1880 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

menden thierischen Theile in vollkommen trockenem und von

8 aus

blatt zum Amtsblatt Stück 6 Seite 45

verordnen, indem wir der besseren Uebersicht halber zunächst

Bekanntmaächungen, etreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

Verordnung 1 betreffend Schutzmaßregeln gegen die Rinderpest. b Da amtlichen Nachrichten zufolge die Rinderpest in der Stadt und in dem Gouvernement Warschau erloschen, ist es in veterinärpolizeilicher Hinsicht gestattet, bezüglich des Verkehres mit Rußland und insbesondere mit Russisch⸗ Polen einige Erleichterungen eintreten zu lassen. Demgemäß heben wir die Vorschriften sub Nr. A. der Verordnung vom 24. Mai d. J. (Amtsblatt Seite 140) und sub Nr. III. der Verordnung vom 5. Februar 1880 (Extra⸗ hierdurch auf und

die Nr. I. der letzterwähnten Verordnung hier wiederholen, vielmehr Folgendes:

I. Für den ganzen Umfang der Landesgrenze unseres Bezirkes bleibt die Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh jeder Race aus Rußland sowohl wie auch aus Oesterreich

Die mittelst Reskriptes des Herrn Ministers für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten vom 3. Dezember 1879 (mitgetheilt durch Verfügung vom 9. ejusd.) gewährten Er⸗ leichterungen für den Grenzverkehr mit dem benachbarten Oesterreich werden von diesem Verbote nicht berührt.

II. Die Einfuhr und resp. Durchfuhr von Wieder⸗ käuern mit Ausschluß des Rindviehs ist nur aus Süd⸗ Ruzland durch Galizien, sowie aus den russisch⸗polni⸗ schen Grenzkreisen Bendzin, Czenstochau, Willun und Radomsk unter den sub Nr. IV. der Verordnung vom 5. Februar d. Js. aufgeführten ö sowie unter der Voraussetzung gestattet, daß die sub Nr. 1 a. a. O. be⸗ zeichneten Atteste in deutscher Sprache oder in amtlich be⸗ glaubigter deutscher Uebersetzung dem diesseitigen beamteten Thierarzte vorgelegt werden. Letztere haben die fraglichen Atteste bis Ende des Kalenderjahres aufzubewahren. -

Die Untersuchung der aus den genannten russischen Grenzkreisen eingehenden Schaf⸗Transporte durch die diesseiti⸗ gen beamteten Thierärzte, beziehentlich die Ueberführung über die diesseitige Grenze findet in Zukunft nur statt in:

1) Landsberg O. S. durch den Grenz⸗Thierarzt Dr. Koch in Rosenberg O. S.,

2) Herby und Woischnik durch den Grenz⸗Thierarzt Lammers in Lublinitz,

ad 1 und 2 jeder Zeit;

3) Bisia am Dienstag Nachmitt

Siewierz,

4) Baingow jeden Mittwoch Nachmittag,

5) Sosnowice⸗Schoppinitz jeden Sonnabend Nach⸗ mittag.

8 ad 3 bis 5 durch den Grenz⸗Thierarzt Frick in Beuthen

O. S., bei welchem jedoch die einzuführenden Schaf⸗ Transporte bis spätestens acht Uhr Abends vor den festgesetzten Untersuchungstagen bei Vermeidung der Nichtzulassung angemeldet sein müssen.

III. Die Einfuhr der von Wiederkäauern stammenden thierischen Theile in frischem Zustande (insbesondere frisches Fleisch) mit Ausnahme jedoch von Butter, Milch in Blechkannen und Käse, von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen sowie von Dünger, gebrauchten Stallgerä⸗ then, Geschirren und Lederzeugen, insofern letztere nicht dem augenblicklichen Gebrauche dienen, bleibt auch aus Rußland

untersagt. 8 Dagegen ist die Einfuhr der von Wiederkäuern stam⸗

nach den Viehmärkten

Weichtheilen freiem Zustande, sowie von Wolle, sobald die⸗ selbe gewaschen und in festen Säcken verpackt ist, auch in ge⸗ schlossenen Eisenbahnwagen eingeführt wird, und von Blutdün⸗ ger, wenn derselbe entweder fein pulverifirt, oder falls derselbe in Stücken eingeführt wird, trocken, nicht zähe und nicht klebrig, auch geruchfrei ist, und in jedem Falle in Säcken ver⸗ packt wird, und endlich auch von Häcksel, Stroh und Heu

Rußland gestattet. Die Einfuhr von Lumpen aus Rußland bleibt untersagt.

IJV. Darüber, ob die bei den vorstehend sub III. aufge⸗ führten Gegenständen ꝛc. verlangten Eigenschaften vorliegen, entscheidet im Zweifelsfalle der diesseitige beamtete Thierarzt, welcher auf Kosten des Transporteurs die Untersuchung zu bewirken hat.

V. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden gemäß §§. 327 und 328 des Deutschen Strafgesetz⸗ 5 und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 bestraft werden.

Oppeln, den 21. Juni 1880.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Personalveränderungen.

5 Königlich Preußische Armee. 1““

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 17. Juni. Baron v. Collas, Major vom Gren. Regt. Nr. 89, das Kommando des 2. Bats. dieses Regts. übertragen.

