— (Allg. Corr.) In dem am 30. September 1879 beendeten Jahre wurden 179 395 Centner fremder Hopfen vom Auslande in Großbritannien und Irland importirt, d. i. 93 981 Centner mehr als im vorhergehenden Jahre. Im gleichen Zeitraum wurden 2586 Centner fremder und 10 935 Centner britischer Hopfen exportirt. .
Verkehrs⸗Anstalten.
Einem vom Handelsverrin zu Ulm versandten Exposé über die Erfolge des Kettenbetriebes auf der Elbe und die Elb⸗ schiffahrt in den letzten zehn Jahren, mit Beziehung auf die Aus⸗ führbarkeit eines Braunkohlenverkehrs auf der Donau, entnehmen wir Folgendes: Die Kettenschiffahrt auf der Elbe entstand in einer Zeit (1869 — 1873), in welcher die Arsgaben für Materiale und Löhne um mindestens 50 % hinaufstiegen; sodann trat nach 1873 der Niedergang des industriellen Aufschwunges ein, und daher überall Geschäftsstibe und Geschäftsrückgang, nur der Elbverkehr hob ich in Folge des Kettenbetriebes von Jahr zu Jahr, und es ist dieser n jener Zeit fast einzig dastehende Aufschwung allein der Billigkeit des Transportes zuzuschreiben. Die fünf größeren Elbschiffahrtsgesell⸗ schaften, die zusammen ein Kapital von rund 10 Mill. Mark repräsentiren, gaben pro 1879 durchschnittlich 11,6 % Dividende. In Böhmen ist es fast allein der Braunkohlenverkehr, welcher die Elbschiffahrt be⸗ lebt; der Güterverkehr und der Verkehr mit anderen Rohprodulten ängt erst seit zwei Jahren wieder an sich zu entwickeln, und sind es neuester Zeit hauptsächlich Getreide, Holz, Obst, Zucker und Me⸗ lasse, welche in größeren Massen von Oesterreich nach Deutschland exportirt werden. Der Import auf der böhmischen Elbe ist gering und zeigt angesichts des bedeutenden Kohlenverkehrs nur 3 % der Gesammtverkehrssumme. Die eminente Produktionssteigerung im nordwestböhmischen Braunkohlenrevier (von 37 bis 110 Millionen Ctr. von 1870 — 1879) hatte ein starkes Herabsinken der Kohlenpreise zur Folge; dies kam indeß der Schiffahrt auf der Elbe zu Gute. Während der Braunkohlenexport auf der Elbe sich noch 1871 auf nicht ganz 6 Millionen Ctr. belaufen hatte, wurden auf diesem Wege 1879 über 16 Millionen transportirt.
In dem Exposé wird nun die Hoffnung ausgesprochen, daß sich der in Aussicht genommene Kettenbetrieb auf der oberen Donau durch den Kohlenverkehr ebenso rentiren werde wie auf der Elbe. Der Verkehr der oberen Donau wäre bezüglich der Kohlentransporte auf das Pilsen⸗Rakonitzer Steinkohlen⸗ und auf das nordwest⸗ böhmische Braunkohlenrevier angewiesen. Die Umladung von der Eisenbahn in die Schiffe auf der Donau solle bei Deggendorf statt⸗ finden, und würde sich von dort bis Wien, Preßburg oder Pest der Wasserweg bedeutend billiger als die Eisenbahn fracht stellen. Nach der in dem Exposé aufgestellten Berechnung würde sich von Deggendorf bis Preßburg eine Differenz von 21 ℳ pro 10 000 kg und bis Budapest um 60 ℳ zu Gunsten der Wasserstrase ergeben.
Berlin, 5. Juni 1880. Manchester, April 1880.
Bericht über die Baumwoll⸗Industrie während des ersten Quartals des Jahres 1880. Die erste Hälfte des Jahres 1879 war bekanntlich der Kulminationspunkt der über die Baumwoll⸗Industrie Eng⸗ lands seit der finanziellen Krisis der Jahre 1873 und 1874 sich immer mehr verbreitenden schlechten Zeiten. Dieselben aben sich kund in mit nur kurzen Unterbrechungen stetig sin⸗ enden Preisen der Baumwollgarne und Waaren, Anhäufung von Lägern, Stillstehen vieler Spinn⸗ und Webemaschinerie, theils durch Zahlungseinstellung der Fabrikbesitzer hervor⸗ gebracht, zum großen Theil aber auch bei reichen Fabrikanten durch den Entschluß, ihr Kapital nicht durch Fortsetzung der Arbeiten immer mehr zusammenschmelzen zu sehen; denn der Verlust beim Spinnen und Weben der Baumwolle war zuletzt so groß, daß es vortheilhafter war, die Fabriken zu schließen, als weiter zu arbeiten. Unter diesen Umständen mußte der Arbeitslohn auch sinken und nach mehreren vergeblichen Strikes in den verschiedenen Fabrikstädten, von denen Manchester den Mittelpunkt für den Absatz ihrer Waaren bildet, waren gegen Mitte vorigen Jahres die Löhne der Spinner 20 % und die der Weber 15 % gesunken. Die durch diese Zustände erwirkte Minderproduktion und der größere Absatz von Waaren der in den überseeischen Märkten besonders durch die unter Produktionswerth ge⸗ sunkenen Preise derselben erzwungen wurde, brachten endlich gegen Mitte vorigen Jahres die ersten Anzeichen einer Besserung, die allmählich, von den Vereinigten Staaten Amerikas ausgehend, sich über England und dann weiter über den Kontinent Europas verbreitet hat, denn selbstver⸗ ständlich hatte die Baumwoll⸗Industrie in Deutschland, Frankreich, Oesterreich, Italien ꝛc. mit der hiesigen gelitten, nur Rußland bildete seit dem Schluß des türkischen Krieges eine auffallende Ausnahme, indem dort seit der Zeit eine Periode der größten Prosperität stattgefunden hat. — Bereits im Dezember vorigen Jahres waren die alten Vorräthe vieler Waaren verschwunden und wurden sehr be⸗ deutende Kontrakte bei Spinnern und Fabrikanten für Indien, China und Japan auf Lieferung bis tief in das laufende Jahr hinein ausgegeben, und da die Billigkeit der Waaren auch viele Käufer für andere Märkte und manche Spekulanten an⸗ lockte, so entwickelte sich ein immer umfangreicheres Geschäft im hiesigen Markt, welches dann im Januar durch rapide Stei⸗ gerung der Baumwollpreise in Folge von New⸗York aus an⸗ geregter Spekulation in amerikanischen Sorten eine Stei⸗ gerung zunächst der Garnpreise zur Folge hatte, die gegen Ende Februar durchschnittlich sich auf 40 Proz. gegen De⸗ zemberpreise belaufen mochte. Fabrizirte Waare folgte zwar langsamer, aber auch diese war zu jener Zeit ca. 25 roz. höher, als um Weihnachten.
