1880 / 148 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Was nun den zweiten Theil der Frage des Hrn. von Schorlemer betrifft, ob und welche Maßregeln Seitens der Regierung in Aus⸗ sicht genommen seien, um etwaigen Rothständen zu begegnen, so habe ich darauf zu erwidern, daß das abhängen würde von den sich er⸗ gebenden Bedürfnissen, und daß ungefähr diejenigen Maßregeln in Aussicht grnommen sind, die der Herr Interpellant selbst bezeichnet hat, und wie sie in jedem Jahre, wo Nothstände, glücklicherweise vur partielle Nothstände drohen, von der Regierung ins Werk

gesetzt werden. Ich würde es aber für sehr bedenklich halten, unnd die Erfahrungen, die gerade auch beim schlesischen Nothstand noch kürzlich gemacht sind, bestätigen das, wenn man vor der Zeit gewissermaßen amtlich einen Nothstand proklamiren und konstatiren

wollte. Meine Herren, die Folge davon ist eine Entmuthigung und

geradezu eine Demoralisation ganzer Bevölkerungsschichten, welche daraus sofort die Folgerung ziehen, daß nunmehr alle eigenen An⸗ strengungen überflssig seien und daß nun die Nothwendigkeit etablirt sei für die Regierung, für alles zu sorgen. Es ist in Oberschlesien so weit gegangen, daß man sogen. Zu⸗ wanderuungen nach den Rothstandgereisen hat konstatiren können. Ich verkenne die Absicht des Herrn Interpellanten, beruhigend auf die Bevölkerung zu wirken, in keiner, Weise, und ich wünsche ins⸗ besondere, daß der Zweck erreicht wird. Ich würde es aber im höchsten Maße beklagen und bedenklich finden, wenn umgekehrt das Resultat der heutigen Verhandlungen das sein sollte, daß eine Entmuthigung weitere Bevölkerungsschichten ergreifen sollte,, als es durch die sachlichen Verhältnisse geboten ist. Wir haben alljährlich in einem oder dem anderen Landestheile, und so ist es auch im letzten Winter der Fall gewesen drohende partielle Noth⸗ stände in den Gebrigskreisen von Schlesien, Thüringen, Rheinland, in den Moordistrikten von Hannover und Ostpreußen sind leider häufig genug Zustände, die an den Nothstand heranstreifen. In diesem Falle vereinigen sich die verschiedenen Ressorts dahin, daß die Ver⸗ wendung disponibler Mittel vereinigt werde, um Arbeitsgelegenheit zu schaffen, um direkte Unterstützung zu gewähren, um Saat⸗ getreide, theils vorschußweise oder auch schenkweise anzuschaffen. Ale diese Vorbereitungen und Maßregeln geschehen alljährlich, ohne daß Zeitungsreklame stattfindet, ohne daß öffentliche Sammlungen ins Leben gerufen werden, und ich halte diesen Weg, drohenden partiellen Nothständen zu begegnen, auch für den richtigen. Die Re⸗ gierung muß jederzeit auf solche Nothstände gerüstet sein, sie darf akber Abhülfe meines Erachtens nicht zu leicht geben, das ist keine Härte, sondern es ist die richtige Humanität, die sich in der prak⸗ tischen Armenpflege jedem Erfahrenen aufdrängt. Vor allem aber darf sich die Hülfe nicht aufdrängen. In dieser Lage befinden wir uns auch gegenwärtig, ich resüm ire mich dahin, daß ich konstatire, soweit die Ernteaussichten zu über⸗ sehen sind, sind sie günstig in Bezug auf Sommergetreide und Weizen, sie sind weniger günstig in Bezug auf Roggen, allein es ist zur Zeit nicht möglich, in Prozenten den möglichen oder wahrscheinlich'n Ausfall zu bezeichnen. Es ist aber die Hoff⸗ nung berechtigt, daß eine günstige Kartoffelernte, den doch vorhandenen möglichen Ausfall wieder einigermaßen decken zu können. Sollte diese Hoffnung sich nicht bewahrheiten, sollten durch elementare Ereignisse, die von Menschenkräften unab⸗ hängig sind, die Ernte ganz oder theilweise zerstört werden, dann wird gewiß die Regierung keinen Anstand nehmen, die Mithülfe der Häuser des Landtages anzurufen. Vorläufig aber glaubt sie mit den vorhandenen zur Disposition stehenden Mitteln den drohenden par⸗ tiellen Nothständen begegnen zu können. Sollten die Mittel nicht ausreichen, so sind wir gewiß, daß etwaige Ueberschreitungen dieser Fonds die nachträgliche Bewilligung des Hauses des Landtages finden werden, wenn das Bedürfniß nachgewiesen wird und die richtige WVerwendung. r

