Hektor Mr. J. Newby Wilson⸗Ulverstone für den 2 jährigen Deer⸗ hound „Oscar“ (Nr. 576). Außerdem wurden noch zahlreiche an dere
Preise vertheilt.
Die größte Meerestiefe ist, nach den bisherigen Messungen, vom Kapitän Belknap von dem Vereinigten Staaten⸗Schiff „Tus⸗ In dem Nord⸗Pacific, und zwar unter 44 Gr. 55 Min. nördlicher Breite und 152 Gr. 26 Min. westlicher b der erstaun⸗ ichen Tiefe von 8513 m, also nahezu bei fünf und ein Viertel
carora“ ermittelt worden.
Länge (Greenwich) fand das Blei erst Grund bei
See)⸗Meilen.
Ein Konkurrenz⸗Ausschreiben des unstgewerbe⸗Vereins fordert die Einsendung von Ent⸗ würfen zu einem mit mäßigem Aufwand ausgestatteten Piano⸗ gehäuse im Charakter deutscher Renaissance, zu einem Kachel⸗ ofen mit oder ohne Kamin, zu einem Tafel⸗Service in Por⸗ zellan mit einfacher Bemalung, zu einem fünfflammigen Vestibüle⸗Kandelaber in Bronze oder bronzirtem Metall, zu einem silbernen in Flachrelief oder Gravirung dekorirten Eßbesteck und zu einer gemalten Decke für ein Herrenzimmer mit naturfarbenem Eichen⸗ Meublement auf. Die Aufgaben, für deren beste Lösungen der Verein je zwei Prerse in Beträgen von 40 — 150 ℳ aussetzt, sind der Mehr⸗ zahl nach arf Antrag und unter Mitwirkung von Industriellen der betreffenden Branchen aufgestellt, so daß die prämtirten Entwürfe auch zur Ausführung gelangen dürften. Letztere sind, mit Motto oder Monogramm versehen, bis zum 1. September dem Verein ein⸗ zuliefern und werden vor und nach der Beurtheilung von Seiten der Jury je acht Tage im Dresdener Kunstgewerbe⸗Museum öffent⸗ lich ausgestellt werden.
Bäder⸗Statistik.
öaa11111166 Elmen (Soolbbad, bei Gr.⸗Salze unweit Magdeburg) bis 144X“”“ Elster (Königreich Sachsen) bis 18. Mai (60 Parteien) Karlsbad *) bis 13. Mai (2620 Parteien) Neuenahr (im „Ahrthale, Rheinprovinz, zwischen Cöln und 4*“ Oeynhausen **) (Soolbad in Westfalen) bis 21. Mai (nebst 122 Durchreisenden Nrn. der Kurgäste) v1XXX“ Soden (Reg. Bez. Wiesbaden) bis 12. Mai ...... Teplitz und Schönau bis 11. Mai (Kurgäste, einschließlich der in den Badehospitälern Verweilenden)) . .... (Gesammtzahl aller Fremden 5804). Weißer Hirsch mit Oberloschwitz (Königreich Sachsen) bis 14141414*A*
*) Im Kurorte Karlsbad schloß die vorjährige Saison mit 17 980 Parteien und 24 063 Personen ab. Aus Oesterreich waren 5195 Parteien mit 6761 Personen; aus anderen europäischen Staaten 12 515 Parteien mit 16 859 Personen (darunter aus Preußen 6649 Heststet mit 8923 Personen), und aus anderen Welttheilen 270 Parteien mit 443 Personen. Unter Zurechnung jener Parteien, die in die Kurliste nicht aufgenommen sind, den im Militärbadehause untergebrachten Mannschaften sowie den im Fremdenhospital und im Israelitenhospital Aufgenommenen beziffert sich die Summe der Personen auf 24 416 (ohne Touristen und Passanten).
*) Bad Oeynhausen. Im Laufe des verflossenen Jahres wurde Oeynhausen, abgesehen von der großen Anzahl von Passanten, von 3284 Kurgästen besucht, an welche im Ganzen 61 566 Bäder verabfolgt sind. Der Besuch des Bades ist noch in keinem der vor⸗ hergegangenen Jahre ein so bedeutender gewesen, und es ist kaum zu bezweifeln, daß der Ruf der Heilquellen von Oeynhausen die Frequenz des Bader, welches schon vermöge seiner großartigen und pracht⸗ vollen Einrichtungen zu den Badeorten ersten Ranges gezählt wird, auch vermöge seiner Lage an drei großen Eisenbahnlinien von allen Seiten leicht erreicht werden kann, von Jahr zu Jahr heben wird. — Seit dem letzten Jahre hat Oeynhausen überdies mehrfache Ver⸗ besserungen erfa ren. Abgesehen davon, 28 der stattliche Kurpark im Laufe des Winters durch neue Besquet⸗Anlagen, besonders aber durch eine große Wasserleitung eine wesentliche Verschönerung erhalten, und daß an Stelle der früheren unschönen Budenreihe eine stattliche ge⸗ deckte Wandelbahn von 71 m Länge mit hübschen Verkaufshallen er⸗
Personen 3242
Dresdener
baut worden ist, sind die sämmtlichen 35 Badewannen des Sool⸗ badehauses, in welchem kräftige Bäder von 4 ¼ u. 9 prozent. gewöhn⸗ licher Soole verabreicht werden, mit Einrichtungen zur indirekten Erwärmung der Bäder versehen worden, so daß das in früheren Jahren so störend empfundene Brausen bei Erwärmung der Sool⸗ bäder durch direkt einströmenden Dampf jetzt ganz aufgehört hat. Daneben zeigen die altbewährten kohlensauren Thermalsoolquellen in Folge der im Laufe des Winters von den Bohrlöchern geführten Auf⸗ säuberungsarbeiten eine ungemein gesteigerte Entwicklung von Kohlen⸗ säure und ist insbesondere die Temperatur der ältesten Hauptquelle derartig gestiegen, daß dieselbe zur Zeit mit 23 ½ Grad R. in die Wannen des großen Thermalbades einströmt, wo sie durch Zuleitung der übrigen kühleren Thermalquellen bis auf 21 Grad R. abgekühlt
werden kann.
