1880 / 95 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Rede stehenden Institute und Besitzungen für das Reich gedacht wird. Wie es der Regierung von vorne herein das Erwünschteste und Sorgenloseste gewesen wäre, wenn ohne jegliches Zuthun ihrerseits der private Unternehmungsgeist hervorgetreten wäre, der schnell entschlossen und in geeigneter Weise die Aufgabe übernommen hätte, welche die Um⸗

stände gestellt haben, so war es auch das Beste und Natürlichste,

die Regierung ihre Aktion darauf richtete, diesen Unternehmungs⸗ geist anzuregen und seine Kraft so weit als nöthig zu ergänzen. Auf dem Wege ist es ihr erfreulich gewesen, in den Kreisen, die sie dazu als gecignet erachten durfte, alsbald auch das erforderliche Entgegen⸗ kommen, die erforderliche Bereitwilligkeit zu finden. Das Ergebniß der Verhandlungen war, daß man eine mäßige Dividendengarantie Sei⸗ tens des Reiches für eine Reihe von 20 Jahren für erfor⸗ derlich, aber auch für ausreichend erachtete, um eine neue private Aktiengesellschaft mit einem zur Uebernahme der Godef⸗ froyschen Unternehmungen und zu ihrer weiteren förder⸗ lichen Verwaltung hinreichendem Kapitale ins Leben zu rufen. Die Thatsache des baldigen Zustandekommens der deutschen See⸗ handelsgesellschaft auf dieser Basis hat die Annahme denn auch be⸗ stätigt. Ich erwähne dieses Heraanges besonders auch im Hinblick auf die mißliebigen Kritiken, welche der Vorlage in Bezug auf die Form gemacht worden sind, und welche Sie, meine Herren, hoffe ich, um so weniger als gerechtfertigt ansehen werden, wenn Sie sich aus diesem Hergange vergegenwärtigen und festhalten, daß es bei dieser deutschen Seehandelsgesellschaft sich nicht um eine aus der Initiative privater unternehmungelustiger und zugleich Unter⸗ stützung begehrender Personen hervorgegangene Gründung han⸗ delt, sondern um eine auf Anregung der Regierung zum Zwecke eines öffentlichen Interesses gebildete Gesellschaft. Die Vortheile und Sicherheiten, welcher der gewählte Modus der Subventionirung dar⸗ bietet, ein Modus, der wohl zweckmäßiger und unbedenklicher in diesem Falle sein dürfte als irgend ein anderer, ich sage, die Vortheile und Sicherheiten, die dieser Modus darbietet, sind in den Motiven der Vorlage genauer hervorgehoben. Abgesehen von einem nicht weiter praktisch gewordenen Falle, der noch der Zeit des Norddeutschen Bundes angehört, hat zwar das Reich eine finanzielle Garantieverpflichtung ähnlicher Art bisher nicht auf sich genommen, allein die Zulässigkeit einer solchen Verpflichtung ist ja im Art. 73 der Verfassung ausdrücklich vorausgesetzt und an⸗ erkannt, und auch in anderen Staaten ist dieser Weg der Subven⸗ tionirung größerer Unternehmungen mit Erfolg eingeschlagen worden, besonders auch in einzelnen deutschen Bundesstaaten. Sollte das Geschäft der deutschen Seehandelsgesellschaft wirklich nicht rentabel sein, auch nicht rentabel werden, sollte, um die denkbar schlimmste Eventualität ins Auge zu fassen, es sogar völlig ertraglos werden, so

würde die Reichskasse über den Betrag von 300 000 jährlich doch

niemals in Anspruch genommen werden koͤnnen und diese Leistung würde spätestens mit dem Jahre 1899 enden. Aber, ich möchte das noch hinzufügen, diese denkbar schlimmste Eventualität kann ernstlich kaum überhaupt in Frage kommen, vielmehr darf die Hoffnung als berechtigt anerkannt werden, daß, soweit eine Garantiezahlung Seitens des Reichs zu leisten sein wird, dieselbe erheblich hinter dem Maximum zurückbleiben und demnächst zur Wiedererstattung gelan⸗ gen wird.

Indem ich Ihnen nun, meine hochzuverehrenden Herren, die Vorlage hiernach zu einer wohlwollenden näheren Prüfung empfehle, darf ich zu⸗ gleich der Hoffnung Ausdruck geben, daß das Ergebniß dieser Prüfung, wenn auch nicht wie im Bundesrath die einstimmige Annahme der Vorlage, doch die Annahme der Vorlage Seitens der Mehrheit dieses hohen Hauses sein wird.

