politisch klug gewesen sei. ein Bruch den Rechtsboden des Westfälischen
ukunft gedenke man des Spruches, elte: „Gerechtigkeit sei stets der iedere Mann bestund.“
Hierauf ergriff der Minister der geistlichen heiten von Puttkamer das Wort:
Meine Herren! Bevor ich zu den wenigen Bemerkungen über⸗ gehe, welche ich in dritter Lesung Ihnen noch über die Vorlage und üb.r den allgemeinen Standpunkt der Staatsregierung vorzuführen babe, kann ich nicht unerwähnt lassen, daß ich es für eine unglück⸗ liche Stunde für die geehrte Fraktion des Centrums gehalten habe und noch jetzt halte, als der Abg. Dr. Lieber die Tribüne bestieg, um den Standpunkt dieser Fraktion in der Weise zu vertreten, wie das von ihm geschehen ist.
Meine Herren, wenn man sich nicht scheut, das schamloseste Pamphlet, in welchem jemals ein giftiger Haß gegen Gleichberechtigte anderer Konfession seine Orgien gefeiert hat, unter seinen Schutz zu nehmen, dann kann man sich nicht wundern, daß in den Hörern, die dem Bekenntnisse des Abg. Lieber nicht angehören, Gefühle entstehen, die es uns beinahe könnten bereuen lassen, diese Vorlage gemacht
zu haben.
Meine Herren, die künstlichen, dialektischen Wendungen des Hrn. Abg. Dr. Lieber werden nicht dazu ausreichen, das Buch des Jesuiten Perrone nicht als ein Machwerk erscheinen zu lassen, welches in insi⸗ diöser und perfider Weise dem voͤllig berechtigten Bestreben Derjeni⸗ gen, welche in Italien zur evangelischen Religion überzutreten be⸗ absichtigen, den Makel der „schinna“ und ich weiß nicht welcher anderen italienischen Ausdrücke der Verachtung anzuheften sucht. Soll uns das nicht bis in das innerste Mark verletzen und beleidi⸗ gen? Diejenigen Italiener, welche aus Ueberzeugung zur evan⸗ gelischen Kirche übergetreten sind, sind unsere Glaubensgenossen. (Sehr richtig! Ruf im Centrum: Von denen ist nicht die Rede!) Von dem ist allerdings die Rede! (Widerspruch im Centrum.) Ich könnte Ihnen viele berühmte und erlauchte Namen der italienischen Gelehrtenwelt nennen; — denken Sie an den Professor Mariano, wollen Sie dem vorwerfen, daß er der elenden Batzen halber seine Konfession geändert hat? (Ruf im Centrum: Davon
ist nicht die Rede!) 1 8 Das sind dieselben Anschauungen, von denen auch die englische Bibelgesellschaft mit ihrem Schicksale in Italien etwas erzählen kann; — das sind dieselben Anschauungen, aus denen der Protest er beiden Tiroler Bischöfe hervorgegangen ist, eine Kundgebung, welche der Hr. Abg. Dr. Lieber auch unter seinen Schutz eben hat nehmen woller, das sind dieselben Anschauungen, die den be⸗ scheidenen Versuch, in der Stadt Rom einige evangelische Schulen zu gründen, verflucht und in den Bann gethan aben. Meine Herren! Ich wiederhole: es war eine unglückliche Stunde, in der der Hr. Abg. Dr. Lieber die Tribüne betrat. Meine Herren! Ich mache die Fraktion des Centrums für diese Ausschreitungen nicht verantwortlich. (Rufe im Centrum: doch!) kein, das kann ich nicht, weil ich der Ueberzeugung bin, daß der Mehrzahl von Ihnen die Ausführungen mindestens ebenso peinlich ewesen sind. (Rufe im Centrum: Nein!) Aber ich bin genöthigt, da ich gerade bei diesem für mich höchst unglücklichen und peinlichen Thema bin, nun noch zum Schluß dieser großen die Herren vom Centrum von meinem Standpunkt aus, wenn Sie mir gestatten, ein ernstes Wort zu richten. Meine Herren! Sie haben während der ganzen Berathung sehr viel, und ich glaube gern, aus innerster Ueberzeugung von Ihrem Friedensbedürf⸗ niß gesprochen. Ich muß aber zu meinem tiefen Bedauern konstatiren, daß die Haltung, welche die geehrte Fraktion thatsächlich bei der Diskussion dieser Vorlage eingenommen hat, uns nicht in der Ueber⸗ zeugung hat befriedigigen können, daß das Friedensbedürfniß in der That bei Ihnen vorhanden ist. Die Vorlage, die wir Ihnen ge⸗
der auch für die Grund,
Die österreichische Verfassung sei der Tiroler Landesverfassung, wie die Maigesetze riedens infringirt hätten. Ferede auf Grund dieser Vorlage sei nicht möglich. Für die
Staaten auf dem der
ꝛc. Angelegen⸗
dazu geeignet, dem meine Herren, Achtung schuldig ist, abwarten,
Staatsregierung keine sie Ihnen gemacht haben,
Rücksichten ab, als von schließungen, aber wir daß dieser Weg der Konzessionen, welche der Krone die Staatsregierung in
Landsleuten bietet, genau dasjenig
richtige
zweiten Lesung beobachtet habe. Feamiß nicht versagen werden, unkten, wo die Regicrung sagen Beschluß der zweiten Lesung der als einen solchen ansehen können,
wir gemeinschaftlich verfolgen, allen diesen Punkten, gefügt habe. Ich
den ja heute auch der sätzlichste Modifikation
erinnere S
zu machen. Wir hatten eine ganz
lungen haus hat in
fugnisse nicht gewähren zu können,
sS. in dem keinen Augenblick angestanden, ihn
„Meine Herren! nun Reihe anderer Bestimmungen,
Hauses gefunden haben. Ich habe zu erkläͤren,
daher fort, die Annahme dieses Ihnen nur empfehlen, diesen Weg Ich wiederhole, meine Herren,
zu können, ob und was der Vorlage fallen lassen kann.
