(letzte Woche): Ter Rattenfänger von Die Königliche Domäne Hallberg im Kreise
Schelmenlied, c. Lied der fahrenden Scholaren, bahnstation Obornik entfernt, soll auf 18 Jahre, 1fd. Weinlied, e. „Mein Gotteshaus, das ist der Wald!“ und zwar für die Zeit von Johannis 1880 bis dahin u. f. „Ich liebe Dich“ sind theils von Julius Wolff, 1898, im Wege des öffentlichen Meistgebots ander⸗
Beogdanowicz. Im 12. Bilde: Großes Recitatir. Die Domäne besteht aus dem Vorwerke Hallberg und Finale, gesungen von Hrn. Haßkerl, der mit einem Flächeninhalt von 354,618 Hektar.
kleinen 10 jährigen Anna und einem Chor von Das festgestellte Pachtgelder⸗Minimum beträgt 30 Kindern. Anfang 7 Uhr.
8 8 8 88.
8
e“ 1
Slangom, 28. April. (W. T. B.)
Roheisen. Mired numbers warrants 48 ch. bis 48 sh. 4 d.
Leith, 28. April. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Fremder Weizen ruhig, Preise nominell, Gerste eher billiger, Hafer matt, Mehl sehleppend.
Paris, 28. April. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Waizen ruhig, pr. April 31,00, pr. Mai —, pr. Mai-Juni 29,00, pr. Juli-August 27,50, pr. Septem- ber-Dezember 26,50. Mehl ruhig, pr. April 63,75, pr. Mai —,
Paris, 28. Aprül. (W. T. B.)
Rohzueker behauptet. Nr. 10/13. P 56,25, April pr. 100 Kilegr. 61,25. Weisser Zucker weichend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. April 66,00, pr. Sai 65,50, pr. Mai-Augast 65,00.
New-York, 28. April. (W. T. B.)
Waarenboricht. Baumwolle in New-York 1113/⁄16, do. in New-Orleans 11 ⅞. Petroleum in New-York 7 ½ Gd., do. in Philadelphia
General-Versammlungen. Bank für Rheinland und Vestfalen in Cöla. Orq Gen.-Vers. zu Cöln. 88 Reochte Oder-Ufer-Eisenbahn. Ausserord. Gen.-Vers. zu
Breslau.
Oesterreichlsche Staats-Eisenbahn-Gesellscha ft. Ord Gen.-Vem. zu Wien. 2
Bergbau-Aktien-Gesellschaft Borussla. Ord. Gen.-Vem zu Dortmund. g
Aktten-Gesellschaft für Wasserversorgung zu Gotha.
Uhr, vor das Königliche Landgericht hierselbst, im Geschäftsbureau des Universitäts⸗Kuratoriums
Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Ge⸗ b richte zugelassenen Anwalt zu bestellen [109461
n. Mai-Juni 63,50, pr. Juli-August 59.25, pr. September-Dezem-] 7 ½ Gd., rohes Petroleum 6 ⅛, do. Pipe line Certificats — D. 73 C.
* 56,50. Rüböl bebauptet, pr. April 77.50, pr. Mai 77,75, pr. Mai-† Kehl 4 D. 85 C. Rother Winterweizen 1 D. 29 C. Mais (old Qrd. Gen.-Vers. zu Gotha.
August —, per September-Dezember 80,50. Spiritus behauptet, pr. † mixed) 54 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Kaffee (Hie-)
April 75,50, pr. Mai 71,00, pr. Mai-August 68,75, per September- 14 ⅜. Schmalz (Marke Wilcox Dezember 62,25.
u. Brothers 7 . Speck (short celear) 7 ¼ C. Getreidefracht 4 ¾.
Zuckerfabrlk Alt Jauer. Ausserord. Gen.-Vers. zu Alt- 7 ¾⅞, do. Fairbanks 7 ¼, do. Bohe Jauer. 88
IHMMSNUS
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Theater. [10897]
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 106. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten nach einer Novelle des Prosper Merimée von
Verkaufs⸗Anzeige Ausschlußbescheid.
1
LEöuö6A“ Frl. Tagliana in horn, bestehend aus einem geräumigen Wohn⸗ und
Schauspielhaus. 116. Vorstellung. Gräfin Lea. Ackerwirthschaftsgebäude von Fachwerk mit Ziegel⸗
iel in 5 Ak ne bedachung, einem Backhause und einem Torfstalle, 1““ öö Pant Lindan dsa, e 12 ha 83 a 75 qm an Grundstücken, einem Äntheil Sonnabend: Opernhaus. 107. Vorstellung. Wil⸗- am Warmser Moore und 3 Kirchenstaänden in helm Tell. Schauspiel in 5 Akten von Schiller. Warmsen I 81S eEööe auf Ouverture und die zur Handlung Musik v 10 Uühr, 2
9 . Peglder, Noun Seaht gcentern ia Donnc. as 1ehte im uschbornschen Gasihagse n Haselhorn, zu
mit eingeladen werden.
Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr. welchem Kaufliebhaber dam 1 1 1 “ Zugleich wird erkannt, daß alle in der Edictal⸗ Schauspielhaus. Keine Vorstellung. ladung vom 23. Februar 1880 bezeichneten, bislang ““ nicht angemeldeten Ansprüche im Verhältniß zum
Wallner-Theater. Freitag: Zum letzten un Erwerber der Grundstücke verloren gegangen nd.
