1880 / 76 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Mit dem 1. Juli cr. hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Für fehlende Zins⸗ coupons wird deren Werthbetrag vom Kapital in Abzug gebracht.

Rathenow, den 7. Februar 1880.

Namens des Kreis⸗Ausschusses.

Königlicher Landrath.

von der Hagen.

[8041] Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. Ausreichung neuer Zinsconpons.

Die bereits seit Januar d. J. begonnene Ans⸗ reichung der neuen Zinscouponsbogen III. Serie zu den Prioritäts⸗Obligationen I. Emission findet vom 1. April ab in Folge Verlegung der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktion bei der Eisenbahn⸗ G in Frankfurt a./ M. (Sachsenhausen)

Saarbrücken, den 25. März 1880. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Bekanntmachun

4 Die Heimzahlung beziehungsweise Konvertirung des 4 pro 9g. Badischen 2 anlehens vom Jahre 1866 im Restbetrage von 9,260,100 Töakern und 2 A Eisenbahnanlehens der Stadtgemeinde Karlsruhe vom Jahre 1876, nunmehr Staatsanlehen im Restbetrage von 11,934,000 Mark betreffend.

Zufolge hoher Entschließung Großh. Ministeriums der Finanzen vom Heutigen Nr. 1642 und

unter Bezugnahme auf §. 3 und bezw. 4 der betreffenden Anlehensbestimmungen werden andurch die C“ G 88 en auf 1. Oktober 1880 gekündigt; es wird

edachten Termin außer dem Ka 1 ür 1 EE ö““ pitalbetrag nur noch ein Vierteljahrszins für 1. Juli bis u Bei der früheren jetzt schon zulässigen Einlösung wird der Zins bis zum Einlösungstage . Daen Inhabern dieser Obligationen wird indeß gestattet, sol,

Eisenbahnobligationen, welche auf Grund Art. 7 des d.gea⸗ öö d9 M., 18“ Staatshaushalts⸗Etats sür die Jahre 1880 und 1881 betreffend, in Stücken von 3000, 2000. 1000, 500 300 und 200 Mark zur Ausgabe gelangen, umzutauschen. Dieselben werden vom 1. Juli 1880 ab

1s7eo) Bekauntmachung. Bei der am 4. Februar d. Js. Zwecks plan⸗ mäßiger Wilgung vorgenommenen Ausloosung von Westho’ velländischen Kreisobligationen III. Emisseon sind folgende Nummern gezogen worden: Litt. A. zu 1000 ℳ: . Nr. 18 32 275. 8 Litt. B. zu 500 ℳ: Nr. 47 100 296 357 408 509. Ne. 175 210 981 314 76, 208 49 F. 449 565 5 e8 .313 5 571 576 ie Inhaber werden aufgefordert, die ausge⸗ loosten Obligationen nebst den noch nicht fällig is wordenen Zinscoupons (Serie I. Nr. 6 10) und den Talons am 1. Juli d. Js. in kursfähigem Zustande bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst abzuliefern und den Nennwerth der Obligationen in Empfang zu

88

Die Dividende für das Jahr 1879 ist auf 22 % der Baar⸗Einzahlung oder 132.

Vormittags von 9—12 Uhr, erhoben werden.

Verzeichniß beizufügen. Breslau, am 30. März 1880. Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft

Der General-Director: H. Heller. 1“

die Actie über Thlr. 1000. —. festgesetzt worden und kann vom 1. April ab an unserer 5

kasse hier am Königsplatz Nr. 6 gegen Aushändigung des quittirten Dividendenscheines Nr. 6, Bei mehr als zwei Stück Dividendenscheinen ist denselben ein arithmetisch geordnetes Nummern⸗

enon SFchlesische Fenerversicherungs-Ggesellschaft.

Die Herren Aktionäre der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellscheft we der Bestimmungen des §. 14 des Gesellschaftsstatuts zu der 8 u“

Sonnabend, den 8. Mai d. J, Nachmittags 4 Uhr,

in unserem Gesellschaftsgebäude am Königsplatz Nr. 6 hier stattfindenden diesjährigen

. ordentlichen Generalversammlung hierdurch ’. E1“ h 8 1 egenstand der Verhandlungen ist Entgegennahme des Geschäftsberichts des General⸗ Direktors, des Berichtes des Verwaltungsraths über die Prü der J F Heeee 8 88 2 8 Prüfung der Jahresrechnung und Ertheilung der 1 ie Vertretung abwesender Stimmberechtigter können anwesende Aktionäre üb e 1 88 vües hn . 8. vor ben. Generalversammiung durch inzree ghervehm vjirschoch bende Vollmacht gehörig legitimiren, au önnen sie in der Eige t 9 mehr als fünfundzwanzig Stimmen repräsentiren. (§. 16 des Statuts.) uX“ a Breslau, den 30. März 1880.

Schlesische Feuerversicherungs-Cesellschaft.

