1880 / 98 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

fEFrsera te für den Deutschen Reichs⸗ und Körigl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein 3 8 & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, 1 Büttner & Winter, sowie alle übrigen größere is

Annoncen⸗Bureaus. 8 1 chen Staats⸗Anzeiger. 2 188

mortifizirender Werthpapiere: No. 268 Sei Ministerial-

1““ 1

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

5. Industrielle Etablissements, und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

9. Familien-Nachrichten.

Fabriken 8

In der Börsen-

MR beilage.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

erlin, Dienst

hierselbst in Gemäßheit des §. 7 Nr. 1 des Aus⸗ fahruagsgesches e;8 1870 te 12 .- 710681 . es §. er Grundbuchordnung rücksi e 110681] Oeffentliche Zustellung. Ackerstücks zu 100 Ruthen, jetzt noch 73 Ruthen In der bei dem Königl. Landgerichte in Bonn unter den Hasenrecke Winterfeld 17. Wanne Nr. 1 schwebenden gerichtlichen Theilungssache des Michael des Aufgebotsverfahrens beantragt, auch von der Land, Müller zu Endenich, Klägers, vertreten durch Antragstellerin ihr Eigenthum an dem qu. Grund⸗ Rechtsanwalt Humbroich stücke glaubhaft gemacht ist, so werden alle Die⸗ 8 gegen jenigen, welche ein Recht an dem Grundstücke zu die Erben der zu Lengsdorf verlebten Eheleute haben vermeinen, hierdurch öffentlich geladen, ihre Leonard Schloesser und Elisabeth Eick, worunter Ansprüche spätestens in dem auf die früher minderjährige, jetzt großjährige Elisabeth den 22. Juni 1880, Schloesser, früher Dienstmagd in Bordeaux, jetzt Morgens 9 Uhr, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, ladet vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzten Auf⸗ der Kläger Land die genannte Elisabeth Schloesser gebotstermin geltend zu machen, unter dem Rechts⸗ vor das Königliche Landgericht 8 Civilkammer) in nachtheile, daß nach Ablauf dieser Frist die Antrag⸗ Bonn in die zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ stellerin als Eigenthümerin in dem Grundbuche streites bestimmte Sitzung vom 31. Mai 1880, eingetragen werden wird und daß, wer die ihm ob⸗ Vormittags 10 Uhr, um über folgenden Antrag liegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen erkennen zu hören: einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Königl. Landgericht wolle in Verfolg des Urtheils Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erwor⸗ vom 21. Juni 1879 und unter Reassumtion der ben hat, nicht mehr geltend machen kann. durch die Großzährigkeit der Elisabeth Schloesser Holzminden, den 15. April 1880. unterbrochenen Instanz das am 4. Oktober 18è79 auf Herzogliches Amtsgericht. der Kanzlei des Königlichen Landgerichts zu Bonn Schömers. hinterlegte Gutachten des Experten Hünten bestätigen,

[10688] . Nachdem der Schlosser Friedrich Bickel von Ober⸗ schönau die Eintragung des auf den Namen des Müllers Johannes Bickel, Mathäus Sohn zu Ober⸗ schönau katastrirten in Oberschönauer Gemarkung gelegenen Grundstückes:

L. 40. 12 a 09 qm Wiese im Steinhauk unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Oberschönau auf seinen Namen beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens bis zum Aufgebotstermine den 26. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der obige Antragsteller als Eigenthümer in dem Grundbuche eingetragen wer⸗ den wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundstück erwirbt, nicht mehr geltend machen kann und sein Vorzugsrecht gegenüber denjenigen, sderen Rechte innerhalb der Ausschlußfrist angemel⸗ det und demnächst eingetragen sind, verliert.

zum Sequester bestellten Schulzen Iberdorf zu Lichten⸗ ees 2

hagen, Vg; ve eene nach vorgängiger An⸗

behör gestatten es Grundstücks mit Zu⸗ Zusammenstellung -vbangen 1 2 Doberan, den 23. April 1880. heint auf Grund amtlicher Mittheilungen jedes Vierteljahr, s. Cireular-Verfügung V.

v11666“ I. Eö“ blatt für die gesammte innere ees 1869 No. 11 Seite 273.) 8

Amtsgericht. 8 (No. XLI. s. Eeichs- u. Staats-Anzeiger von 1880 No. 44. Erste Beilage.)

Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber Krull. 8 Sehnldverschrelbungen der oonsolfdirten 4 ½ % Staats-Anlelhe: II. Andere Pfandbrlefe. lit. C. No. 44 496 über 500 Thlr. Iit. B. No. 16 708. 16 709. Die Sechlesischen 4 proz. Pfandbriefe Lit. C. Ser. III. N 1738 18 383 über 100 Thlr. x. über 100 Thlr., Ser. III. No. 3029 über 300

Sohuldverschrelbung der oönsolldirten 4 % Staats-Anlelhe: Lit. B. No. 20 251 über 8000 Lit. C. No. 22 447 über 1000

Vormals Kurhesslscehe Prämien-Scheine: 1694 No. 42 332 über 40 Thlr.

