1880 / 117 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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RNielsen in Sönderho auf Fanö in Dänemark, Be⸗

8 an hiesiger Gerichtsstelle, wozu beide Parteien

1“ Die Wahrnehmungen, welche bei der Handhabung dieser Vor⸗

schriften, namentlich auf dem Gebiete der katholischen Seelsorge gemacht sind, haben den Gedanken an eine Milderung der gesetz⸗ lichen Bestimmungen nahe gelegt, nicht nur um Fehlgriffen der Lokalbehörden mit Erfolg zu begegnen, sondern um von vorn⸗ herein die Anwendung der Strafvorschriften mit den wohlverstandenen

nteressen des Staats in Einklang zu setzen. Es darf in dieser Zäteaaf beispielsweise auf die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses vom 7. Februar c. Bezug genommen werden.

Das Mittel für eine derartige Behandlung der Angelegenheit bietet der Artikel 9. Danach wird die Frage, ob bei Zuwider⸗ handlungen gegen die Vorschriften der obenbezeichneten Gesetze straf⸗ rechtlich einzuschreiten oder von einer Anwendung der Strafbe⸗ stimmungen abzusehen ist, in erster Linie nicht mehr von den mit der Erforschung und Verfolgung strafbarer Handlungen betrauten Behörden, sondern von dem höchsten Verwaltungsbeamten der Provinz abhängig gemacht und hierdurch Raum für eine staatsrechtliche und Foliatsche Erwägung des jedesmal vorliegenden konkreten Falls ge⸗

affen.

Art. 10. Daß die geistlichen Genossenschaften, welche sich aus⸗ chließlich der Krankenpflege widmen, eine von der grundsätzlichen usschließung des katholischen Ordenswesens aus der Monarchie abweichende Behandlung rechtfertigen, ist bereits bei Erlaß des Gesetzes vom 31. Mai 1875, betreffend die geistlichen Orden und Kongregationen der katholischen Kirche, anerkannt worden. Die Motive zum §. 2 l. c. heben ausdrücklich hervor, daß jene Genossen⸗ schaften wegen ihrer rühmenswerthen Leistungen, insbesondere in den letzten Kriegen, eine Ausnahmestellung verdienen, und daß sie eine solche auch gestatten, weil es nach den gemachten Erfahrungen eine

welchen anerkannt werden darf, daß sie Krankenpflege gehalten haben.

drei Richtungen vor:

1) Für die Zwecke geistlichen Genossenschafte gefunden haben, Genehmigung statthaft sein. 1 dürfn ankenpflegern Genüge geschaffen und für die⸗ jenigen Ortschaften, welche vor dem Sommer 1875 noch nicht in Besitz ron kongregationistischen Krankenpflege⸗Einrichtungen waren, eine in den betheiligten Kreisen als Unbill empfundene Ungleichheit beseitigt. Der Begriff „Krankenpflege“, welcher wegen seiner technischen

Ausführung des Klostergesetzes zu Zweifeln An⸗ nd der, wenn

licher

nach opferwilligen Kr

2) Unbestimmtheit

laß gegeben hat, u Wartung von ärztlich behandelten, siechen oder gebrechlichen beschränkt bleibt, die Wirksamkeit der Orden der Bethätigung der ch

werden.

3) Eine dritte Erweiterung soll endlich hinsichtlich der Pflege und Unterweisung von Kindern eintreten, welche sich

die

bei

schulpflichtigen Alter befinden.

Mit Rücksicht hierauf hat das Gesetz den Fortbestand derjenigen klösterlichen Niederlassungen freigegeben, welche bei seiner Publikation in Preußen vorhanden waren, sofern sich ihre Thätigkeit auf die Krankenpflege beschränkt.

Der Art. 10 schlägt eine Erweiterung dieser Konzession nach

der Krankenpflege soll hinsichtlich solcher n, welche schon jetzt in Preußen Aufnahme Errichtung neuer Niederlassungen mit staat⸗

ristlichen Nächstenliebe ausschließt, soll speziell auf die Pflege und Unterweisung ron Blinden, Tauben, Stummen und Idioten, sowie von gefallenen Frauenspersonen ausgedehnt

Auch nossenschaften vor Erlaß des Gesetzes reichen Spielschulen geübte

Thätigkeit liegt wesentlich auf dem Boden der caritas, sie

hat sich insbesondere an Orten mit starker

sich in den Grenzen der

Damit wird dem Bedürfniß

er, wie bisher, auf die eigentliche schen Personen von wichtigen Gebieten

noch nicht im diese von den geistlichen Ge⸗ vom 31. Mai 1875 in zahl⸗

industrieller Bevölkerung bewährt und ist nach Lage der lokalen Ver⸗ hältnisse nicht überall durch andere Veranstaltungen zu ersetzen ge⸗ wesen. Ihrer Freigabe als einer Nebenbeschäftigung für solche weibliche Genossenschaften, welche sich der Krankenpflege widmen, dürfte kein durchgreifendes Bedenken entgegenstehen.

Art. 11. Der §. 13 des Regierungsentwurfs zum Gesetz vom 20. Juni 1875 über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden hatte den Vorsitz in dem Kirchenvorstande dem Pfarrer, in Filial⸗, Kapellen⸗ ꝛc. Gemeinden dem Geistlichen der⸗ selben überwiesen. Maßgebend war hierfür die Erwägung gewesen, daß die nothwendige Geschäftskenntniß den genannten Personen in höherem Maße als den übrigen Mitzliedern des Kirchenvorstandes beiwohne, und daß die Berufung des Pfarrers zur Stellung eines Vorsitzenden dem Zustande entspreche, wie er in dem bei Weitem größeren Theile der Monarchie schon damals bestand.

Dieser Vorschlag fand nicht die Billigung des Landtags. Mit Rücksicht auf die kirchenpolitische Situation wurde es nicht für ge⸗ rechtfertigt erachtet, dem Geistlichen den Vorsitz in dem Kirchen⸗ vorstande zu übertragen. Das Gesetz (§. 12) erhielt in Flge dessen eine Fassung, welche den Pfarrer, bezw. den Geistlichen für rechtlich unfähig zum Vorsitz erklärt.

Die erhoffte Rückkehr friedlicher Verhältnisse und der Wegfall derjenigen Voraussetzungen, welche dem §. 12 cit, in seiner gegen⸗ wärtigen Fassang zu Grunde liegen, wird die Möglichkeit bieten, eine der amtlichen Stellung des Pfarrers entsprechende Abänderung der bezeichneten Vorschrift nach Maßgabe der früheren Regierungs⸗ vorlage in Aussicht zu nehmen, ohne die staatlichen Interessen zu gefährden. Die näheren Modalitäten sind zweckmäßig Königlicher Verordnung vorzubehalten.

Reihe von klösterlichen Niederlassungen der gedachten Art giebt, von —= n2

*& N9 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

Deffentlicher

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken

Prrußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin SsW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

8

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

8585 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete] 7. Literarische Anzeigen.

In der

8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

beilage.

R

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

8—

Börsen-

* 85

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[11515] Oeffentliche Ladung. Der Trainsoldat, Oekonom Johann Christian Kottlack, am 25. Juli 1846 zu Mehlen, Kreis Guben, geboren, zuletzt im Strafgefängniß zu Plötzen⸗ see internirt gewesen und der jetzige Aufenthalt unbekannt, wird beschuldigt, als beurlaubter Re⸗ servist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der ehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf nordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 5. Juli 1880, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst, Haus⸗ oigteiplatz 14, zur Hauptverhandlung Bei nentschuldigtem Ausbleiben wird dersel er nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Bernau ausge⸗ stellten Erklärung verurtheilt werden. Berlin, den 1. Mai 1880. Goßlau, i. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Subhastationen, Aufgebote, Vo 8 ladungen n. dergl.

1128761* Subhastationspatent, Aufgebot und öffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma S. Oellgaard & Thoersen Hamburg, Klaͤgerin, wider den Schiffer Th.

klagten, wird auf Antrag der ersteren auf Grund Urtheils hiesigen Amtsgerichts vom 9. September 1879 wegen deren Forderung von 4506 24 nebst Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung in die im hiesigen Hafen liegende dänische Schooner⸗ brigg Ema, nach Angabe der Klägerin Eigenthum des Beklagten, durch öffentliche Subhastation an⸗ geordnet.

Die Schoonerbrigg hat ihren Heimathshafen in Sönderho auf Fanö und ist vermessen zu einer Tragfähigkeit von 10688/100 Tons. Verkaufstermin 8 8 Freitag, den 13. August 1880,

1 Vormittags 11 Uhr, und Kaufliebhaber geladen werden.

Alle, welche an dem Schiffe Eigenthums⸗, Näher⸗, Pfand⸗, fideikommissarische, lehnsrechtliche oder sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder Realberechtigungen zu haben ver⸗ meinen, werden aufgefordert, ihre Rechte bei Mei⸗ dung des Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber in demselben Termine anzumelden.

Mit dem Schiffe gelangt auch das gesammte Zu⸗ behör zum Verkauf. Das darüber aufgenommene Inveatar kasn auf hiesiger Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen werden.

Dem Beklagten wird jede Verfügung über das Schiff nebst Zubehör, insbesondere die Veräußerung, Belastung oder Verpfändung hiermit untersagt.

Die eüetrnund dieser Verfügung an den Beklag⸗ ten, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, geschieht öffentlich, sowohl durch Anheftung einer beglaubten Abschrift an die Gerichtstafel als durch zweimalige Einrückung in die Harburger Anzeigen 29 einmalige Einrückung in den Deutschen Reichs⸗

nzeiger.

In gleicher Weise wird derselbe zugleich als alleiniger Administrator der Aktiengesellschaft „Skonnertbriggen Ema's Rhederi“ in Sönderho auf Fanöë in Rücksicht auf deren etwaigen Rechte an dem Schiffe geladen.

Harburg, den 18. Mai 1880. 8 Königliches Fhuegertct III . ez. Z1““ Fleichlautons:

Rehkuh, 8 A. G. Sekr., Gerichtsschreiber.

112892]1 Zwangsversteigerung. In Sachen des Schuhmachermeisters Heinrich erbst zu Lobach, Imploranten, gegen den Brink⸗ tzer Wilhelm König zu Bevern, Imploraten, we⸗ gen Forderung, ist die Beschlagnahme des Brink⸗ tzerwesens Nr. assec. 63 nebst Zubehör, sowie der dem Schuldner nach der Separation zugefallenen 4 Grundstücke:

litär⸗

e auf Grund

am Borberge Nr. Ruthen, 1 am Liedberge Nr. 749 zu 2 Morgen 7 Ruthen, .in der Allereheimer Grund Nr. 807 zu 2 Mor⸗ gen 50 Ruthen, durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage verfügt, auch dieser Beschluß in das Grundbuch eingetragen.