Königlich Banerische Armee. Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere, 3. Juni. Brand, Pr. Lt. des 17. Inf. Regts., der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. 8. Juni. Müller, Sec. Lt. a. D., das Recht zum Tragen der Unif. entzogen. 12. Juni. Korte, Sec. Lt. des 2. Inf. Regts. auf Nachsuchen zur Res. des gen. Truppentheils versetzt. 14. Juni. Mayer, Sec. Lt. des 2. Chev. Regts., der erbetene Abschied mit Pens. bewilligt. 1

Im Beurlaubtenstande. 16. Juni. Nachgenannten Offizieren des Beurlaubtenstandes der erbetene Abschied bewilligt, nämlich: Halenke, Reichardt, Steiner, Pr. Lts. des 4. Inf. Regts., Klemm, Pr. Lt. des 8. Inf. Regts., Bickel, Pr. Lt. des 12. Inf. Regts., Medicus, Pr. Lt. des 13. Inf. Regts., Hack,

Pr. Lt. des 15. Inf. Regts., Aicher, Pr. Lt. des 1. Pion. Bats., Dahlem, Sec. Lt. des Inf. Leib⸗Regts., Fickeisen, Sec. Lt. des 3. Inf. Regts., Ehrhard, Feinthel, Sec. Lts. des 4. Inf. Regts., Leicht, Seconde⸗Lieutenant des 5. Inf. Regts., Weiersmüller, Walther, Sec. Lts. des 7. Inf. Regts. Reu⸗ ter, Levy, Weiß, Berg, Krauß, Sec. Lts. des 8. Inf. Regts., Spahn, Baumeister, Sec. Lts. des 9. Inf. Regts., Schnei⸗ der, Sec. Lt. des 10. Inf. Regts., Schafsteck, Sec. Lt. des 15. Inf. Regts., Müller, Sec. Lt. des 17. Inf. Regts., Stoiber, Sec. Lt. des 4. Jäger⸗Bats., Priogel, Sec. Lt. des 2. Train⸗Bats., Henninger, Sec. Lt. des 1. Chev. Regts., der Abschied ertheilt.

Sanitätscorps. 16. Juni. Dr. Neidbhardt, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Chev. Regt., zum 1. Feld⸗Art. Regt., Dr. Leibold, Assist. Arzt 2. Kl. vom 5. Inf. Regt., zum 2. Feld⸗ Art. Regt. versetzt. Dr. Heisc, charakteris. Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt im 3. Feld⸗Art. Regt., zum Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. befördert. Dr. Mohr, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt im 2. Feld⸗Art Regt., als Ober⸗Stabsarzt 1 Kl. charakterisirt. Dr. Gerst, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Feld⸗Art. Regt., zum Stabsarzt im Train⸗Bat., Dr. Buchner, ‚Assist. Arzt 2. Kl. im 1. Feld⸗Art. Regt., Dr. Köck, Dr. Blanalt, Lochbrunner, Kieningers, Dr. Eschwig, Dr. Reichart, Ortolf, Dr. Schneider, Dr. de Ahna, Dr. Westholt, Dr. Rühl, Dr. Ehrmann, Dr. Serig⸗ Dr. Straub, Dr. Pauli, Dr. Hermann, Dr. Esser, Assist. Aerzte 2. Kl. des Beurlaubtenstandes, zu Assist. Aerzten 1. Kl. be⸗ fördert. Dr. Nobiling, Assist. Arzt 1. Kl. des Beurlaubten⸗ standes, Dr. Lautz, Assist. Arzt 2. Kl. des Beurlaubtenstandes, der

erbetene Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König machten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, gestern Nachmittag eine Spazierfahrt nach der Stadt Nassau und wohnten nach der Rückkehr Abends der Vorstellung im Theater bei. . 8 Heute früh setzten Se. Majestät im besten Wohlbefinden die Brunnenkur fort.

Ihre Königliche Hoheit die Frau Land⸗ gräfin iedrich von Hessen ist mit dem Prinzen Friedrich Carl von Hessen von Schloß Panker hier einge⸗ troffen und hat im Schlosse Sr. Königlichen Hoheit des Prin⸗ zen Carl Wohnung genommen.

1—

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Sehl8s der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (85.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Kriegs⸗Minister von Kameke, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Putt⸗ kamer, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Kommissarien beiwohnten, trat das Haus in die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Ab⸗ änderungen der kirchenpolitischen Gesetze. In der Generaldiskussion ergriff zunächst der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst das Wort. Derselbe betonte das Friedens⸗ bedürfniß der katholischen Kirche und den Wunsch des Centrums, den die Dynastie, die Monarchie, das Vaterland und die Ge⸗ sellschaft schädigenden Kulturkampf bald zu endigen. Die Vorlage erkenne die Berechtigung der Beschwerden der preußischen Katholiken und die Nothwendigkeit der Aende⸗ rung der Maigesetze an. Man wolle das thun ohne, ja gegen Rom. Man wolle das Centrum mit der Vor⸗ lage diskreditiren und über eine willenlose Volksvertretung disponiren. Man dürfe derlei wichtige e aber nicht blos in die ministerielle Willkür legen. Das Centrum habe nur die Wahl, ob es in Deutschland wie bisher nur römisch⸗katholische, oder ob es nach der Vorlage nur noch preußisch⸗katholische Christen geben solle. Der Kulturkampf koste der katholischen Bevölkerung jährlich 7 772 000 Die Noten des Reichskanzlers würfen dem Cen⸗ trum eine Verbrüderung mit den Sozialisten und den fort⸗ schrittlichen Republikanern vor: niemals habe man einem Mit⸗ gliede des Centrums eine so enge Verbindung mit den Sozialisten nachweisen können, wie sie Fürst Bismarck selbst mit Lassalle und von Schweitzer zugestanden habe. Die fortschrittlichen Republikaner müßten doch so schlimm nicht sein, wenn man aus ihnen Landes⸗ direktoren und hochgestellte Gerichtsbeamte nehme. Wenn man vom Papste, wie in den Noten geschehe, die Einwirkung auf eine politische Partei des Landes verlange, so sei man schon nach Canossa gegangen. Diese Vorlage zertrümmere nach der religiösen Freiheit auch die bürgerliche. Bei Schluß de⸗ Blattes hatte der Abg. Dr. Miquel das Wort.

