1880 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Breslau, 3. Mai. (W. I.

B.)

1 kt.) Spiritus per 100 Liter 100 % per Mai-Juni ö 2 per öecehern 56,40. per Mai 165,00, per Mai-Juni 165,00, per September-Oktober 154,00. Rüöböl loco per Mai-Juni 52,50, per Juni-Juli 53,25, per September-Oktober 54,50. Zink:

60,30, per August-September 62,00, Weizen per Mai 215,00. Roggen

Umsatzlos. Wetter; Veränderlich. Cöin, 1. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt.

24,00, pr. Mai 23,10, pr. Juli 21,55, pr. November

loco 20,00, pr. Mai 17,35, pr. Juli 16.20,

Hafer loco 15,50. Rüböl loco 27,10,

ber 28,60.

Bremen, 1. Mai. (W. T. B.). Petroleum ruhig. (Schlussbericht.)

7,75 Br.

Hamburg, 1. Mai.

1** wn loco still, auf Roggen loco ruhig, auf Termine matt.

Weizen pr. f 196 Br., 195 Gd. Roggen pr.] Mai 158 Br., September-Oktober 146 Br., 145 Gd. Hafer

Hau. Rüböl ruhig, loco 53 ½. pr. Oktbr. 57. Spiritus rubig, pr. Mai

Juni-Juli 51 ¼ Br., pr. Juli- August 51 ½ Br. Kaftes fest,

Standard white loco 7,00 Br.,

51 Br., pr. August-September Petroleum still,

Mai 6.85 Gd., pr. August-Dezember 7,80 Gd. Wetter: Schön.

Pest, 1. Mai. (W T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco geshäftslos, r. Herbst 10,35 Gd., 10,40 Br.

*

September 13 ⅛. Wetter: Trübe.

Amsterdam, 1. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.)

Weinen hiesiger loco 23.75, fremder locc pr. November 15 30. pr. Msi 27,00, pr. Okto- Standard white l000 7,05 bez., pr. Juni 7,20 Br., pr. Juli 7,35 Br., pr. August-Dezember

203 Br., 202 Gd., pr. September-Oktober

Umsatz 4000 Sack.

Hafer pr. Herbst 6,30 Gd., 40 Br. Mais pr. Mai-Juni 7.80 Gd., 7,85 Br., Kohlraps pr. August-

Roggen pr. Juni 197,

Bancazinn 48 ¼l. Antwerpen,

unverändert.

Lomdon, 1. Mai. (W. I.

20,15. Roggen

36 404 Qrts. 400 Fass. 1 Liverpool, 1. Mai.

Spekulation und Export 1500 B.

ruhig. Middl.

Lieferung 625⁄22 d. 3 Paris, 1. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt.

Terminse matt.

157 Gd., pr. ruhig, Gerste

Mehl steigend, pr. Mai 65,00,

51 ¼ Br., pr. 60,50, pr. September-Dezember

6,85 Gd., pr. zember 80,75. Faris, 1. Mai. (W. T. B Rohzucker ruhig.

56,25, 7/9

Termine lustlos.

August 64,25. 1 New-YNork, 1. Mai. (W. Waarenbericht.

Amsterdanm, 1. Mai. (W. I. B.)

1. Mai. (W. T. B.) 1 Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss,

loco 17 ¾ bez. und Br., pr. Juni 18 Br., pr. pr. Septbr.-Dezbr. 19 8 Br. Ruhig.

Antwerpen, 1. Mai. (W. T. B. 1 vreeee (Schlussbericht.) Weizen weichend. Roggen

Hafer gefragt. Gerste ruhig.

An der Küste angeboten 7 Weizenladungen. Wetter: Schön. Die Getreidezuafuhren betrugen in der Woche vom 24. bis zum 30. April: Engl. Weizen 2562, fremder 34 568,

kreomde 2662, engl. Malzgerste 16 365, engl. 6404 Frcgüsches Mehl 16 994, fremdes 7175 Sack und

(W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 5000 B.,

amerikanische Juni-Juli-Lieferung 6 ¾, Juli-August-

Weizen fest, pr. Juni 29.50, pr. Juli-August 28,00. pr. September-Dezember 27,00.

77,75, per Juni 78.00, pr. Juli-August 79,00, pr. September-De- Spiritus rubig, pr. Mai 1I r. Juli- August 66,00, pr. September-Dezember 61,75.

.) Nr. 10/13 pr. pr. Mai pr. 100 Kilogr. 62,25. 1 ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai 65,50, pr. Juni 65,00, pr. Juli-

Baumwolle in New-York 11 ⅞, do. in] 29. New-Orleans 11 ¾. Petroleum in New-York 7 ½ Gd., do. in Philadelphia

1“

14 ¾. Schmalz

September 19 ½ Br.,

7 ½ Gd., rohes Petroleum 6 ⅜, 88 4 D. 85 C. EE 1 D. 28 C.

mired) 52 C. Zueker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Kaffee (Rio-) (Marke Wilcox) 71¹1⁄18, 1 u. Brothers 7 ⅛. Speck (short clear) 7 ¼ C. Getreidefracnt 4 ¼i.

