1880 / 124 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Sollten die schon jetzt so sehr verminderten Verfolgungen der Geistlichen noch mehr vermindert werden? Besorge man, daß die Gemeinden, die bis dahin von ihrem Wahlrecht nicht Ge⸗ brauch gemacht hätten, nun auf einmal von demselben Ge⸗ brauch machen würden? Nun, er meine, der Staat habe Zeit und könne warten. Es komme ihm endlich so vor, als ob auch die Vorlage gar zu sehr unter dem Eindruck der unmittelbaren Gegenwart stehe, als ob sie von dem Gedanken getragen werde, daß schwere Unbe⸗ quemlichkeiten, gewisse nicht zu leugnende Nachtheile, mancher Uebelstand dringende Abhülfe nöthig machten. Dabei sei aber die Zukunft nicht genugsam gewürdigt, die von dem Kultus⸗ Minister ganz richtig charakterisirt worden sei. Es handele sich bei dem, was man gethan habe und jetzt zu thun auf dem Wege sei, nicht um etwas Vereinzeltes, sondern um eine Phase in jenem Weltkampfe der Kurie. Solche Kämpfe, solche Konflikte, wie man sie in Preußen erlebt habe, kämen wieder. Sei man doch zum zweiten Male in diesem Jahr⸗ hundert allein in diesem Kampf. Derselbe habe das erste Mal mit dem Jahre 40 geschlossen, und wie für den Staat auch der Kampf ausgegangen sei, ein siegreicher dürfe derselbe nicht genannt werden. Und welchen Erfolg habe dieses Zurück⸗ weichen des Staates gehabt? Als die Entwickelung, die sich an jenes Zurückweichen angeknüpft habe, so weit gekommen sei, daß sich der Staat von Neuem auf sich selber hätte besinnen müssen, da sei der Eindruck von jener Niederlage so mächtig gewesen, daß manch einer, der in seinem Innern auf Seite des Staats gewesen sei, sich bei Seite gehalten und seine schützende Hand zurückgezogen habe. Ein Zurückweichen sei mehr oder weniger bedeutungsvoll nach dem Grade der Anstrengungen, den man vorher angewandt habe. Was der Staat geleistet habe in jenen 30 Jahren, das bleibe zurück gegen das Maß dessen, was derselbe in den letzten 10 Jahren auf diesem Ge⸗ biete geleistet habe. Darum, wenn der Staat hier zurückweiche, müsse der Eindruck viel stärker sein, als derselbe damals ge⸗ wesen sei. Wenn dem so sei, dürfe man da die Besorgniß völlig unterdrücken, daß der Staat soviel Unterstützung habe, als ihm nothwendig sei, um in einem neuen Konflikt zu siegen. Er könne sich auch nicht mit dem Vorwurfe belasten, auch nur das Geringste mitgewirkt zu haben, daß diese Gefahr eine größere werde. Er müsse gegen diese Vorlage, er müsse unter den von ihm charakterisirten gegenwärtigen Umständen gegen jede Vorlage stimmen. Nach einer viertelstündigen Pause, welche auf Antrag des Abg. Frhrn. von Schorlemer⸗Alst zur Lüftung des Saales benutzt wurde, erklärte sich der Abg. Frhr. von Hammerstein für die Vorlage. Die allgemeinen Motive der Vorlage gäben dem Hause keinen Aufschluß über das, was die Regierung it dieser Vorlage bezwecke; man habe das erst durch die kürzlich erfolgten Publikationen von Aktenstücken erfahren, welche heute vom Kultus⸗Minister ergänzt worden seien. Auch der Vorredner habe nur aus diesen Schriftstücken seine Argu⸗ mente genommen. Derselbe habe behauptet, diese Aktenstücke bewiesen schlagend, daß in Rom keine Spur von Neigung vorhanden sei, den berechtigten Ansprüchen des Staates Rech⸗ nung zu tragen, und durch die Rede des Vorredners gehe der Gedanke hindurch, diese Vorlage sei ein Gang nach Canossa. Er (Redner) ziehe aus den Publikationen andere Schlüsse. Aber dieser Ruf in dem Munde eines Mannes, der erklärt habe, daß diese Vorlage ihm zu weit gehe, auch wenn Rom alle berech⸗ tigten