1880 / 202 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Stettin, 26. August. (W. T. B.) 1ö1“

Getreidemarkt. Weizen pr. August 215,00, pr. September- Oktober 201.00, Roggen pr. August 192,00, pr. September-Oktober 181.00. Rüböl 100 Kilogr. pr. September-Oktober 54,50, pr. April- Mai 58,00. Spiritus loco 59,40, pr. August 59,00, pr. August-Sep-

tember 59,00, pr. September. Oktober 55,80. Petroleum pr. Herbst 9,75. Rübsen pr. Herbst 243,00.

Posen, 26. August. (W. T. B.)

Spiritus pr. August 57,80, pr. September 56,40, pr. Oktober 54,40, pr. Novbr.-Dezbr. 52,80. Gekündigt 15 000 Ltr. Fest.

Breslau, 27. August. (W. T. B.)

(Getreidemarkt.) Spiritus per 100 Liter 100 % per August 57,90 pex August-September 57,80, per September-Oktober 55,80

Weizen per August 210,00. Reggen per August 196,00, per Sep- tember-Oktober 180,00, per Oktober-November 179,00. Röüböl leco per August 54,50, per September-Oktober 53.00, per Oktober-No- vember 54 25 Zink: Umsatzlos. Wetter: Heiss.

Cöln, 26. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen biesiger loco 21,50, fremder loco 22,00, pr. November 20,25, pr. März 20,00. Roggen loco 19,00,

pr. November 17.65, pr. März 17,20. Hafer loco 15,00. Rüböl loco 29,60, pr. Oktober 29,30, pr. Mai 30,30. Bremen, 26. August. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) ruhig. Standard white loco 9,25 Br., pr. September-Dezember 9,40 Br.

Hamburg, 26. Argust. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco ruhig, auf Termine flau.

oggen loco still, auf Termine flau. Weizen pr. August-Sept. 202 Br., 201 Gd., pr. Sept.-Oktober 195 Br., 194 Gd. Roggen pr. August-Septbr. 172 Br., 171 Gd., pr. September- Oktober 169 Br., 168 Gd. Hafer still. Gerste 1uhig. üböl ruhig, loco 56 ½, pr. Oktober 57 ½. Spiritus matt, August 51 ¾ Br., pr. Septbr.-Oktbr. 50 Br., pr. Oktober- November 47 ½ Br., pr. November-Dezember 47 Br. Kaffee stetig, msatz 3000 Sack. Petroleum matt. Standard white loco ,30 Br., 9,20 Gd., pr. August 9,20 Gd., pr. September-Dezember 40 Gd. Wetter: Heiter.

Pest, 26. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco schwache Kauflust, Termine „per Herbst 10,35 Gd., 10,37 Br., per Frübjahr 10.55 Gd.,

0,60 Br. Hafer per Herbst 5,75 Gd., 5,80 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,65 Gd., 5,70 Br. Kohlraps per August-September 12 ⅞. Wetter: Schön.

Amstesdanz, 26. August. (W. T. B.)

Bancazinn 54 ¼.

Amsterdam, 26. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen per November 273. Roggen pr. Oktober 207, pr März 198.

Antwerbpen, 26. August. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss, loco 23 ¼ bez. u. Br., pr. September 23 Br., pr. September-Dezem- ber 23 ½ Br. Ruhig.

Antwerpen, 26. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen weichend. Rog- gen still. Hafer weichend. Gerste ruhig.

London, 26. August. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 14 Weizenladungen.

Havannazucker Nr. 12, 25. Ruhig.

Liverpool, 26. August. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 65/16, do. low middling 6 , do middl. 75⁄16, Mobile middling 7 ⁄16, Orleans good ordinary 6 ½, do. low- middl. 7, do. middl. 7 ¼. do. middling fair 7 ⅞, * fair 7 ⅛, Bahia fair —, Maceio fair 7 ½, Maranham fair 7 ½⅛, Egyptian brown middl. 5 ¾, do. do. fair 6 ¾, do. do. good fair 7, do. White fair 7 ⅛, do. do. good fair 7 ¼, Dhollerah middl. 3 ⅛, do. do. geod middl. 3 ¾%, do. middl. fair 49,⁄16, do. fair 415/16, do. good fair 5 x¼, do. good 5 %, Oomra fair 415⁄₰16, do. good fair 5 ¼, do. good 5 ⅝, Scinde fair 4 ⁄16, Bengal fair 4 ⁄16, Bengal good fair 4 ⁄16, Madras Tinne velly good fair 5 ⅛, do. Western fair 4 ¼, do. do. good fair 5 ¼.

Liverpool, 26. August. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Unverändert. Middl. ameri- kanische September-Oktober-Lieferung 621 12 d.

Glasgow, 26. August. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 53 sh. 4 ½ d. bis 53 sh. 4 d.

Bradford, 26. August. (W. T. B.)

3 Wolle, wollene Stoffe und wollene Garne ruhig, Preise unver- ändert.

Paris, 26. August. (W. T. B.)

Rohzucker behauptet, Nr. 10/13 pr. 100 Kilogr. pr. August 58,75, Nr. 7/9 pr. 100 Kilogr. pr. August 65,75. Woisser Auoker matt, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August 75,25, pr. September 66,50, pr. Oktober-Januar 61,75.

Paris, 26. August. (W. T. B.) .“

Produktenmarkt. Weizen still, pr. August 27 75, pr. September 26,60, pz. September- Dezember 26,25, pr. November- Februar 25,80. Mehl still, pr. August 60 50, pr. September 58,75, pr. September-Dezember 57,25, pr. November-Februar 56,25. Rüböl steigend, pr. Augast 74,75, pr. September —.—, pr. September- Dezember 76,50, pr. Januar-April 77,50. Spiritus behauptet, pr. August 62 00, pr. September 61,00, pr. September-Dezember 59,50, pr. Januar-April 57,75. 8

St. Petersburg, 26. August. (W. T. B.) 1

Produktenmarkt. Talg loco 54,75, pr. gust 54,75, Weizen l0c 15,25, Roggen loco 11,60. Hafer loco 5,10. Hanf loco 31,00, Leinsaat (9 Pud) loco 16,25. Wetter: Kühl.

New-Yerk, 26. August. (W. T. B.)

Waaren bericht. Baumwolle in New-York 12, do. 1.b Few-Orleans 11 ¾. Petreleum in New-York 9 ¼ Gd., do. in Philadelphia 9 ¼ Gd., rohes Fetroleum 6 ⅛, do. Pipe line Certifieats D. 89 C. Mehl 4 D. 10 C. Rother Winterweizen 1 D. 09 C. Mais (eld mired) 52 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ¼. Kaffoee (Rio-) 15 ½. Schmalz (Marke Wilcox) 8 ½, de. Fairbanks 8 ⅛, do. Rohe u. Brothers 8 ½. Speck (short clear) 9 C, Getreidefracht 5 ¾

Bio de Janeiro, 25. August. (W. T. B.)

Wechselcours auf London 23 ½, do. auf Paris 411. Tendenz des Kaffeemarktes: Fest. Preis für good first 5700 à 5850. Durch- schnittliche Tageszufuhr 15 000 Sack. Ausfuhr nach Nordamerika 87 000, do. nach dem Kanal und Nord-Europa 26 000 Sack, do. nach dem Mittelmeer 6500, Vorrath von Kaffee in Rio 155 000 Sack.

Berlin, 25. August. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gerichtlichem Tarator.) (Die Preise verstehen sich pro 100 kg in grösseren Posten

frei hier.) Wenn schon in dieser Woche etwas mehr Umsatz war, und sich auch bessere Frage für Einzelnes zeigte, so bleibt dennoch der Markt ganz still und Preise wenig verändert, aber fest. Roh- eisen: Der Beschluss der Glasgower Eisenproduzenten, einen Theil ihrer Hochöfen zu dämpfen, ist Wirklichkeit geworden und es sind

gegenwärtig nur 42 in Betrisb, in Folge dessen hat Verschiffangs-

eisen eine erhebliche Preissteigerung erfabhren, Warrants hingegen sind niedriger, notiren 43 sh pro Tons. Es müssen auf den Werken überaus grosse Vorräthe sich angesammelt haben, denn obgleich in der letzten Woche 8617 Tons mehr v rschifft wurden als in der korrespondirenden Woche vom vorigen Jahre so hat der Store dennoch wieder um 6890 Tons zugenommen. Middlesbro Eisen ist höher. Hier sind Preise st igend und gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 8,30 à 8,90 u. engl. 7,00 à 7,50. Eisenbahn- schienen in ganzen Längen zu Bauten 8,50 à 9,00. Walzeisen 14,00 à 14,50 und Bleche 20,00 à 23,00. Kupfer unverändert, engl. und austral. 133,00 à 135,00, Mansfelder ohne Umsatz 144,00 à 145,00 Zinn fest, Banca 193,00 à 192,00 und prima engl. Lammzinn 186,00 à 187,00. Zink ruhig, schlesischer Hüttenzink 38,00 à 39,00. Blei fest, Harzer, Sächsisches und Schlesisches 33,00 à 34,00. Kohlen und Koks ruhig, engl. Schmiedekohlen nach Qualität bis 51,00.

westfälische desgl. bis 56,00 pr. 40 hl, schlesischer und westfälischer

Schmelz-Koks 2,00 à 2,30 pro 100 kg.

Berlin, 26. August. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins! 1 liefert, waren auf hiesigem Platze

am 20. August 1880 60,2 60 62,2

8] us 60,5 60,8

283. 60,5

24. 60,4

11 60,3 60

El“ . 60 59,5 59,7]

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Frankfurt a. M., 26. August. (Getreide- und Produkten- bericht von Joseph Strauss.) In den letzten 8 Tagen war di

Witterung sehr schön; die Erntearbeiten vollzogen sich unter den

günstigsten Verhältnissen. Unser Getreidemarkt hatte sich am Montag so grosser Umsätze in Weizen za erfreuen, wie selten

früher; namentlich waren die benachbarten Mühlen Käufer; man handelte ab Umgegend 21 ¼ ½ ℳ, frei hier 22 ℳ; einige Pöstchen

einige Pfennige billiger; fremder nicht genannt. Die Tendenz

bleibt träge; die Berliner und Breslauer hohen Getreidecourse wur- den ignorirt. Roggen war sehr fest und da wieder grosse Kauf- ordres aus Sachsen und Thüringen vorlagen, steigerte sich der Preis bis 20 ¼ ½ ℳ, wirklich feine Waare über Notiz. In Gerste

wurde noch niechts gehandelt; hochfeine Waare taxiren wir 18 ½

19 ℳ, während Mittelqualitäten zu 17 ½ ¾ erbältlich sind. In Hafor ist die gewohnte Geschäftslosigkeit anhaltend; die uns vor-

liegenden Proben von neuem Hafer sind recht guter Qualität und

warden darin auch einige Pöstchen zu 13 ½ umgesetzt, hoch- fein über Notiz. Hülsenfrüchte blieben leblos. Raps hat sich einer recht günstigen Stimmung zu erfreuen, 27 ¾ ½ ℳ, hochfein über Notiz. Kartoffeln unbeachtet. man taxirt 3 ½ Bunter

Mais 13 ½ ℳ, weisser 14 ¼ Wicken 16 ½

MEREmAv.LKe 1-rmnsemH.inensa an-

rrfenüarne

Theater.

Käönigliche Schauspiele. Im Operr⸗] Verlcbt: Fr.z Margarethe Hente mit Hrn. Crich hause finden Vorstellungen bis inkl. 6. September c. Meihert v. peintb (e döea vrelaene zesses über die Verkoppelung der Feldmark Wettmar,

Ludwig v. Rotenhan (Neuenhof).

nicht statt. Sonnabend: Schauspielhaus: 161. Vorstellung. 9. †9 Die Grille. Ländliches Charakterbild in 5 Akten. Betebel

mit theilweiser Benutzung einer Erzählung von 8.Segdt es. bi eehen und im Bodeckerschen Gasthause zu Wettmar angesetzt,

8 . Zur pablikation des von Königlicher I Bekanntmachung.

Kommission zu Hannover genehmigten Plan⸗Re⸗ Der in Sachen

Amts Burgwedel, ist Termin auf Hr. Carl Warneyer mit Frl. Lilly

Montag, den 27. September d. J., Morgens 10 Uhr,

des J. Wunsch zu Kirchboitzen, Gläubigers,

wider den Gastwirth Ferdinand Helberg daselbst, chuldner, wegen Forderung,

G. Sand, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Anfang Compagnie⸗Chef v. Maltitz (Posen). Hrn. in welchem zu erscheinen, außer den bekannten In⸗ durch Bekanntmachung vom 10. ds. Mts. auf

7 Uhr Major Stieler v. Heydekampf (Berlin). Hrn.

teressenten und der Grundberrschaft, alle unbe⸗

Dienstag, den 19. Oktober d. Js. anberaumte Ver⸗

Sonntag: Schauspielhaus: 162. Vorstellung. Das goldene Kreuz. Oper in 2 Akten nach dem Französischen von H. S. v. Mosenthal. Musik von Ignatz Brüll. Tanz von Paul Taglioni. Zum Schluß: Eine Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet. Musik komponirt und arrangirt von Schmidt. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 29. Male: Signor Piffarello.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Sonnabend: Göthe⸗Feier: Faust. (Erstes Tage⸗ werk.) Als Mysterium in 2 Tagewerken für die Bühne eingerichtet von Otto Devrient. Musik von Eduard Lassen.

Sonntag: Goethe’s Faust (Zweites Tagewerk). (Mephistopheles: Hr. O. Devprient. Faust: Emil Hahn.) Anfang 6 ½ Uhr.

Es finden nur 15 Doppel⸗Vorstellungen statt.

Krolls Theater. Sonnabend: Gastspiel des

räul. Ilma von Murska: Martha oder: Der

karkt zu Richmond. Oper in 4 Akten von

Flotow. Vor und nach der Vorstellung: Großes

oppel⸗Concert im Sommergarten bei brillanter

Zelzachtung desselben. Anfang 5 ½, der Vorstellung r

Sonntag: Gastspiel des Königl. preuß. Kammer⸗ sängers Hrn. Theodor Wachtel. Auf allgemeines Verlangen: Der Postillon von Lonjumean. (Chäpelou: Hr. Th. Wachtel.) Billets, sowie Abonnementsbillets à Dtzd. 9 ℳ, zu allen Vorstel⸗ lungen gültig, sind vorher an der Kasse und den Verkaufsstellen zu haben.

Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Sonnabend: Zum 6. Male: Faselhans. Posse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) von J. Rosen und E. Jacobson. Musik von G. Michaelis.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung. (Letzter Sonntag.)

Belle-Alliance -Theater. Sonnabend:

Großes Sommernachts⸗Fest. Im prachtvollen Sommergarten: Letztes großes Militär⸗Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps: des 4. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments (Königin Augusta), 45 Mann in Uniform, unter persönlicher Leitung des Königl. Musikdirektors Hrn. Picht aus Coblenz, des 1. Earde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments und des Köͤnigl. Kadetten⸗Corps, unter Leitung der Königl. Musik⸗ direktoren Herren Baumgarten und Herold. Auf⸗ treten der Sänger⸗Gesellschaften. Abends: Benga⸗ lische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Im Theater: Zum 187. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Ende des Festes 12 Uhr. Entrée 50 ₰.

Sonntag: Zum 28. Male: Harun al Raschid. Luftspiel in 4 Akten von G. v Moser Doppel⸗

Major Heinrich Graf Bethusy⸗Huc (Berlin). Hrn. Landrath v. Schrötter (Berleburg). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann v. Krosigk (Karlsruhe). Gestorben: Verw. Frau Oberst Adelheid v. Delitz, P. Vogel v. Falckenstein (Neu⸗Ruppin). Hr. ber⸗Amtmann a. D. Gustav Adolf Fingado (Karlsruhe). Hr. Amtzrichter Th. Otto Domnick (Bublitz). Hr. Ober⸗Forstmeister a. D. Carl Friedrich v. Hagen (Wernigerode).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar⸗ beiter Aloys Stramusky, welcher sich verborgen hälf ist die Untersuchungshaft wegen schweren Dieb⸗ tahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das Gefängniß zu Berlin, Haus⸗ voigteiplatz 14, abzuliefern. Berlin, den 23. August 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem König⸗ lichen Landgerichte II. Beschreibung. Alter 21 Jahre. Größe 1,60 m. Statur untersetzt. Haare blond. Stirn frei. Augenbrauen blond. Augen grau. Nase ge⸗ wöhnlich. Mund gewöhnlich. Zähne defekt. Kinn rund. Gesicht oval. Gesichtsfarbe gesund. Sprache deutsch. Kleidung: bräunlicher Rock, bräunliche Hosen, Zugstiefel, schwarzer Hut, ein weißer und ein blauer Strumpf. Besondere Kennzeichen: keine.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[21397] Oeffentliche Ladung.

Nachdem seitens des Forstfiskus des Königlichen Preußischen Staats die Eintragung des bisher nicht katastrirt gewesenen, in der Gemarkung von Germe⸗ rode belegenen Grundeigenthums, als: Bl. 4 N. 94/19. Acker am Forstrain 10 Ar 12 Qu.⸗Mtr. unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Meißner beantragt ist, so werden alle die⸗ jenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 29. Oktober 1880 bei der unterzeich⸗ neten Behörde anzumelden, widrigenfalls nach Ab⸗ lauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigen⸗ thümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Den⸗ jenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. .

Abterode, am 18. August 1880.

. Königliches Amtsgericht.

1 (gez.) Amelung.

v ““ Veröffentlicht:

Abterode, am 18. August 1880.

Concert u. s. w.

VBorfutzky⸗ Gerichtsschreiber.

kannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Per⸗ kaufstermin ist aufgehoben.

sonen, welchen aus irgend einem Grunde Einwir⸗ kungen und Rechte in Beziehung auf die Ausfüh⸗ rung dieser Verkoppelung zustehen, hierdurch öffent⸗ lich und zwar bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige 1 und mit der Verwarnung vorgeladen werden:

daß jeder Dritte, welcher seine Rechte in dem

Termine nicht wahrnimmt, es sich selbst beizu⸗

S hat, wenn deren Sicherstellung unter⸗

eibt.

Der Plan⸗Rezeß kann vor dem Termine bei dem mitunterzeichneten Oekonomie⸗Kommissionsrathe zu Uelzen eingesehen, auch können Abschriften davon .“ Desjenigen, der solches verlangt, ertheilt werden.

Burgdorf und Uelzen, den 18. August 1880.

Die Theilungs⸗Kommission. Albrecht. G. Honig.

Im Namen Seiner Majestät des Königs [21377] 1 von Bayern beschließt die Strafkammer des Kgl. Landgerichts Straubing in der Untersuchungssache gegen Josef Köck, Häusler von Heinrichsbrunn wegen Verleitung zum Meineid, hier die vom Staatsanwalt beantragte Ver⸗ mögensbeschlagnahme, betr. in der Erwägung, daß nach dem Ergebniß der Voruntersuchung und auf Grund öffentlicher Klage durch Beschluß der Strafkammer des K. Sen Passau vom 27. Juli 1880 gegen den Häusler Josef Köck von Heinrichsbrunn wegen zweier Verbrechen der Theilnahme durch Anstiftung zu zwei Verbrechen des Meineids und eines Verbrechens des Unternehmens der Verleitung zum Meineid das Hauptverfahren vor dem Schwurgerichte Straubing eröffnet und die Fortdauer seiner Haft wegen Flucht⸗ gefahr angeordnet wurde, daß jedoch Josef Köck am 26. Juli I. Is. aus der Untersuchungshaft entsprungen ist und sein dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, daß somit die Voraussetzungen zur beantragten Beschlagnahme seines im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens nach §. 332 d. R. St. P. O. gegeben sind, zumal derselbe nach der Aktenlage daselbst solches zu besitzen scheint, Anwendung des §. 82 d. G. V. Gs. u. §§. 318 und 332 und 112 der R. St. P. Ordg. Es sei das im Deutschen Reiche befindliche ermögen des Häuslers Josef Köck von Heinrichsbrunn mit Beschlag zu belegen. 1. geheimer Sitzung vom 21. August 1880 unter itwirkung des k. Direktors Graf v. Zech, als Vorsitzenden, der Räthe v. Korb und v. Baur⸗Breitenfeld. v. Korb. v. Baur. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber des kgl. Landgerichts Straublng. Obermillacher.

Walsrode, den 24. August 1880. Königliches Amtsgericht. II. Aumann.

12¹1394=1 Erbvorladung.

Mathias Vetter von Altschweier, zur Zeit in Amerika unbekannt wo abwesend, ist am Nachlasse seines verlebten Vaters Sebastian Vetter, Reb⸗ mannes in Altschweier erbberechtigt und wird hier⸗ mit zu den Theilungsverhandlungen mit Frist von

drei Monaten mit dem Bemerken öffentlich anher vorgeladen, daß er in Folge seines Ausbleibens bei Vertheilung des Nachlasses nicht berücksichtigt würde. Bühl, den 20. August 1880. Der Großh. Bad. Notar. Liehl.

1213871 Bekanntmachung.

Nr. 6223. Lorenz Kleehammer von Gausbach, geb. im Oktober 1820, ist im Sommer des Jahres 1860 nach Nord⸗Amerika ausgewandert und hat seither keine Nachricht von sich gegeben. Derselbe wird nsge onben Jahres

innen Jahresfrist von sich Kunde zu geben, widrigenfalls er schollen erklärt würde. 1 8 8 Gernsbach, 23. Egeg 1880. 8— Gr. Amtsgericht. Gerichtsschreiberei.⸗ Gut.

12137e, Bekanntmachung.

Die Eintragung des Rechtsanwalts riedrich Schmitz zu Colmar in die Liste der bei 8

Folge Ablebens desselben gelöscht worden. Colmar, den 23. August 1880. Der Kaiserl. Oberlandesgerichts⸗Präsident: In Vertretung Der Senats⸗Präsident ““ Petersen.

[21370] Bekanntmachung.

gerichte zu Stettin zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen: e— a tn er Richtsanwalt Dr. Treptow mit dem Wohnsitz Stettin. 8 Stettin, den 21. August 1880. Königliches Landgericht.

Pferde⸗Verkauf. Am Montag, den 30. August cr., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe des Garde⸗Train⸗Bataillons in Ber⸗ lin, Waldemarstraße 65, ein ausrangirtes Dienst⸗ pferd an den Meistbietenden öffentlich verkauft

taillons.

netem Gericht zugelassenen Rechtsanwälte ist in

In die Liste der bei dem Koͤniglichen Land-

werden. Kommando des Garde⸗Train⸗Ba⸗

scher

8

11 ½0 8 24 18

für das Nierteljahr. 2

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

8 1. -, 9 8 8 ur Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

1.2 den 28. Auguft,

Abends.

Wracajämese ns

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Konsul Fiers zu Venedig den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Obersten und Flügel⸗Adjutanten Sr. Hoheit des Fürsten von Serbien, Catargi, den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse; sowie dem Major und Fluͤgel⸗Adjutanten Sr. Hoheit des Fürsten von Serbien, Simonovitsch, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich,

9 JJbE1161111“

Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln 1“ und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während des Monats September d. J. wie fol t:

A. Nach Föhr (Wyk).

1) Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes „Wyk⸗ 11 16,. 18, 1. 8. 30. September. An den genannten Tagen, mit Ausnahme des 2., 16., 30. September, ist Wyk bei Benutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.

2) Ueber Dagebüll nach Föhr:

a. Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11 30 Abends (nach Ankunft des 5 55 Nm. aus Hamburg abfahrenden Eisenbahn⸗ zuges), in Dagebüll 75 früh;

von Tondern über Deezbüll nach Dagebüll Privat⸗Per⸗ sonenfuhrwerk täglich 12 45 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Esen; abfahrenden Eisenbahnzuges), in Deezbüll 3 45 Nm. Die Zeiterfahrt von Deezbüll richtet sich nach dem Abgange des Fäcescistes aus Dagebüll. Von Dagebüll zweimal täglich mittelst Fährschiffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 1 ½ Stunde. B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer.

Von Tondern nach Hoyer: a. Personenpost täglich 12 30 Mm. (nach Ankunf“ des 6 nbe

rrüh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges), in Hoyer 2 Uhr Nm.; he Post mittelst Privat⸗Personenfuhrwerks täglich 7 ³⁰0 früh (nach Ankunft der um 11 30 Nm. aus Flensburg abgehenden Per⸗ sonenpost), in Hoyxer 9 80 Vm.;

c. mittelst besonderen Privat⸗Personenfuhrwerks von Tondern nach Hoyer an denjenigen Tagen, an welchen das Dampfschiff von Hoyer nach Sylt vor Ankunft des unter b. aufgeführten Fuhrwerks abfährt. hee anhcn 8. Personenfuhrwerks richtet sich nach dem Abgange des Schiffes von Hoyer.

1 Von Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschiffes „Germania“. Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt der Fluth abhängig. An den Tagen: 5.—12., 19.—26. September ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.

Kiel, den 25. August 1880. 3

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Schrader.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Amtsrichter Dr. von Reinbaben in Schmiedeberg zum Staatsanwalt zu ernennen; und dem Gutspächter Dr. Böhme zu Hammerstaedt im Kreise Rothenburg i. L. den Charakter als Oekonomie⸗Rath zu ver⸗ leihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Stadtpfarrer Ernst Theodor Hermes in Sig⸗ maringen zum Superintendenten der Diözese Hohenzollern, Regierungsbezirk Sigmaringen, zu ernennen. 1

Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Verwaltungs⸗ gerichtsgesetzes. Vom 2. August 1880. . 8 Auf Grund des Artikels II. des Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom 3. Juli 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 375) und Einführung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie vom 2. August 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 315) wird der Text des Gesetzes, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, wie er sich aus den durch das Gesetz vom 2. August 1880 festgestellten Aenderungen er⸗ giebt, nachstehend bekannt gemacht. 8 Berlin, den 2. August 1880. 3 Der Minister des Innern. Gr. zu Eulenburg.

PW die Verfassung der 2 LEEII“ gerichte und das Veirwaltungsstreitverfahren. Titel I.

Von den Verwaltungsgerichten. Der Entscheidung der Verwaltungsgerichte unterliegen die in den Gesetzen bezeichneten Streitsachen über Ansprüche und

Verbindlichkeiten aus dem öffentlichen Rechte (streitige Ver⸗ waltungssachen).

Die Verwaltungsgerichte entscheiden unbeschadet aller privatrechtlichen Verhältnisse. 9

§. 2.

Für jeden Kreis besteht am Amtssitze des Landraths ein Kreisverwaltungsgericht (§. 8); für jeden Regierungsbezirk besteht am Amtssitze des Regierungs⸗Präsidenten ein Bezirks⸗ verwaltungsgericht; für den gesammten Umfang der Monarchie besteht zu Berlin ein Ober⸗Verwaltungsgericht. Für den Stadtkreis Berlin besteht ein besonderes Bezirksverwaltungs⸗ gericht zu Berlin. 1“ 8

3

8. 8 8 g 2 1 85

Die sachliche Zuständigkeit der Kreisverwaltungsgerichte, der Bezirksverwaltungsgerichte und des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, soweit sie in erster Instanz zu erkennen haben, wird durch besondere Gesetze bestimmt.

Wo in besonderen Gesetzen das Verwaltungsgericht ge⸗ nannt wird, ist darunter das Bezirksverwaltungsgericht zu verstehen.

Die Bezirksverwaltungsgerichte treten überall an die Stelle der Deputationen für das Heimathwesen.

§. 4.

Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden auf die Be⸗ rufungen gegen die Endurtheile der Kreisverwaltungsgerichte, soweit nicht gemäß besonderer gesetzlicher Vorschrift diese Ur⸗ theile im Verwaltungsstreitverfahren endgültig oder die gegen Piele. stattfindercden Rechtsmittel in abweichender Weise geregelt sind.

Die Bezirksverwaltungsgerichte entscheiden endgültig auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Kreisverwaltungsgerichten anhäng gen streitigen Ver⸗ waltungssachen zum Geg⸗ae de aben. S

Das Ober⸗Verwaltungsgericht entscheide. auf die Berufung gegen die von den Bezirksverwaltungsgerichten in erster In⸗ stanz, sowie auf das Rechtsmittel der Nevision gegen die von den Bezirksverwaltungsgerichten in zweiter Instanz erlassenen Endurtheile, soweit nicht gemäß besonderer gesetzlicher Vor⸗ schrift diese Urtheile im Verwaltungsstreitverfahren endgültig oder die gegen dieselben stattfindenden Rechtsmittel in ab⸗ weichender Weise geregelt sind.

Das Ober⸗Verwaltungsgericht entscheidet desgleichen auf die Beschwerden, welche die Leitung des Verfahrens in den bei den Bezirksverwaltungsgerichten anhängigen streitigen Ver⸗ waltungssachen zum Eserstgeh haben.

Die Endurtheile in streitigen Verwaltungssachen werden, soweit nicht nachstehend ein Anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung unter den Parteien erlassen.

Auch vor Erlaß aller sonstigen Beschlüsse und Entschei⸗ dungen kann eine mündliche Verhandlung anberaumt werden.

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g. N Die Verwaltungsgerichte haben sich gegenseitig Rechtshülfe

zu leisten. Sie haben den Aufträgen der ihnen im Instanzen⸗

zuge vorgesetzten Verwaltungsgerichte Folge zu leisten. Die im Instanzenzuge vorgesetzten Verwaltungsgerichte

üben die dienstliche Aufsicht über die Geschäftsführung der

nachgeordneten Verwaltungsgerichte; sie sind insbesondere

auch zur Vornahme allgemeiner Geschäftsrevisionen befugt.

Titel II. 8 VWDon den Kreisverwaltungsgerichten.

§. 8. Kreisverwaltungsgericht ist der Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschuß. Die Bestimmungen der §§. 33 und 49 des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung sind auch für das Verwaltungsstreitverfahren maßgebend. Im Uebrigen wird der Geschäftsgang bei den Kreisverwaltungsgerichten, unbeschadet der Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes, durch ein von dem Minister des Innern zu erlassendes Re⸗ gulativ geordnet. 88 Titel III. Von den Bezirksverwaltungsgerichten. §. 9. Jedes Bezirksverwaltungsgericht besteht aus fünf Mit⸗ iedern. Zwei dieser Mitglieder, von denen eins zum Richteramte, eins zur Bekleidung von höheren Verwaltungsämtern befähigt sein muß, werden vom Könige auf Lebenszeit ernannt. Aus der Zahl dieser Mitglieder ernennt der König gleichzeitig den Direktor des Bezirksverwaltungsgerichts. Für jedes derselben ernennt der König ferner aus der Zahl der am Sitze des Bezirksverwaltungsgerichts ein richterliches beziehungsweise ein höheres Verwaltungsamt bekleidenden Beamten einen Stellvertreter; die Ernennung der Stellvertreter erfolgt auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Bezirksverwaltungs⸗ erichts. 8 cen. drei anderen Mitglieder des Bezirksverwaltungs⸗ gerichts werden auf drei Jahre aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausschuß gewählt. In gleicher

Weise wählt letzterer drei bis sechs Stellve treter, über deren Einberufung das Geschäftsregulativ bestimmt. Die Dauer der Wahlperiode kann durch das Provinzialstatut anders be⸗ stimmt werden. Wählbar ist mit Ausnahme der Ober⸗Präsi⸗ denten, der Regierungs⸗Präsidenten, der Vorsteher Königlicher Psee e eve und der Landräthe sen um Provinzialland⸗ tage wählbare Angehörige des Deut 5 eichs.

Die zu wählenden Mitglieder, sowie die Stellvertreter bleiben auch nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit.

Für das Bezirksverwaltungsgericht zu Berlin erfolgt die Wahl durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversamm⸗ lung unter dem Vorsitze des Bürgermeisters.

§. 10.

Den Direktor vertritt im Vorsitz das zweite der ernannten Mitglieder und, wenn auch dieses verhindert ist, der für den Direktor in seiner Eigenschaft als Mitglied des Bezirksverwal⸗ tungsgerichts ernannte Stellvertreter.

85 §. 11.

Scheidet ein gewähltes Mitglied oder stellvertretendes Mitglied innerhalb der Wahlperiode aus, so wird für den Rest der letzteren ein anderes Mitglied beziehungsweise stell⸗ vertretendes Mit lied von ““ bestellt.

Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden durch den Vorsitzenden vereidigt. Alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder unterliegen in dieser ihrer Eigen⸗ schaft den Verschrehan des Gesetzes, betreffend die Dienst⸗ vergehen der Richter u. s. w., vom 7. Mai 1851 (Gesetz⸗ 9 88 beptssbätsfe des Gesetzes vom 26. 1856 (Gesetz⸗Samml. S. —— 8 WWW1ö“

Disziplinargericht is Plenum des ö gerichts; der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird von Fblamʒaaten“ n neeltungsgerichts crnannt.

Das Bezirksverwaltungsse⸗iht ist bei Anwesenheit der beiden ernannten Mitglieder und eines gewählten Mitgliedes (beziehungsweise deren Stellvertreter) beschlußfähig.

Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Sind vier Mitglieder anwesend, so nimmt das dem Lebens⸗ alter nach jüngste Mitglied an der Abstimmung nicht Theil. vnn Berichterstatter steht jedoch in allen Fällen Stimm⸗

C11113““ 8. 16. n. verwaltungsgerichte, ebenso wie die Bestellung der erforder⸗ Minister des Innern zu erlassendes Regulativ geordnet.

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Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter er⸗ halten Tagegelder und Reisekosten nach den für Staats⸗ beamte der vierten Rangklasse bestehenden gesetzlichen Bestim⸗ mungen. 138

Alle Einnahmen des Bezirksverwaltungsgerichts fließen zur Staatskasse. Derselben fallen auch alle Ausgaben

zur Last. §. 16a.

Die Disziplin über die bei den Bezirksverwaltungs⸗ gerichten angestellten Subaltern⸗ und Unterbeamten übt der Direktor mit denjenigen Befugnissen, welche nach dem Gesetze, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten ꝛc., vom 21. Juli 1852 den Vorstehern der Provinzialbehörden in vuacsebune der bei letzteren angestellten unteren Beamten zu⸗ tehen.

Ueber Beschwerden gegen die Verhängung von Ordnungs⸗ strafen beschließt der Präsident des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf Entfernung aus dem Amte, die Ernennung des Untersuchungskommissars und des Vertreters der Staatsanwaltschaft erfolgt durch den Direktor des Bezirksverwaltungsgerichts; entscheidende Behörde ist in erster Instanz das Bezirksverwaltungsgericht, in der Berufungsinstanz das Ober⸗Verwaltungsgericht; der Vertreter der Staatsanwaltschaft für die Berufungsinstanz wird von dem Präsidenten des Ober⸗Verwaltungsgerichts ernannt.

Titel IV. Von dem Ober.

8.227.

Das Ober⸗Verwaltungsgericht besteht aus einem Präsi⸗ denten, den Senats⸗Präsidenten (§. 26) und der erforderlichen Anzahl von Räthen. Die eine Hälfte der Mitglieder des Ober⸗Verwaltungsgerichts muß zum Richteramte, die andere Felsee zur Bekleidung von höheren Verwaltungsämtern be⸗ ähigt sein.

Zum Mitgliede des Ober⸗Verwaltungsgerichts kann nur ernannt werden, wer das 28 = chts vollendet hat. Die Mitglieder des Ober⸗Verwaltungsgerichts werden auf den Vorschlag des Staats⸗Ministeriums vom Könige ernannt. jie Ernennung erfolgt auf

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Die Mitglieder des Ober⸗Verwaltungsgerichts können ein

Im Uebrigen wird der Geschäftsgang bei dem Bezirks⸗

lichen Subaltern⸗ und Unterbeamten, durch ein von dem

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