1880 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Diese Zusammenstellung ist durch die Nr. 3 des „Deutschen Handelsarchivs“ vom 16. April d. J. veröffentlicht worden. Im Hinblick auf die häufig vorkommenden Klagen und Verluste, welche deutschen Gewerbetreibenden aus Unkenntniß oder Nichtbeachtung der betreffenden britischen Zollvorschriften erwachsen, dürste es sich empfehlen, in zweckdienlicher Weise die Aufmerksamkeit der betheiligten Handelskreise auf die ge⸗ dachte Veröffentlichung zu lenken. . Die Handelskammern wollen daher in dieser Beziehung das Weitere veranlassen. .“ in, den 21. Mai 1880. . Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Jacobi. 3 8 An sämmtliche Handelskammern und kaufmännische 1 Korporationen. b

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der Amtsrichter Dr. Caspar in Peitz ist zum Konsi⸗ storial⸗Assessor ernannt und dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg überwiesen worden

Die Nummer 21 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 8717 die zweite Nachtrags⸗Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiien. Vom 5. April 1880; unter Nr. 8718 den Allerhöchsten Erlaß vom 7. Mai 1880, betreffend die Aufhebung der technischen Baudeputation und die Errichtung einer Akademie des Bauwesens; und unter Nr. 8719 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für die Bezirke der Amtsgerichte Nienburg und Stolzenau in de 15. Mai 1880.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 1) der Allerhöchste Erlaß vom 15. März 1880 und die durch denselben genehmigten Zusätze zu dem revidirten Reglement der Pommerschen Landschaft vom 26. Oktober 1857 durch die Amts⸗

blätter der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 19 S. 95/96, aus⸗ gegeben den 7. Mai 1880, der Königlichen Regierung zu Cöslin Nr. 19 S. 99/100, aus⸗ gegeben den 6. Mai 1880, der Königlichen Regierung zu Stralsund Nr. 18 S. 68/69, ausgegeben den 29. April 1880;

2) das unterm 15. März 1880 Allerhöchst vollzogene Statut für den Gritzehne⸗Barby⸗Schönebecker Deichverband durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 17 S. 133 bis 135, ausgegeben den 24. April 1880; 3 3) der Allerhöchste Erlaß vom 19. März 1880 und der durch denselben genehmigte zwölfte Nachtrag zu dem revidirten Reglement für die Landfeuersozietät der Kurmark Brandenburg und der Nieder⸗ lausitz vom 15. Januar 1855 durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 17 S. 147, ausgegeben den 23. April 1880, der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 18 S. 113, aus⸗ gegeben den 5. Mai 1880; 4) der Allerhöchste Erlaß vom 19. März 1880, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der in Gemäßheit der Allerhöchsten Pri⸗ vilegien vom 23. September 1858 und 8. Oktober 1860 aufgenom⸗ menen Anleihen der Stadt Neustadt b. M. von fünf auf vier und einhalb Prozent, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 18 S. 143, ausgegeben den 1. Mai 1880; 1 5) das Allerhöchste Privilegium vom 24. März 1880 wegen Aus⸗ abe auf den Inhaber lautender Stadtanleihescheine der Stadt athenow im Betrage von 400 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 21 S. 189 bis 191, ausge⸗ eben den 21. Mai 1880; 886) der Allerhöchste Erlaß vom 7. April 1880, betreffend die Verlängerung der Frist zur Vollendung und Inbetriebnahme der Eisenbahn von Winkerswyk über Borken nach Gelsenkirchen nebst Abzweigung nach Bocholt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 19 S. 91, ausgegeben den 8. Mai 1880;

7) der unterm 12. April 1880 Allerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem das Fährgeld für die Benutzung der Peene⸗Fähranstalt zu Stolpe im Kreise Anklam bis auf Weiteres zu erheben ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 19 S. 101/102, ausgegeben den 7. Mai 1880.

In der heutigen der Zeichenregister⸗

Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 22 ekanntmachungen veröffentlicht. 9

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

„, Preußen. Berlin, 28. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am gestrigen Vormittage in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten mili⸗ tärische Meldungen entgegen und hörten die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militärkabinets.

Nachmittags 2 Uhr begaben Sich Se. Majestät nach dem provisori Fen Ausstellungsgebäude auf der Museums⸗ insel, um das Modell zur Statue Wilhelm von Humboldts in Augenschein zu nehmen. Demnächst besuchten Se. Majestät das Hohenzo ern⸗Museum und fuhren dann nach dem Atelier

des Bildhauers Keil und von dort nach der Luisen⸗Insel.

Heut Vormittag empfingen Se. Majestät der Kaiser die Besuche Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen und Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, nahmen die Meldung des aus Freiburg hier ein⸗ getroffenen Generals à la suite Prinzen Heinrich XIII. Reuß entgegen und hörten den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten von 1. aden, uh fi Se. Majestät d

m 2.Uhr empfingen Se. Majestät den Legations⸗

Sekretär Grafen Wrangel und statteten demnächst Pree Ma⸗ jestät der Königin von Griechenland, welche auf der Durchreise hierselbst eingetroffen ist, einen Besuch ab.

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Der Bundesrath trat am 27. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann zu einer Plenarsitzung zusammen, in welcher die von dem Präsidium vorgelegten Entwürfe der erforderlichen weiteren Ausführungsbestim⸗ mungen zu dem Gesetze wegen Besteuerung des Tabaks vom 16. Juli v. J, nämlich: 1) Dienstvorschriften, betreffend die Besteuerung des Tabaks, 2) ein Regulativ, betreffend die Niederlagen für unversteuerten inländischen Tabak, 3) ein Regulativ, betreffend die Kreditirung der Tabaksgewichtssteuer, zur Berathung standen.

Den Bericht erstattete der Großherzoglich mecklenburgische Ober-Zolldirektor Oldenburg.

