1880 / 107 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Zwecken geborgt hätten, ohne durch neue Arbeit Ersatz z schaffen. Er sei deshalb nach wie vor der Meinung, daß die Wechselfähigkeit gänzlich aufzuheben sei für die folgenden fünf Kategorien: die Militärs, die Beamten, die Frauen, die kleinen Handwerker und die kleinen Grundbesitzer. Trete bei Militärs und Beamten das Bedürfniß dringend hervor, sei etwa einer unverschuldeten Nothlage abzuhelfen, so seien Dispositionssonds da, Darlehns⸗ und Unterstützungskassen, welche noch erweitert werden köunten. Er verweise z. B. auf den deutschen Beamtenverein hier. Die größte Gefahr liege auf dem Gebiete des kleinen Handwerkerstandes und des kleinen Grundbesitzes. Hier seien die größten Schäden zu beklagen, hier müsse durchgegriffen werden, die Anzahl der ruinirten Kleinhandwerker und Grundbesitzer werde täglich größer. So schädlich aber auch die Wechselfähigkeit dem kleineren Grundbesitz und Handwerk sei, so wenig werde an⸗ dererseits der Grundbesitz bei einem mehr kaufmännischen Be⸗ triebe sich derselben entschlagen wollen. Wo hier die Grenze zu ziehen sei, wolle er heute nicht genau feststellen; er habe dies in seinem, dem Kommissionsbericht beigedruckten Antrage versucht. Man könne ja eine Summe der Klassensteuer oder der Grund⸗ und Gebäudesteuer oder ein anderes Merkmal wählen. Er glaube, man werde ein solches finden, und die Schwierigkeit, es zu finden, dürfe doch den Gesetzgeber nicht abhalten, es zu suchen, wenn derselbe eine Beschrän⸗ kung in dieser Hinsicht für nothwendig halte. Er möchte darauf hinweisen, daß die eschränkung der Wechselfähigkeit durchaus keine Anomalie sei. Während nach allen Gesetzgebungen die Ausgabe von Inhaberpapieren i Vorbedingungen geknüpft sei, gestatte die deutsche Wechsel⸗ rdnung jedem Handlungsfähigen aus Nichts durch bloße Unterschrift eine Obligation herzustellen, die sich von dem In⸗ aberpapier nur in ganz unwesentlichen Momenten unter⸗ cheide. Er könne auch eine verletzende Bevormundung, ein privilegium odiosum, in dieser Beschränkung nicht finden; sonst önnte man auch in der Nothwendigkeit schristlicher Kontrakte nter Nichtkaufleuten bei Objekten über 50 Thlr. ein Miß⸗ trauensvotum gegen die davon Betroffenen finden. Es gebe allerdings heutzutage noch zwei Obligationen, die dem Wechsel sehr ähnlich sähen, und von denen man befürchten könne, daß ie bei Einschränkung der Wechselfähigkeit an die Stelle des Wechsels träten, nämlich die preußischen Grundschuldbriefe und die neuen sogenannten „vollstreckbaren Urkunden.“ Er theile dieses Bedenken nicht; die Grundschuld⸗ briefe hätten sich in Deutschland Gott sei Dank! wenig eingebürgert, und er hoffe, sie würden deshalb auch in dem neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuche keine Aufnahme finden. Die „vollstreckbaren Urkunden“ böten durch ihre veeaetele Paft eine gewisse Sicherheit, denn er hoffe, es würden sich nicht viele Notare finden, die durch ihr Siegel blutsaugenden Urkunden die Vollstreckbarkeit verliehen. Er bitte daher, seine Resolution anzunehmen. Wenn schreiende Mißbräuche im Geldverkehr vor Aller zu Tage träten, und wenn täglich in allen Zeitungen die bekannten Annoncen zu lesen seien, so glaube er, könne es nur willkommen sein, wenn die verbündeten Regierungen es in die Hand nehmen würden, das Material zu sammeln, mit welchem diesen Miß⸗ bräuchen entgegengetreten werden solle und das sei es, was er mit seiner Resolution bezwecke.

Der Staatssekretär Dr. von Schelling erklärte, er sei nicht berechtigt, Namens der verbündeten Regierungen eine Erklä⸗ rung über die Resolution abzugeben und müsse bestätigen, daß der Vorredner die von ihm in der Kommission abgegebene Er⸗ klärung richtig wiedergegeben habe, zur Vermeidung von Miß⸗ verständnissen aber hinzufügen, daß die verbündeten Regie⸗ rungen bereits im vorigen Jahre aus Anlaß des Antrages Reichensperger sich mit der vorliegenden Materie beschäftigt und in ihrer überwiegenden Majorität sich gegen die Zulässig⸗ keit und Möglichkeit einer Beschränkung der allgemeinen