abgelehnt. Das kann nach meiner ihrer Verantwortlichkeit durchdrun
Bitte hinzufügen: so zu beschließen,
macht haben, ist, und ich denke, es wird doch endlich durch die lange Diskussion lues clarius erwiesen sein, doch allermindestens das, was Hr. Abg. Miquel vorher sagte, der erste Schritt zum Frieden. Meine Herren, die Hand, die wir mit dieser Vorlage geboten haben, — wir haben es heute aus dem Munde des Abg. Freiherrn von Schorlemer⸗Alst und aus dem Munde des Abg. Lieber gehört, nehmen Sie nicht an. (Rufe im Centrum: Nein!) Nun frage ich Sie, meine Herren, worauf steuern Sie denn eigentlich hin? Ihr Alpha und Omega ist: Frieden erst dann, wenn die Maigesetzgebung nicht nur revidirt, sondern aufgehoben ist. Meine Herren, Sie haben aber aus dem Munde des Abg. Dr. Migquel gehört, das werden Sie nie erlangen, und ich freue mich, hier im Namen der preußischen Staatsregierung erklären zu können, daß sie in dieser Beziehung mit dem Abg. Miquel, und ich denke, mit der ganzen preußischen Landesvertretung mit Ausnahme des Centrums absolut auf demselben Boden steht. Also, meine Herren, was wollen Sie denn nun erreichen? (Zuruf.) Ich höre das für mich sehr charakteristische Wort „abwarten“. Auf normalem Wege werden Sie diese Bestrebungen niemals zur Verwirklichung bringen. Sie werden niemals eine preußische Volksvertretung finden, in der Sie mit diesen Bestrebun⸗ gen nicht absolut in der geborenen und dauernden Minorität sind; Sie werden niemals eine Staatsregierung sich gegenüber sehen, die diesem Standpunkt sich akkordiren kann. Also, meine Herren, was kann nun die Konsequenz dieser Haltung sein? Sie werden sich in einem dauernden Krieg mit dem preußischen Staat be⸗ finden müssen, es sei denn, daß Sie Ihre Hoffnung richten auf große Katastrophen, vor denen Gott unser Vaterland beschützen möge, und auf welche ihre Hoffnung zu richten Ihr eigener Patriotismus Ihnen verbieten muß. Also ich sage, wenn das Cen⸗ trum in dieser Weise, wie es bisher geschehen ist, thatsächlich die Hand, die ihr zum Frieden, oder doch wenigstens zur Einleitung des Friedens geboten wird, zurückläßt und nicht acceptiren zu können glaubt, so erklãre ich hiermit feierlich, dann falle die Verantwortung suuf S zurück, die übernehmen Sie, die Regierung ihrerseits lehnt e ab. Die Regierung kann es nicht vertreten, Ihnen die Emissionen entgegenzubringen, welche Sie das als die elementarsten Anfänge der Verständigung und der Möglichkeit einer solchen hinstellen. Meine
ursprünglich nicht der Absicht gewesen, mit solcher Entschieden⸗ heit dem Standpunkt des Centrums gegenüber zu sprechen, aber nach dem, was wir soeben gehört haben, würde ich es als ganz flagrante Verletzung meiner Gewissens⸗ und Amtspflicht halten, wenn ich mich mit weniger Bestimmtheit äußern wollte.
Nun, meine Herren, lassen Sie mich noch eins aussprechen. Wenn über eine Frage, welche die Glaubens⸗ und Lebensinteressen aller preußischen Katholiken so intim berührt einer Ausgleichung der kirchen olitischen Wirren, ja, welche das ganze fühlen und Denken unserer Nation seit Monaten so fast ausschließ⸗
ich in Anspruch nimmt, wie diese Frage, wenn in einer solchen An⸗ gelegenheit die Staatsregierung sich dazu entschließt, der Landes⸗ vertretung aus ihrer Initiative heraus Vorschläge zur Anbahnung eines solchen Ausgleiches zu machen, dann, glaube ich, liegt ihr eine dreifache Pflicht ob. Sie hat zuerst die Pflicht, diese Vorschläge so einzurichten, daß sie in der That die Zwecke zu erfüllen geeignet sind, welche dabei . und daß Ihnen vertheidig so gut sie es kann, in aller Offenheit und in aller Gründlichkeit. Sie hat die fernere dritte Pflicht, die Entschließungen der Landesvertretung über die Vorlage mit der achtungs⸗ vollen Rücksicht entgegenzunehmen, welche die Vertretung
eines großen Staates von der egierung verlangen kann, und dann ihrerseits ebenso gewissenhaft, wie die Landesver⸗ tretung zu prüfen, ob sie in der Lage ist, sich die Frage zu bejahen: e
Antrag Rauchhaupt an
Herren, ich bin — verzeihen Sie mir, wenn ich das offen sage — ET“ Ansstälten.
hinzugefügt habe, sich
dagegen liberalen mit aller Best Art. 4 die Vorlage nicht!
keit evangelischen Kirche
nen glaubt! Der Abg. Stengel bemerkte des Ministers
der Rede des Abg. Lieber zu be⸗
schon genug zu Tage haften Wunsch,
Er glaube nicht, daß irgend eine
kommen würden.
anderen Staaten zugestehe.
gehen. So lange die römische Kirche die Folgen tragen. Seine als eine Friedenspalme, er un hätten sich bestrebt, der Vorlage nehmbare Gestalt zu geben, er
gehofft, daß das Entgegenkommen
einfach die Aufhebung der
denken. Seine Partei nehme die fikationen an und hoffe, daß di Anerkennung finden möge, Hause, doch bei dessen Parte anderen Stelle. Seine
Nr. 3 der Vorlage hinzufügen
rotz der Beschränkungen, di
und nament
ich sei
immung gebe. etzes werde dem Nothstande urch die gegeben,
den Frieden
tande komme,
— gegenüber könne au inmal erregt werden und dann d
ist dasjenige, was sie aus den Händen der Landesvertretung erhält
1 vXX4“
so objektiver W is
entgegenge
großen Zwecke Veranlassung sehen.
glauben
im Auftrage
schen nicht ganz entspricht, so doch die
nären Vollmachten in Bezug auf die
esunden materiellen Kern einer versöhnlichen Handhabung des Ge⸗ von ihm beschlossenen Artikel 9 gegeben und ich habe
enthält ja auch die Vorlage noch eine ganze welche theils nur in sehr modifizirter Gestalt, theils in zweiter Lesung gar nicht die Zustimmung des
daß die Staatsregierung einen Verzicht auf sie von vornherein freiwillig nicht leistet, auch nicht auf den Staatsregierung sieht in dem Artikel 4 des Friedens und der Verständigung, sie sieht in ihm nicht die Gefahr, welche der Hr. Abg. von Bennigsen neulich in beredter Weise für jene Seite (auf die Nationalliberalen deutend) des Hauses entwickelt hat. Sie fährt
auch in dritter Lesung einzunehmen habe. nicht, bevor sie sich einem ausdrücklich und definitiv Willen, nämlich dem abgeschlossenen Votum des Hauses gegenüber sieht, irgendwie in weitere Erwägungen auch nur
sie von den ursprünglichen Bestimmungen
Herren, wenn sie hier von vornherein sagen wollte: wenn das oder jenes nicht angenommen wird, dann betrachten wir die Vorlage als
tigen Frage nicht thun; sie kann nur nochmals ausdrücklich vor dem Lande und vor seinen Vertretern erklären: wir halten sie noch heute für das Richtige,
Gewissen und nach seiner Vaterlandsliebe
ihn der Verpflichtung überhoben
über die feste entschiedene Erklärung des der Stellung der Regierung zur kirchenpolitischen Frage. wolle nur kurz die Abstimmung seiner politischen Freunde moti⸗ viren und sich aller Polemik enthalten, die in diesen Debatten getreten sei. Seine Partei habe den leb⸗ zum Frieden zu gelangen, Staat nicht unter das Machtgebot der
Hauses es erleben werde, daß organische Gesetze zu Stande Seine Partei römische Hierarchie sich der Staatsgesetzgebung durchaus unter⸗ werfe, daß sie im preußischen Staate dasselbe thue, was sie m Dann würde auch seine Partei bereit sein, auf eine organische Revision der Maigesetze einzu⸗
stande stehen bleibe, in Renitenz, müsse die
des Centrums finden würde. Die Redner des Centrums hätten
Maigesetze und die Wiederher⸗ stellung der IT verlangt.
