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geborgt hätten, ohne d schaffen.
Grundbesitzes. Hier seien die größten Schäden
beklagen, hier müsse durchgegriffen werden,
v1.
triebe sich derselben entschlagen wollen. Wo hier die Grenze
zu ziehen sei, wolle er heute nicht genau feststellen; er habe dies in seinem, dem Kommissionsbericht beigedruckten Antrage eine Summe der Klassensteuer oder
versucht. Man könne ja der Grund⸗ und Gebäudesteuer oder ein anderes Merkmal wählen. Er glaube, man werde ein solches finden, und die Schwierigkeit, es zu finden, dürfe doch den Gesetzgeber nicht abhalten, es zu suchen, wenn derselbe eine Beschrän⸗ kung in dieser Hinsicht für nothwendig halte. Er möchte noch darauf hinweisen, daß die eschränkung der Wechselfähigkeit durchaus keine Anomalie sei. Während nach allen Gesetzgebungen die Ausgabe von Inhaberpapieren an Vorbedingungen geknüpft sei, gestatte die deutsche Wechsel⸗ ordnung jedem Handlungsfähigen aus Nichts durch bloße Unterschrift eine Obligation herzustellen, die sich von dem In⸗ haberpapier nur in ganz unwesentlichen Momenten unter⸗ scheide. Er könne auch eine verletzende Bevormundung, ein Privilegium odiosum, in dieser Beschränkung nicht finden; sonst könnte man auch in der Nothwendigkeit schristlicher Kontrakte unter Nichtkaufleuten bei Objekten über 50 Thlr. ein Miß⸗ trauensvotum gegen die davon Betroffenen finden. Es gebe allerdings heutzutage noch zwei Obligationen, die dem Wechsel seh ähnlich sähen, und von denen man befürchten könne, daß sie bei Einschränkung der Wechselfähigkeit an die Stelle des Wechsels träten, nämlich die preußischen Grundschuldbriefe und die neuen sogenannten „vollstreckbaren Urkunden.“ Er theile dieses Bedenken nicht; die Grundschuld⸗ briefe hätten sich in Deutschland — Gott sei Dank! — wenig eingebürgert, und er hoffe, sie würden deshalb auch in dem neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuche keine de inden. Die „vollstreckbaren Urkunden“ böten durch ihre no . Form eine gewisse Sicherheit, denn er hoffe, es würden sich nicht viele Notare finden, die durch ihr Siegel blutsaugenden Urkunden die Vollstreckbarkeit verliehen. Er bitte daher, seine Resolution anzunehmen. Wenn schreiende Mißbräuche im Geldverkehr vor Aller 8e zu Tage träten, und wenn täglich in allen Zeitungen die bekannten Annoncen zu lesen seien, so glaube er, könne es nur willkommen sein, wenn die verbündeten Regierungen es in die Hand nehmen würden, das Material zu sammeln, mit welchem diesen Miß⸗ räuchen entgegengetreten werden solle und das sei es, was er mit seiner Resolution bezwecke. 3 Der Staatssekretär Dr. von S esolution abzugeben und müsse bestätigen, daß der Vorredner die von ihm in der Kommission abgegebene Er⸗ klärung richtig wiedergegeben habe, zur Vermeidung von Miß⸗ verständnissen aber hinzufügen, daß die verbündeten Regie⸗ rungen bereits im vorigen Jahre aus Anlaß des Antrages Reichensperger sich mit der vorliegenden Materie beschäftigt und in ihrer überwiegenden Majorität sich gegen die Zulässig⸗ keit und Möglichkeit einer Beschränkung der allgemeinen
durch neue Arbeit Ersatz zu Er sei deshalb nach wie vor der Meinung, daß die Wechselfähigkeit gänzlich aufzuheben sei für die folgenden fünf Kategorien: die Militärs, die Beamten, die Frauen, die kleinen Handwerker und die kleinen Grundbesitzer. Trete bei Militärs und Beamten das Bedürfniß dringend hervor, sei etwa einer unverschuldeten Nothlage abzuhelfen, so seien Dispositionssonds da, Darlehns⸗ und Unterstützungskassen, welche noch erweitert werden köunten. Er verweise z. B. auf den deutschen Beamtenverein hier. Die größte Gefahr liege auf dem Gebiete des kleinen Handwerkerstandes und des kleinen zu die Anzahl der ruinirten Kleinhandwerker und Grundbesitzer werde täglich So schädlich aber auch die Wechselfähigkeit dem leineren Grundbesitz und Handwerk sei, so wenig werde an⸗ dererseits der Grundbesitz bei einem mehr kaufmännischen Be⸗
