1880 / 67 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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zogen bei lebhaftem Geschäft etwas an, während es mit westindischen Sorten still war.

Export beachtet,

88 matter; von Harz waren die geringen Sorten für Export be⸗ gehrt.

Hopfenmarkt zeigte sich etwas fakturwaaren bleibt das Geschäft anhaltend befriedigend. Der

Import von Webstoffen während der heute beendigten Woche 5 032 307,00 Doll. gegen 3 025 54

Vorjahres.

rath der Deutschen Effekten⸗ beschlossen, die Generalversammlung auf den 20. April einzuberufen

und derselben die Vertheilung einer Dividende von 14 ½ % pro 1879 vorzuschlagen.

versammlung der A verlief debattelos. den enegentge⸗ die Auszahlung der Dividende ofort. H. C. Plaut sind von der österreichischen Regierung beauftragt worden, den Umtausch der neuen Couponbogen der Silberrente und der Papierrente per August spesenfrei zu bewirken.

schäftslage folgendermaßen: Fast nie zuvor ist die Beurtheilung un⸗ serer Gesammtsituation schwieriger gewesen als in diesem Augenblick, wo wir den heterogensten Ansichten begegnen, und Autoritäten, die für die Licht⸗ und Schattenseiten ein scharfes Auge zu haben pflegen, in Zweifel sind, ob sie die Geschäftslage günstig oder ungünstig nennen sollen. In erster Reihe handelt es sich um den Produkten⸗ export, von welchem die Mehrzahl aller übrigen Verkehrszweige ab⸗ hängt, und daß dieser im Verhältniß zu den angehäuften Vorräthen sehr schwach ist, beweisen die offiziellen Zahlen, selbst wenn man denselben für die auf Ordre des Finanz⸗Ministers unterdrückten Clarirungen einen gewissen Prozentsatz zuschlägt. Unerklärlich ist es demnach, daß es der Spekulation gelingt, die unnatürlich hoch geschraubten Preise aller leitenden Produkte aufrecht zu halten; z. B. war von Weizen am 1. d. M., abgesehen von den noch in erster Hand befindlichen enormen Quantitäten und den auf südwestlichen und südlichen Plätzen aufzespeicherten Vorräthen hier, in den benachbarten See⸗ und in nordwestlichen Binnen⸗Häfen ca. 24 Millionen Bushel disponibel, nach heutigen Notirungen einen Werth von ca. 36 Millionen Dollars repräsentirend. Was seitdem verschifft wurde, ist durch neue Zufuhren reichlich ersetzt worden. Wohl sind in den letzten zwei Wochen die Weizenverschiffungen zahl⸗ reicher gewesen als in den vorangegangenen, aber deren Gesammt⸗ quantum steht in argem ö zu den disponiblen Vor⸗ räthen. Aehnlich verhält es sich mit anderen Brodstoffen, Provi⸗ sionen ꝛc., und es ist nicht abzusehen, wann und wie dies Dilemma enden wird. Der Importhandel ist in den meisten Branchen noch immer befriedigend; unsere Eisenbahnen machen glänzende Ge⸗ schäfte und ihre Einnahmen sind bedeutend größer als in der Parallelperiode der Vorjahre, was jedoch die einheimische Industrie betrifft, so werden die, täglich größere Aus⸗ dehnung gewinnenden, Strikes, großentheils eine Folge der allgemeinen Verthenerung der Lebensbedürfnisse, nach gerade be⸗ denklich. Am Waaren⸗ und Produktenmarkt hat das Geschäft in dieser Woche einen ruhigen Verlauf genommen. Für volle Ge⸗ treideladungen wurden 23 Schiffe, größtentheils für Maisladungen für w. stliche Rechnung, geschlossen. Von Brodstoffen war Weizen⸗ mehl flau; Weizen und Mais, letzterer zu steigenden Preisen, für Export beachtet. Baumwolle schließt, nach Anfangs stillem Ge⸗ schäft, fester. Für Rio⸗Kaffee war die Tendenz flauer. Javas

Provisionen: Schmalz und Speck waren für Rindfleisch dagegen still. Terpentinöl schließt Petroleum bei sehr beschränktem Angebot ruhig. Im mehr Leben. In fremden Manu⸗

8,00 Doll. in der Parallelwoche des Frankfurt a. M., 17. März. (W. T. B.) Der Aufsichts⸗ und Wechselbank (Hahn) hat

Leipzig, 18. März. (W. T. B.) Die heutige General⸗

Allgemeinen deutschen Kreditanstalt Sämmtliche Gegenstände der Tagesordnung wur⸗

von 10 % erfolgt

Die Allgemeine deutsche Kreditanstalt und das Bankhaus

standen worden.

straße 106) hierselbst h

Havre, 17. März. wurden 1986 B. und ver

belebtem Geschäfte fest.

New⸗York, (C. Meffingsche Linie) ist

Verkehrs⸗Anstalten. Southampton, 17. März.

des Norddeutschen Lloyd „Donau“ ist heute hier eingetroffen. 17. März. )

B. er Queen“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie e

(W. T. B.) Wollauktion. Angeboten kauft 1487 B. Die Preise waren bei sehr

(W. T. B.) Der Dampfer Vorsitze (W. T. Dampfer des Cen schrift Monats

hier eingetroffen.

ennnnnn

für Fanfaren⸗Musik.

Die beiden Julitage

Die zum Werthe von 100— von 100 4000 Franken.

Comité bestimmt und

Stimmen übersandt, thei lassen.

Die Anmeldung 31. März d. J.

Eine Reduktion von

bahnbillets ist von den belgischen Staatsbahnen bereits zuge⸗

Wegen Gewährung günstigungen Seitens der übrigen belgischen sowie der aus⸗ ländischen Eisenbahnen hat das Comité die geeigneten Ein⸗ leitungen getroffen.

Im großen Saale

Berlin, 18. März 1880.

