Behufs der Immatrikulation haben
1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vollständiges Abgangs⸗ zeugniß von jeder der früher besuchten lin versetafen und, insofern sie Inländer sind, ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium oder einer preußi⸗ schen Realschule Erster Ordnung, diejenigen, welche die Universitätsstudien erst be⸗ ginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschrifts⸗ mäßiges Reifezeugniß und, falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere 1
und zwar sämmtliche Zeugnisse im Original⸗ vorzulegen.
In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vor⸗ schriftsmäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Universitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.
Berlin, den 22. März 1880.
Die Immatrikulations⸗Kommission. In Vertretung: Bese ler. Hinschius.
Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute, welche Preußen sind und ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium oder einer preußischen Realschule I. Ordnung nicht erworben haben, jedoch anderweitig den Besitz einer für die Anhörung von Universitätsvorlesungen genügenden Bildung nachweisen, können auf Grund des 8§. 3 der Vorschriften vom 1. Ok tober 1879 auf vier Semester auf hiesiger Universität im⸗ matrikulirt werden, ohne daß sie jedoch durch diese Aufnahme den Anspruch auf künftige Zulassung zur Anstellung im in⸗ ländischen gelehrten Staats⸗ und Kirchendienst erwerben.
Gesuche solcher jungen Leute um Immatrikulation an iesiger Universität müssen schriftlich an das unterzeichnete
uratorium gerichtet werden und haben Bittsteller ihrem Ge⸗ suche ein Zeugniß über ihre bisherige sittliche Führung, sowie v. hes über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung eizulegen.
Eine Verlängerung des Studiums auf weitere zwei
Semester kann gestattet werden und sind die bezüglichen Ge⸗ suche vor Ablauf des vierten Semesters bei dem unterzeich⸗ neten Kuratorium schriftlich unter Ueberreichung der 1S des Anmeldebuchs und der Erkennungskarte an⸗
ubringen. 1 8
Berlin, den 22. März 1880.
Königliches Universitäts⸗Kuratorium. In Vertretung: Beseler. Hinschiu
Bekanntmachung. ““
Das von dem hierselbst verstorbenen Rentier Simson Simon gestiftete Stipendium von jährlich 400 Thlr. = 18 ℳ soll vom 1. April d. J. ab von Neuem verliehen werden.
Nach den testamentarischen Bestimmungen zur Erlangung
es Stipendiums muß der Bewerber:
1) in Preußen geboren und jüdischen Glaubens sein,
2) mit einem unbedingt guten Zeugniß der Reife
von einem hiesigen Gymnasium abgegangen, und
3) auf hiesiger Universität als Studirender der Me⸗
dizin immatrikulirt sein, sowie
4) ein Zeugniß seiner Bedürftigkeit vorlegen.
Außerdem muß derselbe, wie bei allen Stipendien, vom eginn des 2. Semesters seines Studiums ab jedes Semester in Fengns des Dekans der medizinischen Fakultät über seinen
Fleiß, sowie ein Sittenzeugniß bei Erhebung des Stipendiums überreichen, welches in vierteltährlichen Raten pränumerando an den Beliehenen gezahlt wird.
Indem wir dies hiermit zur Kenntniß der betreffenden Herren Studirenden bringen, fordern wir dieselben auf, ihre Bewerbungen schriftlich unter Beifügung der Zeugnisse bis zum 15. Mai d. J. bei uns einzureichen.
Berlin, den 23. März 1880.
KFnFhnigliches Universitäts⸗Kuratorium. In Vertretung: Beseler. Hinschiu
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Mit dem 1. April d. J. wird die bisherige Eintheilung der Baubeamten in Bauinspektoren und Kreis⸗ ꝛc. Baumeister aufhören und von da ab nur die eine Kategorie der Bau⸗ inspektoren bestehen. Die bisherigen Königlichen Kreis⸗, Wasser⸗ und Landbaumeister im Ressort der Allgemeinen Bauverwaltung sind demgemäß sämmtlich zu Königlichen Kreis⸗, Wasser⸗ und Land⸗Bauinspektoren ernannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der kommandirende General des VI. Armee⸗Corps, General der Kavallerie von Tüm pling nach Breslau.
Die Nummer 16 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung Pegnc enthält unter
Nr. 8705 das Gesetz, betreffend die Verwendung der ver⸗ fallenen Kaution für das Gennep⸗Goch⸗Weseler Eisenbahn⸗ unternehmen. Vom 23. Februar 1880; unter
Nr. 8706 das Gesetz, betreffend die Besteuerung des Wanderlagerbetriebes. Vom 27. Februar 1880; unter
Nr. 8707 das Gesetz, enthaltend Bestimmungen über das Notariat. Vom 8. März 1880; und unter „Nr. 8708 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für mehrere Bezirke in der Provinz Hannover. Vom 12. März 1880.
Berlin, den 24. März 1880.
Ksönigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Am
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt seh 10) der Allerhöchste Erlaß vom 15. Dezember 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Herzoglich braunschwei⸗ gische Klostergut Hakenstedt, die Gemeinde Uhrsleben, das Rittergut Groppendorf und die Gemeinde Groppendorf für die zum Bau einer Chaussee von Hakenstedt nach Groppendorf erforderlichen Grundstücke,
Magdeburg, Jahrgang 1880 Nr. 7 S. 47, Februar 1880; 8
2) das unterm 17. Dezember 1879 Allerhöchst vollzogene Statut der Fischereigenossenschaft an der Prims im Kreise Merzig durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier, Jahrgang 1880 Nr. 8 S. 64 bis 67, ausgegeben den 20. Februar 1880; .