wenn nicht beim Centrum im igenossen im Lande und an einer Partei würde den Artikel 1 nach dem nehmen und wolle demselben nur die
Im Uebri orlage, wie sie aus den Besch
hervorgegangen sei, mit Ausnahme des Artikel 4 1S
von immtheit erklärt worden, daß sie mit interessen .4 vwürden annehmen können. Er und seine wie die Möͤglichkeit 18. Freunde wollten das Gesetz zur Annahme bringen,
ie wünschten auch, daß das Herrenhaus demselben seine Za⸗
st Durch die dauernden Bestimmungen des Ge⸗ der Katholiken vorübergehenden Bestimmungen die Möglich⸗ einzuleiten. sei ein Bedürfniß nach Frieden vorhan⸗
den, aber man denke sich dort den Frieden anders, als dur sie gleichzeitig diese Zwecke vor Nachgeben gegenüber der Kurie. 7 1 2
zu Staats⸗Ministerium, stehe, werde der Kurie Nachbarlande, wähnt seien,
populär sei sie im Lande nicht. an dessen Spitze der Fürst Bismarck Kurie nicht nachgeben. wie sie heute hier in beschönigender Weise er⸗
die
unseren landesgesetzlichen davon ausgehen zu
sei,
e ist,
bereitwillig in a konnte
ie namentlich an den Art. 9
Hr. Abg. Dr. Miquel als die wichtigste grund⸗ des ganzen Systems der Vorlage bezeichnete. Meine Herren, gerade bei Artikel 9 ist die
auf dieses Exempel andere
Das Abgeordneten⸗ diskretionären Be⸗ hat uns aber einen schönen und
zu acceptiren.
in Bezug auf diese Bestimmungen
Artikel 4. Die ein sehr wirksames Mittel
Artikels zu wünschen und kann mit ihr zu gehen. dies ist der Standpunkt, den ich Die Regierung glaubt ausgesprochenen
darüber eintreten
Es wäre ja gewissenlos, meine
Meinung eine, von dem Gefühle gene Regierung in einer so wich⸗
dies ist unsere Vorlage, und sie kann nur die wie das Haus es nach seinem es verantworten zu kön⸗
daß die Rede habe, sich mit Er freue sich auch Ministers r
, er freue sich, schäftigen.
vorausgesetzt, daß der Kirche gebeugt werde. r von allen Mitgliedern dieses
müsse verlangen, daß die
Hierarchie bei ihrem Wider⸗
Partei betrachte die Vorlage d seine politischen Freunde eine für seine Partei an⸗ habe — leider vergeblich — seiner Partei die Anerkennung
Daran sei nicht zu Vorlage mit gewissen Modi⸗ e Friedensliebe seiner Partei
wegen der Vorbildung auf en werde seine Partei die
üssen der zweiten Lesung
e seine Partei demselben noch gewichtige Bedenken Seiten der National⸗
abgeholfen;
Auch in der
uch wenn die
Vorlage Ein
Solchen Vorfällen im ch der protestantische Geist
wirksam zu dienen? Hiernach, wird die Königliche Staatsregierung mit 9₰ e vor den Beschlüssen der Landesvertretung,
ie ihr was sie ihr bringen.
Ihre Vorlage heute in irgend einem wesentlichen Theile zu modifiziren, dazu kann die Die Vorlage, wie wir st nach unserer Ueberzeugung der richtige, maßvoll gerichtete Weg des Ausgleichs. Ob wir zu diesem Ausgleich auf dem eingeschlagenen Wege gelangen, hängt noch von “ ni⸗ dürfen, und daß das Maß von des Allerhöchsten Trägers dieser Vorlage unseren katholischen was sie bieten kann einerseits zur Erreichung des großen Zwecks der Herstellung oder doch min destens der Anbahnung des Friedens, an ohne Beeinträchtigung der unveränderlichen Rechte des Staates. Meine Herren! Ich bin daher heute nicht in der Lage, eine andere Haltung vor Ihnen einzunehmen, als ich während der ganzen Ich habe, wie die mir das en denjenigen
und durfte, hier liegt ein Volksvertretung vor, welchen wir der, wenn er auch unseren Wün⸗ Richtung des Zieles, welches nicht außer Augen läßt, — daß ich in ohne weiteren Widerspruch zu erheben, mich
gen mit der dasselbe nicht so f weiter
dererseits was sie bieten kann
egelung dieser diskretio⸗ Verfolgung von Zuwiderhand⸗ gegen die Maigesetze im Sinne gehabt.
zweiter Lesung geglaubt, uns diese
Centrum sich leicht einer anderen Mehrheit gegenüber befinden, kommen würde.
Der Abg. Szumann gab Namens der Fraktion der Polen die Erklärung ab, daß sie dem Gesetz, das nur Vollmachten enthalte, mit Rücksicht auf die herben Erfahrungen, die sie F flchätgch der geringen Neigung der Verwaltung zum Entgegen⸗ ommen gegen die polnische Bevölkerung gemacht hätten, nicht würden zustimmen können. Er danke dem Kultus⸗Minister für dessen persönliche Achtung für die altehrwürdigen Traditionen der polnischen Nation, bestreite demselben gegenüber aber, daß die Polen sich durch Widerstand gegen die Gesetze des Staates ihres guten Rechts verlustig gemacht hätten, da sie, wenn auch mit schwerem Herzen, alle ihnen auferlegten Opfer an Gut „ und Blut entrichtet hätten.
Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, keine Vorlage habe bisher so viele formale und materielle Schwierigkeiten ge⸗ boten; materielle insofern, als nicht nur die Parteien unter sich, sondern auch in sich über die Materie nicht einig seien⸗ (Abg. Richter: Wir nicht!) Da die Herren vom Fortschritt zu Allem Nein sagten, so könne von ihnen wohl nicht die Rede sein. Diese Schwierigkeiten seien durch das Verhalten der Regierung noch vermehrt worden, denn wenn es sich auch nur um Vollmachten für die Regierung handele, so wäre es doch wohl auch bei diesem Gesetz am Platze gewesen, daß die Re⸗ gierung als solche versucht hätte, eine Majorität für sich zu erlangen. Die Regierung habe sich aber ein⸗ fach auf den Boden ihrer Vorlage gestellt und die Ver⸗ antwortung für das, was aus dem Hause herauskommen werde, dem Hause überwiesen. Diese Verantwortung sei für die Landesvertretung eine schwere. Die Konservativen hätten nur das eine Prinzip an die Spitze ihrer Handlungsweise ge⸗ stellt, von der Vorlage Alles zu retten, was überhaupt zu retten sei; deshalb hätte seine Partei sich nicht hinter even⸗ tuellen Abstimmungen versteckt, da sie nicht danach strebe, be⸗ stimmte Wünsche zu erreichen, sondern überhaupt etwas zu er⸗ reichen. Wenn auch nur einige Bestimmungen der Vorlage zum Gesetze würden, so sei schon unendlich viel gewonnen auf dem von der Regierung betretenen Wege, den auch alle an⸗ deren Parteien — den Fortschritt natürlich ausgenommen einschlagen wollten zum Frieden auf diesem Gebiete. Die größte Schwierigkeit habe der Artikel 4 geboten. Aus dem Prinzipe, das Möglichste zu retten, sei seine Partei zu dem schweren Entschlusse gekommen, diesen Artikel fallen zu lassen. Seine Partei werde, auch wenn dieser Paragraph nicht in das Gesetz komme, einstimmig geschlossen für das Gesetz stim⸗ men. Wenn seine Partei darauf bestanden hätte, wäre alles Uebrige verloren gewesen. Das liege an den verschiedenen Kaffe ungen, die sich auch unter seinen Freunden zu diesem Artikel geltend gemacht hätten. Seine Partei habe dafür ge⸗ stimmt, daß die Anzeigepflicht ausdrücklich Erwähnung finde und ein großer Theil seiner Partei stehe mit ihm auf de Standpunkt, daß man von dieser Forderung keines⸗ wegs Abstand nehmen könne. Es sei nicht Recht, daß das Centrum deswegen die Vorlage verwerfen wolle. Die Anzeigepflicht solle die Geistlichen nicht vom Staate ab⸗ hängig machen. Mit Rücksicht auf die Schlußklausel des Ge⸗ setzes habe aber der Artikel eine ganz andere Bedeutung. Ganz zweifellos könne der Staat die Qualifikation der Geist⸗ lichen bestimmen und Diejenigen vom Amte ausschließen, die dieselbe nicht hätten. Das enthielten die Nummern 1 und 2 des §. 16 des Gesetzes vom 11. Mai 1873. Was seine Partei nicht wolle, sei die Nummer 3, nach welcher Geistliche hätten ausgeschlossen werden können, von denen anzunehmen sei, daß sie den staatlichen Anordnungen nicht gehorchen und den öffentlichen Frieden stören würden. Wenn seine Partei nun dafür sei, auf kurze Zeit ein Gesetz zu geben, das den Frieden mit der Kurie anbahnen solle, so könne man doch nicht verlangen, daß seine Partei einen solchen Artikel aufgebe und zulasse, daß Geistliche präsentirt werden sollten, welche den Frieden würden stören können. Es wäre freilich besser gewesen, wenn das Gesetz, wie in Oesterreich, einfach gesagt hätte, welche Geistlichen die Regierung vom Amte aus⸗ zuschließen habe, statt mit der Anzeigepflicht die Bischöfe zu einer Handlung zwingen zu wollen; denn dieser Zwang zu einer Handlung habe den passiven Widerstand ermöglicht. Aber diese Frage liege nicht vor. Für ihn und seine politischen Freunde handele es sich darum, die bestehende Gesetzgebung zu achten, so ange sie bestehe. Das sei eine konservative Pflicht und die bringe die Klausel von der Anzeigepflicht zum Ausdruck. Nicht aus Mißtrauen gegen den Kultus⸗Minister habe seine Partei diese Klausel aufgenommen, sondern nach den positiven Erklärun⸗ gen des Ministers in der Rede vom 28. Mai habe seine Partei geglaubt, durch diese Bestimmung gerade die Regierung in ihrer Position zu stärken. und seine Partei habe dies für um so nöthiger gehalten, als das Centrum auf die Erklärung des Ministers, daß die Regierung im Falle eines Konflikts die Staatsgesetzgebung voll zur Anwendung bringen würde, mit Lachen geantwortet habe. Der Abg. Windthorst werde seiner (des Redners) Partei natürlich vorwerfen, das Fallenlassen des Art. 4 sei antimonarchisch, da das Amnestierecht des Königs aus der Vorlage eliminirt werde. Wenn es, wie der Abg. Windthorst meine, luce clarius sei, daß der König in Folge seines Gnaden⸗ rechts die Bischöfe wieder einsetzen könne, warum stelle der⸗ selbe denn ein Amendement zu dem Artikel, statt denselben einfach zu streichen? Diese letztere Konsequenz seiner Ansicht habe der Abg. Windthorst nicht gezogen; die Gründe werde derselbe vielleicht nicht sagen. Eine Anzahl Mitglieder seiner Partei habe allerdings auch gemeint, daß dieser Artikel von vornherein das Gnadenrecht der Krone beschränke, und daß es einer solchen Vollmacht überhaupt nicht beduͤrfe. Selbst der Justiz⸗Minister habe diese Frage für sehr streitig erklärt. Die Regierung stehe freilich auf dem Boden, daß das Gnadenrecht nicht so weit gehe, aber es wäre nicht ehrlich von seiner Partei, wenn sie sich nicht zu der ent⸗ gegengesetzten Ansicht hätte bekennen wollen. Die Streichung des Artikel 4 sei also keineswegs antimonarchisch; aber seine Partei streiche ihn aus dem schon erwähnten Grunde und sei da auch im Gecensaß zu der monarchischen Auffassung des Abg. 2 indthorst. er Abg. Windthorst werde ferner sae das sei von seiner Partei nicht konservativ gehandelt; die Konservativen müßten das Recht der Krone schützen. Er müsse sich, gegenüber dem häufigen Appell des Centrums an die konservative Gesinnung seiner Partei dagegen verwahren, als ob sie auf demselben politischen Boden stände wie das Centrum. Er verweise auf den Beschluß der Katholikenversammlung in Dortmund vom 17. Mai, daß das Centrum bei seinem alten Programm verharren müsse, und 1 ein Minister⸗Verantwortlichkeitsgesetz, allgemeines
ürfte dem Centrum nicht in erden, dann dürfte das
und direktes Wahlrecht, Preß⸗ und Vereinsfreiheit, Dezentra⸗ lisation der Verwaltung, gesetzliche Schranken gegen Polizei⸗
illki eschränkung der Staatsausgaben für die Armee und der Präsenzstärke fordern müsse. Die Konser⸗ vativen ständen auf diametral entgegengesetztem Boden und selbst manche liberale Wahlprogramme seien nicht so weit nach links gegangen. Er glaube nicht, daß man hoffen könne, das Een⸗ trum werde sich auflösen. In dem decgen d⸗ wo die katholische Kirche ihr hierarchisches Gerüͤst dogmatisirt habe, müsse sie auch 5 im Hause einen Mund haben, der ihre Forderungen zum Ausdru 1
bringe; ohne einen solchen Mund könne sie viele 5 or⸗
derungen im preußischen Staate nicht erkämpfen. Die 28 servativen würden es versuchen, in friedlicher Mitarbeit 2 dem Centrum den Staagt zu bauen. Diesen Versuch werde
das Centrum doch nicht ablehnen, wenn es sich selbst konser⸗ berbeigefahrn ist.
