Auch kann von der Forderung einer Anmeldung der Be⸗
arbeitung und der Zahl und Gattung der durch die Be⸗ arbeitung gewonnenen Stücke elaehen werden.
Abmeldung vom Lager. Aus einem gemischten Lager können Hölzer auch in an⸗ dere gemischte oder in reine Lager übertragen werden.
Für die Abmeldung von Hölzern aus einem gemischten Transitlager zur Verzollung greifen die Vorschriften des §. 16 des Privatlager⸗Regulativs vom 17. April 1871 Platz. Die Direktivbehörde bestimmt nach den örtlichen Verhältnissen die Termine für diese Abmeldungen. Dieselbe ist ermächtigt, nachzulassen, daß die Bestandsrevision nur einmal jährlich er⸗ folge. Der Lagerinhaber hat den Zoll von dem bei der Auf⸗ nahme in das Lager angeschriebenen Festmeter⸗Inhalt bezw. Gewicht nach Abzug des vorhandenen Bestandes zu entrichten, soweit nicht die Ausfuhr oder die Ueberführung in ein anderes Lager oder die Verwendung zum Bau von Seeschiffen nach⸗ gewiesen wird.
Für Sägespäne kann auf Antrag des Lagerinhabers der Abzug eines von der obersten Landesfinanzbehörde zu bestim⸗ menden Prozentsatzes gewährt werden, wenn der Lagerinhaber sich einer entsprechenden amtlichen Kontrole bei der Bearbei⸗ tung der Hölzer unterworfen hat. 1t
V. Strafbestimmungen. 29.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regu⸗ lativs werden, soweit nicht die Strafen der 88. 134 bis 151 des Vereinszollgesetzes Anwendung finden, in Gemäßheit des 5 188 daselbst mit einer Ordnungsstrafe bis zu 150 ℳ ge⸗ ahndet.
(Muster A. — D. s. im „Centralblatt f. d. D. R.“ vom 11. Juni 1880.) 8 Bekanntmachung. Fernsprechverbindungen für Berlin.
Um festzustellen, ob für Berlin ein Bedürfniß vorhanden ist, die Wohnungen, Geschäftslokale, Fabrikanlagen ꝛc. solcher Personen, welche sich des Fernsprechers als Verkehrsmittel be⸗ dienen wollen, in entsprechende Verbindung zu bringen und jedem Theilnehmer die Möglichkeit zu gewähren, sich zu jeder eit mit jedem anderen Theilnehmer mittelst des Fernsprechers in rnehmen zu setzen, werden diejenigen Personen, welche eine Ein⸗ richtung der vorstehend erörterten Art wünschen sollten, hierdurch aufgefordert, sich dieserhalb schriftlich, oder während der Dienst⸗ stunden von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags per⸗ sönlich, an das Telegraphen⸗Betriebsbureau des Reichs⸗Post⸗ amts, Französische Straße Nr. 33 c., Zimmer Nr. 149, wenden, welches die nähere Auskunft über di ü — nahme ertheilen wird. 1 Berlin W., den 14. Juni 1880. “ Der Staatssekretär des Reichspost⸗Amts. In Vertretung: Elsasser.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsrichter Haase in Brieg den Charakter als Amtsgerichts⸗Rath zu verleihen.
16 Auf den Bericht vom 24. Mai d. J. will Ich dem zurück⸗ gehenden, in Folge des Beschlusses des 21. Posenschen Pro⸗ vinzial⸗Landtages vom 10. April cr. aufgestellten
Sechsten Nachtrage zu dem revidirten Reglement für
die Feuer⸗Sozietät der Provinz Posen vom 9. Sep⸗
tember 1863 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Berlin, den 2. Juni 1880. Wilhelm. Gf. Eulenburg.
An den Minister des Innern. 8
Sechster Nachtrag “
zu dem revidirten Reglement für die Feuer⸗Sozietät der Provinz Posen vom 9. September 1863 (Ges. S. S. 577 ff.).
Vergleiche I. Nachtrag vom 1. Oktober 1866 (Ges. S. S. 610 ff.).
eßßsleich II. Nachtrag vom 25. Oktober 1871 (Ges. S. .
S. Vergleiche III. Nachtrag vom 22. Mai 1872 (Amtsblatt der ee gng m Posen S. 190 resp. der Regierung zu Bromberg „Vergleiche IV. Nachtrag vom 12. August 1874 (Amtsblatt der Beeierung 8 Posen S. 333 ff. resp. der Regierung zu Bromberg b Vergleiche V. Nachtrag vom 10. Januar 1876 (Amtsblatt der Regierung zu Posen S. 61 resp. eFecletung zu Bromberg S. 73).
Zu §. 50. Das Alinea 2 wird aufgehoben und an Stelle desselben tritt folgende Bestimmung: „Schäden durch Explosion von Leuchtgas werden als Brand⸗ schäden angesehen. Gegen andere, einen Brandschaden nicht im Gefolge habende Explosionsgefahr wird die Versicherung von der Sozietät nur unter den mit der Provinzial⸗Direktion in edem einzelnen Falle zu vereinbarenden besonderen Bedingungen übernommen.“
Ise hesze Bestimmung tritt zugleich mit der Publikation in
Kraf . 8 8. 1 8
Finanz⸗Ministeriumm.