In Bezug auf die Wirkung eines Strafantrags bei den Vergehen, die nur auf Antrag verfolgt werden, hat das Reichsgericht, III. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 17. April d. J. folgende Rechtssätze ausgesprochen: 1) Ein vor der Kenntnißnahme des Verletzten von der Person des Thäters gestellter Strafantrag ist wirksam und er kann bei denjenigen Antragsvergehen, bei denen der einmal gestellte Strafantrag gesetzlich nicht zurückgenommen werden kann, nach erlangter Kenntniß der Person des Thäters nicht wieder zurückgenommen werden. 2) Bei einem von Mehrexen be⸗ gangenen Antragsvergehen, bei welchem der Verletzte von der Betheiligung der Einzelnen zu verschiedenen Zeiten erfährt, wird das Antragsrecht des Verletzten gegen die erst später in Erfahrung gebrachten Mitthäter dadurch nicht aufgehoben, daß die dreimonatliche Frist zur Stellung eines Strafantrages in Beziehung auf die schon früher ihm bekannt gewordenen Thäter abgelaufen ist; vielmehr begründet ein gegen einen später bekannt gewordenen Mitthäter gestell⸗ ter Strafantrag die Verfolgung aller an der Strafthat Be⸗ theiligten, also auch derjenigen, gegen welche die rechtzeitige Antragstellung verabsäumt worden. 3) Eine bloße De⸗ nunziation der Strafthat bei der zuständigen Behörde Seitens des Verletzten kann als Strafantrag aufgefaßt werden, wenn andere Umstände darauf schließen lassen, daß der Anzeiger den Strasverfolgungsantrag stellen wollte.

An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern sowie an anderen Einnahmen sind im Reiche (einschließlich der kreditirten Beträge) für die Zeit vom 1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats Mai 1880 (verglichen mit den Einnahmen in demselben Zeit⸗ raum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 24 190 110 (— 12 905 115 ℳ), Rübenzuckersteuer 7 254 637 (— 936 356 ℳ), Salzsteuer 4 547 384 (— 156 158 ℳ), Tabaksteuer 304 345 (+ 1106 ℳ), Brannt⸗ weinsteuer 4 904 282 (— 322 886 ℳ), Hgee aben von Branntwein 18 517† (+ 3602 ℳ), Brausteuer 3 098 147 (+ 30 514 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 155 155 (+ 795 ℳ), Summe 29 963 303

zuckersteuer 24 531 976 ℳ,

Uebergangsabgabe

und Telegraphenv

(+ 790 685 ℳ), Reichs⸗Eisenbahnverwaltung 6 409 300 (+ 235 554 ℳ). nahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskoste beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Ma

Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Ein

(— 12 817 544 ℳ), (+ 1 110 651 ℳ), Salzsteuer 5 721 271 (+ 152 738 ℳ), Tabaksteuer 258 354 (+ 1211 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 6 517 444 (— 576 262 ℳ), Brausteuer und von Bier 2 766 091 (+ 26 726 ℳ), Summe 58 300 064 (— 12 102 480 ℳ), Spielkartenstempel (einschließlich der Nachsteuer) 184 593 (— 22 162 ℳ).

Bayern. München, 24. Juni. (Allg. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen traf heute Morgen aus Wien hier ein und setzte bald darauf die Reise nach Bamberg fort, um dort die Inspektion des 5. In⸗ fanterie⸗Regiments (Großherzog von Hessen) vorzunehmen. Zum Vollzuge des Art. 53 des neuen Gesetzes in Betreff des Branntweinaufschlages sowie der Art. 20 Ziff. 21 und Art. 93 des Gesetzes vom 18. August 1879 zur Ausfüh⸗ rung der Reichs⸗Strafprozeßordnung wird durch eine heute publi⸗ zirte Königliche Verordnung bestimmt: „§. 1. Zur Durchfüh⸗ rung der Untersuchung im Verwaltungsweg und zum Erlasse von Strafbescheiden bei Uebertretungen des Gesetzes über den Brannt⸗ weinaufschlag sind die Hauptzollämter zuständig. Zur Vor⸗ nahme einzelner Untersuchungshandlungen sind alle Zoll⸗ und Au schlagsbehörden und Bediensteten in den Grenzen der den⸗ selben ertheilten Aufträge befugt. §. 2. Die Erhebung von Anklagen, die Vertretung und Antragstellung vor Gericht, die Einlegung von Rechtsmitteln, endlich die Veräußerung der eingezogenen Gegenstände und die Vollstreckung von Strafbeschetben im Wege des administrativen Zwangsvollzugs kommt den Hauptzollämtern zu. Die Zurücknahme eines Strafbescheids steht demjenigen Hauptzollamte zu, welches ihn erlassen hat.“ Eine gleichfalls heute publizirte Bekannt⸗ machung des Finanz⸗Ministeriums enthält Bestimmungen über das Verfahren bei Uebertretungen des Gesetzes über den Branntweinaufschlag. Hessen. Darmstadt, 25. Juni. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist heute hier wieder eingetroffen.

1880: Zölle 18 504 928 Rüben⸗

Im Landtage wurde von Seiten der Konservativen der Antrag eingebracht, Erhebungen zu pflegen, um dem Unter⸗ gange des tirolischen Bauernstandes abzuhelfen. Graf und Genossen interpellirten über die „ungesetzliche Einberufung der Landesschützen zu Waffenübungen im Juni und Juli“. Der Statthalter erklärte, eine Interpellation beantwortend, die nachträgliche Sanktionirung des Gesetzes über das Wahlrecht der Hülfspriester sei keineswegs eine Schädigung oder Ver⸗ letzung des konstitutionellen Prinzips.

Schweiz. Bern, 24. Juni. (N. Zürch. Ztg.) Der Nationalrath hat beschlossen, die Session noch bis in ore nächste Woche zu verlängern. Der Ständerath ermäch⸗ tigte den Bundesrath zum Ankauf des Inselspitals um 750 000 Fr. Der Konsularvertrag mit Rumänien ward rati⸗ fizirt, das Geheimmittelgesetz auf Antrag der Kommission mit 13 gegen 10 Stimmen (letztere für Zustimmung zum Nationalrath) an den Bundesrath zur Ausarbeitung eines neuen, klaren, einfachen und kurzen Entwurfes zurückverwiesen. Die revidirte Glarner Verfassung wurde gewährleistet.

Großbritannien und Irland. London, 24. Juni. 8 Corr.) Ihre Majestät die Königin kehrte gestern in Beg. G der Prinzessin Beatrice von Balmoral nach Windsor zurück.