. Aus Anlaß der bevorstehenden 50jährigen Jubel⸗ feier des Königreichs Be 25. und 26. Juli sowie am

internationaler musikalischer Wettstreit stattfinden und zwar für Ensemblegesang,

Zur Theilnahme sind die Militärmusik⸗Corps sowie alle Gesang⸗ und Musikvereine des In⸗ und Auslandes berechtigt.

die beiden Augusttage für den Ensemblegesang bestimmt. ahlreichen Preise bestehen in goldenen Medaillen

Die auszuführenden Musikstücke werden theils von dem

6 Wochen vor der Aufführung in Partitur mit bez. ohne

zur bei dem Comité des concours 7 rue du Tröne in Brüssel erfolgen, welches auch den dazu zu benutzen⸗ den besonderen Anmeldebogen,

gramm und Reglement auf diesfälligen schriftlichen Antrag versendet.

des Evangelischen Vereinshauses (Oranien⸗ at heute die dritte ordentliche Ver⸗

sammlung der vereinigten Berliner Kreis⸗Synoden stattgefunden.

Im November des vorigen „Centralverein zur Förderung der Zahnpflege“ konstituirt. Dieser Vereir, der sich die Errichtung von Zweigvereinen an allen Orten des Deutschen Reiches vorbehalten hat, betrachtet es seinem Statute gemäß als seine Aufgabe, Wort das Interesse Zahn⸗ und Mundpflege zu rationelle Zahnpflege zum Zwecke der

des großen Publikums für

ausgegeb

gien wird in Brüssel am 8. und 9. August d. J. ein gemeinen

für Orchester, für Blech⸗ und

sind für die Instrumentalmusik und 1000 Franken und in Geldprämien

den Theilnehmern 1 Monat bez. mus, ls der Wahl der Theilnehmer über⸗ sei noch

Theilnahme muß vor dem

außerdem Die Gen

sowie das detaillirte Pro⸗ ten Quar

geeigneten mit nahe

Carl

50 Proz. für den Preis der Eisen⸗ entsprechender Ver⸗

strecken ist Riva und

Venedig.

Orten nur italienische Jahres hat sich hierselbst ein

Oberitalien in erster Linte durch Schrift und

die Wichtigkeit der

wecken,

Erhaltung der allgemeinen] BSchweiz, 3)

je ein Exemplar den Vereinsmitgliedern gratis geliefert wird. Die vabe

schaft tüchtiger, auf dem Gebiete der Zahnheilkunst bewährter Kr. und einen ebenso belehrenden wie interessanten Inhalt. des Blattes ist, entsprechend seiner populär⸗wissenschaftlichen Aufgabe ein leicht verständlicher und seine Tendenz: belehrend zu wirte die Nothwendigkeit der Ausübung einer rationellen Zahn⸗ und Mund⸗ pflege als einer der ersten Faktoren für die Erhaltung der all⸗

organ einberufen. stand die Mitglieder zu einer Versamm!

wird bestimmt am 5. April angetreten.

maggiore, Mailand, Genua, Pisa, Rom, Neapel, Florenz, 1 Der Rückweg wird via Wien genommen.

Neapel, Florenz und Venedig wird ein längerer,

Leuten) nach Süddeutschland und Schweiz, nach Schweiz, Oberitalien via Riga und St. Gotthard und seine Mitglieder über Skandinavien. Im Herbst 1) nach Spanien, 2)

Gesundheit zu belehren. In zweiter Linie nimmt der Centralverein die Errichtung einer Poliklinik zur unentgeltlichen Behandlung von

kranken, sowie einer zahntechnischen Akademie, speziell zur bildung von Damen

Den derzeitigen Vorstand des Vereins bilden die Herrn von Waälct

Zahn⸗ zu zahnärztlichen Assistentinnen in Aussicht

nder, Apothekenbesitzer Frölich, Kassenführer, und Hof⸗Zahn⸗

arzt Dr. von Gusrard, Generalsekretär, Letzterer zugleich Redacteur

tralorgans des Vereins, das unter dem Titel: „Monatzs, für Zahnpflege und Zahntechnik“ am 20. jeden

, zum Preise von 2 pro Jahrgang erscheint, und von

her äft: Der Ton

enen vorliegenden vier Nummern desselben zeigen die Mitarbei

1447 n über

Gesundheit, das Interesse des Publikums hierfür in Wort und

Schrift immer mehr zu wecken und dauernd wach zu halten und endlich demselben ein gewissenhafter und treuer Rathgeber zu sein. Aus dem Inhalt der vier vorliegenden Nummern der Monatsschrift führen wir

kurz die Themata der größeren Artikel an: Wozu bedarf der Mensch brauchbarer Zähne?; Wesen, Bedeutung und Diätetik des ersten Zahn⸗ durchbruches; Die Erhaltung

heitspflege: I. Warnung vor dem Gebrauche der mit Sal hergestellten Zahnreinigungsmittel und Mundwässer; II. durch Konserven; Ueber Zahnfüllungen; nehmen ist als ein aussichtsreiches und dem allgemeinen Bedürfnisse entsprechendes

trotz * wichtigen Aufgabe für den menschlichen Organis⸗ äufig

hier nur

gesunder Zähne; Allgemeine Gesund⸗

hgalicylsäure Vergiftung Baderegeln. Das Unter⸗ zu bezeichnen, da gerade die

Pflege der Zähne,

unterschätzt

und vernachlässigt daß 1

wird. ordentliches

bemerkt, Mitglied des

8 oben⸗

erwähnten Centralvereins jede unbescholtene erwachsene Person (Dame

oder Herr) werden kann, welche darum bei dem Vorstande nachsu Der Jahresbeitrag für jedes neu eintretende b csucht

rag für Mitglied beträgt 2 ℳ, ist ein Eintrittsgeld von mindestens 50 zu entrichten. eralversammlung findet alljährlich im Laufe des vier⸗ tals statt und wird vom Vorstande durch das Vereins⸗ In jedem Quartal soll statutengemäß der Vor⸗ g- 8 ung einladen, in welcher von Kräften Vorträge über Zahn⸗ und Mundpflege oder hier⸗ verwandte wissenschaftliche Gebiete gehalten werden.

