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Neichskanzlers
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trum für weitergehende Konzessionen Die Konservativen
auch leider rechts gesessen, und noch geblieben. Dieses Stück werde aber verschwinden, wenn
kampfes eintrete.
macht, wenn der Reichskanzler es nicht „Nein! Nein!“) Dieser Zwiespalt der erklären, in den auswärtigen Angelegenheiten,
Aenderung der bestehenden Gesetzgebung nicht vorhanden. Der vom Vorredner beantragte Art. 3A. sei eigentlich eine Kon⸗ sequenz des recursus ab abusu, und hätte konsequent zu Art. 2 beantragt werden müssen. Das Haus habe aber durch seine Abstimmung zu Art. 2 dokumentirt, daß es den gegenwärtigen Moment nicht für geeignet halte, in dieser Beziehung die be⸗ stehende Gesetzgebung abzuändern. Bis dieser Moment ge⸗ kommen sein werde, bitte er auch den Antrag Brüel ab⸗ zulehnen. Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, die Stellung seiner Partei zu diesem Paragraphen sei so klar, daß sie klarer gar nicht mehr gedacht werden könne; er beziehe sich in dieser Beziehung auf den stenographischen Bericht über die Verhandlungen bei §. 24 des Gesetzes vom 24. Mai 1873 und brauche demselben nichts hinzuzufügen. Vergangenheit und Zukunft seien hierbei nicht zu trennen, dieser Artikel stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit Art. 4. Die Mai⸗ gesetze bestimmten als rechtliche Folge der Erkenntnisse des kirchlichen Gerichtshofes die rechtliche Unfähigkeit zur Ausübung des kirchlichen Amtes, den Verlust des Amtseinkommens und die Erledigung des Amtes. Die Regierung habe aber zugegeben, da die Besetzung der kirch⸗ lichen Aemter grundsätzlich der Kirchenverwaltung gebühre, daß folgeweise auch die Entziehung resp. völlige Entlassung von Kirchendienern nicht in die staatliche Zuständigkeit falle. In dieser Beziehung sei die Maigesetzgebung zu weit gegangen. Wenn man aber diesen Irrthum der Gesetzgebung anerkenne, warum beseitige man dann auch nicht die Folgen der früheren Erkenntnisse, insoweit sie aus diesem Irrthum entstanden seien? Dieser konsequente sichere Weg hätte der Regierung und dem Hause viele Klippen bei Art. 4 erspart. Die schwierige Frage einer Amnestie sei von politischen Versammlungen nicht gut zu entschei⸗ den; das sehe man an den Nachbarn Deutschlands jenseits der Vogesen. Es müsse aber ein Weg aus diesen Klippen gefunden wer⸗ den. Die Regierungsvorlage biete mit ihren Mängeln einen solchen Mittelweg. Sie sei ja nur provisorisch; ein organisches Ge⸗ setz sei augenblicklich nicht moͤglich, und das Centrum sollte sich doch sagen, daß Alles, was die Konservativen demselben jetzt nicht bewilligen könnten, aussichtslos sei. Das Centrum verkenne auch die unter den Liberalen herrschende Friedens⸗ liebe, auch diese würden ihm für die Zwischenzeit bis zur organischen Revision wesentliche Konzessionen machen. Hier werde man sicher sagen müssen: beneficia obtruduntur, der Minister Puttkamer werde die Schärfen der Maigesetzgebung auch wider den Willen des Centrums beseitigen. Es sei deshalb Unrecht, daß das Centrum kein Vertrauen zu diesem Minister habe. Es fürchte für den mög⸗ lichen Abgang des Ministers Puttkamer. Es vergesse aber dabei, daß es noch eine konservative Partei im Lande und im Parlament gebe, welche auf die Erfüllung ihrer beim Erlaß des Gesetzes für dessen Ausführung ausgesprochenen Inten⸗ tionen bestehen würde. Wenn das Centrum diese konservative Kraft bezweifle, dann sei gar kein Interesse zu einer Bundes⸗ enossenschaft mit demselben vorhanden. Obwohl die Vor⸗ schlage der Regierung an mancherlei Mängel litten, so könne Willen der Regierung zwei⸗
man doch nicht an dem redlichen zu kommen, sonst hätte sie
feln, zu einem endlichen Frieden nicht diese wichtige Vorlage gemacht. Er und seine politischen Freunde würden deshalb den Art. 3 der Vorlage annehmen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er acceptire gern das Anerkenntniß des Vorredners, daß die Maigesetzgebung zu weit gegangen sei, indem sie den Erkenntnissen des kirchlichen Gerichtchoses auch eine kassatorische Wirkung in Bezug auf den rein kirchlichen Theil der Entscheidung einer Kirchen⸗ gebe. Er hätte aber gewünscht, daß man die daraus folgenden Konsequenzen, wie der Abg. Brüel es gethan, ge⸗ zogen hätte. Der Vorredner habe darauf hingewiesen, daß die Konservativen sich in der Kommission bemüht hätten, den rich⸗ tigen Gedanken, den der Vorredner in Bezug auf die Grenzen der kassatorischen Wirkung der staatlchen Erkenntnisse auf kirch⸗ liche Entscheidungen dargelegt habe, auch in Bezug auf die bereits früher erlassenen staatlichen Erkenntnisse zur Geltung zu brin⸗ gen. Aber der Abg. von