iv fühle. Er hoffe, daß die Konservativen nach Beendi⸗ 1“ fon “ immer mehr sich mit dem trum verständigen würden, denn jene vssste h es Programmes des Centrums seien doch nur durch den Ku 89 kampf erzeugt. Die Konservativen hätten versucht, Alles, was 1 dem Frieden dienen könne, aus dem Gesetz zu I un der Abg. Miquel habe mit Recht hervorgehoben, daß das jetzt nur Wohlthaten für die Katholiken enthalte. 9 könne denn durch die Schlußklausel Gefährliches öS Doch nur, daß Bisthumsverweser nicht eingesetzt und e. eistungen nicht wieder aufgenommen würden. Wie sich aber das Gesetz dadurch in sein Gegentheil verkehren solle, wisse 8 nicht. Der Frieden werde dadurch wirklich ermöglicht 8 wenn im Laufe der Verhandlungen der leidige 1. . punkt der formalen Anzeigepflicht geregelt werde, so hoffe er, daß man an der Hand dieses Gesetzes 8 friedlichen Revision der Maigesetze kommen werde. 1. das Centrum sich doch nicht über die Friedenslie 1 er Liberalen. Wenn ein großer Theil dieser Partei dem 8 rum die Hand zum Frieden biete, so sei dies ja der Egöß e Triumph für das Centrum, da die Seite, welche die . 1 gemacht habe, das Fehlerhafte darin erkenne. Das sei 88 Schande. Ein großer Theil seiner Partei habe auch zu 8 Maigesetzen mitgewirkt und biete dem Centrum jetz 3 ie Hand. Wenn das Centrum also das Gesetz aus kultur⸗ kämpferischen Händen nicht annehmen wolle, so verscherze es vielleicht die Gunst des Augenblicks. Es gebe ge⸗ wisse Grundanschauungen auch in der konservativen 18 ei, die das Centrum wirklich nicht umstimmen Das Centrum werde in der That manche Dinge, die e hoffe, nie erreichen. Schlage das Centrum deshalb in die ihm gebotene Hand ein und glaube das Centrum, es werde 8 ein Konsens im Lande entstehen (abgesehen vom W.“ !), der so mächtig sein würde, daß die öffentliche Meinung 88 führen würde, diese wichtige Frage endlich zu einem ge 8 2 lichen Austrag zu bringen. Er hoffe, daß das Verha 898 seiner Partei viel dazu beigetragen habe, die Flammen, 3 das Mark des Volkes deh cr habe, so zu löschen, daß wirk⸗ Fri rreicht werde. b den Fhederac 5. Abg. Dr. von Sybel auf Schluß der Debatte fand nicht die genügende Unterstützung. Hhcehent brach das Haus die Sitzung ab, um Abends 8 Uhr das Ver⸗ waltungzorgantfationegeses zu erledigen. Es folgten eine 1 önlicher Bemerkungen. 1 3 Ne verwahen sich der Abg. Dr. Lieber 1 dem Minister, der seine Ettate aus Perrone „mißverständlich estanten bezogen habe. 8 I. Eeneeh bemerkte, daß ihn, der dins einer Kulturkampfprovinz komme, solche Angriffe nicht 8 setner Ruhe brächten. Die “ des Ministers hätten i itere ührungen überhoben. ““ zu Limburg⸗Stirum, den der Abg. zum Zeugen dafür aufgerufen hatte, daß er ü b setzt habe, erklärte, daß die Worte Perrone's in dem Kapite „di quelli che abbracciono il L16164 (Protestantismus übertreten) „sono las la S 88 paese“ — sie seien der Abschaum der “ berei eines jeden Landes — nicht in dem vom ö 8 interpretirten b zu Heista g selhn. enxe ven B gesehen davon, au e 1, vunch 1 seen nicht sehr freundlich gegen den .““ tismus sei. Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr.
— Die vorgestrige (86.) Abendsitzung des Hauses der “ welcher der Kriegs⸗Minister b Kameke, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg un mehrere Regierungskommissare beiwohnten, 8 15 8 ¼ Uhr vom Präsidenten von Köller eröffnet. Das Haus trat sofort in die Berathung des vom Herrenhaufe 5 . änderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs, betreffen die Organisation der Landesverwaltung, ein. Zur⸗
iskussion nahm Niemand das Wort.
“ Uon wahet sfon wurden die §8. 1 — 22 nach der Fassung des Herrenhauses ohne jede Diskussion ä Zu §. 23, welcher in der Fassung des Herrenhauses lautet: Der Regierungs⸗Präsident ist befugt, Beschlüsse der Regie⸗ rung oder einer Abtheilung derselben, mit welchen er nicht 8 standen ist, außer Kraft zu setzen und, sofern er den Aufenthalt in der Sache für nachtheilig erachtet, auf seine Verantwortung Kncn. ordnen, daß nach seiner Ansicht verfahren werde. Andernfalls t höhere Entscheidung einzuholen. Auch ist der Regierungs⸗ Pecs dent befugt, in den zur Zuständigkeit der Regierung gehörigen 7 elegenheiten an Stelle des Kollegiums unter persoͤnlicher hüege worflichkeit Verfügungen zu treffen, wenn er die Sache b g. . bedürftig oder, im Falle seiner Anwesenheit an Ort und Stelle, eine sofortige Anordnung für erforderlich erachtet. das n 8
lag ein Abänderungsantrag des Abg. Rickert vor, das Alinea ie folgt: 84 sase zene enng.peasden füs befugt, Hereefe ee Megte.
