1880 / 147 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Poris, 23. Juni. (W. T. B.) (Schlussbericht.)

8 Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr Juni 30,50, pr. Juli 29,10. pr. Juli-August 28,50, pr. September-Dezember 26,680. Roggen fest, pr. Juni 25,00, pr. September-Dezember 19,25.

1 pr. Juni 66,25, pr. Juli 63,50, pr. Juli-August 2,50. pr. September-Dezember 56,75. Rüböl fest, pr. Juni 77,50, pr. Juli 77,75, pr. Juli-August 78,00. pr. September-De-

zember 79 00. Spiritus ruhig, pr. Juni 65,25, pr. Jali 65 00, pr. Juli-August 64,75, pr. September-Dezember 60,25. Wetter:

Veräpderlich.

New-Nork, 23. Juni. (W. T. B.) Maarenbericht. Baumwolle in New-York 1115⁄16, do. in

New-Orleans 11 ¼. Petroleum in New-Xork 10 ½ Gd., do. in Philadelphia 10 ½ Gd., rohes Petroloum 7 ½, do. Pipe line Certificats 1 D. 13 C. Hehl 4 D. 25 C. Rother Winterweizen 1 D. 22 C. Mais (old mixed) 52 C. Zucker (Fair reüning Muscovados) 7 ⅝. Kaffee (Rio-) 14 ⅛. Schmelz (Marke Wilcox) 7¹13⁄16. 82. Fairbanks 7 ⅞⅜, do. Rohé u. Prothers 7½. Speck (shert clear) 7 ½ C. Getreidefracht 5 ¼.

1 Auszahlungen. Angermünde Sochwedter Eisenbahn. Die für das Jahr 1879 für die Stamm Prioritäts-Aktien auf 1 ¼ % festgesetzte Dividende

wmen—

wird mit 10 50 pro Aktie vom 1. Jali ab, obenso wie die

rgenaunten Tage falligen Zinsen der Schuldverschreibungen imt 150 pro Stück bei der Berliner Handelsgesellschaft in Ber- lin ausgezahlt. Bei der am 21 d. Mts. statigehabten Verloosung der Schuldverschreibungen wurde die No. 2 über 3000 lautend gezogen.

Ostpreussische Landschaft. Die za Jehannis fällig werdenden,

sowie früher fällig gewesenen Coupons von Ostpreussischen Pfand- briefen werden vom 1. Juli ab in Berlin bei Meyer Cohn eingelöst.

Kursk-Charkow-Azow-Elsenbahn. Coupons werden von da ad in Berlin bei F. W. Krause & Co. und der Berliner Handelsgesellschaft eingelöst.

Theater. Wallner-Theater. Freitag: Z. 91. Malc: Der jüngste Lieutenant.

NVicteria-Theater. Direktion: Emil Hahn. e Zum Drittletzten und 272. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Neu! Kostüme neu! (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Sonnabend, den 3. Juli: Zum 1. Male: Erster Theil Goethe’s Faust.

Sonntag: Zum 1. M.: Zweiter Theil Goethe’s Faust, als Mysterium in 2 Tagwerken für die Büühne eingerichtet von Otto Devrient. Musik von

Krolls Theater. Freitag: Margarethe. Oper in 4 Akten von Gounod. Vor und nach der Vorstellung Großes Doppel⸗Concert im Sommer⸗ garten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang

t, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

digung,

den Beklagten

National-Theater. Freitag: Die Räuber.

Hermania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Freitag: Auf vielfaches Verlangen. Zum 21. Male: Berlin um Mitternacht. Volksstück mit Ge⸗ sang in 5 Akten von O. Mylius. (Sie haben ja so Recht, Einlage gesungen von Hrn. Fischbach.)

Sonnabend: Zum 1. Male: Johu Styx oder Schwarz und Weiß. DOriginal⸗Lebensbild in G von E. Fritzsche. Musik von G. Seidel.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Im prachtvollen Sommergarten: Großes Militär⸗ Concert, ausgeführt von den 3 Musikchören des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin Elisabeth), des ersten Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments und des Königl. Kadetten⸗Corps, unter persönlicher Leitung der Königl. Musik⸗Direktoren Herren Ruscheweyh, Baumgarten und Herold. Auftreten der 3 Geschwister Rommer, genannt „die schwäbi⸗ schen Singvögel“ und der Tyroler Sänger⸗Gesell⸗ schaft „Engelhardt“. Abends: Brillante Illumi⸗ nation durch 20 000 Gasflammen. Im Theater: Zum 7. Male: Das herrenlose Gut. Luftspiel in 3 Akten von Anton Anno. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend: Zweites großes Sommernachts⸗ fest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr Nachts. Alles Nähere die Anschlagzettel.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[16214]

