1879; — desgleichen für die 6 hauptsächlichsten Schrannen nach ein⸗ zelnen Wochen. — Nachmeisungen über den Verkauf von Getreide auf den bayerischen Schrannen, sowie über die erzielten Durchschnitts⸗ preise für das Kalenderzahr 1879. — Viktualienpreise an verschicoenen Orten Bayerns wähcend der Monate Oktober bis Dezember 1879; — desgleichen für das Kalenderjahr 1879. — Die Publikationen des Königlich baperischen statistischen Bureaus nebst einem Verzeichniß derselben unter Angabe des Hauptinhalts und einem alphabetischen Index des gesammten darin enthaltenen statistischen Materials von L. Luber, Sekretär im K. statistischen Bureau.
— Die von dem elektrotechnischen Verein herausgegebene „Elek⸗ trotechnische Zeitschrift“ hat, wie uns die Verlagshandlung mittheilt, nach viermonatlichem Bestehen folgende Verbreitung ge⸗ funden: I. Deutsches Reich: 1) Preußen. Provinz: a. Ostpreußen 48, b. Westpreußen 26, c. Brandenburg 450 (Stadt Berlin 306), d. Pommern 60, e. Posen 43, f. Schlesien 127, g. Sachsen 100, h. Schleswig⸗Holstein 58, i. Hannover 120, k. Westfalen 108, 1. Hessen⸗Nassau 101, m. Rheinprovinz 157, n. die Hohenzollernschen Lande 2, zusammen 1400, 2) Bayern 57, 3) Sachsen 136, 4) Würt⸗ temberg 23, 5) Baden 57, 6) Hessen 32, 7) Mecklenburg⸗ Schwerin 30, 8) Sachsen⸗Weimar 15, 9) Mecklenburg⸗Strelitz 3, 10) Oldenburg 27, 11) Braunschweig 23, 12) Sachsen⸗Meiningen 13, 13) Sachsen⸗Altenburg 1, 14) Sachsen⸗Coburg⸗Gotha 12, 15) Anhalt 5, 16) Schwarzburg⸗Rudolstadt 2, 17) Schwarzburg⸗ Sondershausen 4, 18) Waldeck und Pyrmont 2, 19) Reuß älterer
e 3, 20) Reuß jüngerer Linie 2, 21) Schaumburg⸗Lippe 3, 22) Lauenburg 2, 23) Lübeck 2, 24) Bremen 20, 25) Hamburg 31, 26) Elsaß⸗Lothringen 55; II. Belgien 6; III. Dänemark 7; IV. Frank⸗ reich 6; V. Großbritannien 25; VI. Italien 8; VII. Oesterreich⸗ Ungarn 180; VIII. Niederlande 8; IX. Rumänien 1; X. Rußland 18; XI. Schweden 4; XII. Schweiz 19. Außereuropäische Länder I. Amerika (New⸗York) 6, II. Asien (Tiflis) 1. Ferner: Empfänger nicht zu ermitteln 5. Summa 2257h. 111“
Gewerbe und
Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Aus dem Berichte über die heutige Generalversammlung der Aktionäre der Staatsbahn⸗ Gesellschaft ist noch hervorzuheben, daß das Betriebsergebniß der Linie Temeswar⸗Orsowa für die Periode vom 1. Januar bis 30. April cr. mit 419 179 Fl. provisorisch auf das Konto der außer⸗ ordentlichen Reserve der nicht vertheilten Erträgnisse früherer Jahre gebucht werden soll. — Das Gewinnsaldo von 927 477 Fl. ist dadurch erzielt, daß 875 000 Fl. aus der Aufhebung der Spezial⸗ reserven bei den Berg⸗ und Hüttenwerken zum eigentlichen Saldo des 1“ und Verlustkontes von 52 477 Fl. hinzugeschlagen wurden.
Die Generalversammlung der ungarisch⸗galizischen Bahn genehmigte den Bericht, welcher über die galizische Transversalbahn meldet, daß das Projekt von der österreichischen Regierung nicht un⸗ günstig aufgenommen worden sei, und beschloß demnͤchst eine Statuten⸗ änderung, wonach die Zahl der Verwaltungsrathsmitglieder fortan sich auf höchstens 17 und mindestens 11 belaufen soll. Die Be⸗ triebseinnahmen vom 1. Januar bis Ende April 1880 ergaben ein Plus von 64 ‧%.
St. Petersburg, 28. Mai. (W. T. B.) Die Emission der neuen Eisenbahn⸗Obligationen durch die Reichbank dient zur Deckung der bereits vom Staate bewilligten Vorschüsse für be⸗ vorstehende Bauten. Der Reichsschatz an sich braucht keine An⸗ leihe; die Bedürfnisse für Goldzinszahlüngen sind vollständig gedeckt.
Berlin, 29. Mai 1880.
Vericht über die Thätigkeit der geologischen Landes⸗ Anstalt im Jahre 1879.
Im Laufe des Jahres 1879 haben die Aufnahmearbeiten der geologischen Landes⸗Anstalt, welche im Vorjahre durch die Einrichtung im neuen Diensthause theilweise unterbrochen worden waren, wieder ihren regelmäßigen Fortgang innerhalb der bereits seit längerer Zeit in Angriff genommenen Landes⸗ speile gewonnen, nämlich im Harz, in Thüringen, in der
rovinz Hessen⸗Nassau, in der Rheinprovinz und in de Gegend von Berlin und von Stendal. 8
1) Der Harz.
