fü fü fü
für 1¹) Bl. 4
für den Ackermann Ju Eli c r A r den Schloss 12) a. Bl.
10) a b
9) a r Tag
8) a ustus S
b.
hausen Bl
4
e
für Tagelö 7 Bl. 10 ben, 24 qm,
Bl. 86 qw nne C
Anne Marie, 7) Bl. 24 qm 5 Nr.
a 86 qm hr
1 Nr.
den Tage ohn
4 22 qm,
2
3 löhner
zu ne
ath Nr.
7 7
r
.
löh
Bl. 4 Nr.
]
Nr. 37
sabeth, geborene W Bl. 10 Nr. 7 a 67 qm
v 1
b. Bl. 10 Nr.
7
Bl. 10 Nr. Nr. 1 a
er Wi
Garten die Pflanzenörter, 1 a
Nr.
2 a 9 sowe
Chri v 31 198
6 3
A
geborene L
1/14 ideellen Anth ohann 16. qm 173
12
stu erner
cker das 15. ger C
hri 40. 54.
2
62 qlm, arine Dippel,
37. Wiese 80 qm,
G inge, sti Garten i
7
8 K Holzung der Kö De Holzun lbelm Orth,
5
sgleich an K it nicht katastrirt
Wiese daselbst, 40 a 77 am, stian Kördel II.
Rottst 0. Garten di
eorge Dippel und Frau en,
1 7
ũ
ck 9
rdel I
7 rdelsgraben, a 94 qm „ Soh g der Kö
1
ock und Frau Marie e Pflanzenörter,
, Lukas Sohn, in Oberempfers⸗
3 ha 33 a rdelsgra⸗ i Oberempfers⸗
ann Hofraum daselbst, 2 a
ei
7
l
olzung der Grusselgraben,
fü C
fü
d 6 ü Eli 3)
b lisabeth 4) a. —
b. r Ack 5) a
f
c
d. r die ath 6) 2
94
c. Bl. 1 Nr.
zur
sabeth
arine, 8
8 67 B
W
Bl
54 94 a 86 qm
Bl
79 qm
a. Bl Bl
ermann C
Bl
94 a 86
erma
'
89. August Wer „geboren
Holzung di
l —
3 /
Bl. 4 Nr. 29
80 qm
deellen An
4 dm 6 qm 18 a 94 a 86 qm zu sen, Bl.
hristian 8
Nr. 32 4 Nr. 1 Nr. zu 1 Nr. zu Nr. 1 Nr. Nr. 2 8½ 72 4 Nr. ittwe d gebore
1 Nr. 8 qm,
9 1 qm,
8
7
geborene L
34 /7 i
e Schmi 4 7 i 1400 1
r Ackermann Heinrich
d
47. 38. es S
qm
G 36. W
des S otzge eelle H ne Dietri 84. H
desg
Holz
7
ch
ell,
dt
i attlers
Werner ese in lei
chen Hei
eichen
1 7
sgl 59 4. Holzung de
deellen Anthei
r Grusselgraben,
Marthe
arten di
theilen
n Antheil 4. Holzung der Grusselgraben,
ung der Grusselgraben
1
Garten die Pflanzenörter, 1 a 96 qm eider und Frau e Herbstau, olzung am W
Oberemp 3 a 25 q
nrich Fehr,
m,
ner und Frau Marie e Pflanzenörter,
8 a ernersberg, fershau⸗ Anne
7
83 am
7
ideellen
älfte,
Nr. 40. Holzung die
b. Bl
94 a 86 qm 6
Herbstau,
B fů Anne Elis 2) a.
13 qm d. r Ackerm
1 1 a 71 qm Bl
. .
abeth
4 Nr. ann Johann „ g
1 Nr.
7
ebor 84
„ 19* .
ne
H
Lange,
Justus Emmeluth und Frau zu ⁄¼ ideellen Antheil,
33. Garten die Pflanzenörter, olzung der Grusselgraben,
4
G
gesetz Gü ein eile vom lich weise ei der
li Grund c
[20789]
Geri bi
in Empfe h
4 8 eig 1) a. B
)
b.
Kosten zur 94 a 8
tertren andersetz nkirch Aachen, 2 Aachen, Bl
83 qm
27: 6 Nr.
qm
1 Nr. 84.
1
enthums als
che Gü
Nachdem di ngetragenen, G
Oeffentli
tssch
Mã r er ni zu 16
1
6
den 17 e unten be
rsh
cht th emarkung
zu
5 Nr.
en verwi den 17. Der Anwalt der Kl. Vorstehendes wi r.
es
ung vor den Kgl. N Last gelegt.
een und der Konkursmasse die
otar Schüller in
im eilwei von 40.
id
8
ausen,
s
1
zei
eellen H
unker. Holzung die Herbstau, 8 a
tergemeinschaft für a nung ausgesprochen,
August 1880. Bewer, 8
August 1880 rz 1879 hierdurch bekannt
lfte,
ufgelö Partei ägerin: che Ladun chneten P Empfershausen ideellen Antheilen
g. General⸗Wahrschafts
e Eintragung des theil⸗
ersonen, sämmt⸗ 33. Holzung am Eichenberg,
83
rd in Gemäßheit des Gesetzes
e auch nicht katastrirten, in Holzung der Grusselgraben,
st erklärt, d gemacht. Buche belegenen
1
standene en zur Aus⸗
ie
kurse di
lef i des ꝛc. e zwi
schen den Eheleuten B
9 &
ckers be
ihren Bäck M 1880 di Güterg
Vorst §. [20793
Durch Bierbra dorf bei ihren Dr. A
8
vorg ber und andern, zu Trier, emei 41 d Deutschen Trier, uers J Gei
7
II.