v11414“ 88 Der Abg. Dr. Beseler bemerkte, die eben ce

rung bestärke ihn in seiner Absicht, gegen diese Resolution zu stimmen. Der Antragsteller habe allerdings Recht, daß der⸗ selbe die Regelung dieser Materie nicht bis zum Zustande⸗ kommen des bürgerlichen Gesetzbuches verschoben wissen wolle das bürgerliche Gesetzbuch werde nämlich darüber gar kein Wort enthalten. Er halte übrigens auch die Form einer Re⸗ solution für wenig geeignet, um die Regierung in einer so wichtigen Frage zu einer Aktion zu veranlassen. Die all⸗ gemeine deutsche Wechselordnung sei eins der gelungensten Gesetze, das vielleicht seit 50 Jahren in Deutschland gemacht worden sei und dieselbe sei ihrer Zeit als eine Befreiung des Verkehrs von allerhand kleinlichen Beschränkungen mit begrüßt worden. Um ein solches Gesetz, das sich eit dreißig Jahren vorzüglich bewährt habe, abzuändern, müßte doch das Bedürfniß dazu aufs Unwiderleglichste nachgewiesen sein. Als ein Hülfsmittel des Wuchers habe der Wechsel seit Aufhebung der Personalhaft viel an Brauchbarkeit verloren. Die Wucherer forderten den jungen Leuten jetzt statt dessen Ehrenscheine ab. Die kleinen Handwerker könnten sich meist nur durch Wechsel Kredit verschaffen, und wenn man immer von denen spreche, die durch die Wechselfähigkeit sich zu Grunde gerichtet hätten, so müßte man doch auch einmal von denen sprechen, die sich durch diesen Kredit eine Existenz gegründet hätten. Die kleinen Grundbesitzer, die man auch immer erwähne, verständen ihre Interessen meistens besser zu wahren als die Halbgebildeten in den Städten. Einzelner Mißstände halber die Wechsel⸗ fähigkeit beschränken zu wollen, hieße mit Bomben nach Sper⸗ lingen schießen. Er würde es für sehr bedenklich halten, wenn das Haus ohne jede genügende Vorbereitung nicht nur eine Ansicht über diese Sache aussprechen, sondern auch die verbündeten Regierungen gegen deren Ueberzeugung zu gesetz⸗ geberischen Maßnahmen veranlassen würde. 1 Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) entgegnete, der Vor⸗ redner habe sich bei der Erklärung des Staatssekretärs Dr. von Schelling nicht beruhigt, sondern auch seinerseits Alles gethan, um von einer Beschränkung des Wechselrechts abzu⸗ rathen. Derselbe habe ganz Recht, sich nicht durch die konsta⸗ tirte Anschauung des Bundesraths für befriedigt zu halten, das Wuchergesetz, das der Reickstag eben beschlossen habe, sei ja auch nicht aus der Initiative des Bundesraths, sondern dieses Hauses hervorgegangen. Er glaube auch, daß man diese Sache nicht aus dem Zusammenhange heraus entscheiden könne, aus vollster Ueberzeugung aber empfehle er allen Parteien, für die Resolution zu stimmen, damit diese Frage, die als eine Kala⸗ mität in den weitesten Kreisen anerkannt ei, eine sorgfältige Prü⸗ fung durchdie verbündeten Regierungen erfahre, und der Reichstag beweise, daß derselbe Sinn für die Klagen des Volkes habh. Dabei wolle er ganz dahingestellt sein lassen, ob das Resultat einer solchen Prüfung das vom Antragsteller beabsichtigte sein müsse. Auch ein Theil der liberalen Presse spreche sich seit einiger Zeit für eine Beschränkung der allgemeinen Wechsel⸗ fähigkeit aus. Würde das Haus die beabsichtigte Anregung ablehnen, so lasse das die Deutung zu, als ob man nicht mehr Interesse für das Bestehen eines Gesetzes habe, das sich, wie der Vorredner glaube, seit dreißig Jahren gut bewährt habe, wie für die Klagen des Volkes. Der Vorredner gebe ja selbst zu, daß diesem Gesetze durch die Aufhebung der Schuldhaft ein sehr wichtiges Moment entzogen, dem ganzen Wechselsystem gewissermaßen der Schlußstein genommen wor⸗ den sei. Die Gesetzgebung fast aller Länder sei zu dem Re⸗ sultate gekommen, daß der Wechselverkehr nur auf den wirk⸗ lichen Handels⸗ und Geldverkehr beschränkt werden müsse; so sei es in Frankreich. In Oesterreich habe Herr von Schmerling, der die allgemeine Wechselfähigkeit ein⸗ geführt habe, reuig an seine Brust geschlagen und erklärt, daß er seinem Vaterlande damit ein böses Geschenk gemacht habe. Nehme der Reichstag jetzt nicht eine Stellung ein, welche die

Wechselfähigkeit ausgesprochen hätten.