Anforderungen des Staates erfülle, beweise für nichts, außer daß seine Person vielleicht wegen ihrer besonderen juri⸗ stischen Veranlagung ein außerordentliches Hinderniß für den Friedensschluß gewesen sei. Es sei aber gut, wenn solche energische und schneidige Naturen sich fänden, die einen fal⸗ schen Grundsatz in seinen äußersten Konsequenzen zeigten. Das sei das negative Verdienst des Vorredners. Er nehme die jetzt ablehnende Haltung der Kurie nicht so seriös, denn Niemand sei in der dilatorischen Behandlung solcher Dinge gewandter als Rom. Wenn die Regierung thatsächlich die Mittel in der Hand haben werde, pari passu mit Rom zu verhandeln, dann werde auch die Kurie eine andere Haltung einnehmen. Daraus erkläre sich auch die provisorische Wir⸗ kung der Vorlage, denn auch die offiziellen Depeschen er⸗ gäben, daß erst, wenn die Regierung im Besitze der dis⸗ kretionären Gewalt sei, man definitiv auf die Ergebnisse der Wiener Besprechungen zurückkommen könne. Bei dem provi⸗ sorischen Charakter der Vorlage halte er sich auch davon ent⸗ bunden, hier das Verhältniß von Staat und Kirche akademisch zu erörtern. Die einzig wahre Vereinigung könne nur durch eine freie Vereinbarung beider Faktoren erfolgen über die Arbeitstheilung, womit man das geistige und leibliche Heil ihrer Angehörigen fördern wolle. Die Geschichte habe bewiesen, daß dieses Ideal auf Erden unerreichbar sei. Die Konkordate seien stets die Quellen neuer Streitigkeiten gewesen. Die Mai⸗ gesetzgebung habe einen anderen Weg eingeschlagen, sie sei nicht zu einem gedeihlichen Ziel gelangt, weil sie formell und materiell auf falschen Anschanungen basirt sei. Formell sei sie falsch gewesen, weil sie statt der Verwaltung die Gesetzgebung in Bewegung gesetzt habe. Hätte man einen Kampf zur Vor⸗ bereitung der definitiven und organischen Regelung des Ver⸗ hältnisses von Staat und Kirche insceniren wollen, so hätte man ihn der Verwaltung überlassen müssen, die sofort im ge⸗ eigneten Momente das Tempo desselben hätte mäßigen oder ihn ganz sistiren können. Man wäre auch dann in der Lage gewesen, die evangelische Kirche ganz außer dem Kampfe zu lassen. Die Gesetzgebung hätte beide Kirchen mit Parität be⸗ handeln müssen. Diese Parität habe in diesem Falle nur darin bestanden, daß beide Kirchen priviligirte seien, denn man habe über Uebergriffe der evangelischen Kirche in die Machtsphäre des Staates nicht zu klagen gehabt. Alte Volkstraditionen eigten den Papst als ausländischen Fürsten, der oft mit den in Streit komme. Das Volk verstehe wohl einen Streit zwischen Papst und Regierung, aber nicht, daß man gleichzeitig den Kampf mit der evangelischen Kirche be⸗ onnen habe, deren Schirmherr der König sei und die sich eine Uebergriffe habe zu Schulden kommen lassen. Dadurch sei das Rechtsbewußtsein des Volkes verwirrt worden, es habe nicht mehr den Kampf zwischen Staat und Papst gesehen, son⸗ dern den Kampf gegen alles was christlich sei in der Kirche. Denn man habe in diesem Kampfe auf Seiten des Staats die Geister gesehen, die stets verneinten. Die evangelische Kirche sei auch deshalb von dem Kulturkampf geschädigt worden, weil sie eine Verfassung unter einer Stimmung erhalten habe, die ihr nicht das richtige Maß von Selbständigkeit gewährt habe, die jede Kirche brauche, um die ihr von ihrem göttlichen Stifter gestellte Aufgabe zu erfüllen. Die Regierung gestehe den mit den Maigesetzen gemachten Fehler zu das thäten stets starke Naturen und suche nach Mitteln zu seiner Beseitigung. Sdie habe deshalb den Weg der Verhandlungen mit Rom ein⸗

