Werkstätten u. s. w.; da sei es dringend geboten, dem zur Arbeit vorzugsweise herangezogenen Theil der Bevölkerung Erleichterungen zu Theil werden zu lassen. Was der Abg. Möring hier gesagt habe, sei eine gerj materialistische Handels⸗ anschauung. London stehe als Welt⸗ und Handelsstadt weit über Hamburg. Er wünsche ja, seinestheils gewiß, daß Hamburg London überflügele, aber so weit sei man doch noch nicht, und in London gelte die absolute Sonntagsfeier. Um die Weihnachts⸗ und Neujahrszeit seien in Deutschland die Postbeamten überhäuft; die Neujahrswünsche sollten in Zu⸗ kunft 24 Stunden vorher geschrieben werden, wenn sie über⸗ haupt der Mühe werth seien, geschrieben zu werden. Daran werde das Publikum sich aber gewöhnen, wenn die Post um diese Zeit nicht mehr arbeite, wie zu jeder anderen Zeit. Ebenso könnte man die Sonntagsruhe bei allen Beamten durchführen, da das Publikum, wenn auch zuerst mit Wider⸗ streben, sich daran gewöhnen werde. b Der Abg. Dr. Frege bemerkte, er sei zwar ein Provinzial⸗ bewohner, also nach des Abg. Möring Ansicht in der Er⸗ kenntniß der Bedürfnisse des Verkehrs weit zurück. Aus seinen in Leipzig, das jedenfalls einen sehr starken Verkehr habe, gemachten Erfahrungen konstatire er aber, daß gerade dort von namhaften Fövufebege und Geschäftsleuten darauf hingearbeitet worden sei, die Sonntagsruhe der Postbeamten, namentlich der Briefträger, zu schützen, und daß die Postver⸗ waltung gegen diese Bestrebungen sehr entgegenkommend ge⸗ vesen sei. Er wünsche, daß die vorjährige Resolution respek⸗ tirt werde und das Publikum sich an englische Sonntagsruhe . Die Forderung der Sonntagsarbeit werde in Deutschland mit Unrecht an die Postverwaltung gestellt. Ohne das Verkehrsinteresse zu beeinträchtigen, könne nicht nur die Ober⸗Postverwaltung auf ihrem Standpunkte stehen bleiben, sondern auch die Sonntagsruhe allgemein auf allen Gebieten des Erwerbslebens werden.
Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er habe im Vorjahre mit der Majorität für die stärkere Accentuirung der Sonntagsruhe gestimmt; die Sonntagsruhe sei älter als selbst die Scheidung der Religionen, und man werde ihm wohl glauben, daß er ein wirklicher Verehrer der Sonntagsruhe sei. Er erkläre sogar darüber hinaus für seine Person, daß er den englischen Sonntag sehr hoch halte; aber mit einer bloßen Rede hier,
mit einer Ermunterung an die Reichsbehörden zur Sistirung gewisser Dienste, sei nichts gemacht; die Sitten einer Nation ließen sich nicht durch eine bloße Rede abändern. Wenn die Majorität dieses Hauses dem deutschen Lande die englische Sonntagsfeier auflegen wolle, dann werde man seine Wunder erleben. Gerade in den Gegenden, in denen die katholische Kirche vorherrschend sei, pflege der Sonntag ein Belustigungs⸗ g zu sein, und der Sonntagsverkehr sei in katholischen Gegenden viel lebhafter als in evangelischen. Das werde das Centrum nicht bestreiten können. Wollte man den Vorschlag machen, die Post solle Vormittags geschlossen sein und Nach⸗ mittags ihre Ausgabe machen, würde man erst recht die Mei⸗ nung gegen sich haben. So lange aber die Sitte der Be⸗ lustigungen an Sonn⸗ und Feiertagen bestehe, sei die katho⸗ lische Kirche immer so klug n diesem Wunsche Rech⸗ nung zn tragen. Sie sei auch gar nicht so asketisch, wie ein⸗ elne Mitglieder hier im Reichstage thäten, sondern sehr klug, she wisse, was dem Volke nütze und verstehe sehr gut nachzu⸗ geben. Er habe immer die Klugheit bewundert, mit der sie die Vorschristen der Religion mit den Wünschen der Bevölke⸗ rung dort in Einklang zu bringen wisse. Wolle man in der That das Verbot aller Sonntagsbeschäftigung bei den Aemtern einführen, so fange man gefälligst in seinem eigenen Hause an, wirke man dahin, daß die Belustigungen und Vergnü⸗ gungen an Sonn⸗ und Festtagen nicht mehr angestrebt wür⸗ den, dann werde sich als Resultat ganz von selbst ergeben, daß auch in den öffentlichen Zweigen der Sonntag überall so werde geheiligt werden können, wie man es wünsche. So lange man aber das Gegentheil im Privatleben befördere und selbst thue, glaube er nicht an die Wahrheit der Ermahnungen, die hier an die öffentlichen Behörden gerichtet würden. Einzelne Vorschläge, wie sie hier gemacht worden seien, klängen ja im Ausdruck vortrefflich; aber frage man einmal, wie viele Leute in Deutschland auf das Weihnachtsfest verzichten würden? Mit bloßem Reden gewänne man die Herzen und die öffent⸗ liche Meinung nicht für sich.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich mit dem Vorredner ganz darin einverstanden, daß man zu Hause anfangen müsse, um das Volk auf andere Wege zu bringen. Man spreche
