1880 / 137 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

New-York, 11. Juni. (W. T. B.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12, do. in New⸗-Orleans 11 ⅛. Petroleum in New-York 8 ½ Gd., do. in Philadelphia

8 ½ Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificats D. 94 C. Mehl 4 D. 50 C. Rother Winterweizen 1 D. 29 C. Mais (old mixed) 52 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Kaffee (Rio-) 14 ⅜. Schmalz (Marke Wilcox) 77⁄16, do. Fairbanks 7 ⅛⅜, do. Rohe u. Brothers 7 ½. Speck (chert clear) 7 C. Getreidefracht 4 ½

Berlin, 12. Juni. (Bericht über den Verkehr in Hyotheken uund Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Das Geschäft in debauten Grundstücken hat sowohl in Bezug auf die Lebhaftigkeit des Verkehrs, wie auf die Anzahl der erzielten Abschlüsse hinter den letzten Vorwochen nicht zurückgestanden. Einige Abschwächung dagegen zeigte sich in dem Umsatze von Bauparzellen. Am Hypo- thekenmarkte z igte sich für den bevorstehenden Johanni-Termin nur noch ganz vereinzelter Bedarf, zumal Alles, was von wirklich feinen Sicherheiten in letzter Zeit zum Vorschein kam, rasch und gern genommen worden ist. Das Geschäft erstreckt sich bereits

11

Hypotheken in bester Gegend 4 ¼ 5 %; im Uebrigen 5 ½ % incl.

auf die per Michaelis d. J. und Neujahr 81 fällig werdenden Be- träge, und haben auch schon umfangreiche Abschlüsse für diese Termine stattgefunden. Trotz dem grossen Geldüberfluss ist der Markt doch beständig mit einer Menge sowohl erststelliger Hypo- theken, wie darauf folgender Eintragungen belastet, die von Hand zu Hand wandern, ohne Unterkommen zu finden, weil die Ansichten der betreffenden Eigenthümer und der Kapitalisten bezüglich der Bonität der Objekte zu sehr divergiren. Aus den entlegensten Theilen der Stadt treten Anträge à 4 ½ % ige Beleihungen hervor, die vatürlich keine Berücksichtigung finden. Der allgemeine Strom der Zinsreduktion hat für jene entfernt gelegenen Grundstücke nur den einen Vortheil, dass das Privatkapital, welches allerdings den Hauptfaktor im Realitäten- verkehr bildet, seine bisherige engherzige Anschauusg aufgegeben bat und bei Bewilligung von 5 % nun auch die neueren Strassenzüge in den Bereich der Beleihungsfähigkeit zieht. Wir notiren: Aller- feinste erste Einschreibungen in pupillarischer Höhe 4 ½ %, zweiter Klasse 4 ¼ %, dritter Klasse 5 %. Zweite und fernere Stellen inner- halb Feuerkasse 5 ½ 6 %, je nach Beschaffenheit. Amortisations-

Amortisation. Erststellige Gutshypotheken mit und ohne Amortisa. tion in üblichen Beleihungsgrenzen 4 ½ 4 ½¾ —- 5 %. Als verkauft sind zu melden: Rittergut Uchtenhagen G., Kreis Saazig, und Rittergut Gembitz, Kreis Kröben.

General-Versamalungemn. 26. Juni. Schlossbrauerel Oranienburg. Ausserord. Gen.--Vers zu Berlin. 29. VYaterländische Transport- Verslocherungs- Ahtlen. Gesellschaft in Elberfeld. Ord. Gen.-Vers. zu Elberfeld Eisenbahn-Einnahmen. 8 Marlenburg- Mlawkaer Eisenbahn. Einnahme pro Mai 1880 101 919 ℳ, gegen 1879 25 553 Ennahme pro ultimo Mai 1880 559 278 ℳ, gegen denselben Zeitraum in 1879 109 217 Buschtiehrader Bisenbahn. Strecke A. Einnahme pro Mai 1880 181 543 Fl., gegen 1879 9215 Fl. Einnahme bis ultimo Mai 1880 1 003 477 Fl., gegen denselben Zeitraum in 1879 + 47 016 Pl Strecke B. Einnahme pro Mai 1880 156 988 Fl., gegen I871h + 6279 Fl. Einnahme bis ultimo Mai 1880 705 210 Fl., gegen denselben Zeitraum in 1879 + 56 249 Fl.

a2MRar,

—y—V——ꝛ—B————-———

RHA ENSHsdTHEN HxE x

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 146. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhac and Ludovic Halévy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Montag: Opernhaus. Keine Vorstellung.