(werde demselben

Wege zu gehen. der Präsident und der Abg. Dr.

schlagene Tagesordnung worauf sich das Haus um

““

später einmal geantwortet werden können, der Bundesrath habe keine Veranlassung gehabt, sich in der Sache zu orientiren. In den Motiven zum Wuchergesetz 1 werde die allgemeine Wechselfähigkeit als ein Vorschub zum Wucher bezeichnet, er dächte, nachdem der Reichstag ein Gesetz gegen den Wucher beschlossen habe, hätte man alle Ursache, auch die Quellen des Uebels zu beseitigen und er glaube, daß wohl alle Parteien des Hauses in der Lage seien, für die Re⸗ solution zu stimmen. In namentlicher Abstimmung wurde darauf die Reso⸗ lution mit 136 gegen 99 Stimmen angenommen. Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. §. 1 wurde ohne Debatte angenommen; §. 2 lautet na dem Beschlusse in zweiter Lesung: 8 Die Anordnung der Abwehr⸗ und Unterdrückungsmaßregeln

und die Leitung des Verfahrens liegt den Landesregierungen und deren Organen ob.

Zur Leitung des Verfahrens köͤnnen besondere Kommissare be⸗ stellt werden.

Die Mitwirkung der Thierärzte, welche vom Staate angestellt sind oder deren Anstellung vom Staate bestätigt ist (beamtete Thierärzte), richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. An Stelle derselben köͤnnen im Falle ihrer Behinderung oder aus son⸗ stigen dringenden Gründen andere approbirte Thierärzte zugezogen werden. Die sind innerhalb des ihnen ertheilten Auf⸗ trages befugt un verpflichtet, diejenigen Amtsverrichtungen wahr⸗ zunehmen, welche in dies.m Gesetze den beamteten Thierärzten F’ stod Besti

e näheren Bestimmungen über das Verfahren, über die Zu⸗ ständigkeit der Behöͤrden und Beamten und Bestreitung 88 durch das Verfahren entstehenden Kosten sind von den Einzelstaaten zu treffen.

Hierzu hatten die Abgg. von Alten und Ruppert folgenden Antrag gestellt: 8 8

Der Reichstag wolle beschließen: §. 2, im letzten Alineag dieses Paragraphen hinter den Worten „und Beamten“ einzufugen:

„über eine angemessene Betheiligung der etwa vorhandenen

Organe der Selbstverwaltung“.

Nach Befürwortung dieses Antrages durch den Abg. von Alten konstatirte der Bundeskommissar Regierungs⸗Nath Noell, daß die einzelnen Landesgesetzgebungen auch ohne den Antrag dessen Inhalt gemäß beschließen könnten.

In Folge dieser Erklärung wurde der Antrag zurück⸗ gezogen und §. 2 unverändert angenommen, ebenso die übrigen Paragraphen der Vorlage und sodann das Gesetz im Ganzen. Nachdem ein Vertagungsantrag angenommen war, schlug der Präsident für die nächste Tagesordnung Wahlprüfungen und die zweite Lesung der Elbschiffahrtsakte vor.

Auf das Verlangen der Abgg. Dr. Lasker und Richter (Hagen), vor den Wahlprüfungen ihren Antrag wegen Einver eibung Hamburgischer Gebietstheile in den Zollverein auf die Tages⸗ ordnung zu setzen, bemerkte der Präsident, daß diesem An⸗ trage noch andere in der Priorität vorausgehen würden und daß nach den auf Wunsch des Hauses geschlossenen Abmachungen mit der Regierung dieser Antrag nicht mehr zu den Gegenständen gehöre, welche im Einver⸗ ständniß mit den Fraktionen des Hauses bis zu dem voraussichtlich am Montag erfolgenden Schlusse der Session zur Erledigung kommen sollten Den letzteren Grund billigten die Abgg. von Helldorff⸗Bedra und Dr. Windthorst und sprachen sich für die vom Präsidenten vorgeschlagene Tagesord⸗ nung aus. Der Abg. Dr. Lasker sah dagegen in diesem Ver⸗ halten nur die Absicht der Majorität, einem förmlichen Be⸗ schlusse über die so wichtige Materie seines Antrages aus dem Gegen diese Unterstellung der Motive legten Windthorst Verwahrung ein. die vom Präsidenten vorge⸗ mit großer Majorität genehmigt,

1“

In der Abstimmung wurde

Regierung zwinge, sich mit der Frage zu beschäftigen, so

5 ¼ Uhr vertagte.

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exaxn

uee.

JInserate für den Deutschen Reichz⸗ u. Iönigl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt ann die Königliche Expeditlon

don Zeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preuhischen Stuata-Anzeigerg: Berlin, S8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchunge-Sachen. 2. Aufgebote, Vorladungen u. der.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen ete.

4. Ser gnc i, dia B. g. w. von öffentlichen Papieren.

effentlicher Anzeiger. nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen g

5. Industrielle Etablissements, Fab SSfas

und Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. ortisation, Zinszahlung

6. Verschisdene Bekanntmachungen.

8. Theater-Anzeigen. 1 In der Börsen- beilage. A 82

22

„Invalibendant“, Ruvolf Mosse, Haasenstein

& VBogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

111739]

Königsberg N./M. Band VI. Blatt Nr. 765 ver⸗

gungen sind in unserer Gerichtsschreiberei, Abtheilung

9. Familien-Nachrichten.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

52

1 cIInn“

Am 4. März 1879 starb zu Germersheim in der bayer. Pfalz der dortige Garnisonslazareth⸗ diener Adam Schleicher aus Nasnitz, Kreis Oberpfalz und Regensburg in Bayern. Unter der Aufstellung, daß derselbe erbfähige Verwandten nicht hinterlassen, betreibt das Kgl. bayer. Staats⸗ gerar beim Kgl. Landgerichte dahier die Einweisung in den Besitz der Verlassenschaft des Verlebten.

