1880 / 142 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Obrigkeit als eine Konzession der Kirche ansehen wolle, für die der Staat irgend eine Gegenkonzession zu gewähren hätte. Er hoffe vielmehr, daß die preußische Regierung selbst diese Zumuthung als ihrer Würde nicht entsprechend, ablehnen werde. Mit Bestimmungen wie in Art. 4 und 9 dieses Gesetz⸗ entwurfs würde, wie er glaube, für Alle seine Parteigenossen das Ganze unannehmbar sein. Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten von Puttkamer das Wort: eine Herren! Es ist mir keineswegs unerwartet gewesen, daß die Diskussion bei Artikel 1 sehr wesentlich in allgemeine Gesichtspunkte der Generaldebatte zurückgr eifen würde. Dem Abg. Reichensperger war die Versuchung hierzu sogar so unwiderstehlich, daß er trotz des besten Bemühens, über Artikel 1 zu sprechen, immer wieder hineingerieth in die von seinem Standpunkte aus ja sehr wichtigen Bedenken gegen die generelle Idee, welche der Vorlage zu Grunde liegt, ich will mir deshalb auch erlauben noch einige allgemeine Betrachtungen an den Eingang dieser großen Diskussion zu knüpfen, nicht etwa um im Großen und Ganzen und im Zusammenhang den politischen Gedanken, welcher der Vorlage zu Grunde liegt, noch einmal vor Ihnen zu ent⸗ rollen ich glaube, das in ausgiebigster Weise bei der ersten Be⸗ rathung gethan zu haben sondern ich möchte anknüpfen an einige der Aeußerungen, welche wir heute in genereller Beziehung von einigen der Herren Vorredner vernommen haben. Ich werde dann noch etwas kürzer eingehen auf den Artikel 1, von dem ich allerdings sagen muß, daß er in der bisherigen Diskussion meiner Auffassung nach ziemlich stiefmütterlich behandelt ist, denn ich habe von allen drei Rednern, die bis jetzt gesprochen haben, den Eindruck, daß ihr Haupt⸗ interesse weniger dem Artikel 1 zugewendet war, als entweder allge⸗ meinen Gesich spunkten, oder anderen speziellen Gesichtspunkten, welche außerdem noch in der Vorlage enthalten sind. Diesem Bei⸗ spiel werde ich nicht folgen, sondern mich hernach lediglich an den Gedanken halten, welcher in der Vorlage ausgedrückt ist. Der Abg. Reichensperger begann seine Ausführungen damit, daß er meinte, der Inhalt der Vorlage sei doch durch die Kommissionsberathungen der⸗ gestalt verstümmelt, daß man eigentlich nicht mehr wisse, was denn nun noch von der Regierungsvorlage gesund herausgekommen sei. Ja, meine Herren, aus den Kommissionsberathungen ist überhaupt nichts herausgekommen, und das ist für meinen Standpunkt ein relativ günstiges Ergebniß der Kommissionsberathungen, denn wir haben es nun lediglich mit der Regierungsvorlage zu thun. In der Beziehung kann ich also wohl sagen: die Kommissionsberathung war pro nihilo, obgleich ich in keiner Weise verkenne und bestreite, daß sie für mich persönlich von allergrößtem Interesse und Informa⸗ tion gewesen ist. Ich glaube, meine Herren, daß ich heute nicht mit einer gewissen Sicherheit vor Ihnen würde sprechen können, wenn die Kommissionsberathung nicht stattgefunden hätte. In dieser Bezie⸗ hung will ich also durchaus keine Kritik über das üben, was in der Kommission an Meinungen ausgetauscht und negativ zu Stande ge⸗ kommen ist.

Nun stoße ich gleich auf eine mir höchst bedenkliche Aeußerung des Abg. Reichensperger. Er sagt, er müsse aus der Haltung einer der Parteien dieses Hauses entnehmen, daß der Regierung doch wohl eigentlich nicht so sehr viel an der Vorlage liegen kann. Meine Herien, ich glaube, keine Partei dieses Hauses erwartet, daß die

egierung in einer Frage wie diese, ihre Entschließung davon ab⸗ hängig macht, wie die Parteien zu der Vorlage stehen. Die Regierung muß bei diesen Dingen lediglich von dem Be⸗ wußtsein ihrer Pflicht gegen das Land erfüllt sein. Sie bringt Ihnen eine wohldurchdachte Vorlage, die sie bis zum Schlusse vertheidigen wird und von der sie hofft, daß sie wenigstens in ihren Grundprinzipien von dem Hause Annahme finden wird, aber was die einzelne Partei, möge sie nach links oder rechts oder nach der Mitte gerichtet sein, zu der Vorlage sagt, ist für die Regie⸗ War. 98 hohem Werthe, aber für ihre schließliche Entscheidung ohne Einfluß.

Aber, meine Herren, noch bedenklicher ist mir die Insinuation des Abg. Reichensperger: in der Regierung müsse wohl die bekannte Zweiseelentheorie herrschen. Ich, der Kultus⸗Minister, lege gewiß sehr großen Werth auf die Vorlage, dem Herrn Minister⸗Präsiden⸗ ten aber schiene sie vielleicht, weil eine Partei, die ihm notorisch persönlich nahe steht, eine gewisse Kritik an ihr übt, nicht sehr wichtig. Meine Herren, wie kann man so etwas im Ernste be⸗ haupten? Ich möchte doch wirklich bitten, nicht vorauszusetzen, daß in einer Frage wie diese von der fundamentalsten Wichtigkeit für unser ganzes nationales Rechtsgebiet und politisches Leben, einer Frage, wie sie wichtiger vielleicht seit Jahrzehnten nicht debattirt worden ist, innerhalb der Regierung etwas anders herrschen kann, wie eine vollkommene Solidarität bis an das Ende der Debatte und bis zu der nach der Debatte zu treffenden Ent⸗ scheidung. Daxauf können Sie sich ganz bestimmt verlassen, und meine Herren Kollegen, die neben mir sitzen, wissen wie ich, daß wir Alle im Staats⸗Ministerium tief bewegt sind von dem Ernst des Augenblicks, vor dem wir stehen, und von der Nothwendigkeit der Entscheidung über diese Vorlage, welche das Wohl und den inneren Frieden des Landes fördern soll. Nun sagt der Abg. Reichensperger, ja, diese Vorlage ist ein halbes Ding, energische, ganze Umkehr ist nöthig; die Regierung soll sich mit der Ueberzeugung durchdringen, daß sie nur durch eine ganze Umkehr auf dem kirchenpolitischen und kirchengesetzlichen Gebiete gesunde Zustände wieder in das Land zurückführen wird. Wenn der Abg. Reichensperger das sagt, so nehme er mir es nicht übel, daß ich ihm entgegne, dann hat er den Gedanken der Vorlage doch nicht sans erfaßt Von einer Umkehr ist in der YNorlage nicht die Rede. Er hat gesagt, es sei eine Umkehr, und er verlangt völlige Umkehr; der Begriff der Umkehr liegt der Vorlage überhaupt fern. Sie ist der bestgemeinte, wohldurchdachte, wohlüberlegte und ich darf behaupten ausreichend gut formulirte Versuch, dem Lande den langentbehrten inneren Frie⸗ den zu geben und unseren katholischen Mitbürgern die ungestörte und friedliche Ausübung ihres Bekenntnisses sicher zu stellen. Kein anderer Gedanke liegt der Vorlage zu Grunde, und da knüpfe ich noch an ein Wort des Abg Reichensperger an, das mich geschmerzt hat. Wenn man in Zeitungen so etwas liest, daß in dieser Vor⸗ lage ein großes Korruptionsmittel geschaffen sei, läßt man es sich gefallen, aber wenn man in den Räumen dieses Hauses einer Re⸗ gierung gegenüber, der Sie nicht den Vorwurf machen können, daß sie gewissenlos handelt, kein Bedenken trägt, ohne Weiteres eine Vorlage dieses Inhalts so zu charakterisiren, daß die Regierung nichts weiter beabsichtige, als die Nation oder Theile der Nation zu korrumpiren, o weise ich das mit aller Entschiedenheit zurück. Wenn diese Vor⸗ lage zu Stande kommt, dann wird sie in der loyalsten Weise, näm⸗ ich in dem Sinne, der in ihr selbst liegt, ausgeführt werden. Da⸗ ür bürge ich Ihnen mit der Verantwortlichkeit eines ehrlichen Mannes. Mehr können Sie nicht verlangen und ich verlange meiner⸗ eits, ich glaube, ich darf das, daß vom Hause die Vorlage von