aber hier von dem, was im deutschen Hause, d. h. im Steaatshause geschehen solle, darum verlange er, daß in allen Zweigen der Staatsverwaltung die Sonntagsruhe geheiligt werde. Er erkenne an, daß der Abg. Lasker diese, wie alle Prinzipienfragen mit dem ihm eigenen sittlichen Ernst be⸗ handelt habe. Mit einer bloßen Rede mache man allerdings die Sache nicht; aber gerade der Umstand, daß der Abg. Lasker für die Sonntagsheiligung eintrete, sei von großer Bedeutung. Man solle durch seine Aeußerungen hier den Anschauungen der Bevölkerung eine Richtung zu geben suchen, und das gelinge nur, wenn man den richtigen In⸗ stinkt der Bevölkerung finde. Er glaube aber den Sinn der großen Majorität des Volks gefunden zu haben; die großen Centra Berlin, Hamburg und Frankfurt seien ihm nicht maß⸗ gebend; die große Majorität des Volkes wolle, daß die gute Sitte und das religiöse Element sich geltend machten. Man solle die Sonntagsruhe auch nicht auf den Nachmittag ver⸗ legen, sondern auf die Zeit, wo die Beamten in die Kirche ehen und das Wort Gottes hören könnten; die Beamten sollten die Pflichten eines Christen und jeder Religion, der sie angehörten, erfüllen können. Er wisse, daß diese Debatte ein Stein des Anstoßes für die materialistische Richtung der Zeit sei; aber gerade deswegen habe er die Debatte aufge⸗ nommen. 1 Der Abg. Freiherr von Maltzan⸗Gültz bedauerte, daß der Abg. Lasker trotz der seinen vorjährigen Aeußerungen sehr ähnlichen Einleitung seiner Rede, nicht schließlich in dem Kampfe für das Mehr oder Minder der Sonntagsheiligung für das Mehr eingetreten sei, wie er dies entschieden thun müsse. Der Reichstag habe durch seine vorjährige Resolution die Wichtigkeit der Sonntagsruhe anerkannt und den Wunsch geäußert, daß sie bei den Reichsbeamten mehr geheiligt werde. esem Wunsche habe die Postverwaltung entsprochen, und darum werde sie heute angegriffen. tion mitgewirkt hätten, müßten wünschen, daß die Postverwal⸗ tung langsam aber stetig auf diesem Wege fortschreite und zu hiijhrem Theile daran mitwirke, daß die Sitten, die er, ohne zur Strenge der englischen Sonntagsheiligung kommen zu wollen, für schlechte halte, gebessent würden. Hierauf wurde der Titel 1 nach dem Antrage der Kom⸗
Alle, die an der Resolu⸗
mission angenommen. Ebenso ohne Debatte die übrigen Titel der Einnahme (Personengeld 3 700 000 ℳ, Gebühren für Be⸗ stelung von Postsendungen am Orte der ostanstalten 4 000 000 ℳ, vermischte Einnahmen 690 000 ℳ, von den Postdampfschiffsverbindungen 200 000 ℳ, vom Absatz der Zeitungen, des Reichs⸗Gesetzblattes u. s. w. 3 300 000 ℳ, usammen 13 706 150 ℳ).
Bei den fortdauernden Ausgaben Tit. 1 (General⸗ Postmeister 24 000 ℳ) gab der Abg. Dr. Lingens dem Wunsche Ausdruck, daß ein Verzeichniß aufgestellt werde, woraus den einzelnen Beamten ersichtlich werde, wie die Aszensionsverhält⸗ nisse lägen, und welche Aussichten sie hätten.
Der Bundeskommissar, Geheime Ober⸗Postrath Mießner erklärte, daß die Beamten im Allgemeinen nach der Anciennetät aufstiegen; eine Rangliste mit der Angabe der Anciennetät und dem Gehalte der Einzelnen aufzustellen, sei in keinem Ressort Sitte.
Der Titel wurde darauf bewilligt.
Bei Tit. 7 (39 Rendanten der Ober⸗Postkassen, 17 Ober⸗ Postkassen⸗Kassirer, 397 Bureaubeamte erster Klasse, 175 zweiter Klasse u. s. w. 1 860 900 ℳ) sprach der Abg. Dr. Lingens den Wunsch nach Gehaltserhöhung für die Rendanten aus. Der Titel wurde bewilligt.
Bei Tit. 10 (Vorsteher von Postämtern ꝛc. 12 852 980 ℳ) beschwerte sich der Abg. Schröder (Friedberg) darüber, daß in diesem Titel gegenüber den Postvorstehern zweiter Klasse nicht die Auffassung getheilt würde, wie sie andern obern Post⸗ beamten gegenüber aufrecht erhalten werde, nämlich die, daß sie das möglich höchste Gehalt erhielten, um so viel als mög⸗ lich unabhängig dazustehen. Diesen Postvorstehern sei nicht einmal der Durchschnittsbetrag des Gehaltes gegeben. Tit. 10 wurde hierauf bewilligt. b
Zu Tit. 11 (Ober⸗Postassistenten, Postassistenten) besprach der Abg. Dr. Lingens die Lage der Postassistenten, die oft lange nach bestandener Prüfung ohne Anstellung blieben und in Berlin zwar ohne große Schwierigkeiten, bei den anderen Postämtern aber gar nicht oder nur schwer Urlaub erhielten. Tit. 11 — 15 wurden bewilligt.
Zu Tit. 16 (Landbriefträger) bemerkte der Abg. Flügge, daß für die bei isolirt gelegenen Postämtern, nament ich an Bahnhofspostämtern angestellten Landbriefträger, Wohnungs⸗ gebäude Seitens der Verwaltung errichtet werden müßten, da ie oft nur auf 2 Meilen Entfernung ein Unterkommen fän⸗ den. Die Postverwaltung könne solche Wohnungen von den Eisenbahnverwaltungen zugleich mit den Arbeiterwohnungen derselben errichten lassen und als eiserner Miether für die Landbriefträger benutzen.