3o. Pipe line Certifcats D. 73 C. 8 Meis (old

do. Fairbanks 7 ⅝, do. Rohe

B.) Berlin,

und Grundbesitz anstehenden Sub B.) als diejenigen vo

engl. Gerste 332, dene Neubauten

Hafer 297, fremder Klasse 4 ½ %,

davon für

Surats Hypotheken mit

Amerikaner angeboten,

London,

1. Mai.

m vorigen Monat. b entwickelt sich der Verkehr in bisheriger Weise ruhig weiter. Am Hypotheken-Markte sind die Reguliruegen für fertig gewor-

Zinssätze bleiben unverändert. zweiter Klasse 4 ¼ 5 %, b Zweite und fernere Stellen innerhalb der Feuertaxe 5 5 ½ -6 % je nach Beschaffenheit. Amortisations-Hypotheken beste Gegend 4 ¼ bis 5 %; im Uebrigen 5 ½ 6 % incl. Amortisation.

(Bericht über den Verkehr in Hypotheken von Heinrich Fränkel.) Die für den Monat Mai hastationen sind an Zahl wesentlich geringer, Im Grundstücks-Handel

noch geringlügiger, als sonst um diese Zeit. Die Popillarische E'ntragungen erster dritter Klasse 5 5 ½ %.

Erststellige Guts- und ohne Amortisation innerhalb der Beleihungs-

grenzen 4 ½ 4½¼ 5 % je nach Provinz und Bodenbeschaffenheit.

3. Mai. (W. T. B.)

Mai 30,25, pr. 3. Mai. 64,75. pr. Jali-August

pr. Juni Rüböl ruhig, pr. Mai 5.

56,75. serel, Juni 69,25, pr. 15.

Mai pr. 100 Kilogr. Weisser Zuecker 25.

T. B.)

Vers.

General-Versammlunzgen. Allgemelne Rentenanstalt za Stuttgart. Vers. zu Stuttgart.

P. Wöhlert'sche Maschinenbauanstalt und Eisengles-

Ord. Gen.-

Aktien-Gesellschaft. Ord. Gen.-Vers. Zzu Berlin.

Hanseatisoche Feuerversicherungs-Gesellschaft. Ausser- ord. Gen.-Vers. zu Hamburg.

19. Schlesische Thonwaarenfabrik zu Tschauschwitz. Ord. Gen.-Vers. zu Tschauschwitz.

Deutsche Seechandels-Gesellschaft. Ausserord. Gen.- Vers. zu Berlin. 26. Transatlantische Ord. Gen.-Vers. zu Hamburg. Credit-Anstalt für Industrle und Handel.

Rüokverslcherungs- Gesellscha ft.

Ord. Gen.- zu Dresden.

pr. Oktober 179.

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———

IrITEAEESAx

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Dpern⸗ haus. 110. Vorstellung. Taunhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große roman⸗ tische Oper in 3 Akten von Richard (Frl. Kopka, Frl. Horina, Fr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr. 8

Schauspielhaus. 119. Vorstellung. Gräsin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. In Scene geseßt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. „Mittwoch: Opernhaus. 111. Vorstellung. Sa⸗ tanella. Phantastisches Ballet in 3 Akten uad 4 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni und P. Hertel. Anfang 7 Uhr. 18

Schauspielbaus. 120. Vorstellung. Bürgerlich und romantisch. Lustspiel in 4 Akten von Bauern⸗ feld. (Baron von Ringelstern: Hr. Fiala, vom .“ in Darmstadt, als Gast.) Anfang

7.

Wallner-Theater. Dienstag: Z. 4. M.: Der Zugvogel. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser und Franz v. Schönthan. Vor der Vorstellung Gr. Garten⸗Concert.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Ermäßigte Preise: Parquet 3 ℳ, Gallerie 50 . Zum 72. Male: Die schwarze Venus. Reise nach Central⸗Afrika in 10 Bildern und Ballets von Adolphe Belot. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene gesetzt von Emil

Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Le brun. Dienstag: Heydemann und Sohn. Lebensbild mit Gesang in 7 Bildern von H. Müller und E. Pohl. Die durchweg neuen Couplets von L. Herr⸗ mann. Musik von R. Bial und G. Michaelis. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Bei günstiger Witterung vor der Vorstellung Gr. Garten⸗Concert. Anfang 5 ½ Uhr.

National-Theater. Dienstag: Gastspiel des Frl. v. Meersberg. Der Prinz.

Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Der unsichtbare Barbier. Große

in 3 Akten von R. Kneisel.

och: Große Extra⸗Vorstellung: Spillicke

in Paris. (Spillicke: Hr. H. Fischbach als Gast.)