Der Abg. Dr. Beseler bemerkte, die eben gehörte Erklä⸗ rung bestärke ihn in seiner Absicht, gegen diese Resolution zu stimmen. Der Antragsteller habe allerdings Recht, daß der⸗ selbe die Regelung dieser Materie nicht bis zum Zustande⸗ kommen des bürgerlichen Gesetzbuches verschoben wissen wolle; das bürgerliche de. werde nämlich darüber gar kein Wort enthalten. Er halte übrigens auch die Form einer Re⸗ solution für wenig geeignet, um die Regierung in einer so wichtigen Frage zu einer Aktion zu veranlassen. Die all⸗ gemeine deutsche Wechselordnung sei eins der gelungensten Gesetze, das vielleicht seit 50 Jahren in Deutschland gemacht worden sei und dieselbe sei ihrer Zeit als eine Befreiung des Verkehrs von allerhand kleinlichen Beschränkungen mit begrüßt worden. Um ein solches Gesetz, das sich eit dreißig Jahren vorzüglich bewährt habe, abzuändern, müßte doch das Bedürfniß dazu aufs Unwiderleglichste nachgewiesen sein. Als ein Hülfsmittel des Wuchers habe der Wechsel seit Aufhebung der Personalhaft viel an Brauchbarkeit verloren. Die Wucherer forderten den jungen Leuten jetzt statt dessen Ehrenscheine ab. Die kleinen Handwerker könnten sich meist nur durch Wechsel Kredit verschaffen, und wenn man immer von denen spreche, die durch die Wechselfähigkeit sich zu Grunde gerichtet hätten, so müßte man doch auch einmal von denen sprechen, die sich durch diesen Kredit eine Existenz gegründet hätten. Die kleinen Grundbesitzer, die man auch immer erwähne, verständen ihre Interessen meistens besser zu wahren als die Halbgebildeten in den Städten. Einzelner Mißstände halber die Wechsel⸗ fähigkeit beschränken zu wollen, hieße mit Bomben nach Sper⸗ lingen schießen. Er würde es für sehr bedenklich halten, wenn das Haus ohne jede genügende Vorbereitung nicht nur eine Ansicht über diese Sache aussprechen, sondern auch die
verbündeten Regierungen gegen deren Ueberzeugung zu gesetz⸗ geberischen Maßnahmen veranlassen würde. b
Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) entgegnete, der Vor⸗ redner habe sich bei der Erklärung des Staatssekretärs Dr. von Schelling nicht beruhigt, sondern auch seinerseits Alles gethan, um von einer Beschränkung des Wechselrechts abzu⸗ rathen. Derselbe habe ganz Recht, sich nicht durch die konsta⸗ tirte Anschauung des Bundesraths für befriedigt zu halten, das Wuchergesetz, das der Reickstag eben beschlossen habe, sei ja auch nicht aus der Initiative des Bundesraths, fondern dieses Hauses hervorgegangen. Er glaube auch, daß man diese Sache nicht aus dem Zusammenhange heraus entscheiden könne, aus vollster Ueberzeugung aber empfehle er allen Parteien, für die Resolution zu stimmen, damit diese Frage, die als eine Kala⸗ mität in den weitesten Kreisen anerkannt sei, eine sorgfältige Prü⸗ fung durchdie verbündeten Regierungen erfahre, und der Reichstag beweise, daß derselbe Sinn für die Klagen des Volkes fah Dabei wolle er ganz dahingestellt sein lassen, ob das Resultat einer solchen Prüfung das vom Antragsteller beabsichtigte sein müsse. Auch ein Theil der liberalen Presse spreche sich seit einiger Zeit für eine Beschränkung der allgemeinen Wechsel⸗ fähigkeit aus. Würde das Haus die beabsichtigte Anregung ablehnen, so lasse das die Deutung zu, als ob man nicht mehr Interesse für das Bestehen eines Gesetzes habe, das sich, wie der Vorredner glaube, seit dreißig Jahren gut bewährt habe, wie für die Klagen des Volkes. Der Vorredner gebe ja selbst zu, daß diesem Gesetze durch die Aufhebung der Schuldhaft ein sehr wichtiges Moment entzogen, dem ganzen Wechselsystem gewissermaßen der Schlußstein genommen wor⸗
den sei. Die Gesetzgebung fast aller Länder sei zu dem Re⸗ sultate gekommen, daß der Wechselverkehr nur auf den wirk⸗ lichen Handels⸗ und Geldverkehr beschränkt werden müsse; so sei es in Frankreich. In Oesterreich habe Herr von Schmerling, der die allgemeine Wechselfähigkeit ein⸗ geführt habe, reuig an seine Brust geschlagen und erklärt, daß er seinem Vaterlande damit ein böses Geschenk gemacht habe. Nehme der Reichstag jetzt nicht eine Stellung ein, welche die
Wechselfähigkeit ausgesprochen hätten.
werde demselben später einmal geantwortet werden können, der Bundesrath habe keine Veranlassung gehabt, sich in der Sache zu orientiren. In den Motiven zum Wuchergesetz werde die allgemeine Wechselfähigkeit als ein Vorschub zum Wucher bezeichnet, er dächte, nachdem der Reichstag ein Gesetz gegen den Wucher beschlossen habe, hätte man alle Ursache. auch die Quellen des Uebels zu beseitigen und er glaube, daß wohl alle Parteien des Hauses in der Lage seien, für die Re⸗ solution zu stimmen.