488 zu 2 Morgen 95

2

führten Immobilien ist Termin auf den 28. August v. J. Nachmittags 3 Uhr, anberaumt.

Kauflustige werden zu diesem Termine hiermit eingelaben. Zugleich werden die hypotbekarischen Gläubiger hierdurch aufgefordert, die Hypotheken⸗ briefe im Versteigerungstermine zu überreichen.

Es wird bemerkt, daß die Versteigerungsbedingun⸗ gen und der Grundbuchauszug in den letzten 2 Wochen vor dem Tage der Versteigerung einge⸗ sehen werden können, auch einer Besichtigung der demnächst zu versteigernden Grundstücke nichts im Wege steht.

Jeder Bieter ist auf Verlangen eines Betheilig⸗ ten verpflichtet, nach Vorschrift des §. 52 der Sub⸗ hastationsordnung vom 10. Juli 1879 für die Er⸗ füllung seiner Verbindlichkeiten Sicherheit bis zu 10 % seines Gebots zu leisten.

Holzminden, den 11. Mai 1880.

Herzogliches Amtsgericht. Schünemann.

[12872] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4014. Metzger Joseph Kupferer in Staufen, vertreten durch Anwalt Karl Mayer dahier, hat gegen den Metzger Johann Krieg von Kohlberg bei Neuffen, z. Zt. an unbekannten Orten, bei dem Großh. Landgericht Freiburg, Civilkammer III., wegen Vertragsauflösung Kiage erhoben, mit dem Antrage, den zwischen beiden Theilen am 6. Novem⸗ ber 1879 abgeschlossenen, zum Grundbuche der Stadt⸗ gemeinde Staufen Band XV. Nr. 75 Seite 163 eingetragenen Liegenschaftskaufvertrag wegen Nicht⸗ erfüllung Seitens des Beklagten, welchen Kläger mit der Aufforderung, einen bei dem Landgerichte Freiburg zugelassenen Anwalt zu bestellen, in den vom Vorsitzenden auf Donnerstag, den 16. September 1880,

Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termin ladet, für aufgelöst zu erklären. Hiervon geschieht Zustellung an den Beklagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, mittelst dieser öffent⸗ lichen Bekanntmachung. Freiburg, den 15. Mai 1880. Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts Freiburg. 8 Dr. Harden, Sekretär.

112898] Oeffentliche Zustellnnng.

Der Museumbesitzer Hermann Mellini zu Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Ascher, klagt gegen den Museumsbesitzer Carl Thiele, früher zu Hannover, aus einem Wechsel vom 11. Februar 1880, gezogen vom Kläger auf Be⸗ klagten, lautend über 1500 und zahlbar am 30. März 1880, mit dem Antrage, den Beklagten mittelst sofort vollstreckbaren Urtheils zur Zahlung von 1518 80 nebst 6 % Zinsen seit 2. April 1880 zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Hannover

auf Dienstag, den 29. Juni 1880,

1 Vormittags 10 Ühr, 8 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 15. Mai 1880.

Mandel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12896] Oeffentliche Zustellung.

Ida Auguste, geschied. Heutschel, geb. Exner, zu Zwickau, vertreten durch den Rechtsanwalt Clauß daselbst als Prozeßbevollmächtigten, klagt gegen den Bäcker Julius Hermann Hentschel, früher in Zwickau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Rück⸗

Zur öffentlichen Versteigerung der oben aufge⸗ crichte zugelassenen

in der Hugo Uhde’'schen Gastwirthschaft zu Bevern

Prozeßkosten zu tragen, mündlichen

Zwickau auf den 15. Oktober 1880, Vormit mit der Aufforderung,

Auszug der Klage bekannt gemacht. Zwickau, den 19. Mai 1880.

Civilkammer I.

Die Mehlhandlung S. A. Krämerstraße Nr. 17, kl Sylvester und Rosalle, Nowicki'’schen Eheleute, unbekannten für geliefertes Mehl von 254 seit dem 7. März 1869 mit dem urtheilung der Beklag en

geb.

An

Amtsgericht zu Schrimm den 14. Juli 1880,

auf Vormitta

Auszug der Klage bekannt gemacht. Schrimm, den 15. Mai 1880. Gaebler,

bert von Fischerbach, z. Zt. gegen den ledigen Joseph Klausma bach, z. Zt. an unbekannten Orten a

85 71 und 4 % Zinsen vom 1862, und ladet den Beklagten z Verhandlung des Rechtsstreits

Montag, den 28.

[12881] Oeffentliche Zustellun

Der Klempner Heinrich Voß bei zu Brackel, Kreis Dortmund, klagt g frau Emilie Voß, geborene Hesse, d unbekannt, wegen heimlichen, seit Monat März 1876 mit scheidung und ladet die Beklagte Verhandlung des Rechtsstreits Sühne vor das Königliche mund, Zimmer Nr. 21 auf den 28. Juni 1880, Vormitta

Auszug der Klage bekannt gemacht.

[12871]

burg, vertreten durch Anwalt Karl weiler, z. Zt.