Die Verhandlungen mit

geschlagen. Als dieselben resultatlos verlausen seien, habe man nach anderen Mitteln gesucht, auch ohne Zustimmung Roms gewisse Zustände möglich zu machen, um die größten Schädigungen des Volkslebens zu beseitigen. Sei diese Vor⸗ lage dazu ein geeigneter Weg? Als seine Partei dem Kultus⸗ Minister darin zugestimmt habe, daß die Beilegung des Kulturkampfs auf dem Boden der preußischen Landesgesetz⸗ gebung erfolgen müsse, habe seine Partei allerdings etwas Anderes erwartet als diese Vorlage. Man habe sie nicht so bald erwartet, aber doch in der Form der organischen Gesetz⸗ gebung, betreffend die definitive Regelung des Verhältnisses des Staates zu den verschiedenen Kirchen. Seine Partei stehe heute noch auf demselben Standpunkt, aber zur Zeit sei das nicht möglich, das bewiesen die erfolgten Publikationen. Rom würden erst zu einem Ziele führen, wenn die Regierung dieselben Machtmittel in der Hand haben werde, wie der Papst, der in seiner Sphäre absolut sei. Nur als Provisorium könne er diese Vorlage annehmen, als Definitivum biete sie ihm formelle und mate⸗ rielle Bedenken. Denn hätte man das Bestimmungsrecht der Regierung für immer geben wollen, so würde man da⸗ mit diese innerkirchlichen Fragen thatsächlich der politischen Zeitströmung unterwerfen. Denn in einem konstitutionellen Staate sei es jeder Regierung unmöglich, die Vollmacht au die Dauer in einer Weise auszuführen, welche in Widerfpruch mit dem Willen der Volksvertretung 885 Diese Vollmacht würde auch auf die Dauer den Kultus⸗Minister persönlich in eine exponirte Stellung bringen, die er um seiner (des Ministers) selbst willen nicht wünsche. Die provisorische Natur der Vorlage lasse es ihm nicht opportun erscheinen, die materiellen Wünsche für das Definitivum hier näher auseinanderzusetzen. Hierzu kämen für die Vorlage all⸗ gemeine politische Gesichtspunkte. In Frankreich werde jetzt ein Kulturkampf auf den radikalsten Grundlagen inscenirt. Preußen stehe in einem engen Bündniß mit dem katholischen Oesterreich. Beide Thatsachen ließen für Preußen das Ende des Kulturkampfes wünschenswerth erscheinen. Aber auch die innere Politik werde seit Jahren von der Kulturkampf⸗ stimmung beherrscht. Deshalb habe man in Preußen lange ein verderbliches Wirthschaftssystem gehabt, dessen Folgen erst durch jahrelange mühevolle Arbeit zu beseitigen seien. Auf anderen Gebieten der Gesetzgebung habe sich ein bedauerliches Schwanken in den Grundsätzen gezeigt. Denn er mache dem Centrum den Vorwurf, daß dasselbe alle Vorlagen nur nach ihrem Zusammenhange mit der Kirchenpolitik beurtheilt habe und so aus außerhalb der Sache liegenden Motiven die kon⸗ servative Fortentwickelung des preußischen Staats gehindert habe. Das Centrum werde diesen Vorwurf und die Verantwortlichkeit vor dem katholischen Volke nicht tragen wollen, wenn es diese Vorlage einem starren Prinzip zu Liebe pure verwerfe, die bessere Zustände schaffen wolle für den vom Centrum so oft beklagten geistlichen Nothstand. Er hoffe, daß das Cen⸗ trum nach der Kommissionsberathung noch praktischen Er⸗ wägungen Raum geben werde. Die Nationalliberalen könnten die Vorlage sicher nicht mit dem billigen Ruf verwerfen: Nach Canossa gehe man nicht. Ein geistreicher Mann werfe ein solches geflügeltes Wort in die Debatte, die große Masse greife es auf, mißverstehe es und wende es mißbräuchlich an. Das sei auch hier der Fall. Es sei ja allgemein bekannt, daß Heinrich IV. nach Canossa gegangen sei lediglich aus Gründen äußerer Politik, daß die Erschütterung seiner Machtstellung ihn dazu bewogen habe, und daß er unmittelbar nachher den Kampf gegen den Papst wieder aufgenommen habe, der in der Verbannung gestorben sei. Handele es sich etwa hier um ein Analogon? Glaube man denn, daß Fürst Bismarck ir⸗ gend etwas Anderes habe sagen wollen mit seinem Worte von Canossa als: Deutschland stehe groß und mächtig da, die euro⸗ päische Politik richte sich nach den Entscheidungen Deutsch⸗ lands; Deutschland werde nie betteln beim Papst um Bei⸗ stand. Wenn man diesem Rufe eine falsche Bedeutung bei⸗ legen wolle, als hätte Fürst Bismarck sagen wollen, er würde nie Hand zum Frieden bieten nun, dann thue man es: gehe man mit diesem Rufe in das Volk hinaus, es werde demselben nicht folgen, es werde vielmehr das preu⸗ ßische Volk die landesväterliche Fürsorge der Königlichen Staatsregierung zu schätzen wissen, welche es unternehme, schwere Schäden des Volkslebens zu heilen! Er resumire: Kirchliche und politische Gründe allerernstester Art erforderten eine Beendigung des Kulturkampfes, und der Weg, den die Vorlage einschlage, sei zur Zeit der einzig mögliche. Sein: olitischen Freunde würden mit ihm der Vorlage zustimmen, ie wollten aber durch die Einfügung eines Endgültigkeits⸗ termins den provisorischen Charakter des ganzen Entwurfs noch mehr hervorheben. Amendements schließe seine Partei nicht aus, sie sei namentlich der Meinung, daß der §. 4 dahin modifizirt werden müsse, daß die Person des Königs in irgend einer Form weniger in den Vordergrund trete. Er habe hiergegen einige Bedenken, weil er fürchte, es könne die Person des Monarchen einer Kritik des Hauses unterzogen werden. Seine Partei sei der Meinung, daß Alle, denen das Wohl des Volkes wahrhaft am Herzen liege, und die überzeugt seien, daß das⸗ selbe abhänge von der dauernden Erhaltung der christlichen religiösen Grundlagen, auf denen es erwachsen sei, daß es allen Denen patriotische Pflicht sei, diese Hand zu ergreifen, die aus dem Elend berausführe.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es werde ihm nach der Rede, die der Abg. Dr. Falk gehalten habe, schwer, gegen die Vorlage zu sprechen, denn er glaube, daß man kaum besser für die Vorlage hätte sprechen können, als der Abg. Dr. Falk es gethan habe. Schon der Umstand, daß der Mann, der seiner Zeit von seinem Amte zurückgetreten sei, um dem Frie⸗ den nicht hinderlich zu sein, sich gegen die Vorlage erklärt habe, spreche für dieselbe. Heute habe der Abg. Dr. Falk dieses Wort bereits vergessen; daß derselbe unter dem vollen Beifalle der Abgg. Richter und Lauenstein und eines großen Theiles der linken Seite gesprochen habe, das müsse diejenigen, die aus anderen Motiven als der Abg. Dr. Falk gegen die Vorlage seien, zum Nachdenken auffordern. Dem Abg. von Hammerstein könne er für die Tendenz seiner Rede nur dankbar sein; aber seine Gründe könne er nicht sämmtlich acceptiren. Das Wesen des Kampfes, in dem man sich befinde, 5 der Vorredner nicht richtig aufgefaßt, wenn derselbe gemeint habe, derselbe hätte auf die katholische Kirche beschränkt bleiben können, ohne die evangelische in Mitleidenschaft zu ziehen; der Kampf sei kein Kampf gegen das Papstthum, sondern ein Kam f gegen den Glauben. Der Kampf habe deshalb besonders die katho⸗ lische Kirche getroffen, weil sie diesen Glauben prägnanter zum Ausdruck bringe in ihrer Verfassung und ihren Organen. Damit wolle er den kirchlichen Anschauungen der Evangelisten