8 Abtheilung derselben vor ihr b
hengtaazans in diesem Falle höhere Entscheidung einzu⸗ holen und kann, wenn er einen Aufenthalt in der Sache sür maßh⸗ theilig hält, auf anordnen, daß vorläufig iner Ansicht verfahren werde. — ücer⸗ erklärte, daß er seinen Antrag nur estellt habe, um mit dem Herrenhause eine ee herzustellen, bei der er allerdings nicht ganz auf die Pläne d
es ersteren eingehen könne. falls seinem Vorschlage beistimmen.
Hierauf ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulen⸗
burg das Wort: eine Herren!
nimmt, daß das Herrenhaus,
Beschlusse ohne Weiteres zustimmen
Plenums vielmehr
durchaus, daß das Herrenhaus seneigt sein möchte, Beschluß —
zu ändern. Wenn Sie näm
jenigen, daß dort gesagt Paragraphen eben längere desahsh, sdg⸗ auch die Zweckmäßigkeit überzeugend nachweist. Ich bitte Sie, —
3 icht zu vergessen, daß Ihre Kommission nach 1 “ se zwei Lesungen die Regierungsvorlage mit ü d jorität — gegen vier Sti ““ das S in zwei Lesungen dieselbe zum Beschluß er⸗ hoben hat, und daß dann erst in dritter Berathung ohne Diskussion, gleichsam in der Ueberraschung, eine Abänderung dieses Beschlusses Diesen Beschluß der dritten Berathung hat das errenhaus wieder beseitigt und somit Ihren Beschluß zweiter Be⸗
Hrn.
Das Herrenhaus würde jeden⸗
er Vorredner die Meinung
12 5 dem seinigen abweichenden
würde, ist 1 unrla. Ie der Verhandlungen sowohl der Kommission als
vrc EEA“ diese Ueberzeugung keineswegs, neeeile
ch den Kommissionsbericht
ind nicht im Zusa 95 —2 8* denselben bezieht, dann werden Sie finden, ist, daß der Vorschlag der Regierung bei diesem so zweckmäßig als nothwendig ist, und werden eine auf deren Hauptpunkte ich noch zurückkomme, wie
welche,
meine Herr
athung wieder hergestellt — i athung, zweiter Berathung, welchen Sie 8 einer Debatte, welche mehrere Stunden gedauert hat und in welcher Gründe und Gegengründe aufs Eingehendste und Sorgfältigste 8 örtert worden sind. Ich kann in weiterem Umfange jetzt nicht au diese Debatte zurückgehen, ich kann ferner ge Lesung gefaßten “ die ganze wurde, die Momente, — bestricbes ,r übergehen auf den Vorschlag, welcher Ihnen jetzt vom gema mit einem Amendement, welches mit großer Majorität abgelehnt worden ist.
Abg. Rickert
Meine Dieses
Herren!
s §. 23 lauten soll, wie folgt: 3 Per Retaruregrahdem ist G Beschlüsse der Regierung der einer? vor ihrer ung 1e ö“ dersen veeen Falle die Entscheidung
beanstanden.
stimmung mit dem
unhaltbar sind.
welche für die Regierungen theilung nicht beeinträchtig dürfen, daß auch nicht eintreten wird.
Es wird Angäbe sei Es steht zunä in dem fugt sein soll, die Beschl führung zu beanstan
die Beanstandung zulässig
Herrenhause Gewicht geleg geführt hat,
leichbedeutend mit „außer . höhere Entscheidung
andere. Endlich aber,
geeignet erscheinen läßt, d den soll, Rechnung zu
Sachen sind doch solche, und wenn das angeordnet
hin, nicht allein, daß die auch selbst wenn diese zufr
haus wiederhergestellt ist. den alten Provinzen —
Hannover hat bewiesen, da
legialsystem zu einem Sche bewahrheitet hat.
macht worden ist; von ei gehört. Darum, meine
— des praktischen Bedür
garantirt wird. Der Abg. Hahn
gerechtfertigt erscheine
nehmen.
Der Abg. Rickert
des Herrenhauses zu
Rickert abgelehnt
jenigen Theil in Betracht des Herrenhauses lesen und nicht ö .
ziehen, wie es der Herr Vorredner
§. 34 unverändert na genommen.
' d kann, wenn er einen Aufenthalt einzuhelen hält, auf se “ ö daß vor⸗ äufi iner Anordnung verfahren werde. IO beachten das Essentiale der ganzen Frage, um die es sich hier handelt, das Beanstaadun Präsidenten 1 1 8 dement Rickert anerkannt. et 1 Prundlag⸗ giebt für das ÜUrtheil, daß die Bedenken, welche
der Herr Vorredner gegpe, ei ver enolec alitat erl ben et
Ebenso ist der Versuch mißlungen, meine frühere Berufung auf die in vh. geltenden Vorschriften damit zurück⸗ zuweisen, daß dort es sich um Angelegenheiten der
2 änenabtheilung handele. s EE1““ bühfiluutan durch dieselben Bestimmungen,
hier für die anderen Abtheilungen dieser Erfolg
ickert m Uebrigen sind aber die Bestimmungen des Antrages Ri he daß iie den Zweck, welchem sie dienen sollen,
Antrage, daß der
Worte „vor der Ausführung“ nichts Anderes bedeuten sollen, als
was sich von selbst versteht, 8 ührt ist, nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, so ha
fügefaggt ise nc Sblle sie aber mehr enthalten, so sind sienur geeignet,
Zweifel und Bedenken darüber hervorzurufen,
Zweitens, das Wort „beanstanden“, auf welches namentlich im
ist — ich kann nur wiederholen, gesagt habe — im Zusammenhange dieses
wenn die Einholung höherer Entscheidung vorgeschrieben wird; wird
1 t, so paßt der eine bedes, ausadneng,1ie as e Herren, komme 9 welche nach meinem Dafürhalten das Amendement in der That nich
tragen. i- gs⸗ t zwar
Satze steht, bedeutet, daß der Regierungs⸗Präͤsiden ne site dncftnden die höhere Entscheidung einzuholen hat, S wenn ein dringender Foll vorliegt, vorläufig nach seinen An
ordnungen verfahren werden
äufig“ keine Rede mehr sein. 1 r diese Bestimmung überhaupt zur Ausführung wie können Sie die Regierungs Präsidenten in die Lage setzen, schwere Verantwortlichkeit zu übernehmen, gegenüber fnd enr des Kollegiums, mit dem sie zu ammen zu arbeiten berufen 84 B z Meinung an die Stelle des Beschlusses desselben zu setzen, auf die Gefahr
tanz desavouirt zu werden? Damit brechen ve 1an,; die Spitze ab, und nach alledem, Sie nur bitten, der Vorlage zuzustimmen,
haft, das Beanstandungsrecht —,
Es liegt kein Grund zur Hesoraniß vor, daß dies
in Zukunft geschehen werde. 2 Rechte ein vorsichti
praktischen Bedürfnisses, indem Sie die Regierungsvorlage annehmen,
uch noch in zwei anderen Richtungen.