Riesels naächste Gesellschaftsreise nach Italien

n. Anschluß auch für Theil⸗ zulässig. Der Hinweg geht über München, Innsbruck via den Gardasee nach dem Como⸗ und Luganosee und Lago

Bologna, Semmering, 88 1 en 1 an minder wichtigen ein kurzer Aufenthalt genommen. Programme, sowie

Konversations⸗, Kurs⸗ und Reisebücher, auch Rundbillette

. Adelsberger Grotte, Die ganze Tour dauert 40 Tage.

zur Einzelreise nach Italien (40 % Ermäßigung) versendet Carl Riesels Reisecomtoir, Jerusalemerstraße 42. Fernere Gesellschafts⸗ reisen sind in Vorbereitung: Zu Pfingsten 1) nach

Paris, 2) nach Ferien 1) (mit jungen 2) (mit Erwachsenen) 3) nach nach Italien via

Wund Wien. Zu den großen

nach dem Orient.

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Inserate fuͤr den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition den Zeutschen Reichs-Anzrigers und Königlich

reußischen Staats⸗-Anzeigerg: u. dergl.

Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Unters 2. Subhastationen,

schungs-Sachen. Aufgebote, Vorladungen

3. Verküufe, Verpachtungen, Submissienen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 85 H. „. w. von öffentliches Papieren.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten.

N

beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expehittonen des „Invalibendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner &. Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureans.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. gens von der Truppe fort.“ signalisirte Ulan Arthur Nikolaus Walter der in Geldern garnisonirten 3. Ulanen⸗Regiments Nr. 5 hat sich am 13. März cr. Morgens aus der Kaserne daselbst entfernt und ist bis heute in dieselbe nicht zurückgekehrt. tens der 3. Escadron nach der Landesgrenze entsandte Patrouille hat festgestellt, daß holländischen Grenze gesehen worden und liegt daher die Vermuthung nahe, b gewesen und daß derselbe in das Ausland entwichen ach ist. Alle Civil⸗ und Militärbehörden werden dienst⸗ ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Walter zu vigiliren,

ihn im Betretungsfalle verhaften und an die nächst Militärbehörde 8 n die nächste

dorf abliefern zu

des Westfälischen Ulanen⸗Regiments Nr. 5. L Name: Arthur Nikolaus Walter, er: Religion: katholisch, Fac T e. b hecetecht Haare: zarz, Augenbrauen: schwarz, Augen: grau, Nase: gewöhnlich, Mund: Part. bart, Statur: gesetzt, Aussprache: französisch), Gesichtsfarbe: gesund, besondere Kenn⸗ zeichen: keine. bekleidet mit: III. Garn., III. Garn., ohne Sporen, 1 eigene Mütze; außerdem mitgenom⸗ men: 1 Paar eigene lange Stiefel.

Der Militärpflichtige, Schiffer Theodor Ednard „Zum Röthke aus Landsberg a./W., am 28. Januar 1855 zu Magdeburg geboren, ist durch rechtskräftiges Er⸗ kenntniß der Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Landsberg a./W. vom 20. Februar 1880

reißigtägigen Gefängnißstrafe verurtheilt. Um Er⸗ mittelung und Anzeige Verurtheilten behufs Strafvollstreckung wird ersucht. im G

andsberg a./2W., den 12. März 1880. Der Erste Staatsanwalt.

seits. bezüglich des Mosbach „Flecht“ 3 Menges I. und Fried Oktober 187

„Seit dem 13. März er. Mor⸗ Der unten näher

3. Escadron Westfälischen am 1.

Eine Sei⸗ ein Ulan an der

daß dieses der ꝛc. Walter

ehufs Instradirung nach Düssel⸗ wollen. Düsseldorf,

März Königliches Kommando

1880. 889 Menges und

22 Jahre 6 Monate, Größe: 1 m 71,5 em,

Geburtsort: Jobannes⸗Rohr⸗ Verurtheilung des zu seinen Gunsten gewöhnlich, Bart: Schnurr⸗ leise (spricht

öö seiner Feteras Eigenthumsvorbeha ante Garn., 1 Stall

1 Reithose V. Garn., 1 lrac face lung des Rechtsstreits 1 Diensthemd, 1 Paar lange Stiefel

mit der Aufforderung,

er Wehrpflicht zu einer Geld⸗

im Unvermögensfalle zu einer [7051]

des jetzigen Aufenthalts des In Sachen betreffend

lung III. Nr. 7 und

8

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ [7067]

Der Oekonom Wilhelm Stritter zu Biebrich⸗ Mosbach, vertreten durch Rechtsanwalt Ebel hier, klagt gegen den mit Amerika abwesenden Christian Menges aus einem zwischen Kläger einerseits und dem Friedrich Ham⸗ mes zu Biebrich⸗Mosbach und der Ehefrau Schleif daselbst, 85 9

51 Groschen resp. 191

ladungen n. dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Forderungen selbst 1 hat das Königlich

für Recht erkannt: unbekanntem Aufenthalte in

1

letztere als einzige Erbin erklärt

i 1

unter der Behauptung, daß dieser A Konsolidation der Gemarkung Biebrich⸗ Stelle des im „Heßler“ 3r Gewann zwischen Ludwig Menges und Dorothea Halbey, Nr. 4067/1738 des Steuerkatasters gelegenen Ackers unterm 24. Okto ber 1866 zugemessen worden und letzterer Acker von den Eheleuten Friedrich Hammes in Biebrich⸗Mos⸗

h auf der freiwilligen Versteigerung der Immo⸗ bilien des Verklagten laut des am 15. März 1854 amtlich konfirmirten Steigbriefs zum Preise von 213 Fl. unter Vorbehalt des Eigenthumsrechts des Verkäufers bis zur Zahlung des Steiggeldes er⸗ den worben worden sei, daß das Steiggeld an die vom npfange ermächtigten Georg od Heinrich Steinhauer in Biebrich⸗Mos⸗ bach vollständig gezahlt, der auf dem Immobile im Stockbuch eingetragene Eigenthumsvorbehalt aber noch nicht gelöscht worden sei, mit dem Antrage auf

Verklagten zum Geldem

von 213 Fl. im Stockbuch von Biebrich⸗Mos⸗ bach auf dem beschriebenen Acker „Flecht“ 31 Gewann Nr. 199 der Zumessung eingetragenen

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

Königlichen Landgerichts zu Wiesbaden auf den 14. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr,

1 einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wiesbaden, den 10. März 1880.