Die fränkischen Bäder hatten — wie das „Gothaer Tageblatt“ bemerkt — sich im Sommer des vergangenen Jahres guter Frequenz zu erfreuen. Die letzte Nummer der Kissinger Kurliste weist 11 065 Kurgäste (gegen das Vorjahr um 1311 mehr) auf, dazu noch 4676 Passanten mit Aufenthaltsdauer bis zu 7 Tagen. Bad Brückenau wurde von 851
Bad Bocklet von 320 Kurgästen und 720 Passanten besucht.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Preußische Jahrbücher. Herausgegeben von Heinrich von Treitschke. Fünfundvierzigster Band. Fünftes Heft. Mai 1880. Berlin, 1880. G. Reimer. Inhalt: Zur Geschichte des Verhält⸗ nisses von Staat und Kirche am Ausgange des Mittelalters. (Phi⸗ lipp Zorn.) — Aus dem Leben A. F. J. Thibaut's. (Dr. Karl Hugelmann.) — Die Russen in Inner⸗Asien. III. (Schluß.) (Emil Lademann.) — Die Zeitungen und die Inserate. — Zur Geschichte des preußisch⸗russischen Bündnisses. (Heinrich von Treitschke.) — Politische Correspondenz. (Das Ministerium Gladstone.)
Monatsschrift für Deutsche Beamte, Organ des preußischen Beamtenvereins, redigirt von L. Jacobi, Königl. Geh. Regierungs⸗Rath. (Liegnitz.) Grünberg i. Schl. Verlag von Fr. Weiß's Nachfolger. (Hugo Söderström.) 1880. 4. Jahrgang. 5. Heft. — Inhalt: I. Angelegenheiten des Vereins: Tagesordnung der dritten ordentlichen Generalversammlung des preußischen Beamtenvereins. Bekanntmachungen der Direktion des preuß. Beamtenvereins. Erster Jahresbericht der Magdeburger Beamtenvereinigung. Die Spar⸗ und Vorschußkasse der Beamtenvereinigung für Halberstadt und Um⸗ gegend. Begründung eines Merseburger Zweigvereins des preußischen Beamtenvereins. — II. Rechtsverhältnisse der Beamten: A. Verord⸗. nungen. B. Gerichtliche und Verwaltungs⸗Entscheidungen. C. Ab⸗ handlungen und Nachrichten über Fragen des Beamtenthums: Offener Brief. Die neuen Etats. Wohnungsgeldzuschuß und Dienst⸗ wohnung. Die Zollkreuzer. — III. Abhandlungen und Aufsätze all⸗ gemeinen Inhalts: Zur Gesindefrage. Liebet die Natur. Beiträge PHaen e ( Betgeng — Vergnügungs⸗ gesellschaften a arvereine. — IV. Vermischtes. — V. Sprechsaal. Bücherschau. Briefkasten. 8
Die vertragsmäßige Doppelwährung. Ein Vorschlag zur Vollendung der deutschen Münzreform. Von Dr. Otto Arendt. II. Deutschlands gegenwärtige Währungsverhältnisse und die beab⸗ chtigte Vermehrung der Silberscheidemünzen. Berlin, Verlag von 8— ö 1880.
ozial⸗Correspondenz (herausgegeben von Dr. Victor Böhmert und Arthur von Studnitz in Dresden). Allgemeine Aus⸗ gabe. Nr. 19. — Inhalt: Wucher und Wechselfähigkeit. — Vereine für Hebung des Irrenwesens. — Freiwillige Armuth und Kinderbettelei. — Eine Lehrlingswerkstätte für Schreinerei. — Eö ü
ie landwirthschaftlichen Versuchs⸗Stationen. Organ für naturwissenschaftliche Forschungen auf dem Gebiete der Landwirthschaft. Unter Mitwirkang sämmtlicher deutschen Versuchs⸗ Stationen herausgegeben von Dr. Friedrich Nobbe, Professor an der Königlichen Akademie und Vorstand der physiologischen Versuchs⸗ und Samencontrol⸗Station zu Tharand. (Berlin, Verlag von Wiegandt, Hempel & Parey), XXV. Band, Heft 3. — Inhalt: Berichtigung zu der Mittheilung M. von Sievers: Ueber den Stickstoffgehalt des Torfbodens. Von H. Ritthausen. — Ein Nach⸗ trag zu der Mittheilung über die Bestimmung der Eiweißstoffe und nichteeiweißartigen Stickstoffverbindungen in Futtermitteln. Von
E. Schulze. — Zur S üljauchen⸗Rieselung bei Berlin. V Alexander Müller. — Mitlbellunger aus dem agtikulturchemischen
rxmgabxs.
Kurgästen und 290 Passanten,
Laboratorium der Versuchsstation Kiel. II. Versuche zur direkten Bestimmung der Proteinstoffe in Futtermitteln. (Zweite Mitthei⸗ lung.) Von Dr. Rich. Wagner. — Ueber die Bestimmung der Holz⸗ faser und ihre Mängel. „Von Dr. C. Krauch, erster Assistent der landw. Versuchsstation Münster. — Forschungen auf dem Gebiete der Weinberg⸗Düngung. Von Dr. Paul Wagner und Dr. H. Prinz. (Ref. P. Wagner.) I.
„Der Baͤr, Illustrirte Berliner Wochenschrift. Eine Chronik fürs Haus. Herausgegeben von Ernst Friedel und Emil Dominik. Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin. Nr. 21. — Inhalt: Kurfürst Joachim I. 11“ Roman von Adolf Streck⸗ fuß. (Fortsetzung.) Die wendische Spree, oder: Von Döpenick bis Teupitz an Bord der „Sphinx“, von Theodor Fontane. — Gustav von Moser (mit Porträt). — Miscellen: Grundriß von Berlin aus dem Jahre 1648; Material für einen „historischen Atlas von Ber⸗ lin“; — Ein „Chuchen⸗Zettel anno domini 1880; — Schreeg aewer, Gedicht von Johann Meyer; — Berliner Zeughaus; — Zur elek⸗ trischen Beleuchtung Berlins; — Adreßkalender von Berlin; — Das Brunnenmonument auf der Fischerei⸗Ausstellung. — Brief⸗ kasten. — Inserate.