Die Einzelberathung erstreckte sich über die 88. 1—28 der zu 1 gedachten Dienstvorschriften und mußte hier wegen vor⸗ gerückter Zeit auf eine spätere Sitzung vertagt werden.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

In der heutigen (74.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗Minister Bitter, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Puttkamer, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungs⸗ Kommissarien beiwohnten, trat das Haus in die erste Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Gesetze. Der Staats⸗Minister von Puttkamer leitete die Berathung mit einem Vor⸗ trage ein, in dem er auf das in den letzten Tagen veröffentlichte betreffende Aktenmaterial hinwies. Der Minister konstatirte ausdrücklich, daß die Vorlage nur den Zweck habe, den inneren Frieden zu befestigen und den geistlichen Nothstand der katholischen Staatsbürger Preußens zu beseitigen. Er habe schon bei der Etatsberathung darauf hingewiesen, daß der Frieden mit der Kurie nur aus dem Boden der preußischen Landesgesetzgebung geschlossen werden könne. Diesen Gesichtspunkt verfolge diese Vorlage. Um das mäßige Tempo des Vorgehens auf diesem Boden zu erklären, müsse er in gewissem Maße das Geheimniß der Wiener Be⸗ sprechungen lüften. Keineswegs hätten dieselben den Charakter von Verhandlungen gehabt, und die Unterhändler Preußens hätten in denselben stets betont, daß die Grundlinien des Macht⸗ gebiets zwischen Staat und Kirche in der Gesetzgebung von 1873 bis 1875 für Preußen unwiderruflich festgelegt seien. Es sei ja überhaupt unmöglich, prinzipiell auf den Grenzgebieten zwischen Staat und Kirche für beide einen gemeinsamen Rechtsboden zu finden; es könne sich überall nur um die Vereinbarung eines modus vivendi handeln. In dieser Beziehung habe aber die römische Kurie kein entsprechendes Entgegenkommen gezeigt. Der Minister beleuchtete die Konzessionen, welche Preußen in Bezug auf die Disziplinargewalt des kirchlichen Gerichtshofes gemacht habe. Rom habe mit „Non possumus“ geantwortet. Eine gleiche Haltung habe Rom in Be⸗ zug auf fast alle kirchenpolitische Gesetze eingenommen. Wirksame Waffen aus der Hand zu geben, ohne dafür irgend etwas einzutauschen, wäre für die preußische Regierung eine Thorheit und eine Schwäche gewesen. Deshalb sei schon da⸗ mals der Regierung der Gedanke gekommen, nach Analogie des österreichischen Systems die diskretionäre Gewalt über die Anwendung der Maigesetze vom Landtage zu verlangen. In diesem Stadium habe das päpstliche Brepe vom 24. Februar einen günstigen Eindruck gemacht. Der Zweifel, ob demselben auch praktische Folge werde gegeben werden, habe zu dem Staatsministerial⸗ beschluß vom 17. März geführt, den der Minister im Wort⸗ laut verlas. Bevor dieser Beschluß in Rom offiziell bekannt war, sei eine Kundgebung von Rom ergangen, welche die Differenz der Auffassungen über das päpstliche Breve in Berlin und Rom erwiesen habe. Der Minister verlas die betreffende italie⸗ nische Depesche in deutscher Uebersetzung. Diese rö⸗ mische Interpretation des päpstlichen Breves set fuͤr die preußische Regierung unannehmbar. In dieser Krisis habe die Kurie die Verhandlungen abgebrochen; für sie sei die Position dazu günstig gewesen, denn für sie sei der preußische Kirchenkampf nur eine Phase in ihrem Kampf um die Weltherrschaft. Zwar habe die preußische Re⸗ gierung auch in den Kirchengesetzen eine unangreifbare De⸗ fensivstellung, aber sie habe außer ihrer politisch⸗ konstitutionellen auch eine große religiös⸗moralische Verantwortung gegenüber dem großen geistlichen Nothstande der katholischen Staatsbürger, welchen der Minister durch statistische Daten illustrirte. Soweit es also die unveräußer⸗ lichen Rech e des Staates erlauben, müsse sie denselben aus eigener Initiative zu beseitigen versuchen, obwohl die Verant⸗ wortung für den entstandenen Nothstand nicht auf staatlicher, sondern auf kirchlicher Seite liege, denn es handle sich in der anzen Angelegenheit nicht um das innere Leben der irche, sondern um Aeußerlichkeiten. Die Regierung erblicke in dieser Vorlage einen Weg, den beklagten Nothstand zu beseitigen, und sie bitte die Volksvertretung, ohne sich an formalen Schwierigkeiten zu stoßen, dieselbe zu bewilligen. Die ablehnende Haltung der römischen Kurie habe der Regierung keine Veranlassung gegeben, ihre Vorlage zurückzuziehen. Der Minister ging sodann auf die Einzelpunkte der Vorlage ein. Die⸗ selbe werde der Regierung die Möglichkeit geben, der Kurie im einzelnen Fall wirksame Konzessionen gegen ent⸗ sprechende Gegenleistungen zu bieten. Die Kurie habe bisher gezeigt, daß sie ihre Entschlüsse ändere je nach der veränderten Situation. Das könne auch in Zukunft der Fall sein, zumal die letzte entscheidende Kundgebung der Kurie vor ihrer Kennt⸗ niß der jezigen Vorlage erfolgt sei. Von der Anzeigepflicht könne die Regierung nie dispensiren. Ein Bischof, der sich dieser Bedingung fuüge, kehre sicherlich nicht als Triumphator in seine Diözese zurück. Von den angedeuteten Gesichtspunkten aus empfehle er die Vorlage, wenn auch eventuell amendirt, dem Hause zur Annahme. 8 Gegen die Vorlage ergriff zunächst der Abg. Dr. Falk das Wort, dessen Rede bei Schluß des Blattes fortdauerte.