Auf Grund eines gemäß Art. 183 des bayper. Ausführungsgesetzes zur Reichscivilprozeßordnung durch das Königliche Landgericht dahier in seiner Civilkammer unterm 29. April 1880 erlassenen Aufgebots werden nunmehr alle Diejenigen, welche auf besagte Verlassenschaft Erbansprüche machen und gegen besagte Besitzeinweisung Einwände er⸗ heben wollen, andurch aufgefordert, solche alsbald bei dem Kgl. dahier vorzubringen.

Landau in der bayer. Pfalz, den 3. Mai 1880.

gez. Foell, Präsident. Pfirmann, O.⸗G. 8

Aufgebot.

Auf begründet befundenen Antrag der Wittwe des weil. Schmieds Johann Heinrich Pentermann zu Hesepe, Anna Marie, geb. Wübbold daselbst, werden alle Diejeni am 14. Februar 1878 am Bord des Holländischen Feegatruf gth⸗ „Elisabeth' auf der Fahrt im

tlantischen Ocean verstorbenen Hof⸗Proviant⸗ und küchenmeisters Wübbold resp. Wübbolt aus Rieste

näheres oder doch gleich nahes Erbrecht zu aben vermeinen wie die Antragstellerin, aufgefor⸗ dert, solche Erbansprüche spätestens in dem auf Dienstag, den 8. Juni 1880, 8 Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube anstehenden Termin hier

en, welche an dem Nachlasse des

schlusse sich etwa meldenden Erbberechtigten alle bis dahin über die Erbschaft erlassene Verfuͤgungen an⸗ zuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken sollen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möge.

Das Ausschlußurtheil soll nur durch Anheftung an die Gerichtstafel und Publikation eines Aus⸗ zuges desselben im Deutschen Reichs⸗Anzeiger be⸗ kannt gemacht werden. v11“

Malgarten, den 3. Mat 1880.

Königliches Amtsgericht

G. v. Einem.

[11753] Bekanntmachung.

Folgende im Pfandbuche für das Kirchspiel Oster⸗ Ihlienworth eingetragene Hypotheken: 1) Fol. 41. 1000 Gold für Peter Hinrich Hepdorn in Otterndorf, 2) Fol. 41/42. 1000 Gold für Kaufmann Thumann in Geversdorf, 3) Fol. 44. 2000 Gold für Johann Kopf in Neuenkirchen, sind durch das Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 3. d. M. für erloschen erklärt. Otterndorf, den 5. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. II. Raven.

1— [11744 Nach heute erlassenem, im Extenso durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam stehen zur Zwangsversteigerung des am Tiefenthal

legenen Wohnhauses c. p. der Schlosserfrau Krauel vSee vor dem unterzeichneten Gerichte Ter⸗ mine an: a. zum Verkauf nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen auf Mittwoch, den 28. Juli 1880,

anzumelden, widrigenfalls die Antragstellerin für die wahre Erbin angenom d die nach dem Aus⸗

sub A. II. Nr. 219 des Katasters zu Güstrow be⸗

b. zum Ueberbot auf

Sonnabend, den 21. August 1880, Vormittags 11 Uhr,

e. zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück, zur Vorlegung der Originalien ꝛc. und zur Prioritätsausführung auf

Mittwoch, den 28. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr. 16 Die Verkaufsbedingungen werden im Entwurf vom 12. Juli 1880 ab auf der Gerichtsschreiberei ausliegen. 1“

S 1

roßherzogliches Amtsgericht.

Beglaubigt:

J. Gloede.

Gerichts⸗Aktuar.

r,e C1111“ In Sachen der Firma Bautler & Boes hier⸗ selbst, Klägerin, gegen die Ehefrau des Gärtners Heinrich Sperling, geb. Ehlers, allhier, Be⸗ tlagte, wegen Forderung, ist auf Antrag der Kläge⸗ rin der zur Zwangsversteigerung des der Be⸗ klagten gehörigen, hierselbst auf der Frankfurter⸗ straße belegenen, 16 a 38 qm haltenden Grund⸗ stücks sammt darauf befindlichem Wohnhaus Nr. 4366 und übrigem Zubehör auf 1“ den 15. Juni 18805,

Morgens 10 Uhrkt,⸗

durch unsere Verfügung vom 1. März c. angesetzte Termin aufgehoben. ö” Brannsazweig, den 3. Mai 1880.

