1880 / 148 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

der durch die Mißernte des vorigen Jahres so schwer geschädigte Bezirk in diesem Jahr eine gute Ernte haben werde, wenn die Heu ist bereits in

reicher Menge und guter Qualität eingebracht, Raps steht gut, ebenso

Witterungsverhältnisse weiter günstig bleiben. afer, Gerste und Weizen; auch für Kartoffeln darf eine gute 88s erwartet werden. Nur Roggen steht auch in Oberschlesien

nicht gut.

Aus Baden, 23. Juni. (Karlsr. Ztg.) Der in letzter Zeit so reichlich gefallene Regen hat auf den Stand aller Gewächse böchst wohlthätig eingewirkt. Die öu.“ namentlich Gerste, Spelz und Kartoffeln stehen im Neckarthale allenthalben vortrefflich und versprechen eine reichliche Ernte. Das Heuerträgniß wird indeß, da der Regen sich etwas zu spät einstellte, nur als mittel⸗ mäßig bezeichnet werden dürfen. Entsprechend dem Erträgnisse sind ouch die Futterpreise. Der Morgen wurde hier zu 55 65 (Heu und Oehmd) verkauft. Die Heuernte selbst hat theilweise begonnen; sie wird allgemein beginnen, sobald anhaltend schönes Wetter in Aussicht steht.

Landwirthschaft, Ernte und Weinlese Ungarns im Jahre 1878 bilden den Gegenstand der dritten Lieferung des vom landesstatistischen Bureau herausgegebenen statistischen Jahrbuches. Der „P. Ll.“ entnimmt dem Hefte folgende Daten: Die gesammte Ackerfläche Ungarns betrug im Jahre 1878 11 952 071 ha; hiervon waren mit Herbst⸗ und Sommersaat bebaut 9 354 771 ha, brach blieben 2 597 300 ba = 21,73 %. Die Produktion betrug 36 465 000 hl Winterweizen (25 Mill. Metr. Stroh), 33 520 hl. Spelz, 3 079 000 hl Halbfrucht (2 290 000 Metr. Strob), 18 070 000 hl Winterroggen (14,4 Mill. Mecetr. Stroh), 663 000 bl Wintergerste (420 000 Mctr. Stroh), 1 020 000 hl. Winterraps, 1 811 000 hl Sommerweizen, 237 000 hl Sommerkorn, 27 762 hl Sommerraps, 16 045 000 hl Sommergerste (8 748 000 Metr. Stroh), 21 202 000 hl Hafer (10,7 Mill. Metr. Stroh), 766 390 hl Hirse, 36 248 000 hl Mais (24,2 Mill. Metr. Stroh), 133 500 hl Haidekorn, 295 000 hl Wicken, 455 000 hl Erbsen, Lin⸗ sen und Bohnen, 68 700 hl Flachssaamen und 57 600 Metr. Flachs⸗ garn, 530 400 hl Hanfsaamen, 517 000 Mectr. Hanfgarn, 684 195 Metr. Tabak, 5 562 000 Mctr. Zuckerrübe, 13 700 000 Metr. Futter⸗

rübe, 32 421 000 Metr. Erdäpfel, 4 804 000 Metr. Luzerne, Klee, Süßklee, 38 797 000 Metr. Heu. Ueber die Weinproduktion liegen folgende Daten vor. Die Weinbaufläche umfaßte 628 647 Joch 1600 Klafter). Erzeugt wurden 8 973 148 hl Most und bieraus erzeugt 4 308 000 hl weißer, 1 051 635 hl rother, 1 636 175 b] Schiller, 707 hl Ausbruch und aus dem verkauften Most 1 078 357 hl Wein, daher insgesammt 8 075 000 hl Wein gewonneu. Trauben wurden verkauft: nach dem Auslande 2 962 000 kg, im Inlande

verbraucht 3 159 000 kng. Die Weinproduktion repräsentirt einen Werth von 42,4 Millionen Gulden. 1 Jekaterinosslaw. Im Kreise Alexandrowsk haben sich, wie dem „Golos“ berichtet wird, die Getreidekäfer beflügelt und lagern in ungeheueren Massen auf den Feldern. Nachdem sie die Spitzen der Syringen zerstört haben, machen sie sich an die Vertil⸗ gung des Weizens. 11“

Gewerbe und Handel.

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn. Die Ausreichung der neuen Zins⸗Coupons zu den 4 % Prioritäts⸗Obli⸗ gationen Litt. C. neue Emission sowie zu den 4 ½ % Prioritäts⸗ Obligationen Litt. F. erfolgt vom 1. Juli ab bei der Kasse der Königlichen Betriebsanstalt in Berlin.

Die am 22. d. M. stattgehabte Generalversammlung der Aktionäre der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft war von 52 Aktionären besucht, welche 7905 Aktien vertraten. Der Vor⸗ sitzende gab in einem kurzen Vortrage Mittheilungen über die Be⸗ triebsergebnisse des abgelaufenen Jahres, welche letzteren danach gegen den f. Z. durch die frühere Direktion publizirten Voranschlag eine Mehbreinnahme von ca. 2 200 000 ergaben. Zugleich wurde auf die Mehreinnahmen der abgelaufenen fünf Monate dieses Jahres hinverwiesen, welche gegen die gleiche Epoche des vorigen Jahres ca. 2 ½ Millionen betrug. Die Generalversammlung beschloß dann die von der Königlichen Direktion beantragte Dividende von 7 % für das Jahr 1879.