M Gerichtsschreiber des

Bekanntmachung. rundbuche von Marienburg Nr. 183 Abthei⸗

erbtheile der Geschwister Thomas von 224 Thlr. deten Hypothekendokuments

burg in seiner Sitzung vom 6. März 1880

1) Das Hypothekendokument über die im Grund⸗

buche von Marienburg Nr. 183 Abtheilung III. Nr. 7 und 8 eingetragenen Muttererbtheile der Geschwister Thomas von 224 Thlr. 51 Groschen resp. 191 Thlr. 21 Groschen wird für kraftlos

Mutter, der Ehefrau des Friedrich Hammes, anderer⸗ in der Gemarkung Biebrich⸗ r. Gewann zwischen Ludwig rich Stritter Ackers

Kaufvertrags cker bei der 8 Mosbach an

9 geschlossene

Verklagten in Löschung des für die Steiggeld⸗Forderung

lts geschehen zu lassen,

vor die I. Civilkammer des

eyer, Königlichen Landgerichts.

das Aufgebot des über die

8 eingetragenen Mutter⸗

Thlr. 21 Groschen gebil⸗

und der genannten

e Amtsgericht zu Marien⸗

resp. deren Erben,

Ansprüchen ausgeschlossen und

Stillschweigen auferlegt. Von Rechts Wegen. Krebs.

ihnen ewig

[7024

gen, z. Zt. in

3 Monaten erscheinen,

vertreten zu lassen, andernfalls die Erbschaft Den

Leben gewesen wäre. Emmendingen, den 15. März 1880. Gr. Notar: „A. Starck.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Bekanntmachung.

Die auf dem Grundstück des medizinisch⸗chirur. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Instituts hierselbst, Friedrich⸗ straße 139/141, befindlichen alten Oekonomie⸗ Gebäude, sowie die Turnhalle ꝛc. ꝛc. sollen im Submissionswege auf den Abbruch verkanft werden. Hierzu ist Termin auf Sonnabend, den 27. d. M., Vormittags 11 Uhr, im Bureau des vor⸗ genannten Instituts anberaumt worden, bis zu welchem Zeitpunkte Angebote mit der Bezeichnung „Angebote auf zum Abbruch zu verkaufende Gebäude“ einzureichen sind. Die bezüglichen Bedingungen sind vom 22. d. M. ab im vorgedachten Bureau von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr einzusehen; zu derselben Zeit können auch die zum Abbruch kommenden Gebäͤude besichtigt werden. Berlin, den 18. März 1880. Königl. mediz.-chirur. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Institut.

Submissions⸗Anzeige. Die Lieferung von 70 Stück schmiedeeisernen Fenstern im Gewichte von rot. 3342 kg zum Bau eines Magazins für Wasser⸗ behälter auf der Kaiserlichen Werft zu Ellerbeck soll am 3. April 1880, Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission vergeben werden. Reflektan⸗ ten wollen ihre desfallsige und mit der Aufschrift: „Submission auf schmiedeeiserne Fenster zum

2) Die Inhaber der ad 1 genannten Hypotheken

Cessionarien oder die sonst neten Kommi jon verschl d 1 . in ihre Rechte getreten sind, werden mit ihren den. s

jenigen zugetheilt wird, welchen sie zukäme, falls der Geladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am

=

bis zu dem vorangegebenen Termine der unterzeich⸗

Die bezüglichen Bedingungen ꝛc. liegen in es unserer Registratur zur Einsicht aus; auf Verlangen und gegen Erstattung der Kopialien mit 1,50 werden dieselben auch per Post ausgehändigt. Kiel,

den 15. März 1880. Kaiserliche Hafenbau⸗Kom⸗ mission.

Oessentliche Ladung. 8 1

Johann Nübling, 38 Jahre alt, von Denzlin⸗ Amerika, ist zur Erbschaft auf Ab⸗

leben des Gottlieb Nübling von Denzlingen, Sohn der Christine Nübling, ledig, von da, gesetz⸗ lich berufen. Derselbe wird aufgefordert, innerhalb zur Theilungsverhandlung dahier zu

oder sich durch einen Bevollmächtigten

f ss. Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Ausführung der Erdarbeiten und Brücken⸗ bauten zur Herstellung eines 2,2 km langen Ab⸗ schnittes der Verbindungsbahn Born⸗Opladen, die Förderung von 99 700 cbm Boden und die Aus⸗ führung von 600 cbm Mauerwerk umfassend, soll ihe im Wege der Submission verdungen werden. Zeichnungen, Berechnungen und Bedingnißheft mliegen in unserm hiesigen Verwaltungsgebaͤude, Simmer Nr. 95, zur Einsichtnahme aus; Abdrücke ddes Letzteren sind gegen Einzahlung von 3 von dem Vorsteher unserer Central⸗Kanzlei, Eisenbahn⸗ Sekretär Peltz, bierselbst zu beziehen. Offerten sind versiegelt unter der Aufschrift: „Abtheilung VI. Offerte auf Erdarbeiten und Brückenbauten zur Herstellung der Verbindungs⸗ bahn Born⸗Opladen“ bis zum 2. April cr., an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben erfolgen wird, frankirt bei uns einzureichen. 3 6 Elberfeld, den 15. März 1850. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

1

In der Expropriationssache der Berliner Verbindungsbahn rücksichtlich zehn Parzellen von zusammen 16 a 52 am Flächeninhalt der in den Haus⸗ und Kaufwiesen von Berlin belegenen, den betheiligten Separationsinteressenten gehörigen, im Grundbuche aber nicht verzeichneten Wegeparzellen, wird in Gemäßheit des §. 18 der Hinterlegungs⸗ ordnung vom 14. März 1879 bekannt gemacht, daß wir die durch den Beschluß des Königlichen Polizei⸗ Präsidiums hierselbst vom 12. Januar cr. festgesetz⸗ ten Entschädigungssummen von 785 53 am 16. Februar cr. bei der Königlichen vereinigten Konsistorial⸗, Militär⸗ und Baukasse hierselbst hinterlegt haben. 8 Berlin, den 13. März 1880.

