“ see
an zwei bestimmten Tagen des Monats ordentliche und, so oft es sonst die Geschäfte erfordern, außerordentliche Sitzungen. §. 19. In Betreff der Normen für die Geschäftsführung des Senats finden die Bestimmungen des §. 15 entsprechende Anwendung.
§. 20.
Der Senat ist die Disziplinarbehörde für die Gesammtheit der Studirenden. In dieser Eigenschaft beschließt er über die Ertheilung von Verweisen vor versammeltem Senat, über die Androhung des Ausschlusses und den wirklichen Ausschluß von Studirenden, über die Aufhebung von Honorarstundungen und Befreiungen, sowie über die bei dem Minister zu beantragende Entziehung von Stipendien und Unterstützungen.
§. 21.
Der Senat erläßt nach Anhörung der betreffenden Abtheilungen und mit Genehmigung des Ministers
die Vorschriften für die Benutzung der zur technischen Hoch⸗ schule gehörigen Sammlungen und Institute, sowie die An⸗ weisungen für die in den Sammlungen und Instituten, sowie beim Unterricht beschäftigten Anstaltsdiener.
Der Senat hat ferner nach Anhörung der betreffenden Abthei⸗ lungen dem Minister Vorschläge zu machen über
1) die Disziplinarvorschriften für die Studirenden,
2) die Bestimmungen über die Zulassung, die Rechte und Pflich⸗ ten, und die Ausschließung von Privatdozenten,
3,) die Prüfungsordnung für die Diplomprüfungen. §. 22. 8— 8 Zu den Befugnissen und Obliegenheiten des Senats gehören insbesondere:
1) die Begutachtung von Abänderungen des Verfassungsstatuts,
2) die Abfassung des Vorlesungsverzeichnisses, des Programms und Gesammt⸗Stundenplans unter Zugrundelegung der Stunden⸗ Bläüne der Abtheilungen, sowie die Vertheilung der Hör⸗ und b eichensäle.
Die Aufstellung neuer bezw. die Abänderung bestehender Stu⸗ dienpläne, freie Veränderungen in den, den einzelnen Dozenten zuge⸗ wiesenen Lehrgebieten bedürfen der Zustimmung des Ministers.
3) Die Anmeldung der im Interesse der technischen Hochschule rforderlich scheinenden persönlichen und sachlichen Mehrausgaben für as nächste Etatsjahr; speziell die Vorschläge über den Bedarf an vhelazearn. Assistenten und Lehrmitteln für die Gesammtanstalt, sowie über die Vertheilung der für diese Zwecke verfügbaren Mittel auf die Abtheilungen und deren Mitglieder und auf die verschie⸗ 1 Fnfn Sammlungen unter Berücksichtigung der Vorschläge der Ab⸗ theilungen.
4) Die Begutachtung der Vorschläge der Abtheilungen in Be⸗ treff des Lehrganges derselben, sowie in Betreff der Berufung neuer Lehrkräfte. “
5) Die Anzeige über die Beschlüsse der Abtheilungen, in Bezug auf die Zulassung u. s. w. von Privatdozenten (§. 21 Nr. 2).
1 6) Die Vorschläge über die Verleihung von Stipendien unter Berücksichtigung der Vota der Abtheilungen sofern über jene Ver⸗ leihung nicht anderweite Bestimmungen bestehen.
7) Die Beschlußfassung über die Stundung oder den Erlaß von Honoraren, innerhalb der zulässigen Grenzen unter Berücksichtigung der Vorschläge der Abtheilungen.
b 8) Die Festsetzung des Beginns und des Schlusses der Weih⸗ Osterferien, unter Einhaltung der Borschriften des §. 4
atz 1.
9) Die Berichterstattung über die Vorschläge zum Rektoramt G. 27) über die Wahlen zu Abtheilungsvorstehern (§. 13) und die Einholung der Festztianng derselben; sowie die Anzeige in Betreff der nach §. 17 Nr. 3 gewählten Senatoren.
