II. 8 No v“
Von dem Westpreussischen Pfandbriefe I. Serie. Emission B.
Litt C“ Mark Kapital
werden hierauf an halbjährlichen Zinsen gezahlt: Mark
bei sümmtlichen Westpreussischen Landschafts-Kassen und bei
deren Agenturen vom bis.. 18.. 1 Westpreussische General-Landschafts-Direction zu- Marienwerder.
(Stempel.) (Facsimile des General-Landschafts-Directors.)
Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen Betrag icht bis zum 18 erhoben wird. 11“ “
Anlage II. g 8 Ta 1 on. “
Zu dem Pfandbriefe der Westpreussischen Lan- Emission B. 8
soll dem Präsentanten dieses Talons die neue 8 auf die Jahre von Johannis 18 . bis Weihnachten
18. bei der Westpreussischen General-Landschafts-Direction zu Marienwerder im Weihnachts-Zinsen-Auszahlungs-Termine 1“ ausgereicht werden.
Das Porto für die Einsendung des Talons und für die Aus- reichung der neuen Kupons-Serie trägt die Landschaft, jedoch nur bei Werthsangaben bis 600 Mark für sämmtliche sich in Einer Hand befindende Talons. Kupons-Sendungen mit höhberer Werthsangabe geschehen nur auf Antrag und Kosten des Talons- Inhabers. Letzterer trägt in allen Fällen die mit der Ueber- sendung der Kupons verbundene Gefahr.
Westpreussische General-Landschafts-Direction zu Marienwerder 8
(Stempel.) (Facsimile des General-Landschafts-Directors.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion in Hannover ist mit Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine normal⸗ spurige Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Lollar nach Gladenbach beauftragt worden.
“
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Mai. Kaiser und König machten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Wiesbaden, gestern eine Spazierfahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei.
Heute nahmen Se. Majestät die Vorträge des Hof⸗ marschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Militär⸗ kabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll, entgegen.
Nachmittags wurde Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen mit Seinen Töchtern erwartet.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte gestern Nachmittag von 2 Uhr ab längere Zeit die Internationale Fischerei⸗Ausstellung und folgte um 5 ½ Uhr der Einladung des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗
inisteriums, Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode zum Diner.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Tele⸗ graphen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Rechstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (45.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, 87.n der Präsident mit, daß eingegangen sei: das Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz wegen provisorischer Regelung der Handelsbeziehungen. — Darauftrat das Haus in die erste Berathung der am 7. März 1880 zu Wien unterzeichneten Revidirten Elbschiffahrtsakte nebst Schlußprotokoll von demselben Tage. Der Abg. Dr. Del⸗ brück lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Bestimmung der Vorlage, wonach die Verzollung der auf der Elbe eingehenden Waaren an der Zollgrenze genau so stattfinden solle, als wenn die Waaren zu Lande eingingen. Auf diesem Wege würde es möglich sein, den gesammten nach Altona und Hamburg gehenden Verkehr auf der Elbe durch die Ver⸗ legung der Zollgrenze auf der Elbe unterhalb dieser Städte einer Verzollung zu unterwerfen. Er beantrage deshalb die Prüfung dieser Vorlage in einer Kommission von 14 Mitgliedern. Gegen diesen Antrag erklärte der Staatsminister Hofmann in dem Falle nichts einwenden zu wollen, wenn derselbe nicht das Zustandekommen der Vorlage in dieser Session gefährde. Ein sachliches Bedenken walte aber gegen die angefochtene Bestim⸗ mung nicht ob. Die Zollgrenze sei bereits auf der Elbe gegen Oesterreich bei der ersten deutschen Zollstation, bei Schandau
nd am unteren Lauf des Flusses dicht oberhalb Hamburgs gezogen. Der Bundesrath würde auch, wenn die vom Vorredner beanstandete Bestimmung aus der Vorlage befugt sein, die Verlegung der Zoll⸗
renze auf der Elbe an eine andere Stelle des Zollver⸗ eins zu beschließen. Nachdem sich der Abg. Frhr. von Min⸗ nigerode mit dem Antrag Delbrück einverstanden erklärt hatte, wurde derselbe angenommen. In erster und zweiter Be⸗ rathung wurde der am 25. Februar 1880 zu Berlin unterzeich⸗ nete Vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich⸗ Ungarn wegen Beglaubigung der von öffentlichen Be⸗ hörden und Beamten ausgestellten und beglaubigten Urkunden ohne Debatte unverändert genehmigt. Es folgte die erste Berathung der e FerAnkunft zwischen Deutschland und Belgien vom 22. April 1880 wegen provisorischer Regelung der Handelsbeziehungen. Der Wirkliche Geheime Rath von Pbilipsbord bezeichnete als den Inhalt der Vorlage, daß sie den Status quo aufrecht erhalte und so die Möglichkeit schaffe, auf Grund desselben zu einem Desinitivum zu gelangen. Der Abg. Dr. Majunke sprach sein Bedauern aus, daß dem Reichstage nicht wie dem belgischen Repräsentantenhause Aufschlüsse über den materiellen Inhalt des Vertrages und die darüber geführten Verhandlungen gemacht seien. Auf eine Anfrage des Abg. Grafen zu Stolberg (Rastenburg) erwiderte der Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn, daß das jetzige Provisorium nicht gekündigt werden könne, sondern bis zu dem in demselben genannten terminus ad quem fortbestehe. Darauf wurde die Vorlage in erster und zweiter Berathung unverändert genehmigt. Das Gleiche geschah mit den Gesetz⸗ entwürfen, betreffend die Konsulargerichtsbarkeit in Bosnien,
Se. Majestät der
in der Herzegowina und in Egypten. Für die Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Etatisjahr 1878/79 wurde der Regierung nach einer kurzen Debatte, an welcher sich die Abgg. Frhr. von Minnigerode, Rickert und Richter (Hagen) betheiligten, nach dem Antrage der Rechnungs⸗ kommission, in deren Namen der Abg. Horn referirte, vorläufige Decharge ertheilt. Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Abänderung des §. 30 des Ge⸗ setzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878. Der Abg. Liebknecht bezeichnete als die Aufgabe der sozialdemokra⸗ tischen Abgeordneten, dem Volke das Material zu liefern, damit es über diejenigen richten könne, welche sich zu Richtern der Sozialdemokratie aufgeworfen hätten. Man könne das Sozialistengesetz nicht mit den Attentaten motiviren, denn die Altentate seien der Sozialdemokratie fälschlich in die Schuhe geschoben worden. Die Urheber des Sozialistengesetzes bekämpften nicht die agitatorische Sozial⸗ demokratie, sondern die Henäßt gte Beim Schlusse des Blattes führte der Redner eine Reihe von Einzelfällen an, die seiner Meinung nach eine mit dem Sinne und dem Wortlaut des Gesetzes unvereinbare Handhabung desselben bewiesen.