Schauspielhaus. 154. Vorstellung. Das Ge⸗ fängniß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Vorher: Sie hat ihr Herz entdeckt. Lustspiel in 1 Akt von Wolfgang Müller von Königswinter. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 147. Vorstellung. Fan⸗ tasca. Großes Zauber⸗Ballet in 4 Akten, nebst einem Vorspiel von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus: Keine Vorstellung.

Wallner-Theater. Sonntag: Erstes Auf⸗

treten des Frl. Ernestine Wegner nach ihrem Urlaub. Zum 80. M.: Der jüngste Lieutenant. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Lehnhardt.

Montag: Z. 81. M.: Der jüngste Lieutenant.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Frl. Ottilie Hintermann. Zum 260. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Neu! Kostüme neu! (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Bei günstiger Witterung vor der Vorstellung: Garten⸗Concert. Anfang: Sonn⸗ tags 5 ½ Uhr, Wochentags 6 Uhr. 2)

Montag: Benefiz des Hrn. Menzel. Z. 261. M.: Die Kinder des Kapitän Grant.

In Vorbereitung: Goethe's Faust, als Mysterium in 2 Tagwerken für die Bühne einge ichtet von Otto Devprient. Musik von Lassen.

Krolls Theater. Sonntag: Die lustigen Weiber von Windsor. Oper in 3 Akten von Nicolai. Vor und nach der Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert im Sommergarten bei brillanter Be⸗ Lenchtung desselben. Anfang 4, der Vorstellung

r

Montag: Der Barbier von Sevilla. Abonnements⸗Billets à Dtzd. 9 an den be⸗ kannten Verkaufsstellen.

Karlsruhe auf

[14951]

[15053]

National-Theater. Sonntag A ,.dü⸗

Faust. II. Theil.

Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Sonntag: Zum 1. Male: Große Rosinen. Posse mit Gesang in 4 Abtheilungen von R. Hahn. Musik von R. Thiele.

Montag: Extra⸗Vorstellung zum wohlthätigen Zweck. Pechschulze. Posse mit Gesang in 3 Akten von Salingré. Musik von A. Lang.

antragt.

en

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Neu

einstudirt: Die beiden Reichenmüller. Volksstück mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An

Rechte

ihre

Feld⸗

8 Corps [15045 unter Leitung der Königl. Musik⸗Direktoren 1 Beaumgarten und Herold. Auftreten des schwã⸗ bischen Terzetts, Geschwister Rommer, und der Tyroler Sänger⸗Gesellschaft „Engelhardt“. Abends: Brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang 85 Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée

₰. Montag: Dieselbe Vorstellung. Anfang des Con⸗ certs 6, der Vorstellung 7 Uhr. Dienstag: Zum 170. Male: Der Rattenfänger on Hameln. (Heinz: Hr. Junker als Gast.)

Familien⸗Nachrichten.

erlobt: Frl. Adele Schött mit Hrn. Referen⸗ dar Heinrich Herf (Rheydt).

Verehelicht: Hr. Oberförster Martin Cochius mit Frl. Meta Meinecke (Erlau bei Schleusingen Wennigsen). Hr. Hauptmann u. Compagnie⸗ Chef Conrad v. Sydow mit Frl. Jenny Freiin v. Plettenberg (Westhusen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Paul Cimbal (Neisse). Eine Tochter: Hrn. Major Rabe (Ferälsend) Hrn. Regierungs⸗Assessor Ascher

er).

Gestorben: Frau Amtsrath Franziska Klöpper,

ggeb. Bartels (Polle a. d. Weser). Hr. Ober⸗

und Landgerichts⸗Advokat a. D. F. 3 N. Frölich

(eeeneg). Verw. Frau Geh. Justizrath

uguste Krüger, geb. Wilke (Halberstadt).

[15044]

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Friseur Ernst Kaul amf5. Mai 1880 AegfendeeFelsenr wird zurückgenommen. Berlin, den 9. Juni 1880. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

Gubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

118080] BOeffentliche Zustellung.

Der Kappenmacher Ludwig Ratzel von Linken⸗ heim, vertreten durch den Großh. Rechtsanwalt Dr. Horn zu Karlsruhe, klagt gegen die ledige und voll⸗ jährige Karoline Stern von Eggenstein, z. Z. an unbekannten Orten, auf Entschädigung aus unrech⸗ ter That mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 300 (Dreihundert Mark) nebst 5 % Zins vom Klagzustellungstag und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu

Donnerstag, den 22. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 4. Juni 1880.