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär Dr. Stephan das Wort:
Meine Herren! Von verschiedenen Seiten des Hauses sind bei verschiedenen Titeln des Etats Aaregungen erfolgt, die ziemlich in demselben Ziele zusammentreffen, nämlich einer Verbesserung des Looses des Beamtenpersonals. Es ist bei dem einen Titel angeregt worden eine Erhöhung der Gehälter der Ober⸗Postkassen⸗Rendanten, bei einem anderen Titel eine Steigerung des Einkommens der Post⸗ meister, bei einem dritten Titel eine Beschleunigung des Avancements der fünfjährigen Postassistenten und jetzt auf Herstellung von Dienst⸗ wohnungen für die Landbriefträger. Ja meine Herren, ich kann ja
für jede Anregung, die darauf hinausgeht, das Loos der Beamten zu
verbessern, den Herren aus dem hohen Hause nur dankbar sein. Es bekundet das die rege Theilnahme, die Sie dem Schicksal dieser viel beschäftigten, treuen und gewissenhaften Beamten widmen, eine Theil⸗ nahme, die für diese Beamten ebenso ehrenvoll als für den Chef der Verwaltung erfreulich ist, weil er darin ja eine gewisse Unter⸗ stützung derjenigen Absichten sieht, die er beständig selber hegt. Nur einen dunklen Punkt bieten diese Verwendungen doch dar. Ich fürchte nämlich, daß daraus in diesen zahlreichen Kreisen von Beamten die Erwartung von Hoffnungen folgen wird, die sich doch in manchen Fällen gar nicht, in anderen nur sehr schwer und nur im Verlauf der Jahre verwirklichen lassen werden. Die Postverwaltung als ein isolirtes Ressort ist ja nicht in der Lage, diese Fragen ihrerseits zu lösen; sie können vielmehr nur im Zu⸗ sammenhang mit dem gesammten Etat für den ganzen Reichs⸗ haushalt mit den Anforderungen, die an die gesammte Finanz⸗ verwaltung zu stellen siad, von allen Ressorts gemeinsam gelöst werden und sie nehmen dann sehr große Dimensionen an.
Was den Punkt der Beschaffung von Dienstwohnungen für die Landbriefträger betrifft, so hat die Verwaltung schon bisher, wenn es irgend mit den vorhandenen Mitteln vereinbar erschien, auf den iso⸗ lirten Bahnhöfen Wohnhäuser hergestellt und Sie werden im vorig⸗ jährigen Etat sogar noch zwei derartige Positionen aufgeführt finden, nämlich für Kohlfurt und Hansdorf; es werden auch Unterbeamte in diesen Gebäuden untergebracht. Ganz allgemein läßt sich aber dieses System nicht durchführen. Ich bezweifle auch, daß die Eisenbahnverwaltungen hierbei das Entgegenkommen an den Tag legen werden, welches der geehrte Herr Vorredner vor⸗ ausgesetzt hat. Ich bin ihm dankbar, daß er diese Frage angeregt hat, an die Verwaltung ist sie bisher noch nicht herangetreten. Irgendwelche Klagen Seitens der Landbriefträger, von denen alle angestellten den Wohnungsgeldzuschuß beziehen, sind nach dieser Rich⸗ tung nicht zu meiner Kenntniß gelangt. Ich glaube auch, man kann der Sache viel wirksamer und mit weniger Opfern für die Reichs⸗ kasse, sowie ohne Verlerung des Grundsatzes, wonach die Dienstwoh⸗ nungen auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken sind, näher kommen, dadurch, daß man die Anzahl der Postanstalten ausgiebiger vermehrt, wie es auch durch den Ansatz von 200 neuer Postagenturen in Aussicht genommen ist, womit dann eine Verminderung der Arbeit der Landbriefträger, eine Verringerung ihrer Touren von selbst ver⸗ bunden ist.
a — wurden väene igr 8 ei Tit. (Ruhegehälter an Beamte und Unterbeamte 294 000 ℳ) fragte der Aög. Dr. Lingens, woher diese im Ver⸗ gleich zu den Vorjahren so hohe Ansatzsumme komme.
Der Bundeskommissar Geh. Ober⸗Postrath Kramm erwiderte, die Beamten des Postressorts seien in den letzten Jahren bedeu⸗ tend vermehrt. Durch das Reichsbeamtengesetz seien jetzt auch die Beamten auf Kündigung pensionsberechtigt. Die Pensionen würden jetzt in kürzeren Zeiträumen als früher er⸗ höht. Es entständen auch höhere Pensionssätze in Folge der erhöhten Beamtengehälter und Wecnenfianesttte ansfh Durch die 1g Kriege seien Pensionirungen unter den meist aus frühe⸗ ren Militärs bestehenden Telegraphenbeamten etwas häufiger. Aus diesen Gründen würde dieser Titel auch in den nächsten Jahren noch immer erhöht werden müssen.
Der Abg. Dr. Lingens konstatirte, daß die Postbeamten zu jung ihre Pensionirung nachsuchten; das solle, nach der Zeitung „Deutsche Post“, daher kommen, daß das Regiment bei der Post allzu stramm geführt werde.
Der Bundeskommissar entgegnete, die auf Grund des Reichsbeamtengesetzes jetzt pensionsberechtigten Beamten auf Kündigung möchten sich wohl jetzt in einem Alter pensioniren lassen, in dem sie vor Erlaß des Gesetzes noch dienen würden. Eine Pensionirung könne aber immer nur auf Grund eines ärztlichen Attestes über vollständige Dienstuntauglichkeit er⸗ folgen. Bei der Post seien 1879 156 Beamte pensionirt, der
1u
fünfjährige Durchschnitt betrage 145. Bei der Post und Tele⸗ graphie zusammen seien 1879 171 Beamte pensionirt, 1878 162, der fünfjährige Durchschnitt betrage 170. Von Unter⸗ beamten seien 1879 567 pensionirt, 1878 541, der fünfjährige Durchschnitt betrage 525.
Bei Tit. 34 (Stellenzulagen für Unterbeamte in größeren und theuren Orten 245 000 ℳ) gab auf Wunsch des Abg. Dr. Majunke der Bundeskommissar die Erklärung ab, daß der⸗ artige Zulagen ohne Rücksicht auf die politische und kirchen⸗ politische Gesinnung des betreffenden Beamten gewährt würden.