79. Male: Der jüngste Lieutenant. Uchte, den 10. April 1880. IX“ . W .v. Holleuffer. etoria-Theater. Direktion: Emil Habn. “ Freitag: Ermäßigte Preise: Parquet 3 ℳ, [100 Gallerh 50 . Jam 68. Male: Die schwarze (1096212 Proclama. Benus. Reise nach Central⸗Afrika in 10 Bildern Der Kaufmann Theodor Lindner in Berlin und Ballets von Adolphe Belot. Deutsch hat gegen den Handelsmann Phizisp Mähler von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. in Lengenfeld unter dem 25. März 1880 aus der Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil für letzteren am 7. März 1877 erfolgten Lieferung Hahn. von wollenen und baumwollenen e wegen 88 28 8 ₰ E“ 6 ö11 8 1 ericht Klage erhoben. Da angeblich der Beklagte Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrrn. seinen letzten Wohnsitz Lengenfeld n./St. aufgegeben Freitag: Zum letzten Male: O, diese Männer! und einen andern Wohnsitz nicht gewählt hat, wird Anfang 7 Uhr. derselbe auf Antrag des Klägers zur Verhandlung diesen Hechtestnis nf0, Vormittags 10 n. 8 1 b „. 8 en 30. Jun 80, Vormittag r, National-Theater. Freitag: Gastspiel des in das Geschäftshaus des unterzeichneten Gerichts Frl. Bognär. Deborah. hierselbst mit Hinweis auf §. 186 und 187 der deut⸗ schen C. P. O. hiermit öffentlich vorgeladen.
8 8 Der Termin auf den 2. Juni 1880 ist danach Germania-Theater. Freitag: Benefiz für anfgehoben 8 8 Füe Anna Fuchs. Gäste: Hr. Heinr. Fischbach und Dingelstädt, den 27. April 1880
rl. Bäckers. Zum 1. Male: Hier Novität! Der Der Gerichtsschreiber unsichtbare Barbier, oder: Mutter und Braut. des Königlichen Amtsgerichts. II. Große Zauberposse mit Gesang in 3 Akten von R. Grefrath, 8 Kneisel. Musik von verschiedenen Komponisten. Amtsgerichts⸗Sekretär.
Sonnabend: Gäste: Hr. Fischbach und Frl. Bäckers. Zum 2. Male: Hier Novität: Der un⸗ sichtbare Barbier, oder: Mutter und Braut.
Belle-Alliance-Theater. Der Sommer⸗ [8949] aarten ist geöffnet. Freitag: Zum 144. Male
Verkäuse, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Bekanntmachung.
Hameln. Die neuen Einlagen: a. Trinklied, Obornik, ca. 26 km von der Kreisstadt und Eisen⸗
theils von C. von Jendersky gedichtet, die Musik weit verpachtet werden, zu welchem Behufe wir Hierzu vom Hof⸗Komponist Th. Bradskv. Neue auf Dienstag, den 11. Mai 1880, Vormittags lebende Bilder: I. Die Königin des Waldes nach 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Termin an⸗ Ludwig Richter. II. Frühlings Warnung nach beraumt haben.
nf 8 6000 ℳ, die Pachtkaution ist auf 2000 ℳ und der Sonnabend: Der Rattenfänger von Hameln. Werth des Vieh⸗ und Wirthschafts⸗Inventariums,
mit welchem das Pachtobjekt besetzt zu halten ist, Familien⸗Nachrichten.
auf 8 L vSngetgese. “ 1 1 Jeder, der sich beim Bieten betheiligen will, hat V 3”9, 5 Frl. 5 8 Bockelmann mit Hrn. sich vor dem Termin bei dem Lizitations⸗Kommissa⸗ Am Nedent 7 f Haus Hatnich). r Frl. rius über den eigenthümlichen Besitz eines dispo⸗ nna Wachsmuth mit Hrn. Arthur v. Lobstein niblen Vermögens von 66 000 ℳ, sowie über
(Bremen — Dessau). Fefiw ebe u ine Oualißtatt Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier⸗Lieutenant “ und fonftige Hualisttatton Fese Lherlt) — Hrn. Rittergutsbesitzer C. Die übrigen Pachtbedingungen und die Lizitations⸗ i 8 8 allwitz. pün v M. Sybel regeln, sowie die Karten, Vermessungsregister, Aus⸗ st dtnr. Schl rn. 177. . Schnieber EFrey⸗ zug aus der Grundsteuer⸗Mutterrolle, das Gebäude⸗ 8 Löbenst 1e). San Une ochter: Hrn. R. Inventarium ꝛc. können vor dem Termine sowohl 1..S ein algast). — Hrn. Dr. Breyer 5 unserer ö der Dienst⸗ 4 1 . 0. stunden, als auch in Hallberg se bei dem gegen⸗ . br. 1 Job v. Witz⸗ wärtigen Pächter Boening eingesehen e 885 lotte 8 b adt). 88 C urbi. ““ Char⸗ cher nach Seeetgee Anmeldung auch die Besichti⸗ EZEö1“ Gontard gung des Pachtobjekts gestatten und sonstige Aus⸗ (Warmbrunn). — Frau General⸗Major Loewe kunft ertheilen wird.
(Erfurt). Posen, den 7. April 1880.
Königliche Regierung, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ Abtheilung für direkte Steuern, Domänen ladungen n. dergl.
und Forsten. Oeffentliche Ladung. “
Bergenroth.
In Sachen des Arbeiters Johann Taege zu [10932] Bekanntmachung. Hassel, Klägers, wider seine Ehefrau, Friederike, Die Zimmerarbeiten inkl. Material⸗Lieferung eb. Reichert, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit zum Neubau des chemischen Laboratoriums dahier, ebend, Beklagte, wegen Seenden. ist die Be⸗! veranschlagt zu rot. 12 008 ℳ, sollen im Wege der klagte im ; der öffentlichen Zu tellung durch öffentlichen Submission vergeben werden. Termin Inserat in Nr. 38 dieses Blattes zur mündlichen zur Einreichung der Offerten wird auf Verhandlung auf den 25. Mai cr., Vormittags 9 Montag, den 10. Mai er., Vormittags 10 Uhr,
Civilkammer I., geladen worden. anberaumt.