Sieckbrief. Gegen den unten beschriebenen Adam Bieler von Fladersbach, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Dieb⸗ stahls verhängt und die Voruntersuchung eröffnet worden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gefängniß zu Altenkirchen abzuliefern. Alteukirchen, den 21. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. Beschreibung. Alter 20 Jahre, Religion evangelisch, Gewerbe Schlosser, Größe 1,70 m, Haare blond, Stirn frei, ohne Bart, Augen⸗ brauen blond, Augen schwarz, Nase und Mund ge⸗ gewöhnlich, Zähne gesund, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: am Zeigefinger der linken oder rechten Hand eine Schnittnarbe.

wnach getrennt schuldigen Theil klagten

Offene Requisition. In der Strafsache gegen den Schuhmacher Carl Hein aus Ludwigswalde ist derselbe durch vollstreckbares Urtheil des hiesigen Königlichen Schöffengerichts vom 29. Dezember v. J. wegen Entziehung der militärischen Kontrole zu 6 Geldstrafe, ev. 2 Tagen Haft, sowie 6 30 Gerichtskosten verurtheilt. Sein zeitiger Aufenthalt hat bisher nicht ermittelt werden können. Es wird daher ersucht, von dem ꝛc. Hein im Betretungsfalle die Geldstrafe und Kosten einzuziehen, bezw. hierher

berechtigte:

Dauzig,

Danzig,

einzuliefern, eventuell die substituirte Haftstrafe zu 3) ö e eeeg.

vollstrecken und geben. Celle, Amtgericht. I.

von dem Geschehenen Nachricht zu den 19. Juni 1880. Königliches

Dauzig,

ladungen u. dergl.

berg dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Geiger dahier, klagt gegen seine Ehefrau Linna Catharina Osterberg, geb. Ullmann von hier, jetzt unbekannt, wo, abwesend, wegen Ehescheidung auf Grund Verurtheilung der Beklagten zu einer schweren peinlichen Strafe, mit dem Antrage zu erkennen, daß die zwischen ihm und der Beklagten bestebende Ehe dem Bande nach getrennt, die Be⸗ klagte für den schuldigen Theil erklärt und in alle denselben treffenden Nachtheile und in die Kosten verurtheilt werde, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Ci⸗ vilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frank⸗ furt a. / Main auf den 28. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a./ Main, den 16. Juni 1880. 8

1 Denker, B“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

zumelden,

[16227]

(16222] Oeffentliche Zustellung.

Die Wartefran Friederike Gerstenschlaͤeger, und verwittwet gewesene Sator, dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Meyer, dahier, klagt gegen ihren Ehemann, den Bildhauer Andreas Gerstenschlaeger von hier, dermalen un⸗ bekannt wo abwesend, wegen Ehescheidung auf Grund gröblicher Mißhandlung, fortgesetzter Belei⸗ lebensgefährlicher Lebenswandels und unversöhnlichen Hasses mit dem Antrage, zu erkennen, daß das zwischen den Streit⸗ theilen bestehende Band der Ehe getrennt, der Ver⸗ klagte für den allein schuldigen Theil erklärt und in die Pozeßkosten verurtheilt werde, und ladet

Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a./Main auf den 1. November 1880,

8 Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a./Main, den 16. Juni 1880.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

116226] Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrechte zugelassene Handarbeiterin Christiane Juliane Teutsch, verw. gew. Marx, geb. Hauswald in Thonberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schill in Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter Karl Friedrich Teutsch, zuletzt in Thonberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 1. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 22. Juni 1880.

