1141“ “ X““
Hamburg, 24. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen Roggen loco fest, auf Termine ruhig.
Weizen pr. Auaust-Sept. 205 Br., 204 Gd., pr. Sept.-Oktober 197 Br., 196 Gd. Roggen pr. August-Septbr. 172 Br., 170 Gd., pr. Hafer ruhig. Spiritus
168 Gd. pr. Oktober 57. 50 Br.,
September-Okteber 169 Br., still. Rüböl still, loco 56 ⅛, pr. August 52 Br., pr. Septbr.-Oktbr.
November 47 ¼¾ Br., pr. November-Dezember 47 Br. Standard white
9,35 Br., 9,25 Gd., pr. August 9,25 Gd., pr. September-Dezember
Umsatz 3500 Sack. Petroleum fest. 9,50 Gd. — Wetter: Sehr schöv. Pest, 24. August. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Roggen loco 9,75. Wetter: Prachtvoll.
Amsterdamn, 24. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen
273, per März —. Roggen per Oktober 205, per März 198.
Amsterdamn, 24. August. (W. T. 3.) Bancazinn 55 ¼. Antwerpen, 24. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. fest. Hafer flau. Gerste unverändert. Antwerpen, 24. August. (W. T. B.)
1
Potroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss,
loco und auf Termine
Weizen loco billiger. Termine behauptet, per Herbst 10,55 Gd., 10,60 Br., per Frübjahr 10,70 Gd., 10,75 Br., Hafer per Herbst 5.75 Gd., 5.80 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,72 Gd., 5,75 Br. Kohlraps per August-September 12 ⅛. —
(Schlussbericht.) Weizen ruhig. Roggen
“
loco 23 ¼ bez.,
ruhig. Dezember 23 ½ bez., 23 ¾ Br.
Havannazucker Nr. 12. 25. Liverpool, 24. August. Baumwolle. für Spekulation und Export 1000
Gerste ruhig, pr. Oktober- Kaffee fest, loco] Lieferung 6 ⅜ d. Liverneool, 24. August.
Glasgonv, 24. August.
Roheisen. 54 sh. 6 d.
Getreidemarkt. Bradford, 24. August.
per November Manchester, 24. August.
Rowland 10,
Saerlg, 24. August. Rohzucker ruhig,
emses
1“ 111111“ 23 ½ Br., pr. September 23 ¼ bez., Steigend. London, 24. August. (W. T. B.) An der Küste angeboten 12 Weizenladungen. Fester.
EVV. T. P.) (Schlussbericht.)
kanische September-Oktober-Lieferung 61 ½⁄6, Oktober-November-
W. 1. . Getreidemarkt. Weisser Weizen 1 d. billiger,
Mais 1 d. thenrer. — Wetter: Schön.
öö8
Mixed numbers warrants 55 sh. 1 ⅛ d.
HulIl, 24. August. (W. T. B.)
Weizen 1—2 sh. billiger. 8 (W. T. B.) 8 Wolle ruhig, Preise eher zu Gunsten der Käufer.
12r Water Armitage 7 ¼, 12r Water Taylor 8 ¼, 20r Water Micholls 9 ¼. 30x Water Gidlow 10 ½, 320r Water Clayton 10 ½. Mule Mayoll 10 ⅛¾, 40r Medio Wilkinson 11 ¾, 36r Warpcops Qualitãt 40r Double Weston 11 ¼, 60r Double Weston 13 ¼, Printers 1 ⁄16 31 ⅛ 0 8 ½ pfd. 99. Anziehend. (H. T. B.) Nr. 10/13 pr. 100 Kilogr. pr. August
8 8
br. S
“ “ 1e6“ 1u“ . 23 ½ Br., pt.-] 58,50, Nr. 7/9
September 67,50, Paris, 24.
September 26,75, Umsatz 8000 B., davon Februar 26,00. B. Unverändert. Middl. ameri- Rüböl ruhig, pr. Dezember 75,50 August 62.25,
Mehl stet'g,
loco 31,00, Lein
Wäaaren be
(E. 27. P)
40 r] 15 ¼4. Schmalz
Zuocker steigend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August
Produktoenmarkt. Weizey fest,
New-Orleans 11 ¾. 9 ¼ Gd., rohes Petroleum 6 ⅝, ds⸗. Pipe line Certifiesnts — D. 91 C. Mehl 4 D. 10 C. mixed) 52 C. Zucker (Fair regning Muscovados) 7 ¼.
u. Brothers 8 9/⁄186.