3) das Allerhöchste Privilegium vom 31. Dezember 1879 wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Hom⸗ burg v. d. H. zum Betrage von 700 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Wiesbaden, Jahrgang 1880 Nr. 9 S. 53 bis 55, ausgegeben den 26. Februar 1880;
4) das Allerhöchste Privilegium vom 21. Januar 1880 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen des Verbandes zur Regulirung der Notte, Kreises Teltow, im Betrage von 300 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam Nr. 9 S. 69 bis 71, ausgegeben den 27. Februar 1880;
ausgegeben den 14.
Ergänzung der dem en vom 31. Dezember 1879 wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Hom⸗ burg v. d. H. zum Betrage von 700 000 ℳ angehängten Schemata, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 9 S. 53, ausgegeben den 26. Februar 1880;
6) das Allerhöchste Privilegium vom 2. Februar 1880 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Lublinitz im Betrage von 400 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 11 S. 76 bis 78, aus⸗ gegeben den 12. März 1880.
ARitcchtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. März. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz folgte gestern Nachmittag 5 Uhr der Einladung Ihrer Majestäten zum Diner und empfing Abends 7 ½ Uhr den Staats⸗Minister Dr. Lucius, den Kammerherrn von Behr und den Regierungs⸗
Baumeister von Heyden.
— In der am 24. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers Hofmann abgehaltenen Sitzung des Bundesraths erhielten die Gesetzentwürfe wegen Feststellung des Reichs⸗ Hhitshatts Ghh für 1880/81 und wegen Aufnahme einer An⸗ eihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres in der vom Reichstage be⸗ schlossenen Fassung die Zustimmung. Die zu dem eichs⸗
esolutionen wurden, ebenso wie die auf die Untersuchung des Zustandes des Rheinstromes bezügliche Reichstags⸗Reso⸗ lution, dem Reichskanzler überwiesen.
An Präsidialvorlagen und sonstigen Anträgen waren eingegangen bezw. wurden angekündigt: a. die Nachweisung der Veränderungen in dem Bestande der vom Reich durch spezielle Rechtstitel erworbenen Grundstücke; b. die am 7. März d. J. zu Wien zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn abgeschlossene revidirte Elbschiffahrtsakte nebst Schlußprotokoll; c. der Gesetzentwurf wegen Uebernahme einer Garantie zu Gunsten der deutschen Seehandels⸗Gesellschaft; d. ein Antrag Mecklenburg⸗Schwerins, betreffend die Nehchs uns der Nebenzollämter Wismar und Warnemünde zur zo amtlichen Abfertigung von Leinwand; e. ein Antrag Sachsen⸗Meinin⸗ gens, betreffend die Denaturirung des zur Bleizuckerfabrika⸗ tion bestimmten Branntweins; f. der Bericht der Reichs⸗ Schuldenkommission über die Verwaltung des Schuldenwesens, sowie über ihre Thätigkeit in Ansehung der außerdem ihrer Aufsicht unterstellten Angelegenheiten.
Die Vorlagen zu b. bis f. gingen an die zuständigen Ausschüsse. Demnächst wurden, dem gutachtlichen Berichte der Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Ver⸗ kehr und für Rechnungswesen entsprechend, die zur Ausfüh⸗ rung des Gesetzes über die Besteuerung des Tabaks erforder⸗ lichen Vorschriften festgestellt.
Den Schluß bildeten Mittheilungen über neuerdings ein⸗ elaufene Eingaben, über deren geschäftliche Behandlung Be⸗ eatnans getroffen wurde.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Fer g und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Ein Telegramm aus Olympia vom 21. d. Mts. zeigt an, daß die ltzten Ausgrabungsarbeiten unter andern einen römischen Torso, einen flötenspielenden Knaben dar⸗ stellend, sowie das Gesicht des knabenraubenden Kentauren und endlich zahlreiche Bruchstücke einer überlebensgroßen Götter⸗ statue zu Tage gefördert haben.
— In Erledigung der Vorbehalte unter Ziffer UIl der Verfügung vom 25. April 1878 und Ziffer 14 der allgemeinen Verfüzung vom 27. Januar 1879 hat der Finanz⸗Minister unterm 16. d. M. wegen der den Amtsgerichten für die des Grundbuchwesens mitzutheilenden Abs rift der in Folge des Gebäudesteuerrevisionsverfahrens aufgestellten neuen Gebäudesteuerrollen im Einvernehmen mit dem Justiz⸗Minister Folgendes bestimmt: 1) Die Amtsgerichte er⸗ halten in Gemäßheit der Bestimmungen in den §§. 78 bis 88 der Fortschreibungsanweisung I. vom 31. März 1877 zum Ge⸗ brauche für das Grundbuchwesen eine Abschrift der neuen Ge⸗ bäudesteuerrollen nach Muster XIV. zu §. 78 a. a. O. Der Abschrift der Gebäudesteuerrolle für jeden einzelnen Gemeinde⸗ oder selbständigen Gutsbezirk ist ein besonderes in der Reihenfolge der bisherigen Rollennummern und Littera nach einem vor⸗ geschriebenen Muster aufgestelltes vergleichendes Nummer⸗ verzeichniß beizufügen. Die Formulare zu den vergleichenden Nummerverzeichnissen werden, wie die Formulare zu den Rollenabschriften, von den Amtsgerichten beschafft und den Katasterämtern überwiesen (§. 87 a. a. O.) 2) Die Gebühren für die vorstehend unter Nr. 1 bezeichneten Arbeiten sind nach dem Gebührentarif vom 11. November 1879 zu liquidiren, mit der Maßgabe, daß die Anfertigung des vergleichenden Nummerverzeichnisses durch die Gebühren im Art. 4 a. a. O. mitentschädigt wird. 3) Außer den unter Nr. 1 bezeichneten Schrift⸗ stücken ist den Amtsgerichten aus dem letzten Fortschreibungsjahre noch zu den bisherigen Gebäudesteuerrollen ein Anhang nach Muster XII. zu §. 78 der Anweisung I. vom 31. März 1877 in der üblichen Weise mitzutheilen, welcher nur solche an sich unter die Vorschrift des §. 83 a. a. O. fallende Veränderun⸗ gen nachzuweisen hat, die nicht lediglich in Folge der Revision der Gebäudesteuerveranlagung eingetreten sind, also nicht ledig⸗