Beklagten,
Pänten, E
9
C
ehender A es P ivi ei
mine Gertrud
n Gei
Wi
I
lenki genannten E
der Dorothea W
Gütertrennun e zwischen
v
Der L vom 2. Juli
rth Civilk
nschaft fü I⸗Proze den 13. Au
Beckers
rchen als Verwalter des Kon⸗
reußi hemann und den Rechtsanwalt
lenki
Rof
Urth Kgl. Landgericht auf di
an rchen,
eber, a ohann
7
g dg
5 1880.
rü en Ausf
e her ammer
jetzt zu Mandern, Klägerin,
Wirths Mathias Britz, früher zu Waldweiler, uszug wi sch gegen
gel
en den Parte r auf
durch Urthei
gliche Landger
8 rd
In Sachen Ordnun Oppermann.
hat das K
ũ
i
h
g n Gem
Urtheils⸗Auszug.
e Klage der
zu Waldweiler öni
emann Mathias st erklä
run g bek erichts⸗Sekretär:
rt
Ehefrau des B ien besteh
i 7 ã
gsgesetzes
jetz l vom 1. Juli ende eheli ßhei
Br
1880 hat das hiesi rau Wilh
t i
ch annt gemacht.
zu t
geb. Vogels, Ehefrau des Conrad Beckers zu Puffen⸗
ckers und
itz,
che
t des zur
ge
el⸗
h
3 iermi 57. Acker am Eichenberge, 3 a abgehal
dieselben f
ten Sparka
mi
1
t auf ren Verfah
lage von 19
ü
2) Nr. 14654, den N.
tember 1875 auf den J ken, mit einer Ei
3,
m Be Bremen, den 14. Das Amts
t eine
) Nr. 6289, 4) Nr. 14452,
lage von 12 ℳ
eröffnet am 18. amen Johann Reinken
nlage von 1
Namen A F. B.
redehop, G
r ren auf
gefordert, späte
Thlr. Gold
Zeta Bruns
Amth
anberaumten Termine
Vormi
geri
a
5) Nr 9401, c
auf den Namen
röff (gez.) Sch Zur 2
ten werden wird cht Bremen,
ssenbüchern
nna La ause
. 2
Lützen, ein Guth 3
trage von 2 eröff
1
r kraftlos erklä
5 Einlage von 100 nge; net am 13. S B sei an eglaub
Abth. Vegesack.
7
„ welcher im August 1880.
Mittwoch, den 6. Mai 1881 ttags 10 Uhr,
Kamen zumelden, rt werd
eröffnet am 6.
4 *
net am 19. igung erichtssch
2
zu Vegesack
mi
Fri
aben per 1. J
eröffnet auf den Namen Jens
423 ℳ 40 ₰ aufwei Feb
Sep⸗ edrich R 2 ℳ
. )
en sollen.
widrigenfalls
7
anuar 1880 send
; . 2—
stens in dem zum weite⸗ ne Rechte an den gedach⸗
Juni 1877 auf , mit einer Ein⸗ eptember 1869
t einer Ein⸗
ein⸗
für zulässig befunden i
haber folgender abha
der Sparkasse zu V 1) Einlegeb
uch Nr. 13
egesack,
nden gekommen 6
nã
mlich
h
A
g recht i
Di
der bi Melsungen
ermi
Zum Zwecke der ö [20787]
nmeldung e G der
Nachdem
gegenü s zum Erlaß
ri K
Glauben an
Vegesack
2) die Jens Lützen Wittwe,
ei 1) der Landmann C. H. Reinken zu Sanau,
oben erwähnte Grund
eltend machen kann, über
kasse zu Vegesa
die Richti
7 4
nachstehend verze
Antrag auf Kraftl
d Kaufmann Wilhel
sämmtlich vertreten
Beta, geb. I.
D
e
t bekannt gemacht.
ngetragen sind ffen
sschlußurt
auch ei deren Recht
e D-
n 10 sschreib raftloserklä
4) die Ehefrau des S keyer,
3) die Ehefrau des Maler geb. Lange, zu Veg
ver s des A A erei m Di
njenigen, tli
Schieb
mö u uU
5 chneten Ei
oserklärun
durch ih ekho
gen ondern
esack
zu Schönebeck
gkeit des Grundb
, welcher im redli ni
:
7 1
geb. Eimen, zu 8 H. Walldorf, Anna,
gli eler.
e
“
erwirbt verliert. chen Zustel gust 1880. n A inlegebü haben und di
/
Aufgebot zum Zwecke
ren Bevoll st, wird der unbek
2
nich n
mã eser
f zu Vegesack,
heils erf lung wi
t mehr orzu
F
olg
V e in
rung von Urkunden. 2
chiffszimmermanns Bruns chti
mtsgericht
0
t rd di 8
g (Amortisation) der
cher der Spar⸗ er Einlegebücher
annte In⸗
chen uchs das Untrag
gten einen
8⸗ ge en
2
96. Acker an der Röthe, 27 a sp
dung unterlassende Ber
2
ru
che gegen jeden D
ritten
gen werden wird, und d
n das Grundbuch ei er die ihm obliegen echtigte nicht nur seine An⸗
ge Be⸗ ngetra⸗ de Anmel⸗
8 a sitzer als
hier anzumelden, wi
20. Oktober 1880, Mi Eigenthü
mer i
genfalls der b
aufgefordert, solche bis zum ttags 12 Uhr,
e an jenem Grundvermögen
Diejenigen, welche
zu haben vermeinen, Aufgebotstermine am
R
dri
echt
ununterbrochenen Eigenthu buch von Empfershausen b
unter glaubhafter Nachweisung eines zeh msbesitzes i
isheri
n das G
njã eantragt haben, so werden
rigen rund⸗
h
T B
pet
22
2
üö2 2
76 qm, 15) VlI. 7 Nr. 6. 31 qm,
für Ackermann Conrad
ei
34 qm,
13) a. Bl. 5 Nr. 42. Acker am Eich 45 qm,
b. Bl. 7 Nr. 5. Garten am K
für Andreas M. 7 a geborene Kördel,
2 2 2 2 2 2 u 2
2
72
. “ /
Bl. 3 Nr. 7
als 5 14) Bl. 7 Nr. 38. Acke
42. Desgl. 43. Desgl. 44. Desgl. 45. Desgl. 46. Desgl. 23, Desgl. 77. Dergl. 93. Dergl. 68. Dergl. 40. Wasser 26. Graben 49. Bach
esgl.
1
Zilch,
23. Graben r das Rottstück, 1 ha 69 a
l von Bl. 3 Nr. 73. 66 .5 Nr. 77. Todtenhof, 4 für die Schule in Empfershausen,
11 92 „ 521 „ 41 ffentliche Wege,
6. Graben 22 a als öffentliche Gewässer,
4 „ 38 38 „ 29 63 „ 04 26 „ 09 12 „ 73 2 „ 09 18 „ 02 161.
58 qm 87 h
13866 54 „ 40 5 „ 6 12 8b 10 „ 34
2
9 2 7
82
2 2 1½
Garten im Kohlberge, 5 a
enberge, 12 a ohlberge, 8 a
„ 258
19. Desgl. 72. Desgl. 74. Desgl. 75. Desgl. 87. Desgl. 88. Desgl. 89. Desgl. 90. Desgl. 91. Desgl. 92. Desgl. 78. Desgl. 64. Desgl. 65. Desgl. 66. Desgl. 67. Desgl. 36. Desgl. 39. Desgl. 24. Desgl.
eg, esgl. esgl
für di
c. d f
e. Bl.