Rumänische Eisenbahnen. Die Fürstliche Direktion der rumänischen Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft veröffentlicht die Bilanz und das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto der Gesellschaft, abgeschlossen am 31. Dezember 1879. Aus dem Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto er⸗ giebt sich, daß die Dividende für das abgelaufene Jahr in der That, wie erwartet wurde, auf 36/10 % festgesetzt worden ist. Die Gesammt⸗ einnahme der Gesellschaft aus dem Betrieb stellte sich im abge⸗ laufenen Jahre auf 17 567 288 Fres., wovon 7 190 639 Frcs. auf den Personen⸗ und Eilgut⸗, 10 304 740 Frecs. auf den Güter⸗ verkehr und 71 909 Frcs. auf Diverse entfallen. Die Betriebs⸗ und Verwaltungskosten in Bukarest und Berlin stellten sich auf 13 424 419 Fres., so daß ein Ueberschuß von 4 142 869 Frcs. oder 3 314 295 verblieb. Hiervon gehen 397 008 zur Dotirung der Reserve⸗ und Erneuerungsfonds sowie des Amortisationsfonds ab, ferner 87 518 für Tantièmen, so daß dann noch 2 829 768 verfügbar bleiben. Da die konventionsmäßige Garantie der rumänischen Regierung sich guf 14 887 800 beläuft, wovon obige 2 829 768 zu kürzen sind, so hatte die Regierung zu Bukarest für das ab⸗ gelaufene Jahr 12 058 031 zuzuschießen. An Dividende wurden an

die Besitzer der Stammprioritäts⸗Aktien 3 071 304 ℳ, an die Be⸗ sitzer der Stammaktien 7 005 787 vertheilt. Die Bilanz der Gesellschaft giebt das Stammaktienkapital mit 196 128 000 ℳ, das Stammprioritäts⸗Aktienkapital mit 38 632 050 ℳ, das Kapital der 6 % Schuldverschreibungen endlich mit 39 578 200 an. Als Spezialreserve für sämmtliche noch unerledigte Verbindlichkeiten, Reklamationen der Fürstlich rumänischen Regierung ꝛc. fiaurirt in der Bilanz die Summe von 7239 365 ℳ; an nicht abgehobenen Zinsen und Dividenden stehen 566 577 in der Bilanz. Mit dem Umtausch der seiner Zeit für die Stammprioritäts⸗ Aktien und Aktien der Gesellschaft ausgegebenen „Certifikate“ gegen 6 % Rumänische Staats⸗Obligationen ist nunmehr begonnen worden. sind in Stücken zu einer Obligation à 500 Frcs. = 400 und zu zehn Obligationen à 500 Fres. = 5000 Frcs. = 4000 ausgefertigt. Es sind zu beziehen für je zwei Stamm⸗Prioritäts⸗ Aktien (nom. 900 ℳ) drei 6 prozent. Staats⸗Obligationen (nom. 1200 ℳ) und für je zwanzig Stamm⸗Aktien (nom. 6000 ℳ) neun 6prozent. Staats⸗Obligationen (nom. 3600 ℳ). Der Umtausch wird bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft und dem Bankhause S. Bleichröder bewirkt.

Lemberg, 24. Juni. (W. Ztg.) Die Abhaltung des hiesigen Saatenmarktes ist offiziell auf den 4. Oktober angekündigt.

Bukarest, 25. Juni. (W. T. B.) Die Zeichnung auf die Anleihe der Nationalbank hat gestern im ganzen Lande statt⸗ gefunden und ist bereits gestern geschlossen worden, da statt der verlangten 8 Millionen 25 Millionen gezeichnet wurden.

Berlin, 26. Juni 1880

(W. Ztg.) Die Restaurationsarbeiten am Dogenpalaste zu

Venedig nehmen guten Fortgang; es wurde kürzlich die der Pia⸗

zetta und dem Canale grande zugekehrte obere Ecke des Palastes freigelegt.

Das erste diesjährige Sommernachtsfest in dem Flora⸗ Etablissement zu Charlottenburg wird am Sonnabend den 10. Juli abgehalten werden.

Im Garten des Belle⸗Alliance⸗Theaters konzertirt vom Montag ab wieder die „Berliner Sinfonie⸗Kapelle“, deren Konzerte

in Folge der ungünstigen Witterung und auswärtiger Verpflichtungen halber kurze Zeit unterbrochen waren.

28 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expeditzon den Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlic Preußischen Staats-Anzeigern:

Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82. 8 R

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Z. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etec.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. . w. von öffentlichen Papieren.

DOeffentlicher Anz eig er. nehmen anz die Annoncen⸗Expeditionen bes

5. Industrielle Etablissements, und Groszshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Pamwilies-Nachrichten.]

Fabriker 6. Verschiedene Bekanntmachungen

In der Börsen-

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren ͤa“

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kauf⸗ mann Romanus Stanislaus Schütz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs und Unterschlagung in den Akten R. II. No. 1417 de 1880 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigtei⸗Gefängniß hier⸗

elbst abzuliefern. Berlin, den 22. Juni 1880. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86. Har⸗ muth. Beschreibung: Alter: 26 Jahre, geboren ven 7. April 1854, Geburtsort: Pförten, Größe: 73 em, Statur: schlauk, Haare: braun, kraus, Stirn: hoch, gerade, Bart: braun, Vollbart, Augen⸗ Bl. N. brauen: braun, Augen: dunkelblau, Nase: hervor⸗ stehend, Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Gesicht: voll, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch. Kleidung: dunkler Anzu dunkelgrauer Ueberzieher, Cylinderhut. 8 b 3

[16358]

Eintragung

Bl. Nr. 3 22

11“ ½

Der hinter den Bl. Nr

Steckbriefs⸗Erledigung. 110

Schlächtergesellen Gustav Friedrich Ludwig Stroh⸗ bach wegen Unterschlagung in den Akten R. II. 1006 de 1880 unter dem 3. Mai d. Is. erlassene Steck⸗ 8 brief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 79 18. Juni 1880. Königliches Amtsgericht I. Ab⸗ theilung 86. Harmuth. 22

Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 12. Fe⸗ bruar 1880 hinter den Arbeiter Johann Friedrich Victor aus Nowaweß erlassene Steckbrief ist er⸗

edigt. Potsdam, den 22. Juni 1880. Der Unter⸗ suchungsrichter beim Königlichen Landgericht.