Im Harz wurde von dem Landesgeologen Dr. Lossen die “ östlich der Brockenpruppe innerhalb der Meßtisch⸗ blätter Wernigerode, Derenburg, Elbingerode und Blanken⸗ burg (G. A. 56. 9, 10, 15, 16)*) fortgesetzt und insbesondere derjenige Theil dieser 4 Blätter bearbeitet, welcher das ältere hercynische Schiefergebirge zwischen der Flötzgebirgsgrenze im N., dem Mittel⸗ und Ober⸗Devon der Elbingerode⸗ Hüttenroder Mulde im S., dem Bolmke⸗ und Mühlenthal im W. und dem Silberbornsgrund im O. in sich begreift. Von dem Landesgeologen Dr. Kayser wurden die Sektionen Riefensbeck und Lauterberg (G. A. 56. 13, 19) unter Be⸗ nutzung der von der topographischen Abtheilung der Landes⸗ aufnahme neuaufgenommenen Meßtischblätter revidirt und erstere in dem südöstlichen Theile, letztere vollständig fertig gestellt. Bei diesen Arbeiten, sowie bei der Benutzung der weiterhin zu erwähnenden Blätter des Westharzes und des
“
11“ “
. zielten Durchschnittspreise für die Monate Oktober bis Dezember
2) Das thüringische Becken. Ien nordthüringischen Becken wurden vom Professor Dr. von Fritsch die Aufnahmen in den Sektionen Halle, Gröbers, Merseburg, Weißenfels und Lützen (G. A. 57. 34, 35, 40, 46, 47) weitergeführt und Revisionsarbeiten innerhalb der Sektion Landsberg (G. A. 57. 29) vorgenommen. n dem Gebiet am Nordrande des Thüringer Waldes hat Professor Dr. Bauer die Aufnahmen bei Gotha (G. A. 70. 3) fortgesetzt. Im Thüringer Walde selbst wurde von dem Landes⸗ geologen Professor Dr. Weiß innerhalb der Sektionen Fried⸗ richsroda und Brotterode (G. A. 70. 7, 8) dasjenige Gebiet bearbeitet, welches zwischen dem Sembachthal bei Winterstein im Norden, dem Granit von Brotterode im Westen, dem Abtsberg bei Friedrichsroda im Süden und dem Buntsand⸗ stein der Vorberge im Osten liegt. Professor Dr. von Fritsch führte die Untersuchungen in der Sektion Schleusingen (G. A. 70. 27) fort und revidirte die Sektion Suhl (G. A. 70. 21) in einzelnen Theilen. Am Südwestrande des Thüringer Waldes wurde von Dr. Bücking auf Sektion Schmalkalden- (G. A. 70. 13) im Anschluß an die von Professor Dr. von Seebach kartirte nordöstliche Ecke des Blattes das südlich anstoßende Gebiet bis zur Grenze gegen Sektion Wasungen aufgenommen. In dem ehemaligen Aufnahmegebiet des Hofraths Direktor Dr. Emmrich im Meiningenschen wurden einzelne Theile der Sektionen Altenbreitungen und Schwarza (G. A. 69. 18, 70. 20), sowie der nördliche Theil der Sektion Wa⸗ sungen (G. A. 70. 19) von Dr. Bücking, der übrige Theil der Sektion Wasungen, sowie die Sektion Meiningen (G. A. 70. 25) von Herrn Frantzen in Meiningen revidirt. 70. 26)
Die Bearbeitung der Sektion Themar (G. A. H. Proescholdt in Meiningen in Angriff ge⸗
wurde von Dr. nommen. Von Herrn Hofrath Direktor Dr. Richter in Saalfeld ist die Sektion Rudolstadt (G. A. 71. 13) theilweise revidirt und die Grenze zwischen dieser und der von Herrn Geheimen Hofrath Professor Dr. Schmid in Jena bearbeiteten Sektion Blankenhain (G. A. 70. 7), sowie die Grenze zwischen den Sektionen Remda und Kranichfeld (G. A. 70. 12, 18) einer letzten Revision unterworfen worden. Geheimer Hofrath Professor Dr. Schmid in Jena stellte die Sektionen Kranichfeld (G. A. 70. 12), Blankenhain und Kahla (G. A. 71. 7, 8) vollständig druckfertig her. Derselbe bearbeitete ferner das Blatt Osthausen (G. A. 70. 11) und den östlichen Theil des Blattes Arnstadt (G. A. 70. 10). Im östlichen Theil von Südthüringen vollendete Pro⸗ fessor Dr. Liebe in Gera die Sektion Weida (G. A. 71. 17), setzte die Untersuchungen innerhalb der Sektionen Neitschau, Greiz, Schleiz, Schönbach, Lobenstein und Hirschberg (G. A. 71. 23, 24, 27, 29, 32, 33) fort und begann die Auf⸗ nahmen innerhalb der Sektionen Waltersdorf, Mielesdorf, Lehesten und Gefell (G. A. 71. 18, 28, 31 und 34).
In dem südlichsten Theil von Südthüringen endlich be⸗ arbeitete Dr. Loretz die Sektionen Eisfeld und Meeder (G. A. 70. 34, 40), welche sich an die im Vorjahre vollende⸗ ten Blätter Steinheide und Neustadt a. d. H. westwärts an⸗ schließen. Beide Sektionen wurden dem Abschluß nahe ge⸗
führt. 3) Die Provinz Hessen⸗Nassau. 1.
Im nördlichen Theil des Regierungsbezirks Cassel ist von dem Landesgeologen Dr. Moesta die Aufnahme im Gebiet des unteren Fuldalaufes südöstlich von Cassel fortgesetzt und die Sektion Ludwigseck (G. A. 69. 2) bis auf geringe Feststel⸗ lungen vollendet worden.
Im südlichen Theil des Regierungsbezirks führte Pro⸗ fessor Dr. von Koenen innerhalb der Sektionen Vacha und Stadt Lengsfeld (G. A. 69. 11, 17) die durch den Bau der Fulda⸗Bahn nöthig gewordenen Revisionen aus, beendete die Aufnahme von Sektion Hersfeld (69,9), setzte die Bearbeitung von Sektion Geisa⸗Rasdorf (G. A. 69.16) fort und begann diejenige von Sektion Eiterfeld (G. A. 69. 15).
In der Rhön wurde durch Professor Dr. Bauer die Auf⸗ nene. der Sektion Kaltennordheim (G. A. 69. 23) weiter⸗ geführt.
Von Dr. Bücking wurde in diesem Gebiet die Bearbeitung der Sektion Gelnhausen (G. A. 68.48) der Abschließung nahe gebracht und die Aufnahme der Sektionen Groß⸗Krotzenburg, Hanau und Windecken begonnen (G. A. 68. 58, 52, 46).
Im Regierungsbezirk Wiesbaden sind von dem Landes⸗ geologen Dr. Koch im Anschluß an die früher vollendete Sektion Rödelheim (G. A. 68. 50) die Sektionen Frankfurt, Schwanheim und Sachsenhausen (G. A. 68. 51, 56, 57) zum Abschluß gebracht und zur Veröffentlichung als zweite Serie über ehemals nassauisches Gebiet fertig gestellt worden.
