1880 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Aug 1880 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 8 Amsterdan, 27. August. (W. T. B.) Amsterdam, 27. August. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen auf Termine höher, pr. November 273, pr. März 276. Roggen loco und auf Termine Hlau, pr. November 205, pr. März 197. Raps pr. Herbst 354 Fl., pr. Frühjahr 368. Rüböl loco 33, pr. Herbst 33, pr. Mai 35 ⅞. Antwerpen, 27. August. (W. T. B.) Petroleummarkt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss, loco 23 ¼ bez. u. Br., pr. September 23 bez., 23 ¼ Br., pr. September- Dezember 23 ¼ bez., 23 ½ Br. Fest. Antwerpen, 27. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen flau. Roggen Hafer vernachlässigt. Gerste ruhig. ““ Lomndon, 27. August. (W. T. B.) 8 Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Sämmtliche arten unverändert. London, 27. August. (W. T. B.) An der Küste angeboten 14 Weizenladungen. Havannazucker Nr. 12, 25. Flau. ILadverpeol, 27. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen 1 d. billiger, stetig. Wetter: Schön. Liverpool, 27. August. (W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz für Spekulation und Export 2000 B. Unverändert. kanische Oktober-November-Lieferung 6v d. Liverpool, 27. August. (W. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht. Wochen (v. W. 57 000 B.), desgl. von amerikan. 46 000 (v. W. 44 000), desgl. für Spekulation 7000 (v. W. 4000), desgl. für Export 4000 (v. W. 6000), desgl. für wirkl. Kons. 55 000 (v. W. 47 000), desgl. unmittelbar ex Schiff 4000 (v. W. 4000), wirklicher Export 5000 (v. W. 6000), Import der Woche 30 000 G. W. 17 000),

fest. Getreide-

Mehl matt, Mais

10 000 B., davon Middl. ameri-

September 26.75,

Dezember 76,75, pr. Januar-April 77.50.

nsatz 66 000 B.,

von amerikanische 24 000 (v. W. 16 000), Vorrath 624 000 (v. W. 657 000), davon amerikanische 421 000 (v. W. 443 000), schwimmend n. Grossbritannien 129 000 (v. W. 154 000), davon amerikanische 29 000 (v. W. 48 000).

Manchester, 27. August. (W. T. B.)

2r Water Armitage 7 ¾¼, 12r Water Taylor 8 ¼, 20 r Water Micholls 9 ½, 30r Water Gidlow 10 ½, 30r Water Clayton 10 ¼½, 40r Mule Mayoll 10 ¾, 40r Medio Wilkinson 11 ½, 36r Warpcops Qualität Rowland 10 ½, 40r Double Weston 11 ¼½, 60r Double Weston 13 ⅛¼, Printers 16⁄16 341⁄0 8 pfd. 99. Fest.

Glasgow, 27. August. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 53 sh. 3 d.

Pars, 27. August. (W. T. B.)

Rohzucker behauptet, Nr. 10/13 pr. 100 Kilogr. pr. August 58,75, Nr. 7/9 pr. 100 Kilogr., pr. August 65,75. Weoeisser zZacker steigend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August 76,00, pr. September 67,00, pr. Oktober-Januar 61,75.

Feris, 27. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. August 27 75. pr. pr. September-Dezember 26,25, pr. November- Februar 26.00. Mehl behauptet, pr. August 61 00, pr. September —,—, pr. September-Dezemser 57,25, pr. November-Februar 56,00. Rüböl matt, pr. August 75,25, pr. September 75.75, pr. September-

Spiritus behauptet, pr. pr. September-Dezember

53 sh. 4 d. bis

August 61 50, pe. Segtember 61,50,

59,75, pr. Januar-April 58,00. New-York, 27. August. (W. T. B.) Waaren bericht. Paumwmelle in New-York 12, do. h

New-Orleans 11 ¾. Petroleum in New-York 9 ¼ Gd., do. in Philade'phia

9 ¼ Gd., rohes Petroleum 6 ¾, do. Pipe line Certificats D. 91 C.

Mehl 4 D. 10 C. Rother Winterweizen 1 D. 09 C. Mais (eld

mired) 52 C. Zuecker (Fair refining Muscovados) 7 ¼¾. Kaffee (Rio-)

15 ¼. Schmalz (Marke Wilcor) 8 ⁄16, do. Fairbanks 8 ½, do. Roho u. Brothers 8 ½. Speck (ghart elear) 9 ½ C., Getreidefracht 5 ¼. New-Nork, 27. August. (W. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions- häfen 20 000 B. Ausfahr nach Grossbritannien 6000 B. Ausfuhr nach dem Kontinent 4000 B. Vorrath 135 000 B.

