1880 / 100 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Fr erate für den Deutschen Reichs⸗ und Ksaicl.-]

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition den Beutschen Reichs-Anzeigern und Königlich

Oeffentlicher Anzeiger.

und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

nehmen an: die Erehe. „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe A Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Zweite Beilage

* Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

(10872)

8 82

8

Prenßischen Staats-Anzeigerg: 2 Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

Annoncen⸗Bureaus.

In der Börsen- b 9. Familien-Nachrichten. beilage.

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[7019]

Der am 15. März 1857 zu Calau und daselbst wohnhaft gewesene Wilhelm Robert Kruschwitz wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben —, Vergehen gegen §. 140 Abf. 1 Nr. 1 Str. G. B. Derselbe wird auf den 5. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Ersatz⸗Kommission zu Calau über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Cott⸗ bus, den 11. März 1880. Königliche Staats⸗ anwaltschaft. Haucke.

[2409] Ladung. Der Tagelöhner Johann Nicolaus Ranu⸗ schert aus Bachfeld bei Sonneberg, dessen Aufent⸗ halt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, im Jahre 1879 in Lengsfeld sich eines Be⸗ truges schuldig gemacht zu haben (Vergehen gegen §. 263 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs), wird auf An⸗ ordnung des Großherzoglich Saͤchsischen Amts⸗ gerichts hierselbst auf den 17. September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor das Großherzoglich Sächsische Schöffengericht zu Lengsfeld zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Haupt⸗ verhandlung geschritten werden. Leugsfeld, den 23. Januar 1880. J. NRudolph, Gerichtsschreiber des Großherzoglich Sächsischen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[14593] Aufgebot.

Bei der nothwendigen Subhastation des den Carl und Heinriette, geb. Maselowsky, Rosenbergschen Eheleuten gehörigen Grundftücks Trakseden Nr. 95 ist die in dem Grundbuche desselben Abtheilung III. Nr. 2 für den Böttchergesellen Christoph Rudolph Maselowsky in Memel eingetragene unverzinsliche Lohnforderung von 49 Thlr. = 147 von Amts⸗ wegen liquidirt, vollständig zur Hebung gelangt und baar hinterlegt. 1

Mit diesem Liquidat ist die Christoph Rudolph Maselowsky'sche Spezialmasse deshalb angelegt, weil sich Niemand zu deren Erhebung gemeldet hat und auch das über die gedachte Post gefertigte Hy⸗ pothekendokument, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 4. März 1864 nebst dem Eintragungsvermerk und dem vollständigen Auszuge aus dem Grundbuche, nicht beigebracht worden ist.

Zum Kurator der Spezialmasse ist der Rechts⸗ anwalt Ostermeyer in Heydekrug bestellt, welcher das Aufgebot derselben beantragt hat.

Demnach werden alle Diejenigen, welche an diese Spezialmasse Ansprüche erheben wollen, hiermit zur Vermeidung ihrer Ausschließung aufgefordert, die⸗ selben spätestens im Aufgebotstermine,

den 2. Juli 1880, Vormittags 12 Uhr, bei dem Königlichen Amtsgericht zu Heydekrug an⸗ zumelden; ebenso wird der Inhaber des gedachten Hypothekendokuments aufgefordert, dasselbe spätestens in demselben Termine vorzulegen, widrigenfalls die

Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

eydekrug, den 2. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

[14526] Aufgebot.

Die Gemeinde zu Schönau hat das Aufgebot wegen eines von dem vormaligen Vorschußbank⸗ und Sparverein für Siegmar und Umgegend am 16. No⸗ vember 1870 ausgesteulten Darlehnsscheines über die Summe von ursprünglich 200 Thaler lautend,

Emil Albin Fiedler in Siegmar das Aufgebot wegen eines ebenfalls von dem vor⸗ maligen Vorschußbank⸗ und Sparverein für Sieg⸗ mar und Umgegend am 16. Februar 1874 über die Summe von 75 Thalern ausgestellten Darlehns⸗ schein beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 12. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ 1 vorzulegen, widrigenfalls Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Chemnitz, den 13. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht.

Abtheilung B. Nohr.

Aufgebot.

Es ist die gerichtliche Todeserklärung:

1) der geschiedenen Aurelie Heuchling, geschie⸗ den gewesenen Luge, geb. Heinemann, aus Weimar, von deren Tochter Charlotte Marie Mothes, geb. Luge, zu Cotta, und

2) des Karl Bernhard Friedrich Herfurth aus Weimar, von dessen Geschwistern, der verehel. Minna Kraft, geb. Herfurth, zu Weimar und

Lcouis Herfurth daselbst

beantragt worden, und wird Aufgebotstermin auf

Donnerstag, den 17. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, aaberaumt.