9
Der Rektor beruft den Senat, sowie die Gesammtheit der Ab⸗ theilungen, und führt in den Sitzungen den Vorsitz.
Der Rektor leitet den Geschäftsgang des Senats und sorgt für die pünktliche Erledigung der Geschäfte. Er führt die laufenden Ge⸗ schäfte der dem Senat übertragenen Verwaltung, bereitet die Be⸗ S des Senats vor und trägt für die Ausführung derselben
orge.
Er hat das Recht, die Abtheilungskollegien zu Aeußerungen zu veranlassen, welche für die Beschlüsse des Senats, oder für die sonstige, ihm obliegende Berichterstattung erforderlich sind.
Der Rektor ist befugt und verpflichtet, Beschlüsse des Senats, welche die Befugnisse desselben überschreiten oder das Interesse der Hochschule verletzen, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden und die Entscheidung des Ministers über ihre Ausführung nachzusuchen.
Der Rektor vertritt den Senat wie die technische Hochschule nach Außen, verhandelt Namens des Senats und der Hochschule mit Be⸗ hörden und Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und unterzeichnet alle Schriftstücke. Er zeichnet die Berichte des Senats mit der Unterschrift: Rektor und Senat der technischen Hochschule und seinem Namen; die übrigen Schriftstücke mit der Unterschrift: Der Rektor der technischen Hochschule und seinem Namen. Die Berichte an den Minister sind der Regel nach durch Vermittelung des Königlichen Kommissars (§. 1 Alinea 2) einzureichen.
Der Rektor wird in Verhinderungsfällen von seinem letzten Vor⸗ gänger im Rektoramt und Falls solcher nicht vorhanden oder verhin⸗ dert ist, von dem an Jahren ältesten, nicht verhinderten Mitgliede des Senats vertreten.
Der Rektor hat die Beobachtung des Verfassungsstatuts und die sonstigen Vorschriften zu überwachen und ist für die ordnungsmäßige Verwendung der für die Zwecke der Anstalt überwiesenen Mittel, für die richtige Vertheilung derselben und die Einhaltung der etats⸗ hühigee Grenzen in den einzelnen Titeln und Positionen, wie sie im Spezialetat aufgestellt sind, verantwortlich. Er hat sämmtliche Zahlungsanweisungen zu zeichnen, soweit nicht für die Verwaltung einzelner Fonds mit ministerieller Genehmigung besondere Vorschrif⸗ ten bestehen und mit Ausnahme der Lehrmittel bezw. der für die Laboratorien erforderlichen Unterrichtsmittel, deren Beschaffung von den betreffenden Dozenten selbst innerhalb der Grenzen der ihnen zugewiesenen Beträge erfolgt, die Anschaffungen aller Art zu bewirken, bezw. durch die ihm untergebenen Beamten unter seiner Kontrolle vnd unter Wahrung eines wirthschaftlichen Verbrauchs bewirken zu assen.
§. 25.
Der Rektor ist Kurator der Kasse der technischen Hochschule und hat die ordentlichen und außerordentlichen Revisionen der Kasse ab⸗ zuhalten, auch die Aufsicht über die laufende Kassenverwaltung und Rechnungsführung zu üben. Dem Minister bleibt vorbehalten, den Rektor in diesen Amtsobliegenheiten durch einen Beamten unterstützen zu lassen. Von den Kassenrevisionen ist dem Königlichen Kommissarius Mittheilung zu machen, welchem überlassen bleibt, an denselben ent⸗ weder selbst oder durch einen, zu seiner Vertretung abzuordnenden Staatsbeamten Theil zu nehmen, bezw. seinerseits außerordentliche Revisionen abzuhalten.
Der Rektor ist der Dienstvorgesetzte der Subaltern⸗ und Unter⸗ beamten der Anstalt. 8
§ Der Rektor bewirkt nach Maßgabe der nachstehenden Bestim⸗ mungen die Aufnahme der Studirenden und Hospitanten und die Einschreibung der Ersteren in die Abtheilungen. Der Rektor ist befugt zur Wahrung der disziplinaren Autorität auch ohne vorgängigen Senatsbeschluß Studirenden persönlich oder durch ein Senatsmitglied einen Soe zu ertheilen.
8 Der Rektor wird von dem Minister ernannt. Der Gesammtheit der Abtheilungskollegien steht das Recht zu, aus ihren Mitgliedern 2 Minister drei Kandidaten zum Rektoramt in Vorschloag zu ringen. Die Amtsperiode des Rektors ist dreijährig und beginnt und t in der Regel mit dem 1. Juli des betreffenden Jahres.
Beginn des Studienjahres statt, Uebungen, welche nicht an einen Jahreskursus gebunden sind, auch semesterweise zulässig.
Gültigkeit sich auf vier Jahre längert werden kann.
jedoch zur Theilnahme vexpflichtet.
dirende besitzen und nur Theil nehmen wollen, können unter der Voraussetzung, vne tchesihegefse dadurch nicht werden.
abhängig gemacht werden und erfolgt CT des Rektors, welche zur Legitimation des Hospitanten ient.
Kollegia bescheinigt werden; ihnen nicht ertheilt.
technischen Hochschule vorgeschriebene Honorar sind solche berechtigt, welche die erste Staatsprüfung für das Bau⸗, Maschinen⸗ oder Bergfach bestanden haben.
gen Theil zu nehmen wünschen, aber weder als Studirende, noch als Hospitant eintreten können, darf von dem Rektor im Einverständniß mit dem betreffenden Lehrer ge⸗ stattet werden, dem Unterricht des Hospitanten festgesetzten Honorarbetrages beizuwohnen.
des Honorars, welches den Privaldozenten zufließt, derselben unter Vorbehalt der Genehmigung des
richtsjahr bei der Hochschule aufgenommenen Studirenden übersteigen.
Die Vorschlagsliste ist unter Angabe der auf die einzelnen Kan⸗ didaten gefallenen Stimmenzahl bis zum 1. Juni des betreffenden Jahres dem Minister einzureichen. 1
Das Nähere über das Verfahren bei Aufstellung der Vorschlags⸗ liste wird durch Regulativ geregelt.
§. 28.
Die Wiederernennung des Rektors bezw. die Wiederwahl der Abtheilungsvorsteher sowie der sonstigen Senatsmitglieder nach Ab⸗ lauf ihrer Amtsperioden ist zulässig.
Wird ein Abtheilungsvorsteher zum Rektor ernannt, so erlischt sein Amt als Abtheilungsvorsteher und ist eine Neuwahl für den⸗ selben vorzunehmen.
Die Annahme des Rektoramts oder die der Wahl zum Abthei⸗ lungsvorsteher oder Senator darf von denjenigen Abtheilungsmit⸗ gliedern, welche fest angestellte Professoren sind, nur aus Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand, welcher sie zur Führung der Geschäfte des Amts untauglich macht, abgelehnt werden.
Scheidet der Rektor, ein Abtheilungsvorsteher oder ein Senats⸗ mitglied im Laufe seiner Amtsperiode aus, so sind für den Rest der⸗ selben neue Vorschläge zu machen bezw. neue Wahlen vorzunehmen.
G IV. Von den Studirenden.
§. 29. b
““ Aufnahme eines Deutschen als Studirenden in die technische
Hochschule ist durch die Beibringung des Reifezeugnisses eines deut⸗ schen Gymnasiums oder einer preußischen Real⸗ resp. Gewerbeschule
mit neunjährigem Kursus und zwei fremden Sprachen bedingt.
Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Diejenigen, welche
von anderen polytechnischen Anstalten auf die technische Hochschule übergehen.
Welche außerpreußische Lehranstalten den in Absatz 1 bezeichne⸗
ten Real⸗ und Gewerbeschulen gleichzustellen sind, bleibt ministerieller Entscheidung vorbehalten.
