MHamburg, 16. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco still, auf Termins besser.
pr. Sept.-Oktober 200 Br., 199 Gd. Roggen pr. August-Septbr. 168 Br., 167 Gd., pr. September-Oktober 165 Br., 164 Gd. Hafer still.
Roggen loco fest aber ruhig, auf Termine fest. Weizen pr. August-Sept. 208 Br., 207 Gd.,
Rüböl loco 56 ½, pr. Oktober 57.
ruhig,
pr. August 52 ½ Br., pr. September-Oktober 50 ¼ Br., November 48 ¼ Br., pr. November-Dezember 47 ½ Br. Kaffee sehr fest, Standard white
9,20 Br., 9,00 Cd., pr. August 9,00 Gd., pr. September-Dezember
Umsatz 3000 Sack. Petroleum fest. 9,30 Gd. — Wetter: Sehr schön. Pest, 16. August. (W T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco fest, 10,65 Br. Hafer pr. Herbst 5,77 Gd., 5,80 Br. 5,67 Gd., 5,70 Br. Prachtvoll. Amsterdam, 16. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) höher, per November 274, pr. März 276. Termine höher, pr. November 199, pr. März
Termine fester, schäftslos, pr. Herbst 10,30 Gd. 10,35 Br., pr. Frühjahr 10,62 Gd., Mais pr. Mai-Juni Kohlraps per August-September 12 ¾. Wetter:
Weizen auf Termine Roggen loco und auf 199.
—, pr. Herbst —, pr. Herbst 31 ¼, pr. Mai 33 %.
Bancazinn 54.
. 4 st. Loncdon, 16. Augus Spiritus fest,
8 . 1 Havannazucker Nr. 12, 25.
London, 16. August. loco
in steigender Tendenz.
Liverpool, 16. August.
ge- Baumwolle.
Surats stetig. tember-Oktober-Lieferung 6 ⅛ d.
Bradford, 16. August.
Raps loco friedigend.
Frühjahr —. Amsterdam, 16. August. (W. T. B.)
(GW. T. B.) 8 An der Küste angeboten 14 Weizenladungsn.
Tendenz Weichend. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremder Weizen 1 — 2 sh. niedriger als vergangenen Montag, Mehl weichend, runder Mais und Hafer ½ sh. billiger, flacher Mais und Gerste fest, Bohnen und Erbsen Angekommene Weizenladungen sehr ruhig. (V. T. B.)
(Schlussbericht.) Umsatz 10 000 B., davon für Spekszlation und Expert 1000 B. Amerikaner ¹⁄16 theurer, Middl. amerikanische August-Lieferung 613⁄16, Sep-
.h) Wolle wenig verändert, Skinwolle etwas thätiger, niedriger, wollene Garne für den Export ruhig aber fe-t, wollene Stoffe unbe-
Rüböl loco 31 ½, pr. Roheisen. 54 sh. 4 d.
mired) 50 C.
u. Brothers 8 ⅞.
Slasgovwv, 16. August.
Eä D
Mixed numbers warrants 54 sh. 7 ⅛ d. bis
Neu-York, 16. Angust. (W. T. B.)
Waaren bericht. New-Orleans 11 ⅞. Petroleum in New-York 8 ¾ Gd., do. in Philadelbhia 8 ⅜ Gd., rohes Petroleam 6 ¼, do. Pipe line Certificats — D. 87 C. Mehl 4 D. 25 C. Encker (Fair reüining Muscovados) 7 ¾. 15 ¼½. Schmalz (Marke Wiloor) 8 ⅜, do.
Baumwolle in New-York 1129/16, do. n
Rether Winterweizen 1 D. 08 C. Mais (el Kaffee (Rio-) Fairbanks 8 8⅞, do. Rohs
Speck (short eclzar) 8 ¾ C, Getreidefracht 5 ¼.