Hierdurch ergeht nun: 1 a. an die geschiedene Aurelie Heuchling, geschieden gewesene Luge, geb. Heinemann, aus Weimar und b. an Karl Bernhard Friedrich Herfurth aus Weimar die Aufforderung, spätestens in dem anberaumten

6

Potzsch.

.“

Termine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte oder auf unzweifelhafte Weise schrift⸗ lich sich zu melden, um über ihr Vermögen selbst verfügen zu koͤnnen, widrigenfalls dieselben zu ge⸗ wärtigen haben, daß sie auf Antrag durch Aus⸗ schlußurtheil für todt erklärt und ihr Nachlaß ohne Kaution an ihre Erben oder sonst Berechtigte aus⸗ geantwortet werden wird.

Die Erbprätendenten aber werden zu diesem Ter⸗ mine geladen, um sich gehörig zu legitimiren und ihre Erbansprüche auf den Nachlaß der betreffenden Verschollenen anzugeben, widrigenfalls ohne Rück⸗ sicht auf die im Termine Entbliebenen nach Maß⸗ gabe des Ausschlußurtheils der Nachlaß der be⸗ treffenden Verschollenen, denen ausgeantwortet werden wird, welche ein Erbrecht oder sonst einen rechtlich begründeten Anspruch angemeldet und be⸗ scheinigt haben.

Weimar, den 24. April 1880.

Großh. S. Amtsgericht. Krahmer.

119884 Aufgebot.

Auf dem im Grundbuche von Teuchern, Band V. Blatt 195 (pag. 435) eingetragenen Wohnhause des böe Friedrich Wilhelm Köhler zu

euchern steht in Abtheilung III. Nr. 1 für die verwittwete Bäckermeister Henriette Seyferth, geb. Henschel, früher zu Teuchern, jetzt zu Hohenmölsen, ein Kapital von 200 Thlr., verzinslich zu 4 %, aus dem Kaufvertrage vom 7. Juli 1857 und der Ces⸗ sion vom 15. April 1861 eingetragen, worüber Jene auch quittirt hat.

Das hierüber lautende Hypotheken⸗Dokument 2. Ausfertigung des genannten Kaufvertrags nebst Cession und Hypothekenschein vom 6. Juni 1858 resp. 15. April 1861 ist angeblich verloren ge⸗ gangen und dessen Aufgebot seitens des Friedrich Wilhelm Köhler beantragt.

Der unbekannte Inhaber des Hypotheken⸗Doku⸗ ments wird hierdurch aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgerichte am 29. No⸗ vember 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine seine Rechte anzumelden und das Doku⸗ ment vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Teuchern, den 17. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

(108713 Aufforderung.

Auf Antrag der gesetzlichen Erben des am 11. November 1818 geborenen landesabwesenden Söld⸗ nerssohnes Alois Bachmann von Mindelaltheim, welcher vor ungeführ 28 Jahren nach Amerika aus⸗ gewandert ist, und uͤber dessen Leben seither keine Nachricht einlief, ergeht die Aufforderung

1) an den Verschollenen, spätestens im Aufge⸗ botstermine vom Donnerstag, den 10. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, persönlich oder schriftlich bet Gericht sich anzumel⸗ den, widrigenfalls er für todt erklärt würde,

2) an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Ableben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Burgau, den 22. April 1880.

Kgl. Amtsgericht Burgau. (L. S.) Schaich. Zur Beglaubigung der Kgl. Gerichtsschreiber: Raith.

[10875]

aus der Klageschrift.

unna Aline Anbert, ohne Gewerbe, auf der Mühle von Olgy, Gemeinde Arganey, wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Müller, klagt gegen ihren Ehemann Peter Erpelding, Müller, auf genannter Mühle von Olgy wohnhaft, wegen Zahlungsunfähigkeit desselben mit dem Antrag, die Gütertrennung zwischen ihnen auszusprechen und sie zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor einen Notar zu verweisen.

Zur Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der I. Civilkammer des K. Land⸗ gerichts Metz vom Mittwoch, den 9. Juni 1880, Morgens 9 Uhr, bestimmt.

Gemäß §. 4, Ausf.⸗G. z. Civ.⸗P.⸗O. vom 8. Juli ““ wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. 1

Metz, den 22. April 1880.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger. [10815]

Herzogliche Kammer, Direktion der Domänen zu Braunschweig, hat glaubhaft gemacht, daß dem Domanialfiskus das Eigenthum folgender von ihm bislang besessener, in Allersheimer Feldmark neben der Brauerei zu Allersheim, resp. in der Lohbusch⸗ und in der Kleebreite belegener Grundstücke:

a. von Nr. 62 c. der Karte 0,90 a 1 Nr 99 a 6,25 a Nr. 59 78 30,3 11,9 3 8 .9 8 4,00 a, welche Parzellen durch eine in hiesiger Gerichts⸗ schreiberei deponirte Vermessungsbescheinigung spezi⸗

8, 5

fizirt sind, zustehe und, behuf Eintragung dieser Grundstücke in das Grundbuch, das Aufgebots⸗ verfahren beantragt.