Für den Verwaltungsrath: Der General-Direktor: E. von Lieres und Wilkau. b 8 86 H. Heller.

halbjährlich verzinst und fruͤhere Tilgung vorbehalten in län J ung gstens 50 Jahren vom 1. Ju 8 1.““ Vnter J“ von jährlich mindestens 0,655 Prozent 88 Fetetaggetee... La eimbezahlten Kapitalbeträge entfallenden Zinsen im Wege der Ausloosung wieder heim⸗ e Bedingungen vollzogen: 1 Die Anmeldung hat in der Zeit vom 5. bis Ende April l. J. bei d . bahnschuldeutilgungskasse oder einer Großherzoglichen 1ö“ ee 8 88

Bankhäuser: 6 erren M. A. von Rothschild & Söhne in Fraukfn . Direktion der Disconto⸗Gesellschaft in 8 ö Herren W. H. Ladenburg & Söhne in Mannheim Rheinische Kreditbank in Mannheim und deren 4 Filialen in 8 Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg und Konstanz, b Herr Veit L. Homburger in Karlsruhe, Herr Eduard Kölle allda, 1 1 G. Müller & Consorten allda 1 C6 bhen inreichung der umzutauschenden 4 ½ꝑprozentigen Obligationen sammt Coupons und 13 „r 8 „2 8 8 ö. 2 2 2 n g 1u“ sind ermächtigt, den auf 1. Juli fälligen Coupon dieser Obligationen en Tauschenden werden die 4 prozentigen Obligationen zu 98 Mark 88 Pf. für j Mark aufgerechnet und erhalten darum eine Prämie von 1 2 12 Mar zJAere. . der 1““ 8eeer Peh eine Pr ee „Außerdem wird denselben der Zinsausfall für die Zeit vo i bi 18 pf. vershen fall f Zeit vom 1. Juli bis 1. Oktober 1880 mit Beide Vergütungen von zusammen 1 ¼ Prozent des Kapitalb Mai ö 1“ ausbezahlt. In gleicher Weise wird au e Convertirung der zur planmäßigen Heimzahlung auf 1 li I. J. bereits gekündigten Obligationen beider Anlehen gegen Gewährung ei verti 1 Mark 12 Pf. von 100 Mark, jedoch ohne weitere vean öCöö“ Z“ werden, wo nichts anderes in rechtsgültiger vird, den gleichen Namen eingeschrieben werden, 9 . tausche gelangendet, igregeatigen 6 . zei Abgabe der 4 ½prozentigen ligationen erthe len die Anmeldestellen 2 ini welche bei Crhebung der 4prozentigen Obligationen wieder vorzulegen find 1 Hescbeintouggen, vergütungen werden auch an den in fremdem Auftrage handelnden Abgeber der 4 ½prozentigen Obligationen rechtsgültig verabfolgt, sofern der Anmeldestelle nichts Anderes bekannt gegeben wurde. Der Verlust eines Anmeldescheins ist sofort der betreffenden Anmeldestelle anzuzeigen E11 sind vvn ge 1“ zu beziehen. ie S ung der auszufolgenden 4prozentigen Obligation Stückelung der 4 ½ prozentigen Veligationen Ss 14““] Karlsruhe, den 27. März 1880.

80 Großh. Vadische Eisenbahnschusdeutilgungskasse

elm.

15 81

Frankfurter Transport. und Glasversicherungs- Aktien-Gesellschaft in Frankfurt a. I.

naeaweme 1*WIIn- & Verlust-Conto pro 1879

*½ꝗ Ausgabe. 8 67 804 77

164 602, 27

150 996 01 37 861 40

3 761 32 31 591 102 416,— 500 63277 15 062/21 5 114 51

An Gewinn⸗Uebertrag aus 1878 Schaden⸗Reserve aus 1878. Prämien⸗Reserve aus 1878. Prämien und Gebühren. . Zinsen Cours⸗Gewinn

Per Provisionen, Bonifikationen und öa6* Rückversicherungs⸗Prämien.. Schäden, abzüglich Rückversiche⸗ rungs⸗Antheile. . ... Geschäfts⸗Unkosten und Steuern Rest⸗Abschreibung auf Inventar⸗

auf Effekten b

Montags einmal) und ist zufolge dessen in und Raschheit der Nasfeichtenb t vollem Maße zu genügen. elbstverstän in entsprechend hervorragender Weise in jeder Richtung die Angelegenhei 1

Reichs behandeln und es werden nach wie vor mehrere öö in öcelegenbester des, Heuischen Ueber die Verhandlungen des deutschen Reichstags wird regelmäßig auf das rascheste und genaueste referirt; die Verhandlungen der preußischen und anderer deutscher constitutioneller Koͤrperschaften finden eingehende Berücksichtigung. Die äußere Politik und die inneren Verhältnisse der maßgebenden Groß⸗

[8079]

Vorwohler Por land⸗Cement⸗Fabrik b

Prüssing, Planck 8 Die fünfte ordentliche Generalversammlung der

tisten wird damit auf

Montag, den 12. April d. J., Nachmittags 4 Uhr, nach Braunschweig in Schraders Hotel berufen. . . 1 Tagesordnung: . 9) Vorlegang des 5 2* Jahresabschlusses, b11111“ eschlußfassung über die Bilanz und Vertheilung des Rei b ie ü 82 Blußfacha gcbendeie Feflüschafter, heilung des Reingewinnes, sowie über Dechargirung 3) 11111““ . 1 ie Legitimation der Commanditisten erfolgt nach §. 25 der Statuten durch Deposition d Actien im Effectenbureau der Braunschweigischen Credit⸗Anstal Geschäͤ btoi 8 dühsn s n, Pachtriühens s gischen Credi Anstalt oder im Seäö der Ge⸗ . März 1880.

