Amsterdam, 11. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) W.
284, Roggen pr. Mai 199, pr. Oktober 182.
. msterdanmn, 11. Mai. (W. T. B.)
ntwerpen, 11. Mai. (W. T. B.)
zen pr. November
8 8
Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss,
loco 17 ½ bez., 17 ¾ Br., pr. Juni 18 Br., pr. Septbr.-Dezbr. 19 ¼ bez. und Br. Fest. Antwerpen, 11. Mai. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen fest.
ragt. Hafer angeboten. Gerste ruhig. London, 11. Mai. (W. T. B.
pr. September 19 Br.,
Roggen ge-
An der Küste angeboten 9 Wetter: kühl.
Havannazucker Nr. 12, 24 ½. Fest. Häverpool, 11. Mai. (W. T. B.) etreidemarkt.
d. theurer. — Wetter: Schön. Liverpool, 11. Mai. (W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.)
Weizen, Mais und Mehl unverändert, Hafer
Umsatz 3000 B., davon für
Spekulation und Export 500 B. Upland und Orleans good ordi- ary ½, die übrigen Amerikaner, Surats und Brasilianer 1⁄16 d. niedri-
ger. Lieferung 617/22 d.
Glasgovz, 11. Mai. (W. I. B.)
Middl. amerikanische Juni-Juli-Lieferung 6 ⁄16, September-
Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 14 799 Tons, egen 13 135 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Glasgow, 11. Mai. (W. T. B.) Roheisen. Hull, 11. Mai.
Getreidemarkt. Manchester, 11. Mai.
12r Water Armitage 8,
(W. T. B.) Weizen unverändert. 12r Water Taylor
Micholls 9 ½, 30r Water Gidlow 10 ⅜, 30r Water Clayton 11,
Mixed numbres warrants 45 sh. 7 d. bis 45 sh. 5 d.
Mule Mayoll 11 ¼, 40r Medio Wilkinson 12 ½, 36r Warpcops Qualität Rowland 11 ¼, 40r Double Weston 12 ¾, 60r Douhle Weston 14 ¼, Printers 16⁄16 ³ ¹50 8 ½pfd. 106. Ruhig.
Paris, 11. Mai. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Mai 32,25, pr. Juni 30,60, pr. Juli-August 28,50. pr. September-Dezember 26,80. Mehl fest, pr. Mai 66,50, pr. Juni 65,50,. pr. Juli -August 62,00. pr. September-Dezember 57,00. Rüböl fest, pr. Mai 76,75, pr. Juni 77,25, pr. Juli-August 78,25, pr. September-Dezem- ber 80 00. Spiritus fest, pr. Mai 71,50, pr. Juni 69,50, pr. Juli- August 67,50, pr. September-Dezember 62,50.
Paris, 11. Mai. (W. T. B.)
Rohzucker fest. Nr. 10/113 pr. Mai pr. 100 Kilogr. 56,75, 7/9 pr. Mai pr. 100 Kilogr. 62,75. Weisser Zucker weichend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai 66,50, pr. Juni 66,00, pr. Juli-August 65.25.
St. Petersburg, 11. Mai. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 56,75, pr. Weizen loco 16,25, Roggen loco 10,50. Hafer loco 5.30. loco 34,00, Leinsaat (9 Pud) loco 16,75. —— Wetter: Kühl.
New-York, 11. Mai. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 111¹1/16, do. in New-Orleans 11 ⅛. Petroleum in New-York 7 ½ Gd., do. in Philadelphis 7 ½ Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificats — D. 75 C. Mehl 4 D. 85 C. Rother Winterweizen 1 D. 32 C. Mais (old mixed) 52 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Keffee (Rio-) 14 %. Schmalz (Marke Wilcox) 7 ½, doe. Fairbanks 7 ⅝⅞, do. Rohe u. Brothers 7 ½. Speck (short clear) 7 C. Getreidefracht 4 ¼.
August 56,00, Hanf
1600 B, ver. Constantin der Grosse 4900 G, Dannenbaum 3200 G ver. Dorstfeld 2700 B, ver. Hagenbeck 1600 B, Königin Elisabeta 2300 B, Königsborn 1200 G, Langenbrahm 2450 B, Massene Gewerksch. 1800 B, Neu-Iserlohn 3300 G, Roland 2500 B, va Rosenblumendelle 1500 B, Vollmond 800 B, Westfalia 1750 G. b. in 10 000 Kuxe eingetheilt: Tremonia 150 G; c. in 12⁄¾ Kuxe eingetheilt: ver. Sälzer u. Neuack 18 000 G.