Großh. Landgerichte Freiburg, von einer Unterpfandsschuld im 2173 57 min pr. 981 74 nebst 5 % Verfalltag und für gelieferte Kaufpreis mit 1725 48

nebst schuldet und den Antrag hener

stellen, in den vom den 21. September bestimmten Termin ladet,

a. in der Deimke Nr. 5 zu 105 Ruthen

gabe des eheweiblichen Einbringens mit dem An⸗

träge zu verurtheilen.

trage auf Verurtheilung des Beklagten, ihr Ein⸗ bringen mit 600 nebst Verzugszinsen zu 5 % von Zustellung der Klage an zurückzuzahlen und die und ladet den Beklagten zur Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu

einen bei dem gedachten Ge⸗ Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Blome, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

1128941 Oeffentliche Zustellung. Anerbach zu Posen, agt gegen die Bäcker

früher in Posen, Aufenthalts, wegen einer Restforderung nebst 6 % Zinsen

zur Zahlung dieses An⸗ spruchs und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1128741 Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4617. Der Branntweinbrenner Georg in Sulzbach, klagt

Forderung aus Darleihen vom 28. Juli 4. August 1861 mit dem Antrage auf Zahlung von

und 42 86 und 4 % Zinsen vom

vor

herzogliche Amtsgericht zu Wolfach auf

uni 1880, Vormittags 9 ½ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

b Hässig, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

böswilligen Verlassens dem Antrage auf Ehe⸗

zum Zwecke Amtsgericht zu Dort⸗

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Wilms, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

hat gegen den Bäcker Jakob Küchlin von Wolfen⸗ an unbekannten Orten, bei dem Civilkammer I., Klage erhoben, wonach Letzterer dem Ersteren den

auf Martini 1879 verfallenen Ter⸗ Zins seit dem 24 Säcke Mehl den

un 3 estellt, den Beklagten, welchen Kläger mit der Aufforderung, einen bei dem Landgerichte Freiburg zugelassenen Anwalt zu be⸗ Vorsitzenden auf Dienstag, 1880, Vormittags 8 ½ Uhr, zur Zahlung obiger Be⸗

Hiervon geschieht Zustellung an den Beklagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, mittelst dieser öffentlichen Bekanntmachung. 8

Freiburg, den 7. Mai 1880. Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts Freiburg.

Dr. Harden.

1128691 Oeffentliche Zustellung

Der Parzellist Hans Carstensen in anger⸗ schild, Kläger, vertreten durch den Herrn Rechtsan⸗ 8 walt Meyer hies. hat wider den Augnst Petersen, Verklagten, zuletzt in Gangerschild, jetzt unbekannten 8 Aufenthalts, bei dem hiesigen Königlichen Amts⸗ gericht unter dem 5./8. d. M. klagend vorgetragen:

„Verklagter schulde ihm an Kost⸗ und Logisgeld für die Zeit vom 1. November v. Js. bis 1. Mai d. Js. nach dem unter ihnen vereinbarten Jahres⸗ betrag von 312 die S gebeten, den Schuldner zur Zahlung dieses Be⸗ trages zu verurtheilen und das Erkenntniß für vor⸗

tags 9 Uhr,

——

Szelaskiewiez, jetzt leb streit ladet Kläger den Verklagten zu dem von hiesigen Königlichen Amtsgericht auf

angesetzten Termin, welches zum Zwecke der öffent⸗

Kappeln, den 12. Mai 1880. Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts Haan.

(12875] Oeffentliche Zustellung.

Die Susanna Bienek, geborene Kremser, wohnhaft zu Roesnitz, durch den Rechtsanwalt gegen ihren Ehemann, Gottlieb Bienek aus Rzetzütz, welcher vor länger als einem Jahre nach Rußland ausgewandert und dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen böswilliger Verlassung, Versagung des noth⸗ dürftigen Unterhalts, grober Mißhandlung und Nachstellung nach dem Leben mit dem Antrage, die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne be⸗

gs 9 Uhr. dieser

8

Hil⸗

nn von Sulz⸗ bwesend, wegen und

28. Juli 1862

4. August mündlichen das Groß⸗

ur 6 allein schuldigen Theil zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die IIte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor auf den 10. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ratibor, den 18. Mai 1880.

1 Marettek, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12889] Bekanntmachung.

Am 15. November 1869 ist zu Ober⸗Görisseiffe der Häusler und Handelsmann Johann Gottlieb Bachmann von dort, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben und hat angeblich als seine alleinigen gesetzlichen Erben:

a. seine Ehefrau Johanne Caroline, geborene Senftleben in Ober⸗Görisseiffen,

b. die Enkelkinder des einzigen vorverstorbenen Bruders seines Vaters: 1) den Gerichtsschreiber Heinrich Bachmann,

g.

Wittwe Mann egen seine Ehe⸗ eren Wohnort

zur mündlichen der

gs 11 Uhr.

Oeffentliche Zustellung. 2) E““ Karoline Ludewig, geb. Nr. 3815. Kunstmüller Ambros Merk in Frei⸗

Beide in Ober⸗Görisseiffen, hinterlassen.

Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des Been und Handelsmanns Johann Gottlieb Bachmann nähere oder gleich nahe Erbansprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche spätestens in dem auf

den 17. September 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Erbbeschei⸗ nigung dahin ausgestellt werden wird, daß die oben ad a. und b., 1 und 2 gedachten Personen als allei⸗ nige Erben des genannten Erblassers ausgewiesen

nd. Löwenberg, den 13. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. gez. Landau.