Belle-Alliance-Theater. Der Sommer⸗

garten ist geöffnet. Dienstag: Mit neuen Gesangs⸗ einlagen und neuen lebenden Bildern. Z. 148. M.: Der Rattenfänger von Hameln. (Heinz: Hr. Facten⸗ als Gast). Es finden nur noch 2 Auf⸗ führungen des Volksstückes statt. Bei günstiger Witterung während der Pausen: Brillante Illumi⸗ nation der großen Promenade. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Z. 149. M.: Der Rattenfänger von Hameln.

Familien⸗Nachrichten.

[11323]

Wiederum hat das Kammergericht einen schmerz⸗ lichen Verlust zu betrauern.

Heute früh starb der Senats⸗Präsident, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Heinrich Busch.

Pflichttreue, hohe Begabung und edler Charakter esten unter seine vielen ausgezeichneten Eigen⸗ schaften.

Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.

Berlin, den 1. Mai 1880.

Die Präsidenten und Räthe und der

Ober⸗Staatsanwalt des Königlichen Kammergerichts. [11318388

Am 28. v. Mts. endete der Königliche Forstmeister Herr Heinrich Brandt nach mehr als 50 jähriger Dienstzeit im Alter von fast 73 Jahren seine irdische Laufbahn.

Seine Biederkeit, seine Charakterfestigkeit, seine unermüdliche Pflichttreue sichern ihm ein dauerndes Andenken.

Cassel, den 1. Mai 1880.

Präsidinm und Kollegium der Königlichen

Regierung. v. Brauchitsch.

Eskadron⸗Chef Friedrich v. Globig (Oschatz). 1111““ Ober⸗Justiz⸗Rath und

Busch (Berlin). Verw. nistrator Wöldike, geb. Weber (Cunow). Adelbeid v. Kameke, geb. v. Kleist (Biziker). Hr. Justiz-Rath Schönfeld (Anklam).

ladungen und dergl.

[11209] Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der

zur Konkursmasse des Büdners Friedrich Brüning zu Straaßen gehörigen Büdnerei Nr. 3 zu Straaßen mit Zubehör wird auf Antrag des Konkursverwalters Schulzen Witt daselbst, ein erster Verkaufs⸗ termin auf

Sonnabend, den 17. Juli 1880,

und ein Ueberbotstermin auf 2 Sonnabend, den 7. August 1880,

jedes Mal Vormittags 11 Uhr angesetzt, in welchen

bots zu erscheinen hiedurch geladen werden. Ferner ist zur Anmeldung aller dinglichen An⸗

sprüche an

genstände, zur Vorlegung der Originalien und

Ausführung von Erstigkeits⸗Rechten, Termin auf

Vormittags 10 Uhr angesetzt. Der erste Verkaufstermin ist zugleich auch be⸗ stimmt zur endlichen Feststellung der Verkaufs⸗ bedingungen, deren Entwurf zwei Wochen vor dem⸗ selben auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Kon⸗ kursverwalter zur Einsicht bereit liegen wird. Dem Konkursverwalter, dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird freigelassen, in dem gedachten Termine zum Zwecke der

kaufsbedingungen zu erscheinen und bis eine Woche vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufs⸗ bedingungen einzureichen.

Die Besichtigung der Büdnerei Nr. 3 ist nach vorgängiger Anmeldung bei dem Konkursverwalter gestattet, welcher auch Kaufliebhabern auf Antrag die Grenzen des hierunter näher beschriebenen Grundstückes nachweisen wird.

Grabow, den 30. April 1880.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beg vüeeigatg. Der Gerichtsschreiber Peters.

[11227]1 Zurücknahme. In Sachen der Braunschweig⸗Hannoverschen Hypo⸗ thekenbank zu Hannover, Gläubigerin, wider den Schmiedemeister Heinrich Maxe in Peine,

Schuldner, wegen Zwangsvollstreckung wird der durch Bescheid vom 1. März d. Js. auf Sonnabend, den 5. Juni 1880, 12 Uhr Vormittags, angesetzte Zwangsverkaufs⸗ und Aufgebotstermin hiermit wieder aufgehoben. Peine, den 24. April 1880. Königliches Amtsgericht. II Kriegk. 8

1111114“” 111““

Im Namen des Königs! In Sachen, betref⸗ fend das Aufgebot der von dem früher bei dem hie⸗ sigen Amtsgerichte beschäftigt gewesenen Gerichts⸗ vollzieher kraft Auftrags Carl Kukofka zuletzt in Kattowitz bestellten Amtskaution, bestehend in dem Preußischen Staatsschuldscheine Litt. F. 120671 üͤber 300 ℳ, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Groß⸗Strehlitz durch den Amtsrichter Behrens für Recht: daß alle Diejenigen, welche an den früher bei dem hiesigen Amtsgerichte beschäftigt gewesenen Gerichtsvollzieher kraft Auftrags Carl Kukofka An⸗ sprüche haben, mit ihren Ansprüchen an die von dem Carl Kukofka hinterlegte Amtskaution, be⸗ stehend in dem Preußischen Ftaacenge Litt. F. 120671 über 300 ℳ, auszuschließen, und die Kosten dieses Verfahrens außer Ansatz zu lassen resp. der Staatskasse aufzuerlegen. Groß⸗Streh⸗ litz, den W. April 1880. gez. Behrens, Amts⸗ richter.

arxAADeHImboveHnfvie

Geboren: Eine Tochter; Hrn. Rittmeister und [11340]

3. Prafif G precht, Friederike, geb. Roß, hierselbst, Senats⸗Präsident deaeele. durch den Rechtsanwalt F. Hoese ebenhier, rau gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Rostock,

gebürtig aus Schwinkendorf, en lassung mit dem Antrage auf gänzliche Scheidung der zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehenden

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des

auf den 24. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

Kaufliebhaber zur Abgabe ihres Bots und Ueber⸗ das zu verkaufende Grundstück und an Friedrich Lieberich, Bierbrauer, in Kaiserslautern die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Ge⸗ wohnhaft, Kläger, durch Rechtsanwalt Kärcher da⸗ sonstigen schriftlichen Beweismittel und zur etwaigen sowie zur sofortigen Verkündigung des Ausschlußurtheils ein

Sonnabend, den 17. Inli 1880, 14. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, in der

Betheiligung bei der endlichen Feststellung der Ver⸗

Nr. 12 des ꝛc. Escher, Grundbuch für Niederfüllbach

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeitsmanns Christian Lam⸗ vertreten klagt

wegen böslicher Ver⸗

Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

Großherzoglichen Landgerichts zu Rostock

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1“ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagezbekannt gemach Rostock, den 29. April 1880. H. Hesse, L⸗G.⸗Sekr., Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg⸗ Schwerinschen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung und Vorladung.

In Sachen

hier vertreten, gegen

Josef Schöneberger, Wagner, früher in Kaisers⸗ lautern wohnhaft, zur Zeit abwesend, Beklagten, wird der Beklagte durch den Kläger vorgeladen, am

1 Sitzung der Civilkammer des K. Landgerichts Kai⸗ serslautern zu erscheinen; die öffentliche Zustellung der Klage wurde am Gestrigen bewilligt. Der An⸗ trag geht dahin, den Beklagten zar Zahlung einer Restsumme von 1383 26 nebst Zinsen vom 22. März 1880 an und der Prozeßkosten zu ver⸗ urtheilen, auch wird der Beklagie aufgefordert, einen her . Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Kaiserslantern, den 1. Mai 1880. Der K. Landgerichtsschreiber: 8 ö1“ 8

1[112111. B“

1 Der Bahnwärter Joh. Escher zu Niederfüllbach hat das Aufgebot einer Hypothekenurkunde des ehe⸗ maligen Justizamts II. dahier über 585 Fl. vom 15. April 1872 (Gläubiger: Webermeister Matth. Griebel, daselbst, Pfandobjelt: das halbe Wohnhaus

S. 49 Haupt⸗Nr. 13) beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin am Freitag, den 17. September 1880, Vormittags 9 Uhr, seine Rechte anher anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die letztere für kraftloz er⸗ klärt wird. Coburg, den 28. April 1880. Herzogl. S. Amtsgericht. V.

[11316]

Auf zulässig befundenen Antrag der Maria Dorothea Helms, geb. Oldorf, und des Schuster⸗ meisters Andreas Oldorf zu Rehna werden hierdurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des aus Rambehl gebürtigen, am 28. November 1879 zu Dorf Sievershagen verstorbenen Knechtes Joachim Andreas Oldorf ein näheres oder gleich nahes Erb⸗ recht wie die den Antrag stellenden und den Nach⸗ laß beanspruchenden genannten Bruderkinder des

Erblassers zu haben vermeinen, aufgefordert, zur Anmeldung ihrer Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 18. September 1880,

Vormittags 11 Uhr, anberaumten, vor dem unterzeichneten Gerichte statt⸗ findenden Aufgebotstermine, unter dem Rechtsnach⸗ theile, daß die Antragsteller oder die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenom⸗ men, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden solle und daß ferner die sich nach Erlaß des den angedrohten Nach⸗ theil purifizirenden Urtheils meldenden, näheren oder gleich nahen Erben alle den Nachlaß betreffenden Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein sollen. Grevesmühlen, den 16. April 1880.

Großherzogliches Amtsgericht.

di. W. Marteus. 6

Sandberg

[11297) . Nr. 6990. In der Strafsache

gegen den Füsilier des 6. bad. Inf.⸗Reg. Nr. hann Winterhalter von Zindelstein, wegen Deser⸗ tion, wurde durch Beschluß des Gr. Amtsgerichts vom heutigen Tage verfügt:

Da der Angeschuldigte im Sinne des §. 318 der Strafprozeßordnung als abwesend anzusehen ist, da mithin eine Hauptoerhandlung gegen den⸗ selben nicht stattsfinden kann, wird auf Grund der §§. 325 u. 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des

Reiche besindliche Vermögen desselben bis zum Betrag von 3000 angeordnet. Durch Hinterlegung von 3000 wird die

geschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt. 1G Donaueschingen, den 24. April 1880. Gerichtsschreiber ““ des Großherzoglichen bad. Amtsgerichts:

8

8 85 8

Die von dem beim ehemaligen reisgericht hier⸗ selbst angestellt gewesenen Kassenrendantrn Flottmann

der Aufgebotsantrag von der Justizverwaltung ge⸗ stellt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an

Thätigkeit des ꝛc. Flottmann zu haben vermeinen aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den

sigen Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 11, anbe⸗ raumten Termine bei Vermeidung der Ausschließung mit denselben in dem sodann zu erlassenden Urtheile

liches Amtsgericht. 8

Verfahrens der Arrest auf das im deutschen 1

Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und der An-

erlegte Amtskaution soll zurückgegeben werden

die gedachte Kaution Ansprüche aus der dienstlichen

30. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, im hie⸗

anzumelden. Hagen, den 26. April 1880. König-

[113241 Theer⸗Verkauf.

Für den bei dem Betriebe unserer Gasanstat ge⸗ wonnenen Steinkohlentheer findet bis auf Weiteres ein Einzelverkauf zum Preise von 3 72 pro 100 kg statt.

Der Verkauf erfolgt gegen Baarzahlung an den Wochentagen von 8— 12 Uhr Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags.

Spandan, im April 1880.

Direktion der Geschütz⸗Gießerei.

Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[10531]

Die Dividende pro 1879 ist auf 73⁄10 %, und Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗ gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 4 pro

12 Uhr

c. bei dem Bankhause Jacob Landa

Auszahlung. verzeichniß, nach den verschiedenen Kategorien get

zustempeln. Breslau, den 22. April 1880.

vom 29. Ap

a. bei unserer Hauptkasse hierselbst, Berlinerstraße Nr. 76, Vormittags von 9 bis

.e. 43 Mark 80 Pfennige pro Stück der Stamm⸗ 1“ festgestellt worden und gelangt

87 ri v. ZI. n2b

8

b. bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, Behreystraße Nr. 43/44,

u in Verlin, Wilhelmstraße Nr. 70 b. und 8

d. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a./Main, in den gewöhnlichen Geschäftsstunden, bei den auswärtigen Zahlstellen bis zum 10. Juni d. J. zur

Die Präsentanten werden ersucht, den Dividendenscheinen ein arithmetisch geordnetes Nummer⸗

rennt, unter Angabe des Geldwerthes, mit Namens⸗

unterschrift versehen, beizufügen oder die Dividendenscheine mit dem Firmastempel auf der Rückseite ab⸗

Direction.

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

* Iunsertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30

EEEEEEEET“

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expe⸗

C11“

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Ober⸗Baurath Schwedler, vortragenden Nath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Hauptmann von Stamford im See⸗Bataillon und dem Stadtrath a. D.

und Stadtältesten Appelbaum zu Königsberg in Ostpr.

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem bisherigen Direktor der Handelsschule zu Berlin, Katte, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem bisherigen Bürgermeister Ohl zu Netzbach im Unterlahnkreise das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; sowie dem Maurer August Köhler zu Lindhardt desise Lüben die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Kaiserlich und Königlich österreichischen Beamten bei dem Polizei⸗Präsidium in Wien Orden zu ver⸗ leihen und zwar: 1 1 den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Polizet⸗Präsidenten Ritter Marx von Marxberg; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Hofrath Weiß, und den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse dem Kaiserlichen Rath Stehling. M

Deutsches Reicy.

Se,. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Kaufmann Otto Schütt in Cap Hattien zum Konsul 1 daselbst zu ernennen geruht.

Flaggenatteste sind ertheilt worden:

1) vom Kaiserlichen General⸗Konsulat zu London am 15. v. Mts. der im Jahre 1864 in Sunderland erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark „Anna“ (früher „Superb“) von 337 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin staatsangehörigen Heinrich Peters zu Wustrow, welcher Rostock zum Heimaths⸗ hafen gewählt hat;

2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Havre am 20. v. M. dem im Jahre 1868 zu Bath (Staat Maine, Vereinigte Staaten von Amerika) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff „Hugo“ (früher „Hermon“) von 1316,37 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange desselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum der bremischen Staatsangehörigen Franz Ernst Schütte und Karl Schütte zu Bremen und des im Königreich Preußen staatsangehörigen Wilhelm Anton Riede⸗ mann zu Geestemünde, welche Geestemünde zum Heimaths⸗ hafen des Schiffes gewählt haben.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗ legenheiten Dr. Johann Stauder zum Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath zu ernennen; sowie

dem praktischen Arzt Dr. Wilhelm Aschendorf zu Gildehaus im Amte Bentheim den Charakter als Sanitäts⸗ Rath zu verleihen.

Auf Ihren Bericht vom 13. d. M. will Ich das vom 9. General⸗Landtage der Westpreußischen Landschaft be⸗ schlossene anliegende Regulativ, betreffend die Ausgabe der 4 prozentigen Pfandbriefe Emission B. und die Konvertirung der 4 ½ prozentigen Pfandbriefe I. Serie der Westpreußischen Landschaft, hierdurch landesherrlich genehmigen. Dieser Erlaß und das Regulativ sind im gesetzlichen Wege zu v öffentlichen. .“ Berlin, den 20. April 1880. ““ 1 Wilhelm. 8 „Bitter. Lucius. Friedberg. An den Finanz⸗Minister, den Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister.

Regulativ, betreffend die Ausgabe 4 prozentiger Emission B. und die Konvertirung der en fandbriefe I. Serie der Westpreußischen Landschaft. I. Abschnitt. Ausgabe Lreaspnhsfr Pfandbriefe Emission B.

„Die Westpreußische Landschaft stellt die Ausgabe der in Ge⸗ mäßheit der Allerhöchsten Erlasse vom 9. November 1857 (G. S. S. 894) und vom 8. Mai 1868 (G. S. S. 475) emittirten 4⸗ und 4 prozentigen Pfandbriefe I. Serie ein und giebt bis zur Hälfte des Taxwerths der Güter 4 prozentige Pfandbriefe Emission B. nach Maßgabe dieses Regulativs aus. Der Buchstabe B. bezeichnet in denselben die neue Emission.

ichten an

u11“

8 Die Schuldner der pierprozentigen Pfandbriefe B. entr

CrT an geA

die Landschaft jährlich 4 Prozent zur Verzinsung und ½ Prozent zur Tilgung der Schuld. a. Die Tilgungsbeiträge der ersten zehn Jahre unterliegen den

Bestimmungen in §§. 118—121 Thl. I. rev. L. R., jedoch unbeschadet des §. 4 dieses Regulativs. Auch fließen die Zinsen, welche durch die Belegung dieser Beiträge (zu a.) ge⸗ wonnen werden, sobald die Bestandszinsen des Eigenthüm⸗ lichen Fonds 160 000 (Hundertsechszig Tausend Mark) jährlich erreichen, in den letzteren nur soweit, als die son⸗ stigen Einnahmen desselben die landschaftlichen Verwaltungs⸗ kosten nicht decken, und werden im Uebrigen den Konten der einzelnen Besitzer (§. 119 I. a. a. O.) gutgeschrieben. Die Tilgungsbeiträge der ferneren Jahre werden für jedes Gut abgesondert, zinseszinslich bis zur ganzlichen Tilgung der Pfandbriefsschuld von der Landschaft verwaltet. Sobald jedoch der hieraus (zu b.) entstehende Tilgungsfondsantheil zehn Prozent der Pfandbriefsschuld erreicht, kann der Besitzer die Löschung eines gleich hohen Betrages derselben, soweit dieser durch Hundert theilbar und nachdem der etwa nach §. 4 em⸗ pfangene Zuschuß zurückerstattet ist, fordern, unbeschadet des landschaftlichen Vorrechts für den Rest der Schuld.

Die Tilgungsfondsantheile (§. 2 a. und b.) gehen als untrenn⸗ bares Zubehör des Gutes mit demselben auf jeden neuen Erwerber von selbst über. Es kann über diese Antheile ohne das Gut vom Besitzer nicht verfügt, noch können dieselben aus irgend einem Rechts⸗ grunde von einem Dritten in Anspruch genommen oder gerichtlich

mit Beschlag belegt werden. 8 Wenn jedoch der Cours der 4 prozentigen Pfandbriefe B. unter

dem Nennwerthe steht, 0 kann bei peren Aufnahme zur völligen oder theilweisen Ausgleichung der Dissenenz zwischen dem Cours⸗ und Nennwerthe ein mit 4 % zu verzinsender Zuschuß aus den Tilgungsfondsantheilen des betreffenden Guts (§. 2 a. und b.), zur Ergänzung auch aus dem Eigenthümlichen Fonds der Landschaft, soweit sich derselbe aus dem Bezuge der Zinsen von Tilgungs⸗ beiträgen für 4 prozentige Pfandbriefe B. bildet (§. 2a) und nach Einziehung der 4 ½ prozentigen Pfandbriefe I. Serie soweit sich derselbe Fonds aus den Zinsen von den bisherigen Tilgungs⸗ beiträgen für diese Pfandbriefe gebildet hat, nach dem Ermessen der General⸗Direktion gewährt werden.

In diesem Falle werden die Tilgungsbeiträge für die neue Pfandbriefsschuld zunächst zum besonderen Coursausgleichungs⸗Conto vereinnahmt, außerdem zu demselben Conto vom Schuldner noch ein Zuschlag von ½ % dieser Pfandbriefsschuld jährlich in halbjährlichen Raten entrichtet, so lange, bis aus diesen gesammten Beiträgen und deren zinsbarer Fee die volle Tilgung des Coursdifferenz⸗ zuschusses nebst Zinsen erfolgt.

Wird die Pfandbriefsschuld früher abgelöst, dann ist der noch nicht getilgte Theil des uschusses besonders zu erstatten.

Für sämmtliche vorstehende Verpflichtungen ist mit dem zu be⸗ pfandbriefenden Gute Hypothek zu bestellen, und zwar für die höhere mit dem gleichen Vorrecht, wie für die Pfandbriefs⸗

8 4

5 §. 5. 8 4

Die 4 prozentigen Pfandbriefe B. werden nebst Zinscoupons und Talons nach anliegendem Formular, in Stücken zu 5000 ℳ, 2000 . 1” ℳ, 500 und 200 deutscher Reichswährung ausgefertigt.

Der General⸗Direktion bleibt es überlassen, nach Bedürfniß anderweitige Eintheilungen der Stücke anzuordnen, auch die Pfand⸗ briefe nebst zugehörigen Zinscoupons und Talons, sämmtlich oder theilweise mit beglaubigten Uebersetzungen in fremde Sprachen, wo⸗ bei jedoch im Zweifelsfalle der deutsche Text allein maßgebend bleibt, und mit Umrechnungen der verschriebenen, in deutscher Reichswäh⸗ vung zahlbaren Beträge nach ausländischen Währungen versehen zu assen.

Die Zinscoupons nebst Talon werden von der General⸗Land⸗ schafts⸗Direktion ausgefertigt und Pt deren Stempel versehen.

Im Uebrigen finden auf die 4 prozentigen Pfandbriefe B. die Bestimmungen des revidirten Landschafts⸗Reglements und dessen Zu⸗ sätze Anwendung.

Es bleibt aber dem General⸗Landtage vorbehalten, diese Be⸗ stimmungen sowie die §§. 2—4 des gegenwärtigen Regulativs in Ansehung der Tilgungsbeiträge und der daraus entstehenden Fonde, vates ee der Staatsregierung nach Ablauf von zehn Jahren abzuändern.

II. Abschnitt, Kündigung und Konvertirung der 4 ½prozentigen weseaier ue Serie.

„Die Westpreußische Landschaft wird die ausgegebenen 4 ½ prozen⸗ tigen Pfandbriefe I. Serie zu Gunsten und für Rechnung der be⸗ treffenden Schuldner auf vorgängige halbjährige Kündigung gemäß . 125 Th. I. rev. L. R. durch Zahlung des Nennwerths aus dem erkehr ziehen und in 4prozentige Pfandbriefe B. umschreiben. Die Westpreußische Landschaft haftet von Beginn des Konver⸗ tirungsgeschäfts an für die Ansprüche aus den einzuziehenden 4 ½ pro⸗ zentigen Pfandbriefen I. Serie den Inhabern mit ihren sämmtlichen eigenthümlichen Fonds. 8,8

Mit der Ausführung und Anordnung aller zu dem Konvertirungs⸗ Leschaft. erforderlichen Maßregeln wird die General⸗Direktion be⸗ auftragt.

Dieselbe bestimmt, zu welcher Zeit und in welchen Summen die Ausloosung und Kündigung der 4 ½prozentigen Pfandbriefe, die Ein⸗ bee.. 9 Abesabe 8 Psangt kieses 8. der v 4pro⸗ zentigen Pfandbriefe und demn ie Ausfertigung der 4rozenti Pfandbriefe B. erfolgen soll. 2 gg 1 8 Auch bleibt ihr überlassen, die 4prozentigen Pfandbriefe dur Ankauf oder insoweit deren Inhaber dazu bereit sind 8 Austausch gegen die entsprechenden 4prozentigen Pfandbriefe B. und

erforderlichen Falles durch Zuzahlung einer Prämie zu beschaffen.

1

Zu diesem Austausch können auch die 4 ½˖prozentigen Pfandbriefe mit folgendem darauf zu setzenden Vermerk: Sen F einen 4prozentigen Pfandbrief Emission B. gleichen etrages“ bis ver Fertigstellung der Letzteren als Interims scheine verwandt werden. „Die Höhe der Prämie ist vorher nach Lage der Geldmarktsver⸗ hältnisse von der General⸗Direktion zu bestimmen, welche allein und endgültig darüber zu h

Zur Durchführung des Konvertirungsgeschäfts wird die Genera Direktion ermächtigt:

a. die Guthaben der betheiligten Pfandbriefsschuldner am Til⸗ gungsfonds §§. 118 121 Thl. I. rev. L. R. und Allerh. Erlaß vom 8. Mai 1868 zu verwenden,

„Vorschüsse aus dem Eigenthümlichen Fonds der Landschaft §§. 116. 117. 122. a. a. O. zu entnehmen, .die an Stelle der gekündigten, nicht konvertirten und daher baar einzulösenden 4 prozentigen Pfandbriefe ausgefertigt 4 prozentigen Pfandbriefe B. zur Beschaffung der Einlösungsvaluta zu veräußern,

d. endlich zur Ausführung des Konvertirungsgeschäfts geeignete

Verträge jeder Art für die Landschaft abzuschließen.

8 8 §. 11.

