Antwerpen, 7. Mai. (W. T. B.) 8 Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 17 ½ bez. und Br., pr. Juni 18 Br., pr. September 19 Br., pr. Septbr.-Dezbr. 19 ¼ bez., 19 ½ Br. Fest. Antwerpen, 7. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen steigend. gen steigend. Hafer flau. Gerste ruhig. “ 8 London, 7. Mai. (W. T. B.) An der Küste angeboten 11 Weizenladungen. HIavannazucker Nr. 12, 24 ¼. Fester. London, 7. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 35 490. Gerste 3420, Hafer 83 440 Qrts. Fremder rother Weizen ½ sh. theurer, angekommene Ladungen ruhig, stetig, Mais und Gerste stetig, Mehl matt, Hafer fest. ILdverpool, 7. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen und Mehl stetig, Mais 1 ¾ d. theurer. — Wetter: Schön. Liverpool, 7. Mai. (W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 9000 B., davon für v“ und Export 1000 B. Amerikaner fest, Surats stetig. iddl. amerikanische Juni-Juli-Lieferung 6139116, Juli-August-Liefe- rung 627/322 d. Liverpool, 7. Mai. (W. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht. Wochenumsatz 35 000 B. (v. W. 42 000 B.), desgl. von amerikan. 29 000 (v. W. 32 000), desgl. für Spekulation 2000 (v. W. 2000), desgl. für Export 4000 (v. W. 4000), desgl. für wirkl. Kons. 29 000 (v. W. 36 000), desgl. unmittelbar ex Schiff 15 000 (v. W. 24 000), wirklicher Export 6000 (v. W. 6000), Import der Woche 56 000 (v. W. 77 000), davon amerikanische 27 000 (v. W. 65 000), Vorrath 719 000 (v. W. 714 000), davon amerikanische 501 000 (v. W. 512 000), schwimmend nach Grossbritannien 370 000 (v. W. 322 000), davon amerikanische 188 000 (v. W. 179 000).
Manchester, 7. Mai. (W. T. B.)
12r Water Armitage 8, 12r Water Taylor 9, 20r Mater Micholls 9 ½, 30r Water Gidlow 10 ½, 30r Water Clayton 11, 40 r Mule Mayoll 11 ½, 40r Medio Wilkinson 12 ¼¾. 36r Warpcops Qualität Rowland 11 ¼, 40r Double Weston 13, 60r Dounble Weston 15, Printers 18/16 ³10 8 ½ pfd. 106. Fest.
Glasgow, 7. Mai. (W. T. B.) 3
Roheisen. Mixred numbres warrants 46 sh. 6 d. 3
Paris, 7. Mai. (W. T. B.) “ 16
Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Mai 31,50, pr. Juni 30,50, pr. Juli-August 28,50. pr. September-Dezember 26,80. Mehl still, pr. Mai 66,25, pr. Juni 65,25, pr. Juli -August 61,50, pr. September-Dezember 57,00. Rüböl behauptet, pr. Mai 77,00, per Juni 77,25, pr. Juli-August 78.50, pr. September-De- zember 80,25. Spiritus behauptet, pr. Mai 70,75, pr. Juni 68,50, pr. Juli-August 66,50, pr. September-Dezember 62,00.
Paris, 7. Mai. (W. T. B.)
Rohzucker ruhig. Nr. 10/13 pr. Mai pr. 100 Kilogr. 55,75, 7/9 pr. Mai pr. 100 Kilegr. 61,75. Weisser Zuecker steigend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai 67,00, pr. Juni 66,50, pr. Juli-August 65,75.
St. Petersburg, 7. Mai. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 57,00, pr. August 57,00, Weizen loco 16,50, Roggen l0co 10,25. Hafer loco 5,25. Hanf loco 33,75, Leinsaat (9 Pud) loco 16,50. — Wetter: Regen.
New-YNork, 7. Mai. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Nork 114 ⁄6, do. in New-Orleans 11 %. Petroleum in New-York 7 ½ Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificats — D. 76 C. Mehl 4 D. 85 C. Rother Winterweizen 1 D. 30 C. Mais (old mired) 52 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½⅞. Kaffee (Rio-) 14 ⅝. Schmalz (Marke Wilcox) 7 ½, do. Fairbanks 7 ½, do. Rohe
u. Brothers 7 ½. Speck (short clear) 7 C. Getreidefracht 4 ¼.
“
New-York, 7. Mai. (W. T. B. .
