Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Wiesbaden, den 5. Mai 1880. 8 8 (L. S.) Wilhelm. Hofmann. Graf Eulenburg. Bitter.
Provinz Schlesien. Anleiheschein der Stadt Kattowitz IIIte Ausgabe. 1IA1“X“ ährung. andesherrlichen Privilegiums vom 1 5. Mai 1880. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln vom. . Nr.. Seite. Seite .. laufende Nr.. ..)
Auf Grund der Beschlüsse der städtischen Behörden zu Katto vom 18. November und 4. Dezember 1879 wegen Aufnahme einer Schuld von 300 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Kattowitz Namens der genannten Stadt durch diese, für jeden In⸗ haber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibüng zu einer Darlehnsschuld von ℳ, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit 4 ½ % jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 300 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1880/81 bis spätestens 1918/19 einschließlich aus einem Tilgungs stocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird.
Die Ausloosung geschieht in dem Monate jeden Jahres. Der Stadt Kattowitz bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Um⸗ lauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deut⸗ schen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln und der Breslauer Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von den städtischen Behörden mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Oppeln ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen, am 1. April und am 1. Ok⸗ tober, von heute an gerechnet, mit 4 ½ % jährlich verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser
ien
8
Schuldverschreibung bei der städtischen Kämmereikasse zu Kattowitz
und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermines fol⸗
zahlungstermine nicht erhoben werden,
zur Deutschen Civilprozeßordnung ‚8281.
werden.
genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück⸗ sowie die innerhalb vier
Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahrs, in welchem sie fällig ge⸗
worden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt.
Das Aufgebot und die Kraftloeserklärung verlorener oder vernichte⸗ ter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 u. ff. der Civilpcozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 Reichs⸗Ges. Bl. S. 83) bezw. nach §. 20 des Ausführungs esetzes
vom 24. März 1879 G. S.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach ÄAblauf der Verjäh⸗ rungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge⸗ kommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Etatsjahres 1889/90, d. i. bis zum 31. März 1890, ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zins⸗ scheinen erfolgt bei der städtischen Kämmereikasse zu Kattowitz gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Kattowitz mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Kattowih, den. ten 18.
1 (1. S.)
Der Magistrat.
(Unterschriften.) Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den eigen⸗ händigen Unterschriften des Dirigenten und zweier Mitglieder des Magistrats mit dem Siegel des Magistrats zu versehen.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. ¹.. :te Reihe. Zinsschein Nr zu der Schuldverschreibung der Stadt Kattowitz, 8 III. Ausgabe, aecsthge 88 ark zu 4 ½ Prozent Zinsen Mark 918
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 18 1 „ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. ten
bis. . ten mit Mark Pf. bei der städtischen Kämmerei⸗Kasse zu Kattowitz. ““
C ö 18 8
Der Magistrat der Stadt Kattowitz. 1 (Unterschristn.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fällig⸗ keit erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und zweier Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faesimilestempeln 8,725 2. werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen amensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden. “
Provinz Schlesien.
Regierungsbezirk Oppeln. isung
w zzunm Anleiheschein der Stadt Kattowitz III. Ausgabe.
Buchstabe.. .Nr. .. über. . Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die te Reihe von Zins⸗
Regierungsbezirk Oppeln.
.. und Gesetz⸗Sammlung für 1880
zeitig von dem als solchen sich a en Inhaber der Schuld⸗ verschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird. Kattowitz, den .. ten . Der Magistrat der Stadt Kattowitz. 1 (Unterschriften.) 1 Anmerkung. Die Namenzunterschriften des Dirigenten und zweier Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faesimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigen⸗ händigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Tie Anweisung ist 125, Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.
.. ter Zinsschein. .. ter Zinsschein.
Anweisung.
Bekanntmachung für Seefahrer.
Mit der nächsten Steuermannsprüfung in Emden soll am 17.
Juni cr. und mit der nächsten Schiffer⸗ und Steuermannsprüfung
für große Fahrt in Geestemünde am 24. Juni cr., Morgens 8 Uhr, begonnen werden.
Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind für Emden an den Kö⸗ niglichen Navigationslehrer Kruse daselbst und für Geestemünde an den Königlichen Navigationslehrer Jungelaus daselbst zu richten.
Leer, den 31. Mai 1880. Der Königlich Preußische Navigationsschul⸗Direktor für die Provinz Hannover. J. V.: Der e.;. Navigationslehrer. Wendtlandt.
Personalveränderungen.
“ Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 27. Mai. Dreger, Sec. Lt. vom Feld Art. Regt. Nr. 17, unter Stellung à la euite des Regts., zum Direkt. Assist. bei den technischen Instituten der Art. ernannt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 25. Mai. Graf v. Mycielski, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 59, unter Er⸗ theilung der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif., der Charakter als Pr. Lt. verliehen.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 25. Mai. Toell, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Ref. Landw. Regts. Nr. 40, der Abschied bewilligt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 6. Mai. Gerhardt I., Könial preuß. Pr. Lt. à la suite der 3. Ingen. Insp., kommandirt nach Württem⸗ berg, dem Pion. Bat. Nr. 13 überwiesen. — 10. Mai. Kaupe, Sec. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 20, vom 15. Mai d. J. ab à la suite des Regts. gestellt. — 17. Mai. Zimmermann, Hauptm. im Gren. Regt. Nr. 119, unter Versetzung in das 8. Inf. Regt. Nr. 126, zum Major und etatsmäß. Stabsoffiz. befördert. — 21. Mai. v. Linck, Gen. Major und Commandeur der 51. Inf. Brig, ein Patent seiner Charge vom 13. Mai d. J. verliehen. Schott, Hauptm. und Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 13, in das Gren. Regt. Nr. 119 versetzt. Reeps, Königl. preuß. Hauptm. à la suite der 2. Ingen. Insp., kommandirt nach Württemberg, als überzähl. dem Pion. Bat. Nr. 13 überwiesen, das Kommando einer Comp. in diesem Bat. übertragen.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. Mai. Böheim, Rittm. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 19, der Abschied mit Pens. und mit der Regts⸗ Unif. bewilligt. v. Helbig, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 120, der Abschied ertheilt.
“
Nichtamtliches. Deutsches NReich.
Preußen. Berlin, 2. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag 3 Uhr den russischen Reichskanzler Fürsten Gortschakoff, der auf der Durchreise von St. Petersburg hier eingetroffen ist.
Um 5 Uhr begaben Se. Majestät Sich zum Diner zu dem Reichskanzler Fürsten Bismarck.
Heute Morgen arbeiteten Se. Majestät der Kaiser mit dem Chef des Civil⸗Kabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski, begaben Sich um 11Uhr nach dem Garten des Ministeriums des Königlichen Hauses, und sahen von einer dort zu diesem Behufe erbauten Tribüne der Enthüllung des Goethe⸗Denkmals zu.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die einzeisin kamen gestern Nachmittags 4 ½ Uhr von Potsdam nach erlin, empfingen auf dem Rücareticen Bahnhofe hierselbst Ihre Hoheit die Herzogin Adelheid von Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg mit Ihren Kindern, dem Herzog Ernst Günther und den Prin⸗ zessinnen Auguste Victoria und Caroline Mathilde, sowie Se. Königliche Hoheit den Pnipeen Christian von Schleswig⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗Augu tenburg und geleiteten Höchstdieselben nach Ihrem Palais, wo Se. Majestät der Kaiser und König die Erlauchten Gäste begrüßten.
Abends 7 ¾ Uhr begaben Sich die Höchsten Herrschaften mit Ihren Gästen nach dem Neuen Palais bei Potsdam.
Heute früh kam Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz nach Berlin und wohnte im Garten des Ministeriums des Königlichen Hauses der Enthüllungsfeier des Goethe⸗Denkmals vece 12 Uhr Mittags kehrte Höchstderselbe nach Potsdam zurück.
— Der Bundesrath trat am 1. d. Mts. unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann zu einer Plenarsitzung zusammen.
„Es erfolgte zunächst die Mittheilung, daß der von dem Reichstage genehmigte, am 19. September v. Js. in Honolulu unterzeichnete Freundschafts⸗, Handels⸗, Schiffahrts⸗ und Kon⸗ sularvertrag zwischen Deutschland und den awaiischen In⸗ seln nebst zugehöriger Deklaration die Allerhöchste Ratifikation erhalten und der Austausch der bezüglichen Urkunden am 26. April d. Js. stattgefunden hat.
„Die Seitens des Präsidiums eingegangenen Vorlagen, nämlich: a. der Entwurf einer Anleitung zur Aufstellung der Uebersichten über die Besteuerung des Tabaks, b. ein Antrag Preußens, betreffend die Herg behh; der unteren Elbe in das Zollgebiet, sollen demnächst im P enum, ohne vorgängige Verweisung an einen Ausschuß, der ersten Berathung unter⸗ zogen werden.
Namens des Ausschusses für Rechnungswesen wurden
scheinen für die fünf Jahre vom 1. April 18 .bis dahin 18.. bei der städtischen Kãm ka e itz, sofern nicht recht⸗
Vorträge erstattet: a. von dem Königlich württembergischen Be⸗
richt der Reichsschulden⸗Kommission bezüglich der Verwaltung des Reichsschuldenwesens, sowie über die Thätigkeit dieser Kommission in Ansehung des Reichs⸗Invalidenfonds, des Festungsbaufonds⸗ des Reichstagsgebäudefonds, des Reichs⸗ riegsschatzes und der An⸗ und Ausfertigung ꝛc. der Reichs⸗ Banknoten während des Rechnungsjahres 1878/79; b. von dem Königlich bayerischen Bevollmächtigten, Ober⸗Regierungs⸗ Rath Freiherrn von Raesfeldt über die zur Entlastung vor⸗ gelegte Allgemeine Rechnung über den Haushalt des Deutschen
eichs für das Jahr 1874.
Die hierauf gefaßten Beschlüsse stimmten mit den in den gleichen Angelegenheiten ergangenen Beschlüssen des Reichs⸗ tags überein.