II. Bergwerks - Gesellschaften: Bochumer B. A. G Litt. A. 100 G, ver. Bonifacius 49 G, Borussia B. A. G. 102 G, Coelne Bergwerks-Verein 100 G, Dortmund. Steinkohlenbergw. Louig- Tiefbau 54 G, Gelsenkirchener B. A. G. 120 G, Harpener B. A. G 115 G, Hibernia & Shamrock 84 G, Holland, B. A. G. Litt.
90 G, König Wilhelm, [Essener Bergw. Verein 36 G, Magdeburge
B. A. G. 125 G, Pluto, B. Ges. 76 G. III. Verschiedene Gesellschaften: Bochumer Verein
f. Bergb. u. Gussstahlfabrikation 75 G, Dortmunder Union Litt. h 79 G, Essener Creditanstalt 94 G, Gelsenkirchen-Schalker Gas- uni Wasserwerk 105 G, Hörder Bergwerks- und Hüttenverein 64 G Phönix, A. G. f. B. u. H. Litt. A. 75 G, Rheinisch-Westfälische Industrie 16 G, Westdeutsche V. A. B. (20 % baar eingezahlt 1000 M. p. St. G.
IV. Obligationen u. Grundschuldbriefe: Arenben 103 G., Bonifacius 102 G, Caroline 90 B, Centrum 102 ½ B. Consolidation 104 G., Dannenbaum 102 G, Eintracht Tiefban 102 ½ G, Ewald 101 ⅞ B, Essener Stadt-Obl. IV. Em. 97 ½ bz, Germania 95 G, Graf Moltke 97 G., Holland 102 ½ G. Julius Philipp 108 G, Königin Elisabeth 101 G, Krupp 107 ½ G, Minister Steiu 102 G, Unser Fritz 101 G, ver. Westfalia 101 G, Wilhelmine Victoria 102 G.
Industrie-Börse zu
8 ¾. 20r WMater 40 r
bericht der Börsen-Kommission.) I. Gewerkschaftlich be- triebene Bergwerke. a. in 1000 Kuxe eingetheilt: Baaker Mulde 2000 B, ver. Carolinenglück 1600 B, Carolus Magnus
Essen vom 10. Mai. (Cours-
—
Elsenbahn-Einmnahmen.
Lübeck-Büchener und Lübeck-Hamburger Eisenbahn. In April 1880 315 569 ℳ (+ 20 511 ℳ)], seit 1. Jan. + 102 718 ℳ
—
mm Emn xr
Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opernhaus. 119. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Frl. Fr. v. Voggenhuber, Frl. Lehmann, Hr. etz, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Kro⸗ lop.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 127. Vorstellung. Zum ersten Male: Ambrosius. Schauspiel in 4 Akten von Chr. K. F. Molbech. Deutsch von Adolf Strodt⸗ mann. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. Freitag: Opernhaus. 120. Vorstellung. Ellinor, oder: Träumen und Erwachen. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 128. Vorstellung. Die Ver⸗ schwörung des Fiesko zu Genna. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.
Wallner-Theater. Donnerstag: Z. 13. M.:
Der Zugvogel. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser und Franz v. Schönthan.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Donnerstag: Zum letzten und 81. Male: Er⸗ mäßigte Preise: Parquet 3 ℳ, Gallerie 50 ₰. Die schwarze Benus.
Sonnabend, den 15. Mai: Die Kinder des Kapitän Grant. Costüme neu. (Kapitän Grant: Emil Hahn.)
Krolls Theater. Donnerstag: Martha.
Oper in 4 Akten von F. v. Flotow. Bei günstiger Witterung: vor und nach der Vorstellung Großes Concert bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens. Anfang des Concerts 5 ½ Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. “
Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Donnerstag: Volks⸗ und Schüler⸗Vorstellung. Le 50 8. 58um 8. G Der
arbier. Große Zauberpo Gesang in 3 Akten von R. Kneisel.
Freitag: Volksvorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Der Sommer⸗
garten ist geöffnet. Donnerstag: Z. 157. M. (mit
neuen Gesangseinlagen und neuen lebenden Bildern):
Der Rattenfänger von Hameln. (Heinz: Hr.
Hugo Haßkerl als Gast). Bei günstiger Witte⸗
rung während der Pausen: Brillante Illumination
838 . Promenade. Anfang der Vorstellung r.
Freitag: Vollständige Eröffnung des prachtvollen Sommergartens. Erstes großes Doppel⸗Concert. Brillante Illumination durch 20,000 Gasflammen. Im Theater: Z. 1. M. Unser Zigeuner.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Lucie Hagen mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Paul Hellwich (Cottbus). 8 Frl. Clara Freiin von Lützow mit Hrn. Lieutenant Frhrn. v. Langermann und Erlenkamp (Kassel).
Verehelicht: Hr. Apotheker Cornelius Seulen mit Frl. Helene Friderici (Bonn— Heinsberg). —
arine⸗Ober⸗Ingenieur Conrad Müller mit
rl. Maria Heyse (Battin bei Groß⸗Rambin). — Hr. Lieutenant Curt v. Loeben mit Frl. Sophie Kupfer (Cottbus). — Hr. Premier⸗Lieutenant Gomlicki mit Frl. Clara von Broen (Bromberg). — Herr Assistenzarzt Dr. Lindenau mit Frl. Louise v. Borcke (Greifswald).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant Hempel (Potsdam). — Hrn. Lieutenant und Regiments⸗ Adjutanten von der Esch (Hannover). — Eine Tochter: Hrn. Oberlehrer A. Momber (Danzig). — Hrn. Militär⸗Oberpfarrer Textor (Pofen).
Gestorben: Verw. Frau Agathe v. Bila, geb. v. Knebel⸗Doeberitz (Neumarkt). — Frau Amts⸗ rath Antoinette Matthiae, geb. Mitius (Dessau).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kanzleigehülfen Ernst August Friedrich We⸗ gener, am 12. August 1841 in Gollnow geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen unzüchtiger Handlungen verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königl. Stadtvogtei⸗ gefängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 8. Mai 1880. Königliches Landgericht I. Straf⸗ kammer III. Beschreibung: Alter: 39 Jahre,
Stirn: große Glatze, Bart: blonder Schnurr⸗ und Backenbart, Augenbrauen: blond, Augen: grau⸗ blau, Nase: breit, Mund: gewöhnlich, Zäͤhne: gut, Kinn: rund, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache: deutsch, Kleidung: schwarzer Tuchanzug, grauer abgetragener Winterüberzieher, schwarzer runder Hut. Besondere Kennzeichen: Keine.
Steckbrief. Der Tagelöhner Lucas Rajewski aus Santomysl. 40 Jahre alt, ist durch Erkenntniß vom 9. März 1870 zu zwei Jahr Zuchthaus ver⸗ urtheilt worden, ist am 29. Mai 1871 aus der Strafanstalt zu Rawitsch entsprungen und bis jetzt nicht wieder ergriffen worden. Es wird ersucht, den Rajewski im Betretungsfalle verhaften und hierher Nachricht geben zu wollen. Meseritz, den 28. April 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.
Steckbrief. Der Tagelöhner Johann Schroeder aus Wollin, 28 Jahre alt, wegen einfachen Dieb⸗ stahls zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt, ist flüchtig. Um Strafvollstreckung und Nachricht ersucht die Königliche Staatsanwaltschaft Meseritz.
[121111 Bekanntmachung. Der unterm 31. Januar d. J. hinter die Fri⸗ seuse, unverehelichte Minna Meyer aus Halber⸗ stadt, erlassene Steckbrief ist durch deren Ergreifung erledigt. 3 Cöthen, den 10. Mai 1880. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht.
Der Künstler “ Machau, 23 bis 24 Jahre alt, und der künstler und Schneider Louis Engelhardt, Beide aus Berlin, jetziger Aufenthalts⸗ ort unbekannt, sind durch rechtskräftiges Urtheil vom
1. Dezember 1879 hier wegen Gewerbesteuer⸗Kon⸗ travention zu je 96 ℳ Geldstrafe event. 6 Tagen Haft und Kostentragung verurtheilt. Weder Strafe noch Kosten sind bis jetzt zu erlangen gewesen. An⸗ trag: Die Geldstrafen und die für den ꝛc. Machau 38,20 ℳ, für den ꝛc. Engelhardt 38,21 ℳ betra⸗ genden Kosten von den Genannten beizutreiben, im Unvermögensfalle gegen jeden derselben aber die Gtägige Haft zu vollstrecken und die Vollstreckung hierher mitzutheilen. Moringen, den 5. Mai 1880. Königliches Amtsgericht.
Der Militär⸗Invalide und Holzpantoffelmacher Joseph Winter, geboren 1844 oder 45 zu Neurode, 1876 in Altwasser wohnhaft, katholisch, ist durch vollstreckbares Erkenntniß des Königlichen Kreis⸗ gbeicht⸗ hierselbst vom 11. Oktober 1876 wegen chweren Diebstahls zu einer einjährigen Zuchthaus⸗ strafe verurtheilt worden. Es wird ersucht, den⸗ selben im Betretungsfalle festzunehmen und an die Königliche Strafanstalts⸗Direktion zu Jauer behufs Vollstreckung der Strafe abzuliefern, auch uns von dem Geschehenen zu benachrichtigen. Waldenburg, i. Schl., den 29. April 1880. Königliche Staats⸗ anwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und derl.
112122] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Kaufmanns Boeger, Elise, 8 Wolf, in Detmold, z. Z. in Horn, Klägerin, lagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Fritz Boeger das., z. Z. in Amerika, Verklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe, wegen böslichen Verlassens, zu trennen, den Verklagten für den schuldigen Theil zu erkennen und ihm die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer I., Abth. B., des Fürst⸗ lichen Landgerichts zu Detmold auf den 23. Juni 1880, Morgens 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen dort zugelassenen An⸗ walt zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Detmold, den 10. Mai 1880. Gerichtsschreiberei Fürstlichen Landgerichts, Civilkammer I., Abth. B. A. Niermann.
11202384] Heffentliche Zustellung.
Der Bahnarbeiter Otto Koehler zu Jerzyce, vertreten durch seinen Offizial⸗Mandatar Justiz⸗ Rath Mützel hier, klagt gegen seine Ehefrau
Größe: 1 m 70 cm, Statur: stark, Haare: blond.
Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, die Be⸗ klagte für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihr die Ehescheidungsstrafen aufzuerlegen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Posen auf den 23. September 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Klonowski,
[12096] Aufgebot.
Auf zulässig befundenen Antrag des Dr. jur. Friedrich Meier senr., als gerichtsseitig bestellten Nachlaßverwalters, werden Alle, welche als Erben, Gläubiger oder aus sonstigem Grunde Ansprüche an die Verlassenschaft der am 30. März 1880 hier verstorbenen Ehefrau Johann Friedrich Gries⸗ meyer, Marie, geb. Meyer, machen, aufgefordert, in dem zum weiteren Verfahren auf
Mittwoch, den 7. Juli 1880, Nachmittags 4 Uhr, anberaumten Termine ihre Rechte bei Meidung des Ausschlusses zur Anmeldung zu bringen. Bremen, den 5. Mai 1880. Das Amtsgericht: 8 Reuter. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
104.lx Aufgebot.
Die unverehelichte Lonise Armbrecht aus Windhausen ist im Alter von 18 Jahren am 16. April 1879 bei Verwandten in Hannover mit Hinterlassung eines unter vormundschaftlicher Ver⸗ waltung stehenden Kapitalsvermögens zu 12 699 ℳ 82 ¼ ₰, ohne letztwillig testirt zu haben, verstorben und sind zu deren Nachlasse in Ermanglung von Eltern und Kinder deren Brüder
Kaufmann Friedrich Armbrecht zu Olden⸗
burg, Bäcker Wilhelm Armbrecht in Lübeck, später in Glogau und Theodor Armbrecht, Aufenthalts, als Erben berufen.
Der Theodor Armbrecht ist nach aktenmäßigen frü⸗ heren Angaben im Jahre 1868 oder 1869, vielleicht auch noch früher, von Hamburg aus auf das nach Neu⸗ fundland fahrende englische Schiff „Willy of Sol⸗ kombe“ gegangen, und ist seitdem von ihm und auch von dem Schiffe keine Nachricht erfolgt, wes⸗ halb dessen oben genannte Brüder dessen Leben und Fähigkeit, die obige Erbschaft zu seinem Antheile zu
unbekannten zeitigen
erwerben, bestreiten und das Aufgebotsverfahren sowohl hinsichtlich des Theodor Armbrecht alz
etwaiger sonstiger Erbprätendenten beantragt haben,”
Demgemäß ergeht an alle Diejenigen, welche an den obigen Nachlaß der Louise Armbrecht gleich nahes oder näheres Erbrecht als die Gebrüder Arm⸗ brecht zu haben glauben, insbesondere auch an den verschollenen Theodor Armbrecht die öffentlich Ladung, ihre Erbansprüche resp. das Leben des Theodor Armbrecht spätestens in der öffentlichen
Gerichtssitzung 1 am 30. Juli 1880,
“ Morgens 10 Uhr, bei hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte so gewiß an⸗ zumelden, als widrigenfalls die genannten Gebrüder Friedrich und Wilhelm Albrecht als die einzigen wahren Erben angenommen werden sollen, und ihnen der Nachlaß ausgeantwortet werden wird, auch der sich nach dem Ausschlusse Meldende und Legite⸗ mirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig ist und weder Rechnungsablage noch Ersatz der gezogenen Nutzun⸗ gen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft noch vor⸗ handen ist.
Der demnächstige Ausschlußbescheid wird um durch Anschlag an hiesiger Gerichtsstelle veröffentlicht. S den 4. Mai 1880. 1
8 Herzogliches Amtsgericht. von Alten.
““
[12110] Nr. 3080. Rechtsanwalt Otto Vesenbeckh ist in die Liste der bei Gr. Bad. Landgerichte Offen⸗ burg zugelassenen Rechtsanwälte, mit dem Wohnsih in Lahr, eingetragen worden. Offenburg, den 7. Mai 1880. Großh. Bad. Landgericht.
[12101] Die Lieferung von 11 000 Doppelwagen Loko⸗
motivkohlen und 50 Doppelwagen Schmied ekohlen für die Zeit vom 1. Juli d. J. bis Ende Juni 1881 soll in öffentlicher Submission vergeben weedeh., sind portofrei, versiegelt
erten sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift b Submission auf Lieferung von Steinkohlen versehen bis zum
25. Mai l. J., Vormittags 10 Uhr, an uns einzusenden. Die Offerten werden zu dieser Terminsstunde in Gegenwart der erschienenen Sub⸗ mittenten geöffnet werden.
Die Bedingungen können gegen Einsendung von 70 ₰ mit Postanweisung (unter Angabe der Adrese auf dem Abschnitt) von unserem Materialien⸗ Bureau hier bezogen werden.
Frankfurt a./M., den 3. Mai 1880.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
1009)
zur Ausloosung gelangenden
150 000 ℳ),
14 Serien unserer 5 %igen
in öffentlicher Sitzung des Aufsichtsrathes, am 1. Juni dieses
stattfinden.
Wir weisen darauf hin, daß nach
können außer bei unseren wiederholt bek gesehen werden. 2
Gotha, den 8. Mai 1880.
Deutsche
Caroline, geborene Lehmaunn, unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem
von Holtzendorff.
Grundcredit⸗Bank. Landsky.
Deutsche Grundcreditbank zu Gotha.
Ausloosung von Pfandbriefen. 1 8
Der Bestimmung unseres Statuts gemäß, werden die
Ziehungen der in diesem Jahre
36 Serien unserer 5 %igen Prämien⸗Pfandbriefe Abtheilung I. (Hauptgewinn ℳ 75 000), 34 Serien unserer 50 %igen Prämien⸗Pfandbriefe Abtheilung II. (diesjähriger Hauptgewinn
8 Serien unserer 5 %igen Pfandbriefe Abtheilung III., 17 Serien unserer 5 %igen Psandbrfes. Abtheilung IIIa.,
V fandbriefe Abtheilung IIIb., 20 Serien unserer 4 ½ ⁄% igen Pfandbriefe Abtheilung IV.,
1 Jahres, Rachmittags 4 Uhr, im Banklolale, Bahnhofsstraße Nr. 5a. hierselbst,
Wir machen dies mit dem Bemerken bekannt, daß die planmäßig auszuloosenden 70 Serie = 1400 Stück Pfandbriefe Abtheilung I. und II. im Nominalbetrage von 140 000 Thlr. oder 420000⸗ mit einem Prämien⸗Aufschlag von 99 900 Thlr. = 299 700 ℳ die 59 Serien der Pfandbriefe lung III., IIIa, IIIb. und IV. im Nominalbetrage von 118 000 Thlr. = 354 000 ℳ dagegen einem Zuschlag von 10 Prozent oder 35 400 ℳ am 30. Dezember dieses Jahres zur Rückzahlung gelaren.
Bei dieser Gelegenheit machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß noch eine erheblichAn⸗ zahl ausgelooster Pfandbriefe — darunter Stücke mit ℳ 30 000, ℳ 15 000 und ℳ 3000 — bis jeßt zur Zahlung nicht präsentirt worden sind.
8 Art. 29 unseres Statuts die Verzinsung der ausgoosten Stücke mit Schluß des Verloosungsjahres aufhört und daß es daher im Interesse der Pfandbef⸗In⸗ haber liegt, etwa in ihren Händen befindliche ausgelooste Stücke nebst laufenden Zinscoupons einliefern und dagegen die ihnen zukommenden Geldbeträge in Empfang zu nehmen.
Verzeichnisse fämmtlicher bis jetzt nicht zur t gemachten Zah
th⸗ 95 lit
rämien⸗Gewinnen von ℳ 150 000, ℳ 9000,
Einlösung gekommenen ausgeloosten ummern llen auch bei unserer Hauptsse ein⸗ 8 8 2
R. Frieboes.
A“
am 1. Juni 1880 beginnen soll.
Dasg Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 44
EEI1ö“
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
1—
Berlin, Donnerstag,
E11
erx
Se. ö“ der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: 8 dem Ober⸗Bibliothekar, Professor Dr. Barack zu Straß⸗ burg i. E. die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Würktemberg Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Friedrichs⸗Ordens zu ertheilen.
Königreich Preußen.⸗ Berlin, den 13. Mai 1880.
Se. Majestät der König von Sachsen ist heute Vormittag hier eingetroffen und hat im Königlichen Schlosse Wohnung genommen.
Justiz⸗Ministerium.
“
Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die
Anlegung des Grundbuchs für die Bezirke der Amtsgerichte Polle und Liebenburg in der Pro⸗ vinz Hannover.
Vom 27. April 1880.
Auf Grund des §. 35 des Föjehes über das Grundbuch⸗ wesen in der Provinz Hannover (Gesetz⸗Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz⸗Minister, daß die zur An⸗ meldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grund⸗ buch im §. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten für 1) den Bezirk des Amtsgerichts Polle, 2) den Bezirk des Amtsgerichts Liebenbur
nahme der Feldmarken Altwallmoden un
mit Aus⸗ Beinum
Berlin, den 27. April 1880. eS JE11“
Die Nummer 20 8 9 welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter 8 aa- des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für die Bezirke der Amts⸗ gerichte Polle und Liebenburg in der Provinz Hannover. Vom 27. April 1880. 1 Berlin, den 13. Mai 1880. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗
Bekanntmachung.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
vom 16. d. Mts. ab in Charlottenburg in dem Hause Ber⸗
linerstraße Nr. 105 ein neu errichtetes, zum Geschäftsbereiche des unterzeichneten Haupt⸗Steueramts gehöriges Steueramt in Thätigkeit treten wirdd.
Bei demselben erfolgt die Erhebung der Brau⸗ und Branntweinsteuer der betreffenden städtischen Gewerbetreibenden, der Stempelsteuer und der Gerichtskosten, desgleichen die zoll⸗ amtliche Abfertigung der vom Auslande eingehenden Post⸗ stücke, welche gegenwärtig bei unserer Steuer-Assistentur an der unteren Kanalschleuse stattfindet.
ierbei wird das betheiligte Publikum noch besonders 89 aufmerksam gemacht, daß vom 16. d. Mts. ab Gerichts⸗ kosten bei der ebengedachten Steuer⸗Assistentur, wo dieselben gegenwärtig zur Einzahlung gelangen, nicht mehr angenommen
werden können.
Berlin, den 12. Mai 1880. h“ Königliches Haupt⸗Steueramt für inländische
8 “ 8 „B ek
I1“
anntmachung
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
vom 16. d. Mts. ab die zum Geschäftsbereiche des unterzeich⸗ neten Haupt⸗Steueramts gehörige Steuer⸗Assistentur zu Moabit aufgehoben wird. . “
Diejenigen Schiffer, welche bisher bei dieser Steuerstelle Schleusengefälle erlegt haben, können letztere von dem gedach⸗ ten Zeitpunkte ab bei der Steuer⸗Assistentur an der unteren Kanalschleuse oder bei dem unterzeichneten Haupt⸗Steueramte
entrichten.
Berlin, den 12. Mai 1880. 1“ Königliches Haupt⸗Steueramt für inländische 8 Gegenstände.
Bekanntmachungen
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des Reichsgesetzes gegen die Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur S- ant gebracht, daß die zu Halberstadt mit
eschlag belegte ruckschrift: „Nanhen See benag der sozialdemokratischen Mitglieder des De tsch
ö 8
listis Pha deburg, den 9. Mai 1880.
Insel Fühnen ausgebro
Reichstags — Zürich, Verlag von A. Herter, Industrie⸗
Halle, Riesbach 1879“ — durch die unterzeichnete Landes⸗
Polizeibehörde gemäß §. 11 des gedachten Gesetzes, weil sozia⸗ Tendenzen verfolgend, verboten worden ist.
önigliche Regierung, Abtheilung des Innern. Graf von Baudissin.
— Ka-
Bekanntmachungen, . 8 betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
Nachdem die Se; unter dem Rindvieh auf der en ist, wird die Ein⸗ und Durch⸗ führung von Rindvieh, sowie von rohen Theilen desselben aus dem Königreiche Hänemark hierdurch bis auf Weiteres verboten. Die diesem Verbote zuwider etwa eingeführten Gegenstände sind einzuziehen und zu vernichten, beziehungs⸗ weise so zu vergraben, daß kein weiterer Gebrauch wieder von ihnen gemacht werden kann. 1 Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verbote und Be⸗ stimmungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 1000 ℳ zu be⸗ strafen. 8 1 Alle Orts⸗ und sonstigen Polizeibehörden, desgleichen alle Steuer⸗ und Zollbehörden in ihrem Bereiche werden hierdurch angewiesen, die Befolgung dieser Verordnung auf das Sorg⸗ 1 zu überwachen und nach Maßgabe derselben zu ver⸗ ahren. Schwerin, den 4. Mai 1880. “ Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abtheilung 1 für Mehss al. ea d
“
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen vor 9 Uhr den zum Ehrendienst bei Sr. Majestät dem König von Sachsen kommandirten General der Infanterie von Loesn, sowie den Polizeipräsidenten von Madai und besichtigten hierauf von 9 ½ bis 12 Uhr auf dem Ererzierplatz bei Tempelhof das Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment unter gZührung des Flügeladjutanten, Oberst⸗Lieutenants von Winterfeld, das Garde⸗Pionier⸗Bataillon unter Befehl seines Commandeurs, Majors Freiherrn von Bock und das erste Bataillon des Eisen⸗ bahn⸗Regiments, geführt von dem Major Tetzlaff.
Unmittelbar nach der Rückkehr von dort statteten Se. Majestät der Kaiser Sr. Majestät dem Könige von Sachsen im Schlosse einen Besuch ab und nahmen Nachmittags die Vorträge des Kriegs⸗Ministers Generals von Kameke und des Chefs des Militär⸗Kabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll
entgegen.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen. 88
Gestern hielt der Ausschuß des Bundesraths für Justiz⸗ wesen eine Sitzung.
— Nachdem das Ober⸗Verwaltungsgericht — ausdrücklich im Gegensatze zu der in einem Reskripte des Ministers des Innern vom 26. Mai 1872 ausgesprochenen Auffassung — in einem Er⸗ kenntnisse vom 9. Juni pr. den Satz aufgestellt hat, daß die Polizeibehörde des Wohnorts des Versicherungs⸗ suchenden die im §. 14 des Gesetzes über das Mobiliar⸗ Feuerversicherungswesen vom 8. Mai 1837 vorgeschriebene Unbedenklichkeitserklärung auch in dem Falle abzugeben habe, daß das zu versichernde Objekt sich an einem anderen, außer⸗ halb ihres Amtsbezirks belegenen Orte befinde, hat der Minister des Junern in einem Spezialfalle darauf aufmerk⸗ sam gemacht, daß in Zukunft nach diesem Grundsatze zu ver⸗ fahren sei. 881.
— Das briefliche Anbieten von Loosen der in Preußen nicht zugelassenen auswärtigen Lotterien Seitens eines Nichtpreußen von einem außerhalb des preußischen Staatsgebietes belegenen Orte aus kann, nach einem Erkennt⸗ niß des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 13. März d. J., in Preußen strafgerichtlich verfolgt werden, und zwar ist zur Aburtheilung dieser Strafthat das Gericht des Wohn⸗ orts des Adressaten zuständig. Der Geschäftsherr der Lotterie⸗ firma, welcher Loose von nicht zugelassenen Lotterien in Preußen anbietet, ist jedoch nur dann strafbar, wenn er von diesem durch sein Geschäftspersonal erfolgten schriftlichen An⸗ bieten an preußische Adressaten Kenntniß gehabt hat.
— Die Bestimmung des §. 348 Str. G. B., nach welcher ein Beamter, welcher, zur Aufnahme öffentlicher Urkun⸗
liche Register oder Bücher falsch einträgt, mit Gefängniß nicht unter einem Monate bestraft wird, findet, nach einem Erkennt⸗ niß des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 13. März d. J., nur auf solche Beamte Anwendung, die berufen sind, in Betreff einer Thatsache eine mit voller Beweiskraft aus⸗ ö Urkunde herzustellen, wie Richter, Notare und tandesbeamte.
— Der Direktor im Auswärtigen Amt, Wirkliche Ge⸗ heime Rath von Philipsborn, hat sich auf einige Tage nach Harzburg begeben.
— Der Präsident des Reichstages, Graf von Arnim, hat sich nach Boitzenburg begeben.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 11. Mai. (Els.⸗ Lothr. Ztg.) Mit der von des Kaisers Majestät vollzogenen Ernennung von zwölf Mitgliedern zum Staatsrath für Elsaß⸗Lothringen sind die organisatorischen Bestimmungen des 1.⸗ vom 4. Juli v. J. nunmehr zur vollen Ausführung elangt.
3 aut §. 10 des Organisationsgesetzes hat der Staatsrath unter dem Vorsitz des Statthalters zu bestehen aus 1) dem Staatssekretär, 2) den Unter⸗Staatssekretären, 3) dem Präsi⸗ denten des Ober⸗Landesgerichts und dem ersten Beamten der
Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichte, 4) acht bis zwölf Mit⸗
gliedern, welche der Kaiser ernennt. Von den unter 4 be⸗ Mitgliedern werden drei auf den Vorschlag des Lan⸗ esausschusses ernannt, die übrigen beruft der Kaiser aus Allerhöchstem Vertrauen. Die Ernennung erfolgt jedesmal auf drei Jahre.
Seitens des Landesausschusses waren die Herren Jean Schlumberger, Freiherr Zorn von Bulach und Camille Massing in Vorschlag gebracht worden. Dieser Vorschlag ist von Sr. Majestät dem Kaiser genehmigt worden. Das Gesetz bemißt die Zahl der vom Kaiser zu berufenden Mitglieder des Staatsraths auf acht bis zwölf; wie aus der gestrigen Publikation ersichtlich, ist die Berufung der vollen Zahl erfolgt. Dieselbe schließt außer dem Chef des General⸗ stabes des XV. Armee⸗Corps, welchem die Wahrnehmung der speziellen militärischen Interessen bei den Verhandlungen des Staatsrathes obliegen dürfte, zwei Professoren der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät der hiesigen Hochschule, sowie außer den vom Landesausschuß in Vorschlag gebrachten drei Mitgliedern desselben die drei seitherigen Präsidenten der Bezirkstage des Landes ein, welche in der doppelten Wahl als Mitglieder der Bezirkstage und zum Vorsitze in denselben ein vollgültiges Zeugniß des Vertrauens ihrer Mitbürger und ihrer Erfahrung in politischen Geschäften für sich haben. Auch die übrigen Mitglieder sind durch langjährige Thätigkeit im Bezirkstage und Landesausschuß, bezw. im Oberkonsistorium und anderen öffentlichen Vertrauensstellungen bewährt und dem Lande bekannt.
Was die Thätigkeit des Staatsrathes anlangt, so besagt der §. 9 des erwähnten Gesetzes, daß dieselbe eine begut⸗ achtende ist und zwar ist der Staatsrath berufen: zur Begut⸗ achtung 1) der Entwürfe zu Gesetzen, 2) der zur Ausführung von Gesetzen zu erlassenden allgemeinen Verordnungen, 3) anderer Angelegenheiten, welche ihm vom Statthaltex über⸗ wiesen werden. In Aussicht genommen ist, daß dem Staats⸗ rath durch die Landesgesetzgebung auch andere, insbesondere beschließende Funktionen übertragen werden.
Ehe zu diesem weiteren Ausbau kann, wird zunächst zu erproben sein, inwieweit die Einrichtung des Staatsraths den praktischen Bedürfnissen entspricht. Der Charakter einer obersten Rekursinstanz in Verwaltungssachen, wie hie und da angenommen wird, wohnt dem Staatsrath zur Zeit nicht bei. Die Thätigkeit des Staatsraths wird voraussichtlich zunächst bei der Vorberathung der für die nächste Session des Landesausschusses in Aussicht stehenden Vor⸗ lagen in Anspruch genommen werden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Mai. Die „W. Allg. Zeitung“ berichtet: Nach Meldungen von offizieller Seite bleibt Graf Karolyi in London und Elliot in Wien.
— 12. Mai. (W. T. B.) Abgeordnetenhaus. Eine Zuschrift des Minister⸗Präsidenten an das Abgeordnetenhaus fordert zur Vornahme der Delegationswahlen auf. Bei der Berathung über die Verlängerung des deutsch⸗öster⸗ reichischen Handelsvertrages wurde der Gesetzentwurf, durch welchen die Regierung ermächtigt wird, den Veredlungs⸗ verkehr mit Deutschland bis zum 30. Juni 1881 zu regeln, angenommen. In Betreff der vom Ausschuß beantragten Re⸗ solutionen, in welchen die Aufhebung des Appreturverfah⸗ rens vom 1. Juli 1881 ab gefordert wird, wurde eine motivirte Tagesordnung beschlossen. Als der Präsident des Hauses auf die Tagesordnung für morgen die Berathung der Anträge Wurmbrand und Herbst, betreffend die Sprachenfrage, stellte, beantragte der Abg. Dunajewski, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, um nicht die bestehende Verbitterung zu steigern, und mit Rücksicht darauf, daß die
den besugt, innerhalb seiner Zuständigkeit vorsätzlich eine chtlich rhebliche Thatsache falsch beurkundet, oder in öffent⸗ v “ 1“
zu wählenden Ausschüsse auch nicht 859 die Berathung be⸗ ginnen könnten. Der Antrag Dunajewski wurde in nament⸗ 88 8 1 “ 88 2 11.4“ “ zern 8 8
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