Sohuldverschrelbungen A. a. No. 33. 145. 423. 448. 1959. Lit. A. b. No. 40. 501. No. 330. 331. 491. 788. 1659. 1682. 1832,

Amortisation angemeldeter und gerichtlich zu me 12. November 1869, Staats-Anzeige

T 11“ u“

Berlin-Potsdam Magdeburger Eisenbahn: Die Priorita ts- Obligationen Lit. C. neue No. 57 141. nebst Coupons und Talon, No. 3343; die Talons der Prioritäts-Obligationen Lit. C. neue Emission No. 37 577. 37 578. 44 578 80. 55 778. Aktie No. 1485. Die Dividendenscheine Ser. IV. No. 1 bis 10 nebst Talon zu der Aktie No. 89 381, die Zinscoupons Ser. I. No. 9 bis 12 nebst Talon zu der Prioritäts-Obligation Lit. F. No. 13 521.

Berlin-Stettiner Bisenbahn: Aktien No. 9647. 18 268. 27 504. 70 237. 77 309. 77 310. 99 482. 99 563. 99 564. 99 565. 99 584 über je 200 Thlr. und No. 52 989 a. über 100 Thlr.

Breslau-Schweidnltz-Frelburger Elsenbahn: Prioritäts-Aktien No. 179. 857 über je 200 Thlr., Stamm-Aktien No. 10 474. 10 524. 10 787. 13 965 vom 19. Axgust 1854 (ohne Littera) III. Emission à 200 Thlr.

Oölm-Mindener EHsenbahn: Aktien: No. 51 919. 74 910 à

[10709]

Ansprüche an des 18. Orts auf dem Hypotheken⸗ buchsfolio des Colonats Fritzemeier Nr. 12 zu Lüdenhausen eingetragene Darlehn zu 25 Thaler sind unter Androhung der im §. 77, 6, des Prozeß⸗ gesetzes von 1859 angedrohten Rechtsnachtheile am

Freitag, den 11. Juni 1880, Morgens 9 Uhr, anzumelden und zu begründen.

Hohenhausen, den 23. April 1880.

Fürstliches Amtsgericht.

Kirchhof.

Ser. No. 8421.

; 5. 12 741 der Nassauischen Landesbank: Lit. . 8 20 981. 675. 760. 976. 979. 1073. 1823. 1906. 31 781. 762. 971. 1148. 1985. 2170. Lit. A. c. 4458. Lit. 180 1 .137. 138. 139. 232. 904. Lit. C. a. No. 2176. 2981. Lit. 19 339. 88 No. 2497. 2544. 5753. Lit. C. c. No. 653. 2182. 2455. 2644. 15 311. 3721. 3096. 3097. Lit C. d. No. 1020. 1026. 1521. 2068. 2069.

13 028. ,20 352.

26 561. 27 755. 31 580.

16 305. 17 270.

15 515. 17 509. 17 594. 17 847. 32 375. 33 252. 35 679.

16 304.

24 745

[10741] In unserer Rechtsanwaltsliste ist vermerkt wor⸗

*

No. 7680. 8515. 8516. 8517.

1 Notar, Justizrath Gansen in Bonn,

dem Widersprechenden die Kosten zur Last legen. Zum Zwecke ies hiermit bekannt gemacht.

Teusch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Henriett. Rypinska von hier klagt gegen den früheren Eigenthümer Johann Milszewski, früher in Schönwalde, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltsortes, wegen 126 rückständi⸗ ger Zinsen des im Grundbuche des Beklagten, Neu⸗ Mocker, Abthl. III. Nr. 3, eingetragenen Kapitals

on 1200 ℳ, verzinslich zu 7 %. mit dem Antrage

uf Verurtheilung des Beklagten, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgerichts zu Thorn auf den 30. Inni 1880, Vormittags 9 Uhr, 8 Feam Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Thorn, den 16. April 1880.

Matthes, 8 Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

(106e- Oeffentliche Zustellung.

„Der Eigenkäthner Franz Jablinski zu Elgenau klagt gegen die Schmiedemeister Albert und Louise Hahnke schen Eheleute zu Amerika wegen Löschungs⸗ ewilligung der auf Elgenau Nr. 113 Abth. III. Nr. 2 für die Verklagten eingetragenen Post von 90 mit dem Antrage, die Verklagten zu verur⸗ theilen, über die Abtheilung III. Nr. 2 eingetragene Post zu quittiren und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Gilgenburg auf den 25. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ““ Rzymski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. v. c.

110750] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Hanchen Sophie Caroline Eli⸗ sabeth Knaack, geb Starcke, zu Hamburg, ver⸗ treten dur h den Rechtsanwalt Dr. Westphal, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Heinrich Knaack, früher zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg auf den 25. Juni 1880, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 26. April 1880. 1 Schlickau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer II.

[10661] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Bernhard Hartmann zu Barmen, in seiner Eigenschaft als gerichtlich ernannter Vor⸗ mund der minderjährigen Kinder aus der Ehe der verlebten Eheleute Kassirer Wilhelm Dahl und Johanna, geb. Hartmann, zu Elberfeld, klagt durch Rechtsanwalt Kranz gegen 1) die Wittwe Bandwirker Peter Carl Dahl, ohne Geschäft, zu Langerfeld, 2) sden Bandwirker August Dahl zu Barmen, 3) den Bandwirker Carl Dahl zu Lan⸗ gerfeld, und 4) den Fabrikarbeiter Gustav Dahl, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, alle in ihrer Eigenschaft als Erben und Rechtsnachfolger des verlebten Kassirers Wilhelm Dahl zu Elber⸗ feld auf Theilung und ladet den Mitbeklagten Gustav Dahl zur mündlichen Verhandlung der Sache vor die II. Civilkammer des K. Landgerichts zu Elberfeld auf den 3. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Elberfeld, den 22. April 1880.

Der Landgerichts⸗Sekretär: An der Mahr.

110664] Aufgebot.

Demnach von der Wittwe des Nag chmieds

ddie Parteien Behufs Ziehung der Loose vor den 110703] mit den Theilungsoperationen bereits beauftragten verweisen, beurkunden, daß an Stelle des Herrn Assessors Schmitz der Herr Landgerichts⸗Rath Broicher zum Kommissar ernannt worden ist und der Masse oder

der öffentlichen Zustellung wird

der Ehefrau Franz Heinrich Josef Schmitz, Sofie, geb. Meffert, zu Königswinter, 8

gegen den Franz Heinrich Josef Schmitz, Tapezierer zu Königswinter,

des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung bekannt gemacht.

8 Aufgebot.

In einem am 2. November 1847 zwischen dem Einwohner Claus Eggert Zilitzer in Neumünster und dem Arbeiter Friedrich Rixen daselbst errichteten Kaufkontrakt über das im II. Quartier sub Nr. 96 in Neumünster belegene jetzt Seegersche Grundstück ist dem Verkäufer Zilitzer ein Kapital von 1080 verschrieben, welches im Neumünsterschen Schuld⸗ und Pfandprotokoll Tom. III. Fol. 499 protokollirt ist. Die Erben des gedachten Zilitzer haben, da die

Steinbach⸗Hallenberg, den 19. April 1880. Koönigliches Amtsgericht.

[107000) Bei der nothwendigen

Subhastation des Grundbuche von Exin

latt Nr. 207 eingetragenen,

Grundstücks ist auf Grund der in Abtheilung III. unter Nr.6 für den Kaufmann Itzig Lewin Morris in Chodziesen auf Requisition des Prozeßrichters vom 22. Mai 1862 eingetragenen Forderung von 11 Thalern 22 Silbergroschen 6 Pfennigen nebst

Forderung von 1080 bezahlt, der Kontrakt aber V verloren gegangen sein soll, behufs Erwirkung der Tilgung im Schuld⸗ und Pfandprotokoll ein Auf⸗ gebot beantragt. In Gewährung dieses Antrages werden Alle, welche aus der obgedachten Verschreibung und dem darauf beruhenden Protokollat Ansprüche und Rechte herleiten zu können vermeinen, hierdurch aufgefor⸗ dert, solche spätestens in dem auf 1 Dienstag, den 27. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, der Inhaber der Ur⸗ kunde auch dieselbe vorzulegen, widrigenfalls der gedachte Kaufkontrakt, soweit es die Verschreibung der 1080 betrifft, für kraftlos erklärt und das Protokollat im Schuld⸗ und Pfandprotokoll getilgt werden wird. 4 Neumünster, den 20. April 1880. Königliches Amtsgericht

ö Aufgebot.

Die Ehefraun des Mühlenbesitzers Eduard Bauer zu Langenholzhausen hat das Aufgebot der durch Cession vom 28. Oktober 1859 auf sie übergegangenen und bescheinigter Maßen durch eine Feuersbrunst im Jahre 1876 zerstörten Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Colons Nagelsmeier N. 11 das. über ein dem letztern vorgestrecktes und am 24. Mai 1841 auf dessen Colonat 12. Orts grossirtes Darlehn zu 300 Thalern beantragt. Der

in dem auf Dienstag, den 22. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

erklärung der Urkunde erfolgen wird. Hohenhausen, den 23. April 1880. u.““ Fürstliches Amtsgericht. Kirchhof. 8

[10683] Zwangsversteigerungs⸗Proclam.

Auf Antrag eines protokollirten Gläubigers ist die Zwangsversteigerung der dem ½ Hufner Jochim Lüders in Fehrenbötel gehörigen Halbhufe daselbst verfügt; es werden daher die Hebungsbeamten auf⸗ gefordert, die von dem ꝛc. Lüders in Rückstand ge⸗ lassenen Abgaben innerhalb 6 Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung, hierselbst anzugeben, event. wird ihnen oder den sonst berechtigten, nicht proto⸗ kollirten Gläubigern freigelassen, gegen den Verkauf zu protestiren. Termin zum Verkauf ist angesetzt auf Sonnabend, den 19. Juni 1880, Nachmittags 3 ½ Uhr, 2 Peuse des Gemeindevorstehers Gloy in Fehren⸗ el.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termin im Verkaufslokal, sowie auf der hie⸗ sigen Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Segeberg, den 17. April 1880. 1

Königliches Amtsgericht. II.