Mayer dahier,

Betrage von

Verzugszinsen

[12859]

Summe von 156 ℳ, und

läufig vollstreckbar zu erklären. 8 Zur müadlichen Verhandlung über diesen Rechts⸗

Vormittags 11 Uhr, 3

lichen Zustellung an den Verklagten hiermit bekannt gemacht wird. 5

Kreis Leobschütz, vertreten Szczasny zu Cosel, klagt 8 den ehemaligen Gärtner

stehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den

Aufgebot.

In Sachen des Schiffers Heinrich Helmcke in Jork, jetzt in Borstel, Klägers, gegen den Schlosser⸗ meister Otlo Walther in Jork, Beklagten, wegen

orderung, soll die auf Anordnung des unterzeich⸗ neten Gerichts gepfändete, dem Beklagten Walther ehörende, in der s. g. Bürgerei zu Jork unter Hausnummer 70 belegene, im Osten von P. von Riegen Erben, im Westen von Eigenwohners Georg Eisen, im Süden von Eigenwohners Diedrich Kelting Grundstücken und im Norden von der Stade⸗Francdper Chaussee begrenzten Eigenwohner⸗ stelle, bestehend aus:

1) einem Wohnhause in Fachwerk erbaut und mit Ziegeln gedeckt, enthaltend 4 Stuben, 2, Kammern, 3 Alkoven und Bodenraum, 12,87 m lang, 8,17/m breit, versichert in der „Bremen⸗Versenschen Brandkasse zu 8100 ℳ, 2) einer Scheune Schmiede massiv ge⸗ baut, 5,75 m lang, 5,25 m breit, versichert in derselben Kasse zu 300 ℳ, 3) einem Baumhofe hinter dem Hause, verzeich⸗ naet im Flurbuche von Jork, Art. 54, Karten⸗ latt 4, Parz. 83, groß 3,07 a, einschließ⸗ lich der Fläche, auf welcher die vorgenannten Gebäude stehen, 4) einer halben Ruthe Begräbnißplatz auf dem neuen Kirchhofe in Jork, 3 5) einem Platze auf dem alten Kirchhofe zu Fort dessen Größe nicht angegeben werden ann, 6) einer Manns⸗ und Frauenbank in der Kirche

E111bI1

ein dem auf Sonnabend, den 3. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, auf hiesigem Amtsgerichte anstehenden öffentlich meistbietend verkauft werden.

Zugleich werden Diejenigen, welche an den vorbe⸗ nannten unbeweglichen Gegenständen Eigenthums⸗, Näher“⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, solche Rechte in dem vorge⸗ nannten Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Der Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag an die hiesige Gerichtstafel bekannt gemacht werden.

Jork, den 6. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht II. gez. Erxleben. Zur Beglaubigung: Huck, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Jork.

Termine

112858] Verkaufsanzeige und

Aufgehot. 8

In Sachen des Schuhmachers Johann Brandt in Lühe, Klägers, wider den Eigenwohner J. J. Mählmann in W. Jork, Beklagten, wegen Forde⸗ rung, soll die auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ gerichts Jork, Abthl. II., vom 27. April 1880 in Pfand genommene, in Westerpark unter Hausnummer 201 belegene Eigenwohnerstelle des Beklagten, be⸗ grenzt im Osten von Schlossermeisters und Eigen⸗ wohners Rittzen, im Westen von Hausmanns Jab Giese Grundstücken, im Norden von der Stade⸗Fran⸗ coper Charnstes und im Süden von dem sog. Minne⸗ wege, bestehend aus:

1) einem Wohnhause, 38 Fuß lang, 30 Fuß breit, in Fachwerk erbaut und mit Dach⸗ ziegeln gedeckt, enthaltend 2 Stuben, 3 Kam⸗ mern, 1 Küche, 1 Unterkeller, Vorder⸗ und Hinter⸗Diele und einen über das ganze Haus sich erstreckenden Bodenrauunm, einem Stalle hinter dem Hause, 22 Fuß lang und 11 Fuß breit, in Fachwerk erbaut und mit Dachsteinen gedeckt, einem Obsthofe, vor, neben und hinter dem Hause belegen, Art. 132, Kartenblatt 3, Parzellen Nr. 98, 981, 99 der Jorker Feld⸗ mark, 77,10 Ar groß, einschließlich des Grundes, auf welchem die vorbezeichneten Gebäude stehen, den angeblich zu der Stelle gehörenden Kirchen⸗ und Begräbniß⸗Plätzen, nämlich einer Bankstelle in der Kirche zu Jork, und 2 Plätze auf dem alten, und 1 Platz auf

ddem neuen Kirchhofe zu Jork,

in dem auf Montag,

den 3. Juli 1880, 10 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter⸗ mine öffentlich meistbietend verkauft werden, zu welchem Kaufliebhaber damit eingeladen werden.

Zugleich werden alle, welche an den vorbenaunten unbeweglichen Gegenständen Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Rechte in dem vorbenannten Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht ver⸗ loren geht.

Der Ausschlußbescheid soll nur durch Anschlag an die hiesige Gerichtstafel veröffentlicht werden.

Jork, den 6. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht. II. gez. Erxleben. 12 Zur Beglaubigung: Huck, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts Tork.