„Das Schiff“, Zeitung für die gesammten Interessen der Binnenschiffahrt. Nr. 8. — Inhalt: Wünsche aus dem Schiffer⸗ stande. — Ueber die Thauerei auf dem Rhein. — Die Ems⸗Schiff⸗ fahrt. — Die Vertiefung des Saarkanals und der kanalisirten Saar. — Die Wasserstraßen Oesterreichs. — Vor vierzehn Jahrhunderten. — Der Oderschiffbau. — Rhein⸗ und Donau⸗Schiffahrt. — Von der Elbe. — Elbumschlag in Laube und Tetschen. — Von der Havel. — Personalien. — Wasserbau. — Unfälle. — Liegegelder. — Vom Frachtenmarkt. — Geschäftsberichte. — Für die Binnenschiffahrt und deren Hülfs⸗Industrien wichtige Erfindungen. — Kurse. — Sub⸗ missions⸗Resultate. — Submissionen. — Inserate.
Mittheilungen des Vereins zur Wahrung der ge⸗ meinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen. 1880. Nr. 3 und 4. — Inhalt: Die Jubelfeier des 88 Präsidenten Mulvany. — Referat über die Sitzung des Aus⸗ chusses vom 17. Januar 1880. — Referat über die Sitzung des
Vorstandes vom 31. Januar 1880. — Referat über die Sitzung des Vorstandes vom 1. April 1880. — Die Beschlüsse der Eisenbahn⸗ Tarifkommission.
„Correspondenzblatt der deutschen Archive. Organ für die Archive Mittel⸗Europas. Redact.: Ob.⸗Archivar Dr. Burk⸗ chardt in Weimar. Weimar, Fr. W. Grunow. 2. Jahrg. (Nr. 6). — Inhalt: Die 4. Sekt. f. Archivwesen auf der Generalversammlung der deutschen Geschichts⸗ und Alterthumevereine. — Adf. Berger, Zu einer archivalischen Streit⸗ und Prinzipienfrage. — Rezensionen von Werken von Archivbeamten. — Personalnachrichten. — Literarische Arbeiten von Archivbeamten. — Neue historische Literatur, Zeit⸗ schriftenliteratur ꝛc. — Kleinere Mittheilungen u. A. (Karl Kletke) Handschriften des Sachsenspiegels. — K. Herquet, Cyprisches.
Notizblatt des Deutschen Vereins für Fabrikation von Ziegeln, Thonwaaren, Kalk und Cement. Im Auf⸗ trage des Vereins und unter Mitwirkung von Vereinsmitgliedern redigirt von Dr. Rudolf Biedermann. Sechszehnter Jahrgang. Erstes Heft. — Inhalt: Angelegenheiten des Vereins. Verhandlungen der XVI. Generalversammlung des Vereins. — Tagesordnung der Generalversammlung des Vereins deutscher Cementfabrikanten. — Tagesordnung der Sektionssitzung für Kalk und Cement. — Ver⸗ handlungen der III. Generalversammlung des Vereins deutscher Cementfabrikanten. — Sektion der Kalk⸗ und Cementfabrikanten. — Mittheilungen. Die freie Fachforschung vor dem Forum des deutschen Cementfabrikanten⸗Vereins. Von Dr. Erdmenger. — Berlin, 1880. Zu haben im Bureau des Vereins: Kesselstraße Nr. 7. Friedreichs Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei. Unter Mitwirkung der DDr. u. Prof. L. C. Buchner, H. Ranke, J. N. Ritter v. Nußbaum und v. Krafft⸗Ebing, her⸗ ausgegeben von Dr. C. v. Hecker, Ob.⸗Med.⸗Rath ꝛc., und Dr. A. Klinger, Ob⸗Med.⸗Rath. (Nürnberg, Fr. Kornsche Buchhandlung, 1880). 31. Jahrg. 3. Heft: Mai und Juni. — Inhalt: Ueber Asphyxie im Allgemeinen und den Tod ex vacuo. Mitgetheilt vom Herausgeber, Dr. Klinger. — Die Reichs⸗Justizgesetze und die Aerzte. Eine erläuternde Zusammenstellung der durch die Reichs⸗Justizgesetze dem ärztlichen Stande dargebotenen Aufgaben und Berührungspunkte von Dr. J. Mair, K. Bezirksarzt in Ingolstadt, I. Abtheilung (Fort⸗ setzung). — Zur Kasuistik gerichtlicher Leichenöffnungen nach eigenen Erfahrungen von Dr. Albert Weiß, K. Regierungs⸗ und Medizinal⸗
Rath in Stettin. — Referate und Rezensionen.
88 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Prrußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. L Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
— —
Oeffentlicher Anzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen
und Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.]
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[13203] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kgaufmann Albert Kinzelbach von hier, welcher flüchtig ist, ist die 8 Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. erlassen:
Es wird ersucht, denselben zu verhasten und in daß das Gefängniß des K. Amtsgerichts Stuttgart Stadt abzuliefern.
Stuttgart, den 21. Mai 1880.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen
Landgerichte.
Schoch. Zeschresövnng; Alter 40 — 45 Jahre, Größe: mittel, Statur; untersetzt, Haare: dunkelblond, grau melirt, kurz gestutzter Schnurrbart, Nase und Mund: proportionirt, Gesicht: halbvoll, läng⸗ lich, Gesichtsfarbe: gesund. Kleidung: braune eng anliegende Juppe, desgleichen Hosen, Schnallenschuhe mit Gamaschen.