Königliche Direktioon— der Niederschlesisch⸗Markischen Eisenbahn.

Berlin: Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Hruck W. Elsner. 8 b8

Nagazin für Wasserbehälter“ versehene Offerte

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Anzeiger und Königlich Preußischen St

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 18. März. Im weiteren Ver⸗ 11““ (21.) Sitzung setzte der Reichstag die Berathung des Antrages der Abgg. von Seydewitz, von Helldorff⸗Bedra, Ackermann, Graf von Kleist⸗Schmenzin, be⸗ treffend die weitere Abänderung der Gewerbeord⸗ nung, fort. Der Abg. Dr. Günther (Nürnberg) sprach sich gegen den Antrag aus. Die vorliegenden Anträge seien schein⸗ bar harmloser, als die im vorigen Jahre von derselben Partei gestellten; doch seien die Bedenken, welche im vorigen Jahre dagegen geltend gemacht seien, nicht geschwunden. Was die Theaterkonzession betreffe, so liege eine große Schwierigkeit in der Frage, ob die Behörde sich an den kommerziellen oder den artistischen Leiter des Unternehmens halten solle. Eine poli⸗ zeiliche Behörde sei nicht in der Lage, ein artistisches Urtheil über Theaterstücke abzugeben, sie werde auch von keiner Seite in artistischer Hinsicht als kompetent angesehen werden. Ein viel besprochener Mißgriff der Polizei sei ja auch im preußi⸗

schen Abgeordnetenhause bezüglich des Stückes „Fourchambault bekannt geworden. Auch in sittlicher Beziehung dürfte man die Polizei nicht gut als alleinige Aufsichts⸗ und Erlaubniß⸗ instanz für das Gewerbe der Schauspielunternehmer hinstellen. Der Tingeltangel werde durch den vorliegenden Antrag gar nicht getroffen, da derselbe nicht der gewöhnlichen, sondern der Sittenpolizei unterstehe. Zu einer Einschränkung des Auktions⸗ wesens könne unmöglich ein Bedürfniß vorliegen, da eine solche, nach der Erklärung des Kommissars der zu solchen Ein⸗ schränkungen augenblicklich gewiß geneigten Regierung, in der vorjährigen Kommission nicht einmal von Interessentenkreisen angeregt worden sei. Derselbe Kommissar habe erklärt, daß die Regierung die Freizügigkeit unter allen Umständen auf⸗ rechterhalten wolle. Ob das bei Annahme des Antrags be⸗ züglich der Wanderlager möglich sei, erscheine ihm zweifelhaft. Eine Aequivalenz der Leistungen des seßhaften und 5 umherziehenden Kaufmanns sei freilich wünschenswert h. Aber über dieses Ziel schieße der Antrag weit hinaus; derselbe würde den Betrieb der Wanderlager vielleicht über⸗ haupt unmöglich machen. In Preußen schwebten noch die Berathungen über die Besteuerung der Wanderlager; ehe die Partikulargesetzgebung die Sache zum Austrag gebracht habe, liege für das Reich gar keine Veranlassung zum Einschreiten vor. Was die Innungen betreffe, so habe er gegen die Be⸗ strebungen, diese Korporationen zu fördern, nichts einzuwenden, doch müsse er sich auf das Entschiedenste gegen jeden Zwang auf diesem Gebiete aussprechen. Er halte die Gewerbeordnung durchaus für kein Götzenbild, welches man unbedingt verehren müsse, aber man müsse in dieser Beziehung doch äußerst vor⸗ sichtig sein, um nicht nach unten hin immer mehr Anlaß zu Mißwollen zu geben, gewissermaßen neuen Zündstoff den sozialdemokratischen Bestrebungen zuzutragen. Denn welcher Partei man hier auch angehöre, gemeinsam sei doch allen die Bekämpfung der sozialdemokratischen Partei. Man dürfe aber nicht noch länger statt aller verheißenen posi⸗ tiven Maßregeln immer neue Repressionen einführen. Man müsse dem Volke jetzt oft im Staatsinteresse große materielle Lasten auflegen; kämen hierzu noch andere Ein⸗ schränkungen und Maßregeln, wie das harte Dienstbotengesetz, die drakonische Feld⸗ und Waldpolizeiordnung und etwa die Schanksteuer in Preußen, so werde man das im Volksbewußt⸗ sein gewiß nicht als die positive Bekämpfung der Sozial⸗ demokratie auffassen. Vielmehr werde durch solche Maßregeln ein Zündstoff in die Massen geworfen, der zwar nicht rasch explodire, aber der Sozialdemokratie, wenn sie den Kampf gegen diese Maßregeln aufnehme, neue Nahrung zuführe. Auch die Fortschrittspartei halte die Gewerbeordnung nicht für vollkommen fehlerfrei; aber bei diesen Maßregeln, die auch von den Resttiongren nur als eine Etappe zur Reaktion auf allen Gebieten angesehen würden, einer Reaktion, die der Abg. von Marschall schon bei der Berathung des Sozialisten⸗ gesetzes in Aussicht gestellt habe, und seine Freunde

