1880 / 155 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Anmerkung. Die Namensunterschriften, sowie der Stempel können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrollbeamten versehen werden.)

(Rixdorfer Gemeinde⸗Anleihe von 1880 à 4 ½ %). Provinz Regierungsbezirk Kreis Brandenburg. Potsdam. Teltow. Anweisung zum Anleiheschein der Gemeinde Rixdorf, II. Ausgabe. Buchstabe. Nr... über . .. Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein der Gemeinde Rixdorf Buchstabe N. über Mark Reichswährung à 4 ½ % Zinsen die .... Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18. bis 18 .. der Teltower Kreis⸗Kommunalkasse zu Berlin, sofern nicht recht⸗ zeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuld⸗ verschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

Rirdorf E 1““ Der Gemeinde⸗Vorstand. (Stempel und Unterschriften.)

u“ Kontrollbeamter. Anmerkung. 1) Die NamensMunterschriften und der Stempel können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrollbeamten versehen sein. 2) Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.

.. ter Zinsschein. .. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. Christiani bei der Universität sr Berlin ist zum außerordentlichen Professor in der medizini⸗ chen Fakultät derselben Universität ernannt.

Abgereist: Se. Erlaucht der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums Otto Graf zu Stolberg⸗Wernigerode nach Wernigerode;

Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der eistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten von uttkamer nach der Rheinprovinz; Se. Excellenz der Ober⸗Landforstmeister, Wirkliche Geheime Rath von Hagen nach der Rheinprovinz.

Hekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 1) das Allerhöchste Privilegium vom 8. März 1880 wegen Aus⸗ gabe von Stadt⸗Schuldverschreibungen der Stadt Ratibor im Be⸗ trage von 225 000 Reichsmark durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 26 S. 166/67, ausgegeben den 25. Juni 1880; 2) der Allerhöchste Erlaß vom 24. März 1880, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zum Regulativ vom 30. Januar 1875 über die Emission auf den Inhaber lautender Obligationen der Provinz Fehchsar durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 20 S. 163, aus⸗ gegeben den 15. Mai 1880,

der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 21 S. 145, aus⸗ gegeben den 22. Mai 1880,

der Königlichen Regierung zu Erfurt Nr. 20 S. 109, ausgegeben den 15. Mai 1880; 3) der Allerhöchste Erlaß vom 20. April 1880, betreffend die Genehmigung des Regulativs über Ausgabe 4 prozentiger Pfandbriefe Emission B. und Konvertirung der 4 ½p&rozentigen Pfandbriefe I. Serie der westpreußischen Landschaft, durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 21 S. 105 bis 107, ausgegeben den 22. Mai 1880,

der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 20 S. 126 bis 129, ausgegeben den 20. Mai 1880,

der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 22 S. 164 bis 167, ausgegeben den 28. Mai 1880;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 28. April 1880, betreffend die Konvertirung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 17. April 1868 ausgegebenen fünfprozentigen Nordbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft in vier und einhalbprozentige, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 22 S. 187, aus⸗

gegeben den 22. Mai 1880, der Königlichen Regierung zu Cassel Nr. 25 S. 126, ausgegeben den 19. Mai 1880;

5) das Allerhöchste vom 30. April 1880 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Inowrazlaw im Betrage von 210 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 25 S. 185 bis 187, aus⸗ gegeben den 18. Juni 1880;

v. unterm 30. April 1880 Allerhöchst vollzogene Statut für

den Deichverband Neuhaus⸗Schweinert durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 23 S. 177 bis 179, aus⸗ gegeben den 2. Juni 1880; „7) das Allerhöchste Privilegium vom 5. Mai 1880 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Katto⸗ witz im Betrage von 300 000 durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Oppeln Nr. 26 S. 167 bis 169, ausgegeben den 25. Juni 1880;

8) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Mai 1880, betreffend die Ver⸗ leihung des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes an den Kreis Ruppin auf der neu erbauten Chaussee von Köpernitz nach Schönermark, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 24 S. 217, ausgegeben den 11. Juni 1880;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Mai 1880, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an den Kreis Nimptsch für die zum Bau der Chausseen von Nimptsch bis zur Reichenbacher Kreisgrenze bei Girlachsdorf in der Richtung auf Reichenbach und von Silbitz über Siegroth bis zur Münsterberger Kreisgrenze in der Richtung auf Töpliwoda erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Er⸗ hebung des tarifmäßigen Chausseegeldes auf diesen Straßen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 24 S. 165, ausgegeben den 11. Juni 1880;

10) der Allerhöchste . vom 24. Mai 1880, betreffend die Genehmigung des revidirten Statuts und Reglements für die West⸗ 9 rovinzial⸗Feuersozietät, durch Extrabeilagen der Amts⸗ Flätter,

der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 24, ausgegeben den 12. Juni 18860 p 6.

der Königlichen Regierun u Minden Nr. 24, ausgegeben den 12. Juni 1880, 8

der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 24, ausgegeben den

11) der Allerhöchste Erlaß vom 24. Mai 1880, betreffend die Verwendung eines Theils der von der Berlin⸗Anhalter Eisenbahn⸗ gesellschaft auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. August 1875 aufgenommenen Prioritätsanleihe zur Rückzahlung des noch nicht amortisirten Restes der auf Grund der Bestätigungsurkunde vom 7. Dezember 1840 und des Allerhöchsten Prioilegiums vom 18. Februar 1842 begebenen Prioritätsanleihe, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 23 S. 211, ausgegeben den 4. Juni 1880, der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 23 S. 189, aus⸗ gegeben den 5. Juni 1880.

Nichtamtliches. Deutsches KReich.

Preußen. Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, am Sonnabend Nachmittag eine Spazierfahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei. Gestern früh setzten Se. Majestät die Kur fort.

Mittags empfingen Se. Majestät der Kaiser den Besuch des am Sonnabend in Ems eingetroffenen Fürsten Milan von Serbien und statteten Sr. Hoheit später einen Gegen⸗

besuch ab.

han Nachmittage wohnten Se. Majestät mit Sr. Hoheit dem Fürsten Milan der Kaiser⸗Regatta und Abends der Vor⸗ stellung im Theater bei.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am 2. d. M. Nachmittags der Trauer⸗ feier für den verstorbenen General der Infanterie von Loewen⸗ feld in der Kapelle und am Grabe auf dem alten Kirchhof zu Potsdam bei und nahm Abends 7 Uhr im Stadtschlosse da⸗ selbst die Meldung des Obersten Blume, Commandeurs des Magdeburgischen Füsilier⸗ Regiments Nr. 36, nach Ablauf seines Kommandos in Berlin, entgegen.

Am Sonnabend Mittag 1 ¾ Uhr nahm Se. Kaiserliche See die Meldung des Lieutenants à la suite der Armee,

Brafen zu Solms⸗Baruth⸗Klitschdorf und um 4 Uhr im Re⸗ gimentshause des 1. Garde⸗Regiments z. F. militärische Meldungen entgegen.

Demnächst folgte Se. Kaiserliche Hoheit der Einladung des Offizier⸗Corps des 1. Garde⸗Regiments z. F. zum Diner und begab Sich um 5 Uhr nach Berlin. Im Palais hier⸗ selbst empfing Höchstderselbe den Staats⸗Sekretär des Reichs⸗ schatzamts, Wirklichen Geheimen Rath Scholz, sowie den Präsidenten der Seehandlung Rötger und nahm einige mili⸗ tärische Meldungen entgegen.

Abends wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit den Erb⸗ prinzlich sachsen⸗meiningischen Herrschaften der Vorstellung

einige andere

des ersten Tagwerks von Goethe’'s „Faust“ im Victoria⸗ Theater bei und kehrten um 11 ½ Uhr nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.

Gestern Vormittags 9 Uhr wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften dem Gottesdienste in der Kirche zu Bornstedt bei

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 12. d. M. beschlossen, die Tara für Fleischextrakt (Nr. 25g. 1 des Zolltarifs) in Fässern und Kisten von 16 Proz. auf 24 Proz. des Bruttogewichts zu erhöhen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Herrenhauses und der Bericht über die gemeinschaftliche Schlußsitzung beider Häuser des Landtages befinden sich in der Ersten Beilage.

Eine Sparkasse, welche von einer Stadtgemeinde nuf Grund des Reglements vom 12. Dezember 1838 mit Ge⸗ nehmigung des Ober⸗Präsidenten errichtet worden, ist mag sie die Eigenschaft einer juristischen Person besitzen oder nicht eine städtische Anstalt und deshalb bei Postsendungen zur Bezeichnung „Portopflichtige Dienstsache“ berechtigt. Wenn die dauernde Verwaltung statt nach §. 56 Nr. 3. der Städte⸗ Ordnung vom 30. Mai 1853 dem Magistrate, auf Grund des §. 59 a. a. O. einer aus Mitg iedern der Gemeindebehörden, mit oder ohne Zuziehung noch anderer stimmfähiger Bürger, gebildeten Deputation übertragen worden ist, so ändert, dies nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 26. April d. J., nichts in der Eigen⸗ schaft der Kasse, da nach §. 59 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 oder den entsprechenden Bestimmungen in den Städteordnungen anderer Provinzen, die zur dauernden Verwaltung kommunaler Anstalten oder Ge⸗ schäftszweige von den städtischen Gemeindebehörden nieder⸗ gesetzten Deputationen oder Kommissionen wie auch in dem Plenarbeschlusse des vormaligen Ober⸗Tri⸗ bunals vom 27. Mai 1839 anerkannt worden ist die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde haben. Was für städtische Sparkassen auf Grund des §. 59 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und gleichartiger Bestim⸗ mungen anderer Städteordnungen gefolgert wird, ist auch für Sparkassen der Kreisverbände, insbesondere bezüglich der im Geltungsgebiete der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 bestehenden Kreissparkassen, auf Grund des §. 167 des letzt⸗ gedachten Gesetzes zutreffend.

Derjenige, zu dessen Gunsten eine Lebensversiche⸗ rung genommen ist, hat nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 3. März d. J., bei Fortbestand des Versicherungsvertrags bis zum Tode des Versicherten auch nach preußischem Rechte ein unmittelbares Klagerecht.

Ein sog. Möbelleihvertrag, wodurch das Mobiliar bis zur Bahlung des Kaufpreises vermiethet sein, nach Erlegung des vollen Kaufpreises aber in das Eigenthum des Miethers übergehen soll, ist nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Strafs. vom 24. April d. J., im Geltungsbereich des Preuß. Allgem. Landrechts zulässig und erhält dem Vermiether resp. Verkäufer bis zur erfolgten Zahlung das ö. des Mobiliars. Nichtsdestoweniger aber begeht der Miether durch Verpfändung der Sache keine Unterschlagung, wenn er dabei die ernste durch die Umstände des Falles und seine Vermögensverhältnisse beglaubigte Ab⸗

12. Juni 1880;

Der Königlich württembergische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Freiherr von Spitzemberg, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten zweimonatlichen Urlaub angetreten.

Der zum Kaiserlichen Minister⸗Residenten und Ge⸗ neral⸗Konsul für die Vereinigten Staaten von Columbien ernannte, seitherige General⸗Konsul in Schanghai, Lueder, ist in Bogotà eingetroffen und hat die Geschäfte der dortigen Kaiserlichen Mission übernommen.

Der General⸗Lieutenant z. D. Baeyer, Präsident des geodätischen Instituts, hat sich in Gradmessungsangelegen⸗ heiten nach Breslau und Umgegend begeben.

„— S. M. S. „Niobe“, 10 Geschütze, Kommandant Kapi⸗ tän zur See Ditmar, ist am 24. Juni c. von Leith in See gegangen und am 28. dess. Mts. in Christiansand eingetroffen.

Württemberg. Friedrichshafen, 1. Juli. (St.⸗A. f. W.) Ihre Majestät die Königin ist heute zum Som⸗ meraufenthalte hier eingetroffen.

2. Juli. Se. Kaiserliche Hoheit der Prinz Peter von Oldenburg ist heute zum Besuche im Königlichen Schlosse eingetroffen und Abends wieder abgereist.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. Juli. (Dr. J.) Gestern Mittag traf Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Asturien zu einem Besuche am Groß⸗ herzoglichen Hofe ein. Ihre Königlichen Hoheiten der Groß⸗ herzog und die Großherzogin empfingen ihren Gast auf dem Bahnhofe und fuhren mit der Prinzessin nach Belvedére. Heute nahm dieselbe die klassischen Stätten Weimars in Augenschein.

1“

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Juli. (Allg. Ztg.) Die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers in Ischl erfolgte gestern um 2 Uhr 55 Minuten früh. Um halb 8 Uhr Morgens kamen Ihre Majestät die Kaiserin, die Erzherzogin Valerie und die bayerische Prinzessin Amelie, Tochter des Herzogs Karl Theodor, aus München an. Der Aufen halt des Kaisers in Ischl ist bis zum 15. d. M. bestimmt.

(W. Z.) Der Kaiser hat den Geheimen Rath Dr. von Stremayr zum zweiten Präsidenten des obersten Gerichts⸗ und Kassationshofes ernannt.

(Pr. Ztg.) Den bisherigen Dispositionen zufolge sollen die Delegationen in der zweiten Septemberhälfte, der Reichsrath längstens vier Wochen später zusammentreten, da die Regierung darauf Gewicht legt, daß das Budget

echtzeitig votirt werde.

Der Landtag in Görz ist gestern geschlossen worden. Pest, 1. Juli. De im verflossenen Monat mit Bezug auf die Einverleibung der Militärgrenze zwischen der ungarischen Regierung, dem gemeinsamen Kriegs⸗Minister, dem Militärgrenz⸗Kommando und der kroatischen Landes⸗ regierung aufgenommenen Verhandlungen sind nach „Egyet.“ bereits so weit gediehen, daß das Ministerium, nachdem nun auch die Modalitäten der Uebernahme und der Einrich⸗ tung der Finanzverwaltung festgestellt sind, in der Lage sein wird, den diesbezüglichen Gesetzentwurf dem Abgeordneten⸗ hause noch im Laufe dieses Jahres zu unterbreiten.

Schweiz. Genf, 5. Juli. (W. T. B.) Das Gesetz über die Trennung des Staates von der Kirche ist gestern mit 9306 gegen 4064 Stimmen abgelehnt worden. Die Zahl der eingeschriebenen Abstimmungsberechtigten be⸗ trug 17 431.

Belgien. Brüssel, 4. Juli. (W. T. B.) In der Zuschrift vom 30. v. M., mit welcher der Minister des Auswärtigen, Fréère Orban, dem päpstlichen Nuntius seine Pässe zustellte, heißt es: Das Interesse für die Gerech⸗ tigkeit und Wahrheit nöthigt mich, meine Aeußerungen vom 28. d. M. und die Richtigkeit der Thatsachen aufrecht zu er⸗ halten, welche durch rege und veene seahe Ableugnungen nicht erschüttert werden können. Der Minister protestirt sodann gegen die von dem Nuntius aufgestellte Behauptung, daß er (der Mi⸗ nister), als er den Kammern das Resulat der Verhandlungen mit der Kurie mitgetheilt, gewußt habe, daß die Schlußfolgerungen, die er aus den Aeußerungen des Kardinal⸗Staatssekretärs Nina gezogen, den Intentionen des Papstes nicht entsprächen. Es sei das, fügt der Minister hinzu, eine Versicherung, di

auch nicht das geringste Anzeichen von Wahrscheinlichkeit habe Der Brief schließt: Ich würde Ihnen, wenn Sie nicht di

Eigenschaft eines Diplomaten besäßen, das Recht nicht haben zugestehen können, über das abzurtheilen, was der Politik des Landes entsprechen kann.

Großbritannien und Irland. London, 4. Juil (W. T. B.) Bei der in Buteshire stattgehabten Parla mentswahl wurde der Kandidat der Konservativen Dalrympel, mit 583 Stimmen gewählt; der Kandidat de Liberalen, Russel, erhielt nur 540 Stimmen.

Frankreich. Paris, 3. Juli. (W. T. B.) Der Sena berieth heute die Amnestievorlage. Feray und Victo Hugo traten für die Vorlage ein. Jules Simon bekämpft dieselbe und bestritt, daß die Bevölkerung die Amnestie⸗Erth. lung wünsche. Uebrigens dürfe man nicht immer den Volks wünschen nachgeben, man müsse vielmehr die Nation aufklären Wenn man Grundsätze habe, so dürfe man dieselben noch nicht deshalb aufgeben, weil sie aufgehört hätten, populär zu sein. Wenn man nicht mehr in Uebereinstimmung mit der öffent⸗ lichen Meinung regieren könne, müsse man aufhören zu regieren. Man würde sich gegen Frankreich und gegen die Republik vergessen, wenn man Mörder und Brand⸗ stifter amnestiren wollte. Dazu werde er sich niemals verstehen können, umsoweniger als die Schuldigen nicht die geringste Reue zeigten und in ihrem Haß beharrten. So lange das Wort „Vergessen“ nur von einer Seite aus⸗ gesprochen werde, sei dasselbe nur eine Schwäche. Die Amnestie sei keine Vereinigung, denn eine Vereinigung mit gewaltthäti⸗ gen Menschen sei eine Utopie. Wenn man den Weg der Zu⸗ geständnisse einschlage, so würden bald neue Zugeständnisse gefordert werden, und wenn die letzteren verweigert würden, würde man nur aufs Neue Haß ernten und die gewonnenen Alliirten wieder verlieren. Jules Simon erinnerte demnächst an Thiers, welcher Frankreich in Bezug auf seine Finanzen, in Bezug auf die Armee und in Bezug auf den Richter⸗ stand wiederhergestellt habe, und fuhr dann fort: „Ihre Aufgabe war es, Frankreich auch in Bezug auf die Gemüther wieder⸗

sicht, die verpfändete Sache alsbald wieder einzulösen, ge⸗ habt hat. 1

herzustellen. Was haben Sie aber gethan? Nichts. Ihre einzige Sorge ist die Furcht, daß die Wahlen sich unter dem

Gesichtspunkte der Amnestiefrage vollziehen könnten. Die Wahlen müssen aber unter dem Gesichtspunkte stattfinden, daß man wählt zwischen einer Politik der Gewaltthätigkeit und einer Politik der Freiheit, zwischen einer Politik ohne Muth und ohne bestimmtes Urtheil und einer Politik, welche Gewissens⸗ und Glaubensfreiheit will, welche die Unabhängigkeit der Religion und der Gerechtigkeit achtet, und welche die Beamten nicht wie Parias behandelt.“ Um die Gemüther aufzurichten, dürfe man Muth nicht blos auf der Straße haben, sondern auch im Parlament und im Kabinet, besonders gegen jene Art von Aufruhr, der nicht mit Gewehren, sondern mit Dekreten ins Werk gesetzt werde. (Lebhafter Beifall der Rechten und des linken Centrums.) Der Conseils⸗Präsident de Freycinet erwiderte: Die Rede Jules Simons sei eine vollständige Anklageakte. Die Regierung habe ihre Ansichten nicht geändert und sei stets der Meinung gewesen, daß die Amnestie vor den Neuwahlen gewährt werden müsse. Zu Gunsten der Amnestie habe sich eine lebhafte Strömung gebildet, und das Ministerium müsse mit der Majorität des Parlaments regieren. Das Ministerium wolle die Amnestie im Interesse des Landes und der Republik, nicht um der Amnestie selber willen. Es würde gefährlich sein, gegen das allgemeine Stimmrecht anzu⸗ kämpfen. Wenn die Amnestie abgelehnt werde, besitze die Re⸗ gierung, die die Amnestie unterstützt habe, nicht mehr das erforderliche moralische Ansehen, um die Agitation zu verhin⸗ dern. Es sei nothwendig, Spaltungen unter der republika⸗ schen Partei zu unterdrücken, ebenso nothwendig sei es aber, die Partei der Extremen daran zu verhindern, daß sie die Amnestie dazu ausbeute, die Massen irre zu führen. Die Amnestie sei eine Frage der Opportunität, nicht eine Frage der Prinzipien; die Lage des Kabinets werde eine schwierige sein, wenn die Amnestie abgelehnt werden sollte. Am Schluß seiner Rede forderte Hr. de Freycinet den Senat dringend auf, zum Zweck der Uebereinstimmung mit der Kammer, seine Meinung zum Opfer zu bringen und mit einer schmerz⸗ lichen abzurechnen, welcher diejenigen, die vorher gesprochen, nicht so fremd gegenüberständen wie die Mitglieder des Kabinets. (Beifall der Linken.) Jules Simon legte gegen die letzterwähnte Aeußerung de Freycinets Verwahrung ein. Schließlich wurde das Amendement des Senators Labiche, welchem die Regierung sich angeschlossen hatte, mit 145 gegen 133 Stimmen abgelehnt. Ein Amendement des Senators Bozérian, welches allen wegen des Kommune⸗Auf⸗ standes Verurtheilten, mit Ausnahme von Brandstiftern und Mördern, Amnestie ertheilt, fand mit 143 gegen 138 Stini⸗ nnahme. 8 18 3. (W. T. B.) Die hiesigen Mitglieder des esuitenordens haben heute bei dem Präsidenten des Lelineirihnnals ebenfalls einen Klageantrag auf vor⸗ läufige Entscheidung eingebracht. Von dem Polizeipräfekten wurde der Antrag auf Inkompetenzerklärung gestellt. Der Präsident des Tribunals hat die Angelegenheit im Hinblick auf die Wichtigkeit und Bedeutung der in dem Klageantrage behaupteten Thatsachen an die Erste Kammer des Seine⸗ tribunals verwiesen, welche darüber am nächsten Mittwoch ver⸗ handeln wird. Die Präfekten scheinen den Klageanträgen der Jesuiten gegenüber in übereinstimmender Weise vorzugehen; auch in Lille wurde vom Präfekten der Kompetenzeinwand er⸗ hoben. Die Zahl der richterlichen Beamten, welche ihre Aemter hat hier eingegangenen richten abermals erheblich vermehrt. 8 4. Juli. (W. T. B.) Die Morgenblätter sprechen sich über den gestrigen Beschluß des Senats von ihren Parteistandpunkten aus. Die Journale der In⸗ transigenten erklären: Der Senat habe durch sein Votum einen Selbstmord an sich vollzogen; die Blätter der ge⸗ mäßigten Linken fordern die Deputirtenkammer auf, dem Be⸗ schlusse des Senats beizutreten. Die „République française“ erklärt: Die Amnestie werde eine vollständige und ganze sein. Die Journale der Rechten beglückwünschen den Senat zu seinem Beschlusse; das Organ Dufaure'’s, das Journal „Parlement“, sagt: Der Senat habe das Ver⸗ trauen gerechtfertigt, welches das Land in denselben ge⸗

setzt habe.

Griechenland. Atyhen, 4. Juli. (W. T. B.) Regierung hat die Armeereserve einberufen.

Türkei. (W. T. B.) Der ,Polit. Corresp.“ wird aus Cettinje, vom 3. Juli, gemeldet: Vorgestern sind mehrere vornehme Häuptlinge der Albanesenstämme chola, Schoscha und Pumta hier eingetroffen und haben die feier⸗ liche Erklärung abgegeben, von jedem weiteren Widerstande gegen Montenegro abzulassen. Dagegen haben sich beträcht⸗ liche albanesische Streitkräfte vor Mozura Planina ange⸗ sammelt und nehmen eine drohende Haltung gegen Antivari an, zu dessen Vertheidigung mehrere montenegrinische Batail⸗ lone konzentrirt worden sind.

Rumänien. Bukarest, 4. Juli. (W. T. B.) Die „Pressa“ erklärt die Zeitungsmeldung von dem Rücktritt des Ministers Bosrescu und dessen bevorstehender Ernen⸗ nung zum Bankgouverneur für unbegründet.

Danemark. Kopenhagen, 1. Juli. (Hamb. Nachr.) Nachdem Berg heute im Folkething erklärt hat, daß die Rechte, wenn sie für seinen Heergesetzvorschlag stimme, dadurch von ihm nicht für gebunden erachtet werde, sondern freie Hand behalte, wurde sein Vorschlag mit 58 gegen 36 Stimmen angenommen, so daß eine schließlich günstige g in einem gemeinsamen Ausschuß ermöglicht ist. Bei der Wahl⸗ der Vorsitzenden des Folkethings wurde Krabbe zum Präsiden⸗ ten, Högsbro und Christensen zum Vize⸗Präsidenten wieder⸗ gewählt.

Die

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Paris, Montag 5. Juli. Die Linke und die republi⸗ kanische Union der Deputirtenkammer werden sich heute vor Beginn der Sitzung versammeln, um gegenüber der Ableh⸗ nung der Amnestie seitens des Senats Stellung zu nehmen. Man glaubt, daß die Deputirtenkammer das Amendement Bozerian verwerfen werde und daß ein neuer Antrag einge⸗ bracht werden würde, der sich dem Antrag Labiche nähere.

Nr. 27 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Handels⸗ und Gewerbewesen: Dispensation von der thierärztlichen Prüfung. Eisenbahnwesen: Neubezeichnung einer Eisenbahnstation. Konsulatwesen: Exequatur⸗Ertheilungen.

Nr. 27 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat folgen⸗ den Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 24. Juni 1880, betreffend die Behandlung der bei den Gerichten in Folge von Reguisitionen der Auseinandersetzungsbehörden entstandenen Kosten. Erkenntaiß des Reichsgerichts vom 3. März d. J.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Uebersicht

über die Geschäftsthätigkeit des Hauses der Abgeord⸗ neten in der Session 1879 - 80.

Das Haus hat vom 28. Oktober v. J. bis zum 20. Februar .J. und demnächst seit dem 20. Mai getagt. In dieser Zeit von 119 Tagen, ausschließlich der Sonn⸗ und Festtage und der Weihnachtsferien, haben stattgefunden:

89 Plenarsitzungen, einschließlich von 2 Abendsitzungen, welche als Fortsetzungen von Tagessitzungen angesehen wurden,

96 Sitzungen der Abtheilungen,

236 Sitzungen der verschiedenen Fachkommissionen,

260 Sitzungen der Fraktionen.

Dem Hause sind zugegangen:

1 Nachtrags⸗Etat pro 1879/80, 8

der Staatshaushalts⸗Etat pro 1880/81 nebst 3 Nachträgen,

die Wöö Rechnungen pro 1876 und pro I. Vierteljahr 1877,

die Nahe. k von den Staats⸗Einnahmen und Ausgaben pro 1875/79,

20 Rechenschaftsberichte, Nachweisungen, Uebersichten, Denkschriften und ähnliche Vorlagen, 8

welche Gegenstände bis auf 2, sowohl hier, als im Herrenhause, so⸗ weit sie der Beschlußfassung des letzteren unterlagen, erledigt sind. An Gesetzentwürfen sind, ausschließlich der vorstehend bereits erwähnten Etatsgesetze, eingegangen: unmittelbar von der Staatsregierung . . . . . . . 27, W D 6 VZVI *“ öö8“ 114141414454242* Gesetzentwürfen sind 28 von dem Herrenhause und von dem Hause der Abgeordneten übereinstimmend angenommen worden, 1 Gesetz⸗ entwurf ist von dem Hause der Abgeordneten abgelehnt und 9 Ent⸗ würfe sind nicht zur Feecltese Berathung gelangt, und zwar:

Gesetzentwurf, betreffend die Aufbringung der Gemeindeabgaben,

Gesetzentwurf über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, 8

Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pom⸗ mern, Posen, Schlesien und Sachsen, vom 13. Dezember 1872

und die Ergänzung derselben,

Gesetzentwurf, betreffend die Verwerthung von Forstnutzungen aus Staatswaldungen in den vormals Kurhessischen Landes⸗ theilen, 1

Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung der Vorschriften über die Dienstbotenverhältnisse, b 1

Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung der Landgemeinde Ober⸗ 1og 6 der 8ahe e

Gesetzentwurf über gemeinschaftliche Holzungen,

Gesetzentwurf, betreffend die Befugnisse der Strombauverwaltung gegenüber den Uferbesitzern an öffentlichen Flüssen und die

Aufhebung der Ufer⸗, Ward⸗ und Hegungsordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz vom 12. Sep⸗ tember 1763 und

Gesetzentwurf zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, betreffend die Errichtung öffentlicher, aus⸗ zu benutzender Schlachthäuser (Gesetz⸗Samml. 1868

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Die Zahl der Regierungsvorlagen beträgt demnach im Ganzen 66. Es sind davon 40 an Kommissionen zur Vorberathung überwiesen worden, welche darüber 17 schriftliche und eine Anzahl mündlicher Berichte erstattet haben.

Selbständige Anträge sind von Mitgliedern des Hauses 6 ein⸗ gebracht und davon 5 erledigt.

Interpellationen sind von Mitgliedern des Hauses 6 gestellt, welche von der Königlichen Staatsregierung sämmtlich beant⸗ wortet sind.

Petitionen sind einge angen 1930, und davon zurückgezogen 6. Von den verschiedenen Kommissionen sind darüber 35 schriftliche Berichte erstattet und 28 mündliche Berichte vorbereitet, von denen 16 schriftliche und 19 mündliche Berichte im Plenum erledigt worden sind.

Erledigt sind: 8 G 27 Petitionen durch Ueberweisung an die Königliche Staats⸗

regierung, 1 8 933 durch Beschlüsse zu Gesetzentwürfen u. s. w., 54 durch Uebergang zur Tagesordnung, 379 ohne Erörterung. 1

Ueber 201 Petitionen liegen noch nicht erledigte Kommissions⸗ beschlüsse vor, und 330 sind, zum Theil wegen verspäteter Einreichung, auch in den Kommissionen nicht zur Berathung gelangt.

Die Abtheilungen haben die Wahlen der Mitglieder des Hauses bis auf eine Wahl, über welche die Akten erst in letzter Zeit ein⸗ gegangen sind, geprüft.

Es wurden dabei die Wahlen aus 27 Wahlbezirken der Wahl⸗ prüfungskommission überwiesen. Davon sind 3 Wahlen in der Kom⸗ mission unerledigt geblieben, und zwar Eine, über welche nach Maß⸗ gabe eines Kommissionsberichtes nähere Ermittelungen veranlaßt waren, deren Resultate erst neuerdings hierher gelangt sind. In Bezug auf die übrigen Wahlen hat die Kommission 8 mündliche und 19 schriftliche Berichte erstattet, von welchen letzteren 5 im Plenum nicht mehr zur Berathung gelangt sind. ü

Ueber Fragen von Mandatserledigungen ist von d.r Geschäfts⸗ ordnungskommission ein mündlicher Bericht erstattet und ein zweiter derartiger Bericht vorbereitet.

Erledigt sind zur Zeit 3 Mandate von Abgeordneten.

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Statistische Nachrichten.

Der Ernteertrag in den Provinzen des preußischen Staates 1879. (Stat. Corr.) Auf Beschluß des Bundesrathes vom 8. November 1877 fand bekanntlich im Laufe des Jahres 1878 in sämmtlichen deutschen Staaten zum ersten Male eiage Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrages statt. Erstere soll von 5 zu 5, letztere in jedem Jahre wiederholt werden. Die Erhebungen über den Ernteertrag des Jahres 1879 sind deshalb auch im gesammten Umfange des preußischen Staats⸗ ebietes vorgenommen worden. Dieselben erfolgten jedoch nicht wie m Jahre 1878 im November des Erntejahres, sondern erst in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1880. Es geschah dies, um den einzelnen Grundbesitzern die Möglichkeit zu bieten, über die Ernte thunlichst positive Ertragsangaben machen zu können, da zu diesem weit hinausgeschobenen Zeitpunkt der Erhebung die Erdruscharbeiten zum großen Theil als beendet und die Ernteerträge der einzelnen Früchte als bekannt zu betrachten sind. Die über den Ernteertrag im Jahre 1879 mitgetheilten Nachweise werden daher gegenüber den⸗ jenigen für das Jahr 1878 als zutreffendere zu erachten sein.

Zunächst ist zu erwähnen, daß die Nachweise über die Ernte des Jahres 1879 viel vollständiger, als im Jahre 1878 eingegangen sind. Nur von einer geringen Anzahl Gutsbezirken waren sie nicht zu er⸗ langen, indem deren Vorstände die Einsendung verweigerten, weil kein Gesetz sie dazu verpflichte. Sodann wurden sämmtliche Nach⸗ weisungen, mit alleiniger Ausnahme sehr weniger augenscheinlich unbrauchbarer, zur Zusammenstellung der Kreis⸗, Bezirks⸗, Provinz⸗

und Staatsresultate benutzt. Auf Grund dieser Originalangaben

der einzelnen Guts⸗ und Gemeindebezirke wurden 1879 von den Hauptfruchtarten an Körnern geerntet:

b Winter⸗ Winter⸗ Sommer⸗

in den weizen roggen gerste Hafer Provinzen 4. . . Ostprenßen.. 77 952 258 325 459 878 77 167 143 207 504 115 Westpreußen. 92 499 153 308 011 782 68 610 254 117 648 853 Brandenburg 48 007 670 448 033 655 74 176 575 181 382 685 Pommern . 63 307 044 309 584 384 64 387 338 199 478 260 Posen 95 975 518 398 497 309 63 399 676 106 393 735 Schlesien .176 950 942 531 265 345 168 753 839 330 491 067 Sachsen 182 582 352 351 780 314 246 612 038 257 419 289 1 Schlesw⸗Holst. 75 013 689 153 055 833 71 395 868 253 531 705 Hannover 89 901 620 362 398 787 34 437 283 255 129 494 Westfalen .. 90 198 159 243 793 513 30 607 049 176 433 179 Hessen⸗Nassau 63 641 444 117 162 296 36 703 291 145 859 807 Rheinland.. 157 299 555 276 095 553 32 869 757 335 469 19 Hohenzollern 1 002 674 1 592 032 5 500 166 10 017 33

zusammen 1 214 332 078 3 826 730 681 974 620 277 2 576 758 72 Es ist hiernach der Roggen sowohl im ganzen Staatsgebiete, als auch in den meisten einzelnen Provinzen die wichtigste Körnerfrucht

da keine andere in gleicher Menge geerntet worden ist. Eine Aus nahme hiervon machen nur, wie auch im Jahre 1878, die Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hessen⸗Nassau, Rheinland und Hohenzollern, da in den drei ersteren mehr Hafer, in Hohenzollern aber mehr Hafr und Gerste als Roggen gewonnen wurde. Was die Ertragsfähigkeit der einzelnen Provinzen betrifft, so wurden im Jahre 1879 im Mittel von einem Hektar Körner ge⸗

erntet: Win⸗ Som⸗-⸗ Win⸗ Som⸗ Win⸗ Som⸗ in den Provinzen ter⸗ mer⸗ ter⸗ mer⸗ ter⸗ mer⸗

Weizen Roggen Gerste kg kg kg

Ostpreußen 940 792 862 509 854 893 Westpreußen 1321 1315 920 515 1240 1304 Brandenburg. 1041 1458 768 5798 b Pommern 1245 1266 6 1062 1016 787 566 873 880 1137 1981 847 592 938 1066 s 1435 1269 996 597 1747 1638 Schleswig⸗Holst. 1671 1300 1105 693 1645 1344 Hannecver 1345 1086 877 986 ä Westfalen 1292 1139 1070 953 1445 1099 Hessen⸗Nassau 1059 1024 821 541 1261 1012 Rheinland 1439 1554 1079 865 1571 Hohenzollern .. 1177 1026 JTö“

im Staate . 1246 1183 878 672 1359 Die höchsten Durchschnittserträge vom Hektar wurden beim Winter⸗ weizen in Schleswig⸗Holstein (1671 kg), Rheinland (1439) und Sachsen (1435), die niedrigsten, in Ostpreußen (940), Brandenburg (1041) und Hessen⸗Nassau (1059) gewonnen. Beim Winterroggen steht Schleswig⸗Holstein (1105) gleichfalls in erster Linie, demnächst folgen Rheinland (1072) und Westfalen (1070), wogegen die geringsten Er⸗ träge in Brandenburg (763), Posen (787) und Pommern (796) erzielt wurden. 8 Der hier vorhandene Raum gestattet leider nicht, auf die wich⸗ tigeren anderen Fruchtarten, insbesondere auch den Strohertrag, dessen Werth in wirthschaftlicher Beziehung eine große Bedeutung ha näher einzugehen; wir behalten uns jedoch vor, später darauf zurück zukommen. Für zwei wichtige Produkte des Landbaues, die Ka toffeln und das Wiesenheu, seien jedoch noch einige Zahlen angeführt. Es wurden von diesen nach den eingegangenen Mittheilungen i

Jahre 1879 geerntet: S Kartoffeln Wiesenheu gesunde kranke vom ha überhaupt vom h Provinzen kg kg kg g Ostpreußen ... 721 792 840 29 210 086 5568 920 525 521 1897 Wespreußen .. 941 056 477 17 839 738 6323 498 144 442 2799 Brandenburg 2 124 959 021 37 981 888 7982 978 018 328 2418 Pommern. 1 036 215 874 25 200 343 6910 790 557 077 2562 1 447 979 496 29 517 428 6506 601 068 178 2551 . 1 684 537 592 109 087 258 5658 845 943 851 2437

sen 1 315 236 916 25 349 325 7880 569 271 761 2650 Schleswig⸗Holst. 112 159 971 13 574 237 4310 528 350 367 2567 Hannover 598 244 664 22 698 240 5776 1 090 256 991 2733 Westfalen.. 417 946 766 20 285 148 5775 473 167 570 3024 Hessen⸗Nassau. 409 402 070 16 655 082 5532 590 975 498 3265 Rheinland. . 750 525 865 43 162 597 4923 690 425 506 3345 Hohenzollern .. 15 132 654 989 529 3963 60 707 376 5062

im Staate 11 575 190 206 391 550 899 6364 8 637 412 466 2590

Die größten Erträge an Kartoffeln wurden hiernach in den Provinzen Brandenburg, Schlesien, Posen, Sachsen und Pommern erzielt, die höchsten Hektarerträge dagegen in Brandenburg (7982 kg) und Sachsen (7880 kg), während derselbe in Hohenzollern bis auf 3963 zurückgeht. b

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Nach einem Telegramme des „Golos“ vom 26. v. M. sind in sechs Wolosten des Odessaer Kreises Getreidekäfer in ungeheueren Mengen aufgetreten. Zur Vertilgung dieses verderblichen Juscktes sind 14 Compagnien Soldaten aus Odessa ausgerückt.

Gewerbe und Handel.

Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis Ende Juni 1880 3 503 400 4 %ige, 44 045 700 4 ½ „% ige und 9 181 500 5 %ige, zusammen 56 730 600 Pfandbriefe ausgegeben, wovon noch 3 503 400 4 %ige, 41 854 800 4 ½ % ige und 8 293 800 5 % ige, zusammen 53 652 000 Pfandbriefe verzinslich sind. Es sind zugesichert, aber noch nicht abgehoben 2 731 200 ℳ, im Laufe des Monats Juni 1880 angemeldet 16 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 2 037 050

Nürnberg, 3. Juli. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft.) Seit Beginn dieser Woche ist die Situation des Hopfenmarktes wesentlich verändert. Die Frage hat sich sehr abgeschwächt, während täglich SeSwe sese.⸗9 hier eintrafen. Die Preise konnten sich dem gewachsenen Angebot gegenüber nicht länger halten; bereits heute ist ein Preiefall von ca. 20 zu ver⸗ zeichnen. Das Angebot ist dringender geworden. Die Stimmung des Marktes ist matt. Die Notirungen lauten: Prima Hallertauer, Württemberger, Badische, Polen 120 145 ℳ, mittel Hallertauer, Württemberger, Badische, Polen, Elsässer, Aischgründer und Markt⸗ waare 75 105 ℳ, geringe aller Sorten 50 65

Wien, 3. Juli. Die Mitglieder der für die Vorarbeiten des Wiener Getreide⸗ und Saatenmarktes eingesetzten internationalen Kommission beschlossen im Einvernehmen mit dem Vorstande der Wiener Fruchtbörse, den diesjährigen Wiener Saatenmarkt am 16. und 17. August abzuhalten.

Pest, 4. Juli. (W. T. B.) Die heutige außerordentlich Generalversammlung der Theißbahngesellschaft genehmigte einstimmig den §. 5 des mit der Regierung bezüglich der Ablösung der Theißbahn geschlossenen Vertrages in der dem Beschlusse der Legislative entsprechenden abgeänderten Fassung. Die Liquidation kommission wurde sofort gewählt.

London, 2. Juli. (Allg. Corr.) Im 221 Engros⸗

eschäft haben im I. Semester dieses Jahres 732 Fallimente laled, oben, und zwar 175 in London, 22 in Liverpool, 47 in Manchester, 30 in Lancashire, 96 in Yorkshire, 63 in Birmingham sowie in den Eisenindustriebezirken der Binnenprovinzen, 31 in New⸗ castle, Middlesborough und Hull, 28 in Bristol, Cardiff, Newport und Swansea, 169 in den englischen Provinzen, 57 in Schottland und 14 in Irland. 1

London, 3. Juli. (Allg. Corr.) Die Union Bank of London warnt in der „Times“ das Publikum vor gewissen ge⸗ fälschten Accepten der Union Bank of Liverpool, geaogen auf die Union Bank of London, die auf dem Festlande in Umlauf ge⸗

setzt worden.