Auf Antrag des Abg. Richter trat das Haus in die Be⸗ sprechung der Interpellation ein.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, auch er halte die In⸗ terpellation in ihrer Allgemeinheit für bedenklich, so falsch es sei, übertriebene Befürchtungen auszusprechen, ebenso falsch wäre es, übertriebene Hoffnungen zu hegen. Er spreche nicht von den Ergebnissen der nächsten Ernte, sondern halte sich an die augenblicklichen hohen Roggenpreise. Gewiß sei es richtig, an die Selbsthülfe zu appelliren, aber nur dann, wenn man die staatlichen Hindernisse, sich selbst zu helfen und den Korn⸗ zoll beseitigt habe. Seit vorigem Jahre, wo die Kornzölle eingeführt seien, seien in Berlin die Roggenpreise von 12 bis 13 pro Doppelzentner auf 20 21, also um 70 Proz. ge⸗

stiegen. Damals als man den Roggenzoll eingeführt habe, habe man aus diesen niedrigen Roggenpreisen allgemeine Schlußfolgerungen gemacht, die jetzt nicht mehr zuträfen. Es sei nicht richtig, wenn der Minister sage, die Roggenpreise seien um diese Zeit gewöhnlich so hoch. In der angegebenen Zeit seit 1866 habe man im Juni niemals solche Preise ge⸗ habt, selbst im Jahre 1874 mit hohen Junipreisen seien die⸗ selben noch etwas niedriger gewesen. Höher und zwar nur um z/ seien die Preise nur im Nothstandsjahr und zwar nur bis zum April 1868 gewesen. Nichts würde weniger zutreffen, als daß die Müller und Bäcker an den hohen Preisen schuld wären, im Gegentheil sei im Verhältniß zum Roggen Mehl. und Brod noch zu billig und würden in Berlin die hohen Roggenpreise erst hervortreten, wenn Müller und Bäcker das billiger Eingekaufte verbraucht hätten. Gewiß kämen die hohen Roggenpreise nicht allein vom hohen Roggenzoll, sondern das Minus der Ernte habe zunächst dazu beigetragen. Als am 1. Januar der Roggenzoll ins Leben getreten sei, habe man sich noch mit großen Roggenvorräthen versehen gehabt, hier hätten zu Neujahr 750 000 Centner Roggen, das 3 ⅜i fache des Vorjahres gelagert. Während nach Neujahr im Auslande die Roggenpreise gefallen seien, seien sie in Preußen langsam in dem Maße gestiegen, wie die zollfreien Vorräthe aufgezehrt seien, und der Roggenzoll bei steigender Roggenein⸗ fuhr seine Wirkung geäußert habe. Eine akute Preissteigerung sei dann seit Mai eingetreten, ein Verhältniß von 18:21 seit den erwähnten Frösten. Gleichwohl sei es unrichtig, diese Preissteigerungen auf die Befürchtungen in Bezug auf die nächste Ernte allein zurück⸗ zuführen. Die augenblickliche Preissteigerung habe noch ganz besondere Gründe. Es freue ihn, daß der Minister nicht, wie der Abg. von Schorlemer, dieselben der Spekulation Schuld gegeben habe, sondern die Naturgesetze des Handels anerkenne. Was die Preise jetzt so hoch halte, sei der absolute Mangel an Vorräthen. Die anderen Länder seien Deutschland in Rußland mit Einkäufen zuvorgekommen, weil sie nicht durch Zölle behindert seien. Jetzt seien die Russen um so zurück⸗ haltender, je begehrlicher die deutschen Handlungshäuser nach Korn verlangten und je weniger dort sei. Heute glaube es kein Mensch mehr, daß das Ausland so gütig sei, für Deutschland den Zoll zu bezahlen. Durch die Läh⸗ mung der Spekulation zur ausreichenden Schaffung von Vorräthen schade der Zoll noch mehr, wie durch den Zollsatz selbst. Statistische Ermittelungen über Ernte⸗ aaussichten seien ja recht gut, aber vermögten die Lähmung der Spekulation nicht auszugleichen, denn besser als Behörden durch Ministerialreskripte und Ordnungsstrafen werde der Handel durch sein eigenes Interesse veranlaßt, sich gut zu