iesem Gesichtspunkte aus keiner anderen Kritik unterworfen werde, 1s eine solche durch sachliche Gesichtspunkte geboten ist. Der Abg. Reichensperger sagt ferner und wendet sich dabei an ie linke Seite des Hauses, wir wissen ja sehr wohl, welche mac⸗ chiapelistischen Gedanken der Vorlage zur Grundlage dienen. Die Linke halte es für eine Schwäche der Regierung, daß sie dieser Weise den katholischen Mitbürgern zu Hülfe und ich habe mich in dieser Beziehung nicht dem Hrn. Abg. Reichensperger auseinanderzusetzen. Da aber allerdings auch die Bemerkung gemacht habe, 8 ähnliche Andeutungen aus Ihren Reihen und namentlich Aeußerungen Ihrer Presse in den letzten Tagen laut geworden sind, so will ich doch gleich hier in aller Bescheidenheit sagen: ein preußische Staatsregierung, an deren Spitze der Herr Fürst Reichskanzler steht, für einen politischen Schwächling zu erklaͤren das ist ein Gedanke, der interessant wohl nur durch seine Neuheit ist.

glaube, in dieser Beziehung der Zukunft und dem Urtheil der Nation

mit einer gewissen Ruhe entgegen sehen zu können.

Ich habe dann noch, wenn ich auf Art. 1 eingehen werde, einige Worte des Abg. Reichensperger richtig zu stellen und ich behalte mir das ausdrücklich vor.

Der Hr. Abg. Dr. Gneist hat im Eingang seines Vortrags, ich darf wohl sagen, mir die Worte von den Lippen genommen und ich bin in großer Verlegenheit, wie ich diese Worte in diesem Stadium der Debatte noch ergänzen soll. Wenn er sagt und davon ging er aus die preußische Regierung darf sich selbst das Zeugniß

eben, daß sie den Nothstand, dessen Beseitigung sie in dieser Vor⸗ age bezweckt oder wenigstens die Mittel dazu, nicht verschuldet hat, so unterschreibe ich das selbstverständlich völlig, und, ich glaube, ich habe das mit dem nöthigen Gewicht und Nachdruck schon bei der erften: Berathung dieser Vorlage gebührend in den Vordergrund gestellt.

Es ist richtig, meine Herren, daß, wenn die höchsten Organe der katholischen Kirche sich dazu hätten entschließen können, in der Ge⸗ nesis unseres kirchenpolitischen Konfliktes, die einfache Pflicht zu er⸗ füllen, welche sie deutschen Mittelstaaten gegenüber ganz unbedenklich erfüllen, dann wären wir in diese traurigen Zustände nicht gerathen. Denn sowohl in Bezug auf das Gesetz vom 11. Mai 1873, wie auch namentlich in Bezug auf die thatsãch⸗ liche Entwickelung der Dinge, die sich daran knüpfte in Bezug darauf darf ich sagen, alle diese Dinge würden uns in einem ganz anderen Lichte Adenen, vielleicht gar nicht an die Ober⸗ fläche getreten sein, wenn dieser erste und ursprüngliche Konflikts⸗ punkt uns nicht gleich beim Eingange der ganzen Sache entgegen⸗ getreten wäre. Das wird nun von Seiten des Centrums mit der allergrößten Entschiedenheit verneint. Sie sind bereits von dem Hrn. Abg. Dr. Gneist auf das Beispiel eines deutschen Mittelstaats verwiesen worden. Mit Thatsachen, meine Herren, argumentirt man auf diesem Gebiet am erfolgreichsten, glaube ich, weil sie am sichersten sprechen. In Württemberg herrscht auf Grundlage einer Gesetz⸗ gebung, die in ihren prinzipiellen Baen sich völlig mit unserer Mai⸗ gesetzgeburg deckt; sie enthält allerdings nicht die Straf⸗ bestimmungen, aber die politischen Prinzipien sind genau dieselben. (Widersprucl) Wenn Sie das bestreiten, so könnte ich das im Einzelnen beweisen, es wird sich vielleicht noch bei späteren Diskussionen Gelegenheit dazu bieten, im Augenblick würde mich das zu weit führen. Ich sage also, in Württemberg herrscht seit 18 Jahren durch ein maßvolles Entgegenkommen der kirchlichen Oberen ein befriedigendes Verhältniß auf einem Boden, der, wie ich

