1“
Breslau, 18. Juli,. (W. I. B.) 3 (Getreidemärkt.) Spiritus per 100 Liter 100 % per Juli- August 60,30, per August-September 58,80, per September-Oktober 54 50 Weizen per Juli 215,00. Roggen per Juli 180,00, per Juli- August 168,50, per September-Oktober 163,50. Rüböl loco per Jvli 54,00, perx September-Oktober 55,00, per Oktober-November 55,75. Zink: Umsatzlos. — Wetter: Heiss. Cöln, 17. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 24,00, fremder lec 24,50. pr. nli 23,10, pr. November 19,75. Rogger loco 20 00. Juli 17,70, pr. November 16.30 Hafer loco 16,50. Rüböl b 28,90, pr. Oktaber 29,00, pr. Mai —,—. Bremen, 17. Juli. (W. T. B.) Petroleum steigend. (Schlussbericht.) Standarâ white loco 9,70 bez., pr. August-Dezember 10 à 10,10 bez. Hamburg, 17. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco unveränä&ert, ruhig. Koggen loco unverändert, auf Termine ruhig. Weizen pr. Juli-Aug. 203 Br., 202 Gd., pr. September-Oktober 191 Br., 190 Gd. Roggen pr. Juli-Aug. 168 Br., 167 Gd., pr. September-Oktober 158 Br., 157 Gd. Hafer und Gerste unver- ündert. Rüböl matt, loco 57, pr. Oktober 58. Spiritue matt, eTöö pr. August - September 52 ¼ Br., pr. September- Oktober 51 Br., pr. Oktober-Novem ber 48 Br. Kaffee ruhig. Umsatz 1500 Sack. Petroleum höher, Standard white loco 9,50 Br., 9,40 Gd., pr. Juli 9,40 Gd., pr. August- Dezember 10,25 Gd. — Wetter: Schwül. Amsterdamn, 17. Juli. (W. T. 8.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) pr. Oktober 189, pr. März 185. Arrr.
auf Termine
Roggen pr. Juli 210,
Antwerpen, 17. Juli. (W. T. B.) “
Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, 10co 23 ½ bez. und Br., pr. August 24 Br., pr. September 24 ½ Br., pr. Septbr.-Dezbr. 24 ¾ bez., 25 Br. Fest.
Antwerpen, 17. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen behauptet. Roggen flau. Hafer vernachlässigt. Gerste fest.
London, 17. Juli. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 7 Weizenladungen.
Havannazucker Nr. 12, 25. Fest.
London, 19. Juli. (W. T. B.)
Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 10. bis zum 16. Juli: Engl. Weizen 8005, fremder 85 740, engl. Gerste 794, fremde 12 788, engl. Malzgerste 15 926, engl. Hafer 274, fremder 99 904 Qrte. Englisches Mehl 14 346, fremdes 1690 Sack und 545 Fass.
Mdverpoocl, 17. Juli. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 7000 B., davon für Spekvzlation und Export 1000 B. Fest. Middl. amerikanische Juli-Lieferung 62 ⁄⁄12 August-September-Lieferung 628⁄⁄2, September- Oktober-Lieferung 617/32 d.
Paris, 17. Juli. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen rubig, pr Juli 28,75, pr. August 27.80, pr. September-Dezember 26,50. Mehl rahig, pr. Juli 62,75, pr. August 60,50, pr. September-Dezember 56,50. Rüböl still, pr. Juli 75.25, pr. August 75,50, pr. September-Dezember 76,75, pr. Jauuar-April 77,50. Spiritus ruhig, pr. Juli 63,00, pr. August 62,50, pr. September-Dezember 60,25, pr. Januar-April —,—.
Paria. 17. Juli. (W. T. B.)
Wetter: wolkig.
Rohzuaker steigend. Nr. 10/13. pr. Juli pr. 100 Kgr. 62,00,
8
7/9 pr. Juli pr. 100 Kilogr. 68,00. Weisser Zuocker matt, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 70,00, pr. August 69,50, pr. Okto- ber-Januar 62,75.
New-Nork, 17. Juli. (W. T. B.)
W aarenbericht. Baumwolle in New-York New-Orleans 11 ½. Petroleum in New-York 9 ⅞ Gd., rohes Petroleum 7 ¼, do. Pipe line Certificats 1 D. 01 C. Mehl 4 D. 25 C. Rother Winterweizen 1 D. 20 C. Mais (old mired) 49 C. Zuecker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Kaffee (Rio-) 15. Schmalz (Marke Wilcor) 711⁄16, de. Fairbanks 7 ⅝, do. Rohe u. Brothers 7 ¼. Speck (short clear) 7 ¼¾ C. Getreidefracht 5 ¼.
11 ⅞, do. in 10 ½ Gd., do. in Philadelphia
Eisenbahn-Einnahmen.
Thüringische Eisenbahn. Stammbahn. Im Juni 1880
1 205 138 ℳ (+ 37 482 ℳ), bis ultimo Juni 1880 6 514 986 ℳ (+ 311 835 ℳ). Gotha-ELeinefelder Zweigbahn. Im Juni 1880 67 014 ℳ (+ 1786 ℳ), bis ultimo Juni 1880 377 967 ℳ “ 98 g2 19hh e Zweigbahn. Im 1uni 1880
ℳ), bis ultimo Juni 1880 4
6 8. 1 ) 90 480 ℳ alle Sorau-Gubener Eisenbahn. Im Juni 1880 505 040 ℳ
* 16 661 ö Jupi 3 5 481 ℳ, gegen denselben
eitraum in er provisorischen + 299 885 ℳ, d flaiti
“ er defiunitiven Berlin-Dresdener Blsenbahn. Im Jani 1880 221 040 ℳ
(— 39 349 ℳ). bis ultimo Juni 1880 1 310 847 ℳ, gegen denselben Zeitraum in 1879 der provisorischen + 97 749 ℳ, der definitiven
+ 71 592 ℳ Gotha - Ohrdrufer Eisenbahn. 1880 10 316 ℳ
Im Juni
[(CZ— 2127 )wℳ0), bis ultimo Juni 1880 52 882 ℳ (+ 1154 ℳ).
ren —
—
Thbeater.
8 Wallner-Theater. Dienstag: 18. Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Zum 18. Male: Hauswirthsfreuden.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Dienstag: Zum 11. Male: Zweites Tagewerk Goethe’s Faust.
Mittwoch: 88 8. M.: Erstes Tagewerk Goethe’'s Faust als Mysterium in 2 Tagewerken für die Bühne eingerichtet von Otto Devrient. Musik von Eduard Lassen. (Mephistopheles: Hr. O. Devrient.) Anfang 6 ½ Uhr.
(Ende der Faust⸗Aufführungen am 31.d. Monats;
as Theater ist im August geschlossen.)
Krolls Theater. Dienstag: Gastspiel des
Großh. badischen Kammersängers Hrn. Stolzenberg. Die weiße Dame. Oper in 3 Akten von Boieldieu. Vor und nach der Vorstellung Großes Dovppel⸗ Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuch⸗ tung desselben. Anfang 5 ¼, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Mittwoch: Großes Gartenfest. Großes Concert, ausgeführt von der verstärkten Kapelle des Hauses, der Kapelle des 4. Garde⸗Regts. z. F. und dem Mu⸗ sikchor des 2. Garde⸗Ulanen ⸗Regts. Dazu: Der Barbier von Sevilla.
Donnerstag: Erstes Auftreten des Königl. bayer. Kammersängers Hrn. Franz Nachbaur: Der Postillon von Lonjumeau.
Billets sind von 10—1 Uhr an der Kasse in Empfang zu nehmen. Preise der Plätze: I. Parquet 3 ℳ, II. Parquet u. Tribüne 2 ℳ Loge 1 ℳ 50 ₰ Entrée inkl. Theater 1 ℳ „0.
Natienal-Theater. Dienstag: Die Räuber. Sommerpreise.
Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.)
Dienstag: Z. 4. M.: Die Kartenlegerin aus der Linienstraße, oder: Die Geheimnisse der Rosen⸗ thaler Vorstadt. Posse mit Gesang in 7 Bil⸗ dern von M. S. Musik von R. Thiele. ““
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. 1—
Belle-Alliance-Theater. Dienstag:
Zum 4. Male: Harun al Raschid. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Die neuen Dekorationen hierzu sind von den Dekorationsmalern Herrn Falk und Herren Gebr. Borgmann angefertigt. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert, ausgeführt von den Kapellen des 1. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗Regiments und des Königlichen Ka⸗ detten⸗Corps, unter Leitung der Königlichen Musik⸗ direktoren Herren Baumgarten und Herold. Auf⸗ treten der Tyroler Sängergesellschaft „Engelhardt“ und des „Schwäbischen Singvögel⸗Terzetts“ Ge⸗ schwister Rommer. Abends: Brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.
Mittwoch: Zweites großes Volksfest. Auf allg. Verl.: Zum 172. M.: Der Rattenfänger von Hameln. Halbe Kassenpreise.
Donnerstag: Z. 5. M.: Harun al Raschid.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Arlt mit Hrn. jer⸗ Lieutenant von den Brincken We e dns Erfurt). — Frl. Seraphine Loeser mit Hrn.
erg⸗Inspektor Theodor Walther (Schönebeck erehelicht: r. Dr. phil. i äpk Frl. Anna Steinvorth (Lüneburg). “
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Dr. Brünning
6ngrneen Recht lt estorben: Hr. Rechtsanwalt und Notar Dr. A. Voege (Kiel). 1g
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Die Seitens des vormaligen Königlichen Kreisgerichts zu Grünberg unterm 3. September 1873, 15. September 1875 und 8. Oktober 1877 gegen den Militärpflichtigen Sommerfeld und Genossen erlassene offene Straf⸗ WI1“ be zurückge⸗ nommen. ogau, den 13. Juli 1880. Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, 9 wen V l.adungen und dergl.
Durch Urtheil vom 11. Juni 1880 hat das hie⸗ sige Kgl. Landgericht die zwischen den zu Oestrich bei Erkelenz wohnenden Eheleuten Wilhelm Schippers, Ackerer, und Maria Theisen, ohne
auf die Klage der Ehefrau für aufgelöst erklärt, die Gütertrennung ausgesprochen, Parteien zur Aus⸗ einandersetzung ihrer Vermögensrechte vor Notar Claessen in Erkelenz verwiesen und dem Verklagten die Kosten zur Last gelegt. ““ Aachen, den 12. Juli 1880. Der klägerische Anwalt. — Kaeuffer. 8 Für die Richtiakeit des Auszuzes: Aachen, den 15. Juli 1880.
Bewer, Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.
11e Erbvorladung. Salomea, geb. Wlickert, Ehefrau des Schneiders
Orte in Amerika abwesend, ist am Nachlasse ihrer am 3. Mai 1880 zu Dinglingen verstorbenen le⸗ digen Schwester Katharina Wickert gesetzlich berufen.
Dieselbe oder ihre Rechtsnachfolger werden hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche an den genannten Nachlaß binnen dreier Monate bei dem Unter⸗
schaft Denen zugetheilt würde, welchen sie zukäme, wenn die Geladenen zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr gelebt hätten. Lahr, den 17. Juli 1880.
8 Der Großher ogliche Notar.
Liermann. —— “ [18485] Bekanntmachung. Auf Antrag der verwittweten Frau Rechnungs⸗ Rath Auguste Kleist, geborenen Kittelmann soll die Amts⸗Kaulion ihres verstorbenen Ehegatten, des Rechnungs⸗Raths, früheren Gerichtskassen⸗Rendanten Kleist im Betrage von 1000 Thlrn. = 3000 ℳ auf⸗ geboten werden. Wer aus der Amtsführung des ꝛc. Kleist an die gedachte Kaution Ansprüche geltend zu machen hat, wird daher aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 18. September 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots⸗ termin anzumelden, widrigenfalls er mit seinen An⸗ sprüchen an die Kaution ausgeschlossen und lediglich an die Person des ꝛc. Kleist bez. dessen Erben ver⸗ wiesen werden wird. Inowrazlaw, den 10. Juli 1880.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
(18496] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 14. Juli 1880 sind
folgende Hypothekenurkunden:
1) das Dokument über die auf dem Grundstücke Band I. Blatt 133 Nr. 23 des Grundbuchs von Wolsshaln in Abtheilung III. unter Nr. 5 für die verehelichte Glasschleifer Hoffmann, 1“ ö“ 89 der Ur⸗ unde vom 20. Februar eingetragene 150 Thlr., u“ das Dokument über die auf dem Grundstücke Band I. Blatt 133 Nr. 23 des Grundbuchs von Wolfshain in Abtbeilung III. unter Nr. 7 für den Schlossermeister Johann riedrich Gebhardt zu Spremberg aus der
chuldurkunde vom 7. Januar 1863 eingetra⸗ genen 150 Thlr.
für kraftlos erklärt.
Spremberg, den 14. Juli 1880.
Königliches Amtsgericht.
à1848es4. Bekauntmachnng. Nr. 8869. Da bis zum heutigen Termin keiner⸗ lei Ansprüche der in dem Aufgebot vom 21. Mai 1880 Nr. 6646 bezeichneten Art geltend gemacht worden sind, so werden solche dem Auffordernden, Landwirth Karl Ehing von Deisendorf, gegenüber bezüglich der Liegenschaft Morgen, 3 Vierling, 13 Ruthen Acker und Wiesen im Gewann Kolbenried,s Gemeinde Deisendorf, 8— für erloschen erklärt. Ueberlingen, den 14. Juli 1880. Großh. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Fromherz. [18516] Termin zur Erklärung über den Theilungsplan und Vornahme der Vertheilung im Zwangsvoll⸗ streckungsverfahren über das Dieder ich'sche Ackerstück
Daniel Bucherer, schon längst an unbekanntem
zeichneten geltend zu machen, widrigenfalls die Erb⸗ 8
Verkündet am 15. Juli 1880. Dr. Mühling, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Ehefrau des Fabrikarbeiters Valentin Non, Nannette, geb. Schwärzle von hier, erkennt das Großherzogliche Amtsgericht zu Karls⸗ ruhe durch den Großh. Ober⸗Amtsrichter v. Braun:
Da die Antragstellerin den Verlust der nach⸗ stehend bezeichneten Urkunde und die Berechti⸗ gung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, da das Aufgebot nach §. 105 Ziff. 3 des Einf. Ges. zu den R. J. G. zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts⸗ afel, sowie durch Einrückung in den Deutschen eichs⸗Anzeiger vom 29. Dezember 1879, 1. März und 24. Juni 1880, in die Karls⸗ ruher Zeitung vom 10. Februar, 24. März nd 23. Juni 1880, sowie durch Einrücken in as Amtsverkündigungsblatt vom 27. Dezember 1879, 16. März und 20. Juni 1880 bekannt gemacht ist; da weder in dem Aufgebotstermine vom 15. Juli 1880 noch seitdem Rechte Drit⸗ r auf die Urkunde angemeldet sind, und die Antragstellerin Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat; Recht: Das auf die Antragstellerin Fabrikarbeiter Va⸗ lentin Non Ehefrau, Nannette, geb. Schwärzle, von hier ausgestellte und dieser in Verlust ge⸗ rathene Sparbuch Nr. 41 999 der städtischen
Leihhaus⸗ und Ersparnißkasse Karlsruhe wird
für kraftlos erklärt.
Ba Bad. Amtsgericht.
[18479]
ur Beglaubigung: erichtsschreiberei: “ Dr. Mühling. [18478] „Bekanntmachung. .“ Der am früheren hiesigen Kreisgericht angestellt gewesene Deposital⸗Rendant Jaeckel hat das Auf⸗ gebot der von ihm in dieser Eigenschaft bestellten Amtskaution von 1000 Thlr. = 3000 ℳ beantragt. Alle Diejenigen, welche auf dieselbe Ansprüche zu haben vermeinen, werden daher aufgefordert, die⸗ selben spätestens bis zu dem auf den 18. September 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Kaution ausgeschlossen und lediglich an die Person des ꝛc. Jaeckel werden verwiesen werden. nowrazlaw, den 10. Juli 1880. “ KgKDhnigliches Amtsgericht. 8 Abtheilung V.
[18488]
Die Vormundschaft der Kinder des verstorbenen Schuhmachers Heinrich Rhode von hier hat dessen Nachlaß nur unter der Rechtswohlthat des Inven⸗ tars angetreten und das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger veranlaßt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem zu⸗ gleich zum Abschluß eines Arrangements anstehen⸗ den Termine am 10. September 1880, Vor⸗ mittags 9 Uhr, ihre Ansprüche dahier anzumel⸗
weiter berücksichtigt und gegen die Benefizialerben nur noch insoweit geltend gemacht werden können,
den, widrigens solche in diesem Verfahren nicht
als der Nachlaß durch Befriedigung der angemelde⸗ ten Ansprüche nicht erschöpft 88 8 Von dem im Vergleichstermine nicht erscheinen⸗ den, sich aber gemeldet habenden Glaäubiger wird der Beitritt zum Mehrheitsbeschlusse der Erschiene⸗ nen angenommen. Corbach, den 9. Juli 1880. Fürstlich Waldeck. Amtsgericht I W. Mogk. Beglaubigt: Gottheis, Sekretär.
[18376]
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 15. Juni d. Js. ist die zwischen den Eheleuten Friedrich Bohnen, Kaufmann in Kreuznach, und Nina, geb. Herweg, daselbst bisher bestandene hehgh Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt
Coblenz, den 8. Juli 1880.
Heinnicke, 1
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
118189. 8 .
In Sachen, betr. das von der Vormundschaft für die minderjährige Sophie Kaeseberg zu Steinhorst beantragte Aufgebotsverfahren behufs Hypothek⸗ bestellung für ein aus der Hannoverschen Landes⸗ Kreditanstalt zu Hannover zu bewilligendes Dar⸗ lehn No. 2/80 —, ist durch Ausschlußurtheil vom 7. Juli 1880 die Schuldurkunde, welche über das am 26. Oktober 1867 für die Wittwe weil. Apothekers Wilhelm, geb. Flügge zu Uelzen, von Seiten der Vormundschaft über die minorenne Tochter weil. Großköthners und Müllers Johann Heinrich Wilhelm Kaeseberg zu Steinhorst im Hy⸗ pothekenbuche auf das Vermögen der Pupillin, ins⸗ besondere auf deren Kothhof Nr. 9 nebst Mahlmühle zu Steinhorst eingetragene Kapital von 656 Thlr. ;. nebst 4 % Zinsen errichtet ist, für kraftlos erklärt.
Isenhagen, den 9. Juli 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Schlemm.
Zum Bau der Seeschleuse in der 2. Hafenein⸗ fahrt hierselbst sollen in öffentlicher Sbafenein⸗ folgende Materialien verdungen werden: a. 5000 mille Peseg esaner83 19 b. 200 mille hartbraune ehmsteine, c. 600 mille sortirte Verbandklinker, d. 2500 chm Mauersand. Es ist hierzu Termin auf Sonnabend, den 31. Juli cr., Mittags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Kommission anberaumt, zu welchem Offerten mit der Aufschrift: „Offerte auf Steinmaterial und Mauersand“* frankirt und versiegelt, pünktlich bis 1 ½ Uhr Vor⸗ mittags, am Terminstage einzureichen sind. Die Bedingungen liegen in unserem Geschäftszimmer Nr. 15, sowie in den Expeditionen des Deutschen Submissions⸗Anzeigers — Berlin 8. W., Ritter⸗ straße 55 — und der Submissionszeitung „Cyclop“ S. W. Friedrichstr. 1 — zur Einsicht aus, auch können davon bei der unterzeichneten Behörde Ab⸗ drücke gegen 1 ℳ Kosten verabfolgt werden. Wil⸗ helmshaven, den 9. Juli 1880. 8
[17439]
hausen, 1¹9 ½ Meilen (7 km)
nach Meistgebot verpachtet werden: Dieselbe enthält: 1) an Areal 38. Gebäude und Hofraum artbare Länderei 5460. . Wiesen 37 .Anger und Weideplätze 44 Wege und Gräben 5
Domainenverpachtung.
Die im Bezirke Sondershausen, ohngefähr ¾ Meilen (6 km) von der Residenzstadt Sonders⸗ von der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn (Bahnbof Penslac Fos 8* mittelbar an der von Sondershausen nach Roßla (Station der Königlichen Staatsbahn Halle⸗Cassel)
belegene, aus einem Komplexe bestehende, der Stadt Sondershausen gehörige soll auf einen Zeitraum von 18 Jahren, nämlich vom 24. Junius 1881 bis 24. Junius 1899, öffentlich
3 Morg.
Kaiserliche Marine⸗Hafenbau⸗Kommission.
Domaine Schersen
5 Q. R. 143 8 a 11 qm . a 22 qm 8 11 ha 28 a 24 qm 8 1 ha 40 a 14 qm
2 “ 2) Feld⸗ und Bauminventar. hoch festgesetzt worden.
Als Licitationstermin haben wir: in unserm Audienzzimmer anberaumt. ich beim Bieten betheiligen will, hat
zimmer zur Prüfung vorzulegen.
Nr. 247 zu Sülze findet am Freitag, den 30. Inli 1880, stut Vormittags 10 Uhr,
ütt.
Sülze, den 17. Juli 1880. Eroßherzoglich Mecklenburg⸗Schweri
Gewerbe, bis heran bestandene Gütergemeinschaft
19. Juli ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ werden vom 26. Juli ab auf Verlangen
ihre Kosten wird ihnen auch von d feldkundiger Pird ih ch von dem
zur Verfügung gestellt werden. „ den 3. Juli 1880.
Anetsgericht. 1.
“ zusammen 630 Morg. 146 O. R.
Fenn tnnd Festtage, in “ Se; ügeseben werden, erder 1 riften davon gegen Vergütung der Copialien mitgetheilt. Die Besichtigung der Pachtobjekte steht den Herren Pachtlustigen jederzeit 82 auf sben Wunsch eaas egenwärtigen Herrn P
161 ha 6 a 2 qm
11“
Das von den Pachtliebhabern nachzuweisende disponible Vermögen ist auf 30,000 Mark
Montag, den 9. August 1880, Vormitt. 11 Uhr,
Der Schluß des Termins erfolgt um 1 Uhr Nachmittags. Wer eim 2 uns die Nachweise
ualifikation am Terminstage in den Stunden von 9 bis Die Licitations⸗Pachtbedingungen
über sein Vermögen und über seine sonstige 11 Uhr Vormittags in unserem Audienz⸗ nebst Inventarium können vom
auch
chter, oder einem Vertreter desselben ein
Der Magistrat be⸗ Fürstlichen Residen;
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
der Herzoglich braunschweigischen Rettungs⸗
6 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
8
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1“ EE11“
Das Abonnement breträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
L.exeʒenaec üe für den Raum einer Druckzeile 30 ₰
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
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8 . 88 8 8— .5 * 1“
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Professor Dr. Foerster, Direktor der Normal⸗ Aichungs⸗Kommission zu Berlin, und dem Postamts⸗Vorsteher, Postrath a. D. Liebich zu Hechingen, die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Insignien, bhaengameiß des Komthurkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone und der Fürstlich rumänischen goldenen Verdienst⸗Medaille erster Klasse am Bande, zu ertheien. “
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗
herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Geheimen Regierungs⸗Rath und außerordentlichen
Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Werder;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Komponisten und Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Professor Heinrich Hofmann zu Berlin; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone:
dem Badearzt, Assistenzarzt a. D. Dr. Paul Secchi zu Reinerz im Kreise Glatz; sowie
edaille: dem Baugewerkschüler zu Holzminden im Herzogthum Braunschweig, Loet Gramberg aus Westgroßefehn im Landdrosteibezirk Aurich.
b“
esetz, betreffend die Abänderung des §. 32 der 1“.“ Gowerbeordnunmn—
Vom 1 5. Juli 1880.
8
2
König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Der §. 32 der Gewerbeordnung wird, wie folgt, ab⸗
geändert: §. 32.
Schauspielunternehmer bedürfen zum Betriebe ihres Ge⸗ werbes der Erlaubniß. Dieselbe ist zu versagen, wenn die Behörde auf Grund von Thatsachen die Ueberzeugung ge⸗ winnt, daß der Nachsuchende die zu dem beabsichtigten Gewerbe⸗ betriebe erforderliche Zuverlässigkeit, insbesondere in sittlicher, artistischer und finanzieller Hinsicht nicht besitzt.
Urkundlich unter Unserer 88 Zsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Mainau, den 15. Juli 1880. 3
(L. S.) Wilhelm. ““ v. Bismarck.
Bekanntmachung. 8 Postaufträge im Verkehr mit Frankreich. Vom 1. August ab sind Postaufträge nach Frank⸗ reich und Algerien zulässig. Die Einziehung von Geldern im Wege des Postauftrags kann bis zum Betrage von 500 Franken erfolgen. Der einzuziehende Betrag ist auf dem Formular zum Auftrage in Franken und Centimen an⸗ zugeben. Postauftragsbriefe nach Frankreich ꝛec. müssen fran⸗ kirt werden und kosten an Porto 20 ₰ ohne Rücksicht auf das Gewicht. Der vom Adressaten eingezogene Betrag wird dem Absender, nach Abzug der Postanweisungstaxe und der Einziehungsgebühr von 10 ₰ für je 20 ℳ, jedoch im Meistbetrage von 40 ₰, mittelst Postanweisung zu⸗ gestellt. Die Aufnahme von Wechselprotesten wird im Verkehr mit Frankreich postseitig nicht vermittelt. Ueber die näheren Bestimmungen ertheilen die Postanstalten auf Be⸗
EeMäfes
Berlin, Dienstag,
fragen Auskunft. Berlin W., den 16. Juli 18380. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts “ Stephan. 2
Die Nr. 18 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 1391 das Geses, betreffend die Abänderung des §. 32 der Gewerbeordnung. om 15. Juli 1880. Berlin, den 20. Juli 1880. Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
Jehser zum Landrath des Kreises als Polizei⸗Rath zu verleihen.
Monarchie, was folgt:
“
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kreisdeputirten, Rittergutsbesitzer Schneider auf
üllichau zu ernennen; sowie
dem Polizei⸗Inspektor Born heim zu Aachen den Charakter
Gesetz, betreffend Abänderungen der kirchen⸗ politischen Gesetze. Vom 14. Juli 1880.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ꝛc. 1 1 verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der
Artikel 1. In den Fällen des §. 24 im Gesetz vom 12. Mai 1873, sowie des §. 12 im Gesetz vom 22. April 1875 ist gegen Kirchendiener fortan auf Unfähigkeit zur Bekleidung ihres
Amts zu erkennen. 1
Die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung des Amts hat den Verlust des Amtseinkommens zur Folge.
Ist auf Unfähigkeit zur Bekleidunig des Amts erkannt, so finden die Vorschriften des Gesetzes vom 20. Mai 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 135), des §. 31 im Geset vom 12. Mai 1873, sowie der §§. 13 bis 15 im Gesetz vom 22. April 1875 entsprechende Anwendung. 8 Artikel 2.
In einem katholischen Bisthum, dessen Stuhl erledigt, oder gegen dessen Bischof durch gerichtliches Urtheil auf Un⸗ fähigkeit zur Bekleidung des Amtz erkannt worden ist, kann die Ausübung bischöbflicher Rechte zind Verrichtungen in Ge⸗ mäßheit des §. 1 im Gesetz vom 20. Mai 1874 Demjenigen, welcher den ihm ertheilten kirchlichen Auftrag darthut, auch ohne die im §. 2 vorgeschriebene eidliche Verpflichtung durch Beschluß des Staats⸗Ministeriums gestattet werden.
In gleicher Weise kann von dem Nachweise der nach §. 2 erforderlichen nerseng hen Eigenschaften, mit Ausnahme des Erfordernisses der deutschen Staatsangehörigkeit, dispensirt
werden. Artikel 3.
Die Einleitung einer kommissarischen Vermögensverwal⸗ tung in den Fällen des Artikel 2 dieses Gesetzes findet nur mit Ermächtigung des Staats⸗Ministeriums statt. Dasselbe ist auch ermächtigt, eine eingeleitete kommissarische Vermögens⸗ verwaltung wieder aufzuheben.
Artikel 4. 1
Die Wiederaufnahme eingestellter Staatsleistungen kann, abgesehen von dem Falle des §. 2 des Gesetzes vom 22. April 1875, für den Umfang eines Sprengels durch Beschluß des Staats⸗Ministeriums angeordnet werden.
Der Schlußsatz des §. 6 desselben Gesetzes findet sinn⸗ gemäße Anwendung. 8
Den Strafbestimmungen der Gesetze vom 11. Mai 1873 und 21. Mai 1874 unterliegen geistliche Amtshandlungen nicht, welche von gesetzmäßig angestellten Geistlichen in erledigten oder in solchen Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung des Amts verhindert ist, vorgenommen werden, ohne dabei die Absicht zu bekunden, dort ein geistliches Amt zu übernehmen.
Die mit der Stellvertretung oder Hülfsleistung in einem geistlichen Amte gesemahi beauftragten Geistlichen gelten auch nach Erledigung dieses Amts als gesetzmäßig angestellte Geist⸗ liche im Sinne der Bestimmung im Absatz 1.
Artikel 6.
Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegen⸗ heiten sind ermächtigt, die Errichtung neuer Niederlassungen von Genossenschaften, welche im Gebiete der preußischen Mon⸗ archie gegenwärtig bestehen und sich ausschließlich der Kranken⸗ pflege widmen, zu genehmigen, auch widerruflich zu gestatten, daß gegenwärtig bestehende weibliche Genossenschaften, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, die Pflege und Unterweisung von Kindern, die sich noch nicht im schulpflich⸗ tigen Alter befinden, als Nebenthätigkeit übernehmen. b
Neu errichtete Niederlassungen unterliegen der Aufsicht des Staats in Gemäßheit des §. 3 im Gesetz vom 31. Mai 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 217) und können durch Königliche Verordnung aufgehoben werden.
Der Krankenpflege im Sinne des Gesetzes vom 31. Mai 1875 ist die Pflege und Unterweisung von Blinden, Tauben, Stummen und Idioten, sowie von gefallenen Frauenspersonen
“ wird am 30. Juli d. J., im
Koönigliche General⸗Lo
Finanz⸗Ministerium. .“
der 4. Klasse 162. Königlich preußischer Korgens 8 Uhr, iehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser
Die Ziehung
Klasse sind nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 3. Klasse, bis zum 26. Juli d. des Anrechts, einzulösen.
88 „Abends 6 be i V erlust
Berlin, den 20. Juli 1880. 3“ erie⸗Direktion.
Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.
Der Konsistorial⸗Rath Hubert zu Königsberg O. Pr. ist an das Königliche Konsistorium der Provinz Brandenburg versetzt worden.
“
Angek ommen: Se. Excellenz der Hofmarschall, General tenant Graf von Perponcher von der Mainau.
Die Nr. 26 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab
zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 8725 das Gesetz, betreffend den Rechtszustand eines vom Großherzogthum Oldenburg an Preußen abgetratenen Gebietstheils an der kleinen Hase bei Quakenbrück, sowie die Abtretung eines preußischen Gebietstheils an Oldenburg. Vom 3. März 1880; und unter —
Nr. 8726 den Allerhöchsten Erlaß vom 5. Juli 1880, be⸗ treffend die Verlegung des Sitzes des Königlichen Eisenbahn⸗ betriebs⸗Amtes Berlin (Berliner Nordbahn) nach Stralsund am 1. Oktober 1880.
Berlin, den 20. Juli 1880. “
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König sind, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern Abend bei prachtvollem Wetter in Gastein eingetroffen und von dem Grafen von Meran, dem Statthalter, dem Landeshauptmann und dem Bürgermeister empfangen worden. Von einem aufgestellten Musikcorps wurde die preußische Nationalhymne gespielt. Die Bevölkerung begrüßte Se. Maje⸗ stät den Kaiser mit lebhaften Hochrufen.
Heute Vormittag haben Se. Majestät das erste Bad ge⸗ nommen und demnächst einen Spaziergang auf der Kaiser⸗ promenade gemacht. 1 “
— Die Bestimmung des Art. 18 der Deutschen Reichs⸗ verfassung, wonach den vor Emanation eines Reichsbeamten⸗ gesetzes zu einem Reichsamt berufenen Beamten eines Bundesstaates dem Reiche gegenüber diejenigen Rechte zu⸗ stehen, welche ihnen in ihrem Heimathslande aus ihrer dienst⸗ lichen Stellung zugestanden hatten, bezieht sich nach einem Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, III. Civilsenat, vom 4. Mai 1880, nur auf die unmittelbar von dem Kaiser (persönlich oder durch Delegation) angestellten Beamten und nicht auf die mittelbar von den Bundesregierungen angestellten Reichs⸗ beamten, welche nach der Reichsverfassung gleichsfalls den Kaiserlichen Anordnungen Folge zu leisten verpflichtet sind, wie beispielsweise die unteren Kategorien der Post⸗ und Telegraphenbeamten. Für die Pensionsansprüche dieser mittelbaren Reichsbeamten ist unbedingt nur die transito⸗ rische Bestimmung des §. 70 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. Mai 1873 maßgebend, wonach, Falls die nach Maßgabe dieses Gesetzes bemessene Pension geringer ist, als die Pension, welche dem Beamten hätte gewährt werden müssen, wenn er vor dem Erlasse dieses x nach den damals für ihn gel⸗ tenden Bestimmungen pensionirt worden wäre, die letztere
Pension an Stelle der ersteren bewilligt wird. — jesi ösische Botschafter, Graf de St. Der hiesige französisch schaf Senafe d seiner
Vallier, hat Berlin mit Urlaub verlassen. ihr EE1“ der Erste Sekretär der französischen Bot⸗
leichgestellt. 8 as K Artikel 7.
Die Bestmmungen dieses Gesees, mit Auanahme der Artikel 1, 5 und 6, treten mit dem 1. Januar 1882 außer Wirksamkeit.
und beigedrucktem Königlichen Insiege
Dr. Zander in Alt⸗Scherbitz, Dr.
Urkundlich unter Unserer “ Unterschrift
Gegeben Schloß Mainau, den 14. Juli 1880. (L. S.) Wilhelm. Otto Gr. zu Stolberg. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Bitter. von Puttkamer. Lucius. Friedberg.
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V bayerische Herzogsstadt Regensburg wird das
schaft, Graf de Canclaux, als interimistischer Geschäfts⸗ träger.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen: die Herren
Ortmann in Merseburg,
Dr. Wiegand in Alt⸗Scherbitz, Dr. Eydam in Kösen, Dr. Hacke⸗ thal in Treffurt, Dr. Stock in Mühlhausen, Dr. von Teut⸗
leben in Hannover.
Bayern. Regensburg, 15. Juli. (Allg. Ztg.) Die alte 8. 8 — Vüllsdacher
Jubiläum in geräuschloser, aber würdiger Weise begehen. Un⸗