er Vorsitzende des Aufsichtsraths

O. Haeußler.

Commandi⸗

Braunschweig, den

Soeben i Subhastations⸗Ordnung

[806636 ¹ vom 15. März 1869 ergänzt durch das Gesetz, betr. die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen,

vom 4. März 1879. Niit einem ausführlichen Kommentar in Anmerkungen unter besonderer Berücksichtigung der Dentschen Justizgesetze

von

Dr. jur. Paul Jaeckel, Landrichter

1880. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. Preis: Geh. 6 Geb. 7,20. 8 „Beei der ersten Auflage dieses Werkes ist die Sorgfalt und Gründlichkei alles einschlagende Material gesammelt, gesichtet, darzestellt und kritisch vhsblichrait, m W .

hervorgehoben worden. Die zweite Auflage ist eine vermehrte und verbesserte u 1 hob e nd die auf demjenigen Stande dargestellt, den sie gegenwärtig in Theorie und ferte e“ 8

Verlag von Franz Vahlen in Verlin W., Mohren⸗Straßte 18/14.

Einladung zum Abonnement.

Bei dem Beginn des neuen Quartals laden wir zum Abonnement auf die Darmstädter

Zeitung ergebenst ein.

Die „Darmstädter Zeitung“ erscheint täglich in einer doppelten Ausgabe (Sonnt 2 „8 8 der Lage, allen Ansprüchen an Be easgabf- Was das Einzelne betrifft, so wird sie

und Druckkosten⸗Conto.. . Reserve für noch nicht regulirte Schäden, abzügl. Rückv.⸗Anth. Prämien⸗Reserbvbe... 8 Pnfertisa und empelung der neuen Gesell⸗ schafts⸗Aktien.. 1 w Gewinn⸗Saldo..

2 736,64

49 137 110 061

3 000— 72 37872

658 577 81

658 577 81

Bilanz-Conto pro 1879.

Haben.

An Aktien⸗Wechsel⸗Conto IJ. 400 000

Hypotheken⸗Conto . ““ Effekten⸗Conto.. Depositen⸗Conto. Haus⸗Conto. 8 Wechsel⸗Conto Cassa⸗Conto 1“ Debitoren: a. Guthaben bei

Per Aktien⸗Kapital⸗Conto I. 500 000 857 142

Schaden Reserve⸗aulo 8 49 137 Fesctt e. seceve giht⸗ 111.““ 110 061 apital⸗Reserve⸗Conto ... 85 714 Haus⸗ Hypotheken⸗Conto (un⸗ kündbar bis 1. August 1883) 140 000 Creditoren (Guthaben der Rück⸗ Rersächerungs⸗es ꝛc.) 66 271 ür Anfertigun 8 2 Hepaniee; 59 302. 79 shtenpelung der Sern Behld 1 ben bo 1 1“ e Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto. Agenten —₰ 166 090/10 1

1383 704 90

685 714 45 000 225 066 5 500 190 000 . . 39 786 . 26 547

3 000 72 378

1 383 704

staaten werden nach wie vor in möglichster Vollständigkeit zur Darstellung kommen; 8 Hauptstädten erscheinen Originalkorrespondenzen, und namentlich ve dööe EE““ 11 werden, welche in Verbindung mit den er⸗ Korre eser ermöglicht, volitische L eshre Ueentzbwishe Fäee da8nge nn innere politische Leben der in Rede kommenden ie Telegramme werden bei dem zweimaligen Erscheinen mit besonderer Raschheit d lichen Falls durch Extrabeilagen, mitgetheilt. Die Result F r dem an Füizeteng Fätte Wlschefa e4“*“*“ e Verhandlungen der hessischen Kammern und der hessischen Landes febelernne 89 umfassende Wiedergabe. Alle wichtigeren, mit bnelfechen Selerss ongn egsacem steh en ktenstücke ‚werden dem Wortlaut nach oder in ausführlichem Auszuge mitgetheilt. Die R- 1 8 8 Zeitung“ enthält ferner Berichte über die Verhandlungen der politischen Körperschaften un 88 rchlichen Vertretungen in Hessen, Mittheilungen aus der Thätigkeit der hessischen Vereine. namentlich auch der gewerblichen und Ferdineeteschaftiichen ꝛc. Ueberhaupt wird allen Nachrichten aus dem Großherzogthum nach wie vor ausgedehnte Beachtung gewidmet werden. Die nhaemstäͤbter Zeitung“ bringt als Feuilleton Originalromane und Novellen, Aufsätze wissen⸗

Psfcch chen und sonstigen Inhalts, über Literatur, Kunst und Musik, Theater⸗ und

2 2

Die interessanten Mittheilungen der Großh. Centralstelle für EEöö sowie das

erscheinende Zugangs⸗Verzeichnisz der Großh. Hofbibliothek werden kost enfrei als Bei⸗

lage ausgegeben.