Dieser Termin ist durch Gerichtsbeschluß vom Kostenanschlagsauszüge, Zeichnungen und Bedin⸗ 14. April cr. aufgehoben und statt dessen ein an⸗ gungen sind gegen Erstattung der Kopialien im erweiter Termin zu dem gleichen Zwecke auf den Betrage von 2 ℳ im Bureau des Universitäts⸗
21. Inni 1880, Vormittags 9 ½ Uhr, Architekten Meydenbauer zu beziehen. 88 1ezn hiesigen vHaeen Landgericht, Civil⸗ esren den 88 vpegg 1— „anberaumt. önigliches Universitäts⸗Kuratorinm. Die Beklagte wird zu diesem Termine mit der 8s Sasaüsern
III1““ Stendal, den 14. April 1880. Montag, den 10. Mai d. J., Vormittag Könialiches Landgericht, Civilkammer I. 10 Uhr, sollen im Voigt'schen Gasthofe zu Mede⸗
89; eee 8 In dem Konkursverfahren über das Vermögen Henry Meilhac und Ludovic Halévv. Musik von des Halbköthners Heinrich Bredemeier Nr. 26 zu
Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene 1 geter 3 gesetzt vom Direktor von Strantz. (Carmen: Frl. E“ EEbö
einer Anzahlung von ½ des Kaufpreises meistbietend verkaust werden. 1) Aus dem Medewitzer Revier. 25 Stück eichen Abschnitte, 124 Stück buchen Abschnitte, 223 Rm. buchen Kloben, 172 Rm. buchen Knüppel, 40 Stück kiefern Abschnitte, 4 Rm. kiefern Kloben, 54 Rm. kiefern Knüppel, 136 Stück birken Abschnitte, 82 Rm. birken Kloben, 36 Rm. birken Knüppel. 2) Aus dem Zipsdorfer Ober⸗Revier. 665 Rm. kiefern Kaüppel. Reetzerhütten bei Wiesenburg, den 27. April 1880. Die Forstverwaltung. 8
[109881] . . National⸗Hypotheken⸗Credit⸗Gesellschaft eeingetragene Genossenschaft zu Stettin. Verloosungs⸗Anzeige. § 30 und 31 des S 2 stehend “ Hrunde hodeefe feh ag E11“ “
Die Einlösung derselben erfolgt auf Wunsch auch vor diesem Termin mit Zinsvergütigun zum Tage der Auszahlung an unserer Füsse und bei Herrn C. W. Schnoeckel jr., 8. Sins e 1b J. 50ige Hypothekenbriefe:
Nr. 3 8 13 15 17 22 27 30 381, 1 : Nern , 80
4 3 15 9 72 81 82 98 101 121 12 1 143 147 155 157 160 168 170 174 178 181 184 189 199 220 223 235 239 244 248 249 8 22⁷ 139 259 261 287 294 301 305 309 327 369 411 430 451 457 462 463 474 478 484 487 491 524 529 534 538 542 566 580 588 590 603 605 606 619 625 627 629 640 654 655 677 685 686 689 692 708 763 767 789 795 836 912 938 942 950 960 1004 1070 1149 1152 1160 1166 1183 1222 1223 1271 1304 . e. 18 8 1. 1 1 G 1553 1569 1574 1576 1593 1601 1603 1615 1616
85 7 1 171 4 16 1729 1735 1759 1760 1761 .
1814 1855 1858 1877 1907 1943 1969 1979. “ Nr. 13 27 30 53 58 68 101 i9 ““ Mergs
78 53 5 278 307 314 338 344 352 414 434 436 504 518 545 563 571 612 671 702 721 738 743 768 787 794 835 900 913 947 950 956 975 88* 89 1097 1114 1167 1276 1291 1322 1325 1329 1417 1425 1441 1456 1523 1556 1566 1630 1636 1643 1696 1708 1724 1749 1771 1785 1801 1852 1854 1892 1928 1948 1975 2057 2069 2099 2139 2146 2148 2152 2170 2187 2233 2235 2295 2331 2367 2438 2448 2483 2565 2608 2614 2667 2744 2774 2786 2808 2810 2831 2838 2902 2918 2943 2955 2973 3098 3111 3148 3201 3203 3229 3232 3242
8 ⸗ 24 3 8 3764 3769 3773 3782 3787 3793 3821 3832 3 387
3892 3895 3970 4006 4036 4044 4058 4097. 1“ Nr. 194 231 259 273 299 342 e- 91 791 807 812
tr. 231 25 3 299 342 4 92 5 21 791 12 857 868 900 905 939 1007 1069 1095 1131 1170 1286 1288 1378 1380 1499 1535 1643 1661 1715 1719 1859 1887 8861 1908 1941 1960 2051 2128 2225 2235 2276 2344 2348 2589 2599 2663 2669 2686 2704 2719 2794 3054 3445 3588 3599 3623 3628 3654 3655 3741 3764 3780 3803 3855 3879 3888 3955 4000 4002 4066 4198 4312 4332 4340 4460 4462 4473 4501 4503 4509 4539 4573 4590 4648 4649 4650 4663 4669 4733 4752 4758 4763 4781 4841 4852 4883 4907 4913 4914 4936 4945 4947 4953 4966 4967 4970 4978 4979 4988 5034 5060 5082 5130 5133 5141 5162 5166 5238 5259 5277 5299 5322 5332 5343 5348 5385 5392 5394 5399 5404 5458 5477 5482 5497 5507 5606 5624 5,41 5647 5656 5669 5682 5687 5689 5750 5851 5855 5887 5924 5939 5947 5958 6015 6020 6035 6063 6075 6096 6120 6167 6179 6185 6214 6237 6294 6338 6371 6410 6421 6535 6560 6564 6575 6579 6607 6624 6635 6663 6716 6724 6737 6774 6885 6915 6916 6971 7001 7014 7020 7021 7028 7029 7063 7170 7194 7198 7231 7243 7255 7258 7272 7281 7379 7450 7479 7502 7570 7573 7593 7617 7623 7632 7654 7692 7705 7709 7711 7742 7758 7759 7765 7769 7772 7813 7887 7892 7948 7952 7968 7992 8055 8083 8093 8127 8137 8142 8157 8166 8185 8208 8219 8239 8298 8820 8351 8400 8415 8424 8475 8486 8505 8526 8573 8594 8626 8636 8678 8692 8733 8790 8825 8898 8953 8976 8992 9028 9044