Eerliza, 28. August. (Bericht über den Verkehr in ttüypoth ken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Am Immobilien- markte hat sich etwas mehr Bewegung eingestellt. Unter den verkauften Objekten figuriren einige Häuser in den besseren Stadt- theilen, die einen ansehnlichen Werth repräsentiren. Für den Monat- September stehen zur Subhastation bei dem Amtsgericht Berlin I. 45 bebaute, 7 unbebiute Grundstücke gegen 84 bebaute und 7 un- bebaunte im gleichen Zeitraum des Jahres 1879; bei dem Amtsgericht Berlin II. 17 bebaute, 11 unbebaute Grundstücke. Am Hypo- theken markt bringt die Annäberung des Michaelistermin einige Offerten zum Vorschein; eine Belebung des Geschäfts ist aber noch nicht ersichtlich. Für hochfeine Sicherheiten bleibt Geld flüssig; die meisten Darlehnsgesuche gehören aber nicht in diese Kategorie. Wir notiren: Allerfeinste erste Einschreibungen in pupillarischer Höhe 4 ½ %. zweiter Klasse 4 ¼ %, dritter Klasse 5 %. Zweite und fernere Stellen innerhalb Feuertaxe nach Beschaffenheit und Lage 5 5 ½ 6 % und darüber. Amortisations-Hypotheken in bester- Gegend 5 %, im Uebrigen 5 ½ % incl. Amortisation. Erststellige Guts-Hypotheken 4 ½ 4 ½¼ —5 % mit und ohne Amortisation nach Provinz und Kulturzustand. Verkauft wurden: Rittergut Gartzau, Kr. Ober-Barnim, Rittergut Przemäal, Kreis Mogilno, Gut Gieshof mit Pertinenz-Stücken, Kreis Lebus.

Gerneral-Versanmanmnlungemn. 24. September. Bismarokhütte, Aoctlen-Gesellschaft für Eisen-

hüttenbetrieb. Ord. Gen.-Vers. zu Breslau.

KüLem. 1X“X“ e“

r xuU-Urawsxar IMec.

Wochen⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 14./15.

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

August 1880.

Kasse.

Gegen Gegen Gegen woche.

Lombard⸗ forderun⸗

ge. woche.

die Noten⸗ Vor⸗ Umlauf.

Gegen die Vor⸗ woche.

Verbind⸗ Gegen lichkeiten die

auf Kün⸗ Vor⸗ digung. woche.

Täglich Gegen fällige die Verbind⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche.

627 646 5 453 28 007 5 996

ee“ Di5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken.. Die 4 norddeutschen Banken. vanklurter Bank .. . te Bayerische Notenbank . Die 3 süddeutschen Banken.

36 786 24 861

woche. 9 864

353 165 7 249

1331 28 339/ 359

1 096 52 632+ 682 181 52 403 + 317 906 16 652 359

1 163⁄ y36 868 747 1 611 53 334 + 857

37 113 929 6 534 12 4 834 123 7 490 393

7 806 8

1 789 20 2 627 44

719 993 5 086 10 318 46 329 + 12 539 461 9776 + 66 629 + 50 614 + 2 035

8 hg 99 7⁰026 4+ 88 19 526 + 249 3 037 239 93/⸗ 0 213 0

181 284 12 477 4011 + 384 3 962 859 1161

63 5 312† 1 080

760 ꝑ1 257 96

11“

234 1 830

Summa s 754 933

1 6 184 +

5070] 593 355 6858 68705

T152⁷ 15 198 10981 22 805 12707

28 305 + 197

Kheaser.

RKönigliche Schauspiele. Im Operr⸗ bause finden Vorstellungen bis inkl. 6. September c. nicht statt. 1 ,

Sonntag: Schauspielhaus. 162. Vorstellung. Das goldene Kreuz. Oper in 2 Akten nach dem Französischen von H. S. v. Mosenthal. Musik von Ignatz Brüll. Tanz von Paul Taglioni. Zum Schluß: Eine Tänzerin auf Reisen. Episode mit Tanz von Hoguet. Musik komponirt und arrangirt von Schmidt. Anfang 7 Uhr.

Montag: Schauspielhaus. 163. Vorstellung. Auf Begehren: Der Bibliothekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Schauspielhaus. 164. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Ovper in 4 Abthei⸗ lungen mit Tanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. von Voggenhuber, Frl. Lehmann, Frl. Barraud, Hr. Betz, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag: Zum 30. Male:

Signor Piffarello. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Kahn. Sonntag: Goethe's Faust (Zweites Tagewerk).