Braunschwelgische Eisenbahn. (+ 22 253 ℳ), seit 1. Januar 5 604 098 ℳ (+ 1223 ℳ). Pfalzlsche Eisenbahn. Im Juli 1880 1 069 214 ℳ (+ 45 333 ℳ), bis ult. Juli 1880 7 340 658 (+ 707 914 ℳ). Wühelm-Luxemburger Babn. (+ 20 477 ℳ) bis ult. uli 1880 2 632 900 ℳ (+ 128 105 ℳ). Eisass-Lothringer Elzenbahn. (+ 67 311 ℳ), bis ult. Juli 18890 18 827 500 ℳ (+ 911 594 ℳ0).
Eisenbahn-Einnahmen. Im Jali 1880 910 709 ℳ
Im Juli 1880 396 500 ℳ
Im Juli 1880 2 844 600 ℳ
mmem
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vrmar.
Theater. Wallver-Theater. Mittwoch: Zum 19. M.: Signor Piffarello. 111““ “
Krolls Theater. Mittwoch: Allessandro
Stradella. Oper in 3 Akten von Flotow. Vor und nach der Vorstellung großes Doppel⸗Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung des⸗ selben. Anfang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Donnerstag: Zur Feier der 10 jährigen Gedenk⸗ tage der Schlachten von St. Privat und Gravelotte. Großes Gartenfest bei außergewöhnlicher Beleuch⸗ tung. Großes Concert, ausgeführt von 3 Musik⸗ chören. Dazu: Die lustigen Windsor.
Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Mittwoch und folgende Tage (Letzte Woche): Zum 24. Male: Grethe’s Faust. Neue Faust⸗Parodie. (Drittes Tagewerk.) Große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in acht Bildern von Dr. E. J. Musik von Michaelis.
Beile- Miance-Theater. Mittwoch: ur 10jährigen Gedenkfeier der Schlacht bei t. Privat und Gravelotte. Letztes großes Volksfest. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel ⸗Concert, ausgeführt von den Musik⸗Corps des Garde⸗Kürassier⸗Regi⸗ ments und des Königlichen Kadetten⸗Corps, unter Leitung der Königlichen Musikdirektoren Hrn. Selchow und Herold. Auftreten des „Schwäbischen Singvögel⸗Terzetts“, Geschwister Rommer und der Tyroler⸗Gesellschaft, Engelhardt.“ Im Theater: Zum 181. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Abends: Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Halbe Kassenpreise: I. Parquet 1 ℳ, II. Parquet 50 ₰ ꝛc. Entrée 40 ₰. Anfang des Concerts 6 Uhr, der v 7 Uhr.
Donnerstag: Zum 24. M.: Harun al Raschid.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Margaretha Krulle mit Hrn. Assistenzart Dr. Reinhard (Cuxhaven — Wrietzen).
Verehelicht: Hr. Augenarzt Dr. Wilhelm May⸗ weg mit Frl. FElise Rüggeberg (Hagen — Schwelm). .☚☚ ☚
Geboren: Eine Tochrer: Hrn. Major und Ab⸗ theilungs⸗Commandeur Reiche (Rendsburg). — Hrn. Pastor Spanuth (Oblendorf bei Salz⸗ gitter). — Hra. Hauptmann v. Stückrad I. (Coblenz).
Gestorben: Hrn. Hauptmann und Batterie⸗Chef Hederich Tochter Marie (Düben). — Hrn. Haupt⸗ mann und Compapnie⸗Chef Gregorius Sohn Carl (Saatlouis). — Hr. Hauptmann a. D. Otto von Carlowitz (Ottendorf). — Hr. Oberst⸗ Lieutenant a. D. Robert Baron v. Serhndlitz⸗ Kurtzbach (Potsdam).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ lläadungen u. dergl.
[20683 8 8 “ Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Das Königliche Amtsgericht München II. als Vollstreckungsgericht hat in Sachen: Sedlmayer Vitus und Anna, Kaufmannseheleute in Dachau, vertreten vom Königlichen Advokaten Popp dahier, egen Maria Raab, Anwesensbesitzerin in Nymphen⸗ urg, wegen Zwangsversteigerung des Anwesens Hs. Nr. 44 in Nymphenburg, nun Vertheilung des Versteigerungserlöses als Vertheilungstermin
Montag, den 20. September 1880,
‚ Vormittags 9 Uhr,
bestimmt.