nicht zu nahe treten. Davon müßten alle Konfessionen über⸗ zeugt sein: wenn es gelinge, den Kampf in dem Sinne zu führen und zu beendigen, der den Maigesetzen 8 Grunde liege, und so die Kirche ganz unter den Staat euge und ein Staatskirchenthum herstelle, dann werde es mit dem eigentlich kirchlichen Wesen vorbei sein, dann habe man statt der Kirche eine Polizei. Die offiziellen Motive der Vor⸗ lage seien sehr knapp; ob man das gefühlt habe, wisse er nicht, jedenfalls habe man den absonderlichen Weg beschritten, in offiziösen Zeitungen Aktenstücke zu veröffent⸗ lichen; man müsse dabei nicht allein die „Norddeutsche All⸗ gemeine“, sondern auch die „Grenzboten“, die ein hochoffiziö⸗ ses Organ geworden seien, im Auge behalten; der Kultus⸗ Minister habe die Zahl der Dokumente noch vermehrt und er glaube, daß die Enthüllungen noch nicht zu Ende seien. Das bis jetzt publizirte Aktenmaterial sei unvollständig und gebe kein richtiges Bild, denn es beschränke sich auf die letzte Hälfte des März und die Monate April und Mai; dagegen fehle alle Nachricht über die Verhandlungen vor dem famosen Ministerialbeschluß vom 17. März, der sich darstelle als ein Abbruch der bisherigen Verhandlungen und die Annoncirung eines neuen Weges. Der Minister habe aus den Verhand⸗ lungen die Punkte hervorgehoben, bei denen die größten Gegensätze hätten hervortreten müssen; derselbe habe die Punkte nicht berührt, bei denen 'eine Vereinigung möglich gewesen sei, wenigstens hätten damals alle Offiziösen gefrohlockt, es gehe mit den Verhandlungen vortrefflich, man werde zu einem Resultat kommen. Alles das sei mit dem 17. März zu Grabe getragen worden, und der Trost, den er für seine Sterbestunde erhofft habe, das Ende des Kulturkampfes zu erleben, sei verschwunden. Um ein vollständiges Urtheil sich bilden zu können, dazu ge⸗ höre ein Ueberblick über die ganzen Verhandlungen; die vor⸗ gelegten Aktenstücke seien theilweise selbst als Extrakte be⸗ zeichnet und eigentlich müßte man erst die Akten komplettiren, ehe man weitergehe. Es könne doch der Regierung nicht daran liegen, irgend Jemand zu überrumpeln; er lasse sich wenigstens nicht überrumpeln. Im eigenen Namen und im Namen seiner politischen Freunde müsse er erklären, daß das Centrum in der gegenwärkigen Generaldebatte in keiner Weise sein definitives Votum zu der Vorlage abgeben würde. Bei einer so eminent wichtigen Sache werde das Centrum sich wohl hüten, irgend einen übereilten Schritt zu thun. Außerdem sei das Centrum ja nicht fortschrittlich oder liberal, habe also keine so schnelle Auffassung. Ferner erkläre er, daß, wenn das Centrum in die Berathung dieser Vorlage eintrete, es in keiner Weise den Rechten der Kirche in irgendwelcher Art etwas nachgebe; nur im Einver⸗ nehmen mit dem heiligen Stuhl könnten diefe Dinge geordnet werden. Er sei endlich der Ansicht, daß der Frieden nur her⸗ gestellt werden könne, wenn in Preußen und Deutschland zwischen Staat und Kirche der status quo ante hergestellt sei. Allerdings könne dies Ziel nicht mit einem Schlage erreicht werden; aber mit Geduld und Ausharren erreiche man viel. Er gebe diese Erklärungen ab, damit man nicht sagen könne, das Centrum hätte mit seiner Meinung hinter dem Berge ge⸗ halten. Nur bei der Herstellung des status quo ante könne ein voller Friede erreicht werden. Jedenfalls wäre eine gründ⸗ liche Revision der Maigesetze nothwendig und auf diese Basis habe die Regierung sich zuerst auch gestellt und er möchte die Regierung fragen, ob sie nicht darauf bezügliche Erklärungen von erhalten habe. Nach dem Ministerial⸗ beschlusse vom 17. März habe die Kurie allerdings erklärt, diese neue Verhandlungsbasis könne sie nicht acceptiren. Es müßten also auch alle früher gemachten Kon⸗ zessionen in Wegfall kommen. Das Staats⸗Ministerium habe zwei Seelen; die eine spreche zum Hause aus dem Kultus⸗ Ministerium, die andere aus den offiziösen Blättern, die aus den Regionen des Minister⸗Präsidenten ihre Instruktionen er⸗ hielten. Die erste sei friedlicher, versöhnender, ja verlockender Natur; die zweite rufe: „Krieg“! Der Reichskanzler habe einmal gesagt, wenn er anfange, vertrauliche Depeschen zu publiziren, so sei-Krieg in Sicht. Da er nun nicht annehmen könne, daß die „Norddeutsche Allgemeine“ die Depeschen auf demselben Wege bekommen habe, wie der Brief des Reichs⸗ kanzlers an den Finanz⸗Minister in die Oeffentlichkeit ge⸗ kommen sei, so müsse er annehmen, daß das Wort des Reichs⸗ kanzlers hier Anwendung finde. Das Verhalten der Regie⸗ rung sei die Methode des Erlkönigs: freundliche, liebkosende Worte und dann der Refrain: ‚Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt!“ Die drei vom Kultus⸗Minister angeführten Punkte, in denen eine Einigung nicht hätte erzielt werden können, seien auch dazu gar nicht geeignet. Bei dem Straf⸗ und Zucht⸗ mittelgesetze ließe sich hnc ein mezzo termino finden, wenn es sich blos um die Veröffentlichung handele; aber beim Ordens⸗ gesetz nicht, denn die Regierung werde bald selbst zu der Er⸗ kenntniß gelangen, daß die Sozialdemokratie ohne die Orden nicht bekämpft werden könne. ährend man sonst für Ver⸗ einsfreiheit schwärme, verbiete man Vereine, wo man beten und wohlthun wolle. Weshalb man den erst betretenen Weg verlassen habe, sei in den Depeschen ausgesprochen: die Hal⸗ tung der Centrumsfraktion lasse es nicht zum Frieden kom⸗ men. Das sei auf das profanum vulgus berechnet. In der Depesche erkläre Fürst Hohenlohe ganz unverfroren, daß man hier einer Erklärung der Kurie keinen Glauben schenke. Was würde man wohl bei einer umgekehrten Behauptung gesagt süten So etwas habe er noch niemals in einer Depesche ge⸗ chrieben und gelesen. Die Hauptsache sei aber der Satz: Wenn der Papst wirklich keinen Einfluß auf das Centrum habe, was nütze dann eine Verständigung mit ihm? Inkulpat habe gestanden. Nicht die Rücksicht auf die religiöse Noth der Unterthanen sei der Grund der Unterhandlungen, sondern der Papst solle seinen Einfluß auf das Centrum in weltlichen Dingen geltend machen. Er begreife nicht, wie man so etwas schreiben und gar publiziren könne. Erst klage man über den Einfluß, den der heilige Vater ausüben könnte auf die Ange⸗ legenheiten des Landes, und dann rufe man ihn selbst um Hülfe an, um Unterthanen der preußischen Krone auf nicht kirchlichen Gebieten zu beeinflussen. Glaube denn die Regie⸗ gierung, daß eine Mahnung des heiligen Vaters, für die Samoavorlage zu stimmen, beim Centrum von Einfluß hätte sein können? Dann werde von der Haltung des Centrums beim Sozialistengesetz ein gewaltiger Lärm gemacht. Das Centrum habe in dieser Angelegenheit gar nicht einmal geschlossen gestimmt. Das Centrum wolle die Sozialdemokratie ebenfalls be⸗ kämpfen, nur mit anderen Mitteln; hätten sich denn die Ab⸗