wiederhole, im Wesentlichen denjenigen Forderungen entspricht, welche

Was in Württem⸗ . e in Preußen nicht unmöglich sein. Ich komme deshalb mit voller Bestimmtheit auf meinen vorigen Satz zurück, den der Hr. Abg. Dr. Gneist heut auch aus⸗ gesprochen hat: die preußische Staatsregierung ist an der Ent⸗ wickelung des Nothstandes nicht schuld. Aber, meine Herren, zu meiner großen Freude hat der Hr. Abg. Dr. Gneist auch das anerkannt: damit ist die Sache für uns nicht erschöpft. Er sagt selbst, wenngleich die Regierung und der preußische Staat bei dieser Sachlage wohl berechtigt wäre zu sagen: gut, wir werden abwarten, was die Entwickelung der ohne unsere Schuld geschaffenen Zustände mit sich bringt, und die Verantwortung für das weitere Unheil, was etwa entsteht, ablehnen. Der Hr. Abg. Dr. Gneist erkennt, wenn auch nicht die juristische, so doch, wie ich es neulich auszudrücken mir erlaubte, politische und moralische Pflicht für die Regierung an, hier das ihrige zu thun, um den bedrohlichen Zuständen der mangelnden Sachlage, denen wir entgegengehen, und in denen wir uns schon zum Theil befinden, ein Ende zu machen. Er sagt mit vollem Recht: die Re⸗ gierung darf es nicht mit Ansehen, daß, soweit ihre Machtmittel zur Abhülfe reichen, 100 000, —, ich sage Hunderttausende der katholischen Christen der religiösen und sittlichen Verwilderung entgegengehen, und sie hat die Pflicht, das Gerüst auf⸗ zubauen, unter dessen Benutzung bei dem Zustandekommen einer Ver⸗ ständigung, also bei der künftigen Beobachtung der leichterfüllbaren Pflichten, die wir von der Kurie verlangen, wir dem kirchlichen Be⸗ dürfniß wieder zu seiner Befriedigung verhelfen können. Meine Herren, das ist ja gerade der politische Gedanke, auf dem die ganze Vorlage beruht, und ich freue mich um so mehr, daß der Hr. Abg. Dr. Gneist das so unumwunden als richtig anerkennt. Ich möchte daran gern die Hoffnung knüpfen, daß wir auch in den weiteren Be⸗ standtheilen des Gesetzentwurfs uns auf demselben Boden befinden möchten. Er hat mir leider in seinen letzten Worten diese Hoffnung abgeschnitten, indessen ich erblicke schon darin einen Vortheil, daß wenigstens bei diesem Art. 1 mit der Hülfe des Herrn Abgeordneten die Säulen und die Fundamente des Gebäudes errichtet werden kön⸗ nen, auf denen dann die Vorlage vielleicht zu Stande kommt. Meine Herren! Zu dem Art. 1, welcher der Regierung gewisse Dispensationsbefugnisse in die Hand geben soll für diejenigen Per⸗ sonen, die sich zum geistlichen Amte vorbilden: Die Vorlage selbst will ich in diesem Augenblicke gar nicht vertheidigen, sie ist eigent⸗ lich kaum von irgend einer Seite angegriffen worden. Ich werde mich darauf beschränken, einige Worte über die Stellung zu sagen, die ich zu den eingebrachten Amendements einzunehmen habe. as Amendement der Herren vom Centrum ich darf wohl den Abg. Dr. Brüel in diesem Zusammenhange zum Centrum rechnen will hauptsächlich zwei Dinge aus dem Art. 1 herausbringen: den Abs. 3, welcher vorschreibt, daß diejenigen ausländischen Bildungs⸗ anstalten von der Regierung sollen bestimmt werden dürfen, deren Besuch als disqualifizirend für die Ausübung des geistlichen Amtes angesehen werden soll, und zweitens will das Amendement die wissenschaftliche Staatsprüfung nicht etwa einer anderweitigen Orga⸗ hiction überlassen, sondern einfach aufheben. Meine Herren, diese assung: „Das für Bekleidung eines geistlichen Amtes im Gestt⸗ vom 11. Mai 1873 §§. 4 und 8 vorgeschriebene Erforderniß der Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung ist aufgehoben.“

Das ist so geistig der rothe Faden, der überhaupt durch die ganzen Amendements der Herren hindurch geht. Sie wollen nicht mildern, besänftigen, modifiziren, sie wollen aufheben und zwar wollen sie aufheben in einer Weise, daß, wenn diese Amendements angenom⸗ men werden, bei Licht besehen, von unserer kirchenpolitischen Gesetz⸗ gebung nichts mehr übrig bleibt. (Sehr richtig! im Centrum.)

Ja, da erlauben Sie mir mit der Frage zu erwidern auf Ihr „Sehr richtig!“, ob Sie das wirklich bei der gegenwärtigen Situation für den richtigen Weg halten, es der Regierung möglich zu machen, den religiösen Bedürfnissen unserer katholischen Mit⸗ bürger wirklich in der Weise entgegenzukommen, wie sie es beabsich⸗ tigt. Meine Ferben. ich will dabei gleich einschalten, unser Ver⸗ hältniß zum Centrum ist in dieser Frage wirklich für uns nicht das Entscheidende, sondern das Entscheidende für uns ist unsere Ueber⸗ zeugung, daß wir es nicht mit dem Centrum, sondern mit unseren katholischen Landsleuten zu thun haben, denen wir gerne helfen möchten. Der Hr. Abg. Reichensperger hat in der Generaldebatte geäußert: wir fürchten, in der Vorlage liegt ein ganz verhängniß⸗ voller politischer Hintergedanke, man will uns vernichten, wenn man kann. Nun, meine Herren, so gewaltsam sehe ich die Sache nicht an. Kommt die Vorlage zur Annahme und Wirksamkeit, ja dann knüpfe ich allerdings an ihre weitere Ent⸗ wickelung auch einen politischen Wunsch, es ist nicht der Ver ichtung des Centrums, sondern des allmählichen Verduftens. Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich in dieser ernsten Sache vielleicht eines zu Modus mich bedient habe; ich habe damit dem Gedanken Ausdruck geben wollen, den der Hr. Abg. Reichensperger damals selbst andeutete. Er sagte ausdrücklich: schaffen Sie doch den Kulturkampf aus der Welt, dann werden wir verschwinden, denn und das setze ich hinzu eine Partei lebt von dem Element, auf welchem sie sich aufgebaut hat, und wenn dieses Element einmal verschwunden ist, dann zerbröckelt sie, meine Herren, das ist meine politische Hoffnung, die ich als ehrlicher Mann vor Ihnen offen ausspreche, und welche ich an diese Vorlage knüpfe, ob sie sich erfüllen wird, in welchem Maß, wann sie sich erfüllen wird, das sind alles Dinge, die über den Horizont der heutigen Debatte gehen. Also meine Herren Amendemer

8 8* 8 ““

unsere Si e igeebas an an die Kirche stellt. berg möglich ist, das sollt

das

des Abg. Brüel, welches diese beiden wichtigen Be⸗ standtheile aus dem Artikel 1 herausbringt, ist ein solches welches sich so charakterisirt, daß es sich direkt gegen die Vorlage richtet. Deshalb muß ich mich selbstverständlich dagegen erklären. Sodanmn liegt das Amendement des Hrn. von Bandemer und Genossen vor, welches in vier nicht unwesentlichen Punkten von der Re ierungs⸗ vorlage abweicht. Ich will noch gleich einfügen, der Hr. Abg. Dr. Kröcher ist die Motivirung des Amendements mir eigentlich schuldig geblieben. Er fagt, ich bin im Grunde mehr für die Regierungs⸗ vorlage, was ich dankbar acceptire; das Amendement ist mehr ein taktisches, wir hoffen damit das Zustandekommen der Vorlage erleich⸗ tern zu können. Auch das acceptire ich dankbar. Aber ich glaube, das darf mich nicht der Pflicht entheben, auf den, soweit ich ver⸗ stehen kann, in dem Amendement liegenden Gedanken meinerseits mit kurzen Worten einzugehen.