Personen, welche nicht das deutsche Indigenat besitzen (Aus⸗
länder), können als Studirende, jedoch ohne Anspruch auf Zulassung zur Staatsprüfung immatrikulirt werden, wenn der Rektor im Ein⸗ verständniß mit dem betreffenden zeugung gewinnt, daß dieselben ihrem Alter und Bildungsgrade nach zur Immatrikulation geeignet sind. verständnisses entscheidet der Senat.
Abtheilungsvorsteher die Ueber⸗ Im Falle des fehlenden Ein⸗ 90.
8 Die Aufnahme der Studirenden findet in der Regel nur beim ist aber für solche Vorträge und
Die Aufnahme erfolgt durch Ertheilung einer Matrikel, deren erstreckt, nach Umständen jedoch ver⸗
Jeder Studirende hat bei der Aufnahme einer bestimmten Ab⸗
theilung beizutreten, deren Wahl ihm freisteht.
Die spätere Aenderung dieser Wahl ist hierdurch nicht aus⸗
§. 31. Am Schlusse der einzelnen Studienjahre, sowie beim Verlassen
geschlossen.
der Hochschule wird den Studirenden auf ihr Verlangen eine Be⸗ scheinigung über den Besuch der Anstalt und die angenommenen Vor⸗ träge und Uebungen ertheilt.
Bei denjenigen Unterrichtsgezenständen, welche mit praktischen
Uebungen verbunden sind, oder in welchen Schlußprüfungen statt⸗ finden, kann den Studirenden, Prüfungen betheiligt haben, auf
welche sich an diesen Uebungen und ihren Wunsch auch ein Zeugniß
über die in den Fächern erzielten Erfolge Seitens der betreffenden Abtheilung ertheilt werden.
§. 32. Die Theilnahme an den in §. 31 Absatz 2 bezeichneten Prüfun⸗
Unterrichtsfreistellen sind
gen ist freiwillig.
Inhaber von Staatsstipendien und
35. Studirende, welche den Lehrgang einer der Abtheilungen 1 bis 4
zurückgelegt haben, können auf Grund einer von dieser Abtheilung zu bestehenden besonderen ihre Kenntnisse und ihre technische Ausbildung bekundet.
Prüfung ein Diplom erhalten, welches
Die Diplomertheilung, sowie die für dieselbe zu bestehenden
Prüfungen werden durch besondere Vorschriften geregelt. V. Von den Hospitanten und
den zur Theilnahme an dem Unterricht berechtigten Personen.
§. 34. Personen, welche nicht die Qualifikation zum Eintritt als Stu⸗ an einzelnen Vorträgen oder Uebungen daß das leidet, als Hospitanten zugelassen
Die Zulassung kann von dem Nachweise genügender Vorbildung durch Ertheilung einer Er⸗
Den Hospitanten kann der Besuch der von ihnen angenommenen sonstige akademische Zeugnisse werden
§. 35. Zur Annahme von Unterricht gegen das für Studirende der Techniker
§. 36. Sonstige Personen, welche an einzelnen Vorträgen oder Uebun⸗ ihrer äußeren Lebensstellung nach
letzteren gegen Erlegung des für
VI. Vom Unterrichtshonorar. 1 §. 37. Das Unterrichtshonorar wird durch den Minister bestimmt
ist beim Beginn des Studienjahres, bezw. des Semesters im Voraus zu entrichten.
Das Honorar für die Theilnahme an den praktischen Uebungen
in den Laboratorien unterliegt besonderer Feststellung.
Für den von Privatdozenten ertheilten Unterricht bleibt die Höhe
dem Ermessen
enats überlassen. §. 38.
Eine Rückerstattung eingezahlter Honorare findet nur dann statt,
wenn ein Vortrag nicht zu Stande gekommen ist, oder innerhalb der ersten drei Monate hat abgebrochen werden müssen.
Der letztere Fall ist nicht als vorhanden anzusehen, wenn der
abgebrochene Vortrag durch einen anderen Lehrer zu Ende ge⸗ führt wird.