Weitere mündliche Berichte desselben Ausschusses betrafen: a. die Dechargirung der Rechnung der Kasse des Rechnungs⸗ hofes für 1877/78, b. die Denkschrift wegen Ausführung der Anleihegesetze, c. die Eingaben deutscher Architekten wegen Veranstaltung einer neuen Konkurrenz für das zu errichtende Reichstagsgebäude.
Die letzteren wurden dem Reichskanzler überwiesen, wäh⸗ rend die Versammlung zu a. die Decharge ertheilte, von der Anleihe Denkschrift (zu b.) aber lediglich Kenntniß nahm.
Den Schluß bildete die Vorlegung der neuerd ings ein⸗ gegangenen Petitionen und die Regelung ihrer geschäftlichen Behandlung.
— Der Ausschuß des Steuerwesen hielt heute eine Sitzung.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— Der gestrige Tages⸗Schnellzug von Berlin nach Cöln über Magdeburg⸗Kreiensen — (8 Uhr 45 Min. Vormittags von Berlin) — ist jenseits Magdeburg — zwischen den Stalionen BZlumenberg und Hadmers⸗ leben — auf freier Bahn entgleist. Bei diesem Unfall haben nach den vorliegenden Berichten leider zwei Reisende, angeblich aus Breslau, das Leben verloren, vier Personen — darunter ein Eisenbahn⸗ und ein Postbeamter schwere —, und mehrere andere Personen leichte Verletzungen erlitten. Die Ursache des Unfalls ist noch nicht aufgeklärt. Die sofort angestellte Untersuchung hat ergeben, daß das Geleise sich in normaler Lage, Maschine und Wagen in sehr gutem Zustande befanden.
Seitens des Ministers der öffentlichen Arbeiten ist ein besonderer Kommissarius an Ort und Stelle gesandt. Die eingehendste Untersuchung ist im Gange, und, sofern Grund zu der Annahme sich ergiebt, daß ein Frevel den Unfall ver⸗ anlaßte, die Ermächtigung ertheilt, auf die Entdeckung des Urhebers eine Prämie von 3000 ℳ auszusetzen. Die Betriebs⸗ unterbrechung ist inzwischen wieder behoben.
— Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unterm 24. April 1880 dem Kreise Templin, Regierungsbezirk Potsdam, für die zum Baue einer Chaussee von Lychen nach Ravensbrück erforderlichen Grundstücke, 2) unterm 30. April 1880 dem Kreise Jerichow II., Regie⸗ rungsbezirk Magdeburg, für die Grundstücke, welche zum Bau einer Chaussee von Genthin bis zur Kreisgrenze in der Rich⸗ tung auf Rathenow beansprucht werden, 3) unterm 7. Mai 1880 dem Kreise Nimptsch, Regierungsbezirk Breslau, für die Grundstücke, welche zum Bau folgender zwei Kreis⸗ chausseen zu beschaffen sind: a. von Nimptsch bis zur Reichen⸗ bacher Kreisgrenze bei Girlachsdorf in der Richtung auf Reichenbach und b. von Cöls über Siegroth bis zur Mün⸗ sterberger Kreisgrenze in der ichtung Toepliwoda.
Den Kreisen Templin und Nimptsch ist für die oben
unter 1 und 3 genannten Chausseestrecken gleichzeitig auch das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes verliehen. Ferner ist unterm 7. Mai 1880 dem Kreise Ruppin, Re⸗ gierungsbezirk Potsdam, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der neuerbauten Chaussee von Köpernitz nach Schönermark das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes Allerhöchst verliehen worden. Das Schleusengeld für die Benutzung der Schiffs⸗ schleuse bei Hackenberg im Fehrbelliner Kanal ist durch einen Tarif, welcher unterm 24. April 1880 Allerhöchst voll⸗ zogen ist, geregelt worden.
— Der erkennende Strafrichter ist, nach einem Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, II. Strafsenuts, vom 2. April d. J., nicht verpflichtet, in den Urtheilsgründen die Beweismittel anzugeben, aus welchen er seine Ueberzeugung geschöpft hat.
— Nach §. 20, Absatz 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 ist, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 6. April d. J., der verant⸗ wortliche Redacteur einer periodischen Druck⸗ schrift, weil er sich als Verfasser derselben nach Außen hin darstellt, rücksichtlich der durch dieselbe begründeten strafbaren Handlungen grundsätzlich verantwortlich, und zwar als Thäter zu bestrafen. Seine Stellung legt ihm die Pflicht auf, zu verhüten, daß die unter Ankündigung seiner Verantwortlich⸗ keit erscheinende Druckschrift einen strafbaren Inhalt erhält; er hat positive Thätigkeit nach der Richtung aufzuwenden, daß der Inhalt der Druckschrift den Gesetzen gemäß sei, und deshalb zu prüfen und zu bestimmen, was in dieselbe Auf⸗ nahme finden soll. Ueberläßt er dies einem Dritten, so billigt er im Voraus das Verfahren desselben und macht bei der Vorabsehbarkeit des Erfolges der Veröffentlichung von straf⸗ baren Artikeln dessen Handlung zu der seinigen. Hiernach sind die Umstände, welche in dem freien Willen des Redac⸗ teurs gelegen sind, nicht besondere Umstände im Sinne des gedachten §. 20 Abs. 2; vielmehr setzen, wie die Materialien zu dem Gesetze vom 7. Mai 1874, insbesondere der Bericht der Reichstagskommission, ergeben, die besonderen Umstände solche Fälle voraus, in welchen der verantwortliche Redacteur von dem strafbaren Artikel vor dessen Veröffentlichung Kennt⸗ niß zu nehmen, thatsächlich verhindert war, die Nichtkenntniß daher außer seinem Willen lag.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Staatsrath Selkmann ist hier angekommen.