und Hafer, den sie vielfach zukaufen müßten, bezahlten sie selbst den Roggenzoll und die hohen Roggenpreise könnten sie nicht ausnutzen, weil sie nichts mehr zu verkaufen hätten. Alles sei theurer geworden, zum Theil aus natürlichen Grün⸗ den, zum Theil durch die neuen Zölle. Die Brodpreise seien im Verhältniß von 3 zu 5 gestiegen oder das Brod sei ver⸗ hältnißmäßig kleiner geworden. Die kleinen Leute hier in Berlin seien in der That jetzt übel daran. Wer ein kleines Besitzthum habe, auf dem etwas zuwachse, sei noch nicht so schlimm daran, wie Derjenige, welcher Alles zukaufen müsse. Das sei um so schlimmer, als der Verdienst nicht wesentlich sich gehoben habe, sogar Arbeiterentlassungen in der Kohlen⸗ und Eisenindustrie bevorständen. Auch hieran treffe die Regierung eine gewisse Mitschuld. Der Minister habe seinen Einfluß verwendet zu Gunsten von Koalitionen zur Einschränkung der Kohlenproduktion. Die hohen Kohlenpreise bei den sehr zu⸗ rückgegangenen Eisenpreisen trügen nun wieder viel dazu bei, die Eisenindustrie zu schädigen, und so lese man, daß jetzt gerade die Abgeordneten, welche im vorigen Jahre für die Eisenzölle gestimmt hätten, jetzt umherreisten und Koalitionen veranlaßten zur Einschränkung der Eisenproduktion. Das gebe also auch wieder Veranlassung zu Arbeiterentlassungen und zur Herabsetzung des Arbeitslohns in Folge der stärkeren Kon⸗ kurrenz der Arbeiter unter einander bei theueren Lebenmittel⸗ preisen. (Der Präsident bat den Redner, bei der Sache zu bleiben.) So habe also immer eine falsche Maßnahme eine Reihe anderer zur Folge. Eine steigende Auswanderung wie nie zuvor sei das Kennzeichen des ersten Jahres dieser soge⸗ nannten nationalen Wirthschaftspolitik. Interpellationen darüber an die gegenwärtige Staatsregierung als die Trägerin dieser Politik hätten weniger Zweck; die jetzt gestellten Inter⸗ pellationen seien thatsächlich für das Land bestimmt, damit es zur Klarheit gelange über das Verhältniß von Ursache und I bei dieser ehrlichen Probe auf die neue Wirthschafts⸗ politik. Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa trat den Aus⸗ führungen des Vorredners entgegen. Die Interpellation habe den Zweck, beruhigend zu wirken. Der Minister habe das anerkannt und die objektive Darstellung des Abg. von Schor⸗ lemer habe ihn in dieser Auffassung bestärkt. Solche Inter⸗ pellationen hätten aber auch die bedenkliche Seite, daß man dabei lange Ausführungen machen könne, die mit der Sache selbst in gar keinem Zusammenhange ständen. Die Ausführungen des Abg. Richter gipfelten in dem ceterum censeo: Die Getreidezölle müßten zerstört werden. Zwar erkenne er die reiche Erfahrung des Abg. Richter in diesen Dingen an, und die hohe Begabung, in der kein anderer ihm gleichkomme, das ihm zu Gebote stehende Material geschickt zu gruppiren, anderntheils aber glaube er, wenn der Abg. Richter wirklich ein Verständniß für ländliche und landwirthschaftliche Dinge hätte, müßte derselbe noth⸗ wendigerweise die Getreidezölle vertheidigen, nicht im Interesse der Großgrundbesitzer, sondern in dem der kleinen Landleute und Bauern, denn gerade diese würden von der Spekulation in einer Weise ausgebeutet, wie es beim Großgrundbesitz nie der Fall sein könne. Diesen Versuchen der Spekulation müsse man aber nach Kräften entgegentreten, denn ein prästations⸗ fähiger Bauernstand sei die beste Stütze eines Staates. Er hoffe, daß in diesem Punkte der Abg. Richter aus einem Saulus noch ein Paulus werden würde. Er gehe auf die Prinzipienfrage der Getreidezölle nicht ein, denn dieselbe gehöre vor das Forum des Reichstages, und nicht vor das des Landtages. Wenn die Getreidezölle aber nur das erreichten, daß das im In⸗ lande produzirte Getreide nicht theurer, aber sicher verkauft werde, so hätten sie ihren Zweck genügend erfüllt. Nicht die Getreidezölle hätten die Spekulation gelähmt, sondern der Um⸗ stand, daß die Spekulation nicht vorher gewußt habe, daß es am 19. und 20. Mai frieren würde. Allerdings müßten jetzt die Importeure die Getreidezölle verauslagen, die sie unter Umständen einbüßten, aber dadurch werde nur die Spekulation auf ihr richtiges Maß beschränkt, und auch hierin hätten die Getreidezölle ihren Zweck erreicht. Es werde auf diese Weise verhütet, daß die Spekulation zu viel Vorräthe einführe, die nachher entbehrlich würden, die Preise drückten und so den kleinen Landwirth schwer schädigten. Die Kohlenfrage erörtere er nicht, weil es ihm neu sei, daß Kohlen auch frieren könnten. Er sei dem Abg. Richter sehr dankbar für seine Sympathien für Schlesien, obwohl diese Provinz doch bisher die Reihen seiner Freunde so wenig verstärkt habe, noch es in Zukunft thun werde. Wenn aber ir end eine Provinz dem Reichskanzler dankbar sei für seine Zollpolitik, so sei es Schlesien, und wenn irgendwo ein Versuch zur Dis⸗ kreditirung derselben auf unfruchtbaren Boden falle, so sei es dort. Das komme daher, weil diese Provinz eingeklemmt sei wischen den Getreide produzirenden Ländern Oesterreich und Rußland, und weil außerdem der Stand des Rubels ein so niedriger sei, daß die Spekulation hier be⸗ sonders begünstigt werde. In Betreff der Brodpreise

sei der Meinung, daß weder die Getreidezölle, noch die augen⸗ blicklichen hohen Roggenpreise irgendwelchen Einfluß auf die Brodpreise ausübten, weil die Terminpreise billigeren Roggen signalisirten, und daß heute wie früher ein Brod von 4 Pfund 50 koste. Ein anderer Theil habe sich freilich den Aus⸗ führungen des „Berliner Tageblatt“ und der „Volkszeitung“ angeschlossen, daß alles Unheil in der Welt von den Roggen⸗ zöllen komme, aber sie hätten auch zugestanden, daß das Brod nicht theurer geworden sei. Was den Gegen⸗ stand der Interpellation selbst betreffe, so wolle er nicht bestreiten, daß der Frost in einzelnen Gegenden eine über⸗ mäßige Schädigung herbeigeführt habe, diese treffe aber weniger die Konsumenten als die Produzenten, denn fuͤr die ersteren komme nur der Körnerertrag in Betracht, dagegen für die letzteren die ganze Frucht. Wer die Landwirthschaft kenne, wisse, daß der Frost das Stroh spröde und unbrauchbar mache und so den Landwirth der Vorbedingung für die nächste Ernte, des Düngers, beraube. Er möchte hier eine Bitte an das be⸗ kannte milde Herz des Landwirthschafts⸗Ministers richten, daß derselbe nämlich in Bezug auf das Streumaterial die Grund⸗ sätze der Billigkeit walten lasse. Es sei ein wahres Glück, daß das Feld⸗ und Forstpoligeigesetz bereits erlassen sei, denn dieses mache es der Regierung möglich, manches zu bewilligen, da sie dabei die erforderlichen Mittel habe, um die nöthige Ordnung zu handhaben. Er wende sich mit der gleichen Biste an die Privatforstbesitzer, obwohl er wisse, daß die Herren stets Opfer zu brin⸗ gen bereit seien, für die Interessen des kleinen Grundbesitzes, die mit dem großen eng verknüpft seien. Seit dem Frost sei der Roggen nur um 20 Prozent, das Stroh aber um

habe er sich bei vielen Bäckern informirt, ein Theil derselben.