Von demselben wurde eine eingehende Untersuchung der geologischen Verhältnisse der Emser Termalquellen ausgeführt und dabei zugleich die Sektion Ems (G. A. 67. 39) zum
großen Theile kartirt. des Regierungsbezi ies⸗ baden hat Dr. s8. Regierungsbezirks Wies
Eichsfeldes leistete die vorzügliche Ausführung der ne topographischen Aufnahme die besten vüefah 2 8
Im westlichen Oberharze wurden von dem Sekretär Halfar Untersuchungen zur Gliederung des Spiriferensand⸗ steins in dem Gebiet westlich der Wasserscheide zwischen dem Schalke⸗ und Gose⸗Thale einerseits und dem Okerthale an⸗ 1“ “
Behufs der Fertigstellung der 100 000 theiligen geolo⸗ logischen Uebersichtskarte des Harzes sind von 5 deede gle⸗ logen Dr. Speyer diejenigen Kartenblätter, innerhalb welcher der West⸗ und Südwestrand des Harzes verläuft, nämlich Hahausen, Lamspringe, Gandersheim, Westerhof, Osterode und Gieboldehausen (G. A. 55. 6, 5, 11, 17, 23, 24) so weit auf⸗ 11“ — 5. 8 19 Hehesssche larze erfor⸗
Dabei gelangte das 3 Räncihem Lasgits gelang att Osterode zu voll Von demselben ist im Zusammenhang mit diesen Auf⸗ nahmen die geologische Kartirung den Blätter Osterha 8 (Gercde) und Duderstadt (G. A. 56. 25, 55. 30), bei der ersteren im Anschluß an die älteren Aufnahmen des Herrn von Seebach, vollständig durchgeführt, diejenige des Blattes Waacke (G. A. 55. 29) in Angriff genommen worden. Am Nordrande des Harzes setzte Professor Dr. Dames die Bearbeitung der Sektion Quedlinburg (G. A. 56. 16) fort, welche bis auf die Kreideablagerungen in der nächsten Umgebung der Stadt Quedlinburg und die jüngeren Bil⸗ dungen am Westrande der Sektion fertig gestellt wurde.
Im n
ngelbis die dem Braunkohlen⸗ und Basalt⸗ gebiet des hohen Westerwalds angehörenden Sektionen Masalt⸗ berg und Rennerod (G. A. 67. 2v2, 23) druckfertig hergestellt, welche sich an die im Vorjahre bearbeiteten Sektionen Langen⸗ bach und Wildenstein südlich anschließen.
88 4) Die Rheinprovinz.
In dem südlichen Theil der Rheinprovinz ist von dem Landesgeologen Grebe die Aufnahme der Sektionen Schweich, Neumagen, Morscheid, Kronweiler, Kirn und Baumholder (G. A. 80. 9, 10, 17, 24, 81. 13, 19) vollendet worden.
5) Die Gegend von Berlin und Stendal.
I. der Gegend von Berlin wurden unter der Leitung des 1ide zecdg n Professor Dr. Berendt die Aufnahme⸗ arbeiten mit besonderer Berücksichtigung der agronomischen Verhältnisse durch Dr. Laufer, Dr. Dulk und Dr. Wahnschaffe in den Sektionen Alt⸗Hartmannsdorf, Friedersdorf und Mitten⸗ walde (G. A. 45. 39, 45, 44) zu Ende geführt. Die Sektion Cöpenick (G. A. 45. 32) wurde in Angriff genommen und eine Revision der Sektionen Ketzin und Fahrland (G. A. 44. 34, 89 sgessegr.
Außerdem wurde durch den inzwischen als Professor der Mineralogie und Geologie an die japanische ie Hresec Tokio berufenen Dr. Brauns die Aufnahme des Blattes Zossen (G. 2. 8 2 hag s
n der Gegend von Stendal wurden durch die Professoren Dr. Scholz und Dr. Gruner die früher deechence Enevgln Calbe a. d. Milde und Uenglingen (G. A. 43. 19, 21) druck⸗
Stand der Publikationen. Im Laufe des Jahres sind zur Publikation gelangt: die Lieferung XII., enthaltend die Blätter: Naumburg, Camburg, Bürgel, Stößen, 11 Lieferung XIV. (2. Flachlandslieferung.. enthaltend die Sektionen Oranienburg, F bect Spandow im Nordyvesten BBerlins, AGsbeerriri 11 es sind mithin im Ganzen publizirt .67 Blätter Von den Abhandlungen der Anstalt ist als erstes Heft des III. Bandes eine Arbeit des Professors Dr. Weiß über die Flora des Rothliegenden von Wünschendorf bei Lauban
1— 6 Blälter. die 8 Blätter,
Debit der Publikationen. Nach dem vorjährigen Berichte betrug die Zahl der debi⸗ tirten Kartenblätter am Schluß des Jahres 1878 überhaupt
6494 Blatt. Im Jahre 1879 wurden verkauft: 8 8 von Lieferung I., Gegend von Nordhausen 39 BB. Jena .“ „ „ Bleicherode 8 „ Erfurt 1“ „ 1 2 2 2. Halle 3 2 „ VI., Saarbrücker Steinkohlen⸗ 3 Revier, I. Theil 48 VII., Saarbrücker Steinkohlen⸗ Revier, II. Theil 17 18 19
22 22 Il. 2 22 IV., V
22 224
822 22 22 22
VIII., Riechelsdorfer Kupfer⸗ schiefer⸗Gebirge
XI., Gegend um Berlin
XII., Gegend von Naum⸗ burg a. S.
XIII., Umgegend von Gera 1 in Ost⸗Thüringen 1b — . r 565 Blatt. o daß im Ganzen bis jetzt debitirt sind. 7059 Blast. Von Abhandlungen wurden verkauft: Band 1. Heft 1. (Seh. Rildensdorf) . . . .. 1 Er. 2. (Schmid, Thür. Keuper). 11““ 3. (Laspeyres, Rothliegendes von Halle) 4 „ „ „ 4.6...... 14141 II 1. (Weiß, Ueber Steinkohlen⸗Calamarien) 1 “ 2. (Sre Rübdec0 1
„ 3. (Berendt, Nordwestliche Umgegend y4“*“ 4. (Kayser, Aelteste Devonfauna des —
1. (Weiß, Flora des Rothliegenden von Wäünschendorf bei Lauban) . 12
Hauchecorne.
