I1“
8 Berlin, 22. Juli. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus ge- lieff
rt,w aren auf hiesigem Platze am 16. Juli 1880 ℳ 64,6 „ 63,8 — 63,7 „ 63,6 „ 63,8 — 64,1 „ 64,1 r
63,3
Kaufmannschaft von Berlin.
ohne Fass.
Toxator. (Die Preise verstehen sich frei hier pro 100 kg in grösseren Posten). Die Umsätze waren mässig, die Preise fest und theils höher. Roheisen: der Glasgower Markt war grossen Schwankungen unterworfen, Wanants gingen auf 50,9 zurück, hatten aber nach den Marktfeiertagen stark steigende Richtung und schlossen 54 sh. Cassa pro Tons, Middlesbro-Eisen ist besser und sehr begehrt. Hier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 7,90 à 8,40, englisches 6,60 à 7,20 und deutsches Giessereieisen I. A.
184,00. Zink ruhig, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 37,50 à 38,80. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Schlesisches 30,5 à 31,00. Kohlen und Koks ruhig, engl. Schmiedekohlen je nach Qualität bis 50,00, desgl. westfälische bis 56,00 pr. 40 hl, schlesischer und westfälischer Schmelz-Koks 2,20 à 2,50 pro 100 kg.
Berlin, 22. Juli. Wochenbericht über Eisen, Koblen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gerichtliches"
Bleche 22,00 à 24,00.
8,20 à 8,40. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 7.00 à 7,20, zu Bauten in ganzen Längen 8,00 à 8,50. Walzeisen 16,50 à 17,00 und Kupfer ruhig, gute Sorten englisches und australisches 136,00 à 138,00, Mansfelder 144,00 à 145,00. Zinn besser, Banca 187,00 à 188,00 und prima engl. Lammzinn 183,00 à
Königlich
Eisenbahn-Einnahmen.
Württembergische Staats-Eisenbahnen. Im Juni
1880 2 254 750 ℳ (— 250 109 ℳ), seit 1. Jan. — 981 365 ℳ
Grossherzoglich Badische Staats-Elsenbahnen. 1880 2 397 360 ℳ (— 157 271 ℳ), seit 1. Jan. — 161 367 ℳ
Im Jani
deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist,
vor dem Großherzoglichen Schöffengerichte hierselbst
e eemee
EIAü ANü F A‿&μμ ρ μ☚—
Wochen⸗Ausweis der deutschen Zettelbauten vom 30. Inni 1880.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Kasse.
Geßen Geßen sgombard. Gegen Vor⸗ Wechsel. Vor⸗ forderun⸗ Vor⸗
woche. woche. gen. woche.
die Noten⸗ die Umlauf. Vor⸗
Täglich Gegen fällige die
Verb Vor⸗ woche. [lichkeiten. woche.
Verbind⸗ Gegen
Gegen lichkeiten die
ee* Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken..
ie Bayerische Notenbank Die 3 süddeutschen Banken
5 690—- 8 29 443 — 1 384 Die 4 norddeutschen Banken. . 6 095 + 224
e““ 8 5 240 — 81 35 157 — 2 653 22 341 — 301
28 624 470 7 354 939 53 462 + 131 5 707 757 54 330 + 269 8 689 2 20 102 +. 97 6 069 377 35 874— 28 1 924 2 51 792 — 1 085 2 691 188
648 538 — 21 923 391 824 + 57 560 72 631 + 33 375] 814 303 + 62 826] 200 600
— 11 263 + 764 48 544 + 371 14 169 + 1 879 10 467 + 826 65 112 — 1 911 925 48 168 + 565
auf Kün⸗ Vor⸗ 2 142
digung. woche. + — — 4 067 + 10 7 956 — 238 4 984 — 782 7 673 — 1 066 7 650 — 788 19 722 —- 767 4 070 — 367 2 044 + 253 — 356 117 ◻ 0 642 — 114 214 + 4
Summa
752 507 — 2 125]s636 008 + 56 771105 065 35 6401 012026 — 65 320] 2727 038 — 255
37726— 1814
Theater.
Wallner-Theater. Sonnabend: 22. Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Zum 22. Male: Hauswirthsfrenden.
Sonntag: 23. Gastspiel des Herrn Emil Thomas. Letzte Sonntagsaufführung von „Hauswirths⸗ freunden“.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
(Letzte Woche. Das Theater ist im August ge⸗ schlossen.) Sonnabend: Zum 9. Male: Erstes Tagewerk, Sonntag: Zum 14. Male: Zweites Tagewerk Goethe’s Faust als Mysterium in 2 Tagewerken für die Bühne eingerichtet von Otto Devrient. Musik von Eduard Lassen. (Mephistopheles: Hr. O. Devrient.) Anfang 6 ½ Uhr.
Krolls Theater. Sonnabend: Erstes Auf⸗
treten des Königl. bayer. Kammersängers Hrn. Theodor Reichmann: Tell. Große Oper in 4 Akten von Rossini. (Tell: Hr. Reichmann.) Vor und nach der Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Sonntag: Die Jüdin.
Montag: Erstes Gastspiel des Königl. bayer. Kammersängers Hrn. Franz Nachbaur: Der Postillon von Lonjumeau.
Billets zu den Vorstellungen „Tell“ u. „Postillon“ sind täglich von 10—1 Uhr an der Kasse zu haben.
Abonnementsbillets, zu allen Vorstellungen gültig, à Dtzd. 9 ℳ, an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.
National-Theater. Sonnabend: Die beiden Waisen. Sommerpreise.
Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Sonnabend: Die Karteulegerin aus der Linien⸗ straße. Posse mit Gesang in 7 Bildern von M. S. Mausik von R. Thiele.
Sonntag: Grethe's Faust. Neue Fanstparodie in 8 Bildern.
Belle-Alliance- Theater. Sonnabend:
Großes Sommernachts⸗Fest. Anfang 6 Uhr. Ende 12 Uhr Nachts. Großes Militär⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regiments, der Kapelle des Königlichen Kadetten⸗Corps (Dirigenten: Herren Baumgarten und Herold) und Abschieds⸗Concert der 54 Mann starken Kapelle des Königl. sächsischen Schützen⸗ Regiments Nr. 108 (Prinz Georg von Sachsen) in Uniform. Spezialität: Quartetts auf 12 Wald⸗ hörnern, unter persönlicher Leitung des Königl. Musikdirektors Herrn Werner. Auftreten der Tyroler Sängergesellschaft „Engelhardt“ und des Schwäbi⸗ schen Singvögel⸗Terzetts, Geschwister Rommer. — Abends: Bengalische Beleuchtung des Gartens und brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. — Im Theater: Auf allgemeines Verlangen: Zum 173. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Ende des Festes 12 Uhr Nachts. Sonntag u. folg. Tage: Harun al Raschid.
Familien⸗Nachrichten. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant Schmige
(Hagenau). — Eine Tochter: Hrn. Rittmeister nd Escadron⸗Chef Otto v. Quast (Frankfurt a. O.). — Hrn. Lieutenant a. D. Pessina v. Branconi (Wolfradtshof).
Gestorben: Hr. Gymnasial⸗Direktor a. D. Fr. W. Engelhardt (Danzig). — Hr. Gutsbesitzer Fr. W. Lückerath (Euskirchen).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [ĩ18885]
Die nachstehend bezeichneten Personen:
1) der beurlaubte Reservist Carl Friedrich Paul Mau, geb. zu Güstrow den 21. April 1853, letzter Aufenthaltsort Friedland in Mecklenburg;
2) der beurlaubte Reservist Daniel Carl Fried⸗ rich Biermann, geb. zu Jatzke den 27. Okto⸗ ber 1853, letzter Aufenthaltsort Jatzke; der Wehrmann der Landwehr Heinrich Johaun Friedrich Kutzbach, geb. zu Adolphseck den 24. April 1847, letzter Aufenthaltsort Fried⸗ richshof bei Golm,
werden aus §. 360 sub 3 des Str. G. B. an⸗ geklagt. Es ist Termin zur Hauptverhandlung auf den 20. September 1880, Vormittags 10 Uhr, 8
unter der Warnung geladen werden, daß bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben derselben zur Hauptver⸗ handlung geschritten werden wird.
Friedland, den 21. Juli 1880.
Der Großherzogliche Amtsanwalt: C. Schroeder.
Der gegen den Handlungsreisenden Sander Strauß von Sommerau unter dem 22. Oktober 1879 erlassene Steckbrief wird wiederholt er⸗ neuert. Hanau, den 17. Juli 1880. Der Erste Staatsanwalt. J. V.: Sporleder.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
1188621 Oeffentliche Zustellunng.
Die verehelichte Roggon, Henriette, geb. Sperling, zu Thorn klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Weichensteller Gottlieb Roggon, un⸗ bekannten Aufenthaltes, zuletzt zu Charlottenburg wohnhaft, wegen böslicher Verlassung auf Eheschei⸗ dung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den verklagten Ehemann für den allein schuldigen Theil zu erklären und den⸗ selben für schuldig zu erachten, als Ehescheidungs⸗ strafe den vierten Theil aus dem gütergemeinschaft⸗ lichen Vermögen an Klägerin abzugeben.
Nach Wiederaufnahme des vor dem 1. Sktober 1879 eingeleiteten Prozesses Seitens der Klägerin ist zur Beantwortung der Klage und mündlichen Verhandlung der Sache ein Termin vor der dritten Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin auf den 30. Oktober 1880, Vormittags 9 ½ Uhr, anberaumt worden. Zu demselben wird der Ver⸗ klagte unter der Verwarnung geladen, daß, wenn er sich nicht spätestens in dem Termine meldet, das g wegen der Ehescheidung erkannt werden wird.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht
Berlin, den 8. Juli 1880.
Gräben, Gerichtsschreiber.
118855] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 8014. Das uneheliche Kind der ledigen minderjährigen Katharina Treutle von Kürnbach, Namens Helena Treutle, vertreten durch den be⸗ sonderen Vormund August Speiser, Weber in Kürn⸗ bach, und die genannte Mutter als Beiklägerin, klagt gegen den Wagner Heinrich Richter, zuletzt wohnhaft in Bahnbrücken, jetzt an unbekannten Orten abwesend, auf Grund des Gesetzes vom 21. 1851, die Ernährung unehelicher Kinder
etr., mit dem Antrage, den Beklagten zu verurthei⸗ len, zur Ernährung des genannten Kindes einen wöchentlichen Beitrag von 1 ℳ von der Geburt desselben, d. i. den 21. Dezember 1879 bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahr, und zwar die bis jetzt verfallenen Beträge sofort und die erst ver⸗ fallenden in vierteljährigen Raten jeweils zum Vor⸗ aus zu bezahlen, die Prozeßkosten zu tragen und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Bretten zu dem auf Montag, den 25. Oktober 1880,
Vormittags 9 Uhr, 8 bestimmten Termin. Der klagende Theil wurde auf Antrag zum Armenrecht zugelassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Bretten, den 15. Juli 1880.
. Hopf, 1u Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
118861] Oeffentliche Zustellung.
Die Erben des Torfgräbereibesitzers Karl Wil⸗
helm Friedr. Kelch, nämlich:
1) seiner Wittwe Kelch, Caroline, geb. Wilke, hier, Krausnickstr. Nr. 20
2) der verehelichten Hauptmann von Chernicki, Marie Caroline Auguste, geb. Kelch, im ehe⸗ lichen Beistande hier,
3) des Kaufmanns und Torfgräbereibesitzers August Friedrich Wilhelm Kelch hier,
4) der verehelichten Fabrikbesitzer Moser, Wilhel⸗ mine Emilie Henriette, geb. Kelch, im ehelichen Beistande,
5) der verehelichten Kausmann Reimann, Anna Marie Caroline, geb. Kelch, im ehelichen Bei⸗ stande hier,
6) und 7) der Geschwister Caroline Ottilie Louise und Wilhelmine Hedwig Clara Kelch, vertreten durch die Wittwe Kelch ad 1, vertreten durch den Justizrath Haagen,
klagen gegen den Chemiker Ernst Sauerlandt, früher hier Krausnickstr. Nr. 11, jetzt in Oesterreich, und
anberaumt, zu welchem die genannten drei Personen
Genossen aus einem Sozietätsverhältniß mit dem
2 1
Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 14 643 ℳ nebst 5 % Verzugszinsen seit dem 1. April 1875, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 5. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüden⸗ straße 59, 1 Treppe, Zimmer 53, auf den 1. November 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bösche, Gerichtsschreiber des Königlicheu Landgerichts I. 5. Civilkammer.
118856] Oeffentliche Zustellung.
Der Magistrat der Stadt Berlin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Fleck in Konitz, klagt gegen den Lehrer der Mathematik Adolph Ahr, zu Ostrowo bei Filehne wohnhaft gewesen, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, wegen des für die am 21. September 1870 zu Berlin verstorbene, ver⸗ wittwet gewesene Schulvorsteher Schulz, geborene Müller, auf den Grundstücken Gildon⸗ oder Trze⸗ meszno⸗See und Kossabude⸗Meliorationswiese
Blatt 28, sowie Bruß Blatt 81 in der III. Ab⸗
theilung unter Nr. 5 resp. 4 zu 5 % verzinslich ein⸗
5700 ℳ, welches, da die ꝛc. Schulz Erben nicht hinterlassen, auf Grund des Privilegs von 1808 von dem Kläger beerbt worden ist, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten als gegenwärtiger Eigenthümer der Grundstücke
1) Gildon⸗ oder Trzemeszno⸗Sees,
2) Kossabude⸗Meliorationswiese Bl. 28,
3) Bruß Blatt 81 und zur Vermeidung des Zwangsverkaufs dieser Grundstücke an Kläger nach Ablauf von 3 Monaten, von dem Tage der öffentlichen Ladung ab gerechnet, 5700 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1876 zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗
W./ Pr. auf den 18. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Konitz W./Pr., den 17. Juli 1880. Stremlow Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1188nl Aufgebot.
Der frühere Oekonom Victor Westfeld, welcher seit länger als 20 Jahren in der hiesigen provin⸗ zialständischen Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt untergebracht gewesen ist und früher unter Vormunaschaft des hiesigen Spritfabrikanten Th. Meyer, dann aber nach dessen Tode unter Vormundschaft des hiesigen Kreis⸗Wundarzt Dr. med. Wiehen gestanden hat, ist am 23. März 1880 gestorben und hat ein nicht unansehnliches Vermögen hinterlassen, welches letztere zur Zeit noch von dem bisherigen Vormunde als Pfleger verwaltet wird.
Als Erben des Verstorbenen sind zweifellos an⸗ zusehen und als solche vom jetzigen Pfleger an⸗ erkannt:
1) der Kaufmann Ernst Westfeld aus Brom⸗
erg, 2) Catharine, geb. Westfeld, Ehefrau des Kauf⸗
manns C. F. Preis zu Hamburg. Außer diesen Beiden sind Ansprüche erhoben von einer Emilie Westfeld in St. Louis in Nord⸗Ame⸗ rika, als Tochter eines vor etwa 2 Jahren in Nord⸗ Amerika am gelben Fieber verstorbenen Kaufmanns Adolph Westfeld. Es ist möglich, daß dieser West⸗ feld, dessen Tod feststeht, außer dieser Emilie West⸗ feld noch einen Sohn gehabt hat, obgleich von dem⸗ selben in den letzten Jahren nichts verlautet hat. Soviel ist gewiß, daß die Emilie Westfeld und deren etwaiger Bruder zu der Erbschaft des Victor Westfeld berechtigt sein würden, insofern sie sich melden und ihre Ansprüche beweisen können.
Es wird nunmehr für Alle, welche an den gedach⸗ ten Nachlaß Ansprüche zu haben vermeinen, mit Ausnahme der obengenannten beiden anerkannten Erben, als:
1) Ernst Westfeld und
2) Catharine Preis, geb. Westfeld‧, hierdurch Ladung erlassen, ihre etwaigen An⸗ sprüche am — Dienstag, den 16. November 1880, hier anzumelden und ihre Ansprüche durch Produk⸗ tion glaubhafter Urkunden zu beweisen, andernfalls sie mit ihren Ansprüchen abgewiesen und die Erb⸗ schaft unter die oben anerkannten 2 Erben vertheilt weren soll. Es soll dieses Aufgebot den vorher angegebenen beiden Erben und der Emilie Westfeld zu St. Louis
in Person zugestellt, auch in dem Deutschen Reichs⸗
getragenen Restkaufgeldes von 1900 Thlr. gleich
kammer des Königlichen Landgerichts zu Konitz
Anzeiger, einer hiesigen Zeitung und im Auszuge in einer Zeitung in St. Louis, nach Auswahl des dor⸗ tigen Konsulats, veröffentlicht werden. Hildesheim, den 5. Juli 1880. Königliches Amtsgericht. II. A.. Heine. “
(18ss6] b
Bezüglich nachstehender Personen ist Seitens deren Abwesenheitskuratoren das Aufgebotsverfahren beantragt und ist demselben auch stattzugeben be⸗ schlossen worden:
1) Der Wundarzt Gottfried Seidig, ein Sohn
Rudolph Engelhard Gottfried Seidig zu Drohndorf, verschollen seit länger als 90 Jahren und angeblich nach Afrika ausgewandert. 2) David Wolf, aus Unterwiederstedt gebürtig, ein Sohn des daselbst verstorbenen Schuh⸗ machermeisters Christoph Wolf, schon länger als
land ausgewandert.
3) Wilhelm Spanier, aus Freckleben gebürtig,
eein Sohn des daselbst verstorbenen Einwohners Rudolph Spanier und dessen gleichfalls ver⸗
torbener Ehefrau Rosine, geb. Beier, seit län⸗ er als 20 Jahren verschollen und vermuthlich Hamburg, wo er sich zuletzt als Hausknecht haben soll, an der Cholera ver⸗ orben.
4) Zimmermann Martin Lange von Mehringen, ein Sohn des daselbst verstorbenen Einwohners und Kossathen Jacob Lange und dessen gleich⸗ falls verstorbener Ehefrau Marie Margarethe, geb. Landenberg, seit länger als 16 Jahren verschollen.
Die Vorgenannten werden hierdurch aufgerufen und geladen, in dem auf Sonnabend, den 26. März 1881, Vormittags 9 Uhr,
erscheinen, widrigenfalls sie auf Grund des Anhal⸗ tischen Gesetzes Nr. 526 §. 16 durch das auf Antrag zu ertheilende Erkenntniß für todt erklärt werden und die Ausantwortung. der für sie hier hinterlegten Vermögensmassen an die legitimirten Erben, bez. an den Landarmenfond erfolgen wird.
Gleichzeitig werden etwaige unbekannte Erben oder unbekannte Vermächtnißnehmer der Genannten hierdurch mitgeladen, ihre Ansprüche spätestens bis zu obigem Termine hier anzumelden, auch sich ge⸗ hörigermaßen zu legitimiren, widrigenfalls dieselben durch das nach Ablauf des Termins zu ertheilende Ausschlußurtheil von der Erbschaft ausgeschlossen werden und die Ausantwortung der qu. Depositen an die legitimirten Erben beziehentlich Vermächtniß⸗ nehmer, resp. Mangels solcher an den Landarmen⸗ fond erfolgen wird. 8 Sandersleben, den 16. Juli 1880.
Herzogliches Amtsgericht. Gast.
1188781. “
as K. Landgericht Regensburg, Civilkam⸗ mer II., hat in Sachen 3 Robl, Katharina, Biktualienhändlers⸗Ehefrau von Roding, vertreten durch K. Rechtsanwalt Aschenauer,
gegen Haider, Mathilde und Sophie, ledige, groß⸗ jährige Töchter des verstorbenen Registratur⸗Funk⸗ tionärs Joseph Haider in Landshut wegen Hypothek⸗ forderung auf klägerischen Antrag in geheimer Sitzung vom 12. I. M. wegen unbekannten Aufent⸗
halts der Beklagten die öffentliche Zustellung be⸗-
willigt und wurde zur Verhandlung Termin auf Dienstag, den 2. November 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.
„In der Klageschrift, deren Drittschrift hierorts in Empfang genommen werden kann, ist beantragt, die Beklagten als Erben ihres Vaters für schuldig zu erklären, durch Ingriffnahme des Anwesens Hs. Nr. 158 in Roding, die eingeklagten 514 ℳ 29 ₰ nebst 4 % Zinsen vom 17. September vor. Jahres an die Klägerin zu bezahlen und haben die Kosten zu tragen.
Ferner werden die Beklagten zu obiger Sitzung geladen und aufgefordert, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Regensburg, den 16. Juli 1880.
Der Kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber. Boegler.
—
[18889] Bekanntmachung.
Die Lieferung der für die Strafanstalt zu Rends⸗ burg für den Zeitraum vom 1. Oktober 1880 bis ultimo September 1881 erforderlichen Verpflegungs⸗ Gegenstände soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden.
Das Quantum, die speziellen und allgemeinen Bedingungen sind gegen Einsendung von 1 ℳ in Briefmarken durch die Direktion zu erfahren.
Versiegelte Offerten mit der Aufschrift „Sub⸗ mission auf Verpflegungs⸗ ꝛc. Gegenstände für die Strafanstalt zu Rendsburg“ sind bis
Dienstag, den 14. September 1880 einzureichen.
Der Termin zur Eröffnung der eingegangenen Submissions⸗Offerten findet am
Mittwoch, den 15. September 1880, Morgens 10 Uhr, im Direktorial⸗Bureau der Strafanstalt hierselbst statt. Später eingehende oder unverschlossene Offerten werden nicht berücksichtigt. Rendsburg, den 22. Juli 1880.
Königliche Direktion der Strafanstalt.
des bereits 1788 verstorbenen Predigers Johann
0 Jahre verschollen und angeblich nach Ruß⸗
anberaumten Termine vor hiesigem Amtsgericht zu
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. 1 Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 2* —
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
N, 122.
Juli, Abendd.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Herzoglich anhaltischen Regierungs⸗Rath Aue zu Dessau den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu ver⸗ leihen
Deutsches RMNeich. Betannntmachung.
Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn. 8
Vom 1. August ab sind Postkarten mit Antwort auch im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn zulässig. Es finden in der Richtung nach Oesterreich⸗Ungarn dieselben Formulare und dieselbe Taxe Anwendung, wie bei Postkarten im innern deutschen Verkehr. Mit Postkarten aus Oesterreich⸗ Ungarn eingehende Antwortkarten dürfen nur zu Antworten entweder nach Oesterreich, oder nach Ungarn verwendet werden, je nachdem die Freimarke, mit welcher sie versehen sind, (2 Tr.) eine österreichische oder eine ungarische ist. Beerlin W., den 21. Juli 18380.
Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 14. Juni d. Js. will Ich hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 150 000 Thalern (450 000 ℳ), zu deren Aufnahme die Stadt Duisburg durch das Privilegium vom 5. Juli 1861 (G. S. S. 712) ermächtigt worden ist, vom 31. Dezember 1880 ab von fünf auf vier und ein halb Prozent herabgesetzt werde — vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des gedachten Privilegiums und mit der Maßgabe, daß die noch nicht ge⸗ tilgten Obligationen denjenigen Inhabern derselben, welche der Herabsetzung des Zinsfußes nicht zustimmen, noch vor dem 1. Oktober 1880 zum 31. Dezember 1880 gekundigt werden.
Bad Ems, den 23. Juni 1880.
Wilhelm. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Bitter. An die Minister für Handes und Gewerbe, ddes Innern, der öffentlichen Arbeiten und
der Finanzen.
Auf Ihren, in Gemeinschaft mit dem Minister für Handel
und Gewerbe, dem Minister des Innern und dem Finanz⸗
Minister erstatteten Bericht vom 27. Juni d. J. verleihe Ich dem Kreise Niederung im Regierungsbezirke Gumbinnen, welcher den Bau zweier Steinchausseen: von Kaukehmen nach Lappienen und von Packus nach Seckenburg, sowie dreier Grandchausseen: von Aschenberg nach Lyszeiten, von Burgerhuben nach Jedwilleiten und von Berkelskrug nach Makohnen beschlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu diesen Chausseen erforder⸗ lichen Grundstuͤcke und genehmige, daß die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur An⸗ wendung kommen. Zugleich lasse ich Ihnen das von Mir vollzogene Privilegium zur Ausgabe von Kreisanleihescheinen des Kreises Niederung im Betrage von 430 000 ℳ nebst den dazugehörigen Mustern der Anleihescheine, Zinsscheine und Anweisungen zugehen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück. Bad Ems, den 7. Juli 1880. Wilhelm.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
EIEE16u wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Niederung im Betrage von 430 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Vertretung des Kreises Niederung auf dem Kreis⸗ tage am 6. Juni 1879 beschlossen hat, die zur Ausführung von Eben scnenbelten erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu be⸗ schaffen, wollen Wir, auf den Antrag der Kreisvertretung, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 430 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Jnteresse der Gläubiger, noch der Schuld⸗ ner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 430 000 ℳ, in Buchstaben: Vierhundert⸗ dreißigtausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 100 000 ℳ zu 1000 ℳ, 200 000 ℳ zu 500 ℳ 130 000 ℳ zu 200 ℳ
8 zusammen 430 000 ℳ W“ “ nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit viereinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen pach dem festgestellten Til⸗
gungeplane mittelst Verloosung oder Ankaufs jährlich vom 1. April 1884 dcs mit wenigstens Eins vom Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtige; Petnh Uasere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Dieselbe erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthumz verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. “ 1“ Gegeben Bad Ems, den 7. Juli 1880. (L S. Wilhelm. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Bitter.
Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. “ Anleiheschein .“ ddes Kreises Niederung. 1ste Ausgabe. 1“ 88 ReacsrSfenae⸗ 8 86 in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums (Amteblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen vom .. ten . 189 . 8. Seite.. und Gesetz⸗Sammlung für 188 Seite .. laufende Nummer. . ).
Auf Grund des von dem Bezirksrathe des Regierungsbezirkes Gumbinnen genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 6. Juni 1879 wegen Aufnahme einer Schuld von 430 000 ℳ bekennt sich der Kreisausschuß des Kreises Niederung Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von... .. ark, welche an den Kreis baar gfaabnn worden und mit vier Lin glb vom Hundert jährlich zu verzinser ist. 1G 8 Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 430 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine in den Jahren 1881 bis spätestens 1919 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Eins vom Hundert des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen ge⸗ bildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Um⸗ lauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die 8btee Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗
alls dem Tilgungsstock zu. b Die deeörche st sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtésblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, dem Niede⸗ runger Kreisblatte, sowie der Königsberger Hartungschen Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ Präsiventen in Gumbinnen ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Ok⸗ tober, von heute an gerechnet, mit viereinhalb vom Hundert jährlich verzinset.
zingit Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Heinrichs⸗ walde, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fällig⸗ keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗ gezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verfähren zu Gunsten des Kreises. Wenn die zu tilgenden Anleihescheine statt der Aus⸗ loosung aus freier Hand erworben werden, so sollen die auf diesem Wege getilgten Nummern jedesmal durch die obenbezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemacht werden. Das Aufgebot und die Kraft⸗ loserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen er⸗ folgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civil⸗Prozeß⸗Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Ges. Bl. S. 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ans onevggsetes zur Deutschen Civil⸗Prozeß Ordnung vom 24. März 1879 (Ges. S. S. 281)].
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub⸗ hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Be⸗ trag der sbse n und bis ößhen e. vorgekommenen Zins⸗
eine gegen Quittung ausgezahlt werden. 81 8 1 sc Mit aeieses Schuldverschreibung sind balbjährige Zinsscheine bis zum 1. April 1885 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse in Heinrichswalde gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗ zeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermöͤgen und mit seiner Steuerkraf t
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer vn 88 1 8
einrichbelbe, din . Fen Fettsss Der Kreisaus schuß des Kreises Niederuag. Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.
Regierungsbezirk Gumbinnen.
Zinsschein T“ zu der Schuldverschreibung des Kreises Niederung. 1. Ausgabe Buchstabe. Nr . über Mark zu vier ein halb vom Hundert Zinsen über... .. Mark Pfennig. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 18.. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom oooo 12212126 .imit. Mark. . . bei der Kreiskommunalkasse zu Heinrichswalde. 8 Heinrichswalde, den.. ten — Der Kreisausschuß des Kreises Niederung. (Unterschriften.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht
innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. 1
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Ostpreußen.
Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen.
. nweisung
zum Kreisanleiheschein des Kreises Niederung. 1. Buchstabe.. Ni. .. Über. Ma
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .. .. te Reihe von Zins⸗ scheinen für die fünf Rechnungsjahre vom 1. April bis 1. April.... bei der Kreiskommunalkasse zu Heinrichswalde, so⸗ fern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhab der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.
Heinrichswalde, den .. ten 1 3
Der Kreisausschuß des Kreises Niederung.
(Unterschriften)
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Letrern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden 1 Zinsscheinen mit davon abweichender Lettern in nachstehender Art abzudrucken.
... ter Zinsschein.
Anweisung.
Ausgabe rk.
.. ter Zinsschein.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem ersten ordentlichen Lehrer am Königlichen Wilhelms⸗ Gymnasium zu Königsberg i. Pr., Richard Tieffenbach ist der Oberlehrer⸗Titel verliehen worden.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin.
Bekanntmachung.
Die Universität wird am 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter, König Friedrich Wilhelm III. eine Gedächtnißfeier begehen. “
8 hgr. Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Karten und die Herren Studirenden ihre Erkennungs⸗ karte am Eingange vorzuzeigen.
Berlin, den 24. Juli 1880. 1“
Der Rektor der Universität. Beseler. 8
Khnigliche Bibliothek.
n der nächsten Woche vom 2. bis 7. August findet nach 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗ Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der König⸗ lichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in änden haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser den in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher: 8 von A.— H. am Montag und Dienstag, J. — R. am Mittwoch und Donnerstag „ S.— 2. am Freitag und Sonnabend. Berlin C., den 26. Juli 1880.. Der Königliche Ober⸗Bibliothekar. 8 n Vertretung
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Dr. Rose.