Produzenten treffe, die Roggenzölle aber zu Gunsten der Pro⸗ 8 duzenten seien, dann wäre eine Suspension derselben eine reformatio in pejus. Die Interpellation habe das Gute ge⸗ habt, einestheils die Bewohner der geschädigten Landestheile zu beruhigen, anderntheils aber vor dem Lande aufs Neue zu konstatiren, daß die Wirthschaftspolitik des Reichskanzlers durch keinerlei Angriffe alterirt werden könne, denn sie sei aufgebaut auf den praktischen Bedürfnissen des Landes. Die ländliche und industrielle ““ könne nur wünschen, daß es dem starken Arm und dem klaren Blick des Reichs⸗ kanzlers gelingen möge, dieses sein Werk zu vollenden, welches derselbe zum Wohle des Vaterlandes begonnen habe.

Nach dem Schluß der Diskussion bemerkte der Abg. Dr. Hammacher persönlich, die Behauptung des Abg. Richter, daß die Koalition der niederrheinisch⸗ westfälischen Steinkohlen⸗ grubenbesitzer eine Arbeiterentlassung durch Produktions⸗ Einschränkung herbeigeführt habe, sei den Thatsachen nicht entsprechend, sie habe vielmehr eine Vermehrung der Förde⸗ rung bewirkt.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bestritt dem Abg. Richter, daß er die Kornzollfrage absichtlich umgangen habe; er habe bereits früher erklärt, daß er auf die bereits 10 Mal wiederholten Monologe des Abg. Richter nicht antworten werde, er habe aber gewußt, daß der Abg. Richter auch diese Gelegenheit nicht würde unbenutzt vorübergehen lassen.

Der Abg. Richter bezeichnete die Behauptungen des Abg. Hammacher als thatsächlich unrichtig. Die erwähnte Koalition habe eine Einschränkung der Produktion zum Zweck und die natürliche Folge dieser Thätigkeit sei eine Verminderung der Arbeitsgelegenheit, also Arbeiterentlassung. Der Abg. Ham⸗ macher habe mehr als angemessen die Interessen des Vereins für bergbauliche Interessen vertreten.

Der Abg. Dr. Hammacher erwiderte, daß die Koalition den Zweck habe, der willkürlichen Vermehrung der Produktion vernünftige Schranken zu setzen. Was aber bei einzelnen Gruben in der Produktion eingeschränkt werde, werde be⸗ deutend aufgewogen durch die Accrescenz, die der Produktion anderer Gruben gestattet werde. Das Totalresultat der Maßregel sei keineswegs Arbeitsverminderung und Arbeiter⸗ entlassung.

Damit war dieser Gegenstand erledigt.

Auf den Antrag des Abg. Dr. Miquel wurde hierauf der vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangte Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betreffend die bT“ der Verwal⸗ tungsgerichte und das Verwaltungsstreitver⸗ fahren vom 3. Juli 1875 und Einführung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie en bloc angenommen, worauf sich das Haus um 4 ¼ Uhr vertagte.

Nr. 16 des Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatts, heraus⸗ gegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Kündigung bezw. Konvertirung der fünfprozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Cün Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 31. Mai 1880. Gesetz, betreffend Uebertragung von Befugnissen, welche den Provinzialbehörden und deren Vorstehern gesetzlich vorbehalten sind, auf die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen und deren Vorsteher. Vom 17. Juni 1880. Erlasse des Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten: vom 10. Juni 1880, II. a. (b.) 7227, betreffend Fortfall periodischer Nachweisungen; vom 10. Juni 1880, ] T. 3460, betreffend diejenigen Massengüter, auf welche die Bestimmung im §. 11 Ziffer 3 des die Statistik des Waarenverkehrs betreffenden Gesetzes vom 20. Juli 1879 Anwendung findet; vom 11. Juni 1880, II. T. b. 3486, betreffend die Gewährung von Transport⸗ erleichterungen für diejenigen Gegenstände, welche aus dem Kunst⸗ gewerbemuseum hierselbst behufs der Ausstellung nach größeren Pro⸗ vinzialstädten versandt werden; vom 21. Juni 1880, II. b. 7775, betreffend die Reisekostenentschädigungen der bei der Ausführung von Staatseisenbahnbauten beschäftigten Beamten und Hülfsarbeiter. Richterliche ꝛc. Entscheidungen. Urtheil des Reichsgerichts, II. Civil⸗ senats, vom 16. Januar 1880 in Sachen des Bauführers B. wider die Rbeinische Eisenbahn⸗Gesellschaft. Stehen den Adjazenten einer zum Anbauen bestimmten städtischen Straße aus den an der letzte⸗ ren im Interesse der Eisenbahnverwaltung vorgenommenen Verände⸗ rungen Entschädigungsansprüche gegen die Eisenbahnverwaltung zu 2 Nachrichten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der bereits angezeigten „Geschichte der deutschen Literatur“ von Dr. Wilh. Scherer (Berlin, Weidmann'sche Buchhandlung) ist soeben das 2. Heft erschienen. In derselben ge⸗ diegenen Form und prägnanten Kürze wie in dem ersten Heft charak⸗ terisirt der Verfasser hier zunächst die Haupterscheinungen der mittel⸗ alterlichen geistlichen Epik, erörtert dann den Einfluß der Kreuzzüge auf die Kultur und Literatur und wendet sich dem mittelhoch⸗ deutschen Volksepos zu. ¹ Helde gesanges und würdigt der Bedeutung gemäß besonders ausführlich die Haupterscheinung auf diesem Gebiete, das Nibelungenlied. Da⸗ neben finden aber auch die anderen Helden und Heldinnen des deutschen Sagenkreises: Dietrich von Bern, Ortnit und Wolf⸗ Dietrich, Hilde und Gudrun und die poetische Gestaltung ihrer Schickfale einläßliche ästhetische Würdigung. Mit dem Beginn des 6. Kapitels, welches die höfischen Expen behandeln wird, schließt diese Lieferung des Werks. 1