5) der Allerhöchste Erlaß vom 26. Januar 1880, betreffend die
“ ⸗Etat vom Reichstage gleichzeitig angenommenen
treffen. 4) Bei dieser Gelegenheit macht der Finanz⸗Minister darauf aufmerksam, daß im §. 85 der Anweisung J. vom 31. März 1877 Druchfehler enthalten sind, indem es daselbst statt: „Die Spalten 11 bis 13 des Musters XIII., sowie die Spalten 12 bis 14 des Musters XIV.“ heißen muß: „die Spalten 14 bis 16 des Musters XIII., sowie die Spalten 13 bis 15 des Musters XIV.“
— Die im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestelng e in der Ersten Beilage veröffentlichte Uebersicht der Be⸗ triebs⸗Ergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands — ausschließlich Bayerns — für den Monat Februar d. J. ergiebt für die 89 Bahnen, welche auch schon im ent⸗ sprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende — theil⸗ weise auf provisorischen Ermittelungen beruhende — Daten: die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Februar d. J. bei 79 Bahnen = 88,76 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 10 Bahnen = 11,24 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monat des Vorjahres, und pro Kilometer bei 73 Bahnen = 82,02 Proc. der Gesammtzahl und bei 16 Bahnen = 17,98 Proc. der Gesammtzahl (darunter 6 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem⸗ selben Monat des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Ver⸗ kehrszweigen vom 1. Januar bis Ende Februar d. J. war bei 80 Bahnen = 89,89 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 9 = 10,11 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und pro Kilometer bei 72 Bahnen = 80,90 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 17 Bahnen = 19,10 Proc. der Gesammtzahl (darunter 9 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem⸗ selben Zeitraum des Vorjahres. Bei den unter Staats⸗ verwaltung stehenden Privatbahnen, einschließlich der vom Staate für eigene Rechnung verwalteten, betrug Ende Februar d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 2 314 925 000 ℳ (646 845 900 ℳ Stammaktien, 147 000 000 ℳ Prioritäts⸗ Stammaktien und 1 521 079 100 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 7683,64 km, so daß auf je 1 km 301 280 ℳ ent⸗ fallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen betrug Ende Februar d. J. das gesammte kon⸗ zessionirte „Anlagekapital 2 022 780 557 ℳ (861 705 508 ℳ Stammaktien, 232 428 900 ℳ Prioritäts⸗Stammaktien und 928 646 149 ℳ Prioritäts⸗ Obligationen) und die Länge der⸗ jenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 8043,12 km, so daß auf je 1 km 251 492 ℳ entfallen.
— Gegenstände, welche durch eine strafbare Hand⸗ lung dem Verletzten entzogen wurden, sind nach §. 111 der Strafprozeß⸗Ordnung, falls nicht Ansprüche Dritter entgegen⸗ stehen, nach Beendigung der Untersuchung und geeigneten Falls schon vorher von Amtswegen dem Verletzten zurück⸗ zugeben. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs⸗ gericht, I. Strassenat, durch Erkenntniß vom 12. Januar 1e 1“ 8 5 von dem dem Ver⸗ etten gestohlenen Gelde angeschafft sind, nicht unter die im §. 111 a. a. O. bezeichneten fallen. —“
— Die Bestimmung des Preußischen Allgemeinen Land⸗ rechts, §. 736 Th. II. Tit. 1, verpflichtet den die Ehe wegen Ehebruchs s cheidenden Richter, im Urtheil auszusprechen, daß eine anderweite Verheirathung des Schuldigen nur unter
findenden Prozessionen Sich enthalten.
dem Vorbehalt einer besonders nachzusuchenden Erlaubniß gestattet werde. Diese Bestimmung ist, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 12. Januar 1880, durch das neue Eheschließungsgesetz vom 6. Februar 1875 nicht aufgehoben. „Denn nach §. 33 dieses Gesetzes ist die Che zwischen einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und seinem Mitschuldigen verboten. Der §. 736 Th. II. Tit. 1 des All⸗ gemeinen Landrechts aber beschränkt das Recht zur Ehe⸗ schließung nicht weiter, als das Gesetz vom 6. Februar 1875 thut, sondern verpflichtet nur den die Ehe wegen Ehebruchs scheidenden Richter, im Urtheil auszusprechen, daß eine ander⸗ weite Verheirathung nur unter dem Vorbehalt einer besonders nachzusuchenden Erlaubniß gestattet werde. Durch diesen Ausspruch wird auch die nach dem letzten Satz des §. 33 des Reichsgesetzes für zulässig erklärte Dispensation in keiner Weise beschränkt, sondern es wird nur ausdrücklich aus⸗ gesprochen und dadurch darauf hingewiesen, daß zu einer Verheirathung mit dem Mitschuldigen eine besonders nachzu⸗ suchende Erlaubniß resp. Dispensation erforderlich sei.“
— Se. Majestät der König haben mittelst Aller⸗ höchster Ordre vom 5. November v. J. den Oberinnen und den mit anderweiten Prädikaten begabten Vorsteherinnen der staatlichen Damenstifter die Berechtigung zur Führung des Prädikats „Frau“ ertheilt.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Ober⸗Zollrath Schmidtk onz, Königlich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Zemten und Großherzoglich mecklen⸗ burg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Oldenburg sind von Berlin abgereist.