m Satze festhalten: „principiis obsta“. 1 Ag. fesih Frhr. von Hertling drückte zunächst seine und seiner Freunde Sympathie mit den Anträgen aus, die einer eingehenden Berathung unterzogen und deshalb an eine Kommission verwiesen werden müßten. Mit den Intentionen des Antrages, welche die Erlaubniß zum Betrieb des Ge⸗ werbes als Schauspielunternehmer von dem Nachweis einer sittlichen, artistischen und finanziellen Zuverlässigkeit abhängig mache, stimme er durchaus überein. Der Staat habe das Recht und die Pflicht, dem auf den deutschen Bühnen sich breit⸗ machenden Unwesen mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Das Publikum sei allerdings zum großen Theil selbst daran schuld, und die Gesetzgebung könne keinenfalls die Aufgabe haben, den Geschmack des Publikums zu läutern. Es gebe aber doch eine Grenze, an der der Staat ein Halt zu gebieten habe. Man sei im Reichstage im Begriffe, die Verlängerung des Ausnahmegesetzes gegen eine Partei, welche die gesell⸗ schaftliche Ordnung bedrohe, zu votiren; sei es da thunlich, daß man auf der Bühne Tag für Tag in deutschen und französischen Stücken einen Grundpfeiler eben dieser gesell⸗ schastlichen Ordnung, die Familie, untergraben lasse? Mit den auf Abänderung der Gewerbeordnung bezüglichen Theilen des Antrages sei er nicht durchweg einverstanden, wolle aber die Begründung seiner Bedenken der Kommissionsberathung vorbehalten und bemerke für jetzt nur, daß nach seiner An⸗ sicht man in den modernen Verhältnissen überhaupt nie mehr zur Zwangsinnung zurückkehren würde, und daß er in dieser Richtung eine entschiedenere Stellungnahme der Kommission wünsche, als dies im vporigen Jahre der Fall gewesen. Be⸗ sonders bedenklich erschienen ihm die zu weit gehenden 38 fugnisse der Innungen in Bezug auf die Ausbildung 88 Lehrlinge, die Aufsicht über die Fachschulen, über 89 Gesellenwesen und das Kassenwesen. Es sei gut, das hier auszusprechen, weil große Handwerkerkreise die Frage viel zu leicht nähmen und gern das ihnen feindliche Kapital aus ihrem Wirkungskreise verdrängen möchten, um selbst, auf das konopol der Zwangsinnung gestützt, Kapitalisten zu werden. Der Abg. Dr. Delbrück glaubte zu Nr. V. der Anträge, zum Innungswesen,

1“ 2 8 8

ag, den 18. März

tung der einzusetzenden Kommission wohl werth sein 5 sfür den veesegehh sei es sicherlich immer v cn sich zu vergegenwärtigen, welche legislativen Versuche in der Vergangenheit auf dem betreffenden Gebiete gemacht worden seien, und gerade hier biete die Vergangenheit ein äußerst lehrreiches Material. Bis zum Jahre 1845 habe in Uhm weitaus größten Theile der preußischen Monarchie eine 3 so⸗ lute Gewerbefreiheit geherrscht; jeder Zunft sei gestatte ge⸗ wesen, sich aufzulösen, die Mittel zur Gründung neuer nicht gegeben worden, Vorschriften über Lehrlings⸗ und 85 sellenwesen hätten gefehlt. Im Westen seien die Zünfte un Innungen ausdrücklich aufgehoben gewesen, nur in den früher Königlich sächsischen Landestheilen und in Neuvorpommern habe das alte Zunftwesen in voller Kraft bestanden. Mehr und mehr hätte sich nun das Bedürfniß gesetzlicher Reform dringend fühlbar gemacht, nicht blos im Interesse ein⸗ heitlicher Gesetzzebung für die ganze Monarchie, 8 v. dern auch aus den heute die Antragsteller lei 1 den Motiven. Wie heute sei es damals als schwerer Mangel empfunden, daß man die korporativen bindungen des Handwerks theils vernichtet, theils den 58 forderungen nicht entsprechend geregelt habe. Aus diesen r⸗ wägungen sei die preußische Regierung schon in den dreißiger Jahren mit den Vorarbeiten zu einem allgemeinen Gesetze um⸗ gegangen. Damals hatten es gebe eben nichts Neues unter der Sonne die brandenburgischen und pommerschen Stände, wie die Antragsteller heute, beantragt, die Befugniß, Lehrlinge zu halten, auf die Mitglieder der Innungen zu beschränken. Die Erwägungen der Regierung über diesen Antrag hätten zu einem negativen Resultat geführt; einstimmig habe der Staats⸗ rath ihn abgelehnt, da derselbe richtig erwogen habe, daß durch diesen Antrag nur die alten Zünfte unter anderer Form wiederhergestellt würden. In der Gewerbeordnung von 1845 habe sich statt dessen die Vorschrift des Nachweises befunden, daß Derjenige, der Lehrlinge annehmen wolle, selber etwas gelernt haben müsse; es sei eine staatliche Prüsungskommission gebildet und der Gedanke, auf dem Wege der Prü⸗ fungen den Innungen zu helfen, aufgegeben. Nun habe man aber darum nicht die Bildung von Innungen nach Möglich⸗ keit zu fördern unterlassen; denselben seien eine Befugnissen überwiesen. Die Probe auf diese Neurege ung habe jedoch nicht lange gewährt; dieselbe sei nur 3 Jahre in Kraft geblieben. Es sei das e; und mit ihm genau wie heute, 1880, dieselben Petitionen gekommen, die im Namen der Freiheit Privilegien forderten. Diese Bewegung, die zuerst im sogenannten Handwerker⸗Parlament in Frank⸗ furt a. M. Ausbrace gefunden habe, sei mehrfach beachtenswerth gewesen, und schon 1849 sei die neue Gesetzgebung reformirt worden. Es sei damals von allen selbständigen Handwerkern eine Prüfung verlangt worden, aber selbst im Jahre 1849 sei es vermieden, den Beitritt zu den Innungen obligatorisch zu machen. An Stelle der preußischen Gewerbeordnung von