Die Aufgaben der Volkswirthschaftslehre und Statistik.“ Festrede zum 51. Geburtstage Sr. Majestät des Königs Albert von Sachsen, gehalten in der Aula des Poly⸗ technikums in Dresden am 23. April 1880 vom Regierungs⸗ Rath Dr. jur. Victor Böhmert, Direktor des Königlich sächs. statistischen Bureaus und ord. Professor der National⸗ ökonomie und Statistik im Königlichen Polytechnikum in Dres⸗ den. Dresden, Verlag von R. von Zahn, 1880. Der Ver⸗ fasser bespricht in dieser Rede das von Ad. Smith in Betreff der Arbeit aufgestellte Grundgesetz und die von ihm angewendete For⸗ schungt methode. Er betont, daß jede ehrliche Arbeit als Beruf zu betrachten sei, und daß die Arbeit als solche an uns und Anderen und für uns und Andere Lebenszweck und Mittelpunkt der Erziehung werden und schon im Kinde die Freude an der Arbeit gepflegt wer⸗ den müsse. 1

Von dem illustrirten Werke „Spanien“ (Berlin, Gebrüder Pätel) liegen in 3 Heften wieder 4 Lieferungen, 5 bis 8 (je 2 ℳ) vor, die die Fortsetzung der Schilderung Madrids und des Lebens daselbst enthalten. Den meisten Raum nehmen hierbei selbstver⸗ ständlich die Stierkämpfe in der Plaza de Toros ein, die sehr ein⸗ gehend geschildert und in allen Stadien durch große Illustrationen verdeutlicht sind. Außerdem werden dem Leser in diesen H⸗ften der Königliche Palast, die Königliche Wagenburg, die, viele kostbare Seltenheiten enthaltende Königliche Rüstkammer und der Patt El buen Retiro vorgeführt. Den Schluß bildet das goldene eitalter spanischer Kunst, die in den Illustrationen durch zwei Tondruckbilder nach Velasquezschen Gemälden in der Galerie zu Madrid ver⸗

informiren im Inland wie im Ausland. Die Landleute selbst litten jetzt unter den Getreidezöllen. In dem Mais, Roggen

100 Prozent gestiegen. Wenn also der Frostschaden nur

treten ist.

Er schildert die Wiedergeburt des Helden⸗

Zweite Beila

5s zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch

Berlin,

R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ un igl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das 11. register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stauts-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Rr. 32.

8 Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladunge u. dergl.

MR

85 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

n

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Sonnabend, den 26. Juni

. Industrielle Etablissements und Grosshandel. I 2 Versechiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. Theater-Anzeigen. -

In der 8 24212 r 8 .Familien-Nachrichten. 8—

beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen 8 „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaus.

—s

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. kammer Landgerichts zu Bremen

Offene Requisition. In der Strafsache gegen zimmer oben auf der alten Börse den Schuhmacher Carl Hein aus Ludmwigsmwalse auf Dienstag, den 12. Sktober 1880 ist derselbe durch vollstreckbares Urtheil des hiesigen Vormittags 10 Uhr, Königlichen Schöffengerichts vom 29. Dezember v. J. wegen Entziehung der militärischen Kontrole zu 6 Geldstrafe, ev. 2 Tagen Haft, sowie 6 30 Gerichtskosten verurtheilt. Sein zeitiger Aufenthalt hatbisher nicht ermittelt werden können. Es wird daher ersucht, von dem ꝛc. Hein im Betretungsfalle die Geldstrafe und Kosten einzuziehen, bezw. hierher einzuliefern, eventuell die substituirte Haftstrafe zu vollstrecken und von dem Geschehenen Nachricht zu geben. Celle, den 19. Juni 1880. Königliches

mtgericht. I. Kistner.

Ladung. Der Tagelöhnersohn Lorenz Ste⸗ fanski, am 2. August 1855 zu Swierkowko katholisch, letzter Aufenthalt Trzuskotowo, Kreis Posen, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehen⸗ den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er⸗ laubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach er⸗ reichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben Vergehen

gen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuchs. Der⸗ selbe wird auf den 20. September 1880, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königl. Landgerichts Posen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Posen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus⸗ gestellten Erklärung verurtbeilt werden. Posen, den 18. Mai 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.