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110680]

Gütertrennung. In Sachen

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L

hat das Königliche Landgericht zu Bonn, II. Ci⸗ vilkammer, durch Urtheil vom 1. April 1880 die zwischen den Parteien bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt.

Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit art. 11

Vonn, den 23. April 1880. Der Gerichtsschreiber: Donner.

6 Solbrig.

in⸗ 8 2

Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesteng.

8 zerbrochenem Zifferblatt und abgebrochenem gefunden

an Stelle des Fräulein König haben das Aufgebot beantragt.

bezeichneten Sachen Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 21. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte im Geschäfts⸗ zimmer Nr. 5 des Amtsgerichtsgebäudes am Sa⸗ piehaplatze anstehenden Aufgebotstermine anzumel⸗ den, mit der Verwarnung, daß den unbekannten Verlierern oder Eigenthümern, welche sich nicht ge⸗ meldet haben, nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Er⸗ hebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber aus⸗ geschlossen werden wird.

[10672]

nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt

rung der beschlagnahmten Häuslerei Nr. 10 zu

2) zum Ueberbot am

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗

statt.

5 % Zinsen und 1 Thaler 5 Silbergroschen und einem nicht festgesetzten Kostenbetrage, der Kauf⸗ gelderrückstand in Höhe von 40 28 der Kauf⸗ mann Itzig Lewin Morris’'schen Spezialmasse über⸗ wiesen worden. Auf Antrag des Kurators der Masse, Gerichts⸗ assistenten Moldenhauer in Exin, werden alle Die⸗ jenigen, welche auf den Kaufgelderrückstand Ansprüche geltend machen wollen, aufgefordert, dieselben bei dem hiesigen Amtsgerichte, Abtheilung II., spätestens in dem auf den 16. Juni 1880, um 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine, bei Vermeidung der Ausschließung anzumelden. Exin, den 23. April 1880. Königliches Amtsgericht.

16

[10660910 Bekanntmachung.

Es baben angezeigt:

a. Fräulein Gertrud Koenig in Posen, daß sie am 18. September 1879 die Hälfte eines goldenen Medaillons,

. der Posthauswärter Walenczak in Posen, daß er am 9. Dezember 1879 zwei Stück Kassen⸗ scheine über je 5 ℳ,

. die Schutzleute Klemm und Zapf in Posen, daß sie am 22. Dezember 1879 gemeinschaft⸗ lich ein Thalerstück, ein 50⸗Pfennigstück und ein 10⸗Pfennigstück, der Gypsfigurenfabrikant und Hauseigenthü⸗ mer Max Biagini in Posen, daß er am 27. Dezember 1879 einen goldenen Siegel⸗ ring mit dunkler Platte, der Cigarrensortirer Oswald Okowiak in Posen, daß er am 12. April 1880 drei Hun⸗ dertmarkscheine, der Herr Herrmann Goldbach zu Posen, daß er im September 1879 eine Damenuhr mit

Zeiger habe. Die betreffenden Finder resp. die Ortsarmenkasse

Es werden demnach Alle, welche an den vor⸗

den 19. April 1880. 1“ Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. Dr. Traumann.

osen,

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte

emachtem Prollam finden zur Zwangsversteige⸗

ichtenhagen mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Donnerstag, den 8. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr,

Freitag, den 30. Juli 18800), Vormittags 11 Uhr, stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Donnerstag, den 8. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr,

Jünke sen. geb.

im

zuletzt dem Thomas Nadskakula gehörig gewesenen

Berlin:

sden, daß der Rechtsanwalt Galster seinen Wohnsitz von Herford nach Bielefeld verlegt hat. 8 Bielefeld, den 26. April 1880.

Königliches Landgericht.

[10736]

In die Liste der beim Hanseatischen Oberlandes⸗ gericht zu Hamburg zugelassenen Rechtsanwälte ist nach gesetzlicher Beeidigung eingetragen:

Dr. Karl Martin Hartmann in Hamburg.

Hamburg, den 26. April 1880.

Das Hanseatische Oberlandesgericht. Zur Beglaubigunhg: R. Prien, Sekretär.

Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig.

Der von der unterzeichneten Gesellschaft ausgefer⸗ tigte Versicherungsschein

Nr. 16413, ausgestellt am 9. Dezember 1865 auf das Lebven des Herrn Carl Daniel Ernst „Beißner, Kunstgärtners in Celle, ist bei uns mit dem Antrage auf Mortifikation als verloren angezeigt worden.

In Gemäßheit von §. 15 der allgemeinen Ver⸗ sicherungsbedingungen unseres revidirten Statuts wird dies hiermit unter der Bedeutung bekannt ge⸗ macht, daß dieser Versicherungsschein als nichtig be⸗ trachtet werden und an seiner Stelle ein Duplikat ertheilt werden wird, wenn innerhalb eines Jahres, vom untengesetzten Tage ab, ein Berech⸗ tigter bei uns sich nicht melden sollte.

Leipzig, den 28. April 1880.

Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig.

Kummer.

Die mit einem jährlichen Gehalte von 900 verbundene Kreisphysikatsstelle des Kreises Mogilno ist sofort zu besetzen. Geeignete Be⸗ werber fordern wir auf, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Bromberg, den 6. April 1880. Königliche Regierung, Abthei⸗ lung des Innern.

[10729]

Glockenhängung in Verlin.

Die große Glocke der hiesigen St. Marienkirche, gegossen im Jahre 1520, 7 Fuß 4 Zoll im Durch⸗ messer, 7 Fuß 8 Zoll hoch, 197 Centner wie⸗ gend, hatte früher die gewöhnlichen Zapfen; es waren zum Läuten 5 Mann erforderlich, welche sie bei angestrengter Arbeit nur soweit zu schwin⸗ gen vermocht n, daß sie auf der einen Seite an⸗ schlug. Nachdem im Monat März d. J. der Ap⸗ parat nebst Klöpfel des Königl. Kreisbaumeisters Herrn Ritter in Trier angebracht ist, sind nur 3 Mann erforderlich, welche mit Leichtigkeit die Glocke so hoch schwingen, daß sie von beiden Seiten weich und volltönend anschlägt. Bei der zweiten Glocke, im Gewicht von 4080 Pfund, ist der Ap⸗ parat ebenfalls angebracht; sie wird jetzt mit der größten Leichtigkeit von einem Mann gezogen, wäh⸗ rend früher 2 Mann nöthig waren. Der von Holz konstruirte Glockenstuhl wird nicht im geringsten bewegt und das Gemäuer des Thurms kann daher niemals leiden. Wir sprechen Herrn Kreisbau⸗ meister Ritter unsere vollste Anerkennung in Betreff des von ihm konstruirten Apparates aus. Berlin, 8. September 1875. 8

Die vereinigten Gemeinde⸗Kirchenräthe von

St. Nikolai und St. Marien. M Dr. Brückner,

Probst u. General⸗Superintendent in Berlin.

H. Lietzmann, Keibel, Kommerzien⸗Rath. Geh. Justiz⸗Rath. Das obige Attest kann ich heute nach Ablauf von fast 5 Jahren in jeder Beziehung bestätigen. Die große Glocke ist während dieser Zeit an jedem Sonn⸗ und Festtag mit Leichtigkeit geläutet worden.

Berlin, 19. April 1880.

H. Lietzmann, Kommerzien⸗Rath. Prospekt, Zeichnung, Atteste werden franko eingesandt und die von den Interessenten leicht an⸗ zubringenden, jetzt 10 % billigeren Hänge⸗Apparate geliefert durch Vermittelung des Patent⸗Inhabers Ritter, Königl. Baurath zu Trier.

Redacteur: Riedel. 8

Verlag der Expedition (Kef sel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage),

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 24. Juni der Gerichtsschreiberei und

außerdem ein Fahrplan der Königlichen Ostbahn.

Ausche.

Gewerbeordnung von 1869

Lit. B. a. No. 3948. 4088. Lit. E. b. 9079. 9080. 9081. 9082. 9083.

Rentenbriefe der Provinz Brandenburg: Lit. A. No. 8341. 8342 à 3000 ℳ, Lit. B. No. 3679. 3680 à 1500 ℳ, Lit. C. No. 9019 300 ℳ, Lit. D. No. 7268. 7269. 7270. 7271 à 75

Rentenbrief der Provinz Sochleslen: Lit. B. No. 3792 über 1500

Rentenbriefe der Provinz Sachsen: Lit. A. No. 12 513 über 3000 (1000 Thlr.), Lit. B. No. 3441 über 1500 (500 (hlr.), Lit. C. No. 17 109 u. 17 110 über je 300 (100 Thlr.), Lit. D. No. 14 903. 14 904 u. 14 905 über je 75 (25 Tblr.).

Rentenbrief der Provinz Hannover: Lit. A. No. 177 upber 3000 (1000 Thlr.).

Sochuldverschrelbung der Elohsfeldsohen Tlülgungskasse: Lit. B. à 4 % No. 1372 über 1500 (500 Thlr.).

Schuldverschreibung der Paderborner TüHgungskasse: Lit. D. No. 4102 à 600 nebst Coupons Ser. X. No. 3 u. 4.

Pfandbriefe der sochlesisochen Landsohaft.

I. Altlandschaftliche Pfandbriefe: à 3 ½ %.

LW.

08.

LW.

08. NG.

Lubie Ober 1 . 8 8 Lampersdorf, Kr. Steinau Raschowa etc.. .

36 772. 42 536. 7337. 7121. 12 563. 16 042. 29 849.

4257. 6924. 6941. 9358. 9512. 11 161.

77. 3583. 6927. 6948. 9039. 15 599.

Bergisch-Märkische Stammaktlen à 100 Thlr.: No. 64 . n. 68 921. 100 254 56. 110 880. 128 424—29. 259 743. 316 741 50. 590 249.