— Der Kaiserliche General⸗Direktor der Zölle und indi⸗ rekten Steuern in Elsaß⸗Lothringen, Fabricius, ist nach Straßburg zurückgereist.
— S. M. S. „Medusa“, 9 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. Matthesen, ankerte am 18. Februar cr. in Cu⸗ ragao, ging am 28. dess. M. in See, traf am 29. in La Guayra ein und beabsichtigte am 2. März cr. nach Kingston auf Jamaika abzugehen.
. M. Kanonenboot „Wolf“, 4 Geschütze, Komman⸗ dant Korv. Kapt. Becks, ist am 12. Februar cr. in Hongkong eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 24. März. Das „Dr. J.“ meldet: Obschon das Befinden Sr. Majestät des Königs in den letzten Tagen sich ganz befriedigend gestaltet hat, wird Aller⸗ höchstderselbe doch auf ärztliches dheche der Theilnahme an den während der Charwoche in der kat olischen Hofkirche statt⸗
“
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 24. März. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“
; meldet: Aus Athen: Die Deputirtenkammer hat sich auf Verlangen Trikupis', um demselben Zeit zur Modifikation des Budgets zu ge⸗ währen, bis zum 29. d. M. vertagt. — Aus Belgrad: Gestern sind die Ratifikationen der italienisch⸗serbischen
lich eine Veränderung des Nutzungswerthes oder eine Verän⸗
sowie des Rechts zur Erhebung des ö Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der öniglichen Regierung zu
derung der Nummer oder Littera der Gebäudesteuerrolle be⸗!
8*
Konventionen über die Auslieferung von Verbrechern und
über die Konsularjurisdiktion ausgewechselt worden
6
Pest, 23. März. In Angelegenheit der kroatischen Ausgleichs⸗Verhandlungen ist, nach einer Mittheilung des „Pesti Naplo“, der Banus von Kroatien bemüht, ein Kompromiß zu Stande zu bringen. Diesbezüglich werden gegenwärtig Verhandlungen zwischen der ungarischen Re⸗ gierung und dem Banus gepflogen. — Die „Bud. Corr.“ be⸗ richtet: Banus Graf Pejacsevich hat sich heute nach Agram zurückbegeben. Die Verhandlungen bezüglich des finan⸗ ziellen Ausgleichs mit Kroatien werden sofort nach den Osterferien aufgenommen werden.
Großbritannien und Irland. London, 24. März. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen ist heute Vormittag in Windsor einge⸗ troffen. Höchstderselbe wurde auf dem Bahnhofe von Sr. Hoheit dem Prinzen Christian von Schleswig⸗Holstein⸗Sonder⸗ burg⸗Augustenburg empfangen und ist in Cumberland Lodge abgestiegen. — 1
Das Parlament ist heute mittelst einer Botschaft der Königin aufgelöst worden. Im derselben spricht Ihre Ma⸗ jestät dem Parlamente ihren Dank aus für seine Unter⸗ stützung in der von ihr befolgten Pölitik, deren Zweck die Vertheidigung des Reiches und die Sicherung des allgemeinen Friedens gewesen sei. Die Beziehungen zu den auswärtigen Mächten seien durchaus freundschaftliche und der Erhaltung der Ruhe Europas günstige. Die Königin spricht weiter die Hoffnung auf eine baldige Regelung der An⸗ gelegenheiten in Afghanistan aus und weist mit Genugthuung auf die Besserung der industriellen Lage und das Aufhören des kommerziellen Druckes hin. S Der Schluß des Parlaments erfolgte in einer heute Nachmit⸗ tag 2 Uhr im Oberhause stattgehabten Sitzung, in welcher der Lordkanzler Earl of Cairns die obige Botschaft verlas. Es waren nur wenige Deputirte und Pairs anwesend.
— Die „Allg. Corr.“ schreibt: Die Fluth der Wahl⸗ Reden und ⸗Manifeste nimmt mit jedem Tage zu. Es heißt, die Zahl der Wahlkämpfe werde größer sein als bei irgend einer Wahl früherer Zeiten. Bei den allgemeinen Wahlen im Jahre 1868 belief sich die Zahl der Wahlkämpfe auf 176, welche sich im Jahre 1874 auf 299 steigerte, wäh⸗ rend in diesem Jahre bereits 323 aufgezählt sind. 57 Sitze waren weder 1868 noch 1874 bestritten, von welchen 39 auf Grafschaften fielen. Von diesen werden nunmehr 22 bestritten werden. 30 Sitze, darunter 22 für Grafschaften, werden un⸗ bestritten bleiben, wie in den Jahren 1868 und 1874. Die unbestrittenen Sitze in England und Wales stellen sich auf 73, d. h. 34 konservative und 39 liberale, erstere hauptsächlich in den Grafschaften; 17 städtische durch Liberale vertretene Sitze sind unbestritten, während die Konservativen nur 4 solcher Sitze innehaben. Schottland weist keinen einzigen kon⸗ servativen unbestrittenen Sitz auf, während 17 Liberale ihrer Sitze sicher sind. In Großbritannien werden daher nur 73 Konservative und 56 Liberale, d. h. nicht ganz ein Viertel der Gesammtzahl der Abgeordneten, ohne Opposition gewählt werden.