„Die „Darmstädter Zeitung“ kostet in Darmstadt vierteljährlich 3 25 4 ℳ, bei b Pestanftalten, inel. des Postaufschlags 3 75 85b 18, 2 jahr vehtt Bringerluhn starken A hi sech lich des Allgemeinen Anzeigers bemerken wir, daß sich derselbe zufolge der sehr starken Au age⸗ der Verbreitung der „Darmstädter Zeitung“ in allen Gemeinden des Groftherzog⸗ . TT“ Organ 1— dhnachhase aller öffentlichen Behörden 72 1b 8 lichungen eignet, welche man zur enntniß des in⸗ gen n Die Einrückungsgebühren betragen für den Raum der okalanzeigen 12 ₰, und finden Inserate sowohl in dem ersten, wie in dem zweiten Blatte Beförderung.

Darmstadt, im März 1880. 1 8 Die Expedition der Darmstädter Zeitung.

((1. Mai 1875) bis Ende

Vierte Beil

ge

s-Anzeiger und Königlich Preußi

VPerllin, Mittwoch, den 31. März

Modellen vom 11. Januar 1876,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im und die im Patentgesetz vom

Central⸗Handels⸗Register

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗

. Mai 18

ost⸗Anstalten, für

und Königlich Preußischen Staats⸗

Anzeigers: 8 . Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

—— 8 6 des besrg. über den Markenschutz,

für

vom

Abonnement beträgt 1 50

Vom „Ceutral⸗Handels⸗

AtHUVYE

30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betr vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem beson

das Deutsche

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Register für das Deutsche Reich“ werden heut die Nrn. 76 A. und 76 B. ausgegeben.

ts⸗Anzeiger.

end das Urheberrecht an Mustern 9 eren Blatt unter dem Tite

erscheint in der Regel täglich. Das Einzelne Nummern kosten 20 ₰.

Entwicklung des Zeichenregisters im Februar 1880.

Monat Februar 1880 wurden im Zeichenregister des „Deutschen Reichs⸗An⸗ zeigers“ 38 Zeichen resp. Zeichengruppen von 34 Firmen veröffentlicht (gegen 48 Zeichen von 46 Firmen im Januar 1880 und 41 Zeichen von 40 Firmen im Februar 1879); es be⸗

dete) Zeichen von 2 Firmen in Oesterreich (gegen 3 Zeichen von 3 ausländischen Firmen im Januar d. J. und 5 Zeichen von 4 frem⸗ den Firmen im Februar 1879).

Die im Februar d. J. veröffentlichten 38 Zeichen wurden eingetragen bei 24 Gerichts⸗ anmeldestätten, die in nachstehender Reihen⸗ folge an der Gesammtzahl der Zeichen partizi⸗ piren:

4 Zeichen: Cöln, 1 3 Zeichen: Berlin, 11 eichen: Leipzig, 1 eichen: Sorau, 1 eichen: Barmen, 1 eichen: Dresden, eichen: Hamburg, 1 eichen: Mainz, 1 1 1 1 1

eichen: Dillenburg, eichen: Dortmund, eichen: Driesen, Zeichen: Elberfeld, Zeichen: Freistadt i. Schl.,

Zeichen: Hannover, eichen: Iserlohn, eichen: Lage, Zeichen: Neustettin, Hhen Nürnberg,

eichen: Thorn, eichen:

Feichen 1 Coblenz,

—9 —B 80 20 20 20 20 0202

eichen: Reutlingen, eichen: Cöthen, eichen: Stuttgart. Auf die verschiedenen Industriezweige entfallen von der Gesammtzahl der im Februar veröffentlichten Zeichen: 14 Zeichen: Industrie der Nah⸗ rungs⸗ und Genußmittel; 5 Zeichen: Textil⸗Industrie; 5 Zeichen: Industrie der Heiz⸗ und Leuchtstoffe, der Fette Oele ec.; 4 Zeichen: Chemische Industrie; 3 Zeichen: Industrie der Metalle; 3 Zeichen: Industrie der Maschi⸗ nen, Werkzeuge, Apparate ꝛc.; 2 Zeichen: Papier⸗, Leder⸗, Gummi⸗ ꝛc. Industrie; 1 Zeichen: Industrie der Steine und Erden; Zeichen: Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe; Zeichen: Industrie der Beklei⸗ dung und Reinigung; Zeichen: Polygraphische Ge⸗ werbe. 1 Zeichen wurde 9 Waaren angemeldet, die verschiedenen Industriezweigen angehören. Löschungen von Zeichen wurden im Fe⸗ bruar d. J. nicht veröffentlicht. Scit Bestehen des deutschen Zeichenregisters Februar 1880 beträgt die Zahl der veröffentlichten Zeichen (ohne Rück⸗ sicht auf die inzwischen wieder gelöschten) 9071, die Zahl der anmeldenden Firmen nnaiscen von gehören 2593 Zeichen 1080 ausländi chen Firmen an.

Mittheilungen aus dem Patentbureau von Ingenieur C. Pieper, Berlin.