5 Tit. 36 (Vergütungen an die Eisenbahnunternehmun⸗ gen für die Beförderung der zahlungspflichtigen Postgüter 2 200 000 ℳ) bemerkte der —— Lüders, bei diesem Titel sei allerdings auf eigenthümliche Weise eine Ersparniß von einer halben Million gemacht worden. Nach einer Verfügung des Generalhostmesters solle die Ermittelung des Verhältnisses zwischen Postsendungen bis zu 10 Kilo und solchen von hö⸗ herem Gewichte, von dessen Feststellung die den Eisenbahnen zu gewährende Feeseuch abhange, im Monat Mai stattfin⸗ den, in welchem bekanntlich die niedrigste w der Post⸗ sendungen stattfinde. Die Folgen hätten sich gezeigt, die Ver⸗ gütung der Märkisch⸗Posener Bahn sei in Folge dessen von 11 700 auf 4800 ℳ herabgesunken. Es sei nicht die Absicht des Gesetzgebers, die rechtmäßigen finanziellen Interessen der Privatbahnen zu schädigen. Man glaube in diesen Kreisen, daß man durch solche Maßregeln den preußischen Privat⸗ bahnen ihre Existenz verleiden und sie zur Verstaatlichung zwingen wolle. Halte man doch bei Eisenbahnen den Transport von Sicherheitszündern für Fefäbgunch und untersage ihn, während er der Post auf der Eisenbahn gestattet sei.
Der Bundeskommissar erwiderte, die angezogene Verfü⸗ gung sei nicht vom General⸗Postmeister erlassen worden, sondern gesetzmäßig nach Anhörung des General⸗Post⸗ und des Reichs⸗ eisenbahn⸗Amts vom Bundesrath. Der Monat Mai gebe den richtigen Durchschnitt an, im Dezember bezahle die Post ja außer dem Packettransport auch noch die Beiwagen. Das Beispiel mit der Märkisch⸗Posener Bahn beweise nur, daß dieselbe früher zu viel erhalten habe. Diese Maßregeln stän⸗ den mit der Eisenbahnverstaatlichung in gar keinem Zusam⸗ menhang, sie seien lediglich im Interesse der schnelleren Packet⸗ beförderung getroffen worden.
Der Abg. Lüders bestritt, daß der Monat Mai den Durch⸗ schnitt des Packettransports ergebe, er hoffe, daß nach Ablauf der Gültigkeit der angezogenen Verfügung im Jahre 1881 an Stelle des Monats Mai, der März, April oder September gewählt werde, worauf der Bundeskommissar bemerkte, daß dies nur durch Uebereinkommen sämmtlicher betheiligter Ressorts möglich sei.
Tit. 30— 38 wurden bewilligt.
Bei Tit. 39 (Beförderung der Posten, außerordentliche Unterstützungen behufs Aufrechthaltung des Postfuhrwesens 14 980 000 ℳ) bemerkte der Abg. Richter (Hagen), im An⸗ schluß an einen in der „Nordd. Allg. Ztg.“ veröffentlichten Bericht über eine Privatfestlichkeit beim General⸗Postmeister Stephan, er finde es nicht gerechtfertigt, daß Reichspostillone in Gala⸗Uniform zu diesem Feste kommandirt seien, um bei demselben aufzuwarten.
Der Staatssekretär Dr. Stephan erwiderte, er möchte doch glauben, daß diese Angelegenheit nicht hierher gehöre. Es sei die Pflicht des General⸗Postmeisters, die Gala⸗Uniformen der Postillone zu revidiren. Zu diesem Zwecke gehe er natürlich nicht zu den Postillonen, sondern lasse sie lieber zu sich kommen, welchen Tag er dazu wähle, bleibe ihm überlassen.
Der Abg. Richter Hagen erklärte, die Sache gehöre ebensowenig hierher, wie die Postillone zu den Privatfestlich⸗ keiten des General⸗Postmeisters; im Uebrigen glaube er die Ant⸗ wort des Staatssekretärs Dr. Stephan ohne Erwiderung der öffentlichen Beurtheilung überlassen zu können.
Tit. 39— 41 wurden bewilligt.
„Zu Tit. 42 (für Unterhaltung, Verlegung und Vervoll⸗ ständigung der Telegraphenanlagen 2 450 000 ℳ) beantragte die Budgetkommission als Resolution:
„Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, im nächsten Etat eine Trennung nach den Kosten für Unterbhaltung bezw. für Verlegung und Vervollständigung der Telegraphenanlagen vorzunehmen.“
Die Debatte wurde vom Bevollmächtigten zum Bundes⸗ rathe Staatssekretär Dr. Stephan mit folgenden Worten eingeleitet:
Meine Herren! Ich möchte mir die Bitte an das hohe Haus erlauben, dem Antrage der Budgetkommission nicht beizutreten, also diese Resolution auf Trennung des Titels in zwei Unterabtheilungen, nicht anzunehmen, vielmehr die Einrichtung des Etats zu belassen wie bisher. In der Zwischenzeit, daß diese Resolution in der Budget⸗ kommission gefaßt wurde, habe ich den Bericht der mit der Ver⸗ waltung dieses Fonds beauftragten Behörde, des General⸗LTele⸗ graphenamts, eingefordert, in der Richtung, ob sich etwa Bedenken ergeben würden, wenn man die Trennung dieses Titels in die bei⸗ den Unterabtheilungen vornimmt. Dieser Bericht lautet nun in sehr entschiedener Weise dahin, 8 die Verwaltung durch Tren⸗ nung dieses Titels außerordentlich erschwert werden würde und die Bewandtniß der Sache ist folgende. Es werden jetzt aus diesem Titel bestritten die Kosten für die laufende Unterhaltung der Tele⸗ graphenanlagen; also wenn z. B. ein Sturm eine Reihe von Stan⸗ gen umwirft, so wird die Ersetzung dieser Stangen aus diesem Titel bewirkt. Ferner sind aus diesem Titel zu entnehmen: der Betrag für die Vermehrung der Leitungen an solchen Linien, wo die bisherige Zahl der Leitungen nicht hinreicht, sodann für die Herstellung der eerelge teg . an solchen Stellen, wo die einfachen nicht mehr ge⸗ nüͤgen, endlich der Betrag für neu anzulegende Tele⸗ graphenanstalten mit den zu diesen gehörigen Leitungen. Wenn dieser Titel getrennt werden soll in zwei Theile, also in die Fonds für die Unterhaltung und in diejenigen für Neuanlagen, so entstehe die unbedingte Nothwendigkeit, die einzelnen Materialien, z. B. die Stangen schon auf den Zubereitungsanstalten und nachher beim Transport und auf den Verwendungsplätzen zu trennen, je nachdem ihre Bestimmung ist, zur Unterhaltung der bestehenden Linien zu dienen, oder zur Ausdehnung des Netzes, also zu Neu⸗ anlagen, oder je nachdem sie zu Doppelgestängen oder zur Verstärkung solcher Linien bestimmt sind, für welche die bisherige Zahl nicht ausreicht. Ganz dasselbe ist mit den Drähten der Fall, ebenso mit den Isolatoren und endlich mit den Schraubenstützen. Alle diese Materia⸗ lien müssen für jeden einzelnen Zweig in jedem einzelnen Ober⸗Postbezirk auseinander gehalten werden, und das verursacht eine erhebliche Schwierigkeit, ein bereutendes Schreib⸗ und Rechnungswerk, welches mit dem Gegenstand in gar keinem Verhältnisse steht.