1 Dölling, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

116224] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Ottilie Auguste Mantel, ge⸗ borene Brömser, zu Heidelberg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lindheimer dahier, klagt gegen ihren Etzemann, den Kaufmann Peter Anton Joseph Mantel von Frankfurt a./Main, der⸗ malen unbekannt wo abwesend, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlaffung, mit dem Antrage, zu erkennen, daß die zwischen den Parteien am 13. September 1875 geschlossene Ehe dem Bande

zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a /Main auf den 28. Otktober 1880, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a./Main, den 15. Juni 1880.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche als

1) Bäckermeister George Friedrich Sauder in

2) Ehefrau des Kanfmanns Carl Döring, Luise Auguste Therese,

Kistuer. 4) Ehefrau des Schiffers Heinrich Fulle, Anna v. Ernestine Auguste, geb. Blume 8 8 zu Münden, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 5) Ehefrau des Bäckers Georg Sander, Re⸗ G a G 8 59; Gb- Auguste, geb Blume in Danzig, 223 vr 1 . 1 Rün⸗ I“ Oeffentliche Zustellung. ) Pan 1e,eöö Der Eisenbahnarbeiter Georg Wilhelm Oster⸗ 7) Max Sander aus Danzig, z. Z. in Hamburg, an den Nachlaß des am 28. Februar 1880 verstor⸗ benen Arbeiters 3 zu Münden zu haben vermeinen, werden vor Aus⸗ stellung der für die eben Genannten beantragten Erbbescheinigung vom unterzeichneten Gerichte aufgefordert, sprüche spätestens bis zu dem auf Dienstag, den 5. Oktober d. J., 1 Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ und zwar unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins die Ausstellung der Erb⸗ bescheinigung erfolgen wird. Münden, den 21. Juni 1880. 8 EEgmission, sowie Königliches Amtsgericht 5

Krone, Amtsger.⸗Assistent.

Bekanntmachung. Durch Akt vor Notar Hoffmann zu Mörs vom 30. Mai 1880 wurde zwischen:

geb. Kullmann 2) Maria Elisabeth Gräf,

Bedrohung, regellosen

zur mündlichen Verhandlung des 8 [16225

am 31. März d. J.

zurückgegeben werden. Denker,

dieselben in dem

hiesigen Amtsgerichts

zumelden. selbst verwiesen werden.

Predari.

ohne Stand, zu Kallenberg, Bürgermeisterei Wermels⸗ kirchen wohnend, andererseits, ein Ehevertrag errichtet, der am heutigen Tatze im Auszuge im Audienzsaale des hiesigen Königlichen Amtsgerichts in den hierzu bestimmten Tabellen ein⸗ getragen wurde und nach welchem bestimmt ist: „Es soll in der Ehe vorgenannter Beider die allgemeine Gütergemeinschaft stattfinden.“ Wermelskirchen, den 23. Juni

1880 el e.

Bekanntmachung.

„Die Dienstkaution des aus seinem Amte als Ge⸗ richtsvollzieher des hiesigen Königlichen Amtsgerichts geschiedenen Gerichtsschreibers W Wilhelm Schmerder zu Gr. Glogau, bestehend in einem Schein der Preußischen konsolidirten Anleihe Litt. E. Nr. 25 081 über 100 Thlr. à 4 ½ % soll

Auf Antrag des Königlichen Amtsgerichts IV. hierselbst werden alle Diejenigen, welche aus der Amtsführung des ꝛc. Schmerder als Gerichtsvoll⸗ zieher Ansprüche zu haben glauben, aufgefordert,

am 18. September d. J., 11 Uhr, vor dem Amtsrichter Predari im Zimmer IV. des anberaumten Termine und spätestens bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils an⸗

Die Ausbleibenden werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und an die Person der Schuldners

Schweidnitz, den 19. Juni 1880. Köoönigliches Amtsgericht III.

1) Karl Hamm, Fuhrunternehmer, zu Wermels⸗ Königlichen Betriebsamtes in Berlin auf dem kirchen im Kreise Lennep wohnend, einerseits

Potsdamer Bahnhof einzureichen.

Den Talons ist ein spezielles Verzeichniß, welches die Nummern in arithmetischer Reihenfolge, sowie den Namen und die Wohnung des Ausstellers enthält, in einmaliger Ausfertigung beizufügen. Formulare zu diesen Verzeichnissen koͤnnen bei der bezeichneten Kasse unentgeltlich in Empfang genom⸗ men werden.

Postsendungen sind frankirt an dieselbe zu richten.

Gegen die mit der Post eingehenden Talons er⸗ folgt die Uebermittelung der neuen Coupons an den Einsender unter Couvert und unter voller Werth⸗ deklaration der Coupons, sofern eine andere Wert angabe nicht vorgeschrieben wird.