Die Admiralität mißt der Meldung, daß an der Küste von Neuschottland eine Faßdaube aufgefischt worden, worauf mit Bleistift vermerkt sei, daß die „Atalanta“ dem Unter⸗ gange nahe, keinen Glauben bei. Trümmer der „Atalanta“ würden durch die Strömung des Golfstromes weit weg von der neuschottländischen Küste geführt worden sein, und wäre das Schiff zu der angegebenen Zeit noch über Wasser gewesen, so würde es aller Wahrscheinlichkeit nach jetzt in England sein.

Aus Simla wird dem Reuterschen Bureau unterm 23. d. telegraphirt: Die Einwohner des oberen Logar und Meidans haben der Invasion dieser Distrikte Seitens der Ghazis Widerstand entgegengesetzt, in Folge wovon die Absicht der letzteren, starke Massen von brittenfeindlichen Eingebornen zusammenzuschaaren, vereitelt wurde. General Gough mar⸗ schirt mit der unter seinem Befehl stehenden Streitkraft Mangels an Vorräthen nach Kohdaman. Das in Ghazni stationirte Truppencorps wird aus demselben Grunde wahr⸗ scheinlich nach dem Logarthale zurückkehren. Der allgemeine Stand der Angelegenheiten ist ein befriedigender. Die Ruhe⸗ störungen in Djellalabad sind rein örtlicher Natur, und in 4““ Theile des Distrikts ist die Ruhe nicht gestört worden.

Dem Vernehmen nach ist es im Indischen Amte be⸗ kannt, daß die Unterhandlungen mit Abdurrahman sich nicht als erfolgreich erweisen und wahrscheinlich resultatlos bleiben werden. Die Chefs der feindlichen Afghanenstämme haben sich geweigert, den vorgeschlagenen Herrscher anzuer⸗ kennen, und ohne ihre Anerkennung würde seine Autorität zu schwach sein.

25. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Un⸗ terhauses kündigte Labouchérean, daß er am nächsten Dien⸗ stag die Annullirung des betreffs Bradlaughs gefaßten Be⸗ schlusses beantragen werde. Der Premier Gladstone erwiderte, das Kabinet werde morgen über Maßregeln berathen, um die Rechte Bradlaughs aufs Neue in Erwägung zu ziehen. Er sei damit einverstanden, daß die Debatte über diese Frage nicht später als am Dienstag stattfinde. Im weiteren Verlaufe der Sitzung beantragte Forsterdie zweite Lesung der Bill, durch welche der Richter ermächtigt wird, denjenigen Pächtern, welche wegen Nichtzahlung der Pacht ausgesetzt worden sind, eine Entschädigung unter gewissen Bedingungen zu gewähren, wenn es klar erwiesen ist, daß der Nothstand der Grund der Zahlungsunfähigkeit war. Thaprin beantragte Verwerfung der Bill, da diefelbe geeignet sei, die Grundlagen des Grund⸗ Die Debatte wurde schließlich vertagt.

besitzes zu erschüttern. 8 der Abendsitzung nahm das Unterhaus sodann mit 153 gegen 117 Stimmen den von der Regierung be⸗ kämpften Antrag an, die Schankwirthschaften in England

irgend an Sonntagen

(— 14 284 498 2 Spielkartenstempel 120 565 (s— 12 768 ℳ), Wechselstempelsteuer 1 043 003 (+— 31 271 ℳ),

1

und Wales, soweit als gänzlich zu schließen.

Oesterreich⸗Ungarn. Innsbruck, 24. Juni. (Prag. Ztg.)

ö z. (W. T. B.) Wie die „Morningpost“ 1 erfährt, hätte bzw. G ladstone versprochen, falls Bra ün 25g vorläufig darauf verzichte, die Einnahme seines Sitzes im

zu beanspruchen, den Antrag Labouchére’s auf Henasfäne vecgus. gegen Erklärung an Eidesstatt, zu S berachene ie Annahme desselben als Vertrauensvotum Das Oberhaus hat mit 101 gegen 90 Sti zweite Lesung der Bill, betreffend die Legaltstrung der Che

eines Wittwers mit der Schwester sei verworfen. chwester seiner verstorbenen Frau,

Frankreich. Paris, 24. Juni r

Volks⸗ und Nationalfest am dir Zulds ö1 der Erstürmung der Bastille, soll ganz besonders glänzend

erden. Die ursprüngliche Veranlassung des Festes ist be⸗ anntlich die Vertheilung der Fahnen an die Armee. Nach ngerem Schwanken wurde der 14. Juli gewählt und damit dee einer nationalen Feier, die zugleich eine Verherrlichung der Republik sein soll, in Verbindung gebracht. Eine aus

itgliedern des Gemeinderaths, aus verschiedenen Chefs und Sekretären der Direktionen der schönen Künste, der Civil⸗ bauten, der Polizeipräfektur ꝛc. zu sammengesetzte Kommission hat die Vorbereitungen dazu bereits begonnen. Long⸗ champs und der Bastilleplatz werden die beiden Mittel⸗ punkte der Feier bilden. M. Alphaud, Direktor der Arbeiten von Paris, hat bereits einen Plan entworfen, der in vielen Punkten

wird mit dem Bastilleplatze Abends durch ; die Tuilerien mit farbigen Lampen erleuchtet, vier Feuerwerke abgebrannt S ¹. n bieses algemeine Fest schließen üheh. R

rron 2 lheesen issements noch besondere Fest⸗

uch der General⸗Prokurator in Grenob

General⸗Prokurator von Limoges und der 8 Republik in le Puy haben ihre Entlassung gegeben, ferner neueren Meldungen zufolge auch der General⸗Prokurator in Pau, um nicht die Dekrete vom 29. März ausführen zu

müssen.

25. Zuni (W. T. B.) Im Senat erwiderte heute der Conseils⸗Präsident de Freyeinet auf die gestrigen Ausführungen Audiffret⸗Pasquiers und Broglies indem er hervorhob: Die Regierung sei, nachdem der Unterrichtsgesetzes

Senat den Artikel 7 des Ferryschen gewesen sei, in

eine doppelte sollen wieder

verworfen habe, der eine Transaktion die Nothwendigkeit versetzt worden, die bestehenden Gesetze in Anwendung zu bringen, da das Land Garantien egen die Uebergriffe der Kongregationen verlange. Hr. de Freycinet bedauerte die Haltung der Kongregationen, von denen keine die staatliche Autorisirung nachgesucht habe; die Kongre⸗ gationen hätten hierdurch die wohlwollenden Dispositionen der Regierung paralysirt; letztere könne aber nicht die Herr⸗ schaft der Geistlichkeit dulden und Kongregationen zulassen welche ihre Befehle von auswärtigen Oberen erhielten. Bocher (linkes Centrum) sprach für Aufrechterhaltung der Rechte der Familienväter. Der Senat lehnte schließlich mit 143 gegen 127 Stimmen den Antrag Audiffret⸗Pasquier, die Petitionen gegen die Dekrete an den Conseil⸗Präsidenten und den Justiz⸗Minister zu überweisen, ab, und nahm darauf den ehe zur e Tagesordnung an.

Die Deputirtenkammer hat das Bud 1d Nini⸗ steriums des Krieges genehmigt. 3 .““

Italien. Rom, 25. Juni. (W. T. B.) Als in de heutigen Sitzung der 1“ eine Abstim⸗ mung vorgenommen wurde, warf ein Individuum, welches sich auf der dem Präsidentenstuhle gegenüberliegenden Tribüne befand, mit zwei großen Steinen auf eine Gruppe Abgeordneter, welche ihre Stimmzettel abgeben wollten. Es wurde Niemand verletzt. Der Präsident ordnete die Ver⸗ haftung des Schuldigen an und ließ die Tribüne räumen.

Türkei. Konstantinopel, 25. Juni. (W. T. B. Artin Dadian Efendi ist zum F“ im Ministerium des Auswärtigen ernannt worden. Derselbe wirkte in letzter Zeit im Sinne der Annä erung zwischen dem Minister des Innern Mahmud Nedin parung und dem englischen Botschafter Goschen und dürfte, seiner Her⸗ kunft nach Armenier, sich demnächst vorzugsweise der Förde⸗ rung der armenischen . widmen.

W (Pol. Corr.) In der Note der Pforte bezüglich Montenegros wird der Vorwurf zurückgewiesen, daß die Pforte den bei der Besetzung von Podgoritza vorgekommenen zwischenfall verschuldet habe. Der Kommandant von Podgo⸗ ritza hätte bei dem Empfang der Nachricht, die betreffenden Positionen innerhalb 7 Stunden zu räumen, Protest erheben und die in der türkisch⸗montenegrinischen Konvention stipulirte 24stündige Frist verlangen sollen. Die Albanesen hätten kein anderes Unrecht begangen, als daß sie der Nothwendigkeit der Politik keine Rechnung trügen. Die Pforte bietet Monte⸗ negro eine Vergütung der in den abgetretenen Gebietstheilen erhobenen Steuern an.

MRußland und Polen. St. Petersburg,⸗ 24. Juni (St. Pet. Ztg.) Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst und die Großfürstin Thronfolger haben sich mit ihren Kindern am 10,/22. Juni, Nachmittags, mit der Nacht „Alexandria“ von St. Petersburg auf die YJacht „Dershawa“ begeben, um die Reise nach Hapsal anzutreten.

Am 7./19. d. M. Vormittags traf, wie der „Neuen Zeit“ gemeldet wird, der neue General⸗Gouverneur, General⸗ Adjutant Albedinski in Warschau ein. Am folgenden Tage fand im Schlosse Empfang der Beamten statt.

Südamerika. Rio de Janeiro, 25. Juni. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Buenos⸗Ayres hätte am 22. d. M. zwischen den Nationaltruppe nund den

rovinzialtruppen ein Zusammenstoß stattgefunden, bei welchem letztere geschlagen worden wären; ein Versuch der Nationaltruppen, einen Sturm auf die Stadt zu machen, sei vereitelt worden.

Asien. China. (Allg. Corr.) Aus Shanghai wird (via San unterm 25. Mai gemeldet: „Die Lage der Dinge in Peking ist eine ruhige. Chung How befindet sich noch immer im Gefängniß.“

Afrika. Egypten. (W. T. B.) Wie dem Reuterschen

Bureau aus Kairo, vom 25. d. M., gemeldet wird, dürfte die erste Redaktion des Liquidationsgesetzentwurfs in

1“

8

den Schuld wurde beschlossen, daß diejenigen, welche ein Urtheil gegen die Regierung erwirkt haben, 12 pCt. bis zum 15. April 1880 erhalten sollen, die übrigen Gläubiger da⸗ gegen nur 5 pCt. Das Steigen des Nibs hat begonnen.

Nach einer Meldung der ‚„Daily News“ aus Alexan⸗ drien hat der König von Abessynien mit Egypten

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Rom, Sonnabend, 26. Juni. Das Individuum, welches gestern mit Steinen nach der Ministerbank warf, heißt Cor⸗ digliani und war vorgestern aus Viterbo eingetroffen. Nach dem ersten mit ihm angestellten Verhöre zu schließen, scheint es sich nicht um eine individuelle That zu handeln, da Cor⸗ digliani dem Richter erklärte, bis gestern Abend Enthüllungen machen zu wollen. Seine Antworten waren jedoch wider⸗ sprechend. Man fand einige kompromittirende Briefe und ein Messer bei ihm.

R iur 28 19 ged fn kFaalc ae 88 Re „herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung 8” Ausläͤndern aus dem Reichsgebiete. Finanzwesen: Nachweisung über Einnah⸗ men des Reichs vom 1. April bis Ende Mai 1880; Bekannt⸗ machung, betreffend die neuen Schuldverschreibungen der Prämien⸗ Anleihe der Stadt Lüttich vom Jahre 1853. Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen: Regulativ, betreffend die Kreditirung der Tabakgewichts⸗ stener; Taravergütung für Fleischextrakt; Veränderungen im Bestande und in den Befugnissen von Zoll⸗ und Steuerstellen. Justizwesen: Bestimmungen, betreffend die Feststellung des Begriffs „Militärbehörde“ im Sinne der bezüglichen Vorschriften der Civil⸗ prozeßordnung ꝛc. Eisenbahnwesen: Aenderung und Ergänzung der Bestimmungen im Abschnitt IIb. der Signal⸗Ordnung für die Eisen⸗ bahnen Deutschlands; Eröffnung von Bahnstrecken. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns⸗ und Seeschiffer⸗Prü⸗ fungen. Konsulatwesen: Todesfall; Exequatur⸗Ertheilung; Abgrenzung der Amtsbezirke der britischen Konsulate in Hamburg und b

Nr. es „Amtsblatts des Reichs⸗Postamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 18. Juni 1889: u bezablung der Kosten für die Bestellung von Telegrammen außerhalb des Ortsbestellbezirks. Verfügung; vom 19. Juni 1880: Unbefugtes Ablösen von Freimarken von ausländischen Briefpostsendungen. Ver⸗ fügung: vom 19. Juni 1880: Eröffnung der Eisenbahnstrecke Derm⸗ bach⸗Kaltennordheim.

das Deutsche

Statistische Nachrichten. 8

Ueber die bei der sächsischen Staatsforstverwal⸗ tung im Jahre 1879 erlangten finanziellen Ergebnisse sin en das „Dr. J.“ Folgendes: Im genannten Jahre kamen überhaupt 694 624 Festmeter Derbholz inkl. 501 152 Festmeter oder 72 % Nutzholz dasselbe Verhältniß wie im Vorjahre sowie außerdem noch 201 790 Festmeter Reisig und 173 453 Raummeter Stockholz zum Verkauf. Dabei erzielte man eine Einnahme von 8 678 555 ℳ, wovon 8 381 389 die Haupt (Holz⸗)nutzung auf 1 Festmeter Derbholz 12 7 gegenüber einem Ansatze von 13 im Budget und 297 166 die Nebennutzungen (Eras, Steine, Torf u. s. w., sowie die Jagdnutzung) lieferten. Zum Einschlag gelangten über⸗ haupt 692 345 Festmeter Derbholz, also 75 155 Festmeter weniger als der für das Jahr 1879 aufgestellte Material⸗Elat an 767 500 Festmeter besagte. Da der oben angeführten Einnahme eine Ge⸗ sammtausgabe von 3 310 661 gegenübersteht, welche sich mit 657 215 auf die Forstverbesserungen (Kulturen, Entwässerungen, Wegebaue) mit 1 515 735 auf Holzschlägerlöhne und übrige Be⸗ triebskosten, mit 1 021 970 auf Besoldungen, Remunerationen und sonstige Bezüge des Forstpersonals, mit 86 720 auf die Unter⸗ haltung der Forstgebäude und mit 29 021 auf Reallasten ver⸗ theilt, so ergiebt sich ein Nettoertrag von überhaupt 5 367 894 Auf 1 Festmeter Derbholz und auf 1 ha der Gesammtfläche berechnet sich derselbe zu 7 73 bez. 31 96 ₰, während sich diese Durch⸗ schnittszahlen im Jahre 1878 auf 8 46 bez. 37 61 ₰, im Jahre 1877 aber auf 6 81 bez. 25 19 stellten. Es hat demnach im vergangenen Jahre 1 Festmeter Derbholz kez. 1 ha der Gesammtfläche 73 = 9 % bez. 5 65 ₰½ = 15 % weniger als im Jahre 1878, dagegen 92 = 14 % bez. 6 77 = 27 % mehr als im Jahre 1877 eingebracht. Im Staatsbudget auf 1878/79 waren für 1 Festmeter 8 98 und für 1 ba 40 30 eingestellt und beträgt somit der Minderausfall 1 25 ₰½ = 14 % bez. 8 34 = 21 %. Bei dem gesamm · ten Nettoertrage beziff rt sich letzterer gegenüber dem Budget auf 1 370 106 = 20 %, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß das verkaufte Derbholzquantum gegen das für die Finanzperiode im Budget angenommene um 7 % zutückblieb. Bezüglich der Ver⸗ änderungen am Forstareale ist zu eewähnen, daß im Jahre 1879 364 ha für 387 682 (neben 3000 für die Restaurationsgebäude auf dem Papststeine) angekauft, dagegen 53 ha für 138 959 (neben 10 000 für eine Wasserkraft) veräußert wurden und somit eine Vermehrung um 311 ha stattgefunden hat. Im Durchschnitt betrug der Preis für 1 ha bez. einschließlich des darauf stockenden Holzbe⸗ standes bei den Ankäufen 1065 ℳ, bei den Verkäufen aber 2622 Auch im verflossenen Jahre hat es dee sächsische Staatsforstverwal⸗ tung als eine ihrer Aufgaben betrachtet, im Interesse der Landes⸗ kultur auf den Holzanbau in den Privatwaldungen anregend und fördernd dadurch einzuwirken, daß sie gotes Pflanzmaterial zum Selbstkostenpreis den Waldbesitzern abgegeben und auf Antrag die Ausführung von Kulturen hat bewirken lassen. Von der den Forst⸗ beamten allgemein kertheilten Emächtigung, waldbesitzenden Gemeinden und Privaten bei Ausführung von Forstkulturen auf Verlangen berathend und beaufsichtigend zur Seite zu stehen, ist im vergangenen Jahre in beträchtlicherem Umfange als früher Gebrauch gemacht worden. Ohne Berücksichtigung derjenigen Pfarr., Kirchen⸗, Gemeinde⸗ und Rittergutswaldungen, in welchen die Verwaltung und somit auch der Kutturbetrieb durch Staatsforst⸗ beamte stattfindet oder doch beaufsichtigt wird, wurden unker Leitung der Letzteren im Jahre 1879 in Gemeinde⸗ und Privatwaldungen 106 ha mit Holz unter Entnahme der Pflanzen aus den forstfiskaͤ⸗ ngtbang. Nca betrug die im Jahre