Herzogliches Amtsgericht. V

[11783] 2 8 1 Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteige⸗

8 Mittags 12 Uhr,

den Aecckern des Mühlenfeldes Nr. 13 und 14 zu Malchin mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu lirung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 20. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, 2) zum Ueberbot am Freitag, den 13. Angust 1880, Vormittags 10 Uhr, 8 im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juli 1880 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann L. Staude in Malchin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Malchin, den 5. Mai 1880. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. 9 Zur Beglaubigung: 9 Der Gerichtsschreiber

[11760] Nr. 2902. Georg Valentin Bitzel von Gro ß⸗ sachsen hat sich im Jahr 1872 von seinem Heimaths⸗

Porte entfernt, ohne einen Bevollmächtigten zurück⸗

p zulassen und ohne in der Zwischenzeit Nachricht von

sich zu geben.

Auf Antrag des Vormundes seiner minderjährigen Kinder wird er nun hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist entweder zurückzukehren, oder seinen Aufenthalt anher anzuzeigen, widrigenfalls er auf weiteren Antrag für verschollen erklärt und seine

Kinder fürsorglich in den Besitz seines Vermögens

eingesetzt würden. Weinheim, den 1. Mai 1880. Der Gerichtsschreiber des Gr. Bad. Amtsgerichts. Fahrländer

rung der beschlagnahmten Gartenkavel Nr. 25 in

Armensache Oeffentliche Zustellung.

EIA

Subhastations⸗Patent. Das dem Musikus Adalbert Oehlke gehörige, zu Königsberg N./M. belegene, im Grundbuch von

ichnete Grundstück nebst Zubehör soll

1 28. Inni 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle 1

im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich

an den Meistbietenden versteigert, und demnächst

das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 2. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr,

erkündet werden. 3

3 Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗

steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗

Flächenmaß von 31 a 40 qm nicht, dagegen zur

Gebändesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth

von 432 veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗

rolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen

etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück be⸗

treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin⸗

., einzusehen. E1“ welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an⸗ zumelden.

önigsberg N./M., den 26. April 1880.

Köniälichts Amtsgericht.

111737) Subhastations⸗Proklam.

Nachdem auf Grund einer vollstreckbaren Aus⸗ fertigung des unterm 23. März 1880 vom König⸗ lichen Amtsgericht II. in Wandsbeck in der Pfand⸗ klagesache Stiegler wider Morgenroth wegen 90 ergangenen Erkenntnisses die Subhasta⸗ tion des der Ehefrau des Tischlers A. Morgenroth, Maria, geb. Eichholtz in Hamburg, St. Georg, Borgeschstraße Nr. 3 gehoͤrigen, im Wandsbecker Schuld⸗ und Pfandprotokoll Tom. XII. Fol. 177 verzeichneten Grundstücks dekretirt worden ist, werden in Gemäßheit der Verordnung vom 14. April 1840 die beikommenden Steuer⸗ beamten und Einnehmer dieses Distrikts zur Angabe der rückständigen, sowohl herrschaft⸗ lichen als Kommüne⸗Gefälle und Leistungen des Debitors, sowie Diese und Alle, welche sonst gegen den Verkauf des erwähnten Grundstücks Pro⸗ test einzulegen sich berechtigt halten, mit Ausnahme der protokollirten Kreditoren, zur Einbringung ihrer etwaigen Protestationen gegen den Verkauf inner⸗ halb 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams bei dem unterzeichneten Amtsgericht unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß im Widrigen der Verkauf vorgenommen und das Grundstück dem Meistbietenden anspruchsfrei wird zugeschlagen werden. Ein Einspruch gegen den Ver⸗ kauf wird unberücksichtigt bleiben, wenn nicht die Befriedigung des Antragstellers, Philipp Stiegler in Eilbeck, Maxstraße 22, hinsichtlich vorgedachter Forderung von 90 nebst Kosten nachgewiesen e. zum öffentlichen Verkauf dieses Grundstückes au e den 12. Juli, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. 16“

Wandsbeck, den 30. April 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[117401 Subhastations⸗Proclam. Auf Antrag der verwittweten Anna Catharina geuf.n früber verh. Molzen, geb. Jensen, in Oster⸗ havetoft ist wegen einer protokollirten Forderung auf 1800 nebst rückständigen 4 % Zinsen vom 1. Mai 1879 das Subhastationsverfahren in die dem Schuldner Köthner und Parzellist Lorenz Wol⸗ demar gehörige, zu Fraulund belegene Immobile erkannt. In Gemäßheit §. 3 der V. O. vom 14. April 1840 sind die rückständigen Steuern ꝛc. und desgleichen etwaige Protestationen gegen den Verkauf binnen einer praͤklusivischen Frist von 6 Wochen seit der letzten Bekanntmachung dieses Pro⸗ elams hierher anzugeben, widrigenfalls der Verkauf vollzogen und dem Känfer das Gewese anspruchslos ugeschlagen wird. ruesch vtotokollirten Gläubiger gelten auch ohne Anmeldung als protestirend. 6 Gleichzeitig wird Termin zum Verkauf angesetzt

au den 14. Juli ecr., Nachm. 4 Uhr, . im Lokal des Gastwirths Lorenzen in Fraulund. Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termin im Gerichte eingesehen werden. 8 Kappeln, den 28. April 1880. Königliches Amtsgericht. (gez.) Fr. v. Ahlefeld

In Sachen der Ehefrau Marie Schaefer, geb. Frankenberg, in Sarstedt, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kohlrausch hier, wider ihren Ehemann, den Oberkellner Ferdinand Schaefer, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, steht Termin zur Antretung des durch Urtheil vom 9 April 1880 der Klägerin auferlegten Beweises auf

] den 28. Juni 1880, 1

Morgens 10 Uhr, vor der Civilkammer III. des Königlichen Land⸗ erichts Hannover an, wozu die Klägerin den Be⸗ Fden mit der Aufforderung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der durch Gerichtsbeschluß vom 17. d. M. gestatteten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des klägerischen Antrags bekannt gemacht.