Nun aber, meine Herren, möchte ich überhaupt prinzipiell dem Bestreben, die Titel immer weiter zu zerspalten, entgegen treten, da es für die Verwaltung außerordentlich beschwerlich wird und
e in der freien Beweglichkeit in einer Weise hemmt, die ür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus nachtheili ist. Ich habe darüber schon im vorigen Jahre, wo ein Titel in 88 andere Titel zerlegt wurde, ein anderer in vier Titel und ein dritter hoa mieden, in, Ueet, 8 9 Fee Halaegefaea Titel aus
acht — Gelegenheit gehabt, mich ausführlich über das Bedenkliche dieser Titelzerlegungen velic 8 nicht
1
nur störend beim Rechnung sondern Hauses, in ein kanntlich seine
tun Sbebie Anlage neuer Anstalten betreffenden
ene Zerlegungen beliebt werden sollte, überaus schwierig,
8 reitungen zu vermeiden. berschi⸗ priaziptelle Frage ist in einer Schrift eines unserer bedeu⸗
tendsten Staatsrechtslehrer, der zugleich ein angesehenes Mitglied des Reichstags ist, in völlig zutreffender Weise erörtert möchte mir erlauben, nur necgß Stellen aus diesem vor Kurzem er⸗
schienenen Werke „Gesetz und
unterlag.
von Schenkenzell klagt gegen den Rechnungssteller
wesen un auch beschwerend für den Geschäftsgang dem bekanntlich über jeden besonderes Votum hervorgerufen werden muß. staatsrechtliche
udget“ vorzulegen.
des Budgets hat in
Die Spezialisirung
reich.. Dann ferner: Diese Spezialisirung bildet im (1878) bei 264 Einnahmetiteln,
ein besonderes Votum des Hauses abzustimmen ist.
(Zur Vergleichung bemerke ich, daß der englische Staatshaus⸗
halt von 1878 den Etat der Kriegsmarine in 17
posten (votes) beschließt, den ganzen Militäretat in 25 votes, die ganze übrige Staatsverwaltung, nach Materien in 7 Theile geord⸗ 3 votes; dann noch die Steuer⸗
get mit 21, 11, 37, 19, 8, 10, verwaltung in 5 votes.
Der französische Etat in seiner jetzigen republikanischen Spe⸗
zialisirung hat ungefähr die doppelte Zahl der
posten.
mit tausendfältigen Aufzählungen v posten, die wieder als solche angegri stimmung über die Totalsumme in
nen. ganze Ausgabe⸗Etat des Deutschen Reiches..
Den Postetat hat der Verfasser hier nicht besonders erwähnt,
weil er damals noch nicht in diesem Maße der
Die Fälge des Uebermaßes ist aber, daß man d
nur verfehlt, sondern das Gegentheil des
herbeiführt hat. Ein solcher Etat dient nicht dem Zwecke der der Förderung von Verwaltungsreformen, sondern bewirkt
rung der Sparsamkeit, der zweckmäßigeren Gestaltung des Finanzplans, unwillkürlich von alledem das Gegentbeil.
hemmend für die Gxekutive, 8
einzelnen Titel Dies hat be⸗ Bedeutung darin, daß die Ober⸗ Rechnungskammer auf Grund der Titel die Rechnungen revidirt, und daß jede Etatsüberschreitung jedem einzelnen Titel gegenüber gerecht⸗ fertigt werden muß. Bei der engen Verflechtung der die Unterhal⸗
der Telegrapbenlinien, die —— ve g ird es,
Es heißt darin: Deutschland eine
wesentlich andere Gestalt erhalten als in England und Frank⸗
eigentlichsten Sinne eine
i Eigenthümlichkeit. Das Abgeordnetenhaus ist zur Zeit renfische Ce bei 1460 Ausgabetiteln und 306
Titeln für einmalige Ausgaben angelangt, über welche einzeln durch
Die wichtigeren Titel zerfallen weiter in Unter⸗Abtheilungen
Einzelgehalten und Einzel⸗ en, gestrichen und durch Ab⸗ Abgang gebracht werden kön⸗ Dazu treten dann die Spezialtitel des Militäretats und der
erstrebten Zweckes
des hohen
die Etats⸗
Ich
worden.
Abstimmungs⸗
Abstimmungs⸗
Spezialisirung en Zweck nicht Förde⸗
der Verwaltung eine ungeme mit einer Vermehrung in den von mir ges Schreib⸗ und Rechnungswesens, di möchte aus diesen Gründen bitten, Etatsaufstellung, welche sich seit langer Ze vollkommen bewährt hat, zu belassen und den
nicht anzunehmen. 6 Der Abg. Frhr. von Minnigerode sprach sich dagegen für Gerwig erklärte sich gegen die Re⸗
den Beschluß aus. Der Abg. ktischen Zweck nicht zu haben
olution, die ihm einen pra cheine.