„In namentlicher Abstimmung wurde darauf die Reso⸗ lution mit 136 gegen 99 Stimmen angenommen.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗
treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
§. 1 wurde ohne Debatte angenommen; §. 2 lautet nach dem Beschlusse in zweiter Lesung:
Die Anordnung der Abwehr⸗ und Unterdrückungsmaßregeln
und die Leitung des Verfahrens liegt den Landesregierungen und
deren Organen ob. 8
Zur Leitung des Verfahrens köͤnnen besondere Kommissare be⸗ stellt werden.
Die Mitwirkung der Thierärzte, welche vom Staate angestellt sind oder deren Anstellung vom Staate bestätigt ist (beamtete Thierärzte), richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. An Stelle derselben köͤnnen im Falle ihrer Behinderung oder aus son⸗ stigen dringenden Gründen andere approbirte Thierärzte zugezogen werden. Die letzteren sind innerhalb des ihnen ertheilten Auf⸗ trages befugt un verpflichtet, diejenigen Amtsverrichtungen wahr⸗ zunehmen, welche in dies.m Gesetze den beamteten Thierärzte
übertragen sind. Die näheren Bestimmungen über das Verfahren, über die Zu⸗ ständigkeit der Behörden und Beamten und über die Bestreitung der durch das Verfahren entstehenden Kosten sind von den Einzelstaate zu treffen.
Hierzu hatten die Abgg. von Alten und Ruppert folgenden
Antrag gestellt: Der Reichstag wolle beschließen: §. 2, im letzten Alinea dieses Paragraphen hinter den Worte „und Beamten“ einzufügen: — züber eine angemessene Betheiligung der etwa vorhandenen Organe der Selbstverwaltung“.
Nach Befürwortung dieses Antrages durch den Abg. von Alten konstatirte der Bundeskommissar Regierungs⸗Nath Noell, daß die einzelnen Landesgesetzgebungen auch ohne den Antrag dessen Inhalt gemäß beschließen könnten.
In Folge dieser Erklärung wurde der Antrag zurück gezogen und §. 2 unverändert angenommen, ebenso die übrigen Paragraphen der Vorlage und sodann das Gesetz im Ganzen.
Nachdem ein Vertagungsantrag angenommen war, schlug der Präsident für die nächste Tagesordnung Wahlprüfungen und die zweite Lesung der Elbschiffahrtsakte vor.
Auf das Verlangen der Abgg. Dr. Lasker und Richter (Hagen) vor den Wahlprüfungen ihren Antrag wegen Einverleibung Hamburgischer Gebietstheile in den Zollverein auf die Tages⸗ ordnung zu setzen, bemerkte der Präsident, daß diesem An⸗ trage noch andere in der Priorität daß nach den Abmachungen mit mehr zu den Gegenständen
gehöre, welche voraussichtlich am Montag erfolgenden Schlusse der Session zur Erledigung kommen sollten Den letzteren Grund billigten die Abgg. von Helldorff⸗Bedra und Dr. Windthorst und sprachen sich für die vom Präsidenten vorgeschlagene Tagesord⸗ nung aus. Der Abg. Dr. Lasker sah dagegen in diesem Ver⸗ halten nur die Absicht der Majorität, einem förmlichen Be⸗ schlusse über die so wichtige Materie seines Antrages aus dem Wege zu gehen. Gegen diese Unterstellung der Motive legten der Präsident und der Abg. Dr. Windthorst Verwahrung ein. In der Abstimmung wurde die vom Präsidenten vorge⸗
schlagene Tagesordnung mit großer Majorität genehmigt, worauf sich das Haus um 5 ¼ ÜUhr vertagte.
Regierung zwinge, sich mit der Frage zu beschäftigen, so
gr.
S11ö1“
—
Inserate für den Deutschen Reichtz⸗ n. Königr. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expebdition der Beutschen Neichs-Anzeigers und Aöniglich Urrußischen Stuata-Anzeigerg: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. “ Aufgebote, Vorladungen u. de
rgl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen ete. 1 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 82 2. Hn. g. w. von öffentlichen Papieren.
und Grosshandel. 7. Literarische Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anneigen. In Jer Durhan⸗ beilage. .
Deffentlicher Anzeiger. —
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
„Invalibendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & VBogler, G. L2. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaus. 8
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
Iirgaen Aufgebot.
Am 4. März 1879 starb zu Germersheim in der bayer. Pfalz der dortige Garnisonslazareth⸗ diener Adam Schleicher aus Nasnitz, Kreis Oberpfalz und Regensburg in Bayern. Unter der Aufstellung, daß derselbe erbfähige Verwandten nicht hinterlassen, betreibt das Kgl. bayer. Staats⸗ gerar beim Kgl. Landgerichte dahier die Einweisung
schlusse sich etwa meldenden Erbberechtigten alle bis sKdahin über die Erbschaft erlassene Verfügungen an⸗ zuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken sollen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möge.