— Der Kaiserliche Gesandte Graf von Wesdehlen hat Bukarest mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Legations⸗ Sekretär Freiherr von Schenck.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Kanzler in Rothenfelde, Dr. Thießen in Aachen, Dr. Koennemann in Zirke, Dr. Maj in Wollstein, Assistenzarzt
Bundesraths für Zoll⸗ und
vollmächtigten, Ober⸗Finanz⸗Rath von Schmid über den Be⸗
Dr. von Kobylecki in Lissa, Dr. Pinner in Fraustadt, Dr.
Martin in Hallenberg, Dr. Vogler in Ems, Dr. Petsch in
8 “ 8 1“
Runkel, Dr. Nolden in Buir, Dr. Hoos in Lindenthal, Dr. Jacob Schmitz in Lechenich, Dr. Barth in Ruppichteroth, Dr. Koenig in Lauk, Dr. Moelleney in Ueberruhr, Dr. Besselmann in M. Gladbach, Dr. Bierhoff in Lennep, Dr. Meißen in Radevormwald, Dr. Flaskamp in Ruhrort, Dr. Hoeffling in Ruhrort, Dr. Crux in Wesel.
Bayern. München, 30. Mai. (Allg. Ztg.) Be⸗ züglich des mit dem 1. Juli d. J. in Wirksamkeit tretenden neuen Branntweinsteuergesetzes hegen noch immer viele bäuerliche Brennereibesitzer, die auch schon bei der Bera⸗ thung des Gesetzes in der Kammer ausgesprochene Befürch⸗ tung, daß sie unter der neuen Steuer nicht mehr werden brennen können. Es ist deshalb sehr anerkennenswerth, daß in der vom Kreiscomité des landwirthschaftlichen Vereins von Oberbayern herausgegebenen Wochenschrift der Redacteur der⸗ selben, Oekonomie⸗Rath Otto, es unternimmt dieser Be⸗ fürchtung als einer unbegründeten entgegenzutreten und zugleich bezüglich der in den Brennereien vorzuneh⸗ menden Aenderungen wie bezüglich der dadurch entstehenden Kosten den bäuerlichen Brennereibesitzern die entsprechenden Aufschlüsse und Rathschläge ertheilt. Der sachkundige Ver⸗ fasser des Artikels ist in demselben u. a. der Ansicht, daß⸗ wenn der Kleinbrenner die durch das neue Steuergesetz noth⸗ wendig gewordenen Abänderungen der Brennereien anwende und seinen Betrieb überhaupt mit der nöthigen Aufmerksam⸗ keit führe, er ohne alles Bedenken auch ferner den Brennerei⸗ betrieb fortführen könne, weil er ja durch die ihm gewährte erhebliche Steuerermäßigung in demselben Maße begünstigt sei, er in Folge seiner einfachen Einrichtungen weniger hohe Ausbeute erzielen könne als der Großbrenner. Nur Schleuderarbeit sei unter dem neuen Steuergesetz ausgeschlossen, diese könne nicht fortbestehen.
Baden. Karlsruhe, 31. Mai. Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Victoria ist heute Abend nach
Rippoldsau zu längerem Aufenthalt abgereist.
esterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Mai. Anläßlich der Reish 88 Kaisers nach Böhmen bemerkt heute die Presse“: „Obgleich die Reise des Kaisers nach Böhmen und Mähren nur zu militärischen Zwecken erfolgt, so läßt es sich doch nicht vermeiden, daß ihr vielfach die Bedeutung eines politischen Ereignisses beigelegt wird. Maßgebendenorts soll nun Werth darauf gelegt werden, daß politische Kund⸗ gebungen gänzlich unterbleiben, damit der Besuch des Monarchen in den genannten Provinzen keinenpolitischen Charakter annehme. Aus diesem Grunde soll auch Graf Taaffe den Kaiser auf der Reise nicht begleiten, sondern bei der Ankunft desselben in Prag sich einfach unter den Mitgliedern des böhmischen Hochadels einfinden, der dem Kaiser in corpore seine Aufwartung machen wird. Man will also möglichst dafür sorgen, daß keine der Parteien aus der Kaiserreise politisches Kapital schlage. Sicher ist es, daß die Bevölkerung selbst an politische Parteimanife⸗ stationen nicht denkt, sondern der Besuch des Monarchen nur als willkommene Gelegenheit benützt wird, um, ohne Unter⸗ schied der Nationalität, ihren Gefühlen der Loyalität und Liebe für den Herrscher und das Kaiserhaus vollen Ausdruck
en.“ 1“ 3 8” Nach dem bereits zur Veröffentlichung gelangten Finanzgesetz für das Jahr 1880 sind die gesamm⸗ ten Staatsausgaben auf 423 451 018 89 die gesamm⸗ ten Einnahmen auf 398 277 756 Fl. festgesetzt. Das Defizit beträgt demnach 25 173 262 Fl. Zur Deckung dieses Ab⸗ ganges dient die Emission von Goldrente im Nominalbetrage von 20 Millionen Gulden, ferner die Summe von 5 883 918 Fl., welche an die Staatsvorschußkassen wieder zurückgezahlt wor⸗ den ist, endlich ein Betrag von 125 344 Fl., welcher den
enbeständen entnommen werden soll.