Es liegen dieser Bewegung unläugbar triftige Gründe für einen weiterreichenden Aufschwung der Baumwoll⸗Industrie zu Grunde. Die Fabrikarbeiter und ihre Führer haben, darauf fußend, auch bereits eine Erhöhung der Löhne erlangt, und zwar in den Spinnereien von 5 Proz. mit Aussicht von 5 Proz. mehr im Juni, falls die Geschäfte für die Fabrik⸗ besitzer gut bleiben; hingegen haben die Weber nur in ein⸗ zelnen Fällen eine Besserung von 2 ½ Proz. ihrer Löhne durchsetzen können, weil der Nutzen beim Weben durch die
verhältnißmäßig viel weniger gestiegenen Preise der Waaren und andererseits durch die hochgeschraubten Garnpreise noch nicht der Art, um den Besitzern der Webereien zu erlauben, eine Er⸗ höhung des Lohns zu gewähren.
Die großen Umsätze und Steigerung der Preise dauerten
er bis gegen Ende Februar, seitdem hat die Spekulation
à la hausse in Baumwolle nachgelassen und Preise sind ¼ bis d. per Pfund zurückgegangen, während die Reaktion in Garnen ¾ bis 1 d. per Pfund beträgt, Folge der zu raschen Steigerung im Monat Februar. Waaren, die nicht bee so stark im Preise gestiegen waren, sind auch heute nur wenig trabilliger zu kaufen. Die in den letzten Wochen das ganze Volk sier in Anspruch nehmenden Parlamentswahlen haben alle Ge⸗
schäfte stark unterbrochen, aber die Berichte von Indien, China und Japan lauten insofern encouragirend, daß Preise allmählich sich den hiesigen höheren Notirungen nähern und dadurch erneuter Bedarf für diese Märkte in Aussicht steht. Die hier so hoch geschraubten Preise hatten Ende Februar die Ausführung von Ordres unmöglich gemacht, aber jetzt, nach⸗ dem eine Ermäßigung der Forderungen, besonders für Garne, eingetreten ist, darf man nun, nachdem durch Beendigung der Wahlen, in den Städten das Publikum sich wieder den lau⸗ fenden Geschäften zuwendet, eine größere Lebhaftigkeit im Ge⸗ schäft hier und in Liverpool erwarten. .
Spinner machen bei den heutigen Preisen noch ganz guten Nutzen, und die Position derjenigen Fabrikanten, die nicht selbst spinnen, sondern ihre Garne zur Weberei kaufen, ist eine günstigere, als bei den hohen Forderungen im Februar der Fall war, so daß im Allgemeinen die besten Hoffnungen für eine anhaltende Besserung der Verhältnisse in der hiesigen Baumwollindustrie gehegt werden, besonders wenn die Aus⸗ sichten auf bessere Getreideernten in Erfüllung gehen sollten, zua eine bis jetzt sehr günstige Frühlingswitterung be⸗ rechtigt.