Magdeburg den 22. Juni 1880.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion,

besonderen

215 8 116215 Bekanntmachung.

Der Westpreußische (Ritterschaftlich ½ % ige Pfandbrief (I. Serie) D. Nr. 1660 über 100 Thlr. ist anzeiglich ohne Coupons und Talon in der Zeit von 1874 bis 1876 zu Braunschweig dem Fräulein Hermine Volkland entwendet worden und ist auf dessen Kraftlos⸗Erklärung angetragen.

Marienwerder, den 13. Juni 1880.

8 Königliche

Westpreußische General⸗Landschafts⸗Direktion.

[16217]

8

Bekanntmachung. 8

Kündigung von Marienwerder

Stadtobligationen. 1

Bei der am heutigen Tage stattgehabten Zie hung

der zu Neujahr 1881 einzulösenden Stadtobligatio⸗ nen sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. A. Nr. 17 über 1000

CNäeker e 200

in Submission vergeben werden.

liegen in

Vormittags 11 Uhr,

mittenten eröffnet werden.

und der Beklagte für den

erklärt werde und ladet den Be⸗ Eisenkahn.

Berliner Stadt⸗Eisenbahn... Die Ausführung der Eisen⸗ konstruktionen für die Perrons

1 11 bEEEEEbö’ im Umfange von circa 82 Tonnen I Materfa eferung soll der Obligationen und der von da ab laufenden Die Zeichnungen unserem Central⸗Bureau, straße 1, beim Baumeister Schwieger aus. Die Bedingungen nebst Offertenformular daselbst beim Bureauvorsteher Weltermann gegen Erlegung von 2 ℳ, die Zeichnung gegen Erlegung von 1 zu haben, werden jedoch nur an solche Unternehmer abgegeben, deren Qualifikation uns bekannt, oder durch Zeugnisse fiskalischer Behörden genügend nachgewiesen wird. Offerten sind versiegelt und portofrei bis Mittwoch, den 7. Juli d. J., an uns einzureichen, um welche Zeit sie in Gegenwart der erschienenen Sub⸗ Berlin, den 23. Juni 1880. Königliche Direktion der Berliner Stadt⸗

D. Nr. 46, 82 u. 83 Über je 100 1 zusammen also 1700

Die Besitzer dieser Obligationen werden auf⸗ gefordert, die ihnen zustehenden, hiermit gekündigten Kapitalien von Neujahr 1881 ab gegen Rückgabe

Zinscoupons und Talons in der Stadtkasse hier⸗ selbst in Empfang zu nehmen. Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit Neujahr 1881 auf und wird der Betrag für die nicht zurück⸗ gelieferten, von Neujahr 1881 ab laufenden Zins⸗ coupons von den Kapitalien in Abzug gebracht werden. Marienwerder, den 18. Juni 1880. Der Magistrat.

8 Rheinische Eisenbahn.

Dividende⸗Zahlung pro 1879.

————E Durch Beschluß der Generalversammlung der

Beethoven⸗ sind eben⸗

Rückgabe des Coupon

Denker,

täglich in den

ö“ ““

Aufgehot.

strasse 63. Berlin, den 23. Juni 1880.

nachbenannte ermittelte Erb⸗

Duncker.

[16255] Nn5 z geb. Sas e Rumänische

sellschaft und Herrn S. Bleichröder

Berlin, den 24. Juni 1880. J. Kalindéro.

pohann Friedrich Kratzenberg [16218]

zur Ergänzung des Nachweises ihre An⸗

vierten

Leonhardt. Beglaubigt:

die Talons vom 1. Juli 1

116256] Zoologischer Garten.

Vom 1. Juli d. J. ab erfolgt die Zahlung der Zinscoupons der 6 pCt. Obligationen vom Jahre 1871 und 1873 gegen Rückgabe des Coupon

Ser. III. No. 2 (I. Semester 1880), der 6 pCt. Obligationen vom Jahre 1878 gegen

Ser. I. No. 5 (I. Semester 1880), sowie auch die Zahlung der verloosten, noch nicht zur Einlösung präsentirten Obligationen, wochen- üblichen Geschäftsstunden Couponskasse des Herrn S. Bleichroeder, Behren- Cto. 398/6.)

Der Vorstand des Actien-Vereins des Zoologischen Gartens. Wolff.