4 Juni. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Cettinje, den 1. d.: Nach Berichten aus dem monte⸗ negrinischen Kriegslager soll unter den in Tusi stehen⸗ den Albanesen Desertion einreißen; viele albanische Deserteure werden angeblich von den türkischen Behörden wangsweise nach Tusi zurückgebracht. — Der englische Ge⸗ schäftzträͤger Green ist in Skutari eingetroffen.
Großbritannien und Irland. London, 31. Mai. (Allg. Corr.) Am Sonnabend wurde der Geburtstag Ihrer Majestät der Königin offiziell gefeiert. Vormittags fand auf dem Platze hinter den Horse⸗Guards, dem St. James⸗Park gegenüber, die herkömmliche Parade der Haustruppen statt, welche der Herzog von Cambridge in Begleitung des Prinzen von Wales, des Herzogs von ʒ des Herzogs von Edinburgh und anderer Mitglieder der Königlichen Familie
abnahm.
dhe. „Times“ wird aus Candahar vom 29. d. M. gemeldet: 1
Der Wali Shir Ali begiebt sich am 31. d. M. nach der Grenze von Herat, von wo Gerüchte, die täglich an Stärke gewinnen, hierher gelangen, daß Ayub vor der Stadt kampire und einen zweiten Ver⸗ such zur Invasion Kandahars zu machen beabsichtige. Man glaubt allgemein, er handele unter dem Zwange von Khusdil Khan und anderen extremen Parteigängern der Familie des verstorbenen Emirs, welche die vollständige Kontrole über die 5 kabulesischen Bataillone besitzen. Letztere haben schon längst verlangt, entweder gegen Kan⸗ dahar geführt oder abgelohnt und entlassen zu werden, und die Nach⸗ richt von Abdurrahmans Erfolg in Turkestan sowie von der wahr⸗ scheinlichen Räumung des Landes Seitens der Engländer, nachdem mit ihm ein Einvernehmen erzielt worden, was ohne Zweifel von Kabul aus dorthin berichtet worden, dürfte Apub oder diejenigen, deren Werkzeug er ist, zu dem Entschluß verleitet haben, sich durch einen kühnen Handstreich wenigstens der südlichen Hauptstadt vor Abdurrahman zu bemächtigen. 8
Aus Bombay wird dem „Standard“ unterm 29. Mai telegraphirt:
Ein eingeborener Offizier und 6 Sepoys von der Division des Generals Roberts sind mit Waffen und Munition desertirt und in her. Richtung vag Ghuzni, wo, wie man glaubt, Mahomed Jan tationirt ist, geflüchtet. . — 1
— 1. Juni. (W. T. B.) Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht eine Ministerialverordnung vom heutigen Tage, nach welcher Rinder, Schafe und Ziegen, welche aus Schleswig⸗Holstein kommen, auf den Wersten für fremdes Vieh vom 6. d. M. ab bis zum 31. Dezember c. zum Ab⸗ schlachten gelandet werden können. “
Im Unterhause beantragte Rylands eine Resolution zu Gunsten von Reformen auf Cypern. Der Unter⸗ Staatssekretär Dilke erklärte hierauf: Die dortige Ver⸗ waltung habe sich bereits gebessert, und es sei beschlossen wor⸗ den, die Verordnungen betreffs der Frohnarbeit und des Ver⸗
Gortschakoff, russischen Gesandten in
8 . 85 8
kaufs des Grundbesitzes aufzuheben. Die Zulassung der Ein⸗ zur — ohne Unterschied der Race und der Religion sei erwünscht. Der Premier Gladstone kon⸗ statirte im Laufe der Sitzung: Er habe vor einiger Zeit in Betreff der englisch⸗türkischen Konvention nicht ge⸗ sagt, daß sie ein Instrument sei, von dem die Regierung nicht zurücktreten könne, sondern sie sei ein — das eine Frage betreffe, hinsichtlich welcher die Regierung jetzt nicht frei wäre, wie sie es vor Abschluß der Konvention gewesen.
Frankreich. Paris, 31. Mai. (Fr. Corr.) Der Präsident der Republik hat dem Großfürsten Nikolaus von Rußland, welcher den letzten Winter in Paris verbracht und hier viel mit den Spitzen der Armee verkehrt hatte, die Militärmedaille verliehen.
Der neue Ober⸗Schulrath hat heute unter dem Vor⸗ sitz des Unterrichts⸗Ministers Jules Ferry seine erste Sitzung gehalten. Die Herren Jules Simon und Laboulaye wohnten derselben bei. Der Unterrichts⸗Minister wünschte in einer Rede der Universität dazu Glück, daß sie ihre Geschicke in die Hand einer Versammlung legen dürfte, deren Mitglieder aus ihren eigenen Reihen hervorgegangen und von ihr in voller Freiheit gewählt worden seien. Dann verlas er die Vorlagen, welche die bekannten Reformen für die drei Grade des Unter⸗ richts enthalten. Der Schulrath wählte einen Disziplinar⸗ ausschuß von drei Mitgliedern; er wird morgen in den Ab⸗ LI“ arbeiten und am Mittwoch die zweite Plenarsitzung
alten.
Die „Ag. Havas“ meldet: „Die neue Gesetzvor⸗ lage, welche der Siegelbewahrer gestern den Mitgliedern des Ausschusses für die Reform des Gerichtspersonals angemeldet hat und die er morgen unterbreiten wird, besteht aus folgenden Grundzügen: Der Siegelbewahrer folgert das Recht für die Regierung, binnen einem Jahre das Ge⸗ richtspersonal zu rekonstruiren, aus einer allgemeinen Umge⸗ staltung der richterlichen Verhältnisse. Die Gehälter aller Gerichtspersonen sollen in bedeutendem Maße erhöht werden. Die Appellationshöfe werden unifizirt; die Gerichte erster Instanz werden in drei Klassen statt in sechs eingetheilt. Die ersten Präsidenten, die Präsidenten der Gerichte erster Instanz und sonstigen Gerichtspersonen, welche außer ihren eigent⸗ lichen Gerichtsfunktionen noch anderwärtige Staatsfunktionen bekleiden, sollen nur in ihrer Eigenschaft als Richter oder Ge⸗ richtsräthe unabsetzbar werden. Die ursprüngliche Vorlage verbleibt in Bezug auf die Verminderung der Zahl der Gerichts⸗ kammern und der Richter wie sie ist.“
— 1. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat einen Antrag, betreffend die Sicherstellung der geheimen Abstimmung, angenommen.
Italien. Rom, 1. Juni. (W. T. B.) Nach dem „Avenire“ erfolgen die Verhandlungen zwischen den Ministeriellen und den Dissidenten auf der Basis des Eintritts dreier Dissidenten in das Kabinet, doch sollen die Führer derselben vorläufig hiervon ausgeschlossen bleiben. — Die in die Budgetkommission gewählten Mitglieder der konstitutionellen Partei haben die Annahme der Wahl abgelehnt. — Crispi kündigte in der Kammer eine Inter⸗ pellation über die Einmischung der Regierung bei den Wahlen an.
Türkei. Konstantinopel, 29. Mai. Dem Reuterschen Bureau wird von hier unter dem 28. d. M. gemeldet: „Mr. Mitchell, der englische Generalkonsul in Philippopel, ist nach England berufen worden. Der Polizei⸗Minister und die englischen Konsuxln Fawcett und Burnell haben die Untersuchung der mit dem jüngsten Mord⸗ und Raub⸗ versuche gegen die Person des Herrn Burneß verknüpften Umstände beendigt, und heute wurde das Urtheil über die drei Angeklagten gefällt. Zwei wurden zu 15 und der andere zu 7 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Im Bezirke Aidos ist die Ruhe nunmehr wieder hergestellt, und die muselmännischen Dorfbewohner sind nach ihren Behausungen zurückgekehrt, nachdem die bulgarische Miliz nach ihrem eigenen Territorium zurückgesendet worden. Ein englisches Kanonenboot ist von Smyrna nach Rhodus abgegangen, wo dem Verneh⸗ men nach griechische Piraten Plünderungen verübten.
— 31. Mai. (W. Z.) In türkischen Regierungskreisen will man wissen, der englische Spezialbotschafter Mr. Göschen habe die formelle Weisung seiner Regierung, mit der Pforte nicht eher in eine Verhandlung der Finanzfrage einzugehen, als die vom Berliner Vertrage vorgesehene Femsefaüng der internationalen Kommission zu diesem Behufe erfolgt sei. — In Syrien ist es zu einem Konflikte zwischen Christen und türkischem Militär gekommen. Eine Schaar Christen von Homs feierte die Rückkehr von Jerusalem⸗ Pilgern mit Flintenschüssen in der Nähe eines Pulverthurmes. Als türkisches Militär gegen die Feuernden aufgeboten wurde, um dieselben aus der Nähe des Pulverthurmes zu verscheuchen, gaben die Christen Schüsse auf die Soldaten ab, die nun ihrerseits feuerten, so daß beiderseits einige Opfer fielen.
Skutari, 31. Mai. (Pest. 8 In Tusi dauert der Abzug der Albanesen in Folge der mangelnden Zufuhren und der fehlenden Kontributionen fort. Es sind nur noch 7000 Mann versammelt.