Tit. 42 wurde darauf angenom solution. 8
Bei Tit. 44 (Sächliche und ver Ferter, Amtsbedürfnisse, Drucksachen ꝛc. bg. Dr. Majunke das behördlich Der General⸗Postmeister scheine si chen Staats⸗Minist
1“ meint durch
„bewilligten“
füge der Verwaltung ein, daß für
nisatorische Thätigkeit mehr übrig in der That eine „Organisation durch das Budget“, die Alles un⸗
willkürlich festlegt. Und nun den Schlußsatz:
Es entsteht also aus der Seer eng eine mechanische Er⸗
er f die vorliegende Sache, so ist faßt werden wie bisher und ßen Segen der Ausbreitung mnung und Verbesserung
starrung aller Einzeleinrichtungen
Um dies nun anzuwenden au klar, daß, wenn die Titel zusammenge wie sie in der Zusammensassung zum große der Telegraphenanlagen und zur des Telegraphennetzes bisher benutzt worden sind, zertheilt werden sollen, ine Beschränkung auferlegt wird, ꝛugleich e chtheilig wirken kann. Ich es bei der bisher beobachteten it durch die Erfahrung Antrag der Kom mission
wachsende Zersplitt
Vervollkom
e nur na
erwaltung.
childerten Formen
8 5*9% 2 .
ekanntmachungen nicht gelange
Der Staatssekretär Dr. S meinen folge allerdings die der preußischen Regierung; machungen nur an den „
eriums von
Reichs⸗Anzeiger
ie .Hätten wir indessen nicht eine sehr gewissenhafte Finanzverwaltung, so läge leider die Versuchung nur zu nahe, daß die vie Posten nur deshalb ausge einmal „bewilligt“ sind. Es ist für die B wie vortheilhaft, das speziell ad hoc Bewilligte eben auszugeben, da für unvermeidliche nothwendige Mehrausgaben an anderen Stellen anderweitig gesorgt werden muß. Soweit innerhalb des Rahmens unser für einen Verwaltungschef überhaupt noch der Vereinfachung, Beweglichkeit und Wirksamkeit der Verwaltung möglich sind, drängen sich jene Massenbeschlüsse so tief in das Ge⸗ einen Minister keine freie orga⸗ bleibt. An ihre Stelle tritt
len Tausend speziell einmal eben werden, weil sie eamten eben so bequem
er Verwaltungsgesetze Reformen im Sinne
men, desgleichen die Re⸗
mischte Ausgaben, Tage⸗ 10 800 000 ℳ) brachte der e Annoncenwesen zur Sprache. ch einen Beschluß des preußi⸗ 1875 zur Norm gesetzt zu aben, indem derselbe an vppofitioneke Blätter die amtlichen n lasse. tephan erwiderte, im Allge⸗ Postverwaltung den Traditionen offiziell gelangten Bekannt⸗ * und das „Central⸗
Blatt für die Postverwaltung“. Gebühren für Annoncen zahle die Postverwaltung überhaupt nicht, sondern gebe sie an diejenigen Blätter ab, die sie gratis aufnähmen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich durch diese Aus⸗ kunft nicht befriedigt. Die Postverwaltung solle im Interesse des Publikums fungiren, nur zu oft aber werde das Reich und das Publikum durch Publikationen der Berwaltung in wenig verbreiteten Blättern geschädigt.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, in Bezug auf die Orthographie richte sich die Post nicht nach dem preußischen Staats⸗Ministerium, in Bezug auf die Insertionsart folge sie der preußischen Praxis, er bedaure das um so mehr, als wiederholt nachgewiesen sei, daß durch diese Praxis eine Schädigung des Publikums herbeigeführt werde.
Der Abg. Dr. Majunke führte aus, daß es sich um die Bezahlung der 5 gar nicht handle, sondern um das Interesse des Publikums. Die betreffenden Blätter seien 8 zur unentgeltlichen Aufnahme der Annoncen
ereit.
Der Staatssekretär Dr. Stephan erklärte, daß das bis⸗ Peta⸗ Verfahren sich durchaus bewährt habe, da noch nicht ein lage aus Privatkreisen vorgetragen sei.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst konstatirte, daß selbst einen Fall aus Münster vorgetragen habe, in welchem ein Schaden des Publikums durch das Inseriren in einem wenig verbreiteten Blatte entstanden sei, und es sei ihm unbegreif⸗ lich, wie der Staatssekretär behaupten könne, daß ihm keine Klagen aus dem Publikum bekannt geworden seien.
Der Titel wurde bewilligt.
Zu Tit. 50 (Erweiterungsbauten und Grundstückserwer⸗ bungen) beantragte die Budgetkommission folgende Resolution, sich der Staatssekretär Dr. Stephan einverstanden erklärte:
„Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, d eines reichseigenen Postgebäudes 9S Offenbach 88 m. Certchtung Aussicht genommene Grundstück nur dann anzukaufen, sofern sich nicht ein für die dortigen Verkehrsverhältnisse mehr geeigneter Bau⸗ plaß. zu mäßigem Preise erwerben läßt.“ Nachdem auch Abg. Dernburg auf die völlige Ungeeignet⸗ heit des jetzt in Aussicht genommenen Platzes hingewiesen und die Annahme der Resolution als einem Wunsche der Bevöl⸗ kerung Offenbachs entsprechend bezeichnet hatte, genehmigte das Haus dieselbe, ebenso wie die übrigen Positionen der ordentlichen Ausgaben des Postetats, worauf sich dasselbe um 4 ½ Uhr vertagte.
Man hat im besten Glauben Ersparnisse herbeizuführen ge⸗
MFvescse a-,
Preuß. Staats⸗Anzeiger regiser nimmt an: des Beutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Ataats-Anzrigers: Berlin, 8. V. Wilhelm⸗Straßze Nr. 82.
und das Central⸗Handels⸗ die Königliche Expedition
*
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote,
u. dergl. 3. Verkäufe, Verpecktungen, Submiezionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. . w. von öffentlichen Papieren.
arladungen
.“ * 8 seJaser ate für den Deutschen Reichs⸗ u. Fönigl. Oeffentlich er Anzeiger. “ nehmen au: die Annoncen⸗Expeditionen des
† 5. Industrielle Etablinsements, Fabrik
und Grosghandel.