Im Anschluß an die von dem Minister des Innern und dem Staatssekretär des Reichs⸗Postamts erlassenen Ver⸗ fügungen über die Behandlung der bei den Ortsbehörden und den Postanstalten zum Zwecke der Zustellung niedergelegten Schriftstücke haben der Finanz⸗Minister und der Minister für Landwirthschaft ꝛc. über die Behandlung der im Verwaltungszwangsverfahren gemäß §. 12 der Ver⸗ ordnung vom 7. September 1879 und §. 167 der Civilprozeß⸗ ordnung niedergelegten Schriftstücke durch Cirkularverfügung vom 15. d. M. Folgendes bestimmt:

1) die Vollziehunsbeamten der Finanzverwaltung, sowie

die Vollziehungsbeamten der Domänen⸗ und Forstverwaltung haben auf Verlangen der Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorsteher und der Postanstalten die bei denselben von ihnen selbst oder von anderen Vollziehungsbeamten derselben Voll⸗ streckungsbehörde niedergelegten Schriftstücke, welche nicht mehr ufbewaßrt werden sollen, in Empfang zu nehmen und an die Voll treckungsbehörde abzuliefern. 2) Die Vollstreckungs⸗ behörden haben die an sie zurückgelangenden Schriftstücke zu öffnen und diejenigen Theile derselben, welche nicht blos ihrem Inhalte nach dem Empfänger mitgetheilt werden sollten, son⸗ dern als Urkunden einen selbständigen Werth haben (z. B. Schuldverschreibungen) bis zur Abforderung Seitens des Empfangsberechtigten aufzubewahren, die übrigen Theile aber in vorschriftsmäßiger Weise zu vernichten. 3) Die Vollziehungs⸗ beamten haben die zum Zwecke der Zustellung nach §. 12 der Verordnung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. September 1879 und §. 167 der Civilprozeßordnung nieder⸗

zulegenden Schriftstücke in Briefform zusammenzulegen und außen mit der Adresse des bestimmten Empfängers, sowie m

ihrem eigenen Namen zu bezeichnen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarz⸗

burg⸗rudolstädtische Staats⸗Minister von Bertrab ist vo Berlin wieder abgereist.

Der Kaiserliche Gesandte in Washington, Hr. vo Schlözer, hat einen mehrwö land angetreten. ährend seiner Abwesenheit fungirt al

interimistischer Geschäftsträger der Legations⸗Sekretär Graf

von Beust.

S. M. Korvette „Bismarck“, 16 Geschütze, Kom mandant Kapt. z. See Deinhard, ist am 26. d. Mts. in Val paraiso eingetroffen.

Württemberg. Stuttgart, 27. Mai. Der „Staats Anzeiger für Württemberg“ publizirt einen Königlichen Erlaß durch welchen dem General⸗Direktor der württem

bergischen Verkehrsanstalten, Geheimen Rath von Dillenius, die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand der Eisenbahnkommission,

bewilligt wird. Der Vorstand Böhm, ist zum ersten Vorstand der Eisenbahndirektion er⸗ nannt worden.

Sachsen⸗CCoburg⸗ Gotha. Gotha, 25. Mai. (Weim. Ztg.) Heute Vormittag 10 Uhr fand die erste Sitzung des hier wiederum zusammengetretenen Gothaischen Speziallandtags statt. Es wurden zahlreiche Regierungs⸗ vorlagen zur Kenntniß der Versammlung gebracht, darunter ein Gesetzentwurf, die Erweiterung der Zuständigkeit der für die Staatseinkommen⸗ und Chausseesteuer bestehenden Behörden hinsichtlich der Einschätzung zur Gemeinde⸗ und Klassensteuer betreffend; ein Erlaß, die Erhöhung des Etats für die Herzoglichen Sammlungen betreffend, ein Er⸗ laß, die Nachweisung über die revidirten Bestandtheile des Domänengutes pro 1878/79 anlangend; ein desgl., den Bau⸗ aufwand für das Herzogliche Museum betreffend; Postulate für verschiedene Schulbauten auf die nächsten 10 Jahre und eine Vorlage, die Wahl von 3 Mitgliedern zur Deputation für das Heimathswesen und 3 Stellvertretern anlangend. Aus der Mitte des Landtages liegt ein Antrag des Abg. Schmidt vor über die Abänderung des Volksschulgesetzes vom 26. Juni 1872 bezüglich des Wartegeldes und Ruhegehaltes der Volksschullehrer in den Landgemeinden.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 27. Mai. (Gem.⸗ Ztg. f. E. L.) Eine in anderen Ländern weit verbreitete Ein⸗ richtung von groß er Wichtigkeit für die öffentliche Gesundheit hat bisher in Elsaß⸗Lothringen ebenso wenig wie in Frankreich genügendes Verständniß bei der Bevölkerung und Eingang in die Gemeinden gefunden, nämlich die Leichenhäuser. Das Ministerium für Elsaß⸗Lothringen hat deshalb kürzlich die Errichtung von Leichenhäusern zum Gegenstande einer ein⸗ gehenden Verfügung an die drei Bezirks⸗Präsidenten gemacht.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Mai. Man meldet dem „Pest. L.“ von hier: Nunmehr hat auch Italien dem Vorschlage Frankreichs auf unmittelbare Einberufung der Botschafter⸗Konferenz zur Lösung der griechischen Frage zugestimmt, mit dem Vorbehalte: wenn auch die übrigen Mächte beitreten. Der päpftliche Stuhl hat vor Kurzem das hiesige Auswärtige Amt angegangen, dasselbe wolle auf der gegenwärtig zu Madrid tagenden Konferenz, welche Maßregeln zum Schutze der fremden und ins⸗ besondere der verfolgten Juden in Marokko er⸗ örtert, das Geeignete veranlassen, um auch den Christen in Marokko den bisher fehlenden Schutz zu sichern. Baron Haymerle hat in Beantwortung dieses Ansuchens dem päpstlichen Stuhle seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, seine guten Dienste in dieser Sache zum Ausdruck zu bringen. In der That hat Baron Haymerle bereits ein Rundschreiben an diejenigen Mächte, welche gleich uns in der Madrider Kon⸗ ferenz vertreten sind, adressirt und in demselben den Wunsch des päpstlichen Stuhles erweiternd und verallgemeinernd die Frage angeregt ob es nicht zweckmäßig wäre, analog dem Vorgange des Berliner Kongresses, welcher im Artikel 62 des Berliner Vertrages seinen Ausdruck gefunden hat, in irgend einer Form das Prinzip der Freiheit aller Kulte und der Gleichheit aller Konfessionen für Marokko zu deklariren.