12
222 22 7
22 2 7
Der siebenundvierzigste Jahresbericht über die unter dem Hohen Protektorat Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des ee stehende Baruch Auerbachsche Waisen⸗Erziehungsanstalt für jüdische Knaben (Berlin, Oranienburgerstraße 38), er⸗ stattet von Dr. Leonhard Auerbach, ist soeben erschienen. Wir entnehmen demselben folgende Daten: Das siebenundvierzigste Jahr seines Bestehens und seiner segensreichen Wirksamkeit hat das Baruch Auerbachsche Knaben⸗Waisenhaus unter dem sichtlichen Beistande Gottes zurückgelegt und wieder nach allen Seiten hin erfreuliche Fortschritte gemacht, welche auf die späteste Zeit hinaus sein dauerndes Bestehen verbürgen. Die Zahl der Zöglinge hat sich seit dem Jahre 1864 meht als verdoppelt. Drei Zöglinge der Anstalt haben im letzten Jahre das Abiturienten⸗ examen sehr gut bestanden und sind zur Universität übergegangen. Alle Zöglinge entwickelten sich in geistiger und sittlicher Hinsicht in günstiger Weise, und auch die entlassenen Zogtinge haben sich im Leben trefflich bewährt. Eine sehr große Zahl neuer Mitglieder mit jährlichen Beiträgen ist eingetreten; namhafte Schenkungen, Legate und großherzige Stiftungen sind der Anstalt im letzten Jahre ge⸗ worden. Ein großer Neubau, dessen Vollendung im Juli künftigen Jahres zu erwarten ist, wurde am 5. Fpril d. J. in Angriff genommen, um die Zahl der aufzunehmenden Waisen zu vermehren; es können dann 52 Knaben und 38. Mädchen in die Anstalt aufgenommen werden. „Dem Vor⸗ stande gereicht es zur Genugthuung, auch in diesem Jahre mit ehr⸗ erbietigem Danke die huldvolle Anerkennung der Erlauchten Mit⸗ glieder des Kaiserhauses, vor Allem der Hohen Protektoren der Anstalt, Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin hervorheben zu dürfen. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat auch in diesem Jahre die Hohe Gnade gehabt, den Anstalten eine außerordentliche Schen⸗ kang 85 ag on, Pe hangert Mart Felang zu gewähren, und
1 eue hierdur erhö re landesmütterliche Fürs ü die Baruch Auerbachschen Stiftungen bethätiat.“ 1u“ Die Einnahme der Baruch Auerbachschen Waisen⸗Erziehungs⸗ anstalt für jüdische Knaben betrug im vorigen Jahre: Kassen⸗ bestand am 1. April 1879 7707 ℳ 84 ₰ in baar, Zinsen vom 1. April 1879 bis 1. April 1880 der Hypotheken und Staatspapiere 33 155 ℳ 1 ₰, Zinsen aus der Caspar Arnsteinschen Stiftung 4441 ℳ 50 ₰, bestimmte jährliche Beiträge 5153 ℳ 50 ₰, Geschenke und Legate in baarem Gelde 19431 ℳ 50 ₰. Die A usgaben betrugen: Kosten für den gesammten Bedarf der Anstalt als Beköstigung von 52 Waisen, 2 Erziehern, 1 Pflegemutter ꝛc., Klei⸗ dung, Wäsche, Schuhwerk, Holz, Bücher u. s. w. 30 950 ℳ 25 ₰, Gehälter Honorare, Pensionen, Schulgeld, Renten, Unterstützungen früherer Zöglinge ꝛc. 18 223 ℳ 29 ₰, Hann easth 4700 ℳ Der Bestand der Fonds und der Kasse betrug am 1. April 1880: Hypotheken 588 000 ℳ, preußische Staats⸗ und Reichsanleihen 5400 ℳ, Eisen⸗ bahnprioritäten 56 662 ℳ 50 ₰ Pfandbriefe, Rentenbriefe, preußische Staatsschuldscheine, Berliner Stadtobligationen ꝛc. 13 050 ℳ, baar in Kasse 13 417 ℳ 61 ₰, in Summa 676 530 ℳ 11 ₰.
Am kommenden Montag werden je ein Bataillon des 2. urd 3. Garde⸗Regiments z. F, sowie des Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Nr. 1 und des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiments Nr. 2 zur Abhaltung von Gefechts⸗ und Schießübungen im Terrain die Garnison auf 12 Tage verlassen und wird für diese Zeit bei den genannten Regimentern je ein Landwehrübungs⸗ Bataillon zusammengezogen werden, welche in den frei gewor⸗ denen Kasernements der ausgtrückten Bataillone Quartier erhalten.
Die Ausstellung von Hans Makarts „fünf Sinnen“ wird am Dienstag, den 1. Juni cr., beendet werden. Lünf Seinden⸗ wird das nächste Gemälde desselben Künstlers „Die Jagd der DHiana“ be⸗ reits im Herbst dieses Jahres in Berlin zur Ausstellung gelangen.
Redacteur: Riedel.
erlag der Expedition (Kessel). Druck: W. ( Vier Beilagen
*) (G. A. 56. 9) = Gradabtheilung 56 Sektion 9.