Serbien. Belgrad, 31. Mai. (W. Z.) Am 29. Mai ist die serbisch⸗türkische Kommission zur Rege ung der Vakuf⸗ güter⸗Frage in Nisch zusammengetreten. — Für den Em⸗ pfang des Fürsten von Bulgarien werden große Vor⸗ bereitungen getroffen. Es werden ein Hofball, théätre paré, eine große Revue und Feuerwerk stattfinden. — Der Schluß der außerordentlichen Session der Skups chtina wird am 2. Juni erfolgen. Die Aufklärungen, welche Minister Ristic über die Eisentahntonventton 88 Oesterreich⸗Un⸗
arn gegeben, haben allgemein befriedigt.
b 1Heee e üt 1. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Skupschtina beantragten 37 Mitglieder der Opposition die Vornahme von Neuwahlen oder die Ein⸗ berufung der Konstituante zur Erledigung der österreichisch⸗ ungarischen Eisenbahnkonvention. Der Antrag wurde jedoch als verfassungswidrig abgelehnt. 29 Deputirte beantragten den Erlaß einer Adresse an Gladbstone.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Mai. (Journ. de St. P.) Der Reichskanzler Fürst Gortschakoff ist in Begleitung seines Sohnes, des Prinzen Michael adrid, heute nach
Baden abgereist.
Amerika. New⸗York, 29. Mai. (Allg. Porr. Die demokratische Konvention von Nevada hat sich zu
Gunsten der Präsidentschaftskandidatur Mr. Tildens erklärt,
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beabsichtigt aber nichtsdestoweniger ungebundene Bevollmäch⸗
tigte zu der in Cincinnati zusammentretenden Konvention zu senden. — Heftige Stürme haben Texas heimgesucht, wo⸗ durch mehrere Dörfer überschwemmt wurden und Menschen⸗ leben zu Grunde gingen. — “
— 30. Mai. In Chicago ist bereits eine Anzahl von Abgeordneten angekommen, andere befinden sich auf dem Wege dorthin, um der nationalen Konvention anzuwohnen, die im nächsten Monat zur Aufstellung des republikanischen Kandidaten für die Präsidentschaft zusammentritt. Auch mehrere hervorragende republikanische Politiker haben si nach Chicago begeben. — Neueren Berichten über die durch die jüngsten Stürme im Staate Texas angerichteten Ver⸗ zufolge ist die Stadt Savoy fast gänzlich zerstört.
eun Personen wurden getödtet und 60 andere verletzt, darunter einige erheblich. 1b .
— 1. Juni. (W. T. B.) Die Schuld der Vereinig⸗ ten Staaten hat im vergangenen Monat um 15 930 000. Doll. abgenommen. Im Staatsschatze befanden sich ult. Mai 206 610 000 Doll.
Chicago, 31. Mai. (W. T. B.) Von 19 New⸗ Yorker Delegirten ist ein Schriftstück unterzeichnet worden, in welchem dieselben erklären, daß sie nicht für Grant als Präsidentschaftskandidaten stimmen werden.
San Francisco, 29. Mai. Der oberste Gerichts⸗ hof von Californien hat die Freilassung des im März wegen aufrührerischer Sprache zu 6 Monaten Gefängniß verur⸗ theilten Arbeiter⸗Agitators Denis Kearney angeordnet.
Asien. Birma. (Allg. Corr.) Ueber die Unruhen in Birma gehen dem ,Standard“ weitere Berichte zu. Ein Telegramm des Blattes aus Thyetmyo vom 29. d. meldet: 1
Eine Persönlichkeit, die sich als Fürst Naungohe ausgiebt, soll an der Spitze einer Insurgentenbande stehen, welche Hubaungway, ein großes Dorf in der Nähe der Grenze von British Birma und dem eigentlichen Birma, angegriffen und niedergebrannt hat. Die In⸗ surgenten zogen hierauf nach Minhla, wo sie von Seiten der Dorf⸗ bewohner zurückgeschlagen wurden. Der Wun hat 5 Regimenter den Befehl ertheilt, nach dem Schauplatz der Unruhen abzugehen. Die Aufständischen lagern derzeit in der Nähe der Grenze; ihre Zahl hat sich auf 300 vermehrt. In Folge der übertriebenen Berichte über diesen Ausbruch hat der Wun verlangt, daß der Dampfer „Yunnan“ zurückgehalten werde; allein nach einem Verzug von 48 Stunden wurde das Schiff nach Empfang diesbezüglicher Befehle aus Minhla freigelassen. — Die birmanische Regierung hat der britischen Regierung durch die noch immer hier anwesenden Kom⸗ missäre zu Wissen gethan, daß es sich bei diesem Aufstande nur um einen Dacoit⸗Ausbruch handle, der keine politische Bedeutung habe. Man hat von dieser Depesche keine Notiz genommen, da aller freund⸗ liche Verkehr und Austausch von Höflichkeiten zwischen den Ver⸗ tretern Großbritanniens und Birma's eingestellt ist. Der gegen⸗ wärtige Aufenthalt des Fürsten Naunaohe ist unbekannt. 3
Kalkutta, 1. Juni. (W. T. B.) Nach aus Birma eingegangenen Nachrichten ist de aufständische Bewegung daselbst im Wachsen und dehnt sich bis Mandalay aus.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ges and⸗ veita sind in der 21. Jahreswoche von je 1000 Be⸗ wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben emeldet: in Berlin 27,8, in Breslau 29,4, in Königsberg 35,5, in