112902) Verkaufsanzeige. *²* In Sachen, betreffend den Konkurs der Glaͤubiger des Schlachters Karl Lederhaus zu Hildesheim, in specie die Subhastation der zur Reihebürgerstelle, Haus Nr. 136, zu Salzdetfurth. gehörigen, in der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Gemeindebezirks Salz⸗ detfurth unter Artikel Nr. 137 bezw. des Gemeinde⸗ bezirks Wesseln unter Artikel Nr. 61 eingetragenen

Grundgüter ist der Verkaufstermin auf

Freitag, den 2. Juli 1880, Mittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt. Die zu verkaufenden Grundstücke sind näher: die in der Gemarkung Salzdetfurth gelegenen: 1) Garten am Tannenberge, Kartenblatt 7, Par⸗

2) Garten im Orte, Kartenblatt 10, Parzelle 14, groß 44 qm,

3) Garten am Sothenberge, Kartenblatt 11, Parzelle 7, groß 2 a 99 qm, 8

4) Hofraum und Hausgarten im Orte, Karten⸗ blatt 11, Parzellen 48 und 49, groß 2 a 01 qm und 1 a 97 qm.

Auf der Parzelle 48 steht das Bürgerhaus

G mit Hintergebäuden, worin Stallung und üche.

Im Wohngebäude sind 3 Stuben, 5 Kammern,

Küche, Keller und Bodenraum.

5) Antheil an Artikel Nr. 312 (Forstinteressen⸗ ten⸗Genossenschaft) und 313 (Reiheleute⸗ Genosseaschaft),

6) Hausgarten am Sothenberge, Kartenblatt 11, Parzelle 50, groß 95 qm,

7) Acker auf dem Kampe, Kartenblatt 14, Par⸗ zelle 60, groß 11 a 62 qm.

Ferner die in der Gemarkung Fünfberge ge⸗ legenen:

8) Acker auf den vorderen Birken, Karten⸗ blatt 5, Parzelle 126, groß 29 a 92 qw,

9) Acker über dem Papenkopfe, Kartenblatt 5, Parzelle 208, groß 25 a 01 qm,

10) das in der Gemarkung Wesseln auf dem Linderfelde gelegene Stück Ackerland, Karten⸗ blatt 6, Parzelle 26, groß 13 a 69 qm.

G Aufgebot.

Alle, welche an den vorgenannten Grund⸗

stücken Eigenthums⸗, lehurechtliche, fidelkommissa⸗ rische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, ins be⸗ sondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche Rechte in dem obigen Termine anzumelden, bei Meidung des Rechtsnachtheils, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Grundstücke verloren geht. Hildesheim, den 4. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. Leonhardt.

8en Aufgebot. Auf Antrag des Schiffers Hinrich Janssen zu Friedrich⸗Augusten⸗Grode wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß etwaige frühere Verpfändungen des jetzt dem Antragsteller, vorher dem Schiffer Johann Ulrichs Eden zu Spiekeroog zustehenden, zu Spieke⸗ roog heimathlichen Schiffs „Catharina“, Unter⸗ scheidungssignal K. F. v. G. spätestens in dem auf Mittwach den 7. Juli 1880, 10 Uhr Vormittags, damit anberaumten Aufgebotstermine hier anzu⸗ melden sind. Der Gläubiger, welcher die Anmeldung unter⸗ läßt, verliert sein Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern, welche in das Schiffsregister werden eingetragen werden. Emden, den 17. Mai 1880. 8 Königliches Amtsgericht. I. 8 (gez.) Hacke, Beglaubigt: Bauersfeld, Gerichtsschreiber.

öe Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Hennecke hat das Aufgebot der Urkunde vom 7. Juni 1843, aus welcher für den Land⸗ und Stadtgerichtsdirektor Rocholl zu Hamm auf den Grundstücken des Landwirths Her⸗ mann Tünnemann zu Sönnern im Grundbuche von Hilbeck Band 48 Blatt 189 Abtheilung III. Nr. 1 zufolge Verfügung vom 27. Juni 1843 eine Dar⸗ lehnsforderung von 180 Thalern eingetragen ist, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 2. September 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Werl, den 3. Mai 1880.

8 Königliches Amtsgericht.

1I Aufgebot.

Am 25. März 1879 ist beim Dorfe Loppow, Kreis Landsberg a. W., die Leiche eines unbelannten, etwa 60 Jahre alten Mannes aufgefunden worden, in dessen Rocktasche sich ein rothes Notizbuch mit den auf die Innenseite des Deckels geschriebenen Worten:

„Christian Seilmann in Leipzig“ befand. Auf Antrag des Eigenthümers August Tei⸗ chert zu Loppow, welcher dem 64 10 betra⸗ genden Nachlasse des Verstorbenen zum Pfleger be⸗ stellt worden ist, werden die unbekannten Rechts⸗ nachfelger des vorbezeichneten Erblassers aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den

24. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr⸗ vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls der landesherrliche Fiskus für den rechtmäßigen Erben angenommen, ihm als solchem der Nachlaß zur freien Verfügung verabfolgt und die erst nach geschehener Ausschließung sich meldenden Erben alle seine Handlungen und Verfügungen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rech⸗ nungslegung, noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vor⸗ handen wäre, zu begnügen verbunden sein sollen.

