1880 / 217 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Sep 1880 18:00:01 GMT) scan diff

8 11“ * 8 1“ Antwerpen, p qFN. Getreidemarkt. (Schlussbericht.) unveründert. Hafer flau. Gerste ruhig,

Antwerpen, 13. September. (W. T. B.)

Dezember-Lieferung 67/⁄16 d. Bradford, 13. September. (W. T. B.) Wolle fest, aber ruhig, wollene Garne träge, Prelse nominell

77,6 „pr. Januar-KApril 78,00. Spiritus behauptet, pr. Sep 63,00, pr. Oktober 62,25, pr. November -Dezember 60,25, pr. Januar-April 59,00.

New-Xork, 13. September. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffin

Iloco 24 i bez. 25 Br., pr. Oktober 24 ¼ bez., 25 Br., pr. Oktober-De-

zember, 24 bez., 25 Br. Steigend. London, 13. ge, evrg- (W. T. B.) An der Küste angeboten 8 Weizenladungen. Havannazucker Nr. 12, 24 ½. Londom, 13. September. Getreidemarkt.

Stetig. (W. T. B.)

1 sh. billiger, Bobnen 1 sh. theurer.

Liverpool, 13. September. Baumwolle.

(W. T. B.)

(Schlussbericht.) Weizen gefragter, ange- kommene Ladungen ruhig, Mehl weichend, Hafer ꝝꝶ sh., Futtergerste

(Schiussbericht.) Umsatz 12 000 B.,

„Type weiss, S. Glasgoe, 13. September.

8 Eoarizg, 13. September. Rohzucker ruhig,

Lucter fest. Nr. 3 pr.

Produkteumarkt. pr. Cktober 25,50, pr.

davon

unverändert, wollene Stoffe besser.

Roheisen. Mixed 11“““ 52 sh. 7 ½ d. bis 52 sh. (W. T. B.)

Nr. 10/13 pr. 100 Kilogr. pr. Septbr. 59,50, Nr. 7/9 pr. 100 September 66,50. 100 pr. Oktober 62,50, pr. Oktober-Januar 62,00. Panris, 13. September. (W. 1. B.) Weizen ruhig, November-Februar April 25,60. Nehl rubig, pr. Septbr. 56.10, pr. Oktober 54,75, pr. November-Februar 54,00., pr. Januar-April 54.25. pr. September 76,00, pr. Oktober 76,75, pr. November-Dezember

(W. T. B.)

Weisser September 66,75,

15 ⅞. Kilogr. pr.

Waaren bericht. New-Orleans 11 ⅛,. Petroleum in New-Xork 10 Gd., do. in Philadelphin 10 Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificats D. 95 C. Mehl 3 D. 90 C. Rother Winterweizen 1 D. 06 C. mirxed) 51 C. Zucker (Fair refininæ Muscovados) 7 ¼. Kaffee (Rio-) Schmalz (Marke Wilcor) 811⁄16., dæ. Fairbanks 8 ¼, do. Rohe u. Brothers 8 ½. Speck (short clear) 9 ¼ C., Getreidefracht 5.

Baumwelle in New-York 11¹3⁄16 do. ir⸗

Mais (eld

pr. September 25,60,

25,50, pr Januar- (+ 1059 ℳ). Rüböl ruhig,

8

Eisenbahn-Einnahmen.

Tilsit-Insterburger Elsenbahn. Im August 1880 42 786 Buschtiehrader Eisenbahn. Im August 1880 433 623 fl. (+

EArAmMrv

Arna

für Spekulation und Export 2000 B. Amerikaner 9¼⁄16 theurer.

Theater.

Königliche Schauspiete. Opernhaus. 158. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Sardanapal. Großes Ballet in 3 Akten und 5 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 175. Vorstellung. Egmont. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. Musik von L. van Beethoven. (Graf Egmont: Hr. Dettmer, vom Königl. Hoftheater in Dresden, als Gast.) Anfang halb 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 159. Vorstellung. Auf Begehren: Czaar und Zimmermann. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Lortzing. Tanz von

oguet. (Frl. Tagliana, Fr. Lammert, Hr. Betz,

r. Bollé, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. 8

Schauspielhaus. 176. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Mittwoch: Z. 5. Male:

Krieg im Frieden. Lustspiel in 5 Akten vo G. v. Moser und Franz v. Schönthan. 8

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. (Nur noch 5 Doppelaufführungen.) Mittwoch: Goethe’s Faust (1. Tagewerk). Als Mvysterium in 2 Tagewerken eingerichtet von Otto Devrient. Musik von Eduard Lassen. (Mephistopheles: Hr. Otto Devrient. Faust: Emil Hahn. Margarethe: Frl. Hedwig Hahn.) Anfang 6 ½ Uhr.