— Nach §. 3 Th. 1 Tit. 22 des Pr. Allg. L. R. muß jeder Grundbesitzer sich solche Einschränkungen ge⸗ fallen lassen, ohne welche ein anderes Grundstück ganz oder zum Theil unbrauchbar sein würde, es kann jedoch nach §. 8 daselbst Niemand durch willkürliche Veränderungen in der Gestalt, Hauptbestimmung oder Nutzungsart seines Grundstücks den Andern zu dergleichen Einschränkungen verpflichten. In Be⸗ ug arf diese Bestimmungen hat das Rei chsgericht, II. Hülfs⸗ snce durch Erkenntniß v. 12. Febr. d. J. folgende Rechtssätze auf⸗ estellt: Hat sich der Besitzer eines Grundstücks durch will⸗ ürliche Handlungen in eine Nothlage gebracht, in deren; olge ihm die Nutzung seines Grundstücks ganz oder zum Theil un⸗ möglich sein würde, so kann er von hen Nachbar nicht eine Einschränkung des Eigenthums desselben verlangen, damit er aus dieser von ihm sel bst Feschaffenen Noth wieder befreit werde. War dagegen die nach der Veränderung der Benutzung des servitutsbedürftigen Grundstücks bean⸗ spruchte Servitut bereits vor der Veränderung der Be⸗ nutzung nothwendig, thatsächlich aber nicht beansprucht worden, so ist die Unbrauchbarkeit des Grundstückes ohne die beanspruchte Servitut nach dessen natürlicher Eigen⸗ schaft und der Art der Benutzung zu der Heit zu beurtheilen, in welcher die nothwendige Servitut in Anspruch genommen wird. „Klägerin hat allerdings das servitutbedürftige Grund⸗ stück als Ackerstück gekauft und früher als solches benutzt, sie hat dasselbe jedoch gegenwärtig als Thongrube in Benutzung und befördert von dort aus den 11.“ Thon nach ihrer südlich der Kohleneisenbahn des Verklagten belegenen Ziegelei. Es kommt mithin bei Entscheidung der Frage, ob gerade der Verklagte mit setner Kohleneisenbahn zur Gestattung der noth⸗ wendigen Servitut verpflichtet sei, nicht blos auf die Lage des servitutbedürftigen Grundstückes, sondern hauptsächlich darauf an, daß Klägerin südlich der Kohleneisenbahn des Verklagten die zur Verwendung des auf ersterem Grundstücke gewonne⸗ nen Materials bestimmte Ziegelei besitzt.“
— Der hiesige Königlich spanische Gesandte, Graf von
Benomar, hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Legations⸗Sekretär Don Luis del Arco.
Baden. Karlsruhe, 30. April. (Cöln. Volksztg.) Das gestern erschienene „Anzeigeblatt für die Erzdiöcese Frei⸗ burg“ enthält einen Erlaß des erzbischöflichen Kapitels⸗ Vikariats in betreff des Nachweises der allgemeinen wissenschaftlichen Vorbildung der Geistlichen. In der Einleitung heißt es: „Unser oberhirtliches Amt legt uns die unerläßliche Pflicht auf, mit aller Sorgfalt die tüchtige Heranbildung und die Amtsautorisation der uns unter⸗ stehenden Geistlichen zu leiten. Wir sind andererseits aber auch verpflichtet, soweit es in unseren Kräften liegt, für eine ausreichende Pastoration zu sorgen und moöglichst dem Nothstande unserer Seelsorge abzuhelfen. Im Hin⸗ blick hierauf und da die Pflege der sittlich⸗religiösen Interessen am besten durch das harmonische Zusammenwirken zwischen der Staats⸗ und Kirchengewalt gedeiht, haben wir uns dem Gesetz vom 5. v. M. unterzogen. Wir begrüßen diesen bedeutsamen Schritt zur Anbahnung des Friedens zwischen Staat und Kirche.“’ Der Erlaß führt sodann aus, das Gesetz verlange nur, daß „die Kandidaten des geistlichen Standes die Absol⸗ virung der für die übrigen sogenannten Berufsfächer vorge⸗ schriebenen Gymnasial⸗ und akademischen Studien nachweisen“. Nieran schließt sich eine bischöfliche Verordnung, welche be⸗ timmt:
1) Die Kandidaten der Theologie haben spätestens vier Wochen vor Abhaltung des kirchlichen concursus pro seminario die im Ge⸗ setze bezeichneten Nachweisungen (Absolutorium und Universitäts⸗ zeugnisse) der Kirchenbehörde vorzulegen. 2) Jene Priester, welche die erwähnten Nachweisungen nicht vorlegen können, haben ihre an⸗ dern Papiere (über Heimathberechtigung, S stets der Kirchenbehörde vorzulegen, das erstemal sofort, wenn sie im badischen Theil der Diöcese in der Seelsorge ständig thätig sein wollen. 3) Priester, welche nur vorübergehend, aber zur Stellvertretung oder Aushülse im badischen Theil der Diöcese zur Verwendung kommen, haben der Kirchenbehörde vorzulegen Zeugnisse über Or⸗ dination, seitherige Dienstleistung und Heimathberechtigung. 4) In allen diesen Fällen wird die Kirchenbehörde an der Hand der ihr übergebenen Nachweisungen bei der Großherzoglichen Regierung die erforderlichen Schritte thun, daß der Verwendung der Betreffenden im Kirchendienste kein staat⸗ liches Hinderniß im Wege steht, bezw. die erforderliche Dispens ertheilt werde. 