die 5 Se der
schweren Bedenken, die auf man elbeer ane jalsystems einigermaßen für die Schul⸗ und Dom
bes on eacsgfte 8e He⸗ werden, vor allen Dingen aber beachten
Sie den praktischen Gesichtspunkt, der Beschlüsse des Herrenhauses
aus Mißtrauen hervorgegangen sei, das i
und den Paragraph in
1 d müsse in den vorhergehenden Aeußerungen nicht erkennen un
den Vorwurf des Abg. Hahn zurückweisen, tei nur aus Mißtrauen Anträge stelle. Kollegium hergestellt wissen,
eglaubt. 1e.g 8 Heydebrandt und der Lasa betonte, daß
der Ausspruch des Abg. Hahn, in Betre nicht so shechmn gemeint sei, und bat, es
wurde die Diskussion . - und §. 23 ebenso wie die fol
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sondern den⸗
.
müasatsüar steht, 8. 35 lautet nach der Fassung des Herrenhauf
telle des Regierungs⸗Präsidenten führt der Ober⸗Präsi⸗ dent e gesftct des Staats sber die Verwaltung der ☛ Angelegenheiten der Stadt Berlin. Auf welche Behörden die sontigen Zuständigkeiten der “ des Innern zu Potsdam in Betreff Berlins übergehen, wird durch 827* Verordnung bestimmt. Im Uebrigen, und soweit nicht sonst die Gesetze Anderes bestimmen, tritt für den Stadtkreis Berlin an die Stelle des Regierungs⸗Präsidenten der Polizei⸗Präsident von erlin.“ 8 8 Der Abg. Zelle beantragte, die Beschlüsse des Abgeord⸗ netenhauses im §. 35 wiederherzustellen, welche folgenden In⸗ halt haben: n die Stelle des Regierungs⸗Präsidenten tritt für den Statineris Berlin der Ober⸗Präsident. Derselbe verwaltet -— 1 den nach §. 17 dem Regierungs⸗Präsidenten en. k28 — ch bitte Sie zu erwägen: Ihren nissen diejenigen Geschäfte, welche in den Regierungsbezir 1 gefaßt haben nach den Regierungs⸗Präsidenten wahrgenommen werden. Der er⸗ Präsident hat auch diejenigen Geschäfte der Landespolizei nehmen, in welchen in den Regierungsbezirken unter den in dem Gesetze bestimmten Voraussetzungen die Mitwirkung des Provin⸗ zial⸗ oder des Bezirksraths eintritt. Dem Polizei⸗Präsidenten Se- Berlin verbleibt, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen, die Wahrnehmung der Geschäfte der allgemeinen Landespolizei in dem bisherigen Umfang.“ “ Der Antragsteller begründete seinen Antrag wes entlich mit den⸗ jenigen Gründen, welche schon bei der zweiten und dritten Lesung im Abgeordnetenhause ausgesprochen seien; Redner 2 anf die Schwierigkeit hin, welche bei den Wahlen in Berlin 8 die Annahme des Herrenhausbeschlusses hervorgerufen würde. Auch sehe er nicht ein, daß die Stadt Berlin, welche 8 schon so stiefmütterlich im Gesetze behandelt werden solle, in diesem Punkte nicht unter das Landesgesetz, sondern 8 eine Verwaltungsmaßregel en. werden solle. Er bitte des⸗ alb, seinen Antrag anzunehmen. 1 eee nahm der Minister des Innern, Graf zu Eulen⸗ das Wort: 3 d Herren! Der Herr Vorredner hat drei G“ aufgestellt zur Begründung des von ihm gestellten Antrages. 8 2 zunächst gesagt, derselbe bezwecke, daß Berlin wenigstens nicht sch 8 er gestellt werde als bisher; in welcher Beziehung die; durch v der Beschlüsse des Herrenhauses geschehen sollte, den Nachweis 1 r uns schuldig geblieben. Eine Verschlechterung wird in * 1 eintreten, ich glaube vielmehr eine erhebliche Verbesserung insofern, als die Kompetenzen klarer und richtiger abgegrenzt werden. 8 Zweitens hat der Herr Vorredner gemeint, man solle von en hier gefaßten Beschlüssen nicht ohne triftige Gründe “ 68 stimme ihm darin vollständig bei. Aber, meine Herren, wenn rif ige Gründe vorliegen, dann sollte man dieselben doch 9 nicht zögern, von unhaltbaren Beschlüssen abzugehen — 2n 0 . triftigen Gründe liegen nach meiner Ansicht in vollem aße Es ist nämlich in der That der Antrag des Hrn. Abg. Zelle, we 8 die Beschlüsse I 8. Lesung b Haufes v üen 5 reproduzirt, in der estalt, 8 1— gicht. “ es würde dadurch eine ““ entstehen, von der man sich in der That n schwer eine Vorstellung machen kann,
mir scheint, sowohl die Noth⸗ en, wenn ich das sogleich anknüpfen eingehender,
Stimmen — angenommen
enüber dem in dritter ezügliche Bestimmung welche dies unmöglich erscheinen ist und welcher übereinstimmt 18 Herrenhause gestellt, dort aber
Amendement geht dahin, daß der erste
Ausführung zu
in der Sache für
srecht des Regierungs⸗ ist auch in diesem das darum so stark, weil
die Unvereinbarkeit einer solchen Be⸗
ersten, hier der Denn, meine Herren, vorgeschlagen sind, dort für die erste Ab⸗ t f2J;- ist, dann wird man annehmen
8 ”. u, dies Ihnen im Einzelnen nachzuweisen. 1 Regierungs⸗Präsident be⸗ welche gefaßt sind, vor der Aus⸗
üsse 1 Nun, meine Herren, wenn diese
den. wenn man nicht gan