Der Kassationshof in Turin hat unter dem

3. März 1880, mit Rücksicht auf das Marken⸗ und Fabrikzeichen⸗Gesetz vom 30. August 1868 beschlossen:

1) „Wenn eine Handelsmarke oder ein Fabrikzeichen neben anderen charakteristischen (symbolischen) Zeichen einen individuellen Charakter trägt z. B. die Firma oder die Unterschrift des Applikanten, den Ursprungsort der Waare ꝛc. enthält, dann erlangt der Ausländer, welcher sich in seinem

eimathsstaat unter gesetzlichem Schutz dieser abrikmarke bedient, das Recht für deren aus⸗ chließliche Benutzung im Königreich Italien, ofern er den Bestimmungen des Gesetzes vom August 1868 über Marken oder Fabrikzeichen

entspricht“.

„Daß die Benutzung einer solchen Fabrikmarke, selbst noch ehe der Ausländer den Depotschein über deren Anmeldung erlangt hat, ungesetz⸗ lich ist und eine wirkliche Verletzung des Eigenthumsrechts bildet, sowie den „guten Glauben“ ausschließt, man könne eine der⸗ artige Perheneee selbst damit nicht rechtferti⸗ gen, daß die Marke oder das Fabrikzeichen be⸗

reits der Offentlichkeit anheimgefallen sei.“

In Tagesblättern und Fachzeitungen befindet sich seit dem 1. März eine Verfügung des österreichi⸗ schen Ministeriums mit folgenden Worten ab⸗ gedruckt:

„Patentwesen“. Ausländer, welche in Oesterreich ein Privilegium erwirken wollen, haben vom 1. März d. J. an weder ihre ausländische Patenturkunde noch den Nachweis des Fort⸗ bestandes ihres ausländischen Patentes zu er⸗ bringen. Ebenso fällt von da an der bisher

1

V übung des Privilegiums fort, und werden öster⸗ 8 1 1

konstatiren, daß eine Gesetzesbestimmung mit 1. März nicht getroffen ist.

fanden sich hierunter 2 (in Leipzig angemel⸗ jeder „nicht österreichische

von Ausländern geforderte Nachweis der Aus⸗

reichische Privilegien von nun an nur dann für erloschen erklärt, wenn der Prwile esh im Falle einer Annullirungsklage nicht beweisen kann, daß er das Privilegium ausgeübt hat“. Es erscheint nothwendig, in Anknüpfung daran zu Abänderung irgend einer der Verfügung vom So muß nach wie vor, Erfinder vor Ablauf des

1

1 ersten Jahres der Patentdauer zu seiner Sicherheit

eine für amtliche Instanzen beweistüchtige Be⸗ scheinigung beschaffen, daß die Ausübung der

Patentrechte durch mindestens begonnene Darstellung des Gegenstandes der Erfindung stattgehabt hat. Solche Ausübung darf „volle zwei Jahre nicht gänzlich unterbrochen werden. Auch das muß der Inhaber eines österreichischen Patentes jederzeit aktenmäßig belegen können. Das durch den § 29 des österreichischen Gesetzes angedrohte „Erlöschen“ findet nach wie vor in allen Saumnißfällen statt, das Erlöschen wird nur nicht wie bisher im „Pri⸗ vilegien⸗Katalog“ beziehungsweise der „Austria“ zur Zeit des Verfalls des Patentes bekannt gemacht, weil eine Untersuchung auf Rechtsgiltigkeit hinfort nur im Falle der Klage statt hat. In Belgien, Frankreich und anderen Staaten war das bereits immer der Fall.

Wenn ferner von einem Ausländer bei dem Gesuch um ein österreichisches Patent nicht mehr wie bisher die Vorlage eines bereits erlangten Auslandpatentes gefordert wird, so schließt das doch die Rechts⸗ wirkung des § 3 des österreichischen Privilegien⸗ gesetzes nicht aus, wonach nur dem Inhaber des ausländischen Privilegiums oder dessen Rechtsnehmer die Verleihung zu Theil werden kann.

Eine „wesentliche Erleichterung“ liegt mit Bezug auf diesen Punkt nur darin, daß hinfort auf Patent⸗ gesuche in Oesterreich seitens Ausländer, gleichviel ob dem Gesuch ein Auslandpatent beiliegt oder nicht, „gefügt“ wird, während bisher die Vorlage der ausländische Urkunde seitens der österreichischen Behörde abgewartet, beziehungsweise das Gesuch ohnedies zurückgewiesen wurde.

Vom deutschen Handelsmuseum.

Die Aufgabe des germanischen National⸗ museums in Nürnberg, die ganze deutsche Kultur⸗ geschichte in allen ihren einzelnen Zweigen so übersichtlich zur Darstellung zu bringen, daß sich die geschichtliche Entwickelung und Fortbildung jedes derselben genau so großartig und umfassend, daß dasselbe sich nur schrittweise dem gesteckten hohen Ziele nähern kann. Um für einzelne Abtheilungen schon jetzt ein rascheres Vorwärtsschreiten zu ermög⸗ lichen, hat sich das germanische Museum wiederholt mit Erfolg an die Angehörigen desjenigen Standes gewendet, der naturgemäß für die Ausbildung dieser oder jener Spezialsammlung ein regeres Interesse haben muß; häufig wurde sogar von den betreffen⸗ den Fachmännern selbst das Ansuchen an das Museum gestellt, der Geschichte ihres Faches mehr Aufmerksamkeit zu schenken und die Mitwirkung hierzu in bereitwilligster Weise angeboten. Aehn⸗ lich verhielt es sich mit der, der Geschichte des Han⸗ dels gewidmeten Abtheilung, deren Bearbeitung leichfalls zurückgestellt war, die nunmehr aber in Angriff genommen worden ist und für welche jetzt das betreffende Material planmäßig gesammelt wird, nachdem von kaufmännischen Kreisen wiederholt die Bereitwilligkeit ausgesprochen wurde, die erforder⸗ lichen Mittel für dieses Fach, die das Museum aus Eigenem nicht aufwenden konnte, durch und von dem deutschen Kaufmannsstand aufzubringen. Ein vom Direktorium des germanischen Musseums in Verbindung mit mehreren Kaufleuten ausgearbeiteter Prospekt fand allgemeinen Beifall, und das patrio⸗ tische Unternehmen erfreute sich nicht nur bei dem deutschen Handelsstande, sondern auch in weiteren Kreisen, und namentlich in der Presse, solch wohl⸗ wollender Theilnahme, daß heute bereits die Durch⸗ führung desselben als gesichert zu betrachten ist. Der soeben ausgegebene Jahresbericht des Han⸗ delsmuseums veranlaßt uns, auf diese Angele⸗ genheit, welche ein rühmliches Zeugniß ist für das hohe Interesse, welches die deutschen Kaufleute für die Geschichte ihres Standes hegen, zurückzukommen. Von den Antheilscheinen à 50 ℳ, anf welchen be⸗ kanntlich das Unternehmen basiren soll, sind heute bereits über 500, und zwar hauptsächlich in den Städten: Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Fürth, München, Norden, Nürnberg, Prag, Stuttgart und Ülm untergebracht; sehr viele bedeutende Handels⸗ plätze Deutschlands sind in der Reihe der Sub⸗ skribenten noch gar nicht vertreten, da eine Agitation dortselbst noch nicht stattgefunden hat. Es ist nicht zu bezweifeln, daß auch diese, wenn in der nächsten Zeit die Sache dort in Gang gebracht wird, dem guten Beispiele der genannten Städte folgen und sich, ihrer mehr oder weniger großen Bedeutung als Handelsstadt entsprechend, betheiligen werden. Auch die Handelskammern und diesen entsprechende Kor⸗ porationen zu Berlin, Bochum, Bremen, Düssel⸗ dorf, Fürth, Hamburg, Heilbronn, Köln, Königs⸗ berg, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Mainz, Mann⸗ heim, Nürnberg, Rastatt, Reutlingen, Stuttgart, Ülm und Würzburg haben ihrer Sympathie für das Handelsmuseum durch Uebernahme von Antheil⸗ scheinen Ausdruck gegeben. Eine große Anzahl von Geschenken, unter welchen sich manche recht inter⸗ essante befinden, sind aus allen Gegenden Deutsch⸗ lands für die verschiedensten Abtheilungen der pro⸗

6“

verfolgen läßt, ist

der Agitation 1 hat sich aus Angehörigen des Handelsstandes ein

jektirten Sammlungen eingelaufen, so daß dieselben im Verein mit den bereits früher gesammelten hier⸗ her gehörigen Schätzen des germanischen Museums und den bereits vom Handelsmuseum ange⸗ kauften Stücken, schon beträchtliches inter⸗ essantes und lehrreiches Material zur Illustration der Handelsgeschichte aufzuweisen haben. Von auf die Geschichte des Handels und der Nebenfächer bezüglichen Werken, Geschäftsbüchern, Akten, 11 Einzelurkunden, Tabellen, Formu⸗ laren, Preiscouranten, Fciieäthrn bildlichen Dar⸗ stellungen u. s. w. erhielt das Handelsmuseum durch Kauf 315, durch Geschenke 215, im Ganzen 530 Stücke. Von Münzen 362 Stück, davon 50 als Geschenk, die übrigen durch Kauf. Die auf letztere Art erworbenen sind fast ohne alle Aus⸗ nahme selten und umfassen alle Zeiten, von der prähistorischen, und der Zeit der Völkerwanderung bis zum 18. Jahrhundert. Maße und Gewichte, früher in Deutschland leider in nur zu großer Mannigfaltigkeit vorhanden, sowie Waagen wurden 38 Stück geschenkt und 2 gekauft. Modelle von Schiffen, Lastwagen u. s. w. wurden 10 Stück käuf⸗ lich erworben. An Einrichtungsmaterial aus alter Zeit, Komptoirutensilien u. a. ergaben sich als Ge⸗ schenk 7 und durch Kauf 1 Stück. Der eigene Besitz des Handelsmuseums an für seine Sammlungen passenden Gegenständen beträgt also nunmehr bereits an die 1000 Nummern. Einnahmen hatte dasselbe bis zum 23. Januar 1880: 13 774 38 ₰, die Ausgaben betrugen für Regie⸗ und Druckkosten 1313 22 ₰, für Ankäufe 6486 93 ₰, im Ganzen 7800 15 ₰, so daß sich ein Rest von 5974 23 ergiebt, von welchen 4000 zins⸗ bringend angelegt sind. Das Vermögen belief sich am 23. Januar 1880, einschließlich der noch nicht eingezahlten Raten der gezeichneten Antheilscheine, jedoch ausschließlich der während des Druckes des Berichtes noch eingelaufenen und in denselben auf⸗ genommenen Subskriptionen, auf 19 631 16 ₰.