Berglsch-Märkische Prioritäts-Obligation III. Serle Lit. B. à 100 Thlr.: No. 144 696. Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligatlonen V. Serle à 200 Thlr.: No. 24 347, desgl. à 100 Thlr. No. 42 989. Ma itäts-Obligatlonen VI. Serie 500 1g 200 Thlr. No. 15 623. 17 891. 24 456. 35 678, desgl. à 100 Thlr. No. 44 028. 55 304. 56 024. 77 870. 77 871. 82 416. 97 365. 101 355. 109 118 Märkische Prioritäts-Obligatlonen erie 500 5208. 7705. 7706, desgl. à 200 Thlr. No. 19 340, desgl. à 100 Thlr. No. 42 416. 51 121 27. 61 379. 68 650. 75 100. 77 174. Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obligatlon I. Serle à 100 Thlr.: No. 3881. 6“p u-Prioritäts Obligationen ET“ e No. 4378. 814 852. 14 855. 25 935. 27 992. 27 993. 27 997.

. à 20 . à 1000 590 16090

0. à 100 9„ 82]

200 Thlr.

joritäts-Obligationen II. Emission No. 5837 à 200 Thlr. bpron. rg nte 925“010414. 13664. 16105. 16995 à 100 Thlr. 4proz. Prioritäte-Obligationen III. Emission Lit. A. No. 7863 à 200 Thlr. 3 No. 9300. 10 249. 10 563. 11 609 à 100 Thlr. 4proz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. A. No. 26 695. 32 306. 40 852 à 100 Thlr. 8 4 proz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. B. No. 50 191 61 948 à 100 Thlr.

Halle Sorau-Gubener Eisenbahn: Stamm-Aktien and 49 961, Prioritäts-Obligation Lit. B. No. 1263.

Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn. Prioritäts-Stamm-Aktien No. 17 636. 20 567. 20 842. 28 381 und 28 382.

Inische Eisenbahn: Stamm-Aktien No. 60 617. 52. 63 ns 65 457. 65 458. 66 066. 66 090. 66 484. 66 485. 83 570. 94 714. 94 715. 170 485. 192 590. 4 ½ % Priocitäts-Obligation I. Serie No. 27 375 à 100 Thlr. (ex privil. de 2. Angust 1858), 5 % Prioritäts-Obligation II. Emission No. 116 835 à 200 Thlr. (ex privil. de 19. Juli 1871) und der dazu gehörigen Talons.

Rhein-Nahe Bisenbahn: Coupons No. 19 u. 20 mit Talon zur Prioritäts-Obligation I. Emission No. 9683. Der Inhaber der

Prioritäts-Obligation I. Emission No 7809 besitzt einen unrichtigen, den zur Oblgetion No. 7808 gehörigen Couponbogen, ebenso der Inhaber der Öbligation II. Emission No. 4018 den zur Obligation I. Emission No. 15 468 gehörigen Cougonbogen.

No. 42 291

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Petersheide Vorwerk

Erveen. r vm

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 27. April. Im weiteren Verlaufe der Fess een (38.) Sitzung setzte der Reichstag die erste Berathung der einer besonderen Kommission zur Vor⸗ berathung überwiesenen Anträge des Abg. von Seydewitz und Genossen, betreffend die weitere Abänderung der Ge⸗ werbeordnung, und zwar zunächst des Antrages, be⸗ treffend den Gewerbebetrieb der Schauspielunter⸗ nehmer, fort. Der Abg. von Kleist⸗Retzow erklärte, nach den früheren Gewerbeordnungen seien die Theater wesentlich in das Belieben der Regierungsorgane gestellt gewesen. Die habe den entgegengesetzten Weg eingeschlagen und habe im Großen und Ganzen volle Theater⸗ freiheit eingeführt. Man habe damals unter Anerkennung, daß das Theater das Alles noch nicht erfülle, was es sollte, gerade von einer solchen Freiheit eine Reorganisation, eine Verbesserung desselben gehofft. Es sei also richtig, wenn der Abg. Löwe behaupte, die Schäden des Theaters seien älter, aber die Gesetzgebung von 1869 habe nicht, wie man gehofft habe, sie beseitigt, vielmehr die Schäden ganz wesentlich verstärkt. Der Abg. Löwe suche diesem Vorwurfe dadurch zu entgehen, daß derselbe den Grund der Schäden in dem schlechten Bei⸗ spiele finde, welches von den Hoftheatern und andern großen Theatern gegeben werde. Bleibe man zunächst dabei stehen, daß die Hoffnung, welche man damals gehabt habe, „absolute Freiheit helfe dem Theater auf“, sich auf das Schlagendste als Irrthum herausgestellt habe, daß vielmehr das Theater selbst nach dem Urtheile aller wirklichen Sachverständigen, und daß selbst das Staatsleben daraus schwere Schäden genommen habe. Das Theater wolle durch Unterhaltung mittelst der Darstellung des Lebens des Volkes eine erziehliche Einwirkung auf das Volk ausüben. Dazu gehöre aber vor Allem, daß das Theater selbst auf einer Stufe stehe, von welcher aus es die Anschauungen des Volkes veredeln, daß es das Volk herausheben könne aus der täglichen Misere seines Lebens, daß es Entschlüsse der Zuhörer hervorrufe zu einem reineren Leben. Er sei mit dem Abg. Löwe der Meinung, daß durch derartige Vor⸗ schläge, wie sie hier gemacht seien, der ganze Zustand der Theater nicht sofort ein anderer werde. Das meine ja auch Nie⸗ mand; aber ähnlich wie beim Sozialistengesetz, würden Alle zugeben, daß der Grund des Schadens viel tiefer liege, daß es, wenn man das Uebel heben wolle, an der Wurzel ange⸗ faßt werden müsse, aber trotzdem habe die Mehrheit das Sozialistengesetz für nothwendig gehalten, um der akut ge⸗ wordenen Krankheit zu begegnen; ganz ähnlich stehe es hier, der eigentliche Schaden liege tiefer, in der ganzen materiellen Zeitrichtung, aber die Gefahr trete dadurch jetzt besonders hervor, wo nach der Gesetzgebung die Theater für die große Masse des Volkes, statt Erziehungsanstalten zu sein vielmehr Anstalten der Verderbniß und der Entsittlichung ge⸗ worden seien. Er gebe dem Abg. Löwe vollkommen zu und derselbe werde es auch bei ihm voraussetzen, daß er die größe⸗ ren Theater, die Hoftheater, nicht rechtfertigen wolle, wenn sie Skandalstücke gäben. Es gehe so wie in allen Beziehungen, so auch hier. Erst würden die Höhen der Berge erleuchtet von der Sonne, dann die Thäler, und das Wasser fließe von den Bergen 1e. auf die Ebenen. Die maßgebenden geistigen

ltungen der großen Hofbühnen, sollten wissen, was für Einfluͤsse ihr 876e 9. die Darstellungen auf diesen Bühnen häütten. Allein der gegenwärtige große Schaden sei doch davon unabhängig gegenwärtig so akut und groß geworden durch die ungemessene Konkurrenz und durch die Ungebundenheit der Theaterunternehmer; gerade dadurch und durch die Verbindung der Theater mit Restaurationswirthschaften sei das Theater, statt eine idealere Richtung einzuschlagen, so wesentlich herabgesunken in sittlicher, literarischer und artistischer Beziehung, daß daraus Gefahren für das Staatsleben sich ergeben müßten. Dazu lasse sich speziell nachweisen, daß die Zustände, wie sie bei den neuen kleineren Theatern stattfänden, nachtheilig zurückwirkten auf die größeren. Der Besuch des Publikums sei jedem Theater nothwendig, und wenn leider die gebildeten Stände gezeigt hätten, daß ästhetisch und sittlich ihr Geschmack voll⸗ ständig verdorben sei, indem sie in Menge diesen kleinen las⸗ civen Theatern nachgegangen seien, so habe das ohne Weiteres zurückgewirkt auf die größeren Theater, indem diese von dem Publikum, um es sich wieder zuzuführen, nach und nach heruntergezogen seien. Er sei natürlich gern bereit, die Bestrebungen, von denen der Vorredner gesprochen, zur Hebung der deutschen Schauspiel⸗ kunst zu unterstützen, seine Partei wolle auch die Freiheit des Theaters nicht in ihr Gegentheil umkehren, aber die schlimmen Zustände des Theaterwesens in Folge der schrankenlosen Theaterfreiheit verlangten dringend einer Reform. (Redner zitirte eine bezügliche Aeußerung Rudolph Gottschalls aus der von demselben herausgegebenen Zeitschrift und einige Stellen aus der Schrift: Ueber das deutsche Theater.) Der §. 32 der Gewerbeordnung bedürfe nothwendig einer Ein⸗ schränkung. Es gebe Fälle, daß Leute, die wegen Diebstahls bestraft worden seien, daß Gastwirthe, die in ihrem Lokale der Unsittlichkeit Vorschub leisteten, dieses Gewerbe betreiben zu dürfen beanspruchten. Man habe gesagt, wie könne ein Verwaltungsbeamter die Zuverlässigkeit eines Nachsuchenden in sittlicher, finanzieller und artistischer Beziehung beurtheilen? Diese Beurtheilung könne man dem erwaltungsbeamten ebenso wie dem Richter anvertrauen. Die Bestimmung wolle ja nur die Möglichkeit geben, daß diejenigen Aufführungen ausgeschlossen würden, die geeignet seien, die Sittlich⸗ keit des Volkes zu untergraben. Die Mitglieder des Reichstages seien berufen, hier Aenderung zu schaffen. Seine Ansicht habe auch von Seiten der Regierung in keiner Weise einen Widerspruch gefunden, senden ess er auf Be. Zustimmung. Freilich setze er voraus, daß die olizeibehörd en dei jeder einzelnen Aufführung der Stücke mit voller Energie eingreifen würden, um prononzirte Unsittlichkeiten zu verhin⸗ dern, damit werde aber die ganze Haltung des Theaters nicht gebessert. Er setze ebenso voraus und das sei viel tiefer greifend —, daß alle ernsten gebildeten Glieder des deutschen Volkes, welche es wohlmeinten mit dem deutschen Volke, sich klar machten, welchen Schaden sie schon damit brächten, wenn sie entsittlichenden Stücken ihre Theilnahme schenkten, ja E sie überhaupt nur derartige Theater besuchten. Man sollte durch Fernbleiben ein Verdikt gegen derartige Entfutkicungin ausüben. Aber daneben liege die Pflicht, diese Vorschläge als besonders dringende Bedürfnisse geltend zu machen, und darum