9102. 3 Serie D. à 300 ℳ
1“ Nr. 17 29 92 185 200 234 298 706 725 726 806 824 892 1014 1086 1154 1155 1309 1367 1460 1540 1629 1904 1996 2070 2221 2256 2602 2686 2813 2894 2903 2922 2964 2982 3089 3132 3168 3595 3780 3839 3919 4208 4341 4426 4582 4662 4673 4725 4810 4833 4860 4864 4899 4918 4981 5030 5049 5361 5462 5481 5595 5615 5675 5681 5693 5743 5773 5785 5803 5825 5847 5879 5921 5964 5966 6024 6025 6030 6122 6275 6418 6440 6464 6529 6535 6618 6619 6698 6703 6706 6709 6907 6979 6993 7859 7865 7868 7872 7879 7900 7939 8661 8715 8763 8771 8855 8860 8885 8936 8954 8978 9006 9018 9022 9032 9041 9055 9057 9064 9097 9105 9121 9141 9155 9159 9166 9173 9197 9198 9200 9214 9240 9269 9277 9289 9300 9310 9354 9407 9411 9417 9435 9445 9469 9497 9505 9569 9609 9646 9657 9706 9766 9790 9802 9874 9888 9899 9951 9988 10002 10008 10010 10083 10114 10130 10141 10173 10181 10184 10211 10222 10225 10259 10287 10364 10390 10416 10484 10507 10511 10534 10583 10588 10594 10607 10645 10688 10689 10697 10724 10726 10766 10769 10778 10819 10884 10902 10918 10961 10963 10970 10978 10986 11012 11019 11078 11137 11156 11184 11228 11243 11268 11270 11283 11287 11294 11314 11323 11324 11333 11351 11400 11440 11447 11450 11452 11513 11546 11559 11586 11610 11620 11647 11662 11677 11681 11693 11698 11782 11817 11876 11894 11951 11998 12009 12962 12076 12080 12102 12118 12122 12161 12176 12183 12204 12209 12215 12238 12273 12279 12291 12294 12320 12321 12352 12357 12377 12401 12403 12415 12426 12435 12437 12448 12452 12490 12506 12525 12548 12564 12570 12573 12577 12632 12705 12733 12773 12798 12891 12919 12961 12995 13001 13040 13055 13098 13108 13111 13113 13142 13149 13156 13166 13183 13186 13203 13272 13299 13303 13306 13311 13339 13346 13405 13406 13454 13512 13536 13543 13548 13552 13555 13572 13580 13597 13606 13613 13663 13695 13703 13716 13740 13790 13794 13797 13799 13813 13814 13836 13840 13841
13897 13940. 1 Serie E. à 150 Mark.
Nr. 56 62 86 102 112 113 138 173 183 198 228 280 288 305 318 338 397 438 494 495 499 502 505 508 524 533 540 546 566 603 636 708 723 734 749 770 777 778 802 838 843 850 867 883 885 903 947 982 998 1007 1008 1027 1029 1040 1085 1088 1121 1122 1131 1142 1154 1163 1174 1202 1210 1225 1293 1294 1295 1324 1326 1329 1363 1400 1514 1538 1575 1588 1599 1604 1609 1646 1673 1677 1684 1694 1718 1752 1758 1771 1832 1854 1855 1866 1868 1875 1880 1881 1898 193² 1933 1939 1944 1950 1956 1962 1976 2008 2030 2049 2054 2059 2070 2100 2125 2126 2151 2155 2162 2172 2194 2196 2225 2248 2277 2302 2318 2359 2361 2367 2370 2383 2434 2440 2510 2516 2532 2537 2547 2552 2560 2584 2593 2594 2595 2626 2627 2629 2633 2650 2652 2669 2680 2690 2727 2732 2741 2774 2782 2812 2821 2834 2862 2866 2877 2883 2 910 2911 2930 2964 2982 2986 2997 3013 3027 3033 3038 3065 3067 3080 3089 3097. ö“ II. 4 ½ ige Hypothekenbriefe:
Serie B. à 1500 ℳ (rückzahlbar mit 1650 9* Nr. 7 54 74 92 163 288. 5*
Serie C. à 600 ℳ (rückzahlbar mit 660 ℳ): Nr. 66 187 197.
8 Serie D. à 300 ℳ (rückzahlbar mit 330 ℳ): Nr. 2 81 86 89 131 135 158 173 185 217 218 254 264 282 284 315 322 324 368 420 425 449 495 496 538 543 545 573 577 579 586 598 613 615 635 636 689 696 699 730 1423. Serie E. à 150 ℳ (rückzahlbar mit 165 ℳ): Nr. 20 27 28 42 47 48 69 73 126 136 137 138 142 163 203 207. Aus den früheren Verloosungen sind noch nicht präsentirt: 8 0] 4 2 „ 2 5 %ige Hyposthekenbriefe:
Serie C. à 600 ℳ: Nr. 288 564 1407 1810 2382 4280 4713 4899
Serie D. à 300 ℳ: Nr. 169 2389 2692 5020 7835 8040 8204. 8
Serie E. à 150 ℳ: Nr. 53 763 1352. 8 “
Stettin, den 17. Februar 1880.