Die nach Art. 110 der R. O. betheiligte Gläu⸗ bigerin Therese Raab, ledige Näherin von Römphen⸗ burg, nun unbekannten Aufenthalts, für welche be⸗ glaubigte Abschrift dieser Zustellung und Ladung an der hiesigen Gerichtstafel angeheftet ist, wird unter Hinweis auf §. 187 der R. C. P. O. hiermit auf⸗ gefordert:
1) binnen zwei Wochen unter Vorlage der Be⸗ weisurkunden oder unter Bezugnahme auf die bei den Akten befindlichen Beweismittel ihre Ansprüche mit Angabe des Betrages in Haupt⸗ und Neben⸗ sache, des Grundes der Forderung, sowie des bean⸗ spruchten Ranges bei diesem Gericht als Voll⸗ streckungsgericht anzumelden, widrigenfalls bei Auf⸗ stellung des Vertheilungsplanes, die aus den Vollstreckungsakten erhellenden Forderungen nur mit den seit dem jüngsten Verfalltermine vor der ersten Beschlagnahme sich berechnenden Zinsen, die übrigen Forderungen aber mit Ausnahme der Anmeldung nicht Forderungen, für welche Beschlag⸗ nahme erwirkt worden ist, überhaupt nicht berüg. sichigt G8 setzt
2) in dem angesetzten Vertheilungstermine zum Zwecke der Erklerung über den Vertheilungsplan und die in denselben eingestellten Ansprüche, sowie über die vom Verwalter gestellte Rechnung und zur Ausführung der Vertheilung zu erscheinen, widrigen⸗ falls angenommen würde, daß der Nichterscheinende mit dem aufgestellten oder im Termine berichtigten Vertheilungéplane, owie mit dessen Ausführungen
8 1““
einverstanden sei und die Rechnung des Verwalters anerkenne.
Zu dem angesetzten Vertheilungstermine wurden auch Josef und Rosina Mooseder, Taglöhners⸗ und Hausbesitzerseheleute von Nymphenburg als An⸗ steigerer und Maria Raab, Anwesenbbesitzerin in Nymphenburg, als Schuldner resp. Drittbesitzer hiermit geladen und zwar letztere unter dem Rechts⸗ nachtheile des Ausschlusses mit ihren Einwendungen gegen den aufgestellten oder im Termine berichtigten Vertheilungsplane, die darin aufgenommenen For⸗ verungen und die vom Verwalter gestellte Rech⸗ nung. Die erfolgenden Anmeldungen und der Ent⸗ wurf des Vertheilungsplanes werden während der letzten Woche vor dem bestimmten Vertheilungs⸗ termine auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht⸗ nahme Seitens der Betheiligten aufgelegt sein.
München, den 13. August 1880.
Der Königliche geschäftsleitende Gerichtsschreiber am Königlichen Amtsgericht München II. Oppert.
(20660]1 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Erbsitzer Henriette Heinz im Beistande ihres Ehemannes des Erbsitzers Samuel Heinz zu Kreuzbruch bei Liebenwalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Hauptner zu Berlin, klagt gegen den Amtmann Gustav Bamberg zu Weißensee aus dem Kaufvertrage vom 8. März 1880 mit dem Antrage von dem zwischen den Pa—teien geschlossenen Kaufvertrage vom 8. März 1880 über das zu Kreuz⸗ bruch belegene Grundstück Nr. 5 zurückzutreten, diesen Vertrag aufzuheben und die Kosten dem Be⸗ klagten aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin, Dorotheenstraße 7, auf den 3. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rehbein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
2068 F ; [20680] vOeffentliche Zustellungg.
Nr. 6270. Schreiner Nikolaus Baumann in Mannheim, vertreten durch Rechtsanwalt Wittmer in Mosbach, klagt gegen Landwirth Johann Philipp Baumann von Nassig, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Zahlung von 856 ℳ 52 ₰ nebst 5 % Zins vom 9. November 1879, aus Liegen⸗ schaftskauf herrührend, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Großh. Landgerichts zu Mos⸗ bach auf
Montag, den 29. November 1880, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei obigem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mosbach, den 14. August 1880.
Der Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts:
Dufner.