Residenz-Theater. Mittwoch: Z. 15. M: Der Sohn der Coralie.

In Vorbereitung: Das Mädchen aus der g Lustspiel in 4 Akten von F. von Schön⸗ han.

Krolls Theater. Mittwoch: Schluß der Opern⸗Saison. Die Zauberflöte. Oper in 3 Akten von Mozart. Vor und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommergarten bei brillanter Relenchtunc desselben. Anfang 5 ¼, der Vorstellung 6 1

Donnerstag: Eröffnung der Winter⸗Saison (Di⸗ rektion C. F. van Hell). Zum 1. Male: Co⸗ lumba. Vorher: Ein verkappter Verbrecher.

Mittwoch: Cymbelin.

Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Mittwoch: Benefiz für den Hausinspektor Hrn. Schönian. Zum 1. Male: Der Rettigjunge, oder: Arm und Reich. Original⸗Volksstück m. Gesang

in 4 Abtheilungen von Franz Lubojatzky. Brillant⸗ Feuerwerk.

Donnerstag: Zum 2. Male: Der Rettigjunge,

oder: Arm und Reich.

National-Theater.

Belle-Alliance-Theanter. Mittwoch:

Letztes großes Volksfest. Im prachtvollen Sommer⸗ garten: Großes Militär⸗Concert, ausgeführt von den Musikcorps des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin Elisabeth) unter persönlicher Leitung des Königl. Musik⸗Direktors Hrn. Ruscheweyh und der

Kapelle des Königlichen Kadetten⸗Corps unter Lei⸗

tung des Königlichen Musik⸗Direktors Hrn. Herold.

Auftreten der Sängergesellschaften. Brillante Illu⸗

mination durch 20 000 Gasflammen. Im Theater:

Auf allgemeines Verlangen: Zum 190. Male: Der

Rattenfänger von Hameln. Anfang des Con⸗

certs 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Halbe Theater⸗

Kassenpreise: I. Parquet 1 u. s. w. Donnerstag: Drittletztes Extra⸗Concert der Ka⸗ pelle des Königlich Sächsischen Schützen⸗Regiments Nrü 108. Im Theater: Zum 10 Male: Kieselack

und seine Nichte vom Ballet.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Miranda Kaminski mit Hrn. Bürgermeister Mörner (Königsberg i. Pr. Pr. Stargardt). Frl. Marie v. Kryger mit Hrn. Kammergerichts⸗Referendar Elsner v. Gro⸗ now (Niecheice Berlin). Frl. Jenny v. Below mit Hrn. Prediger Friederici (Stolp). Frl. Gertrud Schlichting mit Hrn. Diakonus Paul Danckwardt (Beyersdorf —Sagard a. Rügen). Frl. Paula Zehrer mit Hrn. Artillerie⸗Major

Fa. D. Paul Westphal (Wiesbaden). Verehelicht: Hr. Hauptmann und Compaanie⸗ chef Georg Baumgarten⸗Crusius mit Frl. Mar⸗ garethe v. Kospoth (Dresden).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und

Compaanichef Bernhard Oesterreich (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Oberlehrer Dr. Gronau; (Strasburg i. Westpr.) Hrn. Seconde⸗Lieute⸗ nant Leo v. Schkopp (Eisenach). Zwei

22458]

Töchter: Hrn. Hauptmann a. D. v. Gottberg Gestorben: Hr. Instiz Rath Johann Friedrich Kcüger (Jauer). Hr. Professor Friedrich August

Tröger (Danzig). Verw. Gräfin Lydia von

Wrangel, geb. v. Below (Berlin). Verw.

Frau Major Lina v. Hertel, geb. v. Schickfuß!

(Potsdam). Hr. Graf Roger Bruges (Leipzig).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Gachen. Mittwoch: [22420

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Lukas Spizig, Polizeisoldat von Geislingen, welcher flüchtig ist. ist die Untersychungshaft wegen Betruges verhängt.

Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in 1. Amtsgerichtsgefängniß zu Geislingen abzu⸗ iefern.

Spizig soll sich durch die Schweiz geflüchtet haben und auf dem Wege nach Amerika sein.

Geislingen, den 10. September 1880.

Königliches Amtsgericht. Kiene, Amtsrichter.

Beschreibung. Alter 33 34 Jahre, Größe 1,57 m, Statur untersetzt, Haare schwarz, Stirn hoch, Bart, kleiner schwarzer Schnurrbart, Augen⸗ brauen schwarz, Augen dunkelbraun, Nase gewöhn⸗ lich, Mund gewöhnlich, Kinn rund, Gesicht rund und voll, Gesichtsfarbe gesund. Kleidung, ein guter dunkler Anzug, schwarzer steifer Hut. Derselbe führt einen 6läufigen Revolver bei sich. Besondere Kennzeichen, keine.