Der Abg. Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg erklärte, er würde Abstand nehmen, das Eingreifen des Reichs in Privat⸗ unternehmungen als eine allgemeine Regel zu empfehlen, ob⸗ wohl die Unterstützung privater Unternehmungen, z. B. der Eisenbahnen, von Stoatswegen in den Einzelstaaten bisher keinen Widerstand gefunden habe. Hier handele es sich aber nicht um bloße industrielle Vortheile, sondern um wichtige handelspolitische Interessen, welche das Reich aufrechterhalten müsse. Die Berichte der deutschen Schiffskapitäne, sowie der deutschen, der amerikanischen und englischen Konsuln über den Südseehandel bewiesen, daß hier der deutsche Handel weitaus prädominire. Früher hätte der Deutsche in den überseeischen Staaten, wenn derselbe vorwärts kommen wollte, seine Nationalität aufgeben müssen und sich einer fremden assimiliren, weil der⸗ selbe keiner großen Nation angehört habe, die ihn vor Recht⸗ losigkeit geschützt habe, der der Handel in überseeischen Ländern so oft ausgesetzt sei. Er selbst habe das Niederdrückende dieses Gefühls kennen gelernt, wenn er sich auf seinen Reisen an österreichische oder englische Konsuxln habe wenden müssen. Gott sei Dank sei diese Misere seit 1870 von Deutsch⸗ land genommen, die Deutschen könnten frei aufathmen bei dem Gedanken, daß sie jenseits des Meeres eine große Nation seien, und einen Rückhalt und Schutz gegen Vergewaltigung durch deutsche Schiffe füänden. Er habe daher auch beim An⸗ blick dieser Vorlage lebhafte Freude darüber empfunden, daß Deutschland jetzt so auftreten könne. Die Regierung würde jedenfalls nicht die verschiedenen Verträge mit den Staaten der Südseeinseln geschlossen, Kohlenstationen angelegt und für Uebersiedelung von geeigneten Arbeitern nach Samoa gesorgt haben, wenn sie nicht ihrer Sache darin sicher wäre, daß ein größerer Vortheil für den deutschen Handel in jener Gegend von diesen Maßregeln zu erwarten sei. Auf den Samoa⸗, Tonga⸗ und benachbarten Inseln sei der deutsche Einfluß ein hervorragender; es wäre ungatrio⸗ tisch und unpolitisch, wenn man diesen Handelseinfluß nicht erhalten wollte. Das Aufgeben des vorliegenden Unternehmens berge die Gefahr in sich, daß Nichtdeutsche, namentlich Engländer, sich zwischen den deutschen Handel

drängen würden; die Engländer würden bei ihrem praktischen

gegen die deutsche Industrie beseitigt.

Sinn und Geschick bald die Deutschen ganz verdrängen. Man

behaupte zwar jetzt, daß deutsche Häuser durch dieses Unter⸗ nehmen verdrängt würden. Warum hätten aber diese Häuser nicht die Sache sogleich nach Ausbruch des Godeffroy'schen

Konkurses in Anspruch genommen? Wenn das Haus die Vorlage nicht annehme, schädige es nicht blos den deut⸗ schen Handel, sondern das ganze politische Ansehen Deutsch⸗ lands. Deutschland habe durch die Ausstellung von Sidney in Australien neuen Boden gewonnen und alte Vorurtheile Solle nun das Aus⸗

land sagen, Deutschland sei nicht im Stande, diesen Einfluß

das Einschreiten Deutschlands erfordere, Händen

wenn eine ganze

sichere,

zu behaupten, und gebe das erste Mal, wo der deutsche Handel so prädominire und ein verunglücktes Unternehmen dasselbe englischen Er könne sich nicht denken, daß offnungsloses Unternehmen unterstütze, eihe Berichte angesehener Männer ver⸗ daß die Kulturfähigkeit der Südseeinseln eine hohe

Preis? man hier ein

und in Folge der Anlegung von Plantagen für Baumwolle,

Gewürze, 3 Fadeln zu erwarten sei. Der in letzter Zeit mit den Samoa⸗

8 rungs henten böten. einzugehen,

hee und Kaffee ein großer Aufschwung für den nseln abgeschlossene Vertrag sei freilich eigenthümlicher Natur; er wisse nicht, ob die jetzt in sich gespaltenen Regie⸗ faktoren daselbst Sicherheit als Gegenkontra⸗ Auf die Frage der Kolonialpolitik näher

biete die Vorlage keine Veranlassung, da man es mit unabhängigen Staaten zu thun haß. und

von Annexion abgesehen werden solle. Aber er habe mit Freuden die Bewegung im deutschen Volke beobachtet, welche verlange, daß für die wachsende Bevölkerung Raum geschaffen werden müsse. Diese Frage werde immer dringen⸗ der. Tausende kräftiger wohlhabender junger Leute verließen jetzt das deutsche Vaterland auf Nimmerwiedersehen; ihr Ka⸗ pital wandere mit nach Amerika, während die alten arbeits⸗ unfähigen Leute Deutschland zur Last blieben. Deutschland müsse deshalb durch Kolonialpolitik Niederlassungen schaffen, in denen der Auswanderer die Zugehörigkeit zum Vaterlande behalte. Nun habe man hier zum ersten Mal Gelegenheit, diesem Gedanken wenigstens insofern praktische Geltung zu Ferschaser. als die Söhne besitzender Leute, die ihr väterliches Erbtheil in überseeischen Unternehmungen anlegen wollten, an diesem Unternehmen einen willkommenen Anschluß fänden. Wenn die englische Regierung in gleicher Lage wäre, sie würde sich keinen Augenblick besinnen, die Hand auf das Ganze zu legen und Alles anzukaufen. Kein Mensch habe in England dem Lord Beaconsfield über den An⸗ kauf des Suezkanals einen Vorwurf gemacht. Er könne daher der Regierung keinen Vorwurf machen, wenn sie dem deutschen Reiche die Ausgabe von 300 000 jährlich zumuthe, um so wichtige Handelsbeziehungen zu erhalten, und er sei überzeugt, daß der Reichstag zustimmen werde. Wenn auch nicht gleich in den ersten Jahren Alles in Angriff genommen werde, so werde doch der deutsche Unternehmungsgeist auf den Südsee⸗ inseln ein reiches Feld finden. Die Regierung werde haupt⸗ sächlich darüber zu wachen haben, daß auch die benachbarten Inseln nicht in fremde Hände kämen. Hätten andere Länder gefragt, welche Gefahr sie bei Gründung und Unterstützung ihrer Kolonien übernommen hätten? Die holländische Regie⸗ rung habe ohne Weiteres 1824 die Garantie für die Rente des Kapitals der Maatschappij von 37 000 000 Fl. über⸗ nommen. Man 12 heute in Deutschland zum ersten Mal vor der Nothwendigkeit einer solchen Unterstützung. Er bitte, die Vorlage anzunehmen, die nach seiner Ueberzeugung zum Besten der deutschen Nation gereichen werde.

Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, in dem Vortrage des Vorredners sei von vielen allgemeinen Dingen die Rede ge⸗ wesen, von der Sache selbst sehr wenig. Der Unter⸗Staats⸗ sekretär habe gemeint, daß die Artikel in den Journalen, welche gegen das Unternehmen erschienen seien, in Böswilligkeit ihren Ursprung hätten. Ihm (dem Redner) seien diese Artikel weit sachlicher erschienen als alle Beleuchtungen dieser Frage in den Regierungsblättern. In den Zolldebatten und bei sonstigen wirthschaftlichen Fragen sei er stets als Vertreter der Handels⸗ interessen eingetreten und er habe sich für überseeischen Handel von jeher lebhaft interessirt. Er glaube also, man könne ihm nicht leicht eine Antipathie gegen den Handel vorwerfen. Dieser Weg aber, der hier eingeschlagen werde, sei ihm in keiner Weise sympathisch. httöngetüge und

äuser wollten keine staatliche Subvention, darum habe ich auch die Regierung das einzige zahlungsunfähige Haus, welches nach den Südseeinseln arbeite, aus⸗ gesucht, um es zu subventioniren. Die Konkurrenten des Ge⸗ schäfts befänden sich ohne Reichsgarantie in guter Lage. Das Haus Godeffroy habe sich außer dem sege zwischen den Südseeinseln und Deutschland später auf die Plantagen ge⸗ worfen und damit den Grund zu seinen EE5 heiten geschaffen. Das habe man schon gewußt, als man die Motive zu dem Freundschaftsvertrage mit Samoa geschrieben habe. Man habe damals in den Grenzen einer vetneh cheg Handelspolitik dem um seine Existenz kämpfenden Hause die letzte Rettungsplanke reichen wollen. Man habe nicht gewollt, daß die Schuld des Sturzes des Hauses auf den Mangel an nationalem Schutz geschoben würde. Am Schlusse der damaligen ersten Berathung sei er (Redner) zu den Ministern von Bülow und von Stosch gegangen und ersterer habe gesagt, er wünsche, daß Kapitain Zembsch möglichst wenig von seinen Reiseaben⸗ teuern erzähle, weil sonst das Reich jene Plantagen erwerben müßte. Der Minister von Stosch und der Kapitän Zembsch hätten auch in Focge dessen geschwiegen und also stillschweigend bestätigt, daß diese Vorlage schon damals dreiviertel fertig gewesen sei. Die Unterstützung solle nun freilich im nationalen Interesse geschehen was er wiederum nicht sinden könne. In den Motiven würden dem Hause nur sehr dürftige Nachrichten mit⸗ getheilt, er sei also auf seine eigenen shrrscümn en angewiesen gewesen. Da habe er denn also erfahren, daß das Haus Godeffroy schon insolvent gewesen sei in Folge seiner frühe⸗ ren Geschäfte. Er wolle diesem Handlungshause das nicht zum

Vorwurfe rechnen, aber für eine Empfehlung desselben könne er es

auch nicht ansehen. Bereits 1877 sei das Haus in seinen Geschäften zuruͤckgeblieben, andere Häuser seien aber zu Hülfe gekommen, es sei 1878 eine Aktiengesellschaft gegründet, welche eigentlich nur das Geschäft Godeffroy fortgesetzt habe. Aber das habe nichts geholfen, darum seien 1879 noch mehr Aktien ausgege⸗ ben. Hauptgläubiger sei das Haus Baring in London gewor⸗ den, welches ursprünglich nur 30 000 Pfd. Sterl. zu fordern gehabt habe. Aber durch Nachgiebigkeit und Wohlwollen sei es dahin gekommen, daß im vorigen Jahre die Summe bereits 135 000 Pfd. Sterl. betragen habe. Nun seien aber für einige hunderttausend Mark Wechsel fällig gewesen und um diese zu bezahlen, seien dann Plan⸗ tagen verpfändet. Das Haus Godeffroy sei nun nicht insolvent geworden in Folge des Plantagenhandels, sondern in olge von Bergwerksspekulationen. Die anderen Handels⸗ häuser beklagten sich darüber, daß die Agenten des Haußes Godeffroy ihre Stellung als Konsuln des Deutschen Reichs oft verwendet hätten, um gegen sie vorzugehen. Namentlich hätten sie sich über die ungeheure Kontrole beschwert, welche von den Konsuln ausgeübt würde, und einige Handlungshäuser hätten erklärte, wenn diese Verhältnisse nicht aufhörten, würden sie Pswungen sein, in Zukunft unter fremder Flagge zu fahren.

Has Geschäft in den Südsee⸗Inseln sei dreierlei Art: Zu⸗ nächst der Großhandel zwischen den europäischen Ländern und jenen Inseln, der wesentlich in den Händen der deutschen Firmen sei und der neben dem Hause Godeffroy noch von 7—8 anderen deutschen Häusern mit Erfolg betrieben werde. Der zweite Handelszweig bestehe in dem Verkehr zwischen den einzelnen Inseln, dem Uüftatfn der Landesprodukte und dem Verkauf europäischer Erzeugnisse. Dieser Handel sei wesentlich in den Händen der Amerikaner und Engländer. Was das hens Godeffroy von den andern Geschäftshäusern unterscheide, ei der große Plantagenbesttz Er brauche doch nicht zu sagen, wie prekär die Ausbeutung eines solchen ungeheuren über⸗ seeischen Grundbesitzes sei. Man spreche davon, wie fruchtbar der Boden sei, wie schnell die Bäume wüchsen und daß Jeder, der dahin gehe, in wenigen Jahren Millionär werden müsse. Nun werde in den Motiven gesagt: Die Grundlage des Aktivums