Frank, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

Der Landwirth Heinrich Schulte Wullen zu Wullen hat das Aufgebot folgender Dokumente: 1) notarielle Schuldverschreibung vom 25. Ja⸗ nuar 1867 über ein Darlehn von 900 Thaler zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Dort⸗ mund, eingetragen auf die Grundstücke Flur I. Nr. 328/14 und 332/15 der Gemeinde Annen⸗ Wullen, ausgestellt von dem Schreiner Heinr. Gronenberg in notarielle Schuldverschreibung vom 7. August 1869 über ein Darlehn von 250 Thalern, im Uebrigen lautend wie ad 1, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 22. Dezember 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. ““ Witten, den 3. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber:

Aufgebot.

Anna Hedtke zu Dueren hat das

genen Quittungsbu Vereins zu Konitz über 333,40 beantragt.

2) Der Stadt⸗Exekutor August Mischke zu Konitz hat als Vormund der minorennen Clara Antonie Bublitz das Aufgebot des der letzteren gehörigen und verloren gegangenen Quittungsbuches K Vorschuß⸗Vereins zu Konitz über 313,15 be⸗

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. September 1880, Johann Carl Heinrich Hagen wird ein Aufgebot 1 Vormittags 10 ¼ Uhr, vor Gerichte, Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.

Konitz, den 2. Juni 1830.

Königliches Amtsgericht. IV. Abtheilung.

Erbvorladung.

Leopold Kölble 1. von Grafenhausen wird an⸗ durch mit Frist von

zur Vermögensaufnahme und zu den Erbtheilungsver⸗ handlungen auf den am 21. April d. J. Tod seiner ledigen Tochter Carolina mit dem Be⸗ deuten vorgeladen, daß, wenn er nicht erscheine, die Erbschaft lediglich Denjenigen welche sie erhielten, wenn des Erbanfalles nicht mehr gelebt hätte. Mahlberg, den 8. Juni 1880. Großh. Bad. Notar.

88

Bekanntmachung. In Sachen der Erben des Boer zu Norden, wider die Erben der weil. Aus⸗ eiets Fridag daselbst

a v. E Amtsgericht Norden am 4. Juni Ausschlußurtheil

daß die eventuell Berechtigten mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuch von Westermarsch Tom. 18 Nr. 2 Pag. 11 Abth. III. Tom. 18 Nr. 16 Pag. 123 Abth. III. Nr. 1, ein⸗ getragene Kautions⸗Hypothek, für die Erben der weil. Ausmienerin Fridag zur Sicherheit für die richtige Bezahlung von Pachtgelder aus dem Vertrage vom 4. März 1815 eingetragen, ausgeschlossen werden und diese Post Grundbuche gelöscht werden wird.

dahin verkündet:

[15047]

testens in dem auf

anberaumt en Aufgebotstermin neten Amtsgericht anzumelden, Ausschlusses. Hamburg, den 5. Juni 1880. Das

Romberg,

1 Gerichts⸗Sekretär [15055] Auf Antrag von

Frau Henriette Israel, lassen: daß Alle,

Henriette Joseph Israel Wittwe,

Wullen;

publizirten Testaments,

sprüche spätestens in dem auf Freitag,

anberaumten Aufgebotstermin neten Amtsgericht anzumelden Ausschlusses. Hamburg, den 8. Juni 1880. Das Amtsgericht Ham Eirvilabtheilung III.

1I. Abtheilung

Feldmann. 8

und verloren gegan⸗ es Nr. 1058 des Vorschuß⸗

[150562 Amtsgericht Hambu

Auf Antrag von Joachim Daniel Johann Andreas Eduard Hagen

r. 1235 des wanderten und seit ca. 14 dem unterzeichneten dahin erlassen:

m.,

Amtsgericht zu melden,

genannten Verschollenen

zeichneten Aufgebotstermin im

theil des Ausschlusses schweigens. Hamburg, den 8. Juni 1880.

3 Monaten und

erfolgten

Civil⸗Abtheilung I. zugetheilt würde, der Aufgeforderte z. Zt. 8

[15049]

*

weil. Claas J. de

der ku zen Kaveln und

[15114]

Zugang im Laufe von 1879

so daß zusammen versichert waren Nr. 5 und Hiervon gingen ab: b. durch Abgang

und Ablauf bei

8“

227 ½ Pistolen jährliche

Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Dr. J. Cohen und A. Aron, als curatores bonorum der Falliten Jacob Cohen und Samuel, genannt Semmy Fürst, in Firma David Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, mit Ausnahme Derjenigen, deren Forderungen bereits zur Fallitmasse angemeldet worden, welche an die genannte Fallitmasse Forderungen und Ansprüche zu haben vermei⸗ nen, hiermit aufgefordert werden, solche spã⸗

Sonnabend, den 9. Oktober 1880, 10 Uhr Vormittags,

Amtsgericht Hamburg Civil⸗Abtheilung IV.