Der Vorstand.
72 9 Bürgermeisterstelle.
Die hiesige Bürgermeisterstelle wird in Fol⸗ anderweiter Wahl des jetzigen Inhabers Hoeagsee lich binnen Kurzem vakant und soll demnächst so⸗ bald als möglich wieder besetzt werden. Mit der⸗ selben ist ein pensionsberechtigtes Gehalt von 4500 ℳ verbunden, zu welchem noch einige nicht garantirte Nebeneinnahmen hinzutreten. Die Unkosten der Bureauverwaltung werden besonders vergütigt. — Qualisizirte Bewerber wollen ihre Meldungen mit Lebenslauf und Zeugnissen alsbald und bis späte⸗ b 15. 8 Vorsitzenden der Stadt⸗ verordnetenversammlung Herrn Kommerzien⸗ Kisker hierselbst einsenden. e öas
Lippstadt, den 28. April 1880.
Der Magistrat.
Der ö i. V.: . witzerhütten nachftehend verzeichnete Nutz⸗ und
unhölzer aus den Schmerwitzer Forstrevieren! “
von Borcke, Uhsad
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
sind, das hierdurch bestimmte Normal⸗Diensteinkommen der
den Kommunal⸗ und Instituten⸗Forststellen zu leisten, also
und Forsten.
Die Abänderungen, welche in den Vorschriften über Aus⸗ bildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jägercorps durch das unter dem 15. Februar v. J. erlassene neue Regulativ eingetreten sind, machen eine Abänderung einzelner Bestimmungen unseres Erlasses vom 4. Februar 1870, betreffend das Verfahren bei Besetzung der Gemeinde⸗ und Instituten⸗Forstbeamtenstellen erforderlich. Mit Rücksicht hierauf erscheint es der Uebersichtlichkeit wegen wünschenswerth, eine neue Redaktion des bezeichneten Erlasses vorzunehmen.
Wir setzen daher den Cirkularerlaß vom 4. Februar 1870 außer Kraft und bestimmen, daß fortan folgende orschriften zu befolgen sind:
I. Um kontroliren zu können, daß die Rechte der Forst⸗ versorgungsberechtigten bei allen dazu geeigneten Kommunal⸗ und Instituten⸗Forststellen und in jedem einzelnen Erledigungs⸗ falle gehörig berücksichtigt werden, hat:
a. die Königliche Regierung (Landdrostei) von allen Kommunal⸗ und Instituten⸗Forststellen Ihres Bezirks auf Grund der darüber von den Gemeinde⸗ ꝛc. Behörden einzu⸗ fordernden Angaben eine Nachweisung aufstellen zu lassen, welche den Umfang des 68 jeder Stelle gehörigen Forstareals, die Funktionen des Stelleninhabers und sein gegenwärtiges, sowie, falls Normal⸗Etats für die Besoldungen aufgestellt
Stelle einschließlich etwaiger Emolumente und deren Geldwerth ersichtlich macht.
b. Die Kommunal⸗ ꝛc. Behörden haben sowohl von jeder Veränderung in dem Einkommen einer Forststelle, als von dem Eingehen oder der neuen Kreirung einer solchen der vor⸗ gesetzten Königlichen Regierung (Landdrostei) unaufgefordert und ungesäumt Anzeige zu machen.
6. Gleiche Anzeige ist von jeder Personalveränderung bei
ebensowohl von jeder eintretenden Vakanz, als von der Wiederbesetzung, und zwar von der letzteren unter Angabe des dem künstigen Stelleninhaber bewilligten Diensteinkom⸗ mens, nicht etwa erst dann, wenn der Neuberufene die Stelle angetreten hat, sondern sofort, nachdem über die Berufung Beschluß gefaßt ist.
d. Die Königliche Regierung (Landdrostei) ist ebenso be⸗ fugt als verpflichtet, solchen Veränderungen des mit Kom⸗ munal⸗ und Instituten⸗Forststellen verbundenen Einkommens, welche lediglich auf eine Umgehung der Vorschriften sub II. und III. abzielen, entgegen zu treten. G
e. Uebrigens aber sind rücksichtlich der Befugnisse der Aufsichtsbehörden in Betreff der Besoldung der Kommunal⸗ und Instituten⸗Forstbeamten lediglich die allgemeinen gesetz⸗ lichen und die etwa bestehenden ortsverfassungsmäßigen Vor⸗ schriften maßgebend.
IIL Bei der Besetzung der Kommunal⸗ und Instituten⸗ Forststellen sind rücksichtlich der dazu zu wählenden Anwärter folgende Grundsätze zu beobachten:
a. auf diejenigen Stellen, welche ein jährliches Dienst⸗ einkommen von weniger als 750 ℳ einschließlich des Werths etwaiger Emolumente gewähren, haben die Inhaber des Forst⸗ versorgungsscheines keinen ausschließlichen Anspruch. Sie können 1ge bei Besetzung dieser Stellen mit den Inhabern des Civilversorgungsscheines konkurriren und berücksichtigt werden, wenn sie erklären, durch Verleihung einer solchen Stelle ihre Ansprüche als erloschen betrachten zu wollen.
Sofern sich zu solchen Stellen qualifizirte Forstversorgungs⸗ Berechtigte oder Reservejäger der Klasse A. melden, empfiehlt es sich, auf diese vorzugsweise Rücksicht zu nehmen, da sie ohne Weiteres die Befähigung besitzen, auf das Forstdiebstahls⸗ Gesetz vereidigt zu werden und die Befugniß zum Waffen⸗ gebrauch zu erlangen. “
b. Auf diejenigen Stellen, welche ein jährliches Dienst⸗ einkommen von mindestens 750 ℳ einschließlich des Werthes etwaiger Emolumente gewähren, aber eine höhere Qualifikation als die eines Königlichen Försters nicht erfordern, steht den Inhabern des Forstversorgungsscheines ein ausschließlicher An⸗ spruch zu (§. 1 des Regulativs vom 15. Februar 1879).