Landsberg a. W., den 28. April 1880

Königliches Amtsgericht.

dO anberaumten Termin anzumelden und das Spar⸗

112881l Aufgebot.

Der Kaufmann Franz Kerkhoff gt. Kugel zu Büderich hat das Aufgebot der Urkunde vom 10. Juni 1845, aus welcher für den Kaufmann Heinrich Habbes gt. Kugel aus Büderich, zu Siegen wohn⸗ haft, auf den Grundstücken des Kaufmanns Franz Kerkhoff zu Büderich Band 1 Blatt 36 Abthei⸗ lung III. Nr. 6 eine Abfindung vom elterlichen Vermögen, bestehend in 350 Thaler baar und einer Naturalabfindung, bestehend in einem Bett, einem Tisch, 6 Stühlen und einem K effer, eingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 3. September 1880, Vormfttags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Werl, den 5. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht.

12877 Aufgebot.

Als Eigenthümer des Grundstücks Wlosciejewki Hauland Nr. 8 sind die Franz und Apollonia, ge⸗ borene Schwengler, Snelka'schen Eheleute einge⸗ tragen. Apollonia Snelka ist nach dem eingereichten Todtenschein am 11. Februar 1864 verstorben. Der Franz Snelka hat das erwähnte Grundstück mittels des in Ausfertigung eingereichten notariellen Ver⸗ trages vom 12. Oktober 1865 an den Johann Ma⸗ kulowski (auch Makalowski genannt) verkauft. Die unbekannten Rechtsnachfolger der Apollonia Snelka sind diesem Vertrage nicht beigetreten. Franz Snelka ist, nach dem eingereichten Todtenscheine, am 24. Novem⸗ ber 1878 ebenfalls verstorben. Auf Antrag des Wirths Johann Makalowski zu Wlesciejewki Hauland wer⸗ den die unbekannten Erben der Apollonia Snelka, sowie alle diejenigen Personen, welche an das oben erwähnte Grundstück Eigenthumsansprüche erheben wollen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1880, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 9 vor dem Herrn Amtsrichter Gottschalk anberaumten Termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie ihrer etwaigen Realansprüche werden verlustig erklärt werden, und Johann Makulowski (oder Makalowski) als Eigenthümer in das Grundbuch von Wtosciejewki Hauland Nr. 8 eingetragen wer⸗ den wird. . 8 Schrimm, den 28. April 1880. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: 8 Gaebler, Gerichtsschreiber.

1 Aufgebot. Auf Antrag der Wittwe Stühm zu Kl. Bätzi: werden Diejenigen, welche der Kraftloserklärung des der Antragstellerin unter dem 25. Juli 1878 von der Mecklenburgischen Lebensversicherungs⸗ und Sparbank hierselbst ausgestellten, auf den Inhaber lautenden, Johannis 1881 fälligen Kapitaldepositen⸗ scheins Litt. A. Nr. 23 671 über 450 mit den zugehörigen Zinscoupons pro Antoni 1880 bis Jo⸗ hannis 1881 incl. widersprechen zu können glauben, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die gedachten Urkunden bei Vorlegung derselben unter dem Nachtheil, daß die Kraftloserklärung fercher Urkunden erfolgen wird, spätestens in dem auf den 18. Januar 1882, Mittags 12 Uhr, Zimmer 16, 1 vor uns bestimmten Aufgebotstermine anzumelden. Schwerin, den 15. Mai 1880. 1 Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. L. Maletzky, w Gerichtsschreibe

8— Aufgebot 8

Der Pfarrer Funke zu Dechsel, als Vormund des minorennen Max Wolff aus Altensorge hat das Aufgebot des verloren gegangenen, auf 55 15 jautenden und auf den Namen des Max Wolff aus⸗ gestellten Sparkassenbuches Nr. 123 der städtischen Sparkasse zu Landsberg a. W. beantragt. Der In⸗ haber Ff Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem au

den 13. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, in der Garten⸗ straße, Zimmer Nr. 1, eine Treppe hoch, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Landsberg a. W., den 14. Mai 1880.

8 Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

12893 . auf den Namen der Maria Jahn aus Herzogswaldau ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 10515 der Städtischen Sparkasse zu Bunzlau über 228 48 ist verloren gegangen und wird auf Antrag des Töpfergesell Franz Seeliger zu Herzogswaldau des Vormunds der Maria Jahn hierdurch

aufgeboten. Der Inhaber dieses Sparkassenbuchs wird aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeich⸗ neten Gericht, und zwar spätestens in dem

auf den 17. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Terminszimmer Nr. 5

8

8 Aufgebot. 8 bezirks Northeim der Frau Schlachte meister M. Frankenstein in Imbshausen am 13. Januar 1874 über eine Einlage von 100 Thalern ausgestellte Quittungsbuch Nr. 1112 ist abbanden gekommen. Auf Antrag der genannten EChefrau Frankenstein wird der Inhaber dieses Quittungsbuchs aufgefordert, spätestend in dem auf Mittwoch, den 8. Dezember 1880, angesetzten Termine seine Rechte bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden und das Ouittungs⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. 1 Northeim, den 20. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. II.

zelle 13, groß 4 a 36 am,

rkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ [erklärung dieses Sparkassenbuchs erfolgen wird.

Das von der Sparkasse der Gemeinden des Amts⸗

Bunzlau, den 14. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. III.