alt derselben sei dem Hause bekannt. Er meine, die letztere Deae ne Vermittelung zwischen den Zuständen in Preußen vor 1845 und von 1845 bis 1849. Vor 1845 habe sich die Gesetzgebung zu den korporativen Gilden negativ, ja feindselig verhalten; die Gewerbeordnung von 1869 thue das Gegentheil; sie fördere nach Vieler Meinung nicht genug die freiwilligen Innungen, sie ordne auch das wichtige Gebiet des Lehrlings⸗ nnd Gesellenwesens mit großer Sorg⸗ falt. Er habe nun schon angedeutet, daß er sich gegen eine Aenderung der bezüglichen Vorschriften durchaus nicht ab⸗ lehnend verhalte. Aber warnen möchte er vor Illusionen, die vielleicht einen realen Boden gar nicht mehr hätten. Es werde, um dies an einigen konkreten Fällen zu illustriren, zunächst immer von dem Verfall des Handwerks gesprochen. Nun sei es ja schwer, den Zeitpunkt zu bestimmen, der zum Vergleich für den Verfall des Handwerks dienen könne. Der Abg. Ackermann habe an das Mittelalter als den festen Punkt an⸗ geknüpft, und er gebe zu, daß nach manchen Seiten hin die Verhältnisse eines mittelalterlichen Zunstmeisters in einer freien Reichsstadt glänzendere gewesen seien, als die eines braven Hand⸗ werksmeisters jetzt in einer großen Stadt, aber zu einer ernst⸗ haften Diskussion sei dieser Punkt nicht geeignet. Zu der Blüthe des Handwerks im Mittelalter hätten Voraussetzungen gehört, die man nie wieder erreichen könne. Gehe man aber auf das vorige Jahrhundert zurück, so finde man bei Schmoller in seinem bekannten Buche „Ueber das deutsche Kleingewerbe das Urtheil, daß auch damals das Handwerk nicht glänzend dagestanden habe. Und wie sei es denn um den Verfall des Handwerks unter den verschiedenen Phasen der preußischen Gesetzgebung bestellt gewesen? Bei dem Verfall denke man banpifächlich an zweierlei, die ungebührliche Vermehrung 8t Anzahl der selbständigen Gewerbetreibenden und die dadur 9 entstandene ungebührliche und unberechtigte Konkurrenz, un dann daran, daß die Handwerker in ihren Betrieben immer beschränkter geworden seien, was sich in der ö Zahl der Gesellen und Gehülfen ausdrücke. Er habe nun die gewerbestatistischen Aufnahmen von den Jahren 1822, 1843 und 1861 zusammengestellt in Bezug auf Böttcher, Schlosser, Schuhmacher, Schneider, Tischler, Maurer, Klempner und andere Handwerker Von diesen seien an selbst⸗ ständigen Gewerbetreibenden, an Meistern auf 100 000 Ein⸗ wohner im Jahre 1822 2270, im Jahre 1843 2361, im Jahre 1861 2360 gekommen. Die relative Zahl habe also von 1822 bis 1843 um noch nicht ganz 4 Prozent zugenommen. Von 1843 bis 1861 sei das Verhältniß ganz stationär geworden. Dabei sei bemerkenswerth, daß die stattgefundenen Vermehrungen fast ausschließlich auf Schuhmacher und Tischler fielen. 8 folge aus all diesem, daß die in der ersten eriode bestehende absolute Gewerbefreiheit eine Hypertrophie der selbständigen Handwerksmeister in der That nicht hervorgebracht, und daß die Gewerbegesetzgebung von 1845 und 1849 keineswegs dahin gewirkt habe, die Anzahl der selbständigen Handwerksmeister zu vermindern. Noch schlagender sei das Verhältniß der An⸗ zahl der Meister zu derjenigen der Gesellen und Lehrlinge. Auf 100 Meister in den von ihm bezeichneten Handwerken seien 1822 58, 1843 80, 1861 100 gekommen. Auch nach

Einiges mittheilen zu sollen, was der

1849 sei nun die Reichs⸗Gewerbeordnung von 1869 getreten.

inen erheblichen Effekt nicht gehabt, und das müßte die Er⸗ wa ung 1g daß hier Mächte wirksam seien, die sehr viel mächtiger seien als die Gesetzgebung. Er komme zu einem anderen Punkte. Das durch die schriftliche Enquete in den sechsziger Jahren zusammenfließende Material über die Wir⸗ kung der 1845er und 1849er Gewerbegesetzgebung habe. zunäͤchst ergeben, daß dieselbe an den beiden westlichen Provinzen im Großen und Ganzen effektlos vorübergegangen sei, und es sei dies ganz natürlich, da die Fremdherrschaft sogar die Erinne⸗ rungen an die Zünfte weggefegt habe. In den übrigen Pro⸗ vinzen habe sich das Verhältniß günstiger gestaltet. Hier seien die Reminiscenzen an die alte Gewerbeverfassung noch lebendig gewesen. Ueber die Wirkungen der Gesetzgebung gingen die Meinungen freilich auseinander. Er wolle in Einzel heiten nicht eingehen, sondern nur einige Punkte heraus greifen. Es sei damals bei den gutachtenden Behörden entschieden Neigung vorhanden gewesen, die Fercg. Lehrlingsprüfung als ein nothwendiges Institut zu bezeichnen die obligatorische Meisterprüfung aber nicht, und zwar scho damals aus Gründen, die seitdem noch ungemein an Gewicht gewonnen hätten, nämlich wegen der Umgestaltung, er wolle nicht sagen des Handwerks im Allgemeinen, aber sehr zahl⸗ reicher Handwerke theils durch das Eindringen der Maschinen in das Handwerk, noch mehr aber durch die Arbeitstheilung. Die gewerbliche Ausbildung in denjenigen Handwerken, 5 mit Maschinen arbeiteten, sei eine total andere geworden; das gelte von allen Prüfungsfragen, noch mehr aber von der g beitstheilung im Handwerk. In dem Eisen⸗ und Stahlbezirk der Grafschaft Mark und des Großherzogthums Berg sei unter den einzelnen selbständigen Meistern die H auf das Aeußerste durchgeführt. Der eine Meister mache nur Bohrergriffe, der andere nur Feilen, der dritte nur Riegel u. s. w. Von den damit in Verbindung stehenden Holzarbeitern mache der eine nur Bohrergriffe, der 1“ nur Schlittschuhstützen. Hier in Berlin machten gewisse Drechs⸗ ler nur Tischbeine, gewisse Gürtler nur Portemonnaiebügel, ja gewisse Buchbinder nur Bücherschnitte und keinen einzigen ganzen Einband. Welches gemeinsame gewerbliche Interesse hätten nun diese zum Theil unter den Begriff Schlosser, Klempner oder Gürtler fallenden Arbeiter, deren jeder auf ein besonderes Gebiet beschränkt sei? Eine gegenseitige Belehrung sei ausgeschlossen, und die übrige Verbindung werde immer auf anderem Wege als durch die Innung und vielleicht zweckmäßiger erreicht. Die Meisterpr fungen hätten manches Kuriosum durch diese Arbeitstheilung produzirt. So sei in Remscheid einem Drechsler als Meisterstück einen Comtoir⸗ stuhl zu machen aufgegeben; einen solchen hätte derselbe aber noch gar nicht gesehen gehabt, ebensowenig die hierzu nöthigen Werkzeuge, da derselbe immer nur Bohrergriffe gemacht hätte. Er wiederhole, daß er keineswegs ablehnen wolle, einzelne Be⸗ stimmungen in den Titeln der Gewerbeordnung über die In⸗ nungen in dem Sinne zu ändern, daß die Bildung der Innung gefördert werde. Aber er wiederhole auch, daß für ihn die ganze Entwickelung der preußischen Gesetzgebung und die dabei gemachten Erfahrungen eine Warnung seien vor übertriebenen Erwartungen, die man an das Eingreifen der Gesetzgebung knüpfen könne. 1