seien die 150 000 englische Acres, welche das Haus Godeffroy

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8— 8

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auf Samoa besitze und welche einen Buchwerth von vier Millionen Mark haben sollten. Der Buchwerth sei aber häufig sehr verschieden von dem wirklichen Werth. Auch werde die Zahl von 150 000 Acres bezweifelt. Die Kapitäne Schleinitz und Werner sprächen nur von 120 000; faktischen Werth hätten aber jedenfalls nur die 5000 bebauten Acres. Zu dieser Ab⸗ schätzung habe er hier einen Adreßkalender von Fidchi aus dem Jahre 1879 sich mitgebracht, einer viel entwickelteren Kolonie als Samoa. Danach werde der Werth eines kultivirten Acres auf 1 Pfd. Sterl. 20 abgeschätzt. Das ergebe für 5000 Acres 100 000 Veranschlage er noch den Rest des unbebauten Landes auf 5 pro Acre, so ergebe sich eine Summe von 750 000 ℳ, welche den deutschen Reichsbürgern 4—5 Millionen kosten würde, eine Manipulation, die an einer anderen Stelle eine sehr scharfe Kritik auch von der “] erfahren haben würde. Nun könne man ja das unkultivirte Land noch kultiviren, und damit komme er auf die Frage der Ausbeute. Das Haus Godeffroy habe allerdings das Verdienst, die Cocafrüchte unausgepreßt nach Europa eingeführt und dadurch . dem Cocusöl auch noch die übrigen Bestandtheile dieser Frucht dem europäischen Konsum zugeführt zu haben. Würden die 140 000 unkultivirten Acres mit Cocuspalmen bepflanzt, so sei erst nach 7—8 Jahren ein Ertrag zu erwarten; allerdings gedeihe inzwischen die Baumwolle, aber in sehr geringem Maße. Hauptsächlich aber fehlten Arbeiter; denn die Eingeborenen seien faul und arbeitsunfähig. Man könne das Land nur mittelst fremder gedungener Arbeiter bebauen. Nach einer Angabe des offi⸗ ziellen Dokuments seien auf der Plantage, wie sie dem deut⸗ schen Reiche verpfändet werden solle, 30 000 Arbeiter zu be⸗ schäftigen, während, wenn er nicht irre, bis jetzt auf dieser Plantage nur 5— 600 Arbeiter beschäftigt worden seien. Man sehe, daß es keine Kleinigkeit sei, die Dinge so ins Auge zu fassen, daß ein praktischer Mann sich sagen könne, Deutschland unternehme hier etwas, in dem man einem Familienvater rathen könne, sein Geld anzulegen, weil möglicher Weise ein gutes Resultat zu erzielen sei. Auch welche großen Vortheile der deutsche Exporthandel von dücser Zinsgarantie haben solle, sei ihm nicht recht klar. That⸗ sache sei, daß von den dort eingeführten Waaren 78 Proz. englischen und nur 22 deutschen Ursprungs seien. Nun werde immer so viel der nationale Handel betont, der durch An⸗ nahme dieser Vorlage, welche das Haus Godeffroy retten solle, zugleich befördert werde. Aber ihm sei die Abschreft eines Aktenstückes zugänglich gemacht worden, eines Vertrages zwischen dem Hause Göbesßtoy und einem Kolonel Steinberg, welcher später als Abenteurer von den Samoa⸗Inseln geschafft sei, damals aber „lebenslänglicher“ Premier⸗Minister gewesen sei. Hierauf habe das Haus Godeffroy allen anderen deut⸗ schen Häusern Beschränkungen auferlegt wissen. wollen und speziell sollten deutsche Häuser für die Zukunft fern gehalten werden. die Hansestädte seien gegen die Vorlage, nur die Handels⸗ kammer von Leipzig, welches dadurch vielleicht seinen alten Ruf als Seestadt bewähren wolle, habe ihre SH er⸗ klärt, weil jährlich für 3000 Strümpfe von Leipzig nach den Samoa⸗Inseln verkauft würden. Die Aktiengesellschaft sei in den letzten Jahren nicht immer mit Ruhm genannt worden, zur Betreibung von Handelsgeschäften aber scheine sie ihm beson⸗ ders unpraktisch. Der Abg. Fürst Hohenlohe habe die Kolo⸗ nisationsfrage damit in Verbindung gebracht. Aber zur schweren Arbeit seien die Europäer auf Samoa nicht zu ge⸗ brauchen, und den deutschen Landsleuten sei es nicht zu em⸗ nach Samoa auszuwandern. Nun werde immer auf as Haus Baring hingewiesen, das die 150 000 Acres erwer⸗ ben würde, dem müßte Deutschland zuvorkommen. Nun, das sei durchaus nicht so bestimmt, das Haus Baring werde auch, ob mit oder ohne die Acres, vor Deutschland Respekt behal⸗ ten, aber in der Stille ihres Kabinets würden die Chefs über die Naivetät der deutschen Steuerzahler sich die Hände reiben, welche ihr Geld dorthin fließen ließen, um das Haus Go⸗ deffroy zu retten. Sicherlich sei die Regierung bona fide an die Sache gegangen, aber sie sei über die wahren Verhältnisse getäuscht worden, und er müsse dringend davor warnen, die Vorlage anzunehmen. Man würde damit nur das deutsche Geld hin⸗ auswerfen. Der Verfasser der Motive habe auf die englisch⸗ ostindische Handelskompagnie und die holländische Maatschappy hingewiesen. Aber dieser Vergleich sei durchaus verfehlt, und die Holländer würden sich todt lachen über die Exemplifikation

in diesem Hause auf die Geschichte der holländischen Maatschappij.