öln 27,2, in Frankfurt a. M. 17,9, in Hannover —, in Cassel 29,4, in Magdeburg 25,2, in Stettin 20,0, in Altona 28,7, in Straßburg 25,7, in Metz 27,5, in München 42,7, in Nürnberg 25,2, in Augsburg 31,7, in Dresden 27,7, in Leipzig 20,3, in Stuttgart 25,9, in Braunschweig 18,2, in Karlsruhe 14,6, in Hamburg 26,2, in Wien 29,5, in Buda⸗ pest —, in Prag 45,4, in Triest —, in Krakau —, in Basel 30,7, in Brüssel 25,5, in Paris 30,5, in Amsterdam 26,3, in Kopenhagen 25,6, in Stockholm 35,9, in Christiania 17,8, in St. Petersburg 58,9, in Warschau 23,0, in Odessa 31,6, in Rom 34,3, in Turin 28,4, in Bukarest 28,6, in Athen —, in Madrid 38,8, in London 18,5, in Glasgow 22,9, in Liverpool 29,9, in Edinburgh 21,3 in Dublin 34,2, in Alexandrien (Egypten) 40,0. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗ York 26,8, in Philadelphia 20,2, in St. Louis 14,6, in Chicago 18.0, in Cincinnati 20,1, in St. Franzisko 15,7, in Calcutta —, in
ay 39,1, in Madras —. 1 8 Beginn und bis um die Mitte der Berichtswoche herrschten an den deutschen Beobachtungsstationen nördliche und nordöstliche Windrichtungen, die allgemein eine Abnahme der Lufttemperatur bis weit unter das Monatsmittel im Gefolge hatten. In den letzten Tagen ging der Wind an den meisten Stationen nach Süd und Südwest, am Schluß der Woche nach West. Die Luftwärme nahm zu, erreichte jedoch das Durchschnittsmaß nicht. Niederschläge zum Theil in Schneeform erfolgten spärlich. Der Luftdruck veränderte seinen Standpunkt bis sfun 8. wenig, in den letzten Tagen der
e sank er jedoch auffallend. 1 1 Sterblichkeitsverhältnisse in den meisten größeren Städten Europas gestalteten sich in der Berichtswoche etwas günstiger. In den deutschen Städten war die Abnahme nur eine geringe, zum Theil war die Sterblichkeit auch sogar eine etwas gesteigerte. Die allge⸗ meine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte sank auf 28,1. von 28,3 der Vorwoche, (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet). Im allgemeinen hat die Sterblichkeit des Säug⸗ lingsalters wieder ein wenig abgenommen, so daß von 10 000 Leben⸗ den aufs Jahr berechnet 93 Kinder unter 6 Jahr starben gegen 95 der Vorwoche; Berlin 98 gegen 949. 1 .
Unter den Todesursachen zeigen die Infektionskrankheiten meist ein gegen die vorhergegangene Woche unverändertes Vorkommen, nur Pocken wurden im Allgemeinen etwas seltener. Masern⸗Todes⸗ fälle wurden in Berlin, Charlottenburg, Zwickau, Chemnitz, Wesel seltener, in Danzig und Naumburg häufiger. Auch das Scharlach⸗ fieber verlief in Berlin, Hamburg milder, in Barmen, Bonn und Stockholm bösartiger. Diphtherie hat in Danzig, Aachen, Wien an Heftigkeit nagaelasen in München, Stuttgart, Berlin, Dresden, Ham⸗ burg stieg die Zahl der Opfer. Der Keuchhusten herrscht in Posen. Typhöse Fieber wie Rückfallsfieber waren im Allgemeinen seltener, nur in München, Paris und St. Petersburg ist die Zahl der durch Unterleibstyphus bedingten Todesfälle ein wenig größer. Da⸗ gegen zeigen sich Flecktyphen häufiger, so werden aus Danzig, Thorn je 3, aus Braunschweig, Warschau, London, Madrid je 2, aus Königsberg, Tilsit, Beuthen, Berlin, Magdeburg, Hamburg je 1, aus St. Petersburg 49 Todesfälle gemeldet. Darmkatarrhe und Brechdurchfälle führten in München, Wien, St. vielfach zum Tode, in Berlin und Königsberg mehrten sich die Sterbefälle letzterer Krankheitsfkorm. — In Frankfurt und Nürnberg zeigt sich seit einigen Wochen die Genickstarre häufiger unter den Kindern und forderte wöchentlich mehrere Opfer. — Pocken haben in Wien, Prag, Madrid, Paris, Alexandria abgenommen, in Bukarest, London, St. Petersburg zeigten sie wenig Veränderung in ihrem Vorkommen. In mehreren deutschen Städten, besonders in Königshütte und Beuthen, zeigen sich Pocken. Aus SeS Dresden, Görlitz, ferner aus Krakau, Genf, Birmingham, Warschau, Barcelona, Odessa, Rom werden einzelne Blatterntodesfälle gemeldet.
— Bei der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft — Abtheilung für Unfallversicherung — ec im Monat April 1880 zur Anzeige: 9 Unfälle, welche den Tod 5 troffenen zur Folge gehabt haben, 9 Unfälle in Folge deren die Be⸗
schädigten noch in Lebensgefahr schweben, 38 Unfälle, welche für die