Offene Requisition Der Musketier Stephan Schinner, geboren am 7. September 1844 zu Klein⸗ Kreutsch, Kreis Fraustadt, ist durch unser rechts⸗ kräftiges Erkenntniß vom 4. Juni 1878 wegen Aus⸗ wanderns als Wehrmann der Landwehr ohne Er⸗ laubniß zu einer Geldstrafe von Neun Mark, im Unvermögensfalle einer Haft von drei Tagen ver⸗ urtheilt worden. Die Gerichtsbehörden des In⸗ landes werden ersucht, von dem ꝛc. Schinner, falls derselbe sich betreffen läßt oder zugeführt werden wird, die Geldstrafe einzuziehen, im Unvermögensfalle die Haft zu vollstrecken und uns Nachricht zu ge⸗ ben. Die Civil⸗ und Militärbehörden werden eben⸗ falls ersucht, auf Schinner zu vigiliren und den⸗ selben im Falle seiner Ergreifung der nächsten Ge⸗ richtsbehörde zu überweisen und ebenso wird Jeder, der von dem Aufenthaltsorte des Schinner Kennt⸗ niß hat, aufgefordert, der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde davon sofort Nachricht zu machen. Potsdam, den 1. September 1880. Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. derl.

9

[22450] Oeffentliche Zustellung. b

7130. Der Schuhmacher Friedrich Seeger in Herrenalb als Vormund des unehel. Kindes der ledigen Marie Stoll in Gaisthal bei Herrenalb, Namens Anton Jacob Stoll, vertreten durch Herrn Anwalt O. R. Armbruster zu Rastatt, klagt gegen den Kutscher Jacob Burbacher von Burgheim bei Lahr, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus dem Gesetz vom 21. Febr. 1851 über Ernährung unehelicher Kinder, mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung eines Ernährungs⸗ beitrags von wöchentlich 1 37 von der Ge⸗ burt des Kindes, d. i. vom 19. März 1880 an bis zum zurück gelegten 14. Lebensjahre, in v erteljährigen vorauszahlbaren Raten, sowie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verurtheilen und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 5 das Grohherzogliche Amtsgericht zu

ahr au Freitag, den 29. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Beck, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[22451] Heffentliche Zustellung.

Der Kaufmann N. Lewkonja zu Osterode in Ostpreußen, vertreten durch den Rechtsanwalt Battré daselbst, klagt gegen den Inspector Inlius Wegner, zuletzt in Marienwerder, wegen des Kauf⸗ preises für demselben am 4. und 20. Dezember 1878 käuflich gelieferte Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung von 34 35 nebst 6 % Verzugszinsen seit dem Klagetage, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder auf den 2. November 1880, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marienwerder, den 3. September 1880.

1 Krneger, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Aufgebot.

Die Wittwe Anna Catharina Huwaldt, geb. Stuhr in Meinsdorf, Kreis Ploen, hat das Auf⸗

gebot des zwischen ihrem verstorbenen Ehemann

Peter Friedrich Christian Huwald und dem Käufer von Augsfelde. Heinrich Friedrich Petersen unterm 30. Mai 1862 errichteten, angeblich verloren gegan⸗ genen Kaufkontrakts, aus welchem für ihren genann⸗ ten Ehemann auf der bisher dem Major von Hein⸗ sen zu Augsfelde bei Ploen gehörigen, laut Kon⸗ trakts vom 18. August 1879 an den Käthner Jo⸗ hann Hinrich Engel in Tensfeld verkauften, im Schuld⸗ und Pfandprotokoll für die Untergebörigen des adeligen Guts Muggesfelde peg. 769 ff. ver⸗ zeichneten Moorparzelle 600 Thlr. vorm. dänischer Reichsmünze protokollirt stehen, beantragt.

Der Inhaber des gedachten Kontrakts vom 30. Mai 1862 wird daher aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 28. Oktober 1880, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht angesetzten

Termin seine Rechte anzumelden und den angeblich verloren gegangenen Kontrakt vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Segeberg, den 9. September 1880. Königliches Amtsgericht. I.

5 A . 3 122459]= Verkaufs⸗Anzeige.

In Sachen, betreffend den Konkurs der Gläu⸗ biger des Kaufmanns Gustav Kauke zu Leese, ist auf Antrag des Konkursverwalters Kaufmanns Carl Kleinschmidt hierselbst zum Verkaufe der dem Schuldner gehörenden, unter Artikel 8 der Grund⸗ steuermutterrolle von Leese beschriebenen Immobi⸗