In vier Beziehungen weicht das Amendement von der Regie⸗ rungsvorlage ab. Erstens soll ausdrücklich die Anzeigepflicht darin erwähnt werden. Nur diejenigen Geistlichen sollen dis⸗ pensirt werden können von den gesetzlichen Erfordernissen der Vorbildung, welche nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Mai 1873 von den geistlichen Oberen dem Ober⸗Präsidenten be⸗ nannt sind. Daß ich materiell gegen diesen Zusatz nichts einwenden kann und will, werden Sie nach meiner Ausführung bei der ersten Berathung völlig begreiflich finden. Es ist ja ausdrücklich von mir hervorgehoben worden, daß die Regierung in dieser Vorlage keinen einzigen Artikel vorgeschlagen hat, welcher die Befugniß, von den Vorschriften des Art. 15 und folgende des Gesetzes vom 11. Mai 1873 zu dispensiren, irgendwie in Anspruch nimmt. Also die Regie⸗ rung hat, wenn die Vorlage zu Stande kommt, gar nicht das Recht ich betone das, meine Herren, irgendwie Geistliche von dem Er⸗ fordernisse der Benennung zu dispensiren. Von diesem Gesichts⸗ punkte aus, sollte ich meinen, wäre es nicht erforderlich, diese Klausel in den Art. 1 hineinzubringen. Es ist ja eine allgemeine Erfahrung bei Amendements, die nicht recht in einen Satz hineinpassen, sondern aus einem entlegenen Winkel des Gesetzes hineingezogen werden, daß in Folge dessen eine Fassung gewählt wird, die auch wieder zu Zwei⸗ feln Veranlassung giebt. Wenn gesagt ist: Diejenigen, welche von geistlichen Oberen den Ober⸗Präsidenten in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. Mai 1873 ernannt sein werden, so ist das eigentlich eine etwas elliptische Redeweise, es müßte, wenn der Gedanke ganz in seiner Konsequenz ausgesprochen werden sollte, hinzugefügt werden „und gegen deren Ernennung kein Einspruch erhoben sein wird“, denn die bloße Thatsache der Ernennung ist nicht das Entscheidende, wie ja der Hr. Abg. Gneist vorher ausgeführt hat, sondern es muß kein Einsprnch erhoben sein. Also, wenn die Herren uns ganz sicher stellen wollen gegen jedes Mißverständniß, so würde ich anheim⸗ geben, noch diese Worte hinzuzufügen, wenn sie nicht ganz da auf verzichten wollen, die Klausel hineinzunehmen, was ich für das Beste halte.

Ferner soll die Befugniß der Regierung beschränkt werden auf Amtshandlungen, die sie im Grenzdistrikte vornehmen wollen, und das soll der Minister der geistlichen Angelegenheiten gestatten. In Erwartung dessen, daß das noch näher motivirt werden wird, will ich meinerseits doch bemerken, daß die Regierung darauf einen nicht unerheblichen Werth zu legen hat, die Dispensbefugniß auf diesem Gebijete in einem weiteren Umfang in Anspruch zu neh⸗ men, wie das Amendement von Bandemer und Genossen es uns gestattet. Ich gebe ja zu, die Vornahme von Amts⸗ handlungen durch Ausländer hat auf den ersten Blick etwas Bedenk⸗ liches, und die Möglichkeit, zu dispensiren, wird ja nur deshalb von uns in Anspruch genommen, weil wir annehmen, daß ein anerkanntes Bedürfniß dafür vorhanden ist. Dieser Punkt ist zwar nicht funda⸗ mental, aber ich sollte meinen, Gründe dafür müßten doch auch erst beigebracht werden, ehe die Regierung sich entschließen kann, von ihrem wohlerwogenen, weitergehenden Vorschlag Abstand zu nehmen.

Nun komme ich aber zu dem wesentlichsten Theil des Amendements von Bandemer und Genossen, nämlich zu dem Theil, welcher nicht darin steht. Das ist nämlich der Fortfall der Nr. 3 des Artikel 1. Wenn der Staat das Recht und die Pflicht hat, positiv dafür zu sorgen, daß diejenigen Religionsdiener, welche innerhalb seines Ge⸗ bietes fuagiren, sich mit den nöthigen Wissenschaften und auch mit der richtigen nationalen Gesinnung ausrüsten, dann, meine Herren, glaube ich, wird man nicht umhin können, anzuerkennen, daß dieses Gebiet auch seine negative Seite hat; ebenso wie der Staat etwas Positives in Bezug auf die Ausbildung fordert, muß er das Recht für sich in Anspruch nehmen, gewisse Einflüsse fern zu halten von den jungen Klerikern, denen er gestatten will, im Auftrage der Kirche das Wohl der Gläubigen wahrzunehmen. Und nun, meine Herren, ist es notorisch, und es ist ganz vergebens, sich dagegen zu sträuben, daß es im Auslande geistliche Bildungs⸗ anstalten giebt, welche ich will garnicht einmal davon sprechen, ob im streng kurialistischen, oder gar jesuitischen Bildungsgange sich bewegen, sondern welche einen entschieden antideutschen Sinn in ihren Zöglingen pflegen, und wenn nun die Uebergangsperiode, der wir ja jetzt auf diesem Gebiete entgegengehen, die Zahl der jungen Leute, welche, durch die Macht der Umstände getrieben, ins Ausland ge⸗ gangen sind und da ihre Studien gemacht haben, naturgemäß viel größer sein wird, als in normalen Verhältnissen, so tritt für den Staat allerdings das Bedürfniß hervor, eine Klausel in das Gesetz zu bringen, die früher nicht in dem Maße nothwendig war und des⸗ halb bei der Redaktion der Maigesetzgebung einfach ignorirt werden konnte und durfte. Das ist der einfache Gedanke, der dieser wie ich anerkenne vorhandenen Erweiterung der Maigesetzgebung zu Grunde liegt. Etwas so überaus verzweiflungsvolles, wie es namentlich ir der Kommission behauptet worden ist —, heute haben wir es noch nicht gehört von den Herren im Centrum, man ist sogar so weit ge⸗ angen, es für ein Attentat gegen die Freizügigkeit zu erklären, ag⸗ im Centrum: Das ist nicht gesagt worden!) oder etwas ähnliches (Ruf im Centrum: Nein, auch nichts ähnliches! Reine Uebertreibung!) als wenn man es etwas Intolerables, als ein Attentat gegen die Freiheit ansehe. Meine Herren, die Freiheit, sich zu bilden, hat Jeder, wo und wie er will, aber die Freiheit, sich zu bilden für einen bestimmten Staatszweck, hat nicht Jeder, sondern der Staat hat mit darüber zu entscheiden, wie weit er im Stande ist, diese Freiheit anzuerkennen. Ich glaube, es ist kein Unterschied zwischen meiner Anschauung und derjenigen, die Herr von Schorlemer⸗ Alst mir durch seinen Zuruf kundgab, ich nehme das Wort „Frei⸗ zügigkeit“ zurück, ich habe es so im Gedächtniß gehabt, ich glaube, es kommt faktisch auf dasselbe heraus.