Von den im Verlage der Gebr. Henniger in Heilbronn erschei⸗ nenden „Zeitfragen des christlichen Volkslebens, herausgegeben von Oberkirchenrath Dr. Muͤhlhäuser in Wilferdingen und Prof. Dr. Geffeken in Straßburg“' ist jetzt das Doppelheft 6 u. 7. des V. Bandes ausgegeben unter dem Titel: „Das neuzeitliche Handwerk. Eine sozialpolitische Studie vom technisch⸗wirthschaftlichen Standpunkte von Friedrich Rücklin“ (Preis 1,80 ℳ). Der Inhalt der vorliegenden Schrift in seinen Hauptlinien wird durch folgende Momente bezeichnet, welche nacheinander Gegenstände der Erörterung sind: 1) Die Ge⸗ schäftskrise in Deutschland, ihre Erscheinungsweise und ihre Quelle. 2) Die Erwerbsfreiheit und der Konkurrenzkampf. 3) Technische Produktion und spekulirender Erwerb. 4) Massenkonkurrenz und sozialer Kriegszustand. 5) Kreditwirthschaft und Ueberproduktion. 6) Die Abrechnung. ÄAnwachsen des „Proletariats. 7) Die Konsequenzen des heutigen wirthschaftlichen Systems, Frucht⸗ losigkeit von Korrekturen an demselben. 8) Das Handwerk als staatserhaltende Macht. 9) Vorbild und Warnung in der alten 10) Gattungsbetrieb und Spezialität. 11) Abgrenzung des
andwerks zum Zwecke der Neuordnung desselben. 12) Wissenschaft⸗ liche Begründung des Handwerks unter staatlicher Beihülfe. 13) All⸗ gemeine Gesichtspunkte zur Neuordnung des Handwerks. 14) Der organische Charakter des neuzeitlich geordneten Geschäftsbetriebes. Die organische Geschäftseinheit. 15) Angewandte Gewerbwirthschafts⸗ lehre. 16) Voraussetzungen einer richtig verstandenen Lehrlingsrflege. 17) Gewerbliche Rechtspflege. 18) Vortheile und Vorrechte des Baarkapitals im Bank⸗ und Wechselwesen. 19) Kreditnoth im Hand⸗ werk. Wirkungen des heutigen Vollstreckungsverfahrens. 20) Wirth⸗ schaftliche Emanzipation des Handwerks. Handwerkerbank. 21) Uebel⸗ stände in der Verkaufsweise des heutigen Handwerks und Reform derselben. 22) Schutz des Handwerks nach Außen. 23) Entwicklungs⸗ gang und Entwicklungsziel des neuzeitlich geordneten Handwerks. — Der Verfasser erkennt an, daß eine Neuordnung des Handwerks nur aus diesem selbst heraus und nur unter Mitwirkung einer zu diesem Zweck geschaffenen staatlichen Behörde erfolgen könne. Daraus ergäbe sich von selbst die Unmöglichkeit, für die Neuordnung jetzt schon einen genauen bis ins Einzelne ausgeführten Plan aufzustellen. Man könne dieselbe nicht von vornherein machen, sondern man müsse sich darauf beschränken, die Grundlagen herzustellen, auf welchen sie sich entwickeln und ausgestalten könne. Andererseits aber werde man diese Entwickelung nicht lediglich sich selbst und den jeweils zufällig mitwirkenden Faktoren überlassen dürfen, sondern es werde noth⸗ wendig sein, daß man ihr im Großen und Ganzen das Ziel weise, nach welchem sie gerichtet sein muͤsse; daß man für die wesentlichen Beziehungen des Handwerkslebens die Hauptgesichtepunkte aufstelle, nach denen sie zu ordnen seien. Diese Feststellung der Gesichtspunkte sei schon darum unerläßlich, weil es ohne dieselbe unmöglich sei, überhaupt zu einer klaren Einsicht in die Verhältnisse des Handwerks zu gelangen. Die Statistik gäbe keinen Aufschluß über dasselbe, weil man bei Aufstellung derselben nicht vom richtigen Gesichtspunkte aus⸗ gegangen sei. Alle Forschungen, alle zusammengestellten Zahlen machten die Statistik nicht zu einer wirklichen Wissenschaft, wenn diese Forschungen sich nicht der eigenartigen Natur der Dinge gleichsam anschmiegten, dem natürlichen Entwickelungsgange derselben Schritt für Schritt nachfolgten. Die heutige gewerbliche Statistik wende, bewußt oder unbewußt, aber jedenfalls unter dem Einfluß der materijalistischen Zeitrichtung, ihre Interessen weit mehr dem materiellen Produkte unserer Indastrie zu, als den geistigen und sitt⸗ lichen Momenten der Produktion. Die Ergebnisse unserer gewerb⸗ lichen Statistik seien darum für den Zweck einer auf geistig⸗sittliche d. h. soziale Ziele gerichteten Neuordnung des Handwerks so ziemlich werthlos. Ein anderes, klares Beispiel, wie wenig das Handwerk Aussicht auf gerechte Würdigung habe, so lange es nicht aus dem richtigen Gesichtspunkte aufgefaßt und behandelt werde, böten mit lobenswerthen Ausnahmen die Industrie⸗Ausstellungen unserer Zeit, namentlich die Welt⸗ und Landes⸗Ausstellun en. Die Bethei⸗ ligung an diesen sei dem Handwerk im Großen und Ganzen schon durch die Natur der Verhältnisse unmöglich gemacht, wogegen sie der Massenindustrie den erwünschten Raum zur Entfaltung und Schau⸗ stellung gewährten. In den Augen des Publikums, das diese Aus⸗ stellungen besuche, komme daher das Handwerk kaum zur Erscheinung, es sei für sie so gut wie gar nicht vorhanden. Die Massen ent⸗ schieden auch hier. Darin liene aber eine Bevorzugung und Förde⸗ rung der Massenproduktion, während doch bei den verderblichen sozial⸗wirthschaftlichen U belständen, welche diese im Gefolge habe, umgekehrt die Kleinindustrie verdiene, hervorgehoben und gefördert zu werden. — Eine ähnliche Erscheinung, welche zeige, daß es bei der Neuordnung des Handwerks wesentlich auf die Gesichtspunkte an⸗ komme, unter welchen dieselbe in Angriff genommen werde. Zeigten die Kreditverhältnisse unserer Zeit. Die Verwaltung unserer Kredit⸗ angelegenheiten liege