lien: a. Karte eg-G 265, dicke Regt, Acker =

13,49 Ar, 2 K u 22, Dorf Leese, Hofraum

ges 0 r, sc. Karte 4, Parzelle 23, Dorf Leese, Hausgarten = 5,24 Ar

d. Karte 9, Parzelle 222, die Bünte, Garten = 18,95 Ar, e. Karte 9, Parzelle 221, die Bünte, Garten = 14, Ar, sammt den darauf stehenden Gebäuden: 8 Wohnhaus Nr. 8, Scheune Nr. 8a., Nrv 8 b., zweiter und gesetzlich letzter Termin an hiesiger Ge⸗ richtsstelle auf Dienstag, den 12. Oktober 1880, Morgens 11 Uhr, wozu Kaufliebhaber hiermit geladen

anberaumt, werden. In dem ersten Termine sind für sämmtliche Im⸗ mobilien 12010 Mark geboten. Stolzenau, den 9. September 1880. Königliches Amtsgericht. I. gez. Meiners. Beglaubigt: E. Wienecke, Gerichtsschreiber.

ufgebot.

Nr. 22,681. Auf Antrag des Ferdinand Henecka II., Landwirth in Weiher, werden alle Diejenigen, welche an dem untenbezeichneten Grundstück in dem Grund⸗ und Pfandbüche nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stammgut⸗ oder Familiengutsverband ruhende Rechte haben oder zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem 8

Freitag, den 8. Oktober d. J., 9 ½ Uhr, anberaumten Termin geltend zu machen, ansonst diese Ansprüche als erloschen erklärt werden.

80,6 Ruthen = 7 Ar 25 qm Acker im Wolfs⸗ winkel (früher rothen Graben) neben Sebastian Bellm und Joseph Neuthard in Gemarkung Forst.

Bruchsal, den 3. September 1880.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: Nittelmann.

[22456] Aufgebot.

Nr. 22 691. Auf Antrag der Erben der Franz Peter Kniesel Eheleute von Obergrombach, vertreten durch Steuererheber Nicolaus Lindenfelser als Mit⸗ erbe von da, werden alle Diejenigen, welche an dem untenbezeichneten Grundstück in dem Grund⸗ und Pfandbuche nicht eingetragene, auch sonst nicht be⸗ kannte dingliche, oder auf einem Stammgute oder Familiengutsverbande ruhende Rechte haben, oder zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Samstag, den 30. Oktober d. J., Vorm. 8 Uhr, festgesetzten Aufgebotstermin anzumelden, andernfalls dieselben für erloschen erklärt werden.

1 Viertel Acker im Kantengießer, neben Hirsch⸗ wirth Willy und Sebastian Speck II. in Ge⸗ markung Bruchsal.

Bruchsal, den 2. September 1880.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts: Rittelmann.

2455 5. [22455)3] Bekanntmachung b

Nr. 23003. Die Wittwe des Steueraufsehers Anton Schurgg, Theresia, geb. Kohler, in Langenbrücken hat um Einweisung in den Besitz und die Gewähr des Nachlasses ihres Ehemanns gebeten; diesem Gesuche wird stattgegeben, wenn nicht binnen sechs Wochen Einsprache dahier er⸗ hoben wird.

Bruchsal, den 6. September 1880.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.

Rittelmann.

[22466] Verkündet am 19. August 1880 gez. Wanke, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In Sachen betreffend das Aufgebot der Spezialmasse von 21 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. in der Kloseschen Sub⸗ hastationssache Nr. 34, Ober⸗-Struse, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Canth durch den Amts⸗ gerichtsrath Dr. Strahl, auf den Antrag des Kura⸗ tors, Rechtsanwalt Pollett von hier, für Recht: alle unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen an die in der Subhastationssache Nr. 34 Ober⸗Struse gebildete Spezialmasse

von 64 21 ausgeschlossen. Dyr. Strahl.

222 ; F [22461] Ahwesenheitsverfahren.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird andurch bekannt gegeben, daß Margaretha Baser, gewerb⸗ los in Weißenburg sich aufhaltend, Ehefrau des abwesenden Ackerers Johaunes Kolb aus Schweigen, welche bei dem K. Landgerichte dahier gegen ihren genannten Ehemann das Abwesenheits⸗ verfahren betreibt, durch Gerichtsbeschluß vom 26. August d. J. zu dem kontradiktorisch mit der K. Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen wurde:

1) daß obiger Johannes Kolb, geboren am 28. Oktober 1800, früher Ackerer in Schweigen, im Jahre 1842 nach Amerika ausgewandert ist;

„2) daß seit jener Zeit keine Nachricht mehr von ihm eingetroffen ist und

3) daß derselbe keine Vollmacht hinterlassen hat.

Landau (bayer. Pfalz), den 11. September 1880.

Der Kgl. Staatsanwal Hosemann.

n Sachen des Rentiers Wilhelm Schilling zu Klägers, wider den bi spedee Robert Simon zu Barmke, Beklagten, wegen Wechselforderung, werden alle Diejenigen, welche kraft eines dinglichen oder sonstigen Rechts auf vor⸗ zugsweise Befriedigung aus den Kaufgeldern, welche im Versteigerungstermine vom 24. August d. Js. für den dem Beklagten zugehörigen, zu Barmke

sub No. ass. 17 belegenen Halbspännerhof sammt Zu⸗

behör mit 55,800 geboten sind, Anspruch machen zu köunen glauben, damit in Gemäßheit des §. 74 der Subhastationsordnung aufgefordert, binnen 2 Wochen ihre Ansprüche mit Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Neben⸗ forderungen, des Grundes der Forderung, sowie des beanspruchten Ranges, zugleich unter Vorlegung der Beweisurkunden, soweit solche nicht bereits im Subhastationstermine überreicht sind, bei dem unter⸗ zeichneten Herzoglichen Amtsgerichte unter dem Rechtsnachtheile anzumelden, daß hinsichtlich der Forderungen betheiligter Gläubiger nach Maßgabe des §. 75 der Subhastationsordnung werde ver⸗ fahren, anderweite Ansprüche aber bei Aufstellung des Vertheilungsplans unberücksichtigt bleiben werden.

Zugleich wird Termin zur Erklärung über den in Gemäßheit der Anmeldungen vom Herzoglichen Amtsgerichte aufzustellenden, in den letzten 8 Tagen vor dem Termine in der Gerichtsschreiberei zur Ein⸗ sicht aufliegenden Theilungsplan, zur Abnahme der Rechnung des Verwalters, sowie zur Vornahme der Vertheilung auf 1

den 12. Oktober 1880,

Morgens 9 Uhr, ““

vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte anberaumt, wozu der öffentlich damit vorgeladene Beklagte, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, die betheiligten Gläubiger und der Ersteher unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit ihren Ein⸗ wendungen gegen den aufgestellten oder im Termine berichtigten Vertheilungsplan und die von dem Ver⸗ walter gestellte Rechnung damit vorgeladen werden.

Helmstedt, den 8. September 1880.

Herzogliches Amtsgericht.

8

[22446] 8 Auf Antrag der Ehefrau des Abbauers Oller⸗ king, Louise, g-b. Guhr, in Bissendorf ist durch Ausschlußurthbeil des unterzeichneten Gerichts, ver⸗ kündet am 11. August 1880, die zu Gunsten der Antragstellerin von ihrem Ehemann über 4500 und 750 Brautschatzforderung ausgestellte Schuld⸗ und Pfandurkunde d. d. Amtsgericht Burgwedel, den 5. Januar 1880, für kraftlos erklärt. Burgwedel, den 7. September 1880. Königliches Amtsgericht. Lauenstein.

[22478]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteige⸗ rung des Hauses Nr. 37 zu Neustadt mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Dien an den 23. November 1880, ormittags 11 ½ Uhr, 2) zum Ueberbot am Dienstag, den 14. Dezember 1880, Vormittags 11 ½ Uhr, .“ 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehoͤrenden Gegenstände am Dienstag, den 23. November 1880, Vormittags 11 Uhr, .“ des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes, alt.

Auslage der YPerkaufsbedingungen vom 9. Novem⸗ ber d. J. an auf der Gerichtsschreiberei.

Der Sequester, Herr Kaufmann Löser hieselbst, wird Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung d e. ceäs des Grundstücks mit Zubehör ge⸗

atten.

Neustadt, den 10. September 1880. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: J. V. F. Kaehler.

glich

Das Abonnement beträgt 4 50 V für das Vierteljahr.

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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung aun;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

NMo.. 217.

1.,.2.

iRhxaAExHnnrdsHxxse

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: 8 . 1

dem ehemaligen französischen Kapitän Karl Joseph

Delavie zu Metz die Erlaubniß zur Anlegung des ihm ver⸗

liehenen Ritterkreuzes des französischen Ordens der Ehren⸗;

legion zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich serbischen Takowo⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenant von Lindequist; des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Direktor der Hochschule für Musik, Abtheilung für ausübende Tonkunst, Professor Joachim zu Berlin; sowie des Ritterkreuzes des Fürstlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Lehrer A. Unglaube an der Vorschule des Wilhelms⸗ Gymnasiums zu Berlin.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Präsidenten von Boetticher zum Staats⸗ sekretär des Innern zu ernennen.

Bekanntmachung. Postanweisungsverkehr mit Ostindien.

Vom 1. Oktober ab wird der Meistbetrag der Post⸗ anweisungen im Verkehr mit Ostindien auf 20 Pfund Sterling (409 ℳ) erhöht. Der einzuzahlende Betrag ist vom Absender in englischer Währung auf der Postanweisung an⸗ zugeben. Die Taxe für Postanweisungen nach Ostindien beträgt vom gleichen Zeitpunkte ab für Beträge bis 40 ℳ: 40 J, für jede weiteren 20 ℳ: 20 mehr. Ueber die sonstigen Erfordernisse der Postanweisungen nach Ostindien Füsesle die Postanstalten auf Verlangen bereitwilligst Aus⸗ kunft.