Hierauf ergrisf der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats⸗Minister Hofmann das Wort:

Meine Herren! Ich will hier auf die Punkte I. bis IV. des Antrages nicht eingehen. Es wird sich ja in der HSe. Fso prnsers welche Sie zweifelsohne den Antrag verweisen, Gelegenheit S den, Seitens der Regierung diejenigen Mittheilungen zu machen, 88 88 über zu machen sind. Ich beschränke mich auf den wichtigs 8 5 genstand des Antrages, von dem auch der Herr Vorredner ausf icß lich gesprochen hat, nämlich die Frage des . Ich muß dabei voranschicken, daß die verbündeten egie⸗ rungen im Bundesrathe noch keine Stellung zu dieser Frage men haben und daß ich also der künftigen Entschließung der b 8 deten Regierungen alle Freiheit vorbehalten muß, bei b-g. 8. e, was ich über diese Sache sage. Ich glaube aber aus dem en der verbündeten Regierungen gegenüber den verschiedenen An die bisher schon in dem hohen Hause auf Abänderung ““ 8 ordnung gestellt worden sind, doch mit einiger 8 88, dasjenige schließen zu voraussichtlich die Ansicht der ve

ü ierungen sein wird. 1 Reihe von Jahren kommen im ee Hause Petitionen oder Anträge zur S 28 mehr oder weniger darauf abzielen, den durch B vee. e⸗ ordnung geschaffenen Zustand der Gewerbefreiheit zu beschrän 8 Die verbündeten Regierungen haben bisher diesen Anträgen gegen über die Stellung eingenommen, daß sie es ablehnten, g- an zipiellen Gründen eine Umkehr zu einem andern Systeme, en der Gewerbeordnung zu beschließen, dagegen haben sie sich erei 8 klärt und haben es durch die That bewiesen, daß sie bereit sind, 8 Rücksicht auf die Bedürfnisse, die im praktischen Leben eh 8 sind, diejenigen Mißstände, welche die Gewerbefreibeit in Richtungen mit sich gebracht hat, abzustellen, E b8 die Erfahrungen dies als nöthig gezeigt ha 8 18 diesem Sinne, meine Herren, sind Ihnen 8 als 1879 Novellen zur Gewerbeordnung vorgeleg 1 g- 2 Diese Novellen haben seiner Zeit die Zustimmung des 8 8b gefunden, und es darf daraus geschlossen werden, daß 8 Seeee. d. h. bezüglich der Richtung, die man bei der Reform * ordnung einzuschlagen hat, Uebereinstimmung zwischen 8 nsi 8 der verbündeten Regierungen und der Mehrheit S 8 Se besteht. Ich glaube und hoffe, daß eine solche Ue 8 sich auch bei der höchst wichtigen Frage der Neugesta ung e Innungswesens en safhin. 6 L gung

iren, da er Antrag, der ö e nnst eingebracht ist, im Wesen und 8 2Wän

von vielleicht einzelnen Punkten sich nicht über die veYrxis 8 bewegt, die bisher als das richtige Maß und das a. 88 - ys für die Revision der Gewerbeordnung eingehalten worden 88. 1“

Es ist bereits von einem der Herren Vorredner en. g. nommen worden auf die Enquete wenn ich es so dür die mein Herr Amtsvorgänger im pren ticn . 881 voriges Jahr veranstaltet hat. Meine Herren! Bei jeser Enqu 8 ging man davon aus, daß eine Wiederbelebung des wesens in hohem Maße wünschenswerth sei, und 8 8 glaube, daß dieser Gedanke vollständig mit en: 1 85 der jetzigen Gewerbeordnung übereinstimmt; denn die Gewer en 1 4 hat keineswegs die Innungen beseitigen wollen, sie hat aus 86 die bestehenden Innungen aufrecht erhalten und hat Pee gestellt für Bildung neuer Innungen. Ich darf darau

dieser Seite hin hätten also die verschiedenen Gesetzgebungen 8 88. M

daß auch bei Erlaß der Gewerbeordnung, zu welchem der Herr Vor⸗