heutzutage so gut wie gänzlich in den Händen der fihen Bankherren und Börsenmänner. Unser Kreditsystem ge⸗ statte ihnen, mit Geld zu spekuliren, das sie gar nicht besäßen, während der wirkliche Besitz des Handwerkers kaum als Sicherheit für ein Darlehen betrachtet werde. Handel und Spekulation seien es in erster Linie, welche die Vortheile aus unserem so gestalteten Kreditwesen zögen, während das Handwerk nur insoweit zu bestehen vermöge, als es ihm gelinge, durch harte Arbeit einzubringen, was ihm auf dem Wege des Kreditverkehrs in unmerklicher Weise, aber mit nur zu sehr fühlbarem Erfolge, fortwährend entzogen werde. — Nicht minder sei das Handwerk durch die Art und Weise unserer Besteuerung, die vorzugsweise auf dem kleinen Betriebe laste, in Nachtheil versetzt. Denn obwohl die Gesetzgebung vielfach bemüht sei, eine gleichmäßige und gerechte Vertheilung der Steuerlast herbei⸗ zuführen, so trügen doch die großen Einkommen, trage besonders der unproduktive, spekulirende Erwerb immer noch einen verhältniß⸗ mäßig geringeren Theil derselben als der arbeitende Ge⸗ werbebetrieb. Wenn dieser Uebelstand vom Standpunkte des gegenwärtigen wirthschaftlichen Systems gehoben werden könnte, so wäre er ohne Zweifel bereits beseitigt. Daß er trotz aller Be⸗ mühungen, das Steuerwesen befriedigend zu gestalten, fortbestehe, sei ein Beweis, daß auch auf diesem Gebiete nur aus einem bestimmten Gesichtspunkte eine gründliche Reform möglich sei. Auch übe die Großindustrie, und namentlich die Massenproduktion, unter den gegenwärtigen Verhältnissen einen verderblichen Einfluß gegenüber dem Handwerke aus, dadurch, daß sie demselben den nothwendigen Zuwachs an Arbeitskräften entziehe. Dies geschähe namentlich in den sogenannten guten Geschäftszeiten. In solchen Zeiten gewinne der Fabrikarbeiter nicht nur einen durchschnittlich höheren Lohn, als der Füeee e er erfreue sich auch einer kürzeren Arbeits⸗ zeit und größerer Selbständigkeit, um nicht zu sagen Ungebunden⸗
heit, als dieser. In noch höherem Grade genieße diese Annehmlich⸗ keiten der Fabriklehrling, der sogenannte „jugendliche Arbeiter“, gegenüber dem Handwerkslehrling. Das ziehe die Jugend an, zunächst den leichtfertigen und ausgelassenen, dann aber auch den ernsten und strebsamen Theil derselben, dem dabei vielfach das lockende Ziel eines Werkführers oder sonstigen angestellten Technikers, vielleicht gar eines Fabrikanten vorschwebe. Nicht in allen Industrie⸗ zweigen sei diese stille Hoffnung auf eine glänzende Laufbahn für den Eintritt in die Nese tindehrt⸗ maßgebend, in nicht wenigen aber sehr häufig. uch unsere wirthschaftliche Literatur trage dazu bei, diese Neigung zu fördern. Unsere wirthschaftlichen Lehrbücher ließen den Kleinbetrieb höchstens als Anhang für den Großbetrieb zur Geltung kommen; der Großbetrieb sei ihnen die eigentlich normale Betriebsweise. Auch unsere für die gewerbliche Jugend bestimmten Lehrbücher wüßten denselben keine anderen Bei⸗ spiele zur Nacheiferung vorzuführen, als einen Borsig, Krupp und einige andere „Industriekönige“, deren Emporkommen zwar in erster Linie durch Tüchtigkeit und Beharrlichkeit, aber — das müsse doch auch nicht außer Acht gelassen werden — durch günstige Zeitverhält⸗ nisse bedingt gewesen wäre, die nicht jedem tüchtigen Manne zu Gute kämen. Eine derartige Pflege gewerblicher Romantik sei durchaus nicht dazu angethan, dem jugendlichen Sinne die geeignete Richtung auf ein praktisch erreichbares Lebensziel zu geben. Gerade dem Hand⸗ werke würden unter diesen Umständen die besten Zuflüsse entzogen. Gerade die besten Köpfe wendeten sich, zumal in Fabrikstädten, der Fabrikarbeit zu. Ein verschwindend kleiner Bruchtheil mache in der⸗ selben seine Laufbahn; die weitaus größere Mehrheit aber verfalle dem Proletariat. Auch dieser verkehrten Richtung in unserem Wirthschaftsleben könne nur von einem bestimm⸗ ten Gesichtspunkte aus wirksam begegnet werden. Ueber⸗ haupt, welcher Art immer die Uebelstände sein mögen, unter denen man das Handwerk leiden sehe, so werde man bei näherer Be⸗ trachtung stets finden, daß sie in einer falschen Anschauung über unser Wirthschaftswesen ihren letzten Grund hätten, und daß es also vor allen Dingen Noth thue, den richtigen Gesichtspunkt zur Sache zu gewinnen. Um einen sichern Boden für eine naturgemäße Neu⸗ ordnung des Handwerks zu gewinnen, werde es unter allen Umständen nothwendig sein, daß die Statistik, und überhaupt die Wissenschaft sich künftig nicht blos wie heute, der Fabrikindustrie, sondern auch des Handwerk annehme, und zwar müsse dies geschehen mit dem Ziele vor Augen, eine praktisch brauchbare wissenschaftliche Grund⸗ lage für den Handwerksbetrieb herzustellen.
Wir müssen es uns wegen Raummangels leider versagen, auf den reichen Inhalt der mit großer Sachkenntniß und warmer Liebe für das Wohl des deutschen Handwerks geschriebenen Schrift des Näheren einzugehen, können aber die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne die Lektüre dieses Heftes, sowie der ganzen Sammlung der „Zeitfragen des christlichen Volkslebens“ allen Denen angelegent⸗ lich zu empfehlen, welchen eine glückliche Lösung der sozialen großen Fragen, die unsere Zeit bewegen, am Herzen liegt.
„Aftenblad“ enthält folgende
Das in Christiania erscheinende Sandeherred in Norwegen
weitere Mittheilungen über das in aufgefundene Vikingerschiff:
Das Gerippe des Fahrzeugs besteht aus 20 Spanten; nimmt man an, daß bei der vordersten und hintersten Spante keine Riemen gewesen sind, dann ergiebt sich, daß das Fahrzeug wahrscheinlich durch 36 Riemen vorwärts getrieben worden ist. In und bei dem Fahrzeuge sind die Ueberreste von drei kleinen Booten gefunden wor⸗ den; diese Boote scheinen beschädigt gewesen zu sein, bevor sie in den Hügel geschafft worden sind. Im Fahrzeuge be⸗ finden sich die mannigsaltigsten kleineren Gegenstände. Vor dem Maste lag unter Anderem ein kupferner Kessel von der Größe einer halben Tonne, mit zwei großen Traghenkeln; ferner wurde gefunden ein großes Gefäß aus Holzstäben (ein Wasser⸗ faß 2), ein zusammen genieteter eiserner Kessel von ganz ausgezeich⸗ neter Arbeit, sowie eine Menge Holzgegenstände. Von den letzteren sind besonders erwähnenswerth einige eigenthümliche Einrichtungen von Manneslänge, die vielleicht als Bettstellen dienten. Unter den vielen geschnitzten Holzsachen befinden sich ein Paar breite Planken, deren Schnitzereien mit mehreren Farben bemalt sind. Ein ge⸗ schnitztes Stück, welches vielleicht eine Ruderpinne gewesen ist, endet in einem Thierkopf. Ferner sind Trinkkellen mit kurzen, geschnitzten Handgriffen zu erwähnen. Außerhalb des Fahrzeuges und der Grab⸗ kammer sind die Gerippe von 3—4 Pferden und zwei Hunden ge⸗ funden worden. Hinter dem Maste befindet sich eine 5 Ellen lange Grabkammer, gleich einem Satteldach geformt, dessen Rücken sich in deren Richtung der Langseite des Fahrzeuges erstreckt. Die Giebelwände werden aus starken Planken gebildet, die in einen Holzboden eingefügt sind, ein Firstbalken ist der Länge nach angebracht; die Seiten werden durch Sparren, vom Firstbalken bis zu den beiden Relingen herab gebildet. Auf der rechten Seite sind die Sparren in Folge des ungeheueren Druckes der über denselben liegenden Erdmassen durchbrochen; die Kammer war mit einer Lehmmasse gefüllt und auch das Boot war hier zertrümmert. In der Grabkammer sind mehrere Menschen⸗ knochen, einige kleine Gegenstände aus Eisen und etwa ein halbes Hundert Beschläge von zum Theil ausgezeichneter Arbeit gefunden worden. Die letzteren zerfallen in zwei Klassen, die eine enthält Stücke aus massivem vergoldetem Silber, die andere aus vergoldeter Bronze; in jeder Klasse scheinen die Beschläge wieder zwei Garni⸗ turen zu bilden, eine größere und eine lleinere, zu Gürtel⸗ und Reitzeug gehörend. Die silbernen Beschläge sind ziemlich einfach ornamentirt, mit eingravirten Kreisen, geometrischen Motiven und in den Ecken Porträts en face. Die Bronzebeschläge ge⸗ hören dem vom Funde in Borre bekannten prächtigen Stil an, mit eigenthümli en Thiermotiven und Ara⸗ besken. Die größere Garnitur enthält u. A. einen hüb⸗ schen Riemenschieber und mehrere größere Riemenspangen von ganz vortrefflicher Arbeit. Besonders hervorzuheben ist jedoch ein Paar der kleineren Beschlagstücke; es sind zwei Beschläge in je zwei Typen durchbrochener Arbeit. Die eine stellt eine ganze Thierfigur mit rückwärts gebeugtem Kopfe dar, die andere einen Reiter au galop⸗ pirendem Pferde; der Reiter hat seine Lanze zum Angriff ausgelegt, und ist die Arbeit so fein ausgeführt, daß sich trotz der geringen Größe Sattel und Brustriemen des Pferdes und die Kleidung des Reiters deutlich unterscheiden läßt. Dieses Stück ist eines der besten Metallarbeiten, die man aus der Heidenzeit im Norden kennt. In der Kammer sind des Weiteren Stücke von Seidenzeug, ausgezeichnet gearbeitet, in starken, bunten Farben, gefunden worden; sodann ein kastenförmig ausgehöhlter Baumstamm, in welchem golddurchwebtes Zeug gelegt war; leider war dieses Baumbehältniß vollständig mit Lehm angefüllt, und das Zeug daher nur schlecht erhalten. Waffen sind bisher in der Kammer nicht gefunden worden, aber sie ist noch nicht vollständig ausgegraben. 8
Zu der durch kriegsministerielle Verfügung beim Militär⸗Reit⸗ Institut in Hannover an eordneten Uebung der Kavallerie im Zer⸗ stören von Pcienengekeisen ꝛc, ist heute früh das Lehr⸗Kom⸗ mando des Eisenbahn⸗Regiments unter Kommando des Hanptmanns Muencke nach Haanover abgerückt, von wo es Mitte dieses Monats zurüchkehren wird.
Das Märkische Museum ist baulicher Aeuderungen wegen für den Besuch geschlossen. Die Wiedereröffnung kann erst nach dem Umzuge in das Cöllnische Rathhaus stattsinden.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck “ Vier Beilagen 86 (einschließlich Börsen⸗Beilag
Berlin:
zum Deut
Erste Beilage 18 Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
Berlin, S
R Inserate für den Dentschen Reichs⸗ u. Rönigr.] Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt anz: die Königliche Expebltion hen Brutschen Rrichs⸗-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staatz-Anzeigerg:
Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
K
achunga-Sachen. nen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
N* n. s. wW. von öffentlichen Papieren.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submiszienen etc.
5. Ind ustrielle tablissementzs, Fabriken
un 1 Groszhandel. & 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen.
Inserate aehmen an: die Amnonsen⸗Expeditionen des Invaliben dank“, Nudolf Mosse Haasenstein
Büttnex &. Minter, sowie alle übeigen größeren
Annonten⸗Bureaus.
8. Theate.-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familie,4-Nachrichten. beilage.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erneuerung. Der unterm 30,. Juni 1879 hinter die unverehelichte Caroline Wil⸗ helmine Christine Müller aus Lassan erlassene, unterm 12. November 1879 erneuerte Steckbrief wird hierdurch wiederum erneuert. Potsdam, den 31. Mai 1880. Königl. Landgerichte.
[14428] Steckbrief. “
Gegen den Schuhmacher und Handelsmann Carl Müller und Ehefrau, Elisabeth, geb. Wegener, aus Unseburg, Provinz Sachsen, welche flüchtig sind, ist die Untersuchungshaft wegen Brand⸗ stiftung beschlossen.
Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Egeln bei Magdeburg abzuführen.
Carl Müller ist 51 Jahre alt, evangelisch, von Phgtem Körperbau und hat einen rothen Fleck im
esicht.
Die Ehefrau Müller ist 58 Jahre alt, evange⸗ lisch, von mittlerer und ziemlich korpulenter Statur.
Egeln, den 22. Mai 1880.
Königliches Amtsgericht. Abth. I. 8 Der Untersuchungsrichter.
[14437]
Heinz, Louis Rudolf, Handelsmann, und Ehe⸗ frau Lina aus Neustadt am Rennstieg haben eine Haftstrafe von je 3 Tagen wegen Gewerbekontra⸗ vention zu verbüßen.
Um gefällige Mittheilung ihres derzeitigen Auf⸗ enthalts bittet.
Tenneberg, den 2. Juni 1880.
Herzoglich 8— bö Tr. Beck.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl. “
nloh Süͤbhastations⸗Proelan.
Nachdem auf Antrag der Eckernförder Spar⸗ und Leihkasse wegen einer Forderung von 4911 ℳ 50 ₰ s. w. d. a. die Zwangsvollstreckung in den dem Fuhrmann Johann Thietje hierselbst gehörigen, Qu. IV. No. 16 Litt. C. D. und E. hierselbst be⸗ legenen Besitz c. pert. angeordnet ist, werden in Gemäßheit der Verordnung vom 14. April 1840 die beikommenden Steuerbeamten und Einnehmer dieses Distrikts zur Angabe der rückständigen, so⸗ wohl Königlichen, als Kommunal⸗Gefälle und Leistungen des Schuldners, sowie Alle und Jede, welche sonst gegen den Verkauf des qu. Besitzes Protest einzulegen sich berechtigt halten, mit Aus⸗ nahme der protokollirten Gläubiger, zur Einlegung ihrer etwaigen Protestationen gegen den Verkauf binnen 6 Wochen nach der Bekanntmachung dieses Proclams, spätestens aber in dem auf
Donnerstag, den 8. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, “ bei dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter⸗ mine mit der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß andernfalls der Verkauf vorgenommen wird und das Grundstück dem Meistbietenden anspruchs⸗ frei zugeschlagen wird. Zugleich wird Termin es Geweses qu. auf Dienstag, den 13. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, 11
zum öffentlichen Verkauf
1.“ im unterzeichneten Amtsgericht anberaumt.
Die Verkaufsbedingungen sind im unterzeichneten Amtsgericht einzusehen. — Eckernförde, den 26. Mai 1880. 1 6 Königliches Amtsgericht, Abth. J. 8— C. Lübbes. [14411]
Zwangsversteigerungs⸗Patent.
Das im Grundbuche von Limburg Band II. Artikel 9 auf den Namen des Maurers August Schäfer zu Oege eingetragene Grundstück Flur E. Nr. 869/311 1 Ar 92 ◻ Mtr. groß, soll im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Beneficial⸗ erben am hiesigen Amtsgerichte am
20. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, versteigert werden.
Der für die Gebäudesteuer ermittelte Nutzungs⸗ werth der aufstehenden Gebäulichkeiten beträgt jähr⸗ lich 264 ℳ
Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift der Grundbuchtabelle sind in unserer Gerichtsschrei⸗
erei einzusehen.
Ulle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung im Grundbuch bedürfende, oder nicht eingetragene Realrechte auf die zur Zwangsversteigerung stehenden Realitäten geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung der Ausschließung vor oder im Versteigerungstermine, spätestens aber bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils anzumelden.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
oll am Juli 1880, Nachmittags 4 Uhr, 8
20 an der hiefigen Gerichtsstelle verkündet werden.
* 8
Hohenlimburg, den 1. Juni 1880 Königliches Amtsgericht.
1143461 Oeffentliche Zustellung.
Der Buchbinder August Stroeter zu Barmen,
vertreten durch den Rechtsanwalt Pr. Sondag da⸗
Der Untersuchungsrichter beim
selbst, klagt gegen die Handlung unter der Firma J. A. Lutterbach zu Barmen, wegen rückstaͤn diger Miethe für ein vom 1. November 1879 bis 1. Mai 1880 gemiethetes Ladenlokal nebst Lagerraum, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 150 ℳ nebst Zinsen zu 5 % seit dem Tage der Klageerhehung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Barmen auf
den 15. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Barmen, den 28. Mai 1880.
Dilthey, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[14368] Heffentliche Zustellung.
Nr. 6449. Der Leopold C. Rothschild von Randegg, klagt gegen den Andreas Lehmann, Land⸗ wirth von Klengen, z. Z. an unbekannten Orten ab⸗ wesend, wegen Kauf mit dem Antrage auf Zahlung von 844 ℳ 29 ₰ und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das
Großherzgliche Amtsgericht zu Villingen auf Samstag, den 10. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr.
„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Villingen, den 29. Mai 1880. “ Huber, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.
1143771 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeitsmannes Wilhelm Hein⸗ rich Schrader, Doris, geb. Schütt, zu Lüneburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Schmidt, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen gegenwärti⸗ ger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und die Klägerin für den unschuldigen Theil zu erkennen, auch dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lüneburg auf
Sonnabend, den 30. Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lüneburg, den 31. Mai 1880.
1 Jordan, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
114358] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Johanne Friederike Elsabe Lensch, geb. Randau, zu Kiel, vertreten durch den Rechtsanwalt Lange daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Tuchmacher Detlev Diedrich Cürinas Lensch, früher zu Neumünster, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts,
nachdem Klägerin vorgetragen, ihr Ehemann habe sie im Jahre 1874 verlassen, sich dann in Däne⸗ mark aufgehalten, sich auch nach seiner Ende 1877 erfolgten Rückkehr nach Neumünster nicht um sie gekümmert und sei nach kurzem Aufenthalt wieder fortgereist, ohne daß sie seitdem etwas von ihm ge⸗ hört habe, ferner habe er während der zwischen Parteien bestehenden Ehe mit dem bei dem Schlos⸗ sermeister Götsche in Neumünster Ende 1873 die⸗ nenden Mädchen konkubirt, mit dem Antrage:
die zwischen Parteien bestehende Ehe quoad vin- culum zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreiks vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 27. “ Vormittags r, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kiel, den 4. Mai 1880.
Frauck, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
114881] Oeffentliche Ladung.
.“
Zu der Sache des Kommissionärs Heinrich Urff zu Marburg, Klägers, gegen den in unbekannter Ferne abwesenden Dachdecker Jost Weiershäuser von Goßfelden, Verklagten, wegen hypothekarischer For⸗ derung, ist auf den Antrag des Klägers auf Ladung zum Termin zur Erkennung des Verkaufs der auf den Namen des Verklagten katastrirten, in der Ge⸗ markung Goßfelden gelegenen Immobilien:
Br. Vers. Nr. 87: 8” 20 Nr. 54 = 1 Are 16 Qu.⸗M. Wohn⸗ aus, Kol. 20 Nr. 55 = 1 Are 78 Qu.⸗M. Hof⸗ raum, dieser Termin auf den 12. Juli 1880, 1 Vormittags 11 Uhr,
in das hiesige Gerichtslokal bestimmt, wozu der Verklagte mit der Aufzage geladen wird, sch bei dem Rechtsnachtheil der Anerkennung bezw. Aus⸗
schließung auf die in jenem Termine ihm vorzu⸗ legende Taxation der Grundstücke zu erklären und Einreden gegen die Erkennung des Verkaufs vorzu⸗ bringen. Marburg, den 29. Mai 1880. „Ddie Gerichtsschreiberei des Königlichen ... Abtheilung 1.
intz. “ 11““ 114350] Qeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Eleonore Mogalle, geborene Nachlässig, zu Breslau hat gegen ihren, dem Auf⸗ enthalte nach unbekannten Ehemann, Arbeiter Johann Mogalle auf Ehescheidung geklagt.
Derselbe wird zu dem vor der Civilkammer V. des Königlichen Landgerichts zu Breslau, Ritter⸗ platz 15, Sitzungszimmer 3, auf den 20. September 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung, Beweisaufnahme und Schlußverbandlung unter der Warnung vorgeladen, daß, wenn er persönlich nicht erscheint, auch durch einen Bevollmächtigten nicht vertreten ist, angenommen wird, er bestreite die⸗ jenigen Thatsachen und erkenne diejenigen Urkunden nicht an, welche zum Beweise des Ehescheidungs⸗ grundes dienen sollen und er habe zur Sache nichts mehr anzuführen.
Breslau, den 14. Mai 1880.
Der Gerichtsschreiber der V. Civilkammer des Königlichen Völkel.
114866] Oeffentliche Ladung.
Nachdem von dem Ackermann Peter Botzum I. zu Großauheim die Eintragung des auf seinen Namen katastrirten, in der Gemarkung von Großau⸗ heim belegenen Grundeigenthums, als: DD. 139 16 Ar 71 Qu.⸗M. Acker, die langen Acker und zwar des zu demselben gehörigen früher mit
Pmb. 1076, 45/1, ¼ Morgen 13 Ruthen be⸗
zeichneten Theiles unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grundbuch von Großauheim beantragt worden ist, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin,
den 5. August 1880, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch einge⸗ tragen werden wird und der die ihm obliegende An⸗ meldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗ dung eingetragen sind, verliert.
Hanau, den 29. Mai 1880.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. Hahn.
Landgerichts.
[14380]
4 Verkaufsanzeige und Aufgebot. In Sachen, betr. die Zwangsversteigerung des dem Kaufmann Carl Sander in Celle gehörenden, demselben abgepfändeten, aus Wohnhaus mit Hof⸗ raum, Waschhaus und Kellerhaus mit einem sub Art. Nr. 1766 der Grundsteuermutterrolle der Stadt Celle zu insgesammt 2 Ar 59 Qu.⸗M. beschriebenen Areal bestehenden sub Nr. 7 der Harburgerstraße belegenen Wohnwesens, ist zum Verkauf dieses Wohnwesens Termin auf
Donnerstag, den 15. Juli 1880,
Morgens 10 Ühr,
anberaumt.