6 11““ zu bestellen. m Zwecke der öffentlichen Zustellung wi dieser Auszug der Klage bekannt 1 . Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Landgerichts. 8

1163621 Oessentliche Zustellung.

zu Storkow, vertreten

Mangelsdorff hier, klagt gegen

den Einwohuer Franz Smukalski,

Stanislawie Forst bei

Aufenthalts,

durch den Rechtsanwal

prozesse mit dem Antrage:

Biefegc das sonstige Vermögen des Beklagten zu ver⸗ urtheilen und das Urtheil äufig bhecze wvegnann, heil für vorläufig voll und ladet den Beklagten zur mündlichen V d⸗ lung des Rechtsstreites vor die zweite ivilrrbandr des Königlichen Landgerichts hierselbst auf den 8. Oktober 1880, Mittags 12 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ 16 degeseclenen, nnwalt zu bestellen.

e entlicher Zustellung wird di . auszug bekannt C wler bietes.. Graudenz, den 21. Juni 1880.

6 Stumm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

(18919) Oeffentliche Zustellung.

Der Bäckermeister Arnold Hannen zu Roet⸗ gen, klagt gegen den 1eehd, g S lst. Bürgermeister zu Roetgen, jetzt ohne bekannten Wohnort, wegen gelieferter Backwaaren mit dem Antrage auf Zahlung von 33 89 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu

Montjoie auf 1880, Vormittags 10 Uhr.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

1163551 Oeffentliche Zustellung.

1) Auguste Marie, verehel. Hofmann, geb. Ehrhardt zu Rodewisch, vertreten durch 8s Rechtsanwalt Ullrich in Reichenbach, 2) Albine Pauline, verehl. Giegold, geb. Hölzel zu Lauschgrün, vertreten durch den Rechtsanwalt G. Grimm in Reichenbach, klagen gegen zu 1 den Faisse Carl Friedrich Hofmann, zuletzt in

engenfeld i. B., zu 2 den Tischler Johann Adam Wolfgang Giegold, zuletzt in Vetzschkan i. V., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, zu 1 mit dem Antrage, den Beklagten zur Herstellung des ehelichen Lebens zu verurtheilen, eventuell die zwischen dem Beklagten und der Klägerin bestehende Ehe zu scheiden, zu 2 mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Partheien beste⸗ henden Ehe und laden die zu 1 und 2 genannten Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Plauen auf den 20. September 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung werden diese Klagauszüge bekannt gemacht.

Plauen, den 17. Juni 1880.

Meichsner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

bes E1“

um Zwecke der öffentlichen Zustell wi ies

Auszug der Klage bekannt öu“ 1 Thunert,

Gerichtsschreiber des Koͤniglichen Amtsgerichts.

(16890] Aufgebot.

Laut Schuld⸗ und Pfandverschreibun 14. Dezember 1847 dr b Jacob Börner in Steinbach bei Bad Lieben⸗ stein und dessen Ehefrau, Elisabetha, geb. Iffert dem Gottlieb Wilhelm Deusing in Ruhla für ein Darlehn von 480 Fl. rhn. nebst Zinsen zu 5 %, ihr Wohnhaus, Haus⸗Nr. 14, mit Zubehör in Steinbach, sowie eine Wiese am Rennsteig und einen Acker am Frauenberg, beides Steinbacher Flur. Dies Darleben soll aktiv auf Otto und August Deusing, sowie Edelwine Lux, geb. Deusing, in Ruhla, passiv auf Katharine Christiane, Ehe⸗ frau des Messermachers Wilhelm Peter, geb. Börner, in Steinbach und deren Ehemann über⸗ gegangen, die darüber ausgestellte Urkunde nach dem Jahre 1860 aber abhanden gekommen sein. Um das Jahr 1860 sollen 100 Fl. rhn. an der ur⸗ spengie worden sein. ge Besitzer des verpfändeten welches jetzt beschrieben ist Alr. eg. zur Zahlung a. Wohnhaus, Haus⸗Nr. 14, mit Nebengebäude 1111“ und Hofraum in der Ortsflur, Pl. Nr. 21, b. Garten daselbst, Pl. Nr. 22, Haupinummer 20 des Grundbuchs zu Steinbach, sind die Wilhelm Peter'schen Eheleute. Auf Antrag des Rechtsa walts Hertel hier als Cö11ö1““ 18 genannten Deusing'schen d werden die unbekannten Inhab . . kunde hiermit geladen, in dem 2 eee 8 8 Dienstag, den 28. September 1880, nberaumt Tererim encgae⸗ hner end beraumten Termin in Person oder dur ü legitimirte Bevollmächtigte die fradnich encggea⸗ bheracegfn, mide gessalhs, 1Sen für ungültig und estellte bo ü bi . LEE Hypothek für erloschen wird er Zugleich wird Termin Ausschlußurtheils auf Dienstag, den 5. Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Salzungen, den 28. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht, Abth. 3 Feschner.

vom losser

116377] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer A. Ulrich zu Berlin, Ritter⸗ straße Nr. 95, klagt gegen den früheren Schmied, späteren Rückkaufshändler L. Schwiegk und dessen Ehefrau Anna, geborene Graf, früher hierselbst, Ritterstraße 95, jetzt unbekannten Auf⸗ zigalls, 1 ö aus dem

nen am 16. Juni e ss . kontrakte mit dem Antrage, EI1 auf Verurtheilung der Beklagten X“X“ nebst 5 Prozent Verzugszinsen von: a. 45 seit 1. Juße 1879,

b. 45 seit 1. August c¹. 45 seit 1. September und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ —2 Pöhtesfsritd nn Königliche Amts⸗ 9* eilun „Jüdenstraße 58, Zi mer 31 4., zu Verlin F auf den 17. September 1880, Vormittags 10 Uhr. 1 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage aus dem Rechtsstreit in Sachen Ulrich contra Schwiegk C. 680/80 bekannt gemacht. Berlin, den 16. Juni 1880.