1 a 54 qm
B
61 qm, Grundstücke
Bl. Bl.
e Gem
1ol AlIl1eelI L....
I. 6 66 qm, Bl. 1 Nr. 1
Nr.
6 Nr.
. 7
85 4 Nr. 86
99.
18.
69/44
98. W D D
Desglei Wei
Wei
eide 11 1
einde Empfershausen und di 8
chen,
22 „ 24 „ 7
di 22 „
12 „ . 23 „ 27
80 „ 14 5 „ 99
21 „ 06 13 „ 59 17 „ 60
78 qm e H 32. Weide die Herbstau,
de die Herbstau, e folg
artungswi
ese,
.
[20844] bungen zu Ostern k. J.
enbau⸗Kommission. auf den 31.
e O
welche mit d tober cr. di nebst den C
Fünf auf Vierun
tionen II. Emission (
ßheit des P.
Allerhöchst
Di
tionen und Empfan
ruar 1877 Serie IV. Nr.
ie Den
27. September d.
Königlic Eröffnung des S
Duisbu Der
d
9 8
ℳ, auf den 1880 auf der Kass
10 u
i
Nachdem durch Zinsfuß der in Gemä oupons S 8
Kanal⸗Aktien⸗Vereins hier.
ezember 1
bligation
und die Duisburg⸗Ruhrorter Bank enigen Obli
nhalb ser Herabs
2
Lehr.
ürgermeister.
„den 11. August 1880.
Nr. 10 und d
Die R
irung einrei
Anleihe rie IV.
en nicht zur K 880 gekündigt.
gationen⸗Besi
hier werd
gnahme ne
nd den zugeh e des Rhein⸗
Prozent e Direktion der Dis
Duisbu
uer vi ko
örigen Anweisun Ruhr⸗Kanal⸗
nsfußes einverstar
etzung des Zi
rivi herabgesetz
te Kabinets Hannover, im August 1880.
Hür die nicht an Jah Programme von der Direkti
von 150 000 onvert
rger Stad
Konvertirung der
nto⸗Gesellsch
ü
tudienjahres 1880/81 am 4. reskurse
legiums vom 5. Jul Thalern
erundeinhalb prozenti aft zu
2 1
— —
ordre vom ckzahlung
B
Aktien⸗Ver 9
t werde, fordern wi gen (Talo eins hier B er Z erlin, chen,
:
en auf Wunsch die
i 1861
tobligationen II. Em 23. Juni 18
450 000
in
A. Böninger.
Di Schul
F en zugehörigen Anweis
den sind, auf
i
Oktober 1880. gebundenen Leh on zu erhalten.
tzern, welche innerhalb der ob i wird hi
r bier erfolgt geg
nre ung
die Herren Deichmann & C
, ihre Ob ne) in der dentilgu
durch diejenigen Obli ligat Der Direktor:
ission. engedachten erdurch das
1
en Aushändigun
api
H. J. Vygen.
ri
scoupons einzureichen. ehe Technische Hochschule zu Hannover. Beginn der Ei
rfächer erfolgen
ℳ) vom 31. Dezemb
ausgegebenen Duisbur ionen ne
Zeit vom 1. bi ngs⸗Kommis
si
e städtische Anleihe⸗ und Launhardt.
80 genehmigt worden ist on.
ie. schung zur Fontertteunf ve
Julins Weber nschreibungen am
ehufs Abstempelung der Obliga⸗
en auf der Kasse des Rhein⸗Ruhr⸗
„ daß der ger Stadtobliga⸗ er 1880 ab von gationen⸗Besitzer,
bst den Coupons
s 31. Oktober
st vom 1. bis 31. Ok⸗ tal zur Rückzahlung g der Obligationen auch Einschrei-
rmitteln.
zu Cöln
2
Der Revisionsbeklagte beantragte kostenpflichtige Abweisung der evision.
R
—
I. Das Gesetz bestimmt, daß aus dem Urtheil deutlich erkennbar sein müsse, auf welcher thatsächlichen Grundlage dasselbe beruhe, was der Richter als das Resultat der Verhandlungen bezw. des erhobenen Beweises ansehe. Vorgeschrieben ist aber ausdrücklich eine „ge⸗ drängte“ Darstellung, und gestattet ist zur Vermeidung von Weit⸗ läufigkeiten „eine Bezugnahme auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze und auf die zum Sitzungsprotokoll erfolgten Feststellun⸗ gen“ (F§. 284 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 der Civilprozeßordnung).
Nun deutet zwar die Fassung dieser Bestimmung („Bei der Darstellung“ und „nicht ausgeschlossen“) darauf hin, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, daß regelmäßig der Richter den That⸗ bestand selbständig aufzustellen habe und nur möglicherweise in ein⸗ zelnen Punkten auf die Schriftsätze und das Protokoll verweisen dürfe. Allein, da das Gesetz es dem Ermessen des Richters über⸗ läßt, in welcher Ausdehnung er von dieser Befugniß Gebrauch machen dürfe, so kann es nicht als dem Gesetz zuwiderlaufend an⸗ gesehen werden, daß im einzelnen Falle durch diese Bezugnahme die vom Richter selbst zu verfassende Darstellung des Thatbestandes der Hauptsache nach oder auch ganz ersetzt werde. Nothwendige Voraus⸗ setzung der Zulässigkeit eines solchen Verfahrens ist aber freilich immer, daß völlig deutlich erkennbar sei, was der Richter hat fest⸗ stellen wollen. Eine einfache Bezugnahme auf die Akten wird daher nur in seltenen Fällen genügen. Zu diesen Fällen gehört aber der vorliegende: Die vorbereitenden Schriften sind be⸗ stimmt und kurz gehalten und lassen keinen Zweifel und kein Miß⸗ verständniß zu. Dasselbe gilt von den Protokollen. Ueber alle wesentlichen Thatsachen sind die Parteien einverstanden. Die Dif⸗ ferenz betrifft nur die rechtliche Beurtheilung. Unter diesen Umständen kann das Verfahren des vorigen Richters als ein nicht absolut unzulässiges erachtet werden.
II. Eine Verletzung der gemeinrechtlichen Vorschriften über den Einfluß des Kasus legt der Revisionskläger dem vorigen Richter mit Unrecht zur Last.