[13206]
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
[13113]
Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot zum Zweck der Löschung nachstehend bezeichneter, angeblich ge⸗
beantragt haben. tilgter Hypothekenforderung: gt haben
39 Thaler — Sgr. 4 Pf. rückständige Kauf⸗ Franz Bildstein E
aufgefordert, dies hyp.⸗Buchs von Langensalza, auf der Haus⸗ 8 besitzung früher Nr. 460 dort jetzt Nr. 8h in de deae g. sasene 18 III. r. 1 — welche die Vorbesitzer, Johanne Eli⸗ sabeth, geb. Tix, und deren “ Böttcher⸗ meister Johann Christian Tix, den beiden mi⸗ norennen 8 Barthelmann, Ernst 8 August, geb. 2. März 1812 und Marie Do⸗ rothee, geb. 11. Januar 1815 mit dem Eintritt der Volljährigkeit zu gewähren und bis dahin 5 mit 5 % jährlich zu verzinsen haben, hat das unterzeichnete Amtsgericht in Langensalza in der öͤffentlichen Sitzung vom 5. April 1880 durch den unterzeichneten Amtsrichter auf Antrag des
gelder, eingetragen Vol. 7 pag. 116 des bume
dieselbe
[12099]
dessen Vorbesitzeri Kirchner, daselbst folgendes Ausschlußurtheil
a 1) die Geschwister Ernst August und Marie Do⸗ rothee Barthelmann aus Langensalza, Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, mit ihren Realansprüchen an die im Eingange dieses Urtheils bezeichnete Hypothekenforderung von 39 Thaler — Sgr. 4 Pf. rückständiger Kaufgelder nebst Zinsen, wie hiermit geschieht, auszuschließen; 2) die Kosten dieses Urtheils die Antragsteller zu tragen verbunden. 1 Langensalza, den 5. April 1880. Königliches Amtsgericht. II.
Verschollenheitsverfahren. Nr. 11 002. Die Ehefrau des Franz Bildstein,
V Balbina, geb. Beuder, von Nordrach ist ime Ausschlußurtheil. 1859 nach Amerika ausgewandert und hat Mbre⸗ keine Nachricht von sich gegeben, weshalb ihre näch⸗ sten Erben Einleitung des Verschollenheitsverfahrens
Wer über das Leben und den Aufenthaltsort der hefrau Auskunft geben kann, wird
binnen Jahresfrist welch der dem Gr. Amtsgerichte dahier anzuzeigen, widrigens „für verschollen erklärt und ihr V ihren nächsten Verwandten gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz Aüeces Offenburg, den Er. Amtsgericht. “ Der
Ediktal⸗Citation.
Es ist auf Todeserklärung des tember 1824 zu Wiesenburg geborenen, späteren
Schuhmachers Vinzent Schäfer in Langensalza und Bäckergesellen Franz Fröhlich angetragen. Der⸗
8 oll zu Wiesenburg domizilirt gewesen und seit länger denn 10 Jahren verschollen sein. Es werden deshalb der ꝛc. Fröhlich und die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb⸗ nehmer hierdurch aufgefordert, sich vor oder späte⸗
n, Wittwe Kroll, Amalie, 1 b. selbe soll zuletzt zu
stens in dem auf deren
beraumten Termine melden,
Erben sich dagegen
ee-e Aufgebot.
Auf Antrag des Grachul zu
ist, hiermit öffentlich aufgeboten.
ermögen
en würde. 20. Mai 1880.
Gerichtsschreiber:
Beller. Guhran, den 5. Mai 1880.
Oeffentli 8 am 20. Sep⸗ Seen.
klage
5. Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage.
den 18. September 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Landgericht, Civilkammer II. an⸗ 6 schriftlich oder persönlich zu d widrigenfalls der ꝛc. Fröhlich für todt erklärt, sein Vermögen aber an die sich legitimiren⸗ den gesetzlichen Erben ausgeantwortet werden wird. Melden der ꝛc. Fröhlich oder dessen unbekannte erst nach der Todeserklärung, so steht denselben in Ansehung des Vermögens das Rückforderungsrecht nur insoweit zu, oder dessen Werth noch vorhanden ist. Potsdam, den 22. Oktober 1879. Königliches Landgericht. Civilkammer II.
Bauergutsbesitzers Heinrich Gras Kraschen als Vormund des minder⸗ jährigen Gustav Emil Kühn ebenda wird das auf den Namen des Letzteren lautende Sparkassenbuch Nr. 6930 der hiesigen Kreissparkasse über 121,13 ℳ, welches dem Vormunde angeblich verloren gegangen Alle Diejenigen, velche an dem verlorenen Sparkassenbuch irgend ein Anrecht zu haben glauben, werden aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem am 2. Juli 1880, um 11 Uhr, vor dem Herrn Amtsrichter Michaelis anberaumten Termine zu melden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt und an dessen Stelle ein neues ausgefertigt werden wird
Königliches Amtsgericht.
Gegen die lichte Emilie Bredereck aus Züllichau ist die An⸗ wegen Müßigganges und gewerbsmäßiger
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
— 2
—
Unzucht aus §. 361 Nr. 5 und 6 des Reichsstraf⸗ gesetzbuchs erhoben und Termin zur ö lung über diese Anklage auf den 9. Juli d. J., Vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem Königlichen Schöffengerichte hierselbst, Zimmer Nr. 34 hiesigen Gerichtshauses angesetzt worden. Da der gegen⸗ wärtige Aufenthalt der Angeschuldigten unbekannt ist, so wird dieselbe auf den Antrag der König⸗ lichen Amtsanwaltschaft hierselbst zu dem vorbezeich⸗ neten Termine hierdurch unter der Warnung vor⸗ geladen, daß bei unentschuldigtem Ausbleiben dennoch E111“ 8 werden wird. 1 erg, den 25. März 3 nigli ’ gericht. Abtheilung V.
[13118]
Nachdem der Rechtsanwalt Johann Carl Theodor Lessing zu Freiberg verstorben und dessen Eintra⸗ gung in der Liste der bei dem unterzeichneten Königlichen Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden ist, wird dies hierdurch bekannt gemacht.
Freiberg den 19. Mai 1880.