Zur Beglaubigung: 8 8 gehörenden Parzells 98 der Flur 9 daselbst auf die

Amtsgericht Hea echg.

. Nelson William Pick und Joseph Schönfeld, als Testamentsvollstrecker von geb. Pick, des Eduard

Joseph Israel Wittwe, wird ein Aufgebot dahin er⸗

welche an den Nachlaß der hier⸗ selbst am 4. April 1880 verstorbenen Israel, geb. Pick,

Ansprüche zu haben vermeinen, oder wel den Bestimmungen des von der genannten Erb⸗ lasserin hierselbst am 23. Juni 1876 errichteten, mit einem Additament vom 21. März 1879 Die versehenen und am 15. April 1880 hierselbst insbesondere den den Antragstellern als Testamentsvollstreckern er⸗ theilten Befugnissen widersprechen wollen, hier⸗ mit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗

Erb⸗ oder s ve

den 8. Oktober 1880, 10 Uhr Vormittags,

bei Strafe des

burg.

Zur Beglaubigung: Romberg,

rg. Lh odor Hagen,

Friedrich Christopher Hagen, betreffend Todeserklä⸗ rung des hierselbst am 20. Januar 1830 geborenen, im Jahre 1846 oder 1847 nach Melbourne ausge⸗ Jahren verschollenen

I. daß der genannte Johann Carl Heinri hiermit aufgefordert wird, sich 15 Mittwoch, den 16. Februar 1881, 10 Uhr

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten . unter dem Rechtsnach⸗ theil, daß er für todt werde erklärt werden; .ʒdaß alle unbekannten Erben und Glaäubiger des hiermit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem be⸗

Amtsgericht anzumelden, unter dem Rechtsnach⸗

Das Amtsgericht Hamburg,

eglaubigung: Romberg, Gerichts⸗Sekretär.

Zur B

In der Sache, betr. die wangsversteigerung

der zur Konkursmasse des ehangae . 28.

hierselbst gehörigen Grundstücke, nämlich:

1) des an der Pfaffenstraße allhier sub Nr. 500 B. belegenen Hauses mit der Hauswiese Nr. 18

Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha.

Versicherungen im 1879: 8 Bestand am Anfang des Jahres 1879 8 . 8— 1 Jahss

a. durch Tod 1 107 Pers. mit 5 951 700 ℳ,

2) des am Wege nach dem Begräbnißplatze s Nr. 36 belegenen Gartens, 8 ist in dem am 5. d. Mts. abgehaltenen Liquida⸗ tionstermine sofort zu Protokoll das Ausschluß⸗ urtheil erlassen und verkündet worden. Solches wird hierdurch gemeinkundig gemacht und zugleich der auf Montag, den 28. Juni 1880, b Vormittags 11 und 11 ½ Uhr, vor Gericht hier anstehende Ueberbotstermin mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung gebracht, daß in dem am 5. d. Mts stattgehabten Verkaufs⸗ termine ein Gebot nicht abgegeben ist. Nenbrandenburg, den 7. Juni 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Abthl. I.

im unterzeich⸗ bei Strafe des

1150,86ö6 Die Spezialmasse von 703,55 ℳ, welche bei der Zwangsversteigerung des dem H. Heimann zu Lügde

darauf eingetragene von Amtswegen liquidirte Post: „250 Thaler Darlehn mit 5 % Zinsen und goff aus der Urkunde vom 28. Dezember 1852 für die Kaufleute Gebrüder Markus, Isaac und Heinemann Heimann zu Lügde“ gefallen sind, wird aufgeboten. lle Diejenigen, welche auf diese Spezialmasse Ansprüche geltend machen wollen, werden aufgefor⸗ dert, solche spätestens in dem auf den 4. Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtstags⸗ stelle zu Lügde anberaumten Termine bei Vermei⸗ dung der Präklusion anzumelden. Steinheim, den 8. Juni 1880. Königliches Amtsgericht.

Frau des Eduard

e

[14929] Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Maurer⸗ und Steinhauerarbeiten zum Neubau eines Lokomotivschuppens nebst Kohlenbühne auf dem Central⸗Rangirbahnhofe Cassel sollen ungetheilt in einem Loose im Wege der Submission b nlerden.

ubmissionshefte mit Bedingungen sind gegen Erstattung der Herstellungskosten von uns 38 1 ziehen, Zeichnungen dagegen im hiesigen technischen 888 ehen.

nerbietungen mit der Aufschrift: „Offerte für Maurer⸗ und Steinhauerarbeiten des schuppens auf dem Central⸗Rangirbahnhofe Cassel“ sind bis zum 25. Juni cr., an welchem Tage, Vor⸗ mittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben erfolgen wird, versiegelt und portofrei an uns einzusenden

Cassel, den 8. Juni 1880. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.

im unterzeich⸗

[15148]

Deutsche Hypothekenbank (Akt.⸗Ges.)

t

Berlin.

Die am 1. Juli a. c. fälligen öprozentigen Hypothekenbriefe werden scho an unserer Kasse, Hegelplaß 2, eingelöst. „Die Coupons müssen auf der Rückseite von der einlösenden Firma abgestempelt sein.

Die Direktion.

und Johann

Die Kreisthierarztstelle des Kreises Schroda, mit einem Gehalte von 600 und einer Remuneration von 600 jährlich aus Krreis⸗ kommunalfonds, ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer eugnisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 28. Mai 1880, Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Liman.

115147] Kaiserin Augusta⸗Verein. Die stimmberechtigten Mitglieder des Kaiserin

Augusta⸗Vereins werden zu einem a auf Sonnabend, den 19. Juni, Abends 7 Uhr, im Herrenhanse, Leipzigerstraße 3,

hierdurch eingeladen.

Der Verwaltungsrath. Krüger, Vorsitzender.

unterzeichneten

ewigen Still⸗

Köhn [14115]

Hof⸗Zahnarzt Dr. v. Guérard, Neue Promenade 6 I., empf. s. zum Einsetz. künstl. Zähne, Plombiren, spec. in Gold, Reinig. ꝛc.

52 668 Pers. mit 347 119 300 3 466 und 27 467 800 56 134 Pers.

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4 621 000 8 1 650 2

Bleibt Bestand Ende 1879 9 Von 1 201 305 400 Preußischen Versicherten kamen im

laassen.

betreffenden Versicherten zahlbar. 5

diesen Versicherungen kommen auf das Versicherungssumme zu einer jährlichen Prämie

cherungssumme vor und 8 Summen im Gesammtbetrage von

. 54 484 Pers. mit 364 074 400 Vers.Sa. Königreich Preußen 32 503 Personen mit von 6 823 596 10 ₰. Unter den Laufe von 1879 636 zahlbare Sterbefälle mit 3 521 300 Ver⸗ 44 700 wurden bei Lebzeiten der

Reichsbankantheile wird vom 15. d.

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*.

-eAdaess.

n—

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse a. D. Dr. Walter, bis⸗ 1 her Regimentsarzt des 1. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 25, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem katholischen Pfarrer und Erzpriester Schreyer zu Falkenau im Kreise Grottkau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Gemeinde⸗ vorsteher Wichmann zu Stecklin im Kreise Greifenhagen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches NReich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Dr. Werner Siemens, Mitglied des Patentamts, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

Auf die für das Jahr 1880 festzusetzende Dividende der M. ab eine erste halb⸗ jährige ““ ein viertel Prozent oder

für den Dividendenschein Nr. 13 bei der Reichsbank⸗ hauptkasse zu Berlin, bei den Reichsbankhauptstellen in Bremen, Breslau, Cöln, Danzig, Dortmumnd, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Königsberg i. Pr., Leipzig, Magde⸗ burg, Mannheim, München, Posen, Stettin, Straß⸗ burg i. E. und Stuttgart, bei den Keichsbankstellen in Aachen, Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Bromberg, Cassel, Chemnitz, Coblenz, Crefeld, Dresden, Düssel⸗ dorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Erfurt, Essen, Flens⸗ burg, Frankfurt a. O., Gera, Gleiwitz, Glogau, Görlitz, Graudenz, Halle a. S., Karlsruhe, Kiel, Landsberg a. W., Liegnitz, Lübeck, Mainz, Memel, Metz, Minden, Mül⸗ hausen i. E., Münster, Kordhaufen, Nürnberg, Osnabrück, Siegen, Stolp, Stralsund, Thorn, Tilsit und bei den Reichs⸗ bank⸗Kommanditen in Cöslin und Insterburg erfolgen. Berlin, den 11. Juni 1880. Der Reichskanzler. von Bismarck.

h11A1“X“ . ivattransitlager von Bau⸗ und N.

bholz

ohne Mitverschluß der Zollbehörde,

beschlossen in der Sitzung des Bundesraths 8 am 24. Mai 1880.

In Gemäßheit der Ziffern 2 Absatz 1 und 4 in §. 7 des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebietes, werden für die Privattransitlager von Bau⸗ und ne dec ohne amtlichen Mitverschluß nachstehende

Bestimmungen ertheilt: 1. Arten der Privattransitlager für Holz.

Die Privattransitlager für Bau⸗ und Nutzholz amtlichen Mitverschluß sind entweder:

a. reine Transitlager, wenn das Holz ausschließlich zum Absatz in das Zollausland bestimmt ist;

b. Fern ich Transitlager, wenn neben der Wiederausfuhr in das Ausland auch der Absatz des gelagerten Holzes im Zollgebiet gestattet ist. 8

II. Fseemungen.

Auf die Privattransitlager von Holz (§. 1) finden die Vorschriften des Regulativs für Privatlager vom 17. April 1871, soweit nicht nachstehend Anderes bestimmt ist, sinnge⸗ mäße saüicn III. Reine u.“

ohne

8 Lagerräume. 8 Die Lagerung des Holzes in nicht abgeschlossenen Rän⸗ men kann gestattet werden; die Lagerplätze müssen jedoch in erkennbarer Weise bezeichnet sein. Auf Verlangen der Zoll⸗ behörde sind derselben Situationspläne der Lagerplätze ein⸗

§. 4. Anmeldung zum Lager. 116“ Die Anmeldung des Holzes zum Lager erfolgt nach dem anliegenden Muster A. lin Zugang zum Lagerbestande kann auch von anderen reinen oder gemischten Transitlagern für Holz erfolgen. Hoolz des freien Verkehrs darf nur mit Genehmigung der Direktivbehörde und mit der Maßgabe zugelassen werden, 8 solches die Eigenschaft des unverzollten annimmt und na den Bestimmungen für letzteres behandelt wird. Die obersten Landesfinanzbehörden sind jedoch ermächtigt, Holz, welches dem Lager aus dem freien Verkehr zugeführt wird, für eine Ueber⸗ gangsperiode von höchstens 3 Jahren von der Behandlung als ausländische Waare auszuschließen, vorausgesetzt, daß die gesonderte Lagerung desselben ausführbar ist. Die Zollbehörde ist befugt, eine Serkcrun Lager aufzunehmenden Hölzer mit unverlöschlich

8

der in das en Mar⸗

1“ Kontoführung.

Für die reinen Transitlager ist bei der Amtsstelle ein sonderes Näcberlagere H. r. nach Muster B. zu führen, in welchem für jedes Lager ein Konto eröffnet wird.

Die An⸗ und Abschreibung erfolgt in der Regel nach dem Festmeter⸗Inhalt der Hölzer; jedoch kann die Direktivbehörde An⸗ und Abschreibung nach dem Gewichte zulassen.

Wenn die Hölzer einzeln oder in handelsüblicher Waaren⸗ verbindung (Schock, Dutzend ꝛc.) mit einem Zeichen oder einer Nummer versehen sind, so sind diese Bezeichnungen bei der Einlagerung zu deklariren und im Konto zu vermerken.

Bezüglich der Einrichtung und Führung des Registers findet der §. 5 des Niederlage⸗Regulativs Anwendung.

§. 6. Behandlung während der Lagerung.

Eine Behandlung der Hölzer innerhalb des Lagers, durch

welche der Festmeterinhalt der einzelnen Stücke nicht ver⸗ mindert wird, ist ohne Anmeldung zulässig.

Wer die gelagerten Hölzer anderweit behandeln (bear⸗ beiten) will, hat zuvörderst die Genehmigung der Zollbehörde nachzusuchen. Die Genehmigung ist mit Vorbehalt des Wider⸗ rufs unter den nachfolgenden Bedingungen zu ertheilen.

S.

Die Erlaubniß ist entweder in dem Antrage auf Be⸗ willigung des Lagers oder besonders schriftlich beim betreffen⸗ den S nachzusuchen. Dabei ist insbesondere auch anzugeben, worin die Bearheitung bestehen, in welcher Fabri⸗ kationsanlage dieselbe stattfinden und welcher Zeitraum für die Bearbeitung, beziehungsweise für die Entnahme aus dem Lager zu dem in Rede stehenven Zweck nicht überschritten worden soll. 8 G

Die b1 dürfen in der Regel nicht in beträchtlicher räumlicher Entfernung von dem Transitlager liegen. Gehören dieselben nicht dem Lagerinhaber, so hat dieser dafür Sorge zu tragen, daß der Besitzer der Zollbehörde schriftlich das Recht zugestehe, von der deklarationsmäßigen Bearbeitung der Hölzer durch Einsicht in die ordnun smäßig zu führenden Fabrikationsbücher und durch sonstige Kontrole der Fabrikation Ueberzeugung zu nehmen.

Die Ertheilung der Erlaubniß steht der Direktivbehörde zu, wenn die Bearbeitung innerhalb oder außerhalb des Lagers derartig geschehen soll, daß das Holz auch nach derselben noch der Nr. 13c. des Tarifs angehört. Soll eine weitergehende Bearbeitung innerhalb oder außerhalb des Lagers erfolgen, so ist Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde eer⸗ forderlich. 8

Die Anmeldung zur Bearbeitung erfolgt bei der Amts⸗ stelle in zwei gleichlautenden Exemplaren nach dem Muster C. Die Amtsstelle prüft die Anmeldung und stellt das eine mit dem Genehmigungsvermerk versehene Exemplar dem Anmel⸗ denden zu. Vor der Aushändigung dieses Exemplars darf die Bearbeitung des Holzes nicht beginnen, auch eine Entnahme desselben aus dem Lager nicht stattfinden.

Ueber die Bearbeitung der Hölzer werden Anschreibungen in einer Beilage zu dem Niederlage⸗Register (8. 5) nach dem Muster D. geführt.

Ergeben sich bei der Revision der bearbeiteten Hölzer Be⸗ denken rücksichtlich der Identität oder Vollständigkeit des vor⸗ geführten Produkts, der Farn der Bearbeitung, der Inne⸗ haltung der Frist für dieselbe oder in anderer Beziehung, so sind dieselben, sofern sie nicht alsbald Aufklärung finden, der Direktivbehörde vorzutragen.

Für Sägespäne, die bei der Bearbeitung abfallen, kann ein Prozentsatz nach Bestimmung der obersten Landesfinanz⸗ behörde in Abrechnung gebracht werden. Die übrigen bei der Bearbeitung entstehenden Abfälle unterliegen ebenso wie die bearbeiteten Gegenstände der Revision. Soweit dieselben nur als Brennmaterial verwendbar sind, dürfen sie gegen Entrich⸗ tung des auf der eingelagerten Waare ruhenden Zollsatzes in den freien Verkehr abgelassen werden. Ob und inwieweit Abfälle anderer Art unter der gleichen Maßgabe in den freien Verkehr abgelassen werden dürfen, bestimmt die oberste Lan⸗ desfinanzbehörde. Einer Ermittelung des Festmeter⸗Inhalts oder des Gewichts bedarf es hierbei nicht, wenn der Lager⸗ inhaber bereit ist, den Zoll für den Unterschied desjenigen Festmeter⸗Inhalts bezw. desjenigen Gewichts zu erlegen, um welchen die bearbeiteten Hölzer, eventuell zuzüglich des Pro⸗ zentsatzes für Sägespäne, hinter den ins Lager aufgenom⸗ menen unverarbeiteten Stücken zurückbleiben.

Die durch die Bearbeitung hergestellten Gegenstände und die Fabrikationsabfälle treten nach ihrem e Nn bezw. Gewicht an die Stelle der ursprünglich im Lagerkonto angeschriebenen Post. 688

Abgang vom Lager. 8 Hölzer, welche in einem reinen Privattransitlager für Holz gelagert haben, dürfen nur nach anderen reinen Transit⸗ lagern oder nach dem Zollauslande versandt oder zum Bau von Seeschiffen verwendet werden. 8 .“

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Die aus dem Lager entnommenen Hölzer sind nach den Vorschriften des Begleitschein⸗ und Niederlageregulativs, sowie der etwa erlassenen besonderen Bestimmungen unter Zoll⸗ kontrole abzufertigen. Dabei kann von einer Verschlußanlage abgesehen, auch die Revision auf probeweise Ermittelungen beschränkt werden, wenn der Lagerinhaber durch ordnungs⸗ mäßig geführte kaufmännische Bücher den Ab⸗ und Zugang zuverläßig nachweist. 1

Erleichterungen bei der Revision.

Die Direktivbehörde kann unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigen, daß die Revision der Hölzer bei der Aufnahme in das Lager, nach erfolgter Bearbeitung und bei der Entnahme aus demselben nach dem Ermessen des Amtsvorstandes anz oder theilweise durch die Bescheinigung einer bei der Beaufsiche tigung von Holzabladungen dauernd verwendeten Person über Zahl, Gattung und Festmeter⸗Inhalt bezw. Gewicht der Hölzer ersetzt werde. Solche Personen müssen jedoch zuvor auf das Interesse der Zollverwaltung ein für allemal vereidigt sein.

Eine derartige Genehmigung darf ebenfalls nur unter der Voraussetzung ertheilt werden, daß die kaufmännischen Bücher des 1“ über Abgang und Zugang vom und zum Lager zuverlässigen Aufschluß geben.

Aufhebung des Lagers. 6 1

Die Zurücknahme der Bewilligung eines Lagers kann Seitens der Direktivbehörde insbesondere auch dann erfolgen, wenn Defrauden oder Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Bearbeitung der Hölzer (8§. 6 bis 9) oder auf den Verbleib der vom Lager versendeten Hölzer (§§. 10 und 11) verübt worden sind; ebenso dann, wenn der Zoll für den durchschnitt⸗ lichen Zugang von ausländischem Holz zum Lager in den bei⸗ den letzten Kalenderjahren für das Jahr einen Betrag von 1200 nicht erreicht hat. Der Widerruf darf auch auf die Erlaubniß zur Bearbeitung beschränkt werden.

In allen Fällen des Aufhörens eines reinen Transitlagers für Holz ist der Lagerbestand innerhalb einer von der Direk⸗ tivbehörde zu bestimmenden Frist Seitens des bisherigen Lager⸗ inhabers oder seiner Rechtsnachfolger (Erben, Konkursmasse u. s. w.) unter Zollkontrole entweder in das Zollausland oder auf ein anderes reines Transitlager oder zum Bau von See⸗ schiffen abzufertigen. Ausnahmsweise kann die Direktivbehörde den Uebergang des Bestandes in ein gemischtes Transitlager oder in den freien Verkehr gegen Entrichtung der tarifmäßi⸗ gen Zollgefälle gestatten.

IV. Gemischte 1““

Im Allgemeinen. 8

Auf die gemischten Lager für Holz ohne amtlichen M

verschluß finden im Allgemeinen auch die Vorschriften der

8§. 3 bis 12 mit nachstehenden Zusätzen bezw. Abänderungen entsprechende Anwendung. 1

„Bewilligung des Lagers.

An welchen Orten gemischte Lager gestattet werden dür⸗ fen, bestimmt der Bundesrath.

Das Bedürfniß eines gemischten Transitlagers für Holz an solchen Orten ist von der Direktivbehörde nur dann an⸗ zuerkennen, wenn nach den Büchern des Gewerbtreibenden der Umfang des von ihm betriebenen Holzgeschäfts ohne den Besitz eines solchen Lagers voraussichtlich eine wesentliche Ein⸗ schränkung selbst unter der Voraussetzung erfahren würde, daß ihm ein reines Transitlager bewilligt wäre. In anderen Fällen entscheidet die oberste Landesfinanzbehörde über die Bedürfnißfrage.

Demselben Gewerbtreibenden darf ein reines und ein ge⸗ mischtes Privatlager für Holz an einem Orte oder in be⸗ nachbarten Ortschaften nicht werden.

Zugang zum Lager. 1ö“

Auf ein gemischtes Transitlager darf auch inländisches Holz gebracht werden. Dasselbe behält seine Eigenschaft als zollfreie Waare, muß jedo abgesondert von ausländischem Holz gelagert und mit Ihetetessschen versehen werden.

Kontoführung. ““ Für die gemischten Privattransitlager von Holz ist ein Niederlageregister H. g. nach B. zu führen.

§. 17. Behandlung während der Lagerung. Eine Bearbeitung des in gemischten Lagern befindlichen Holzes innerhalb oder außerhalb des Lagers, durch welche der Festmeter⸗Inhalt der einzelnen Stücke verändert wird, darf nach Maßgabe der im §. 7 ertheilten Vorschriften gestattet werden. Bei der Bewilligung können besondere Bedingungen hinsichtlich der Holffichenmg gestellt und es kann die nt⸗ richtung einer Gebühr für die besonderen Kosten, welche die zollamtliche Ueberwachung der Bearbeitung erfordert, von dem Lagerinhaber beansprucht werden. 1 Eine Revision des Holzes in veredeltem Zustande, sowi

der Abfälle findet nur auf besondere Anordnung der Direktiv⸗ behörde statt.