Der zweite Richter deduzirt, es liege keiner der drei Fälle vor, in welchen nach §. 15 der Chartepartie der Befrachter zu einem Ab⸗ zuge von zwei Schilling per Ton berechtigt sein soll, und führt des Näheren aus, die Bestimmung des §. 15, daß der Abzug auch dann zu machen sei, wenn das Schiff, weil es improperly loaded sei oder einer Reparatur bedürfe, beruhe auf dem Gedanken, daß, wenn dem Schiff zur Last fallende Umstände den Befrachtern die sonst thunliche Ersparung der Reise nach Callao und den dadurch zu erzielenden Abzug von der Fracht entziehen, das Schiff hinsichtlich dieses Fracht⸗ abzuges ebenso zu behandeln sei, wie wenn ihm jene Reise erspart werde. Dies stehe aber mit allgemeinen Grundsätzen vollkommen im Einklang. Irrationell dagegen würde es sein, wenn das Schiff den Abzug von der Fracht, der doch ein Aequivalent für die Ersparung der Reise vom Ladeplatz nach Callao sein sollte, sich auch dann ge⸗ fallen lassen müßte, wenn es durch in quanto unvollständige Bela⸗ dung in dem ihm angewiesenen Ladeplatz, einerlei, in welchen Ver⸗ hältnissen diese unvollständige Beladung ihren Grund gehabt habe, also selbst bei evidentem Verschulden der Charterer, zu der Reise nach Callao genöthigt werden würde.
Will man nun auch hierin eine Interpretation der Chartepartie in dem Sinn finden, der Befrachter sei zum Frachtabzuge immer dann berechtigt, wenn der Grund der Rückkehr nach Callao in einem Verschulden des Schiffers oder in einem Kasus auf Seiten derselben liege, so würde durch die Annahme, der Abzug sei in concreto nicht gerechtfertigt, nicht auf einem Rechtsirrthum beruhen, insbesondere nicht gegen die Grundsätze über den Einfluß des Kasus verstoßen. Ganz dasselbe würde aber auch anzunehmen sein, wenn man sich auf den Standpunkt zu stellen hätte, welchen der Revisionskläger einzu⸗ nehmen scheint, daß die Frage, ob der Frachtabzug zu machen sei oder nicht, ganz ohne Rücksicht auf die in §. 15 der Chartepartie angege⸗ benen Fälle nach allgemeinen Grundsätzen zu beurtheilen sei.
Die kasuelle Verhinderung der Beladung eines Schiffes kann nämlich darin liegen, daß der Befrachter an der Lieferung der Ladung, oder darin, daß das Schiff an der Uebernahme derselben gehindert ist. Schon das frühere Recht unterschied zwischen diesen Fällen. Das Handelsgesetzbuch hält beide Arten von Zufall eben⸗ falls auseinander, und wie genau dies bei Ausarbeitung der betref⸗
fenden Lehre erwogen wurde, ergiebt sich aus der Entstehungs⸗ geschichte der betreffenden Bestimmungen.
Siehe Protokolle der Konferenz, Seite 2083 — 2085; 2093 — 2101; 2109 §. 3; 2159 bis 2163; 2168 bis 2170. — Seite 3859 bis 3861; 3866 §. 6; 3874.
Das Gesetzbuch hat folgendes System (Artikel 574, 575):
1) Zufall, der die Lieferung der bestimmten Ladung hindert . B. weil der Landtransport zum Abladehafen verhindert ist), ist
immer zu Lasten des Befrachters. Der Ablauf der Ladezeit und Meberliegezeit (Wartezeit) wird dadurch nicht gehemmt. Der Ver⸗ frrachter kann nach Ablauf der Wartezeit vom Vertrage abgehen. Tint er dies nicht, so muß der Befrachter ihm jedenfalls Liegegeld zahlen. 2) Nur wenn durch Zufall die Lieferung jeder Ladung ver⸗ hindert ist, ist der Verfrachter nicht berechtigt, nach Ablauf der
digt Haf
mit 2,50 ℳ werden die
Bewig.
Die Di
f b
E
zu
üglichen Bedi
3 b
u einem K
7
nungen insich rei w e 12 den.
schri
12 Uhr, im We Reflektanten woll
neten es senden.
ft den 12
4 „ 2.
K erden di
is zu d l
ck soll ah
Kommission.
Aug
unserer R langen und
omm Die iegen t au „
Sub mission verschl.
i
8.
e Einsendu
eselb eflektanten
der Aufschrift:
em voran s e
ettenlagers einer Kaimauer
303 cbm bearb
n
ust vorangegebenen T
Granit⸗Werksteinen“ v
nission auf Lie
re eeesaf e und mit
Submissions⸗
8b bezü i
*
Kiel, den 1
am 381.
Hafeneinfahrt auf der
zwi
eiteter G
gl Anzeige.
en i 1d
„ 88
ve 3.
dingungen nebst egistratur zur E gegen portof
Subn
hr er 1880 wollen
Au ge der Sub
N 8”
chen Bed diess erlang
A m Wege der
Auf ng der Ke
ermine
„
schen rei
selb A
8
mission auf e gegebenen
9 8.
Kaiserl
9H
desf⸗ is rani ersehene Offerte bis der ossen und porto
1
ust ubmission
a ei t
rschlossen
en pialien
igen
3
t v
ingun
1
e Eins
rei insicht aus
2
auch per Post ause K d.
1
uppen“ T Die
ermi un gen n Regi und mit en auch per ugust 1880
twerkstei
eh Lieferung von
ne d d p
J.,
7
ellnig III.
serliche H eine zum Bau einsenden.
unterzeichneten Kom⸗
zu dem
änd
Zwei i
gegen porto⸗ eichnungen li
ortof
er unterzei rei
ehene Offerte gt af
ge und mit der erne Dachkonstrnk vers enbau⸗
7
endung der Copialien Post ausgeh
auf Ver⸗
Mitta
ebst Z stratur z vergeben w
eich
ch ichen Werft zu Eller⸗
gs
en.
Auf⸗
tion ein⸗
ur Mark“ Kiel und der er⸗
Die be⸗ egen in än⸗
Kaiserliche
mission ve llsi
gust 1880
rgeben werd
Guß
Kettenla Ellerbeck
eisen soll am 31.
und zwar 4292 k
7
Mitta
gerschuppen auf d
chkonstruktion f er Kaiserl g Sch
Die Lieferung und
mi
1 ür einen serlichen Werft zu ede⸗ und 2700 kg
Subm Aufstellu
issions ⸗An ng der eis
Königliche Strafanstalts⸗Direktion. ernen Ta
werden nicht berücksichtigt. Die bei event. Ab Ratibor, den 18.
päter eingeh
s
Aug
zu erlegende Kaution beträ
gt 4500 ℳ ust 1880. zeige.
chließung des Kontrakts sofort
ende Offerten
21
oeller und Frau Anna Martha, i
li
über aufgestellten Bed schließenden Kontrakte
Hierauf reflektirende Arbei
in oder d [20845]
Berlin liche Direkti
nzurei r erschi
werden. erfolgen.
bis schriftlich
egen in u nehmer ab urch
In der h
Gegenwart d zum 12. September 1880
Offerten sind
3
von 3 ℳ und gegeben,
beim Bureauv
e
ca. 72 Tonnen Suhmissio 5 ℳ zu haben,
iesi
Nr. 1, beim B
einrei
eugni v
woch, den 1. S Uhr, an uns ei
7 zum 1. Januar 188
dingungen nebst Off oll deren fernere Be
chen.
ss er einsehen resp. von
aumei orsteher Welt die Zei i
hre frankirten Offerten
werden j ersiegel on der B gen Köni
S
als Cigarrenmacher beschäfti schäfti
den 17.
enenen S
chen, um w
nserem Central⸗Bu eptember ecr., Vormitta
in vergeben werden. ster Sch deren Qual
chnungen edoch n 1 ca. 200
Bekanntmachun glichen S
August 1880. Kö erliner Stadteisenbah
ttenten eröffnet
i ertenformul ub Gefangene. gt sind zu Grund hier erford
ualifikat e genügend na
ur an sol
gegen Erlegung t und port
mi g.
2
ngungen, welche
wieger aus. ion
reau, Beeth
Die Z
deckung der Tunnels im we schlußbahnho m Unf e
aterialienli e gele
12
ei gt werden,
fe Char⸗ ange von erung
st⸗
ermann gegen Erle , disponib
ern und demnächst „Abends,
n.
nig⸗ tgeber wollen die dar⸗
gung mit Cigarrenarbeiten
elche Zeit sie in trafanstalt werden
ar sind ebendaselbst gs 11
chnungen ovenstraße
von
che Unter⸗
uns bekannt chgewiesen wird. ofrei bis Mitt⸗
soll dem abzu⸗
ie Be⸗ gung el und
welche
3 a Abth enden 7 Sgr. di
25. Ap folgen,
tragen. eser Po
Auf d hörigen 2 a VIII. Nr. 12, steht i und zw 1” den S
ri haben, auf
Cessionare oder Pfandinhaber Ansprüche den 3. N
II.
D wei gef
und die Amortisati Marsberg,
em frü zu Gie 1 1838 E Darlehn, teuerempfã st bewi 1 d bei uns anzumel
ar ursprü⸗ ie Erben des S
unter N ie ü
„ ( t
lli
t verloren gegangen ist.
rshage ngl mi 9t; ber
on 1
i
t 5 nger S dies
nhundert n 9
r. 3 aus d ordert, dieselben
her dem Oekonom Ant n beleg o ja konstrukt
Berliner Stadt⸗ Die Ausfü
„ 1
erwähnten Hypotheken⸗Urkunde in t
Es werden daher alle Diejenigen, welche an der ovember 1880, Vor
chetter z den, widrigenfa
ener Urk
dieselbe ka e Post
chetter haben die ionen
- 19
ch Band II.
den 14. August 1880. Verkäufe, Verpachtungen,
Submissionen ꝛc.
m Grundbuch von Giers em J
f
Eisenbahn. hrung der Eisen⸗
Königliches Amtsgericht.
enen Gru hrlich v
eunundsechzi geb
.
i als Ei ermino mittags 11 Us ihre P unde erfol ü
ndstü
Bl.
nstrum
erzin
u Medeba gt.
g sl rã
h 23 ent ich ch Lö iun jedoch ni igenth
F
on Stute ge⸗ cke le vom Flehr eing ösch ch
r die Ueber⸗
lur
ür
e⸗
ung
t er⸗ ümer,
zu machen Uhr,
1
R No r VW 2 L.
Grune
Re
3
2
2
860 ich te
2 gs Umla
omba
9
erung von An eine
bindlichkeiten.
20854] tall Sonstige täglich fällige Ver-
Stand weite
.
1-Be Sk* n an chsel- d rvefonds
Ikapital.
2
seus bundene Verbindlichkeiten oastige P
Kündigungsfrist ge-
Insin d F
er
dwei 8
stand
Bestan de No
C 2
1 assiva
order
29 2 d
nein
4
Sonstige Aectivs .
Effecten-Bestand.
*
. 1 1
ter b 10 ank unges
zahlbaren Wechseln
r begebenen, im Inlande
Von im Inlande zahlba- eg
2 mn HU. . . . .* . .
aunschwei vom 15
82
8 . . . . . .
Actlva. Passiva.
Eventuelle Verbindlichkeiten aus
0 8
* . 2.
Die Direection.
Braunschwelig, den 15. August 1880. reetion.
„ „ 22 9„ 2„ „ 2 -.
ℳ
Teben worden ℳ 1
August
sche Banl 8 1 Stübel
¹ ¹
88 75 849 557
402 185,700
2, 30, 316,736. 75. 2,429,200. —. 1,876
8 0. 668 16 780
ren noch nicht G Wech- 33
. ℳ 10,500,000. —.
70.
45
“
75
880. — 1,179. 95. 5,717,391. 60. 046. 40. 1,634,350. —. 240,035. 25. ℳ 325,138. 80.
der Befrachter dennoch zahlen. Insofern (d. h. in der praktisch wich⸗ tigsten Beziehung) ist also dem Befrachter dieser Zufall präjudizirlich. 3) Zufall, welcher die Uebernahme der Ladung hindert, ist immer zum Nachtheil des Verfrachters. Die Wartezeit verlängert sich und Liegegeld wird nicht bezahlt.