6. Verschiedene Bekanntmachuugen. In der Börsen-
7. Literarische Anzeigen. 8. Thester-Apzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Bürtner & Winter, sowie alle übrigen größerer Annoneen⸗Bureans.
beilage. K
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [6390] Steckbrief. 1 Gegen die unten beschriebene Caroline Stein⸗ bach, welche sich bei dem Künstler Franz aufhält und welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Seree abzuliefern. Hoyerswerda, den 8. ärz 1880. Königliches Amtsgericht. Andraec. Beschreibung. Alter: 30 Jahre. Größe: große 118 Statur. Haare: schwarz. Kleidung: lila⸗ arrirtes Kleid, welches mit Sammetstreifen besetzt ist und ein mit schwarzem Tuch überzogener Pelz. Besondere Kennzeichen: schwanger.
[6609] 8 1 Es wird auf Grund richterlichen Haftbefehls wegen schweren Diebstahls, um Ergreifung und Ein⸗ le ferung des dedhe t e von Ehrstädt in das esige Gefängniß gebeten. 8 Heenner soll seinen Heimathsschein bei sich führen und hat folgendes Signalement: Alter 28 Jahre, Größe 1,72 — 1,76, Haare hell⸗ blond, Gesicht bartlos, länglich und mager, Statur
schlank. Mosbach, den 10. März 1880. Der Staatsanwalt bei Großherzoglich Badischem Landgericht Mosbach.
Subhastationen, Auf ebote, Vor⸗ adungen und dergl.
16612] HOeffentliche Zustellung.
Nr. 2555. Der Uhrmacher Anton Herrmann
Emil Susann, früher in Wolfach, zur Zeit an un⸗ bekannten Orten abwesend, wegen einer im Monat August 1879 gelieferten goldenen Remontoir⸗Uhr mit dem Antrage auf Zahlung von 120 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Wolfach auf Mittwoch, den 21. April 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wolfach, den 10. März 1880.
üssig, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
1ee effentliche Zustellung. Nr. 11 034. Peter Speicher, Polizeidiener von Zeu⸗ thern, als Vormund des unehelichen Kindes der ledigen Wilhelmina Speicher von da, Namens Johann Franz, vertreten durch Rechtsanwalt Stein in Bruchsal, klagt gegen Johann Schöndienst von Riedöschingen, bn. Zeit an unbekannten Orten abwesend, auf Zah⸗ ung eines Beitrags 8 Ernährung des unehelichen Kindes der Wilhelmina Speicher, auf Grund des Gesetzes vom 21. Februar 1851, die Ernährung un⸗ ehelicher Kinder betr., mit dem Antrag auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur — eines Bei⸗ trags zur Ernährung des unehelichen Kindes der Wilhelmina Speicher Namens Johann Franz Speicher von wöchentlich 1 ℳ und zwar vom SI. der Geburt des Kindes, d. i. den 16. Januar 1879 bis
V [6621]
Dienstag, dieser Auszug der
[491]
Schwartz. wohnende Wittwe
Auf Grund Ausführungsgese
[6538]
anwalt Dr. Ch.
im Bergedorfer ranz 8
10 Pf.
2) burg, Gänsemar Wilhelm
zu dessen erreichtem 14. Lebensjahre, und ladet den
Namens seiner
Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites vor Großh. Amtsgericht Donaueschingen auf 30. März Zum Zwecke der öffentlichen Zuste
Donaueschingen, 4. März 1880. Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts.
Am 25. Fun fens 8 8 “ 85 daselbst wohnhaft gewesene Tagner Johannc Unter der Aufstellung, 8
keine erbfähigen Verwandten dessen Hinterbliebene,
Landgerichte dahier die Einweisung in den Besitz der Verlassenschaft ihres verlebten Ehemannes.
eines gemäß es zur Reichs⸗Civilprozeßordnung durch das Königliche Landgericht dahier in seiner Civilkammer unterm Heutigen erlassenen Aufgebots werden nunmehr alle Diejenigen, welche auf besagte Verlassenschaft Erbansprüche besagte Besitzeinweisung Einwände erheben wollen, andurch aufgefordert, solche alsbald bei dem Koͤnig⸗ lichen Landgerichte dahier Landan in der Pfalz, den 27. Dezember 1879.
Königlich bayer. Landgericht. olen. Präsident.
Oeffentliche Instellung.
Der Restaurateur August Müller zu Dort⸗ mund, Markt 17, olle zu Dortmund, 8 ündorf, früher zu Dortmund, Mühlenstraße 6, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen rückständiger Miethsforderung mit dem Antrage auf Verurtheilung des 159 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. August 1879 und ladet den Beklagten lung des Rechtsstreits vor gericht zu Dortmund auf
den 29. April 1 Vormittags 9 Uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dortmund, den 5. März 1880.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Amtsgericht Bergedorf. 1) Der Fuhrunternehmer mann Kock in Bergedorf,
hat das Aufgebot zur Kraftloserklärung des Extrakts über den Pfandposten von 228 Crt.⸗ jwelcher im Bergedorfer Stadtbuche Vol. B. Fol. 270 unter dem 5. Oktober 1870 Wilhelm Hermann Kock in Bergedorf in dem
ilhelm Hermann Kock ause nach 800 Crt.⸗Mk. und in gleicher mit anderen 228 Crt.⸗Mk. 9 Pf. und 228 rt.⸗Mk. gerichtlich versichert steht, beantragt. ie Handlungsfirma J. E. R. Wai kt, in Vollmacht des einrich August
1880, S 8 g- ung wir
Klage bekannt gemacht.
Aufgebot.
derselbe hinterlassen, betreibt gewerblos zu Oberotterbach Elisabetha Miedel beim Königl.
Art. 183 des bayerischen
machen und gegen
vorzubringen.
irmann, O. G.