Prag, 26. Mai. Bisherigen Dispositionen zufolge wird Se. Majestät der Kaiser am 1. Juni den Adel, den Klerus, die Generalität, Korporationen und Behörden empfangen; am 1., 2. und 3 Juni Etablissements und An⸗ stalten besichtigen, außerdem Audienzen ertheilen und eine Truppenrevue abhalten. Die hiesige Stadtvertretung bereitet einen solennen Empfang vor; auch Illumination und ein großer Fackelzug mit Serenade werden geplant. Die Gassen, durch welche Se. Majestät der Kaiser fährt, werden beflaggt und dekorirt.

Pest, 26. Mai. Wie man der „Bud. Corr.“ aus Bel⸗ grad telegraphirt, ist der Handelsvertrag der serbischen mit der englischen Regierung, der sich auch auf ein⸗ zelne Tarifposten erstreckt, bereits ratifizirt worden. Damit ist ein Präjudiz geschaffen, welches für die bevorstehenden Vertragsverhanttucgen unserer Regierung mit Serbien von bedeutendem Einfluß sein kann.

Agram, 26. Mai. Laut einem Präsidialschreiben wird der kroatische Landtag am 5. Juni eröffnet.

Großbritannien und Irland. London, 26. Mai. (Allg. Corr.) Die „‚London Gazette“ verzeichnet die Er⸗ hebung des e emaligen Ministers des Innern, Rober

Lowe, in den Pairsstand mit dem Titel eines Viscount Sherbrooke.

Einer Anzeige des General⸗Postamts zufolge wird

er Tarif für Telegramme nach Deutschland vom 1. Juni ab von 4 auf 3 Pence per Wort herabgesetzt.

Sir William Harcourt, der Minister des Innern, urde gestern an Stelle Mr. Plimsolls unbeanstandet zum bgeordneten für Derby gewählt.

Mit dem Dampfer „Conway Castle“ kehrte gestern Ge⸗

neral Sir Garnet Wolseley vom Kap der guten Hoff⸗

nung nach England zurück.

,27. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Unter⸗ haussitzung erklärte der Unter⸗Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Baxters: Die Regierung sei bereit, eine günstige Gelegenheit zur Vermittelung zwischen Chile und Peru zu ergreifen, sobald sich eine solche biete. Auf eine andere An⸗ frage Erringtons erwiderte Dilke: Der englische Gesandte in Madrid habe wiederholt gegen die Ansprüche Spaniens auf Nord⸗Borneo protestirt; ob an englische Unterthanen be⸗ hufs Gründung einer Kolonie auf Borneo ein Privilegium verliehen werden solle, werde von der Regierung noch erwogen. Auf eine bezügliche Anfrage von James ant⸗ wortete der Unter⸗Staatssekretär endlich: Es solle Rußland durch einen chinesischen Botschafter die Aufhebung des Kuldscha⸗Vertrages vorgeschlagen werden; ob Rußland diesen Vorschlag annehmen werde, wisse er nicht.

Im Oberhause passirte die Regierungsvorlage, be⸗ treffend die Zulassung der Nonconformisten zu den der englischen Kirche gehörigen Kirchhöfen, die erste Lesung. Auf eine Anfrage Lord Strathedens antwortete der Staatssekretär Lord Granville: Die Arrangements für den ersten Schritt der Mächte, um die Pforte zur W“ ihrer Verpflichtungen anzuhalten, seien dem Abschlusse so nahe, daß die Vorlegung der Schriftstücke bald erfolgen könne, und daß es nicht zweck⸗ mäßig erscheine, über die einzelnen Punkte der ertheilten In⸗ struktion vorher Aufschluß zu geben.

Frankreich. Paris, 26. Mai. (Fr. Corr.) Die Ceremonie der Vertheilung der neuen Fahnen, die ursprünglich am 20. Juni vor sich gehen sollte, ist nunmehr auf den 14. Juli, den Jahrestag der Erstürmung der Bgstille,

der zu einem nationalen Festtage erhoben werden soll, verlegt

worden. Für den Schauplatz der Feier schwankt man zwischen Vincennes und Longchamps. .

27. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats verlas der Präsident eine Zuschrift L Gon Say's, worin derselbe seinen Dank ausspricht für seine Wahl zum Präsidenten und zugleich anzeigt, daß er bei dem Präsidenten Grévy um Enthebung von dem Bot⸗ schafterposten in London nachgesucht habe. Der Senat geneh⸗ migte sodann den Gesetzentwurf über Aufhebung des Gesetzes, welches die Sonntagsarbeit untersagt und vertagte sich bis Montag.

Die Deputirtenkammer hat das Gesetz, betreffend die Abschaffung der Obedienzbriefe, mit 366 gegen 121 Stimmen angenommen. 1

Der Ministerrath hat beschlossen, das am 25. d. M. vom Munizipalrathe von Paris gegen den Polizei⸗ präfekten beschlossene Tadelsvotum zu annulliren. Die Deputirten der Seine haben sich über eine wegen der Vorgänge vom vorigen Sonntag einzubringende Interpel⸗ lation geeinigt, und der Deputirte Clémenceau wird dieselbe morgen der Kammer vorlegen. Der Minister des Innern ist bereit, eine sofortige Berathung der Interpellation anzu⸗ nehmen.

b 28. Mai. (W. T. B.) Der König von Griechen⸗ land ist gestern Abend hier eingetroffen und auf dem Bahn⸗ hofe von dem griechischen Gesandten, Fürsten Ppftlanti, empfangen worden.

Italien. Rom, 27. Mai. (W. T. B.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde der Kan⸗ didat der ministeriellen Partei, Farini, mit 406 Stimmen zum Präsidenten gewählt. Hierauf begann die Wahl der übrigen Mitglieder des Bureaus, wofür jede der drei Par⸗ teien eigene Kandidaten aufgestellt hatte.

28. Mai. (W. T. B.) Bei der Wahl der vier Vizeprä⸗ sidenten der deputirtenkammer wurden 426 Stimmen ab⸗ gegeben. Es erhielten: Vare 211 und Spantigati 207 Stimmen, Maurogonato 206 und Rudini 200 Stimmen, Abiguente 200 und Pianciani 195 Stimmen, Tajani 190 und Baccelli 135 Stim⸗ men. Da somit für keinen der Kandidaten die noth⸗ wendige Stimmenzahl erreicht wurde, wird eine engere Wahl stattfinden. Bezüglich dieser Wahl, wie für die Wahl der Sekretäre und Quästoren einigten sich die beiden Parteien der Konstitutionellen und der Dissidenten darüber, eine gemein⸗ same Kandidatenliste vorzuschlagen. Gewählt wurden zu Sekretären die Dissidenten Solidati und Ferrini und die Konstitutionellen Mariotti und Quartieri; für die weiteren vier Sekretärstellen wird morgen die engere Wahl stattfinden. Die Wahl der Quästoren ergab ebenfalls die Nothwendigkeit von Stichwahlen.

Rumänien. Bukarest, 27. Mai. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht eine von den Muhamedanern in der Dobrudscha bei Gelegenheit der Feier des 22. d. Mts. an den Fürsten Karl gerichtete Adresse, worin es heißt, daß die Muhamedaner in Anbetracht der Rechtsgleich⸗ heit und des Schutzes, die sie unter den rumänischen Gesetzen besäßen, sich glücklich fühlten, in würdiger Weise und als Ru⸗ mänen den Jahrestag der Thronbesteigung des Fürsten be⸗ gehen zu können und daß sie demselben eine lange und glor⸗ reiche Regierung wünschten.

Serbien. Kragujewatz, 27. Mai. (W. T. B.) n der heutigen Plenarsitzung der Skupschtina wurden die tkandate der neugewählten Abgeordneten für gültig erklärt

und die Wahl einer großen Deputation vorgenommen,

welche morgen den Fürsten begrüßen soll. Die Vorberathung der österreichisch⸗serbischen Eisenbahn⸗Konvention durch den Ausschuß dürfte morgen zu Ende geführt werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Mai. (W. T. B.) Ein heute veröffentlichtes Bulletin sagt, daß der Gesundheitszustand Ihrer Majestät der Kaiserin in der letzten Woche keine wesentliche Veränderung erfahren habe.

Der „Regierungsbote“ veröffentlicht heute das be⸗ reits gemeldete Urtheil in dem Prozesse gegen Michai⸗ loff, Weimar und Genossen, welches nunmehr dem General⸗Gouverneur Grafen Loris Melikoff vorgelegt wird. Der Minister des Innern hat das Journal „Bereg“ auf sieben Tage suspendirt, weil dasselbe vorschriftswidrig das

dasselbe im „Regierungsboten“ publizirt worden war.

gedachte Urtheil des Militärgerichts veröffentlicht hatte, bevor

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Kassel, 27. Mai. (W. T. B.) Nach dem bis jetzt vor⸗ liegenden Resultate erhielt bei der hiesigen wahl Dr. Schwarzenberg 8102, Reichsgerichts⸗Rath Dr. Bähr 1850, Landgerichts⸗Rath Göbell 1526 und Frick 1523 Stimmen. Aus einigen Ortschaften fehlen die Resultate noch immer, doch wird das Endergebniß durch dieselben nicht geändert werden. 1

Sondershausen, 27. Mai. (W. T. B.) Bei der im Wahlkreise Fürstenthum Schwarzburg⸗Soadershausen gestern statt⸗ gehabten Ersatzwahl zum Reichstage erhielt Ober⸗Amtmann Gremse 3409 Stimmen, Rechtsanwalt Lipke 3241 Stimmen, Sozialist Viereck 380 Stimmen; es ist demnach eine Stichwahl erforderlich.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 16. Mai bis inkl. 22. Mai cr. zur Anmeldun ge⸗ kommen: 214 Eheschließungen, 823 Lebendgeborene, 33 Todtgeborene und 581 Sterbefälle.

Das Hof⸗ und Staats⸗Handbuch des Großherzog⸗ thums Oldenburg für das Jahr 1880 (im Verlage der Schulze⸗ chen Hofbuchhandlung und Hosbuchdruckerei, C. Berndt u. A. Schwartz, zu Oldenburg erschienen. Preis 1,30 ℳ) hat folgenden Inhalt: Be⸗ zeichnungen für Orden und Ehrenzeichen. Erster Theil: I. Genealogie des Großherzoglich oldenburgischen Hauses. II. Hof⸗ etat. III. Adjutantur Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs. IV. Der Großherzogliche Haus⸗ und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig. V. Etat der für das ganze Großherzogthum bestehenden Behörden, Einrichtungen ꝛc. (Staatsministerium, Landtag, Staatsgerichtshof ꝛc.) VI. Etat des im Großherzogthum gar⸗ nisonirenden Militärs, der daselbst bestehenden Militär⸗ und Kaiser⸗ lichen Post⸗ und Telegraphenbehörden, sowie der Kaiserlich deutschen Gesandtschaften und Konsulate. VII. Etat der für das Herzogthum Oldenburg bestehenden Behörden und Einrichtungen ꝛc. 1) Civil⸗ etat. (Behörden für die Verwaltung des Innern, Behörde für die Verwaltung der Finanzen, Justizbehörden, Schulbehörden u. s. w.) 2) Kirchenetat (evangelisches Kirchenwesen, römisch⸗katholisches Kirchenwesen, jüdisches Kirchenwesen). VIII. Etat der für das Fürsten⸗ thum Lübeck bestehenden Behörden und Einrichtungen ꝛc. 1) Civiletat. 2) Kirchenetat. IX. Etat der für das Fürstenthum Birkenfeld bestehenden Behörden, Einrichtungen ꝛc 1) Civiletat. 2) Kirchen⸗ etat. X. Sessionstage der oberen Landesbehörden, Gerichts⸗Depositen⸗ tage und Gerichtsferien. XI. Nachtrag, enthaltend die während des Druckes bekannt gewordenen Veränderungen. Zweiter Theil: 1) Die Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen im Großherzog⸗ thum Oldenburg im Jahre 1878. 2) Der Seeschiffahrtsverkehr in den oldenburgischen Häfen und Anlegeplätzen im Jahre 1878. 3) Uebersicht der im Großherzogthum Oldenburg unter kirchlicher

itwirkung vollzogenen Eheschließungen, Taufen und Begräbnisse, sowie der Konfirmationen in den Jahren 1876—1878. 4) Alphabe⸗ tisches Namenverzeichniß.

Wir entnehmen diesem Handuche folgende statistische Daten: 1) Die Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen im Groß⸗ herzogthume Oldenburg im Jahre 1878. A. Geburten: Im Großherzogthum wurden im Ganzen geboren 11 557 (davon 5959 Knaben, 5598 Mädchen, 51,56 % Knaben, 48,44 % Mädchen). Bei einer Gesammtbevölkerung von 319 314 Personen waren 3,62 % Ge⸗ burten. Von den Geborenen waren Todtgeborene im Großherzog⸗ thum: 443 oder 3,83 %; von diesen waren 3,74 % ehelich geboren und 5,68 % unehelich. Unehelich geboren waren im Ganzen 563 Kinder (4,87 %). 2) Sterbefälle: Im Großherzogthum starben im Ganzen (inkl. der Todtgeborenen) 7214 Personen oder 2,26 % der Bevölkerung. 3) Eheschließungen: Im Großherzogthum wurden 2727 Ehen geschlossen (0,85 % der Bevölkerung). Beide Ehegatten waren evangelisch bei 2124 Paaren, beide katholisch bei 516 Paaren, beide jüdisch bei 7 Paaren, der Mann evangelisch und die Frau katholisch bei 29 Paaren, der Mann katholisch und die Frau evangelisch bei 48 Paaren. Im Großherzogthum wurden unter kirchlicher Mitwirkung vollzogen: Im Jahre 1876: Eheschließungen in der Kirche 1710, im Pfarrhaufe 385, im Privathause 499, Taufen 10 340, Begräbnisse 5954, Konfir⸗ mationen 6601. Im Jahre 1877: Eheschließungen in der Kirche 1726, im Pfarrhause 442, im Privathause 475, Taufen 10 558, Begräbnisse 5969, Konfirmationen 6587. Im Jahre 1878: Ehe⸗ schließungen in der Kirche 1755, im Pfarrhause 439, im Privat⸗ hause 466, Taufen 10 470, Begräbnisse 5687, Konfirmationen 7003; davon gehörten der katholischen Kirche an: Im Jahre 1876 Ehe⸗ schließungen in der Kirche 500, Taufen 2358, Begräbnisse 1574, Konfirmationen 1486; im Jahre 1877 Eheschließungen in der Kirche 498, im Privathause 1, Taufen 2354, Be⸗ gräbnisse 1594, Konfirmationen 1375; im Jahre .1878 Ehe⸗ schließungen in der Kirche 546, Taufen 2275, Begräbnisse 1635, Konfirmationen 1563. 1

Der Seeschiffahrtsverkehr in den oldenburgischen Häfen und Anlegeplätzen betrug im Jahre 1878: Angekommene Schiffe: 695 oldenburgische Schiffe mit 27 493 Reg. Tonnen, und 1890 fremde Schiffe mit 110 530 Reg. Tonnen, zusammen 2585 Schiffe mit 138 023 Reg. Tonnen (davon 646 leer, 1939 beladen). Ab⸗ gegangene Schiffe: 801 oldenburgische Schiffe mit 37 741 Reg. Tonnen, 1926 fremde Schiffe mit 110 878 Reg. Tonnen, zusammen 2727 Schiffe mit 148 619 Reg. Tonnen (davon 1454 leer, 1273 be⸗ laden). Unter den angekommenen Schiffen waren deutsche: 695 oldenburgische mit 27 493 Reg. Tonnen, 14 Bremische mit 6223 Reg. Tonnen, 10 Hamburgische mit 1801 Reg. Tonnen, 13 mecklen burgische mit 2682 Reg. Tonnen, 1661 reußische mit 58 230 Reg. Tonnen. Unter den abgegangenen Schiffen befanden sich deutsche: 801 oldenburgische Schiffe mit 37741 Reg. Tonnen, 19 Bremische mit 8911 Reg. Tonnen, 12 Hamburgische mit 2463 Reg. Tonnen, 15 mecklenburgische mit 3110 Reg. Tonnen, 1699 preußische mit 58 820 Reg. Tonnen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Seligenstadt werden die allerdings nur geringen Ueber⸗ reste der am Main gelegenen Kaiserpfalz, welche aus der Barbarossazeit stammt, und das rothe Haus, Kaiserhaus oder Burg genannt, unter theilweiser Aufgrabung wieder hergestellt. Der Archstekt Dr. Hesse aus Offenbach wird die Arbeiten leiten. In gleicher Pietät ist 1872 bekanntlich auch die noch ältere, von Einhart gestiftete Kirche der Benediktinerabtei restaurirt worden. Es wurden dabei die in einem Sarkophage ruhenden Gebeine des Geheimschreibers Kaiser Karls des Großen aufgedeckt und verifizirt.