Aus Bombay wird dem „Standard“ unter dem 22. d. M. gemeldet: General Stewart hat definitiven Be⸗ fehl erhalten, via Khelat⸗i⸗Ghilzai nach Ghuzni zu marschiren. Er beordert zwei Kolonnen nach Shakjai, wo er mit der rech⸗ ten Brigade unter General Barter zusammentreffen wird und geht am Sonntag ab. Von den Hazaras erwartet man große Unterstützng. Vorräthe sind im Ueberfluß vorhanden und die Truppen in vortrefflichem Zustande. General Phayre beherrscht die Verbindungslinie mit Süd⸗Afghanistan. Die Generale Burrows und H. Brooke befehligen die Infanterie⸗ Brigaden in Candahar.
Paris, 23. März. (Cöln. Ztg.) Am 5. April wird die Frühjahrssession der General⸗ Räthe eröffnet, welche vier Tage in Anspruch zu nehmen pflegt. Der Budgetausschuß, von dessen 33 Mit⸗ gliedern 15 den General⸗Räthen angehören, wird seine Sitzungen nur vom 3. bis 10. April unterbrechen und dann sofort wieder an die Arbeit gehen. Iäm Eisenbahnausschuß wird der Rückkauf des ganzen Netzes der Orleansbahnen durch den Staat befürwortet. 1
— (Fr. Corr.) Von dem französischen Obersten Flatters, welcher zu Vorstudien für die Transsaharabahn nach Sudan gesandt worden ist, liegen jetzt über Algerien ein⸗ gegangene Depeschen (von Uargla, 5. März, datirt) vor, welche melden, daß die aus 106 Personen, 15 Pferden und 250 Ka⸗ meelen bestehende, von dem Obersten Flatters befehligte Expc⸗ dition an diesem Tage aufbrechen und in südlicher Richtung durch die Wüste ziehen sollte. Sie gedachte in 17 oder 18 Tagen die Oase von Temassinin zu erreichen, wo sie also, wenn ihr auf diesem vielleicht schwierigsten Theile ihres Sa⸗ harazuges kein Hinderniß in den Weg getreten ist, bereits eingetroffen sein muß.
Spanien. Madrid, 24. März. (W. T. B.) Der Vertheidiger Oteros hat bei Sr. Majestät dem König die Begnadigung des Verurtheilten nachgesucht. Der König er⸗ widerte heerfuf daß er seinerseits zur Begnadigung bereit sei, die Frage jedoch den Ministern unterbreiten müsse. Auch Ihre Majestät die Königin hat ihre Fürsprache für den Ver⸗ urtheilten eingelegt.
Türkei. Konstantinopel, 23. März. (Pol. Corr.) Der Minister des Aeußern Sawas Pascha hat in Beant⸗ wortung des Protestes des englischen Botschafters Layard gegen die Finanzkonvention vom 22. November 1879 eine Antwort vorbereitet. In der betreffenden Note führt Sawas Pascha aus, daß die Konvention die Lage der Besitzer der Schuldtitel von 1862 bezüglich der ihnen zugesprochenen Einnahmen, die sie thatsächlich aber niemals bezogen haben, nicht geändert habe. Die Konvention vom 22. November sei keine Neuerung, sondern eine einfache ningestoltung im In⸗ teresse der Besitzer der diversen Schuldtitel, welche sich insge⸗ sammt in derselben Lage befinden wie die Besitzer der Schuld⸗ titel aus der Anleihe von 1862. — Auf der Pforte ist die Meldung eingetroffen, daß der Derwisch, unter dessen Dolch⸗ 8 II11611 von Mekka gefallen ist, wahrscheinlich ersinnig ist. Philippopel, 17. März. (Wien. Ztg.) Durch Dekret Aleko Paschas vom 11. d. M. wird die Provinzial⸗Ver⸗ sammlung auf den 22. d. M. zu einer außerordentlichen Sesston einberufen. In dieser nur bis 12. April anberaumten Session wird sich die Assemblée mit dem Budget des laufen⸗ den, mit 1./13. März begonnenen Finanzjahres und mit sechs Gesetzentwürfen zu befassen haben, welche in der letzten ordent⸗ lichen Session bereits vorlagen, aber nicht mehr berathen wer⸗ den konnten. Diese sind: das Preßgesetz, das Gesetz über den Bau ei senbahn zwischen Philippopel und Burgas, das
Frankreich.
Gesetz über die den Ackerbautreibenden durch rückzahlbare Vorschüsse zu gewährende Unterstützung, ein Anleihegesetz zur Beschaffung der Kapitalien für die Realisirung der beiden vorangeführten Projekte, eine Maß⸗ und Gewichtsordnung, endlich eine Vorlage über gewisse bei den Milizauslagen ein⸗ zuführende Reduktionen. — In Stanimaka fand am Sonn⸗ tag ein ernstes Scharmützel zwischen Griechen und Bul⸗ garenanläßlich der Munizipalwahlenstatt. 15 Bulgaren wurden — einige derselben ziemlich schwer — verwundet. Stani⸗ maka, eine Stadt von 10 000 Einwohnern, liegt am Fuße des Rhodope, zwei Stunden von hier entfernt. Die Bevölke⸗ rung besteht zum größten Theile aus Griechen, die umliegen⸗ den Dörfer dagegen sind bulgarisch. Die Wähler dieser Ort⸗ schaften nun, die in die Stadt kamen, um ihre Stimmen ab⸗ zugeben, wurden plötzlich mit Nessern angegriffen. Der Prä⸗ fekt Consuloff wurde von den Aufrührern verjagt und seine Gensd'armen erhielten Schläge. Gestern Abend beschloß nun die Regierung, eine Compagnie Miliz zur Herstellung der Ruhe nach Stanimaka abzusenden. — Die Krise im Direk⸗ torium besteht fort. Mr. Schmidt und General Strecker bleiben den Berathungen fern. Der General besucht selbst seine Bureaus nicht. Es wird schwer halten, ihn zu bestim⸗ men, daß er seine Demission zurücknehme oder seine Funktio⸗ nen fortführe, bis ihm der Sultan einen Nachfolger ge⸗ geben hat.