1 rivate verkaufte Pflanzenmenge 39 976 1 12 553 vereinnahmt worden sind. I1“

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Königliche bayerische statistische Bureau at als XXXXIII. Beitrag zur Statistik des Königreichs Bayern Kom⸗ missionsverlage von Adolf Ackermann in München den Jahresbericht für 1878 über die Bewegung der Bevölkerung im König⸗ reiche Bayern, mit einer Einleitung von Dr. Max Seydel, dem Vorstande des genannten Bureaus, erscheinen lassen. Wir ent⸗ nehmen dem umfassenden, gründlichen Werke, dem auch eine karto⸗ gefphllch⸗ Darstellung der Kindersterblichkeit in Bayern eigegeben ist, folgende allgemeine Mittheilungen: Die Ge⸗ sammtzahl der Geborenen, einschließlich der Todtgebore⸗ nen, beträgt in Bayern für 1878 216058. Es zeigt sich so⸗

nach abermals ein Rückgang der Geburtenziffern gegenüber

der nächsten Woche beendet werden. Bezüglich der schweben⸗

(chen am seltensten ist.

Auch die

dem Vorjahre, und zwar beträgt der Unterschied der Geburtziffern von 1878 und 1877 4617, während er zwischen letzterem 1876 nur auf 2681 sich belief. Dieser Erscheinung entspricht eine Minderung in den Eheschließungen von 39 369 im Jahre 1877 auf 37 565 im Jahre 1878, Die Wirkung wirthschaftlicher Mißstände drückt sich hierin unverkennbar aus. Betrachtet man die Gesammt⸗ zahl der Geborenen in den Jahren 1871 78, so ist bis 1876 eine Steigerung, von da an eine Abaahme wahrnehmbar. Die Geburten-⸗ ziffer von 1878 ist jener von 1875 ungefähr gleich. Bei Vergleich von Stadt und Land zeigt sich, daß der Rückgang der Geburten ganz überwiegend auf letzteres trifft. Der Höchstbetrag der Geburten in dem Halbjahr April bis September trifft in den letzten 5 Jahren stets auf diesen letzteren Monat, in dem Halbjahr Oktober bis März regelmäßig auf den Februar und nur 1877 ausnahmsweise auf den März. Der Mindestbetrag der Geburten fällt regelmäßig auf den Dezember, nur 1875 auf den November. Die Vertheilung der Ge⸗ burten nach Lebend⸗ u. d Todtgeburten ist, wie die nachstehende Ueber⸗ sicht beweist, fortwährend eine ziemlich stetige. Von je 100 Gebore⸗ nen waren im Jahre 1871 lebendgeb. 96,6, todtgeb. 3,4, 1872 96,7 bez. 3,3, 1873 96,7 bez. 3,3, 1874 96,6 bez. 3,4, 1875 96,7 bez. 3,3, 1876 96,5 bez. 3,5, 1877 96,6 bez. 3,4, 1878 96,5 bez. 3,5. Was das Zahlenverhältniß der Geschlechter bei den Geborenen anlangt, so steht das Jahr 1878 mit 105,6 auf 10) Mädchengeburten dem Jahre 1877 nahezu, dem Jahre 1871 vollständig gleich. Das Jahr 1876 weist den höchsten (107,2 auf 100 Nädchen) 1877den geringsten (105,6) Pro⸗ zentsatz an Knaben auf. Die Statistik der unehelichen Geburten liefert für 1878 ebenso wie für 1877 ein erfreuliches Ergebniß. Trotz des abermaligen Rückganges der Eheschließungen haben die uneheli⸗ chen Geburten von 1877 auf 1878 um 0,2 %, in absoluter Zahl um 1138 abgenommen. Gegenüber der Periode 1860/68 beträgt diese Abnahme nunmehr 9,5 %, in absoluter Zahl aber 12 366. Der Ueberschuß der Knabengeburten über die Mädchengeburten ist bei den katholischen Müttern um 0,4, bei den israelitischen um 1,9 % von 1877 auf 1878 zurückgegangen; von 1876 auf 1877 betrug dieser Rückgang 1,9 bez. 5,7 %. Die protestantischen Mütter weisen, im eeagfa zu den übrigen, von 1877 auf 1878 eine Zu⸗ nahme des nabenüberschusses um 1,3 % auf; von 1876 auf 1877 hatten sie die geringste Abnahme (0,5 %). Die Irraeliten haben im Vergleiche mit der christlichen Bevölkerung den geringeren Knabenüberschuß. Die Häufigkeit der unehelichen Geburten, nach dem Glaubensbekenntnisse der Mutter betrachtet, stellt sich derart dar, daß der Prozentantheil der unehelichen Geburten bei den katho⸗ lischen Müttern betrug im Jahre 1877 13,1, 1878 12,8, bei den protestantischen 12,9 bez. 12,8, bei den israelitischen 1,2 bez. 1,2. Die Mehrlingsgeburten sind unter den unehelichen Geburten min⸗ der häusig, als unter den ehelichen. Dagegen bedingt das Ge⸗ schlecht keinen Unterschied in der Häufigkeit der Mehrlings⸗ Feähgene. Unter den Todtgeborenen aber finden sich Mehrlinge er⸗ eblich häufiger als unter den Lebendgeborenen, 1877 indeß im stärkeren Maße als 1878. Bei Betrachtung des Geschlechts der Mehrlingsgeburten ergiebt sich, entsprechend einer allgemeinen Er⸗ fahrung, daß das Zusammentreffen von einem Knaben und einem Mädchen am häufigsten, dagegen das Zusammentreffen zweier Mäd⸗ 1 Die Zahl der jährlichen Sterbefälle in Bayern zeigt sich seit 1872 als eine ziemlich beständige, die allge⸗ meine Sterblichkeitsziffer als eine verhältnißmäßig günstige. Im Jahre 1877 betrug die Zahl 154 637, d. h. 30,3 auf 1000 Einwoh⸗ ner, im Jahre 1878 153 365 oder 29,8 auf 1000 Einwohner. Im Ganzen und Großen trifft die größte Sterblichkeit auf das