Königliches Landgericht. Werner.
als dasselbe
Der Rechtsanwalt Justizrath Carl August Wil⸗ helm Pohlmann in Gardelegen hat in Folge seines Austritts aus dem Staatsdienste die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem hiesigen Amtsgerichte auf⸗ gegeben und ist demzufolge die darauf bezügliche Eintragung in der Liste der beim hiesigen Amts⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwalte gelöscht. Gardelegen den 20. Mai 1880. Amtsgericht. ieschmann. 8*
R : R 1 Berlin——Redacteur: Riedel
Verlag der Erxpedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen (einschließltch Börsen⸗Beilage’. (562 ½)
unverehe⸗
zum Deutschen Reichs⸗
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. Mai. Im weiteren Ver⸗ laufe der vorgestrigen (70.) es setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung mit der Diskussion des vom Abg. Zelle beantragten §. 42 a., fort. Der Abg. Richter (Hagen) wandte sich gegen die WWI des Abg. von Heppe. Derselbe scheine zu meinen, daß wenn man einmal in seinem Leben einer städtischen Behörde angehört habe, man die Un⸗ befangenheit verloren habe, in einer das städtische Inter⸗ esse berührenden Frage mitzusprechen. Ebensowenig könne man aber die volle Unbefangenheit über Fragen, welche das Polizei⸗Präsidium beträfen, Je⸗ mandem zutrauen, der selbst Mitglied des Polizei⸗ Präsidiums sei. Der Abg. von Heppe würde sich, wenn der⸗ selbe länger in Berlin gewesen wäre, überzeugt haben, daß sich nicht Alles, was das ö mache, so vor⸗ trefflich ansehe außerhalb desselben, als vielleicht innerhalb seiner Räume und daß doch ein gewisses Verlangen in stärke⸗ rem Maße als bisher vorhanden sei, Organe der Selbst⸗ verwaltung an den Befugnissen theilnehmen zu lassen, die bisher das Berliner Polizei⸗Präsidium allein gehabt habe. Es handele sich hier um eine Konsequenz in dem Ausbau der bisherigen Einrichtungen. Man sollte meinen, daß, je größer ein Gemeinwesen sei, je mehr innerhalb des⸗ selben die verschiedenen Standpunkte objektiv zur Gel⸗ tung kämen, desto größere Rechte in der Selbstverwaltung müsse man demselben geben. Jetzt wolle man den Städten nicht einmal mehr das Zustimmungsrecht zu Polizeiverord⸗ nungen einräumen, welches der kleinste Amtsausschuß auf dem Lande habe und je größer die Städte, desto mehr sollten sie zurückgesetzt werden. Die Vorschläge des Abg. Zelle blieben noch nach zwei Richtungen in der Gleichberechtigung mit den andern zurück. Danach solle einmal der Berliner Bezirksrath nur begutachtende Behörde sein ohne diejenigen Befugnisse, welche in anderen Provinzen der Provinzialrath endgiltig und selbständig entscheide. Sodann solle hier nur ein Bezirksrath gebildet werden und kein Provinzialrath darüber. Derselbe habe zwar die Befugnisse des Provinzialrathes erster Instanz, allein im Provinzialrath müsse der Ober⸗Präsident noch zwei Laien auf seine Seite bekommen, um die Mehrheit zu erhalten, im Bezirksrath brauche derselbe nur ein gewähltes Mitglied. Der Abg. von Heppe habe sein Hauptargument gegen den Bezirksrath darauf gestützt, daß derselbe nicht Aussichts⸗ instanz über die Kommune Berlin sei. Auch er wolle dem Bezirksrath nicht derartige Befugnisse einräumen, und zur Zeit sei nirgends der Bezirksrath eine Aufsichtsinstanz über die Städte. Er hoffe, daß bei der Regelung dieser Frage die Aufsichtsbefugnisse über die Städte überhaupt würden be⸗ schränkt werden. Er würde dieselben bei so großen Städten wie Berlin in die Hände legen, wo auch die Aufsichtsrechte über die Kommunalverwaltung der Provinz lägen, nämlich in das Ministerium. Der Bezirksrath eigne sich zu einer Kommunal⸗Aufsichtsinstanz, besonders in den Fällen, wo Einzel⸗ interessen den öffentlichen gegenüberständen. Derselbe solle ein Organ außerhalb des Polizei⸗Präsidiums für die gewerblichen Konzessionen, für Fabriken und sonstige Anlagen sein, die derartig schwierig und bedenklich seien, daß sie nicht zur Kom⸗ petenz des Stadtausschusses gehörten. Diese wichtigen Inter⸗ essen der Privaten sollten nicht wie bisher von einem bloßen Bureaubeamten, sondern von einem Kollegium, zu dem auch drei Männer gehörten, die ein Ehrenamt einnähmen, ent⸗ schieden werden. Auch zur Vertretung des öffentlichen Inter⸗ esses bei solchen gewerblichen Konzessionen wünsche er den Bezirksrath. Auch hier biete das Kollegium größere Garantie, als der Bureaubeamte des Polizei⸗Präsidiums. Die besondere Kenntniß, welche das Polizei⸗Präsidium sich durch technische Beamte verschafft habe, komme ja auch zur Geltung, da es im Bezirksrath vertreten sein werde. Es werde nur nicht allein entscheiden. Bei den Entscheidungen über gewerbliche Konzessionen sei die Instruktion der Sache wichtig, welche egenwärtig beim Polizei⸗Präsidium ruhe. Auch für olche öffentliche Einrichtungen, welche die Stadt nicht gus eigenem Rechte zu treffen befugt sei, z. B. Fragen über Wochenmärkte, Markthallen, Schlachthäuser, Canitäts⸗ und Veterinäreinrichtungen und Polizeiverordnungen wünsche er ein gemischtes Kollegium wie den Bezirksrath. Zur Zeit des Polizei⸗Präsidenten von Hinkeldey habe man freilich den Berliner Polizei⸗Präsidenten als höhere Vorsehung behandelt, berufen, den