Eisenbahnen⸗Aktien⸗Gesellschaft. Nachdem die Dividende für das Jahr 1879 auf 3 610 Prozent = 10,80 für die Stamm⸗Aktie de 300 = gesetzt worden ist, kann dieselbe gegen Einlieferung der mit einem Nummernverzeichnisse zu begleitenden Dividendenscheine Nr. 9 vom 1. Inli er. ab bei der Direktion der Diskonto⸗Ge⸗

baaor in Empfang genommen werden. Der Fürstliche Direktor

Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn.

Ausreichung neuer Zinscoupons.

. d. J. beginnt die Ausgabe der Serie Zinscouxpons und Talons zu den vierprozentigen Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Litt. C. neue 5,001,620 70 ₰.

der zweiten Serie Zinscoupons und Talons zu den viereinhalbprozentigen Berlin⸗ burger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Oblig Die Inhaber dieser Obligationen werden aufge⸗ fordert, Behuss Errsasaag der neuen Zinscoupons 74 resp. vom 1. Oktober

Potsdam⸗Magde⸗ ationen Litt. F.

1874 von dem genannten Tage ab, während der, vacat. Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr (mit Aus⸗ schluß der Sonn⸗ und Feiertage) bei der Kasse des

Aktionäre der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 22. Juni cr. ist die Dividende für das Jahr 1879 festgesetzt wie folgt:

a. für die Stammaktien auf 7 Prozent oder 52 50 pro Aktie, zahlbar gegen den Dividendeschein Nr. 3;3*

b. für die Prioritätsstammaktien, auf welche be⸗

reits 4 % Zinsen gezahlt sind, auf noch 3 Pro⸗ zent oder 22 50 pro Akce, zahlbar gegen den Dividendeschein Nr. 14;

c. für die an Stelle der eingezogenen Stamm⸗ aktien der früheren Bonn⸗Cöͤlner Eisenbahn⸗ Gesellschaft ausgereichten Stammaktien, welchen ein Minimum von 5 ½ % zugesichert ist, auf 7 Prozent oder 52 50 pro Alktie, zahlbar gegen den Dividendeschein Nr. 20.

Die vorstehenden Dividendebeträge werden gegen Aushändigung der bezeichneten Scheine von heute ab bis Ende Juli cr. ausbezahlt:

in Cöln: bei unserer Hauptkasse, dem A. Schaaff⸗ ausen’schen Bankverein, Herren Sal. Oppen⸗⸗

heim jr. & Cie., H. Stein, J. D. Her⸗ statt Deichmann & Cie. und A. & L. Camp⸗ ausen;

in Aachen: bei der Aachener Disconto⸗Gesellschaft;

in Berlin: bei Herrn S. Bleichröder und der

Bank für Handel und Industrie.

Nach dem 31. Juli ce. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse. Unter Hinweis auf den §. 21 der Statuten, machen wir die Inhaber von noch nicht eingelösten Dividendescheinen aus früheren Jahren wiederholt darauf aufmerksam, daß diese Scheine nach Ablauf von vier Jahren, vom Tage der ersten Aufforderung an gerechnet, werthlos werden.

Cöln, den 22. Juni 1880.

Königliche Direktion.

in der

Thlr. 100 fest⸗

hier

Wo Zettelbanken. [16221] Wochen⸗Uebersich! der Städtischen Bank zu Breslau

KAetlva. Bestand an Reichskassenscheinen: 2810 Bestand an Noten anderer Banken: 556,200 Wechsel: Lombard: 3,191,300 Effekten: 188,603 70 3. Sonstige Aktiva: 32,240 34 ₰.

FPassiva. Grundkapital: 3,000,000 Re⸗ serve⸗Fonds: 600,000 Banknoten im Umlauf: 2,801,900 Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen⸗ Kapitalien 3,367,340 An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiten: Sonstige Passiva: Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter be⸗ böaen im Inlande zahlbaren Wechseln: 188,672

Die am 1. Juli fälligen

n⸗Ausweise der deuntschen

am 23. Juni 1880. . Metallbestand: 1,025,813 05 ₰.

Nei

für das Nierteljahr.

nsertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30

Das Abonnement beträgt 4 50 3 R

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

sur Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

1R.

Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal

nehmen im Deutschen Reich sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin die Expedition dieses Blattes, S'W. Wilhelmstr. 32, sowie die Stadtpost⸗Aemter und Zeitungs⸗Spediteure entgegen. 1 Bestellungen für das Ausland nehmen an: in Oesterreich⸗Ungarn, Rußland, Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, in den Niederlanden nd der Schweiz die Post⸗Aemter; für Frankreich, Spanien und Portugal die Herren Auguste Ammel, successeur de G. A. Alexandre (Paris, cour du commerce,

St.-André des arts, No. 2 und Straßburg i. E., Brandgasse Nr. 5), C. Klincksieck (rue de Lille No. 11 Julius Dase in Triest; für Griechenlas’ und die Türkei das Kaiserlich Königliche Post⸗Amt in Triest;

Street E. C.) in London; für Nord⸗Ame;e a Herr E. Steiger (22 & 24 Frankfort Street) in New⸗VYork.

578

Der vierteljährliche Abonnen intspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußis eutschen Reichs⸗Postgebiete einschließlich des Postblattes und des Central⸗Handelsregisters für das Deutsche Reich 4 50

) und Paul Collin (rue Lavoisier No. 10) in Paris; für Italien Herr für Großbritannien und Irland Herr A. Siegle (110 Leadenhall

chen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im

Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten z. D. Kolb, bisher Commandeur des Brandenburgischen Train⸗Bataillons Nr. 3, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, und dem Studiosus der Philosophie Erich Stahn zu Halle a./S. die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen.

8 6

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗In⸗ signien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Justiz⸗Rath und Divisions⸗Auditeur Bormann beim Herzoglich braunschweigischen Kontingent; des Verdienstkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Lazareth⸗Verwaltungs⸗Inspektor Hassenstein zu Braunschweig; sowie des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes vierter Klasse: 18 dem Zahlmeister Schultze im 3. Thüringischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 71.

8

Deutsches Reich.

Vom 1. Juli ab wird bei den Postanweisungsformularen für den inländischen Verkehr das Postwerthzeichen von 20 gleich mit eingedruckt sein. Von den Postanstalten werden diese Formulare gegen Einziehung des durch den Werthstempel dargestellten Betrages an das Publikum abgesetzt werden. Beträgt die Gebühr mehr als 20 (also bei Postanwei⸗ sungen von mehr als 100 ℳ), so ist der Mehrbetrag in Frei⸗ marken aufzukleben. Von den Postanstalten werden mit Frei⸗ marken beklebte Postanweisungsformulare vom 1. k. M. ab nicht mehr ausgegeben. Dagegen werden neben den neuen Formularen mit Werthzeichen auch weiterhin noch Formulare ohne Werthzeichen, jedoch nur in Mengen von mindestens 20 Stück, zum Preise von 10 für je 20 Stück an das Publikum verkauft werden. Neue Postanweisungsformulare ohne Werthzeichen gelangen erst zur Ausgabe, nachdem die Vorräthe an Formularen bisheriger Art bei den Postanstalten verbraucht sind. In den Händen des Publikums befindliche Formulare der alten Art können aufgebraucht werden. Bis auf Weiteres können mit eingedrucktem Postwerthzeichen ver⸗ sehene Postanweisungsformulare, wenn sie in den Händen des Publikums unbrauchbar geworden sind, bei den Postanstalten gegen neue gültige Formulare umgetauscht werden. Die Ver⸗ wendung der aus verdorbenen Formularen ausgeschnittenen Postwerthzeichen zum Frankiren von Postsendungen ist nicht estattet. 8” Berlin W., den 15. Juni 1880. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

Königreich Preußen

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dden Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Adolph Friedrich Schartow, zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath mit dem Range eines Rathes erster Klasse und Direktor der Abtheilung für Domänen zu er⸗ nennen.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wir Nr. 2 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

v1A1AAXAX“X“

Nichtamtliches. 1“ Deutsches NReich.

Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, gestern Abend der Vorstellung im Theater bei, setzten heute die Kur fort, machten dann eine Promenade und nahmen später den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Mittwoch Vormittag den Vortrag der vierten Armee⸗Inspektion entgegen und wohnte gestern früh dem gefechtsmäßigen Abtheilungsschießen einer kriegsstarken Compagnie unter Führung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm in den Eichbergen bei Saarmund bei.

3 88 1 1ö“

In der am 24. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann abgehaltenen Sitzung des Bundesraths erfolgte die Mittheilung von der Ernennung des Großherzoglich braunschweigischen Minister⸗Residenten, Wirklichen Geheimen Raths von Kiebe zum stellvertretenden Bevollmächtigten für Schaumburg⸗Lippe und für Lippe.