Hannover, den 26. April 1880.

11728 Kurth, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

1u726] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina Müller, Wittwe von

Jakob Krebs, Modellmacher,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kais. Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf eine Woch

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

111780] Oeffentliche Zustellung.

berg, vertreten durch den Rechtsanwalt Liman zu Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Lonis Cohn, zuletzt in Kirchhain, jetzt flüchtig, aus dem Wechsel vom 30. Oktober 1879 über 3854 36 mit dem Antrage:

Martin Zimmermann, Ackerer, zu Meisenthal wohnend, in eigenem Namen und als Vormünderin ihrer minder⸗ jälrigen Tochter Bathilde Zimmermann, ver⸗ trecten durch Rechtsanwalt Zink, klagt gegen den in Meisenthal wohnhaft gewesen, nun ohne bekannten Wohn⸗ und

an die Klägerin in ihrem eigenen Namen 200 ℳ, als gesepliche Vertreterin ihrer Tochter Bathilde dagegen 5000 Schadenersatz, beides nebst 5 % Zinsen vom Klagetage und sämmtliche Prozeßkosten zu bezahlen,

e auf den 14. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

Saargemünd, den 27. April 1880. 8 Der Obersekretär: Erren.

Der Kaufmann Moritz Schlesiuger zu Brom⸗

den Beklagten zur Zahlung von 3871 71 nebst 6 % Verzugszinsen von 3854 36 seit dem 30. Jannar 1880 zu verurtheilen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus

auf den 5. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Cottbus, den 26. April 1880.

Bülow, Gerichtoschreiber des Koͤniglichen Landgerichts.

111759] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Johann Binder, Marie, geb. Schneider, wohnbaft zu Offenbach, vertreten durch den Rechtsanwalt Davidsohn daselbst, klazt gegen ihren Ehemann Johann Binder, früher wohnhaft zu Offenbach, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Ehe vom Bande unter Verurtheilung des Be⸗ klagten in die Prozeßkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Land⸗ gerichts zu Darmstadt

auf den 14. Inli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Scharmann,

1146] Oeffentliche Zustellung.

Die Schiffertochter Johanna Möller zu Plau hat gegen den hier als Einwohner aufgenommenen Arbeiter Per Svenson, gebürtig aus Gammels⸗ torp bei Blekinge in Schweden, wegen Erfüllung des Eheversprechens resp. Entschädigung von 200 ℳ, sowie wegen Zahlung von jährlich 70 ℳ, auf 14 Jahre vom 15. März d. Js. an zur Alimentation ihres am 15. März d. Js. geborenen Kindes geklagt. und die Verurtheilung des Beklagten, sowie auch die vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils beantragt. Sie ladet den genannten Arbeiter Per Svenson, welcher zu Anfang d. Mts. von hier fortgegangen und dessen Aufenthalt ihr nicht bekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem beim Großherzoglichen Amtsgerichte in Plau auf den 26. Juni 1880, 12 Uhr Mittags, anstehenden Termine. 3 Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“““ Plau, den 27. April 1880.

Ebert, Gerichtsaktuar.

(u175] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Fleischergeselle Emma Rei⸗ chelt, geb. Adolf, zu Hirschberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Rhau zu Breslau, klagt gegen ihren Ehemann Ferdinand Reichelt, zuletzt in Breslau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltortes, auf Ehescheidung mit dem Antrage: das Band der Ehe zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ihn als solchen zu verur⸗ theilen, den vierten Theil seines Vermögens als Ehescheidungsstrafe an die Klägerin herauszugeben und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau anf den 28. Juni 1880, Mittags 12 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der ub gemacht. eipelt, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

111778] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Klara Albrecht, geb. Giering, zu ienr vertreten durch den Rechtsanwalt Werner in Naumburg a. S., klagt gegen ihren in unbe⸗ kannter Abwesenheit lebenden Ehemanne, den früheren Lehrer August Albrecht, mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Ehe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe zu ver⸗ urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Naum⸗ burg a. S auf den

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8 Feeae der ofentlicen Fuftellna wird ug der Klage bekannt gemacht. 1 s 8 Ratsch, Sekretär,

seiner Eigenschaft als provisorischer Syndik des V Falliments von Karl Julius Funke zu Dünweg bei Bourscheid, für welchen der Rechtsanwalt Kessels zu Elberfeld das Distributionsverfahren bezüglich der in den Händen des Handelsmannes August Siebold zu Hilgen befindlichen, gegen Albert Platte, früher zu Beutelshufe, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und mit Arrest bestrickten Gelder betreibt,

