nformation beruhenden, vom Reichstage in der vorigen ession gefaßten Beschluß wieder gutmachen sollte, sei durch die gestellten Unteranträge so verändert worden, daß derselbe Den Zolltarif eerhaupt bedenklich, nachdem der⸗ selbe im vorigen Jahre erst nach langen Debatten feestgestellt Es seien inzwischen noch keine Erfahrungen ge⸗ macht, welche Anlaß zu einer Aenderung geben könnten. e Regierung verkenne die Wichtigkeit der in Frage stehenden elbst eine Aenderung des §. 7 beantragen, wenn die jetzigen Bestimmungen die Export⸗ fähigkeit des deutschen Getreidehandels und der deutschen Mühlenindustrie .“ zu beeinträchtigen geeignet wären. t Ein Regulativ für die
Transitläger des Getreidehandels sei bis jetzt vom Bundes⸗ rath deshalb noch nicht festgestellt, weil man mangels prak⸗
jetzt Prinzipien des eei. ändern würde. jetzt schon zu ändern, sei ü
worden sei.
Interessen nicht und würde
Das sei aber bis jetzt nicht der Fall.
tischer Erfahrungen immer noch theoretisch sorgfältig ermäge,
wie man den Interessen dieses Handels auch mit den jetzigen Preußen habe ver⸗ suchsweise ein solches Regulativ nach den Entwürfen des Bun⸗ desraths festgestellt, welches, wie ihm gestern mitgetheilt sei, die Billigung der Interessenten in Stettin erhalten habe. Was
Zollbestimmungen am besten dienen könne.
die Mühlenindustrie betreffe, so hätten sich die Versuche der Steuererhebung nach den Vorschriften der Mahl⸗ und Schlacht⸗
steuer selbst mit den weitesten Modifikationen nicht bewährt
für den kontinuirlichen Mühlenbetrieb, wo eine Trennung zwischen den einzelnen Getreideposten nicht stattfinde. Es be⸗ stehe die Absicht, für diese Mühlen die weitgehendsten Erleich⸗ terungen zu schaffen, indem man nach halbjährlicher Kontrole den Prozentsatz des gemahlenen importirten Getreides feststelle und danach die Steuervergütung für den Mehlexport normire. Die verbündeten Regierungen wollten bei allen Erleichterun⸗ gen dennoch dem unberechtigten Treiben vorbeugen, welches in Frankreich notorisch mit den acquits-à-caution auf Material⸗ eisen getrieben werde, welches dort einen schwunghaften Han⸗ delsartikel bilde, weil auch dort zur Erlangung der Steuervergütung das Rohmaterial nur an die Stelle geführt zu werden brauche, von welcher das Fabrikat ausgeführt werde. Er bitte also, die gestellten Unteranträge abzulehnen.
Der Abg. Udo Graf zu Stolberg⸗Wernigerode befürwor⸗ tete seinen Antrag. Daß schon jetzt der Zolltarif abgeändert werde, sei nicht seine Schuld, sondern derer, die die Aufhe⸗ bung des Flachszolls beantragt hätten. Der Theil des Richter⸗ schen Antrags, der sich auf die Transitläger beziehe, sei über⸗ flüssig; die Regulativbestimmungen reichten vollkommen hin, um den Transit von Getreide zu sichern. Dagegen müsse das bis jetzt wegen der Mühlenindustrie vorgeschlagene Regulativ unbedingt abgeändert werden. Die größeren Mühlenetablisse⸗ ments könnten damit auskommen, die mittleren aber hätten dabei mehr Kosten für die Kontrole als Geschäftsgewinn. Sein Vorschlag habe keine Bedenken; zu mißbräuchlichen Speku⸗ lationen könne derselbe nicht führen, wenn an der Identität der Mühle festgehalten werde. Der Zollertrag könne dabei nur eine minimale Einbuße erleiden, die durch den Vortheil auf⸗ gewogen werde, welchen die Erhaltung der Mühlenindustrie dem Staate biete. Glaube der Bundesrath im Rahmen des bestehenden Gesetzes die nöthige Abhülfe 8. zu können, so sei er damit zufrieden. Der Bundesrath werde jedoch wahrscheinlich sich überzeugen, daß es einer Gesetzesänderung bedürfe, und hierzu werde derselbe auf die nöthige Majorität in diesem Hause rechnen können, wenn sein Antrag heute an⸗ genommen werde.