Prizrend, 12. März. Zur Agitation im Sand⸗ schak Novi⸗Bazar wird der „Pol. Corr.“ von hier geschrieben:
„Die dem Vali von Kossovo von der Pforte übertragene Mission hatte keineswegs die Gusinje⸗ und Plava⸗Frage, sondern eine andere, nicht minder wichtige Angelegenheit zum Gegenstande. Die ostensiblen Bestrebungen des Generalgouverneurs von Prischtina gingen dahin, die einflußreichen Repräsentanten des arnautischen Volkes für eine Haltung zu gewinnen, welche auf die Be⸗ festigung der etwas locker gewordenen Bande der Ordnung im Sandschake von Novi⸗Bazar einwirken könnte. Razif Pascha hatte in Djakova 24 angesehene Leute aus den Stämmen der Clementi, Malissori und Grudi, sowie die weit über die Grenzen des Paschaliks hinaus bekannten Mehmed⸗Tschausch aus Djakova, Ibrahim Aga aus Ipek und Selim Effendi aus Novi⸗Bazar um sich versammelt und stellte ihnen in eindringlichen Worten die Ge⸗ fahr einer Agitation in den Distrikten am Lim dar, welche von den österreichischꝛ⸗ungarischen Truppen okkupirt sind. Die Vorstellungen des Vali bewegten sich in folgendem Gedankengange: Es sei gefähr⸗ lich, irgend welche Projekte auf den Umstand zu basiren, daß die be⸗ treffenden Okkupationstruppen nicht zahlreich seien. Hinter letz⸗ teren stünden bei 50 000 Mann jenseits der bosnischen Grenze, und diese bilden auch eigentlich nur die ersten Reihen einer viel zahl⸗ reicheren Armee, die von der Save und Narenta bis zur Donau und Elbe aufgestellt wäre. Der Sultan halte es für heilsam. mit dem großen Nachbarn im guten Einvernehmen zu leben Wer durch unüberlegte Rathschläge das zwischen der Türkei und Oesterreich⸗Ungarn bestehende Vertragsverhältniß zu erschüttern trachte, leiste dem Reiche und den Albanesen selbst einen traurigen Dienst, dessen üble Folgen sich gar nicht übersehen ließen. Er wolle nun bitten, und wenn nöthig, be⸗ fehlen, daß ein derartiges, von wem immer ausgehendes gefährliches Spiel aufgegeben werde. Die Versammelten meldeten sich der Reihe nach zum Worte, und der Haupttenor aller ihrer Erwiderungen soll der gewesen sein, daß eigentlich die am Lim unter der Be⸗ völkerung herrschende Noth die Ursache der dortigen beklagens⸗ werthen Erscheinungen sei. Niemand stachle jene Population auf, vielmehr fröhne dieselbe nur aus Mangel en Nahrung dem Räuberunwesen, welches mit dem Frühling, indem sich neue Erwerbsquellen erschließen dürften, gewiß abnehmen, viel⸗ leicht sogar gänzlich verschwinden würde. In derselben, am 4. d. M. stattgefundenen Versammlung soll auch eine Art Aufruf an die Al⸗ banesen des Novi⸗Bazarer Sandschakes verabredet worden sein, den acht der vornehmsten Optimaten unterzeichneten, und der nächstens am Limgebiete verbreitet werden dürfte. Die darauf in Ipek und hier veranstaltete Optimatenversommlung hatte keinen anderen Zweck, verlief in derselben Weise und führte zu denselben Resultaten. Diese waren um so leichter erzielbar, als die Albanesen, nämlich jene, welche den Ton im albanesischen Lager angeben und eine leitende Stelle inne haben, thatsächlich den größten Respekt vor der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Macht bekunden, und weit von dem gewagten entfernt sind, in dieser Richtung ernstliche Unternehmungen zu planen.“
Rumänien. Bukarest, 23. März. (Wien. Ztg.) Der am rumänischen Hofe neuernannte belgische Gesandte Mr. Jooris ist gestern in Bukarest eingetroffen. Morgen wird derselbe vom Fürsten Karl empfangen werden und bei diesem An⸗ lasse 8 Beglaubigungsschreiben überreichen.
Bulgarien. Sofia, 23. März. Der W. „Pr.“ be⸗ richtet man von hier: Der Czar hat dem Fürsten Alexander den Kriegsdampfer „Golubschik“, 40 000 Berdan⸗ gewehre für die bulgarische Infanterie und einige Krupp⸗ geschütze für die Kavallerie zum Geschenke gemacht. Die Sen⸗ dung trifft demnächst von Odessa in Varna ein.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. März. Am Sonnabend feierten die hiesigen Deutschen, auf Einladung der „Deutschen Gesellschaft“, den Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm mit Festmahl und Ball im großen Saale des Grand Hotel. Unter den zahlreichen Theilnehmern befanden sich der Gesandte Preußens am hiesigen Hofe, Hr. von Pfuel, und der deutsche General⸗Konsul von Redlich mit Gemahlin. Im Fond des festlich geschmückten Saales war die Büste Sr. Majestät des Kaisers aufgestellt, umgeben von tropischen Pflanzen und einer geschmackvoll arrangirten Flaggen⸗ dekoration. Bei dem Mahle brachte der Vorsitzende der Deut⸗ schen Gesellschaft, F. Heiß, in warmen und ansprechenden Worten ein Hoch auf den Kaiser aus, in das die Versam⸗ melten enthusiastisch einstimmten. — -
Se. Majestät der König empfing heute Mittag Hrn. de Castellanos in Audienz, welcher bei dieser Gelegenheit Sr. Majestät seine Kreditive als Königlich spanischer bevoll⸗ mächtigter Minister überreichte. Unmittelbar darauf wurde Hr. de Castellanos von Sr. Königlichen Hoheit dem Kron⸗ prinzen in Audienz empfangen.