Der Anspruch auf Rückerstattung geht verloren, wenn er nicht
innerhalb desselben Semesters geltend gemacht wird.
§. 39. Mittellosen, dem preußischen Staate angehörigen Studirenden
kann, sofern sie durch Verhalten und Fortschritte sich auszeichnen, das Honorar erlassen werden.
Die Zahl der so. Begünstigten darf jedoch einen bestimmten,
von dem Minister festzustellenden Prozentsatz der für dasselbe Unter⸗
nicht
Bei Hospitanten kann ein Honorarerlaß nur ausnahmsweise
mit Genehmigung des Ministers stattfinden.
Eine Stundung des Honorars ist nur für Studirende und höchstens auf die Dauer von zwei Monaten zulässig.
VII. Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen.
gegenwärtige Verfassungsstatut tritt unter Aufhebu „Verfassung der Königlichen Polytechnischen Schule“ vom März 1871, sowie aller sonstigen auf Grund des letzteren erlassenen ent⸗ gegenstehenden Bestimmungen mit 85 1. Oktober 1880 in Kraft.
Die erste Bildung der Abtheilungen, sowie die erste Wahl Abtheilungsvorsteher findet unter dem Vorsitz des den ic ea⸗ ältesten Mitgliedes jeder Abtheilung in der Zeit vom 1. bis 8. Ok⸗ tober 1880 statt. Das Resultat der Wahlen ist sofort von de jetzigen Direktor durch Vermittelung des Königlichen Kommissars dem Minister anzuzeigen.
Nach erfolgter Bestätigung hat die Gesammtheit der Abtheilungs⸗ Kollegien unter dem Vorsitz des jetzigen Direktors die Vorschläge für die Ernennung zum Rektor zu machen und die Wahlen für die Senatoren zu vollziehen. Der jetzige Direktor hat hierüber durch ö des Königlichen Kommissars an den Minister umgehend zu berichten.
Mit der Ernennung und Einführung des Rektors, wel e letzte durch den Königlichen Kommissar erfolgt, ist das bisherige Shenecrere aufgehoben und tritt das Verfassungsstatut in allen seinen Bestim⸗ W 1 2 Mseah 89 ö“
ie Amtsperiode des ersten Rektors dauert bis zum 1. Juli 1883, die Amtsperiode der Abtheilungsvorsteher und 88 8 8 1. Faält 8 “
ie Bestimmnng des §. 30 Absatz 3 findet auf die i 8 d. J. aufzunehmenden Studirenden 1at keine 1“ Zeitpunkt, von welchem ab die Einschreibung der, im Herbst 1880 aufgenommenen, sowie der älteren Studirenden in die einzelnen Ab theilungen erfolgt, wird vom Minister durch besondere Verfügung bestimmt. b
§. 42.
In Betreff der Aufnahme von Studirenden auf Grund des Reifezeugnisses einer preußischen Realschule zweiter Ordnung oder der obersten Klasse (Abtheilung A.) einer nach dem Plane vom 21. Mai 15870 eingerichteten Gewerbeschule oder einer solchen Schul
gleichstehenden Anstalt finden die zur Zeit gültigen Bestimmungen noch bis auf Weiteres entsprechende Anwendung.
Die zur Ausführung dieses Statuts werden durch den Minister erlassen.
Das vorstehende Verfassungsstatut für die techni che Hoch⸗ schule zu Aachen wird auf Grund des Alerhchsen e Hoch vom 27. August d. J., welcher folgendermaßen lautet:
„Auf Ihren Bericht vom 21. d. Mts. will ch den mit der anderweitigen Anlage wieder zurückfolgenden Verfassungsstatuten für die technischen Hochschulen zu Hannover und Aachen hiermit Meine landesherr⸗ liche Genehmigung ertheilen.
Berlin, den 27. August 1880.
Wilhelm. von Puttkamer. An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗
erforderlichen Anordnungen
2
heiten hierdurch ausgefertigt. Berlin, den 7. September 1880 86 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ Angelegenheiten. von Puttkamer.