Das Ausschlußurtheil soll nur durch Anheftung an die Gerichtstafel und Publikation eines Aus⸗ zuges desselben im Deutschen Reichs⸗Anzeiger be⸗ kannt gemacht werden.
b. zum Ueberbot auf Vormittags 11 Uhr,
Vormittags 11 Uhr. Die Verkaufsbedingungen werden
ausliegen.
Sonnabend, den 21. August 1880,
e. zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück, zur Vorlegung der Originalien ꝛc. und zur Prioritätsausführung auf
Mittwoch, den 28. Juli 1880,
vom 12. Juli 1880 ab auf der Gerichtsschreiberei
den Aeckern des Mühlenfeldes Nr. 13 und 14 zu Malchin mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 20. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, 2) zum Ueberbot am Freitag, den 13. August 1880, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juli
im Entwurf
vorausgehen würden und auf Wunsch des Hauses geschlossenen der Regierung dieser Antrag nicht nehr . im Einver⸗ ständniß mit den Fraktionen des Hauses bis zu dem
an die Klägerin in ihrem eigenen Namen 200 ℳ, als gesetzliche Vertreterin ihrer Tochter Bathilde dagegen 5000 ℳ Schadenersatz, beides nebst 5 % Zinsen vom Klagetage und sämmtliche Prozeßkosten zu bezahlen,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kais. Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf eine Woche
auf den 14. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 27. April 1880. ““
8 Der Obersekretär: 2
111733]1 Subhastations⸗Patent.
Das dem Musikus Adalbert Oehlke gehörige, zu Königsberg N.’/M. belegene, im Grundbuch von Königsberg N./M. Band VI. Blatt Nr. 765 ver⸗ zeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 28. Inni 1880, Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle G im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 2. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, verkündet werden. 16
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 31 a 40 qgm nicht, dagegen zur Gebändesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth 8 von 432 ℳ veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin⸗ gungen sind in unserer Gerichtsschreiberei, Abtheilung II., einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an⸗ zumelden.
Königsberg N. /M., den 26. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
111737] Subhastations⸗Proklam. Nachdem auf Grund einer vollstreckbaren Aus⸗ fertigung des unterm 23. März 1880 vom König⸗ lichen Amtsgericht II. in Wandsbeck in der Pfand⸗ klagesache Stiegler wider Morgenroth — wegen 90 ℳ — ergangenen Erkenntnisses die Subhasta⸗ tion des der Ehefrau des Tischlers A. Morgenroth, Maria, geb. Eichholtz in Hamburg, St. Georg, Borgeschstraße Nr. 3 gehörigen, im Wandsbecker Schuld⸗ und Pfandprotokoll Tom. XII. Fol. 177. verzeichneten Grundstücks dekretirt worden ist, werden in Eö. e e vom 14. April inncie, beikommengen teuer: ihren Ehemann Johaun Binder, früher wohnhaft beamten und Einnehmer dieses Distriktz zur zu Offenbach, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, Angabe der rückständigen, sowohl herrschaft⸗ wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung lichen als Kommüne⸗Gefälle und Leistungen der wischen ihr und dem Beklagten bestebenden des Debitors, sowie Diese und Alle, welche sonst Ehe vom Bande unter Verurtheilung des Be⸗ gegen den Verkauf des erwähnten Grundstücks Pro⸗ klagten in die Prozeßkosten und ladet den Beklagten test einzulegen sich berechtigt halten, mit Ausnahme zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der protokollirten Kreditoren, zur Einbringung ihrer die erste Civilkammer des Großherzoglichen Land⸗ etwaigen Protestationen gegen den Verkauf inner⸗ gerichts zu Darmstadt halb 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung Sauf den 14. Inli 1880, Vormittags 9 Uhr, dieses Proklams bei dem unterzeichneten Amtsgericht mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. im Widrigen der Verkauf vorgenommen und das Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Grundstuͤck dem Meistbietenden anspruchsfrei wird Auüszug der Klage bekannt gemacht. zugeschlagen 8 vsent vX“ F Ber. Scharmann, kauf wird unberücksichtigt bleiben, wenn nicht die ichtsschrei 8 voeverian ichts. Befriedigung des Antragstellers, Philipp Stiegler Gerichtsschreiber des Großherz oglichen Landgerichts
in Eilbeck, Maxstraße 22, binsichtlich vorgedachter „ hn in Eilbeck, Maxstraße insichtlich vorgeda [11746] Oeffentliche Zustellung.