Der Abg. Rickert führte aus, er wolle durch seinen Antrag im Wesentlichen dasselbe wie der Abg. Richter erreichen, und habe nur darum einen besonderen Antrag gestellt, weil die in dem Richterschen Antrag enthaltene Verbindung des Schutzes der Mühlen und der Transitläger beide bei der Abstimmung gefährden könnte. Er habe dasselbe schon im vorigen Jahre hier und in der Kommission vergeblich beantragt. Er bedaure, daß der Bundesrath sich noch nicht von der Nothwendigkeit der Gesetzesänderung überzeugt habe. Die Durchführung des §. 7 des Gesetzes stoße auf erhebliche Schwierigkeiten. Der Abg. Stellter werde bestätigen, daß der Handel von Königsberg und Memel schon heute durch die neue Zoll⸗
—
— politik schwer getroffen werde, und es herrsche große Beun⸗ zuhigumg darüber, was aus der definitiven Regulirung wer⸗ den solle. Wenn der Schlußparagraph des vorgeschlagenen Regulativs angenommen werde, so blieben alle bei der An⸗ nahme des Gesetzes von der Regierung im vorigen Jahre ge⸗ machten Versprechungen unerfüllt. Der Bundesrath möge doch sorgfältig erwägen, ob mit dem Gesetz ohne Schädigung des Vaterlandes weiter operirt werden könne. Er glaube dies nicht. Das Interesse der Landwirthschaft werde durch seinen Antrag nicht gefäyrdet, denn dasselbe sei in Ostpreußen iden⸗ tisch mit dem des Handels. Er bitte, den Antrag Richter, eventuell den seinigen anzunehmen. 1
Der Abg. Heilig empfahl dringend die Annahme des Antrags des Abg. Richter, der so sachgemäß gesprochen habe, wie es kaum ein Techniker hätte thun können. Das ein⸗ heimische Weizenmehl müsse durchaus mit dem stickstoffhaltigeren südrussischen und ungarischen gemischt werden. Das Regulativ des Bundesraths komme aber einem Verbot dieser Mischung gleich, indem der Prozentsatz des Mehls zum Getreide zu hoch, nämlich mit 70 Proz. für Roggen, 80 Proz. für Weizen be⸗ messen sei, während höchstens 65 Proz. aus Roggen, 75 Proz. aus Weizen an Mehl gewonnen werden könnten. Man solle also diese letzteren Sätze oder einen Durchschnittssatz von 70 Prozent annehmen. Er empfehle als Grundlage der ge⸗ setzlichen Regelung der zollfreien Ausfuͤhr des aus auslän⸗ dischem Getreide gewonnenen Mehls die von dem Vorstand des deutschen Müllerverbandes gemachten Vorschläge, und wünsche, daß bei Verlängerung des Zollvertrages mit der Schweiz eine ähnliche Bestimmung aufgenommen werde, wie die jetzt im österreichischen Handelsvertrag befindliche, nämlich daß die zollfreie Einfuhr im Veredelungsverkehr nur bei er⸗ brachtem Nachweise der Nothwendigkeit oder Nützlichkeit ge⸗ stattet werde. 1
Der Abg. Stumm erklärte sich gegen den Antrag Richter, weil durch den Mißbrauch der dadurch geschaffenen Erleichterungen leicht betrügerische Manipulationen herbeigeführt werden könnten. Wenn die Einfuhr bestimmter Getreidemengen zur Ausfuhr von ebenso viel Getreide oder entsprechend viel Mehl unter Rückver⸗ gütung des Zolles berechtigen solle, so könne damit ein ähnlicher Mißbrauch getrieben werden, wie mit den titres d'acquit in Frankreich. Für ein Quantum Roggen könnte ein entsprechendes Quantum Weizenmehl ausgeführt werden. Dadurch würde die Staatskasse geschädigt und der Roggenzoll theilweise illusorisch gemacht. Denn der Grundsatz, daß nur Weizen für Weizen und Roggen für Roggen ausgeführt werden könne, sei wohl beim Getreide “ aber nicht beim Mehl, wo es nicht möglich sei, das Mischungsverhältniß festzustellen. Da ja in Aussicht stehe, daß andere Erleichterungen gewährt wür⸗ den, so bitte er, die Anträge abzulehnen.
Der Abg. Schlutow bemerkte daß die Bezugnahme des Bundesrathsbevollmächtigten auf die Billigung, welche die Anordnung der Regierung bei den Stettiner Interessenten gefunden habe, doch einer gewissen Beschränkung unterliege. Allerdings seien einem dortigen Privatlager die gewünschten Erleichterungen gewährt worden, aber erst nach vielfachen Be⸗ mühungen, so daß gerade dieser Fall die Nothwendigkeit einer generellen gesetzlichen Regelung beweise.
Bei der Abstimmung wurde der Unterantrag Rickert zum Antrag Stolberg mit 111 gegen 108 Stimmen genehmigt und der so veränderte Antrag Stolberg angenommen. Da⸗ durch war der Antrag Richter erledigt. “
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr.
Statistische Nachrichten.