fertig hergestellt und die Aufnahme der füdlich . Sektion Lüderitz (G. A. 43. 27) Nanna. ö
8— ““ 8
(einschließlich Börsen⸗Beilage)
1
in Schlesi (74) Sitzung trat das in Schlesien nebst 3 lithographirten Tafeln ausgegeben worden. (74.) Sitzung 8
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zum deutsch
Nichtamtliches. Berlin, 29. Mai. In der gestrigen Haus der Abgeordneten in die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abände⸗ rungen der kirchenpolitischen Gesetze ein. Die De⸗ batte wurde vom Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten
von Puttkamer mit folgenden Worten eingeleitet:
Meine Herren! Indem ich mich anschicke den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze der wohlwollen⸗ den Beurtheilung des Hauses und dem erleuchteten Patriotismus eines jeden einzelnen Mitgliedes zu empfehlen, bitte ich um die Er⸗ laubniß, meinem einleitenden Vortrage zunächst einige Bemerkungen voranstellen zu dürfen über die Methode, welche ich bei demselben zu befolgen gedenke. Dieser Entwurf hat von dem ersten Tage seiner
Veröffentlichung an die lebhafteste Theilnahme der weitesten Kreise
gefunden und seine Besprechung in den Organen der Presse aller
Parteirichtungen ist eine so überaus lebhafte gewesen, alle Gesichts⸗ punkte, welche ihn erfüllen, sind schon im Vorzus einer so gründ⸗ lichen Erörterung unterzogen, daß es fast den Anschein haben möchte,
als sei die Diskussion bereits im Voraus erschöpft. Unter diesen
Umständen ist es für mich sehr schwer, der Versuchung zu wider⸗ stehen, gleich jetzt bei meinem einleitenden Vortrage in die Beleuchtung der Einwände hineinzutreten, welche der Gesetzentwurf unzweifelhaft wird und auch ja bereits in der Oeffent⸗ lichkeit hervorgerufen hat. 1 8 . bactg es indeß im Interesse der Sache für gerathen, mich für jetzt lediglich erläuternd und referirend zu verhalten. Ich werde
mir erlauben, Ihnen in aller Kürze — soweit ich in einer solchen
Sache kurz sein kann — die Umstände darzulegen, unter denen dieser
Gesetzentwurf entstanden ist, die Triebfeder, auf welcher er beruht, die Ziele, welche er anstrebt, und die Mittel und Wege, deren er sich bedienen will, um diese Ziele zu erreichen. Ich werde mich dabei jeder Polemik enthalten und werde von dieser Waffe nur dann Ge⸗ brauch machen, wenn sie mir im Verlauf der Diskussion zur Abwehr gewissermaßen von anderer Seite geradezu in die Hand gedrückt wird. ISch muß allerdines besorgen, daß durch Erfüllung dieses meines Vor⸗ satzes meine Auseinandersetzungen einen etwas nüchternen und blassen Charakter haben werden namentlich gegenüber dem lebhaften
Interesse, welches die Veröffentlichung des bekannten Aktenmaterials
in den letzten Tagen hervorgerufen hat, und der Lebhaftigkeit ge⸗ genüber, die ja unzweifelhaft die bevorstehenden Diskussionen auch unter den Parteien annehmen wird. Ich aber bin der Meinung, daß es mir ziemt, bei der Einleitung und Vertheidigung einer Vorlage, die ausschließlich den Zweck hat, — ich betone das, meine Herren, ausschließlich den Zweck der Befestigung des inneren Friedens und der Beseitigung des geistlichen Nothstandes unserer katholischen Mit⸗ bürger zu dienen, daß mir bei dieser Begründung nur der Ton der ruhigsten Beweisführung gebührt. Meine Herren! Als ich — ich denke, es war am 5. Februar .J. — die Ehre hatte, bei der Etatsberathung zum ersten Male in diesem hohen Hause über die Möglichkeit zu sprechen eines Ausgleiches unserer kirchenpolitischen Wirren, da durfte ich auf zwei Hauptgesichts⸗ punkte aufmerksam machen. Der erste war der, daß, wie und wann auch immer dieser Ausgleich möglich sein würde, er sich nur würde vollziehen können auf dem Boden der preußischen Landesgesetzgebung und der zweite Gesichtspunkt war der, daß ich die Verpflichtung hatte, vor Illusionen darüber zu warnen, daß wir etwa in einem raschen Tempo zu diesem Ausgleich gelangen würden. Ich mußte damals hervorheben, daß der zurückzulegende Weg, um in den sicheren
Hafen des kirchlichen Friedens einzulaufen, ein sehr langer und sehr gefährlicher und mit Klippen bedeckter sei, und daß keineswegs zu übersehen sei, ob und wie rasch wir ihn durchlaufen würden.
Meine Herren! Die Zusage, welche in dem ersten Gesichts⸗ punkte lag, bemüht sich die heutige Vorlage zu erfüllen; daß der zweite richtig gewesen ist, haben diejenigen That⸗ sachen, welche in der Oeffentlichkeit unter dem Namen der Wiener Besprechungen ja bekannt sind, nur zu deutlich bewiesen, und um Ihnen das näher darzuthun, bin ich verpflichtet, von diesen bis jetzt streng geheim gehaltenen Besprechungen insoweit den Schleier hinweg zu ziehen, als es zum Verständniß der gegen⸗ wärtigen Situation und zir Begründung der . dienlich ist. Ich übergehe dabei die der Geschichte angehörenden Besprechungen von Kissingen und Gastein; sie haben den Boden geebnet für die Möglichkeit, in Wien zwischen den gegenseitigen Unterhändlern in eine ruhige und vom Geist der Versöhnlichkeit getragene Erörterung über die Möglichkeit eines modus vivendi einzutreten. Meine Herren! Mit Unrecht hat man diesen Besprechungen den Charakter von eigentlichen Verhandlungen vindizirt. Von diesem Charakter sind sie sehr fern gewesen, denn wir haben vom ersten Augenblickk an, wo die von uns beauf⸗ tragten Sachverständigen in eine Erörterung eintraten, kein
Hehl daraus gemacht, daß die Grundlinien der Regulirung des
Grenzgebiets zwischen Staat und Kirche für Preußen durch unsere
Gesetzgebung von 1873 bis 1875 unwiderruflich gezogen sei, (hört,
hört! im Centrum) unwiderruflich gezogen sei, und daß ein Ent⸗
gegenkommen von Seiten des Staats sich beschränken müsse auf eine in freundlichem Sinne gehaltene Erörterung über die Möglich⸗ keit der Beseitigung von Differenzpunkten.
Meine Herren! Die katholische Kirche, wenngleich sie von ihrem
Standpunkte aus stets den Charakter der Universalität wird fest⸗ halten müssen, wird sich doch auf der anderen Seite nicht entbrechen köhnnen, in der Ausgestaltung derjenigen ihrer Rechtsinstitutionen,
welche das bürgerliche Rechtsgebiet berühren, sich dem Rahmen des
nationalen Staats einzufügen. Hiervon kann, meine Herren, Preu⸗ en nicht zurücktreten, und wird Preußen nicht zurücktreten. as hat den Aeußerungen derjenigen Sachverständigen, die wir nach Wien entsandt haben, als unabänderliche Richtschnur zu Grunde ge⸗ legen und ist von ihnen auch fest ehalten worden. 1 Unter diesen Aspekten hat in Wien mehrere Monate hindurch von bewährten Sachverständigen beiderseits eine fortlaufende Reihe von Besprechungen stattgefunden, theils über Prinzipienfragen allge⸗ meiner Natur, theils über die einzelnen Bestimmungen der preußi⸗ schen Maigesetzgebung. Man hat sie Paragkaph für Paragraph durchgenommen, an dem Maßstab gemessen, in wie weit sie nach kirchlicher Auffassung intolerable seien und in wie weit nach den Auffassungen des Staates in einzelnen Punkten ein Entgegenkommen
stattfinden könnte, hierbei hat sich nun sofort zweierlei ö““ Erstens dasjenige, was durch die Jahrhunderte hindurch zur historischen Thatsache geworden ist, bei allen kirchen⸗ politischen Verhandlungen und kirchenpolitischen Kämpfen, näm⸗ lich daß für Staat und Reich ein gemeinsamer Rechts⸗ boden überhaupt nicht zu finden ist auf ihrem Grenzgebiete, daß die
Staatsgesetzgebung, welche diese Materie zu regeln unternimmt, nie⸗ mals den Anspruch darauf machen kann, wirklich der adäquate Aus⸗
druck eines gemeinsamen Rechtsbewußtseins zu sein, das Aeußerste, was man erreichen kann, ist eine Verständigung über — lassen Sie
mich einmal wieder diesen banalen Ausdruck gebrauchen — einen modus vivendi dahin, daß der Staat seine Gesetzgebung so einrichtet, daß der Kirche unbehindert die Ausübung ihrer erhabenen Heilsauf⸗ gabe möglich sein kann und andererseits die Kirche ihre Institutionen o ordnet, daß sie den Staat der Nothwendigkeit überhebt, zur Ab⸗ wehr gegen sie in einzelnen Fällen aufzutreten. 8
Preußen.