Zur Organisation des Handelsmuseums, seiner Einrichtung und Fortbildung, sowie zur Betreibung für die Betheiligung an demselben,

Verwaltungsrath gebildet, in welchem außer Nürn⸗ berg auch die Städte Augsburg, Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Fürth, München, Prag und Stutt⸗ gart vertreten sind, und für welchen noch die Koopta⸗ Uion von Vertretern anderer wichtiger Handelsstädte in Aussicht genommen ist. Der Verwaltungsrath hat zunächst Statuten für das Handelsmuseum ent⸗ worfen, welche der Königlich Bayerischen Staats⸗

kegertig sür Semehmsgangeazeftaasenaf ane vo

denselben ist das deutsche 8 1 deutschen Kaufmannsstande gegründete Stiftung, welche als Filiale des germanischen Nationalmuseums zwar mit diesem untrennbar verbunden, jedoch eine staatlich für sich genehmigte Stiftung ist, die bezüg⸗ lich ihrer Verwaltung und Einrichtung den Bestim⸗ mungen des Verwaltungsrathes unterworfen ist. Die Leitung und Ueberwachung der Durchführung, sowie die Aufsicht über die Einhaltung des Stif⸗ tungszweckes besorgt gleichfalls derselbe, so daß also vollständige Garantie gegeben ist, daß die gemachten Stiftungen nicht ihrem Zwecke entfremdet werden. Ist auch für die kurze Spanne Zeit, seit welcher das Unkernehmen an die Oeffentlichkeit getreten ist, schon Manches geschehen, und sind die bisherigen Erfolge, welche der Opferwilligkeit des deutschen Handelsstandes zu verdanken sind, schon sehr erfreu⸗ liche, so bleibt doch noch sehr vieles zu thun, bis das vorgesteckte Ziel: in einem eigenen Gebäude eine möglichst vollständige Sammlung von Original⸗ denkmalen und Dokumenten zur Geschichte des deutschen Handels in Verbindung mit Kopien, Modellen und der entsprechenden Literatur zu ver⸗ einigen, erreicht sein wird. Möchten daher alle Kaufleute, welche sich an diesem schönen Unterneh⸗ men noch nicht betheiligten, dies doch recht bald thun, und möchten namentlich die Inhaber alter Ge⸗ schäfte, die vielfach in dem Besitz von Papieren, Büchern, überhaupt von Gegenständen sind, die sich für diese Sammlungen eignen und oft in irgend

8 1 1 1 8 8 1 9 1 1 1

1

einem Winkel unbeachtet liegen und dem Verderben

ausgesetzt sind, sich beeilen, platz im deutschen Handelsmuseum zu verschaffen, in welchem sie, mit ähnlichem Material vereint, Tausenden, welche die Sammlungen besichtigen, An⸗ regung und Belehrung geben werden. Es ist dann zuversichtlich zu hoffen, daß das deutsche Handels⸗ museum ein würdiges Denkmal der früheren Größe des deutschen Handels, sowie seiner gegenwärtigen neuen Blüthe und des Sinnes der gegenwärtigen Generation des Handelsstandes für die ihres Faches bilden wird.

Die bisher in Finnland in Geltung gewesenen

Bestimmungen über den Gewerbebekrieb sind durch ein am 1. Januar 1880 in Kraft getretenes Gesetz vom 31. März 1879 neu geregelt worden. Diejenigen Bestimmungen dieses Gesetzes, welche sich auf den Gewerbebetrieb von Ausländern beziehen, stellt das „Hand.⸗Archiv“ in Nachstehendem zusammen:

Ausländer, welche sich gehörig legitimirt in Finn⸗ land aufhalten, können zum und Fabrikgeschäften oder anderer Gewerbe, sowohl in den Städten wie auf dem werden.

Die Gesuche um Ertheilung Konzessionen sind beim Gouverneur des welchem sich der betreffende Ausländer nieder ulassen

der diesbezüglichen

wünscht, einzureichen. Dem Gesuche ist ein eugniß

Geschichte

Lande konzessionirt

Läns, in

denselben einen Ehren⸗

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ist und sich eines guten Rufs erfreut. Ferner hat der Gesuchsteller eine genügende Sicherheit dafür zu leisten, daß er die für drei Jahre an den Staat und die Gemeinde zu entrichtenden Steuern zahlen wird.

Der Gouverneur entscheidet die ihm eingereichten Konzessionsgesuche nach Anhörung der zuständigen Gemeindebehörden.