Rauchhaupt werde zugeben müssen, daß ein solches Vorgehen auf dem Gebiete der Legislation ein außerordentliches sei. Materiell habe der Vorredner nichts gegen die Anträge Brüel vorgebracht, derselbe habe dem Cen⸗ trum nur Resignation gegenüber der jetzigen Vorlage empfohlen. Man könne bei diesem Artikel nicht sagen, daß eine spätere organische Gestaltung vorbehalten sei. Hier werde selbst or⸗ ganisch geändert und der Artikel müsse deshalb möglichst richtig konstruirt werden. Es sei ihm auch unklar, weshalb diese Vorlage in ihrem ganzen Umfange sakrosankt sein solle. Der Abg. von Kröcher habe in der ehrlichen Sprache eines guten braven pommerschen Herzens den Stand⸗ punkt der Konservativen, wenn auch nicht offiziell, so doch nichti bezeichnet, die Konservativen würden nur so weit gehen, wie die Königliche Regierung. Er verstehe diese Stellung vollkommen. Die Konservativen könnten die Wünsche ihres Herzens jetzt nicht vollkommen ausführen. (Widerspruch rechts.) Er nagele diese Erklärung des Abg. von Kröcher fest, um der Regierung bei künftigen Verhandlungen mit der Kurie den Einwand abzuschneiden, sie hätte eine organische Revision der Maigesetze beim jetzigen Landtage nicht durch⸗ setzen können. Hätte sie den ernstlichen Willen dazu gehabt und hätte sie sich darüber mit dem Papst oder mit dem Centrum geeinigt, dann hätte sie mit den Konservativen und dem Cen⸗ die Majorität gehabt. wollten ernstlich dem Kulturkampf ein Ende
machen. Diese Thatsache werde auf vielen anderen Gebieten
nnutzbringend sein. Im kirchenpolitischen Kampfe habe das Cen⸗
trum stets auf der Anklagebank gesessen, links hätten die An⸗ kläger und Richter duce ministro Falk gesessen, sie hätten aber ein Stuͤck davon sei auch dort
einst der Reichskanzler ernstlich für die Beseitigung des Kultur⸗
Denn das müsse er 1 wenn die wie sie gethan hätten, wie sie
Freikonservativen aufträten, Freiherr von Zedlitz solche
glich thäten, wenn der Abg. Reden halte, wenn die Fraktion sitze, wenn die so auftrete, werde er zweifelhaft Intentionen des Reichskanzlers. Hätten denn in dem Verlauf, den die öffentlichen Angelegenheiten ge⸗ hätten, hier und im Reichstage, die Herren
freikonservativen Partei jemals Opposition ge⸗ ewollt habe. (Abg. Nichter b vies⸗ inge lasse sich nur daraus daß in den wichtigsten Geschäften des Augenblicks, — der Reichskanzler nicht n der Lage sei, seine volle Aufmerksamkeit den Dingen zu idmen, die das Haus jetzt hier beschäftigten; das habe er zu be⸗
über die ganzen
in der der nächste Raͤth des
dauern, könne es aber nicht ändern. daß die Herren von der konservativen Partei wirklich im vollen Ernste dem Crentrum helfen wollten, sei das Centrum einiger⸗ maßen aus der absoluten Rolle des Angeklagten herausgekom⸗ men und das sei um so wohlthuender, als es ihm beweise, daß in den gläubigen Elementen der protestantischen Kirche mehr und mehr sich die Ueberzeugung geltend mache, daß, wenn die Schwesterkirche leide, auch die ihrige in Mitleidenschaft gezogen werde. Es sei ihm dies ferner ein Beweis, daß es in diesen Kreisen Männer gebe, die nicht blos von Toleranz redeten, sondern sie auch übten. Im Allgemeinen sei ja die Lage der Katho⸗ liken in Preußen eine höchst bedenkliche und höchst schwierige; sie seien in der Minorität und bedürften der Garantien für ihre freie Religionsübung, wie sie die Protestanten im west⸗ fälischen Frieden erlangt hätten. Majorisiren lasse sich in Dingen des Glaubens nicht, thue man es doch, dann gefährde man den Bestand Preußens und Deutschlands. (Widerspruch links.) Man vertraue auf die physische Macht, diese unter⸗ liege aber immer den Idealen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werde man diese Dinge nicht in Parlamenten verhandeln können. Wie sie anders zu regeln seien, wisse er augenblicklich nicht, vielleicht durch fest⸗ stehende Statute, die man dem Schutze des absoluten Königs empfehle. In den deutschen Mittelstaaten, in Sachsen und Württemberg, seien dort die evangelische, hier die katholische Kirche durch die Verwaltung ihrer Angelegenheiten durch Be⸗ hörden eigener Konfession geschützt. In Preußen habe man die katholische Abtheilung des Kultus⸗Ministeriums aufge⸗ hoben. Deshalb könnten es dem Centrum die Konservativen nicht verübeln, wenn dasselbe nicht so rasch auf unvollständige, dunkle und kaptiöse Pläne eingehe. Von seiner Partei seien so mäßige Aenderungen vorgeschlagen, daß er sich über die ablehnende Haltung des Ministers und der Konservativen dagegen wundere. Ihr guter Wille sei da, die That bleibe aber dahinter zurück. Sollte man sich nicht einigen, dann nehme man es dem Centrum nicht übel, es könne nicht anders. Er empfehle die Anträge Brüel zur Annahme.
Der Abg. Schmidt (Sagan) erklärte, auf die Angriffe gegen die Freikonservativen habe er sich bereits gestern ge⸗ äußert. Auch trotz der heutigen Angriffe des Abg. Windthorst werde seine Partei unbeirrt ihren Beg gehen. Seine Partei werde daran festhalten: Unterwürfen die Katholiken sich den Staatsgesetzen, dann werde sich Alles finden, unterwürfen sie sich nicht, dann sei nichts weiter zu verhandeln. Den Art. 3 halte er für keine Schwächung der Position der Regierung; es sei nicht zu befürchten, daß derselbe eine Verwirrung mit den früheren Gesetzen herbeiführen werde; anders wäre es, wenn diesem Artikel rückwirkende Kraft beigelegt werden sollte. Das würde denn allerdings zu schweren Konflikten mit den bestehenden Gesetzen, insbesondere mit dem Gesetz vom 20. Mai 1874 und dem Gesetz vom 22. April 1875 führen und die Position der Regierung schwächen. Mit Dank acceptire er die Erklärung des Abg. von Rauch⸗ haupt, daß derselbe auch bei Berathung von Art. 4 auf die Wünsche seiner Partei eingehen wolle. Den Schluß, daß der Staat nicht nehmen könne, was derselbe nicht gegeben habe, halte er für unlogisch. Es würde dies auch zu den absonder⸗ lichsten Konsequenzen führen. Es komme alle Tage vor, daß der Staat nehme, wo derselbe nicht gegeben habe. Daß dieses Stück streitigen Gebiets zwischen Staat und Kirche schon jetzt geordnet werde, halte er nicht für dringend. Ob die festen, klaren gesetzlichen Bestimmungen in Preußen nicht den öster⸗ reichischen, welche alles in die Verfügung der Verwaltungs⸗ behörden legten, vorzuziehen seien, das lasse er dahingestellt sein. Er und seine politischen Freunde würden für den Art. 3 aber gegen den Antrag Brüel stimmen. Der Aus⸗ druck „rechtliche Unfähigkeit“ komme wiederholt in den Mai⸗ gesetzen vor; gleichwohl bitte er, diesen Ausdruck abzulehnen, weil der Abg. Brüel von vorn herein eine unrichtige Deutung desselben plane. Dieses anscheinend harmlose Amendement solle die Unfähigkeit zur Bekleidung eines Amts zu einem todten rechtlichen Begriff machen. Dazu werde seine Partei die Hand nicht bieten!
Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte dem Abg. Schmidt gegenüber, welcher sage, die Angriffe des Abg. Windt⸗ horst würden die Freikonservativen nicht erschüttern, daß er dies auch gar nicht erwarte. Was die Freikonservativen zu erschüttern im Stande sei, das wisse man, das wisse das ganze Haus. Der Abg. Schmidt gebe dem Centrum den Rath, sich den Staatsgesetzen zu unterwerfen. Das habe man aber sich doch in den letzten 10 ahren schon an den Schuhsohlen ab⸗ gelaufen. Nach dieser 2 orlage der Regierung sich den Ge⸗ setzen unterwerfen, die der eine Minister so und ein anderer anders auslegen könne, die der einen Person gegen⸗ über so, der andern gegenüber anders gehandhabt werden könne, das sei eine lächerliche Zumuthung. (Rufe: Zur Ordnung.)
Der Präsident von Benda bat den Redner, sich in seinen Ausdrücken zu mäßigen. (Rufe: Zur Ordnung!) Er habe den Redner nicht so aufgefaßt, als wolle derselbe das, was der Abg. Schmidt gesagt habe, als lächerlich bezeichnen, son⸗ dern die Aeußerung an sich.
Der Abg. Frhr. von Schorlemer dankte dem Präsidenten, daß derselbe seine Aeußerung so richtig aufgefaßt habe. Wenn der Abg. Schmidt sage, daß der Staat alle Tage etwas nehme, was derselbe gegeben habe, so sage er dem Abg. Schmidt: hier handele es sich darum, daß der Staat etwas nehme, was derselbe nie hätte geben können. Lasse man den Gerichtshof den Bischof absetzen, der⸗ selbe bleibe doch Bischof in seiner Dibzese, und alle Katholiken im Lande würden ihn als solchen ansehen. Der Abg. von Rauchhaupt habe gesagt, die Konservativen würden auf dem Boden der Gesetze bleiben, so lange sie beständen. Man sage damit einfach: so weit die Regierung die Gesetze aufheben wolle, so weit würden die Konservativen mitgehen. Der Abg. von Rauchhaupt habe ferner gesagt: was die Konservativen böten, sei das Beste. Was bis jetzt geboten sei, sei gleich Null. Er bezweifle nicht den guten Willen der Re ierung; er glaube auch, daß der persönliche Willen der Kosiseedat an auf den Frieden gerichtet sei, aber wenn man den Depeschenwechsel lese, so sehe man, daß es sich nicht um den Frieden handele, sondern darum, die Centrumspartei gehorsam zu machen. Da der Reichskanzler die maßgebende Person sei, müsse man doch annehmen, da das, was in den Depeschen stehe, das Richtige sei. Die freikonservative Partei befinde sich in Abhängigkeit von der Regierung, das könne man doch nicht leugnen. Wollte die freikonservative Partei selbständig auftreten, so würde derselben ein Theil ihrer Sitze verloren gehen. Mit dem Abg. Gneist sei es eine eigene Sache. Gestern habe sich der Minister auf ihn berufen, derselbe sei sogar so weit gegangen zu sagen:
Nach der Ueberzeugung,
der Abg.
Gneist habe ihm die Worte von den Lippen genommen, heute hätten sich die Abg. Klotz und von Rauchhaupt auf den Abg. Gneist berufen. Derselbe diene allen Parteien, hoffent⸗ lich auch dem Centrum noch einmal; wenn derselbe wolle, könne er es. Damals als der Reichskanzler dem Abg. Lasker Komplimente über seine staatsmännische Befähigung gemacht habe, hätte die konservative Partei an ihrem Standpunkt fest⸗ halten müssen. Jetzt wo der Reichskanzler eine konservative Partei haben wolle, müsse dieselbe sich auf festen Fuß stellen. Wenn die konservative Partei feste Grundsätze auch gegen die Regierung habe, werde sie dauern, andernfalls werde sie begraben werden und abermals verduften! Die Vorlage im Artikel 3 gebe zu, daß das, was in den Maigesetzen stehe unausführbar und daß deshalb eine Aenderung noth⸗ wendig sei. Aber eine Aenderung, wie die vorgeschlagene, sei für das Centrum unannehmbar. Dem Gerichtshof müsse jetzt durch Gesetz vorgeschrieben werden, was derselbe zu erkennen habe, dasjenige, was derselbe bisher erkannt, sei etwas Wider⸗ sinniges gewesen. (Rufe: zur Ordnung! Vizepräsident von Benda bat, den Redner nicht zu unterbrechen.) Der Antrag Brüel ziehe klar die Konsequenzen aus den Mängeln, welche die Regierungsvorlage zugestehe. Die Konservativen sollten sich auf die Seite des Centrums stellen und diesen Antrag annehmen. Wenn gesagt worden sei, man könne die Waffen nicht ganz aus der Hand geben, man müsse sie zur Sicherheit in der Rüstkammer eingeölt aufbewahren, — nun in die Ruhmeshalle könne man diese Waffen nicht stellen.
Der Abg. Stöcker erklärte, man sei jetzt am wichtigsten Punkte dieses Gesetzes angelangt. Es handele sich hier um eine organische Revision der Maigesetze. Der Abg. Windthorst glaube, man könne schon heute diese ganze Gesetzgebung orga⸗ nisch abändern, und frage, warum die Konservativen sich so eng an die Regierung anschlößen. Was sollte denn daraus werden, wenn die Konservativen, was allerdings nicht denkbar sei, mit dem Centrum Beschlüsse faßten, die Regierung die⸗ selben dann aber ablehne. Er glaube, die Zeit zu einer organischen Revision sei noch nicht gekommen, man sei noch nicht über alle Punkte so einig, wie über den Art. 3. In Betreff dieses Artikels sei es ja klap, daß di Regierung zu weit gegangen sei. Wenn aber die Herr vom Centrum die gebotenen Aussichten, auch die Möglichkeit, daß die Pfarrer in die verwaisten Gemeinden zurückkehrten, gleich Null achteten, so fehlten allerdings alle Vorbedingungen zu einer Verständigung mit der konservativen Partei. Er möchte doch aufrichtig bitten, nicht immer wieder auf die Depeschen zurückzukommen, in denen mit nicht zu verkennender Offenheit die Absicht ausgesprochen werde, das Centrum auf⸗ zulösen. Man könne doch eine solche offen ausgesprochene Ansicht nicht übel nehmen. Aufrichtige Katholiken hätten ja auch den Wunsch ausgesprochen, daß das Centrum sich auf⸗ lösen könne, so z. B. Baumstark in seinen Fegefeuergesprächen. Es sei der konservative Standpunkt und seine Partei stolz auf denselben, daß sie soweit mit der Regierung gehen würde, wie es ihre Ueberzeugung gestatte. Wenn die Konservativen in schroffer Weise von der Regierung abwichen, so könnten sie nichts erreichen. Es thue ihm sehr leid, daß auf der anderen Seite bei diesem Gesetz, welches dem Frieden dienen solle, Töne laut würden, die den Kulturkampf wach Hfelter. Dieses Gesetz sei mehr Oel, als Schwert. Auch der Abg. von Cuny habe den Muth gehabt, einen neuen Kultur⸗ kampf wach zu rufen, indem derselbe in Uebereinstimmung mit den Worten des Abg. Dr. Straßmann die herrschende Richtung in der evangelischen Kirche als eine ketzerrichtende bezeichnet habe. Was die herrschende Richtung in der evan⸗ gelischen Kirche wolle, sei dasselbe, was der kirchliche Gerichts⸗
of in dem Versahren gegen den Prediger Kalthoff festgestellt abe. Und nun wolle er den Abg. von Cuny einmal fest⸗ nageln. Wenn die Sprüche des kirchlichen Gerichtshofes die Tendenzen der herrschenden Richtung der evangelischen Kirche bezeichneten, so mache der Abg. von Cuny diesen Gerichtshof zu einem Ketzergericht. Er erinnere an die österreichische Ge⸗ setzgebung, wenn dort ein Geistlicher wegen ehrenrühri⸗ ger Sache verurtheilt werde, so sei die Stelle eo ipso erledigt, ohne daß die Kurie jemals dagegen etwas eingewendet hätte. Wenn nun diese Gesetze als Waffen bezeichnet würden, so sei er der Meinung nicht, sondern halte sie lediglich für Mittel zur Wohlfahrt des Volkes. Wenn es aber einmal Waffen sein sollten, und man sehe eine Scharte darin, so könne die Scharte ausgewetzt und verbessert werden. Was den Art. 3 anbetreffe, so sei es zu scharf gewesen, die Bischofssitze durch den Ausspruch des Gerichtshofes für er⸗ ledigt zu erklären. Diese Schärfe solle jetzt beseitigt werden. Er bitte daher, den Artikel anzunehmen, für das Amendement Brüel sei die Zeit noch nicht gekommen.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neu⸗ kirch, der Abg. Windthorst habe heute mehrmals auf seine amtliche Stellung angespielt. Er habe sich aber erzählen lassen, es seien nach dem Jahre 1866 einem sehr feinen Fuchs die preußischen Ministerialtrauben zu sauer gewesen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, da der Präsident keine Rüge ausgesprochen habe, so müsse er annehmen, daß es eine persönliche Bemerkung gewesen sei, sonst würde er sie dafür nicht gehalten haben. Was aber die Insinuation anbetreffe, so glaube er, daß, wer ihn kenne, sie für vollständig verfehlt ansehen werde. Er habe niemals den Gedanken gehabt, in Preußen Minister zu werden, er habe niemals danach gestrebt und werde niemals danach streben, und wenn ihm in irgend welcher Weise, was er für unmöglich halte, der We Ffen Mi⸗ nisterium eröffnet würde, so würde er denselben 8 her nicht betreten. Wenn man Minister bei einem Könige gewesen sei, so gehe man nicht als Minister zu einem anderen.
Hierauf wurden die Amendements Brüel abgelehnt und Art. 3 in der Fassung der Regierungvorlage angenommen, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte.
Statistische Nachrichten.
(Allg. Corr.) Den Statistiken des „Bureau Veritas“ zufolge wurden im April d. J. 137 Segelschiffe aller Flaggen als verloren angemeldet. Darunter befinden sich 46 englische, 18 norwegische, 15 deutsche, 11 amerikanische, 11 französische, 11 niederländische, 5 dänische, 5 schwedische, 3 österreichische, 3 spa⸗ nische, 2 russische, 1 belgisches, 1 columbisches, 1 italienisches und 4, deren Nationalitäͤt unbekannt geblieben ist. In der obigen Gesammt⸗ zahl sind 10 Fahrzeuge inbegriffen, die vermißt werden. An Dampfern gingen 18 zu Grunde und zwar 10 englische, 2 dänische, 2 norwegische und je 1 deutscher, belgischer und spanischer, sowie einer, dessen Nationalität unermittelt blieb. Ein Dampfer wurde als vermißt gemeldet.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.
55 und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
9 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anze ger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. 1
& Vogler,
In der Börsen- .
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“,
Büttner & Winter,
Iis,. . Rudolf Mosse, Haasenstein G. L. Daube K& Co., E. Schlotte,
sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
9. Familien-Nachrichten. beilage.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Böttchergesellen Fried⸗ rich Wiltelm Bosse, am 23. Mai 1856 zu Arns⸗ dorf, Kreis Lebus geboren, zuletzt in Berlin, Perle⸗ bergerstr. 16, wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholten schweren Dieb⸗ stahls auf Grund §§. 242, 243 Nr. 2 74 Straf⸗ gesetzbuchs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Pots⸗ dam abzuliefern. Potsdam, den 14. Juni 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem iglic gerichte.
157791
Steckbrief. Gegen den Malergehülfen Theodor Georg Friedrich Neumann, geboren am 6. Fe⸗ bruar 1849 in Berlin, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls im wieder⸗ holten Rückfall verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das Landgerichts⸗ gefängniß zu Flensburg abzuliefern. (Aktenz. J. 683/80.) Flensburg, den 12. Juni 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
582 8 0 115823] Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Dav. Francke Söhne hier, Mühlenstraße 39/40, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Teichert hier, klagt gegen die unverehelichte Natalie Müller, früher hier, Reichenbergerstraße 37, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten
O. 293. 1880, C. K. I1 aus einem Vertrage mit dem Antrage, die Ver⸗ klagte zu verurtheilen, an die Klaͤgerin 412 ℳ 50 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Rechts⸗ kraft des Urtheils bei Vermeidung der Zwangsvoll⸗ streckung in das im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts I. Berlin von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 7 Nr. 310 verzeichnete Grund⸗ stück zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheits⸗ bestellung vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 4. Oktober 1880, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ambach, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zweite Civilkammer.
115820] Oessentliche Zustellung.
Der Kaufmann Friedrich Andreas Storck dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. de Bary dahier, klagt gegen seine Ehefrau Wilhelmine Christiane Sophie Storck, geborne Graf, der⸗ malen mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung mit dem Antrage, zu erkennen, daß die am 1. März 1862 zwischen den Parteien geschlossene Ehe dem Bande nach getrennt, die Beklagte für den schuldi⸗ gen Theil erklärt, derselben die Kosten des Ver⸗ fahrens zur Last gelegt und dem Kläger das aus⸗ schließliche Erziehungsrecht der am 9. November 1870 geborenen Tochter Auguste der Streittheile zugesprochen werde und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. E13 des Königlichen Landgerichts zu
rankfurt a. Main “ auf den 4. Dezember 1880
Vormittags 10 Uhrf, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Franksurt a. Main, den 8. Juni 1880.
Denker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerschts.
115815] Qeffentliche Zustellung.
Die II. Civilkammer des K. Landgerichts Bam⸗ berg hat in Sachen des Heinrich Keylein, vor⸗ mals Gastwirth, nun Privatier in Oberrodach, Klägers, gegen den Metzgermeister Johann Wich von Unterrodach et Cons., Beklagte, wegen For⸗ derung, dem Antrage des klägerischen Anwaltes Pausch von Kronach entsprechend, gemäß §§. 186 u. 187 d. C. P. O. bei Unbekanntheit des Aufent⸗ haltsortes des Mitbeklagten, ledigen großjährigen Metzgerssohnes Johann Georg Wich von Unter⸗ rodach, angeblich in Amerika, die Zustellung der Klageschrift vom 6. März 1880, dann des Klage⸗ nachtrages vom 9. Mai 1880, worin der Antrag auf Verurtheilung der Beklagten zur Bezahlung von zwei Hypothekkapitalien, nämlich von 240 ℳ und 617 ℳ nebst Zinsen gestellt wird, mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung durch öffentliche Be⸗ kanntmachung bewilligt und wurde J8 auch vom Vorsitzenden dieser Kammer Termin hierzu auf
Dienstag, den 26. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, angesetzt, was hiermit zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht wird. Bamberg, den 16. Juni 1880.
Der Kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber am Kgl Landgerichte: Schwemmer “
Aufgebot.
[15839]
Der Arbeitsmann Friedrich Hädicke von Mehringen ist ausweislich der hiesigen Gerichts⸗ akten, Reg. VII. Nr. 85, früher Litt. H. Nr. 651, seit dem 8. März 1864 spurlos verschwunden, und während der seit jener Zeit über das Vermögen
zoglichen Amtsgerichte
rators, des Oekonomen Georg Hänsgen in Meh⸗ ringen, ist in Gemäßheit des §. 16 Gesetz Nr. 526 beantragt worden, das Aufgebot des ꝛc. Hädicke zum Zwecke der Todeserklärung desselben zu erlassen. Dem gestellten Antrage ist stattgegeben, und wird
daher 1b Friedrich Hädicke aus Meh⸗
der Arbeitsmann ringen 1 bierdurch öffentlich aufgerufen, spätestens in dem auf Mittwoch, den 22. Dezember 1880,
Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termine vor dem unterzeichneten Her⸗ zu erscheinen, widrigenfalls er durch das nach Schluß des Ausgebotstermines auf Antrag zu erlassende Ausschlußurtheil für todt erklärt und die Ausantwortung seines Nachlasses an seine berechtigten Erben erfolgen wird. Sandersleben, den 10. Juni 1880.
Herzoliches Amtsgericht.
Gast.
“ Aufgebot. Seitens der verehelichten Schäfer Lipke, Wilhel⸗ mine, geb. Heumann, zu Mittenwalde ist auf Todes⸗ erklärung ihrer am 24. Dezember 1833 zu Parmen gebornen Schwester Hanne Sophie Caroline Heumann angetragen. Dieselbe soll im Jahre 1858 nach Amerika ausgewandert, sich dort mit Konrad Schwemm verheirathet und in Town l'ne Erie co. State of New-York gewohnt haben. Seit länger als 10 Jahren ist sie verschollen. Es werden deshalb die ꝛc. Heumann und die von ihr etwa zu⸗ rückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich in dem auf den 10. Mai 1881, Mittags 12 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls die ꝛc. Heumann für todt erklärt, ihr Vermögen an die sich legitimirenden gesetzlichen Erben aus⸗ geantwortet werden wird. Templin, den 18. Mai 1880.
Königliches Amtsgericht.
[15809] Aufgebot.
1) der Schuhmacher Johann von Oehsen,
2) der Ziegelmeister Fritz Solle,
3) der Landmann Johann Pingel,
4) die Wittwe des Gastwirths Wilhelm Wil⸗ kens, Gesine, geb. Pingel, sämmtlich in Stotel,
haben angeblich die unter Artikel Nr. 57 der Grund⸗ steuer⸗Mutterrolle des Gemeindebezirks Stotel ein⸗ getragenen Grundgüter,
a. Kartenblatt 7, Parzelle 103, am Bahren⸗ bergswege, Acker, 9 ar 36 qm,
b. Kartenblatt 7, Parzelle 305, am Sassen⸗ wege, Acker, 26 ar 98 qm,
c. Kartenblatt 7, Parzelle 323, am Sassenwege, Acker, 7 ar 13 qm,
d. Kartenblatt 14, Parzelle 84, in der Wisch, Acker, 14 ar 97 qm
Derselbe, welcher zuletzt in Bernau bei Berlin [15833] gearbeitet und seitdem verschollen ist resp. seine Rechtsnachfolger werden zum Termin den 1. April 1881, Vormittags 9 ½ Uhr, in welchem event. das Ausschlußurtheil erlassen und verkündet wird, auf das hiesige Amtsgericht, vor den Amtsrichter Dr. Fliegel geladen unter der Verwar⸗ nung, daß der Verschollene selbst für todt erklärt und sein Nachlaß den nächsten bekannten Erben mit den Folgen des allgemeinen Landrechts II. 18 §. 834 fg. zuerkannt werden wird. Landeshut i. Schl., den 10. Juni 1880. Königliches Amtsgericht.
J. Bey hierselbst c. p. Terꝛ 1) zum
2) zum [15834] Mä stehege Auszug:
n das Kgl. Landgericht, Cioilkammer I.
hierselbst. Klageschrift der Schmiedfran Marianna Dudziak, gebore⸗ nen Kocinska, zu Kuschen bei Schmiegel, Kläge⸗ rin, vertreten durch den Rechtsanwalt Geißel zu Lissa, gegen ihren Ehemann, den Schmied Albert Dudziak, zuletzt wohnhaft in Kuschen bei Schmie⸗ gel, jetzt unbekannten Aufenthaltes, auf Ehescheidung wegen böslicher Ver⸗ lassung.
dem liegen.
vor dem hiesigen Die Verkaufsbedingungen werden 14 Tage vo ersten Termin in der Gerichtsschreiberei aus
——— —2̃
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden rung des zur Konkursmasse des Kaufmanns H.
zur Zwangsversteige⸗
gehörigen, in der Warenschen Vorstadt sub Nr. 126 belegenen Wohnhauses
nine: Verkauf nach zuvoriger endlicher Regu⸗
lirung der Verkaufsbedingungen sowie zur An⸗ meldung dinglicher Rechte an das Grundstück am Dienstag, den 24. August 1880,
Vormittags 12 Uhr, Ueberbot und Ertheilung des reinen Zu⸗
chlages am Dienstag, den 14. September 1880,
Vormittags 11 Uhr, Amtsgerichte statt.
Die Besichtigung des Grundstücks steh
nach vorgängiger Meldung bei dem Konkursverwalter Herrn Rechtsanwalt Venzmer hierselbst, frei Teterow, den 15. Juni 1880
Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Aktuar Fr. Passow.
Ich lade den Beklagten handlung des Rechtsstreites. Mein Schlußantrag geht dahin: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm die Kosten des Prozesses zur Last zu egen, wird mit dem Bemerken. daß Termin zum Erschei⸗ nen für den Beklagten auf den 28. September 1880, Vormittags 9 Uhr, am vor der I. Civilkammer des K. Landgerichts hier⸗ selbst, angesetzt ist, dem Schmied Albert Dudziak, bee efenthalt unbekannt ist, damit öffentlich zugestellt. Lissa, den 16. Juni 1880. Karpinski,
zur mündlichen Ver⸗
können eb mann die
elben we gegeben, genügend
115829=) Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Stellenbesitzerin Theresia Labandowsky, geb. Schönfelder, zu Leippe er⸗ kennt das Koͤnigliche Amtsgericht zu Grottkau in der Sitzung vom 24. Mai 1880 durch den Amts⸗ richter Steuer für Recht:
1) die beiden Hypotheken⸗Dokumente, betreffend die auf Nr. 18 Deutsch⸗Leippe Abtheilung III. Nr. 1 und 6 eingetragene Darlehnsforderung des Kirchen⸗ ärar daselbst über 150 Thaler und das Matter⸗ erbtheil der Geschwister Johann Carl, Carl Robert und Johanna Juliane Thomas von 24 Thlrn. 25 Sgr. 6 Pf., werden für kraftlos erklärt,
2) die ebendaselbst Abtheilung III. Nr. 4 für den Lederhändler Joseph Pollak zu Brieg eingetragene Darlehnsforderung von 48 Thalern, in Bezug auf
11 Uhr,
[15792]
von der Ehefrau des Bäckers Wilhelm Preuß,
riederike, geb. Kellers in Stotel gekauft und zur
icherung gegen unbekannte Rechte Dritter an den Grundstücken ein Aufgebot beantragt. 8
Es werden alle, welche Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, namentlich Servituten und Real⸗ berechtigungen an den Grundstücken zu haben glau⸗ ben zur Anmeldung ihrer Rechte in dem auf
Sonnabend, den 25. September 1880, Mittags 12 Uhr,
bestimmten Termine unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhaͤltniß zum neuen Erber der Grund⸗ stücke verloren geht. G
Geestemünde, den 16. Juni 1880.
Königliches Amtsgericht. I. v. d. Wense.
[15810] Anszug. Die zu Cöln wohnende geschäftslose Catharina, geb. Rohrich, Ehefrau des daselbst wohnenden Schreinermeisters Peter Schoenershoven, hat am 26. Mai 1880 unter Bestellung des zu Cöln wohnenden Rechtsanwalts Dr. Reuß⸗Zaefferer gegen ihren genannten Ehemann die Klage auf Auflösung der zwischen ihr und letzterem bestehenden gesetz⸗ lichen Gütergemeinschaft zum Zwecke der voll⸗ ständigen Gütertrennung mit dem Antrage erhoben: die vollständige Gütertrennung an Stelle der bis⸗ herigen Gütergemeinschaft auszusprechen, die Par⸗ teien zum Zwecke der Liquidation und Auseinander⸗ setzung vor den Kgl. Notar Goecke zu Cöln zu ver⸗ weisen und dem Verklagten die Kosten zur Last zu legen. mündlichen Verhandlung über diese Klage ist Termin zur öffentlichen Sitzung der II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom Donnerstag, den 30. September 1880, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt worden. Cöln, den 11. Juni 1880.
Dr. Reuß⸗Zaefferer, Rechtsanwalt, (Wolfsstraße 19). In Folge der durch Beschluß vom 16. Juni cr. bewilligten öffentlichen Zustellung wird Vorstehendes
hierdurch bekannt gemacht. Cöln, den 17. Juni 1880. 1.“ Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts, II. Civilkammer. Lüdemann, Gerrichtsschreibergehülfe.
115825] Aufgebot.
Die Frauen Karoline Hampel und Friederlcke Semper, geborene Bettermann, haben das Auf⸗ gebot ihres Bruders Ernst August Bettermann, geboren den 26. September 1838, bevormundet durch den Weber Johann Gottfried Bruchmann aus
des ꝛc. Hädicke geführten Kuratel kein Zeichen seiner Existenz ermittelit worden. Seitens des Ku⸗
welhe die etwaigen Rechte und Anspeiche aller Prätendenten ausgeschlossen werden, unterliegt der Löschung, 8 3) die Kosten fallen der Antragstellerin zur Last, mission
min auf [15830] Bekanntmachung.
Auf Antrag der Häusler Johann und Lounise zügliche
Sitzung vom 1. April 1880 durch den Amtsrichter teuer für Recht: 4 Alle Diejenigen, welche an die auf der Häusler⸗ 8 Nr. 61 zu Endersdorf Abtheilung III. r. 1 aus der Urkunde vom 2. Mai 1844 für das General⸗Pupillar⸗Depositorium des Gerichts⸗ amts der Güter Endersdorf und Voigtsdorf eingetragene Darlehnsforderung von 25 Thaler nebst Zinsen und auf das über diese Post ge⸗ bildete Hypothekendokument Ansprüche zu haben vermeinen, sind hierdurch auszuschließen und das gedachte Instrument ist für erloschen zu “ klären, auch die Loͤschung der gedachten Hefttt zulässig zu erachten. 8
im dieß
daselbst dern ab ꝛc. liegt
Berli
Wilhelm⸗Ufer im 267 Tonnen, mission vergeben werden. Bedingungen liegen hierselbst,
Gerichteschreiber des K. Landgerichts. gejte Entrichtung von 15 ℳ bezogen werden.
siegelt, portofrei und mit der für die eisernen Ueberbaue des der Ladestraße am Wilhelm⸗Ufer“ Dounerstag,
den 1. Juli d. vor der unterzeichneten
versehene Offerten sind bis zum Termin und portofrei einzusenden.
Die Submissionsbedingungen, das Preisverzeichniß nebst Offertenformular, sowie die Zeichnungen,
Dienststunden zur Einsicht aus,
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Berliner Stadt⸗Eisenbahn. Die Lieferung und Auf⸗ stellung der eisernen Ueber⸗ baue für 1) die Unterführung “des Wilhelm⸗Ufer, 2) die Unterführung der Ladestraße Gesammtgewicht von rot. soll ungetheilt im Wege der Sub⸗ Die Zeichnungen und in unserem Centralbureau Beethovenstraße 1, zur Einsicht aus und endaselbst von dem Büreauvorsteher Welter⸗ Bedingungen, sowie Kopie der ö ie⸗ rden jedoch nur an solche Unternehmer ab⸗ deren Qualifikation uns bekannt ist resp. nachgewiesen wird. Offerten sind ver⸗ 8 Aufschrift „Offerte Wilhelm⸗Ufer und versehen, bis er., Vormittags
den 1. Juli zu welcher Zeit sie
an uns einzureichen,
in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten
eröffnet werden. 88 Berlin, den 14. Juni 1880.
Königliche Direktion der Berliner Stadt⸗Eisenbahn.
Bekanntmachung.
Die Ausführung der Arbeiten und Lieferungen zum Bau einer Wegeuͤberführung mit hölzernem Ueberbau stellen Fangschleuse und auf zusammen ca. 9000
in Station 32,12 zwischen den Halte⸗ Hangelsberg, veranschlagt ℳ, soll in öffentlicher Sub⸗ vergeben werden, und ist hierzu ein Ter⸗ Js., Vorm. 10 Uhr, Dienststelle anberaumt. Be⸗ mit der Aufschrift:
Thunschschen Eheleute zu Endersdorf erkennt „Submission auf Herstellung einer Wegeüber⸗ das Königliche Amtsgericht zu Grottkau in der führung in Station 32,12 der Niederschlesisch-.
Märlischen Eisenbahn“ versiegelt
liegen seitigen technischen Bureau während der auch werden solche gegen Erstattung der Kopialien auf Erfor⸗ gegeben. Ein Exemplar der Bedingungen außerdem im Bureau des Vereins Berliner
Bau⸗Interessenten, Wilhelmstr. 92/93, hierselbst aus.
n, den 14. Juni 1880.
Königl. Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt
(Berlin⸗Sommerfeld), Koppenstraße Nr. 88/89.
[15791] Debet.
Bilanz der Sächsischen Rentenversicherungs-Amstalt zu am 31. Dezember 1879. .
Dresden
Cautjons⸗Effecten⸗Conto Utensilien⸗Conto. 8 Requisiten⸗Conto.. .. Conto der Ausleihung auf 166* Conto der Ausleihung auf X“ Staats⸗ und Werthpapier⸗ 11AA“ Agenten nto CEC“ Einlagen⸗Conto bei der Al⸗ Sheen DeutschenCredit⸗ 111“X“*“
2 936,50 10 9889 52
1 745/73 7 131 361 28 426 559 70
1 687 17 6 478 52
Depositen⸗Cont Coursdiffe Conto Abfertigun
Conto
Alterskl
164 000 Conto.
7 753 268 ,2 „ Bei Veröffentlichung vorstehender
während des Kalenderjahres 1879 bei der Sächsischen Renten a. 1229 Personen mittelst 2168 Einlagen und e
b. 176 Mitglieder der Anstalt, darunter 3 (mit verstorben sind und b
c. 238 205 ℳ 95 ₰ an Jahresrenten, hiervon 4 Auszahlung gelangten.
Dresden, den 15. Juni 1880.
Rohnau behufs Todeserklärung beantragt.
Das Directorium der Sächsischen Rentenversi Frhr. v. Weißenbach, Vorsitzender “
7 500 — 1! Cautions⸗Conto ..
Allgemeines Jahresrenten⸗
Centralfonds⸗Conto: Rentecapital⸗Conti
Rentecapital⸗ Conti Erbklassen. Erbeapital⸗Vertheilungs⸗
Reservefonds⸗Conto. Ueberschuß⸗Conto. Leibrentenfonds⸗Conto.
0: renz⸗Reserve⸗ 8e 1““ 14 619 38 gs⸗Conto 12 078 10
8 263 186 85 der
. . 5 712 981 90 der
715 367/ 95 5 428 64
316 83727 91 700/84 . 7 455 884
613 56749 7753 268 72
assen.
Bilanz macht das unterzeichnete Directorium bekannt, daß
versicherungs⸗Anstalt zu Dresden: iner Gesammtbaarzahlung von 309 809 ℳ
(einschließlich 34 Personen mit 65 Einlagen und einer Gesammtbaarzahlung von 16 278 ℳ aus dem Königreiche Preußen) versichert wurden;
12 Einlagen) aus dem Königreiche Preußen, 923 ℳ 40 ₰ im Königreiche Preußen, zur
cherungs⸗Anstalt zu Dresden.
Oscar Bauer, Geschäftsführender.