n Reichs⸗A
nzeiger und Königlich Preuß
Berlin, Sonnabend, den 29. Mai
Meine Herren! Diese Thatsache, die — ich wiederhole das — in Wien aufs Neue konstatirt ist, hat uns weder überrascht, noch uns eine Enttäuschung bereitet. Wir waren vollkommen darauf ge⸗ faßt; aber der zweite Gesichtspunkt, der bei diesen Besprechungen ermittelt wurde, hat uns allerdings eine Enttäuschung bereitet, nämlich, daß wir absolut nicht dazu gelangt sind, in dieser friedlichen Erörterung diejenigen Gesichtspunkte zu finden, welche eine friedliche Remedur der Dinge möglich machen könnten. Ich muß Ihnen dies bei der Wichtigkeit der Sache an der Hand der in Wien stattge⸗ habten Diskussionen über einzelne unserer kirchenpolitischen Gesetze klar machen. Ich werde nicht den ganzen Cyklus derselben in die Diskussion führen — das würde sehr viel zu weit greifen, sondern nur einige der frappantesten Gesichtspunkte vorführen, um daran zu beweisen, daß es für uns unmöglich gewesen ist, den Standpunkt zu finden, von welchem aus im Wege einer sogenannten organischen Revision der Maigesetze hätte vorgegangen werden können.
Meine Herren! Ich knüpfe zunächst an, an das Gesetz vom 12. Mai 1873, betreffend die Ausübung der Disziplin über Kirchenbeamte. Dieses Gesetz enthält in seinem zweiten Abschnitt die Bestimmung über den sogenannten recursus ab abusu, welche dem von einem kirchlichen Disziplinarurtheil Getroffenen das Recht giebt, gegen dies Urtheil an den Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten Berufung einzu⸗ legen, und dieses Urtheil des kirchlichen Gerichtshofes hat entweder die Berufung zu verwerfen, oder den bezüglichen kirchlichen Diszipli⸗ narspruch in seinem ganzen Umfang und Inhalt zu vernichten, also den Effekt einer Kassation.
Nun wurde unsererseits Folgendes erwogen: unzweifelhaft hat der Staat an dem Rechtsinstitut — denn als ein solches hat ihn auch die Kirche zu langen Zeiten anerkannt — an dem recursus ab abusu festzuhalten, aber andererseits hält der Staat daran fest, daß, wenn man diese Institution bis in die kleinsten Einzelheiten orga⸗ nisch ausbilden will, daß auch die geringsten kirchlichen Rügen darunter fallen sollen, daß man damit ein Gebiet betritt, welches die Wirksamkeit der kirchlichen oberen Organe allzusehr in Fesseln schlägt, ohne dem Staate einen Nutzen zu bringen. Man war also diesseits der Meinung, daß es allenfalls angängig sein würde, diesem Rekurs, wenn ich mich so ausdrücken soll, eine quantitative Einschränkung angedeihen zu lassen, indem man nämlich das Be⸗ rufungsrecht auf die Fälle der wirklichen Entfernung aus dem Amte würde einschränken können, einschließlich natürlich der Suspension, so daß alle minderen Strafen, Warnungen, Verweis, Geldbuße, aus dem Rahmen dieser doch einen politischen Charakter tragenden In⸗ stitution würden herausfallen können. Ferner sind wir so weit ge⸗ gangen, es für diskutabel zu erklären, daß man den Effekt des Urtels des kirchlichen Gerichtshofes beschränken könne auf die Ver⸗ nichtung des weltlichen Theils des kirchlichen Richterspraches, so daß also unter den Gesichtspunkt des bürgerlichen und weltli⸗ chen Einschreitens nur die Vermögensnachtheile fallen und natürlich auch die Nachtheile an der persönl’chen Freiheit, welche durch Disziplinarspruch etablirt werden, und daß die geistliche Seite der Disziplinarrüge einschließlich der Ent⸗ fernung aus dem Amt, Ausübung der Seelsorge nicht unter den Ge⸗ sichtspunkt der wirklichen Einwirkung künftig fallen sollte.
Meine Herren! Das sind zwei Konzessionen von eminentester Bedeutung, und nun die Antwort? „non possumus!“ „Der recursus ab abusu ist intolerabel, inacceptabel, wir müssen das ganze Institut verwerfen.“ (Sehr richtig! im Centrum) — Sie sagen „sehr rich⸗ tig“, während in früheren Zeiten in Preußen der von Ihnen gewiß hochverehrte, verewigte Erzbischof von Geißel ausdrücklich erklärt hat, der recursus ab abusu sei ein organisches Rechtsinstitut der ka⸗ tholischen Kirche und Niemand könne daran denken, daran zu rütteln.
Ich übergehe die anderen Theile dieses wichtigen Gesehes⸗ es würde mich, wie gesagt, 6 weit führen, und ich glaube, dieser eine
all ist schon sehr frappant. 1
8 Jste das Gesetz vom 13. Mai 1873, betreffend die kirchlichen Straf⸗ und Zuchtmittel. Auch hier waren unsere Sachverständigen — ich muß ja diesen Ausdruck immer gebrauchen, weil von eigent⸗ lichen Verhandlungen keine Rede gewesen ist, inzwischen aber sie haben mit einer gewissen moralischen Autorität sich geäußert — der Meinung, daß auch dieses Gesetz einige Punkte enthält, welche einen derartigen Eintritt in das innere kirchliche Leben darstellen, daß man sich die Frage vorlegen koͤnne, ob man nicht im Stande sein würde, auf sie im staatlichen Interesse zu verzichten. Hier war es nament⸗ lich der Punkt, der bei der bisherigen Handhabung des kirchlichen Straf⸗ und Zuchtmittelgesetzes stets der wichtigste gewesen ist, näm⸗ lich die Frage, ob die Versagung der Absolution im Beichtstuhl als kirchliche Strafe oder Zuchtmittel im Sinne dieses Gesetzes zu rerstehen sei: Dieser Punkt war es, in welchem wir glaubten ent⸗ gegen kommen zu können, indem wir den Satz für diskutabel er⸗ klärten, daß die Versagung der Absolution im Beichtstuhl als ein solches kirchliches Straf⸗ und Zuchtmittel, welches eventuell dem bürgerlichen Strafvollzuge unterläge, nicht zu erachten sei. Ferner handelte es sich hierbei um die äͤußerst wichtige Frage, in welcher Form und in welchem Umfange gegen Angehörige der Kirche gerich⸗ tete disziplinarische Rügen veröffentlicht werden dürfen. In dieser Beziehung lautet das jetzige Gesetz: „Die Verhängung der nach diesem Gesetze zulässigen Straf⸗ und Zuchtmittel darf nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Eine auf die Gemeindemitglieder beschränkte Mittheilung ist nicht ausgeschlossen.“ Die Erfahrung der letzten Jahre hat gelehrt, daß diese Vorschrift, wenn man vom Standpunkt des Staats eine Nachgiebigkeit zeigen will, einer Einschränkung fähig ist, indem man etwa sagen kann, daß eine Mittheilung innerhalb des Kirchengebäudes zulässig ist, natürlich aber nicht in der Presse. Also Sie sehen, auch auf dem Gebiete dieses Gesetzes ist man unsererseits bemüht gewesen, die Möglichkeit eines b—— zu eröffnen. Was war die Antwort? — Das ganze Strafvollzugs⸗ und Zucht⸗ mittelgesetz, namentlich die ihm beigefügte Strafsanktion — also eigentlich das, was ihm Fleisch und Blut verleiht — ist unannehm⸗ bar, wir können uns unter keinen Umständen darauf einlassen, na⸗ mentlich können wir nicht verzichten auf den dritten Absatz des §. 4, welcher das Verbot enthält, daß kirchliche Disziplinarstrafen in be⸗ schimpfender Weise erlassen und veröffentlicht werden können.
Meine Herren! Ich glaube auch die Diskussion über dieses Ge⸗ setz hat also zu einem rein negativen Ergebniß geführt und nun will ich zum Schluß noch, um diesen Theil meiner Erörterungen in aller Vollständigkeit abzuschließen, auf das Ordensgesetz, ein Gesetz, welches gerade auf das praktische Leben von eminentem Einflusse ist, mit zwei Worten kommen.
Man hat staatlicher Seits stets anerkannt, und wird stets an⸗ erkennen, daß die der Krankenpflege sich widmenden Orden alle Be⸗ rücksichtigung und Förderung verdienen, so lange und so weit sie ihre Thätigkeit lediglich und im Kreise dieses Zweckes ausüben, und Sie werden deshalb auch, meine Herren, im §. 10 der gegenwärtigen Vorlage einen, ich glaube sehr deutlichen und schlagenden Beweis finden von der Bereitwilligkeit der Regierung, der Kirche und ihrem Bedürfniß auf diesem Gebiet entgegenzukommen. Aehnliches wurde bei den Wiener Besprechungen von Seiten unserer technischen Sach⸗ verständigen in Aussicht gestellt, natürlich unter Festhaltung des all⸗ gemeinen Grundsatzes, daß die Orden der katholischen Kirche von dem Gebiete des preußischen Staats ausgeschlossen sind. Was war
ger. 1880.
der katholischen Kirche sind in dem preußischen Staatsgebiet unbe⸗ schränkt zuzulassen, und dann wurde eine nachsichtige Beurtheilung im einzelnen Fall anerkannt, ob die Kirche sich mit der Ausschließung einer einzelnen Kongregation würde einverstanden erklären können. Meine Herren, diese Erfahrung mußte nun doch schon damals, als die vor⸗ läufigen Wiener Besprechungen zu Ende geführt waren und unser Kommissarius uns darüber berichtet hatte, der Regierung recht ernste Erwägungen aufdrängen, und ich sage das, namentlich denjenigen gegenüber — man hat das ja in den letzten Tagen vielfach in der Presse vernommen — die gegenwärtig bereit sind zu sagen, ja eine durchgreifende organische Revision der Maigesetze würden wir uns noch gefallen lassen, aber nur nicht diese Vorlage mit ihrer Voll⸗ machtforderung. — Welcher Art waren nun diese Erwägungen? Meine Herren, wenn wir im Wege einer umfassenden Revision der Maigesetzgebung den Inhalt etwa, den ich vorhin an den einzelnen Gesetzen als möglichstes Entgegenkommen bezeichnete, vorgegangen wären, und die kirchlichen Organe bei ihrem in diesen Besprechungen fixvirten Standpunkt, was ja zu erwarten war, festgehalten hätten, welcher Zustand wäre dann für den Staat entstanden? Er hätte seiner⸗ seits sehr wirksame Waffen aus der Hand gegeben und hätte andererseits nichts dafür eingetauscht. Meine Herren, eine solche Haltung wäre meiner unmaßgeblichen Meinung noch eine Thorheit und eine Schwäche ge⸗ wesen, deren sich die preußische Regierung in keinem Falle glaubte schuldig machen zu können. Es ist also schon in diesem Stadium der Regierung der Gedanke fast aufgedrängt worden, in welcher Form, wenn sie überhaupt nach diesen Erfahrungen glaubte einen Schritt weiter in der Richtung der Wiederherstellung freundlicher Verhält⸗ nisse gehen zu können, dies nun doch wohl noch ins Werk zu setzen sei; und da ist gleich damals der jetzt in dieser Vorlage Fleisch und Blut annehmende Gedanke einer fakultativen, einer Gesetzgebung aufgetreten, in Annäherung an das Ihnen ja wohl allen bekannt österreichische System der Regelung der kirchenpolitischen Verhältnisse, ein System, welches ganz ausschließlich eine Verwaltungsgesetzgebung darstellt, welches namentlich in seinem wesentlichsten Punkt in dem §. 60 des Gesetzes von 1874 die ganze Ausführung der gesammten kirchenpolitischen Gesetzgebung, sowohl korrektiv als strafend in die Hand der Verwaltungsbehörden legt. Also, daß der, in der Vor⸗ lage verkörperte Gedanke nicht so durchaus neu und unerhört ist, das hat Ihnen die seit 6 Jahren bestehende Gesetzgebung eines großen monarchischen Staates denn doch bewiesen. Meine Herren, während die Regierung nun noch beschäftigt war mit den Erwägungen, welche Resultate sie aus den ihr referirten Er⸗ gebnissen der Wiener Besprechungen zu ziehen hatte; in dieses Sta⸗ dium fiel nun, von uns unprononcirt und unerwartet, das päpstliche Breve vom 24. Februar d. J. Der Inhalt ist Ihnen Allen be⸗ kannt, ich brauche ihn hier nicht weiter zu rekapituliren. Daß dieses Breve auf die Staatsregierung nur einen günstigen Eindruck machen konnte, glaube ich, ist selbstverständlich, und so hat auch die öffent⸗ liche Meinung dieses Breve aufgefaßt. Wenn der oberste Leiter der römisch⸗katholischen Kirche, nachdem Monate lang ein derartiges Zu- geständniß nicht anders als in den äußerst schattenhaften Umrissen zu erreichen gewesen war, jetzt in einem für die Oeffentlichkeit bestimmten Dokumente in Aussicht stellte, daß die hauptsächliche Quelle aller unserer Irrungen, nämlich die Versagung und Anerkennung der An⸗- zeigepflicht verstopft werden solle, so war dies ein Schritt, dessen hohe Bedeutsamkeit die preußische Regierung und, ich glaube, mit ihr die preußische Nation dankend anerkannt hat. Aber gleichzeitig mußten wir uns doch sagen, wie es denn mit den praktischen Folgen sich verhalten werde, die aus diesem einstweilen theoretischen Satze zu ziehen sind? Dürfen wir darauf rechnen, daß die Kurie diesem zunächst nur ganz allgemein gehaltenen Ausspruch dieser Ver⸗ heißung nun auch die That und Erfüllung wird folgen lassen. Diesen Gedanken, meine Herren, entsprang der Staats⸗Minist rialbeschluß vom 17. März d. J., den ich seiner eminenten Bedeutung halber und da er ja doch wahrscheinlich in der folgenden Diskussion noch oft angezogen werden wird, hier im Wortlaute mitzutheilen mir erlaube, damit sein Inhalt für die künftige Diskussion noch einmal authen- tisch rekapitulirt wird. Dieser Beschluß lautetez also folgendermaßen: „Die Königlich preußische Staatsregierung erblickt in dem päpstlichen Breve vom 24. Februar 1880 um so bereitwilliger ein neues Zeichen der friedlichen Gesinnungen, von welchen der heilige Stuhl beseelt ist, als diese Gesinnungen damit zum ersten Mal einen auch nach Außen hin erkennbaren konkreten Ausdruck gefunden haben. Indessen kann die Königliche Regierung jener Kundgebung, so lange Zweifel über deren Kongruenz mit den bezüglichen staats⸗ gesetzlichen Vorschriften bestehen, sowie in Anbetracht des in ihr zu Tage tretenden Mangels an einer bestimmten, die Erfüllung der ge⸗ setzlichen Anzeigepflicht sichernden Anordnung vorerst nur einen theoretischen Werth beimessen. Demnächst hofft sie, zunächzst er⸗- warten zu dürfen, daß die erneute Erklärung über die versöhnliche Absicht Sr. Heiligkeit auch praktisch Folge gegeben werde. Sobald die Königliche Regierung den sittlichen und in Thatsachen ausge⸗ drückten Beweis hierfür in Händen hat, wird sie sich be⸗ mühen, von der Landesvertretung Vollmachten zu gewinnen, welche ihr bei Anwendung und Handhabung der einschläg⸗ lichen Gesetzgebung freie Hand gewähren und damit die Möglichkeit bieten, solche Vorschriften und Anordnungen, welche von der Kirche als Härten empfunden werden, zu mildern oder zu beseitigen und so ein, dem L der katholischen Geistlichen entsprechendes Entgegenkommen auch staatsseitlich zu bethätigen.“
Meine Herren! Dieser Beschluß, der ja sofort seinen Weg in die Oeffentlichkeit gefunden hat, ist, wenn mich nicht alles täuscht, damals von der gesammten Nation, mit Ausnahme einer Partei, mit ungetheiltem Beifall aufgenommen worden, und ich nehme in Anspruch, daß dieser Beifall sich nicht blos auf die Vorbehalte erstreckt hat, sondern auch auf den materiellen Inhalt, nämlich auf den Gedanken, daß in diesem ohne eine gewisse Vollmacht in die Hände der Regierung zu legen, wenn wir überhaupt aus den Wirren heraus⸗ kommen wollen, nichts weiter geschehen konnte. Es hat damals kein parlamentarischer Körper e gehabt, sich darüber auszu- sprechen; aber ich wiederhole, die mir bekannt gewordene Presse aller Fens. von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken, mit
usnahme des Centrums, hat auf diesem Standpunkt gestanden. (Widerspruch.) Beweisen Sie mir das Gegentheil, meine Herren, indessen kommt es ja gar nicht darauf an. 8 1
Also ich sage, 1 Beschluß vom 17. März d. J. enthielt die Erklärung der Bereitwilligkeit zu einem weiteren Entgegenkommen, er enthielt zweitens den Vorbehalt, daß diese Bereitwilligkeit an eine Vorleistung — wenn ich mich dieses geschäftsmäßigen Ausdrucks bedienen soll — von der anderen Seite geknüpft sein müsse, und drittens den Standpunkt, daß die weitere Entwickelung unserer Ge⸗ setzgebung auf dem Boden legislativer Vollmachten im Sinne einer versöhnlichen Handhabung der bestehenden Gesetzzebung gefunden werden müsse.
Nun tritt für die Regierung der Wendepunkt und die ” für ihre Entscheidung in der ganzen Angelegenheit ein; bevor nämlich der Beschluß vom 17. März in Rom offiziell bekannt war, erging eine Kundgebung, welche uns unzweideutig gezeigt hat, daß das Breve vom 24. e. ganz anders gemeint sei, als wie wir berech⸗ tigt zu sein geglaubt hatten, es interpretiren zu dürfen. Sie haben in den letzt veröffentlichten Dokumenten eine Depesche des Prinzen
die Antwort? Nein, der Satz muß gedreht werden, an die Spitze des Gesetzes muß unter allen Umständen gestellt werde Orden
Reuß vom 29. März gelesen, in welcher der Eindruck geschildert wird, n päpstlichen Nuntius in Wien die neue Wendung d