1880 / 187 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

54 981. 70 942.

45 051. 70 703. 73 790. 85 212.

40 639. 42 411. 44 201. 69 014. 69 407. 70 264. 72 931. 73 315. 73 779. 76 606. 81 075. 82 004. 83 618. 87 962. 90 595.

70 Gewinne von 600 auf Nr. 822. 2069. 2864. 7575. 7876. 10 718. 14 673. 14 830. 15 862. 18 491. 19 434. 19 494. 21 041. 23 281. 24 195. 27 094. 28 952. 29 740. 30 097. 30 684. 31 434. 37 561. 39 601. 39 758. 41 113. 41 409. 42 332.

44 853. 45 014. 45 424. 45 700. 47 717. 49 271.

50 912. 54 350. 54 684. 56 873. 58 519. 60 666. 62 693. 63 047. 64 301. 65 028. 66 977. 67 840. 68 577. 69 527. 69 651. 72 142. 72 697. 73 005. 73 967. 75 582. 76 474. 80 044. 82 795. 82 855. 82 857. 83 351. 86 085.

87 806. 89 749. 94 487.

70 944. 79 580.

89 189. 89 486.

2758. 17 145. 26 910. 34 956. 44 061. 50 691. 62 201.

Die Kommission für die Weltausstellung in Sydney hat in der Bezeichnung der verschiedenen Preis⸗ klassen gegenüber den aus der amtlichen Preisliste ersichtlichen seüahitaten neuerdings folgende Veränderungen be⸗

ossen:

Erster Preis, Spezial, ist anerkannt als Erste Verdienst⸗ auszeichn üng, Spezial,

Erster Preis ist anerkannt als Erste Verdienstauszeichnung, Zweiter Preis ist anerkannt als Höchlich empfohlen, Dritter Preis ist anerkannt als Empfohlen,

Vierter Preis ist anerkannt als Ehrende Erwähnung.

Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen, dargestellt von H. Wilh. H. Mithoff. VII. Band: Fürsten⸗ thum Ostfriesland und Harlingerland. Mit Abbildungen auf 6 Tafeln und in Holzschnitten. Hannover 1880. Helwingsche Verlagsbuchhandlung. (Th. Mierzinsky, Königl. Hofbuchhändler). Mit dem vorliegenden Bande kommt das umfangreiche Werk der hannoverschen Kunstdenkmäler⸗ und Alterthümerbeschreibung zum Abschluß. Die in diesem letzten Bande enthaltenen Mittheilungen betreffen denjenigen Theil des alten Frieslande, der mit seinen Inseln im Norden aus dem Meere auftaucht, im Osten das jetzige Großherzogthum Oldenburg, im Süden das Meppensche berührt und westlich an Holland grenzt, mithin den jetzigen Landdrosteibezirk Aurich oder die frühere Provinz Ostfriesland ausmacht. Die darin besprochenen Gegenstände sind freilich längst nicht mehr alle vorhanden, denn manches ist durch den Zahn der Zeit oder in Fehden und Unruhen zerstört, anderes von den Hochfluthen verschlungen worden. Namentlich hat man mit den Klöstern hier so gründlich aufgeräumt, wie in keinem anderen Landestheile im Han⸗ noverschen. Die Zahl der ostfriesischen Klöster wird auf 30 und noch höher angegeben; von allen ehmaligen klösterlichen Gebäuden ist aber geger wärtig kaum mehr als die Kirche zu Reepsholt und die sog. Gasthauskirche zu Emden noch unter Dach. Die Uebertragung der christlichen Kunst auf ostfriesischen Boden wird zunächst von den Diözesen Bremen und Münster ausgegangen sein; bei Errichtung der Klöster aber scheint sich auch aus dem Gebiete westlich der Ems ein Einfluß geltend gemacht zu haben, da mehrere derselben von dort aus gestiftet wurden. Infolge Zuzugs von Emigranten aus den Niederlanden und nicht minder der Einwirkung der Generalstaaten auf die Geschicke Ostfrieslands, gewann dann, nach dem Vorgange von Emden, im 16. Jahrhundert die niederländische Bauweise die Herrschaft. Bezüglich der noch erhaltenen alten Gotteshäuser gehören urkundliche Nachrichten zu den Seltenheiten, und man ist daher zur Ermittelung ihres Alters meist auf die sich aus dem Baustile erge⸗ benden Anhaltspunkte angewiesen. Danach aber dürfte an den noch vorhandenen Gotteshäusern kaum etwas nachzuweisen sein, das über das 12. Jahrhundert hinaufreichte. Unter 86 mittelalterlichen Kir⸗ chen mögen etwa 27 romanische Formen oder solche des Uebergangs⸗ stils zeigen, während die übrigen 59 der Zeit der Gothik angehören. Die Grundform der Kirchen ist meist ein einfaches Oblong. An dieses schließt sich dann hin und wieder bei Kirchen roma⸗ nischen Stils im Osten eine halbrunde Apsis, bei solchen aus der Periode der Gothik ein polygonales Altarhaus an. Statt eines mit der Kirche verbundenen Thurmes findet sich in vielen Fällen (außer einem Dachreiter) ein Glockenthurm in einiger Entfernung daron. Nur in Pilsum ist ein Thurm über der Vierung angebracht, der, mit einem Zinnenkranze versehen, an jene Zeiten erinnert, wo die Kirchen in den Fehden nicht selten als Festungen dienten. Besonders bemerkenswerth sind die Ludgers⸗Kirche zu Nor⸗ den mit gothischem Chorbau, die einst den Heiligen Cosmas und Damianus gewidmet gewesene „Große Kirche“ zu Emden (ebenfalls mit schönem gothischen Chor) und die nur theilweise noch erhaltene, wegen ihrer Bildwerke und ihrer Erinnerungen an die Vitalienbrüder einst berühmte Kirche zu Marienhafe. Die letztere, 1387 erbaut, war ursprünglich eine dreischiffige gewölbte Basilika mit Querhaus, Chor und Westthurm, und der bedeutendste Bau in Ostfriesland aus der Zeit des Ueber⸗ gangsstils, ist aber leider in neuerer Zeit gänzlich verunstaltet worden. Im Jahre 1819 stürzte nämlich das Gewölbe der Chorapsis mit dem oberen Theile des östlichen Giebels ein, wodurch zugleich, außer Zertrümmerung des Altars, das Chorgewölbe beschä⸗ digt wurde. Eine Herstellung erfolgte nicht; das Gebäude gerieth immer mehr in Verfall, zumal auch die Seitenmauern ausgewichen warer. Dazu kam, daß 1820 der Thurm, vom Blitz getroffen, seine Spitze verlor und in seinem oberen Gemäuer schwere Beschä⸗ digungen erlitt. Hierauf wurde die Kirche im Jahre 1829 bis auf den Thurm und die Wände des Mittelschiffs abgebrochen, dieses aber in der Höhe beschränkt und dann durch Ausmauerung der Arkaden, nebst Anbringung sehr niedriger Spitzbogenfenster, Vorrichtung einer Mauer am Ostende und einer Holzdecke nebst Dach, nothdürftig zur Abhaltung des Gottesdienstes eingerichtet. Im Thurm, oberhalb der Durchgangshalle, liegt ein hoher gewölbter Raum, die „Störtebekerskammer“, eine Benennung, die an die Zeit erinnert, in welcher die seeräuberischen Vitalienbrüder hier hausten. In den älteren Nachrichten über Marienhafe wird der letzteren oft gedacht und sogar gesagt, sie hätten die Kirche weit prächtiger, als sie vorher gewesen, aufgebaut, um damit Gottes Zorn von sich abzuwenden, und die E mit Silber einge⸗ deckt. Indessen wird sich ihre Mitwirkung bei dem Bau wahr⸗ scheinlich auf eine Beisteuer zu der Kirchenbedachung beschränkt haben, zumal sie gerade um die Zeit des Brandes der Kirche im Jahre 1387 dort Aufnahme gefunden haben. Die Kirche war, wie es in einer Handschrift von 1725 heißt, „von außen herum „mit vielen in Sarcksteinen ausgehauenen, wiewohl recht ärgerlichen Bildern und Figuren gezieret..“ Emmius in seiner Descriptio Chorographica als sehr verwittert be⸗ zeichneten Sandsteinbildwerke waren theils als Friese unter den Daͤchera des Sang fn; sowie an einigen Stellen des Querhauses und zwar an den Abseiten (als Streifen), theils an der Mauer des Querhauses in 41 rundbogigen Nischen angebracht. Die letzteren enthielten etwa 1,31 m hohe Figuren, meist Engel, Heilige oder Gewaffnete darstellend, sowie eine 1,90 m hohe Heilandsgestalt. Die Gewaffneten werden die Tracht der friesischen Krieger des 13. Jahrhunderts veranschaulicht haben, ebenso diejenigen in den am Langhause einst vorhandenen Reitergefechtsscenen, in welchen die Streitenden Lanzen mit Fähnchen führten. Auf einigen der letztgenannten Darstellungen wirkten an⸗ cheinend gute Geister (geflügelte Engelsköpfe) und dämonische Ge⸗ stalten mit; es sollten also wohl Kämpfe gegen das Böse oder gegen das