Es wird daher ein Jeder, welcher ein Recht an diesen Grundstücken zu haben vermeint, aufgefordert, seine Ansprüche in dem zu solchem Zwecke auf

den 29. Juni c.,

Morgens 11 Uhr, hier angesetzten Termine anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß, wenn in solchem Termine Ansprüche nicht gemeldet werden sollten, der Do⸗ manialfiskus als Eigenthümer der qu. Grundstücke in das Grundbuch eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Tritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs jene Grundstücke oder eins derselben erworben hat, nicht mehr geltend machen kann.

Holzminden, den 22. April 1880.

Herzogliches Amtsgericht. Glünemann.

[108572 Im Namen des Königs!

Auf den Aatrag des Grafen Fred von Franken⸗ berg zu ee erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Falkenberg durch den Amtsrichter

Hentschel ꝛc. für Recht:

Das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundstück Nr. 39 Tillowitz in Abtheilung III. unter Nr. 2 auf Grund der Urkunde vom 22. April 1847 für den Schänker Leibig zu Ellguth eingetra⸗ ene Darlehnsforderung von 49 (neun und vierzig)

halern wird für kraftlos erklärt. 86

gez. Heutschel.

[10848] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des früheren Besitzers Julius Schlegelberger zu Dombrowken erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Arys durch den Amtsrichter Zießler am 14. April 1880

für Recht:

Die Hypothekenurkunde, welche über diejenigen im Grundbuche des Grundstücks Czierspienten Nr. 15 Abth. III. Nr. 1 eingetragenen 144 Thlr. 48 Gr. 1 ½⅛ ausgefertigt worden ist, welche die früheren Besitzer des erwähnten Grundstücks, die Adam Ziemek'schen Eheleute, laut Instrument vom 11. Januar 1797 aus dem Depositorio des Domainenjustizamts Arys, und zwar aus der Johann Warda'’'schen Pupillenmasse, erborgt haben und worüoer die⸗ selben am 11. ejnsd. m. den Darleihern ge⸗ richtliche Hypothek bestellt und solche ex de- creto vom nämlichen Tage haben eintragen lassen, wird für kraftlos erklärt.

gez. Zießler.

[10835]

Einnahmen.

Basler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

Ausgaben.

Gewinn⸗Saldo aus 1878 Prämien⸗Einnahmen. Zinsen⸗Einnahmen F4“”“ Zahlung der Rückversicherungs⸗Gesell⸗ y1144*X*“

und Gewinn auf

458 63 1,868,875 28

418,201 66

Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto pro 31. Dezember 1879.

8

ab: durch Rückversicherung gedeckt

8 Gezahlte Renten.. Rückgekaufte Policen.

Verwaltungs⸗ und Organisationskosten Aerztliche Honorare .. . ZETö“ 1“

Abschreibung auf Mobilien⸗Konto . . Prämien⸗Reserve aus 1879 Zuwachs Gewinn⸗Saldo. 111““

Activa.

2,303,535

lanz pro 31. Dezember 1879.

Gezahlte Versicherungssummen auf den Todesfall. Lebensfall.

Reserve für noch unbe ahlte Sterbefäͤlle aus 1879

Bei Lebzeiten gezahlte Kapitalien in Folge Ablaufs der Versicherung.

Prämien an Rückversicherungs⸗Gesellschaften

44 776,245 54 31,101 82 137,700. 56.000. 8,700 —- 8,000— 58,603 0; 145,060 21 71˙621 98 158,614,82 13,287 09 97,373 52

460 80 715,269 81 149,196 95

2,303,535 57 Passiva.

Verpflichtungsscheine der Aktionäre .... Darleihen auf Hypotheken und Unterpfand Liegenschaften⸗Conto)... . Effekten⸗Konto. ee1111“]; qqqqqqE 11X1XAX“ Guthaben bei Diversen für Amts⸗Kautionen Kautions⸗Effekten⸗Konto . . . . . . Mobilien⸗Konto . E111A“ Diverse Debitoren: Guthaben bei Rückversicherungs⸗Gesell⸗ schaftrn. . 558,789. 87 Verzinsliche Guthaben, hei Banken .. Guthaben bei General⸗ agenturen, Kautions⸗ empfängern ꝛc..

Gestundete Prämien⸗Raten

226,730. 41

1.“

8—

Renten 8 1 8 rente von

2. Kapital⸗Versicherungen 4,638 Policen Renten 12 8 rente von

7,200,000 4,356,698 150,180 . 2,658,636 233,708 548,300 50,107 812,740 32,785 3,600

ö“ Ende 1879 waren in Kraft: a. Kapital⸗Versicherungen 13,279 Policen im Betrage von 54,979,411 47 mit einer Jahres⸗ Gesammt⸗Prämieneinnahme 1,868,875 Davon kommen auf Preußen: im Betrage von 12,406,100 mit einer Jahres⸗ Prämieneinnahme 400,236 1“ In Preußen kamen im Jahr 1879 zur Auszahlung 124,589

Aktien⸗Kapital⸗Konto.. . . .