Ueber das ungarische Post⸗ und Telegraphenwesen im Jahre 1878 entnehmen wir den bereits citirten amtlichen Quellen weiter noch folgende Mittheilungen: Die Zahl der Geldbriefe betrug im Jahre 1878 ca. 7 Mill. Stück gegen 6 Mill. im Jahre 1877 und 4 Mill. im Jahre 1868. Der Werth der per Post beförderten Geldbriefe und mit Werthangabe aufgegebenen Packete betrug im Jahre 1878 rot. 1048 Mill. Fl. gegen 838 Mill. Fl. im Jahre 1877 und 705 Mill. Fl. im Jahre 1868. In Postanweisungen kamen im
Jahre 1878 110 721 000 Fl. zum Versandt gegen 103 Mill. Fl. im Jahre 1877 und nur 2 Mill. Fl. im Jahre 1868. Von den Postanweisungen im Jahre 1878 entfallen rein auf den inländischen Verkehr nur 44 %, d. i. 49 659 777 Fl.; auf den mit Oesterreich gemeinsamen Verkehr aber 54 %, d. i. 60 021 066 Fl. Vom Auslande gingen ein 503 517 Fl., dahin wurden aus Ungarn gesendet 538 731 Fl. Dies entspricht einer Quote von 0,94 % de gesammten Verkehrs. Die Summe der Nachnahmen betrug im Jahre 1878 11 490 000 Fr. gegen 11 241 000 Fl. im Jahre 1877 und 5 Millionen im Jahre 868. Von den Nachnahmen entfallen auf den inländischen Verkehr 6 320 994 Fl.; in Oesterreich wurden für Rechnung Ungarns ausge⸗ zahlt 4 752 003 Fl., dagegen in Ungarn für Rechnung Oester⸗ reichs nur 244 485 Fl. Im Auslande wurden ausbezahlt 139 090 Fl., in Ungarn aber auf Rechnung des Auslandez 33 814 Fl. — Ueber das Telegraphenwesen werden u. A. folgende Angaben gemacht: Die ungarische Telegraphen⸗ verwaltung begann im Jahre 1867 ihre Wirksamkeit mit 249 Sta⸗ tionen. 1878 verfügte sie bereits über 960. Der größte Theil dieser Vermehrung entfällt auf die Eisenbahn⸗Telegr Fees und ist eine natürliche Konsequenz der umfassenden Eisenbahnbauten, welche in jenen Jahren in Ungarn bewerkstelligt wurden. Staats⸗Tele⸗ graphenämter hatte Ungarn im Jahre 1871 erst 321, im Jahre 1878 bereits 385, also um 64 mehr; Eisenbahn⸗Telegraghenämter dagegen bestanden 1871 erst 329, im Jahre 1878 aber bereits 575, also um 234 mehr. Im Jahre 1871 entfiel auf je 495 qkm eine Telegraphen⸗ station, heute kommt bereits auf durchschnittlich je 335 qkm eine solche; 1871 bestand je eine Telegraphenstation auf je 23 000 Seelen, im Jahre 1878 entfällt schon nach je 16000 See⸗ len eine solche. Ein Stacten ergiebt nach dem Stande von 1877 eine Telegraphen⸗ station: in der Schweiz auf je 2499 Seelen, in England auf je 5759 Seelen, Deutschland 6020, Frankreich 8055, Belgien 8409, Oesterreich 8996, Italien 13 505, Ungarn 16 559, Rumänien 28 901, Rußland auf je 40 990 Seelen. Zieht man die Territorialausdeh⸗ nung der betreffenden Länder in Betracht, so entfällt durchschnittlich je eine Station: in der Schweiz auf 38 qkm, Belgien auf 46 qkm, England 59 qkm, Deutschland 74, Frankreich 112, Oesterreich 124, Italien 148, Ungarn 345, Rumänien 888 qkm, Rußland auf 10 229 qkm. — Die Längenextension des ungarischen Telegraphennetzes betrug in Kilometern ausgedrückt im Jahre 1871 12 270, 1872 12 7 1873 13 716, 1874 14 015, 1875 14 336, 1876 14 498, 1877 14 908, 1878 14 687. In dem angegebenen Zeitraum hat sich also die Längen⸗ Extension der ungarischen Telegraphenlinien um rund 2400 km er⸗ höht. Von den im Jahre 1878 ausgewiesenen 14 687 km kommen 13 958 km auf die Staats⸗Telegraphenämter, 728 km auf die Bahn⸗ linie. Die Länge der gesammten Leitungen des ungarischen Tele⸗ graphennetzes betrug im Jahre 1871 36 310 km, 1872 42 917, 1873 46 744, 1874 47 489, 1875 48 169, 1876 49 004, 1877 49 943, 1878 50 466 km. Die Länge der ungarischen Linien hat daher in den letzteren Jahren durchschnittlich um nahezu 1000 km per Jahr zugenommen. Die mit vollem Tagesdienste eingerichteten Stationen haben nur eine mäßige Vermehrung erfahren; die größte Zunahme entfällt auf die Stationen mit beschränktem Tagesdienste. Im Jahre 1871 gab es deren 433, 1872 536, 1873 510, 1874 569, 1875 612, 1876 670, 1877 709, 1878 735. Die Anzahl der telegraphischen Apparate hat sich bis zum Jahre 1878 von 1000 auf 1373 erhöht, die Anzahl der auf den ungarischen Stationen in Verwendung stehenden Beamten in derselben Zeit von 733 auf 989, worunter 147 Frauen. Die Gesammt⸗ zahl der beförderten Telegramme betrug im Jahre 1871 5 872 000, 1877 6 725 000, 1878 7 634 000. Von dem ööö entfällt auf den inländischen Verkehr nur circa die Hälfte, demnächst steht Ungarn mit Oesterreich im lebhaftesten Depeschenwechsel. Im Jahre 1878 entfallen ca. 1 Million Stück auf den mit Oesterreich gepflogenen Verkehr. Nächst Oesterreich ist Ungarns lebhaftester Verkehr jener mit Deutschland. Die Zahl der dahin aufgegebenen Telegramme beträgt 43 678 Stück, der von dort angelangten 45 254 Stück. Was die finanziellen Ergebnisse des ungarischen Te⸗ EEö. betrifft, so betrugen im Jahre 1868 die Brutto Einnahmen 792 479 Fl., im Jahre 1873 1 544 759 Fl., im Jahre 1878 1 694 207 Fl. Für 1879 sind die Einnahmen mit 1 624 700 Fl., für 1880 in der Höhe von 1 780 800 Fl. präliminirt. Die effektivden Brutto Ausgaben betrugen im Jahre 1868 1 020 310 Fl., 1873 1 942 562 Fl., 1878 1 946 043 Fl., für 1879 sind 2 003 710 Fl, für 1880 1 971 310 Fl. präliminlrt. Der Werth der Materialien, Axparate und Vorrichtungen betrug mit Ende 1878 3 959 352 Fl. Die Einnahmen des Telegraphen⸗ wesens haben — mit Ausnahme des Jahres 1869 — die Ausgaben nicht gedeckt. Das Defizit betrug im Jahre 1868 2 278 831 Fl., 1873 317 803 Fl., 1878 251 836 Fl. In den elf Jahren von 1868 — 1878 sind insgesammt 4 120 391 Fl. auf die Erfordernisse des Telegraphenwesens verwandt worden.