Heidenthum veranschaulicht werden. Auch sonst spielen Kobolde, aus

Diese schon von Ubbo

““ opfe und zwei Beinen bestehende, auch wohl ge⸗ flügelte, geschwänzte Gestalten, in den Friesbildern eine Rolle. Ihnen reihten sich phantastische, u. A. mit einem Menschenkopfe aus⸗ gestattete Thiere sowie Centauren und Centaurinnen on. Diese und ähnliche Figuren werden, als Sinnbilder von Lastern, War⸗ nungen vor der Sünde haben enthalten sollen. Dann bildeten einen großen Bestandtheil des Frieses am Langhause Dar⸗ stellungen wirklicher Thiere, darunter Löwe, Hirsch, Reh, Fuchs, Hund, Hahn, Gans und anderes Geflügel, theils allein oder paar⸗ weise in halbrunder Umrahmung, theils von phantastischen Thieren verfolgt und ihrem Biß erliegend, in einem Falle auch von einem Bogenschützen und einem Hunde gejagt. Solche Thiergestalten waren bekanntlich schon zur Zeit Bernhards von Clairvaux (1091— 1153), welcher sehr dagegen eiferte, in den Klöstern sehr beliebt. Nach dem in der Bibel gemachten Unter⸗ schiede zwischen reinen und unreinen Thieren sah man erstere als Symbole des Lichts, letztere als Sinnbilder der Finsterniß Raubthiere aber als Repräsentanten der den Christen feindlichen Mächte und mwehrlose Thiere als die bedrängte Christenheit an. Be⸗ sonders merkwürdig sind jedoch nächst einigen Gruppenbildern (Er⸗ weckung des Lazarus, Schiffsüberfahrt eines Missionars (2), sich über⸗ schlagende epileptische Gestalten ꝛc.), die zahlreichen Spottbilder auf das Mönchsleben, gottesdienstliche Handlungen und kirchliche Gebräuche, welche hier durch Holzschnitte im Text und auf einer besonderen Tafel wiedergegeben sind. Derartige Bildwerke, welchen de Thierfabel zu Grunde geleat ist, finden sich bekanntlich auch in und an an⸗ deren mittelalterlichen Kirchen, nirgends aber wohl in dieser Aus⸗ dehnung und so satirisch wie einst an der Kirche zu Marienhafe. Fa der Annahme älterer Schriftsteller freilich, daß sie von Wiklefiten, atharern, Atheisten oder Seeräubern ausgegangen, liegt eben der vorhandenen Analoga wegen kein Grund vor, und dies um so weniger, als sie beim Auftreten der Wiklefiten und Vitalienbrüder be⸗ reits vorhanden gewesen sein müssen. Viel eher ließe sich ihre Ent⸗ stehung auf die erbitterten Streitigkeiten der Brokmänner mit der Geistlichkeit um die Zeit des Kirchenbaues zurückführen. Wahrscheinlich aber ist auch diesen Darstellungen, wie den vorerwähnten, eine nur symbolische Bedeutung beizulegen. Alle diese Bildwerke sind übrigens heute leider bis auf geringe Ueber⸗ bleibsel verschwunden und die in dem Werke mitgetheilten Abbil⸗ dungen der im Jahre 1845 erschienenen Beschreibung der Kirche entnommen.