Zahlungsfähige Kauflustige werden dazu hierdurch eingeladen, und werden zugleich alle Diejenigen, welche an dem Verkaufsobjekte Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre etwaigen Rechte in obigem Termine so gewiß anzumelden, als widrigenfalls ihr Recht im Verhält⸗ niß zum neuen Erwerber des zu verkaufenden Wohn⸗ wesens verloren geht.
Der demnächstige Ausschlußbescheid soll nur durch Anschlag an hiesiger Gerichtstafel publizirt werden, den dem Gerichte bekannten Hppothekgläubigern ist dieses statt besonderer Ladung zugefertigt worden.
Celle, den 31. Mai 1880.
Königliches Amtsgericht. Abth. II. Mosengel. Beglaubigt:
Borsum, A.⸗G. ⸗Assistent, als Gerichtsschreiber.
1k“
Die Wittwe des Einliegers Ernst Diekmann in Brake hat das Aufgebot einer auf den Namen ihres verstorbenen Ehemannes ausgestellten Obli⸗ gation der Lemgoer Sparkasse vom 1. Oktober 18778 Nr. 16,638 über 375 ℳ beantragt. Der Inhaber 8 Urkunde wird aufgefordert, spätestens i dem au
den 20. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr,
vor dem unterzeichpeten Gerichte, Zi⸗amer Nr. 7, anberaumten Aufgehotstermine seine Rechte anzu⸗
8 1] igps melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lemgo, den 3. Juni 1880. 8 Fürstliches Amtsgericht.
Aufgehot.
des Michael Langmaier, Mühl⸗ von Ortenburg betreffend.
Michael Langmaier, Müllerssohn und bezw. Mühlbursche von Ortenburg, ist seit mehr als 40 Jahren verschollen.
Auf Antrag seines Bruders, des Werkführers Gottfried Langmaier von Hartmanitz, werden hiemit aufgefordert
1) der Verschollene, sich spätestens in dem auf Samstag, den 12. März 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterfertigten Amtsgerichte anstehenden Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich zu mel⸗
den, widrigenfalls er für todt erklärt würde.
) Die Erben, ihre Rechte im Aufgebotstermine zu wahren.
3) Alle jene Personen, welche von dem Leben oder dem Aufenthalte des Michael Langmaier Kenntniß haben, hierüber anher Mittheilung zu. machen.
Den 26. Mai 1880.
Kgl. Amtsgericht Vilshofen. Für s8h ur Beglaubigung: Vilshofen, den 26. Mai 18800 1 Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber. Pongratz.
Todeserklärung burschen
[14361]
Oeffentliche Bekanntmachung.
Durch rechtskräftiges Urtheil- des Königlichen Landgerichts zu Coblenz, II. Civilkammer, vom 28. Februar 1880 ist die zwischen den Eheleuten Franz Xaver von Brewer, Kaufmann und Guts⸗ besitzer, und Anna, geb. Delius, ohne besonderes Gewerbe, Beide zu Mayen wohnend, bisher be⸗ standene eheliche Gütergemeinschaft für aufgehoben erklärt worden.
Coblenz, den 2. Juni 1880.
Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[14362]
Oeffentliche Bekanntmachung. 8
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Coblenz, II. Civilkammer, vom 8. Mai 1880 ist die zwischen den Eheleuten Josef Graef, früher Bäcker jetzt ohne Geschäft zu Ander⸗ nach und Catharina, geb. Schmalenbach, ohne Gewerbe daselbst wohnend, bisher bestandene Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Coblenz, den 1. Juni 1880.
Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[14352] Bek anntmachung.
Das Hypotheken⸗Instrument über die Post Ab⸗ theilung III. Nr. 42 auf der Scholtisei Nr. 14 Märzdorf über noch 4800 ℳ,
bestehend aus der Ausfertigung des Erkennt⸗ nisses des Königlichen Kreisgerichts zu Hirsch⸗ berg vom 2. Dezember 1870, versehen mit dem Atteste der Rechtskraft vom 9. Februar 1871 und Improssationsnote vom 9. März 1871, ist durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts, verkündet den 13. März 1880, für kraftlos erklärt. Hermsdorf u/Kynast, den 1. Juni 1880.
Ulbrich, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
sehevhes Auszug: * n 8 erzogliches Landgericht Braunschweig. Klage
der Ehefrau des Gutsbesitzers Bertram, Anna,
geb. Müller, hierselbst, Klägerin, wider
den Gutsbesitzer Julius Bertram
Atzum, Beklagten,
wegen “ böswilliger Verlassung.
Klägerin beantragt, bei dem ihr unbekannten Aufenthalte des Beklagten öffentliche Ladung dessele ben zu einem zur Verhandlung der Sache zu be⸗ stimmenden Termine und fordert den Beklagten auf, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 3
Klügerin wird in dem Termine den Antrag stellen:
„die Ehe der Parteien wegen böslicher Ver⸗ lassung quoad vinculum zu krennen“ wird mit Bemerken, daß Verhandlungstermin auf den 21. September 1880, — Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Landgericht, II. Civilkammer., an⸗ gesetzt ist, zum Zwecke der öffentlichen Zustellveag be⸗ kannt gemacht. 1“ Braunschweig, den 29. Mai 1880. H. Rühland,
frůhe
Gerichtsschreiber des Herzoglich, en Landgerichts.