[20668] Aufgebot. 1
Nachbenannte Personen haben wegen der im Fol⸗ genden näher angegebenen Urkunden das Aufgebot beantragt, nämlich:
1) der Rentner Jürgen Hinrich Schröder in Schleswig wegen eines angeblich verloren gegan⸗ genen, als Besitzdokument ausgefertigten Erbrezesses vom 12. November 1873 nebst Verhandlung vom 19. Februar 1874, woraus für die Wittwe Eva Katharina Otto, geb. Stamp, in Hummelfeld die Summe von 2300 Thlr. Pr. Cour., welche bei der am 10. April v. J. stattgefundenen gußergericht⸗ lichen Theilung des Nachlaftes der gedachten Wittwe von den Miterben ihm zum alleinigen Eigenthum überwiesen worden, auf Folio 579². des 6. Bandes des Hüttenharder Schuld⸗ und Pfandprotokolls pro⸗ tokollirt ist;
2) der Hufenpächter Henning Friedrich Büll zu Ochsenhagen wegen der von dem Käthner Hans Friedr. Kruse in Höxmark am 23. April 1868 an ihn ausgestellten, auf Folio 77 des Schönhagener Schuld⸗ und Pfandprotokolls protokollirten Obli⸗ 1* über 360 Thlr. Pr. Cour., welche angeb⸗ ich bei dem im Jahre 1871 stattgefundenen Brande seines Hauses mitverbrannt ist;
3) der frühere Schmied und Landmann Johann Jakob Peter Brandt in Gammelby wegen der von ihm am 14. Januar 1869 an den derzeitigen In⸗ spektor Fritz Boysen zu Johannesberg ausgestellten, auf Folio 22 des Rögener Schuld⸗ und Pfandpro⸗ tokolls protokollirten und nach der Erklärung des Gläubigers 58 längst an ihn ausbezahlten und von ihm zurückgegebenen Obligation über 80 Thlr. Pr. Cour., welche angeblich bei dem am 18. April 1877 stattgefundenen Brande der Gebäude des Brandt mitverbrannt ist;
4) der Landinste Karl Kock in Gammelby hinsicht⸗ lich eines am 28. Februar 1876 auf seinen Namen ausgestellten, mit Nr. 6656 bezeichneten Kontra⸗ buchs der Eckernförder Sparkasse über 150 ℳ, wel⸗ ches angeblich bei dem sub 3. erwähnten Brande
auch verbrannt ist, und
5) der Schmiedegeselle Johann Peter Brandt aus Gammelby hinsichtlich eines am 9. November 1874 auf seinen Namen ausgestellten, mit Nr. 6166 be⸗ zeichgeten Kontrabuchs der Eckernförder Sparkasse über 210 ℳ, welches angeblich gleichfalls bei dem sub 3. erwähnten Brande der Gebäude seines Vaters verbrannt ist.
Die Inhaber dieser Urkunden werden demgemäß hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf
Dienstag, den 19. Oktober 1880, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte angesetzten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.
Eckernförde, den 9. August 1880.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Römer.
1b Ediktalladung.
Die Oekonomen⸗Eheleute Johann und Elisabetha Eder in Dürrnbuch Hs. Nr. 11 besitzen an folgenden “ Steuergemeinde Dürrnbuch gelegenen Ob⸗ jekten:
Pl. Nr. 132 a. Acker kiefer Weiher am Elgers⸗ dorferweg, 48,4 a, Pl. Nr. 132 b. Oedunz tiefer Weiher dortselbst,
7,5 8 db 151 a. Stockweiher Acker dortselbst, 7 a, 8 151 b. Wiese, Stockweiher dortselbst, 3 a Pl. Nr. 7195a. Acker unterer Holzweiher in der Eggeten, 26,6 a, Pl. Nr. 195 b. Wiese unterer Holzweiher dort⸗ selbst, 62,7 a, Pl. Nr. 196 Acker oberer Holzweiher in der Eggeten 1,128 ha, Pl. Nr. 196 ½ Wiese, oberer Holzweiher in der Eggeten 18,4 a, Pl. Nr. 418 Hügeleinweiheracker, Acker am Laubendorferweg 35,4 a, einen ganzen und einen halben sogenannten Weiher⸗ antheil, welche die Elisabetha von ihrem Vater Georg Konrad Popp und ihrem Großvater Johann Michael Popp geerbt hat.
Desgleichen besitzt der Oekonom Georg Matthias Popp 9. Dürrnhuch, Hs. Nr. 12 an den oben auf⸗ geführten Objekten einen aus dem Nachlaß seines Vaters Johann Michael Popp auf ihn übergegan⸗ genen ganzen und einen halben solchen Weiher⸗ antheil.
Weiter besitzen die Oekonomen⸗Eheleute Konrad und Margaretha Popp in Dürrnbuch Hs. Nr. 23 zwei Weiherantheile an den obengenannten Objek⸗ ten, welche Antheile die Margaretha Popp, vor⸗ verwittwete Dietz, von ihrem vorverstorbenen Ehe⸗ mann Georg Michael Dietz, und dieser von seinem Vater Johann Dietz geerbt hat.
Da die genannten Besitzer in Ermangelung eines nachweisbaren Erwerbetitels ihrer Erblasser die Umschreibung der Weiherantheile im Grundsteuer⸗ kataster auf ihre Personen nicht erwirken können, so wird auf ihren Antrag und im Hinblick auf §. 100, Thl. I., Tit. 51 der allg. preuß. Gerichts⸗ ordnung und Art. 158 u. flgde. des bayer, Ausfüh⸗ rungsgesetzes zur Reichscivilprozeßordnung zur An⸗ meldung etwaiger Ansprüche auf die bezeichneten Weiherantheile hiermit Tagfahrt auf:
Mittwoch, den 3. November 1880, Vormittags 9 Uhr,
im Amtszimmer Nr. 9, des Königlich bayerischen Amtsgerichts Markt Erlbach anberaumt, wozu die⸗ jenigen unbekannten Prätendenten, welche auf die enannten Weiherantheile Eigenthumsansprüche er⸗ eben wollen, mit dem Beifügen geladen werden, daß sie im Fall des Ausbleibens mit ihren allen⸗ fallsigen Realansprüchen auf die erwähnten Weiher⸗ antheile ausgeschlossen werden würden, und daß hnen in dieser Hinsicht ewiges Stillschweigen auf⸗ erlegt werden würde. Markt Erlbach, den 7. August 1880. 1 Königl. bayerisches Amtsgericht. (b. S.) Rehm, Königl. Amtsrichter. Zur 8
er Königliche Gerichtsschreiber Bittzinger.
1 1 2 1209609] Gütertrennung.
Die Ehefrau des Winzers Mathias Lehrmacher, Josefa, geb. Bachem, zu Rhöndorf, vertreten durch Rechtsanwalt Wassermeyer zu Vonn, klagt gegen ihren genanten Chemann Winzer Mathias Lehr⸗ macher zu Rhöndorf wegen Gütertrennung mit dem Antrage
die zwischen den Parteien bestehende eheliche
„Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären.
Zur mündlichen 2r des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin
aauf den 18. November 1880, Vormittags 10 Uhr. 8 1 Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
—
““ Gütertrennung. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Benn, 2. Civilkammer, vom 17. Juli 1880 ist die zwischen den Ehelenten Daniel Müllenbach, Kaufmann und Wirth, und Henriette, geb. Schophoff, zu Scheid bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt. 88 8 Der Gerichtsschreiber 8 Donner.
0 52 Erbvorladung.
Richard Theofried Hirt von Pfaffenweiler, welcher vor mehreren Jahren nach Amerika aus⸗ gewandert und dessen Aufenthalt unbekannt, ist zur Erbschaft seines Vaters Conrad Hirt von Pfaffen⸗ weiler berufen. Derselbe wird hiermit aufgefordert, sich innerhalb drei Monaten bei dem unterzeich⸗ neten Theilungsbeamten zu melden, widrigenfalls die Erbschaft Denen zugetheilt werden würde, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Munzingen, den 12. August 1880.
Der Gr. Notar Goetz.
[206266 8
Auf den Antrag der Ehefran des früheren Amtmanns Bernhard Arend, Lina, geb. Schreiber, früher zu Langerfeld, jetzt zu Wicklitz bei Karbitz in Böhmen wohnhaft, wird der ꝛc. Arend, dessen Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch aufge⸗ fordert, binnen 3 Monaten zu seiner Ehefrau Behufs Wiederherstellung des ehelichen Lebens zurückzukehren, widrigenfalls die Ehescheidungsklage wegen böslicher Verlassung gegen ihn erhoben wer⸗ den kann.
Schwelm, den 7. August 1880.
Königliches Amtsgericht.
[20672] Auf den Antrag der Ehefrau des Gutsbesitzers Fritz von Voigt, Auguste Lounise, geb. Holzberg, zu Westerode ist in der Gerichtssitzung vom 4. d. M. die gerichtliche Obligation vom 7. März 1822, In⸗ halts welcher der Viktualienhändler Johann Balthasar Carl König gegen Verpfändung des auf dem Bruche Nr. 315 gelegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör 800 Thlr. schuldet, für kraftlos erklärt worden.
Braunschweig, den 5. August 1880.
Herzogliches Amtsgericht. IX.
Pini. 2
Die Ehefean des Arbeiters Heinrich Keßner, Elisabeth, geborene Riecke, zu Barleben, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Leo hier, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Heinrich Keßner, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ bümnen des Königlichen Landgerichts zu Magde⸗ urg au den 20. Dezember 1880, Vormittags 11 ½ Uhr, mit de Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Magdeburg, den 30. Juli 1880. Königliches Landgerlcht. I. Civilkammer. Gerichtsschreiberei Strauch i. V.
[20646]
Der Schlachter Heinrich Kreye aus Vallstedt hat hier glaubhaft gemacht, daß diejenigen Hypothek⸗ kapitale, welche zu resp. 59 Thlr. 10 gGr. 3 Pfg. aus dem Rezesse vom 23. Janunar 1843 resp. der Schuxdverschreibung vom 28. August und Cessions⸗ protokolle vom 2. Oktober 1842, und 39 Thlr. 8 gGr. 3 Pfg. aus dem Rezesse vam 16. April 1849 Nr. 16 004 auf seinem Kleinkothhofe Nr. ass. 13 zu Vallstedt zu Gunsten Herzoglichen Leihhauses zu Braunschweig haften, längst zurückgezahlt, die betreffenden Schulddokumente aber abhanden gekom⸗ men seien und gebeten, behufs Löschung der betref⸗ fenden Kapitale im Grundbuche ein Aufgebot zu erlassen. 8
Es werden demgemäß die unbekannten Inhaber der betreffenden Dokumente, sowie alle Diejenigen, welche auf die darin verbrieften Hypotheken Anspruch machen, damit geladen, ihre Rechte in dem auf
Morgens 10 Uhr,
vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst damit an⸗ beraumten Termine anzumelden, und zwar bei Ver⸗ meidung des Rechtsnachtheils, daß die betreffenden Schulddokumente dem Eigenthümer des fraglichen Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt, die Hy⸗ potheken aber gelöscht werden.
Vechelde, den P.nengnh 1g 1
erzogliches Amtsgericht.
v. Rosenstern.
Conventionsmünze
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
6“ für den Raum einer Druckzeile 30 ₰
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11““ v 1“ 1“
85
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
I für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 82.
Berlin, Mittwoch,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Infanterie von Pritzelwitz, Gouver⸗ neur von Mainz, das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe; dem General⸗ Lieutenant von Wulffen, Kommandanten von Breslau, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem General⸗-Major z. D. Blume, bisher Commandeur der 29. Infanterie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Amtsgerichts⸗Rath von Prangen zu Wilster im Kreise Steinburg und dem Rechtsanwalt und Notar Justiz⸗Rath Neukirch zu Minden den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem bisherigen Ober⸗ und Corps⸗ Auditeur des X. Armee⸗Corps, Geheimen E lach,
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen
Falken:
dem Wirklichen Geheimen Rath und Ober⸗Landforst⸗ meister von Hagen zu Berlin;
des Komthurkreuzes desselben Ordens und der Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts
des Bären:
dem Ober⸗Forstmeister Danckelmann, Forstakademie zu Eberswalde; der Ritter⸗Insignien zweiter Klasse des Her⸗ zoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des
Bären:
dem Besitzer des Bades Wittekind bei Halle a. S., Thiele; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich
sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Privatmann Paul Gerson zu Frankfurt a. M.;
des Fürstlich E““ silbernen
hrenzeichens: Stein zu Nammen, Oberförsterei .
Direktor der
dem Hegemeister Hausberge.
Deutsches Reich.
Flaggenatteste sind ertheilt worden:
1) vom Kaiserlichen Konsulat zu Antwerpen am 26. Juni d. J. der im Jahre 1864 in Vegesack erbauten Bark „Her⸗ mann Wolff“ von 547 belgischen Tonnen bezw. 567,13 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange der⸗ selben in das ausschließliche Eigenthum des im Großher⸗ ogthum Mecklenburg⸗Schwerin staatsangehörigen Heinrich
auer zu Rostock, welcher Rostock zum Heimathshafen des
Schiffes gewählt hat. Das bezeichnete Schiff, welches unter dem Namen „Marie“ MesßB — schon früher einer deutschen Rhederei angehörte, wurde Ende Mai d. J. in Antwerpen Ftrichnich verkauft und stand von da an bis jetzt unter belgi⸗ cher Flagge;
2) vom Kaiserlichen General⸗Konsulat in New⸗York am 22. Juli d. J. dem im Jahre 1874 in Boston (Staat Massa⸗ chusetts, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrenen wetlschif „Saratoga“ von 1440,74 Tons Brutto⸗Raumgehalt na dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum des bremischen Staatsangehörigen Johannes Anton Schwoon zu Bremerhaven, welcher dem Schiffe den Namen „Frie⸗ derike“ gegeben und Bremerhaven zum Heimathshafen desselben gewählt hat.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rechtsanwalt und Notar Baustaedt in Fulda zum Amtsrichter mit dem Charakter als Amtsgerichts⸗Rath; sowie den Gerichts⸗Assessor Gerigk in Bartenstein zum Amts⸗ richter zu ernennen; ferner den Ober⸗Bürgermeister Riemann zu Nordhausen, der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, als Ersten Bürgermeister dieser Stadt für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer und 1 den seitherigen Ersten Bürgermeister der Stadt Wiesbaden, ber⸗Bürgermeister Wilhelm Lanz, der von den dortigen Gemeindevorstehern und Wahlmännern getroffenen Wieder⸗ wahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite swölfjährige Amtsdauer zu bestätigen, sowie
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dem Fabrik⸗ und Gutsbesitzer Heinrich Thomée zu Werdohl im Kreise Altena den Charakter als Kommerzien⸗ Rath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 26. Juni d. J. will Ich dem nebst landräthlicher Proposition anbei zurückerfolgenden Be⸗ schlusse der Kreisvertretung des Kreises Kroeben im Regie⸗ rungsbezirk Posen vom 18. Juni v. J., wegen Aufnahme einer Anleihe von 360 000 ℳ für Zwecke des Chaussee⸗ und Landwegebaues und Aufbringung der zu ihrer Verzinsung und Tilgung erforderlichen Mittel mit der Maßgabe Meine Genehmigung ertheilen, daß die zur Unterhaltung der Chausseen eventuell erforderlichen Kreisbeiträge nach dem Maßstabe der kombinirten direkten Staatssteuern mit Aus⸗ nahme der Gewerbesteuer aufzubringen, dabei aber die juri⸗ stischen Personen und Forensen von ihrem aus dem im Kreise belegenen Grundbesitze und betriebenen Gewerbe flie⸗ ßenden Einkommen frei zu lassen sind. Das von Mir voll⸗ zogene Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine im Betrage von 360 000 ℳ erfolgt nebst den dazu gehörigen Mustern zu den Anleihescheinen, den S8eee und den Anweisungen gleichfalls anliegend zurück.
Bad Ems, den 2. Juli 1880.
Wilhelm. Hofmann. Graf zu Maybach. Bitter.
An den Minister für Handel und Gewerbe, den
Minister des Innern, den Minister der öffentlichen Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender
Kreisanleihescheine des Kreises Kroeben im Betrage von 360 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Vertretung des Kreises Kroeben im Regierungs⸗ bezirk Posen auf dem Kreistage vom 18. Juni 1879 beschlossen hat, die zur Förderung des Chaussee⸗ und Wegebaues im Kreise erforder⸗ lichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir, auf den Antrag der Kreisvertretung: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 360 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld⸗ ner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 360 000 ℳ, in Buchstaben: Dreihundert Sechszig Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 50 000 ℳ zu 2000 ℳ “ 50 000 ℳ zu 1000 ℳ, 80 000 ℳ zu 500 ℳ 180 000 ℳ zu 200 ℳ,
zusammen 360 000 ℳ
nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier ein halb vom Hun⸗ dert jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Verloosung jährlich vom 1. Januar 1890 ab mit wenigstens Eins vom Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Dieselbe erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. 1 3
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 2. Juli 1880.
(L. S.) Wilhelm. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Bitter
Provin osen. Regierungsbezirk Posen. G “ Anleiheschein des Kreises Kroeben. Ausgabe. 1 Buchstabe Nr.... über. . Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom u. .. Anmetsblatt der Königlichen Regierung zu Felen vom
188. Nr.. Seite ... und Gesetz⸗
für 188. Seite .. . laufende Nr. ...
ammlung
Auf Grund des untem.. . genehmigten Kreistags⸗ beschlusses vom 18. Juni 1879 wegen Aufnahme einer Schuld von 360 000 ℳ bekennt sich die kreisständische Chaussee⸗ und Wegebau⸗ Kommission des Kreises Kroeben Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschrei⸗ bung zu einer Darlehnsschuld von .. . . . . . Mark, welche an den Kreis baar gezahlt und mit vier ein halb vom Hundert ährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 360 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anleihescheine vom Jahre 1890 ab allmählich inner⸗ halb eines Zeitraumes von 39 Jahren aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Eins vom Hundert des Kapitals jährlich
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibun⸗ gen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate Ja⸗ nuar jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Um⸗ lauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen, in der Posener Zei⸗ tung, im Posener Tageblatt und im Dziennik poznanski. Geht eins dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertre⸗ tung mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Posen ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von 58 an gerechnet, mit vier ein halb vom Hundert jährlich verzinset.
Die S der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreiskasse zu Rawitsch, sowie der Provinzial⸗Institutenkasse in Posen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civil⸗Prozeß⸗Ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ord⸗ nung vom 24. März 1879 (Ges. Samml. Seite 281).
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten v8 der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub⸗ hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Be⸗ trag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind .. . halbjährliche Iins chein⸗ bis zum Schlusse des Jahres 1885 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreiskasse in Rawitsch und der Provinzial⸗Institutenkasse zu Posen gegen Abliefe⸗ rung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗ scheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vor⸗ zeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
Unterschrift ertheilt.
Rawitsch, den. Die kreisständische Chaussee⸗ und Wegebau⸗Kommission des Kreises Kroeben.
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.
Regierungsbezirk Posen. Zinsschein
Reihe
zu der Schuldvers reises Kroeben, II. Ausgabe,
““
.... Mark zu viereinhalb vom Hundert Zinsen über. .. ..
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück⸗ abe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Juli 18 Zab die insen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. sjen.. . bis .. en. mnik.ER1111 vyr Kreiskasse zu Rawitsch und der Provinzial⸗Institutenkasse zu osen.
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Die kreisständische Chaussee⸗ und Wegebau⸗Kommission des Kreises Kroeben. (Unterschriften.)
12 Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fällig⸗ keit erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Posen
über.
Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Anweisung zum Kreisanleiheschein des Kreises Kroeben, II. Ausgabe Buchstabe Nr. über Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe u der obigen Schuldverschreibung die.... te Reihe von Zins⸗ für die fünf Jahre 18.. bis 18 bei der Kreis⸗
kasse zu Rawitsch oder der Provinzial⸗Institutenkasse zu Posen, so⸗