eunde seien nicht abgeneigt der Tendenz dieses Antrages, 5 nde seie vüch ache der Theaterfreiheit zu beseitigen. Seine Partei sei nur sweifelhaft⸗ ob die Cafés chantants unter die Kategorie der Theater fielen, und diese gäben doch haupt⸗ sächlich begründeten Anlaß zu Klagen. Vermuthlich würden die Cafés chantants durch dieses Gesetz gar nicht getroffen. Er sei auch zweifelhaft, ob durch eine Prüfung der sittlichen und i anchazn Zuverlässigkeit des Theaterunternehmers Aus⸗ schreitungen in sittlicher Beziehung wirklich würden. Er nehme auch Anstoß an dem verdächtigen Vorte vinsbe⸗ sondere“, welches der Willkür der Behörden freien Spielraum lasse, auch aus anderen beliebigen Gründen die Konzession zu versagen. Man würde nach 8. 59 der Gewerbeordnung im Falle der Annahme der Vorlage an die für das flache Land so wichtigen umherziehenden Schauspielertruppen dieselben Ansprüche, wie an die städtischen stellen müssen. Es wäre unbillig, dieselben anders zu behandeln, als die umherziehen⸗ den Kunstreiter und Seiltänzer⸗Gesellschaften. Es fehlten auch den Verwaltungsbehörden auf dem Lande die nöthigen Kräfte, um die von dem Gesetze erforderte Prüfung eintreten zu lassen. Er bitte deshalb den Kommissionsantrag abzu⸗ lehnen. Der Abg. von Helldorff⸗Bedra führte aus, der Antrag enthalte eine 8. sene ge Verschärfung der bisherigen Gewerbe⸗ ordnung, aber derselbe sei nothwendig, denn es handele sich darum, der Polizei die Befugniß zu geben, den 8. Auswüchsen der Theaterfreiheit energisch Denn es sei allseitig anerkannt, daß die allzu große Konkur⸗ renz Schuld an dem Verfall des Theaters sei. Er und seine politischen Freunde wollten hier keine große Reform des deutschen Schauspielwesens anbahnen, sondern nur einen kleinen Anfang zur Beseitigung derjenigen Theater machen, welche weder der Kunst noch der Volksbildung dienten, sondern im Interesse des bloßen Erwerbes schwere sittliche Schäden herbei⸗ führten und welche nach dem jetzigen Gesetz gar nicht faßbar 5 Es handele sich hier um die Befugniß der Lese e en äußersten Auswüchsen der Theaterfreiheit wirksam zutreten. Es habe vorhin einer der Herren, wenn er ge. irre, der Abg. Löwe, gesagt, der jetzige schlimme 89 es Schauspiels liege in den schlechten Schauspielern. ver Rö- denn aber daran schuld, als die große Konkurrenz, die Theater⸗ freiheit? Er möchte bitten, sich die Literatur über die ganze Theaterfrage anzusehen. Lese man die Bücher, Brosch 88 und Literatur hierüber, lese man die Theaterblätter, so finde man von allen Seiten, von Schauspielunternehmern, von Schauspielern und Dramaturgen die übereinstimmende Laa hauptung, diese Theaterfreiheit führe zum Ruin. Was Ff man nun in diesem Gesetze? Man wolle nur der Po izei⸗ behörde die Möglichkeit geben, den heuti 2 gegenzutreten, die Unternehmungen zu beseitigen, die nich 28 Kunst, nicht der Volksbildung, sondern nur reinen Erwer 8 wecken dienten, die nichts als ein ehns. der Schankwirth⸗ chaft seien. Das sei das Ziel, und dieses Ziel zu erreichen ei außerordentlich wichtig. Vergesse man nicht, daß die gegen⸗ wärtige Gesetzgebung den Einfluß des Theaters auf die Be⸗ völkerung verzehnfacht habe, daß man in keiner Stadt ja selbst nicht auf dem Lande, Mangel leide an derartigen führungen, und zwar nach einer phäre, für die sie in ke Weise wünschenswerth seien. Nach seiner Ansicht könne da

rechne er auf die Zustimmung des Reichstags.

Einflüsse drängten von den höheren gebildeten Ständen zu densassere hitab. Die höheren Stände, vo Allem die Ver⸗

Der Abg. Dr. Baumbach bemerkte, seine nationalliberalen

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Haus, ohne irgendwelche Prinzipien der Freiheit aufzugeben,

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