Also ich sage, dieser Absatz 3, der bisher kein dringendes Bedürfniß war, ist es geworden für die Uebergangsperiode, weil die Zahl der im Auslande gebildeten jungen Geistlichen, mit

denen wir uns in nächster Zeit zu beschäftigen haben werden, viel

rößer ist als die Zahl derjenigen, die früher auf ausländischen An⸗

ftalken studirt haben. Und es kann ja Jemand alle positiven Er⸗ fordernisse der geistlichen Vorbildung, Gymnasien triennium acade- micum, Staatsexamen absolvirt haben und doch an einer solchen Anstalt mit einem solchen Geiste sich erfüllt haben, der für eine er⸗ sprießliche Strebsamkeit im Inlande sehr bedenklich ist, und derhalb nimmt die Regierung das Recht in Anspruch, diese Klausel in das Brse arfthneben .

Meine Herren, ich will hier vorläufig abschließen, ich werde viel⸗ leicht noch von anderer Seite provozirt werden, das Wort zu neh⸗ men und will Sie nur bitten: nehmen Sie den Artikel 1 an, und errichten Sie damit wenigstens das Fundament für die Möglichkeit des Zustandekommens einer guten und brauchbaren Vorlage.

Der Abg. Strosser erklärte sich für Artikel 1 der Vor⸗ lage. Er hätte es lieber gesehen, wenn statt der Vorlage über die diskretionäre Gewalt eine solche über die Abänderung der Maigesetze selbst an das Haus gekommen wäre. Die Ver⸗ Fastrase wären dann viel einfacher und klarer gewesen, doch

ei der jetzigen Lage der Dinge nach einem achtjährigen Kampfe, und nach der Stellung der maßgebenden Personen z demselben, verkenne er die Schwierigkeiten nicht, welche