L 2. 1 : Prämien⸗Ueberträge.

Reserve für noch unbezahlte Sterbefälle:

1879

Unerhobene Dividenden auf Aktien.

Guthaben der Kautionsempfänger: Amortisations⸗Konto.. .. Sicherheitsfondsdsss . Unerhobene Dividenden aus 189

Gewinnbetreffniß der] aus 1878 Saldo. Versicherten: b

. Saldo aus 1878 . Reservefonds: - Zuwachs aus 1879

Dividenden⸗Konto der Aktionäre (4 % Zins

und 2 % Superdividende) u1““ b 444 F“*“ Gewinn⸗Saldo, Vortrag auf neue Rech⸗

aus 1876 (wegen noch schwe⸗ benden Prozesses.

1878 (verlorene wird amortisirt)

2. -7171 181. 75] 3002900, 2S788. 11 ö

Police

782. 94. 3828. 40⸗

V 8 214,445

138,121

84,904.

9,600. 69,463

48,000. 6,400.

292. 95

48,000 6,400

292 95

b. in Hypotheken. 84,199 e.

Der

4,470

Von dem Gesellschaftsvermögen war in Preußen angelegt: . . I cZ 4264₰* 88,7

in preußischen resp. deutschen Effekten Berlin, im April 1880.

10,196. 95 ĩ15,695,525,8⁷ 706 . 369,000

1,280,766 Zusammen 1,738,472

General⸗Bevollmächtigte

für das Königreich Preußen:

1u“

R. Schmid.

Pre . lauf ußen

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staa

Berlin, Donnerstag, den 29. April

100.

Berlin, 29. April. Im weiteren Ver⸗

e2 gen,Se. ö 18 Reichstag in es Antrages des Abg. Richter

welcher lautet. b

„Der Reichstag wolle beschließen: zu erklären, daß er eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer oder die Einführung des Tabakmonopols für wirthschaftlich, finanziell und politisch durchaus ungerechtfertigt erachtet.“ -“

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

Die Abgg. Dr. Buhl, Dr. Delbrück und Gen. hatten dazu folgenden Antrag auf motivirte Tagesordnung gestellt:

in Erwägung,

„daß über die künftige Besteuerung des Tabaks bei der Be⸗ rathung des Tabaksteuergesetzes in der letzten Session des Reichs⸗ tages ein volles Einverständniß zwischen den verbündeten Regie⸗ rungen und dem Reichstage herbeigeführt ist,

daß erwartet werden muß, daß dieses, durch Verkündung des Gesetzes vom 16. Juli 1879 erst neuerdings beurkundete Einver⸗ ständniß nicht wieder durch einen Antrag auf Einführung des Tabakmonopols in Frage gestellt werden wird,

geht der Reichstag über den Antrag Richter zur Tagesordnung

über.

Die Abgg. Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg, Frhr. von Lerchenfeld und Gen. 2a2g0 1u“

in Erwägung, daß zur Zeit eine Veranlassung nicht vorliegt, über das Tabakmonopol oder über eine Abänderung des Gesetzes vom 16. Juli 1879 sich zu äußern geht das Haus über den Antrag des Abg. Richter zur Tagesordnung über.