— ——
evgencrasaen
.
Preuß. EStaats⸗Anzeiger and das Central⸗Handels⸗ register aimmt anz die Königliche Expedition des Beutschen Rreichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers:
1. Steckbriefe und Untersuckungs-Sachen. 5.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen a. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc.
“ Sanial. 1“ Oeffentlicher Anzeiger. nehmen anz die Annoncen⸗Expeditionen des
und Grosshandel.
Literarische Anzeigen.
Industrielle Etablissemente, Fabriken
Verschiedene Bekanntmachungen.
„Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotze, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
197461
walde, zuletzt au Rittergute
nen, oder wenn Ihr Sto hörig ausweisen kann, wird angenommen werden, daß Sie zur Unterstützung Ihrer Behauptungen
Vergleich mit den übrigen europäischen
[9757]
mit der Aufforderung,
Sehat. Anguste, geborene Buch, zu uU
ihren Ehemann, Schulz, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trenu⸗
zu Bergthal, Gaebel von hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Eigenthümer Christoph thal, jetzt in unbekannter williger Verlassung,
Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
197741 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schlossergesellen Bergs, Johaune, geb Lölbcke, hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Aron⸗ heim hierselbst, klagt gegen ihren genanuteu Ehemann, früher hierselbst, jetzt unbekaunten Aufenthaltsorts, auf Ehescheidung wegen heimlicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 23. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“ Braunschweig, den 13. April 1880. A. Rantmann, 11 Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
19659] Oeffentliche Zustelling.
In hier anhängigen Sachen des Rechtsanwalts Arno Liebster in Leipzig als Sondervormund der unmündigen rschwie⸗ Johann August Felix und August Alfred Woldemar Burckhardt, Klä⸗ gers, gegen den Hausbesitzer Friedrich Franz
erdinand Schaaf, früher in Lindenau, jetzt un⸗
ekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen einer für die obgenan ten unmündigen Geschwister Burckhardt auf dem Grundstücke Beklagtens, Fol. 416 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs für Lindenau einge⸗ tragenen Forderung von 6000 ℳ sammt Anhang ist
8“
9 u. 8a. w. von öffentlichen Papieren.
Theater-Anzeigen. Imn der Börsen- Familien-Nachrichten.] beilsge. X
Sgg
Annoncen⸗ureaus.
% 2.
in dem am 6. April, 10 Uhr Vormittags, ange⸗ standenen Verhandlungstermin auf Antrag des Klä⸗ gers die Verhandlung durch Gerichtsbeschluß auf den 29. Mai 1880, 10 Uhr Vormittags, vertagt worden.
Kläger ladet den Beklagten mit dem Antrage, denselben zur sofortigen Zahlung der 6000 ℳ — sammt Zinsen zu 5 % vom 1. April bis 30. Juni 1879, sowie zu 6 % vom 1. Juli 1879 an gerechnet kostenpflichtig unter der Verwarnung, daß bei Nicht⸗ . mit der Zwangsvollstreckung in das ver⸗ pfändete Grundstück sowohl, als in sein übriges Vermögen werde verfahren werden, zu verurtheilen; auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, zu diesem anderweiten Termine zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer II. b. des Königlichen Landgerichts zu Leipzig mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dies hiermit bekannt gemacht. 1 1“
Leipzig, den 14. April 1880.
Starke, 11“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtv.
8 5 8 8 6esaol Oeffentliche Zustellung.
Der Bergmann Heinrich Scheidt zu Steele Sect. III. Nr. 105 klagt gegen den Bergmann Wilhelm Peters, früher in Steele, jetziger Auf⸗ enthaltsort unbekannt, wegen Miethe und Kostgeld mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung von 57,10 ℳ und zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
das Königliche Amtsgericht zu Steele auf den 17. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Z ecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . Steele, den 7. April 1880.
Hövel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Aufgebot.
Auf dem dem Kolon Johann Elkmann gehören⸗ den, in der Kataster⸗Gemeinde Kirchspiels Burg⸗ steinfurt belegenen Elkmanns Kolonate steht Band 2 Blatt 169 des Grundbuchs laut Urkunde vom 11. März 1842 für den Rudolf und Hermann Elk⸗ mann je eine Abfindung und Aussteuer im Werthe von 80 Thalern eingetragen.
Es ist das Aufgebot dieser Post unter der Be⸗ hauptung, daß sie getilgt sei, beantragt. Demnach werden alle Diejenigen, welche an dieselbe Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufgefordert, diese in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 17. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden und die Post selbst im Grundbuche gelöscht wird.
Burgsteinfurt, den 9. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
198611 Bekanntmachung.
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der Land⸗ wirth Michael Sauerwein, Zwölfter von Schaaf⸗ heim, unterm Heutigen für einen Verschwender erklärt und ihm in der Person des Landwirths Johannes Däschner II. von da ein Kurator bei⸗ gegeben worden ist.
Groß⸗Umstadt, den 13. April 1880.
Großherzoglich Heilches Amtsareicht Groß⸗ m
adt.
“] nan
Oeffentliche Zustellung mit der Ladung. Nachstehender Auszug:
Zum Königlichen Landgerichte Zweibrücken — Civilkammer — „Armensache“.
Klageschrift für
Instine Reinheimer, gewerblos, in Wallhalben wohnhaft, Ehefran von Carl Fegert, Huf⸗ schmied daselbst, jetzt ohne bekannten Wohnort abwesend, Klägerin, im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Gebhart,
gegen Carl Fegert, vorgenannt, Beklagten, wegen Vermögensabsonderung.
Der ohne bekannten Wohnort abwesende Be⸗ klagte wird hiermit vor das Königliche Land⸗ gericht Zweibrücken, Civilkammer, vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwaltschaftlichen Ver⸗ tretung daselbst zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen, welcher für ihn in dem unten bezeich⸗ neten, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören:
„Es gefalle dem Königlichen Landgerichte, Civilkammer, die Gütertrennung zwischen den Partieen auszusprechen, dieselben behufs Ausein⸗ andersetzung und Belieferung vor den K. Notar Cuny in Waldfischbach zu verweisen und dem Sie ates die Kosten des Verfahrens zur Last zu egen“,
wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver⸗ handlung Termin auf den ersten Juli 1880, Vormittags neun Uhr, anberaumt ist, dem obengenannten Berlagden Carl Fegert, dessen Wohn⸗ und Aufenthalksort unbekannt ist, öffentlich zugestellt. [9776] Zweibrücken, den 14. April 1880. Die K. Landgerichtsschreiberei.
Merchel, K. Ober⸗Gerichtsschreiber.
19760]
mine werden.
Oeffentliche Zuste ung.
Vorladung des Beklagten zur mündlichen Ver⸗
handlung nach erfolgter Beweisaufnahme
Sachen
n der unverehelichten Sophie Müldner und des Vor⸗ mundes ihres außerehelichen Kindes, Bauers Ben⸗ jamin Eltner, eide zu Seitendorf, Kläger,
wider den Arbeiter Angust Sindermann aus Mittel⸗ dem Baron von Helldorf'schen ei Zingst a. d. Unstrut, Kreis Quer⸗ urt in Sachsen, Beklagten, wegen Ansprüchen Schwängerung.
Wir machen Ihnen bekannt, daß wir auf die Be⸗
aus der außerehelichen
weiserhebung Termin zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache auf
den 31. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr,
im Sitzungssaale der Civilkammer, Zimmer Nr. 13, anberaumt haben, wozu Sie hierdurch mit der Aufford rung geladen werden, in dem Termine zu der bestimmten Stunde in Person oder durch einen mit gehöriger Vollmacht und Auskunft ver⸗
sehenen Stellvertreter aus der Zahl der angestellten
Rechtsanwälte zu erscheinen und den Aufruf der Sache zu gewärtigen.
Wenn Sie zur festgesetzten Stunde nicht erschei⸗ tellvertreter sich nicht ge⸗
und Anträge Nichts weiter anzuführen haben, und wird auf die Akten, wie sie liegen, erkannt werden. Glatz, den 9. April 1880. Koönigliches Landgericht. Civilkammer. Schultze, i. V. Gerichtsschreiber.
Oeffentliche Zustellung. Die Ehefraun des Rothgerbers Gottlieb Mezger, Friederike, geb. Schilling, in Höpfig⸗
heim, vertreten durch Rechtsanwalt Schloß in Heil⸗ bronn, klagt gegen diesen ihren Ehemann, Aufenthaltsort seit 1877 unbekannt ist, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 7. Mai 1863 zwischen den Parteien zu Stande gekommene Ehe wegen böslicher Verlassung der Ehefrau Seitens des Ehemanns, dem Bande nach zu trennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer de König⸗ lichen Landgerichts zu Heilbronn auf
dessen
Dienstag, den 13. Juli 1880 Nachmittags 3 Uhr, “ einen bei dem gedachten
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
SHeilbronn, den 13. April 1880.
Heyd, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte
19758] Heffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schuhmachers Heinrich Buckau, ver⸗ rch den Rechtsanwalt Meißner, klagt gegen
den Lchuhmacher Heinrich
treten
nung der Ehe und ladet den Verklagten zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg
auf den 5 Juli, 1880, Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
i8 dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 8. April 1880. Königliches Landgericht, I. Civilkammer. Gerichtsschreiberei. uthmann, Landgerichts⸗Sekretär.
11723] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Ernestine Fritz, geborene Spiller, vertreten durch den Rechtsanwalt
ritz, früher zu Berg⸗ Abwesenheit, wegen bös⸗ Mißhandlung, Trunkenheit und wegen Mangel an Unterhalt mit dem Antrage
auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten
zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl
auf den 26. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zowecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 9 Schneidemühl, den 31. März 1880. Klawiter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Zwangsversteigern 1 gs⸗Anzeige 8 und Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Joh. Mau zu Bäste Fmgeh und des Joh. Hinrich Oehlers zu Camp bei Neuland, Gläubiger, wider Wilhelm Deede zu Asselerdeichreihe, Schuldner, wegen Forde⸗ rung, soll die dem Schuldner abgepfändete sub Nr. 131 zu Asselerdeichreihe belegene Wohnstelle, bestehend aus Wohnhaus und Obsthof (nach Art. Nr. 88 der Grundsteuermutterrolle von Assel 11 a 33 qm groß) in dem auf
Montag, den 24. k. Mts. Mai, Nachmittags 4 ½ Uhr, in der Landesherberge zu Assel anberaumten Ter⸗ öffentlich an den Meistbietenden verkauft
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an dem vorbezeichneten Kaufobjekte Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert.
V [9748]
Verkaufsanztige
und
Aufgebot.
In Konkurssachen der Gläubiger des Brink⸗
köthners Frerk Behrens zu Torfmoor sollen auf
den Antrag des Konkursverwalters, Mandatar
Freese hierselbst, und unter Zustimmung der ein⸗
zigen Hypothekgläubigerin die nachbezeichneten Im⸗
mobilien des genannten Gemeinschuldners, als:
1) ein zu Torfmoor belegenes Wohnhaus nebst Scheune und Backhaus,
2) ein Garten beim Hause nebst Hofraum, etwa 2 Morgen groß,
Torfmoor,
4) 10 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Kleinmoor,
5) 30 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Worghausen,
6) 4 Morgen Moor zum Torfstich in der näm⸗ lichen Feldmark,
7) 10 1 Wiesenländereien in der Feld⸗ mark Mitt lbauer,
8) der Antheil an der gemeinschaftlichen Weide von Torfmoor,
9) ein Mannsstand und ein Frauenstand zu St. Jürgen,
10) zwei Begräbnißplätze zu bezw. St. Jürgen
und Torfmoor,
im Termine,
Freitag, den 4. Juni 1880,
Morgens 10 Uhr, 8 öffentlich versteigert
im hiesigen Gerichtslokale werden.
Die Verkaufsbedingungen können beim Konkurs⸗ verwalter und auf der hiesigen Gerichtsschreiberei
„auch daselbst gegen Entrichtung der Schreibgebühr abschriftlich bezogen werden.
Zugleich werden Alle, welche an den vorgedach⸗ ten Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefor⸗ dert, dieselben im obigen Termine anzumelden, weil bhs ihr Recht dem neuen Erwerber der Immo⸗ ilien gegenüber verloren geht.
Der Ausschlußbescheid wird demnächst nur im hie⸗ sigen Gerichtslokale angeschlagen werden.
Lilienthal, den 13. April 1880. Königliches Amtsgerich
GC. Mevder
Aufgebot.
Nachverzeichnete Stammaktien der Halle⸗Sorau⸗ Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft: Nr. 896, 27370, 27371, 27372, 31383 über je 100 Thaler oder 300 ℳ sind dem Landschaftsgärtner M. Hartleb zu Berlin, Steglitzerstraße 66, angeblich im Jahre 1875 gestohlen.
Auf Antrag des M. Hartleb werden die Inhaber dieser Werthpapiere hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 4. November 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 31, anberaumten Termin anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. 8
Halle a. S., den 7. April 1880. 1
Königliches Amtsgericht. VII.
19769] Aufgebot.
Der Schneidergeselle Georg Michael Kohl⸗ mann von Karlstadt, geb. am 9. März 1833, Sohn der Oekonomeneheleute Michael und Bar⸗ bara Kohlmann von da, hat sich im 1853 in Australien als Matrose anwerben lassen und im Jahre 1859 die letzte Nachricht von sich aus Kal⸗ kutta in Ostindien gegeben.
Auf Antrag seiner Brüder Georg und Georg Peter Kohlmann ergeht Aufforderung
1) an Georg Michael Kohlmann, spätestens im Aufgebotstermine vom *
Freitag, den 21. Jannar 1881, persönlich oder schriftlich bei dem hiesigen Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde;
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen;
3) an alle düchensene welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu mache
Karlstadt, den 12. April 1880.
Königliches Amtsgericht. Wuppert.
Vorstehendes Aufgebot wird Kenntniß gebracht.
Karlstadt, den 13. April 1880.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Walther.
zur allgemeinen
““
Aufgebot.
Der am 21. Juni 1827 geborene Steinhauer Georg Mayer von Kempten ist seit Dezember 1854 landesabwesend und verschollen.
Auf Antrag seiner Schwester Therese heimer, geborenen Mayer, dahier, Mayer aufgefordert,
spätestens am Dienstag, den 25. Januar 1881,
Vormittags 9 Uhr, bei dem unterfertigten Gerichte sich persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ kärt würde.
Die Erbberechtigten des Georg Mayer erhalten die Aufforderung, ihre Interessen im Aufgebots⸗ verfahren, insbesondere beim obigen Termine wahr⸗ zunehmen.
Alle Diejenigen aber, welche über das Leben des Georg Mayer Kunde geben können, haben hierher Mittheilung hierüber zu machen. 6
Kempten, den 9. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
8
[9772]
Berg⸗ wird Georg
3) 10 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark 8
9764]
[hier vom 7. April 1880, ergangen zwischen Mar⸗
8 Ausschlußurtheil. In Sachen betreffend das Aufgebot des angeblich; getilgten Antheils von 15 Thalern =— 45 Mark an der auf dem Grundstücke Schilln Nr. 1 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 3 für den Peter Paul Schmidt eingetragenen Hypothekenpost von 19 Thalern 20 Silbergroschen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meseritz durch den Amtsrichter Peck für Recht:
Alle unbekannten Berechtigten zu dem in dem Rubrum bezeichneten Antheile an der daselbst gedachten Hypothekenforderung werden mit ihren Ansprüchen auf denselben, beziehungs⸗ weise auf den hinterlegten Betrag des Antheils nebst den antheiligen Zinsen ausgeschlossen und die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem An⸗ tragsteller aufgelegt.
Von Rechts Wegen.
Verkündet am 14. April 1880.
Laun, Gerichtsschreiber.
Auszug. 8
Christine Reutenauer, Ehefrau des gewerblosen Philipp Ludmann, zu Gungweiler wohnend, vertreten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt König in Saargemünd, hat gegen ihren genannten Ehemann Philipp Ludmann in Gungweiler Güter⸗ trennungsklage zum Kaiserlichen Landgericht Saar⸗ gemünd erhoben.
Verhandlungstermin Mittwoch, den 26. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr.
Klägerin wird beantragen:
„Es gefalle dem Kaiserlichen Landgerichte, die zwischen den Parteien bestehende Güterge⸗ meinschaft zu trennen, die Liquidation derselben durch einen Notar zu verfügen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.
Saargemünd, den 7. April 1880. König, Rechtsanwalt. 6 Vorstehender Auszug wird hiermit macht. Saargemünd, den 8. April 1880. Der Ober⸗Sekretär. Erren.
88
bekannt ge⸗
Auszug aus ei Gütertrennungs⸗Urtheile. Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts da⸗
aretha Weber, ohne Gewerbe, Ehefrau von eter Hein, Ziegler, in Wölferdingen wohnend, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt König, und ihrem genannten Ehemann, als Beklagten, nicht vertreten, wurde die Gütertrennung zwischen den Parteien ausgesprochen und der Kaiserliche Notar Wantzen in Saargemünd mit dem Liquidations⸗ geschäfte kommittirt. Saargemünd, den 8. April 1880. 8 Der Rechtsanwalt der Klägerin:
das „*7 ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für en allein schuldigen Theil zu erklären und hn in die Kosten zu verurtheilen.
Zur Beantwortung der Klage und zur münd⸗ lichen Verhandlung über dieselbe ist Termin 1 or dem Königlichen Landgerichte zu Greifs⸗ wald, erste Civilkammer, auf
den 20. lsgah F. . VBormittags
r,
Ieen wozu Beklagter hiermit geladen
wird. Greifswald, den 8. April 1880. Königliches Landgericht. I. Civilkammer. [9771] Durch Beschluß des Kaiserlichen Amtsgerichts zu Straßburg vom 10. April 1880 ist der Carl Schneider, früher Bierbrauer, jetzt ohne Geschäft, wohnhaft zu Straßburg, für einen Verschwender erklärt und demselben untersagt worden, ohne Zu⸗ ziehung eines gerichtlich zugeordneten Beistandes vor Gericht zu 189 Vergleiche zu schließen, aufzunehmen, Veräußerungen und hypothekarische Be⸗ lastungen seines Vermögens vorzunehmen, sowie Ka⸗ pitalforderungen einzuziehen und darüber zu quit⸗ tiren. Zu dessen Beistand ist der pensionirte Notar Julius Eisinger zu Baden⸗Baden ernannt worden.
Straßburg, den 14. April 1880. 8
er K. Amtsgerichtsschreibe Minetti. 1
[9736]
Nachdem der Gastwirth Ernst Lohsen zu Lehre gemacht hat, daß die auf seinem Koth⸗
ofe Nr. ass. 22 daselbst ausgeübte Krugberechtigung ihm eigenthümlich zustehe, so werden auf dessen An⸗ trag alle Diejenigen, welche ein Recht an der vor⸗ gedachten Grundgerechtsame zu haben vermeinen, öffentlich vorgeladen, solches spätestens in
em au
den 18. Juni 1880, Morgens 10 Uhr, allhier angesetzten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls der ꝛc. Lohsen als igenthümer der qu. Gerechtigkeit in das Grundbuch eingetragen werden wird und gegen einen Dritten, welcher dieselbe im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs erworben hat, keinerlei Rechte darauf weiter geltend gemacht werden können.
Braunschweig, den 9. April 1880.
Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kullmann.
Auf zulässig befundenen Antrag des Pächters E. Krüger zu Meierstorf werden alle Diejenigen, welche an dem vom Antragsteller verkauften Feld⸗, Vieh⸗ und Wirthschaftsinventarium zu Meierstorf dingliche Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche vermeintlichen Rechte spätestens in dem auf
Sonnabend, den 3. Juli 1880, 8 Vormittags 12 Uhr,
vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Amtsge⸗
richte (Sessionszimmer II.) angesetzten Aufgebots⸗
termine anzumelden und zu dociren, unter dem
König.
Vorstehender Auszug wird hiermit bekannt
XX.“ Saargemünd, den 8. April 1880 Der Ober⸗Sekretär:
17xe c) Anuszug.
8 “ “ Durch Urtheil Kaiserl. Landgerichts Saargemünd vom 7. April 1880 wurde Katharine Hochard Ehefrau von Joseph Leichtnam, Schreiner in Saargemünd, von ihrem Ehemanne in Gütern getrennt und zur selbständigen Verwaltung ihres Vermögens berechtigt erklärt. Saargemünd, den 7. April 1880. 8 Der Anwalt der Klägerin, Dr. Vohsen, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird gesetzlicher Vorschrift gemäß bekannt gemacht. Saargemünd, den 7. April 1880. Der Ober⸗Sekretär: Erren.
Bekanntmachung. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Halbbauers Franz Berger zu Bratsch erkennt das Königliche Amtsgericht zu 2e durch den Amtsrichter Matthes für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗
[9762]
[stücke Blatt 25 rust. Bratsch Abth. 3 Nr. 6 auf
Grund der Schuldurkunde vom 7. Dezember 1850 hfetg⸗ Verfügung von demselben Tage für die nbauer Franz und Renate Lischke'schen Eheleute zu Kreisewitz eingetragenen Darlehnsforderung per 100 Thaler, in Worten: Einhundert Thaler, wird für kraftlos erklärt. Leobschütz, den 9. April 1880. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[9756] Die Ehefraun des Maurergesellen Heinrich Behncke, Friederike, geb. Soltwisch, zu Strelitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Lazarus hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage, daß die Ehe zwischen dem Beklagten und ihr geschieden werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung der Sache vor das Großherzogliche Land⸗ gericht zu dem von dem letzteren auf 8 den 24. Mai 1880, Mittags 12 Uhr, ö Fagslchten Termine, mit der Aufforderung, einen beim Landgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neustrelitz, den 15. April 1880. 1 8 Scharenberg, 8 8 Landgerichts⸗Sekretär.
diese Ansprüche in dem vorgenannten Termine bel Meidung des Verlustes derselben im Verhältniß
zum neuen Erwerber des Kaufobjekts anzumelden
Freiburg, den 8. April 1880. eeieh e J.
8—
Kempten, den 14. April 1880. 8 Deer geschäftsl. K. Gerichtsschreiber: Simon Heide.
Schuster. [9752] Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit 1 der Urschrift:
In Sachen der Ehefrau des Schmiedemeisters 5 Louise, geborenen Beetz, früher zu Stein⸗ agen, jetzt zu Richtenberg, Klägerin, wider ihren Ehemann den Schmied Carl Haker aus Stein⸗
hagen, Beklagten, wegen Ehescheidung auf Grund
böslicher Verlassung, hat Klägerin beantragt:
[50 ₰ f
Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten ding lichen Rechte für erloschen erklärt werden. Grevesmühlen, den 13. April 1880. Sio Amtsgericht. A. W. Martens.
[9722] Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot der Justine Caroline Jeske schen Spezialmasse von 133,23 ℳ, 1 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Janecke unterm 7. Apri 1880 für Recht,
alle unbekannten Interessenten mit ihren An sprüchen an die Justine Caroline Jeskesche Spezialmasse von 133 ℳ 23 ₰ auszuschließen und die Kosten des Verfahrens aus der Masse selbst zu entnehmen.
Wegen.
Rechts Königliches Amtsgericht.
daß
Von Schubin, den 8. April 1880.
[19770]
Der Gerichts⸗Assessor Reusch ist in die Liste der bei dem unterzeichneten Gericht zugelassenen Rechtsanwälte mit dem Wohnsitze hierselbst ein⸗ getragen worden. b Neustadt⸗Magdeburg, den 13. April 1880. Königliches Amtsgericht.
8 Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[9333] Bekanntmachung. 8 3
Der in Nr. 89 dieses Anzeigers angekündigte
Termin zur Abgabe von Offerten auf Ankauf eines
Bauzauns ꝛc. beim Neubau des Joachimsthalschen
Gymnasiums findet nicht am 21. cr., sondern Frei nß; den 23. cr., Vorm. 10 Uhr, statt. erlin, den 16. April 1880. “
Der Königliche Baninspektor Zastrau.
[9734] Bekanntmachung.
11“ 8 “
Die für den hiesien Kasernen⸗Neubau erforderlichen Dachdeckerarbeiten, veranschlagt auf 61,240 ℳ, die Klempnerarbeiten, veranschlagt auf 27,022 ℳ, sowi die Maler⸗ und Anstreicherarbeiten, veranschlagt auf 12,416 ℳ, sollen, jedes für sich, im Ganzen oder in einzelnen Loosen verdungen werden und ist hierzu auf Montag, den 3. Mai cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwal⸗ tung ein öffentlicher Submissionstermin angesetzt worden. Bedingungen und Kostenanschlag liege täglich während der Dienststunden daselbst aus und können gegen Erstattung der Kopialien von 2 ℳ
r jeden Handwerkszweig von dem hiesigen
Kasernen⸗Baubureau bezogen werden. 8
Die Offerten sind bis zu genanntem Termine versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen franco an die Garnisonverwaltung hier einzureichen die Materialienproben aber vorher an das Kasernen⸗ Baubureau abzugeben.
Pasewalk, den 14. April 1880.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.