Antrag auf Todeserklärung des Bäckers Johann Heinrich Kuhr aus Oer gestellt. 3. Demgemäß werden der Bäcker Johann Heinrich Kuhr aus Oer und dessen unbekannte Erben und vorgeladen, sich vor oder spätestens in em au den 3. Mai 1881, Vormittags 10 Uhr, am hiesigen Amtsgerichte anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der Johann Heinrich Kuhr für todt erklärt und sein Vermögen seinen Erben ausgeantwortet wird. Recklinghausen, den 7. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht

Oeffentliche Erbvorladung. Heidelberg, Baden: Martin Reiffel, von Heidelberg, ist zur Erbschaft seines am 15. Ja⸗ nuar 1880 verstorbenen Vaters Georg Leonhard Reiffel, Wittwer und Privatmann dahier, berufen. Derselbe ist im Jahre 1870 heimlich entwichen und es ist dessen Aufenthaltsort unbekannt. M. Reiffel wird daher mit Frist von

drei Monaten 1 mit dem Bedeuten vorgeladen, daß, wenn er nicht in Person erscheint oder sich durch einen Bevollmäch⸗ tigten vertreten läßt, die Erbschaft Denen werde zu⸗ getheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Ge⸗ ladene zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr am Leben gewesen wäre. 11““ Heidelberg, den 18. Mai 1880.

Großh. Bad. Notar: Sternheimer.

[12885] Oeffentliche Erbvorladung.

Baden. Karl Jakob Schilling, geboren zu Reichartshausen am 7. August 1817, welcher an unbekannten Orten in Amerika ab⸗ wesend ist, ist an Stelle seines Vaters, Landwirth Jakob Schilling von Reichartshausen zur Erbschaft des halbbürtigen Bruders desselben, Privatmann Ludwig Schilling dahier, früher Löwenwirth in Meckesheim, mitberufen. Derselbe und bezw. seine etwaigen Rechtsnach⸗ folger, die sich als solche auszuweisen hätten, werden aufgefordert, ihre Erbansprüche binnen drei Monaten entweder persönlich oder durch einen mit legaler Vollmacht versehenen Bevollmächtigten geltend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft denen werde zu⸗ getheilt werden, welchen sie zukäme, wenn die Ge⸗ ladenen zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr am Leben gewesen wären. 8 3 Heidelberg, den 18. Mai 1880. 88 Großh. Bad. Notar Sternheimer.

8 11“

12844 In ZSachen der Königlichen Intendantur des 10. Armee⸗Corps zu Hannover, Klägerin, wider den Füsilier Heinrich Ernst Friedrich Timmermann aus Bühle, Beklagten, wegen Beitreibung einen Geldbuße, sollen auf Antrag der Klägerin folgende Grundstücke des Beklagten: 8 1) 24,90 Ar Ackerland in der Feldmark von Bis⸗ hausen, am Hüsberge belegen, Artikel Nr. 124 Kartenblattnummer 4, Parzellennummer 49 der Grundsteuermutterrolle, 1 2) 3,70 Ar Ackerland in der Feldmark von Bühle, hinterm Pfingstanger belegen, Artikel Nr. 77 Kartenblattnummer 16, Parzellennummer 64 der Grundsteuermutterrolle, im Wege der Zwangsvollstreckung in dem auf Mittwoch, den 14. Juli 1880, Morgens 10 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle hierselbst angesetzten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. Zugleich werden Alle, welche an diesen Grund⸗ stücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ kommissarische Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben in dem angesetzten Verkaufstermine anzumelden, widrigen⸗ falls für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht. Northeim, den 20. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. ETLTraumann. 1

12890) In a. betreffend die Zwangsversteigerung der Erbpachthufe Nr. VII. zu Dümmerstück ist zu Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Er⸗ klärung über den Theilungsplan, sowie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung auf Mittwoch, den 30. Juni 1880, Morgens 11 ÜUhr, 8 Termin angesetzt, zu welchem die bei der Zwangs⸗ versteigerung Betheiligten hiedurch geladen werden. Wittenburg, den 29. April 1880. 8 Großherzogliches Amtsgericht. G L. Jaffé, Gerichts⸗Aktuar.

(1289712 Aufforderung. Nr. 6320. Ida Fischer, geb. Roth, Ehefrau des Schreiners Philipp Fischer von Meersburg, ist im Jahre 1855 nach Amerika ausgewandert. Da seither keinerlei Nachricht von ihr in die Heimath gelangt ist, wird ihr aufgegeben, binnen Jahres⸗ frist ihren Aufenthalt dahier anzuzeigen, wid falls sie für verschollen erklärt würde.

hxig shn 8 112788 Edictalladungg. Der Bäcker Franz Heinrich Albring und der

Ueberlingen, den 11. Mai 1880. Großherzoglich Bad. Amtsgericht Der Gerichtsschreiber:

Wirth Johann Hermann Albring zu Oer haben den

Fromherz.

[12880]

getragen worden. Stuttgart, den 12. Mai 1880.

Bekanntmachung.

Bei dem Königlichen Ober⸗Landesgerichte dahier ist außer den in den bisherigen Bekannt machungen benannten Rechtsenwölten nunmehr auch der Justiz⸗ d.ee, I. Kl. Gauß von hier zu Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassen und in die Liste der Rechtsanwälte bei demselben ein⸗

Königl. Württembergisches Ober⸗

Traumann.