Montag: Faust. (Erstes Tagewerk.) Als Mysterium in 2 Tagewerken für die Bühne einge⸗ richtet von Otto Devrient. Musik von Eduard Lassen. (Mephistopheles: Hr. O. Devrient. Faust: Emil Hahn.) Anfang 6 ½ Uhr.

Krolls Theater. Sonntag: Gastspiel des

Königl, preuß. Kammersängers Hrn. Theodor Wachtel. Auf allgemeines Verlangen: Der Postillon von Lonjumeau. Oper in 3 Akten von Adam. (Chäpelou: Hr. Th. Wachtel.) Vor und nach der Vorstellung: Großes Doppel⸗Con⸗ cert im Sommergarten bei brillanter Beleuch⸗ tung desselben. Anfang 4, der Vorstellung 6 Uhr. Billets I. Parket 4 ℳ, II. Parket u. Tribüne 3 ℳ, Loge 2 ℳ, Entrée inkl. Theater 1 ℳ, soweit der Raum es gestattet und Abonnementsbillets à Dtzd. 9 ℳ, zu allen Vorstellungen gültig, sind vorher an der Kasse und den Verkaufsstellen zu haben. Montag: Gastspiel des Frl. Ilma von Murska: Lucia von Lammermoor. Oper in 3 Akten von Donizetti. (Lucia: Frl. von Murska.) Großes Concert. Anfang 5 ½, der Vorst. 6 ½ Uhr. Mittwoch, Donnerstag und Freitag: Große Fest⸗ 2588 zur 10jährigen Gedenkfeier des Tages von edan. 1

Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Sonntag: Zum 7. und vorletzten Male: Faselhans. Posse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) von J. Rosen und E. Jacobson. Musik von G. Michaelis.

Montag: Zum letzten Male: Dieselbe Vor⸗ stellung. 88 .

Belle -Alliance- Theater. Sonntag: Zum 28. Male: Harun al Raschid. Luftspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Doppel⸗Concert, aus⸗ geführt von den Musikcorps des 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regiments und des Königl. Kadetten⸗ Corps, unter Leitung der Königl. Musikdirektoren Herren Baumgarten und Herold. Auftreten der Sänger⸗Gesellschaften. Abends: Bengalische Be⸗ leuchtung und brillante Illumination durch 20000 Gasflammen. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Verw. Frau Martha Kurtz, geb. Land⸗ graf, mit Hrn. Gutsbesitzer Hermann Schleusener

(Strelno Laskowo bei Strelno). -

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Häseler (Braunschweig). Hrn. Landrath Roehrig (Tecklenburg). Hrn. Rittmeister Frhr. Hiller v. Gaertringen (Stuttgart). Eine Tochter: Hrn. Bürgermeister Melde (Guhrau). Hrn. Hauptmann v. Lippe (Karlsruhe).

Gestorben: Hr. Notar Mathias Hauger (Lahr). Hr. Premier⸗Lieutenant a. D. Wilhelm v. Bonin (Aachen).

EZubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

5) n* —2 9. 1 121460] Oeffentliche Zustellung.

Magdalena Plabst, led., Dienstmagd von Unter⸗ schweinbach, und Plabst Martin, Gütler von dort, als gesetzlich verpflichteter Vormund des unehelichen Kindes derselben, Namens „Anna Plabst“, klagen gegen Martin Müller, Bauerssohn von Gagers, z. Z. unbekannten Aufenthaltes, Ansprüche aus den mit der Magdalena Plabst während der einrech⸗ nungsfähigen Zeit im hiesigen Gerichtssprengel ge⸗ pflogenen Beischlafe ein, mit dem Antrage, den zꝛe. Müller zu verurtheilen:

1) er habe die Vaterschaft zu dem Kinde Anna Plabst anzuerkennen, dann

2) bis zum vollendeten 14. Lebensjabre dieses Kindes einen jährlichen, in vierteljährlichen Raten vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von 100 einschließlich der Kleidungs⸗ und etwaigen Krankheitskosten und des seiner⸗ zeitigen Schulgeldes zu bezahlen, ferner

3) die Hälfte der Beerdigungskosten, falls das Kind sterben sollte, zu tragen,

4) er habe der Kindsmutter Plabst einen Be⸗ trag von 20 für Tauf⸗ und Kindbettkosten zu ersetzen.

Außerdem ist noch beantragt, den Beklagten zur Kostentragung zu ver⸗ urtheilen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. „Die Klagspartei ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kgl. Amtsgericht Bruck auf Montag, den fünfundzwanzigsten Oktober, Eintansendachthundertachtzig, 8 Vormittags 9 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bruck, am 23. August 1880. Der Gerichtsschreiber des Kal. Amtsgerichts Bruck: Hartmann.

1214511 Oeffentliche Zustellung. Nr. 8901. Der Landwirth Jakob Friedrich Kalt von Schweighof klagt gegen Joh. Georg Kiefer, lediger Säger von da, z. Zt. an unbekanntem Orte, wegen aus Bürgschaft für denselben gemachter Zah⸗ lung mit Antrag auf Verurtheilung des Beklaaten zur Zahlung von 156 50 nebst 5 % Ver⸗ zugszins an ihn, den Kläger, unter Kostenfolge, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht Müll⸗

heim auf Freitag, den 1. Oktober, Vormittags halb 9 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Müllheim, den 20. August 1880. Der Gerichtsschreiber des Gr. Bad. Amts⸗ gerichts Müllheim; Reinhard.

2145 ꝓ† ; 85 [21454] DHOeffentliche Ladung.

In Sachen der ledigen Taglöhneria Margaretha Kunigunde Kießling von Weinzlitz, derzeit in Hof, und deren Kindescuratel, Klagpartei, gegen den Schlossergesellen Erhard Flechtner von Münchberg, dermalen unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ansprüchen aus unehelicher Schwängerung, wird der

Letztere auf Grund eines die öffentliche Zustellung

bewilligenden Beschlusses des k. Amtsgerichts Hof

vom 17. lauf. Mts. hiedurch vorgeladen, am

Donnerstag, den 11. November 1880, früh 9 Uhr,

im Sitzungssaale des k. Amtsgerichts Hof zu er⸗

scheinen, um daselbst über die von der Klagpartei

unterm 17. dss. Mts. wider den Beklagten Erhard

Flechtner erhobene Klage, dahin gehend, daß dieser verurtheilt werde, unter Anerken⸗ nung der Vaterschaft des von der Mitklägerin Kießling am 29. August 1878 außerehelich gebornen, auf Johanne Margaretha getauften Kindes diesem das gesetzliche Erbrecht einzu⸗ räumen, einen monatlichen Alimentenbetrag von 4 auf die Dauer von 14 Jahren, die Begräbnißkosten, wenn es innerhalb dieser Zeit versterben sollte, und für Tauf⸗ und Kindbettkosten eine Entschädigung von 20 zu bezahlen, sowie auch die Prozeßkosten zu tragen

mündliche Verhandlung zu pflegen.

Hof, den 20. August 1880. Die Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerichts. Millitzer.

[208588 Aufgebot.

Der Tagelöhner Bartholomäus Böhmer in Aldenhoven bei Bedburdyck hat das Aufgebot eines auf seinen Namen lautenden Sparkassenbuches Nr. 8174 der Sparkasse zu Düsseldorf über 492 93 beantragt.

Jeder, der an diesem Buche irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 9. März 1881, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Stube Nr. 9 des hiesigen Justizgebäudes anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Antragsteller an dessen Stelle ein neues ausgefertigt werden soll.

Düsseldorf, den 30. Juli 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

Aufgebot.

Der Rentier Jacob von Leesen in Neuenbrock hat das Aufgebot einer von der Wittwe Catharina Stehn, geb. Hausen, in Dückermühle an ihn unter Martini 1841 ausgestellten, am 29. November 1841 protokollirten Obligation über 360 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf

den 1. März 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Krempe, den 17. August 1880.

S Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Heitchen, Gerichtsschreiber

120852] Aufgebot.

Der Fabrikarbeiter Heinrich Wischrath zu Heerdt bei Neuß hat das Aufgebot eines auf seinen Namen lautenden Sparkassenbuchs Nr. 11,139 der Spar⸗ kasse zu Düsseldorf über 315 10 beantragt. Jeder, der an dieses Buch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, sich bei dem unterzeichnete Gericht, srätestens in dem auf den 9. März 1881, Vormittags 9 Uhr, im Königl. Justizgebäude, Stube Nr. 9. hierselbi anberaumten Termine, zu melden und seine Rechte nachzuweisen, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Antragsteller ein neues an dessen Stelle aus⸗ gefertigt werden soll.

Düsseldorf, den 19. Juli 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III

2 5 2. 2 [214591]1 Subhastations⸗Patent

und Edictalladunyg.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das dem Colonisten Gerd Backhoff zu Wiesederfehn gehörige herrschaftliche Erbpachtscolonat von fünf Morgen 34 Qu.⸗Ruthen hannoverscher Landesmaße unter Wiesederfehn am Wege nach Hopels belegen, mit darauf erbauetem Hause in dem auf den 25. Ok⸗ tober 1880, Nachmittags 4 Uhr, in dem Joh. Diedr. Eden'schen Wirthshause zu Wiesederfehn an⸗ beraumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.

„Die Verkaufsbedingungen sind dem an der Ge⸗ richtstafel ausgehängten Subhastations⸗Patente an⸗ gehängt und können dort wie auch in der Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden.

Zugleich werden Alle, welche an den vorbeschrie⸗ benen Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur Anmel⸗ dung solcher Ansprüche in dem anberaumten Ter⸗ mine unter Androhung des Rechtsnachtheils vor⸗ geladen, daß für den sich nicht Meldenden im Ver⸗ vasteff zum neuen Erwerber das Recht verloren Wittmund, den 25. August 1880.

Königliches Amtsgericht. II. Gropp.

[214399) Aufgebot. ““ Ein Wechselaccept, folgendermaßen lautend:

Danzig, den 27. Januar 1880. Für 8000. Sechs Monate nach dato zahlen Sie für diesen Prima-Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von Acht Tausend Reichsmark den Werth in mir selbst und stellen ihn auf Rechnung laut Bericht.

Herrn Wm. von Frantzius jr.

in Danzig,

.

m. von Frantzius j

Angenomme

W

ist verloren gegangen.

Auf Antrag der Frau Wittwe Maria Kauffmann zu Danzig wird hiermit der unbekannte Inhaber der vorbezeichneten Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. März 1881, Vormittags 12 Uhr, Gerichtszimmer Nr. 6 anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte an der bezeichneten Ur⸗ kunde anzumelden und dieselbe vorzulegen, widrigen⸗ falls deren Kraftloserklärung erfolgen wird

Danzig, den 25. August 1880.

Königliches Amtsgericht. XII.

1

Bekanntmachung.

Diesem Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Rhein vom 16. August 1880 sind alle unbe⸗ kannten Interessenten mit ihren Ansprüchen auf die für das Ingrossat Krzysahnen 38 Abthl. III. Nr. 3 angelegten Spezialmasse ausgeschlossen worden.

e Bekanntmachung.

Der bei dem unterzeichneten Königlichen Land⸗ gerichte zugelassen gewesene Rechtsanwalt Herr Johann Woldemar Döring

ier 8

ist am 5. dieses Monats verstorben. 1 Dresden, am 26. August 1880. Das Königliche Landgericht. Wehinger. 8

9 7 2„ 8 [214771 Bekanutmachung.;

In Gemäßheit des §. 24 der deutschen Rechts⸗ anwaltsordnung wird hiermit bekannt gemacht, daß die Eintragung des Rechtsanwalts Dr. Eugen Brunner zu Nürnberg in der Liste der bei dem K. bayerischen Ober⸗Landesgerichte Nürnberg zuge⸗ lassenen Rechtsanwälte auf dem Grunde der von demselben erklärten Aufgebung dieser Zulassung ge⸗ löscht worden ist.

Nürnberg, den 25. August 1880.

Königl. bayerisches Ober⸗Landesgericht. 8 1“ v. Kleinschrod.

1 Bekauntmachung. „Die Befugniß des Rechtsanwalts Dr. jur. Meyn in Geestemünde zur Ausübung der Notariatsgeschäfte ist in Folge freiwilligen ausdrücklichen Verzichts desselben erloschen. Verden, den 21. August 1880.

Der Präsident des Königlichen Landgerichts.

8 In Vertretung: I““

88 8 8 1“ 8

X☛ Das Abonnement beträgt 4 50 für dus Vierteljahr.

- Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 30

N

Alle Host⸗-Anstalten nehmen Bestellung au; für Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

203.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreisphysikus, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Fors⸗ beck zu Süchteln, und dem unbesoldeten Beigeordneten, Ritt⸗ meister der Landwehr⸗Kavallerie Wobring zu Fürstenwalde, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Geistlichen Rath, Pfarrer Müller zu Oestrich im Rheingaukreise, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

oder von weiterher eingetroffen sind, sowie die am Morgen des Ab⸗ gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nachtpersonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nach Hamburg geangenden Briefsendungen. 8

amburg, den 24. August 1880. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

I Postrath etz.

Denutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben den bisherigen Eisen⸗ bahn⸗Betriebs⸗Inspektor Beemelmans in Straßburg zum Kaiserlichen Regierungs⸗ und Bau⸗Rath in der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen zu ernennen geruht. v

.“ 8

Neues Postamt „Unter den Linden.

Am 1. September d. Js. wird hierselbst in dem Hause „Unter den Linden Nr. 5“ ein neues Postamt mit Telegraphen⸗ und Rohr⸗ postbetrieb in Wirksamkeit treten, welches die Bezeichnung:

hält „Postamt Nr. 64 (Unter den Linden)“ erhält.

Bei demselben können Postsendungen jeder Art mit Ausnahme von Geldfässern, Geldkisten und Geldbeuteln eingeliefert werden Die Dienststunden des Postamts für den Verkehr mit dem Publikum werden, wie folgt, festgesetzt: b 1) für den Postbetrieb: 2a. an Wochentagen: im Sommerhalbjahr von 7 Uhr Vm., im Winterhalbjahr von 8 Uhr Vm. bis 8 Uhr Abends, b. an Sonntagen: von 7 bezw. 8 Uhr Vm. bis 9 Uhr Vm. und von 5 Uhr Nchm. bis 8 Uhr Abends, c. an Festtagen, welche nicht auf einen Sonntag 68 fallen: von 7 bezw. 8 Uhr Vm. bis 9 Uhr Vm., von 11 Uhr Vm. bis 2 Uhr Nchm. und von 4 Uhr Nchm. bis 8 Uhr Abends; 2) für den Telegraphen⸗ und Rohrpostbetrieb: täglich (mit Einschluß der Sonn⸗ und Festtage) von 7 bezw. 8 Uhr Vmn. bis 9 Uhr Abends. Der Rohrpostbetrieb bei dem Telegraphenamte am Branden⸗ burger Thore wird mit dem 31 August Äbends geschlossen werden. Berlin C., den 25. August 1880. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirekt Geheime Postrath 88

Sachße.

Einrichtung des Postamtes Nr. 66 (Georgenstraße Nr. 25.) Am 1. September wird in der Georgenstraße Nr. 25 (Central⸗ Hotel) ein neues Postamt mit Telegraphenbetrieb in Wirksamkeit treten, welches die Bezeichnung: „Postamt Nr. 66 (Georgenstraße Nr. 25)“ führen wird.

Bei demselben können Postsendungen jeder Art, mit Ausnahme der Packete, eingeliefert werden.

Die Dienststunden des Postamtes für den Verkehr mit dem Publikum werden, wie folgt, festgesetzt:

a. an Wochentagen: Im Sommerhalbjahr von 7 Uhr Vorm., im Winterhalbjahr von 8 Uhr Vorm. bis 8 Uhr Abends;

b. an Sonntagen: von 7 bezw. 8 Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm. und von 5 Uhr Nachm. bis 8 Uhr Abends;

c. an Festtagen, die nicht auf einen Sonntag fallen: von 7 bezw. 8 Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm., von 11 Uhr Vorm. bis 2 Uhr Nachm. und von 4 Uhr Nachm. bis 8 Uhr Abends.

Außerdem wird das Postamt für den Telegraphenbetrieb täg⸗ lich von 8 bis 9 Uhr Abends und an Sonntagen von 12 bis 1 Uhr Mittags geöffnet sein.

Berlin C., den 27. August 1880. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

1““

(Neue Friedrichstraße).

Vom 1. September d. J. ab wird Neue Friedrichstraße Nr. 14 ein Postamt Nr. 63 eingerichtet, bei welchem Postsendungen jeder Art, mit Ausnahme der Packete, eingeliefert werden können.

Die Dienststunden des Postamtes für den Verkehr mit dem Publikum sind festgesetzt:

Wochentagen: von 8 Uhr Vorm. bis 7 Uhr Abends; .an Sonntagen: von 8 Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm. und von 5 Uhr Nachm. bis 7 Uhr Abends; an Festtagen, die nicht auf einen Sonntag fallen: von 8 Uhr Vorm. bis 9 Uhr Vorm., von 11 Uhr Vorm. bis 2 Uhr Nachm. und von 4 Uhr Nachm. bis 7 Uhr Abends. Berlin C., den 29. August 1880. Deer Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Geheime Postrath e11““

Bekanntmachung.

Die Postverbindung zwischen Hamburg und Helgoland, welche während der diesjährigen Badezeit durch das der Hamburg⸗ Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft gehörende Dampfschi „Cuxhaven“ unterhalten wird, gestaltet sich in der Zeit vom 1. bis einschließlich 20. September, wie folgt:

von Hamburg: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend um 8 Uhr Vorm.; von Helgoland: jeden Montag, Mittwoch und Freitag Vorm. 8 dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche am Abend vor dem Abgange des Schiffes in Hamburg zur Post eingeliefert

vhrf Königlichen die

KLönigreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf den Vorschlag des Magistrats zu Garz a./Rügen den Beamten der Mobiliar⸗Brand⸗ und Hagel⸗Versicherungs⸗Gesell⸗ schaft zu Greifswald, Hermann Ruperti, zum Bürger⸗ meister der Stadt Garz a./Rügen für eine zwölfjährige Amts⸗ dauer zu ernennen; ferner

den Bankagentur⸗Vorsteher und Stadtrath Reuschel zu Waldenburg i. Schles. der von der dortigen Stadtverordneten⸗ Versammlung getroffenen Wahl gemäß als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der genannten Stadt auf die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen; und

dem Kreisphysikus des Kreises Schweinitz Dr. med. Deutschbein zu Herzberg den Charakter als Sanitäts⸗ Rath, sowie

dem Lithographen und Steindruckereibesitzer Wilhelm Greve zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ Lithographen zu verleihen.

Berlin, den 30. August 1880.

Hoheiten der Fürst und

ürstin von Rumänien sind am Sonnabend Abend in Potsdam eingetroffen und haben im dortigen Königlichen Stadtschlosse Wohnung genommen.

betreffend die Verfassung der Verwaltungs⸗ gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren. 8 Von dem Verfahren in der Berufungsinstanz. 81 Gegen die in streitigen Verwaltungssachen ergangenen Endurtheile der Kreisausschüsse steht nach Maßgabe der Be⸗ stimmungen des §. 4 den Parteien und, aus Gründen des öffentlichen Interesses, dem Vorsitzenden des Kreisausschusses die Berufung an das Bezirksverwaltungsgericht zu. 53

Gegen die in streitigen Verwaltungssachen in erster In⸗ stanz ergangenen Endurtheile der Bezirksverwaltungsgerichte steht nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 5 den Par⸗ teien und, aus Gründen des öffentlichen Interesses, dem Re⸗ gierungs⸗Präsidenten die Berufung an das Ober⸗Verwaltungs⸗ gerteht z. 8 8 8

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Die Vertretung der aus Gründen des öffentlichen Inter⸗ esses von dem Vorsitzenden des Kreisausschusses oder dem Re⸗ gierungs⸗Präsidenten eingelegten Berufung erfolgt vor dem Bezirksverwaltungsgerichte durch den von dem Regierungs⸗ Präsidenten, vor dem Ober⸗Verwaltungsgerichte durch den von dem Ressort⸗Minister zu ae Kommissar.

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt vorbehalt⸗ lich der Bestimmungen der §8§. 58 und 84 dieses Gesetzes zwei Wochen.

Die Berufungsfrist beginnt für die Parteien mit der Zu⸗ stellung des Endurtheils; sie beginnt für den Regierungs⸗ Präsidenten, wenn ein besonderer Kommissar zur Wahrneh⸗ mung des öffentlichen Interesses bestellt war (§. 44 Abs. 2), mit der Zustellung des Endurtheils an letzteren. In allen anderen Fällen ist die Berufung des Regierungs⸗Präsidenten ausgeschlossen, sobald die den Parteien freistehenden Fristen abgelaufen sind.

§. 55. nnerhalb der im §. 54 gedachten Frist ist, bei Verlust des Rechtsmittels, die Berufung bei dem WIETö“ gegen dessen Entscheidung dieselbe gerichtet ist, schriftlich anzu⸗ melden und zu rechtfertigen.

Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Anmeldung recht⸗ zeitig erfolgt ist. Ist dies der Fall, so wird die Berufungs⸗ schrift mit ihren Anlagen der Gegenpartei und, wenn die Be⸗ rufung von dem Regierungs⸗Präsidenten eingelegt ist, beiden Parteien zur schriftlichen Gegenerklärung innerhalb einer be⸗ stimmten, von einer bis zu vier Wochen zu bemessenden Frist zugefertigt.

Zur Rechtfertigung der Berufung, sowie zur Gegenerklä⸗ rung kann in nicht schleunigen Sachen eine angemessene, der Regel nach nicht über zwei Wochen zu erstreckende Nachfrist gewährt werden.

res durch einen mit Gründen versehenen Bescheid zurückzu⸗ weisen. Namens des Bezirksverwaltungsgerichts steht im Falle des Einverständnisses auch den beiden ernannten Mit⸗ gliedern, Namens des Kreisausschusses auch dem Vorsitzenden, der Erlaß eines solchen Bescheides zu. In demselben ist dem Berufungskläger zu eröffnen, daß ihm innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung ab die Beschwerde an das Be⸗ rufungsgericht zustehe, widrigenfalls es verbleibe.

56. 1“

Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung ßen, selbst wenn die Berufungsfrist verstrichen ist.

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Nach Ablaf der Frist sind die Verhandlungen dem Be rufungsgerichte einzureichen. Die Parteien beziehungsweise der Regierungs⸗Präsident sind hiervon unter abschriftlicher Mittheilung der eingegangenen Gegenerklärungen zu benach richtigen. 8

§. 58.

Will der Vorsitzende des Kreisausschusses gegen eine Ent scheidung des letzteren die Berufung einlegen, so hat er die sofort zu erklären. Die Verkündigung der Entscheidung bleibt in diesem Falle einstweilen, jedoch längstens drei Tage ausge⸗ setzt. Sie erfolgt mit der Eröffnung, daß im öffentlichen In teresse die Berufung eingelegt worden sei. Ist die Verkündi gung ohne diese Eröffnung erfolgt, so findet die Berufun im öffentlichen Interesse nicht mehr statt. Die Gründe der Berufung sind den Parteien zur schriftlichen Erklärung inner halb der im §. 55 gedachten Frist mitzutheilen. Nach Ablauf der Frist sind die Verhandlungen dem Bezirksverwaltungs⸗ gerichte einzureichen und die Parteien hiervon zu benach⸗ richtigen. 8

§. 59.

Bezüglich der von einer Partei eingelegten Berusung S die Bestimmung des §. 37 für das Berufungsgericht ent⸗ prechende Anwendung. 1b

Die Abänderung der durch Berufung angefochtenen Ent⸗ scheidung findet nur nach vorgängiger Anberaumung der mündlichen Verhandlung 8 2

60.

Die Ladung der Parteien zur mündlichen Verhandlung erfolgt unter der Verwarnung, daß beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen werde entschieden werden. In gleicher Weise erfolgt in den Fällen der Berufung au Gründen des öffentlichen Interesses die Ladung des zur Ver⸗ tretung desselben bestellten Kommissars.

Das Gericht kann zur Aufklärung des Sachverhältnisses das persönliche Erscheinen einer Partei anordnen.

des Kreis⸗

8 Ist die Berufung von dem 2’ ausschusses oder von dem Regierungs⸗Präsidenten aus Grün den des öffentlichen Interesses eingelegt, so entscheidet das Berufungsgericht zunächst über die Vorfrage, ob das öffent⸗

liche Interesse für betheiligt zu erachten ist. Wird die Vor⸗ frage verneint, so weist das Berufungsgericht, ohne im Uebrigen in die Sache selbst einzutreten, die Berufung als unstatthaft zurück.

. 62.

Die §§. 38, 40, 41 mit Ausschluß der Bestimmungen über die Abänderung der Klage §§. 42 bis 51 sind auch für das Verfahren in der Berufungsinstanz maßgebend. b

Die Zufertigung der Entscheidung erfolgt durch Vermit telung desjenigen Verwaltungsgerichts, gegen dessen Entscheig dung die Berufung eingelegt worden war.

Von dem Verfahren in der Revisionsinstanz und von der Wiederaufnahme des Verfahrens. §. 63. Gegen die von den Bezirksverwaltungsgerichten in zweite Instanz erlassenen Endurtheile steht nach Maßgabe des §. den Parteien und, aus Gründen des öffentlichen Interesses dem Regierungs⸗Präsidenten das Rechtsmittel der Revision an das Ober⸗Verwaltungsgericht zu. §. 64. Die Revision kann nur darauf gestützt werden: 1) daß die angefochtene Entscheidung auf der Nichtanwen⸗ dung oder auf der unrichtigen Anwendung des bestehenden Rechts, insbesondere auch der von den Behörden innerhal ihrer Zuständigkeit erlassenen Verordnungen beruhe; 2) daß das Verfahren an wesentlichen Mängeln leide. §. 65. Die Bestimmungen des §. 38, des §. 41 mit Ausschluß der Bestimmungen über die Abänderung der Klage sowie der §§. 42 bis 45, 50 und 51, 53a. bis 57, 59 (37), 60 sind auch für die Frist zur Einlegung und Rechtfertigung der Re⸗ 89 sowie für das Verfahren in der Revisionsinstanz maß⸗ gebend. Die Anmeldung und Rechtfertigung der Revision hat be demjenigen Verwaltungsgerichte zu erfolgen, welches in erste Instanz entschieden hat.

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