Wenn nach dem Anerkenntnisse der Königlichen Regierung Fa eeh für eine solche. Forststelle eine höhere
ualifikation als die eines Königlichen Försters erforderlich ist, so haben die Inhaber des Forstversorgungsscheines nur dann einen vorzugsweisen Anspruch auf dieselbe, wenn sie die für die Stelle erforderliche Befähigung in gleichem Maße be⸗ itzen, als die übrigen Bewerber um dieselbe. Die Königliche
eegierung (Landdrostei) hat, wie über die Nothwendigkeit einer solchen höheren Qualifikation, so im Zweifelsfall ůüber das Vorhandensein derselben zu entscheiden und darauf zu halten, daß dergleichen Stellen auch wirklich mit höher qualifi⸗ zirten Forstbeamten besetzt werden.
III. Für die Besetzung der sub IIb. bezeichneten, den Anwärtern des Jägercorps zustehenden Stellen sind folgende Bestimmungen maßgebend: 1
1) die Bewerber sind in folgender Reihenfolge zu berück⸗ sichtigen: 8
a. die Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungs⸗
eins (Schein auf grünem Papier) unter Beachtung. ihrer neiennetät nach Maßgabe des früher oder später er angten orstversorgungsscheines, soweit nicht die Erfordernisse der zu esetzenden Stelle eine Abweichung von dieser durch die An⸗ ciennetät bedingten Reihenfolge rechtfertigen (§§. 26, 29, 45 des Regulativs)
b. die Inhaber des beschränkten sorfeversesgfage⸗
scheins (Schein auf rothem Papiere); jedoch teht den Reserve⸗ jägern der Klasse A. I. der Vorzug zu, wenn diese früher als sas oder gleichzeitig mit ihnen in das Jägercorps eingetreten nd (§. 43 des Regulativs),
c. beim Feän. von Anwärtern ad a. und b. die Re⸗
servejäger Klasse I. und II. nach Maßgabe der zurück⸗
Erste Beilag zeiger und Königlich Preu
Berlin, Donnerstag, den 29. April
8
.
oder längere Militärdienstzeit zurückgelegt haben. (88. 26, 45 des Regulativs. 8 2) Die Inhaber des unbes chränkten Fer es.⸗eung. scheines oder die Reservejäger der Klasse A. I. dürfen aber nur werden, wenn sie bei der Bewerbung die Er⸗ klärung abgeben, durch definitive Anstellung auf der Stelle ihre Ansprüche als erloschen betrachten zu wollen. Ohne Ab⸗ gabe dieser Erklärung darf die definitive Anstellung eines Be⸗ werbers aus der einen oder der anderen dieser Kategorien über⸗ haupt nicht stattfinden und müssen auf alle Fälle, wenn diese Erklärung nicht aa wird, die In⸗ vS des beschränkten Forstver — und die eserve⸗Jäger der Klasse A. II. bei der Wahl ihnen vorgehen. Zur definitiven Anstellung eines Reserve⸗Jägers der Klasse A. I., wie auch der Klasse A. II., wenn er weniger als 10 Dienstjahre hat, ist außerdem unsere Genehmigung erfor⸗ derlich (5. 26 resp. 39 des Regulativs). 3 3) Den Kommunal⸗ und Institutenbehörden bleibt es unbenommen, ihre Wahl auch auf bereits anderwärts definitiv angestellte Königliche, Kommunal⸗ oder Instituten⸗Forstbeamte zu richten, soweit dieselben nach denjenigen Versorgungs⸗ ansprüchen, auf Grund deren sie ihre bisherige definitive An⸗ stellung erlangten, als für die zu besetzende Stelle berechtigt anerkannt werden können. 1
4) Die Anstellung der nach Fifle 1, 2 gewählten An⸗ wärter erfolgt in der Regel gleich definitiv.
Die Kommunal⸗ und Institutenbehörden können jedoch vor der definitiven Anstellung sowohl Feststellung der Quali⸗ fikation der Anwärter, als auch einen der definitiven Anstel⸗ lung vorhergehenden, jedoch längstens einjährigen Probedienst beanspruchen und zwar nach denselben Vorschriften, welche in dieser Beziehung bei Anstellung ꝛc. der Anwärter des Jäger⸗ corps im Königlichen Forstdienste bestehen (§§. 31, 32, 45 des Regulativs). 1 ““ Wenn ein auf Probe angestellter Anwärter während der Probezeit nach der Ansicht der anstellenden Gemeinde⸗ oder Institutenbehörde durch sein Verhalten in oder außer dem Amte, durch mangelhafte Erfüllung seiner Amtspflichten, körperliche oder moralische Gebrechen oder Mangel der erforderlichen Qualifikation sich zur definitiven Anstellung nicht geeignet zeigt, so hat die Behörde dies der Königlichen Regierung (Land⸗ - unter Darlegung der Beweismittel anzuzeigen. Die Königliche Regierung hat die erhobenen Ausstellungen zu untersuchen, den Anwärter verantwortlich vernehmen zu lassen und durch einen mit Gründen auszufertigenden Beschluß zu entscheiden, ob der Anwärter zu entlassen ist. Dieser Beschluß ist der Gemeinde⸗ oder Institutenbehörde und dem Anwärter, letzterem in Original⸗Ausfertigung, und außerdem abschriftlich der Inspektion der Jäger und Schützen mit dem Forstver⸗ sorgungsschein des Anwärters zuzustellen. Auf Grund des zu⸗ stimmenden Beschlusses kann die Gemeinde⸗ oder Instituten⸗ behörde den Anwärter aus dem Probedienst entlassen.
Wenn die Entlassung eines Anwärters kraft des der Königlichen Regierung (Landdrostei) gesetzlich zustehenden Auf⸗ sichtsrechtes angeordnet werden soll, so ist dies auf Grund eines in gleichem Verfahren zu fassenden und zuzustellenden Beschlusses zu bewirken. 3
5) Jede Erledigung einer Stelle im Kommunal⸗ und Instituten⸗Forstdienste, auf welche nach Vorstehendem den An⸗ wärtern des Jägercorps ein Anspruch zusteht, ist durch Be⸗ kanntmachung im öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Rrsunsg (Landdrostei) und den in dem betreffen⸗ den Bezirke am meisten gelesenen Zeitungen, resp. Kommunal⸗ und Kreisblättern mit Angabe des Diensteinkommens und Stellung einer dreimonatlichen Frist zur Kenntniß der Anwärter behufs Bewerbung um dieselbe zu bringen (§. 44 des Regu⸗ lativs). Eine Abschrift dieser Bekanntmachung ist gleichzeitig von der betreffenden Kommunal⸗ resp. Institutenbehörde brm. sowohl der Königlichen Regierung (Landdrostei) bei Erstattung der vor⸗ stehend unter Ic. vorgeschriebenen Anzeige, als auch der König⸗ lichen Inspektion der Jäger und Schützen zur eventuellen weiteren Mittheilung an die berechtigten Anwärter unter dem portofreien Rubrum „Militärdienstsache“ zu übersenden.
Betrifft die Bekanntmachung eine Stelle mit einem jähr⸗ lichen Diensteinkommen von mindestens 1000 ℳ incl. des Werths der Emolumente, so hat die Königliche Regierung (beziehungsweise Landdrostei durch Vermittelung de inan⸗ Direktion) den vier ältesten, auf ihrer Anwärterliste ver⸗ zeichneten Inhabern des unbeschränkten Forstversorgungsscheins, welche für die Stelle geeignet zu erachten sind, besoodere Nachricht zu geben und ihnen dabei zu überlassen, sich um die Stelle zu bewerben (§. 44 des Regulativs).
Die unterlassene Bewerbung zieht die Absetzung des An⸗ wärters von der Forstversorgungsliste der Hhniglichen Regie⸗ rung (Finanz⸗Direktion) nicht nach sich. Jeder sich um eine Stelle bewerbende Anwärter mit dem beschränkten Forstver⸗ sorgungsschein hat diesen Schein, jeder Reservejäger der Klassen Al. und II. den Waffengebrauchsschein und den Reservepaß und beide außerdem die seit Ausstellung dieser Schriststücke erlangten Dienst⸗ und Führungszeugnisse, welche den ganzen seitdem verflossenen Zeitraum in ununterbrochener Folge belegen müssen, der betreffenden Gemeinde⸗ oder In⸗ stitutenbehörde einzureichen.
Die Bewerber aus der Klasse der Anwärter mit dem unbeschränkten Forstversorgunsschein haben der Gemeinde⸗ oder Institutenbehörde eine Bescheinigung der Königlichen Regierung (Finanz⸗Direktion), bei der sie notirt sind, vorzu⸗ legen, in welcher ihr Versorgungsanspruch bestätigt und ihre Anciennetät angegeben wird, außerdem haben sie dieselben Dienst⸗ und Führungszeugnisse vorzulegen, wie die übrigen Anwärter.
9) Unter den sich meldenden Se Bewerbern, gegen deren Qualifikation kein begründeter Einwand sich erheben läßt, steht den Kommunal⸗ und Institutenbehörden die freie Wahl dergestalt zu, daß sie bei Bewerbung mehrerer Klassen von Berechtigten (Inhaber des eeeag.. Forstversorgungs⸗ scheins, Inhaber des beschränkten 7 efrerse eanees eins und Reservejäger der Klassen A. I. und II.) verp ichtet sind, einen
7) Von der getroffenen Wahl hat die Kommunal⸗ und nstitutenbehörde der Königlichen Regierung (Landdrostei) süst Anzeige zu machen, das Wahlprotokoll beizufügen und dabei anzugeben, welche Anwärter jeder der vorbezeichneten Klassen überhaupt sich beworben haben. Diejenigen Bewerber, aus deren Attesten resp. den etwa hinsichtlich derselben an⸗ gestellten weiteren Recherchen eine mangelhaste dienstliche oder moralische Führung oder entschiedener Mangel an der erfor⸗ derlichen forsttechnischen Qualifikation sich ergiebt und gegen deren Anstellung deshalb gegründete Bedenken geltend gemacht werden können, sind von der Kommunal⸗ und Instituten ehörde unter ausführlicher Darlegung der zur Kenntniß gekommenen Thatsachen der Königlichen Regierung (bezw. der Landdrostei zur Mittheilung an die Finanz⸗Direktion) besonders namhaft zu machen (§. 45 des Regulativs). . Erfolgt die Anstellung des Gewählten zunächst auf Probe, so hat die Gemeinde⸗ und Institutenbehörde der Königlichen Regierung (Landdrostei) die demnächst erfolgende definitive Anstellung desselben ebenfalls besonders anzuzeigen, sofern nicht deren Genehmigung dazu erforderrich und vorher nach⸗ zusuchen ist. 1 Von allen Anstellungen, probeweisen und definitiven, mögen sie Anwärter der Klasse A. I. oder II. betreffen, hat die Königliche Regierung (bezw. durch Vermittelung der Land drostei die Finanz⸗Direktion) der Inspektion der Nuger und Schützen in der in den 8§. 52 und 54 des Regulativs vor⸗ geschriebenen Form Mittheilung zu machen. 8) Wird ein Inhaber des unbeschränkten Forstver⸗ sorgungsscheins auf einer Stelle definitiv angestellt, so ver⸗ merkt die Königliche Regierung auf dem bei ihr aufbewahrten
ist, und händigt diesen Schein der anstellenden Gemeinde⸗ oder Pe.nan hbehüste aus, welche ihn zu ihren Akten kassirt (§§. 26, 27 des Regulativs). 8
Wird ein Inhaber des beschränkten Forstversorgungs scheins definitiv angestellt, so hat die anstellende Gemeinde⸗ oder Institutenbehörde den bei der Bewerbung um die Stelle eingereichten Forstversorgungsschein dem Inhaber nicht wieder auszuhändigen, sondern zum Zeichen, daß der Versorgungs⸗ anspruch erfüllt ist, der betreffenden Besoldungsverfügung zum Rechnungsbelag beizufügen (§. 47 des Regulativs).