Baumwollen-Wochenbericht. Zufahren in allen Unions- häfen 26 000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 47 000 B. Ausfuhr nach dem Kontinent 26 000 B. Vorrath 560 000 B.
Frankfurt a. M., 7. Mai. (Getreide- und Produkten- bericht von Joseph Strauss.) Wir hatten im Verlaufe der letzten Wocbe einige unfreundliche Tage; den Saaten sind diese zwar nicht nachtheilig, doch wird das Vorwärtsschreiten derselben nicht ge- fördert, wie es jetzt zu wünschen wäre. Wenngleich über den Saatenstand jetzt schon Berichte, die sich überwiegend günstig aus- sprechen, eingehen, so fehlt es doch auch nicht an solchen, die ihn bemängeln. Unser Montagsmarkt nahm einen rubigen, sehr ge- regelten und befriedigenden Verlauf. Frei von spekulativen Be- wegungen behielt Weizen durch Einkäufe für Bedarf recht guten Ton, die geschäftliche Stimmung ist als entschieden günstig zu be- seichnen. Wir lassen Weizen ab Umgegend zu 23 ½ — ¾ ℳ, Kleinig- keiten mit 24 ℳ bezahlt, fremder 24 — ½¼½ ℳ. Ueber Roggen ist nichts Interessantes zu berichten, die Abschlüsse in russischen Sorten erreichten keinen grossen Umfang, indessen blieben Preise stationär; die Inhaber zeigen feste Haltung und Vertrauen in die gegenwärtigen Course. Ia. Roggen 20 ½ ℳ. St. Petersburger 19,40 ℳ, Nicolajeff 19 ℳ gehandelt. In Hafer fand wieder nur Konsum- geschäft statt; für Export sind die hiesigen Preise stets zu hoch; auf Termin geht nichts um, da Gebote und Forderungen zu weit auseinander liegen. Feinster Hafer noch immer rar 16 ¼ — 16 ℳ, mittel 14 — 15 ℳ, geringe Sorten 11 — 12 ℳ Ueber Gerste ist nichts zu berichten, taxiren Ia. Waare 20 — 21 ℳ, mittel 17 ½ — 19 ℳ Hülsenfrüchte ohne Handel. Kartoffeln haben sich etwas be- festigt, bei trüägem Absatz 4 ½ % Cours. Rüböl und Raps erfreuen sich einer recht befriedigenden Konsumfrage. Mehl still. Roggen- mehl 0/1 ab Berlin 24 ½ ℳ vergebens am Markt. Mais (Welsch- 8 etwas flauer mit forcirten Verkäufen aus zweiter Hand 13 ¼ ℳ offerirt.
„
SIvvrnE-
Wochen⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 28. April 1880. (Die Beträge lauten auf Tausende Mark.) 8
Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Rich⸗
woche.
Kasse. ie, Wechsel
Täglich Gegen fällige die Verbind⸗ Vor⸗
lichkeiten. woche.
Gesen sLombard⸗ Wr⸗ forderun⸗
woche. gen.
888 die Vor⸗
Fesen die
Vor⸗
woche.
Noten⸗ Umlauf.
Verbind⸗ lichkeiten
auf Kün⸗ digung.
tigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. “ Seesen, den 1. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht
ööö1ö11““
Die 5 altpreußischen Banken
Die 3 sächsischen Banken ..
Die 4 norddeutschen Banken. rankfurter Bank . ie Bayerische Notenbank .
Die 3 süddeutschen Banken...
639 654,— 1 183 5 624 495 23 223 3 510 6 791 253
4 651 914 33 700 — 1 893 23 100 1 467
326 635 27 743 50 760 60 298 18 263 37 408 54 036
740 688.— 8 628 9 907 686 40 863 2 764 12 598 865 8 574 349
178 314 2 022 4 291 92 3 719 801 9 918 589 4 176 756 64 607 2 454 917 140 49 567 1 6466 1 896 413
691 42 340 1“ — 308 5 3311 — 496 8483 — 2045 6 443 ZC16 — 443 2 290
7751 59
21 744 2 677
Bartels.
[11749]
172 In Sachen, betreffend das Aufgebot der in der
5⁵52 Subhastationssache Beitemeyer gebildeten Spezial⸗ 0 masse Friedrich Spieker von Stoppenberg ist da⸗
139 11 hin erkannt,
134 9 daß dem Rechtsanwalt Lex, Wilhelm Besse und
9 641
Summa J736 743, — 7 887
575 143.—
2Z5I 2S— 26 80— 17 302] 255251——19
42 086 + 781
Wilhelm Münster ihre Ansprüche an der Spe⸗
Theater. Königliche Schauspiele.