Der Abg. Richter (Hagen) befürwortete seinen Antrag. Ueber die Frage des Monopols wäre hier im Hause über⸗ haupt keine Verhandlung mehr nöthig, wenn nicht eine so wichtige Persönlichkeit wie der Reichskanzler die Einführung des Tabakmonopols in Deutschland für sein Ideal erklärt hätte. Als im Jahre 1878 diese Frage im Reichstage ein⸗ gehend diskutirt worden sei, habe sich keine einzige Partei dafür erklärt und in der Enquétekommission des Bundesraths hätten sich 8 Stimmen gegen das Monopol, 3 dafür erklärt, nämlich zwei vom Reichskanzler ernannte Mitglieder und der Vertreter für Württemberg. Die Vertreter Preußens, Bayerns, der Hansestädte, die drei aus der Tabaksbranche zugezogenen Privatvertreter hätten mit Entschiedenheit er⸗ klärt, daß Deutschland für die Einführung des Monopols un⸗ geeignet sei. Es sei unter den Gründen hervorgehoben worden, daß die Regie nicht billiger, sondern theurer fabriziren würde als die Privatindustrie, es sei hingewiesen auf den großen Verlust, welcher dem Volkswohlstande drohe, auf die großen Nachtheile, welche die Hansestädte treffen würden, und auf die großen Schäden, welche der gesammten Tabakindustrie durch das Monopol zugefügt werden würden. Wenn das Monopol demnach vom wirthschaftlichen Standpunkt verwerf⸗ lich erscheine, so sprächen auch finanziell keine Gründe dafür. In Frankreich habe das Monopol erst seit einem Menschen⸗ alter und nur durch einen Preisaufschlag von 430 Prozent reiche Einnahmen geliefert. Vertreter der Regierung hätten in der Kommission ausgeführt, daß der Reinertrag des Monopols in Deutschland 41 Millionen Mark betragen würde. Dagegen sei behauptet, daß das Monopol an sich nicht den Ertrag vermehre, sondern den Ertrag, den die Steuer im Monopol her⸗ beiführe noch verringere. Eine andere Rechnung, nach welcher der Ertrag 77 Millionen betragen solle, die nach der offiziösen Presse zu Steuererlassen zu verwenden sein würden, sei in der Kommission als ein Produkt der Phantasie nachgewiesen. Diese Rechnung setze einen Verkauf von 1 100 100 Centner Tabak zu einem Werth von 287 Millionen Mark voraus, während gegenwärtig circa 1 600 000 Centner für 300 Mil⸗ lionen Mark verkauft würden. Mit der politischen Seite der Frage habe die Kommission sich nicht beschäftigt und doch sei es unzweifelhaft, daß das Monopol Hunderttausende von Tabakbauern, Tabakarbeitern u. s. w. in unbedingte Ab⸗ hängigkeit von der jeweiligen Regierung bringen, ihre Macht erheblich steigern, eine unmittelbare Reichsverwaltung neben der Landesverwaltung nothwendig maͤchen und mit dem Geldbewilligungsrecht des Reichstages in Widerspruch stehen würde, insoweit die Monopolpreise sich wesentlich der jährlichen Festsetzung und Bewilligung entziehen würden. Der preußische Finanz⸗Minister habe das Monopol abgelehnt; im vorigen Jahre sei vom Reichstage die Erhöhung der Ge⸗ wichtssteuer beschlossen; niemand habe damals für die Ein⸗ führung des Monopols einzutreten gewagt und für die mei⸗ sten Abgeordneten sei als Erwägungsgrund für die Bewilli⸗ gung vor allem die Hoffnung maßgebend gewesen, daß nun⸗ mehr die Tabakbranche definitiv Ruhe haben würde vor dem Projekt des Monopols. Nur die Fortschrittspartei, mißtrauisch wie sie sei, habe nicht daran geglaubt, daß der Reichs⸗ kanzler dies Projekt fallen lassen würde, aber so pessimistisch sei die Fortschrittspartei doch nicht gewesen, daß sie schon ein paar Monat nach Bewilligung der höheren Geywichtssteuer den Eintritt dieser Beunruhigung fürchten zu müssen geglaubt habe. Diese Beunruhigung sei nun in der That eine sehr bedeutende. Bereits vor einigen Wochen habe der Abg. Sonnemann darauf hingewiesen. Damals hätte er von Sei⸗ ten des Bundesraths eine deutliche Erklärung zu vernehmen gehofft, daß die Monopolgerüchte unbegründet seien und jedes thatsächlichen Anhaltes entbehrten. Statt dessen sei dem Reichstag eine zweideutige Erklärung vom Bundes⸗ rathstische gegeben: im Schooße des Bundesraths hät⸗ ten keine Erwägungen stattgefunden, ob aber von einer einzelnen Regierung die Einführung des Monopols in Betracht gezogen würde, sei der Bundeskommissar außer Stande mit⸗ en Inzwischen aber seien in offiziösen Blättern

rtikel für das Monopol erschienen. Diese Beunruhi⸗ gung habe nun die Tabakindustrie in ganz besonders mißlicher Lage getroffen. Nach der Aufarbeitung der vor der Steuererhöhung eingeführten sehr großen Vorräthe sei ein starker, durch die Preissteigerung in Folge der Steuer noch gesteigerter Rückschlag eingetreten, der Verbrauch habe abge⸗ nommen, die Verwendung von Surrogaten und der Schmuggel hätten aber zugenommen. Allen Reichstagsmitgliedern seien die Klagen der Interessenten zugegangen, zum Theil seien sie in die Presse übergegangen, wie die der Magdeburger Fabrikanten.

reform.