Berlin W., den 13. September 1880.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

In Hamburg wird am 22. September d. J. mit der Abhaltung einer Seesteuermannsprüfung begonnen werden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums Fürsten von Bismarck zugleich zum Minister für Handel und Gewerbe zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staatssekretär des Innern von Boetticher zum Staats⸗Minister und Mitglied des Staats⸗Ministeriums zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Hübler, zum ordentlichen Professor in der juri⸗ stischen Fakultät der Universität zu Berlin unter Belassung des Charakters als Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath und des Ranges als Rath zweiter Klasse zu ernennen; sowie den praktischen Aerzten Dr. med. Johann Bracht in Steele und Dr. med. Franz Hellersberg in Neuß den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen. 8

Berlin, den 15. September 1880. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von

Hessen ist gestern Abend abgereist, und

Ihre Majestäten der König und die Königin von Griechenland haben Berlin heute Vormittag wieder verlassen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. Barth bei der Universität zu Berlin ist zum außerordentlichen Professor in der philosophi⸗ schen Fakultät derselben Universität ernannt worden.

Am Gymnasium zu Insterburg ist der ordentliche Lehrer Josupeit zum Oberlehrer befördert worden.

An dem Gymnasium in Cüstrin ist die Beförderung des G Lehrers Dr. Pannicke zum Oberlehrer genehmigt worden.

An dem Gymnasium in Hirschberg ist der erste ordentliche Lehrer Dr. Paul Werner zum Oberlehrer ernannt worden.

Der ordentliche Lehrer am Gymnasium zu Eisleben Dr. Mehliß ist zum Oberlehrer an derselben Anstalt er⸗ nannt worden.

Der ordentliche Seminarlehrer Hermann Löwer in Dillenburg ist unter Beförderung zum ersten Seminarlehrer an das Schullehrerseminar in Uetersen versetzt worden. 8

Ver sasschh. tt

er Königlich technischen Hochschule zu Hannover. I. Allgemeine Bestimmungen.

6 1 Die technische Hochschule zu Hannover hat den Zweck, für den technischen Beruf im Staats⸗ und Gemeindedienst, wie im in⸗ dustriellen Leben die höhere Ausbildung zu gewähren, sowie die Wissenschaften und Künste zu pflegen, welche zu dem technischen Un⸗ terrichtsgebiet gehören.

Die technische Hochschule ist dem Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten unterstellt, welcher seine Aufsichtsbefugnisse, soweit sie an Ort und Stelle auszuüben sind, durch den Königlichen Ober⸗ Präsidenten als Kommissar fneshe baß gts läßt.

An der technischen Hochschule bestehen folgende Abtheilungen:

1) die Abtheilung für Architektur,

2) die Abtheilung für Bau⸗Ingenieurwesen,

3) die Abtheilung für mechanisch⸗technische Wissenschaften (Ma⸗ schinen⸗Ingenieurwesen),

4) die Abtheilung für chemisch⸗technische Wissenschaften,

5) die Abtheilung für allgemeine Wissenschaften, insbesondere für Mathemathik und Naturwissenschaften.

Es bleibt dem zuständigen Minister vorbehalten, sowohl die An⸗ zahl dieser Abtheilungen, wie auch die ihnen überwiesenen Disziplinen nach Maßgabe des Bedürfnisses eeen.

Mit den Vorträgen in den ein, vne Disziplinen sind je nach dem Bedürfniß des Unterrichts praktische Rebungen in den Zeichen⸗ sälen oder Laboratorien, sowie Unterweisungen in den Sammlungs⸗

räumen und bei Exkurssonen verbunden.

§. 4. Der Unterricht ist nach Jahreskursen geordnet. Ausnahmsweise erstreckt sich die Unterrichtsertheilung nur auf einen Theil des Jahres. Ferien finden statt vom 1. August bis 1. Oktober, sowie zu Weih⸗ nachten und Ostern auf je 14 Tage. Das Verzeichniß der Vorträge und Uebungen ist spätestens sechs Wochen vor Beginn des Kursus bekannt zu machen.

§. 5.

Den Studirenden steht die Wahl derjenigen Vorträge und Uebungen, an welchen sie Theil nehmen wollen, frei. Doch werden von jeder Abtheilung Studienpläne aufgestellt, deren Innehaltung den bei ihr eingeschriebenen Studirenden empfohlen wird. Die Zu⸗ lassung zu solchen Vorträgen und Uebungen, welche zu ihrem Ver⸗ ständniß die vorherige Absolvirung anderer vorbereitender Unter⸗ richtsgegenstände voraussetzen, kann von der vorgängigen Theilnahme an den letzteren abhängig gemacht werden.

II. Von den Lehrkräften . technischen Hochschule.

Der Unterricht wird von Professoren und Dozenten ertheilt. Zur Unterstützung beider werden nach Bedürfniß Assistenten und sonstige geeignete technische Hälsgte st bestellt.

Außer den Professoren und Dozenten haben die bei einer Ab⸗ theilung der technischen Hochschule habilitirten Privatdozenten das Recht, Vorlesungen und Uebungen abzuhalten.

Die Gesuche um Habilitation sind bei derjenigen Abtheilung vFtvfächet⸗ in deren Unterrichtsgebiet der Nachsuchende zu lehren gedenkt.

Ueber die Zulassung beschließt die Abtheilung auf Grund der Vorschriften, durch welche die, für die Habilitation bei der betreffen⸗ 9 zu erfüllenden Bedingungen festgestellt sind (§. 21

r. 2).

Von der stattgefundenen Habilitation ist unter Beibringung des Nachweises der erfüllten Bedingungen dem Minister durch Ver⸗ mittelung des Senats Anzeige zu machen.

Bis zum Erlaß der erwähnten Vorschriften bedarf die von einer

heilung beschlossene Zulassung der Genehmigung des Mini

III. Von den 11e.“

Die Organe für die Leitung und Verwaltung der technischen Hochschule sind:

1) Für jede Abtheilung das Abtheilungskollegium und der Ab⸗ theilungsvorsteher.

2) Für die gesammte Fe ee der Senat und der Rektor.

ZJede Abtheilung bildet ein selbständiges Ganzes. Innerhalb des Kreises der ihr zugehörigen Professoren und Dozenten (§. 6) wird das Abtheilungskollegium nach Maßgabe der darüber ergehenden besonderen Vorschriften gebildet.

Das Abtheilungskollegium hat die allgemeinen Interessen des Unterrichts auf dem betreffenden Gebiete wahrzunehmen und für die Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit desselben Sorge zu tragen. Es ist dafür verantwortlich, daß jeder Studirende der Abtheilung wäh⸗ rend der vorgeschriebenen Studienzeit Gelegenheit hat, in den zu seinem Fach gehörigen Disziplinen in geordneter Folge die erforder⸗ lichen Vorträge zu hören, bezw. Uebungen durchzumachen. Wenn in dieser Hinsicht sich in dem Lehrgang Lücken oder Mängel finden, so hat das Abtheilungskollegium darüber an den Minister durch Ver⸗ mittelung des Senats Vfeht zu erstatten.

Das Abtheilungskollegium hat die Aufgabe, die bei seiner Ab⸗ theilung eingeschriebenen Studirenden in wissenschaftlicher Beziehung

sn üten, es macht die Vorschläge zu Benefizien und Prämien für ieselben.

Für diejenigen Studirenden, welche sich im ersten und zweiten akademischen Semester befinden, sind, auch wenn sie bei einer Fach⸗ abtheilung eingeschrieben sind, die Vorschläge in letzterer und ist die Leitung in ersterer Beziehung von der Abtheilung für allgemeine Wissenschaften zu übernehmen. §. 12

Zu den Befugnissen und Obliegenheiten des Abtheilungs⸗Kolle giums gehören insbesondere:

1) die Entwerfung der Studienpläne der Abtheilung, sowie etwaige das Gebiet der Abtheilung berührende Vorschläge zum Pro⸗ gramm und Vorlesungsverzeichniß der Gesammtanstalt.

2) Die Stellung von Anträgen in Betreff des Bedarfs an Lehr⸗ mitteln, welche für die Unterrichtszwecke der Abtheilung erforderlich scheinen, sowie in Betreff der Repartirung des derselben zugewiesenen Antheils an Lehrmittelfonds auf die einzelnen Lehrfächer.

3) Die Vorschläge wegen des Bedarfs von Assistenten und wegen der Vertheilung der nach Maßgabe der disponiblen Mittel zur Ver⸗ fügung stehenden Anzahl von Assistenten an die einzelnen Dozenten.

4) Die Anzeige der in dem Lehrgang der Abtheilung hervortre⸗ tenden Lücken und Mängel, sowie die Abgabe von Gutachten wegen Berufung neuer Lehrkräfte für erledigte oder neu gegründete Lehr⸗ stühle. Diese Gutachten haben sich der Regel nach mindestens auf drei, für den Lehrstuhl geeignet scheinende Personen zu erstrecken und deren Befähigung für das betreffende Amt eingehend zu erörtern.

5) Die Beschlußfassung über die Zulassung von Privatdozenten zur Habilitation (nach den Bestimmungen des §. 7).

6) Die Abgabe von Gutachten in Betreff der bei der Ab⸗ theilung eingeschriebenen Bewerber um Stipendien und sonstige Benefizien.