beschränkten Unterthanenverstand der Stadtverordneten und des Magistrats zu korrigiren. Aber die Einrichtungen desselben, die ungeheures Geld gekostet hätten, hätten sich nicht bewährt und seien meist auf die Kom⸗ munen übergegangen, wo sie mit wenigen Kosten und Lasten besorgt würden. Das Einzige, was übrig geblieben, sei daß die Stadt Berlin keine eigenen Löschanstalten besitze, sondern Königliche Behörden, die sie reichlich bezahlen müsse. Nun habe das Polizei⸗Präsidium immer noch gewisse Befugnisse, die der Zusammensetzung der Organisation der Behörde in dieser Weise nicht entsprächen. So hahe es durch das Verbot der Markthallen die Interessen Tausender geschädigt, gegen den Willen der Kaufmannschaft und der städtischen Behörden den Wollmarkt in den Privatviehhof verlegt und die Entscheidung der Frage, ob Märkte und Messen zuzulassen seien, in einer Weise gehandhabt, die nicht zu rechtfertigen sei. In diesem Bezirksrath werde es ja auch mitzusprechen haben, aber die Vertreter der süädtischen Behörden, des Polizei⸗Präsidium, des Ober⸗Präsi⸗ enten, des Ministers würden ein Kollegium bilden. Hier in Berlin leide man vor Allem an der Vielheit der Behörden. Zu jeder neuen Einrichtung müsse aber Magistrat, Stadt⸗ verordnete, Polizei⸗Präsidium, Ministerial⸗Baubehörden, Ober⸗ Präsident, Minister zustimmen und jede Behörde bilde sich ihre ganz besondere Meinung; dadurch, daß alle Behörden an demselben Orte säßen, seien sie lokalen Einflüssen zugänglich, und wenn nur zwei derselben die Sache dilatorisch behandel⸗ ten, so genüge es, um auf Jahre nützliche Einrichtungen zu verhindern. Erst wenn ein heeste oder das Königliche Kabinet energisch den Knoten durchhaue, komme die Sache zu
Berlin, M
Stande. Wenn man in Berlin einen solchen Bezirksrath habe, wie ihn der Antrag sßel- wolle, dann würden die Vertreter der verschiedenen Ressorts persönlich “ und die Verschleppung höre auf, die Wohlfahrt der Stadt würde also durch ein solches Institut wesentlich gefördert. Er bitte deshalb, den Antrag Zelle anzunehmen. b 1
Der Abg. von Heppe bemerkte, daß er nicht ein Jahr, sondern erst 5 Monate in Berlin sei; er maße sich auch gar nicht an, in Berliner Angelegenheiten genau Bescheid sn wissen, aber an dem guten Willen fehle es ihm nicht; er sei auch in der Selbstverwaltung von Anfang an thätig gewesen und nicht ein Feind derselben, jedenfalls habe er mehr Erfah⸗ rung als mancher der Herren links, die sich nur in der Theorie damit beschäftigt hätten. Entgegen dem Vorredner müsse er darauf hinweisen, daß der Bezirksrath Aufsichts⸗ befugnisse habe, wie aus dem bekannten Buche von Brauchitsch zu ersehen sei. Uebrigens gingen auch bei den städtischen Behörden die Sachen nicht immer schnell vorwärts; so sei z. B. die Baupolizeiordnung dreimal vorgelegt, aber jedesmal erst nach Ablauf von 2 Jahren zurückgekommen. Kommissa⸗ rische Berathungen, bei denen alle betheiligten Personen zu⸗ sammenkämen, fänden auch jetzt statt, und es kämen vielmehr Instanzen zusammen, als im Bezirksrath vertreten seien. Er bitte um Ablehnung des Antrages Zelle.
Der Abg. Loewe (Berlin) befürwortete den Antrag Zelle; die legislativen Körperschaften sollten sich endlich daran gewöhnen, Berlin nicht mehr so stiefmütterlich zu behandeln, denn Berlin leiste ohne Konkurrenz und Beihülfe des Staates Vieles, was über die eigentlichen kommunalen Bedürfnisse hinausgehe und was den [Zwecken des Staates und der Staatsverwaltung zu Gute komme. Es ständen aber der Kommunalverwaltung Organisationen gegenüber, welche sie lahm legten. Wenn die städtischen Behörden sich über Polizei⸗ vorlagen nicht hätten schlüssig machen können, so habe das daran gelegen, daß dieselben den Bedürfnissen Berlins nicht entsprochen hätten, so daß sich das Polizei⸗Präsidium veran⸗ laßt gesehen habe, eine neue gänzlich umgearbeitete Bau⸗ polizei⸗Ordnung vorzulegen. Das sei der beste Beweis dafür, daß es auf diesem Wege nicht weitergehe. In Berlin könne ein einzelner Beamter nicht Alles übersehen; man müsse sich an die verschiedenen Kreise der Betheiligten wenden; Sachver⸗ ständige fände man in den städtischen Behörden viel mehr, als bei dem Polizei⸗Präsidium, dessen Beamten aus allen Ge⸗ genden herkämen und keine genügende Kenntniß der lokalen Verhältnisse haben könnten. Zur Ausgleichung der beiderseiti⸗ gen Interessen müßte der Bezirksrath eingerichtet werden. Wenn derselbe nur aus gewählten Mitgliedern bestände, könnte man den Vorwurf erheben, daß derselbe nicht geeignet sei, die Aufsicht zu führen. Das Bestehen des Bezirksverwaltungs⸗ gerichts sei der beste Beweis, daß auch gewählte Kommunal⸗ organe den Interessen des Staates gerecht würden; die Kosten des Verwaltungsgerichts allein bewiesen noch nichts. 1
Hierauf ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg das Wort:
Meine Herren! Ich habe in der Kommission bereits darauf hingewiesen und kann gegenüber einzelnen Andeutungen, die heute gefallen sind, nur wiederholen, daß dem Vorschlage der Regierung, von der Bildung eines Bezirksraths für Berlin abzusehen, weder die Absicht, die Ausübung der Selbstverwaltung in Berlin zu beein⸗ trächtigen, noch die Neigung, die Rechte der Städte zu beschränken, noch irgend eine dem ähnliche Absicht zu Grunde liegt, sondern, meine Herren, der Grund, warum Seitens der Regierung ein Vorschlag dieser Art nicht gemacht ist, und warum ich auch jetzt Sie dringend bitten muß, auf die Abänderungsvorschläge in dieser Richtung nicht einzu⸗ gehen, dieser Grund ist allein der, weil ein Bezirksrath den Grundlagen und dem Sinne dieser Institution nach in Berlin über⸗ haupt sich nicht bilden läßt. Ich acceptire und mache Sie besonders aufmerksam auf die Aeußerungen des Hrn. Abg. Richter, welcher ohne Weiteres und ausdrücklich zugiebt, daß nicht davon die Rede sein könne, daß ein solcher Bezirksrath an der kommunalen Aufsicht in Berlin Theil nehme. Ich bin damit vollkommen einverstanden; sobald man aber diesen Satz zugiebt, dann ist überhaupt der Boden für den Bezirksrath hinfällig geworden. Zunächst, meine Herren, ist der größte Theil der Beschäftigung des Bezirksraths auf kom⸗ munalem Gebiet gelegen, ein zweiter Theil stet in so nahem Zu⸗ sammenhange mit dem kommunalen Gebiet, daß er die Natur des⸗ selben theilt, wenn auch der Name anders ist. Was der Bezirksrath auf dem Gebiet des Armenwesens, des Sparkassenwesens und ähnlicher Dinge zu thun hat, hat wesentlich kommunalen Charakter, und von dem übrigbleibenden Theil bewegt sich ebenfalls wiederum eine nicht unbedeutende Zahl von Geschäften in so naher Beziehung zu der Kommune, daß auch da ein Organ, welches lediglich aus der Wahl der Kommune hervorgegangen ist, unmöglich als Aufsichtsinstanz mittels des Bezirksraths eingesetzt werden kann. Ich erinnere Sie, meine Herren, an die hier ausdrücklich hervorgehobenen Punkte in Beziehung auf Schlachthausanlagen und in Beziehung auf das Bau⸗ fluchtgesetz, Dinge, an denen die Gemeinde unmittelbar betheiligt ist, wo also wiederum ein Organ der Gemeinde die Aufsicht über die Gemeinde ausüben würde. Meine Herren, das ist eine künstliche, eine unnatürliche Bildung, von der eine ersprießliche Wirksamkeit in der That nicht zu erwarten ist.
Eine solche Behörde soll nach der Jatention der Antragsteller geeignet sein, bei Konflikten zu entscheiden zwischen den Polizeibe örden und zwischen den städtischen Behörden. Nun, meine Herren, eine Behörde, der diese zugewiesen werden soll, muß in ihrer Zusammensetzung, in ihrer Grundlage und in ihren Aufgaben die nöthige Autorität haben, die bei solchen Konflikten auch respektirt wird. Nicht weniger als Alles dies würde dem Bezirksrath fehlen, er würde angesehen werden und in die Erscheinung treten als ein Aus⸗ schuß der städtischen Behörden, der nach seiner Aufgabe und Ent⸗ stehung nichts Anderes thun könnte, als in die em Sinne seine Funktionen auszuüben. Er würde, wenn er das thäte, nicht für sich in Anspruch nehmen können die Autorität einer unparteiischen, über diesen Dingen stehende Behörde; würde er es aber nicht thun, son⸗ dern entgegen den Intentionen der städtischen Behörden handeln, so würde ihm unbedingt der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß er seinen Ursprung verleugne und nicht auf dem Boden sich bewege, auf dem er sich eben bewegen solle. 8
Meine Herren! Ich habe diesen Erwägungen nichts weiter hinzuzufügen; ich bin durchdrungen davon, daß ein so künstliches Institut nicht ersprießlich wirken kann und daß man deshalb nicht wohlthut, es ins Leben treten zu lassen.
Der Hr. Abg. Richter hat dann gesagt, es sei gar nicht geboten, dnceh auf andere Aushülfsmittel hinzuweisen, die sich viel⸗ leicht in dieser Richtung bieten möchten, namentlich durch eine Aus⸗ dehnung der Kompetenz des Stadtausschusses, es sei nicht zweck⸗ mäßig, die Kompetenz des Stadtausschusses in Berlin anders zu
regeln als in anderen Städten. Eine gewisse Wahrheit liegt der letzteren Erwägung zu Grunde, aber in demselben Augenblick, wo der Herr Abgeordnete dies ausspricht, wünscht er für den Bezirksrath von Berlin eine durchaus andere Einrichtung zu treffen, als man sie für den Bezirksrath im übrigen Bereiche der Monarchie vorgesehen hat. Ich bin der Meinung, daß allerdings erhebliche Schwierigkeiten bestehen, auch die Kompetenzen des Stadtausschusses in Berlin anders zu regeln, als in den übrigen Theilen der Monarchie; ich halte sie aber doch nicht für unüberwindlich und bin in der That der Meinung, daß bereits bei dem Kompetenzgesetz in Erwägungen darüber einzutreten ist, in welchem Umfange es möglich sein wird, den Wünschen der Stadt Berlin in dieser Beziehung gerecht zu werden. Ich darf ferner dar⸗ auf hinweisen, so wenig erwünscht es ist, bei Berathung des vorlie⸗ genden Gesetzes auf künftige Akte der Gesetzgebung hinweisen zu müssen, daß, soweit es nicht möglich ist, bei Berathung des Kompetenzgesetzes gewisse Erleichterungen eintreten zu lassen, welche für Berlin erwünscht sind, die Gelegenheit sich dazu bieten wird, wenn eine Städteordnung, sei es für Berlin allein, sei es im Ganzen, hier zur Berathung stehen wird; da, glaube ich, wird der Ort sein, eine Menge diefer Angelegenheiten zu ordnen. Hier kann ich nur wiederholen: Schaffen Sie nicht einen Bezirks⸗ rath, dem nichts weniger als alle Voraussetzungen einer solchen In⸗ stitution fehlen.