Süd⸗Amerika. Man schreibt der „Pol. Corr.“ aus Valparaiso, unter dem 31. Januar, über den Fortgang des Krieges der drei südamerikanischen Republi⸗ ken: Die Ereignisse im Norden während dieses Monats sind nicht derart gewesen, um auf ein baldiges Ende des Krieges schließen zu lassen. Es sind allerdings Seitens der chilenischen Flotte mehrere Streifzüge längs der peruanischen Küste unter⸗ nommen, aber zu einem wirklichen Angriffe der befestigten
äfen von Arica und Callao ist es noch nicht gekommen, und die Pause in den Operationen der Landarmee ist nicht unter⸗ brochen worden (Inzwischenistlauttelegrapbischer Meldung Arica besetzt und Callao blockirt worden.) Die Vorbereitungen für den Feldzug weiter nördlich sind noch nicht ganz beendet und nebenbei ist es wohl die ungünstige Jahreszeit, welche die Regierung
bestimmt, die an ein kälteres Klima gewöhnten Soldaten vor
zu lassen.
der Hand noch in den Kantonnements der Provinz Tarapaca An ein Entgegenkommen Seitens der Alliirten und einen Ausgleich vermittelst diplomatischer Verhandlungen ist leider vor der Hand auch nicht im Entferntesten zu denken. Revolutionäre Bewegungen sowohl in Peru als auch in Bo⸗ livien haben allerdings das Bestehende umgestoßen und neue Männer ans Ruder gerufen, aber die auswärtige Politik ist in beiden Ländern dieselbe geblieben. Man will nach wie vor den Krieg à outrance, und so wird für Chile denn nichts Anderes übrig bleiben, als weiter vorzugehen und die Be⸗ dingungen des Friedens vor den Thoren Limas zu diktiren. Der Kongreß hat, wie zu erwarten stand, vie Vorlagen der Regierung angenommen und ist darauf am 9. d. aufgelöst worden, ohne daß die Regierung es zu einer Diskussion irgend anderer Punkte hat kommen lassen. Es handelt sich um die Annahme des Budgets für das laufende Jahr und um die Bewilligung von weiteren 6 Millionen Thalern für Kriegs⸗ zwecke, wovon 4 Millionen durch Anlehen aufgebracht werden sollen. Hinsichtlich der Ausfuhr von Salpeter aus der er⸗ oberten Provinz Tarapaca ist es bislang noch nicht zu einem Verständnisse zwischen der chilenischen Regierung und den Produzenten gekommen. Letztere fordern zunächst eine Er⸗ mäßigung des provisorisch auf 1 ½ chilenischen Thaler per spanischen Centner festgesetzten Ausfuhrzolles, was man diesseits noch nicht hat bewilligen wollen. Gesetzt aber auch, man wäre über diesen Punkt einig, so bliebe noch immer die Furcht vor Repressalien Seitens der peruanischen Regierung, die manche der großen Inhaber von Verschiffungen abhalten
würde. Afrika. Egypten. Alexandrien, 23. März. Die
„Orient. Corr.“ meldet: „Die egyptische Regierung entsendet eine weitere Truppenmacht von 10 000 Mann nach Zeila und den anderen Häfen am Golf von Aden. In informirten Kreisen spricht man von einer bevorstehenden Expedition
London, Donnerstag, 25. März. Den „Daily News“ wird aus Kabul, den 24. d. M., gemeldet: Die in Turkestan stehenden afghanischen Truppen haben sich für Abdurrhaman Khan erklärt, der in Kadogan, unweit Kunduz, eingetroffen ist. Der Gouverneur von Turkestan ist geflüchtet.
Statistische Nachrichten.