Frübjahr, die gerinagste auf den Herbst. as die Kindersterblichkeit betrifft, so ergiebt sich für das ganze Königreich, gleichwie im Jahre 1877, eine geringe Abnahme der Kindersterblichkeit gegen das Vorjahr. Dieselbe be⸗ trug nämlich 1876 30,3 %, 1877 30,0 %, 187829,6 % der Lebendgebornen. Für den Zeitraum 1827/69 stellte sich der betreff nde Prozentsatz auf 30,7, für den Zeitraum 1862/69 aber auf 34,5. Der Unterschied in der Kindersterblichkeit zwischen Stadt und Land hat sich 1878 etwas vergrößert. In den Jahren 1876 und 77 war die ländliche Kinder⸗ sterblichkeit um 1 % 1878 um 1,3 % geringer als die städtische. Die Hauptursache der in manchen Bezirken alljährlich beobachteten hohen Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebensjahre ist in dem Um⸗ stande zu suchen, daß die Neugeborenen von ihren Müttern in der Regel entweder gar nicht oder zu kurze Zeit gestillt werden. Verwendung dicken klebrigen Mehlbreis neben der Stillung erweist sich vielfach als höchst schädlich. Von dem Gesammtkontingent der im ersten Lebe smonat verstorbenen Kinder treffen auf den ersten Lebenstag im Jahre 1876 15,5 %, 1877 15,8 % 1878 15,6 %; auf den 2.— 16. Tag 53,8 % bez. 53³,6 und 52,4 %; auf den 17.— 31. Tag 30,7 bez. 30,5 und 31,9 %. Was das Glaubensbekenntniß der Gestorbenen betrifft, so wiederholt sich die in den Vorjahren gemachte Wahrnehmung, daß die Ifraeliten die geringste (18,8), die Katholiken die größte Sterb⸗ lichkeitsziffer (32,0) haben, während die Protestanten (24,5) in der Mitte stehen. Betrachtet man die Kindersterblichkeit bei den einzel⸗ nen Glaubensbetenntnissen, so bemerkt man, daß im Königreiche auf 100 im Jahre 1878 lebend Geborenen im gleichen Jahre an verstor⸗ benen Kindern treffen 15,4 % bei den Israeliten, 23,6 % bei den Protestanten, 37,8 % bei den Katholiken. Die Zahl der Ehe⸗ schließungen in Bapern befindet sich, wie schon oben bemerkt, seit einer Reihe von Jahren in fortwährendem Rückgange. Während dieselbe von 33 264 im Jahre 1860/61 auf 43 232 im Jahre 1869/70, sodann im Durchschnitt der beiden Jahre 1871 und 1872 auf 46 376, endlich im Jahre 1873 auf 48 924 gestiegen war, hat sie sich seither fortwährend verringert. Die Zahl der Eheschließungen betrug näm⸗ lich: 1874 45 886, also gegen das Vorjahr weniger um 3038, 1875 45 014 (— 872), 876 42 015 (— 2999), 1877 39 369 (— 2646), 1878 37 565 (— 1804). Es sind demnach im Jahre 1878 11 359 Ehen weniger eingegangen worden, als im Jahre 1873. Betrachtet man die Vertheilung der Eheschließungen nach Monaten in den Jahren 1876 bis 1878, so zeigt sich nahezu keine Gleichmäßigkeit. Nur der Monat Februar hat stets die höchste Verehelichungsziffer. Bei Be⸗ trachtung des Glaubensbekenntnisses der Ehetheile ergaben sich für das J. 1878: Ehen zwischen Katholiken 25 339, Protestanten 9342, Israe⸗ liten 349; demnach konfessionell ungemischte Ehen 35 030. Gemischte Ehen wurden in demselben Jahre eingegangen: 1199 von katholischen Männern, 1291 von protestantischen, 4 von israelitischen und 41 von Männern sonstiger Konfession, sonach im Ganzen 2535. Von den sämmtlichen im Jahre 1878 abgeschlossenen Ehen waren sonach 6,7 %, in den Jahren 1876 und 1877 6,6 % gemischte. In den unmittelbaren Städten beträgt der Prozentantheil der gemischten Chen 17,1, in den Amtsbezirken 4,6. Ehen zwischen Christen und Israeliten haben sich im Jahre 1878 14 ergeben, während deren Zahl 1876 und 1877 auf 15 sich belief. Bei der Betrachtung der Altersverhältnisse der Eheschließenden findet man als die häufigste Kombination die der Eheschließung zwischen Männern von 26—30 Jahren mit Weibern von 21 25 Jahren, d. h. für das Jahr 1878 13,3 % aller abgeschlossenen Ehen. Hieran reiht sich die Zahl der Ehen zwischen Männern und Weibern der Altersgruppe von 26 30 Jahren, d. h. 12,3 %. An dritter Stelle folgen die Ehea zwischen Männern und Weibern der Altersgruppe von 21 25 Jah⸗ ren, d. h. 11,5 % der Ehen überhaupt. Der höchste Prozentsatz Eheschließender bei dem männlichen Geschlechte trifft auf das 8 bis 30. Lebensjahr (37,95 %), bei dem weiblichen Geschlechte auf das 21. bis 25. Lebensjahr (37,90 %). Das Gleiche ergab sich für 1876 und 1877. Als durchschnittliche Dauer ergeben sich für das König⸗ reich 21,7 Jahre. Für 1877 war der Durchschnitt 21,6 Jahre. Die Durchschnittsdauer der durch den Tod des Mannes gelösten Ehen ist für 1877 und 1878 gleich; sie beträgt 22 Jahre; für die Durch⸗ schnittsdauer der durch Ableben der Gattin gelösten Ehen ergiebt sich 888 und 1878 ein Unterschied: sie betrug dort 20,9, hier ,5 Jahre.

1 Land⸗ und Forstwirthschaft.

1“ Oberschlesien liegen jetzt Saatenstandsberichte vor, welche sehr befriedigend lauten und die Aussicht eröffnen, da

.