Der Abg. Richter (Hagen) hielt die vom Minister ange⸗ führten Gründe für nicht stichhaltig. Gleichviel, ob der Mi⸗ nister die Absicht zugebe oder nicht, empfunden werde es in Berlin doch als Beeinträchtigung werden, wenn einer solchen Stadt nicht zugestanden werde, daß sie durch selbstgewählte Vertreter an den Behörden höherer Instanz theilnehme. Dieselbe Debatte wie heute habe man in diesem Hause ge⸗ habt, als es sich um das Bezirksverwaltungsgericht für Berlin gehandelt habe. Damals seien dieselben Einwände gemacht wie heute. Er denke, das Bezirksverwaltungsgericht habe sich aber so bewährt, daß Niemand daran denken würde, es wieder zu beseitigen; dabei habe diese Behörde doch weit wichtigere Entscheidungen zu treffen wie der Bezirksrath. Gegenüber der Ansicht des Ministers, daß der Bezirksrath keine genügende Kompetenz mehr habe, wenn die Aufsicht über die Kommune fortfalle, müsse er doch erwähnen, daß derselbe genau dieselben Geschäfte haben werde, wie alle übrigen Be⸗ zirksräthe. Grade das, was für denselben übrig bleibe, eigne sich ganz besonders für ihn. Dazu gehöre die Armenpflege, über die doch in Berlin selbst sachlicher geurtheilt werden könne, wie bei der Regierung in Potsdam, ferner das Spar⸗ kassenwesen, die Aufsicht über die Standesbeamten, vor alle Dingen aber die Gewerbesachen. Das Haus auf die Städte⸗ ordnung und den Stadtausschuß zu vertrösten, heiße doch sich im Kreise drehen. Es sei ja eben der Fehler der Gesetz⸗ gebung, daß man nicht von unten aufbaue. Der Abg. von Heppe meine, daß durch kommissarische Berathungen der ver⸗ schiedenen Behörden derselbe Zweck erreicht werde; er halte das für falsch; wenn Vertreter verschiedener Behörden zu⸗ sammenträten, so fühlten sie sich stets als Vertreter besonderer Interessen und förderten die Geschäfte nicht so wie eine Be⸗ hörde, die nach Majoritätsbeschlüssen entscheide. Er könne nur bitten, den Weg, den man durch die Bezirksverwaltungs⸗ gerichte für Berlin beschritten habe, der in Uebereinstimmung mit der ganzen Selbstverwaltung stehe, nicht zu verlassen. Habe doch die Regierung selbst im Jahre 1876 keine Bedenken getragen, in dem Entwurfe der Provinz Berlin den Provin⸗ zialrath für Berlin einzusetzen; das Haus verfolge also nur das, was die Regierung selbst noch vor wenigen Jahren vor⸗ geschlagen habe.
Hierauf nahm der Minister des Innern Graf zu Eulen⸗ burg das Wort:
Meine Herren! Wenige Worte der Erwiderung auf das, was soeben gesagt worden ist. Es ist in der That doch eine unzutreffende Behauptung, daß die Herren Antragsteller dasselbe verfolgen, was im Jahre 1875 oder 1876 bei der Vorlage des Gesetzentwurfs für die Provinz Berlin von der Regierung vorgeschlagen worden ist. Damals ging die Regierung von der Meinung aus, daß sich eine Kommune höherer Ordnung mit Berlin würde bilden lassen, und in Folge dessen dachte sie eben an die Bildung von Selbstverwaltungsorganen höherer Ordnung, heute besteht diese Absicht nicht mehr, und es fehlt in Folge dessen die Voraus⸗ setzung, in der damals der Vorschlag von der Regierung gemacht war. Eine Inkonsequenz in dieser Beziehung liegt also nicht vor.
Die Bemerkung, die ich hauptsächlich zu machen mir vorgenom⸗ men hatte, ist die folgende. Die Exemplifikation auf das Bezirks⸗ verwaltungsgericht von Berlin trifft in keiner Weise zu. Wenn man ein Bedenken darin finden wollte, daß die Laienmitglieder aus der Stadt Berlin und gewählt von der Stadt Berlin an einem Bezirksverwaltungsgericht theilnehmen, dann müßte man in weiterer Konsequenz sogar dahin gelangen, daß die Richter, zu deren Sprengel bestimmte Orte gehören, gar nicht Bürger dieser Orte sein oder in denselben wohnen dürften. Diese Behauptung hat noch Niemand aufgestellt und kann nicht aufgestellt werden, und dar⸗ um ist es nicht bedenklich, ein Bezirksverwaltungsgericht aus Ange⸗ hörigen der Stadt Berlin zu bilden, selbst wenn sie von den städti⸗ schen Behörden gewählt werden, und es ist nicht meine Absicht, gegen diese Bildung des Bezirkeverwaltungsgerichts etwas zu er⸗ innern. Wohl aber muß ich darauf hinweisen, welcher Unterschied in den Lufgaben des Bezirksraths und des Bezirks⸗ verwaltungsgerichts besteht: das Bezirksverwaltungsgericht hat Recht zu finden, der Bezirksrath hat Recht zu machen; darin besteht der große Unterschied, warum man das eine konzediren, das andere bekämpfen muß.
Die Abstimmung durch Aufstehen und Sitzenbleiben blieb zweifelhaft; bei der Zählung ergab sich, daß 137 mit „nein“, 135 mit „ja“ gestimmt hatten. Der Antrag Zelle war also abgelehnt. Schon vor der Verkündigung des Resultats hatte der Abg. Bödiker gegen die Abstimmung protestirt, weil die Ja⸗Thüre zu frühzeitig geschlossen und deshalb 7 bis 8 Mit⸗ glieder von der Abstimmung abgehalten seien. Die an dieser Thüre zählenden Schriftführer Abgg. Schenide Fggan und von Watzdorf hätten ihren Posten verlassen, 68 die Abstimmung an der Nein⸗Thüre beendet gewesen sei. er Abg. Bödiker so⸗ wohl wie der Abg. Bork bezeugten, daß sie vergeblich Einlaß gefordert und ihre nachträgliche Mitzählung verlangt hütten.
Nach §. 59 der Geschäftsordnung sollen die Schriftführer an den Thüren laut zählen; dann heißt es weiter: „Dem⸗ nächst giebt der Präsident ein Zeichen mit der Glocke, schließt das Skrutinium und läßt die Thüren des Saales öffnen.“ Der Präsident von Köller konstatirte selbst, daß er das Zeichen mit der Glocke nicht gegeben habe. Der Abg. Richter kon⸗ statirte, daß die beiden Schriftführer an der Ja⸗Thüre ihren