Aus “ Werke „Statistische Nachrichten von den preußischen Eisenbahnen, bearbeitet von dem technischen Bureau des Ministeriums“ (Berlin, Ernst und Korn) ergeben sich für die preußischen Eisenbahnen für die Jahre 1848, 1858, 1868, 1878 (Ende der Jahre) folgende Vergleichungen: Länge der im Betrieb befindlichen Bahnen 2363,09 bzw. 4750,28, 10 125,20 und 18 578,23 km Zunahme gegen das Vorjahr 571 km (31,86 %) bzw. 362,06 km (8,25 %), 2940,12 km (40,92 %), 758,81 km (4,26 %). Doppelgeleisig waren 566,78 km (23,98 %) bzw. 1491,53 km (31,40 %), 3644,74 km (36 %), 6634,47 km (35,71 %). Das vom Staate konzessionirte Anlagekapital betrug im Ganzen 361 920 000 ℳ bzw. 722 968 500 ℳ, 1 662 463 773 ℳ, 3 875 900 100 ℳ, das verwendete Anlagekapital 362 717 958 ℳ (153 495 ℳ pro Kilometer), 838 939 641 ℳ (180 762 ℳ pro Kilo⸗ meter), 2,172 859 839 ℳ (215 400 ℳ pro Kilometer) und 4 892 243 719 ℳ (261 551 ℳ pro Kilometer). An Lokomotiven waren vorhanden 416 (1,8 pro 10 km), 1196 (2,5), 3040 (2,9), 6996 (3,7); an Personenwagen 1154 (4,9), 1864 (3,9), 4934 (4,9), 10 508 (5,7); an Lastwagen 4984 (21,1), 21 992 (46,5), 65 892 (64,6), 145 540 (77,4). Die Lokomotiven legten 7 552 970 Nutzkilometer (jede durchschnittlich 18 160), 22 351 867 (19 003), 61 896 543 (20 577) und 120 500 941 (17 964) Nutzkilometer zurück. Befördert wurden 7 866 888 bzw. 19 159 327, 56 588 244 und 113 792 434 Personen und 1 226 643 bzw. 12 822 886, 46 148 555 und 96 840 797 t Güter. Jede Person durchfuhr durchschnittlich 41,7, 39,6, 36,6, 32,9 km., jede Tonne Gut 88,1, 66,8, 76.6, 82,9 km. Es ist dab eingekommen pro Kilometer für jede Person 4,22, 4,30, 3,72 und 3,59 ₰, für die Tonne Gut 11, 7,33, 5,16, 4,50 ₰. Ge⸗ fördert wurden im Ganzen 327 875 891 Personenkilometer (durch⸗ schnittlich pro Kilometer Bahn 142 625), 759 513 533 (163 682), 2 073 014 682 (209 119), 3 742 844 695 (206 164) 109 437 481 (47 605, Tonnenkilometer, 856 240097 (184 468), 3 536 301 544 (356 730), 8032 576014 (434 332) Tonnenkilometer Gut. Die Einnahmen betrugen aus der Personenbeförderung und Gepäcküber⸗ fracht 13 812 177 (pro Kilometer 6009) ℳ, 33 838 907 (7293), 79 790 586 (8049), 139 564 510 (7538) ℳ; aus dem Güterverkehr, dem Vieh⸗ und Equipagentransport 12 023 169 (5229), 64 625 202 (13 893) 190 493 046 (19 182), 371 540 309 (20 068) ℳ; an sonstigen Einnahmen 829 410, 6 429 204 20 514 594, 39 312 994 ℳ, zusammen 26 664 756 (pro Kilometer 11 598), 104 893 413 (22 443), 290 798 226 (29 280), 550417 813 (29 558). Von den Einnahmen entfielen auf den Personenverkehr 51,8, 32,3, 27,4, 25,4 %, auf den Güterverkehr 45,1, 61,6, 65,6, 67,5 %, auf die sonstigen Einnahmen 3,1, 6,1, 7,1, 7,1 %]. Die Ausgaben betrugen für die Bahnverwaltung 4 842 222 ℳ (31,9 %), 23 596 095 ℳ (38 %), 58 827 546 ℳ (37,5 %), 104 821 998 ℳ (33,8 %); für die Transportverwaltung 9431 481 ℳ (62,2 %), 35 614 266 ℳ (57,5 %), 89 608 323 ℳ (57,2 %), 172 784 552 ℳ (55,7 %); auf die allgemeine Verwaltung 892 548 ℳ (5,9 %), 2 789 505 ℳ (4,5 %), 8 344 560 ℳ (5,3 %), 32 715 097 ℳ (10,5 %), im Ganzen 15 166 251 ℳ (6597 ℳ pro Kilometer, 56,9 % der Brutto⸗Einnahme), 61 999 866 ℳ (13 266 ℳ, 59,1 %), 157 469 673 ℳ (15 855 ℳ, 54,1 %), 310 321 647 ℳ (16 665 ℳ, 56,4 %). Hiervon waren zu Erneuerungen und Erweiterungen verwendet 242 868 ℳ, 12 162 216 ℳ, 26 221 359 ℳ, 35 891 314 ℳ Die Ausgaben beliefen sich für die Bahn und die allgemeine Verwaltung pro Kilometer auf 2496, 5643, 6762 und 7386 ℳ; pro Nutzkilometer für die Transportverwaltung auf 1,24, 1,59, 1,43, 1,43 ℳ, für die gesammte Verwaltung pro F auf 1,99, 2,79, 2,55, 2,57 ℳ Der Ueberschuß betrug 11 4 8 505 ℳ (5013 ℳ pro Kilometer, 3,2 % des verwendeten Anlagekapitals) 42 893 547 ℳ (9384 ℳ, 5,1 %), 133 328 283 ℳ (13 425 ℳ, 6,1 %) 8 240 096 166 ℳ (12 893 ℳ, 4,9 %). Die Durchschnittsrente auf die emittirten Aktien und Obligationen betrug ohne Garantiezuschuß im Jahre 1858 4,78 %, 1868 5,51 %, 1878 4,29 %. Die Reserve⸗ un Erneuerungsfonds erreichten 2 196 393 ℳ (0,6 % des verwendeten Anlagekapitals), 16 144 245 ℳ (2,5 %), 50 058 489 ℳ (2,3 %. 144 842 950 ℳ (3 %).
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der Direktor des Friedrichs⸗Gymnasiums hierselbst, Professor Dr. Kempf, hat soeben den Jahresbericht über das eben genannte Gymnasium für das Schuljahr von 1879—80 ver⸗ öffentlicht. Demselben zufolge besteht das erwähnte Gymnasium aus 9 Klassen und hat außerdem noch eine Vorschule von 3 Klassen. Das Lehrerkollegium bestand zuletzt aus dem Direktor, 9 Oberleh⸗ rern, 11 ordentlichen Lehrern, 3 technischen und Hülfslehren und
9
2 ordentlichen Lehrern der Vorschule. Die Zahl der Schüler des Friedrichs⸗Gymnasiums und der Vorschule betrug bei Abfassung des