7) Die Vorschläge über Stundung und Erlaß von Honorar.

Die zu ad 1 bis 7 bezeichneten Entwürfe, Anträge u. s. w. sin bei dem Senat zur weiteren Veranlassung einzureichen.

§. 19.

Zur Leitung seiner Geschäfte wählt das Abtheilung kollegium aus seinen Mitgliedern einen Vorsteher. Die Amtsperiode desselben ist einjährig und beginnt und endigt in der Regel mit dem 1. Juli.

ie Wahl ist so zeitig vorzunehmen, daß ihr Ergebniß dem Minister vor dem 1. Juni behufs Bestätigung vorgelegt werden kann. Er⸗ folgt die Bestätigung nicht, so führt bis zu einer die Bestätigung findenden Neuwahl der bisherige Abtheilungsvorsteher und, so lange ein solcher nicht vorhanden ist, das an Jahren älteste Mitglied des Abtheilungskollegiums die Geschäfte.

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Der Abtheilungsvorsteher vermittelt die Beziehungen des Ab⸗ theilungskollegiums zum Rektor und Senat. Er hat sich den, dem Kollegium in Betreff der Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit des Unter⸗ richts auferlegten Pflichten ganz besonders zu unterziehen und in der Ab⸗ theilung die in dieser Beziehung von ihm bemerkten Lücken und Mängel zur Berathung zu bringen. Er hat den Studiengang, so⸗ wie die disziplinare Haltung der Studirenden seiner Abtheilung zu überwachen, mit seinem Rathe ihnen zur Seite zu stehen, und ist befugt, denselben persönlich oder durch eines der Abtheilungsmitglie⸗ der als unteren Grad der Disziplinarstrafe eine Rüge zu ertheilen, wovon dem Senat Mittheilung zu machen ist.

Der Vorsteher des Abtheilungskollegiums wird in Verhin⸗ derungsfällen von d u Jahren ältesten Mitalied des Kollegiums vertreten.

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Der Abtheilungsvorsteher beruft das Kollegium nach seinem Ermessen oder auf Antrag zweier Mitglieder zu Sitzungen, in welchen die Geschäfte der Abtheilung verhandelt werden und in denen er den Vorsitz führt.

Zur Gültigkeit von Beschlüssen des Abtheilungskollegiums ist die Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder erforderlich.

Die Berufung zu einer Sitzung hat unter Mittheilung der für dieselbe bestimmten Tagesordnung zu erfolgen.

Jedes Mitglied des Kollegiums ist befugt, die Beschlußfassung über Fragen, welche die Angelegenheiten der Abtheilung betreffen, zu beantragen und die Aufnahme der betreffenden Gegenstände in die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu verlangen.

Jedem in einer Sitzung anwesenden Mitgliede des Abtheilungs⸗ Kollegiums ist es gestattet, seine von der Mehrheit abweichende An⸗ sicht zu Protokoll zu geben, sowie bei Gutachten und Berichten, welche durch Vermittelung des Senats an den Minister gelangen, sein besonderes Votum mit Motiven beizulegen. 8

Ueber die Beschlüsse des Abtheilungskollegiums ist eine beson⸗ dere, in ein Protokollbuch einzulegende Verhandlung aufzunehmen, in welche die anwesenden Mitglieder, der Wortlaut der Beschlüsse, die Stimmenzahl, mit welcher die Beschlüsse gefaßt sind, auf Verlangen der Abstimmenden unter Nennung der Namen, verzeichnet werden. Mit der Führung des Protokolls wird auf Vorschlag des Vorsitzen⸗ den, entweder für die betreffende Sitzung oder für einen bestimmten Zeitraum der Regel nach ein Mitglied der Abtheilung betraut.

Dem Senat wie dem Rektor steht das Recht zu, von den Pro⸗ tokollen der Abtheilungen und deren Anlagen Einsicht zu nehmen.

§. 16. 8

Der Rektor und Senat haben die Aufgabe, die gemeinsamen An⸗ gelegenheiten der technischen Hochschule zu leiten und die allgemeine Aufsicht und Disziplin über die Studirenden zu üben.

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Der Senat besteht aus

1) dem Rektor, 8

2) den Abtheilungsvorsteher,„

3) und dreien, von der Gesammtheit der zu diesem Zweck zu⸗ sammentretenden Abtheilungskollegien aus den Mitgliedern derselben ewählten Senatoren. Die Amtsperiode derselben ist wie die der Abtheilungsvorsteher einjährig und beginnt und endigt in der Regel mit dem 1. Juli. Demgemäß ist die Wahl im Laufe des Juni so zeitig vorzunehmen, daß der Amtsantritt, am 1. Juli erfolgen kann.

§. 18.

Der Senat hält auf Einladung und unter Vorsitz des Rektors.