Die Ziehung der 3. Klasse 162. Köni lich; preußischer slaßßen Lotterie wird am 22. Juni d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose sowie die I“ zu dieser Klasse sind nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vorlegung der besgeichen Loose aus der 2. Klasse bis zum 18. Juni d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts, einzulösen. Berlin, den 14. Juni 1880. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
24. Plenarsitzung des Herrenhauses, am Dienstag, den 15. Juni 1880, Mittags 12 Uhr. Tagesordnung:
Mündlicher Bericht der Justizkommission über den Fles. entwurf, betreffend Uebertragung von Be⸗ ugnissen, welche den
den und deren Vorstehern gesetzlich vorbehalten öniglichen Eisenbahn⸗Direktionen und deren Mündlicher Bericht der Kommission für den Finanzangelegenheiten über ffend die Verwendung der aus dem an Preußen zu überweisenden r Bericht derselben Kommission Prinzen Friedrich Wilhelm Ernst von den Schutz der Rechte seiner Fürst⸗ ren Familien⸗Fideikommiß. — Dritter
Provinzialbehör sind, auf die Vorsteher. — Staatshaushalt den Gesetzentwurf, betre Ertrage von Reichsste Geldsummen. — Mündliche über die Petition des Hessen⸗Cassel, betreffend lichen Familie und de Bericht der Matrikelkor
s⸗Etat und für
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Okto aldemokratischen Genossenschafts⸗Buch⸗
cy Street London, gedruckte Flug⸗ t: „Die revolutionä
ber 1878.
druckerei Freiheit, 2 blatt mit der Ueberschrif ; demokratie“, enthaltend 8 enggedruckte Seiten ist auf Grund der gegen die gemeingefährlichen Best kratie vom 21. Oktober 1878 von Schleswig, den 12. Juni 1880. Königliche Regierung.
re Sozial⸗ in kleinem §§. 11 und 12 des Gesetzes rebungen der Sozialdemo⸗ uns verboten worden.
Quartformat,
Abtheilung des Innern. v. Rosen.
MNicchtamtliches. Deutsches Reich.
14. Juni. der Kronprinz Uhr das Garde⸗Landw Garde⸗Regiments z. F. rade⸗Aufstellung und im nach Berlin,
arde⸗Landwehr⸗Bataillo hrte mit dem 12 Uhr⸗
Preußen. und Königliche Hoheit Sonnabend früh 71 ⁄½ Bataillon des ersten zu Potsdam in der Pa begab Sich
Se. Kaiserliche besichtigte am ehr⸗Uebungs⸗ im Lustgarten Parademar mit dem 8 Uhr hier den Besichtigungen der 5 der Garde⸗Artillerie⸗Brigade bei Zuge nach dem Neuen Palais zurück.
Gestern wohnten die Kro
nprinzlichen Herrschaften der Stiftungsfestes de
s Lehr⸗Infanterie⸗Bataillons bei.
— Gestern Mittag hat die des Lehr⸗Infan Palais bei Potsdam in
Das Bataillon nah flügel des Neuen Palais Aufst pagnien bildeten ein offenes Viereck Vor der Rampe war in d gebaut, der mit rothem links stand das Musikco rechts der Sängerchor der Po Altar war eine Mitte des freien Platzes niedergelegt und Sessel für die schaften aufgestellt. Auf dem rechten Vorgesetzten, auf dem linken die G und die fremdherrlichen Of Majestät der Ka Prinzessinnen des vor die Sessel, währ Sr. Majestät Sich gr standen links die Hofchargen, lügel⸗Adjutanten, rechts die ufstellung genommen worden zum Gottesdienste abgeschlagen. „Lobe den H nison⸗Prediger Rogge die Litur ch dem Gottesdienst so
Se. Majest Bataillons ab und lie
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vor dem Neuen hergebrachter Weise stattgefunden.
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und blauem Sammet des 1. Garde⸗Re tsdamer Garnis mmeln errichtet. im Carré war öchsten und Höchst lügel standen die die Stabsoffiziere hr erschienen Se. Prinzen und Die Letzteren traten Prinzen zur Linken Herrschaften General⸗ und
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schaften Platz genommen, König mit den Prinzen und s und dem Gefolge, dur hmen alsdann an dem Bu Herrschaften einen Im n begaben Sich Se. enen Anlagen, un ssinnen des Schießproben beizu F. Carver daselbst hr folgende Diner war im
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Königlich sächsischen Namens des n Vortrag inisters er⸗ ten Abferti⸗ dem Bahn⸗ ferner beschlossen, es Zolltarifs) in Proz. des Brutto⸗
n, über welche ber⸗Zollrath r Erledigung. Zollvergünsti⸗ n s. g. Futter⸗
— Der Bu Vorsitze des Sta Plenarsitzung zusamm dium vorgelegte Entwurf stellung von Uebersichten ölle und Steuern des De üssen überwiesen wurde.