Sämmtliche durch das Konvertirungsgeschäft entstandenen Kosten bezw. die von der Generaldirektion zur Deckung derselben aus den landschaftlichen Fonds geleisteten Vorschüsse sind von den jedesmal dabei betheiligten Besitzern nebst Zinsen zu erstatten.

Die Gesammtsumme derselben wird nach Verhältniß der einzel⸗ nen konvertirten bezw. umgeschriebene 4 ½ prozentigen Pfandbriefsan⸗ leihen auf die betreffenden Güter vertheilt.

§. 12.

Zur Erstattung der hiernach auf das einzelne Gut treffenden Vorschüsse ist von jedem der betheiligten Güter das durch die Kon⸗ vertirung gewonnene 1 Prozent Zinsen von der ganzen Anleihe, bis zur vollständigen Ausgleichung seines Kontos zu erheben, soweit sein Gut⸗ haben am Tilgungsfonds nicht ausreichttt.

1

Erst nach Erstattung der auf sein Gut vertheilten Vorschüsse nebst Zinsen durch diese Beiträge (§. 12) oder durch ihm jederzeit frei stehende größere Abschlagszahlungen ist der einzelne Besitzer be⸗ rechtigt, Ermäßigung der Zinsen seiner Pfandbriefsschuld auf 4 Prozent und die Einwilligung zur Löschung im Grundbuche von der Land⸗ schaft zu verlangen. 8. 1

. 14.

Niach Kündigung der 4 ½ prozentigen Pfandbriefe ist die General⸗ direktion berechtigt, für die dabei betheiligten Güter, soweit ihr dies nach Verhältniß der gekündigten Summe zu den von den Pfand⸗ briefsinhabern eingehenden Beträgen 4 ½ prozentiger Pfandbriefe erscheint, 4 prozentige Pfandbriefe B. ausfertigen zu assen.

Dieselben sind auf Vorlegung des Kündigungsaufrufs, einer Be⸗

scheinigung der Provinzial⸗Landschaftsdirektion,

daß diese Pfandbriefe nur in Gemäßheit dieses Regulativs

-vwerwendet und daher nur zur Einlösung der gekündigten

4 ½ prozentigen Pfandbriefe herausgegeben werden follen, und der Hypothekenurkunde über die 4 ½ prozentige Anleihe von dem Syndikus der Provinzialdirektion zu beglaubigen, dies auch von demselben und dem Provinzialdirektor auf der Hypothekenurkunde zu vermerken. Nach Einlösungeder 4 ½ nprozentigen Pfandbriefe sind die⸗ selben den vorbezeichneten Beamten zur Kassation und Abschreibung auf der Hypothekenurkunde 59

Die Form und Wirkung der Kündigung bestimmt sich nach den Allerhöchsten Kab.⸗Ordres vom 11. Juli 1838 (G. S. S. 365 und 368), jedoch bedarf es nicht einer besonderen Bekanntmachung der Kündigung an die Präsentanten der Kupons zu den gekündigten Pfandbriefen.

III. Abschnitt. Umwandlung der 8 und 4 prozentigen Pfandbriefe.

Auf den Antrag des Besitzers können die auf seinem Gute haftenden 3 ½ prozentigen und 4 prozentigen Pfandbriefe bisheriger Emission, sowohl diejenigen mit Bezeichnung der Spezial⸗ Hypothek, als auch diejenigen ohne diese Bezeichnung, desgleichen die landschaftlichen Centralpfandbriefe, unter analoger Anwendung des durch den Allerh. Erlaß vom 18. Mai 1864 (G. S. S. 314) ge⸗ nehmigten Regulativs §. 8 und des durch den Allerh. Erlaß vom 8. Mai 1868 (G. S. S. 475) bestätigten General⸗-Landtagsbeschlusses in 4 prozentige Pfandbriefe B. umgewandelt werden.

Marienwerder den 7. März 1880. 8

Königl. Westp. General⸗Landschafts⸗Direktion. 5 E 1ö11“

Pfandbrief I. Serie. Emission B. Liit.. 8 Der Westpreussischen Landschaft privilegirter Pfandbrief I. Serie. Emission B. Latt.. . . . No. .. .. lbear.. . deutscher Reichswährung, verzinslich zu Vier Prozent jährlich, unkündbar von Seiten des Inhabers, fundirt auf eine Hypothek für einen gleichen Betrag und auf die Garantie der zu der N preussischen Landschaft verbundenen Güter. . . Cer, B1u1“ Königliche Westpreussische Provinzial-Landschafts-Dire (Siegel der Direction.) (Unterschrift des Directors.) 3 Nach FEinsicht der entsprechenden Hypotheken-Urkunde be- glaubigt von dem Syndikus der Königlich Westpreussischen Pro- vinzial-Landschafts-Direction zu. . den .. ten . . . . . 18 . (Siegel des Syndikus.) (Untersohrift des Syndikus.) Eingetragen im Landschafts-Register für Pfandbriefe I. Serie.

Emission B. Blatt No...

(Unterschrift des Sekretärs.) 1