Forderung von 90 ℳ nebst Kosten nachgewiesen wird. Die Schifsertochter Johanna Möller zu Plau Zugleich wird Termin zum öffentlichen Verkauf hat gegen den hier als Einwohner aufgenommenen Arbeiter Per Svenson, gebürtig aus Gammels⸗
dieses Grundstückes auf e den 12. Juli, Vormittags 10 Uhr, torp e behnge in Sgueden en Erfälung Reaaume. .“ des Eheversprechens resp. Entschädigung von 200 ℳ, Wandsbeck, den 30. April 1880. 1 sowie wegen Zahlung von jährlich 70 ℳ, auf 14 Königliches Amtsgericht. Abtheilung Jahre 11 Wen- 8 8. 1.1S. . eg nee ihres am 15. März d. Js. geborenen Kindes geklagt, 111740] Subhastations⸗Proclam. und die Verurtheilung des Beklagten, sowie auch Auf Antrag der verwittweten Anna Catharina die vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils
Gerdsen, früher verh. Molzen, geb. Jensen, in Oster⸗ beantragt. Sie ladet den genannten
1 1 fokollirt d Arbeiter Per Svenson, bavetolgh 7 migen 1“ e welcher zu Anfang d. Mts. von hier fortgegangen
Mai Subhastationsverf ie und dessen Aufenthalt ihr nicht bekannt ist, zur öE1111“ heen a de mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem
ile beim Großherzoglichen Amtsgerichte in Plau vemaastceh na Gemagheitc., bar ce e vonm se aufeden 2e. Junt 1880, 12 Uͤr Wirtags
14. April 1840 sind die rückständigen Steuern ꝛc. anstehenden Termine. und 169 ee “ Protestationen gegen den Zwecks F8-ezeg. Installung wird dieser Auszug Verkauf binnen 1 “ Feist “gn 6 ö 27 Fenecht,⸗ 8 Wochen seit der letzten Bekanntmachung dieses Pro⸗ 2 28 *
elams hierher widrigenfalls der Verkauf Ebert, Gerichtsaktuar.
vollzogen und dem Käufer das Gewese anspruchslos 8. 8 111751 Oeffentliche Zustellung
zugeschlagen nüs. känbie 8 b o⸗ Amnepdangiale protgiend, ivr vilen auß ene e verehelichte Fieiscergesele Emme der. r. Verkau gelt, geb. Adolf, zu Hirschberg, vertreten dur SScc eics wird Termin zum Verkauf angesetzt bg gecttanwatk gäas 1ela iaa üas ihren emann Ferdinan eichelt, zule n im f “ 8 e. “ 8 ieranlund. Breslau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltortes, Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem auf Ehescheidung mit dem Antrage: das Band Termin im Gerichte eingesehen werden. der Ehe zwischen der Klägerin und dem Beklagten Kappeln, den 28. April 1880 zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen 8 8 Königliches Amtsgericht Theil zu erklären, und ihn als solchen zu verur⸗ (gez.) Fr. v. Ahlefeld theilen, den vierten Theil seines Vermögens als 5 Ehescheidungsstrafe an die Klägerin herauszugeben
’ d ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ Oeffentliche Zustellung. ‚ung des Rechtostreis vor die 1. Civiltammer des
8.
rren. E 8 d
1 X“ 111780] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Moritz Schlesinger zu Brom⸗ berg, vertreten durch den Rechtsanwalt Liman zu Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Lonis Cohn. zuletzt in Kirchhain, jetzt flüchtig, aus dem Wechsel vom 30. Oktober 1879 über 3854 ℳ 36 ₰ mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 3871 ℳ 71 ₰ nebst 6 % Verzugszinsen von 3854 ℳ 36 ₰ seit dem 30. Jannar 1880 zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus auf den 5. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cottbus, den 26. April 1880.
Bülow,
Gerichtoͤschreiber des Koͤniglichen Landgerichts.
1117591 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Johann Binder, Marie, geb. Schneider, wohnhaft zu Offenbach, vertreten durch den Rechtsanwalt Davidsohn daselbst, klazt gegen
“
rmensache
[11730]
Elberfeld das Distributionsverfahren bezüglich der in den Händen des Handelsmannes August Siebold zu Hilgen befindlichen, gegen den Handelsmann Albert Platte, früber zu Beutelshufe, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und mit Arrest bestrickten Gelder betreibt,
Richterkommissar, Herr Landgerichtsrath Lenders, den vorläufigen Vertheilungsplan am 26. April 1880
ein, von diesem Plane auf der Gerichtsschreiberei
der gesetzlichen Frist Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einreden dagegen geltend zu machen.
ser Auszug der Vorladung bekannt gemacht.
der der Wittwe des Bahnwärters Friedrich Struwe, Adelheid, Anbauerstelle Haus Nr. 213 in Ritterhude nebst Zubeboͤr, insbesondere der unter Artikel 201 der G. M. R., beschriebenen Grundstücke, sollen diese oben bezeichneten Immobilien zwange weise m⸗
im hiesigen werden.
geladen.
thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Acgestung an die Gerichtstafel veröffentlicht werden. t
[11757]
betreffend den Zwangsverkauf des auf den Namen der Ehefrau Dorothea Hamilton, früher in Linden, im Hypothekenbuche der Ortschaft Bütersworth sub. Fol. 500 angeschriebenen, Weiße⸗ kreuzstraße Nr. 1 belegenen Bürgerwesens soll dieses oben bezeichnete Buͤrgerwesen — Areal von etwa
Osterstraße Nr. 33, Zimmer Nr. 20, öffentlich ver⸗
in den Besitz der des Verlebten. Auf Grund eines gemäß Art. 183 des bayer. Ausführungsgesetzes zur Reichscivilprozeßordnung durch das Königliche Landgericht dahier in seiner Civilkammer unterm 29. April 1880 erlassenen Aufgebots werden nunmehr alle Diejenigen, welche auf besagte Verlassenschaft Erbansprüche machen und gegen besagte Besitzeinweisung Einwände er⸗ heben wollen, andurch aufgefordert, solche alsbald
bei dem Kgl. Landgerichte dahier vorzubringen. Landau in der bayer. Pfalz, den 3. Mai 1880. gez. Foell, Präsident. “
Pfirmann, O.⸗G.