Mit der vom Vorsitzenden beantragten zollfreien Ein⸗ lassung der aus Sidney zurückgelangenden deutschen Aus⸗ stellungsgüter erklärte die Versammlung sich einverstanden; ebenso mit den Vorschlägen des Vorsitzenden wegen Wieder⸗ besetzung erledigter Mitgliederstellen bei den Kaiserlichen Disziplinarkammern in Bromberg, Breslau, Arnsberg und Münster.

Die von der Großherzoglich badischen und Großherzoglich oldenburgischen Regierung eingebrachten Anträge auf Bewil⸗ ligung gemischter Privattransitläger von Getreide ꝛc. in Mann⸗ heim, Elsfleth und Nordenhamm sollen ohne vorgängige Ver⸗ 1Se an einen Ausschuß demnächst im Plenum berathen werden.

Der von Hamburg vorgelegte Entwurf eines Gesetzes wegen Uebertragung der Entscheidung von Streitfragen zwischen dem Senat und der Bürgerschaft daselbst an das Reichsgericht, über welchen der Großherzoglich hessische Bevoll⸗ mächtigte, Staatsrath Dr. Neidhardt berichtete, erhielt mit einigen vom Ausschusse für Justizwesen vorgeschlagenen Fas⸗ sungsänderungen die Zustimmung.

Auf den Vortrag desselben Berichterstatters wurde, dem Gutachten des Ausschusses für Handel und Verkehr ent⸗ G eine Eingabe, betreffend die Maße, Gewichte und

aagen in den Apotheken, dem Reichskanzler überwiesen, einer Eingabe wegen Aenderung des §. 13 Nr. 6 des Bank⸗ gesetzes vom 14. März 1875 aber eine Folge nicht gegeben.

Weitere, von dem Großherzoglich mecklenburgischen Be⸗ vollmächtigten, Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, bezw. dem Groß⸗ herzoglich badischen Bevollmächtigten, Ministerial⸗Rath Scherer mündlich erstattete Ausschußberichte bezogen sich auf Eingaben wegen Revision der Prüfungsvorschriften für die Seeschiffer und Seesteuerleute und wegen Einführung der Doppelwährung. Die erstere Angelegenheit wurde dem Reichskanzler über⸗ wiesen. Auf die zuletzt genannte Eingabe wurde ablehnender Bescheid beschlossen. 1G 1

Den Schluß bildete die Vorlegung der neuerdinge ein⸗ gegangenen Petitionen und die Regelung ihrer geschäftlichen Behandlung.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Faänles der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (84.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Handel und Gewerbe Hofmann, der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz⸗Minister Bitter, der Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten von Puttkamer, der Minister für Landwirthschaht, Domänen und Forsten Dr. Lucius und mehrere Kommissarien beiwohnten, gelangte folgende Interpellation des Abg. Dr. Virchow zur Verlesung:

Nachdem die Königliche Staatsregierung im Namen Preu⸗ ens die Einverleibung Altonas und der unteren Elbe in das beneg die beantragt hat, richte ich an dieselbe folgende Anfrage: 1) Haben ausreichende Ermittelungen darüber stattgefunden, ob die erwarteten Vortheile der Einverleibung Altonas nicht durch

wirthschaftliche Nachtheile für die Stadt überwogen

werden? 2) Ist ein Kostenanschlag über die Ausgaben auf⸗ gestellt, welche die Einverleibung erfordern wird? und beab⸗ sichtigt die Königliche Staatsregierung, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung einen Beschluß des Landtages über die ganze Maß⸗ nahme herbeizuführen? 3) Wie glaubt die Königliche Staats⸗ regierung, gegenüber den Verhandlungen des Reichstages vom 8. und 10. Mai d. J., ihr Vorgehen beim Bundesrath, betreffend die Einverleibung der unteren Elbe in das Zollgebiet, (Antrag vom 28. Mai), rechtfertigen und mit der schuldigen Rücksicht auf den Bundesstaat Hamburg vereinigen zu können? 8 Der Finanz⸗Minister erklärte sich zur sofortigen Beant⸗ wortung der Interpellation bereit, worauf der Interpellant in der Motivirung zunächst dem etwaigen Einwand entgegentrat, daß es sich hier um einen Eingriff in das Recht des Reiches handle. Es sei kein diesbezügliches Reichsgesetz zu Stande gekommen, dem man sich fügen müsse; im Gegentheil, der Reichskanzler habe die in Rede stehende Angelegenheit in seiner betreffenden Cirkularnote als eine spezifisch preußische bezeichnet. Um so sonderbarer sei es, daß die Regierung bisher noch nicht über dieses preußische Inter⸗ esse dem preußischen Landtage gegenüber sich ausgesprochen abe. Es frage sich, in wessen Interesse der ollanschluß Altonas geplant werde, ob im Interesse des gesammten Staates Preußen oder nur der Stadt Altona.

Der Staat spare dadurch zwar die 600 000 an das Reich

zu zahlender Aversen. Die Stadt Altona aber werde sicher⸗ lich durch die Aufhebung dieser ihrer seit Decennien bestehen⸗ den eximirten Stellung benachtheiligt, und der Staat müsse für die ihm zufließenden Vortheile die weitgehenden Zusagen, namentlich hinsichtlich der Eisenbahnbauten, welche man Altona gemacht habe, erfüllen. Die Regierung sei

dem Hause auch verantwortlich für ihr Verhalten im Reiche gegenüber anderen befreundeten Bundesregierungen,

da sich die Verantwortlichkeit der Minister dem Landtage

gegenüber nicht nur auf finanzielle Fragen beschränke. Sein Mißtrauen gegen die Regierung in diesem Punkte resultire aus der auf Betreiben der preußischen Regierung im Bundes⸗ rath erfolgten Verwerfung des billigen und zweckmäßigen Antrages des Hamburger Bundesrathsbevollmächtigten, vor der Entschei⸗ dung dieser Angelegenheit eine sachgemäße Enquete über dieselbe veranstalten zu dassen. Dieses Vorgehen dokumentire keine bundesfreundliche Gesinnung gegen Hamburg und keine objektive Beurtheilung der Frage bei der preußischen Regie⸗ rung. Keineswegs geschehe diese Interpellation lediglich im Interesse Hamburgs: die Fortschrittspartei halte es für patriotisch, auf die bundesfreundliche Haltung der preußischen Regierung hinzuwirken. 8 Der Finanz⸗Minister Bitter erklärte, es hätten aus⸗ reichende Ermittelungen darüber stattgefunden, ob die er⸗ warteten Vortheile der Einverleibung Altonas nicht durch wirthschaftliche Nachtheile für die Stadt überwogen würden, aber wenn selbst diese Ermittelungen gewisse Nachtheile dieser Maßregel für die Stadt Altona ergeben hätten, so sei doch die preußische Regierung zu diesem An⸗ trage berechtigt und verpflichtet gewesen, um den Art. 33 der Reichsverfassung auszuführen, zu deren Ueberwachung nach Art. 17 derselben der König von Preußen als Deutscher Kaiser berufen sei. In Betreff der Nr. 2 der Inter⸗ pellation hätten nur überschlägliche Berechnungen statt⸗ efunden. Die definitiven Kostenanschläge könnten erst nach ee der desfalls schwebenden Ermittelungen aufgestellt werden; letztere würden seiner Zeit dem Bundesrath und Reichstage zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorgelegt, und soweit später auf Preußen zurückgegriffen würde, die ge⸗ setzlich erforderlichen Maßregeln getroffen werden. In Bezug 1 auf Nr. 3 der Interpellation habe sich die Regierung nur vor dem Reichstage zu verantworten; sie lehne in dieser Be⸗ ziehung jede Erklärung in diesem Hause ab. Auf Antrag des Abg. Richter trat das Haus in die Be⸗ sprechung der Interpellation. Der Abg. Freiherr von Minni⸗ erode tadelte heftig den Ton, der in Nr. 3 der Interpellation irchow gegen die Regierung angeschlagen sei. Derselbe erinnere an den Ton von Stadtverordneten gegen einen von ihnen vollständig abhängigen Bürgermeister. Die Minister seien für ihre Haltung als Mitglieder des Bundesraths dem Landtage nicht verantwortlich. Viel zweckmäßiger, als die getroffenen Maßregeln der Regierung zu bemängeln, wäre es gewesen, die Frage der ee nn der Hamburger Aversen anzuregen. Das Bemühen der Fortschrittspartei um den Hamburger Par⸗ tikularismus sei „verlorene Liebesmüh.“ Bei Schluß des chter das Wort.