Bekanntmachung. Der unterm 3. Dezember 879 gegen die unverehelichte Emilie Sonntag, en. Meinecke, aus Hary erlassene Steckbrief wird ls erledigt zurückgenommen. Bockenem, den 24.

Juni 1880. Königliches Amtsgericht II. Rasch.

I111.“ Der wegen Raubmords an Josef Pollak beschul⸗ 26 digte Metzger Carl Ferdinand Handke soll am 27 1./2. d. M. zu Spechbach mit dem Metzger Gustav 28 Strom von Triebes, Fürstenthum Reuß, einen kessertausch vorgenommen haben, wodurch Strom in den Besitz des mit einer Stellfeder versehenen Messers des Handke kam.

Ich bitte den Strom auf Betreten hierüber eid⸗ lich einzuvernehmen und ihm das Messer abzu⸗ nehmen. . Mannheim, den 24. Juni 1880. 8 f

Großh. Landgericht. 1 51

Der Untersuchungsrichter II. e. des in der A. A legenen Grundstücks:

Montigny, Gerichtsschreiber. Bl. Nr.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ adungen und dergl.

[16371] Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Hypo⸗

28. Sept tbeken⸗Urkunde vom 27 Sortember 1842 über die

auf dem Blatte der Häuslerstelle Nr. 83 Maerz⸗ dorf Abth. III. N⸗. 1 für den Häusler Friedri Fiebig in Ober⸗Wittgendorf eingetragenen 100 Thaler Darlehn für kraftlos erklärt worden. Haynau, den 19. Juni 1880. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Nachdem der Koͤnigliche preußische Forstfiskus die

a. der in der Gemarkung von Allendorf belegenen Grundstücke:

Hausgarten der Scheiderasen

46 3 Wiese, die Insel

52 16 Wiese, der große Hain

50 2 Holzung am Hirsenberge

b. der in der Gemarkung von Kleinvach belegenen Grundstücke:

Nr. VIII. 31 Wiese im Vohlsbache 8 34 Holzung, der Ihrings⸗ und Gaulersberg 35 Holzung das. c. der in der Gemarkung von Asbach belegenen Grundstücke:

Holzung an der Lindenseite

17 Holzung im Altenhain

49 Holzung, das Ibenthal

Holzung am Iberge olzung in den Reesen olzung, der Scharfenberg

18 Holzung unterm Kahlenberge

Holzung am Iberge

Holzung, der Kahlenberg

Acker das.

Acker das.

Holzung, der Tiesenhof

Hofraum, der Altenstein ausgarten das. iese, der Rechelsberg

Acker das.

Holzung das.

Holzung, der Iberg

Wiese, die neue Wiese

Folnng im Altenstein

ö“ 5 er das.

.“ Weide das.

Acker im Altenhain

Weide das.

Weide das.

Weide das.

. der in der Gemarkung von Cammerbach legenen Grundstücke: r.

Holzung, das Stehlsholz Holzung, die Trift Holzung, die Trift Holzung, Wachholderliethe Holzung, die Liethe Holzung, der Brobsbusch Gemarkung von Weidenbach be⸗

3 337 Holzung, der Dieberg unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes unter rechnung des Besitzes seiner Rechtsvorgänger in das Grundbuch von Allendorf beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche N zeichneten Grundstücken zu haben fordert, solche spätestens im Termin

den 31. Angust 1880, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widri⸗ genfalls nach dem Antrag des Antragstellers erkannt, derselbe als Eigenthümer in das Grundbuch einge⸗ tragen werden wird und der die ihm obliegende An⸗ meldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die

dung eingetragen sind, verliert.

ha a qlm 4 71

Spangenberg. 1 61 63 8 8

oben erwähnten Grundstücke erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗

Allendorf, den 23. Juni 1880. Königliches Amtsgericht.

Die Lieferungsbedingungen liegen im Bureau des Vereinigten landwirthschaftlichen Lehrinstituts und Museums, Invalidenstraße 42, an den Wochentagen von 10 bis 2 Uhr zur Einsicht aus.

Lieferungsunternehmer auf sämmtliche varbe⸗ zeichnete Feuerungs⸗Materialien werden auf⸗ gefordert, ihre schriftlichen Submissionen bis spätestens den 1. August cr., Mittags 12 Uhr,

1 55 60 2 33 04

[16421]

ha a qm 1 48 62

61 95 49

4 83 Feinigten Königlichen

Lehr⸗Instituts

stehend in ungefähr:

ha a qm 1 1 6000 Hektoliter Coaks,

88 26 67 15 45 47 97 99 71 40 02 03 26 23 06 41

802—

500 Centner Braunkohlen,

geschlagen,

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc 8 Bekanntmachung.

die Lieferung des Bedarfs an Brenn⸗

material für die Dienstlokalien des Ver⸗

landwirthschaftlichen 1 und Museums, straße 42, während der Heizperiode 1880/1881, be⸗

2000 Centner Stückensteinkohle,

50 Raummeter Kiefernholz, zur Häͤlfte zwei⸗, zur anderen Hälfte dreischnittig, klein⸗

gleichviel ob mehr, oder weniger, soll im Gauzen dem Mindestfordernden überlassen werden.

versiegelt an das Bureau, Invalidenstraße 42, ein⸗

zureichen.

Berlin, den 24. Juni 1880.

Die Verwaltung des Vereinigten landwirth⸗ schaftlichen Lehrinstituts und Museums.

(16420] Oessentliche Versteigerung.

Am 28. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Hofe des Grundstückes des Königl. Kammergerichts, Lindenstraße Nr. 14 hierselbst, unter dem Beding der sofortigen Wegschaffung mehrere Partien von Gegenständen, welche sich zu amtlichen Zwecken nicht mehr eignen, wie: Pulte, Tische, Stühle, Repositorien, Thüren, Fenster, Feuergeräthschaften ꝛc. öffentlich an den Meist⸗ bietenden versteigert werden.

Berlin, den 21. Jnuni 1880.

Reinecke, Kanzlei⸗Rath.

Invaliden⸗

58

Zeitung ergebenst ein.

IIIIIISel e⸗

8 do—-

eingehende Berücksichtigung.

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6 18 15 65 22 1 12 44 89 50 5 60 83

5 58 80 Concertberichte u. s. f.

ha a qlm

11 47 90 lage ausgegeben.

echte an den be⸗

glauben, aufge⸗ gen wünscht.

31 Einladung zum Abonnement.

Bei dem Beginn des neuen Quartals laden wir zum Abonnement auf die Darmstädter

Die „Darmstädter Zeitung“ erscheint täglich in einer doppelten Ausgabe (Feeh pens und Montags einmal) und ist zufolge dessen in der Lage, allen Ansprüchen an Vollständigkeit, Reichha

und Raschheit der Nachrichten in vollem Maße zu genügen. b selbstverständlich in entsprechend hervorragender Weise und in jeder Richtung die Angelegenheiten des Deutschen Reichs behandeln und es werden nach wie vor mehrere Correspondenten in Berlin hierfür thätig sein. Ueber die Verhandlungen des deutschen Reichstags wird regelmäßig auf das und genaueste referirt; die Verhandlungen der preußischen und anderer deutscher constitutioneller Körperschaften finden Die äußere Politik und die inneren Verhältnisse der außerdeutschen maß⸗ gebenden Großstaaten werden insbesondere auch durch Originalkorrespondenzen aus den europäischen Hauptstädten zur Darstellung kommen.

Die Telegramme werden bei dem zweimaligen Erscheinen mit besonderer Raschheit, erforder⸗ lichen Falls durch Extrabeilagen, mitgetheilt. dem an demselben Tage erscheinenden Hauptblatt Aufnahme.

Die Verhandlungen der hessischen Kammern und der hessischen Landessynode eingehende und umfassende Wiedergabe. stehenden Aktenstücke werden dem Wortlaut nach oder in ausführlichem Auszuge mitgetheilt. Die „Darmstädter Zeitung“ enthält ferner Berichte über die Verhandlungen der politischen Körperschaften und der kirchlichen Vertretungen in Hessen, Mittheilungen aus der Thätigkeit der hessischen Vereine, namentlich auch der gewerblichen und tendeerclsnftgihen ꝛc. dem Großherzogthum nach wie vor ausgede

I dacmstäͤbter Zeitung“ bringt als Feuilleton Originalromane und Novellen, Aufsätze wissen⸗ chaftlichen, belletristischen und sonstigen Inhalts, über Literatur, Kunst und Musik, Theater⸗ und

tigkeit Was das Einzelne betrifft, so wird sie

Die Resultate der Frankfurter Börse finden noch in

erfahren Alle wichtigeren, mit diesen Verhandlungen in Beziehung

Ueberhaupt wird allen Nachrichten aus nte Beachtung gewidmet werden.

„Die interessanten Mittheilungen der Großh. Centralstelle für Landesstatistik, sowie das ö erscheinende Zugangs⸗Verzeichniß der Großh. Hofbibliothek werden kostenfrei als Bei⸗

ie ‚Darmstädter Zeitung“ kostet in Darmstadt vierteljährlich 3 25 ₰, mit Bringerlohn

4 ℳ, bei den Postanstalten, incl. des Postaufschlags 3 75 pro Vierteljahr, exel. Bestellgebühr.

Hinzu⸗ Pinsschäsch des Allgemeinen Anzeigers bemerken wir, daß sich derselbe zufolge der sehr

starken Auflage, der Verbreitung der „Darmstädter Zeitung“ in allen Gemeinden des Großhe

ihums und des Umstands, daß sie als Organ für die Bekanntmachungen aller öffentlichen Behörden

dient, vorzugsweise für Veröffentlichungen eignet, welche man zur Kenntniß des ganzen Landes zu brin⸗

Die Einrückungsgebühren betragen für den Raum der fünfspaltigen Petitzeile 15 ₰, für

okalanzeigen 12 ₰, und finden Inserate sowohl in dem ersten, wie in dem zweiten Blatte Beförderung. Darmstadt, im Juni 1880.

erzog⸗

Die Expedition der Darmstädter Zeitung.

Redacteur: Riedel.

Berlinn

ruck;

eh der Expedition (Kessel). 8 Elsner.

8

Nichtamtliches.

8 Preußen. Berlin, 26. Juni. n der gestrigen (84.) Sitzung trat das Haus der Dn. der. gestcic in die Berathung der vom Abg. Dr. Virchow gestellten Inter⸗ pellation ein, betreffend die Einverleibung Altonas und der unteren Elbe in das Zollgebiet (s. gestrigen Sitzungsbericht), nachdem der Finanz⸗Minister Bitter sich bereit erklärt hatte, dieselbe sofort zu beantworten. Der Abg. Dr. Virchow erklärte, bei den vorliegenden Fragen habe ihm nichts ferner gelegen als ein Eingriff in die Kompetenz des Reiches oder des Bundesraths. Reichsfragen müßten aller⸗ dings für Preußen ohne Weiteres als erledigt gelten, sobald das Reich in gehöriger Form Preußen seine Beschlüsse auf⸗ erlege. So liege aber der Fall hier nicht. Ein Reichsgesetz, das über die einschlägigen Verhältnisse Entscheidung getroffen habe, sei bisher nicht erlassen; das Haus sei also einfach in der Lage, die Regierung zu fragen, wie sie als preußische Regierung ihre Stellung genommen habe und wie diese Stel⸗ lung mit den Interessen Preußens verträglich sei. Der Reichs⸗ kanzler habe in seiner Rede vom 8. Mai selbst gesagt, als Vertreter Preußens habe er die Pflicht, die Rechte der preußi⸗ schen Unterthanen im Bundesrath zu wahren; im Namen Preußens habe die Regierung im Bundesrathe die Ausschei⸗ dung Altonas aus dem Freihafengebiet verlangt. Der Reichs⸗ kanzler supponire also selbst, daß er als preußischer Minister⸗ Präsident die Sache in die Hand genommen. Nun müsse es doch in jedem Lande dem Landtage zustehen, zu fragen, wie die Regierung Anträge, die sie im Namen des Landes stelle, der Landesvertretung gegenüber zu motiviren ver⸗ möge. Es liege die höchst seltsame Thatsache vor, daß, während die Regierung sich immerfort auf das preußische Interesse berufe, sie dem Landtage gegenüber darzu⸗ legen noch nie den Versuch gemacht habe, wie diese Interessen tangirt würden. Da zudem, wie der Finanz⸗Minister der Altonaer Deputation konzedirt habe, die Angelegenheit weit⸗ greifende finanzielle Konsequenzen haben werde, so beginne hier das Recht des preußischen Landtages. Wenn man erst warten wollte, bis der 16“ im Etat allerlei Mehr⸗ forderungen anmelde, so sei bis dahin sicherlich die Zeit der Einwirkung des Landtags, auch der mäßigsten, auf die Sache selbst vorübergegangen. Nun werde zwar Altona den Antheil an dem Aversum der Zollausschlüsse nicht mehr zu bezahlen haben; aber decke denn dieser Vortheil, für den übrigens das ganze Reich wieder aufkommen müsse, die eventuellen Nachtheile? Der Reichskanzler habe ferner der Al⸗ tonaer Deputation eine Menge besserer Verbindungen und Einrichtungen für die erhoffte Verkehrssteigerung versprochen, der Minister der öffentlichen Arbeiten insbesondere ihr in Bezug auf Eisenbahnbauten weitgehende Zusagen gemacht. Jedenfalls liege aber doch die Zeit noch ziemlich fern, bis Altona durch die starke Entwickelung des Verkehrs die ge⸗ machten schweren Ausgaben an Preußen zurückzahlen würde, so daß Preußen dabei ein gutes Geschäft machte. Es wäre sehr wünschenswerth, wenn die Regierung außer der Klarstel⸗ lung dieser ersten beiden dunklen Punkte sich auch noch über die Steigerung der Ausgaben durch die Verlegung der Zoll⸗ grenze an der unteren Elbe ausließe. Gerade diese Distrikte schienen ja von der Regierung sehr erheblich in Betracht ge⸗ zogen zu sein und die Entschlüsse derselben stark beeinflußt zu haben. Er wolle die einzelnen Phasen des Vorgehens der preußischen Regierung nicht näher erörtern, die St. Paulifrage ganz unberührt lassen und sich auf die Zollgrenze an der Unter⸗ elbe beschränken, wie ja auch der Reichstag bei Berathung der Elbschifffahrtsakte das Hauptgewicht auf letztere gelegt habe. Für die Verlegung dieser Grenze finde er kein anderes In⸗ teresse als das der Uferstrecken, welche durch die zollfreie Ebene getrennt seien und an deren Ufer Zollstationen auf⸗ recht erhalten werden müßten. Nun möchte er aber darauf hinweisen, daß die Regierung in ihren neuerem Vorgehen beim Bundesrathe selbst anerkannt habe, daß es nicht möglich sein werde, auch nachdem die Elbzollgrenze an die Mündung ver⸗ legt worden sei, die User vollkommen von Zollschutz frei zu lassen. Die Regierung habe bereits vorgesehen, daß einige Stationen bestehen bleiben sollten, und sich sehr vorsichtig auch bereits ausbedungen, daß dies auf Kosten des Reichs zu ge⸗ schehen habe. Nun gebe es doch aber seines Wissens gar keinen großen Strom in Europa, der wesentlich dem über⸗ seeischen Verkehre diene, auf dessen Unterlauf die Uferbewohner so vollkommen frei wären, daß ihnen gar keine Verkehrs⸗ hindernisse auferlegt würden. So sei es auf der Themse unterhalb London, analog auf der unteren Seine. Die Regierung freilich sehe diese Sache sehr milde an, indem sie ihre Betrachtung nur auf die eigentliche Stromrinne bei Cuxhaven beschränken wolle, so⸗ weit sie den schiffbaren Strom umfasse. Aber schon der Ver⸗ treter Hamburgs im Bundesrath habe mit Recht darauf hin⸗ gewiesen, daß es sich um die ganze Breite der Elbmündung 2 Meilen handle, und daß zu den meisten, wenn auch nicht zu allen Jahreszeiten, auch verschiedene andere Strom⸗ abschnitte fahrbar seien, so daß dort Schmuggel möglich und Ueberwachung nöthig sei. Dasselbe gelte in Bezug auf die ein⸗ und ausgehenden Schiffe. Seine dritte Frage habe er deshalb formulirt, weil er befürchte, das preußische Mini⸗ sterium trete hier aus seiner verantwortlichen Stellung heraus, und weil er glaube, keine deutsche Landesregierung könne sich der Verpflichtung entziehen, auch ihrem partikular verantwort⸗ lichen Standpunkte zu genügen und innerhalb ihrer Landes⸗ vertretung über die von ihr eingeschlagene Handlungsweise Auskunft zu geben. Man werde ihm ¹ der anderen Seite nicht vorwerfen können, daß er ohne Noth solche 11 hier aufgeworfen habe. Es handele sich um eine Sache von hervorragender Wichtigkeit. Die Art und Weise, wie man dem kleinen Staat Hamburg entgegengetreten, sei eine min⸗ destens sehr unfreundliche gewesen. Er habe keine Erklärung dafür, wie die Regierung plötzlich zu solch einem exorbitanten

Antrage gekommen sei, wie dem der Einverleibung St. Paulis.

Warum sei mit dieser Hastigkeit die Angelegenheit weiter ge⸗ trieben worden, auch nachdem St. Pauli aufgegeben worden sei? Wenn er die Stellung Preußens in Betracht ziehe, so

özum Deutschen Reichs⸗Anz

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 26. Juni

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1889.

er.henn e

sei doch nichts befremdlicher, als daß die preußische Regie⸗ rung so eilig gewesen sei, Bundesrathsbeschlüsse zu extrahi⸗ ren, nachdem der Reichstag in nicht mißzuverstehender Weise Stellung zu der Angelegenheit genommen gehabt habe. Wenn es der Reichstag auch vorgezogen habe, schließ⸗ lich kein Votum abzugeben, so sei doch darüber kein Zweifel, daß der Reichstag die Verhältnisse der Unterelbe in einem anderen Lichte betrachte, als die preußische Staatsregierung. Nichts sei schlimmer, als wenn eine einzelne Regierung, die Interessen ihres Landes vorschützend, den Bundesrath in die üble Lage bringe, ihr Konzessionen zu machen, einen Beschluß zu fassen, von dem der Bundesrath wissen müßte, daß derselbe mit der Auffassung der Reichstagsmehrheit im Widerspruch stehe. Ein selbständiger Bundesrath würde vielleicht „nein“ gesagt haben; indessen man wisse ja, wie sich die Druckverhält⸗ nisse im Laufe des Jahres gesteigert hätten: der Bundesrath habe sehr schnell ja gesagt. Dies sei eine Situation wie sie konstitutionell schlimmer nicht gedacht werden könne. Die preußische Regierung zwinge den Bundes⸗ rath Beschlüsse zu fassen, und nachdem sie es gethan, schiebe sie diese Bundesrathsbeschlüsse vor, denen man sich fügen müsse! Man hätte sich aber doch zum Mindesten vorher fragen sollen: welches seien die Konsequenzen? Wie gestalte sich die Sache finanziell? Preußen habe insofern, abgesehen von Anderem, ein lebhaftes Interesse daran, als die Regie⸗ rung schließlich doch an das Haus mit den entsprechenden Geldforderungen herantreten werde. Hüätte er die Ueberzeu⸗ gung, daß die Staatsregierung wirklich im Besitz statistischer Zahlen hierüber sei, daß sie die sorgfältigste, eingehendste Prüfung aller Verhältnisse vorher hätte eintreten lassen, dann würde er die Frage wohl nicht gestellt haben. Er verhehle es nicht, es handle sich um eine Frage des Mißtrauens wenn auch weniger dem Finanz⸗Minister gegenüber, den er nicht für Denjenigen halte, der dem Hause hier eigentlich ver⸗ antwortlich sei. In dem Exposé des Hamburger Senats an den Bundesrath sei aber festgestellt, daß es an jeder zahlen⸗ mäßigen Unterlage fehle. Welcher Grund habe denn also vorgelegen, als der, das Prestige zu sichern, das durch den Reichstagsbeschluß geschmälert erschienen sei? Das Haus ver⸗ trete hier kein fremdes Interesse. Er erinnere daran, daß das Haus selber seiner Zeit bei Berathung der Bundesver⸗ fassung die Beseitigung der Freihafenstellung Hamburgs bean⸗ tragt habe. Er habe hier nur die Würde des preußischen Landtags im duhe Wenn die preußische Regierung gegen ein Bundesrathsmitglied sich unfreundlich gezeigt habe, dann wolle er, daß wenigstens der preußische Landtag ein freundliches Entgegenkommen an den Tag lege.

Hierauf ergriff der Finanz⸗Minister Bitter das Wort:

Meine Herren! Ich werde die Interpellation des Abg. Dr. Virchow im Anschluß an die gestellten Fragen im Namen der Staatsregi rung wie folgt beantworten: es haben sorgfältige und eingehende Erwägungen darüber stattgefunden, ob die aus dem Zoll⸗ anschluß Altonas zu erwartenden Vortheile durch wirthschaftliche Nachtheile dieser Stadt werden überwogen werden; aber selbst wenn diese Erwägungen, was nicht der Fall gewesen ist, gewisse Nachtheile für Altona hätten erwarten lassen, würden doch durch Art. 33 der Reichsverfassung für Preußen das Recht, für das Reich aber die Pflichten erwachsen sein, den Eintritt Altonas in die Zollgemein⸗ schaft des Deutschen Reichs herbeizuführen. Es handelt sich hier um die Ausführung der deutschen Reichsverfassung, welche Se. Ma⸗ jestät der König als Kaiser laut Art. 17 derselben zu über⸗ wachen hat.

Zu 2) es sind bis jetzt nur abschlägliche Berechnungen der⸗ jenigen Kosten, welche zum Zweck der Durchführung und Sicher⸗ sies t der Zolllinie würden verwendet werden müssen, aufgestellt worden.

Die eigentlichen Kostenanschläge können erst auf Grund der in⸗ zwischen eingeleiteten Vorermittlungen gefertigt werden. Diese Be⸗ rechnungen sollen dem Bundesrath beziehungsweise dem Reichstage vorgelegt werden. Wegen der zu verwendenden Geldmittel wird dem⸗ nächst, sobald auf Preußen zurückgegriffen werden sollte, den bestehen⸗ den gesetzlichen Bestimmungen gemäß verfahren werden.

Zu 3) die Königliche Staatsregierung hat ihr Verfahren in dieser Angelegenheit den Verhandlungen im Reichstage gegenüber hier nicht zu rechtfertigen und lehnt jede Erklärung in dieser Richtung ab. Diejenigen Rücksichten, welche auf die verbündeten deutschen Staaten zu nehmen sind und welche voll gewürdigt werden, sind nicht im preußischen Abgeordnetenhause zu verhandeln, auch nicht auf diplomatischem Wege nach der früheren Pragmatik des aufgelösten deutschen Bundes oder durch Einzelverhandlungen zu erfüllen, sondern werden verfassungsmäßig innerhalb des Bundesraths zur Erscheinung gebracht und erledigt.

Auf Antrag des Abg. Richter wurde in eine Besprechung der Interpellation eingetreten.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte im Namen seiner politischen Freunde, daß sie eine Verhandlung dieser Sache, die sie als Reichssache betrachteten, nicht im preußischen Landtage gewünscht hätten. Nachdem aber nun die Inter⸗ pellation geschehen, wolle er auf den sachlichen Inhalt der Interpellation eingehen, damit es nicht heiße, er und seine Franion versteckten sich hinter formellen Einwendungen, weil ie sachliche nicht hätten. Man sühle sich plötzlich auf der linken Seite dieses Hauses gedrungen, einen lebhaften Appell an das Haus gegenüüber der Regierung zu machen. Zunächst möchte er sich zu Nr. 3 wenden, der ihm die Hauptsache zu sein scheine, während die beiden anderen Nummern nur einen dekorativen Charakter hätten. Die Nr. 3 habe sein lebhaftes Bedenken erregt in Bezug auf die Kompetenz der Frage⸗ stellung von Seiten dieses Hauses. Die Form dieser Frage⸗ stellung könnte höchstens gerechtfertigt erscheinen bei einem Stadtverordneten, der seinen Bürgermeister, den derselbe ja salarire, wegen irgend einer Handlung inter⸗ ellire. Gegenüber der Staatsregierung müsse er gegen eine olche Interpellation energisch protestiren. Er halte es für bedenklich, die Stellung der Staatsregierung gegenüber dem Bundesrath in dieser Weise zu kritisiren. Die Minister seien als Bundesrathsmitglieder völlig selbständig und unabhängig von ihrer preußischen Ministerstellung. Er komme nun zu Nr. 1. Wolle man denn wirklich auf diese Frage eine aus⸗ führliche Antwort haben? Das sei doch vor der Hand un⸗ möglich. Man könne höchstens annähernde Angaben machen und exemplisiziren. Man hätte ein Beispiel an Ottensen, welches in den 20 Jahren, seitdem es zum Zollverein gehöre,

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zu hoher Blüthe gelangt sei, und das ohne alle größeren Ein⸗ richtungen, als Quais, Entrepots und Eisenbahnen, nur be⸗ günstigt durch seine geographische Lage. Es liege also die Vermuthung nahe, daß ein ähnliches Aufblühen bei Altona unter so viel günstigeren Bedingungen stattfinden werde. Die zweite Frage sei ebenso einfach zu beantworten. Wenn große Ausgaben für Zolleinrichtungen ꝛc. nach der Neuerung an das Haus heranträten, werde das Haus die darauf bezüglichen Kreditforderungen zu prüfen haben. Er halte es bei der Wichtigkeit der Frage für nothwendig, auf die Sache selbst einzugehen, zumal der Abg. Virchow es ver⸗ mieden habe, auf Details einzugehen. Die Freihafenstellung Hamburgs habe sich so entwickelt, daß die ganze untere Elbe zoll⸗ frei sei und daß auch die preußischen Städte Altona und Wands⸗ beck dem Freihafengebiete zugelegt seien. Dadurch sei Har⸗ burg, eine entschieden binnenländische Stadt, direkt an die Zollgrenze gerückt und durch die Zollformalitäten empfindlich eschädigt. Dadurch, daß die Zollgrenze an die Elbufer gelegt ei, sei der ganze Verkehr auf einer Länge von zwölf Meilen der Zollabfertigung unterworfen; ein direkter Verkehr von einem Ufer zum andern sei nicht möglich, da derselbe den oft ziemlich langen Umweg über die Zollämter nehmen müsse. Die Situation werde noch dadurch erschwert, daß Ebbe und Fluth bis Hamburg hinwirke. Von einem Ufer zum andern verkehrten jährlich 4000 Schiffe, und wenn die Zollerschwerungen beseitigt seien, werde sich dieser Verkehr noch mehr heben. Es sei notorisch, daß die von der See kommenden Schiffe in Cuxhafen einen Lootsen an Bord nehmen müßten; bei dem dazu nöthigen Aufenthalt könne zugleich die Zollabfertigung stattfinden, so daß für die Schiffe, welche nach Hamburg wollten, abfolut keine Belästigungen entständen; die Freihafenstellung Ham⸗ burgs bleibe bestehen. Man sei auch ron der linken Seite dieses Hauses schon sehr bescheiden geworden, die Aspi⸗ rationen, als wenn Hamburg Souveränetät über die Unter⸗ Elbe ausübe, seien aufgegeben. Wenn der Abg. Virchow die Frage vom preußischen Standpunkte aus hätte stellen wollen, dann hätte derselbe fragen sollen, ob die Erhöhung der Aversen nicht wieder angeregt sei, denn der Satz, den die Hamburger pro Kopf bezahlten, entspräche nicht dem, was pro Kopf an indirekten Steuern im Zollvereinslande gezahlt werde. Der Abg. Virchow habe es freilich abgelehnt, aber nahe liege der Gedanke, daß hier ein gewisses lebhaftes Interesse für Hamburg mitspiele, ein Interesse, welches er nicht verstehe, denn in Hamburg sei man bekanntlich über die De⸗ mokratie zur Sozialdemokratie übergegangen. Was die Fort⸗ schrittspartei gewollt habe, wisse er zwar nicht, er glaube indeß derselben aber nachgewiesen zu haben, was sie auch gewollt habe: „verlorene Liebesmüh.“

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Vorredner habe hier die Frage des Aversums zum Studium empfohlen, der⸗ selbe schiene indeß nicht zu wissen, daß auf seine (des Redners) Anregung die Budgetkommission im Reichstage den Beschluß gefaßt habe, das Arersum von Hamburg für die städtische Bevölkerung zu erhöhen. Der Minister habe dem Hause eine Antwort gegeben, die nach seiner Auffassung keine Antwort sei. Der Minister hätte diese Erklärung ebensogut verlesen können ohne die Frage des Abg. Virchow. Aus dem Ver⸗ lesenen gehe zu deutlich der Reichskanzlerstyl hervor. Außer⸗ dem seien diese Erklärungen, die unter Zustimmung der rechten Seite dieses Hauses gegeben seien, nicht einmal wahrheits⸗ gemäß. Wenn die; Haus seine Stellung der Regierung gegenüber nicht genau festhalte, so werde es schließlich in ein ganz subalternes Verhältniß gedrängt. Bei der Interpella⸗ tion des Abg. Wolfson sei man im Reichstage vom Reichskanzler abgewiesen, und hier berufe man sich nun auf den Bundesrath, daß der die Sache schon verhandelt habe, die das Haus also nichts mehr anginge. Es sei doch kein Zufall, daß gerade als die Interpellation Virchow dem Reichskanzler eben zugegangen sein konnte, der Bundesrath eiligst zusammen⸗ berufen sei, so eilig, daß die Mitglieder nicht einmal die Hamburger Denkschrift hätten durchlesen können. Er sei fest überzeugt, daß, wenn nun wieder ein Antrag auf Ausschließung Altonas ein⸗ gebracht würde, die Bundesrathsmitglieder dem viel lieber zustim⸗ men würden. Wenn der Reichskanzler sage, er habe das Interesse Preußens im Bundesrathe wahrzunehmen, so sage er (Redner), daß er auch hier im Hause das Interesse Preußens wahrzunehmen habe und sich gegen eine möglicher Weise schädliche Erwerbung wahre. Wenn man sich auf die Reichsverfassung mit Osten⸗ tation berufe, was stehe denn in derselben? Der Reichs⸗ kanzler verschweige den zweiten Satz des Art. 33, welcher laute, daß die wegen ihrer Lage zur Einschließung in die Zollgrenze nicht geeigneten einzelnen Gebietstheile ausgeschlossen bleiben sollten. Ob diese ausgeschlossenen Gebietstheile ge⸗ eignet seien, das sei die ganze Frage! Wenn sie nicht geeignet seien, so handele Derjenige gegen die Reichsverfassung, welcher sie gleichwohl in das Zollgebiet einschließen wolle. Der Vor⸗ redner meine, die Fortschrittspartei habe die Altonaer Frage nur zur Sprache gebracht, weil sie einen dekorativen Charakter für die Partei habe. Im Gegentheil, die Frage sei eine überaus wichtige und schwierige, mindestens so schwierig, wie die Frage der Unterelbe, und hier zeige sich, daß der Vorredner nicht einmal gehört habe, was der Abg. Virchow darüber gesagt und sich mit der Frage zu beschäftigen nicht Gelegenheit genommen habe. Hamburg habe kein Interesse, gegen die Einverleibung Altonas zu sein. Es wolle erst an dem Körper Altonas sehen, wie sich eine Einverleibung mache, und dann einen Vergleich mit seinem eigenen anstellen. Von Altona habe sich aus dem Industrie⸗ verein heraus eine kleine Deputation nach Berlin begeben, um der Einverleibung zuzustimmen, sie sei glänzend aufgenom⸗ men, und es seien ihr alle möglichen Aufklärungen gemacht. Später sei eine Deputation mit einer Adresse von 10 000 Unterschristen gekommen, die dagegen habe agitiren wollen. Diese Deputation habe natürlich nicht diese günstige Auf⸗ nahme gesunden. Der Reichskanzler habe sie nicht eingelassen, schließlich habe sich noch der Minister von Puttkamer mit ihr am eingehendsten beschäftigt, aber offen gesagt, er könne nicht viel in dieser Sache thun. Altona werde durch die Einverleibung schwer geschädigt. Wie früher die Leute aus Ottensen nach Altona gekommen seien, um Nahrungs⸗