E“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 33.

162 9 8 des e,Deffeutliche Zustellung. es riftsetzers Carl Ed. Rudol ich⸗

holtz Ehefran, Betty Sophie, geb. srarsch 18 1 Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, unbekannt [16366] wo, da derselbe sich im Mai 1878 heimlich von 8 hier entfernt habe, mit dem Antrage auf Berurthei⸗ lung des Beklagten zur Klägerin behufs Fortsetzung des ehelichen Lebens zurückzukehren, unter der War⸗ nung daß nach Ablauf der ihm hierfür Seitens b1 zu setzenden Frist die Ehe geschieden erde, und ladet den Beklagten zur mündlichen des Ausschlußerkenntnisses in Betreff der nachbe⸗

zur Verkündung eines

Behufs Anlegung eines neuen Grundbuchblattes

und Eintragung des Provinzial⸗Verband

Westfalen als Eigenthümer, hat Nanense be 15 teren die Kommission für den Wegebau in der Provinz Westfalen das Aufgebot und den Erlaß

in dessen Sitzungs⸗

den Beklagten zur Zahlung von 393 75 bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in as zu Stanislawie belegene im Grundbuche on Sta nislawie Band II. Bl. 49 verzeichnete event. nach Wahl des Klägers in

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

d

s8. Juli 1875 in den Der Vorschußkassen⸗Nendaut J. Friedemann

t

wird dahin für Recht erkannt,

früher 8. Preuß. Ausf. Gesetzes zur R.

Prust, jetzt unbekannten wegen Zahlung von Hypothekenzinsen im Urkunden⸗

termine geltend zu machen.

[16340]

des Jacob Imploranten,

b. 21 Thlr. 12 Alb. Kaufgeld an Israel Gern⸗

trag vom 28. März und 6. September 1852 . 55 Thlr. 6 gGr. an Heinrich Will, laut Ver⸗

der Grundsteuermutterrolle für

tragen stehen, nämlich der Parzellen:

313/1, 534/340, 313/10, 557/405, 548/40

556/405,

Regierung zu Minden daß oben benannte,

haben,

laut den Bestimmungen des

B. O. vom 5. Mai 1872, 11. §. 823 ff. der C. P. O. beantragt Es ergeht daher an all Biejeni Eigenthums⸗, anderweite e se aleafheh Ae an oben näher geltend zu machen haben, di Rechte bei Vermeidung

in 6. ober 1880, Morgens 1 an hiesiger Gerichtsstelle Ahe,0t⸗

Höxter, den 13. Juni 1880. Königliches Amtsgericht.

[1637989 Proclama.

geb. Klingbeil Ristoschen Grundstücke 1.ö. r Fhentten lung III. Nr. 1 ein

Diese Post soll vollständig getilgt sein.

hinterbliebenen Wittwe und ist deshalb von den ten Grundstücks das worden.

pags Aafrasveher Post Ansprüche irgend wel Cessionarien, Pfand⸗ wollen, aufgefordert, dieselben

Vormittags Nr. 2 vor dem Termin geltend

im Grundbuche gelöscht

Rogasen, den 18. Juni 1880. Königliches Amtsgericht.

Urtheil 8 in Sachen 8 Wagner II. zu Niederellenbach,

gegen ) e Kinder, rael Gernhardt’s E 9 vin heleute ar efert’s Geschwister 9 Carl Giefert’s e 6) Johannes Becker Kinder von Nieder⸗ 7) .ne9e. b mue rubaum von Rotenburg, 8) Justus Leimbach und Frau von Uilever⸗ 9) einemaun Mentel von Rotenburg, 10) Hofräthin Hnnold, 8 11) Stadtschreiber Weichgrebe, 12) Procurator Fuehrer daselbst, 13) Heinrich Wagner'’sche Debitmasse, 18) . in Rotenburg, anne aede und in und Frau in Nieder wegen Pfandlöschung und Kraftlos⸗ erklärung von Schuldurkunden

daß,

da beim Nichterscheinen der zu dem auf den

1. Juni 1880 anberaumten 1—

öffentlich geladenen Interessenten die laubhaft

gemachten Behauptungen des Antragstellers für

zugestanden zu erachten sind,

292 nigl Sütionrn vom 21. Mai 1817 bezw. . ri

welche den Kindern des Johannes Becker wegen 20 Thlr. bezw. dem Samuel Birnbaum 88 55 Tblr., bezw. dem Stadtschreiber Weichgrebe wegen 21 Thlr., die auf den Antragsteller eigen⸗ thümlich übergegangenen Immobilien verpfändet wurden, für kraftlos zu erklären und die auf dem Grundeigenthum des Antragstellers wegen:

17 ¼ Thlr. Kaufgeld an Adam Wagner's Kin⸗ der, laut Vertrag vom 31. Mai 1831,

hardt’s Eheleute, laut Vertre 8 tember 1832, ut Vertrag vom 6. Sep

17 ¾ Thlr. Kaufgeld an dieselben, laut Ver⸗

fgäaiha ih a2i ias r. gGr. an Carl Giefert's Eheleut laut Vertrag vom 14./31. iefert,

Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ nannten Grundstücke, welche unter Artikel 1043 in