Dieselbe sei nur ein Kommissionär der holländischen Regierung, welcher beauftragt sei, die Produkte der England weggenom⸗ menen Kolonie nach Europa zu scheen und dort zu ver⸗ werthen. Dieselbe habe in den ersten acht Jahren große Verluste gehabt, habe tief unter Pari gestanden und hale sich erst allmählich dadurch heraufgearbeitet, daß sie der holländi⸗ schen Regierung nach der Revolution von 1830 in ihren Finanznöthen gegen wucherische Bedingungen 30 —40 Millionen

orsc2huß gegeben habe. Die holländische Regierung sei deshalb heftig von der Volksvertretung angegriffen. Man habe allmählich die Verbindlichkeiten gelöst und die Gesellschaft wieder zum Kommis der Regierung gemacht. Das habe keine Aehnlichkeit mit den jetzt hier geplanten Plantagenkolonien. Im Interesse der nationalen und handelspolitischen Ehre des deutschen Landes dürse der Reichstag nicht klüger sein wollen, als die gewiegten hanseatischen Kaufleute und müsse sich von dieser Unternehmung fern halten, deshalb beantrage er, die Vorlage ohne Kommissionsberathung in zweiter Lesung im Plenum zu verhandeln.

Der Bundeskommissar Geheime Legations⸗Rath von Kusserow erwiderte, er wolle bei der vorgerückten Stunde, zu⸗ mal schon ein Vertagungsantrag vorliege, heute nur Weniges erwidern, behalte sich aber eine ausführliche Widerlegung der Angriffe des Vorredners vor. Der Vorredner habe im Ein⸗ gange gesagt, er sei nicht gewohnt, anonyme Zeitungsartikel u schreiben, er könne daher nicht indentifizirt werden mit den

ngriffen, die in den Zeitungen gegen die Regierungsvorlage erhoben seien, so werde, glaube er (Redner), die ganze Rede des Vorredners das Haus überzeugt haben, daß die ganze In⸗ formation des Vorredners lediglich aus dem Lager der Gegner des Hauses Godeffroy stamme. Es sei unrichtig, wenn der Abg. Bamberger ferner gesagt habe, daß es darauf abgesehen ewesen sei, das Haus Godeffroy zu unterstützen. Eine solche

bsicht habe nie den verbündeten Regierungen vorgeschwebt. Gegen den verdeckten Vorwurf der Parteilichkeit müsse er die deutschen Marine⸗Offiziere dem Vorredner gegenüber entschieden verwahren; am Allerwenigsten hätten sich dieselben durch ihren Verkehr mit der Firma Godeffroy in ihrem Urtheil kaptiviren

Nachdem ein Pertagungsantrag angenommen war, be⸗ 8 8 8 8

lassen.

Alle bedeutenderen Handelskammern, besonders aber

seine Quellen nicht unter den gesucht habe.

Der Bundeskommissar blieb dabei 1 daß die Häuser, welche dem Abg. Bamberger das Material geliefert, als Kon⸗ kurrenten des Hauses Godeffroy auch dessen Gegner

eien. Die Marineoffiziere zu vertbeidigen, sei

Anlaß gewesen, als der Abg. [Bamberger seine Aeußerung

gegen dieselben auch jetzt noch nicht als verletzend Der Abg. Dr. Bamberger replizirte, es sei

dung, daß er (Redner) die Marineoffiziere beleidigt habe, das

sei ihm gar nicht eingefallen.

Der Präsident erklärte den Vorwurf der Ersindung einem Vertreter der verbündeten Regierungen gegenüber für unzu⸗

Wba vertagte sich das Haus um 5 Uhr.

merkte ber Abg. Dr. Bamberger persönlich, daß er keine Beschuldigung von I““ ausgesprochen und auch egnern des Hauses Godeffroy

Die Leitjiner Ztg.“ Messe in Kle

Messe wie während der ewesen für den Frühjahr⸗ um so mehr frühzeitige Osterfest hatte großen Entwickelung gebracht. De

zugebe. gent der Grossisten des In⸗ und

ine Erfin⸗ 1 8 fi zu drücken und

slles Roubaix, Gera, Glauchau,

88 chmacke verwandte englische

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche Anmeldung ge⸗ kommen: 293 Eheschließungen, 829 Lebendgeborene, 37 Todtgeborene

vom 11. April bis inkl. 17. April cr. zur

und 614 Sterbefälle.

Geraer und Greizer rein

In⸗ und Auslande noch auf Auch Roubaix und Markirch nahmen während Glauchau mit Kollektionen

Für den Herbst zeigt sich wiederum

zur Erledigung zu bringen.

e und Handel. gsex -; unter dem 22. April über die

derstoffen Folgendes: Die allgemeine Besserung des Geschäftsganges hat sc dieser Branche während der ochen vo 5 ials hat Grossisten zu größeren Abschlüssen

Steigerung des 58, babis bb

je var zwar nicht stark vertreten, denn das ZZZEE1“ 8 Geschäft derselben noch zu keiner

dies in den letzten Jahren stets der Fall gewesen ist,

zu Preiskonzessionen gefügig zu machen. jedoch dieses Mal nicht, der Markt war außerordentlich fest; zumal in Wolle weiteren höheren Preisen entgegen gesehen wird. Der vor⸗ herrschende Geschmack äußerte sich für Beiges in allen Variationen

und deutsche Fabrikate anschlossen, wie Melanges in Mohair und Lustres (Bradfort, Wüste⸗Giersdorf, Zittau). Gesucht waren dazu passende Besatzartitel in billigen und besseren Qualitäten (halbseidene 12588 wie Sammet, Vilvets). wollene

ie Fabrikanten dieser Waare durch Ordres vom Monate hinaus stark beschäftigt.

und gepreßt⸗farbigen Velvets. Auch diese Fabrikation (Linden bei mover, 1 voll u thun, um die Aufträge pünktlich Hannover, Berlin) hat vollauf magun,g portgeschänt 8EC1““

8 Kleiderstoffen, welches

derselben dokumentirt. Die

gegeben.