Das neueste, kurz vor dem Osterfeste erschienene Heft (15. Bandes 1. Heft, 271 der Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens, herausgegeben von Dr. C. Grünhagen, welche als solche noch in diesem Jahre das erste Vierteljahrhundert ihres Bestehens abschließen wird, bringt, in würdigem Anschlusse an die letzten Jahrgänge, seinen Lesern auch heuer eine Reihe von Aufsätzen und Mittheilungen aus kundigen Füden und zum größeren Theile auf gründlichster Erforschung des

reslauer Staatsarchivs basirend. „Die nachstehend mitgetheilten Titel der einzelnen Aufsätze werden zeigen, daß der Provinzialgeschichte nach verschiedenen Richtungen hin, zumal der politischen, kultur⸗ und lokalhistorischen, wie auch genealogischen Rechnung getragen worden ist: Caspar Elyan, Breslaus erster Drucker, von Carl Dziatzko. Schlesien in den letzten Jahrzehnten österreichischer Herrschaft 1707 bis 1740, von C. Grünhagen. Aus Breslaus unruhigen Zeiten,

1418—1426, von H. Markgraf. Die letzten Monate der kursächsischen Okkupation Schlesiens (Januar bis Mai 1622), von Dr. Julius Krebs. Ueber die frühere Kriminaljustizpflege auf der Herrschaft Fürstenstein, von P. Kerber in Fürstenstein. Schmiedeberg in der ersten Zeit der preußischen Herrschaft. Erhebung zur freien Berg⸗ und Handelsstadt, von Theodor Eisenmänger, Lehrer an der Stadt⸗ schule zu Schmiedeberg. Die katholische Pfarrkirche zu Schweidnitz und ihr Patronat, vom Gymnasiallehrer Dr. Kopietz in Patschkau. Schlesier im Dienste des Deutschen Ordens im Jahre 1410, vom Archivsekretär Dr. Pfotenhauer. Beiträge zur Geschichte der Graf⸗ schaft Glatz in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Fortsetzung zu Band XIV. S. 223), von A. Nürnberger. Mittheilungen aus der Stadtbibliothek zu Breslau, von Dr. E. Volgen Deoen Schluß des Heftes bilden verschiedene archivalische Miscellen, Besprechungen der neuesten einschlägigen Literatur und Berichtigungen, sowie endlich redaktionelle Mittheilungen.

Von „Kießlings Berliner Bädeker, praktischer Führer durch Berlin nebst Potsdam und Umgebungen, in übersichtlichster Weise mit ganz besonderer Berücksichtigung der Besuchszeiten aller Sehenswürdigkeiten durchweg neu bearbeitet“ (Preis: elegant karton⸗ nirt 1 ℳ, eleg. in roth Leinen gebunden 1 ½ ℳ), ist die fünfte Auf⸗ lage erschienen.

Rom, 22. Mai. Die aus Anlaß der Tiberregulirung unternommenen Arbeiten fördern immer neue Kun stschätze zu Tage. Neuerdings sind einige Urnen von hohem künstlerischen Werthe aus⸗ gegraben worden. Die eine derselben hat die Form eines in ele⸗ gantem und dabei doch einfachem Stile erbauten Hauses, eine zweite ist reich mit Festons verziert, die dritte, in Travertin gearbeitet, hat die Form eines Gefäßes, und eine vierte endlich gleicht einem kleinen Tempel, dessen Fagade durch zwei zierliche schneckenförmige Säulchen abgeschlossen wird. In den Urnen fanden sich mit den Gebeinen vermischt goldene Ringe vor. Das ganze Grab, welches Personen aus der Gens Sulpicia als letzte Ruhestätte diente, und das be⸗ stimmt aus dem guten Zeitalter, vielleicht nicht lange nach Augustus wird von den Kunstgelehrten für ein Denkmal ersten Ranges erklärt.

Hermann Bahr, Juridisches Antiquariai, Buchhandlung für Rechts⸗ und Staatswissenschaften, hat den Lagerkatalog Nr. 7 (1880) Abth. I: Volks wirthschaft, Abth. II: Rechts⸗ und Staats⸗ wissenschaft ausgegeben. Das Verzeichniß, 1500 Nummern um⸗ fassend, enthält die neuesten Erwerbungen des umfangreichen Anti⸗ quarjats⸗Lagers, von welchen besonders hervorzuheben sind: Annalen des Deutschen Reichs, herausgegeben von Hirth 1871 79. Steno⸗ graphische Berichte der Verhandlungen des Reichstags 1867 bis 1879. Dureau de la Malle, 6conomie politique des Romains. 2 vols. Paris 1840. Helferich, periodische Schwankungen im Werth der edeln Metalle. Hüllmann, Finanzgeschichte des Mittelalters. Reichs⸗Enqusten für Baumwollen⸗, Leinen⸗, Eisen⸗ und Tabakindustrie. Jahrbücher für Nationalökonomte 1863 bis 1879. Im Anfange des Verzeichnisses, pag. 48, findet sich eine Zusammenstellung einiger besonders hervorragender rechts⸗ und staatswissenschaftlicher Sammelwerke als: Striethorsts und Golt⸗ dammers Archive. Entscheidungen des Reichs⸗Oberhandelsgerichts und des Kgl. Geh. Ober⸗Tribunals. Gerichtssaal. Ministerialblatt für innere Verwaltung. Zeitschrift für Handelsrecht u. s. w.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Aus dem Mecklenburgischen. (Hamb. Corr.) Obwohl seit längerer Zeit in der Vegetation in Folge der kalten Witterung Stillstand eingetreten, so ist dieselbe doch in diesem Frühjahre un⸗ gewöhnlich vorgeschritten und dem entsprechend auch der Stand der Saaten. Einen herrlichen Anblick gewähren die frühzeitig bestellten Roggenfelder. Gedrängt und geschlossen ist der Stand der jungen Saat, aus welcher die Aehren schon hervorschießen. Ein solches Bild darf aber nur von dem früh gesäeten Roggen auf kulturfähigem Boden entworfen werden. Anders steht es mit dem Roggen, welcher erst im Spätherbst vorigen Jahres in die Erde ge⸗ bracht wurde. Derselbe entwickelte sich vor der Winterruhe ungenügend und litt dann durch die kalte Witterung im März. Auf Anhöhen, sterilen Feldern, in nassen Gründen und auf den Winden besonders ausgesetzten Stellen steht der Roggen dünn und lückenhaft, und man darf behaupten, daß es in Mecklen⸗ burg ebenso viele mangelhafte wie vorzüglich bestandene Roggenfelder giebt. Die Aussichten für die Weizenernte sind gut. Es ist hin⸗ reichend Pflanze vorhanden und die Bestockung befriedigt ebenfalls. Die Oelsaaten kamen gut entwickelt in den Winter und litten durch die Unbilden des März nicht, da die Witterung eine trockene war. Die Saat zweigte sich im April gehörig und steht jetzt in schönster Blüthe. Da die kühle Witterung die Entwickelung des Ungeziefers sehr hindert, so dürfen wir einer vollen Ernte engegensehen, wenn die Blüthe einen ungestörten Verlauf nimmt. Nur auf nassen Stellen hat die Saat durch die Nachtfröste im März gelitten. Die Aussichten für die Kleeernte sind recht gut, obgleich die vielen Nacht⸗ fröste nicht ohne Schaden geblieben sind.

Die Berichte über die Ernte⸗Aussichten in Ohio, Indiana, Illinois und Kentucky lauten ungemein günstig Der Weizen in diesen Staaten überwinterte größtentheils, ohne von der Kälte erheblichen Schaden erlitten zu haben, und soll der Stand der Saaten ein günstiger sein. Die mit Weizen bestellte Boden⸗ fläche ist um 30 % größer als im verflossenen Jahr. Hafer und Gerste stehen ebenfalls sehr gut. Das Pflanzen von Mais ist bereits sehr weit im südlichen Ohio, Indiana und Illinois vorgeschritten

und wird etwa drei Wochen früher als gewöhalich vollendet sein.

Auch die meisten Obstarten versprechen eine gute Ernte. In Süd 8 Indiana sind die Pfirsiche etwas beschädigt worden, doch sind fast alle übrigen Obstarten außer Gefahr, wenn nicht noch Maifröst Schaden unter denselben anrichten. Die Berichte über die Ernte Aussichten im ganzen Staate Alabama lassen er Saaten im Vergleiche mit dem vori

zurück sind, und daß

wie es, der Jahreszeit angemessen sein sollte.

Dem Berichte über die landwirthschaftlichen Ver hältnisse der Kolonie Victoria (Australien) im Jahre 187 entnehmen wir, nach dem „Deutschen Handelsarchiv“, folgende Daten Der Gesammt⸗Viehstand betrug 210 105 Pferde, 1 184 843 Stü Pes 9 379 276 Schafe, 177 373 Schweine. An Land unte

ultur waren 1 609 278 engl. Acker (1 Acker = 40,468 Ar). Ver kauft wurden von der Regierung an Private im Jahre 187 307 457 engl. Acker; der Gesammterlös betrug dafür 375 534 Pfd Sterling oder durchschnittlich 1 Pfd. Sterl. 4 Schill. 5 Pce. pro Acker. Im Ganzen sind bis jetzt in der Kolonie Victoria 18 206 165 Acker an Private verkauft; als Staatseigenthum ver⸗ blieben noch 38 240 555 Acker; als Viehweiden wurden benutzt 19 531 083 Acker, für welche eine Pachtsumme von 122 142 Pfd. Sterl. an den Staat entrichtet wurde. Geerntet wurden Weizen 6 060 737 Bushels von 691 622 Ackern, Hafer 2 366 026 Bushels von 134 428 Ackern, Gerste 417 157 Bushels von 22 871 Ackern, Kartoffeln 98 958 t von 36 527 Ackern, Heu 209 028 t von 172 799 Ackern u. s. w. Mit Grünfutter wurden be⸗ baut 401 427 Acker, mit verschiedenen Feldfrüchten 3625 Acker, mit Blumen, Gemüse und Fruchtbäume 20 400 Acker, in Brachland lagen 97 669 Acker. Der durchschnittliche Ertrag pro Acker in der Saison 1878/79 betrug: Weizen 8,76 Bushels, Hafer 17,60 Bushels, Gerste 18,24 Bushels, Kartoffeln 2,71 t, Heu 1,21 t. Der Durch⸗ schnittspreis betrug: Weizen 4 Schill. 2 Pce. pro Bushel, Hafer 3 Schill. 6 Pce. pro Bushel, Gerste 4 Schill. 1 Pce. pro Bushel, Kartoffeln 4 Pfd. Sterl. 12 Schill. 4 Pce. pro Tonne, Heu 3 Pfd Sterl. 15 Schill. pro Tonne.

Gewerbe und Handet.

Die Generalversammlung der Allgem versicherungs⸗Bank in Leipzig ertheilte auf Grund des Jahresberichtes und der Jahretrechnung dem Aufsichtsrathe und Vor⸗ stande Decharge. Dem Jahresberichte pro 1879 entnehmen wir, daß am 31. Dezember 1879 242 771 Personen, auf welche im Jahre 1879 7372 Unfälle zur Anmeldung gelangten, versichert waren. Die