Wird ein Reservejäger der Klasse A. I. definitiv angestellt, so hat die Königliche Regierung (bezw. durch Vermittelun der Landdrostei die Finanz⸗Direktion) die Versetzung dessel⸗ ben in die Klasse A. II. und die Verleihung des beschränk⸗ ten Forstversorgungsscheins nach den bestehenden Vorschriften herbeizuführen, welcher Schein jedoch nicht dem Reservejäger, son⸗ dern der anstellenden Gemeinde⸗ oder Institutenbehörde zur Beifügung desselben zur Besoldungsverfügung auszuhändigen ist (8. 26 des Regulativs).
Wird ein Reservejäger der Klasse A. II. definiti⸗ angestellt, so ist wegen Verleihung und Kassirung des beschränkten Forst⸗ versorgungsscheines in derselben Weise zu verfahren, wie bei den in Folge ihrer definitiven Anstellung in die Klasse A. II. versetzten Reservejägern der Klasse A. J.
9) Wenn Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungs⸗ scheins oder Reservejäger der Klasse A. I. sich um eine Stelle ohne Abgabe der unter Ziffer 2 bezeichneten Erklärung be⸗ werben, so kann die Gemeinde⸗ oder Institutenbehörde für den Fol⸗ daß sich ein näher berechtigter Inhaber des beschränkten
Anstellung darf aber nur eine einstweilige sein, und muß die Stelle spätestens innerhalb Jahresfrist von Neuem nach den Vorschriften des gegenwärtigen Erlasses öffentlich ausgeschrieden werden. 1 10) Die Besetzung einer Kommunal⸗ oder Institute
Forststelle mit einem Bewerber, welcher nicht zu den vorstehend unter 1 als berechtigt bezeichneten Anwärtern gehört, ist be⸗ züglich der Stellen unter 750 ℳ nur mit Genehmigung der Königlichen Regierung (Landdrostei), bezüglich der Stellen von 750 ℳ und mehr, nur mit de ses durch die König⸗ liche Regierung (Landdrostei) einzuholenden Genehmigung
zulässig.
der vorstehenden Verfügung durch das Amtsblatt die betref⸗ fenden Unterbehörden Ihres Bezirks mit Anweisung zu ver⸗ ehen, und denselben die genaueste Befolgung der ertheilten orschriften zur Pflicht zu machen. Zu diesem Behufe ist ein Abdruck der das vorstehende Reskript enthaltenden und publi⸗ zirenden Amtsblattbekanntmachung auch noch jeder Kommune und Anstalt Ihres Bezirks, bei welcher Forstschutzbeamten⸗ Stellen bestehen, in einem besonderen Exemplare zuzufertigen. Berlin, den 9. April 1880. 8 Der Kriegs⸗Minister. Der Minister des Innern. von Kameke. Gf. Eulenburg. Der Minister für ö Domänen und Forsten. ucius. An sämmtliche Königliche Regierungen, Landdrosteien und die Finanz⸗Direktion zu Hannover.
Nr. 22 des „Amtsblatts des Reichs⸗Postamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 19. April 1880: Bestimmungen über Niederlegung von Schriftstücken im Zustellungsverfahren; vom 19. April 1880: Nachsendung von Postanweisungen im Verkehr mit dem Auslande; vom 17. April 1880: Beförderung kleiner Packete mittels verschlossener Posttaschen; vom 21. April 1880: Portoberech⸗ nung für Packetsendungen nach Rumänien; vom 21. April 1880: Post⸗Dampfschiffverbindung zwischen Bremerhaven und Havanna.
— Archiv für Post und Telegraphie. Beiheft zum Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Herausgegeben im Auftrage des Reichs⸗Postamts. Heft 7. April 1880. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Zum 1. April 1880. — Das Ober⸗Postdirektions⸗ Gebäude in Danzig. — Aus Postverordnungen des 17. und 18. Jahr⸗ hunderts. — Das Verkehrswesen Neu⸗Seelands. — Kleine Mitthei⸗ lungen: Verleihung der Korporationsrechte an den Post⸗Spar⸗ und Vorschußverein zu Dresden. — Benutzung des St. Gotthard⸗Tunnels für den Postver 88 — Dampffähre über den Kanal. — Forschungs⸗
elegten Militärdienst, wobei den Reservejägern der Klasse ed Vorzug zu geben ist, wenn dieselben eine gleiche
aus derjenigen 8 den Vorzug zu geben, welche vorstehend unter 1 und 2 als die näher berechtigte bezeichnet ist.
reise des Dr. O. Lenz nach Marokko. — Zeitschriften⸗Ueberschau.
Forstversorgungsschein, daß der Versorgungsanspruch erfüllt
orstversorgungsscheins oder Reservejäger der Klasse A. II. nicht beworben hat, dieselben zwar wählen und anstellen, die
Die Königliche Regierung hat hiernach unter Publikation
8
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