Da-

Eine andere Eingabe an den Abg. von Kleist⸗Retzow gerichtet, sei ihm abschriftlich aus seinem Wahlkreis mitgeiheilt worden mit dem Anheimstellen, die 6100 Original⸗Unterschriften seiner Wähler bei diesem Abgeordneten selbst einzu⸗ sehen. Auch diese Eingabe bitte dringend darum, dem Monopol schleunigst einen Riegel vorzuschieben. Ueberall wür⸗ den Arbeiterentlassungen gemeldet, aus Flotow seien 500 von 1000, in einer Fabrik in der Pfalz seien 100 entlassen. Die brotlosen Cigarrenarbeiter aus allen Theilen Deutschlands bildeten ein sehr erhebliches Kontingent bei der stark zuneh⸗ menden Auswanderung. Kein Fabrikant denke daran, seine Maschinen zu erneuern. Jeder fürchte vielmehr von Tag zu Tag mehr, daß sein Besitz werthlos werde. Sein Antrag habe nun den Zweck, die Frage des Monopols endlich zum Abschluß zu bringen und der Tabakindustrie wiederum Be⸗ ruhigung und Zuversicht zu schaffen. Der Abg. Windthorst habe den Reichstag nun zwar aufgefor⸗ dert, Vertrauen zu sich selbst zu hen, da der Kanzler ohne den Willen des Reichstages nicht im Stande sei, das Monopol einzuführen. Auch der Abg. von Bennigsen habe sich mit Entschiedenheit gegen das Monopol ausgesprochen. Indessen so werthvoll solche Erklärungen von Parteiführern an sich auch sein mögen, so seien sie doch nicht im Stande, ein formulirtes Votum des Reichstages zu ersetzen. Wenn der Reichstag sich nicht durch eine Resolution ausspreche, dann sei Gefahr, daß die offiziöse Presse erst recht freies Spiel haben würde. Die Kundgebungen gegen das Monopol aus dem ganzen Lande seien äußerst zahlreich, da alle betheiligten wirthschaftlichen Kreise ohne Ausnahme dagegen seien. Darum hätten auch die Anhänger desselben, wie z. B. der Abg. von Varnbüler es am liebsten, daß gar nicht erst darüber gesprochen würde. Die Stimmung im Lande sei so sehr gegen das Monopol, daß, wenn dieser Frage wegen, eine Auflösung des Reichstags erfolge, welche ihm eine durchaus nicht uner⸗ wünschte wäre, der Reichskanzler vielleicht eine sehr bedeutende Ueberraschung erleben würde. Daß der Reichstag seine Mei⸗ nung ausspreche, sei um so nöthiger Angesichts der fortwäh⸗ renden neuen Steuervorlagen. Es vergehe keine Woche ohne eine neue Steuer. Der Reichskanzler habe im vorigen Jahr den Erlaß direkter Steuern in Aussicht ge⸗ stellt, davon sei nichts zu merken, im Gegentheil, solle noch außer den vielen indirekten Steuern eine direkte, die Wehrsteuer, dem deutschen Volke auferlegt werden. Immer stürmischer würden die Steueranforderungen des Neichs⸗ kanzlers. Bereits sage die Provinzial⸗Correspondenz, die Brausteuer müsse angenommen werden; die Ablehnung bedeute, daß der Reichstag entweder überhaupt von der Steuerreform nichts mehr wissen, oder daß er das Tabakmonopol haben wolle. Es sei daher Pflicht des Reichstages, sich klar und deutlich über das Tabakmonopol auszusprechen. Eine Fraktionseifersucht liege bei seinem Antrage nicht vor, es komme ihm darauf an, zum Ausdruck zu bringen, was seiner Partei mit dem Centrum und den National⸗ liberalen gemein sei. Er werde deshalb auch einem Antrage, der nicht seinen Namen trage, zustimmen, wenn der⸗ selbe in der Katsche dasselbe bezwecke. Wenn der Antrag Buhl in der Form sich auch gegen seinen Antrag richte, so wende derselbe sich in der Sache doch gegen das Monopol. Der Antrag entnehme seine Gründe aus der Stellung der Majorität, die für das Tabaksteuergesetz gestimmt habe, der Antrag spreche sich nicht gegen das Tabakmonopol als Einrichtung aus, sondern derselbe sage, wie man auch bis zum vorigen Jahre über dasselbe gedacht haben möge, nach dem Abschluß der vorjährigen Bete s müßten auch die früheren Anhänger des Monopols sich gegen dasselbe wenden. Es könne ja sein, daß er eine zu günstige Meinung von dem Antrage habe, es komme hauptsächlich auf die Begründung an, von deren Ergebniß seine Partei ihre schließliche Stellung ab⸗ hängig machen würde, wie er in seinem Schlußwort kurz aus⸗ führen werde. Vor Allem müsse der Antrag tauglich sein, eine Beruhigung in der Tabakindustrie herbeizuführen.

Der Abg. Udo Graf zu Stolberg⸗Wernigerode erklärte, es herrschten über die vorliegende Frage in seiner Partei verschiedene Ansichten, und er spreche daher nicht im Namen seiner politischen Freunde, sondern in seinem eigenen Namen, wenn er das Haus bitte, den Antrag Richter abzulehnen. Zunächst hätten ihn dazu formelle Gründe bewogen. Der Reichstag könne seine Thätigkeit nur in gedeihlicher Weise ausüben, wenn derselbe sie ausübe im Einklang mit den ver⸗ bündeten Regierungen. Hier aber löse der Reichstag sich geradezu los von den anderen Faktoren der Gesetzgebung. Die Erklärung solle nicht an die Regierungen, auch nicht an den Reichskanzler gerichtet werden; man wisse überhaupt nicht, an wen sie gerichtet werden solle, vielleicht sei sie nur gerichtet an den fortschrittlichen Parteitag. Denke man doch, in welche Lage man den Reichstag durch Annahme des Antrages brin⸗ gen würde. Wenn die Regierungen erklärten, an die Ein⸗ führung des Tabakmonopols sei nicht zu denken, dann be⸗ fände sich der Reichstag in derselben Lage wie weiland Don Quixote, der gegen Mühlen gekämpft habe, und der Reichstag würde damit ein Zeichen von Ueberschätzung oder von Schwäche geben. Der Abg. Richter habe von einem Ver⸗ schießen des Pulvers gesprochen. Das ganze Vor⸗ gehen des Abgeordneten erinnere ihn aber an eine unerfahrene Truppe, die ihre Ladung verpuffe, che sie nach dem Feind schieße, in der Hoffnung, denselben da⸗ durch zu verscheuchen, und, wenn es darnach zu einem Zu⸗ sammenstoß komme, keine Munition mehr besitze. Wenn er auf die Sache selhst eingehe, so sei er doch der Ansicht, daß, wenn der ng Richter die Absicht gehabt habe, durch seinen Antrag Beruhigung in die Tabakindustrie zu bringen, der⸗ selbe damit gerade das Gegentheil erreiche. Es verhalte sich mit dem Monopol wie mit einem Steine, der sich auf einer abschüssigen Fläche befinde; jede Erschütterung bringe den⸗ selben dem Abgrunde etwas näher. So bringe auch jede Diskussion im Reichstage über das Monopol dasselbe näher, gerade so wie jede Diskussion über die Münzfrage die Doppel⸗ währung näher bringe. Er stehe auf dem Boden der Steuer⸗

Der Abg. Richter frage nach dem Inhalt dieser

Reform und weise darauf hin, daß der Neichskanzler seiner Zeit durch den preußischen Finanz⸗Minister des⸗ avouirt sei. Nun, er (Redner) habe die damalige Rede des Finanz⸗Ministers nicht so aufgefaßt, aber möge dem sein, wie ihm wolle, der Herr sei heute nicht mehr preußischer Finanz⸗ Minister. Er halte die Durchführung der Steuerreform nur e. möglich, wenn der Tabak als Pieèce de resistance erheb⸗ iche Erträge liefere. Dazu sei die vorjährige Tabaksteuer⸗ vorlage bestimmt gewesen, sie sei aber derartig beschnitten worden, daß er ihre Erträge nicht mehr als erhebliche bezeich⸗ nen könne. Der Antrag Buhl gehe auf das volle Einver⸗ ständniß, das zwischen den Regierungen und dem Reichstage in dieser Frage bestanden habe, zurück. Er bestreite das, die Vertreter der Regierungen hätten dem Kommissionsentwurfe stets widersprochen. Wenn dieselben ihn trotzdem angenommen hätten, so sei dies aus der praktischen Erwägung geschehen, daß ein Sperling in der Hand besser sei, als eine Taube auf dem Dache, und wenn der Abg. Richter die Konservativen für das Gesetz verantwortlich mache, so erkläre er, daß er es ledig⸗ lich angenommen habe, weil er sich gesagt habe, es sei dies immer besser als der bisherige Zustand, und es werde auch nur ein Provisorium sein. Jetzt sei es nur möglich, bedeutende Erträge aus dem Tabak zu erzielen, indem man entweder die Sätze erhöhe oder zum Monopol übergehe. Es wäre verfrüht, jetzt über das Monopol zu sprechen; so viel müsse er aber betonen: bei der gegenwärtigen Sachlage halte er das Mono⸗ pol für die einzige Möglichkeit, wenn man diese Steuerreform durchfüyren wolle. Zeigten sich andere Möglichkeiten, so wolle er sie gern acceptiren. Er verkenne nicht die gegen dasselbe geltend gemachten Bedenken und bedauere lebhaft die Beun⸗ ruhigung, die jetzt in der Tabakindustrie Platz gegriffen habe. Aber die Schuld daran trügen meist Diejenigen, welche im vorigen Jahre das Tabaksteuergesetz zu sehr beschnitten hätten und dies sei besonders durch die Agitationen in der fort⸗ schrittlichen Presse veranlaßt worden. Die Unsicherheit könne nur durch Einführung des Monopols beseitigt werden. Er könne seiner Auffassung nur Ausdruck geben, indem er so⸗ wohr gegen den Antrag Buhl wie gegen den Antrag Richter timme.