[(Schluß ingder Zweiten Beilage.)

ggvweit eiltlage veutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 29. Mai

geordneten Richter und Lasker und andere auch vom Papst beeinflussen lassen? Das Centrum habe alle Vorlagen sachlich beurtheilt und sei dabei mit verschiedenen Parteien zusammen⸗ etroffen, mit den Konservativen und auch mit den Freihänd⸗ ern und dem Abg. Delbrück. Weshalb wolle man allein das Centrum verantwortlich machen? Wo konservative Interessen in Frage gestanden hätten, hätte das Centrum stets für die⸗ selben gestimmt; freilich habe er das Verbot des Beeren⸗ und Pilzesammelns nicht für konservativ gehalten. Im Reichstage habe er den Tag, an welchem der Reichskanzler gesprochen habe, einen Ehrentag genannt, jetzt habe ers alle Katholiken der Erde vereinigten sich mit dem Centrum im Gebet für Gewissensfreiheit. Das Centrum sei keine konfes⸗ Religionsübung für Das Centrum stehe auf dem kirchlich⸗gläubigen Standpunkt, der als Markstein zwischen echtem Konservatismus und Liberalismus scheide. Vorlage angehe, so habe er nicht, wie der Abg. von Hammer⸗ stein, der Vorlage entnehmen können, daß dieselbe nur provisorisch sei; denn es komme nicht auf die Motive oder die Depeschen, Es scheine ihm des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche in Frage zu stehen, durch welches die Lage der Kirche viel schlimmer werden würde, als bisher.

sionelle Partei, es verlange freie alle, die Juden nicht ausgenommen.

