernommen.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau. St. Petersburg, Sonnabend, 13. März. Die Ober⸗
Sr.
aufsicht über die dritte Abtheilung der eigenen Kanzlei Nhajeüsait des Kaisers ist auf den Chef der Exekutivkom⸗