8 1“
pr. 100 Kilogr. pr. August 65,50. Meisser 75 25, pr. pr. Oktober-Januar 62,00.
August. (W. T. B.)
pr. August 28 00. pr. r. September-Dezember 26,30, pr. November- ehl fest, pr. August 62 25, pr. September
58,50, pr. September-Dezember 57,00, pr. November-Februar 56,00.
August 73,75, pr. September 74,00, pr. September- , pr. Januar-April 76,75. Spiritus fest, pr. pr. Sentember 61,00, pr. September-Dezember
(W. T. B.) Talg loco 54,75, pr.
59,00, pr. Januar-April 57,25. St. Petersburg, 24. August. Produktenmarkt. Weizen 1000 15,25, Roggen 1000 11,40. Hafer loco 5.10.
August 54,75, saat (9 Pud) loco 16,10. — Wetter: Warm.
New-YXork, 24. August. (W. T. B.)
richt. Baumwoelle in New-Tork 11¹5⁄16 do. in Petrolsum in New-York 9 ¼ Gd., do. in Philadelphin
Rother Winterweizen 1 D. 08 C. Mais s(oeld Kaffee (Rio-) (Warke Wilcox) 8 ½, do. Fzirbanks 8 ¾, do. Rohe Speck (short clear) 9 ⅛ C., Getreidefracht 5 ¾.
Bayerlsche
(+ 372 375 ℳ); seit 1. Jan. 40 021 068 ℳ (— 192 075 ℳ).
Eisenbahn-Einnahmen.
Staatsbahuben. Im Juli er. 6 801 743 ℳ
—
—
Königliche Schauspiele. Oxernkous. Donnerstag: Keine Vorstellung.
Schauspielhaus: 159. Vorstellung. Das goldene Krenz. Oper in 2 Akten nach dem Französischen von H. S. von Mosenthal. Musik von Ignatz Brüll. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon. Zum Schluß: Eine Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet. Musik komponirt und arrangirt von Schmidt. Anfang 7 Uhr.
reitag: Opernhaus. Keine Vorstellung.
chauspielhaus: 160. Vorstellung. Graf Essex. Trauerspiel in 5 Akten von H. Laube. Anfang halb 7 Uhr.
Wallner-Theater. Donnerstag: Zum vor⸗ letzten und 27. Male: Signor Piffarello.
JVjictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend, den 28. August: Göthe⸗Feier: Faust. (Erstes Tagewerk.)
Sonntag: Goethe’s Faust (Zweites Tagewerk). Mephisto: Hr. O. Devrient. Faust: Emil Hahn. Anfang 6 ½ Uhr.
Krolls Theater. Donnerstag: Gastspiel des
Königl. preuß. Kammersängers Hrn. Theodor Wachtel. Der Troubadour. Oper in 4 Akten von Verdi. (Manrico: Hr. Theodor Wachtel.) Vor und nach der Vorstellung: Großes Doppel⸗Concert im Sommer⸗ Garten bei brillanter Beleuchtung desselben. An⸗ fang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Freitag: Gastspiel des Frl. Ilma von Murska: Martha oder: Der Markt zu Richmond. (Martha: Frl. v. Mursfa) Passe-partouts zu den Gastvorstellungen des Hrn. Th. Wachtel und des Frl. Ilma v. Murska haben nur für die Herren Vertreter der Presse Gültigkeit.
— OABnr
Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Donnerstag: Benefiz für den Requisiteur Herrn Rudolph Gontard. Michael Kohlhaas. Trauer⸗ spiel in 4 Akten v. L. Schenk. (Michael Kohlhaas:
r. Direktor Wilh. Henne als Gaft.) 8
Freitagt Zum 5. Male: Faselhans. Posse mit Gesang in 6 Bildern. 8
Belle-Alliance- Theater.
Zum 27. M.: Harun al Raschid. Luftspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Im prachtvollen Sommer⸗ garten: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von den Musikchören des Garde⸗Kürassier⸗Regiments unter persönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Selchow und der Kapelle Herold. Auftreten der Sänger⸗Gesellschaften. Abends: Brillante Illumina⸗ tton durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Con⸗ certs 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.
Freitag: Großes Monstre⸗Concert, ausgeführt von dem Musikchor des 3. Garde⸗Grenad.-Regts., unter perfönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Ruscheweyh (letztes diesjähriges Concert dieses Musikchors) und den Kapellen Baumgarten und Herold. Rattenfänger von Hameln.
onnerstag:
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene v. Heydebrand und der Lasa mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Richard v. Ze pelin
(Nassadel).
Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Laurenz Friedel mit Frl. Betty Türck (Bonn — Cöln).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier⸗Lieute⸗ nant Dreher (Steinberg). — Hrn. Premier⸗ Lieutenant Bolze (Sondershausen). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Julius Frhrn. Grote (Altona).
Gestorben: Hrn. Dr. Gustav Toepke Tochter Ilsa (Badenweiler). — Hr. Rittergutsbesitzer Ludwig Schultz (Mahnwitz).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[21212] K. Amtsgericht Riedlingen. Zurückgenommen
wird der Steckbrief gegen Ludwig Franz Karl S von Heckenhagen, Reichs⸗Anzeiger Nr. 131
880. Den 20. August 1880. Untersuchungsrichter Heß.
Offene Requisition. Gegen den Menagerie⸗ besither Meinel, früher in Hannover, ist durch Strasbefehl des unterzeichneten Gerichts unter dem 3. August cr. wegen Uebertretung gegen §. Art. III. der Verordnung vom 25. Juni 1867 eine Geldstrafe von 5 ℳ event. eine Haftstrafe von 1 Tage festgesetzt. Da der Aufenthalt desselben hier nicht bekannt ist, wird um gefällige Mittheilung desselben ergebenst ersucht. Celle, den 12. August 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
J“
ꝛc. Voigt nicht vorhanden oder mindestens nicht
Im Theater: Zum 186. Male: Der
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[21227] HOeffentliche Zustellung.
Die Maria Simon, Wittwe von Peter Schnitzler, ohne Gewerbe, zu La Ge⸗ meinde Diedenhofen, in ihrer Eigenschaft als Vor⸗ münderin ihres minderjährigen Kindes Catharina Schnitzler, und so viel nöthig in eigenem Namen, vertreten durch Rechtsanwalt Koch, klagt gegen den Werner Schneider, ohne Gewerbe, früher zu Urfey, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, in seiner Eigenschaft als Vormund seiner min⸗ derjährigen Kinder Anna und Margaretha Schnei⸗ der, und so viel nöthig in eigenem Namen, mit dem Antrage auf Gestattung des Verkaufs der im Pro⸗ tokoll des K. Notars Funk zu Düren vom 13. Mai c. näher beschriebenen Immobilien auch unter der Taxe und zu jedem Preise und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf den 28. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aachen, den 23. August 1880. 8 Bewer, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
leunrs Aufgebot.
Frau Güntherine Therese Auguste Schlüter, geb. Voigt zu Salzkotten und die Kinder der verstorbenen Frau Auguste Friederike. Caroline Haase, geb. Voigt, zu Berlin, nämlich Louise Therese Anna, Johann Ernst Friedrich, Therese Marie Johanne, Emma Mathilde Ida und Martin Wilhelm Fritz, Ge⸗ schwister Haase, haben behauptet und glaubhaft ge⸗ macht, daß Johann Friedrich Ernst Voigt (hier geboren den 30. Julius 1826) und dessen Schwester Caroline Louise Adolphine Voigt (hier geboren den 16. Oktober 1835) vor länger als 20 Jahren nach Amerika ausgewandert seien, daß von dem Leben, Aufenthalt oder Tode Beider an die Eingangs Genannten in mindestens 20 Jahren keine Nachricht gelangt sei und daß außer den im Eingange Genannten nähere oder gleich nahe Erb⸗ berechtigte zum Nachlasse der erwähnten Geschwister
bekannt seien.
Auf den Antrag der im Eingange Eenannten werden daher sowohl die erwähnten abwesenden Geschwister Voigt als auch alle Diejenigen, welche auf das Vermögen der letzteren Ansprüche erheben zu können meinen, aufgefordert, spätestens in dem
auf
den 12. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem Fürstlichen Amtsgerichte II. hier anberaum⸗ ten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls alle nicht angemeldeten Rechte und Ansprüche für ausgeschlossen erklärt werden und eventuell der Nachlaß der abwesenden Geschwister Voigt den Antragstellern nach Maßgabe ihres be⸗ haupteten Erbrechts, und zwar ohne Kaution über⸗ wiesen und ausgeantwortet wird. 8.
Sondershausen, den 19. August 1880.
Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht II. A. Chop.