Sonst ist die Ausbeute an figürlichen Darstellungen in diesem Gebiete gering. Zu erwähnen wäre nur noch ein altes romanisches Tompanon an der Südwand der gothischen Kirche zu Larrelt. An Wand⸗ und Deckenmalereien sowie an gemalten Glasfenstern ist wenig erhalten. Dasselbe gilt von Geräthen, Gefäßen und Para⸗ menten. Unter den Altarwerken zeichnet sich durch Kunst⸗ werth ein spätgothisches Triptychon mit zierlich geschnitzten Gruppen und bemalten (jetzt abgenommenen) Flügeln aus, welches aus dem abgebrochenen Kloster Ihlo in die Kirche der Protestanten zu Aurich gerettet ist. Der ebenfalls werthvolle, mit reichem Schnitz⸗ werk spätgothischen Styls versehene Altarschrein zu Hage, dessen Flügel bemalt waren, soll aus dem Kloster Coldinne stammen. An⸗ dere geringere Kunstwerke finden sich in den Kirchen zu Funnix, Arle, Loquard. Die protestantische Kirche zu Aurich bewahrt eine kupferne Monstranz mit Gravirungen von 1400. Die Kirche zu Bagband hat einen wohl ebenso alten Kelch mit figür⸗ lichen Darstellungen, die zu Dornum einen großen, schönen Kelch gothischen Stils vom Jahre 1467; andere bemerkenswerthere Gefäße dieser Art finden sich in Nesse, Wittmund und Wiegboldsbur. Einzelne aus Holz geschnitzte Figuren, zum Theil von werthvoller Arbeit, birgt die Kirche zu Funnix, anderes die zu Baaband. Von den noch vorhandenen Taufsteinen zeigt nur der zu Nesse (spätroma⸗ nischen Stils) eine künstlerische Behandlung. Gothische Taufsteine findet man in Dornum, Norden und Steenfelde. Die vorhandenen bronzenen Taufgefäße rühren meist von der wahrscheinlich bremischen Gießerfamilie Klinge her.

Einzig in ihrer Art ist die sogenannte Fürstengruft in der Großen Kirche zu Emden sowohl hinsichtlich ihrer architektonischen Ausstattung in französisch⸗niederländischer Renaissance, der sich reicher Schmuck an figürlichen Reliefs und Statuenwerk zugesellt, als auch wegen des in ihrer Mitte um 1548 errichteten Denkmals des Grafen Enno II., welches auf steinernem Unterbau die auf einem Sarko⸗ phage ruhende, ursprünglich aus Alabaster gearbeitete Figur desselben zeigt. Außerdem enthält dieselbe Kirche die Grabsteine von Hiko von Dornum, Gerhard Bolardus u. A. In der „Gast⸗ hauskirche’“ zu Emden liegt über dem Grabe des Häupt⸗ lings Uko, welcher 1432 von hamburgischen Kriegs⸗ leuten meuchlings erschlagen wurde, ein freilich sehr beschädigter Sandstein, auf welchem Uko in voller Rüstung, in gothisch stilisirtem, waxppengeschmücktem Rahmen abgebildet ist. Die Kirche zu Esens bewahrt einen steinernen Sarkophag des Ritters Sibod von Dornum († 1473) und seiner Gemahlin, sowie zwei große Epitaphien des Grafen und der Gräfin von Ritberg aus der 2. Hälfte des 16. Jahr⸗ hunderts. Ein Sarkophag des Häuptlings Hero von 1559 steht in der Kirche zu Oldersum. Die Zahl der Grabsteine und Epitaphien ist eine sehr große. Die älteste Kirchenglocke, vom Jahre 1295, be⸗ sitzt die Kirche zu Campen. 1

Was die profane Architektur betrifft, so sind von den früher zahl⸗ reichen Burgen oder Häuptlingssitzen, d. h. massiven grabenumgebe⸗ nen Häusern, deren fast jedes Dorf eines hatte, nur wenige vorhan⸗ den, und auch diese haben von ihrer ursprünglichen Einrichtung nicht viel bewahrt. Nur die in mehreren Abbildungen mitgetheilte östliche Burg in Hinte, jetzt im Besitze des Geschlechts von Frese, zeigt noch einen burgartigen Charakter. Das Bunder „Steenhuis“ ist zwar alt, aber die Umgebung hat keine Spur einer Befestigung mehr. Auch die Burg zu Oldersum ist sehr mo⸗ dernisirt. Das alte Schloß zu Greetsyhl, welches nach einem alten Knupferstiche veranschaulicht wird, ist 1758 abgebrochen worden. Dasselbe war insofern von historischem Interesse, als Greetsyhl der Ort war, wo am 5. November 1682 Nachts die Brandenburger landeten und nach Ueberrumpelung der Burg zuerst festen Fuß in Ostfriesland faßten. Der Burgthurm diente den Schiffern unter der Bezeichnung „weißer Huth“ als Wahrzeichen. Unter den öffentlichen Profanbauten in Ostfriesland steht das im Jahre 1574 begonnene stattliche Rathhaus zu Emden obenan. Im Styl und in der Ausführung desselben macht sich die niederländische Bauweise geltend. Das zwar nur mäßig große, aber in reichen Bildungen überwölbte, hie und da mit Gold und farbiger Bemalung ausgestattete Treppen⸗ haus ist von reizvoller Wirkung. Die früher in Fülle vorhanden ge⸗ wesenen Glasmalereien sind aber leider bis auf wenige verloren ge⸗ gangen. Das Innere ist jetzt fast ganz schmucklos, birgt jedoch manche kunstgewerblichen Alterthümer, so das Raths⸗Silberzeug, alte Schränke und vor Allem eine reiche Rüstkammer. Städtische Wohnhäuser aus der Zeit der Gothik sind nicht mehr vorhanden, wohl aber hat Emden eine Reihe solcher aus der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts aufzuweisen, welche, mil dem Giebel der Straße zugewandt, gleich den holländischen Wohnhäusern damaliger Zeit, die Formen der Spätrenaissance zeigen.

Ein dem vorliegenden Bande angehängtes Schlußwort giebt noch eine gedrängte Uebersicht des Hervorragendsten und Charak⸗ teristischsten aus dem ganzen in den 7 Bänden des Werks behan⸗ delten Stoffe. Ein Nachtrag enthält Berichtigungen und Zusätze. Besonders dankenswerth aber ist das umfassende alphabetische Orts⸗ register und eine vermöge der benutzten augenfälligen Bezeichnungen der Baustyle mit erwünschtester Leichtigkeit orientirende Uebersichts⸗ karte des ganzen hannoverischen Gebiets.

Zur Empfehlung des trefflichen, nunmehr vollständigen Werks noch ein Wort hinzuzufügen, erscheint um so müßiger, als sein Werth längst gebührend gewürdigt worden ist und dasselbe ähnlichen neueren Denkmälerbeschreibungen vielfach zum Muster gedient hat.

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1111A1“.“ 1“

XI. Generalversammlung deutscher Anthropologen Während des am Montag zu Ehren der HH. Frhr. v. Nordenskield und Dr. Schliemann stattgehabten Festmahls wurde an Se. Majestät den König von Schweden und Norwegen ein Telegramm abgesandt In der gestern Morgen. stattgehabten Sitzung verlas der Vor⸗ sitzende, Dr. Virchow, die telegraphische Antwort Sr. Majestät, Aller⸗ höchstwelcher für die den Thaten schwedischer Forscher gezollte Aner⸗ kennung seinen Dank aussprach.

Es erfolgte hierauf die Berichterstattung über die prähistorische Karte von Deutschland durch den Vorsitzenden der dazu ernannten Kommission. Redner stellte zwei Karten aus, die er eingehend erläuterte und resumirte schließlich seinen Vortrag in folgenden An⸗ trägen: „Die Verarbeitung des gesammten Materials hat nicht auf einer einzigen Karte zu geschehen, sondern ist auf 5 Blätter zu ver⸗ theilen. Das erste Blatt soll nur die ältesten Typen der Steinzeit der Höhlenwohnungen und der nordischen paläolithischen Fauna ent⸗ halten. Blatt 2 würde die neolitische Periode und die Anfänge der Metallzeit behandeln. Blatt 3 geht von der etrurischen Zeit bis zur Zeit der römischen Okkupation, Blatt 4 kennzeichnet die ent⸗ schieden römische Zeit, Blatt 5 die nachrömische Zeit. Jede Periode beansprucht eine eigene Karte, die in einem Abzune jedem Mitarbeiter zugestellt wird, damit er auf derselben seine Einzeich⸗ nungen mache und für seine Gegend verantwortlich wird.

Inzwischen waren die beiden schwedischen Forscher, Frhr. von Nordenskjöld und Torell eingetreten und wurden unter dem lebhaften Beifall der Versammlung, die sich von ihren Plätzen erhoben hatte, oom Vorsitzenden in feierlicher Weise begrüßt.

Graf Wurmbrand aus Oesterreich sprach darauf über die Be⸗ deutung der Thongefäße überhaupt und das Vorkommen römischer Urnen und Fibeln in den vorgeschichtlichen Begräbnißstätten Oesterreichs.

., Hieran schloß sich noch ein Vortrag des Professor Dr. Virchow über die etruskischen und römischen Funde zwischen Weichsel

und Elbe.

Die heute abgehaltene Schlußsitzung begann bereits um 8 Uhr. Der Vorsitzende Professor Dr. Virchow, begrüßte zunächst den von seiner Forschungsreise in Asien und Polynesien zurückgekehrten Pro⸗ fessor Dr. Bastian, der die Anrede dankend erwiederte und ausführ⸗ 8 Mittheilungen über die auf der Reise gewonnenen Resultate machte.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung waren drei Referate über altgermanische und keltische Funde. Es sprachen Hr. Dr. Henning⸗Berlin über die deutschen Runen, Hr. Undset⸗Christiania über ein Schiffgrab in Norwegen und Professor Dr. Schaaffhausen über Ringwälle am Rhein.

Später referirten noch Professor Dr. Ranke zeuge aus fränkischen Höhlen und Brugsch⸗Bey die prähistorischen Studien.

Von 1—3 Uhr war die in der Universität, von 4—6 Aussicht genommen.

über Knochenwerk⸗ über Egypten und

Besichtigung des zoologischen Museums Uhr die des Kunst⸗Gewerbemuseums in

„(Wes. Ztg.) Am 2. September wird die Grundsteinlegung für das Kriegerdenkmal statt⸗ finden, welches zum Andenken an die im letzten Feldzuge Gefallenen errichtet werden soll. Am Ende der Königstraße, beim Eingange in die Eilenriede, hat man den Platz für das neue Denkmal gewählt, und in der That konnte auch wohl kaum eine passendere Wahl, als dieser Ort, getroffen werden. Seitwärts erheben sich die eleganten Villen des Tivoli⸗Stadttheils und im Hintergrunde werden die grünen Wipfel des Laubwaldes einen prächtigen Fond für das Monument bilden. Dasselbe soll eine Höhe von 38 Fuß erreichen. Der ganze Sockel wird aus dunklem Granit bestehen; der Durchschnitt desselben zeigt als Grundriß ein Oblong mit aus⸗ springenden Mittelstücken. An den vier Ecken stehen freie, runde Säulen, während sich je zwei Halbsäulen an den Sockel anlehnen und zwischen sich vier Nischen bilden. Von letzteren werden die beiden seitlichen mit Kriegstrophäen geziert; in der Vordernische

Hannover, 6. August.

steht die Figur der Hannovera, den Lorbeerkranz in der Rechten haltend. Zwei mächtige Löwen liegen als Hüter des Denkmals an den beiden Seiten auf den zum Sockel hinanführenden Treppenstufen. Auf diesem Postamente erhebt sich das eigent⸗ liche Denkmal: drei Victorien, deren mittlere die Palme in der erhobenen Rechten trägt, während die beiden anderen ihr die Kaiserkrone aufs Haupt setzen. Diese Gruppe ist, nach dem Modelle beurtheilt, von eben so viel Anmuth wie Leben. Sämmtliche Fi⸗ guren und Ornamente, sowie die zahlreichen Juschrifttafeln werden in Bronze ausgeführt und dürften in Verbindung mit dem dunklen, polirten Granit auch in der Farbe eine vorzügliche malerische Wir⸗ kung hervorbringen. Die Kosten für das Denkmal werden voraus⸗ sichtlich die Summe von 180 000 erreichen; die Ausführung dessel⸗ ben wird ungefähr in Jahresfrist vollendet sein.

Cöln, 9. August. (Cöln. Ztg.) Zum ersten Male konnten gestern die Besucher des Domes das herrliche Gotteshaus durch den vor Kurzem fertiggestellten Haupteingang des Westportals be⸗ treten. Gleich beim Eintritt durch diesen Eingang liegt nun das majestätische Mittelschiff in seiner ganzen Ausdehnung voll stolzer Schönheit vor dem Blicke des Beschauers.

Aden, 10. August. (W. T. B.) Der Dampfer „Jeddah“ ist auf der Fahrt von Singapore nach Jeddah mit 953 Pilgern an Bord in der Nähe des Kaps Guardafui untergegangen. Von der Mannschaft und den Passagieren sind nur der Kapitän, seine Frau, 3 Offiziere und 16 Eingeborene gerettet und hier angekommen.

Das Programm für das dritte diesjährige Sommer⸗ nachtsfest im Flora⸗Etablissement zu Charlottenburg, am Sonnabend, den 14. August, ist wie folgt festgesetzt: Der Ein⸗ tritt ist nur gegen Vorzeigung der hierzu besonders ausgegebenen Billets gestattet, welche im Invalidendank Berlin, Markgrafenstraße 5la, an den Billetkassen des Etablissements und an den öffentlich bekannt gemachten Zerheagassgenlen verabreicht werden. Preis des Billets an den eichnungsstellen 2 ℳ. Abendtasse Billet 3 Eingang und Anfahrt für Wagen Berlinerstraß⸗, sowie Rampe an der Spree. Anfang 6 ½ Uhr Abends. Nach Beendigung des Kon erts des Königlichen und Hof⸗Musikdirektors Hrn. B. Bilse mit seinem aus 70 Künstlern bestehenden Orchester Unterhaltungsmusik, aus⸗ geführt von 2 Regimentskapellen unter Leitung ihrer Herren Musit⸗ direktoren. Bei eintretender Dunkelheit großes Brillant⸗Feuerwerk, demnächst farbige bengalische Beleuchtung der Kaisergruppe, Riesen⸗ Fontaine und Park⸗Anlagen. Erleuchtung der Teppichbeete und An⸗ lagen mittelst vieler tausend farbiger Lampions und Ballons. Von 10 Uhr ab Ball⸗ und Unterhaltungsmusik im Garten und gleichzeitig im großen Kaisersaal. Auf der Terrasse vor der großen Freitreppe ist ein besonderer Tanzplatz eingerichtet und festlich dekorirt; die Tänze werden von Königlichen Tänzern geleitet; im Gesellschafts⸗ Anzuge zu erscheinen ist erwünscht. Für Restauration wird in aus⸗ reichender Weise durch Aufstellung mehrerer Buffets esorgt werdern. Pferdebahnwagen werden während der Nacht zur Rückfahrt nach Berlin bereit sein; ebenso werden Droschken und Wagen zur Ver⸗ fügung stehen. Bei ungünstiger Witterung am 14. August findet das Fest am Mittwoch, den 18. August statt. Selbstoerständ⸗ lich behalten die gelösten Billets hierzu Gültigkeit.

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Verlag der Expedition (Kessel). Drei Beilagen

Berlin:

leinschließlich Börsen⸗Beilage).

zum Deut

1“

Erste Beilage

eiger und Königlich Preußische

Berlin, Mittwoch, den 11. August

S—

s⸗-Anzeiger. 1880.

2r.

süInserat e für den Deutschen Reichs⸗ und König

register nimmt an: die Königliche Expeditio des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

u 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

X.

AR u. s. w. von öffentlichen Papieren.

DOeffentlicher Anzeiger.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.] 7. Literarische Anzeigen.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

A.

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Annoncen⸗Bureaus.

8. Theater-Anzeigen.

9. Familien-Nachrichten. beilage. R

Eteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

K. Amtsgericht Horb. Nachtrag zum Steckbrief vom 7. August 1880 gegen Anton Manz, Maurer von Nordstetten, wegen schweren Diebstahls. Unter dem entwendeten Silbergeld befinden sich zwei Fünffrankenstücke. Weiterhin wurde entwendet ein roth und weiß ge⸗ streiftes Taschentuch. 8 ꝛc. Manz ist ein höchst gefährlicher Dieb. Horb, den 9. August 1880. Amtsrichter: Welter. Offene Requisition. In der Strafsache gegen den Schieferdecker Johann Hermann Carl Bamberg, gen. Magerstädt, aus Greußen, früher in Kl. Hehlen hiesigen Amts wohnhaft, wegen Unterschlagung soll gegen denselben eine durch Ür⸗ theil des Königlichen Schöffengerichts hierselbst vom 3. Mai 1880 erkannte Gefängnißstrafe von 4 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß des nächsten Amtsgerichts, welches um Strafvollstreckung ersucht wird, abliefern zu wollen und von dem Geschehenen 1 hierher Nachricht zu geben. Celle, den 4. August 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

Druck: W. Elsner. 8

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[20231] Oeffentliche Zustellung.

In Wechselsachen des Kaufmanns Leopold Cohn zu Magdeburg, Schwibbogen Nr. 7 wohnhaft, Klägers und Appellanten,

wider die Kauffrau Rosa Sommerfeld, geborene Rosenstock, und deren Ehemann, Kaufmann Julius Sommerfeld, Beide zuletzt in Berlin, Prinzenstraße Nr. 55 wohnhaft gewesen, Verklagte

und Appellaten, 4228 80. PB. V.

hat der Kläger und Appellant Cohn gegen das Erkenntniß I. Instanz des Königlichen Land⸗ gerichts I., 14. Civilkammer, zu Berlin vom 5. April 1880 Appellation eingelegt und jetzt beantragt, die beiden Verklagten solidarisch zur Vermeidung der Wechsel⸗Exekution zur Zahlung folgender Wechselsummen:

1) von 476 30 nebst Zinsen, 9 50 Protestkosten und 4 20 Provision und e aus dem Wechsel vom 25. Dezember 1878,

2) von 1500 nebst Zinsen aus 2 Wechseln vom 19. Dezember 1878 über je 750 ℳ,

3) von 720 nebst Zinsen aus dem Wechsel vom 27. Dezember 1878,

4) von 500 nebst Zinsen, 14 Protestkosten und 13 Provision und Porto aus dem Wechsel vom 25. Dezember 1878,

5) von 120 nebst Zinsen, 3 70 Protest⸗ kosten und 1 30 Provision und Porto aus dem Wechsel vom 26. Februar 1879,

6) von 600 nebst Zinsen, 6 50 Protest⸗ kosten und 3 50 Provision und Porto aus dem Wechsel vom 22. Februar 1879,

7) von 1000 und Zinsen, 7 50 Protest⸗ kosten und 4 %ℳ 50 Provision und Porto aus zwei Wechseln vom 14. Januar 1879 über

je 500 ℳ,

8) von 624 nebst Zinsen, 7 Protestkosten und 3 Provision und Porto aus dem Wechsel vom 22. Oktober 1878,

9) von 821 nebst Zinsen, 8 Protestkosten und 7 Provision und Porto aus dem Wechsel vom 22. Oktober 1878,

10) von 400 nebst Zinsen, 7 Protestkosten, 9 Spesen und Porto sowie 1 50 aus dem Wechsel vom 13. November 11) von 320 nebst Zinsen, 11 75 Protest⸗ kosten und 1 50 Provision und Porto aus dem Wechsel vom 15. November 1878,

12) von 380 nebst Zinsen, 7 Protestkosten und 5 Provision und Porto aus dem Wechsel vom 31. Januar 1879, 1

zu 1—5 sind die Wechsel vom Kläger auf die Handlung R. Sommerfeld gezogen und von der letzteren acceptirt, zu 6—7 sind die Wechsel von der Handlung E. Sommerfeld auf die Handlung R. Sommerfeld gezogen, von letzterer acceptirt und durch Blanco⸗ Giro der Ausstellerin in das Eigenthum des Klägers übergegangen, zu 8 und 9 sind die Wechsel von der Handlung E. Sommerfeld auf A. Rosenstock gezogen, von Letzterem ae⸗ ceptirt durch Blanco⸗Giro der Ausstellerin auf die Handlung R. Sommerfeld und von dieser in das Eigenthum des Klägers über⸗ gegangen, zu 10 ist der Wechsel von der Handlung R. Rommerfeld auf A. Rosenstock gezogen, und von Letzterem acceptirt, und durch Giro in das Eigenthum des Klägers über⸗ gegangen, zu 11 ist der Wechsel von der andlung C. Sommerfeld auf Frau Johanna uppe Pjogen, von Letzterer acceptirt, durch Blanco⸗Giro der Ausstellerin auf die Hand⸗ lung R. Sommerfeld und durch Giro des Philipp Wolff in das Eigenthum des Klägers

mann Philipp Fabian gezogen, von Letzterem acceptirt, durch Blanco⸗Giro der Ausstellerin auf die Handlung E. Sommerfeld und von dieser in das Eigenthum des Klägers über⸗ gegangen;

zu verurtheilen.

Zur Entgegnung auf die Appellations⸗Rechtferti⸗ gung, welche den Appellaten durch öffentlichen Aus⸗ bang an der Gerichtsstelle des Königlichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin zugestellt ist, und zur münd⸗ lichen Verhandlung ist ein Termin vor dem 5. Civil⸗ Senat des Königlichen Kammergerichts, in dessen Sitzungssral, Lindenstraße 14 zu Berlin, auf den 25. November 1880, Vormittags 10 Uhr, G anberaumt, auch der Appellant zu demselben vor⸗ geladen. Da der Aufenthalt der Appellaten, Kauffrau Rosa Semmerfeld, geborne Rosenstock, und des Kaufmanns Julius Sommerfeld unbekannt ist, so werden dieselben zufolge Gerichtsbeschlusses aufge⸗ fordert, in diesem Termin in Person oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten aus der Zahl der beim Kammergericht zugelassenen Rechtsan⸗

samen Ausbleibens gegen sie eintreten werden.

Berlin, den 7. August 1880.

Der Gerichtsschreiber des 5ten Civil⸗Senats des ö CW

Aktuar.

[20239) SOeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Arbeiters Ludwig

zu Celle auf Sonnabend, den 2. Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr,

Termine zu erscheinen. Auszug der klägerischen Berufungsanträge gemacht.

Celle, den 5. August 1880. b Biedermann,

120245] Oeffentliche Zustellung.

seiner Forderung a. von 240 ℳ,

1878, klagt und i auf Donnerstag, den 30. September 1880, Morgens 9 Uhr, öS hiermit ladet. hiermit bekannt gemacht.

Burghaun, den 30. Juli 1880. Alberti,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[20232] Heffentliche Zustellung.

den Justizrath

jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist,

zu erklären,, un

gerichts zu Thorn auf den 17. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Thorn, den 6. August 1880.

gez. Feistkorn, Gerichtsschreiber

übergegangen; zu 12 ist der Wechsel von der Handlung R. Sommerfeld auf den Kauf⸗

des Königlichen Landgerichts.

wälte pünktlich zu erscheinen, die Appellation voll⸗ ständig zu beantworten und die zu deren Wider⸗ legung dienenden neuen Thatsachen beizubringen und die etwaigen Urkunden urschriftlich vorzulegen, widrigenfalls die gesetzlichen Folgen des ungehor⸗

Wind⸗ hausen zu Meensen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Jüdell hierselbst, hat als Klägerin gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ludwig Windhausen, Aufenthaltsort unbekannnt, Beklagten, wegen Ehe⸗ scheidung, beim III. Civilsenate des Königlichen Ober⸗Landesgerichts Celle Berufung erhoben gegen das Urtheil des Königlichen Landgerichts Göttingen vom 27. Mai d. J. mit dem Antraze, der Berufung stattzugeben und dem Klagantrage gemäß auf Schei⸗ dung der Ehe zu erkennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Berufung vor den III. Civilsenat des Königlichen Ober⸗Landesgerichts

mit der Aufforderung, vertreten durch einen bei dem gedachten Gerichtshofe zugelassenen Anwalt in jenem

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser bekannt

Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

Der Handelsmann Hermann Speier zu Burg⸗ haun hat gegen den Schäfer und Müller Andreas Brecht, fruüher zu Michelsrombach wohnhaft, dessen gegenwärtiger Aufenthalt aber unbekannt ist, wegen

b. 5 % Zinsen von 560 30 seit 1. Juni

beim Königlichen Amtsgerichte zu Burghaun ge⸗ s Termin zur Publikation des Urtheils

anberaumt, zu welchem Termine Kläger den Be⸗

um Zweck der öffentlichen Zustellung wird dies

Die verehelichte Müller Emilie Fisch, geborene Kanehl, zu Nitzwalde bei Graudenz, vertreten durch ancke bier, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Müllergesellen Ferdinand Fisch, dessen wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, das zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehende Band der Ehe zu tren⸗ nen, den Verklagten für den allein schuldigen Theil in die Herausgabe des vierten Theils seines Vermögens an sie, sowie in sämmtliche Prozeßkosten zu verurtheilen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land⸗

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ 12. Wum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

[20234] Oeffentliche Zustellung.

Henriette, verehelichte Loewel, in Großsaara, vertreten durch den Rechtsanwalt Barthel, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Bruno Loewel, früher in Großsaara, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen heimlicher Verlassung und Ehe⸗ bruchs mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera Schloß⸗ fese Nr. 23 Zimmer Nr. 7, 1 Treppe hoch, auf den 24. November 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ceckler, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.

114938] Oeffentliche Ladung und Bekanntmachung.

Die nachgenannten Personen, nämlich: 1) Johannes Gienger von Kappishäusern, O. A. Nürtingen, geboren am 1. Februar 1857, 2) Paul Gottlieb Debach von Nürtingen, geboren am 16. Dezember 1857, 3) Wilhelm Friedrich Mettler von Höfen, O. A. Neuenbürg, geboren am 8. Mai 1859, 4) Ernst Friedrich Mettler von da, geboren am 2. Februar 1860, 5) Gottlob Bürkle von Ottenhausen, O. A. Neuen⸗ bürg, geboren am 15. November 1859, 6) Wilhelm Spiegel von da, geboren am 16. Sep⸗ tember 1858, 7) Josef Adolf Genthner von Feldrennach, O. A. Neuenbürg, geboren am 16. Dezember 1859, 8) Wilhelm Roth von Birkenfeld, O. A. Neuen⸗ bürg, geboren am 6. Dezember 1860, und 9) Gottlieb Burkhardt von Kapfenhardt, O. A. Neuenbürg, geboren am 4. Februar 1859, sind beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichti⸗ gen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufge⸗ halten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 des St. G. B. Dieselben werden hiermit auf Dienstag, den 28. September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königl. Landgerichts Tübingen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die⸗ selben auf den Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von den mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Behörden abgegebenen Erklärungen verurtheilt werden. Weiter wird veröffentlicht, daß durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Tübingen vom 2. Juni d. J. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der vorgenannten Angeklag⸗ ten in Gemäßheit des §. 140 letzter Absatz des St. G. B., §§. 326 und 480 der St. P. O. je bis um Betrage von Dreitausend Mark mit Be⸗ schlag belegt worden ist. Verfügungen, welche die Angeklagten über ihr Vermögen, soweit es mit Beschlag belegt ist, nach dieser Veröffentlichung vor⸗ nehmen werden, sind der Staatskasse gegenüber nichtig. Tübingen, den 5. Juni 1880. K. Staatsanwaltschaft.

115380] Oeffentliche Vorladung.

Der den 11. August 1836 in Jäseritz, Kreis Nimptsch, Königreich Preußen, geborene Feldmesser Eugen Richter ist Ende Juni 1864 nach Amerika ausgewandert und hat seither keinerlei Nachrichten von sich gegeben; auch haben die über seinen Verbleib bei dem deutschen Generalkonsulat in New⸗York angestellten Recherchen zu keinem Resultat gefuͤhrt.

Es hat nunmehr die Mutter des ꝛc. Richter, ver⸗ wittwete Frau Ober⸗Amtmann Emma Richter, ge⸗ borene Hasse, zu Brieg, Provinz Schlesien, die Todeserklärung des Verschollenen beantragt.

Derselbe wird deshalb zur Vermeidung der Todes⸗ erklärung aufgefordert, sich bis zu oder spätestens in dem in unserem Gerichtsgebäude, Lindenstraße 40, vor Herrn Amtsgerichts⸗Rath Guttmann auf

den 5. April 1881, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine zu melden.

Brieg, den 11. Juni 1880.

Die Gerichtsschreiberei des

Königlichen Amtsgerichts. II. 1 Bruckisch.

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[12019]

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Der Kaufmann Carl Goge hierselbst hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen, von dem Comtoir der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere zu Berlin ausgestellten Depotscheines Nr. 35 182 vom 21. April 1876 beantragt. Der Inhaber der Ur⸗

Februar 1881, Vorm. 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, im Nr. 21, Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, anberaum⸗

[14933]

kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

Zimmer

Aufgebot.

Auf dem Anwesen Herberge Nr. 19f an der Loh⸗

straße in Giesing des Taglöhnerssohnes Thomas Reichbauer von Geßeltshausen sind im Hypotheken⸗ buche für Giesing Bd. ner Georg Danzer von der Loh Ansprüche auf Woh⸗

I. S. 391 für den Taalöh⸗

nung, tägliche Kost oder wöchentlich 24 Kr. = 69.₰ und auf Verpflegung in Krankheitsfällen eingetragen. Nachdem die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber dieser Ansprüche erfolglos geblie⸗ ben, und seit der letzten auf dieselben bezüglichen Handlung dreißig Jahre verstrichen sind, ergeht hiermit auf Antrag des Anwesensbesitzers an alle jene, welche aus dem erwähnten Hypothekenbuchs⸗ eintrage Rechte ableiten zu können glauben, die Aufforderung, ihre Ansprü he innerhalb 6 Monaten, längstens aber in dem auf Dienstag, den 17. Mai 1881,

Nachmittags 4 Uhr,

im diesgerichtlichen Sitzungssaale anberaumten Aufgebotstermine beim Königl. Amts⸗ gericht München I. Abtheilung B. für Civilsachen (Mariahilfplatz Nr. 17 II.) anzumelden, widrigen falls die Hypothek für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht würde.

München, den 8. Juni 1880. Königliches Amtsgericht München I. Abtheilung B. für Civilsachen. Der Kgl. Amtsrichter. (L. S.) gez. Auracher. Für die Richtigkeit der Ausfertigung Maggauner, Kgl. Gerichtsschreiber.

Berufungs⸗ resp. Adeitations⸗Akt

[20241] Varladung.

I den acht und zwanzigsten Juli 1800 und achtzig.

Auf Anstehen der früher zu Cöln, jetzt zu Brauns⸗ feld wohnenden Eheleute Christian Felten, früher Bäcker, jetzt ohne Geschäft, und Margaretha, geb. Gueth, zum Armenrechte zugelassen, und zur öffent⸗ lichen Vorladung durch Beschluß des Königlichen Oberlandesgerichts zu Cöln vom 12. Juli 1880 er⸗ mächtigt, Appellanten, für welche beim Königlichen Oberlandesgerichte zu Cöln der daselbst wohnende Rechtsanwalt Herr Julius Maaßen fungiren wird, zeige ich, Hermann Mühlberg, beim Königlichen Amtsgerichte zu Cöln angestellter und daselbst woh⸗ nender Gerichtsvollzieher, dem Kaufmann Heinrich Stuckmann, früher zu Düsseldorf wohnend, gegen⸗ wärtig ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Appellaten, an:

daß Requirenten gegen das zwischen ihnen einer⸗ seits und 1) dem früher zu Cöln, jetzt zu Amster⸗ dam wohnenden Kaufmann Michael Bosnack, als Cessionar von Heinrich Stuckmann, Kaufmann zu Düsseldorf, 2) dem Requisiten andererseits, unterm 7. Januar 1880 ergangene Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Cöln hiermit, soweit nöthig, das Rechtsmittel der Berufung zum Königlichen Ober⸗ Landesgerichte zu Cöln auch ihm gegenüber ergreifen, jedenfalls denselben zur Vertretung berufen in der Berufungsinstanz gegen den erstgenannten Michael Bosnack, betreffend das Einspruchsverfahren der Ehe⸗ leute Felten, weil sie durch dieses Urtbeil dadurch be⸗ schwert sind, daß nicht nach ihren Anträgen erkannt worden ist. 6 Zugleich lade ich auf nämliches Anstehen den Requisiten vor, binnen der gesetzlichen Frist von acht freien Tagen bei dem Königlichen Ober⸗ Landesgericht zu Cöln, durch Anwalt vertreten zu um über folgenden Antrag erkennen zu ören:

Das Königliche Ober⸗Landesgericht wolle den Appellaten und Adcitaten Stuckmann für verpflichtet erklären, die Appellanten und Adcitanten Eheleute Felten in der Appellinstanz, betreffend das Ein⸗ spruchsverfahren der Letzteren gegen Michael Bos⸗ nack, Kaufmann zu Amsterdam, zu vertreten, und demnach zu bewirken, daß der Zahlungsbefehl des Bosnack vom 28. März 1879 über 7500 aufge⸗ hoben, die angedrohte Exekution und eingeleitete Subhastation untersagt werde, die Adcitanten voll⸗ ständig und in jeder Beziehung klaglos und schadlos zu stellen, sowie die Obligation vor Notar van den Bosch vom 26. August 1875 zwischen den Eheleuten Felten und Stuckmann, sowie die Cessionsurkunde vor demselben Notar vom 3. September 1875 zwischen Stuckmann und Bosnack für nichtig und ungültig erklärt werden, wolle den Appelaten und Adcitaten Stuckmann eventuell zur Zahlung des⸗ jenigen Betrages verurtheilen, zu welcher etwa Appellanten und Adcitanten dem Cessionar und Mitappellaten Bosnack gegenüber verurtheilt werden sollten, sowie die Rückgabe der Succumbenzgelder verordnen und dem Avppellaten Stuckmann die Kosten beider sowohl der Hauptsache wie der Adcitation zur Laft legen. Weitere Anträge, insbesondere auch die in I. Instanz schon genommenen Subsidiaranträge vorbehalten, Alles aus den bereits in I. Instanz angeführten und ferner auszuführenden Gründen. 1 B

gez. Mühlberg, Gerichtsvollzieher kr. A.

Vorstehender Auszug wird gemäß §. 187 der Civil⸗ prozeßordnung bekannt gemacht.

Cöln, den 7. August 1880.

ten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und

die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Angrick, Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts 8 ““

8 1

Berlin, den 24. April 1880. Königl. Amtsgericht I.

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