sto größer war das Kontin⸗ Auslandes, die gehofft, wie

ies gelang

Meerane), denen sich im Ge⸗

bereits gemeldet, ist Reservefonds enthält

Stoffe fanden gut Ab⸗

gute Ordres mit nach Hause, Amortisationen verbl. noch im Rückstande geblieben ist.

starke Nachfrage nach farbigen

eit Kurzem erfreulich lebhafter gestaltet. gt Engl san 2 Exporte nach Ostindien ansehnlichen Begehr für billigere baumwollene schottische Stoffe, während für Amerika in mittleren und besseren Genres belangreiche Ordres ertheilt worden sind. In guten Genres sind es vorzugsweise große Punkte, sogenannte Bomben⸗ muster ꝛc. gewesen, die, dem augenblicklichen Geschmacke und Bedarfe entsprechend, vorberrschend die Nachfrage für sich hatten. ( große Newyorker Häuser haben hierin gute Preise bewilligt, die hier nicht annähernd zu erzielen waren. Auch für spätere Lieferungen sind zu guten Preisen schöne Ordres in jenen Jacquardgenres mit Seide aufgenommen b rankfurt a. M., 22. April. . HarFren nent en in Frankfurt a. M. erzielte im vergan⸗ genen Jahre einen Reingewinn von 1 607 701 ℳ, von demselben ge⸗ langen zunächst für die Aktionäre 5 pCt. als Dividende zur Ver⸗ theilung und sollen dem Reservefonds 84 945 zugeführt werden. Nach Abzug der Tantismen für Aufsichtsrath und Direktorium ver⸗ bleiben 642 789 zur Verfügung der Generalversammlung. Wie

Wien, 22. April. De 8 Kaiserin Elisabeth⸗Westbahn weist auf der Hauptbahn eine Reineinnahme von 5 824 165 Fl. aus; nach Abzug der Zinsen und

seit längerer Zeit ziemlich flau lag, hat sich Namentlich zeigt England

Einige

(W. T. B.) Die Deutsche

die Superdividende auf 4 pCt. fixirt. Der nunmehr 1 286 889 (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der

eibt ein Ueberschuß von 115 727 Fl. Bei der

Strecke Linz⸗Budweis beträgt das Garantieerforderniß 1 099 514 Fl., bei der Strecke Salzburg⸗Tirol 1 884 183 Fl. Neumarkt⸗Braunau, Hetzendorf⸗Kaiser⸗Ebersdorf und der Wiener Verbindungsbahn verbleibt ein Ueberschuß von 281 152 Fl. Der

Stand sämmtlicher Reservefonds beziffert sich auf 3 250 262

Bei den Strecken

Fl.

n ,.

des Beutschen Reichs-Anzrigers und Königlich Preußischen Ataats-Anzeigerg: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

X 3 N Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und dar Central⸗Handelz⸗ register nimmt anr die Königliche Expebition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Vernsufe Terpachtangen, Submissgisnen etc.

4. Verloosung, Amertisation, Zinszahlung

R nu. s. w. von öffentlichen Papieren.

DOeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabrik

und Grosshandel. 8 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidenbank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

—-

Annoucen⸗Bureaus.

1„.„..

8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten. beilage. A.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Subhastations⸗Patent und Edictalladung.

In Zwangsvollstreckungssachen der Deutschen Grundkreditbank zu Gotha, Gläubigerin,

gegen b die Ehefrau des Kaufmanns H. Hahlo jun., Emma, geb. Deitelzweig, in Hannover, Schuld⸗ nerin, soll die der Schuldnerin gehörige Vollhöfnerstelle Hs. Nr. 2 in Behringen, bestehend aus: . A. den in der Gebäudesteuerrolle für Behringen unter Nr. 2 aufgefüͤhrten Gebäuden: 1) Scheune von Fachwerk, mit Ziegelsteinen gedeckt, 35 m lang und 10 ½ m breit, 2) Scheune mit Wagenschaueranbau von Fachwerk, mit Ziegeln gedeckt, 14 ½ m lang und 10 ½ m

breit,

3) Kuhstall von Fachwerk, mit Stroh gedeckt, 15 ½ m lang und 6 m breit,

4) Schafstall von Fachwerk, mit Stroh gedeckt, 14 m lang und 16 m breit,

5) Pferdestall von Fachwerk, mit Ziegeln gedeckt, 10 ½ m lang und 7 ½ m breit,

6) Häuslingshause von Fachwerk, mit Stroh ge⸗ deckt, 2 Wohnungen mit Kammern und Stal⸗ lung für Vieh enthaltend, 14 m lang und 16 m breit;

B. den unter Artikel Nr. 2 der Grundsteuer⸗ Mutterrolle für Behringen eingetragenen Grund. stücken, zusammen 178 ha 28 a 69 qm mit jährlichem Reinertrage von 201,81 Thlr., näm⸗ lich an Hofraum 59 a 52 qm, Garten 1 ha 62 a 14 qm, Höͤlzung 86 a 50 qm, Ackerland 83 ha 57 a 51 gm, Weide 83 ha 70 a 18 qm, Wiesen 7 ha 92 a 84 qm,

öffentlich meistbietend verkauft werden und ist dazu

Termin auf

Mittwoch, den 30. Juni 1880, Vormittags 10 ½ Uhr,

angesetzt, zu welchem zahlungsfähige Käufer sich im

Gerichtslokale hier einfinden wollen.

Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt

gemacht, können auch vorher auf der Gerichts⸗

schreiberei eingesehen, oder gegen Zahlung der

Schreibgebühren abschriftlich von Letzterer bezogen

werden. 8

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den

[10313]

bezeichneten Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur An⸗ meldung verselden im gedachten Termine unter An⸗ Rechtsnachtheils hierdurch aufgefordert, Meldenden im Verhältnisse

deohung 8 vchtsne daß für den sich ni 342 neuen s. an das Recht verloren geht.

Der Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag

an der Gerichtsstelle ver öffentlicht werden. Soltau, den 14. April 1880. Königliches Amtsgericht. I. G Beglaubigt: Gottschalk, Gerichtsschreibergeh.

8

dosso Oeffentliche Zustellung.

8 ³

Der Eigenthümer

Klemm hierselbst, Restaurateur (Kaufmann zuletzt Prenzlauerstraße Nr. aus dem Miethsvertrage vom

zu Berlin wohnha

den 12. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke Auszug der Klage bekannt gemacht.

Louis Falk, Invalidenstraße Nr. 139 zu Berlin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Burgstr. 28, klagt gegen den Carl Fr. 8*

4. Mai 1876, mit em Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung zur Zahlung von 175 nebst 5 % Zinsen seit eem 1. Januar 1880 und vorläufige Vollstreckbar⸗ eits⸗Erklärung des zu erlassenden Urtels, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Jüdenstraße 58, II. Tr., Zimmer 33, auf

der öffentlichen Zustellung wird dieser

(10307] Oeffentliche Zustellung.

Barbara Groß, ledige Inwohnerin von Neun⸗ burg v./W. und deren Kindskuratel haben gegen

bach, dessen Aufenthalt unbekannt ist, hierorts Klage auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem von der Barbara Groß am 16. Februar 1876 geborenen unehelichen Knaben Namens Wilhelm, sowie auf Bezahlung einer jährlichen Alimentation von 36 ℳ, die Entrichtung des Schulgeldes und der allenfallsi⸗ gen Leichenkosten innerhalb der 14jährigen Alimen⸗ tationsperiode und von 10 Entschädigung für Tauf⸗ und Kindbettkosten erhoben und den Beklag⸗ ten zu dem vom K. Amtsgerichte Amberg auf Mittwoch, den 31. Mai 1880, Morgeuns 8 Uhr, anberaumten Termin vorgeladen, was dem Beklag⸗ ten hiermit bekannt gegeben wird. Amberg, den 17. April 1880. Der Gerichtsschreiber am K. b. Amtsgerichte Amberg. 9 Schels. 8 8

8 8 (10310] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Johanna Lorsch, geb. Heilbrunn, von hier, zur Zeit in Offenbach a./M. wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Geiger hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Juwelier Gustav Lorsch, früher in Frankfurt a /M., jetzt unbekannt wo? abwesend, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung mit dem Antrage, zu erkennen, daß die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach getrennt, Beklagter als schuldiger Theil in alle denselben treffenden Nachtheile und in die Kosten verurtheilt werde, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Sb G 15 Königlichen Land⸗ erichts zu Frankfurt a/M. au 8 den 8. Juli 1680” Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a./ M., den 853 April 1880.

enker, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

110312] Oeffentliche Zustellun.

Auf Antrag des Kaufmanns Friedrich Andreas Storck in Frankfurt a./M., vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. de Bary dahier, wird der mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesenden Ehefrau desselben, Wilhelmine Christine Sophie, geb. Graf, aufgegeben, binnen vier Wochen zu ihrem genannten Ehemann zurückzukehren behufs Wiederherstellung des ehelichen Zusammenlebens, bei Meidung, daß angenommen werden wird, dieselbe habe ihren Che⸗ mann böswillig verlassen, und daß ihr die gesetz⸗ lichen Nachtheile dieses Verhaltens zur Last fallen werden.

Frankfurt a./Main, den 5. April 1880.

Königliches Amtsgericht. I. 3. gez. de Niem.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vorstehender Befehl bekannt gemacht.

Frankfurt a./ Main, den 19. April 1880.

Lenz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. 3.

(10818]0 Oeffentliche Zustellung.

Der Tischlermeister Ignatz Rosmus zu Groß⸗ u Ode e ist, wegen einer Darle

mit dem Antrage auf

Fehe auf den

Auszug der Klage beest gemacht.

1103171 Oeffentliche Zustellung.

ö s v Barbit von Lai⸗2 “” mund, Klempnermeister Gottlieb Leipold zu Cölleda,

klagen gegen den Fleischergesellen Carl Loehmas aus Cölleda, wegen 30 Entbindungskosten und 90 jährliche Alimente von der Geburt genannten Kindes bis nach dessen zurückgelegtem 14. Lebens⸗ jahre, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zah⸗ lung obiger Beträge und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Cölleda auf

dieser Auszug der Krah bekannt gemacht.

Hoschütz klagt gegen den Tischler und Häusler Franz Kaluza, früher zu Groß⸗Hoschütz, sodann a, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbe⸗ ns⸗Reflforderung von

225 nebst 5 % Zinsen seit Weihnachten 1879 erurtheilung des Beklagten

zur Zahlung dieses Betrages und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Abtheilung I., zu

6. September 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Die unverehelichte Anna Wilhelmine Geor⸗ ine Rathmann und deren außereheliches Kind, tamens Anna, Letzteres vertreten durch seinen Vor⸗

den 23. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

üller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts i. V.

1103221 Oeffentliche Zustellung.

Nr. 11101. Der Landwirth Philipp Merle und dessen Ehefrau Maria Anna, geb. Dörner, zu Huchenfeld, vertreten durch Geschäftsagent Joseph Grießel hier, klagen gegen den Bäcker Adam Merkle, ledig, von Huchenfeld, wegen einer Dar⸗ lehensforderung von 200 nebst 5 % Zinsen seit dem 24. Januar 1880 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung obigen Be⸗ trages und laden den Beklagten zur mündlichen1 Verhandlung ceg e alte Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Pforzheim au

8 Samstag, den 29. Mai 1880,

Vormittags 9 Uhr.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Pforzheim, den 84 April 1880.

gmund, 18 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[10328] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann 8 Loewe zu Posen, ver⸗ treten durch den Kaufmann Isaak Jastrow zu Rogasen, klagt gegen den zu Rogasen wohnhaft gewesenen aber flüchtig gewordenen Kaufmann Herrmann Krause, aus dem Wechsel vom 18. Fe⸗ bruar 1880, mit dem Antrage auf Zahlung von 200 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Königliche Amtsgericht zu Rogasen auf den 30. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage n e“

Hoer

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

110308] Oeffentliche Zustellung.

Der Vorschußverein in Rndolstadt, einge⸗ tragene Genossenschaft, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Mohr hier, klagt gegen den Landwirth erdinand Reusche, von Teichel, jetzt unbekannten ufenthalts, aus einem von demselben unter dem 24. Dezember 1879 ausgestellten Wechsel über 478 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 478 Wechselsumme nebst 6 % Verzugszinsen daraus, vom 24. März 1880 ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf

den 21. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr,

zugelassenen Anwalt zu bestellen. Auszug der Klage bekannt gemacht. Rudolstadt, 88 17. April 1880. Wudray, Serichtsschreiber des Landgerichts. [10319] 1“ Oeffentliche Bekanntmachung. Der Winzer Joseph Marco aus Dambach (Kreis Schlettstadt), der Zeit als Soldat beim üsilier⸗Bataillon des 2. Thüringischen In⸗ anterie⸗Reaiments Nr. 32 zu Hersfeld in Gar⸗ nison, ist durch Beschluß vom 7. April 1880 für einen Verschwender erklärt und demselben ver⸗

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser bs

Hellmuth zu Dambach vor Gericht zu stehen, Ver⸗ gleiche abzuschließen, Darlehen aufzunehmen, Mo⸗ biliarkapitalien in Empfang zu nehmen und darüber zu quittiren, zu veräußern oder seine Liegenschaften mit Hypotheken zu belasten.

Barr im Elsaß, den 14. April 1880. Kaiserliches Amtsgericht. Dr. Peucer.

81

[103211]

Verkaufsbekanntmachung Aufgebot.

In Sachen, betreffend den Konkurs der Gläubi⸗

ger des Maurermeisters Heinrich Hollenbeck zu Bramsche ist auf Antrag des Konkursverwalters die Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse ge⸗ hörigen Immobilien angeordnet.

Demnach steht zum öffentlich meistbietenden Ver⸗

kauf dieser unten näher bezeichneten Grundstücke, mit dem auf denselben befindlichen Wohnhause und Stallgebäude Nr. 231 a. und b. der Häuserliste von Bramsche,

ermin auf Dienstag, den 8. Juni 1880, Nachmittags 5 Uhr,

im Hotel Remde zu Bramsche an.

Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche an den

edachten Immobilien, Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ Lealiche fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ding⸗

iche Rechte, insbesondere auch Servituten und

Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefor⸗ dert, solche Rechte in dem gedachten Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls letztere für die sich nicht Mel⸗ 1 jrd di denden im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser gehen.

Diejenigen, welche bereits unter Beanspruchung

der abgesonderten Befriedigung aus dem Erlöse der fraglichen Immobilien ihre Hypothekenforderungen in dem Konkursverfahren angemeldet haben, sind von der Anmeldepflicht befreit.

Die Verkaufsbedingungen liegen vom 1. Juni 1880

an auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Ein⸗ sicht aus.

um Verkaufe kommen folgende Parzellen, als: 39 Parz. Kartenbl. 1 Nr. 374/104, die kleine Marsch, 5 a 40 qm (Wiese), 1 1 2) Parz. Kartenbl. 1 Nr. 375/103, die kleine Marsch, Hausgarten, 10 a 86 qm, 1 3) Parz. Kartenbl. 1 Nr. 376/103, die kleine Marsch, 5 a 02 gam (Hofraum), b 4) Parz. Kartenbl. 1 Nr. 377/103, die kleine Marsch, 19 a 03 qm (Acker), 5) Parz. Kartenbl. 1 Nr. 378/104, die kleine Marsch, 8 a 90 qm (Wiese). 8 Malgarten, den 19. April 1880. Köaigliches Amtsgericht G. v. Einem.

[10318] 8 8 Ja Sachen, betreffend das Aufgebot der, bezüg⸗

lich des im Grundbuche von Natingen Band 1.

Blatt 3 Abtheilung III. Nr. 3 für die Kinder erster

Ehe des Courad Daniel zu Natingen eingeteägenen

Ingrossats ad 13 Thlr. 7 Sgr., in der Subhasta⸗

Uonssache Joseph Krollpfeifer in Natingen (K. 1, 79)

gebildeten A dns Amts⸗

t zu Borgentreich am 6. April Hieseee; 28 Namen des Königs für Recht

der Ehefrau Maria Seise zu Natingen 6.“ 2 im Feben vom 6. April 1880 geltend gemachten Rechte auf die Spezialmasse vorzu⸗ bebalten, alle unbekannten Interessenten aber mit ihren Ansprüchen auf die Masse auszu⸗ schließen. 8 vöegenteig, den 6. April 1880.

erkannt:

nigliches Amtsgericht.

8 .

3 1 119as-. das am 8. d. M. verkündete Urtheil sind die Inhaber der Abth. III. Nr. 2 Bd. 10 Bl. 5 des Grundbuchs von Legden für den Kaufmann Johann Gerhard Schwieters bei Legden auf Grund der Ur⸗ kunde vom 25. November 1817 eingetragenen Post von 125 Thalern mit ihren Ansprüchen ausge⸗- schlossen. 1

Ahaus, den 12. April 18850. Königliches Amtsgericht.

ehre, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I.

edeck, Gerichtsschreiber des Köͤniglichen Amtsgerichts.

boten worden, ohne den Beitritt des zu seinem Bei.

stand gerichtlich ernannten Bürgermeisters Carl