Im Falle der Konzessionsertheilung muß vor Er⸗ öffnung des Geschäfts dem Magistrate oder dem Ordnungsgerichte in der betreffenden Stadt oder dem Kronvogt auf dem Lande eine entsprechende Anzeige erstattet werden.

In der letzteren ist zugleich auch diejenige Person zu bezeichnen, welche in Abwesenheit des Konzessions⸗ inhabers dem Geschäfte vorstehen wird. Gleichzeitig ist eine Erklärung darüber abzugeben, daß der Kon⸗ zessionsinhaber und dessen Vertreter in allen das betreffende Geschäft angehenden Angelegenheiten vor den Finnischen Gerichten Recht nehmen wolle.

Ferner sind Ausländer befugt auch ohne spezielle Erlaubniß in Finnland agrarische Produkte auf⸗ zukaufen und vom Auslande eingeführte Nahrungs⸗ mittel unter Beobachtung der bestehenden Zoll⸗ und Hafenpolizeivorschriften auf dem Schiffe zu ver⸗ kaufen. Für die Ausübung dieses Geschäfts kann von den Gemeindebehörden eine entsprechende Steuer auferlegt werden.

Die zum Geschäftsbetrieb in Finnland ertheilte Konzession berechtigt zum Versandt von Waaren zwischen Finnischen Plätzen und zur Einfuhr und Ausfuhr von Waaren von und nach dem Auslande, ferner zum Betriebe der Rhederei für den Verkehr mit dem Auslande. Zur Frachtschifffahrt zwischen inländischen Plätzen sind jedoch nur solche Fahrzeuge berechtigt, für welche ein Finnischer Unterthan Haupt⸗ ist und solche, deren Heimathhafen in Rußland

egt.

Die Steuern, welche der zum Geschäftsbetriebe konzessionirte Ausländer zu entrichten hat, sind, ab⸗ gesehen von den Stempelkosten, zur Zeit folgende:

1) Staatssteuern:

a. Melde⸗ und Paßgebühren, jährlich Fmk. 5,18.

b. Kopfsteuer für die Bedienung, sofern diese

Finnische Unterthanen sind, für jede männ⸗ liche 2 Fmk., 1 Fmk.

c. Einkommensteuer:

Für ein Einkommen von 500 5000 Fmk. pCt., von 5000 10 000 Fmk. 1 pCt. und von mehr als 10 000, Fmk. 1 pCt.

2) Gemeindesteuern (Skattöre): Diese sind in den verschiedenen Gemeinden verschieden. In Helsingfors beträgt dieselbe zur Zeit für jede 500 Fmk. Einnahme Fmk. 12,50 penni. 1 Das Gesetz vom 26. Juli 1878 über die Erhebung

für jede weibliche Person

einer Abgabe (bevillning) von 120 Fmk. monatlich

von den ausländischen Geschäftsreisenden ist durch die neuen Bestimmungen über den Gewerbebetrieb nicht aufgehoben.

Mit dem 1. April d. J. wird das „Preußische Handelsarchiv“ in ein Deutsches Handelsarchiv“ L dessen Herausgabe von dem gedachten Zeikpunkte an im Reichsamt des Innern erfolgt. Die schon in der bisherigen Leitung der Zeitschrift ver⸗ folgte Tendenz, durch seine Veröffentlichungen den Interessen des gesammten Deutschen Handels zu dienen, wird durch diese Veränderung zum verstärkten Ausdruck gelangen. Das Deutsche Handelsarchiv wird sich in erster Linie zur Aufgabe stellen, die für die Regelung der Handelsbeziehungen wichtigen Gesess und Ver⸗ träge aller Länder in thunlichster Vollständigkeit zu sammeln und in authentischem Text oder genauer ÜUebersetzung den betheiligten Kreisen zugänglich zu machen, daneben aber den Gang des Handels und der

ndustrie im Auslande, wie im Inlande an der

and zuverlässiger periodischer Berichte und amtlicher katistischer Materialien verfolgen. In der äußeren Form wird das Deutsche Handelsarchiv dem bishe⸗ rigen Preußischen Handelsarchiv, dessen Fortsetzung es bildet, entsprechen.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königrei Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Gro hbertogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrit Leipzi resp. Stuttgart und Darmsta dit beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handelsregisters eingetragen worden: a. unter Nr. 2043 des Firmenregisters: die Firma Frau Gottfried Jennessen in Radevormwald und als deren Inhaberin die daselbst wohnende Handelsfrau Maria Euphemia, geb. Loock, Wittwe erster Ehe von Johann Wilhelm Wild und gegenwärtig in Gütern getrennte Ehefrau von Gottfried Jen⸗ nessen ebendaselbst; b. unter Nr. 708 des Prokurenregisters: die dem Letzteren Seitens seiner Ehefrau für

die Firma Frau Gottfried Jennessen er⸗ 8

theilte Prokura. Barmen, den 25. März 1880. Königliches Anssert.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute im hiesigen

darüber beizufügen, daß der Gesuchsteller volljährig Handelsregister gelöscht worden:

Titel Reich. Nr. 764)

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