18. Juli 1880, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

Der Rechtskonsulent Peter Weber in Opladen, in

den Handelsmann enossen

zeigt dem genannten Albert Platte an, daß der Richterkommissar, Herr Landgerichtsrath Lenders, den vorläufigen Vertheilungsplan am 26. April 1880 angefertigt hat und ladet den ꝛc. Platte gleichzeiti ein, von diesem Plane auf der Gerichtsschreibere des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld binnen der gesetzlichen Frist Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einreden dagegen geltend zu machen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Vorladung bekannt gemacht. Elberfeld, den 4. Mai 1880. ““

C chtsschreiber des Königlichen

Landgerichts. A“ Hoelper.

[11758. Verkaufsanzeige

nebst

Aufgebot.

In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung der der Wittwe des Bahnwärters Friedrich Struwe, Adelheid, geb. Kleymann, in Ritterhude gehörigen Anbauerstelle Haus Nr. 213 in Ritterhude nebst Zubeboör, insbesondere der unter Artikel 201 der G. M. R. beschriebenen Grundstücke, sollen diese oben bezeichneten Immobilien zwange weise im⸗ Dienstag, den 22. Juni 1880, Morgens 11 Uhr, 8 im diges Gerichtslokale öffentlich versteigert werden. 1 Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein⸗ eladen. 3 Alle, welche an den obigen Immobilien Eigen⸗ thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere

vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. Das demnächstige Ausschlußurtheil wird nur durch Anheftung an die Gerichtstafel veröffentlicht werden. Osterholz, den 28. April 1880. Königliches Amtsgericht. I. gez. Meyer. 3 Beglaubigt: Bode, Gerichtsschreiber.

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C1 Verkaufsanzeige nebst Aufgebot. In Sachen betreffend den Zwangsverkauf des auf den Namen der Ehefrau Dorothea Hamilton, geb. Imühl, früher in Linden, im Hypothekenbuche der Ortschaft Bütersworth sub. Fol. 500 angeschriebenen, Weiße⸗ kreuzstraße Nr. 1 belegenen Bürgerwesens soll dieses oben bezeichnete Buͤrgerwesen Areal von etwa 18,61 ◻R. nebst Gebäude zwangsweise am

Freitag, den 25. Juni 1880, Vormittags 10 ½ Uhr, . Osterstraße Nr. 33, Zimmer Nr. 20, öffentlich ver⸗ steigert werden. . Zu diesem Termine wird die Ehefrau Dorothea Hamilton, geb. Imühl, da deren Aufenthaltsort nicht hat ermittelt werden können, hierdurch öffent⸗

lich geladen. 1 8 Hannover, den 29. April 1880 Werth. Gerichtsschreiberei Königl. Amtsgerichts, Abtheil.

Aufgebot. Auf Antrag des Kaufmanns August Corves in Blankenburg, der unverehelichten Marie Corves in Braunschweig und der unverehelichten Anna Corves in Blankenburg, Erben des am 17. April 1879 verstorbenen Kaufmanns Robert Corves aus Zorge, werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder leich nahes Erbrecht an dem Nachlasse des ꝛc. Robert Corves zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche in dem zu solchem

wecke auf 5 den 16. Inni 1880, Morgeus 10 Uhr, allhier angesetzten Termine anzumelden, bei Ver⸗ meidung des Rechtsnachtheils, daß die Antragsteller als die wahren Erben angesehen werden sollen, und daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß ge⸗ troffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig ist, auch weder Rechnunzsablage noch Ersatz der erho⸗ benen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von de Erbschaft noch vorhanden ist. . Walkenried, den 4. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. gez. Naabe. Zur Beglaubigung: Beeker, . Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.

Aufgebot.

[11748]

welcher im Jahre 1868 die Emilie, von Scherlanke nach Grünberg begeben.

und seitdem verschollen. Seine Todeserklärung ist bei uns beantragt.

ätestens in dem auf seee 15. Februar 1881, Vormittags 12 Uhr,

wird. Reutomischel, den 3. Mai 1880. b Königliches Amtsgericht.

Aufenthaltsort, wegen koöͤrperlicher Verletzung der

Bakhilde Zimmermann, mit dem Antrage,

eiber des Königlichen La

111732]

treten durch den Unterzeichneten, gen ihren g nannten Ehemann, Verklagten, hat die erste Civil⸗ kammer des hiesigen durch Urtheil vom 31. März d. J. die zwi

auch Servituten und Realberechtigungen zu haben

Der Einwohner Josef Janeecezek aus Scherlanke, geborene

Bielawa geheirathet hat, hat sich im Jahre 1869 Von dort

aber ist er im Februar 1870 spurlos verschwunden Er wird daher aufgefordert, sich bei uns bis

vor Herrn Amtsrichter Urbach anberaumten Termine zu ben widrigenfalls er für todt erklärt werden

Auszug.