5) Zur blos gelegentlichen, bezw. zeitweisen Aasbalfe Seitens der im Auslande, besonders an der Grenze angestellten Priester genügt der Auftrag des kirchlich bestellten Pfarrers oder Pfarrverwesers. Falls der aushelfende Priester staatlich noch nicht als zugelassen erklärt ist, so hat der paroehus loci dem Ministerium des Innern Anzeige zu machen unter Angabe von Namen, Wohnsitz und sonstiger Dienststellung des Aushelfenden. 6) Um die Besetzung von Kirchenämtern mit den seit 1863 ordinirten Priestern moͤglichst zu beschleunigen, werden die Betheiligten schließlich aufgefordert, ihre Papiere baldmöglichst der Kirchenbehörde vorzulegen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. Mai. 8 J.) Die Forstakademie in Eisenach, ein Spröß⸗ ing der berühmten sächsischen Akademie, feiert heute ihr 50 jähriges Bestehen. Sie wurde 1808 als Privatanstalt von dem Ober⸗Forstrath König, einem Zögling Cotta's, zunächst in Ruhla gegründet, 1830 aber vom Staat übernommen und nach Eisenach verlegt. Sie steht seit 1850 unter der Leitung des Ober⸗Landforstmeisters Greve. Die Akademie, die seit 1830 von 1081 Schülern besucht worden ist, darunter 186
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aus dem Großherzogthum, 848 aus den deutschen Staaten, 47 aus dem Auslande, blickt auf einen Zeitraum ausgezeich⸗ neter Wirksamkeit zurück und hat, wie in einem Handschreiben Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs an den Leiter derselben ausgesprochen wird, sich wohlverdiente Anerkennung nicht nur im Lande, sondern weit über dasselbe hinaus im Dienste der Wissenschaft und der praktischen Forstwirthschafts⸗ lehre erworben.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 2. Mai. (Dr. J.) Der hier versammelt gewesene gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer Coburg und Gotha hat seine Thätigkeit be⸗ endigt und ist am 30. v. M. vertagt worden; es erfolgt nun⸗ mehr wieder der Zusammentritt des hiesigen Spezial⸗Landtags. In Bezug auf den bereits mitgetheilten Antrag eines Abge⸗ ordneten des gemeinschaftlichen Landtags, die vertragsmäßige Zuständigkeit der Strafkammer in Coburg betreffend, sei noch erwähnt, daß dieser Antrag von der Rechtskommission anders gefaßt wurde und in dieser Fassung, nicht in der des Antrag⸗ stellers, vom gemeinschaftlichen Landtage auch einstimmig an⸗
genommen worden ist.
Gotha, 29. April. (Mgdb. Ztg.) Seit dem Jahre 1854 ist der Etat der Staatskasse des Herzogthums Gotha von 1 726 800 auf 2 433 200 ℳ gestiegen. An Klassen⸗ und Einkommensteuer wurden erhoben von 1854 —1858 228 000 ℳ. jährlich, von 1877 — 1881 dagegen 560 000 ℳ
Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Mai. Wie die „Presse“ erfährt, werden der König und die Königin der Belgier, sowie Prinzessin Stephanie zu Anfang des Monats Juni Oesterrei besuchen. “
— 3. Mai. (W. T. B.) Der bisherige hiesige fran⸗ zösische Botschafter, Teisserenc de Bort, welcher heute Nachmittag von der Kaiserin in Abschiedsaudienz empfan⸗ gen wurde und morgen vom Kaiser empfangen werden wird, hat, der „Polit. Corresp.“ zufolge, das Großkreuz des St. Stephan⸗Ordens erhalten.
— 4. Mai. Der volkswirthschaftliche Ausschuß des Abgeordnetenhauses nahm die Uebereinkunft zwischen Oesterreich und Deutschland über die Ver⸗ längerung des Handelsprovisoriums bis zum 30. Juni 1881 unverändert an. Bezüglich des Veredelungsverkehrs wurde mit 13 gegen 10 Stimmen eine von Fisacch beantragte Re⸗ solution angenommen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, unbeschadet des Grenzverkehrs dafür Sorge zu tragen, daß mit dem 30. Juni 1881 der bisherige Veredelungsverkehr aufgehoben werde.
— Die Vertreter der gemeinsamen Regierung, des dies⸗ seitigen und des ungarischen Ministeriums haben in einer Konferenz beim Reichs⸗Finanz⸗Minister den Entwurf einer Privilegien⸗Ordnung, eines Marken⸗ und Muster⸗ schutz⸗Gesetzes für Bosnien und die Herzegowina festgestellt und hierauf eine Reihe von Zolladministrations⸗ Angelegenheiten der okkupirten Länder geregelt. — Mit dem 1. d. M. haben die österreichischen Konsulate in Bos⸗ nien und der Herzegowina ihre Thätigkeit eingestellt.
Ragusa, 3. Mai. Eine Abtheilung von 6000 Montenegrinern ist nach Podgoritza abgegangen, um das Vordringen der bei Tusi konzentrirten Albanesen gegen Podgoritza zu verhindern.
Großbritannien und Irland. London, 1. Mai. (Allg. Corr.) Ihre Majestät die Königin hat den Earl Cowper zum Vizekönig von Frland ernannt. Lord O''Hagan, der unter Gladstone's Verwaltung 1868 Lord⸗ kanzler für Irland war, hat diesen Posten wieder über⸗ nommen.
Die „London Gazette“ meldet die Ernennung des Hrn. Plowden zum britischen General⸗Konsul in Bagdad. — Ferner wurden gestern ernannt: Mr. Leonard Court⸗ ney zum Vize⸗Präfidenten des Handelsamts, Mr. Osborne Organ zum General⸗Auditeur (Judge Advocate General), Mr. Hibbert zum parlamentarischen Sekretär des Lokalregierungs⸗ amts, Sir A. D. Hayder, Mr. John Holms und Mr. C. C. Cotes zu Junior Lords des Schatzamts.
Sir Charles Dilke, der neue Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, hat Hrn. George Murray zu seinem Sekretär ernannt.
Das Oberhaus trat gestern Nachmittag um 2 Uhr zu⸗ sammen. Bald darauf erschienen die Königlichen Kommissare auf ihren Plätzen. Der Träger des schwarzen Stabes wurde abgeschickt, um die Gemeinen nach dem Hause zu entbieten. Bei seinem Eintreffen war Mr. Brand, der neuerwählte Sprecher, von einer großen Anzahl von Mitgliedern des Unterhauses begleitee. Mr. Brand sagte: Ich habe Eure Herrlichkeiten zu benachrichtigen, daß in Gehorsam Ihrer Majestät Befehle, Ihrer Majestät getreueste Gemeinen, in Aus⸗ übung ihrer unbestreitbaren Rechte und Privilegien, die Wahl eines Sprechers vorgenommen haben und ihre Wahl auf mich selbst gefallen ist. Ich stehe nunmehr in Person vor Ihren Schran⸗ ken und unterwerfe mich in aller Ihrer Majestät huldvoller Bestätigung. — Der Lordkanzler erwiderte: Mr. Brand! wir sind beauftragt, Sie zu versichern, daß Ihre Majestät von Ihrem Eifer für den öffentlichen Dienst und von Ihrer vollständigen Zulänglichkeit für die Ausübung der mühe⸗ vollen Pflichten, mit denen Dero getreue Gemeinen Sie be⸗ traut haben, so sehr durchdrungen ist, daß sie aufs Bereit⸗ willigste Sie als deren Sprecher anerkennt und bestätigt. Mr. Brand: Ich unterwerfe mich in aller Unterthänigkeit und Dankbarkeit Ihrer Majestät huldvollstem Befehl. Es liegt mir nunmehr ob, im Namen und Auftrag der Gemeinen des Vereinigten Königreiches, ihre gesammte unbestreitbare Rechte und Privilegien zu beanspruchen. Ich bitte Ihre Majestät unterthänigst um Redefreiheit in der Debatte, um Schutz vor Haftnahme ihrer Diener und eigenen Personen, und vor Allem um die Freiheit des Zutritts zur Königin, wenn Umstände dies erheischen, sowie um günstigste Deutung aller ihrer Handlungen. Was mich selber betrifft, 2 bitte ich, daß falls ein Irrthum begangen wird, derselbe mir selber und nicht Ihrer Majestät getreuesten Gemeinen zur Last gelegt werde. er Lordkanzler: Herr Sprecher, wir sind ferner beauftragt, Ihnen mitzutheilen, daß Ihre Majestät bereitwilligst alle Rechte und Privilegien anerkennt, welche den Gemeinen je von ihren Königlichen Vorgängern gewährt worden sind. Betreffs Ihrer selbst, mein Herr, wird
hre Majestät, obschon sie wohl weiß, daß Sie einer derar⸗ tigen Zusicherung nicht benöthigt sind, Ihren Worten und Thaten alle Zeit die günstigste Deutung zu Theil werden lassen. — Der Sprecher zog sich hierauf zurück. — Lord
diesem
zum Vorsitzenden muß nun die
Zeaconsfield hatte das Haus gegen 2 Uhr betreten und jach Ablegung des Lehnseides seinen Sitz auf der ersten Hppositionsbank eingenommen, auf dem Platze, den Lord Hranville einzunehmen pflegte. — Das Haus vertagte sich
zegen 5 Uhr.
Das Unterhaus versammelte sich ebenfalls um 2 Uhr. Bald darauf wurden die Mitglieder vom Träger des schwarzen Stabes nach dem Oberhause behufs Vorstellung des neuge⸗ wählten Sprechers, Mr. Brand, entboten. Während ihrer Ab⸗ wesenheit wurden vier Tische in den Sitzungssaal gebracht, vor dem „Tisch des Hauses“ aufgestellt, und auf jeden Tisch acht Neue Testamente gelegt. Nachdem der Sprecher, der nur eine gewöhnliche Perrücke und keine Robe trug, nach dem Unterhause zurückgekehrt, hielt er folgende Ansprache an die versammelten Mitglieder: „Ich habe das Haus zu benachrich⸗ tigen, daß Iore Majestät durch ihre Kommission geruht hat, meine Wahl zum Sprecher zu genehmigen, und ich habe in Ihrem Namen und zu Ihren Gunsten mein ergebenes Bittgesuch an Ihre Majestät eingelegt für alle Ihre alten Rechte und Privilegien, wie Redefreiheit bei Debatten, Be⸗ freiung von Verhaftung für Ihre Personen und die Ihrer Dienstboten, freien Zutritt zu Ihrer Majestät, wenn immer die Gelegenheit es erheischen sollte, und daß allen Ihren Handlungen eine günstige Deutung beigelegt werde. Alles
dies hat Ihre Majestät durch ihre Kommissäre zu genehmigen
und zu verleihen geruht, wie dies stets von ihr selber oder ihren Vorgängern gethan worden. Meine erste Pflicht in Hause ist, meinen achtungsvollen und er⸗ Dank für die mir durch meine Wahl erwiesene Ehre auszusprechen. Ich Mitglieder dieses Hauses ersuchen, in Gemäßheit des üblichen Herkommens den Lehnseid an dem Tische des Hauses zu leisten.“ Der Sekretär, Sir T. Erskine May,. vereidigte hierauf den Sprecher, der das Haus unverzüglich darauf verließ und bekleidet mit seiner Allongeperrücke und Robe zurückkehrte. Der Sekretär verlas sodann das Fhc tamentsregister in der alphabetischen Reihen⸗ folge der Grafschaften, und sämmtliche Vertreter der Städte in den Grafschaften, sowie die Grafschaftsvertreter selber für Bedfordshire und die anderen Grafschaften in der Liste bis Cumberland, leisteten zuerst den Eid. Nach der Eidesleistung trugen die Mitglieder ihre Namen in das Parlamentsregister ein. Dieses Geschäft nahm den ganzen Nachmittag bis 5 Uhr in Anspruch und wird heute (Sonnabend) fortgesetzt. Im Ganzen sind bis jetzt 350 Mitglieder vereidigt worden.
Die Spaltung unter den Homerulers scheint sich immer kritischer gestalten zu wollen. Parnell und sein An⸗ hang haben beschlossen, sich von der liberalen Partei gänzlich zu trennen und im Unterhause Sitze auf der Oppositionsseite einzunehmen. Während der gestrigen Sitzung nahmen die Deputirten Finigan und O'Donnel ihre alten Plätze zur Linken des Sprecherstuhles ein. Mr. Shaw, das Haupt der gemäßigten Homeruler, saß mit seinen Anhängern auf der liberalen oder ministeriellen Seite.
Seitens Ihrer Majestät Regiernng ist an die dänische Regierung das Gesuch gerichtet worden, an der grönländischen Küste nach etwaigen Spuren des verschollenen Schulschiffes „Atalanta“ forschen zu lassen.
Das Indische Amt hat vom Vizekönig ein vom 30. v. M. datirtes Telegramm folgenden Inhalts empfangen: „Authentischen Berichten zufolge ist der gestern übermittelte von eingeborenen Boten überbrachte Bericht über das Gefecht des Generals Roß mit dem Feinde und die Verluste des letzteren in hohem Grade übertrieben.“
Aus Bombay wird unterm 29. v. M. gemeldet: Aby Syad, der Führer des Einfalls in Dubrai, hat sein Fort ver⸗ lassen, das zerstört wurde. Er und mehrere seiner Anhänger wurden nach Kandahar gebracht, wo ihnen der Prozeß gemacht werden wird.
— 3. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses weigerte sich Bradlaugh, den vor⸗ geschriebenen Eid zu leisten und verlangte, daß eine ein⸗ fache Erklärung genügen sollte. Cavendish brachte hierauf den Antrag ein, einen Ausschuß zur Entscheidung dieser Frage zu ernennen. Northcote unterstützte den Antrag, der vom Hause angenommen wurde. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde die Vornahme von Neuwahlen für die durch die Bildung des neuen Kabinets vacant gewordenen Sitze angeordnet. — Der Deputirte Wolff theilte mit, daß er demnächst die Aufmerksamkeit des Hauses auf die durch den Berliner Vertrag der Türkei gegenüber übernommenen Verpflichtungen lenken und eine bezügliche Resolution bean⸗ tragen werde.
Frankreich. Paris, 2. Mai. (Fr. Corr.) Das „Journal des Debats“ begleitet die Anzeige von der Ernennung des Hrn. Leon Say zum Botschafter in London mit einer Note, in der es heißt: „Die Regierung hat erachtet, daß in dem Augenblicke, da die Besprechungen wegen eines neuen Handelsvertrags mit England eröffnet werden sollen, die Fachkenntnisse und schon der Name des Hrn. Léon Say einen besonderen Vortheil böten. Hr. Léon Say hat nicht geglaubt, die ihm angetragene Mission ab⸗ lehnen zu sollen, sondern er nahm sie unter den Bedingungen an, unter welchen man sie ihm antrug. Er wird also in London die Unterhandlungen wegen des Handelsvertrags an⸗ bahnen, und wenn er mit dem Titel eines Botschafters hingeht, so geschieht es, weil dieser Titel nach der Ansicht der Regierung ihm eine größere Autorität für die Durchführung einer so wich⸗ tigen Aufgabe verleihen dürfte. Die Anbahnung eines Handels⸗ vertrags mit England wird die Verhandlungen der beiden Kammern über den Zolltarif durchaus nicht stören; vielleicht wird sogar das Zusammentreffen dieser beiden Arbeiten, der diplomatischen und der parlamentarischen, dem gemeinsamen Ziele noch förderlich sein. Der Vertrag wird übrigens von den Kammern bestätigt werden müssen, die hier, wie in allen an⸗ deren Fällen, das letzte Wort behalten. Nur dieses Ueber⸗ hehasfeehaxehus konnte die Fiherbn bestimmen, auf die onst so geschätzten Dienste des Admirals Pothuau in London zu verzichten. Aus denselben Gründen hat auch Hr. Léon Say nicht angestanden, sich für den Augenblick vom Senat zu entfernen und dem Rufe, welchen die Regierung zu einem bestimmten Zwecke an ihn richtete, Folge f leisten“.
Das „Parlement“ erklärt sich mit der dem deutschen Bundesrath unterbreiteten Wehrsteuer durchaus einverstan⸗ den und sagt, man könne voraussehen, daß Frankreich über kurz oder lang ebenfalls das Prinzip einer solchen militärischen
axe annehmen werde.
Der Gemeinderath Charles Quentin, ein Freund Gambetta's und Mitarbeiter der „Petite République française“
gebenen
ist von dem Minister des Innern auf den wichtigen Posten, des Direktors des öffentlichen Wohlthätigkeitswesens berufen worden.
— 3. Mai. (W. T. B.) Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer stand die Interpellation Lamy's (linkes Centrum) über die Dekrete vom 29. März. Bei Begründung seiner Inter⸗ pellation bestritt Lamy die Gültigkeit der alten Gesetze, die zu Gunsten der Dekrete vom 29. März angeführt worden seien. Der Justiz⸗Minister Cazot wies die Gültigkeit dieser Gesetze nach, die keineswegs außer Kraft getreten seien. Diese Gesetze seien vielmehr stets in Anwendung gebracht worden, so oft man wollte, obwohl man sie zeitwei i8 aus Gleichgültigkeit oder strafbarer Connivenz ruhen gelassen. Die Republik habe das Recht, sich zu vertheidigen; die Regierung werde daher die Gesetzgebung in An⸗ wendung bringen, wie es ihr Recht und ihre Pflicht sei. Sie werde die glorreiche Erbschaft der Väter nicht aufgeben. Die Redner der republi⸗ kanischen Partei erklärten, Angesichts dieser Rede des Justiz⸗Ministers, auf das Wort verzichten zu wollen. La Rochefoucauld⸗Bisaccia protestirte gegen die Dekrete im Namen der Freiheit. Lamy beantragte eine Tagesordnung, in welcher die sofortige Vorlegung eines Gesetzes über die Vereinigungen gefordert wird. Die Regierung beantragte den zur einfachen Tagesordnung, welche mit 362 gegen 137 Stimmen angenommen wurde. — Der Bonapartist Mitchell wünschte die Regierung über die Anwendung des EE11“ in der Gironde zu interpelliren. ö- ö“ dieser Interpellation wurde auf einen Monat vertagt.
John Lemoinne hat dem Ersuchen des Direktors des „Journal des Débats“ nachgegeben, wird in seine frühere Stellung zurückkehren und nicht den Gesandtschaftsposten in Brüssel übernehmen.
Italien. Nom, 3. Mai. (W. T. B.) Der Minister⸗ Präsident Cairoli hat an die Vertreter Italiens im Aus⸗ lande ein Rundschreiben, betreffend die Auflösung der Deputirtenkammer und die Neuwahlen, gerichtet. In demselben wird hervorgehen, daß das Ministerium sich den Wählern mit dem Programme nutzbringender Reformen im Innern, welches zugleich Beruhigung und Versöhnlichkeit nach außen hin zeige, vorstellen werde. Dieses Programm entspreche dem Wunsche der großen Mehrheit des Landes.
Ein aus Crispi, Nicotera und Zanardelli bestehendes Comité hat, Namens der Deputirten der Linken, welche am 29. v. M. gegen das Ministerium stimmten, ein von 51 Deputirten unterzeichnetes Wahlmanifest erlassen, in wel⸗ chem die Gründe für die Abstimmung vom 29. v. M. dar⸗ gelegt und die Wähler aufgefordert werden, von den Kandi⸗ daten der Linken ein klares, aufrichtiges Programm und eine entschieden liberale Politik zu verlangen. In dem Wahl⸗ manifeste wird zugleich der Wunsch einer Versöhnung mit den Freunden der Linken, die für das Ministerium stimmten, ausgesprochen. Die neue konservative Partei beabsich⸗ tigt ebenfalls, Wahlkandidaten aufzustellen.
Türkei. Pera, 2. Mai. (W. Pr.) Vorgestern ist ein zweites Teskereh (Zuschrift) der Pforte an die albane⸗ sische Liga abgegangen, in welcher dieselbe aufgefordert wird, ihre in dem an Montenegro abzutretenden Gebiete stehenden Truppen bis zum 8. d. abzuberufen. — Der Kriegs⸗ Minister bereitet eine größere Truppensendung nach
Kreta vor.
Serbien. Belgrad, 2. Mai. (Pest. L.) Ristics beauftragte den Gesandten Kristics, neuerliche Schritte wegen Abschlusses des Zoll⸗ und Handelsvertrages zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Serbien vorzunehmen. — Die Ersatzwahlen für die Skupschtina finden am 21. Mai statt. — Die Staatsbahn sendete 10 Fige. nach Leskovac
wegen der Tracirungsarbeiten der Linie Nisch.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Darmstadt, Dienstag, 4. Mai, Mittags. Der Groß⸗ herzog und die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth sind, einer Einladung Sr. Majestät des Kaisers zur heutigen Tafel folgend, heute Mittag nach Wiesbaden abgereist. Die beiden Prinzessinnen werden sich nächsten Sonntag zu längerem Auf⸗ enthalte nach England begeben.
Konstantinopel, Dienstag, 4. Mai. Der Nuntius Vannutelli ist bemüht, eine Versöhnung der antihassunistischen Armenier mit Rom herbeizuführen. Der Patriarch, Hassun, begiebt sich am nächsten Freitag nach Rom.
Nr. 23 des „Amtsblatts des Reichs⸗Postamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 15. April 1880: Außergewöhn⸗ liche statistische Ermittelungen über den Postpäckereiverkehr auf den Eisenbahnen. — Vom 29. AÄpril 1880: Post⸗Dampfschiffverbindungen mit Dänemark und Schweden.
— Nr. 8 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat folgenden Inhalt: Gesetz, betreffend Dienstzeit beim Lazareth Yoko⸗ hama. — Sanitätsdienstreglement. — Corned beef. — .2 rungskompetenz der Militäranwärter. — Schulrerzeichnisse. — Dienst⸗ ꝛc. Reisen. — Wettrudern. — Wohnungsgeldzuschuß. — Heimaths⸗ ꝛc. Zahlungen. — Kohlenbeschaffung. — Schiffsbücher⸗ kisten. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen.
— Nr. 11 des Armee⸗Verordnungs⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Aufhebung des §. 88 des Reglements über die Natural⸗ verpflegung der Truppen im Frieden nebst zugehörigem Nachtrag und Ergänzung des §. 92 Alinea 2 ebendaselbst. — Neue Probe des Karabinerfutterals. — Neue Probe des Lanzenarmriemens und Ein⸗ führung eines Doppellanzenschuhes am linken Steigbügel bei den Ulanen. — Kompetenz an Kochholz bei Aufhebung eines Biwaks. — Anderweite Bezeichnung des 1. Bataillons (Rotenburg i. H.) 2. Thüringischen Landwehr⸗Regiments Nr. 32. — Abänderung der Be⸗ stimmungen betreffend die Befugnisse zur Beurlaubung von Offi⸗ zieren ꝛc. — Einmalige Beihülfe für Unteroffiziere. — IV. Nachtrag zu den Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Kasernen. Konstruktions⸗Aenderungen an Kavalleriesäbel mecklenburgischen Modells. — eee. des §. 157 des Reglements über die Be⸗ kleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden. Vom 30. April 1868. — Nachweisung der während des ersten Vierteljahres 1880 bei den Reichs⸗Telegraphenanstalten vorgekommenen Veränderungen. — Schema zu den Liquidationen der Truppen über die Abfindungs⸗ beträge für übernommene Selbstbewirthschaftung von Kasernen und Stallungen. — Berichtigung. — Die Ermittelung des Eigenthümers eines Ringea, welcher angeblich einem deutschen Offizier ꝛc. während des letzten Feldzuges verloren gegangen ist.
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Jgesetzes für die Ortspolizei
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gefun heitsamts sind in der 17. Jahreswoche von je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben in Berlin 27,5, in Breslau 33,2, in Königsberg 31,6, in
öln 23,1, in Frankfurt a. M. 17,9, in Hannover 22,7, in Cassel 16 9 in Maadeburg 27,4, in Stettin 22,4, in Altona 28,1, in Straßburg 27,2, in Metz —, in München 42,7, in Nürnberg 28,1, in Augsburg 39,8, in Dresden 24,1, in Leipzig 26,9, in Stuttgart 23,0, in Braunschwei 30,9, in Karlsruhe 21,8, in Hamburg 25,5, in Basel 29,6, in Brüsse 22,0, in Wien 34,2, in Budapest —, in Prag 41,0, in Triest 34,1, in Paris 30,8, in Amsterdam 34,8, in Kopenhagen 33,4, in Stockholm 28,1, in Christiania 24,0, in St. * 59,4, in Warschau 28,1, in Odessa 37,7, in Bukarest 39,8, in Rom 38,4 in Turin 35,1, in Athen —, in Madrid —, in London 20,2, kr Glasgow 25 3, in Liverpool 23,7, in Dublin 35,8, in Edinburgh 23,5 in Alexandrien (Egypten) 33,1. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ York 25,8, in Philadelphia 19,0, in Chicago 16 6, in St. Franzisko 15,4, in St. Louis 13,8, in Cincinnati 17,7, in Calcutta 27,9 in Bombay 40,05, in Madras —. „Beim Beginn der Woche herrschten an den mittel⸗, west⸗ und süddeutschen Beobachtungsstationen westliche und nordwestliche, an den östlichen Stationen südliche und südwestliche Luftströmungen welche letztere aber auch bald in nordwestliche umgingen. Am 19., in Breslau erst am 20., ging der Wind an den meisten Stationen über Nordost nach Südost, in Bremen und Karlsruhe bis nach Süd west, häufig mit nordwestlichen Windrichtungen wechselnv. A Schluß der Woche machten sich jedoch in den ost⸗ und westdeutschen Beobachtungsorten westliche, an den mittel⸗ und norddeutschen süd⸗ westliche, in Karlsruhe nördliche Windströmungen geltend. Die An fangs der Woche das Monatsmittel weit übersteigende Luftwärm sank besonders in Süddeutschland und stieg erst wieder am Schiuß der Woche. Es regnete besonders in Süddeutschland vielfach. De Gang des Luftdrucks zeigte mehrmaliges Schwanken, behauptete aber im Ganzen seinen beim Wochenbeginn eingenommenen Standpunkt.
„Die Sterblichkeit hat in der Berichtswoche in den meister größeren Städten zum Theil erheblich abgenommen. Für die deut schen Städte sank die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl auf 27, (von 29,9 der Vorwoche, auf 1000 Bewohner und aufs Jahr be rechnet). Insbesondere wurde der Antheil des Säuglingsalters a der Sterblichkeit allgemein geringer, so daß von 10 000 Lebende (aufs Jahr berechnet) 97 Kinder unter 1 Jahr starben gegen 100 der Vorwoche; (in Berlin 101 gegen 107).
Unter den Todesursachen gewannen von den Infektionskrank⸗ heiten Diphtherie, typhöse Fieber, bes. Flecktyphen, größere Aus⸗ dehnung, während Masern, Scharlachfieber und Keuchhusten etwas seltener wurden. — Die Masernepidemien in Breslau, Harburg, Weißenfels, München verliefen milder, auch in Berlin nahm die Fehe der Opfer ab, in Zwickau, Danzig, Wesel, Amsterdam nahm ie dagegen wieder zu. — Das Scharlachfieber greift in Berlin und mehr um sich. — Diphterische Affektionen traten gleich⸗ alls häufiger auf, besonders stieg die Zahl der Todesfälle in Berlin, Wien, Stuttgart, München, Danzig, Aachen, St. Peters⸗ burg, in Hamburg hat die Epidemie etwas abgenommen. — Die Zahl der Todesfälle an Keuchhusten wuchs in Berlin, in London sank sie auf 83. — Typhöse Fieber forderten in Königsberg, München 8 Paris wieder mehr Opfer. In St. Petersburg und in mehreren Städten Ost⸗ und Westpreußens hat der Flecktypus größere Verbreitun gefunden, Flecktyphus⸗Todesfälle werden aus St. Petersburg 76, aus Danzig 5, aus Thorn und Warschau je 3, aus Königsberg un Braunschweig je 2, aus Beuthen, Posen, London je 1 gemeldet. — Darmkatarrhe der Kinder erfuhren meist Nachlässe, dockh ist die Zahl der Todesfälle daran besonders in München und St Petersburg noch immer eine außergewöhnlich hohe. — Entzündliche Erkrankungen der Athmungsorgange wurden allgemein seltener. — Die Pocken zeigen in London, Paris und Odessa eine Zunahme, in Wien, Prag, St Petersburg, Barcelona, Bukarest und Alexandria eine Abnahme de Todesfälle. Aus Beuthen wird 1, aus Krakau, Triest, Rom je Pockentodesfälle gemeldet.
— Die deutsche Waaren⸗Verkehrs⸗Statistik, nach de Motiven des Gesetzes und den zur Ausführung desselben ergangenen ee — erläutert von Bodenstein, Sekretär im Kaiser⸗ lich statistischen Amt zu Berlin. Preis 4 ℳ — In dieser Bearbeitung des Gesetzes sind, um die allgemeine Anwendung desselben zu erleich⸗ tern, jedem Paragraphen die zur Ausführung desselben dienenden Vorschriften gesammelt hinzugefügt und erläuternd besprochen. Eine darauf folgende Sammlung der einzelnen Bestimmungen, welche für Zoll⸗ und Steuerbehörden, Post⸗ und Eisenbahn⸗ verwaltungen zur Handhabung des Gesetzes ergingen, erleichtert dessen Ausführung. Das dem statistischen Waarenverzeichniß hinzu⸗ etaßte eingehende alphabetische Wortregister wird bei der Ausfertigung und Prüfung der Anmeldescheine besonders dem im Zollwesen Unkundigen willkommen sein; endlich fördert noch ein aus⸗ führliches Sachregister die Benutzung des Buchs.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
„Am 30. April starb hierselbst der Historienmaler Professor Karl Heinrich Hermann, Mitglied der Königlichen Akademie der Künste.
— Von dem Feld⸗ und Forst⸗Polizeigesetz vom 1. April 1880 ist jetzt im Verlage von H. W. Müller hierselbst ein von Dr. P. Daude, Staatsanwalt am Ober⸗Landesgericht in Marienwerder, veranstaltete, mit Erläuterungen versehene, Ausgabe erschienen. Durch das Feld⸗ und Forst⸗Polizeigesetz ist dem au allen betheiligten Seiten bereits seit langer Zeit fühlbar gewordenen Bedürfniß einer dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung au anderen Gebieten entsprechenden einheitlichen Regelung der Feld⸗ und Forstpolizeirechts Rechnung getragen. Allerdings hat auch das gegenwärtige Gesetz die Verschiedenheit provinzieller und örtlicher land⸗ und forstwirthschaftlicher Zustände nicht vollkommen unberücksichtigt lassen können. Dasselb hat daher einerseits die von den besonderen Bedürfnissen einzelne Gegenden und Orte am meisten abhängige Regelung der Hütungs und Weideverhältnisse den Polizeibehörden übertragen, andererseits die autonomische Thätigkeit der Ortsbehörden für gewisse lokal zu beurtheilende Verhältnisse dergestalt anerkannt, daß gewisse Hand- lungen nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn erlassenen polizeilichen Anordnungen zuwider begangen und endlich auch die Befugniß der Polizeibehörden, 1 Interesse des Feld- und Forstschutzes Polizeiverordnungen zu erlassen, nicht berührt und nur insofern eingeschränkt, al diese Verordnungen den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetze entgegenstehen. Abgesehen hiervon hat aber das Feld⸗ und Forst porheigesct für den ganzen Umfang der Monarchie einheitliche Vor schriften über die Bestrafung, den Schadensersatz, die Pfändung N. getroffen, welche neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen dahin zielen, die Felder und Forsten gegen Beschädigungen zu schützen. Der vorliegende Kommentar dürfte der zunächst mit der Handa- habung des Feld.- und Forstpolizeigesetzes betrauten Orts- polizeibehörden, Ortsvorstehern und Amtsanwälten, ein prak tisches Hilfsmittel sein, dann auch dem Landwirthe, dem verwaltenden Forstbeamten, sowie den zur Verhandlung un g der Feld⸗ und Forstrügesachen als Schöffen be rufenen Laien die Anwendung des Gesetzes erleichtern und end⸗ lich auch dem Richter die einzelnen Bestimmungen des letzteren an der Hand des gesetzgeberischen Materials und der auf dem Gebiete des Feld⸗ und Forstpolizeirechts ergangenen gerichtlichen und ad⸗ ministrativen Entscheidungen in wissenschaftlicher Weise, zugleich aber auch für den praktischen Gebrauch erläutern. Die in dem Feld und Forstpolizeigesetz in Bezug genommenen und dasselbe ergänzenden gesetzlichen Vorschriften des üe-en der Strafprozeßordnung und der Verwaltungsgesetze sind möglichst wörtlich aufgenommen, wodurch namentlich dem Laien das Nachschlagen ihm oft nicht zugäng⸗ licher anderweiter Gesetzbücher entbehrlich gemacht ist. In einem Anhange sind das zur Anwendung des Feld⸗ und Forstpoliz ie
örden unentbehrliche Gesetz vom 14. Mai