— vertreten durch den Justizrath klagt gegen den Wirth Fritz
Beklagten zur Zahlung von
zur mündlichen Verhand⸗ das Königliche Amts⸗
Zimmer 21 e
v. d. Mortel,
Franz Wilhelm Her⸗ vertreten durch Rechts⸗
Koch in Hamburg, Paulstraße 14,
Mk. 9 Sch., zu Gunsten von Franz
Fol. 86 dem zugeschriebenen riorität
Stadtbuche Vol. D.
in Ham⸗ aufmanns in Brasilien,
Dr. Ch.
den
cher Priorität
beantragt. 3) Der Gastwirth Jochim in cc. 2. Re
Vol. B. Fol. 270 unter dem Gunsten des Jochim Ludwig burg, in dem im Bergedorfer Fol. 86 dem gefchriebenen
beantragt. au
von dem unterzeichneten
nden vorzulegen, klärung der Urkunden tragsteller
Bergedorf, den 9. März
ꝛc. ꝛc. Werden:
2) Christoph Fourier, 3) Johann Fourier,
Testaments ihrer Eltern,
Elisabeth, geb. Kock, vertreten durch Rechtsanwalt Koch in Hamburg, Paulstraße 14, hat das Aufgebot zur Kraftloserklärun Pfandposten von 228 Crt.⸗Mk. 10 Pf., welcher im Bergedorfer Stadtbuche Vol. B. Fol. 270 unter dem 5. Oktober 1870 zu Gunsten der Margaretha Sophia Elisabeth Kock, jetzt verehelichten Peters in Bra⸗ silien, in dem im Bergedorfer Stadtbuche Fol. 86, dem Franz Wilhelm Hermann Kock zuge⸗ schriebenen Hause nach 800 Crt.⸗Mk. und in glei⸗ mit anderen 228 Crt.⸗Mk. 9 Sch und 228 Crt.⸗Mk. 9 Pf. gerichtlich versichert steht
Marienstraße 2, vertreten durch tsanwalt Dr. Ch. Koch in Hamburg, straße 14, hat das Aufgebot zur Kraftloserklärung des Extraktes über den Pfandposten von 228 Mk. 9 Sch., welcher im Bergedorfer
Adolf Kock in Ham⸗
ilhelm Hermann Kock zu⸗ ause nach 800 Crt.⸗Mk. und in gleicher Priorität mit anderen 228 Crt.⸗Mk. 9 Pf. und 228 Crt.⸗Mk. 10 Pf. gerichtlich versichert steht,
Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen, daß die Inhaber der bezeichneten Urkunden hiermit ss gefordert werden, spätestens in dem auf 2b Freitag, den 22. Oktober 1880, 68. Vormittags 10 Uhr, erichte anberaumten Auf⸗ d ebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ 8 widrigenfalls die Kraftloser⸗ erfolgen wird und die An⸗ zur Tilgung resp. Umschreibung der be⸗ zeichneten Pfandposten ö werden.
Das Amtsgericht Bergedorf. gez. Lamprecht, Dr. Zur Beglaubigung:
H. Lewitz Gerichtsschreiber.
659 8 8! 5 3 “ 8 am 1. April a. c. fälligen Coupons der 4 ½
nu. 5 prozentigen Hypothekenbriefe werden schon 1) Marie, Ehefrau des Ludwig Feeger,
4) Dorothea, Ehefrau des Ludwig Hofmann, mit Einwendungen Fegin die Rechtegältigteßt des
leute, von Butzbach, ausgeschlossen und Anerkenntniß der Rechtsgültigkeit von ihrer Seite unterstellt. Butzbach, den 3. März 1880.
des Extrakts über Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Butzbach.
[6596] Bekanntmachung.
Vol. D.
anwaltsliste gelöscht worden. Hildesheim, den 11. März 1880. Königliches Landgericht. Dr. Struckmann.
166030 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Herzogl. Amtsgerichte Roda zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen worden unter Nr. 5:
der Rechtsanwalt und Notar Max Friedrich
Hesse in Roda. v“ Roda, den 8. März 1880.
Her Amtsgericht. osenberg.
Ludwig Adolf Kock Paul⸗
Crt.⸗ Stadtbuche 5. Oktober 1870 zu
Stadtbuche Vol. D.
Der Rechtsanwalt Carl Mallus hierselbst ist verstorben und dessen Eintragung in die Rechts⸗
[6626]
ferung von ea. 150 Latirbäumen, ca. 120 Latirbaumbeschlägen,
zu den baulichen Reparaturen und sol . die Glaserarbeiten (Reparaturen) ollen
Die Bedingungen sind in unserem Ges
ten bis zum 19. März er., Vormittags 11 Uhr,
daselbst einzureichen. 8 eltin den 12. März 1880. (5Cbo. 2763)
Die für den Garnison⸗Haushalt in der Zeit vom 1. April er. bis ult. März 1881 erforderliche Lie⸗-⸗
die schmiede⸗ und gußeisernen Gegenstände
im Wege der Submission verdungen werden. ftslokale,
Michaelkirchplatz 17, einzusehen und versiegelte Offer⸗-
Kgl. Garnison⸗Verwaltung.
Deutsche Hypothekenbank (Aet.·Ges.)
Berlin.
vom 15. März a. 0. ab an unserer Kasse, Hegelplatz 2, e⸗ Die Coupons müssen anf der einlösenden Firma abgestempelt sein. Berlin, im März 1880. Peter Fourier Ehe⸗ Die Direktion.
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Pflu
Die sämmtlichen ländischer Linie, welche an
vorher schriftlich anzuzeigen.
Pfterc Ehefrau, argaretha Sophia
k'scher Geschlechtstag.
erren Gevettern des Löbl. Pflugkeschen Geschlechts Meißn dessen Versammlungen Thei nehmen nach
11. Mai 1880, “
den sich einzufinden, oder ihre B
in dem Hotel zur „Stadt Hamburg“
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ck, den 11. März 1880. nostozine pfiugkschen Geschlechts erwählter und landesherrlich bestätigter Senior
Samuel Gottlieb Heinrich Pflugk.
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ückseite von de
u der Geschlechtsordnung vo 1666 und deren Beyreceß von 1704 berechtigt sind, werden iermit bei Vermeidung der gesetzlichen theile geladen und ersucht, zu einem Geschlechtstage “ Dienstag, Vormittags 10 Uhr, in vn dee g am persönlichen Er
eschlechtssyndikus, Herrn Justiz⸗Rath Pr. Stübel daselbst