Der Abg. Dr. Delbrück bemerkte, er habe bei der vorgeschla⸗ genen Tagesordnung keineswegs allein den Antrag Richter vor Augen gehabt, sondern die auch vom Vorredner aner⸗ kannte Thatsache, daß sich in der Tabakindustrie, und dar⸗ unter verstehe er sowohl den Tabakbau wie den Tabakhandel und die Tabakfabrikation, augenblicklich eine große Unsicher⸗ heit geltend gemacht habe. Er wolle nicht behaupten, daß es unter allen Umständen, wenn sich in Interessentenkreisen Besorg⸗ nisse geltend machten über bevorstehende Maßregeln der Gesetz⸗ gebung, Aufgabe des Reichstages sein müsse, denselben durch ein Votum entgegenzutreten. Aber er sei der Meinung ge⸗ wesen, daß die besondere Lage, in welcher die Tabakindustrie sich befinde, ein Votum des Reichstages in dieser Sache recht⸗ fertige und erfordere. Durch das im vorigen Jahre geschaf⸗ fene Gesetz sei nach 7— sjähriger Unsicherheit eine Grund⸗ lage hergestellt worden, von der die Industrie hätte erwarten können, daß sie dauernd sein werde. Durch bekannte Ursachen sei die Tabakindustrie in dieser Zuversicht er⸗ schüttert worden und der Reichstag müsse zu ihrer Beruhigung thun, was derselbe könne. Er hätte gewünscht, diese Beruhigung herbeizuführen durch Hinweis auf die Entstehung des augen⸗ blicklichen Zustandes. Redner führte nun unter Verlesung der betreffenden Stellen aus den Verhandlungen über das Tabak⸗ steuergesetz vom vorigen Jahre aus, daß damals sowohl die verbündeten Regierungen, wie die Redner der einzelnen Parteien einmüthig von der Ueberzeugung ausgegangen seien, es handle sich bei der Annahme der Tabaksteuer um ein Definitivum, um einen Abschluß, der der Tabak⸗ industrie die nothwendige Ruhe geben solle. Die verbündeten Regierungen hätten das damals beschlossene Gesetz mit allen gegen eine Stimme angenommen, nicht in dem Sinne, wie der Abg. Graf Stolberg gemeint habe, daß ein Sperling in der Hand besser sei als eine Taube auf dem Dache, sondern weil in dieser Sache ein Abschluß nöthig gewesen sei. Jede Regierung, der die vorhandenen Interessen am Herzen lägen, hätte dies Gesetz annehmen müssen; sie hätte es nur dann ablehnen können, wenn das Gesetz absolut den beabsichtigten Zweck nicht erreicht hätte. Wenn man auf die Steuerreform hingewiesen habe, so wolle er nur bemerken, daß das Gesetz nach der Rede des Reichskanzlers vom 2. Mai mit seiner Kontrasignatur publizirt worden sei. Er sehe auch keinen Grund ein, daß dies Ein⸗ verständniß schon wieder in Frage gestellt werden sollte, denn bei einer Produktionssteuer sei Stabilität vor allen Dingen die Hauptsache. Ueber den Ertrag der Tabaksteuer sei man heute noch ebenso im Unklaren, wie vor 10 Monaten; man könne heute noch nicht beurtheilen, ob die damaligen Anschläge so unrichtig gewesen seien, daß der Reichstag zu einer Aende⸗ rung des Gesetzes schreiten müsse. Der Beweis einer solchen Unrichtigkeit wäre aber absolut nothwendig, wenn man eine Steuerreform durch eine andere ersetzen solle. Er und seine politischen Freunde hätten in ihrem Antrage das Monopol nennen müssen, weil es die einzige in Be⸗ tracht kommende anderweitige Steuerform sei. Er habe aussprechen wollen, es liege bei der vorhandenen Sachlage ein Antrag auf Einführung des Tabakmonopols außer Berechnung. Er habe sich dem Antrage Richter nicht anschließen wollen, der gewiß geeignet sei, für eine Diskussion über die wirthschaftliche Seite der Frage, der aber nicht als Manifesta⸗ tion einer politischen Körperschaft angenommen werden könne. In diesem Sinne bitte er das Haus, seinem Antrage gemäß zu beschließen.

Der Abg. Freiherr von Lerchenfeld führte aus, der An⸗ trag Richter sei wesentlich ein demonstrativer, derselbe habe den Zweck, den Reichstag für die Zukunft zu binden. Die Reichsregierung aber könne insofern nicht gebunden werden, als es ihr freistehe, ihre Anträge stets aufs Neue vorzubringen. Der Abg. Richter fürchte auch nur eine künftige Vorlage in einer künstigen Session. Der Abg. Richter habe ja selbst ge⸗ sagt, daß heute keine Aussicht auf Durchführung des Tabak⸗ monopols sei. Derselbe sage zwar, Gerüchte sher die beab⸗ sichtigte Einführung des Monopols hätten die große Beun⸗