Sodann erhielt au Bevollmächtigten, Gehei Ausschusses für 3 die Seitens des folgte Verleihung gung von Garn an zu Altona die Genehmi
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ndesrath trat am 12. und Finanz⸗Ministers Bitte in welcher zunächst der von Bestimmungen übe der Straffälle utschen Reichs den z
f den von dem men Finanz⸗Rath oll⸗ und Steuerwesen preußischen Finanz⸗M ugniß zur unbeschränk labfertigungsstelle auf ung und wurde (Nr. 25 g. 1 d Fässern und von 16 Proz. auf 24 gewichts zu erhöhen.
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schuß berichtete, zu Gewährung von infuhr vo
Zollerlaß für die
brod, Mehl und Brod aus inländischem, im Freihafengebiete vermahlenen Getreide, von Tabak, Petroleum, Butter und
narinirten Fischen.
— Der Bundesrath hielt auch heute eine Sitzung.
— Als Bevollmächtigte bei der am 16. d. M. hier usammentretenden Konferenz fungiren: für Deutschland: büef Hohenlohe⸗Schillingsfürst, für Frankreich: Graf St. Vallier, für Großbritannien: Lord Odo Russell für Italien: Graf Launay, für Oesterreich⸗Ungarn: Graf Széchényi, für Rußland: Herr von Saburow.
Für das Sekretariat der Konferenz sind in Aussicht ge⸗ nommen: der Geheime Legations⸗Rath Busch und Graf Mouy, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister im Auswärtigen Amt zu Paris.
Als technische Berather der Konferenzbevollmächtigten fun⸗ giren: für Deutschland: Oberst Blume, Commandeur des Magdeburgischen Füsilier⸗Regiments Nr. 36; für Frankreich: Oberst Perrier und Major Graf de la Ferronays; für Großbritannien: General Sir Lintorn Simmons und Major Ardagh; für Italien: General⸗Major Sironi und Major Osio; für Rußland: General Bobrikow.
— In Folge wolkenbruchartiger Regengüsse ist am 13. c. au der Strecke Gesecke⸗Lippstadt der Westfälischen Fabef die Lämmerbachbrücke ganz und ein anderes Brückenbauwerk zum Theil zerstört und ein Geleise auf etwa 300 m. Länge unterspült worden, während auf der Strecke Malsfeld⸗ Oberbeisheim der Berlin⸗Wetzlarer Bahn in Folge gleichen Ereignisses eine Wegebrücke eingestürzt ist. Sonstige Unfälle sind hierbei nicht vorgekommen.
Die Betriebsstörung wird voraussichtlich auf der ersteren Bahn in etwa 4 Tagen, auf der letzteren in 6 Tagen behoben sein. Bis dahin müssen die Passagiere an den betreffenden Stellen umsteigen.
— Jeder Fremde, sei er Reisender oder in Rumänien seßhaft, ist nach den dort geltenden Bestimmungen vom 26. Februar d. J. verpflichtet, einen Aufenthaltsschein zu lösen, welcher jedoch nur auf Grund eines Passes ausgestellt wird, Nur die Distriktspräfekten — jedoch in Bukarest und Jassy auch die Polizei⸗Präfekten — sind berechtigt, solche Aufent⸗ haltsscheine zu verabfolgen. Reisende, welche nach Rumänien kommen, müssen 24 Stunden nach ihrer Ankunft sich bei der nächstgelegenen Distrikts⸗Präfektur persönlich melden, ihren Paß vorzeigen und einen Aufenthaltsschein lösen. Die Be⸗ hörde, welche letzteren ausstellt, behält den Paß des Fremden zurück und antwortet denselben erst dann aus, wenn er das Land wieder verläßt. Dieser Verpflichtung sind jene Reisenden enthoben, deren Aufenthalt im Lande weniger als 30 Tage beträgt. Diese Aufenthaltszeit wird durch Paßvisa konstatirt werden. Diejenigen Reisenden, welche nach Ab⸗ lauf der 30tägigen Frist ohne Aufenthaltsschein betroffen werden, werden so behandelt, als ob sie überhaupt kein Reise⸗ dokument besäßen. Das Reisen im nlande nach Märkten und Landgemeinden ohne Aufenthaltsschein ist nicht gestattet und wird als eine Uebertretung angesehen. Ist der Betreffende ein Fremder, so wird angenommen, daß er überhaupt kein Reisedokument besitze. Dieser Bestimmung sind nicht unter⸗ worfen die Fuhrleute und Fremden von den Grenzgegenden, welche täglich und mit einer für mehrere Tage ültigen Karte aus Hanbelsrügsichten über die Grenze kommen und nach Ablauf der bestimmten Frist wieder heimkehren. Gasthofsbesitzer und Privatpersonen, welche fremde Reisende beherbergen, sind verpflichtet, der Polizei, oder wo eine solche nicht vorhanden ist, der Kommunalbehörde längstens 12 Stun⸗ den nach Ankunft schriftlich den Vor⸗ und Zunamen, die Be⸗ schäftigung, sowie die Daten der Pässe jener Reisenden, welche sie beherbergen, bekannt zu geben. In Landgemeinden und Marktflecken, wo keine Polizeibehörden existiren, werden die Primare jeden Fremden, welcher ohne Paß, Aufenthaltsschein oder Identitätskarte betroffen wird, aus ihrem Bezirk aus⸗ weisen. Dieselbe Maßregel wird auch dann angewendet, wenn Jemand einen Aufenthaltsschein besitzt, dessen Gültigkeitsdauer jedoch abgelaufen ist.
— Für die preußische Finanzverwaltung ist schon seit mehreren Jahren bei der Reichsbank ein 8 — öffnet, welches Steuerpflichtigen Gelegenheit bietet, Be⸗ träge von 10 000 ℳ und darüber in jeder beliebigen Summe bei den Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen für Rech⸗ nung der Königlichen General⸗Staatskasse einzuzahlen. Die über derartige Einzahlungen von den Reichsbankanstalten zu ertheilenden Quittungen haben die Hebestellen, in deren Be⸗ zirk steuerpflichtige Betriebsanstalten der Ein ahler liegen, als baar in Anrechnung zu nehmen. Dieselben sonnen jedoch auch bei den den Hebestellen vorgesetzten Hauptämtern oder bei den betreffenden Regierungshauptkassen in Zahlung gegeben werden. Geschieht dies, so haben die Steuerpflichtigen zugleich anzu⸗ geben, für Rechnung welcher Hebestelle bezw. welches Haupt⸗ amts die Abgabe der Quittungen erfolgt und welche Steuer damit entrichtet werden soll.
Beträge von weniger als 10 000 ℳ dürfen die Reichs⸗ bankanstalten für Rechnung der General⸗Staatskasse bis auf Weiteres nicht annehmen. Es kann aber den Steuerpflichti⸗ gen auf ihren Antrag von den Provinzial⸗Steuerbehörden gestattet werden, dergleichen Beträge für Rechnung der Haupt⸗ ämter und Hebestellen, an welche Steuern zu entrichten sind, bei einer beliebigen Regierungs⸗Hauptkasse in der Provinz baar einzuzahlen, und sich von dieser über die eingezahlten Summen Anweisungen (Assignationen) auf diejenige Regie⸗ rungs⸗Hau tkasse ertheilen zu lassen, in deren Bezirk die Be⸗ triebsanstalten liegen. Diese Anweisungen werden von den Hebestellen und Hauptämtern ebenso behandelt wie die Quit⸗ tungen der Reichsbankanstalten über Einzahlungen für Rech⸗ nung der General⸗Staatskasse.
— Die in dem Gesetz vom 22. April 1875 verordnete Einstellung sämmtlicher in den Diözesen für die Geistlichen bestimmten Leistungen aus Staatsmitteln erstreckt sich, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 1. April d. J., auch auf die Leistungen, welche der Staat nicht aus der allgemeinen Fürsorge für den Religions⸗ kultus, sondern aus einem privatrechtlichen Rechtstitel, bei⸗ spielsweise als Forst⸗ und Domänenfiskus, gewährt.
— Der Stab, die 1. und die 2. Abtheilung 1. Pom⸗ merschen Feld⸗Artillerie Regiments Nr. 2 wird von Strolsund beziehungsweise Gollnow nach Stettin und der Stab, die 1. und die 2. Abtheilung 2. Pommerschen Feld⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 17 von Stettin beziehungs⸗ weise Colberg nach Bromberg verlegt werden, sobald die er⸗ forderlichen Unterkunftsräume in den neu⸗ zu beziehenden
nisonorten hergestellt sei rden. Das 1. Bataillo 1“ Jesaetere⸗Negiments Nr. 14 wird von Swinemünde nach Stralsund herangezogen und das 3. Bataillon Pommerschen Füsiler⸗Regiments Nr. 34 von Stettin nach Swinemünde verlegt werden.
— Der General⸗Lieutenant Dieterich, Inspecteur der 2. Ingenieur⸗Inspektion, hat sich behufs Inspizirungen im Bereiche der Ingenieur⸗Inspektion auf Dienstreisen begeben.
Bayern. München, 11. Juni. (Allg. Ztg.) Se. Maje⸗ stät der König hat genehmigt, daß die bisher selbstänvige Telegraphenabtheilung der General⸗Direktion der Ver⸗ kehrsanstalten mit der Postabtheilung vereinigt werde. Die hierauf bezügliche Verordnung wird vorbereitet.
Von weiteren größeren Beiträgen zu der Sammlung für die „Wittelsbacher Stiftung“ sind heute zu S nen: von der Bayerischen Notenbank 5000 ℳ, von der Süd⸗ deutschen Bodenkreditbank gleichfalls 5000 ℳ und von der Bayerischen Handelsbank 2000 ℳ
Baden. Karlsruhe, 11. Zuni. Die „Karlsr. Ztg.“ berichtet über die Reise Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ herzogs im südlichen Theile des Landes, wobei auch des Besuches der Gewerbeausstellung in Schopfheim durch den Landesherrn gedacht wird. Bei dem Festmahl in der genann⸗ ten Stadt erwiderte der Großherzog den auf ihn ausgebrach⸗ ten Trinkspruch des Bürgermeisters mit einer längeren Rede. Se. Königliche Hoheit dankte für das Vertrauen, das ihm dar⸗ gebracht worden, und erklärte dann im Wesentlichen noch Folgen⸗ des: Alles, was erheute in Schopfheim gesehen, erfülle ihn mit auf⸗ richtiger Befriedigung; die Ausstellung gebe Zeugniß von der her⸗ vorragenden Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Gewerbetrei⸗ benden des Wiesenthals, und diese Gewerbethätigkeit erhalte da⸗ durch noch eine besondere Bedeutung, daß sie mit Einrichtungen verbunden sei, welche die Wohlfahrt der Arbeitenden be⸗ zwecken und dadurch Erfolge erziele, deren Werth höher zu schätzen sei als der der Produktion. In einem Bezirk, dessen Bevölkerung solche Leistungen aufzuweisen habe, könne es nicht schlecht bestellt sein, da müßten die Kräfte sich un⸗ gestört entfalten und Alles bereitwillig mitwirken, um die Auf⸗ gaben zu lösen, welche das Gedeihen der Gesammtheit bezwecken. Wenn er aus Anlaß seiner heutigen Wahrnehmungen in dieser Stadt zunächst über die wirthschaftliche L ge dieses Bezirkes ge⸗ sprochen habe, so finde er in dem Vertrauen, das ihm hier entgegengebracht worden, eine Aufforderung, auch ein anderes Gebiet öffentlichen Lebens zu berühren, welches für die Wohlfahrt der Bevölkerung keinen geringen Werth habe, das politische; er wünsche gegenüber den freimüthigen und freisinnigen Män⸗ nern des Wiesenthales den Standpunkt der Regierung klar⸗ zustellen. Es sei in jüngster Zeit an verschiedenen Orten und von verschiedenen Seiten behauptet worden, daß wir von un⸗ sern freisinnigen Institutionen abweichen und eine rücklãufige Bewegung einschlagen wollten; man habe sogar von einer Versumpfung gesprochen, der man im badischen Lande ent⸗ gegen gehe. Er müsse solchen Behauptungen entschieden ent⸗ gegentreten; seine Regierung verfolge jetzt wie früher die gleichen Ziele, auf Grundlage der freisinnigen Gesetzgebung für das Wohl des Landes zu sorgen, und werde sich von diesem Standpunkt nicht abbringen lassen, von welcher Seite man auch versuchen wolle, sie darin zu beirren. Der Großherzog
—
schloß seine Rede mit einem Hoch auf die Stadt Schopfheim.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. Juni. (W. . W.) Se. Majestät der Kaiser ist heute Abend kurz vor 10 Uhr auf dem festlich geschmückten Staatsbahnhof hier wieder ein⸗ getroffen und von der Bevölkerung mit enthusiastischen Kund⸗ gebungen begrüßt worden. 1
— Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Wilhelm ist gestern Nachmittags von St. Petersbur hier eingetroffen. An demselben ist auch Se. Königliche Hoheit der Prinz Luitpold von Bayern hier angekommen.
Prag, 12. Juni. Das „Prager Abendblatt“ meldet, daß das Uebungslager bei Michowitz für dieses Jahr definitiv aufgegeben worden ist.
Salzburg, 12. Juni. (W. Ab. Post.) Auf der Tages⸗ ordnung der heutigen Sitzung des Landtags stand die Ab⸗ änderung der Geschästsordnung 8 Antrag Lienbachers, welcher dem Landeshauptmanne das timmrecht zu entziehen beabsichtigt. Der Regierungsvertreter Ritter von Steinhauser legte Verwahrung gegen den Ausschußantrag ein, da derselbe der Landesordnung widerspreche. Der Landeshauptmann er⸗ klärte den Ausschußantrag ebenfalls für verfassungswidrig, auch mangle die nothwendige Anwesenheit von drei Vier⸗ theilen aller Abgeordneten. Als Abgeordneter Halleins müsse er ferner gegen den Antrag Verwahrung einlegen. Schließ⸗ lich wurde der Antrag des Verfassungsausschusses ange⸗ nommen. Der Landeshauptmann erklärte, er könne dem Be⸗ sclußf bindende Kraft nicht zuerkennen und behalte sich vor, denselben seinerzeit zur zweiten Lesung zu bringen.
Lemberg, 9. Juni. (Prag. Abdbl.) Großartige Manöver werden für die erste Hälfte des Septem⸗ ber am Sauflusse zwischen Jaroslau und Premysl vorbereitet, und soll es als festgestellt zu betrachten sein, daß der Kaiser daran Theil nehmen wird. Die Ober⸗ leitung wird der Feldmarschall Erzherzog Albrecht und sollen die Manöver das möglichst treue Bild des Ernstfalles darbieten, weshalb alle Heeresanstalten, wie Post, Telegraph, Kolonnenmagazine und Bäckereien aktivirt und nebst dem neu organisirten Trainwesen auch andere neue Einführungen im
roßen erprobt werden sollen. 8
Zara, 4. Juni. (Pr.) Der Statthalter Barons Rodich bereist derzeit die Provinz, vornämlich um die ver chiedenen Straßenbauten in Augenschein zu nehmen, welche mit den zur Linderung des Nothstandes angewiesenen Fonds in Angriff genommen wurden. Andererseits ist für eine rechtzeitige Ver⸗ theilung von Unterstützungen und Lebensmitteln in natura an die Arbeitsunfähigen Vorsorge getroffen worden, und da man dadurch allen Bedürfnissen Rechnung trug, dran in die Städte über den Nothstand, der auf dem Lande herrschte, nur wenig, obwohl derselbe ein ziemlich allgemeiner und in manchen Gegenden wegen der gänzlichen Mißernte des vorigen Jahres ein ziemlich intensiver war. Die Wucherer, vig in den Städten, vornehmlich aber in den größeren
rtschaften des Binnenlandes hausen und zumeist eine Kauf⸗ mannsbude haben, wo die Uebervortheilung der Morlaken vor sich geht, haben begreiflicher Weise sehr gute Geschäfte ge⸗ macht. Die beliebteste Spekulation dieser Leute, die zumeist mit wenigen Gulden anfangen und in wenigen Jahren ein stattliches Vermögen zusammenraffen, ist die, daß
88
sie den Landleuten, welche Geld brauchen, einen Wein⸗
garten oder Ackergrund um die Hälfte oder den dritten Theil des Schätzungspreises abkaufen. Zwar geschieht immer der Verkauf gegen Rückkaufsrecht, allein da der Landmann zumeist nicht in der Lage, rechtzeitig die vertragsmäßige Summe rückzuerstatten, so verbleibt der Kaufmann a soluter Herr des Weingartens oder Ackergrundes. Er beläßt nun den Land⸗ mann als Bebauer (colono) auf dem Grundstücke; Letzterer muß wie früher auf demselben alle Feldarbeiten verrichten, aber da er nicht mehr Eigenthümer ist, muß er von dem Erträgnisse die Hälfte oder zwei Drittel dem neuen Eigen⸗ thümer ins Haus bringen.
Pest, 12. Juni. (W. T. B.) Das „Amtsblatt“ meldet die Ernennung des Abgeordneten Pronay zum Staatssekretär des Innern.
Das Unterhaus hat den Gesetzentwurf, betreffend die Zuckersteuer zur Grundlage für die Spezialdebatte ange⸗ nommen.
Großbritannien und Irland. Londo n., 11. Juni. (Allg. Corr.) Die Kommission, welche über Mr. Brad⸗ laughs Eidesleistung zu berichten hat, ist zu der Ent⸗ scheidung gekommen, daß das Haus berechtigt ist, Mr. Brad⸗ laugh zu verwehren, den Eid zu leisten. 1
— 13. Juni. (W. T. B.) Auf dem gestrigen Bankett der Fischhändler⸗Innung hielt der Staats⸗Sekretär des Auswärtigen, Lord Granville, eine Rede, in welcher er der Hoffnung auf Erhaltung des Friedens und des europäischen Einvernehmens, für welches augenblicklich die Symptome äußerst günstig wären, Ausdruck gab. Wenn auch die Mächte verschiedene Interessen hätten und verschiedene Sympathien hegten, so beherrsche doch ein Interesse alle, näm⸗ lich die Erhaltung des Friedens; auch läge nichts vor, was eine kriegerische Verwickelung herbeiführen könnte. Falls die gemeinsame Aktion nicht aufrecht erhalten werden könne, oder falls dieselbe zu keinem Resultate führen sollte, werde die Schuld nicht an dem Mangel an Versöhnlichkeit, Offenheit oder Entschlossenheit des englischen Kabinets liegen.
— 14. Juni. (W. T. B.) Der Botschafter Layard ist hier eingetroffen. — Nach einem Telegramm der „Times“ aus Kabul, vom 13. d., hält man die Rückkehr Jacub Khans für möglich für den Fall, daß die Unterhandlungen mit Abdurrhaman wegen Annahme der Emirwürde schei⸗ tern sollten. — Aus Kalkutta wird dem genannten Blatte gemeldet, daß der Aufstand in Oberbirma sein Ende ge⸗ funden habe. — Einem Telegramm des „Standard“ aus Bombay, vom 13. d., zufolge hat Gordon erklärt, er gehe nach China, um der chinesischen Regierung von einem Kriege gegen Rußland abzurathen.
Frankreich. Paris, 11. Juni. (Fr. Corr.) Die zwischen Lord Granville und Hrn. Léon Say vereinbarten Präliminarien stellen als Grundlage für die weiteren Ver⸗
andlungen über einen Handelsv ertrag folgende vier
Landlu auf: 1) Der Zoll für Weine unter 12 Grad Alkohol nach dem Alkoholometer von Gay⸗Lussac wird in England um 6 Pence (62 ½ Cent.) pro Gallone (4,543 Liter) und für die Weine von stärkerem Alkoholgehalt in entsprechendem Ver⸗ hältniß herabgesetzt; 2) Schlachtvieh und landwirthschaftliche Erzeugnisse bleiben überhaupt von dem Handelsvertrage aus⸗ geschlossen; 3) bei der Erhebung der Zölle ad valorem werden wirksamere Maßregeln zur Verhütung von Defraudationen ergriffen; 4) der durch den Vertrag von 1860 geschaffene 1 quo soll überhaupt in liberalem Sinne noch verbessert werden.
Der Zolltarif⸗Ausschuß des Senats hat diese Mel⸗ dungen sehr mißfällig aufgenommen. Von der Ansicht ausgehend, daß es ganz unmöglich sei, daß die Regierung schon Verpflichtungen in Bezug auf einen Vertragstarif eingegangen wäre, während der allgemeine Zolltarif noch nicht von den Kammern festge⸗ stellt sei, hat der Ausschuß seinen Präsidenten, den Groß⸗ industriellen Féray, zu dem Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten abgeordnet, und dieser hat versprochen, mit dem Handels⸗Minister Tirard am nächsten Montag im Ausschusse zu erscheinen und ihm nähere Aufschlüsse zu geben.
Der Staatsrath hat heute die Beschwerde des revolu⸗ tionären Journalisten Alphons Humbert über die von dem Seinepräfekten (im Hinblick auf die Thatsache, daß der eben erst aus Neu⸗Caledonien zurückgekehrte Amnestirte dem gesetz⸗ lichen Erforderniß eines sechsmonatlichen Domizils nicht ge⸗ nüge) verfügte Annullirung seiner Wahl zum Gemeinderathe für das Javel⸗Viertel von Paris zurückgewiesen, indem er in Uebereinstimmung mit dem Seinepräfekten annahm, daß die Amnestie an sich dem Amnestirten noch nicht sein altes Do⸗ mizil wiedergebe, sondern daß er dasselbe erst faktisch wieder einnehmen müsse, um in den Genuß der nach sechs Monaten damit verbundenen Wählerrechte zu treten. 8
— 12. Juntl. (W. DT. B8) Die französische Regierung hat in der Absicht, der serbischen Regierung einen Beweis ihrer Sympathie zu geben, ihrem diplomatis en Vertreter in E den Titel eines bevollmächtigten Ministers beigelegt.
In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde von Cassagnac eine Interpellation bezüglich einer angeblichen Einmischung der Regierung bei der im De⸗ partement Gers stattgefundenen Wahl eingebracht. Cassagnac beschuldigte die Regierung, nach dem Prinzip der offtziellen Kandidaturen zu verfahren. Der Minister des Innern wies nach, daß die Mehrzahl der von Cassagnac gemachten Anfüh⸗ rungen theils unrichtig, theils übertrieben seien. Hierauf wurde, nach einer Entgegnung des Letzteren, worin derselbe die republikanische Regierung heftig angriff, die von der Re⸗ gierung beantragte einfache Tagesordnung von der Kammer angenommen und die Fäaßung, welche einen stürmischen Ver⸗ lauf gehabt hatte, geschlossen.
—, 13. Juni. (W. T. B.) In Chambéry (Departe⸗ ment Savoie) wurde der republikanische Kandidat Parent mit 292 Stimmen gegen den Konservativen Armingo, welcher 96 Stimmen erhielt, zum Senator gewählt.
— 14. Juni. (W. T. B.) Bei der gestern in dem Quartier Charonne stattgehabten Wahl eines Munizipal⸗ raths von Paris erhielt der kommunistische Kandidat Trinquet 379, Letalle 246, Depardon 192, Galopin 173 Stimmen. Es ist sonach eine Stichwahl nothwendig. 1
Le Mans, 13. Juni. (W. T. B.) Der Kriegs⸗ Minister General Farre, welcher heute die hiesigen Truppen besichtigte, hielt bei dem ihm zu Ehren von dem Munizipalrath veranstalteten Banket eine Ansprache, in welcher er betonte, daß er sich freue, inmitten der Ackerbau treibenden Bevölkerung zu sein, die die Grundlage für eine gut disziplinirte, von patriotischer Gesinnung erfüllte Armee
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bilde, welche sich ihren militärischen Pflichten in einer über jedes Lob erhabenen Weise hingebe.
Türkei. Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Die identischen Noten der Kongreßmächte sind heute dem Minister des Auswärtigen, Abeddin Pascha, durch die ersten Dragomans der Botschaften überreicht worgen. Die⸗ selbe verlangt die Ausführung der Konvention bezüglich des montenegrinischen Gebietsaustausches und fordert die Ausfüh⸗ rung des Artikels 61 des Berliner Vertrages, welcher die Facgheans von Ameliorationen und Reformen in Armenien etrifft.
Rumänien. Bukarest, 13. Juni. (W. T. B.) Die Nachricht auswärtiger Zeitungen, daß Fürst Karl demnächst eine Reise in das Ausland antreten werde, wird als unrichtig bezeichnet. Der Fürstliche Hof wird sich vielmehr noch in dieser Woche nach Sinai zur Sommerresidenz begeben.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. Juni. (W. T. B.) Bei dem Herzoge Peter von Oldenburg hat heute die feierliche Stiftung der „Russischen Ge⸗ sellschaft für internationales Recht“ stattgefunden. Derselben wohnten bei die Prinzen und Prinzessinnen der Familie des erzogs Peter, der pbraäfivent des Minister⸗Co⸗ mités Graf Walujeff, die Geheimräthe Pobedonoszeff, Giers und Titoff, Baron Jomini und andere Würdenträger. Bei dem Frühstück, welches auf die religiösen Feierlichkeiten der Stiftung folgte, ergriff der Ferzog Peter das Wort und sagte: Se. Majestät der Kaiser Alexander habe geruht, die Statuten der Gesellschaft zu genehmigen und ihm gestattet, die Präsidentschaft derselben anzunehmen. Er habe geglaubt, die Gesellschaft nicht besser einweihen zu können, als indem er die Segnungen des Himmels für dieselbe erflehe. Den Mitstiftern der Vereinigung, den Herren Baron Jomini, Professor Martens und Staatsrath von Poggenpohl sage er seinen wärmsten Dank. Der Zweck der Gesellschaft sei ein geheiligter, nämlich die Grundlehren des internationalen Rechtes zum Allgemeingut zu machen, die Bande zwischen den Nationen fester zu ziehen und die Lasten zu erleichtern, welche der Krieg Regierungen wie Völkern auferlege. Indeß auch inmitten der gegenwärtigen Trauer und wenn die Zeiten auch trübe seien, leuchte doch in der Ferne der wohlthuende Stern des Friedens. Wenn erst der Wohlstand in den Hütten gedeihe, würden die Throne gesichert sein. Der Wunsch nach Frieden herrsche überall vor. Das Wappen Rußlands repräsentire den heiligen Georg, welcher den Drachen zerschmettere; dieser Drache versinnbild⸗ liche den Krieg, der Ritter Georg aber unseren geliebten Kaiser. „Trinken wir auf das Wahl des Kaisers Alexander!“ — Dem Herzog Peter entgegnete hierauf Graf Walujeff: Es sei nur natürlich, daß der Herzog, dessen ganzes Leben den Werken des Wohlthuns gewidmet sei, zum Vorsitzenden einer Gesellschaft gewählt worden sei, deren Zweck der Friede sei. Das Gedeihen der bereits unter die Ob⸗ hut des Herzogs gestellten Wohlthätigkeitsstiftungen ver bürge auch den Erfolg der jetzt gegründeten Gesell sähas. — Der Senator Pobedonoszeff hob hervor, da der Herzog sein Leben nicht allein dem Streben nach dem Guten gewidmet habe, sondern auch praktischen Werken indem er seine Bestrebungen zur Ausführung gebracht. Dies gelte als ein gutes Vorzeichen für das Wohl der Gesellschaft — Baron Jomini setzte darauf die Ziele der Gesellschaf näher auseinander. In Folge des Fortschritts der Civilisation gewinne die Frage des Rechts ein doppeltes Interesse und werde überall die Oberhand über die Gewalt gewinnen. Es beständen verschiedene Vereine, in welchen in der Wissenschaft des inter znationalen Rechts bewanderte hochachtbare Männer von prin ipiellem Gesichtspunkte aus die von den Regierungen debat⸗ irten Fragen in Bre rhung zögen, ee die nur zu häufig Kriege herbeiführten. Man habe es für gut gehalten, daß jede Nation einen Stein für das Gebäude des Friedens liefere. Diese Vereine würden, indem sie sich vermehren, das Gewissen der civilisirten Welt darstellen. Das zweite Ziel der Gesell⸗ schaft werde darin bestehen, zwischen den einzelnen Vereinen einen Austausch der Gedanken und Berichte herbeizuführen und so Vereinigungen in einem der neutralen Staaten herzustellen, welche internationale, von der Diplomatie diskutirte Fragen berathen, allerdings ohne direkten Ein⸗ fluß auf die Regierungen aber mit einer Einwirkung auf die öffentliche Meinung, welche schließlich dahin führe, daß sie eine Art moralischen Schiedsgerichts bilde, wel⸗ ches nicht ohne Einfluß auf die Volksvertretungen und Re⸗ gierungen sein werde. Heute thue man den ersten Schritt zu den von dem erhabenen Vorsitzenden angegebenen Ziele, wel⸗ chem dieser sein ganzes Leben gewidmet habe, nämlich das Recht an die Stelle der Gewalt zu setzen, um brudermör⸗ derische Kämpfe zu verhindern und den Wohlstand und das Gedeihen der in den Hütten lebenden Bevölkerung zur Grundlage für die Macht und das Ansehen der Regierungen zu machen. 8
— 13. Juni. 85 T. B.) Die Feier der Enthüllung des Puschkin⸗Denkmals ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Nr. 31 des „Amtsblatts des Reichs⸗Postamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügung: . Iu 80: Postverbin⸗ dungen nach Norderney. 8
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Karlsruhe, 12. Juni. (W. T. B.) Bei der am 11. d. statt⸗ gehabten Ersatzwahl im 9. badischen Reichstagswahl⸗ bezirke (Pforzheim⸗Durlach⸗Ettlingen⸗Gernsbach) wurden nach den vorliegenden Resultaten für den Holzhändler Klumpp „in Gernsbach (nat.⸗Ilib.) 5965, für den Ober⸗Kirchenrath Dr. Mül⸗ häuser, Pfarrer in Wilferdingen (kons.) 3846, für den Rechtsanwalt Faas in Mannheim (Demokrat) 1830 und für den Arbeiter Lehmann in Pforzheim Teee. und verschiedene andere Kandidaten zu⸗ sammen 489 Stimmen abgegeben. Es ist demnach eine Stich⸗ wahl zwischen Klumpp und Mülhäuser nothwendig.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Die nächste Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten findet am Freitag, den 18. Juni, Vormittags 11 Uhr, statt. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathun b eines Gesetzes, betreffend Abänderungen der kirch enp
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