ärti lche a ingehend und klar sich die Konsequenzen vergegenwärtigt, we 8”. Vorschriften hervorgehen. Ich erinnere Sie meine Herren, daß der §. 35, den der Herr Abg. Zelle jetzt wie herstellen will, in einem ursächlichen und nothwendigen Zusammen⸗ hange stand mit einem anderen, hier aber bereits abgelehnten 8 graphen, welcher einen Bezirksrath für Berlin einsetzen 8⸗ Geschah das, dann konnte man sowohl in dem Erfolg als 8 er Begründung ebenfalls verstehen, was es heißen soll, und 8 Folgen übersehen, wenn gesagt wird: der Ober⸗Präsident hat auch e * Geschäfte der Landespol izei wahrzunehmen, in welchen * 88 gierungsbezirken unter bestimmten Voraussetzungen die Mi i eg des Provinzial⸗ und Bezirksraths eintritt. Fällt aber der Bezir rath für Berlin fort, dann, meine Herren, kann diese Bestimmung zwei Bedeutungen haben: sie sagt entweder nur, daß der Ober⸗Prä⸗ sident an die Stelle des Bezirksraths und des Provinzialraths in erster Instanz tritt und — das ist in einem anderen “ bereits ausgesprochen und bedarf der Wiederholung hier dec ehen oder sie führte ein Verhältniß der Behörden herbei, welches in 5 a so unhaltbar ist, daß man es in keiner Weise .eS.. 88 Sagt die Bestimmung nämlich nicht, daß der Ober⸗Präsident an 5 Stelle des Bezirks⸗ oder Provinzialraths tritt, dann kann sie hn e deuten in denjenigen Sachen, welche in den übrigen Bezirken sch 8 lich zur Entscheidung des Bezirks⸗ oder Provinzialraths “ 88 der Ober⸗Präsident wie man sich ausdrückt, das Dezernat. Sei 8.i. Augenblick, daß das aber “ 8 wirs dee hs e. . e— Anzahl von Sachen in der schließlie die 1”s dügebhnne des hiesigen Pen chröfdiams gestellt, denn nach den Vorschriften des 88 1 8 “ n desselben, ist eine ganze Anz 1Se J8 Aötheilung IIM EE“ überwiesen. Der Ober⸗Präͤsident von Berlin ! 3 8.e diesen Angelegenheiten zu instruiren und Z ersten Abtheilung des “ zur Entscheidung zu ül 885 5 Metn Herren, gewiß ist das nicht gewollt, davon bin ich überzeugt, es ist aber die nothwendige Konsequenz dieser Beschtässe. ber Ihre Ich könnte diese Bescheide weiter ausspinnen, ich will aber 1 Geduld nicht ermüden und 8 Hser gehoben, um Ihnen zu beweisen, da wo 188 ö“ Konsequenzen des Antrages sein würden oder 89, mas dens Fonge. tenzgesetz ändern müßte. Meine Herren, schon immungen nicht anzunehmen. Ferner abe LEEETö des Fin. Abg. Zelle die Befugniß des hiesgen Polizeipräsidenten in einer Weise ab egrenzt, welche nur zu Zweifeln und Irrungen Anlaß geben kann. Es heißt daselbst: h Dem polizeibrefidenten verbleibt, soweit die 8852 ni 8 anderes bestimmen, die Wegraereeeh b der allgeme n L i in dem bisherigen Umfang. 1 8 ven eeng tse h bnn in dem bisherigen Umfang? das, es verbleiben ühm die W“ e issen, oder heißt es nar, e en Hersaqhsseeuen gegenwärtig enthaltenen Befugnisse und deehen Ler Abänderungen dieser Befugnisse nicht auf den Polzei⸗Präsiden
heißt sodann hier: „allgemeine Landespolzei“ ? Meine
ern l⸗ en Gesetz finden Sie überall den Ausdruck „a G“ “ nun hier allein ein ”e ge. werden zwischen “ angemehe e 89 Wie wollen Sie die Grenze ziehen . .
f die Sache sich praktisch gestalten gegeben, mir klar zu machen, wie ede c. eh ts würde, ich habe es nicht herausfinden können; G 88.
1 thsam, das anzunehmen. Anders dagegen die erklärte, er könne einen sachlichen Grund a venß Jlane, I“ börat Praͤ ten ein bestimm igen, ,e Pheclafe tes be KE11““ ifel entstehen, denn,: erren, b EI“ das, was — lentstehen, da muß ich erwidern, ohne i 5 e spitze Behauptung. Daß hier N 188 eeeeeelssfaöfen daesegice 18 Fr * Geschäͤsts⸗ vereöe *Es bleiben dann allein und Sachkundigen über jedem Zweifel klar. 1. “ ig diejenigen Angelegenheiten, die der Herr Abg ete eschlossen und der Antrag 3. 97 nämlich eekice. welche außer den Fegelegenbecden der 8 enden bis Kommunalaufsicht jetzt 2 der V“ ng a 1 “ 28 .84 ssta anerkannt worden, daß ich in
“
daß eine Angelegenheit, welche bereits
in welchem Augenblick ist.
ist und welches dort zu Debatten 1 was ich früher schon Paragraphen thatsächlich Kraft setzen.“ „Außer Kraft setzen paßt, nicht eingeholt werden soll, „beanstanden“,
Ausdruck so gut wie der ich zur Hauptsache,
denen damit genügt wer⸗
en Bedürfnissen, e
Der Ausdruck „vorläufig“,
meine Herren, eilige etwas geschehen muß, dann kann von — wie wollen
soll. Ja, in denen sogleich ist, was geschehen muß, Aber außerdem
dem Votum
Parteien damit nicht zufrieden sind, sondern öglicherweise von einer höheren ee Sie der ganzen Be⸗ meine Herren, kann ich welche durch das Herren⸗ Ich betone nochmals, die Erfahrung in denn auch hier besteht, wenn auch mangel⸗ und noch ** 1. e Befürchtung, es könne dadurch das Kol⸗ hdie Lefürchena werden, sich in der That nicht
ie bisherige Erfahrung beweist, daß 8* bigb zgert seltener Gebrauch ge⸗ ißbrauche des Rechtes hat man nicht
”5 folgen Sie den Anforderungen des
Herren,
is los in der Sache selbst, son⸗ Darin, meine Herren, Regierungsvorlage die Seite gegen die Beibehaltung
daß nur durch die Annahme das Zustandekommen dieses Gesetzes
daß der Antrag Rickert nur m vreen nicht und bat, gegen den Antrag zu stimmen der Fassung des Herrenhauses anzu⸗
glaubte,
als ob seine Par⸗ Er wolle aber das und habe deshalb seinen Antrag
des Mißtrauens ei den Beschlüssen
belassen.
dieser
8 ök14“ “ “ 8 8—