2 S ““

erm der Gemei de den Provinzial⸗Verband von

Flur 10 Nr. 499/280, 500/281, 503/282, 313/9,

512/313, 525/330, 520/333, 524/336, 528/3 529/338, 532/339, 540/342, 564/404, 525,239,

nachdem sie durch Bescheinigung der Königlichen den Nachweis geliefert hat, Gesetzes vom esitz de vinzial⸗V ’— des gelangten Grundstücke sich seit im Besitz des Koͤniglichen Chausseefiskus befunden

des §. 27 des C. P. O. und

welche Realrechte oder sonstige che bezeichneten Grundstücken

Au orderung, diese Präklusion spätestens

Auf dem den Rudolph und Ottilie Friederike gehörigen Kene II. Nr. 1 Kaufgeld von Th ü die Gottfried Klingbeilsche 1 . vll vo Es hat jedoch die Legitimation der angebliche folger des Gottlieb Klingbeil nicht geführt werden können §. Eigenthümern des belaste⸗ Aufgebot dieser Post beantragt lässi

alle Diejenigen, welche an diese Art als Ce ghadiese S erheben ã

auf den 23. September 1880, 11 Uhr, in dem Richterzimmer e Sehehegt E“

achen, widrigenfalls sie mit i üj

präkludirt und dee Post 1“ werden wird.

laut Vertrag vom 12. Mai 1837, vessnse. 1. iefert's Veblr un 8. 21. Mai 1817 17 585 Aref bez. 21. 1835 Fefegsep voneigat Sheer Mentel zu mission vom 15. Deiember 1830, ““

Christian Weber, . 223 Thlr. Administrator des

Vermögens d Probators Koenig, 9 es abwesenden

derselben zu bewirken sei. Rotenburg a./F., den 1. Juni 1880. Koͤnigliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[16372] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Besitzers Julius Schwerdt⸗

feger und des Gastwirt . (dien hncn ge stwirths Carl Braun in

den Amtsrichter Levysohn:

da die Antragsteller den Verlust d stehend bezeichneten Urkunde und die Hmach⸗

aben, da das Aufgebot nach §. 837 C. P. O. und 20 des Ausführungsgesetzes zur Fehülprgeßordnung vom 24. März 1879 zu⸗ g ist,

da das Aufgebot durch Anhestun Gerichtstafel, sowie durch Einrückung 8 8— öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Danzig vom 3. April 1880 W ist,

a weder in dem Aufgebotstermine v 5. Juni 1880 noch seit dem Rechte Dritter der die Urkunde angemeldet sind und die Antrag⸗ steller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt

Das Dokument über das in Abtheilung III Nr. 3 des Grundstücks, Strauchhütte Nr. 6 für die Andreas und Susanne Heldtschen Ehe⸗ leute eingetragene Altentheil und über die in Abtheilung III. Nr. 2a. des Grundstücks Strauchhütte Nr. 6 eingetragenen rückständigen Kaufgelder von 200 Thalern, bestehend aus einer Ausfertigung der gerichtlichen Verhand⸗ lungen vom 20. Oktober 1846, 23. März 1847 und 14. Mai 1847, nebst annektirtem Hypo⸗ thekenschein vom 23. August 1847,

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗

steller zur Last. Von ehen. gez. Levysohn. Verkündet den 5. Juni 1s0. Hunrath, Referendar, als Gerichtsschreiber.

Aufgebot.

Auf dem dem Maurer Johann Friedrich I gegenwärtig gehörigen Hause, nn Frieh * V von Kestrib, haftet eine unter 8 . III. sub 1/I. auf Anrechnung de hcses lh Hepother v .— Spec. à 35 Sgr. Pf. oder 103 Thlr. 18 Sgr. Pf. Rest * Dar⸗ 8 ginsen zu 4 % auf Marie osine, verw. Röhler, geb. Heschel, laut 8 i.s d. d. 16. Juli 1ci85 Kslig - Eeee von 1 3 von aut Kaufs⸗ un d. gi es * Juni 18102 .“ . 63 des Hypothekenbuchs Köstritz von 1807. Dieses Kapital soll in den Jahren 1.20 10 von dem damaligen Vorbesitzer des Fol. 140 an die Berechtigte zurückgezahlt worden sein, ohne daß löschungsfähige Quittung jetzt beschafft werden kann und ist nicht bekannt, ob die Berechtigte, die Wittwe Marie Rosine Röhler, geb. Heschel, noch am Leben befindlich und wer und wo deren Erben sind. Auf Antrag des Vorbesitzers des obengedachten ꝛc. Heiland, des Sattlers Heinrich Ferdinand Winter in w 1. dachten F erden die gedachten Forderungsberechtigten hier⸗ durch zffentlich aufgefordert, ihre efigeßg, bier Rechtsansprüche spätestens in dem hierzu auf Frei⸗ 899. den 17. September 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls gewärtig zu sein, daß sie durch Aus⸗ schlußurtheil ihrer Rechte für verlustig erklkärt und die Hypothek zur Löschung gebracht werden wi Gera, den 26. Mai 1880. Fürstliches Amtsgericht

25 Thlr. 16 gGr. 1 11. April 189991 laut Zuschlagsbescheid vom

8

Eisel.

.200 Thlr. an die Ehefrau des Dielenverwalters an den Advokat Hattenbach, als

. 9 ½ Thlr. an Justus Leimbach und Ehefrau,

8

Johannes Becker's Kinder, laut

8.

Birnbaum, laut Obli⸗ 8

8

8

8

eingetragenen Hypotheken als durch Zahlung di Beträge für erloschen zu erkennen 878 9 Wsheser

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berent durch

igung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht