1880 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

als Notar vom 1. Oktober d. J. ab der Wohnsitz in Tilsit angewiesen. b

Das Notariat haben niedergelegt: der Rechtsanwalt und Notar Hacker, der Rechtsanwalt und Notar Loeffke und der Recisanwaͤlt und Notar Leonhardy in Königsberg i. Pr.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Weber in Elberfeld bei dem Amtsgericht da⸗ selbst und der Kammer für Handelssachen in Barmen, der Rechtsanwalt Battré in Osterode, i. Ostpr. bei dem Amtsgericht daselbst, der Rechtsanwalt Sachs in Breslau bei dem Land⸗ gericht daselbst, der Rechtsanwalt Kallenbach in Conitz bei dem Landgericht daselbst, der Rechtsanwalt Cohn bei dem Landgericht IJ. in Berlin.

Der Rechtsanwalt Dr. Heußenstamm in Frankfurt a. M. ist auf seinen Antrag in der Liste der Rechtsanwälte des Landgerichts zu Frankfurt a. M. gelöscht.

Gestorben sind: der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Predari in Breslau, der Amtsgerichts⸗Rath Schweling in Oelde, der Stadtgerichts⸗Rath z. D. von Ossowski in Berlin, der Amtsgerichts⸗Rath Ziegler in Warburg, der Rechtsanwalt, rfsg hnch Poschmann in Danzig, der Rechtsanwalt Dr.

oege in Kiel und der Rechtsanwalt Welter in Cöln.

Abgereist: Der Vorsitzende der Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds Dr. Michaelis nach Kissingen.

Angekommen: Der Präsident des Bundesamtes für das Heimathwesen König aus der Schweiz.

Eröffnung der kleinen Jagd.

Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeit des Wildes vom 26. Februar 1870 in Verbindung mit §. 94 des Zuständigkeitsgesetzes vom 26. Juli 1876 setzen wir für den Re⸗ gierungsbezirk Potsbdam als Tag der Eröffnung der dies⸗ jährigen Jagd auf Rebhühner

Montag, den 23. August, der Jagd auf Hasen, Auer⸗, Birk⸗ und Fasanen⸗ hennen, Haselwild und Wachteln Mittwoch, den 15. September,

hierdurch fest.

Potsdam, den 4. August 1880.

Der Bezirksrath für den Regierungsbezirk Potsdam.

Frhr. von Schlotheim.

Personalverändernngen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 29. Juli. v. Heyden⸗ Linden, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 9, kommandirt als Ordo⸗ nanzoffiz. bei des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz König⸗ liche Hoheit, unter Belass. in diesem Verhältniß und unter Be⸗ förderung zum Pr. Lt., à la snite des Regts. gestellt. Frhr. v. Süßkind, Sec. Lt. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, dessen Kommando zur Dienstleistung bei des Prinzen Alexander von Preußen Königliche Hoheit auf ein Jahr verlängert. S chlichter, Pr. Lt. vom Invalidenhause zu Berlin, der Charakter als Hauptm., Heckert, 8 8 von demselben Invalidenhause, der Charakter als Pr. Lt. verliehen. 1““

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. August. Se. Majestät der Kaiser und Köni unternahmen, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Gaftein, am Donnerstag Nachmittag noch eine Ausfahrt. Gestern haben Se. Majestät abermals ge⸗ badet und dann eine Promenade gemacht. Die Mittags⸗ tafel fand in Böckstein statt. Nach dem Diner machten Se. Majestät der Gräfin von Meran einen Besuch und nahmen Abends den Thee bei dem Grafen Lehndorff⸗Steinort ein.

Heute haben Se. Majestät der Kaiser abermals ein Bad genommen. Der Spaziergang mußte des schlechten Wetters wegen unterbleiben. v 8

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„— Nach Inhalt der in der amtlichen „London Gazette“ veröffentlichten Königlichen Verordnungen d. d. Windsor, den 26. Juni 1879 und bezw. den 18. März und 28. Juni d. 821 sind die Auslieferungsgesetze von 1870 und 1873 auf die Provinz Griqualand West, sowie auf die . Grenada und Tobago ausgedehnt worden.

Die Einziehung undh Famzun preußischer Civil⸗ pensionen hat laut Cirkularerlaß der Minister des Innern und der Finanzen vom 2. Januar d. J. auf Grund der Vorschrift unter Nr. 2 des §. Y7 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 auch für den Fall der Wiederbeschäfti⸗ gung eines Pensionärs bei einer in die dauernde Verwal⸗ tung des Staates übernommenen Privateisenbahn stattzufinden. Der Grund, welcher für den in der Verfügung des Kriegs⸗Ministers vom 25. Januar 1876 allegirten Aus⸗ spruch des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 19. November 1875, wonach die Einziehung und Kürzung der Pensionen der Offiziere der Armee in solchem Falle nicht stattfin⸗ en darf, entscheidend gewesen ist, besteht darin, daß die in den §. 106 des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 aufgenommene Legaldefinition des Begriffes „Civildienst“ auch bei Auslegung der das Ruhen der Offizierspensionen betreffenden Vor⸗ schrift des §. 33 Litt. c. dieses Anwendung finden müsse. Daß jene Definition aber für die Auslegung des Preußischen Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 nicht von Bedeutung ist, kann wie auch in dem Erkenntnisse des Appellationshofes zu Cöln vom 5. Juni 1878 hervorgehoben ist einem Zweifel nicht unterliegen. Hier handelt es sich vielmehr ausschließlich um die, unabhängig von den Vor⸗ schriften des Militär⸗Pensionsgesetzes zu beurtheilende Frage, ob der Dienst bei einer Eisenbahngesellschaft der gedachten Art als ein Staatsdienst im Sinne des Preußischen Pen⸗ sionsgesetzes anzusehen sei. Der genannte Appellhof hat diese Frage bejaht, und daß das König⸗

Erkenntnisses vom 19. November 1875. Außer Zweifel aber ist es, daß bei Erlaß des Gesetzes vom 27. März 1872 die Absicht bestand, den Dienst bei einer in die dauernde Ver⸗ waltung des Staates übernommenen Privateisenbahn unter die Bestimmungen des §. 27 Nr. 2 fallen zu lassen. Durch den Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 7. No⸗ vember v. J. (Eisenbahn⸗Verordnungsblatt Nr. 20 S. 187) sind die Direktionen und Kommissionen dieser Eisenbahnen mit entsprechender Anweisung versehen.

Das Reichsgericht, IV. Civilsenat, hat durch Er⸗ kenntniß vom 24. Juni 1880, im Gegensatz zum preußischen Gerichtshofe zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte und in Uebereinstimmung mit der Rechtsprechung des ehemaligen preußischen Ober⸗Tribunals den Rechtssatz ausgesprochen, daß in Preußen über die auf dem Gesetz (dem Allg. Landrecht und dem Gesetzeskraft habenden Schulreglement für die katholischen Schulen in Schlesien) beruhende Verpflichtung des Guts⸗ herrn, zur Unterhaltung der Gemeindeschule beizu⸗ tragen, der ordentliche Rechtsweg zulässig ist.

Württemberg. Ludwigsburg, 3. August. Das heute veröffentlichte letzte ärztliche Bulletin lautet: Das Be⸗ finden Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Wilhelm von Württemberg und des kleinen Prinzen ist ein unverändert günstiges.

Hessen. Darmstadt, 5. August. (Cöln. Ztg.) Während bisher in Hessen Vorschriften über regelmäßige Geschäfts⸗ revisionen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht bestanden, hat jetzt die Regierung folgende Bestimmungen getroffen. Die Präsidenten der Landgerichte haben die sämmt⸗ lichen Amtsgerichte ihres Bezirks mindestens alle drei ahre einmal, jedoch, von besonderen Veranlassungen abge ehen, nicht öfter als einmal im Jahre einer Geschäftsrevision zu unterziehen. Mit der Vornahme einzelner Revisionen können die Präsidenten ausnahmsweise einen der Land⸗ gerichtsdirektoren beauftragen. Der Präsident des Ober⸗Landes⸗ gerichts ist befugt, nach seinem Ermessen bei den Amtsgerichten die ihm zweckdienlich erscheinenden Geschäftsrevisionen vorzu⸗ nehmen, und kann mit einzelnen Revisionen den Senats⸗ Präsidenten oder auch ein Mitglied des Ober⸗Landesgerichts beauftragen. Dem genannten Feeaftdenten steht ferner die Be⸗ facghan zu, bei den Landgerichten Geschäftsrevisionen vorzu⸗ nehmen, jedoch ist vorher die .“ des Ministeriums einzuholen. Der Ober⸗Staatsanwalt kann nach seinem Ermessen bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte Revi⸗ sionen vornehmen. Bei den Amtsanwälten soll er solche alljährlich vornehmen oder durch die ersten Staatsanwälte bei den Land⸗ gerichten vornehmen lassen. Die Geschäftsrevisionen sind dazu bestimmt, nähere Kenntniß von den Geschäfts⸗ und Personal⸗ verhältnissen der revidirten Stellen zu nehmen, auf Gleich⸗ mäßigkeit in Behandlung der Geschäste hinzuwirken, etwaige Mängel aufzudecken und denselben durch Besprechung und Belehrung oder durch entsprechende Anordnung abzuhelfen. Ueberschreitet die zu treffende Anordnung die Befugnisse des revidirenden Beamten, so hat derselbe die Verfügung des Mi⸗ nisteriums einzuholen. Wie weit eine Revision auszudehnen und ob darüber Protokoll aufzunehmen ist, bestimmt sich nach dem einzelnen Falle. Nach Schluß des Jahres ist an das Ministerium über die Revisionen Bericht zu erstatten. Die Regierung hat angeordnet, daß, wenn ein Schulkind zu einer Gefängniß⸗ oder Haftstrafe verurtheilt ist, oder eine nicht beizutreibende Geldstrafe durch Gefängniß oder Haft zu verbüßen hat, die Vollstreckung, sofern es die Umstände nur irgend gestatten, während der Schulferien und ohne daß das Kind mit erwachsenen Sträflingen in einen und densel ben Raum gebracht wird, zu erfolgen hat.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. August. Das Mi⸗

nisterium des Innern hat durch die Statthaltereien an die Handelskammern der in den Resolutionen des Abgeordneten⸗ hauses bezeichneten nothleidenden Gegenden die Aufforderung gerichtet, im Einvernehmen mit den Bezirksvertretungen Er⸗ hebungen über den herrschenden Nothstand einzu⸗ leiten und die Mittel zur Abhülfe vorzuschlagen. Prag, 4. August. (W. Z.) Die Vorbereitungen zur Feier des 50. GeburtstagesSr. Majestät des Kaisers werden allenthalben eifrig betrieben. Die hiesigen Bürgercorps veranstalten eine besondere Feier, weshalb sich ein eigenes Festcomité konstituirte. Die Stadtvertretung von Postelberg beschloß die Errichtung einer Kaiser⸗Franz⸗Joseph⸗Stiftung für Arme; außerdem werden Festlichkeiten veranstaltet. In Krumau soll ein Volksfest abgehalten werden. Zu dem heute be⸗ ginnenden czechischen Lehrerkongresse sind zahlreiche Theil⸗ nehmer hier eingetroffen.

„Pest, 4. August. Dem von der „Pester Correspondenz“ veröffentlichten Ausweise über die Brutto⸗Einnahmen und Ausgaben der ungarischen Staatskassen in der Zeit vom 1. April bis Ende Juni 1880 entnehmen wir des Näheren noch folgende Daten: Die Summe der Einnahmen betrug 47 031 327 Fl. Hierzu kommt der Gewinn aus dem Verkaufe der im Besitze des Staates gewesenen Werthpapiere per 3 317 877 Fl., was eine Gesammteinnahme im zweiten Quartale 1880 von 50 349 204 Fl. ergiebt. In der ent⸗ sprechenden Periode 1879 betrugen die Einnahmen 49 913 606 I.; die diesjährige Periode ist daher um 435 598 Fl. günstiger. ie Ausgaben betrugen 53 659 099 Fl. 79 ½ Kr. gegen 54 875 316 [Fl. 10 ½ Kr. in der entsprechenden Periode des Vorjahres, daher die diesjährige Periode ein um 1 216 216 Fl. 13 Kr. günstigeres Riefultat aufweist. Die Staatseinnahmen im zweiten Quartale 1880 sind im Ver⸗ Füfich. mit jenen des gleichen Quartales 1879 günstiger: ei Auftheilung der Verzehrungssteuer⸗Restitutionen mit 552 414 Fl. 5 ½ Kr., bei Rechtsgebühren um 223 661 Fl. 37 Kr., bei den Einnahmen aus der Prämienanleihe mit 36 620 Fl. 28 Kr. Von Mindereinnahmen entfällt auf die direkten Steuern 1 930 405 Fl. 71 Kr., welche daher rührt, weil in Folge der ungünstigen landwirthschaftlichen Lage die Eintreibung der direkten Steuern in 40 Komitaten bis zur Ernte theils sistirt, theils aber beschränkt wurde. Der Ausfall bei der Verzehrungssteuer von 60 066 Fl. 41 Kr. betrifft ausschließlich die Branntweinsteuer, da in Folge der höchst ungünstigen Erdäpfel⸗ und Kukurutz⸗ Ernte des verflossenen Jahres die Erdäpfelbrennereien den Betrieb größtentheils schon im ersten Quartale gänz⸗ lich einstellten, die Uebrigen aber denselben namhaft ein⸗

liche Ober⸗Tribunal eine solche Bejahung ebenfalls für mög⸗ lich hält, ergiebt sich aus den Ausführungen der Gründe jenes

schränken mußten. Die Ausgaben sind im Ganzen um

Okkupationsauslagen im zweiten Quartale 1880 egenüber der gleichen Periode des Vorjahres 769 199 Fl. 1 Kr. be⸗ tragen, daher um 2 575 486 Fl. 38 Kr. geringer sind, so zeigt sich bei den übrigen Titeln eine Mehrausgabe im Ganzen von 1 359 270 Fl. 25 Kr. Von dieser entfällt auf die Auslagen der kroatischen Landesregierung ein Betrag von 345 442 Fl. 82 Kr. Die gemeinsamen Auslagen im diesjährigen zweiten Quartale betrugen 5 763 681 Fl. 75 Kr. gegen 5 695 038 Fl. 58 ½ Kr. des Vorjahres, daher sich die dies⸗ jährige Periode um 68 643 Fl. 181 ½ Kr. ungünstiger stellt. Das Saldo⸗Ergebniß der ersten Hälfte des Jahres 1880 stellt sich im Vergleiche mit der gleichen Zeitperiode des Jahres 1879 ungünstiger um 1 857 854 Fl. 38 ½ Kr. 8

Belgien. Brüssel, 6. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer erfolgte zunächst die Wahl des Bureaus; die seitherigen Mit⸗ glieder des Bureaus wurden wiedergewählt. Sodann kündigte der Deputirte Woeste (klerikal) seine Absicht an, am Dienstag eine Interpellation an die Regierung zu richten: über den Abbruch der Beziehungen zu der päpstlichen Kurie. Der Deputirte Janson (liberal) stellte den Antra 8 die Interpellation bis zur nächsten Kammersession zurück⸗ zustellen. Der Antrag Jansons wurde von angenommen. Der Justiz⸗Minister brachte hierauf eine 11“ betreffend die Amnestirung der Deseurteure ein Der Kammer⸗Präsident schlug vor, daß die Kammer an de am 16. d. M. stattfindenden politischen Feier in corpor theilnehme. Die Kammer trat dem Vorschlage des Präsidente einstimmig bei.

Großbritannien und Irland. London, 5. August (Allg. Corr.) Das Truppenschiff „Orontes“ segelt gestern Morgen mit den ersten Verstärkungen für die in Afghanistan im Felde stehende britische Armee nach Bom bay ab. An Bord des Schiffes befinden sich das 41. Regi

Mann.

Bei der Abstimmung über die irische Pächterent⸗ schädigungsvorlage im Oberhause bestand die Mino⸗ rität von 51 Pairs ausschließlich aus Mitgliedern und Anhängern der Regierung. Unter den 282 Pairs, welche gegen die Vorlage stimmten, befinden sich der Erzbischof von Canterbury und drei Bischöfe, 12 Herzöge, 11 Marquis, 87 Earls, 19 Viscounts und 149 Lords. Mit der Majorität stimmten 85 liberale Pairs, sowie 12 Pairs, die ihren auf den Querbänken innehaben, somit keiner Partei gehören.

Die irischen Mitglieder des Unterhauses halten morgen eine Sitzung, die den Zweck hat, das nach der Verwerfung der irischen Pächterschutzvorlage Seitens des Oberhauses ein⸗ zuschlagende Verfahren in Erwägung zu ziehen.

Der „Standard“ schreibt: „Den gegenwärtigen Berechnungen zufolge wird der Schluß der Parlaments⸗ session nicht vor dem 27. oder 28. d. M. erfolgen.“

6. August. (W. T. B.) Die Besserung in dem Be⸗ finden des Premiers Gladstone läßt hoffen, daß derselbe ich in der naͤchsten Woche wird auf das Land begeben können. Wahrscheinlich wird er noch einer der Sitzungen des Unterhauses vor dessen Vertagung beiwohnen.

In der heutigen Unterhaussitzung gab auf eine An⸗ frage Churchills der Unter⸗Staatssekretär Dilke die Zusage, daß er in kürzester Zeit den Schriftenwechsel betreffs der Kollektivnote und der Antwort der Pforte dem Hause vorlegen werde. Die sechs Mächte seien in steter Kommunikation unter einander betreffs der weiteren gemein⸗ samen Schritte; eine Auskunft über die Natur dieser Kommu⸗ nikationen zu geben, sei im Augenblicke unthunlich. Die zweite Kollektivnote der Mächte betreffs Montenegros sei in dieser Woche überreicht worden; durch dieselbe würden der Pforte in alternativer Weise zwei Projekte zur Lösung unter⸗ breitet. Es sei voller Grund zu hoffen, daß eine derartige Lö⸗ sung sehr bald werde erreicht werden. Es würde unrecht sein, diejenigen Maßregeln zu diskutiren, welche die Mächte auf Grund der unwahrscheinlichen Hypothese, daß die Pforte beide Alternativen ablehne, eventuell treffen dürften; das Parla⸗ ment werde jedenfalls vor Ablauf der Session über beide Gegenstände unterrichtet werden. In Beantwortung einer anderen Anfrage Bartletts erklärte der Staatssekretär für Indien, Lord Hartington: Der Regierung sei nichts davon bekannt, daß unter der muhamedanischen Bevölkerung Indiens eine besondere Aufregung herrsche; richtig sei freilich, daß die Regierung die Vorgänge im Orient mit leb⸗ hafter Sorgfalt überwache. Die der Türkei gegenüber be⸗ obachtete Politik sei keineswegs eine Zwangspolitik, dieselbe sei vielmehr im Interesse der Türkei selbst sowohl, wie in demjenigen Europas und Englands eingeschlagen worden. Der Ober⸗Sekretär für Irland, Forster, erklärte O'Connor Power gegenüber: Die Nachricht, es werde von der Regierung ein Aufstand in Irland befürchtet, sei vollständig unbe⸗ gründet; man habe die Truppen in Irland nur ein wenig vermehrt, einerseits wegen der gegen einzelne Personen vor⸗ gekommenen Gewaltthätigkeiten, andererseits um das Vertrauen der Bevölkerung zu heben.

Amtlich wird aus Kabul von gestern gemeldet: Die Division des Generals Roberts tritt am Sonnabend ihren Marsch von Kabul nach Kandahar an; der Rest der in Kabul stehenden Truppen wird am Dienstag oder Mittwoch auf Gundamak marschiren. Aus Palermo vom 6. August wird gemeldet, das von der englischen Fregatte „Invincible“ ins Splepptau genommene österreichische Barkschiff heißt „Georg Boscovich“ und ist aus Spalato. Die Mannschaft desselben ist durch einen englischen Dampfer gerettet und soll in Mar⸗ sala ans Land gesetzt worden sein. 7. August. (W. T. B.) Das Unterhaus erledigte im weiteren Verlaufe seiner gestrigen Sitzung die Spezial⸗ berathung der Bill, betreffend die Haftwfliche der Arbeitgeber. Portsmouth, 6. August. (W. T. B.) Der vormalige Vizekönig von Indien, Lord Lytton, ist hier eingetroffen. Liverpool, 6. August. (W. T. B.) Bei der heute hier stattgehabten Parlamentswahl wurde Lord Claud Hamil⸗ ton (konservativ) mit 21 019 Stimmen gewählt; Plimsoll (liberal) erhielt 19 118 Stimmen.

„Frankreich. Paris, 5. August. (Cöln. Ztg.) Der „Télégraphe“ bringt folgende Mittheilung: Einige Blätter, welche eine Art von Bruch zwischen der französischen Regie⸗ rung und dem päpstlichen Stuhl ankündigen, haben die Lage

an⸗

1 216 216 Fl. geringer; wird jedoch berücksichtigt, daß die

der Dinge übertrieben. Wir wissen aus sicherer Quelle, daß der Abreise des Herrn Desprez, unseres Botschafter bei

ment sowie Ablösungstruppen, im Ganzen ungefähr 1000

Sitz

Vatikan, Grunde lagen. Herr Desprez wurde vom Fieber befallen, und die Aerzte verlangten seine sofortige Abreise. Wenn die Regierung Herrn de La⸗ cour nach Rom sendet, so geschieht es, weil Frankreich durch eine diplomatische Persönlichkeit von Bedeutung Herrn Des⸗ prez augenblicklich wegen der Angriffe ersetzt, welche die Je⸗ suiten tagtäglich beim Papst gegen unsere Regierung richten.

6. August. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ bringt folgende Mittheilung: Der Botschafter in Berlin, Graf St. Vallier, wird mehrere Tage in Paris verweilen, um mit dem Minister⸗Präsidenten de Freycinet zu konferiren; hierauf wird derselbe den Sitzungen des Generalraths des Departements der Aisne beiwohnen und sich sodann auf seinen Berliner Posten zurückbegeben.

7. August. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung des Grafen de Montebello zum Geschäftsträger Frankreichs in München an Stelle des Grafen Lefébvre de Behaine, der als Gesandter nach dem Haag geht. Der französische Gesandte im Haag Tiby. ist aus Gesundheitsrücksichten zur Disposition gestellt worden. Der französische Gesandte zu Belgrad, Baron des Michels, ist zum Gesandten in Athen; Graf de Canclaux zum

esandten in Belgrad ernannt worden.

Türkei. Konstantinopel, 4. August. Dem Reuterschen Bureau wird von hier gemeldet: Abeddin Pascha, sagte Herrn Göschen im Laufe einer Unterredung, daß die Pforte die moöontenegrinische Frage vor dem Ablauf der in der Note der Botschafter anberaumten dreiwöchentlichen Frist regeln würde.

Skutari, 25. Juli. (Pol. Corr.) Am 24. Juli früh überschritt ein montenegrinisches Bataillon bei Tschemerniza die Grenze, schlug die albanesischen Vor⸗ posten in die Flucht, bemächtigte sich einer großen Heerde und machte sich mit der Beute eiligst davon. Hodo Bey be⸗ orderte drei Tabors christlicher und einen Tabor mahomedani⸗ scher Albanesen, etwa 900 Mann, zur Verfolgung der Mon⸗ tenegriner. Hart an der Grenze, eine Viertelstunde von Tsche⸗ merniza entfernt, wurden letztere erreigzt und es entspann sich ein dreistündiger Kampf. Die Albanesche verloren 14 Mann an Todten und 26 an Verwundeten. Sechs montenegrinische Köpfe wurden Hodo Bey als Trophäen überbracht. Heute wurde von der montenegrinischen Grenze gemeldet, daß unweit von Motagosch dichte Haufen von Montene⸗ grinern konzentrirt sind. Man versichert, daß es wenigstens vier Bataillone Montenegriner seien. Das Centralcomité der ärgcre gcelec Liga ertheilte heute Hodo Bey den Befehl, sämmtliche Schkrjeli, Klementi, Hoti Gruda und die mahome⸗ danischen, unter unmittelbarem Befehl des Kolas Aga stehen⸗ den Mirditen an die erwähnten Grenzpunkte zu dirigiren. Das Oberkommando über diese Streitmacht soll Kapitän Manaib übernehmen, während die einzelnen Tabors von Kolas Aga, Andjel Bey und Jakub Effendi befehligt würden. Das dirigirende Comité trug auch dem Kommandanten von Dulcigno, Osman Beg Betiza, auf, die von den Montenegri⸗ nern bei Mrkowics und Dobra⸗Woda in Angriff genommenen Befestigungsarbeiten um jeden Preis zu verhindern und diese wichtigen Punkte zu erobern. Der dortige montenegrinische Djurovics, dessen Hauptquartier in Schaljewo sich befindet, verfügt über eine beträchtliche Truppenmacht, der auch Ar⸗ tillerie zur Seite steht. Hält das Comité seinen erwähnten Befehl, den Abmahnungen Izzet Paschas zum Trotze, auf⸗ recht, so können sich nördlich Dulcigno blutige Ereignisse ab⸗ spielen. Was die Thätigkeit der von Konstantinopel hierher entsendeten Kommissäre, Mustapha Pascha und Abdul Latif Effendi, betrifft, so macht sich dieselbe bis jetzt durch nichts bemerkbar. Uebermorgen begeben sich die Kom⸗ missäre in das Lager von Tuschi, „um sich an Ort und Stelle von den Verhältnissen zu informiren“, wie die offizielle Be⸗ gründung dieses Ausfluges lautet.

4. August. (W. Pr.) Es langen fortwährend Alba⸗ nesen hier an, welche bisher in der türkischen Armee als Offiziere dienten und angeblich ihren Abschied genommen haben. Ebenso sind viele eben erst aus dem Dienst getretene türkische Artillerie⸗Offiziere hier eingetroffen.

Rumänien. Bukarest, 4 August. Der hiesige Kor⸗ respondent der „Times“ meldet: „In mehreren englischen und einigen auswärtigen Journalen erschienen in jüngster Zeit Berichte, welche die augenblicklichen Beziehungen Ruß⸗ lands und Rumäniens als überaus kritisch darstellen. Ich bin im Stande, aufs Bestimmteste zu erklären, erstens, daß die Mittheilungen, welche die russische Regierung Ru⸗ mänien bezüglich Nihilisten in jenem Staate gemacht hat, den gewöhnlichen Charakter besaßen, wie sie durch die großen Kon⸗ tinentalmächte bezüglich Sozialisten, Kommunisten, Inter⸗ nationalen und Carbonari an den betreffenden Grenzen, wo jene Leute sich gewöhnlich aufhalten, stattzufinden pflegen, und auf gegenseitige Warnung und Schutz abzielen; zweitens hat die russische Regierung keine Forderung für die Ausliefe⸗ rung von Nihilisten gestellt. Der einzige Fall dieser Art be⸗ trifft die Auslieferung eines Diebes, welcher einen hahe eh. ten aus Warschau um 10 000 Rubel bestahl. Derselbe ent⸗

floh nach Rumänien, wurde hier und nach be⸗

friedigender Prüfung des Falles Seitens der rumänischen Behörden der russischen Polizei ausgeliefert. Rußland hat keine andere Forderung für die Auslieferung irgend einer auf rumänischem Territorium befindlichen Person gestellt. Drittens schwebt keine Frage zwischen Rußland und dem ürstenthum, welche darnach angethan wäre, unfreundliche eziehungen zwischen den beiden Ländern herbeizuführen.“

Montenegro. Cettinje, 27. Juli. (Pol. C.) Der Fürst läßt die angeordneten Rüstungen fortsetzen. Auf der Ebene zwischen Tuschi und Podgoriza sind bereits 12 000 Montenegriner konzentrirt. Das Kommando über dieses Corps ist dem Wojwoden Wukotics anvertraut. Der ganze Vorrath an Geschützen ist nach Podgoritza, Schabljack und Spusch be⸗ fördert worden. Bei Antivari und Zaljevo wird an Ver⸗ sdanzungen eifrig gearbeitet. Ferner sollen die Garnisonen von Antivari und Podgoritza Verstärkung erhalten. Es ist nämlich Thatsache, daß die katholische Bevölkerung in Antivari eine so drohende Haltung angenommen hat, daß eine allfällige Erhebung derselben möglich ist.

Bulgarien. Sofia, 31. Juli. (W. Pr.) Am 1. August, d. i. am Tage des heiligen Elias, trifft der Fürst in Radomir ein, wo ein großes militärisches Fest abgehalten wird. Es ist dies der dritte Jahrestag, an dem die damalige dritte bulga⸗ rische Druschina bei Eski⸗Saara ein hartes Gefecht gegen die Türken zu bestehen hatte. Von Dr. Frecek, welcher vom

Fürsten nach Kloster Rila berufen worden ist, traf hier die Nachricht ein, daß er alte Dokumente aufgefunden hatte, welche sich auf Belisar, den großen Heerführer des Kaisers Justinian, beziehen. Seit einigen Tagen weilt hier ein Grieche, Namens „Karaskaky“, um Freiwillige für Griechenland zu werben, doch hat er bis jetzt keinen Erfolg erzielt. Gegenwärtig erscheint hier ein einziges politisches Journal, der „Blgarski⸗Glas“, die andern sind wegen Mangeln an Geldmittel eingegangen. Aber auch dieses Blatt kann sich nur in Folge der Subvention, welche es von der oppositionellen Partei erhält, halten. Der „Blgarski⸗Glas“ bekritelt Tag für Tag die Handlungen und Beschlüsse sowohl des Sabranje, als des Ministeriums, doch geschieht dies nicht in besonders glücklicher Weise. Der Mangel an Scheide⸗ münze wächst von Tag zu Tag und schafft große Kalami⸗ täten. Dieselben treffen hauptsächlich die arme Bevölkerung. Mit dem Rubel in der Hand kann sich dieselbe vielfach die noth⸗ wendigsten Lebensmittel nicht verschaffen. Wohl hat das Sabranje hereits vor nahezu zwei Monaten die Prägung von Scheide⸗ münze beschlossen, doch hört man nichts davon, daß das Mini⸗ sterium diesbezüglich etwas gethan hätte. Die Wohnungs⸗ noth in Sofia dauert noch fort. Die Gemeindevertretung ist bereits bei dem vierten Regulirungsplan angelangt. Die Baulinie, die heute festgesetzt wurde, wird morgen verworfen. Dies hemmt ungemein die Baulust. Dazu kommt noch, daß die Gemeindevertretung selbst der Adaptirung der Häuser Hindernisse in den Weg legt.

Südamerika. (Allg. Corr.) Eine Depesche aus Panama meldet, daß, nach Berichten aus Callao vom 6. v., M. das im dortigen Hafen durch einen Torpedo zerstörte chilenische Fahrzeug das Transportschiff „Loa“ war. Das peruanische Torpedo⸗Fahrzeug, welches den Angriff ausführte, hatte sich das Aussehen eines Fruchtbootes gegeben. Von den an Bord des „Loa“ befindlichen Personen wurden 150 ge⸗ tödtet und 40 gerettet.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 4. August. Der „Allg. Corr.“ wird von hier telegraphirt: „Der „Moniteur Egyptien“ hat ein Rundschreiben des Ministers des Innern betreffs des Sklavenhandels verösffentlicht, worin erklärt wird, daß Diejenigen, welche Sklaven kaufen, derselben Bestrafung unterworfen sind, wie Diejenigen, welche mit Sklaven Handel treiben.“ .

Statistische Nachrichten.

Nach Ausweis des Junihefts des Kaiserlichen statistischen Amts bestanden im Etatsjahr 1879/80 im Deutschen Reiche 66 Spielkartenfabriken, von denen sich 14 in Hreußen, 19 in Bayern, 16 in Sachsen, 5 in den thüringischen Staaten, je 3 in Hessen und Oldenburg, je 2 in Württemberg und Mecklenburg, je 1 in Baden und Anhalt befinden. Diese Fabriken brachten in Summa im genannten Jahre 4 320 255 Kartenspiele in den Verkehr, und zwar 3 398 966 in den inländischen Verkehr, 921 289 Spiele wurden ins Ausland versendet. Von der Gesammtzahl der Spiele bestanden ungefähr drei Viertheile aus solchen von 36 oder weniger Blättern, nämlich 3 293 411, uad also nur ein Viertheil, nämlich 1 026 844, bestand aus solchen von mehr als 36 Blättern. Von diesem letzten Viertel wurden wiederum fast ¾, nämlich 753 759, ausgeführt, wäh⸗ rend nur 6193 dieser Sorte vom Auslande eingingen. Von den Svpielen mit 36 und weniger Blättern wurden nur 167 530 ausge⸗ führt und nur 20 172 eingeführt. Somit kamen in den inländischen Verkehr im Etatsjahre 1879/80 Spiele von 36 und weniger Blät⸗ tern 3 146 043, Spiele von mehr als 36 Blättern 279 278. Der Reichskasse flossen nach dem Gesetz vom 3. Juli 1878 von den Spielkarten 1 101 837 Stempelabgaben zu.

Gewerbe und Handel.

Die Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn schließt das Jahr 1879 nach Bezahlung der Zinsen und der vorge⸗ nommenen Amortisation der Prioritätsanleihe in der Höhe von 15 372 mit einem Ueberschusse von 35 148 oder mit 4034 mehr als im Vorjahre. Die Einnahmen betrugen mit dem aus dem Jahre 1878 entnommenen Uebertrage von 5594 197 060 oder, da dieselben im Vorjahre 205 624 betrugen, 8564 weniger als im Vorjahre. Unter Berücksichtigung des Uebertrages von 1877 auf 1878 und von 1878 auf 1879 ist die Einnahme sogar 10 424 geringer. Die Betriebsausgaben betrugen ohne Verzinsung und Amor⸗ tisation der Prioritätsanleihe im Jahre 1878 160 701 ℳ, dagegen im Jahre 1879 146 539 oder 14 162 weniger. Diese Dif⸗ ferenz verringert sich um 1563 ℳ, wenn die Verzinsung u. s. w. hineingezogen wird. Die Einnahmen sind gegen das Vorjahr zurück⸗ geblieben im Personenverkehr um 2027 ℳ, im Güterverkehr der Haupt⸗ bahn um 5618 und im Güterverkehr der Hüttenbahn um 8694 ℳ, Summa 16 339 Dabingegen waren sie günstiger in den Ein⸗ nahmen für Wagenmiethen und für den Verkauf ausrangirter Schienen um 3027 ℳ, im Privat⸗Depeschenverkehre 53 ꝛc, in Summa 9635 Im Jahre 1878 erreichte der Frachtbetrag für transportirte Güter der Hüttenbahn ein Plus von 8693 ℳ, weil im Jahre 1879 der Hohofen Nr. 1 nur 154 Tage im Betriebe war, 1878 aber, auf einen Ofen reduzirt, sich 255 Arbeitstage ergaben. Die zu zahlende Garantiesumme hat daher im Jahre 1879 6534 mehr als im Vorjahre betragen. Von dem vorhandenen Ueberschusse von 35 148 wurde beschlohen, dem Reservefonds 10 000 zu überweisen, sodann 1 %. d. i. 12000 ℳ, den Stammprioritäten zu bezahlen und damit den Coupon pro 1873 vollständig zu decken, um eine, und zwar nur geringfügige Theilzahlung auf den Dividenden⸗ Coupon pro 1874 zu vermeiden, den Rest aber von 13 148 dem Jahre 1880 zu überweisen.

Amsterdam, 6. August. (W. T. B.) In der heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zucker⸗ auktion wurden 90 Fäßchen Surinam zu 26 29 ¾, 160 Faß Su⸗ rinam zu 28 ½ 30 verkauft.

Berlin, 7. August 1880.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute fortgesetzten Hiehung der 4. Klasse 162. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:

1 Gewinn von 30 000 auf Nr. 24 255.

7 Gewinne von 6000 auf Nr. 1375. 1616. 13 872. 38 945. 74 950. 79 106. 82 859.

30 Gewinne von 3000 auf Nr. 880. 1789. 2892. 6720. 7317. 9410. 9609. 14 040. 14 539. 14 924. 17 358. 17 770. 20 315. 22 481. 25 916. 34 777. 37 349. 38 671. 39 424. 45 840. 54 342. 54 889. 62 560. 66 844. 74 050. 75 682. 78 498. 80 045. 80 064. 94 274.

38 Gewinne von 1500 auf Nr. 6655. 7348. 13 056. 14 779. 14 862. 15 582. 15 962. 17 704. 19 973. 20 228. 20 732. 23 620. 24 527. 25 604. 29 264. 30 510. 35 825.

v11“

49 861. 50 928. 54 524. 54 630. 68 195. 69 719. 72 227.

74 058. 75 555. 76 555. 77 310. 77 340. 79 139. 91 422. 62 Gewinne von 600 auf Nr. 943. 2360. 4419. 5036. 5649. 11 752. 12 990. 16 341. 17 584. 17 706. 18 039. 18 359. 18 827. 19 010. 20 178. 21 208. 23 330. 25 420. 27 593. 27 742. 30 661. 30 831. 31 437. 33 756. 35 664. 35 705. 36 405. 37 790. 43 336. 44 783. 45 732. 46 428. 47 226. 47 678. 49 839. 50 921. 51 797. 54 206. 54 272. 54 621. 58 493. 60 321. 62 013. 62 850. 63 833. 67 612. 71 181. 76 244. 82 138. 82 144. 83 863. 85 515. 92 068. 92 157. 92 563. 92 929. 94 096.

Die in den Nummern 144 und 149 des „Reichs⸗Anzeigers“ veröffentlichten Listen der in Sydney prämiirten deutschen Aussteller sind wie folgt zu ergänzen:

Das Committe of judging and awards in Sydney hat seine Entscheidung, nach welcher der Firma Siemens u. Halske hierselbst für elektrische Apparate der vierte Preis zuerkannt worden ist, abgeändert und der gedachten Firma den ersten Preis nebst einer besonderen Auszeichnung zugesprochen.

Das Committe of Appeal in Sydney haß die Entschei⸗ dung, nach welcher der Portland⸗Cementfabrik Stern in Stettin für Cement der erste Preis zuertheilt worden ist, er⸗ gänzt und dieser Firma eine besondere Auszeichnung neben dem ersten Preise zuerkannt; ferner hat dasselbe das in Be⸗ zug auf die deutschen Nähmaschinenfabriken einschließlich der Firma Deutsche Nähmaschinenfabrik, vorm. Jos. Wertheim in Frankfurt a. M. abgegebene Urtheil dahin deklarirt, daß über dieselben nicht die früher mitgetheilten Gutachten abgegeben sind, sondern ihnen sämmtlich das Prädikat „Empfoh n a Arbeit ersten Ranges“ zugesprochen worden ist.

91 590.

Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

(Aus dem Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen.) I. Königliche Museen. a. Gemäldegalerie.

(Fortsetzung.) In dem Vierteljahre Januar bis März 1880 ist die Sammlung um acht theils durch Ankauf, theils auf anderem Wege erworbene Eemälde vermehrt worden.

Durch Ankauf wurden derselben zugeführt:

1) Allart van Everdingen (Nr. 835 B), Norwegische Ge⸗ birgslandschaft. Steile, spärlich bewachsene Felsen, die aus einem See und am Ufer desselben aufragen; fahle Beleuchtung mit schweren Gewitterwolken“).

Rechts an einem Felsen bezeichnet: A. v. Everdingen 1648. Eichenholz, h. 0,30, br. 0,41. In Berlin erworben: trefflich er halten. Vorzügliches Werk des Meisters, in charaktervoller Stim⸗ mung energisch durchgeführt; bildet zu den schon vorhandenen Ge⸗ mälden desselben eine wesentliche Ergänzung.

2) Salomon van Ruijsdael (Nr. 901 C.), Holländische Landschaft. Rechts ein großes Gehöft mit Bäumen und Buschwerk von einer Mauer umgeben; auf dem Wege, der an derselben hin⸗ führt, ein Karren und Wanderer. Links in der Ferne ein See.

Wolkiger Himmel.

Links vorn im Erdreich bezeichnet: S. v. Ruijsdael 1631. Eichenholz, h. 0,67, br. 1,04. In Berlin erworben; trefflich er⸗ halten. Ausgezeichnetes Werk aus der früheren Zeit des Meisters; sorgfältige Ausführung, bei saftiger emailartiger Behandlung, von energischem Kolorit und großem Reiz der Beleuchtung.

3) Petrus Paulus Rubens (Nr. 798 K.), Beweinung Christi. Maria und Magdalena beweinen den vor ihnen ausgestreckt liegenden Leichnam Christi. Dunkler Grund; rechts eine Fackel.

Eichenholz, h. 0,34, br. 0,27. Sehr gut erhalten. Aus der Sammlung von San Donato (Demidoff) bei Florenz. Nr. 1075 des Kataloges von 1880; nach der Versteigerung erworben. Ge⸗ hört zu den seltenen Werken des Meisters von kleinem Format. Von breiter skizzenhafter Behandlung, aber in der Wirkung voll⸗ endet; ergreifender Ausdruck der Empfindung, der durch den Kontrast des leuchtenden Fleisches mit der düsteren Umgebung noch ge⸗ steigert wird.

4) Masaccio (Nr. 58A.), Anbetung der Koͤnige. Linkz die Hütte mit der Krippe, rechts das Gefolge der Könige, zum Theil auf Pferden, im florentinischen Kostüm der Zeit des Künstlers.

5) Masaccio (Nr. 58 B.), Ein Bild in zwei Abtheilungen: links das Martyrium des Apostels Petrus, der, den Kopf nach unten, an das Kreuz genagelt wird; rechts das Martyrium Johannes des Täufers, der knieend enthauptet wird; in beiden Darstellungen außer den Henkern noch einige Kriegsleute.

Beide Gemälde: Leinwand auf Pappelholz, h. 0,21, br. 0,61 In Florenz aus der Sammlung des Marchese Gino Capponi er⸗ worben; sehr gut erhalten bis auf einige kleine gewaltsam beschädigte Stellen. Theile einer Predella zu der Altartafel, welche Masaccio nach Vasari's Bericht für die Kirche del Carmine zu Pisa malte. Das Hauptbild stellte Maria mit dem Kinde zwischen den heiligen Petrus, Johannes d. T., Julianus und Nikolaus dar; dann nach Va⸗

ari: „sotto, nella predella, sono di figure piccole storie della vita di quei Santi, e nel mezzo i tre Magi che offerissono a Cristo; ed in questa parte sono alcuni cavalli ritratti chl vivo tanto belli, che non si Puo meglio desiderare; e gli uomini della corte di que'tre re sono vestiti di varj abiti che si usavano in que' tempi (d. h. zu Zeiten des Malers).“ Das ganze Altarwerk sollte nach A. da Morrona (Pisa illustrata, 1793, III. 290 f.) und Crowe und Cavalcaselle verschollen sein. Allein nach dem Stilcharakter und der Behandlungsweise, die un⸗ zweifelhaft auf Masaccio hinweisen, sowie nach der genauen Ueber⸗ einstimmung mit dem Berichte Vasari'’s müssen jene Bilder als Theile der Predella von Masaccio's Altarwerk angesprochen werden. Die Predella enthielt demnach drei Bilder: in der Mitte die An⸗ betung der Könige, einerseits die Martyrien des Petrus und des Johannes, andererseits wohl die Martyrien des Julianus und Nikokaus; letztere Doppeldarstellung sscheinf wie das Hauptbild ver⸗ loren. Fuͤr unsere Sammlung sind die kleinen Gemälde wegen der Seltenheit des großen Meisters dann auch als wesentliche Er⸗ gänzung zu den in der Galerie vorzüglich vertretenen Malern des Quatrozento von besonderem Interesse. 8

6) Albrecht Dürer (Nr. 557 B.), Maria mit dem Kinde. Maria von vorn gesehen (Büste), blickt auf das nackte Christkind nieder, das in seiner Linken eine Frucht hält. Dunkler Grund. Lindenholz, h. 0,49, br. 0,40.

Auf dem Grunde links echt bezeichnet mit dem Monogramm und der Jahreszahl 1585. In Florenz aus der Sammlung des Mar⸗ chese Gino Capponi erworben. Beschrieben bei Thausing, Dürer, n. 384. Das Bild hat sich bei näherer Prüfung als besser er⸗

alten herausgestellt, wie es früher den Anschein hatte: es war von einigen Retouchen abgesehen, nicht sowohl übermalt, als mit einem ge⸗

den Schmelz und das Durchsichtige der Färbung eingebüßt. Es

zeigt eine trockene, etwas handwerksmäßige Behandlung. Immerhin ist dasselbe als echte Arbeit des Meisters für unsere Sammlung, die keinen Dürer aufzuweisen hat, von Werth, und empfahl sich die An⸗ schaffung um so mehr, als es in den Ankauf der beiden Masaccio mit eingeschlossen wurde, ohne daß der für diese allein geforderte Preis sich erhöht hätte.

38 634. 41 301. 44 857. 45 435. 46 382. 47 455. 48 818.

*) Bei der großen Zahl der diesmal anzuführenden Gemälde mußte auf deren ausführliche Beschreibung verzichtet werden.

färbten Firniß bedeckt, hat aber durch eine frühere zu starke Reinigung

gehört zudem zu den wenig erfreulichen Madonnenbildern Dürers und