Nun steht in concreto fest, daß die chilenischen Kriegsschiffe alle Guanovorräthe und die Abladevorrichtungen in Huanillos zerstört hatten. Dieser Zufall liegt auf Seiten der Befrachter, mag man annehmen, derselbe falle unter Nr. 1 oder unter Nr. 2. Allerdings waren auch die in Ladung begriffenen Schiffe gezwungen worden, die Bai zu verlassen. Allein, da begrifflich zuerst vom Befrachter die Ladung zu liefern und dann erst dieselbe vom Schiff zu über⸗ nehmen ist, so liegt doch immer in erster Linie ein Zufall auf Seiten des Befrachters vor. Will man aber auch von dieser Berücksichtigung der begrifflichen Anfeinanderfolge beider Vorgänge absehen, so würde doch jedenfalls ein Zufall auf beiden Seiten anzunehmen sein, keinenfalls liegt also ein solcher lediglich auf Seiten des Schiffes, und nur einen solchen würde der Befrachter zu seinen Gunsten gel⸗ tend zu machen befugt sein.
davon ausgeht, §. 15 der Chartepartie sei in dem gegebenen prin⸗ zipiellen Sinn zu interpretiren, völlig gerechtfertigt.
de
8 lIdners im Wege des Arrestes er⸗ folgten Pfändung. Konkursordnung S. 23 Nr. 9 8. 2
In Sachen des Kaufmanns G. S. zu H., Beklagten und Revisionsklägers,
Gemeinschu
wider
den Kaufmann J. G. als Verwalter des Konkurses L. und W. daselbst, Kläger und Revisionsbeklagten,
hat das Reichsgericht, Fünfter Civilsenat, in Sitzung vom 2. Juni 1880, für Recht erkannt:
die gegen das Urtel des Sechsten Civilsenats des König⸗ lichen Ober⸗Landesgerichts zu Hamm vom 18. März 1880 eingelegte Revision wird zurückgewiesen; die Kosten der Revisionsinstanz werden dem Revisionskläger aufgelegt.
In Ansehung des
Thatbestandes ist auf die Darstellung des angefochtenen Urtels verwiesen. Letzteres lautet auf Zurückweisung der Berufung. In den Gründen ist die Vorschrift §. 23 Nr. 2 der Deutschen Konkursordnung für anwend⸗ bar erachtet unter gleichzeitiger Hinweisung auf §. 28 das., und aus⸗
handlung, die ohne oder wider Willen des Gemeinschuldners erfolgt ist, anfechtbar sei, und daß die übrigen Voraussetzungen der benannten Vor⸗ ja selbst mit Kenntniß von der bereits erfolgten Zahlungsein⸗ dem Beklagten damals noch nicht zu beanspruchen gewesenen Sicher heit, nämlich eines mit der Pfändung verbundenen Pfandrechts für einen angeblichen Anspruch auf Wechseleinlösung und der Mangel des nachgelassenen Beweises guten Glaubens vorliegen, die Beschlag⸗ nahme somit den Konkursgläubigern gegenüber unwirksam sei.
zweiten Urtels nebst Abweisung der Klage, der Kläger hat Ver⸗ werfung des Rechtsmittels beantragt. “ “X“
Entscheidungsgründe: Der dem Berufungsgerichte gemachte Vorwurf einer unrichtigen
Konkursordnung ist nicht begründet. 1
Die Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses neuen Gesetzes auf den vorliegenden Fall, in welchem sowohl die Konkurseröffnung, wie die angefochtene Rechtshandlung in die Zeit nach 1. Oktober 1879 fällt ist unbedenklich — §. 1, 9 Einführ. Gesetz vom 10. Februar 1877 — Die Ausführung der Beschwerde geht auch nur dahin, daß nach dem Laute und Sinne jener Vorschriften Rechtshandlungen, bei denen der Gemeinschuldner in keiner Weise mitgewirkt hat, einer Anfechtung nicht unterliegen.
Der Wortlaut unterstützt diese Ansicht nicht. Der §. 22 a. a. O. bezeichnet die vor der Konkurseröffnung vorgenommenen Rechtshand⸗ lungen überhaupt als anfechtbar, und der §. 23 unterscheidet bei der näheren Bestimmung anfechtbarer Rechtsakte die von dem Ge⸗ meinschuldner vorgenommenen Rechtsgeschäfte, und er Rechtshandlungen ohne Rücksicht auf den Handelnden.
Anfechtungsbestimmungen und den Grund der Vorschriften §§. 23, 28
ursprünglichen Wartezeit vom Vertrage abzugehen; die Wartezeit verlängert sich vielmehr. Allein Liegegeld für die Verlaͤngerung muß 1 ““
geben die Motiyve zum Entwurfe der Konkursordnung, gepruckt
Verbindlichkeiten Sonstige Passiva
2 2
2,088,428. —. 212,779.
der
geführt, daß danach auch eine durch Arrestvollziehung erwirkte Rechts⸗
schrift, eine innerhalb der bestimmten Frist vor dem Eb. 8
stellung, vorgenommene Rechtshandlung, die Erwerbung einer von
Der Beklagte hat die Revision eingelegt, und Aufhebung des
Anwendung und Auslegung der §§. 22, 23 Nr. 2, 28 der Deutschen
folgte
Ueber den Sinn dieser Unterscheidung, den Zusammenhang der
gebundene
keiten.
fällige Verb
An Kündigungstrist lebund-
dlich-
. . 8
Tägli
Reservefonds ch
Effectenbestände Eingezahltes Acti-
Wechselbestände . Lombardbestände
Sonstige Kassenbestände Debitoren und sons
Banknoten im Umlauf
in
enkapital
e Activa assiva.
2 2 2 *⁴
ℳ 30,000,000. —.
3,268,375. —. 4415,809. —. 3,335,094 —. „ 42,927,700. —.
3,440,805. —.
stellung damals nicht bestand,
Der Die
er Re bi
Noten
so 36 Reichskassensch
B. Coursfähiges deutsches Geld. eine. anderer Banken 1
Aetiva.
Das Grund
serv ustigen lichkeit zahlbaren Wechseln München,
en.
denen Verbindli d
kapital efonds.
Passiva. 81¹
Die an eine Kündi Uebersicht
ch
Die sonstigen Passiva
etrag der umlau
Bayerisch
eir
ungsfri
en en 17. A
8
ler
deutscher
„ täglich fälligen Ver⸗ h
fenden Noten
8
4.
sonstigen Aktiven
t gebun⸗
Die Direktion.
. . . 8 8 2— . „9
Zu Dresden
ugust 1880. e Notenbank.
„ Effekten.
ombard⸗Forderungen
in gese Reg b
agen den 2 Au den.
sicht ℳ 0,
Submi Metall Bestan
st ldete Urkunde sind mit
klusion [20797]
haven, den 13. Verwal
Submis Wachstuchtep
aus be
Di
25 i
2
Fü bester W
d si
st
tand
D
a
ie Werft Here gich
A
ie ratur, ssionszei kö e O L
on be nã lattes für Submis nnen ab n Po ff
pich
sowie i tung erten, ufschrift
p chafft d an Reichskass „ Noten anderer Banken. „ Wechseln
sionen C
en E
i
stmarken
n d er August
gust 1880, V heren Be
stoff
ch ff
Wi
wel O
d enf ch
e
ö“
tungs⸗Abtheilung.
lhelm chstoffe
werden. ing
xpe
yclop“ auch
absch
t 1880.
H ormitta ung
einen
ierzu i
di i
im
en li gegen E riftlich m Zettelbanken. Uebersicht
erte auf L. *¹ zu versehen.
ie
an 15. August 1880.
Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im J ℳ 553
2,079,0
3,000 000
9
8 8
ℳ 17,140.799. —. 8,685,900. —. „ 45,273,897. —.
87,670. —. 104,554 —.
9
1,257,000 nlande 155. 40.
„ 2
Berlin 1875, und die Verhandlungen der Reichstagskommission voll⸗ ständige Auskunft.
Der allgemeine Grund der Bestimmungen über die Anfechtung im Konkurse beruht nach den Motiven — S. 111 — 112 a. a. O. — in dem Gedanken, daß bei materiell vorhandenem Konkurse die Glän⸗ biger ein Recht auf gemeinsame Befriedigung aus der vorhandenen Vermögensmasse haben, dies Recht durch eine absichtliche vorzugs⸗ weise Befriedigung einzelner Gläubiger verletzt werde, und daher die darauf abzielenden bewußten Handlungen, gleich⸗ viel, ob sie vom Gläubiger oder Schuldner ausgehen, vom Gesetze getroffen werden müssen. In diesem Sinne war der unverändert gebliebene §. 22 des Entwurfs, und der §. 23 desselben, welcher als anfechtbar bezeichnete:
„die von dem Gemeinschuldner an einen Konkursgläubiger vorgenommenen Leistungen, wenn der andere Theil ꝛc. die Leistung in Empfang nahm“
und „die ꝛc. vorgenommenen Rechtshandlungen des Gemein⸗ schuldners“, welche einem Konkursgläubiger eine — nicht zu beanspruchende — Sicherung oder Befriedigung gewähren,
aufzufassen, und die Motive S. 119— 120 a. a. O. bemerkten dazu noch ausdrücklich, daß es gleich stehe, ob die ver⸗ letzende Leistung freiwillig, oder auf Drängen des Gläubigers oder im Wege der Zwangsvollstreckung und des Arrestes erfolgt sei, ob der Gläubiger die Leistung vom Schuldner annehme oder sie dem⸗ selben abzwinge, da auch in letzterem Falle der Schuldner sie durch Vertretung aus seinem Vermögen leiste; der hiervon abweichen⸗ den auf der preußischen Konkursordnung beruhenden Rechtsprechung müsse entgegengetreten werden, und der §. 28 des Entwurfs, welcher unverändert in das Gesetz übergegangen ist, würde in dieser Be⸗ ziehung jeden Zweifel abschneiden. Nach diesem §. 28 sei es gleich⸗ gültig, ob für die anzufechtende Handlung schon ein vollstreckbarer Titel erlangt war, und ob sie rechtlich erzwungen werden konnte, und insofern entspreche er auch den in der preußischen Konkursordnung enthaltenen Grundsätzen — S. 144 daselbst. —
Diese deutlichen Erklärungen befriedigten aber der Fas⸗ sung des Entwurfs gegenüber die Reichstagskommission bei der Berathung des Gafetzes nicht, diese setzte vielmehr, „um zu konstatiren, daß unter §. 23 auch die durch Vermittelung des Gerichts vollstreckte Sicherung und Befriedigung falle“, die jetzige Fassung des Gesetzes in §. 23 an die Stelle des Entwurfs, und damit ist auch die Meinung, daß §. 23 nur Rechtshand⸗ lungen, bei denen der Schuldner sich betheiligt habe, im Auge habe, gänzlich unhaltbar geworden. (Vergl. Petersen, Konkursordnun S. 133 — 4, 160; Sarwevy, dieselbe, S. 132, 136; von Wilmowski, dies., S. 112 u. 113; von Völderndorf, Konk. Ord. I. 276, 333.)
Insbesondere läßt sich für diese Auffassung nicht aus dem Schlusse des §. 23 Nr. 2, wonach der betreffende Gläubiger auch sein Wissen um eine Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners zu widerlegen hat, ein Argument herleiten. Dieser Gegenbeweis bezieht sich auf diejenige mögliche Kollusion von Gläubiger und Schuldner, welche schon binnen der kritischen Zeit vor der Zahlungseinstellung oder dem Eröffnungsantrage stattgefunden hat — Sarwey a. a. O. S. 141 —, ob er in Bezug auf eine vom Gläubiger erzwungene Rechtshandlung undenkbar ist und die Kollusionsabsicht schon durch die Beschaffenheit der Handlung widerlegt wird, kann sich nur im Einzel⸗ falle beurtheilen lassen; könnte aber auch eine dahin gehende allgemeine Behauptung aufgestellt werden, so würde sich daraus doch niemals der Schluß ziehen lassen, daß der §. 23 a. a. O. erzwungene Rechts⸗ handlungen nicht zum Gegenstande habe, und daß dieselben unan⸗ fechtbar seien, auch wenn sie der Gläubiger in voller Kenntniß der geschehenen Zahlungseinstellung und des Antrags auf Konkurs⸗ eröffnung veranlaßt hat. 8
Kann hiernach von der Seitens des Revisionsklägers behaup⸗ teten Einschränkung des Gegenstandes der Anfechtung nicht die Rede sein, so können bei dem Thatbestande des Vorderurtels Be⸗ denken gegen die Anwendbarkeit des §. 23 Nr. 2 a. a. O. nicht vorhanden sein. Der Beklagte hat binnen der kritischen Frist, und sogar nach der Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners einen durch Abpfändung von Sachen vollzogenen, ein Pfandrecht — §. 810, 709 Civil⸗Prozeß⸗Ordnung — begründenden Arrest erwirkt; er hatte diese Sicherstellung für seinen Anspruch auf Wechseleinlösung, selbst wenn derselbe fällig war, zur Zeit der Arrestlegung nicht zu bean⸗ spruchen, weil eine Verpflichtung des Schuldners zu solcher Sicher⸗
v. Wilmowski a. a. O. S. 113, Petersen a. a. O. S. 135, Motive a. a. O. 127,
und er hat den Beweis seines guten Glaubens zu führen nicht einmal versucht. Die Beschlagnahme der Eisenwaaren ist daher mit Recht als den Konkursgläubigern gegenüber unwirksam erklärt, und aufge⸗ hoben, wenn es auch der Aufhebung des diese Gläubiger nicht be⸗ rührenden richterlichen Arrestbeschlusses nicht bedurfte.
vom 14. August 1880.
i Proben bei
itgeth
in Berli nsend
in Hannover
Wege i
ief
tionen des eizuf
gen i
en 15 5 st T gs 11
7
ũ
in zu ei
ung lt
C Wochen⸗Ausweise der dentschen
Wilhel Kaiserliche W
erung von
7
ermin ich auf n u
r, an⸗
ℳ
0 ffentli 23
7
4
nserer
entral⸗
von 31,794,00
4,969,000
36,868,000
1,789,000
wer⸗ gen sind
m ms⸗ erft.
000
er
Kommissionsverkauf von nicht volleingezahlten Aktien einer Kommandit⸗Aktiengesellschaft durch
letztere ohne Nennung eines Käufers. Rechtsfolge bezüglich der Verpflichtung des Kommittenten als Zeichners der Aktien zur Vollzahlung.
Handelsgesetzbuch Art. 184, 376 Abs. 3.
In Sachen des Kaufmanns E. B. zu F., Verklagten Inplbvanbeneea. 1.“
und
1
die Konkursmasse der N. Kreditgesellschaft von Z. u. Co. da⸗
selbst, Klägerin und Imploratin, hat das Reichsgericht, Erster Civil⸗Senat, in vom 19. Juni 1880 1 “
daß die gegen das Erkenntniß des Civil⸗Senats des Königlich preußischen Appellationsgerichts zu F. vom 8. September 1879
der Sitzun
.“
klagten die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens aufzuerlegen.
Der Artikel 184 des Handelsgesetzbuchs bestimmt, daß die Kom⸗ mandit⸗Aktiengesellschaft den ursprünglichen Zeichner, so lange der Betrag seiner Aktie noch nicht vollständig eingezahlt ist, seiner Verbindlichkeit zur Einzahlung des Rückstandes nicht entlassen kann. Hieraus ergiebt sich, daß jede Erklärung solcher Entlassung Seitens der Gesellschaft, bez. ihrer Organe, rechtlich als nicht vor⸗ handen zu erachten ist, aber zugleich doch auch nothwendig, daß auch jeder von der Gesellschaft gegen den Zeichner eingegangenen Verpflich⸗ tung, diese Entlassung vorzunehmen, die Wirksamkeit versagt werden muß. Das v macht keine Ausnahme für den Fall, daß etwa eine Verpflich⸗ tung zu solcher Entlassung durch ein ihr selbst vorausgehendes Rechts⸗ geschäft von der Gesellschaft eingegangen worden, und eine solche Ausnahme wäre mit dem prohibitiven, die Sicherheit der Erhaltung des Grundkapitals im Interesse des Publikums bezweckenden Cha⸗ rakter des Gesetzes, welches andernfalls ganz wirkungslos wäre, un⸗ verträglich. Insoweit sich also bei einem von der Gesellschaft mit einem Zeichner geschlossenen Rechtsgeschäft als der Gesellschaft ob⸗ liegende Erfüllung die Bewirkung jener Entlassung ergiebt, kann das Rechtsgeschäft die gedachte Wirksamkeit nicht äußern. Dabei erscheint es unerheblich, ob das Rechtsgeschäft die Verpflichtung zu jener Ent⸗ lassung zum Gegenstande oder nur zu der nach der Natur des Rechts⸗ geschäfts und seiner Behandlung im Gesetz sich ergebenden Wirkung hat und ob diese Wirkung unmittelbar oder nur für den Fall be⸗ stimmter Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft eintreten kann. Der Rechtseffekt des Entlassenseins des Zeichners von der ge⸗ dachten Verbindlichkeit vor völliger Einzahlung wird jeder Rechts⸗ handlung der Gesellschaft, gleichviel wie unmittelbar oder mittelbar dieselbe auf jenen Effekt gerichtet ist, versagt.
Nach der Deduktion des Verklagten, wie sie vom zweiten Richter wiedergegeben ist, wäre der Käufer der von ihm gezeichneten Aktien der Kridarin, welche Attien nicht volleingezahlt waren, nach dem Kaufgeschäfte ihm gegenüber verpflichtet gewesen, ihn von seiner Ver⸗ pflichtung zur Leistung der eventuellen Nachzahlungen zu befreien, bez. diese Nachzahlungen bei Ausschreibung statt seiner zu leisten und, da die Kridarin selbst von ihm den Auftrag zum Verkauf dieser Aktien übernommen und in der Verkaufsanzeige den Namen des Käufers ver⸗ schwiegen hätte, könnte er sie als Selbstkontrahentin in Anspruch nehmen und von ihr die Erfüllung aller jener Verpflichtungen verlangen, welche sie dem dritten Käufer auferlegen mußte. Was Verklagter von der Kridarin also als zu leistende Erfüllung der übernommenen Verkaufskommission in Betreff ihrer eigenen Aktien in Rücksicht auf die ertheilte Verkaufs⸗ anzeige ohne Nennung des Käufers fordert, ist die Entlassung aus der durch die Zeichnung begründeten Verbindlichkeit in Betreff der Nachzahlungen. Wenn die Kridarin die Befreiung des Verklagten wegen dieser Nachzahlungen bei sich selbst, als der auf die Nachzah⸗ lungen Berechtigten herbeiführen soll, so heißt dies eben, daß sie den Verklagten von der Verbindlichkeit für dieselben entlassen soll. Solche Entlassung gilt nicht, auch wenn sie die Kridarin leisten wollte. Sie konnte sich zu solcher nicht wirksam verpflichten. Ein Rechts⸗ geschäft, das sie mit dem Verklagten einging, konnte nicht wirksam einen Anspruch auf solche Leistung als in obligatione stehend begründen. Ob deshalb die ganze Verkaufskommission rechtsunwirksam ist, weil solche voraussetze, daß beim Schweigen des Kommissionärs über den Käufer sowohl die Erfüllung der Auf⸗ gaben eines Kommissionärs wie der Eintritt als Selbstkontrahent für die aller einem dritten Käufer obliegenden Verbind⸗ lichkeiten nach Wahl des Kommittenten in obligatione ständen, dies ist hier nicht zu erörtern. Jedenfalls ist der Schluß der Nichtig⸗ keitsbeschwerde irrig, daß, weil die Uebernahme einer Verkaufs⸗ kommission Seitens einer Aktien⸗Kommanditgesellschaft gegenüber ihrem Zeichner in Bezug auf die von diesem gezeichneten und nicht voll eingezahlten Aktien nichts Unerlaubtes sei, nun auch im
Verlauf der Ausführung der Artikel 376 Absatz 3 des Handelsgesetz⸗
[20786]
shaven soll
eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde zurückzuweisen und dem Ver⸗
1