Opernhaus. 115. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. (Frl. Lehmann, Pamina: Frl. Baraud, als Gast, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. Müller, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 123. Vorstellung. Rolf Berndt. Schauspiel in 5 Akten von G. zu Puttlitz. 5 1“ gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang r.
Montag: Opernhaus. 116. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Krolop, Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 124. Vorstellung. Gräsin Lea. Sanfpier in 5 Akten von Paul Lindau. Anfang
r. Dienstag: Opernhaus. 117. Vorstellung. Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Anfang
Uhr. 125. Vorstellung. Der Biblio⸗
Sonntag:
Verehelicht:
Gestorben:
Schauspielhaus. hekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Sonntag: Z. 9. M.: Der Zugvogel. Schwank in 4 Akten von G. v
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Martha Sandmann mit Hrn. Amts⸗ richter v. Fragstein (Rosenberg in Westpreußen). — Frl. Margarethe v. Seydewitz mit Hrn. Lieute⸗ nant und Adjutant Otto v. Plüskow (Potsdam). — Frl. Margarethe v. Cranach mit Hrn. Refe⸗ rendar Ernst Frhr. v. Hertzberg (Nieder⸗Girbigs⸗ dorf). — Baronesse Anna v. d. Goltz Premier⸗Lieutenant Henryk v. Jaraczewski (Kallen).
chef Franz v. Schmidt mit Frl. Hedwig v. Bran⸗ denstein (Steinbrücken). — Hr. Rittmeister und Escadronchef v. Branconi mit Frl. Margarethe v. Unruh (Wernigerode). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Schmidt (Rothsürben). — Hrn. Regierungs⸗Rath v. Lüpke (Stade). — Hrn. Pfarrer E. Dransfeld (Zen⸗ strow). — Hrn. Prof. Dr. W. Valentiner (Karls⸗ ruhe). — Eine gierungs⸗Rath Bensen (Berlin). Hr. Lehrer v. Lipinski (Danzig). — Verw. Frau Auguste Gräfin Strein v. Schwar⸗ zenau, geb. v. Britzke (Groß⸗Dammer). — Frau Pastor Dorothee Klee Osterhausen bei Eisleben). — Frau General⸗ Lieutenant v. Scholten, geb. Beyrich (Wiesbaden). Hr. Archidiakonus Dr. Friedrich Mathias Her⸗ mann (Züllichau).
anwaltschaft.
äugig, schlank und kräftig, hierher mitzutheile n Halberstadt, den 1. Mai 1880. Königliche Staats⸗
. zialmasse vorzubehalten, alle übrigen unbekann⸗ ten Interessenten mit ihren Ansprüchen auszu⸗ chließen.
Essen, den 30. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
[11750] mit Hrn.
Hr. Rittmeister und Escadron⸗ stücke auf Seesener Feldmark: 1) Garten hinter der Nr. 724, zu 1,88 ar, Nr. 980, zu 5 ar, Nr. 1587, zu 24,39 ar, Tochter: Hrn. Geheimen Re⸗
Nr. 3866, zu 21,05 ar, geb. Stämmler (Gr.
solche spätestens im Termine
Moser und Franz v. Schönthan.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
Aufgebotsverfahren.
Nachdem der Schäfer Gottfried Hellmoldt zu Seesen glaubhaft gemacht, daß er das Eigenthum folgender im Grundbuche nicht eingetragener Grund⸗
Stadt, 2) Garten an der Jobstgasse, Abtheilung 4 3) Acker an der steilen Wand, Feld C. Wanne 5
6) Wiese vor dem Bullarse und Wiesenberge, Abtheilung 14 Nr. 3923, zu 80,47 ar erworben hat, werden damit auf Antrag desselben alle Diejenigen, welche ein Recht an den bezeichneten Grundstücken zu haben vermeinen, öffentlich geladen,
am 30. Juni 1880,
Zur Beglaubigung: Krümpelmann, Gerichtssekretär.
II78I Bekanntmachung.
Der bei dem Koüniglichen Landgericht zu Lissa als Rechtsanwalt zugelassene Rechtsanwalt und Notar Theodor Geißler ist zur Rechtsanwaltschaft bei dem hiesigen Amtsgericht, unter gleichzeitiger Ver⸗ legung des Wohnsitzes von Lissa nach Fraustadt, vom 1. Axril 1880 zugelassen worden.
Franstadt, den 1. Mai 1880. 8
Königliches Amtsgericht.
[11784] “
Abtheilung
4) Acker hinter Zimmermanns Garten, Feld A. Am 2. Mai cr. ist der hiesige Rechtsanwalt und Wanne 8 Nr. 2535, zu 10,42 ar,
5) Wiese vor dem Grefeckenbruche, Abtheilung 13
Notar, Justiz⸗Rath Kellermann verstorben und die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte gelöscht. Gunesen, den 5. Mai 1880. 8 Königliches Landgericht. Schollmeyer. [11785] Amtsgericht Hamburg In die Liste der bei dem Amtsgericht Hamburg zugelassenen Rechtsanwälte ist ferner eingetragen: Dr. Karl Martin Hartmann zu Hamburg.
“
Montag: Z. 10. M.: Der Zugvogel.
Vietoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Sonntag (letzte Sonntags⸗Vorstellung): Er⸗ äßigte Preise: Parquet 3 ℳ, vhlnunc);, ₰. Die schwarze Venus. 1
Snen2 Die schworze Venus. Sonnabend, den 15. Mai: Die Kinder des Kapitän Grant. Costüme neu. (Kapitän Grant:
Emil Hahn.)
Krolls Theater. Sonntag: 2. Opernvorstel⸗
lung: Der Troubadour. Op. in 4 Akt. v. Verdi. Bei günstiger Witterung: Großes Doppel⸗Concert bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. S à Dtzd. 9 ℳ an den bekannten erkaufsstellen.) Montag: Der Freischütz.
National-Theater. Sonntag: Deborah. Montag: Gastspiel des Frl. v. Meersberg. Nina.
Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.)
Sonntag: Gastspiel des Hrn. Heinrich Fischbach. 8. 4. M. 1 Ae Posse 28 8c. ang in en un 1 Musik von G. Michaelis. “
Montag: Zum 5. und vorletzt le: 8 Phent,g etzten Male Keg
Belle-Alliance - Theater. Der Sommer⸗
garten ist geöffnet. Sonntag: Z. 153. M. (mit neuen Gesangseinlagen und neuen lebenden Bildern): Der Rattenfänger von Hameln. (Heinz: Hr. Ene als Gast). Vor und nach der Vorstellung roßes Garten⸗Concert. Während der Pausen: Brillante Illumination der großen Promenade. An⸗ fang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Letzte Nachmittags⸗Vorstellung: Auf allgemeines Verlangen: Die Anna⸗Lise. Schauspiel in 5 Ak⸗ ten von H. 8 (Leopold: Hr. Hugo Bauer als Gast. Anna⸗Lise: Frl. A. Strahl.) Fefehe- Uhr, Ende gegen 6 Uhr. Kleine Preise: I. Parquet
75 ₰ u. s. w. Montag: Z. 154. M.: Der Rattenfäng von
Hameln.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Kutscher Bernhard Hein, am 7. November 1854 in Wohlau geboren, in den Akten H. 16, 74 Komm. II., am 20. Dezember 1874 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen. Berlin, den 28. April 2 Staatsanwaltschaft beim Land⸗ geri
Steckbriefs⸗Zurücknahme. Der von uns unterm 22. März 1880 erlassene Steckbrief gegen den Schuhmachergesellen Johann Onderka aus Hult⸗ schin wird als erledigt zurückgenommen. Grünberg, den 4. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. Ab⸗ theilung V.
Steckbriefs⸗Erneuerung. Der hinter den nach⸗ benannten Wehrmännern und resp. Ersatzreservisten I. Klasse 1) den Wehrmann Carl Kroll aus Bor⸗ kowitz, geb. den 28. Januar 1849 zu Basan, 2) Wehrmann Gefreiter Max von Fragstein aus Bodland⸗Sabinietz, geb. den 16. Januar 1852 zu Koschmieder, Kreis Lublinitz, 3) Wehrmann Phi⸗ lipp Kokott aus Sausenberg, geb. den 24. Mai 1849 zu Sausenberg, 4) Ersatzreservist I. Klasse Johann Nikolaus Kaleja aus Basan, geb. den 10. September 1848 in Basan, 5 Ersatzreservist I. Klasse Franz Widera aus Groß⸗Lassowitz, geb. den 15. September 1849 daselbst, 6) Kanonier, Ersatzreservist I. Klasse, Wilhelm Fischer aus Rosen⸗ berg, geb. den 17. August 1854 in Groß⸗Jengwitz, Kreis Brieg, unterm 27. September 1879 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Rosenberg O./S., den 29. April 1880, Koͤnigliches Amtsgericht.
[11667]
Der Zwirnmacher Wilhelm Friedrich aus Beder, Kbs Lauban, geboren am 14. 8 ember 1846, ist durch Erkenntniß des hiesigen Schöffen⸗ gerichts vom 9. März d. Is. wegen Uebertretung des §. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 mit 48 ℳ Geldstrafe event. 6 Tagen Haft bestraft.
1: wird um Strafvollstreckung und Nachricht Wolmirstedt, den 19. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
Es wird ersucht, den Aufenthalt des Schornstein⸗ fegergesellen Laurentius Paul Wagner, gebürtig aus Kletschkau, Kreis Schweidnitz, später in Char⸗
Morgens 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls der ꝛc. Hellmoldt als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird, und Derjenige, welcher die ihm obliegende
Hamburg, den 7. Mai 1880. Das Ametsgericht Hamburg.
g Gerichts⸗Sekretär.
in M. Gladbach.
Die dreizehnte ordentliche Generalversammlung findet am
gebãude
derselben auf unserm Bureau in Empfang genommen werden. Tagesordnuungt:
2) Bilanz und Rechnungsabschluß. M. Glabbach, den 3. Mai 1880.
Der Vorstand.
v1““
Wolff.
Rheinisch⸗Westfälische
in M. Gladbach.
Die zehnte ordentliche Generalversammlung findet am
Geschäftslokale
derselben auf unserm Bureau in Empfang genommen werden. 8 Tagesordnung:
2) Bilarz und Rechnungsabschluß. M. Gladbach, den 3. Mai 1880. 8 8
Der Vorstand.
lottenbrunn, Kreis Waldenburg, ortsangehörig, ge⸗ boren den 12² Dezember 1853 5 5“ groß, blau⸗
Fr. Klauser.
“
Rheinisch⸗Westfälischer Aoyd
Transport⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft
Samstag, den 29. Mai d. J., Mittags 12 Uhr,
in unserm in der Albertusstraße hierselbst gelegenen Gesellschafs⸗
statt, wozu wir unsere Herren Actionäre in Gemäßheit §. 40 des Statuts ergebenst einladen. Die Eintrittskarten für die Generalversammlung können innerhalb der beiden letzten Tage vor
1) Geschäftsbericht des Vorstandes und Verwaltungsrathes über das verflossene Jahr.
Die Direktion.
8
Rückversicherungs⸗Actiengesellschaft
Ieeene luhr,
in unserm in der Albertusstraße hierselbst gelegenen
statt, wozu wir unsere Herren Aktionäre in Gemäßheit §. 40 des Statuts ergebenst einladen. Die Eintrittskarten für die Generalversammlung können innerhalb der beiden letzten Tage vor
1) Geschäftsbericht des Vorstandes und Verwaltungsrathes über das verflossene Jahr.
Die Direktion. W. Kley.
Krüger.
11“
entsch
4
8
für das Nierteljahr.
Iusertionspreis für den Raum riner Aruckzeile 30 2
5
Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an; fuͤr Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗ dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin, Montag, e.
10. Mai, Abends.
—
Berlin, den 10. Mai 1880.
Se. Majestät der Kaiser und König sind heute früh von Wiesbaden wieder hierher zurückgekehrt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst Ss 1 dem Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Ober⸗Hof⸗ rediger Seegnen Schwerin und dem Großherzoglich mecklen⸗
du relitzschen Landes⸗Superintendenten, Konsistorial⸗Rath
und Hofprediger Dr. Ohl zu
Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen
———— 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗Steuer⸗Controleur, Steuer⸗Inspektor Krause zu Königsberg i. Ostpr., dem Steuer⸗Einnehmer Rothe zu Siegburg im Siegkreise und dem Steuer⸗Empfänger a. D. Winterich zu Erkelenz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kammerherrn von Gortenski⸗Ostrorög auf Schloß Smielowo im Kreise Wreschen den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; dem Kreis⸗Bau⸗Inspektor Matthies⸗ sen zu Husum, dem Kreis⸗Wundarzt des Kreises Ahaus, Heidelberg zu Schöppingen, und dem Rentmeister Cor⸗ nelius zu Neuenhof im Kreise Altena den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Amtsdiener Faulen⸗ dorf zu Burgdorf im Kreise Celle, dem Provinzial⸗Straßen⸗ Aufseher Schnittger zu Elsdorf im Kreise Mülheim a. Rhein und dem Lohgerber Schmitz zu Lippstadt das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seatsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Kaufmann J. C. Heußler zum Konsul in Brisbane (Australien), den Kaufmann Hamilton Stein zum Konsul in Port Louis (Mauritius) und den Kaufmann W. H. Dalldorf zum Konsul in Port Elisabeth (Afrika) zu ernennen geruht.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Notar Adam zu Aumetz, den Rentner Gustav Bergmann zu Straßburg, den General⸗Major, Chef des Generalstabes XV. Armee⸗Corps, von der Burg zu Straßburg, den ordentlichen Professor in der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät der Kaiser⸗ Wilhelms⸗Universität Dr. Geffcken zu Straßburg, den Apothekenbesitzer Julius Klein zu Straßburg, den Fabrikbesitzer Eduard Köchlin zu Weiler bei Thann, den ordentlichen Professor in der rechts⸗ und staatswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Dr. Laband zu Straßburg, den Fabrikbesitzer Camille Massing zu Püttlingen, den Gutsbesitzer Freiherrn esso von Reinach zu Hirzbach, den Fabrikbesitzer Jean Schlumberger zu Gebweiler, den Gutsbesitzer duard von Türckheim zu Niederbronn, den Guts⸗ besitzer Freiherrn Franz Zorn von Bulach zu Ost⸗ ausen zu önsenliedern des Staatsrathes für Elsaß⸗Lothringen auf die gesetzliche Zeitdauer von drei Jahren zu ernennen. 8
Dem zum argentinischen Konsul in Berlin ernannten Kaufmann Carl Ackermann ist das Exequatur Namens es Reichs ertheilt worden.
“
8
fend Ergänzungen und Aenderungen des
Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874. Vom 6. Mai 1880. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
.“ König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: “ 1 2. Mai 1874 (Reichs Das Reichs⸗Militärgesetz vom 2. Mai eichs⸗ Gesetzbl. 1874 S. 45) werd durch nachfolgende Bestimmungen ergänzt, beziehungsweise Hegses
n Ausführung der Artikel 57, 59 und 60 der Reichs⸗
weteee wird die Friedens⸗Präsenzstärke des Heeres an
Mannschaften für die Zeit vom 1. April 1881 bis zum
31. März 1888 auf 427 274 Mann festgestellt. Die Einjährig⸗
e kommen auf die Friedens⸗Präsenzstärke nicht in nrechnung.
g. 2. 8
Vom 1. April 1881 ab werden die Infanterie in 503 Ba⸗ taillone, die Feld⸗Artillerie in 340 Batterien, die Fuß⸗Artillerie in 31 Bataillone, die Pioniere in 19 Bataillone formirt.
Neustrelitz den Königlichen
Auf diejenigen Mannschaften, welche nach Erlaß dieses Gesetzes wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer körper⸗ licher Fehler der Ersatzreserve erster Klasse überwiesen werden (§. 25 Abs. 1 und Abs. 2b. des Reichs⸗Militärgesetzes), finden,
soweit dieselben nicht auf Grund der Ordination oder der
Priesterweihe dem geistlichen Stande angehören, in Ergänzung ihrer bisherigen Verpflichtungen, die nachfolgenden Bestim⸗ mungen Anwendung:
1) Dieselben dürfen im Frieden zu Uebungen einberufen
werden. Die Zahl der zur ersten Uebung und der zu wieder⸗ holten Uebungen einzuberufenden Mannschaften wird durch den Reichshaushalts⸗Etat festgesetzt. Ersatzreservisten, welche geübt haben, verbleiben während der Gesammtdauer ihrer Ersatz⸗ reservepflicht in der Ersatzreserve erster Klasse.
2) Zunächst sind die Freigeloosten nach der Reihenfolge ihrer Loosnummern heranzuziehen, sodann 8 Mann⸗ schaften, welche wegen geringer körperlicher Fehler an die Ersatzreserve erster Klasse überwiesen werden, nach Maßgabe des Lebensalters und der besseren Dienstbrauchbarkeit. Die Auswahl der letzteren erfolgt bei ihrer Ueberweisung zur Ersatzreserve erster Klasse im Aushebungsgeschäft.
3) Diese Uebungspflicht erstreckt sich auf 4 Uebungen, von welchen die erste eine Dauer von 10, die zweite eine Dauer von 4 und die beiden letzten eine Dauer von je 2 Wochen nicht überschreiten sollen. Der Gestellungstag für die erste Uebung ist den Uebungspflichtigen bei der Ueberweisung zur Ersatzreserve bekannt zu machen. Erfolgt die Einberufung zu einem späteren Termin, so kommt die Zwischenzeit auf die Dauer der Uebung in Anrechnung. Letztere Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die spätere Einberufung auf Ansuchen der Uebungspflichtigen, oßer wenn mit dem Einver⸗ nehmen der Civilverwaltung im Interesse der Uebungspflich⸗ tigen eine Verschiebung des Termins der Einberufung erfolgt.
4) Jungen Leuten von Bildung, welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, und welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorschriftsmäßigen Umfange dargelegt haben (§. 11 des Gesetzes, betreffend die Verpflich⸗ tung zum Kriegsdienst, vom 9. November 1867) steht für die erste Uebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die Ausbildung von Ersatz⸗ reserven übertragen ist. 1b 3
5) Die Uebungspflicht erlischt, wenn die ausgewählten Mannschaften innerhalb vierwöchentlicher Frist nach dem unter 3 bezeichneten Gestellungstage zur Uebung nicht ein⸗ berufen sind.
Ist der Gestellungstag auf Ansuchen des Uebungspflich⸗ tigen, oder mit dem Einvernehmen der Civilverwaltung im Interesse des Uebungspflichtigen verschoben worden, so ist für dies Erlöschen der Uebungspflicht, statt des unter 3 bezeich⸗ neten, der verschobene Gestellungstag maßgebend.
6) Von der Uebungspflicht können die Mannschaften nach Maßgabe des §. 59 des Reichs⸗Militärgesetzes befreit werden. Jede Einberufung zum Dienst im Heere zählt für eine Uebung. Schiffahrt treibende Mannschaften sollen zu Uebungen im Sommer nicht eingezogen werden.
7) Die Jahreszeit, in welcher die Uebungen stattfinden sollen, wird zwischen Militär⸗ und Civilbehörden unter Berück⸗ sichtigung der bürgerlichen Interessen vereinbart.
8) Uebungspflichtige Ersatzreservisten unterstehen in Bezug auf Auswanderungserlaubniß, Entlassung aus der Staats⸗ angehörigkeit, Befolgung des Einberufungsbefehls, sowie als Angehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten und Wehrleute geltenden Vorschriften.
§. 4.
Die Versetzung aus der Reserve in die Landwehr und die Entlassung aus der Landwehr finden, soweit die zwölf⸗ jährige Gesammtdienstzeit (Art. 59 der Reichsverfassung) zur Einfuͤhrung gelangt ist, im Frieden bei den nächsten, auf Er⸗ füllung der Dienstzeit folgenden Frühjahrs⸗Kontrolversamm⸗ lungen statt.
Hinsichtlich derjenigen Mannschaften, deren Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht, bewendet es bei der Bestimmung von §. 62 des Reichs⸗
Militärgesetzes. gesed Artikel II.
Die §§. 10, 12, 14, 53 und 66 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichs⸗Gesetzbk. 1874 S. 45) erhalten die nachstehende Fassung: 3. 10
Alle Militärpflichtigen [sind, wenn sie nicht freiwillig in den Heeresdienst eintreten (8§. 10 und 11 des Gesetzes vom 9. November 1867, Bundes⸗Gesetzbl. S. 131), vom 1. Ja⸗ nuar des Kalenderjahres an, in welchem sie das 20. Lebens⸗ jahr vollenden, der Aushebung unterworfen (militärpflichtig). Sie haben sich zu diesem Zwecke vor den Ersatzbehörden zu gestellen bis über ihre Dienstverpflichtung den Bestimmungen dieses Gesetzes gemäß endgültig entschieden ist, jedoch höchstens zweimal jährlich. “ “
Der Eintritt zum drei⸗ oder vierjährig⸗freiwill igen Dienst kann Militärpflichtigen durch die Ersatzbehörden ge⸗ stattet werden.
Jeder Militärpflichtige ist, sofern er nicht die Erlaubniß zum freiwilligen Eintritt in den Heeresdienst erhalten hat, in dem Aushebungsbezirke, in welchem er seinen dauernden Aufenthaltsort oder, in Ermangelung eines solchen, seinen Wohnsitz hat, gestellungspflichtig. Wer innerhalb des Bundes⸗ gebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz hat, ist in dem Aushebungsbezirke seines Geburts⸗ orts gestellungspflichtig, und wenn der Geburtsort im Aus⸗ lande liegt, in demjenigen Aushebungsbezirke des Inlandes, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. . “
In dem Aushebungsbezirke, in welchem die Militärpflich⸗ tigen sich zu gestellen hüiben werden sie auch, unter Anrech⸗ nung auf das von demselben aufzubringende Rekrutenkontin⸗ gent, zum Militärdtenst herangezogen.
§. 14.
Die zum einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten haben die Verpflichtung, sich spätestens zum 1. Oktober desjenigen Jahres, in welchem sie das 23. Lebensjahr vollenden, zum Dienstantritt zu melden. Ausnahmsweise kann ihnen über diesen Zeitpunkt hinaus Aufschub gewährt werden. Bei aus⸗ brechendem Kriege müssen sich alle zum einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten, welche bereits in das militärpflichtige Alter eingetreten sind, auf öffentliche Aufforderung sofort zum Heeresdienst stellen. b 8
Wer die rechtzeitige Meldung zum Dienstantritt versäumt, verliert die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst; nach Befinden der Ersatzbehörde kann ihm die Berechtigung wieder verliehen werden.
Ein Gesetz wird die Vorbedingungen regeln, welche zum einjährig⸗freiwilligen Dienst berechtigen. .
Zur Annahme Einjährig⸗Freiwilliger sind die Truppen der Feldartillerie und des Trains in Orten, wo außerdem Truppen zu Fuß garnisoniren, nur insoweit verpflichtet, als die Zahl von vier Einjährig⸗Freiwilligen bei jeder tterie und Compagnie nicht überschritten wird. 8
Soldaten im aktiven Dienst können auf Ansuchen zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassen werden, wenn einer der im §. 20 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Gründe nach ihrer Aushebung eingetreten ist, oder wenn in einzelnen Fällen be⸗ sondere in diesem Gesetze nicht ausdrücklich vorgesehene Billig⸗ keitsgründe dies rechtfertigen (§. 22). 1
Ueber die Zulässigkeit des Gesuchs entscheidet nach Begut⸗ durch die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission der kommandirende General desjenigen Armee⸗Corps, in welchem der Reklamirte seiner Dienstpflicht genügt, in Gemeinschaft mit der betreffenden (§. 30 Nr. 3c.) Landes⸗ oder Provinzialbehörde seines Heimathsbezirks be⸗ ziehungsweise das zuständige Kriegs⸗Ministerium in Gemein⸗ schaft mit der obersten Civilverwaltungsbehörde seines Hei⸗ mathsbezirks.
Die Entlassung des Reklamirten erfolgt erst zu dene nächsten allgemeinen Entlassungstermine, sofern nicht ein un⸗ gewöhnlicher Grad der Dringlichkeit die frühere Entlassung nothwendig macht. 1
Auf Soldaten, welche sich bei mobilen Truppen im Dienst befinden, haben diese Bestimmungen in der Regel keine An⸗ wendung.
achtung der Verhältnisse
§. 66.
Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbeamte sollen durch ihre Einberufung zum Militärdienst in ihren bürgerlichen Dienst⸗ verhältnissen keinen Nachtheil erleiden.
Ihre Stellen, ihr persönliches Diensteinkommen aus den⸗ selben und ihre Anciennetät, sowie alle sich daraus ergebenden Ansprüche bleiben ihnen in der Zeit der Einberufung zum Militärdienst gewahrt. Erhalten dieselben Offizierbesoldung, so kann ihnen der reine Berrag derselben auf die Civilbesol⸗ dung angerechnet werden; denjenigen, welche einen eigenen ee mit Frau oder Kind haben, beim Verlassen ihres
ohnorts jedoch nur, wenn und soweit das reine Civileinkom⸗ men und Rilittärgehalt zusammen den Betrag von 3600 ℳ jährlich übersteigen. .“ ih 19 8 Grundsätzen sind pensionirte oder auf Wartegeld stehende Civilbeamte hinsichtlich ihrer Pensionen oder Wartegelder zu behandeln, wenn sie bei einer Mobil⸗ machung in den Kriegsdienst eintreten.
Obige Vergünstigungen kommen g Mobilmachung auch denjenigen in ihren Civilstellungen ab⸗ kömmlichen Reichs⸗ und Staatsbeamten zu Gute, welche sich freiwillig in das Fen aufnehmen lassen.
Die näheren Bestimmungen bleiben den einzelnen Bundes⸗
regierungen überlassen. Artikel II.
Die Ausführungsbestimmungen zum Artikel I. §§. 3 und 4 und zum Artikel II. dieses Gesetzes erläßt der Kaiser. Artikel IV. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1871 S. 9) unter III. §. 5, in Württem⸗
berg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 6 8G
nach ausgesprochener