[2115771 Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot: . 1) des im Grundbuche von Paderborn Band 37
Grundbesitze der Eheleute Johann Gülden und Louise, geb. Rittmann, früher zu Paderborn, etzt zu Lügde, resp. Band 1 Blatt 226 Ab⸗ theilung III. Nr. 18 auf dem Grundbesitze der Vereinsbrauerei Schönbeck & Comp. zu Pader⸗ bpbporn, resp. Band 4 Blatt 1 Abtheilung III. Nr. 16 auf dem Grundbesitze des Fuhrmanns Johann Halsband daselbst für die Geschwister Pancratius, Gertrud, Georg, Friedrich und Crescentia Rittmann zu Paderborn ex decr. de 3. März 1829 eingetragenen praecipui im Betrage von insgesammt 30 Thlr.,
2) des rechtskräftigen Erkenntnisses vom 27. Juni 1862 nebst Hypothekenbuchsauszuges, aus wel⸗ chem auf dem Grundvermöͤgen der minderjäh⸗ rigen Catharira Lünen zu Neuhaus Band 8. Blatt 48 des Grundbuchs von Neuhaus Ab⸗ theilung III. Nr. 22 für die Wittwe Timmer⸗ berg zu Neuhaus 100 Thlr. Judikat nebst 5 % Zinsen seit dem 10. September 1860 zufolge Requisition des Prozeßrichters vom 18. Mai 1Ses ex decreto de 27. Mai 1863 eingetragen stehen,
3) der notariellen Obligation vom 4. Februar 1848 nebst Hypothekenschein, aus welcher auf dem Grundvermögen der Wittwe Maurer Caspar Kaufmann zu Paderborn Band 104
Blatt 242 Abtheilung III. Nr. 3 auf dem
Johann Baumann zu Paderborn 354 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf. nebst 4 % Zinsen für gelieferte Zimmerarbeiten und Materialien ex decreto e 21. Februar 1848 eingetragen stehen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichts⸗Rath Naendrup, für Recht: daß der Ehefrau August Reinoldsmann, Amalie, geb. Borns, zu Heßler bei Gelsen⸗ kirchen ihre Rechte an die vorstehend sub 1. näher bezeichnete Post vorzubehalten, im Uebri⸗ gen aber alle Diejenigen, welche an die vor⸗ gedachte Post Ansprüche zu haben vermeinen, mit denselben auszuschließen, und daß die sub 2. und 3. bezeichneten Urkunden für kraftlos zu erklären und die Kosten des Aufgebotsverfah⸗ rens den Extrahenten zur Last zu legen.
Von Rechts Wegen. Paderborn, den 23. August 1880. Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Ar
EE““ Gerichtssekretär
tsgerichts.
[21159] In Sachen des Lieutenants Curd von Pawel zu Klägers,
wider den Kunstgärtner Johann Christian Wilhelm Ernst hierselbst, Beklagten, wegen Hypothekkapitals und Zinsen, ist, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten zugehörigen, auf dem zum Protokolle des vormaligen Herzoglichen Stadt⸗ gerichts vom 22. November 1866 überreichten Si⸗ tuationsplane mit e, f, a, d, g, h bezeichneten, vor dem Petrithore an der Heerstraße belegenen, ur⸗ sprünglich 1 Morgen 10 Ruthen baltenden vorhin Giesecke'schen Gartens, sammt darauf befindlichen Gebäuden und übrigem Zubehör unter dem 18. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 19. d. M. erfolgt ist, Termin zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Grund⸗
nücks auf
s„;oen 2. Dezember 1880, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte,
Zimmer Nr. 27, 8 anberaumt, in welchem die hypothekarischen Gläu⸗ biger ihre Obligationen und Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 20. August 1880. Herzogliches Amtsgericht. V. v. Münchhausen.
Oldenburg,
76]
Anton und Anna Meister, Steinbrecherskinder von Eichstädt, jetzt unbekannten Aufenthalts, werden biermit aufgefordert, im Vertheilungsverfahren in der Subhastatlonssache Dillmann gegen Meister, Ludwig und Regina, Steinbrecherseheleute dahier,
a. binnen 2 Wochen ihre Forderungsansprüche
bei dem K. Amtsgerichte Eichstädt geltend zu machen,
b. in dem auf Freitag, den 10. September
1880, Vorm. 10 Uhr, loco Amtsgerichts⸗
gebäude Eichstädt, Zimmer Nr. 19, anberaum⸗
ten Vertheilungstermine zu erscheinen, mit dem
ifügen, daß der Vertheilungsplan im Ent⸗
wurf vom 3. September cr. an, eine Woche
auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen werden könne.
Den 21. August 1880.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Eichstädt. Straßer.
[21217] Auszug. — In Sachen der zu Cöln wohnenden Rosa Bytin sky, Ehefran Hugo Baruch, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt J. J. Fischer, gegen den zu Cöln wohnenden Kaufmann Hugo Baruch, Beklagten, ohne Anwalt, 8 hat das Kgl. Landgericht, II. Civilkammer zu Cöln, durch Urtheil vom 14. Juli 1880 die zwischen der Klägerin und ihrem beklagten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auseinandersetzung vor den Kgl. Notar von Ley zu Cöln verwiesen. Cöln, den 12. August 1880. Der Anwalt der Klägerin: J. J. Fischer, Rechtsanwalt. Veröffentlicht gemäß §. 11 des Ausf. Ges. zur Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung. Cöln, den 23. August 1880. Lüdemann,
[21083] Aufgebot.
Alle, welche an den, von dem Partikulier August Elvers zu Eimsbüttel an den Banquier Hans Christian Schmidt in Hamburg mittelst Kon⸗ traktes vom 19. Juni 1880 in Tausch überlassenen, im hiesigen Gerichtsbezirk belegenen Hof „Harten⸗ holm“ cum pert. dingliche, nicht protokollirte For⸗ derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, wer⸗ den hierdurch aufgefordert, solche bei Vermeidung des Verlustes binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots an ge⸗ rechnet, hierselbst anzumelden. b Segeberg, den 11. August 1880. Königliches Amtsgericht. II.
[21097] Bekanntmachung.
Die beim Neubau eines Nebengebäudes bei der Fahrer⸗Kaserne zu Erfurt erforderlichen Arbeiten und Materiallieferungen, veranschlagt zu 6100 ℳ, sollen im Wege der öffentlichen Submission — in Generalentreprise — vergeben werden. Submissionsgebote, versiegelt und mit entsprechen⸗ der Aufschrift werden bis zum 6. September cr., früh 10 Uhr,
im Bureau der unterzeichneten Garnisonverwaltung, — Petersberg, Kaserne A., wo auch die Bedingun⸗ gen ꝛc. ausliegen, portofrei angenommen. Erfurt, den 21. August 1880.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
Verschiedene Bekanntmachungen. [21246
- Bergban⸗Actien⸗Gesellschaft „Mark.“
Die Herren Actionaire der Bergbau⸗Actien⸗Ge⸗ sellschaft Mark werden zu der am 30. Septem⸗ ber ecr., Nachmittags 3 Uhr, im Wencker⸗Paxmann in Dortmund stattfindenden
hiermit eingeladen.
Tagesordnung: Vortrag des Geschäfts⸗ und Jahres⸗Berichts und Ertheilung der Decharge, Wahl Rathes, Wahl dreier Rechnungs⸗Revisoren,
den Verwaltungs⸗Rath, à 6 %.
6) Anträge von Actionairen. Der Verwaltungs⸗Rath
[21247] 8
Die Herren Aktionäre werden hierdurch ordentlichen General⸗Versammlung auf
Mittwoch, den 15. September d. J⸗.,
Nachmittags 6 Uhr, im Grand Hötel zu Stockholm eingeladen.
Tagesordnung:
1) Geschäftsbericht und Vorlegung
der Decharge; nungsrevisoren.
versammlung Theil nehmen wollen, Aktien spätestens bis zum 5. September d. J
bei der Gesellschaftskasse in Molnebo,
Hamburg,
thal & Co in Breslau zu deponiren. Moluebo, den 23. August 1880. Der Vorstand. W. Weber. W. Richter.
[21016] 1 Den verehrlichen Behörden
wird hierdurch zur Ausschreibung etwaiger
die im 4. Jahrgange erscheinende Monat schrift für deutsche Beamte ange legentlichst empfohlen. Die weite Verbreitung,
Reiches finden, sichert ohne Zweifel den besten
lichst bis 10. des betr. Monats an die Verlags- buchhandlung von Fr.
Zeile. — Probehefte gratis und franko.
Blatt 133 des Grundbuchs von Paderborn Ab⸗
theilung III. Nr. 7 für den Zimmermeister
“ 11 “
Gerichtsschreibergehülfe.
Gasthofe
diesjährigen ordentlichen General⸗Versammlung
eines Mitgliedes des Verwaltungs⸗
Antrag auf Feststellung der Tantième für ) Ausloosung von ℳ 15 000 —. der Anleihe .
Schisshyttan Molnebo Aktie Bolag.
zur
der Bilanz 1 Bericht der Rechnungsrevisoren und Ertheilung
2) Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und Rech⸗
Die Herren Aktionäre, welche an der General⸗ haben ihre
oder bei Herrn S. Bleichröder in Berlin, „ Herren L. Behrens & Söhne in
„ der Breslauer Discontobank, Frieden⸗
Beamten- & Lehrer-Vakanzen
welche die bezüglichen Bekanntmachungen da- durch in allen Beamtenkreisen des Deutschen
Erfolg. — Geneigte Aufträge für das am 15. jeden Monats erscheinende Heft wolle man mög-
Weiss's Nachf. (Hugo Söderström) in Grünberg i. Schles. gelangen lassen. Insertions-Gebühr 30 ₰ pro gespaltene Petit-
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Justiz⸗Rath Stinner zu Hochheim bei Erfurt, bis⸗ her Rechtsanwalt und Notar zu Schlochau, den Rothen Adler⸗
Orden vierter Klasse; sowie den Schullehrern und Organisten Heidrich zu Comeise im Kreise Leobschütz und Pollak zu Beneschau im Kreise Ratibor den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs⸗Rath a. D. Keller⸗Holl
zu Karlsruhe die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß⸗ herzogs von Baden HKöniglichen Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.
8
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die Gerichts⸗Assessoren Kwasniewski, Koblitz, Kaehrn, Pohle, Bensieg und Dr. Hochgürtel zu Amtsrichtern zu ernennen; sowie
dem Stadtgerichtskassen⸗Rendanten z. D., Rechnungs⸗ Rath Gragert zu Berlin, bei seiner Versetzung in den dee. and den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Versasshng der Verwaltungs⸗ gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 375) und Ein⸗ führung desselben in dem gesammten Umfang Monarchie. u (Vom 2. August 1880.)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: . 1 Artttelb.. Das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwaltungs⸗ gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 375) wird nachstehenden Abänderun⸗ gen unterworfen: die §§. 1, 2, 4, 5, 7, 8, der letzte Absatz des §. 9, die §§. 12, 26, 31 sub b, 33, 34, 35, 36, 37, 39, 48, 54, der letzte Satz des §. 55, die §§. 60, 65, 69, 70, 72, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88 erhalten die nachfolgende Fassung; die Fofab⸗ 42, 44, 48, 59 erhalten die nachfolgenden Zusätze; der Titel VIII. erhält die Ueberschrift: von dem Verfahren in der Revisionsinstanz und von der Wiederaufnahme des Verfahrens; hinter die §§. 16, 30, 34, 53, 70, 81, 83, 87 werden die nachstehenden neuen §§. 16a, 30 a, 34a, 53 a, 70 a, 81 a, 83a, 87 a eingestellt; der §. 89 wird aufgehoben; an die Stelle des §. 90 tritt der nachfolgende §. 89. 1
von
„Der Entscheidung der Verwaltungsgerichte unterliegen die in den Gesetzen bezeichneten Streitsachen über Ansprüche und Verbindlichkeiten aus dem öffentlichen Rechte (streitige Ver⸗ waltungssachen).
Die Verwaltungsgerichte
1 entscheiden privatrechtlichen Verhältnisse. 8
unbeschadet aller
Für jeden Kreis besteht am Amtssitze des Landraths ein Kreisverwaltungsgericht (§. 8); für jeden Regierungsbezirk besteht am Amtssitze des Regierungs⸗Präsidenten ein Bezirks⸗ verwaltungsgericht; für den gesammten Umfang der Monarchie besteht zu Berlin ein Ober⸗Verwaltungsgericht. Für den Stadtkreis Berlin besteht ein besonders Bezirksverwaltungs⸗ gericht zu Berlin.
4
§. 4.
Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden auf die Be⸗ rufungen gegen die Endurtheile der Kreisverwaltungsgerichte, soweit nicht gemäß besonderer gesetzlicher Vorschrift diese Urtheile im Berwagüns önstchh h ren endgültig, oder die Fgen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender
eise geregelt sind.
Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden endgültig auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Kreisverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver⸗ waltungssachen zum Ghcgenstaage haben.
Das Ober⸗Verwaltungsgericht entscheidet auf die Be⸗ rufung gegen die von den Bezirksverwaltungsgerichten in erster
nung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungs⸗
rn-vees namxe
lassenen Endurtheile, soweit nicht gemäß besonderer gesetzlicher Vorschrift diese Urtheile im ve agessrceerekcgalh 8 gültig, oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.
„Das Ober⸗Verwaltungsgericht entscheidet desgleichen auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Bezirksverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver⸗ waltungssachen zum Gegenstande haben.
8.
Die Verwaltungsgerichte haben sich gegenseitig Rechts⸗ hülfe zu leisten. Sie haben den Aufträcen der bhee im Instanzenzuge vorgesetzten Verwaltungsgerichte Folge zu leisten. „Die im Instanzenzuge vorgesetzten Verwaltungsgerichte üben die dienstliche Aufsicht über die Geschäftsführung der nachgeordneten Verwaltungsgerichte; sie sind insbesondere auch zur Vornahme allgemeiner Geschäftsrevisionen befugt.
§. 8.
Kreisverwaltungsgericht ist der Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschuß. Die Bestimmungen der 88. 33 und 49 des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung sind auch für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend. Im Uebrigen wird der Geschäftsgang bei den Kreisverwaltungsgerichten, unbeschadet der Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes, durch ein von dem Minister des Innern zu erlassendes Regulativ geordnet
ꝑ'(6(668o
Die drei anderen Mitglieder des gerichts werden auf drei Jahre aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausschuß gewählt. In gleicher Weise wählt letzterer drei bis sechs Stellvertreter, uͤber deren Einberufung das Geschäftsregulativ bestimmt. Die Dauer der Wahlperiode kann durch das Provinzialstatut anders bestimmt werden. Wählbar ist mit Ausnahme der Ober⸗Präsidenten der Regierungs⸗Präsidenten, der Vorsteher Königlicher Polizei⸗ behörden und der Landräthe jeder zum Provinzial⸗Landtage
G 1 (Zusatz.)
Die zu wählenden Mitglieder, sowie die Stellvertreter, bleiben auch nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Einführung
der 8 ““ Thätigkeit.
Für das Bezirksverwaltungsgericht zu Berlin erfolgt die Wahl durch den Magistrat und die öö“ lung unter dem Vorsitze des Bürgermeisters.
§. 12.
„Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mit⸗ glieder werden durch den Vorsitzenden vereidigt. Alle Mit⸗ glieder und stellvertretenden Mitglieder unterliegen in dieser ihrer Eigenschaft den Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der Richter u. s. w., vom 7. Mai 1851 (Gesetz⸗Samml. S. 218) beziehungsweise des Gesetzes vom 26. März 1856 (Gesetz⸗Samml. S. 201).
„Disziplinargericht ist das Plenum des Ober⸗Verwaltungs⸗ erichts; der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird von dem räsidenten des Ober⸗Verwaltungsgerichts ernannt.
— “ §. 16 a.
Die Disziplin über die bei den Bezirksverwaltungs⸗ gerichten angestellten Subaltern⸗ und Unterbeamten übt der Direktor mit denjenigen Befugnissen, welche nach dem Gesetze, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Be⸗ amten ꝛc., vom 21. Juli 1852 den Vorstehern der Provinzial⸗ behörden in Ansehung der bei letzteren angestellten unteren Beamten zustehen.
Ueber Beschwerden gegen die Verhängung von Ord⸗ “ beschließt der Präsident des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts.
Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfer⸗
kommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Direktor des Bezirksverwaltungsgerichts; entschei⸗ dende Behörde ist in erster Instanz das Bezirksverwaltungs⸗ gericht, in der Berufungsinstanz das Ober⸗Verwaltungsgericht; der Vertreter der Staatsanwaltschaft für die Berufungsinstanz wird von dem Präsidenten des Ober⸗Verwaltungsgerichts ernannt. §. 26.
Das Ober⸗Verwaltungsgericht kann auf Beschluß des Staats⸗Ministeriums in Senate eingetheilt werden.
Das Präsidium bezeichnet bei Beginn jedes Geschäfts⸗ jahres und mindestens auf die Dauer desselben für jeden Senat die ständigen Mitglieder und für den Fall ihrer Ver⸗ hinderung die erforderlichen Vertreter.
In gleicher Weise erfolgt nach Maßgabe des hierfür er⸗ lassenen Regulativs (§. 30) die Vertheilung der Geschäfte unter die Senate.
Des Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Senats⸗ Präsidenten und dem dem Dienstalter nach, bei gleichem Dienstalter dem der Geburt nach ältesten Mitgliede. Das Präsidium entscheidet nach Stimmenmehrheit; im Falle der
Instanz, sowie auf das Rechtsmittel der Revision gegen die von den Bezirksverwaltungsgerichten in zweiter Instanz er⸗
Ausschlag.
Stimmengleichheit giebt die Stimme des Präsidenten den
—
Bezirksverwaltungs⸗
wählbare Angehörige des Deutschen Reichs. 8
v v1“
1b §. 30 a.
Die Disziplin über die bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte angestellten Subaltern⸗ und Unterbeamten übt der Präsident mit denjenigen Befugnissen, welche nach dem Gesetze, betref⸗ fend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten ꝛc., vom 21. Juli 1852 den Ministern in Ansehung der ihnen untergeordneten Beamten zustehen. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfernung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungskommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Präsidenten; ent⸗ scheidende Behörde erster und letzter Instanz ist das Ober⸗ Verwaltungsgericht.
. 81 S bp.
b. in allen sonstigen Fällen dasjenige Verwaltungs⸗ gericht, in dessen Bezirk die in Anspruch zu nehmende Person, Korporation oder öffentliche Behörde wohnt oder ihren Sitz hat, und wenn die Behörde ihren Sitz außerhalb ihres amt⸗ lichen Bezirks oder außerhalb des räumlichen Bezirks der durch sie vertretenen Korporation hat, dasjenige Verwaltungs⸗ gericht, dem der Bezirk angehört. 1
Die Besti er
ie Bestimmungen der bürgerlichen Prozeßgesetze über
Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind auch
für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend. Ueber das Ablehnungsgesuch beschließt das Gericht, welchem der Abgelehnte angehört. 8
Der Beschluß, durch welchen das Gesuch für begründet erklärt wird, ist endgültig. Wird das Gesuch für unbegründet erklärt, so steht der mit demselben zurückgewiesenen Partei innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an das im Instanzen⸗ 19 2 Fens st höhere Gericht zu. Das letztere entscheidet end⸗
Das im Instanzenzuge zunächst vorgesetzte Gericht ent⸗ scheidet desgleichen endgültig und bestimmt das zuständige Ge⸗ richt, wenn das Gericht, dem das ausgeschlossene oder ab⸗ gelehnte Mitglied angehört, bei dessen Ausscheiden beschluß⸗ unfähig wird.
§. 34a.
Ist in einer streitigen Verwaltungssache, in welcher in erster Instanz der Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschuß zu erkennen hat, die Kreiskorporation als solche Partei, so wird von dem vor⸗ gesetzten Bezirksverwaltungsgerichte, und wenn ein Stadtkreis Partei ist, von dem Ober⸗Verwaltungsgerichte ein anderer Kreis⸗ oder Stadtausschuß mit der Entscheidung der Sache beauftragt.
Die Klage ist dem zuständigen Gerichte schriftlich einzu⸗ reichen. In derselben ist ein bestimmter Antrag zu stellen und sind die Person des Beklagten, der Gegenstand des An⸗ spruchs, sowie die den Antrag begründenden Thatsachen genau zu bezeichnen.
§. 36.
„Die Klage ist dem Beklagten mit der Vorladung zur mündlichen Verhandlung zuzufertigen. Die Zufertigung kann vor Anberaumung der mündlichen Verhandlung mit der Auf⸗ forderung an den Beklagten erfolgen, seine Gegenerklärung innerhalb einer bestimmten, von einer bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist einzureichen.
Die Gegenerklärung des Beklagten wird dem Kläger zu⸗ gefertigt.
Zur Gegenerklärung kann in nicht schleunigen Sachen dem Beklagten eine angemessene, der Regel nach nicht über zwei Wochen zu erstreckende Nachfrist gewährt werden.
§. 37. „Stellt sich der erhobene Anspruch sofort als rechtlich un⸗ zulässig oder unbegründet heraus, so kann die Klage ohne Weiteres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurück⸗ gewiesen werden. Scheint der erhobene Anspruch rechtlich begründet oder stellen sich die in der Gegenerklärung erhobenen Einwendungen sofort als rechtlich unbegründet heraus, so kann dem Beklag⸗ ten, sofern derselbe die vorgängige Anberaumung der münd⸗ lichen Verhandlung nicht ausdrücklich verlangt hat, ohne Wei⸗ teres durch einen mit Gründen versehenen Bescheid die Klag⸗ losstellung des Klägers aufgegeben werden. Namens des Bezirksverwaltungsgerichts steht im Falle des Einverständnisses auch den beiden ernannten Mitgliedern, Namens des Kreisausschusses auch dem Vorsitzenden desselben der Erlaß eines solchen Bescheides zu. In dem Bescheide ist G zu eröffnen, daß sie befugt seien, innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung ab gegen den Bescheid Ein⸗ spruch zu erheben und die Anberaumung der mündlichen Ver⸗ handlung zu beantragen. Wird kein Einspruch erhoben, so gilt der Bescheid vom Tage der Zustellung ab als End⸗ urtheil.
39
§. 39.
Fur mündlichen Verhandlung werden die Parteien unter der Verwarnung vorgeladen, daß beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen werde entschieden werden.
Das Gericht kann zur Aufklärung des Sachverhältnisses
das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen.