1880 / 116 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Dremen, 18. Mai. (W. T. B.)

Petroleum fester.

Hamburg, 18. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco matter, auf Termine ruhig.

Roggen leco fester, auf Termine fest.

Weizen pr. Mai 209 Br., 208 Gd. 8 28 September-Oktober 1 * September-Oktober 151 Br., 150 Gd. Hafer still.

200 Br., 199 Gd. Roggen pr. Mai

Rüböl still, 1000 55, pr. Oktober 58. 51 ¼ Br., pr. Juni-Juli

leum behauptet,

Amsterdam, 18. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.)

unverändert, pr. November 287. Roggen loco höher, auf Termine

fest, per Mai 206, pr. Oktober 185.

Rüböl loco 32 ¾¼, pr. Herbst 34. Amsterdan, 18. Mai. Bancazinn 45 ¼. Antwerpen, 18. Mai.

Raps pr.

(W. T. B.) (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, pr. Septembe

loco 17 ½ bez. und Br., pr. Juni 18 Br.,

pr. Septbr.-Dezbr. 19 Br. Ruhig. Antwerpen, 18. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.)

fest. Hafer behauptet. Gerste unverändert.

(Schlussbericht.) Standard white loco V00 Br., pr. Juni —, pr. Juli —, pr. August-Dezember 7,60 Br.

Spiritus fest, pr. Mai 51 ½¼ Br., pr. Juli-August 51 ½ Br., pr. August-September 51 ½ Br. Kaffee rubig, Umsatz 1500 Sack. Petro- Standard white loco 7,10 Br., 7,00 6d., 7,00 Gd., pr. August-Dezember 7,60 Gd. Wetter: Windig, kalt.

Weizen

Weizen still. Roggen

London, 18. Mai.

Getreidemarkt. Weiter: Schön.

12r Water Armitage 8,

169 Gd., pr. Micholls

Gerste fest.

MHull, 18. Mai.

pr. Mai Getreidemarkt.

auf Termine EReen

Herbst 358 Fl.

Produktenmarkt. Talg

18 ¾ Br., Paris, 18. Mai.

Produktenmarkt. Mehl ruhig,

(W. T. B.) Havannazucker Nr. 12, 24¼., Fest. Liverpool, 18. Mai. (W. T. B.) Sämmtliche Getreidearten

8

Manchester, 18. Mai. (W. T. B.) 12r Water Taylor 8 ¾, 20r Water 9 ½, 30r Water Gidlow 10 ½, 30r Water Clayton 10 ¼, 40 r Mule Mayoll 11 ¼, 40r Medio Wilkinson 12 ¾, 36r Warpcops Qualität Rowland 11 ¼, 40r Double Weston 12 ½, 60r Double Weston 14 , Printers 16/⁄16 324 ⁄0 8 ½pfd. 106. Fest. (W. T. B.)

Englischer Weizen fester, Weizen feinere Sorten ½ —-1 sh. theurer. Wetter: Schön.

Slasgow, 18. Mai. (W. T. B.)

von fremdem

unverändert.

77,00, pr. Juni 77,50, pr. Juli-August 78,50, pr. September-Dezem- ber 79,75. Spiritus ruhig, pr. Mai 70,25. pr. Juni 68,75, pr. Juli- August 67,50, pr. September-Dezember 62,50.

Parlis, 18. Mai. (W. T. B.)

RoEzucker bebauptet. Nr. 10/13 pr. Mai pr. 100 Kilogr, 57,50, 7/9 pr. Mai pr. 100 Kilogr. 63. 50. Weisser Zucker steigend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai 67,75. pr. Juni 67,00, pr. Juli-August 66,25, per September-Dezember 61,25.

New-York, 18. Mai. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York —, do. in New-Orleans 11 ⅛. Petroleum in New-Xork 7 ½ Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Fetroleum 6 ½, do. Pipe line Certificats D. 81 C. Mehl 4 D. 75 C. Bother Winterweizen 1 D. 33 C. Mais (eld mired) 54 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Kaffee Rio⸗) 14 ½,. Schmalz (Marke Wilcor) 79/16, do. Fairbanks 7 ⅞. do. Rohe u. Brothers 7 ⁄16. Speck (short alear) 7 C. Getreidefracht 4 ½.

Mixed numbres warrants 46 sh. 1 d. Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 13 123 Tons, gegen 9919 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

St. Petersburg, 18. Mai.

Weizen loco 16,00, Roggen loco 10,30. Hafer loco 5.75. loco 34,00, Leinsaat (9 Pud) loco 16,75. Wetter: Kalt.

(W. T. B.) ö Weizen ruhig, pr. Mai Juni 30,60, pr. Juli-August 28,30. pr. September-Dezember 26,60. 21. 8 Ppr. Mai 66,75, pr. Juni 65,75, 62,00. pr. September- Dezember 56,75.

(W. T. B.) loco 55,00, pr. August 56,00, Hanf

32,25, pr.

. Juli-August ERüböl ruhig, pr. Mai 22.

General-Versammlungen.

28. Mai: Hesslsoch Rheinlscher Bergbau-Vereln

Ausserord. Gen.-Vers. zu Giessen. 7. Juni: Bergwerks-Gesellschaft dermanla in Liquid. in Kalk. Schluss-General-Vers. in Kalk. Vesta, Lebensverslcherungsbank auf Gegenseitigkeit. Ord. Gen.-Vers. zu Posen. Breslau-Warschauer Eisenbahn. Poln. Wartenberg. Rheinische Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. zu Köln.

in Giessen.

Ord. Gen.-Vers. zu

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ICrIem0s

EmmneCEzTFaE nmETAmroRNdTESc xe

rxssrbiseie

Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opernhaus. 126. Vorstellung. Die Königin von Saba. Oper in 4 Akten, nach einem Text von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) Anfang 7 Uhr.

Letztes Auftreten des Hrn. Betz in dieser Saison.

Schauspielhaus. 133. Vorstellung. Er muß auf’s Land. Lustspiel in 3 Akten, frei nach dem Feeztichschen des Bayard und de Vailly, von W.

riedrich. Anfang 7 Uhr.

Wegen Erkrankung des Herrn Ludwig kann die angekündigte Vorstellung „Nathan der Weise“ nicht

stattfinden. 127. Vorstellung. Aladin,

Freitag: Opernhaus. oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber⸗Ballet Musik von Gährich.

in 3 Akten von Hoguet.

Anfang 7 Uhr.

8 Schauspielhaus. 134. Vorstellung. Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Akten von G. E. Lessing. Anfang halb 7 Uhr.

Wallner-Theater. Der Zugvogel.

NVietoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Mlle. Céline Rozier, vom Chatelet⸗Theater in Paris. Die Kinder des Kapitän Grant. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 12 Bildern nach Jules Verne und A. D'Ennery. Deutsch von R. Schel⸗ cher. Musik von C. A. Raida. Die Balletmusik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Donnersta : Z. 20. M

Residenz-Theater. Donnerstag: Sechstes Ensemble⸗Gastspiel der Schauspiel⸗Gesellschaft des Autoren⸗Vereins „Deutsche Novitäten⸗Bühne“. Zum 6. M.: In heimlicher Ehe. Lustspiel in 3 Ak⸗ ten. Für die Novitäten⸗Bühne eingerichtet und in 8 Scene gesetzt vom Direktor Hermann Riotte. In Vorbereitung: 2 % 2 = 4. Lustspiel in 3 Akten, für die Novitäten⸗Bühne eingerichtet von Direktor Hermann Riotte.

KRrolls Theater. Donnerstag: Der Barbier

von Sevilla. Kom. Oper in 3 Akten von Rossini. Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstel⸗ lung Großes Concert im Sommergarten bei bril⸗ lanter Beleuchtung desselben. Anfang 5 ½, der Vor⸗ tellung 6 ½ Uhr. 88 8

Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.)

Donnerstag: Granpenmüller. Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Salingré. Musik von Bossen⸗ berger. (Nußpicker: Hr. Fischbach a. G.)

Freitag: Graupenmüller.

88

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag:

3. 5. M.: Unser Zigeuner. Lustspiel in 3 Akten von O. Justinus. Im prachtvollen Sommergarten: Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, unter persön⸗ icher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Baumgarten und der Kapelle des Königlichen Ka⸗ detten⸗Corps, unter Leitung des Königlichen Musik⸗ direktors Hrn. Herold. Auftreten der 3 Geschwister Rommer, genannt die schwäbischen Singvögel“, und er Tyroler Natur⸗Sänger⸗Gesellschaft „Engelhardt“ 8 Damen und 3 Herren in Nationaltracht). Brillante llumination durch 20,000 Gasflammen. Anfang 2 un 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. En⸗ trée 8 u“ Erstes großes Triple⸗Concert, ausge⸗ führt von dem ganzen Musikcorps des 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments (Königin Elisabeth), unter persönlicher Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Ruscheweyh und den Kapellen Baumgarten und Herold. Hierzu: Z. 160. M.: Der Ratten⸗ fänger von Hameln.

Familien⸗Nachrichten. 5

erlobt: Frl. Helene Schiffner mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Arndt Freiherrn v. Hausen (Dresden). Frl. Johanna Plettner mit Hrn. Cand. theol. Richard Meumann (Halle a. d. S. Wiek auf

Rügen).

Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Graf Görtz⸗ Wrisberg mit Frl. Elsbeth von Rudolphi (Braunschweig). Hr. Reallehrer Carl Durst mit Frl. Minna Lindenmayer (Mergentheim Gmünd). 8

[Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ametsrichter Hinz (Ruß). Hrn. Hauptmann v. Heeringen (Berlin). Hrn. Gymnasiallehrer Bindseil (Neustettin). Eine Tochter: Hrn. Pastor Babick (Kl. Schönebeck bei Friedrichshagen). Hrn. Landgerichts⸗Rath Kluge (Neu⸗Ruppin). Hrn. Pastor Augustin (Königsberg N/M.).

Gestorben: Hr. J⸗stiz⸗Rath Hermann v. Gost⸗ kowsky (Stolp). Hr. Premier⸗Lieutenant Alois Elsner (Rastatt). Hr. Major z. D. Wilhelm v. Studnitz (Eisenach). Frau Prediger Mathilde Besser, geb. Jahn (Gera). Hr. General⸗Lieutenant z. D. v. Gersdorff (Dessau). Hr. Stadtrath Dr. Techow (Berlin). & 8 Ober⸗Tribunals⸗Rath a. D. Bergmann

erlin).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

112716] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Friedrich Ha⸗ mann, Amalie, geb. Kirstein, zu Alt⸗Landsberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Joël hier klagt gegen ihren Ehemann, zuletzt zu Herzfelde bei Alt⸗Landsberg, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, ihre Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts II. zu Berlin auf den 23. September 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Feer Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 13. Mai 1880.

Gräben, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II

[12749] Heffentliche IZustellung.

Die verehelichte Schmiedemeister Ida Pen⸗ geborene Kernspecht, zu Mierau, vertreten dur den Rechtsanwalt Horn hierselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmiedemeister se Penz in Amerika, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Verurthei⸗ lung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf den 17. September 1880, Vormittags 11 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Baecker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

9 0 2 112736]1 Oeffentliche Zustellung. Die Johanna Catharina Magdalena Kern, eb. Hillmer, z. Zt. in Altona, vertreten durch den dechtsanwalt Dr. Schiff, klagt gegen den Johann Friedrich Wilhelm Kern, früher in Hamburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Wiederaufnahme der Kläge⸗ rin innerhalb einer vom Gericht . Frist und falls dies außerhalb Hamburgs geschehen soll, gegen vorgängige Uebersendung eines angemesse nen

eisegeldes, andernfalls auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung unter Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu

Hamburg auf den 26. Oktober 1880, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 18. Mai 1880. Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer UIUA.

u2nn Heffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Anna Terfloth zu Laer im Beistande ihres Vaters des Kommissionärs B. Ter⸗ floth zu Laer, vertreten durch den Rechtsanwalt Dupré, klagt gegen den Kaufmann resp. Fabrikanten Franz Tenbaum, früher zu Borghorst, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen An⸗ sprüche aus einem außerehelichen Beischlafe mit dem Antrage den Verklagten als den Vater des am 5. 1880 von der genannten Tochter des Mitklägers geborenen Kindes zu erklären und dem⸗ zufolge kostenpflichtig zu verurtheilen: für das Kind bis zu dessen 14. Lebensjahre und in den gesetzlichen Fällen noch länger in vierteljährlich pränumerando

zu zahlenden Raten jährlich 90 und der unehe⸗

lichen Mutter (Mitklägerin) an Tauf⸗, Wochenbett⸗ und Entbindungskosten 60 zu zahlen, ferner der Mitklägerin standesgemäße Verpflegung bis zu ihrem Tode zu gewähren und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Koͤniglichen Landgerichts zu Münster auf den 24. September 1880, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

1 Thieme, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Aufgebot. G“ Herzogliche Kammer, Direktion der Domänen, zu Braunschweig, durch eidesstattlich ab⸗ gegebene Versicherung von Zeugen glaubhaft ge⸗ macht hat, daß sie das Eigenthum von 2,314 ha Wiesen auf dem Todtenrode, Forstgemarkung Wien⸗ rode, erworben habe, so werden alle Diejenigen, welche ein Recht an dieser Wiese zu haben ver⸗ meinen, hierdurch öffentlich geladen, ihr Recht unter thunlichster Bescheinigung desselben in dem auf Freitag, den 9. Juli 1880, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst anberaum⸗ ten Termine anzumelden, unter der Androhung des Rechtsnachtheils, daß nach Ablauf der Frist die Herzogliche Kammer, Direktion der Domänen zu Braunschweig als Eigenthümerin in dem Grund⸗ buche eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Blankenburg, den 13. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. Ribbentropg.

8

[12711]

Aufgebot.

Der Königliche Kommissar für die Bischöfliche Vermögens⸗Verwaltung der Diözese Münster hat das Aufgebot der Hypotheken⸗Urkunde vom 27. Ja⸗ nuar 1853, aus welcher im Grundbuche von Herz⸗ feld Band III. Blatt 19 Rubrica III. Nr. 3 für den Bischöflichen Stuhl zu Münster ein mit vier

Prozent jährlich verzinsliches Darlehn von 1500 Thalern Figets ahen ist, beantragt.

Das Darlehn ist dem Kötter Johann Hermann Gröne in Herzfeld durch Vermittelung des E1“ Maximilian Hölscher zu Groß⸗

eeken aus dem Vermögen der Franziskaner⸗ Mission im Kspl. Groß⸗Reeken gegeben und soll die darüber sprechende Urkunde nicht aufzufinden bezw. die Herausgabe Seitens der bisherigen Verwaltung des Bischöflichen Vermögens nicht zu erlangen sein.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem g

den 25. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten G ee; seine Rechte anzumelden und die

rkunde vorzulegen, erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Oelde, den 9. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht. II.

112723] Aufgebot.

Auf dem dem Schenkwirth Gottlob Fromm ge⸗ hörigen, im Grundbuche von Morxdorf Band I. Blatt 14 verzeichneten Wohnhause stehen Abthei⸗ lung III. unter Nr. 1 20 Thaler Vatergut für Wilhelmine Richter, später verehel. Gießmann, ein“⸗ getragen. Dieselbe ist verstorben und hat der spä⸗ ter gleichfalls verstorbene Dienstknecht Friedrich Wilhelm Richter die Forderung zu ½ ererbt. Die gegenwärtigen Inhaber dieses Richterschen Antheils sind ihrer Existenz und ihrem Aufenthalte nach unbekannt, und werden daher dieselben auf Antrag des ꝛc. Fromm aufgefordert, ihre Ansprüche späte⸗ stens in dem an hiesiger Gerichtsstelle

am 14. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit denselben werden ausgeschlossen werden.

Schweinitz, den 12. Mai 1880. 8

Königliches Amtsgericht.

112709232 Bekanntmachung. 8

Die verehelichte Einwohner Petruschke, Marie Louise geb. Primke, jetzt in Rheinberg bei Caro⸗ lath, hat bei dem hiesigen Königlichen Landgericht klagend den Antrag gestellt, ihren Ehemann, den früheren jetzigen Einwohner Gustav Petruschke in Neu⸗Bilawe zu verurtheilen,

I. principaliter:

darin zu willigen, daß die für die Klägerin auf den Grundstücken Nr. 36 und 131 Bilawe, Abtheilung III. Nr. 20 und bezw. Nr. 6 aus der Urkunde vom 8. April 1879 eingetragenen 6000 Eingebrachtes

widrigenfalls die Kraftlos⸗ [12722]

von den Eigenthümern der bezeichneten Grundstücke an die Klägerin allein gezahlt werden, und daß die⸗ selbe dies Kapital verwaltet und nießbraucht,

eventualiter: 1 zu erkennen, daß Klägerin allein befugt, ihr Ein⸗ gebrachtes der 6000 bei der Zahlung in Empfang zu nehmen und so lange zu behalten, bis Verklagter für dasselbe Sicherheit bestellt; .

II. zu verurtheilen, an sie an monatlichen Ali⸗ menten 10 und für jedes ihrer drei Kinder, so lange sich dieselben bei ihr befinden und von ihr verpflegt werden, je 9 ℳ, zusammen 27 ℳ, zusam⸗ men also 37 monatlich seit dem 20. März 1880, die rückständigen sofort, die laufenden in viertel⸗ jährlichen Raten im Voraus zu zahlen.

Auf Antrag der Klägerin ist, da der Aufenthalts⸗ ort des Beklagten Gustav Petruschke nicht zu er⸗ mitteln gewesen, die öffentliche Vorladung desselben beschlossen worden.

Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den

6. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ Gerichts im Königlichen Schlosse hierselbst anbe⸗ raumt und wird der Einwohner Gustav Petruschke, zuletzt in Neu⸗Bilawe, zu diesem Te geladen.

Glogan, den 12. Mai 1880.

.““ Königliches Land⸗Gericht.

Gerichtsschreiberei II. Schmerder

Erbvorladung.

Xaver Wahmer von Ballenberg, zur Zeit an

unbekannten Orten abwesend, wird zu der Thei⸗

lungsverhandlung auf Ableben seines Bruders Wendelin Wahmer von Ballenberg mit Frist von drei Monaten unter dem Androhen anher vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben die Erbschaft Denen zugetheilt würde, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre. y St. Blasien, den 9. Mai 1880. Großh. Bad. Notar: Lehmann.

[127144 Klageschrift zum Königlichen Amtsgerichte Aunweiler. Auszug.

Leopold Haas, Handelsmann, in Ingenheim wohnhaft, Kläger, ladet den Franz Schaefer, Ackerer, früher in Münchweiler megebest, jetzt ohne bekannten Aufenthalt abwesend, Beklagten, zur mündlichen Verhandlung mit dem Antrage, den⸗ selben zur Zahlung der für gelieferte Lebensmittel und Mehl, sowie bis dreizehnten Mai abhin berech⸗ nete sechsprozentige Zinsen geschuldeten Restsumme von 23 82 nebst Zinsen hieraus zu 6 % vom 13. Mai 1880 an zu verurtheilen.

Diese Klad schrtft wird dem Beklagten hiermit öffentlich zugestellt. Zur Verhandlung der Klage ist Termin auf Mittwoch, den 7. Juli 1880, Vormittags 8 Uhr, vor dem K Amtsgerichte Annweiler anberaumt. 8

Annweiler, den 15. Mai 1880.

Der K. Amtsgerichtsschreiber: Prinz.

1.

8

Bekanutmachung. Die Eintragung des Rechtsanwalts, Kgl. Advokaten

BMlichael Spies in der Liste der bei dem Kögi d.

Landgerichte Traunstein zugelassenen Rechtsanwälte wurde wegen Aufgebung der Zulassung in derselben unterm Heutigen gelöscht. Traunstein, den 13. Mai 1880. Kgl. bayer. Landgericht Traunstein. Mayr, Präsident.

(1277638 Bekanntmachung.

Für den 1. k. Mts. und die Folgezeit werden, wie bisher, bei Neubelegungen mit 4 % pro anno verzingliche, an sich halbjährig auf den 1. Juli und 2. Januar kündbare, über 200, 300, 500, 1000, 5000 und 10 000 lautende Passiv⸗Obliga⸗ tionen der Anstalt mit ganzjährigen, am 2. Jannar oder auch mit ganzjährigen am 1. Juli fälligen Zinscoupons ausgegeben werden, bei denen die Kündigungsbefugniß auf Seiten des Gläubigers für die 10 nächsten Rückzahlungstermine (also zunächst für den 2. Januar 1881 bis 1. Juli 1885 inkl.) ausgeschlossen ist.

Das neben der Darlehnssumme gleichzeitig zu erlegende Aufgeld beträgt (statt wie bisher ein Pro⸗ zent) zwei Prozent des Kapitals.

Die Obligationen werden mit vollen Zins⸗ coupons ausgegeben, und findet eine entsprechende Ausgleichung der Stückzinsen in der Regel durch 88 Zuzahlung eventuell durch Herauszahlung

att.

Hanuover, den 18. Mai 1880. Die Hauptkasse der Hannoverschen Landes⸗Kredit⸗Anstalt. Koken. 8

zeichen zu verleihen.

hierdurch

ernennen.

E 11“

Löniglich Preußischer

E1

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

L für den Raum einer Bruckzeile 30

Alle post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

fuͤr Berlin außer den Nost⸗Austalten auch die Expe⸗

28

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pastor und Lokal⸗Schulinspektor Hartmann zu Peterwitz im Kreise Schweidnitz und dem Rechnungs⸗Rath Schwanke zu Marienwerder den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kommerzien⸗Rath Hermann Delius zu Biele⸗ feld den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Kapitän⸗ Lieutenant von Wietersheim und dem frühern Kom⸗ munal⸗Steuerempfänger Rinn zu Schwalbach im Kreise Wetz⸗ lar den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem pen⸗ sionirten Schutzmnann Teumert zu Potsdam das Kreuz der nhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Lehrer und Hausvater Leitritz am Rettungshause zu Gold⸗ berg den Adler der Inhaber desselben Ordens; sowie dem pensionirten Schuldiener Mann, bisher an der Friedrichs⸗ Werderschen Gewerbeschule zu Berlin das Allgemeine Ehren⸗

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗In⸗ signien zu ertheilen, und zwar: es Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant Müller, Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium, 1 dem Major von Fünch im Kriegs⸗Ministerium, und dem Major Rausch, à la suite des Niederschlesischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 5 und Direktor der Geschütz⸗ gießerei zu Spandau; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Rittmeister von Uslar, la suite des 2. Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 14, Adjutanten des Kriegs⸗ Ministers, und dem Garnison⸗Verwaltungs⸗Direktor, Rechnungs⸗Rath Panthen zu Metz; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Militär⸗Intendanten Igel vom IV. Armee⸗Corps; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Bildhauer, Professor Calandrelli zu Berlin; sowie des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes vierter Klasse: dem praktischen Arzt Dr. Eichholz zu Rheinsberg im Kreise Ruppin. 8

8

Deutsches Reich.

Dem Kaiserlichen General⸗Konsul in Shanghai, Dr. Focke, ist auf Grund der Reichsgesetze vom 4. Mai 1870 §. 1 und vom 6. Februar 1875 §. 85 für seinen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.

Königreich Preußen⸗

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Roetger bürt Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und Direktor er Abtheilung für Domänen im Ministerium für Landwirth⸗ chaft, Domänen und Forsten,

den Landgerichts⸗Direktor Schulze in Bromberg zum Präsidenten des Landgerichts in Conitz,

den Regierungs⸗Rath Albert Ferdinand Böttcher zu Berlin zum Ober⸗Regierungs⸗Rath und Regierungs⸗Ab⸗ theilungs⸗Dirigenten, und

den Gerichts⸗Assessor Richter zum Amtsrichter zu er⸗ nennen; sowie

dem Landrath Olearius im Kreise Reichenbach und dem Landrath von Knebel⸗Doeberiz im Kreise Neu⸗ laaeh den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu ver⸗ eihen.

FGEEEEEEEEREEnmnn

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberpfarrer Sior am Dom 2 Havelberg zum Superintendenten der Diözese Havelberg⸗Wilsnack, Regierungs⸗

Bezirk Potsdam, und

den Superintendentur⸗Verweser, Pastor Otto Leopold riedemann in Greifenberg zum Superintendenten der ynode Greifenberg i. Pomm., Regierungsbezirk Stettin, zu

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Bei der Andreas⸗Realschule in Berlin ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Heinrich Alexander Bieling zum Oberlehrer genehmigt worden. 1

Dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Albert Ferdinand Böttcher ist die Stelle als Dirigent der Kirchen⸗ und Schulabtheilung bei der Regierung in Cöslin übertragen worden. .“ Ministerium für Landwirthschaft, Domäne

und Forsten.

Dem Wiesbaden ist die durch den Tod des Oberforstmeisters herrn von Graß erledigte Forstmeisterstelle Wiesbaden⸗ baden übertragen worden.

Der Oberförster von Bothmer zu Mariensee ist auf die durch den Tod des Oberförsters Glimmann erledigte Ober⸗ Bevensen, mit dem Amtssitze zu Medingen in der

rovinz Hannover versetzt worden. 8

rei⸗ ies⸗

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Hannover.

.“ Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 6 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gesangverein „Union“ zu Rawitsch gemäß §. 1 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes⸗ polizeibehörde verboten ist.

Posen, den 16. Mai 1880.

önigliche Negierang. Abtheilun ZEiman.

ANichtamtliches. Dentsches Reich

Preußen. Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag um 10 Uhr die Vorträge des Kriegs⸗Ministers von Kameke, sowie des Chefs des Militär⸗Kabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll entgegen und empfingen hierauf den Besuch Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin.

hs. Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Mit der Vertretung des Deutschen Reichs auf der in Madrid Statt habenden diplomatischen Konferenz zur Regelung der Fremdenschutzverhältnisse in Marokko ist der Kaiserliche Gesandte am Königlich spani⸗ schen Hofe Graf zu Solms⸗Sonnewalde Allerhöchst be⸗ auftragt worden.

In der heutigen (68.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß in der Zeit der Vertagung die Abgg. Dr. Zimmermann, Schopis, Wulfshein, von Kraatz⸗Koschlau, Reinecke und Dr. Techow gestorben seien. Das Haus ehrte das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. Weiter theilte der Präsident mit, daß das Mandat des Abg. Dr. Weiß wegen Beförderung erse sei, und daß vom Kultus⸗Minister ein Gesetzentwurf, betre end die Abänderungen der EE13235 Gesetze, ein⸗ gegangen sei. Darauf trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetz ntwurfs über die rganisation der allge⸗ meinen Landesverwaltung. Die Diskussion wurde zu⸗ nächst mit §. 8 begonnen, welcher lautet:

§. 8. An der Spitze der Verwaltung der Provinz steht der Ober⸗Präsident. Demselben wird ein Ober⸗Präsidialrath und die erforderliche Anzahl von Räthen und Hülfsarbeitern beigegeben, welche die Geschäfte nach seinen Anweisungen bearbeiten. ;

Der Abg. von Liebermann beantragte aus ökonomischen Rücksichten einen Zusatz, daß dem Ober⸗Präsidenten gestattet sein solle, die Beamten der Bezirksregierung, welche sich an seinem Amtssitze befinden, zu den ihm obliegenden Arbeiten heranzu⸗ ziehen. Mit diesem Antrage wurde §. 8 angenommen; ebenso ohne Debatte §. 9:

§. 9. Die Stellvertretung des Ober⸗Präsidenten in Fällen

der Behinderung erfolgt, soweit sie nicht für einzelne Geschäfts⸗

weige durch besondere Vorschriften geordnet ist, durch den Ober⸗

räsidialrath. Die Minister des Innern und der Finanzen sind

befugt. in besonderen Fällen eine andere Stellvertretung anzu⸗ ordnen.

§. 10 lautet in der Fassung der Kommission:

§. 10. Der Provinzialrath besteht aus dem Ober⸗Präsidenten,

Forstmeister Freiherrn von Massenbach zu

beziehungsweise dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, aus einem von dem Minister des Innern auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Ober⸗Präsidenten ernannten höheren Verwaltungs⸗ beamten, beziehungsweise dessen Stellvertreter und aus fünf Mit⸗ gliedern, welche vom Provinzialausschusse aus der Zahl der zum Provinziallandtage wählbaren Provinzialangehörigen gewählt werden. Für die letzteren werden in gleicher Weise fünf Steill⸗ vertreter gewählt.

Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Ober⸗Präsident, die Regierungs⸗Präsidenten, die Vorsteher Königlicher Polizei⸗ behörden, die Landräthe und die Beamten des Provinzialverbandes. Der Abg. Graf Wintzingerode beantragte, an Stelle des

Alinea 1 der Kommissionsbeschlüsse das Alinea 1 der Re⸗

gierungsvorlage wiederherzustellen, weil er hohen Werth auf die

enge Verbindung des Provinzialausschusses mit dem Provinzial⸗ rath lege. Dagegen befürworteten die Abgg. von Wedell⸗Piesdorf, von Benda, Frhr. von Huene, von Rauchhaupt und der Refe⸗ rent Dr. Gneist die Fassung der Kommission, welche den

Zweck des Antrages des Grafen Wintzingerode nicht aus⸗

schließe, aber, was sich aus Zweckmäßigkeitsgründen empfehle,

der Wahl eine größere Freiheit gebe. Nach Ablehnung des Antrages Wintzingerode wurde §. 10 nach den Beschlüssen

der Kommission angenommen; ebenso ohne Debatte §8. 11

und 12, welche lauten: b

§. 11. Die Wahl der Mitglieder des Provinzialrathes und deren Stellvertreter erfolgt auf sechs Jahre.

Jede Wahl verliert ihre Wirkung mit dem Aufhören einer der für die Wählbarkeit vorgeschriebenen Bedingungen. Der Pro⸗ vinzialausschuß hat darüber zu beschließen, ob dieser Fall einge⸗ treten ist. Gegen den Beschluß des Provinzialausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichte statt. Die Klage steht auch dem Vorsitzenden des Pro⸗ vinzialrathes zu. Dieselbe hat keine aufschiebende Wirkung; jedoch dürfen bis zur Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichtes Ersatz⸗ wahlen nicht stattfinden. 1

§. 12. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder und Stellvertreter, und zwar das erste Mal die nächst⸗ größere Zahl, aus und werd durch neue Wahlen ersetzt. Die Ausscheidenden bleiben jedoch in allen Fällen bis zur Einführung der Neugewählten in Thätigkeit. „Die das erste Mal Ausschei⸗ denden werden durch das Loos bestimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. 8

Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mitglieder und Stellvertreter haben Ersatzwahlen stattzufinden. Die Ersatz⸗ männer bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeitraumes in Thä⸗ tigkeit, für welchen die Ausgeschiedenen gewählt waren.

Nach den Beschlüssen der Kommission lautet §. 13:

§. 13. Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mit⸗ glieder des Provinzialrathes werden von dem Oberpräsidenten ver⸗ eidigt und in ihre Stellen eingeführt.

Sie können aus Gründen, welche die Entfernung eines Be⸗ amten aus seinem Amte rechtfertigen (§. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht⸗richterlichen Beamten, Gesetzsamml. S. 465) im Wege des Disziplinarverfah⸗ rens ihrer Stellen enthoben werden.

Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschriften des genannten Gesetzes mit folgenden Maßgaben:

Die Einleitung des Verfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungskommissars und des Vertreters der Staatsan walt⸗ schaft erfolgt durch den des Innern.

Die entscheidende Disziplinarbehörde ist das Oberverwaltungs⸗ gericht.

Der Abg. von Liebermann beantragte, den letzten Satz zu fassen: „Disziplinargericht ist das Plenum des Ober⸗Verwal⸗ tungsgerichts“, weil eine Gleichstellung des Bezirksraths mit dem Provinzialrath erfolgen müsse. Mit diesem Antrage wurde § 13 angenommen; ebenso bis zum Schluß des Blattes ohne Debatte die §§. 14 bis 22.

Nach einer T welche der Minister des nnern unterm 14. v. M. im Einverständnisse mit dem ustiz⸗Minister erlassen hat, ist es als dem Bedürfnisse ge⸗

nügend zu erachten, wenn die Namen der gewählten Schieds⸗ männer durch die lokalen Zeitungen, beziehungsweise durch die Kreisblätter, nicht aber auch durch die Re⸗ gierungs⸗Amtsblätter bekannt gemacht werden.

Während die bisherige Rechtsprechung in der durch Gewalt oder Drohung von dem nicht verpflichteten Vater oder sonstigen Angehörigen des Schuldners erlangte Zahlung der Schuld ohne Weiteres eine Erpressung im Sinne des s. 253 des Strafgesetzbuchs erblickt hat, hat das Reichs⸗ gericht, III. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 17. März d. J. neuerdings in dieser Beziehung eine Entscheidung gefällt, nach welcher nur in dem Falle eine Erpressung vorliegt, wenn festgestelltermaßen der Schuldner insolvent ist oder andere Umstände die Realisirung der Forderung vom Schuldner selbst erschweren. Ist dagegen der Schuldner sicher, so verschafft sich der Gläubiger durch die, durch Drohung oder Gewalt von einem nichtverpflichteten Dritten erlangte Zahlung keinen Ver⸗ mögensvortheil, und es fehlt somit an einem wesentlichen Re⸗ ausgtt der strafbaren Erpressung.

Der Königlich spanische Gesandte am iesigen Aller höchsten Hofe, Graf von Benomar ist nach erlin zurück⸗ gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Oldenburg,