In Sachen der zum Armenrecht belassenen, ge⸗

werbslos zu Aachen wohnenden Maria Catharina

nbertina Goebbels, Ehefrau des Bäckers Hu⸗ ert Quirin Lambertz zu Aachen, Klägerin, ver⸗ gegen ihren ge⸗

chen Parteien bestebende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt,

die Gütertrennung ausgesprochen und die Par⸗ teien zur Auseinandersetzung vor den Königl. Notar Giesen zu Aachen verwiesen. v“

achen, den 4. Mai 1880. Der Rechtsanwalt: Junck. 3 Vorstebender Auszug wird, nachdem das darin an⸗ gezogene Urtbeil die Rechtskraft beschritten, gemäß §. 11 des Ausführungsgesetzes zur Civil⸗Prozeß⸗ ordnung vom 24. März 1879 hiermit bekannt ge⸗ macht. Aachen, den 5. Mai 1880. Der Gerichtsschreiber Rorbach.

42. Amtsgericht Hamburg.

A. Aufgebot. 8

Die Papier⸗ und Pappenfabrik Ullmann & Co. zu Alt⸗Carbe a./Ostbahn hat das Aufgebot beantraat zur Kraftloserklärung eines am 25. September 1878 von Alexander & Co. in Gablonz i./B. ausgestell⸗ ten und von Augt. Ad. Arenson hierselbst acceptir⸗ ten Wechsels über 229. —, dahin lautend: Gablonz i./B., den 25. Septbr. 1878. Für 229,00. Drei Monate à dato zablen Sie gegen diesen Prima-Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von Mark Zweihnndert neun & zwanzig, den Werth in Rechnung und stellen ibn auf Fech- nung laut Bericht. Herrn Augt. Ad. Areuson 8

in Hamburg. Alexander & Co No.

Angenommen: Augt. Ad. Arenson. Die Indossamente lauten: Alexander & Co. Leussau & Markert.

P. Böhme. Ordre der Hrn. Ullmann & Co

Carl Wolff. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. Dezem⸗ ber 1880, Vormittags 10 Uhr, von dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzule⸗ gen, widrigenfalls die Kraftleserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 4. Mai 1880.

Das Amtsgericht Hamburg,

Civil⸗Abtheilung I. 1 Zur Beglaubigung: 8 Romberg, Gerichts⸗Sekretär.

Vorladung.

In der gerichtlichen Theilungssache des Ackerers

Adolph Wirtz zu Vossenack und Konsorten, ver⸗

treten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt,

gegen

1) Peter Wirths, Ackerer,

2) Christoph Steffens, ohne Gewerbe,

3 Adolph Steffens, ohne Gewerbe,

diese ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort und Konsorten,

werden die vor sub 1, 2 und 3 genannten Personen

hierdurch zur Sitzung der 1. Civilkammer des

Königl. Landgerichtes zu Aachen von Dienstag, den

25. Mai 1880, 1g 9 ½ Uhr, vor⸗

geladen, um über folgenden Antrag erkennen zu ören:

8 „Das Königl. Landgericht wolle den vor Notar Funk zu Düren am 31. Januar resp. 20. Fe⸗ bruar 1880, aufgenommenen Theilungsrezeß bestätigen und die Kosten der Masse zur Last legen.“ 16“

Aachen, den 5. Mai 1880. dhs Radermacher,

Rechtsanwalt. 1

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vor⸗

stehende Ladung bekannt gemacht.

Aachen, den 7. Mai 1880.

Der Gerichtsschreiber: Rosbach. 8

1117411 Bekanntmachung.

In der Uffhausenschen Aufgebotssache wird der am 29. Juli 1809 geborene unbekannt abwesende Johann Leonhard Wilhelm Uffhausen vom 29. Juli 1879 an für todt erklärt, auch werden Alle, welche sich auf das am 16. Dezember 1879 er⸗ lassene Aufgebot nicht gemeldet haben, von der Masse hierdurch präkludirt.

Altona, den 29. April 1880. b

Königliches Amtsgerichts. Abtheilung V.

[11755] Bekanntmachung. 8 In der Civilklagesache ““ der Barbara Seeger, Ehefrau des Tagelöhners Nicolaus Biewer, zu Erbringen, Klägerin Armenrechte, gegen ihren vorgenannten Ehemann Nicolaus Biewer, Tageloͤhner zu Erbringen, Beklagten, wegen Gütertrennung, hat die II. Civil 7. ““ Landgerichts u Trier Termin anberaum auf den 1. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin, dahingehend: 1 8 8 vFüheln das Königliche Landgericht die Auflösung der zwischen Parteien bestehenden gesetzlichen ehelichen Gütergemeinschaft verordnen und die Parteien in Gütern getrennt erklären, zu diesem Zwecke die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor einen Notar verweisen, einen Notar und Richterkommissar ernennen, und die Kosten dem Beklagten zur Last legen.. Trier, den 3. Mai 1880. 8 Der Landgerichts⸗Sekretär. Qppermann.

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