[11747] Aufgebot.
Auf begründet befundenen Antrag der Wittwe des weil. Schmieds Johann Heinrich Pentermann zu Hesepe, Anna Marie, geb. Wübbold boselcf werden alle Diejenigen, welche an dem Nachlasse des am 14. Februar 1878 am Bord des Holländischen Fregattenschiffs „Elisabeth“ auf der Fahrt im Atlantischen Ocean verstorbenen Hof⸗Proviant⸗ und Küchenmeisters Wübbold resp. Wübbolt aus Rieste ein näheres oder doch gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen wie die Antragstellerin, aufgefor⸗ dert, solche Erbansprüche spätestens in dem auf
Dienstag, den 8. Juni 1880, 88 Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube anstehenden Termin hier
Malgarten, den 3. Mat 1880. Königliches Amtsgericht. G. v. Einem.
Bekanntmachung. Folgende im Pfandbuche für das Kirchspiel Oster⸗ Ihlienworth eingetragene Hypotbeken: 1) Fol. 41. 1000 ℳ Gold für Peter Hinrich Hesdorn in Otterndorf, 2) Fol. 41/42., 1000 ℳ Gold für Kaufmann Thumann in Geversdorf, 3) Fol. 44. 2000 ℳ Gold für Johann Kopf in Neuenkirchen, sind durch das Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 3. d. M. für erloschen erklärt Otterndorf, den 5. Mai 1880. 8 Königliches Amtsgericht. II. Raven. 88
* [11744] Nach heute erlassenem, im Extenso durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam stehen zur Zwangsversteigerung des am Tiefenthal sub A. II. Nr. 219 des Katasters zu Güstrow be⸗ legenen Wohnhauses c. p. der Schlosserfrau Krauel veerhg. vor dem unterzeichneten Gerichte Ter⸗ mine an: a. zum Verkauf nach zuvoriger endlicher Regu⸗
lirung der Verkaufsbedingungen auf
anzumelden, widrigenfalls die Antragstellerin für die wahre Erbin angenommen und die nach dem Aus⸗
Mittwoch, den 28. Juli 1880, “ Mittags 12 Uhr,
Güstrow, den 4. Mai 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: J. Gloede, Gerichts⸗Aktuar.
[11787]
In Sachen der Firma Bautler & Boes hier⸗ selbst, Klägerin, gegen die Ehefrau des Gärtners Heinrich Sperling, geb. Ehlers, allhier, Be⸗ tlagte, wegen Forderung, ist auf Antrag der Kläge⸗ rin der zur Zwangsversteigerung des der Be⸗ klagten gehörigen, hierselbst auf der Frankfurter⸗ straße belegenen, 16 a 38 qm haltenden Grund⸗ stücks sammt darauf befindlichem Wohnhaus Nr. 4366 und übrigem Zubehör auf
den 15. Juni 1880, Morgens 10 Uhr, durch unsere Verfügung vom 1. März c. Termin aufgehoben. Braunschweig, den 3. Mai 1880. FKHKerrzogliches Amtsgericht. VI. Rhamm.
angesetzte
[117831
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteige⸗
rung der beschlagnahmten Gartenkavel Nr. 25 in
“
1880 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann L. Staude in Malchin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. 8 Malchin, den 5. Mai 1880. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber C. F. Jürß.
[11760] 8 X“
Nr. 2902. Georg Valentin Bitzel von Gro ß⸗ sachsen hat sich im Jahr 1872 von seinem Heimaths⸗ orte entfernt, ohne einen Bevollmächtigten zurück⸗ zulassen und ohne in der Zwischenzeit Nachricht von sich zu geben.
Auf Antrag des Vormundes seiner minderjährigen Kinder wird er nun hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist entweder zurückzukehren, oder seinen Aufenthalt anher anzuzeigen, widrigenfalls er auf weiteren Antrag für verschollen erklärt und seine Kinder fürsorglich in den Besitz seines Vermögens eingesetzt würden.
Weinheim, den 1. Mai 1880.
Der Gerichtsschreiber
1 des Gr. Bad. Amtsgerichts.)
Fahrländer.