9

sondern auf den Wortlaut des Gesetzes an. vielmehr ein dauerndes Arrangement

habe: dem Minister

chriftlich;

Was die

gernde Kinder nach Gegenstande griffen;

uttkamer bewilli nicht; dem Minister Falk würde ma hätte schon geglaubt, den letzteren wieder aktiv zu sehen. Nach seiner heutigen Rede sei diese Besorgniß indeß geschwunden. Die Annahme dieses Gesetzes würde die Stellung der Kirche herabdrücken; sie würde sämmtliche Katholiken von der politi⸗ schen Thätigkeit ausschließen, denn man halten bei den Wahlen Gewicht legen. daß er seine parlamentarische Thätigkeit einstellen würde, den Schlund zwischen Staat und Kirche schließen könnte, dann würde er hineinspringen; er fürchte nur, nicht schließen, deshalb thue er es nicht. habe der Minister selbst geschildert; dem Gesetze gegenüber wie Familienväter, einem dem Brote ähnlich sehenden er müsse indeß warnen: sich in Acht zu nehmen; es sähe aus wie Brod, aber es sei Gist. Die

Denn alles hänge jetzt von dem Ermessen und Belieben eines Einzelnen ab, derselbe habe zu bestimmen, ob stattfinden, ob die Kinder eine religi sollten oder nicht; derselbe allein könne die Gehälter gewäh⸗ ren und versagen und wieder entziehen. Korruption Thür und Thor geöffnet. große Besorgnisse gehegt, als er in liberalen Blättern gelesen P ge man das Gesetz n es bewilligen; er

ob Gottesdienst öse Erziehung erhalten

Damit sei der Er habe anfangs

würde auf das Ver⸗ Wenn er um den Preis,

derselbe werde sich Die Noth der Kirche aber das Centrum stehe deren

Katholiken würden fortkämpfen bis zum letzten Athemzuge, sie hätten ihr Pulver noch nicht verschossen. Es handele sich nicht um Aspirationen Roms auf die Weltherrschaft, die katholische Kirche wolle nur ebenso wie die evangelische Kirche frei ihrer Religion anhängen. Der Artikel 4 habe ihn eigent⸗ lich überrascht, denn sein Inhalt sei selbstverständlich, weil derselbe aus dem Begnadigungsrecht der Krone folge. Er habe auch kein Bedenken, den König in die Vorlage hineinzubringen. Für ihn seien die Garantien dafür, daß die Bischöfe künftig die Anzeigepflicht übten eher zu groß als zu gering. Denn ohne die Uebung dieser Pflicht trete kein Punkt dieser Vorlage in Kraft. Es sei ihm unbegreiflich, wie man dem Papste Mangel an Friedensliebe und Entgegenkommen vorwerfen könne. Wer die Verhältnisse seit zwei Jahren beobachtet habe, müsse sagen, nicht der Staat sondern eher der Papst sei nach Canossa ge⸗ gangen. Wesentliche Grundlagen der Kirche könne und werde allerdings der Papst nicht aufgeben. So, wie sie sei, könne das Centrum die Vorlage nicht annehmen; er und seine poli⸗ tischen Freunde wollten sie aber ruhig prüfen und durch Mo⸗ difikationen annehmbar zu machen suchen. Er fürchte, das werde schwer sein, aber ehe die Thatsache vorliege, wolle e nicht verzweifeln. Denn er kämpfe nicht des Kampfes, son dern des Friedens wegen, dessen alle so sehr bedürften. Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ¾ Uhr.

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Der Schneidermeister Angust Gottmald, am 22. April 1838 in Conradswaldau, Kreis Habel⸗ schwerdt, geboren, katholischer Regligion, von 1866 bis 1873 am hiesigen Ort wohnhaft gewesen, ist durch vollstreckbares, in zweiter Instanz bestätigtes Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts hierselbst vom 9. September 1873 wegen wiederholter Ver⸗ übung groben Unfugs, wiederholten qualifizirten Hausfriedensbruchs, öffentlicher Beleidung, Wider⸗ standes gegen die Staatsgewalt und wiederholter vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gefängniß⸗ strafe von sechs Wochen verurtheilt worden. Es wird um Vollstreckung der Strafe und Benachrich⸗ tigung hiervon ersucht. Waldenburg, den 10. Mai 1880. Königl. Staatsanwaltschaft.

Ladung. Der Wirthssohn Adolph Rudolph Frieske, am 13. April 1855 zu Chrostowo, Kreis Kolmar i. P. Fesee letzter Aufenthalt Schrott⸗ haus, Kreis Obornik, wird beschuldigt, als Wehr⸗ pflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent⸗ iehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1. Str.⸗G.⸗B. Derselbe wird auf den 12. Juli 1880, Vormit⸗

tags 9 ½ Uhr, vor die Strafkammer des König⸗

ichen öGGö zu Posen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Posen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt wer⸗ den. Posen, den 26. April 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.

11727. Ladung.

Der Oekonom Emil Wilhelm Carl Chales de Beaulien, geb. zu Elbing den 12. Februar 1847, welcher zuletzt in Ramelow seinen Aufenthaltsort gehabt hat, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein Uebertretung gegen §. 360 sub 3 des Strafgesetz⸗ buches.

Derselbe wird auf den 8. Juli 1880, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor das Großherzogliche Schöffen⸗ gericht zu Friedland in Mecklenburg zur Hauptver⸗ handlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlich preußischen Bezirks⸗Kommando des 2. Bataillons 8. Ostpreußischen Landwehr⸗Re⸗ giments Nr. 45 zu Marienburg ausgestellten Er⸗ klärung verurtheilt werden.

Friedland, den 12. Mai 1880.

Die Großherzogliche Staatsanwaltschaft. C. Schroeder.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

1136zsl Oeffentliche Zustellung.

Der Pfandverleiher J. Stange zu Leipzig vertreten durch den Justizrath Kruckenberg in Halle, klagt gegen den Arthur von Speck⸗Sternburg, früher in Halle wohnhaft, jetzt in unbekannter Abwesenheit lebend, aus dem Wechsel vom 23. Mai 1877 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Betlagten zur Zahlung von 148 50 nebst sechs Prozent Verzugszinsen seit 22. Inni 1877, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreitz vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abtheilung VI., zu Halle, Zimmer Nr. 12, auf den 10. Anßust 1880, Vormittags 11 Uhr.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halle, den 25. Mai 1880. 1b eiligenstaedt, 8 erichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung VI.

113652] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Johanne Richter, zeb. Meyer, zu Bernburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Liebe in Dessau, klaat gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Gottlob Karl Richter aus Bernburg, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau

auf den 9. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dessan, den 26. Mai 1880.

Magyländer, Kanzlei⸗Rath,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[13663] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann A. Katpe zu Lingen klagt gegen den Ziegeleibesitzer J. Bertling aus Altenlingen, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus käuflicher Lieferung von Hafer, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 64 nebst 5 % Zinsen seit 1. April d. Js. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Lingen, Abtheilung II., auf

den 13. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

8 Günther, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

K. Württ. Amtsgericht Schorndof.

118651] Oeffentliche Zustellung.

Der Metzger und Wirth Friedrich Gönnen⸗ wein in Winterbach, O. A. Schorndorf, klagt gegen den Weingärtner Christian Utz von Winterbach, welcher sich mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika befindet, wegen Kaufschillingsforderung von 171 43 und Darlehens⸗Zinsenforderung von 109 29 mit dem Antrag auf Verurtheilung zur Bezahlung von 280 72 ₰, und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Württ. Amtsgericht Schorndorf auf Freitag, den 15. Ok⸗ tober 1880, Nachmittags 2 ½ Uhr.

Dieser Auszug der Klageschrift wird hiermit zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber: Geiger.

Oessentliche Zustellunng. Der Schiffsbaumeister W. Michaells in Crem⸗ men, vertreten durch den Königlichen Rechtsanwalt Hauptner zu Berlin, klagt gegen den Schiffer Sczirlszewsky zu Königs⸗Wusterhausen wegen 203 50 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 203 50 nebst 5 % knsen seit Zustellung der Klage, Tragung der Prozeßkosten und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Storkow auf den 6. Angust 1880, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. chneider, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

113662] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Christine Wistoff, geborene Steu⸗ der, zu Fidlin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Po⸗ selmann hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Fleischermeister Emil Wistoff, früher zu Klein⸗ Boelkau jetziger Aufenthalt unbekannt wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe, Erklärung des Beklagten für den allein schul⸗

[13659]

Sohn, von Ihringen,

letzteren, Voraussi

nachstehende, der Ehe geborne Fach, zu Zabitz gehörige, im von Boesenburg Band I. Nr. 1 bis 4 eing

digen Theil und Verurt

heilung desselben in die ge⸗ setzlichen Ehescheidungest kosten und ladet den Beklagten Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 17. September 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

b. daselbst Plan 33 Acker von 10 a 20 gm 1,60 Thlr. Reinertrag,

am 30. Juni 1880, Nachm. 4 Uhr,

im Meise'schen Gasthofe zu Boesenburg durch 688 unterzeichneten Subhastationsrichter verfteigert und am

2. Juli 1880, Mittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 1 das Urtheil

in die Prozeß⸗ zur mündlichen

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird über den Zuschlag verkündet werden. Die Auszüge

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 21. Mai 1880. Kretschmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

aus der Gebäude⸗ und Grundsteuer⸗Mutterrolle so⸗ wie beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung

Der Handelsmann Heinrich Meyer, Israels in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗

oder auf Entschädigung w da ihm durch diese Nichterfüllung aller cht nach der Ertrag des gekauften Ackers auf die Zeitdauer von mindestens noch 20 Jahren ent⸗ zogen werde. Diesen Schadenanspruch berechnet er auf 300 und stellt den Antra lung des Verklagten zur Befreiun ten Grundstücks von dem beschrieb rechte, oder zur Leistung eine 300 ℳ, sowie zur Zahlun fahrens und ladet den

Mibg Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subhastation sollen melden und die ÜUrkunde vorzulegen, widrigenfalls

gebäude, e. Taubenhavu schuppen und Stall mi

nebst:

. Flur Elben Plan 88 Acker von 1 ha 18a 40 qm 18,55 Thlr. Reinertrag,

klagt gegen den an unbekann⸗ ten Orten abwesenden Friedrich Hörner, Sohn des EE1“ 1““ nannt „der Dragoner“ von ringen, wegen Be⸗ 888.

freiung eines auf der Ihringer Gemarkung, Gewann Gerbstedt, den 4. Mai 1880. Neukircher Feld, gelegenen Grundstü hauet Acker das er von dems 1879 um den Preis von 342 zum sofortigen 8 Eigenthum und Genu

elben am 31. Juli

ß gekauft habe, von einem 8 Nutznießungsrecht, das zu Gunsten des Friedrich ö Hörner, Altochsenwirths Sohn von Ihringen, leb⸗ täglich auf demselben ruhe, auf Grund eines im Kaufvertrage ausdrücklich gegebenen Versprechens, hat das Aufgebot wegen eines abhanden gekommenen egen Nichterfüllung des Wechsels, welcher wie folgt lautet:

g des obengenann⸗ enen Nutznießungs⸗ s Schadenersatzes von g der Kosten des Ver⸗ Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amts⸗ gericht zu Breisach auf Freitag, den 16. Inli 1880, Vormittags 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen dieser Auszug der Kl Breisach, den 14. Mai 1880. Der 1“ Gr. Amtsgerichts.

age bekannt gemacht.

tragene Realrechte serten zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präͤklu⸗ sion spätestens im Versteigerungs⸗Termi

hexm. 1 Königliches Amtsgerich cks 1 ¾ Manns Woifram.

v

Herr Kaufmann Edmund Schlicke in Berlin

Berlin, den 12. Oktober 1878. Rmk. 100. Am 12. März 1879 zahlen Sie gegen die⸗ sen Prima⸗Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von Mark Hundert Deutsche Währung den Werth in uns selbst und stellen es auf Rechnung laut Bericht. Herrn Chr. Ziener, 8 Mböbelhandlung Gustav Hobräck & Co. in Leipzig. Rückseite: Eine 10 Wechselstempelmarke.

16 Gustav Hobräck & Co. b Für mich an die Ordre des Herrn Edmun Schlicke. Werth erhalten. Berlin, den 18. Oktober 1878. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf

den 9. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 231, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗

g auf Verurthei⸗

Angenommen

Zustellung wird

frau Aenees. Amalie, die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird

undbuche Leipzig, den 18. November 1879.

Artikel 12 Abtheilung . Kenigliches Amtsgericht. 2 btheilung II.

etragenen Grundstücke, welche das b Creg

sogenaunte Fach'’sche Bauergut bilden, nämlich: 8

1) im Dorfe Boesenburg a. Wohnbaus mit Hof [13232] und Garten, b. Pferdestall, c. Kuhstall, d. Stall⸗

8, f. Scheune, g. Kohlen⸗

t 360 Nutzungswerth, ger, verehelichte Arbeiter Seifert,

berger.

Aufgebot.

Die Anguste Mathilde Pauline, geb. Seeli⸗

Ehemann zu Laehn haben zum Eintragung der Ehefrau als Grundstücks Haus 116

und deren weck der igenthümerin des

.Flur Boesenburg Plan 50 Weide 13 a Laehn (Grundsteuerbuch art. 107, Gebäudesteuerbuch

0,51 Thlr. Reinertrag,

art. 110, 8 Ar 20 Qdrtm. Flächeninhalt, wovon

. daselbst Plan 51a. Weide von 24 à 70 am 5 Ar. 40 Qdrtm. zur Grundsteuer nach einem Rein⸗

0,97 Thlr. Reinertrag.

ertrage von 0,42 Thlr. veranlagt sind, mit 12 Thlr.

daselbst Plan 11a. Garten von 6 à 90 am Gebäudesteuernutzungswerth), das Aufgebot der Eigen⸗

1,08 Thlr. Reinertrag, daselbst Plan 3 Acker von 26 ha 37 a 50 qm 540,86 Thlr. Reinertrag, 2) daselbst Plan 10 ac. 444,15 Thlr. Reinertrag,

Acker von 28 ha 27 a in

thumsprätendenten an jenem Grundstücke beantragt.

Die unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens dem auf Donnerstag, den 16. September 1880, Mittags 12 Uhr, im Terminszimmer 4

3) velechs Plan 70 Acker von 1 ha 26 a 90 qm unseres Gerichtsgebäudes anberaumten Termine an⸗

mi

34,57 Thlr. Reinertrag,

zumelden, widrigenfalls sie mit denselben werden

4) im Dorfe Boesenburg Drescherhaus Nr. 23, ausgeschlossen und ihnen dieserhalb ewiges Still⸗

a. Wohnhaus Hof und Garten, b. Scheune mit

Stall, 30 Nutzungswerth, nebst 8. Flur Boesenbur a 30 qm 0,16

Plan 105 Acker von Ir. Reinertrag,

schweigen auferlegt werden wird. Laehn, den 21. April 1880. Königliches Amtsgericht.