1“

sich der Wahl des besseren Weges entgegenstellten. Weil aber auch diese Vorlage ein Schritt zum Frieden sei, eine Abschlagszahlung auf die Bestrebungen seiner Partei, würden er und seine politischen Freunde mit Freuden für dieselbe stimmen, denn sie beseitige viel Unheil, das der Kulturkampf in der katholischen Kirche angerichtet habe. Er habe zu der Person des jetzigen Kultus⸗Ministers das Vertrauen, daß derselbe das Gesetz loyal nach seinem Wortlaute ausführen werde, und deshalb schwänden manche seiner Bedenken, die er sonst gegen die Vorlage hätte. Es sei allerdings in der preußischen Gesetzgebung noch nicht dagewesen, daß man es dem Ermessen der Regierung überlasse, ob sie eine Reihe von Gesetzen an⸗ wenden wolle oder nicht und ein solches Verfahren sei anz verschieden von dem österreichischen System, welches das erfahren in kirchenpolitischen Dingen ohne den Erlaß von Gesetzen überhaupt dem Ermessen der Verwaltungsbehörden von vornherein überlasse aber aus den Irrgängen der Mai⸗ gesetzgebung komme man durch die Gesetzgebung allein nicht heraus, sondern in vielen Punkten sei dazu die Mitwirkun der römischen Kurie nothwendig, und um ein Einverständni mit dieser zu erzielen, sei es nothwendig, der Regierung für eine bestimmte Periode die diskretionäre Gewalt einzuräumen. Das könne man aber um so leichter, als die zur Ausübung derselben berufenen Personen enau bekannt seien. Er könne nicht, wie der bg. Gneist die Regierung von aller Schuld für das Entbren⸗ nen des Kulturkampfes freisprechen, weil auch hier für ihn die Personenfrage allein maßgebend sei. Hätte man in den Jahren 1871 bis 1873 den Kultus⸗Minister von Puttkamer gehabt, so wäre die Maigesetzgebung gar nicht gekommen oder doch wenigstens in anderer Weise, dagegen hätten noch die letzten beiden Reden des Abg. Falk gezeigt, von welchem Kultur⸗ kampffeuer derselbe beseeln sei. Der Abg. Gneist wasche heute mit einer Ungenirtheit ohne Gleichen seine Hände in Unschuld, und doch habe seine Partei bei der Veranlassung des Kultur⸗ kampfes eine große Rolle gespielt. Das Referat des Abg. Gneist über die Klostersturmfrage habe eines der ersten Mo⸗ mente des Kulturkampfes gebildet. Die Erörterung der Schuld⸗ 8 habe aber jetzt gar keinen Werth, er freue sich, daß die egierung zur Beseitigung der schweren Folgen dieses Kampfes Vorschläge mache und trete ihr darin mit Freuden bei. Der Abg. Gneist habe sich am 29. Mai über die Eile der Regierung gewundert, zum Frieden zu kommen dazu sei es hohe Zeit gewesen der Abg. Gneist hätte sich mit mehr Recht über die Schnelligkeit wundern sollen, mit welcher seine Partei da⸗ mals durch Schlußanträge die Gegner mundtodt gemacht habe, um die Kulturkampfgesetze nur möglichst schleunig zu Stande zu bringen. Mit rasender Eile seien die Gesetze vom 11., 12. und 13. Mai auf einander gefolgt sie seien wunderbar erade auf Pankratius, Servatius und Mamertus gefallen ie hätten viele Blüthen auf dem Gebiete der Kirche zerstört und man könne Gott danken, daß die Regierung jetzt im Juni ein Gesetz mache, wo alle Blüthen fröhlich aufsprängen. In den Maigesetzen greife auch der Staat in mancher Hinsicht auf das Gebiet der Kirche über, sonst hätte man sich auch kirchlicherseits manches gefallen lassen und der Kulturkampf wäre nicht entbrannt, aber diese Gesetzgebung in ihrer Ge⸗ sammtheit habe die katholische Kirche nicht acceptiren können. Sie hätte gegen dieselbe nach dem Landrecht das Recht des passiven Widerstandes, welches der Abg. Gneist vollständig ignorire. Sie habe die Folgen dieses Widerstandes in opfer⸗ muthiger Weise getragen. Er könne den Satz nicht zugeben, daß der Staat berechtigt sei, auch auf rein kirchlichem Gebiete in voller Autonomie vorzugehen, selbst nicht, wenn das nach den Grundsätzen der Billigkeit und Gerech⸗ tigkeit geschehe. Das sei eine Falksche Theorie. Die Kirche habe aber auch dem Staate gegenüber ein in acht⸗ zehn Jahrhunderten in heißen Kämpfen errungenes historisches Recht und wie man die unveräußerlichen Rechte des Staates vertheidigen müsse, so müsse dasselbe in Bezug auf die Kirche geschehen. Er habe nie solche Phantasien über die Kirche vor⸗ bringen hören, wie in der ersten Lesung von dem Abg. Vir⸗ chow. Derselbe habe kein Verständniß für die historische Ent⸗ wickelung der Kirche, sie sei demselben ein veralteter Bau, zum Abbruch bestimmt, den derselbe in seine einzelnen Atome auflösen wolle, um dann daraus Gemeinden zu bilden. Wie bei der Vielköpfigkeit der Meinungen diese Gemeindebildung erfolgen solle, habe der Abg. Virchow bisher nicht gesagt. Derselbe sei eine weltberühmte Autorität auf dem Gebiete der Medizin und der Naturforschung, über die Kirche habe derselbe aber ganz wunderbare Ideen, da leide derselbe an Farben⸗ blindheit; was für seine (des Redners) Partei farbenprächtig er⸗ scheine, das sehe derselbe nur grau. Die politischen Gesinnungs⸗ genossen des Abg. Virchow in Genf exerzirten bereits seine Ideen, diese armseligen Epigonen einer großen Vergangenheit nennten es bereits eine Schmach, wenn man Genf, als die Stadt Kal⸗ vins bezeichne. Der Abg. Dr. Virchow habe sich auch merk⸗ würdig widersprochen, wenn derselbe in dem klaren, ener⸗ ischen Stil der veröffentlichten Depeschen die Feder des Füͤrsten Bismarck erkannt habe, dagegen die unter dessen Auspizien unzweifelhaft ausgearbeitete Vorlage als ein schwäch⸗ liches Machwerk bezeichnet habe. Der Abg. von Bennigsen habe in der ersten Lesung die Rückkehr der abgesetzten Bischöfe als eine schwere des Staates bezeichnet. In seiner Heimath, der Diözese Münster, würde man ein solches Resultat dagegen mit der größten Freude begrüßen. Die evangelische Kirche erhoffe von der Beendigung des Kulturkampfes die Anerkennung ihres Rechts an der Schulaufsicht, die Beseitigung des Civilstandsgesetzes, die Emanzipation der Kirche von den Meinungen der wechselnden Kultus⸗Minister und die Aufhebung des kirchlichen Gerichts⸗ hofes oder wenigstens die Uebertragung seiner staats⸗ rechtlichen Befugnisse auf das Staats⸗Ministerium. Die heutige Rede des Abg. Dr. Gneist sei voll von So⸗ phismen. Um die formale Anzeigepflicht wäre kein Kampf entbrannt, aber mit den dehnbaren Bestimmungen der 85 15 und 16 des betreffenden Gesetzes, mit dem Minister Falk an der Spitze und den ihm genehmen Beamten im Lande hätte die katholische Kirche mit der Acceptirung dieser Pflicht den größten Theil ihrer Selbständigkeit aufgegeben. Der Wort⸗ laut der betreffenden Gesetzgebung anderer Länder sei auch viel milder und die Gesetzgebung selbst sei im Einverständniß mit der Kurie zu Stande gekommen. Hätte die preußische Re⸗ jerung seiner Zeit denselben Weg eingeschlagen, so hätte man einen Kulturkampf gehabt. Der Abg. Gneist sage, die Katho⸗ liken respektirten die preußischen Gesetze erst, wenn sie von Rom dazu autorisirt würden. Das gelte nur von Gesetzen, die sich auf ihre Kirche bezögen, nicht von solchen, die rein weltliche Dinge beträfen. Der Zweck des Amendements von Bandemer zu Artikel 1 sei, die orlage auch anderen Theilen

gewohnt, von Rom aus hr unweigerlich Folge zu leisten, das höchste Erstaunen, daß seine ndiger Kritik der Vorla ge er den Vorzug habe, dieser icht anders, als daß sie stet

Vorlagen

perger und seine Freunde seien

die Direktive zu empfangen und i es setze das Centrum deshalb in Partei es unternehme, mit selbstä über zu treten. So lan anzugehören, wisse er n allen Beziehungen allen ständig und unabhängig aufgetrete reunde, die die Ehre gehabt ommen, seien lediglich den alten Tra efolgt, indem sie es als völlig selbstverstän

orlage gegenüber so zu handeln, wie wendigkeit und Partei befinde si hinsichtlich des wi Erfüllung der A sächlichen Unterw conditio sine qua non, den Konservativen überei theil der bis mit Ausn und er ho punkte stehen werde. unbedingt gestattete Zul die Grenzdistrikte einges Konservativen den Wüns Das Amendement Brü Nummer 3 der Vorlage Korrelat zur Nr. 1, und die Konservativ sie sich gegen Nr. 3 erklärten, herbeiführen würde. Er sollte es angethan, der Regierung zu vertrau seine Partei, um die Annahme der Num es für nothwendig befunden habe, eine kleine Aenderung zuzufügen, als Bandemer anpasse und zu demselbe jenem Antrage die Nummer Er bitte daher, den Fassung anzunehmen.

Vom Abg. Stengel wurde no Amendement von Bandem hinzuzufügen.

Die Diskussion über längeren Geschäftsordnu Antrag Brüelzunächst abg von Cuny

des Hauses annehmbar zu machen. g ausländischer Geistlicher i e Regierung auch Im einzelnen Falle ndigenats helfen. immten Termine die dargebotene m jetzigen schweren Nothstand, so⸗ ube, zu ergreifen; diese m definitiven Frieden. ner Schritte ein Gan Tage dahin. Dem ungen darüber brauche eine Regie⸗ smann auch nicht fünf Minuten Aufmerk⸗

sich gegen Art. 1 der Vor⸗ Gneist habe führungen wiederholt, nach denen man bisher gegen die Kirche n erfreulicher Ueberein⸗ Prinzipien des Abg. Strosser; doch meine er thwendige Friede mit der An Diese biete der katholischen K orn anzufangen, und erst wenn sie die im Haltung gänzlich aufgebe, würde sonst noch nicht. om protestantischen Standpunkt; die katho⸗ des Centrums seien daher für seine An⸗ wortlich, wie der Kultus⸗Minister meine. ch in der Kommission bewiesen, es Centrums sei, r sehe er auch au das bisher in den Verhand obwohl auch hier eine Ab⸗ nicht wie den Antichrist an; und die Erfahrung daß in der katholischen Kirche n. christliches Leben reiche Früchte eingedenk des

Die Nothwendigkeit der m Innern des Landes ssion nicht be⸗ könne die Regierung sich Er bitte das

in der Kommi sonders betont. ja durch Verleihrn Centrum, bis zu einem be Hand der Regierung bei de weit sein Gewissen es erla ein Uebergangsstadium zu Redressiren zu weit getha sei, dann wolle er alle Presse und in Versamml rung und ein Staat samkeit zu schenken. Der Abg. Dr. Bruel erklärte ürwortete seinen Antrag. Der Abg. üheren Aus müsse, wie milde der Staat r (Redner) befinde sich i

ge gegen⸗

s und in gegenüber vollkommen selbst⸗ n sei, und seine politischen in die Kommission zu itionen seiner Partei dlich erachteten, dieser es die sachliche Noth⸗ es erfordere. egierung in Ueberein talsten Punktes, der und der mindestens that⸗ dies sei die er auch mit Das sei der große Vor⸗ Parteien inig seien, Regierung unbeirrt auf diesem

Er habe ferner gewünscht, daß die er Geistlichen auf chränkt werde; auch hier hätten die i Rechnung getragen. gehe dagegen gar zu weit. betrachte er al

orlage sei Wenn das nach Canossa eschrei in der

weckmäßigkei stigsten und fundamen

nzeigepflicht erfung unter

lage und bef nur seine fri sich wundern verfahren sei. E g mit den daß der no age da sei.

Möglichkeit von v Kulturkampf einge man in Preußen den Fried spreche durchaus v lischen Mitglieder träge nicht verant Er habe wohl au Mundstück d Als Evangelische gelischen Kirche, zur Sprach

er die Gesetze; und hier stimme

herigen Berathun me des Centrums über diese Konditio e e, daß die

nahme dieser irche nur die nommene assung ausländis en haben, chen seiner Parte

s ein nothwendiges en vergäßen, wenn daß Nr. 1 positive Milderungen in einem solchen Falle sei Er bemerke nur, daß mer 3 zu ermöglichen, seinem Antrage insofern er sich dem Antrage von n den Unterantrag stelle, 3 der Regierungsvorlage beizu⸗ Antrag von Bandemer in dieser

daß er nicht sondern selbständig denke. f das Interesse der evan⸗ ungen nicht sche gekommen sei, dringend nöthig sei. gelische den Papst als Studium der Geschi - er überzeugt,

ein christlicher Geist und ei en die Protestanten nacheifern, Früchten sollt ihr sie erkennen.“ In den abe man nun in Preußen die kat g zu bringen gestrebt; das

Diese Stellung gezieme der großer protestantischer Staats⸗ t den großen sittlichen Hülfs⸗ nicht handeln, wie mit ver⸗ wie sie sei, ohne Anspruch, sie sich ;, aber auch ohne ihr Theil zu feilschen. er gehofft, würde die Vorlage

andere Evan

Spruches: letzten Jahrzehnten h Kirche unter Poliz Grund der Feindschaft ge⸗ katholischen Kirche nicht. Ein mann sage, der Staat dürfe mi mitteln, die ihm die Kirche biete Hülfstruppen; man müsse zu unterwerfen, aber auch ohne den fen, ohne ihr Alles zu überliefern naufhörlich über

diesem Standpunkt aus, hätte die Maigesetze revidiren. die Worte des Ministers

politisch⸗moralischen orddeutsch. onzessionen, die der katholi staatlichen Autorität gemacht Rücksicht auf die vom Papst Aber alle diese schönen Wort wie der Minister heute gesa alten Standpunkt beharren greifenden Revi auch der lle sich auf den Standpunkt der ie sich nur auf das erstreckten, w Vermögensverwaltung, Funktionen ganz zwang nicht stattfinden könne.

Oesterreich nur das überlassen, eigentliche

e noch eventuell beantragt, dem er die Nr. 3 der Regierungsvorlage

§. 1 wurde darauf geschlossen. Nach einer sdebatte wurde in der Abstimmung der nt. Darauf wurden die Unteranträge ge von Bandemer (letzterer en) abgelehnt; vom 1 betreffende

und Stengel zum Antra mit 205 gegen 182 Stimm Stengel wurde der die Nr. Nr. 2 der Regierungsvorlag gemäß gestrichen, dagegen w neten beantragte Wiederauf diesen eventuellen Abstim über den Antrag von

Antrag Stengel veränd die nunmehr beide identisch wurde darauf abgelehnt; eb Regierungsvorlage

sie nehmen, angenommen; e wurde dem Antrage Stengel urde die von demselben Abgeord⸗ nahme der Nr. 3 abgelehnt. Nach mungen wurde nunmehr definitiv Bandemer und über die durch den gsvorlage abgestimmt, waren; der Antrag von enso wurde der amendirte §. 1 der mit 206 gegen 180 Stimmen ab worauf sich das Haus um 51 ½¼ Uhr vertagte.

zu unterwer mit ihr u

in der ersten Berathung von der Verantwortlichkeit zu deuten. mit Recht schen Kirche ohne Schädigung der werden könnten, müsse man ohne gemachten Konzessionen gewähren. e seien unausführbar, wenn man, gt habe, im Wesentlichen auf dem Es bedürfe einer durch⸗ chengesetzgebung, nament⸗ Standesgesetzgebung. österreichischen Gesebe stellen, as Sache des Staates sei, die aber die Ausübung der geistlichen so daß ein Gewissens⸗ Der Verwaltung sei in zur Ausführung betreffenden Aber auch jenes Recht könne die Staats⸗ bst schaffen, sie könne es nur fixiren. Ein der römischen Kurie sei vor dem Erlaß nicht nöthig, im Gegentheil sei es besser, ch auf Grund der vollendeten Thatsachen zelheiten mit dem Papst und den Bischöfen könne die Kurie auch von der Regierung verlangen, die ihr nicht gewährt werden nung, daß es sich hier nur um temporäre be der Minister heute Definitivum sei, was Nur die sehr ge⸗ mehr theoretisch als praktisch wich⸗ sei nur die Beibehaltung der r. 3 des Art. 1 sei sogar eine Die den Motiven

erte Regierun

Statistische Nachrichten.

Ueber die Ergebnisse der bei der Telegraphenverwaltung bestehenden g Wohlthätigkeitsanstalten für das Etatsjahr 1 enthält das „Amtsblatt des Reichs⸗Postamts“

sion der ganzen Kir

ützigen und 879—80 bezw. das Kalenderjahr 1879 folgende Mittheilungen: Die Kaiser⸗Wilhelm⸗Stiftung für Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltu jahr 1879 80 99 957 Einnahmen (77 455 schenken, 20 370 76 aus Zinsen) und 99 199 „2480 Stnudienstipendien, zum Ankauf zinstragender Papiere.) An 66 ₰. Das Vermögen betrug Ende 85 000 mehr als Ende März 1879. bzw. Unterstützungskasse ögen von 923 446 und 128 400 für 16 gestiftete Freistellen in 3 Waisenanstal⸗ 534 4907 (darunter auf 508 086 Bei n: 91 Vorsteher von

unberührt lasse, die Angehörigen der ng hatte im Etats⸗ Staatsrecht stimmungen diene.

gesetzgebung nicht sel Einverständniß mit dieser Gesetzesrevision daß die Regierung si nachher über die Ein verständige; dann

nicht Konzessionen

Die Mein und Uebergangsbesti widerlegt. Wenn aber die Vorlage ein habe sie denn für dauernde ringe des Art. 10 und die tige des Art. 3. Alles An alten Bestimmungen und die N Verschärfung derselben. Depeschen des Centrums

(2400 Reisestipendien 16 786 Unterstützungen, 77 215 Bestand verblieben 757 März 1880 492 900 ℳ, Post⸗Armen⸗ Ende März 1880 ein Verm Sicherheitsdokumente Die Einnahmen beliefen sich auf 200 000 aus der Postkasse), die Ausgaben den Unterstützungen sind berücksichtigt worde 2924 Unterbeamte, 154 Unterbeamte im Vert verhältniß, 1 Posthalter, 1523 Postillone, stehern von Postämtern III., 5336 Wittwen ꝛc. von Unterbeamte 169 Wittwen ꝛc. von Unterbeamten im Vertragsverhältniß, 13 Witt⸗ wen ꝛc. von Posthaltern, 843 Wittwen ꝛc. von men 11 513 Personen.

Auf Grund der älteren von der Verträge waren Ende März 1880 22 von Unterbeamten der 2 513 400 als am 1. April 598 400 zur Zah waren Ende März 1880 489 in Kraft, 362 Versicherungen un Im Ganzen hat die Post 7175 noch bestehende Versicherunge

Aus der Postkasse sind zu den Kleiderkosten für Unter zahlt worden: für 4417 Briefträger 132 241 ℳ, chaffner 177 325 ℳ, für 1612 Postpacketträger 48 183 Stadtpostboten 20 850 ℳ, für 323 101 ℳ, zusammen 701 700 Außerordentliche Unterstützungen sind 5894 Beamten, 16 Unterbeamten und 2387 Hinterbliebenen von Beamten und Unterbeamten bewilligt worden.

Im Ganzen sind im Etatsjahr 1878 79 aus der Kaiser Wilhelm⸗Stiftung, der Armenkasse und außerordentlich 33 288 Per⸗ sonen unterstützt worden. 8 1 3

Die Spar⸗ und Vorschußvereine für Beamte der; ost⸗ und Telegraphenverwaltung zählten im Jahre 1879 (von 56 721 Beamten) 34 402 18, 1 715 853,87 (+ 270 729,37 ℳ) Beiträge zahlten und 8 sich inkl. Zinsen und Gewinnantheil auf 5 566 847,61 (+ 1 016 222,66 ℳ) belief. Das Vereinsvermögen betrug im Ganzen 5 692 327,80 (+ 1 067 385,64 ℳ). An Vorschüssen wurden 18 700 († 1022) im Betrage von 3 039 239,45 ℳ% (+ 282 488,37 ℳ) be⸗ Reservefonds betrugen Ende (+ 20 043,04 ℳ) An Zinsen wurden den Mitgliedern 3 geschrieben, außerdem wurden ihnen bis

mmungen handle, Postämtern III.,

91 459 Wittwen ꝛc. von Vo Milderungen?

Postillonen, zusam⸗

Postverwaltung abgeschlossenen 85 Lebensversi Post⸗ und Telegraphenverwaltung übe Kraft, 155 Versicherungen und 178 800 mehr

1879, 244 Versicherungen sind bereits mit gt. Auf Grund der neueren Verträge Versicherungen über 15 501 021 234 480 mehr als das Jahr verwaltung bis Ende März 1880 n vermittelt.

beigedruckten

erungen hrung weltlicher Vortheile gegenüber dem Egoismus, Idealen gegenüberstehe, der Begeisterung ristlicher Gesin⸗ innung sei der derselbe könne nur enden, wenn n Idealismus zu würdigen wisse. Er er ganzen Vorlage, wie sie jetzt sei, aus r noch aus staatlichen Rück in, daß statt des regelrecht der Guerillakrieg an die Reihe komme, der i bittertste aller Kriege. lich wolle, bleibe dabei nichts. Verbesserungen annehmbar werd der Verhandlungen sehen. er darin einverstanden werden müsse, aber es Kulturexamens, das auch unnütze Mühe und Kosten ma mit Ernst sei, so müsse sie se sie aber nur die Vollmacht d werde Niemand die katholis stimmung verantwortlich ma werde bei der Regierung bleiben.

Der Abg. Schmidt (Sagan) bemerkte, nach den erschöpfenden Darlegungen die Klarstellung des Standpunktes nur einen Angriff des Ab

mit der Gewä kaufen wolle. Das dürfe man aber nicht wenn man

lung gelan für den christlichen 2

Glauben und wahrhaft nung. Aus Unterschätzung dieser idealen Ge Kulturkampf hervorgegangen; der Reichskanzler die sei für Verwerfun kirchlichen und me

sichten; ihr Er⸗ folg werde nur se

en Krieges jetzt lloyalste und er⸗ was die Regierung eigent⸗ Inwiefern die Vorlage durch e, werde man am Schlusse

Mit dem Abg. von Bandemer sei daß die Nr. 3 des Art. 1 beseitigt edürfe der gänzlichen Abschaffung des n evangelischen Geistlichen nur che. Wenn es der Regierung da⸗ inen Vorschlag annehmen; wenn azu erhalte und es nicht thue, so chen Abgeordneten für ihre Ab⸗ sondern die Verantwortung

er beschränke sich

der sechs Vorredner auf seiner politischen Freunde g. Reichensperger auf Reichensperger sei der An⸗ daß durch die Freiheit, anders zu denken, wie orwurf der Reichsfeindlichkeit sehe darin nur einen Beweis, wie leicht und gern der Mensch von sich auf Andere schließe. Der Abg.

5918 Posts 10 786 Landbriefträger

Von dem,

Mitglieder 1878 + 4001),

1879 84 494,78 4 % Gewinnantheil gewährt.

und weise eine Fraktion zurück. Der Abg. cht gewesen, die Regierung, man sich dem V