Die Gewährung werden:
1) für Thiere, welche mit einer ihrer Art oder dem Grade nach unheilbaren und unbedingt tödtlichen Krankheit, des Rotzes und der Lungenseuche, be⸗
2) für das in Schlachtviehhöfen oder in öffentlichen auf polizeiliche Anordnung ge⸗
mit Ausnahme jedoch haftet waren;
Schlachthäusern aufgestellte, schlachtete oder getödtete Schlach
3) für Hunde und Katzen, wuth getödtet sind
tvieh; (§s. 34, . Itlat 1, 38). Der Anspruch auf Entschädigung she we.
1) wenn der Besitzer der Thiere oder der Vorsteher der welcher die Thiere angehören, vorsätzlich oder „oder der Begleiter der auf dem Transporte befind⸗ lichen Thiere, oder bezüglich der in fremdem Gewahrsam be⸗ Gehöfts, der Stallung, . b den Vorschriften der §§. 9 und 10 zuwider, die Anzeige vom Ausbruche der Seuche oder vom
Wirthschaft, fa rtäsche
findlichen Thiere, der Besitzer des Koppel oder Weide vorsätzlich,
—
erhaltener Kenntniß verzögert; 2) wenn der Besitzer eines der Thiere mit der Seuche behaftet gekauft oder durch ein anderes Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat und von diesem kranken Zustande beim Erwerbe des Thieres Kenntniß hatte; 3) im Falle des §. 25, oder wenn dem Besitzer oder dessen Vertreter die Nichtbefolgung oder Uebertretung der polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln zur Abwehr der Seuchengefahr
zur Last fällt. §. 64.
Wenn zur Bestreitung der Entschädigungen Beiträge nach Maßgabe des vorhandenen Pferde⸗ und Rindviehbestandes erhoben werden, dürfen diese Beiträge für Thiere, welche dem Reich, den Einzelstaaten oder zu den landesherrlichen Gestüten gehören, und im Falle des §. 62 Nr. 2 für das in Schlacht⸗ viehhöfen oder in öffentlichen Schlachthäusern aufgestellte Schlachtvieh nicht beansprucht werden.
8 III. Strafvorschriften.
Mit Geldstrafe von 10 bis 150 ℳ oder mit aft nicht unter einer Woche wird, sofern nicht nach den bestehenden Fiesctgen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, estraft: 1) Wer der Vorschrift des §. 6 zuwider Thiere einführt, welche an einer übertragbaren Seuche leiden. „Neben der Strafe ist auf Einziehung der verbotswidrig eingeführten Thiere zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht; 2) wer der Vorschrift der 88. 9 und 10 zuwider die Anzeige vom Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterläßt, oder länger als 24 Stunden nach erhaltener Kennt⸗ niß verzögert, oder es unterläßt, die verdächtigen Thiere von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Thiere besteht, fern zu halten; ö Vorschriften der §§. 31 bis 33 zuwider an Milzbrand erkrankte, oder der Krankheit verdächtige Thiere schlachtet, blutige Operationen an denselben vornimmt, oder die Kadaver derselben abhäutet oder vorschriftswidrig eine Oeffnung derselben vornimmt, oder es unterläßt, dieselben so⸗ fort unschädlich zu beseitigen; 1 8 4) wer den zum Schutze gegen die Tollwuth der Haus⸗ thiere in den §§. 34, 35, 36 und 39 ertheilten Vorschriften zuwiderhandelt;
5) wer den Vorschriften im §. 43 zuwider die Kadaver gefallener oder Hathhketee rotzkranker Thiere abhäutet oder nicht sofort unschädlich beseitigt;
1 6) wer außer dem Falle polizeilicher Anordnung die Pockenimpfung eines Schafes vornimmt;
1 7) wer gegen die Vorschrift des §. 50 Pferde, welche an der Beschälseuche, Pferde oder Viehstücke, welche an dem u“] der Geschlechtstheile leiden, zur Begattung
aßt.
§. 66. Mit Geldstrafe bis zu 150 ℳ oder mit saft wird, sofern est
nicht nach den bestehenden gesetzlichen B höhere Strafe verwirkt ist, bestraft: 8 1) wer den auf Grund des 8. 7 dieses Gesetzes angeord⸗ neten Einfuhrbeschränkungen zuwiderhandelt. MNeceben der Strafe ist auf Einziehung der verbotswidrig eingeführten Thiere oder Gegenstände zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht; 2) wer den auf Grund des §. 8 dieses Gesetzes polizeilich angeordneten Kontrolmaßregeln zuwiderhandelt;
19 aüfer. 8 in 96 Flen has §. 12 Absatz 2 und des §. a von dem Thierarzte getroffenen vorläufi ““ I16 “
wer den im Falle einer Seuchengefahr polizeilich an⸗ geordneten Schutzmaßregeln (§§. 19 bis 28, 38, 51)* handelt. §. 67.
Sind in den Fällen der §§. 65, 66 die Zuwiderhand⸗ lungen in der Absicht begangen, sich oder 1 heege n einen Vermögensvortheil zu verschaffen oder einem Anderen Schaden zuzufügen, so tritt, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, Geldstrafe nicht unter 50 bis zu 150 ℳ oder Haft nicht
immungen eine
unter drei Wochen ein. IV. Schlußbestimmungen. 68 1
Das Gesetz, betreffend die Beseitigung von Ansteckungs⸗ scen Ret diecgefander mgen auf re vom 8 Febellar leichs⸗Gesetzbl. S. wird durch das ge ärti Gesetz nicht berührt. “ 69
Hislesvchsses dem 1. April 1881 in Kraft. rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unt und beigedrucktem benr nscrer R ea⸗ “ 8 Gegeben Bad Ems, den 23. Juni 1880. (I. 8.) Witbhelm.
8 v. Bismarck.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ vegageaa liegt das „Postblatt Nr. 3“ bei. Dasselbe enthält, außer kachrichten von allgemeinerem Inter⸗ esse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie,
einer Entschädigung kann versagt
welche aus Anlaß der Toll⸗
Seuchenverdacht unterläßt, oder länger als 24 Stunden nach
werthen, event. auch Sand und Erde zum Einstreuen zu über⸗
winnung von Torf und Torfmüll als Einstreumittel zu fördern.
hat sich vielfach als vorzüglich und wenig kostspielig bewährt. Namentlich ist gut durchgearbeiteter und —— v torf, welcher in manchen Moorgegenden so reichlich vorhanden ist, ein vorzügliches sorgen sein, daß dessen Gewinnung für diesen Zweck so bald als möglich beginnen kann, um hierzu noch vor der Ernte zu benutzen.
kauftstaxen ist den obwaltenden Verhältnissen ent rechend i solcher Weise Anordnung zu 8 LFreend in digen formellen Erschwernisse
manchen Fällen von Gras und Streu dringender als sonst bedürfen wer⸗ hie so will ich von Einholung der Ministerialgenehmigung u einer gehenden Ueberlassung von Gras und Beamten diese Ueberlassung gegen tawmäßige Bezahlung in den Grenzen des unabweisbaren Bedürfnisses, nach dem Ermessen des Herrn Ober⸗Forstmeisters gestatten,
für Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksa en, Geschäftspapiere und Waarenproben), für venc cen, Werthangabe und für Postanweisungen in Deutsch⸗ land und nach dem Auslande, sowie eine Uebersicht der Gebührensätze für Telegramme in Deutsch⸗ land und nach dem Auslande. Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung der deutschen Reichs⸗Postanstalten gegen Vorausbezahlung von 1 ℳ 1rnn. sowie zum Preise von 25 ₰ für die ein⸗ zelne Nummer bezogen werden.
3 Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem deer gdeageeicht, Rat⸗ Günghadigst g bnng a./S. den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu ver⸗ eihen; den Landgerichts⸗Rath Hermann Knoevenagel aus Neu⸗Ruppin zum Kammergerichts⸗Rath, und den Ersten Staatsanwalt Gützlaff in Bartenstein zum Landrichter unter Beilegung des Charakters als Landgerichts⸗ Rath zu ernennen; den Ersten Staatsanwalt Baumgard in Hechingen in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Cleve zu ver⸗ setzen, ferner die Gerichts⸗Assessoren Dr. Born in Zierenberg und Ss mann in Saarbrücken zu Amtsrichtern zu ernennen;
den Gerichtsschreibern, Sekretären Graß, bei dem Amts⸗ gericht in Elbing, Pantell in Breslau, Wichert in Dirschau, Zies emer bei der Staatsanwaltschaft des Land⸗ gerichts in Danzig, Lingn er in Schweidnitz, Weise in Birn⸗ baum beiz ihrer Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; ebenso den Gerichtsschreibern, Sekretären Bartelt in Stolp, Mau in Bütow den Cha⸗ rakter als Kanzlei⸗Rath, und „dem Hauptsteueramts⸗Rendanten Grantzow zu Schweid⸗ nitz bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 7. Juni d. J. verleihe Ich der Stadtgemeinde Berlin behufs Freilegung der Stealiter, Straße an der Ecke der Genthiner Straße daselbst das Enteignungs⸗ recht zur Erwerbung der hierzu erforderlichen, auf dem zurück⸗ erfolgenden Situationsplane mit r., q., s. und a., b., c., w., V. X., y. bezeichneten, roth beziehungsweise grau angelegten Parzellen des Dr. Kube'schen und des Rhode⸗Wilke'schen Grund⸗ stücks, Band 1 Nr. 29 und Band 4 Nr. 79 Alt⸗Schöneberg. Der vorgelegte Uebersichtsplan erfolgt gleichfalls anbei zurück. Berlin, den 16. Juni 1880.
Wilhelm.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
„Die in manchen Gegenden des Staats in Folge von Dürre und Frost recht ungünstige Gestaltang der Aussichten für die Heu⸗ und Strohernte dieses Jahres veranlaßt mich, schon jetzt die Erwägung anzuregen, inwieweit da, wo ein Nothstand bezüglich der Streu⸗ und Futtermittel zu besorgen ist, zur Abhülfe desselben im allgemeinen Landeskultur⸗ Frterefe auch Seitens der Forstverwaltung beigetragen wer⸗ en kann.
Es wird für diesen Zweck hauptsächlich darauf ankommen, dem Verkauf von Gras aus den Königlichen Forsten die thun⸗ lichste Ausdehnung zu geben und durch außergewöhnlichen Verkauf von Streumaterial die Befriedigung der desfallsigen Bedürfnisse nach Möglichkeit zu unterstützen.
Das Königliche Regierungs⸗Präsidium ersuche ich, hierüber mit den forsttechnischen Mitgliedern des Kollegiums in Be⸗ rathung zu treten und die den Verhältnissen entsprechenden Anordnungen alsbald treffen zu lassen.
Indem ich die bezüglichen Dispositionen in die Hand des Königlichen Regierungs⸗Präsidiums und des Herrn Ober⸗ Forstmeisters lege und für dieses Jahr, von jetzt bis Ende April k. Is. von den allgemeinen Vorschriften über Beschrän⸗ kung des Streuverkaufs aus Staatsforsten dispensire, ver⸗ traue ich, daß es der Umsicht der Herren Forstbeamten ge⸗ lingen wird, die der Landwirthschaft zuzuwendende Unter⸗ stützung ohne überwiegenden Nachtheil für die Forsten, dem Bedürfnisse Ftsprechend eintreten zu lassen.
Es wird sich vorzugsweise empfehlen, auf und neben den Gestellen, Schneißen und Wegen, aus Mulden und Ein⸗ senkungen und aus Beständen, wo eine einmalige Wegnahme des Laub⸗ und Nadelabfalls am wenigsten nachtheilig wird, Streu abzugeben, Forstunkräuter und auch geringes Nadel⸗ reisig (Hackstreu) hierzu zu verwenden, an feuchten und nassen Stellen Sumpfmoose und Gräser als Streumaterial zu ver⸗
Maybach.
lassen, und wo torfige Flächen vorhanden sind, die Ge⸗
Eine Verwendung von Torfmaterial für diesen Zweck
gut getrockneter Moos⸗
Einstreumaterial. Es wird aber dafür zu
die günstige Jahreszeit Ueber den Verkaufsmodus und die festzustellenden Vex⸗
treffen, daß alle nicht nothwen⸗ 1 vermieden werden.
Da auch die Oberförster und Forstschutzbeamten in für das laufende Jahr einer Ueberlassung
über die generell gestatteten Grenzen hinaus⸗ Streu an die genannten
für die Zeit bis Ende April k. Is. dispensiren und
so daß zur Justifikation der des⸗
auch eine Uebersicht der Porto⸗ und Gebührensätze
fallsigen Erhebungslisten die Forstmeisters genügt.
Der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer habe i der gegenwärtigen Verfügung mitgetheilt. Berlin, den 14. Juni 1880. 8 Der Minister für vees. e. ke Domänen und Forsten. ucius. An sämmtliche Königliche Regierungs⸗Präsidien und das Prä⸗ sidium der Königlichen Finanz⸗Direktion zu Hannover.
Abgereist: Der Unter⸗Staatssekretär im Justiz⸗Mini⸗ sterium, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Rindflei nach Süddeutschland; h e
der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Greiff nach Cassel.
8 Bekanntmachung. 18
Die Schulvorsteherinnen⸗Prüfung wird hier am 28. Ok⸗ tober d. J. abgehalten werden. 3
Das Rähere besagen die Regierungs⸗Amtsblätter und das „Intelligenzblatt.“ b
Berlin, den 23. Juni 1880.
nur dann schweizer Bürger werden Bürger einer Gemeinde worden sei, sowie daß die Anerkenntnisse tonalen Behörden gleichzeitig auch als hörigkeit maßgebend anerkannt würden.
des Reichsgerichts, II. dann als schwerer Diebstahl mit Zuchthaus zu bestrafen, wenn ü6⸗ Gebäude, aus übt worden, nicht überall verschlossen und die Ausführun 29 Diebstahls ohne Anwendung von Gewalt ncasah n wesen war.
zu sein, einen Bau ausführt, verständigen bei dem Bau zuzuziehen, Erkenntniß des Reichsgerichts, April d. J., einer solchen vermöge seines durch die Fahrlässigkeit der Tod eines Menschen herbeigeführt, so ist der Unternehmer nur Tödtung aus §. 222 Abs. 1 des
sächsische Geheime Finanz⸗Rath
Königliche mittag mit
Königliches Provinfjal⸗Schul⸗Kollegium 88
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
„ Preußen. Berlin, 1. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, laut Meldung des „W. T. ga Ems, am Dienstag Abend der Vorstellung im Theater bei und machten gestern früh die gewohnte Brunnen⸗ E traf Ihre Königliche H en raf Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗ Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin in Ems ein n vürde von Sr. Majestät dem Kaiser am Bahnhofe empfangen und nach dem Kurhause geleitet, wo Höchstdieselbe Wohnung ge⸗ „üh ersch Se. Majef Heute früh erschienen Se. Majestät in Begleitung der Großherzogin auf der Brunnenpromenade. 3 8
— Der Bundesrath trat am 30. v. Mts. unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann zu einer Plenarsitzung zusammen, in welcher zunächst die Mittheilung von der Er⸗ nennung des Herzoglich braunschweigischen Minister⸗Residenten, Wirklichen Geheimen Raths von Liebe, zum stellvertretenden Bevollmächtigten für Anhalt, sowie die Wahl eines Mit⸗ gliedes des Kaiserlichen Disziplinarhofs in Leipzig erfolgten. Sodann wurde dem vom Reichstag beschlossenen Gesetz⸗ entwurfe wegen Abänderung der auf den Gewerbebetrieb der Schauspielunternehmer bezüglichen Bestimmung der Gewerbe⸗ ordnung die Zustimmung ertheilt. Hierauf beschloß die Versammlung, daß an folgenden Orten gemischte Privattransitlager für Getreide ꝛc. ohne amt⸗ lichen Mitverschluß gestattet werden dürfen: Memel, Tilsit, Königsberg i. Pr., Elbing, Danzig, Thorn, Inowrazlaw, Breslau, Stettin, Hadersleben, Lübeck, Vegesack; München, Lindau, Rosenheim, Ludwigshafen a. Rh., Dresden, Leipzig Mannheim. 8 Eingaben, welche die gesetzliche Regelung der Waaren⸗ auktionen, sowie die Abänderung der Gewerbeordnung be⸗ züglich des Innungswesens betreffen, wurden auf den vom bayerischen Bevollmächtigten, Ober⸗Regierungs⸗Rath Freiherrn von Raesfeldt erstatteten Vortrag dem Reichskanzler überwiesen. Nachdem noch einige andere Eingaben den zuständigen Ausschüssen überwiesen waren, wurde die Session des Bundes⸗ raths von 1879/80 durch den Vorsitzenden geschlossen.
— Das Staats⸗Ministerium trat heute, Mittags 1 Uhr, zu einer Sitzung zusammen.
— Der Minister des Innern hat den Ober⸗Präsidente
unterm 8. Mai d. J. ein Verzeichniß derjenigen schweizerischen Behörden zugehen lassen, G erkenntnissen der Sch v zuständig sind, aß ein allgemeines, unmittelbar zu erlangendes schweizerisches Bürgerrecht nicht bestehe, Shhs vh.
- welche für die Ausstellung von An⸗ über die Staatsangehörigkeit in und dabei darauf hingewiesen,
daß das
Bürgerrecht vielmehr in den Gemeinden und Kantonen ruhe, —
und daß Jemand somit könne, wenn er vorher betreffenden Kantons ge⸗
er betreffenden kan⸗ für die Bundesange⸗
und des
— Der Einbruchsdiebstahl ist, nach einem Erkenntniß Strafs., vom 27. April d. J, auch
welchem mittelst Gewalt der Diebstahl ver⸗
— Ein Bauunternehmer, welcher, ohne Bautechniker ohne einen qualifizirten Sach⸗ macht sich, nach einem chs II. Strafsenats, vom 23. einer einfachen Fahrlässigkeit, nicht aber Fahrlässigkeit schuldig, zu deren Unterlassung er ewerbes „besonders“ verpflichtet war. Wird
wegen einfacher fahrlässiger Str. G. B. zu bestrafen.
— Der Bervollmächtigte zum Bundesrath, Königlich Golz ist von Berlin abgereist.
— Der General⸗Lieutenant von Bülow, General⸗In⸗
specteur der Artillerie, hat sich auf Inspizirungsreisen begeben; der General⸗Lieutenant Dieterich, Inspeckeur der 2. In⸗ genieur⸗Inspektion, tretenen Dienstreise wieder hierher zurückgekehrt.
ist von der Mitte vorigen Monats ange⸗
Hessen. Darmstadt, 29. Juni. (Darmst. Ztg.) Se. Hoheit „der Großherzog wird morgen Vor⸗ Familie von Seeheim hierherkommen und
Genehmigung des Herrn Ober⸗
des
Nachmittags nach Wolfsgarten übersiedeln. Ihre
Großherzoglichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth werden am Freitag, den 2. Juli, aus Eng⸗ land zurückkehren und sich direkt nach Wolfsgarten begeben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. Juni. (W. T. B.) Dem zu Ehren des Fürsten Milan von Serbien in Schönbrunn veranstalteten Galadiner wohnten die Mi⸗ nister und Hofwürdenträger, der serbische Gesandte und das Gefolge des Fürsten Milan bei. Nach der Tafel unterhielt sich Se. Majestät der Kaiser längere Zeit mit dem Fürsten. Die herzlichen Abschiedsworte des Kaisers, welcher um 8 Uhr Abends nach Ischl abreiste, beantwortete der Fürst Milan mit dem Ausdrucke seines Dankes für den ihm zu Theil gewor⸗ denen ausgezeichneten Empfang.
Schweiz. Bern, 29. Juni. (N. Zürch. Ztg.) Die ganze heutige Sitzung des Nationalraths wurde mit der Generaldebatte des Gesetzentwurfs über die Kontrole des Feingehaltes der Gold⸗ und Silberwaaren ausgefüllt. Es wurde beschlossen, in die Spezialberathung einzutreten. — Der Ständerath verschob eine Anzahl der wichtigsten Traktanden auf die nächste Sitzung und beschloß, spätestens am nächsten Sonnabend die Session zu schließen. Es wurden, wie im Nationalrathe, die Nachkredite, im Betrage von 145 212 Fr. bewilligt und den Postulaten des Nationalraths zur Staats⸗ rechnung beigestimmt. Hierauf begann die Berathung der Verordnung über die Medizinalprüfungen.
Belgien. Brüssel, 30. Juni. (W. T. B.) Die Abberufung des belgischen Gesandten beim Vatikan wird nunmehr offiziell gemeldet. Bereits unter dem 5. Juni erhielt der Gesandte die Anweisung, Rom zu verlassen.
Die Publikation der zwischen der belgischen Regie⸗ rung und dem Vatikan gewechselten Depeschen hat b⸗⸗ gonnen. Am 21. November 1879 theilte der Minister des Auswärtigen, Frére⸗Orban, nach Rom mit, die katholischen Blätter behaupteten, der Episkopat werde demnächst Schriftstücke publiziren, aus denen das Einvernehmen des Episkopats mit dem Papste hervorgehe. Der Kardinal⸗ Staatssekretär Nina antwortete am 23. November mit der Frage, ob das Ministerium verlange, daß der Papst den Bischöfen den Mund schließe. Am 23. November wünscht Frêre⸗Orban zu wissen, ob man von Rom aus den Bischöfen das Gegentheil von dem geschrieben habe, was man der Re⸗ gierung mitgetheilt habe. Nina antwortet, die Sprache des heiligen Stuhls sei immer dieselbe wie die des Episkopats ge⸗ wesen; er mißbillige das Unterrichtsgesetz in seinen Grund⸗ sätzen, aber er habe stets Ruhe, Vorsicht und Mäßigung empfohlen.
Großbritannien und Irland. London, 29. Juni. (Allg. Corr.) Unter dem Vorsitz Ihrer Majestät der Königin fand gestern im Windsorschlosse ein Conseil statt, bei welchem Hr. Gladstone, Earl Granville, Earl Spencer und Lord Ken⸗ mare zugegen waren. Nach dem Conseil überreichten Hr. Léon Say, der frühere französische Botschafter, sowie der dänische Gesandte, General von Bülow, ihre Abberufungs⸗ schreiben, Hr. Condostablos, der neue griechische Gesandte, sowie Hr. von Falbe, der neue Gesandte Dänemarks, ihre Akkreditive. “
Gestern (28. Juni) waren 42 Jahre verflossen, seit die Kö⸗ nigin Victoria in der Westminster⸗Abtei gekrönt wurde. Der Jahrestag der Krönung wurde in London und Windsor durch Glockengeläute und Kanonensalven festlich begangen.
Die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth von Hessen, welche längere Zeit die Gäste der Königin waren, treten morgen die Reise nach Darmstadt an.
Hr. Challemel⸗Lacour, der neue Botschafter der französischen Republik am Hofe von St. James, ist hier an⸗ gekommen.
Aus Simla wird unterm 28. ds. gemeldet: Lord Lytton begab sich heute von hier nach Bombay, um sich dort nach England einzuschiffen. Der Marquis von Ripon und sämmtliche Departementschefs hatten sich eingefunden, um ihm Lebewohl zu sagen. Dem scheidenden Vizekönig wurden volle militärische 8ee zu Thel.
Aus der Kapstadt wird dem Reuterschen Bureau unterm 28. d. gemeldet: In der Kap⸗Legislatur wurde ein Antrag eingebracht, der das Vertrauen des Hauses zu dem Ministerium ausdrückt. Die Regierung legte einen Gesetzentwurf vor, der die Vollmacht zur Ausdehnung des Eisenbahn⸗ netzes der Kolonie mit einem Kostenaufwande von 6 250 000 Pfd. Sterl. nachsucht. 8
— 1. Juli. (W. T. B.) Wie die „Times“ erfährt, wäre die konservative Partei geneigt, die Frage bezüg⸗ ich der Abgabe einer Erklärung an Eidesstatt von Seiten der Parlamentsmitglieder im Wege der Gesetzgebung zu lösen.
Die englische Korvette „Rapid“, welche am 29. Juni in Nicosia eintraf, ist unverzüglich nach der syrischen Küste abgegangen, um sich mit dem Kanonenboot „Bittern“ zu verbinden. b
Die Staatseinnahmen des Jahres vom 1. Juli 1879 bis 30. Juni 1880 betragen 81 962 063 Pfd. Sterl. gegen 83 220 327 Pfd. Sterl. in dem Zeitraum vom 1. Juli 1878 bis 30. Juni 1879. Die Einnahmen für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni c. betragen 19 619 058 Pfd. Sterl., eäaan 18 922 050 Pfd. Sterl. desselben Zeitraums des Vor⸗ jahres.
Frankreich. Paris, 30. Juni, Mittags. (W. T. B.) Ueber die heute früh erfolgte Schließung des Je⸗ suitenklosters in der Rue de Sévres werden noch folgende Einzelnheiten gemeldet: Als die Polizeikom⸗ missäre, welche ihre Schärpe angeleat hatten, um 4 Uhr bei dem Kloster ankamen, hatten sich etwa 150 Personen, darunter gegen 30 Journalisten, in der Rue de Seóvres angesammelt. Die Polizeikommissäre klopften an die Pforte⸗ des Klosters, dieselbe wurde sofort geöffnet. Mehrere Per⸗ sonen versuchten in das Kloster mit einzutreten, wurden indeß von der Polizei daran verhindert; die Polizei nahm mehrere Verhaftungen vor und trat dann allein in das Kloster ein. Gegen 4 ½ Uhr war die Zahl der in der Straße versammelten Personen auf etwa 500 Personen angewachsen. Unter ihnen befanden sich viele Studenten und einige Frauen. Eine Abtheilung von 20 Stadtsergeanten räumte die Straße; die versammelte Menge gehorchte den Aufforder ungen der Polizei, es wurden dabei aber sowohl die Rufe: „Nieder mit den Dekreten! Es leben die Jesuiten! Es lebe die Freiheit!“ wie andererseits die Rufe: „Es lebe die Republik! Hoch die
1
Dekrete!“ ausgestoßen. Um 5 ¾ Uhr erschien der Deputirte Baudry⸗d'Asson und versuchte in das Wohngebäude der Plutten einzutreten, wurde daran aber ungeachtet seines
rotestirens von der Polizei verhindert. Ebenso wurde ein Pater, der in das Kloster eintreten wollte, von der Polizei zurückgewiesen. Mehrere Personen baten den Pater um seinen Segen, der Deputirte Baudry⸗d'Asson erbat denselben für Frankreich. Gegen 6 ¼ Uhr fuhr der Polizeipräfekt An⸗ drieux vor dem Kloster vor und begab sich mit zwei Polizei⸗ kommissären in das Innere. Wenige Minuten später drängte eine Abtheilung von Stadtsergeanten die Menge bis an das Ende der Rue de Seyres zurück, wobei abermals der Ruf: Es leben die Jesuiten! ertönte. Ein junger Mann von etwa 20 Jahren wurde verhaftet. Kurz darauf traten drei Mitglieder des Jesuitenordens aus dem Kloster heraus, darunter Ravignan; dieselben wurden von De⸗ putirten der Rechten begleitet. Die übrigen Ordens⸗ angehörigen hatten sich im Innern des Klosters in ihren Zellen eingeschlossen, zur Oeffnung der Thüren mußten daher Schlosser requirirt werden, und erst von 7 ¼ Uhr an verließen die übrigen Ordensmitglieder einzeln und in län⸗ geren Zwischenräumen die Ordensniederlassung. Einem Ordensangehörigen, der in einen Wagen stieg, wurde von der Gräfin d'Arschot, einer Belgierin, die sich Fecr erregt geber⸗ dete, ein Blumenbouquet zugeworfen. Die Polizei wollte die Gräfin d'Arschot abführen, dieselbe berief sich aber auf ihre Nationalität als Belgierin und begab sich freiwillig hinweg. Eine Anzahl Personen, die sich unter die Journalisten ge⸗ mengt hatte und Hochs auf die Jesuiten ausbrachte, wurde von der Polizei zurückgedrängt; einige andere Personen wandten sich mit erregten Reden an den Polizeipräfekten Andrieux. Der Marquis von Liancourt⸗Belcastel, Mitglied der Deputirtenkammer, und drei andere Personen, darunter der Redacteur des Journals „Union“, Mayol de Luppe, wur⸗ den verhaftet. Kurz nach 8 ¼ Uhr hatte der letzte Ordens⸗ angehörige das Kloster verlassen, und etwa 10 Minuten später verließ auch der Polizeipräfekt den Platz, ebenso ein Theil der Polizeimannschaften. Einzelnen Personen gelang es darauf, bis zur Klosterpforte vorzudringen und unter Schwenken der Hüte und Taschentücher Hochs auf die Jesuiten auszubringen; dieselben wurden aber sofort von den zurückgebliebenen Poli⸗ zeimannschaften zerstreut, und gegen 9 Uhr herrschte in der Rue de Sevres, welche von zahlreichen Abtheilungen von Stadt⸗ sergeanten besetzt blieb, vollständige Ruhe.
Aus Puy wird gemeldet, daß vor dem Ordenshause von Vals heute Morgen ein Polizeikommissar mit Gensd'armen erschien. Die anwesenden 85 Mitglieder des Jesuitenordens gaben die Erklärung ab, daß sie nur der Gewalt weichen würden. Es erhielt hierauf ein Bataillon den Befehl, sich be⸗ waffnet nach Vals zu begeben, und wurden die Jesuiten durch die Soldaten aus der Niederlassung entfernt. Die Jesuiten hatten die Oeffnung der Thüre verweigert, um die Polizei zum gewaltsamen Sprengen der Thürschlösser zu nöthigen. Dem Vorgang hatten etwa 200 Personen beigewohnt.
In Lille haben die Jesuiten ihre Kapelle vor dem erschienenen Polizeikommissar ohne Widerstand geräumt, worauf dieselbe unter Siegel gelegt wurde. Die zahlreich an⸗ wesenden Neugierigen verhielten sich ruhig. Von mehreren Bewohnern von Lille wurde den Jesuiten Unterkunft in ihren Wohnungen angeboten. — In Douai unterwarfen sich die Jesuiten den Dekreten ebenfalls ohne Widerstand.
— 30. Juni, Nachmittags. (W. T. B.) Nach aus den Departements vorliegenden Nachrichten verließen die Jesuiten überall ihre Niederlassungen, indem sie erklärten, der Gewalt zu weichen. In Bordeaux überreichte der dor⸗ tige Jesuiten⸗Obere einen Protest gegen die Verletzung seiner Niederlassung. In Avignon nahmen royalistische Notabili⸗ täten für die Jesuiten Partei. In Lyon ließen die Jesuiten ein Protokoll aufnehmen; der Präfekt und der Kommissar erhielten eine gerichtliche Vorladung für Freitag. In Marseille wollten verschiedene Individuen den Eingang zu einer Kirche erzwin⸗ gen, worauf der Kommissar die Straße räumen ließ. In Angers ließ der Kommissar die Thür der Jesuiten⸗Nieder⸗ lassung erbrechen; Bischof Freppel protestirte und erklärte, der Gewalt zu weichen. Man rief: „Es lebe Freppel, es leben die Jesuiten!“ Andere riefen: „Es lebe die Republik!“ In Grenoble veranlaßten die Jesuiten eine gerichtliche Vor⸗ ladung des Präfekten zum Freitag. In Nantes reichten sie einen Protest gegen die Verletzung ihrer Niederlassung und ihres Eigenthums ein.
— Abends. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ kon⸗ statirt, daß die Ausführung der Dekrete vom 29. März in keinem Theile Frankreichs bemerkenswerthe Ruhestörungen hervorgerufen habe, und hebt hervor, daß diese Dekrete heute nur
egen die Jesuiten⸗Niederlassungen zur Ausführung gelangt eien, welche den ausdrücklichen Befehl erhalten hätten, sich spätestens bis zum 30. Juni aufzulösen. Was die übri⸗ gen nicht autorisirten Kongegrationen von Männern an⸗ gehe, so enthalte das sie betreffende Dekret nur die dringende Aufforderung, ihre Angelegenheiten zu regeln. Es sei noch zu erwähnen, daß der Regierung die materiellen Mittel gefehlt haben würden, wenn sie es unternommen hätte, gegen sämmtliche Kongregationen gleichzeitig vorzugehen. In der That habe in den meisten Klöstern die Räumung nicht weniger als 6 bis 7 Stunden in Anspruch genommen. In⸗ deß kenne die Regierung ihre Pflicht und werde dieselbe mit der gleichen Festigkeit erfüllen, sobald der Zeitpunkt hierfür gekommen sein werde. b
— Abends. (W. T. B.) Nach weiteren Meldungen ist von einer großen Anzahl jesuitischer Niederlassun⸗ gen gegen die Polizeikommissäre wegen Verletzung des Haus⸗ rechts und wegen Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit vor den Gerichten Klage erhoben worden.
— Der „Cöln. Ztg.“ wird geschrieben:
Das Fest des 14. Juli wird sehr glänzend sein. 20 Maires von Paris haben Aufrufe zur Bildung von Arrondissementscomités für die Ausschmückung der verschiedenen Stadtviertel erlassen und die Bewohner eingeladen, an diesem Tage ihre Häuser zu beflaggen, zu schmücken und zu erleuchten. Große Beträge sind schon bei den verschiedenen Mairieen für das Fest eingelaufen. Auch die Be⸗ wohner der Gefängnisse werden an diesem Tage bedacht werden. Die, welche wegen leichter Vergehen verurtheilt wurden, werden begnadigt werden, und die übrigen erhalten Fleisch und Wein. Die Arbeiten auf der Place du Chateau d'eau, heute „Place de la République“, haben bereits gestern begonnen. Auf diesem Platz werden 24 Masten errichtet, die durch 72 Gasguir⸗ landen verbunden sein werden. Die Eisenbahnen haben für den Tag Züge mit ermäßigten Preisen eingerichtet, so daß man zahl⸗ reiche Provinzialbewohner erwarten kann. Eine große Anzahl von Wohnungen ist bereits im Voraus bestellt. Der Revue vom 14. werden auch die Deputationen der Soldatenkinder und Gemeinde⸗
für 1500 Persoen Platz hat. Jedes Regiment und jede Schule wird auf derselben vertreten sein. Die Stadt Belfort wird beim Feste besonders durch eine Deputation vertreten sein, und der Maire soll in einer Rede betonen, daß Belfort 1871 seine Fahnen dem Feind nicht überliefert habe. Betreffs der Vertheilung der Fahnen wurde berechnet, daß, falls der Präsident jeden einzelnen Oberst die Fahne seines Regiments übergeben wollte, dieses 7 Stunden in An⸗ spruch nehmen würde. Man hat infolge dessen beschlossen, daß der Präsident jedem Corpskommandanten die Fahnen seines Corps über⸗ reicht und dieser sie dann den Obersten seiner Regimenter einhändigt.
Türkei. Konstantinopel, 26. Juni. (Allg. Corr.) Dem Reuterschen Bureau wird gemeldet: Der Minister⸗ rath hat einen von dem Minister des Aeußern, Abeddin Pascha, vorgeschlagenen Reformplan für Armenien unter Erwägung. Einen Hauptpunkt in demselben bildet die Herstellung eines Dezentralisationssystems, wonach die Finanz⸗ angelegenheiten der Gemeinden von Gemeinderäthen verwaltet und 10 Prozent der Einkünfte für Unterrichtszwecke und öffentliche Bauten bei Seite gesetzt werden sollen. Die Rechts⸗ pflege soll von reisenden Richtern gehandhabt werden.
Der Gouverneur von Beyruth ist hier als Träger einer Depesche von Midhat Pascha angekommen, worin Letz⸗ terer wichtige Reformen in Kleinasien in Vorschlag bringt und die Zahlung eines fixirten Jahreseinkommens an die Pforte zusagt, wogegen er seinerseits um weitgehendere Verwaltungsvollmachten ersucht. — Der Sultan hat mit Aus⸗ nahme Ali Fuad Paschas sämmtliche Unter⸗Staatssekre⸗ täre entlassen.
— Aus Ragusa meldet „W. T. B.“ unter dem 30. Juni: Aus Dulcigno hat sich eine Deputation zu dem türkischen Gouverneur in Skutari begeben, um von demselben Aufklärung über die angebliche Abtretung Dulcig⸗ nos an Montenegro zu erbitten. Der Gouverneur erwiderte, daß ihm kein derartiger amtlicher Auftrag ertheilt worden sei, und forderte die Deputation auf, das Nöthige vorzubereiten, um Dulcigno eventuell gegen einen Angriff vertheidigen zu können. Die albanesische Liga * in Folge dessen 600 bewaffnete Leute nach Dulcigno gesendet, dessen türkische Gar⸗ nison sich nach Skutari zurückzog.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Juli. (W. T. B.) Die von London aus verbreiteten Nachrichten von Kämpfen zwischen russischen und chinesischen Truppen beim Terekpasse, bei Kir il⸗Kurghan, Besetzung Gulighas und von Ostkhokand durch die Chinesen, Rückzug der Russen aus Osh u. s. w. werden auch nicht durch die geringste Mittheilung ähnlicher Art bestätigt und können als faktisch völlig unbegründet, wie unter den obwalten⸗ Verhältnissen auch als nicht wohl denkbar bezeichnet werden.
Südamerika. Buenos⸗Ayres, 30. Juni. (W. T. B.) Der Friede ist abgeschlossen. Tejedos hat seine Kandidatur zurückgezogen. Die Provinzialtruppen haben die Waffen in Buenos⸗Ayves niedergelegt.
Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Aus Kairo meldet eine Reutersche Depesche vom 28. v. M.: Der Khedive hat sich nach Alexandrien begeben, wo er die Sommer⸗ monate zubringen wird. — Die britische Regierung hat zu der Ernennung des Hrn. Alonzo Money zum englischen Mitgliede der Staatsschulden⸗Tilgungskasse als Na folger des Hrn. Aukland Calvin, der den Major Baring als englischen General⸗Controleur ersetzt, ihre Einwilligung ertheilt.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Leipzig, Donnerstag, 1. Juli. Heute Mittag fand in Gegenwart Ihrer Majestäten des Königs und der Königin, sowie Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prin⸗ zessin Georg, die feierliche Eröffnung der deutschen Woll⸗ industrie⸗Ausstellung statt. Die Eröffnungsrede hielt der Prä⸗ sident der hiesigen Handelskammer, Dr. Wachsmuth. Die Aus⸗ stellung ist sehr reichlich beschickt.
Nr. 35 des „Amtsblatts des Reichs⸗Postamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 22. Juni 1880: Herstellung und Verkauf galvanisirter Stempel zur Anfertigung von Brief⸗ markenabbildungen.
— Archiv für Post und Telegraphie. Beiheft zum Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Herausgegeben im Auftrage des Reichs⸗Postamts. Nr. 12. Juni 1880. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Betheiligung der deutschen Reichs⸗Postverwaltung bei der Münzumwandlung. — Das schwedische Postwesen im Jahre 1878. — Das neue Reichs⸗Post⸗ und Telegraphengebäude in Fulda. — Kleine Mittheilungen: Erforschung von Central⸗Australien. — Merkwürdiger Blitzschlag. — Das Projekt einer Kanalverbindung zwischen dem Atlantischen Ocean und dem Mittelländischen Meere. — Die Betriebsergebnisse der egyptischen Postverwaltung. — Whympers Besteigung des Chimborazo. — Das Post⸗ und Tele⸗ graphenwesen der englischen Kolonie Victoria im Jahre 1878. Das Eisenbahnnetz der ganzen Erde. — Zeitschriften⸗Ueberschau.
Statistische Nachrichten.
Die Krankenwärter in den Heilanstalten Preu⸗ ens im Jahre 1878. (Stat. Korr.) Ueber diejenigen Per⸗ welche die Pflege und Wartung der Kranken in den Heil⸗ anstalten zu besorgen haben, fehlte es bisher an amtlichen Nach⸗ weisungen. Und doch wird Niemand die Wichtigkeit, welche der Thätigkeit der Krankenwärter mit Recht zugesprochen werden muß, unterschätzen, wenn er erwägt, daß der Arzt in den Krankenhäusern in der Regel kaum mehr als 2 Mal in 24 Stunden seine Anord⸗ nungen für jeden Kranken treffen kann, die übrige Zeit hindurch also der Kranke ganz und gar auf das Wärterpersonal angewiesen ist. Die Krankenwärter müssen dem Kranken geradezu dessen Angehörige ersetzen. Die zarte Sorgfalt, die sanfte Hand, die unermüdliche Bereit⸗ willigkeit zu allen Liebesdiensten, wie oft diese Eigenschaften unter den Krankenwärtern zu finden sind, darüber kann die Statistik keine Auskunft geben. Ihre Anzahl und manche ihrer Eigenschaften hingegen sind durch die vom Bundesrath angeordnete Krankenhaus⸗Statistik ermittelt worden.
.Ziehen wir zunächst die allgemeinen Heilanstalten in Betracht, so ist für 1878 ermittelt, daß in 954 Anstalten für die Kranken⸗ wartung 4 548 Personen thätig gewesen sind, naturgemäß hauptsäch⸗ lich Frauen; es bestand dieses Personal aus 75 pCt. Frauen und nur aus 25 pCt. Männern. In den 659 allgemeinen Heilanstalten mit öffentlichem Charakter gehörten unter 3 127 Krankenwärtern 29 pCt., dagegen in 295 Privat⸗Heilanstalten dieser Kategorie unter 1 421 Personen für die Krankenwartung 13 pCt. dem männlichen
schulen anwohnen; es wird für dieselben eine Tribüne erbaut, die
Geschlechte an.
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