“
1u726] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau Marie Schaefer, geb. Frankenberg, in Sarstedt, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kohlrausch hier, wider ihren Ehemann, den Oberkellner Ferdinand Schaefer, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, steht Termin zur Antretung 8 durch 3 büön * April 1880 der Klägerin auferlegten Beweises au
— den 28. Inni 1880, Morgens 10 Uhr,
vor der Civilkammer III. des Königlichen Land⸗ gerichts Hannover an, wozu die Klägerin den Be⸗ klagten mit der Aufforderung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der durch Gerichtsbeschluß vom 17. d. M. gestatteten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des klägerischen Antrags bekannt gemacht.
Hannover, den 26. April 1880. 11728]
1 Kurth, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Die Katharina Müller, Wittwe von Martin Zimmermann, Ackerer, zu Meisenthal wohnend, in eigenem Namen und als Vormünderin ihrer minder⸗ jährigen Tochter Bathilde Zimmermann, ver⸗ trcten durch Rechtsanwalt Zink, klagt gegen den Jakob Krebs, Modellmacher, in Meisenthal esabast gewesen, nun ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen körperlicher Verletzung der ee Zimm d t
Königlichen Landgerichts zu Breslau
mit der Aufforderung, einen
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
111778] Oeffentliche Zustellung.
aunf den 28. Juni 1880, Mittags 12 ¾ Uhr, 8. ben. 8 gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
er Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
Seipelt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Die Frau Klara Albrecht, geb. Giering, zu Mitoslaw, vertreten durch den Rechtsanwalt Werner in Naumburg a. S., klagt gegen ihren in unbe⸗ kannter Abwesenheit lebenden Ehemanne, den früheren Lehrer August Albrecht, mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Ehe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe zu ver⸗ urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Naum⸗ burg a. S. auf den 13. Juli 1880, Vormittags 9 92 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Fowec⸗ der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage gemacht.
Oeffentliche Zustelluug.
Der Rechtskonsulent Peter Weber in Opladen, in
† v
ourscheid, für welchen der Rechtsanwalt Kessels zu
enossen
zeigt dem genannten Albert Platte an, daß der
ngefertigt hat und ladet den ꝛc. Platte gleichzeitig es Königlichen Landgerichts zu Elberfeld binnen
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗
Elberfeld, den 4. Mai 1880. Der Erste Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Hoelper.
117ss] VPerkaufsanzeige nebst
Aufgebot.
In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung eb. Kleymann, in Ritterhude gehörigen
Dienstag, den 22. Juni 1880, Morgens 11 Uhr, 1 Gerichtslokale öffentlich versteigert
Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein⸗ Alle, welche an den obigen Immobilien Eigen⸗
und die darüber lautenden
Das demnächstige Ausschlußurtheil wird nur durch
Iz, den 28. April 1880. Königliches Amtsgericht. I. gez. Meyer. Beglaubigt:
Bode, Gerichtsschreiber.
Verkaufsanzeige nebst Aufgebot.
In Sachen geb. Imühl,
18,61 ◻R. nebst Gebäude — zwangsweise am Freitag, den 25. Juni 1880, Vormittags 10 ½ Uhr,
steigert werden.
Zu diesem Termine wird die Ehefrau Dorothea Hamilton, geb. Imühl, da deren Aufenthaltsort nicht hat ermittelt werden können, hierdurch öffent⸗ lich geladen. 8
Hannover, den 29. April 1880.
Werth. Gerichtsschreiberei 8 Königl. Amtsgerichts, Abtheil. 13.
Aufgebobt. Auf Antrag des Kaufmanns August Corves in Blankenburg, der unverehelichten Marie Corves in Braunschweig und der unverehelichten Anna Corves in Blankenburg, Erben des am 17. April 1879 verstorbenen Kaufmanns Robert Corves aus Zorge, werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder leich nahes Erbrecht an dem Nachlasse des ꝛc. dobert Corves zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche in dem zu solchem
Zwecke auf den 16. Inni 1880,
Morgeus 10 Uhr, allhier angesetzten Termine anzumelden, bei Ver⸗ meidung des Rechtsnachtheils, daß die Antragsteller als die wahren Erben angesehen werden sollen, und daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß ge⸗ troffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig ist, auch weder Rechnun sablage noch Ersatz der erho⸗ benen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft noch vorhanden ist. 1 “
Walkenried, den 4. Mai 1880. b Kerrzogliches Amtsgericht. gez. Naabe. Zur Beglaubigung:
Beeker, Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.
Aufgebot.
Der Einwohner Josef Janeezek aus Scherlanke, welcher im Jahre 1868 die Emilie, geborene Bielawa geheirathet hat, hat sich im Jahre 1869 von Scherlanke nach Grünberg begeben. Von dort aber ist er im Februar 1870 spurlos verschwunden und seitdem verschollen.
Seine Todetzerklärung ist bei uns beantragt.
Er wird daher aufgefordert, sich bei uns bis spätestens in dem auf
den 15. Februar 1881, Vormittags 12 Uhr, vor Herrn Amtsrichter Urbach anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden
wird. Neutomischel, den 3. Mai 1880. Königliches Amtsgericht.
Hamn Auszug.
In Sachen der zum Armenrecht belassenen, ge⸗
seiner Eigenschaft als provisorischer Syndik des werbslos zu Aachen wohnenden Maria Catharina x von Karl Julins Funke zu Dünweg bei
Hubertina Goebbels, Ehefrau des Bäckers Hu⸗ bert Quirin Lamberh zu Aachen, Klägerin, ver⸗ treten durch den Unterzeichneten, gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann, Verklagten, hat die erste Civil⸗ kammer des hiesigen Königl. Landgerichts durch Urtheil vom 31. März d. J. die zwischen Parteien bestebende Guͤtergemeinschaft für aufgelöst erklärt, die Gütertrennung ausgesprochen und die Par⸗ teien zur Auseinandersetzung vor den Königl. Notar Giesen zu Aachen verwiesen. “ Aachen, den 4. Mai 1880. .
Der Rechtsanwalt:
Junck. Vorstebender Auszug wird, nachdem das darin an⸗ gezogene Urtbeil die Rechtskraft beschritten, gemäß §. 11 des “ zur Civil⸗Prozeß⸗ “ vom 24. März 1879 hiermit bekannt ge⸗ macht. Aachen, den 5. Mai 1880. Der Gerichtsschreiber. Rorbach.
I“““
A. V. 142. Amtsgericht Hamb
S. Aufgebot.
Die Papier⸗ und Pappenfabrik Ullmann & Co. zu Alt⸗Carbe a./Ostbahn hat das Aufgebot beantraat zur Kraftloserklärung eines am 25. September 1878 von Alexander & Co. in Gablonz i./ B. ausgestell⸗ ten und von Augt. Ad. Arenson hierselbst acceptir⸗ ten Wechsels über ℳ 229. —, dahin lautend: Gablonz i./B., den 25. Septbr. 1878.S Für ℳ 229,00. Drei Monate à dato zablen Sie gegen diesen Prima-Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von Mark Zweihnndert neun & zwanzig, den Werth in Rechnung und stellen ihn auf Pech- nung laut Bericht. Herrn Augt. Ad. Arenson 8 in Hamburg. Alexander & Co. 03 Angenommen:
Augt. Ad. Arenson.
Die Indossamente lauten: Alexander & Co. Leussau & Markert. „P. Böhme. Ordre der Hrn. Ullmann & Co. Carl Wolff. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. Dezem⸗ ber 1880, Vormittags 10 Uhr, von dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzule⸗ gen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 4. Mai 1880. Das Amtsgericht Hamburg, “ Civil⸗Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts⸗Sekretär.
Vorläadung. In der gerichtlichen Theilungssache des Ackerers
Adolph Wirtz zu Vossenack und Konsorten, ver⸗ treten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt,
gegen
1) Peter Wirths, Ackerer,
3 Christoph Steffens, ohne Gewerbe,
3) Adolph Steffens, ohne Gewerbe, diese ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort und Konsorten,
werden die vor sub 1, 2 und 3 genannten Personen
hierdurch zur Sitzung der 1. Civilkammer des
Königl. Landgerichtes zu Aachen von Dienstag, den
25. Mai 1880, Vormittags 9 ½ Uhr, vor⸗
um über folgenden Antrag erkennen zu
ören: „Das Königl. Landgericht wolle den vor Notar Funk zu Düren am 31. Januar resp. 20. Fe⸗ bruar 1880, aufgenommenen Theilungsrezeß bestätigen und die Kosten der Masse zur Last legen.“ 8 Aachen, den 5. Mai 1880. Radermacher, Rechtsanwalt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vor⸗ stehende Ladung bekannt gemacht. Aachen, den 7. Mai 1880. G Der Gerichtsschreiber: Rosbach. G
117411 Vekanntmachung.
In der Uffhausenschen Aufgebotssache wird der am 29. Juli 1809 geborene unbekannt abwesende Johann Leonhard Wilhelm Uffhausen vom 29. Juli 1879 an für todt erklärt, auch werden Alle, welche sich auf das am 16. Dezember 1879 er⸗ lassene Aufgebot nicht gemeldet haben, von der Masse hierdurch präkludirt. Altona, den 29. April 1880. 3 Königliches Amtsgerichts. Abtheilung V. Bekanntmachung.
[11755]
In der Civilklagesache der Barbara Seeger, Ehefrau des Tagelöhner Nircolaus Biewer, zu Erbringen, Klägerin im Armenrechte,
gegen ihren vorgenannten Ehemann Nicolaus Biewer, Tagelöhner zu Erbringen, Beklagten, wegen Gütertrennung, 8 hat die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier Termin anberaumt 8 auf den 1. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin, dahingehend: 8 „Wolle das Königliche Landgericht die Auflösung der zwischen Parteien bestehenden gesetzliche ehelichen Gütergemeinschaft verordnen und die arteien in Gütern getrennt erklären, zu diesem Bwese die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor einen Notar verweisen, einen Notar und Richterkommissar ernennen, und die Kosten dem Beklagten zur Last legen. Trier, den 3. Mai 1880. 8 . Der Landgerichts⸗Sekretäar. 8 QOppermann.