1u1u““
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der EE1“ 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage der Volksbuchhandlung Hottingen⸗ Zürich 1880 erschienene nicht periodische Druckschrift: „Ein neues Wintermärchen. Heine’'s Besuch im neuen Deutschen Reiche der Gottesfurcht und frommen Sitte. Neu⸗ Auflage im unveränderten Originaltexte. Den Herren Staats⸗ und Gesellschaftsrettern gewidmet“ nach §. 11 des genannten iöG von der unterzeichneten Landes⸗Polizeibehörde ver⸗
oten ist. Hamburg, den 14. September 1880. Die Polizei⸗Behörde. Senator Dr. Mönckeb erg.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armer.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Schloß Babelsberg, 4. September. v. Roon, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 12, dem Regt. aggreg. und auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Nebenetat des Großen Generalstabes kommandirt. — 7. Sep⸗ tember. v. Normann, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 50, kommandirt zur Dienstleist. bei dem Milit. Knaben⸗Er⸗ ziehungsinstitut zu Annaburg, tritt mit dem 1. Oktober als Com⸗ mandeur, Frommhagen, Pr. Lt. vom Füsilier⸗Regiment Vr. 36, Premier⸗Lieutenant à la suite des Inf. Regts. Nr. 48, beide kommandirt zur Dienstleist. bei dem Milit. Knaben⸗Erziehungs⸗Institut zu Annaburg, treten mit dem 1. Oktbr. cr. als Comp. Führer, zu der bei diesem Institut zu er⸗ richtenden Unteroff. Vorschule über. v. Redei, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, Rehder, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 72, vom 1. Oktbr. cr. ab zur Dienstleist. bei dem Milit. Knaben⸗Erziehungs⸗ Institut zu Annaburg kommandirt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Schloß Babelsberg, 4. September. v. Porbeck, Major a. D., zuletzt Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, mit der zum Tragen der Uniform des gen. Regts. zur Disp. gestellt.
Nachweisung der beim Sanitätscorps im Monat August 1880 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des Ministeriums. 28. August. Dr. Löffler, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., Dr. Hüppe, Affist. Arzt 1. Kl. vom 2. Garde⸗Regt z. F., deren Kommando behufs Wahrnehmung der Stelle je eines Hülfsarbeiters beim chem. Laboratorium des Kaiser⸗ lichen Gesundhettsamtes vom 1. Oktober 1880 auf ein Jahr ver⸗
ngert. XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. August 1880.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzunger. Im aktiven Heere. Naumann, charakteris. Hauptmann im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Nr. 108, unter Versetzung zum 3. Inf. Regt. Nr. 102, zum etatsm Hauptm. und Comp. Chef befördert. von Trotha, Königl. preuß. Prem. Lt. a. D., als charakteris. Pr. Lt. beim Gren. Regt. Nr. 100. angestellt.
Im Beurlaubtenstande. Geyler, Pr. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. 3. Landw. Regts. Nr. 112, zum Hauptm. der Landw. Inf., v. Heygendorff, Sec. Lt. der Ref. des Jäger⸗Bats. Nr. 13, Frhr. v. Wöhrmann, Großmann⸗Herrmann, Sec. n 85 Res. des Garde⸗Reiter⸗Regts., zu Pr. Lts., der Res. be⸗ ördert.
sächlichste Ziel der politischen Beamten Kan⸗ mehr darin bestehen, Ayub zu verhindern, usetzen oder sich nach Turkestan zu begeben, zu verleiten. Dies sollte und Juhardad Khan begleitet haben. Es im Herater Territorium. deten Gerüchte, daß eine n soll, sind ohne alle Be⸗
Das haupt dahars sollte nun sich in Herat festz um die dortige A möglich sein, da Kipschak General sind dies sehr e Die von russische britische Mi gründung.“
Staffordshire
beabsichtigte Lohnh ausgebrochen. sonen die Arbeit ein Hopfenfeldern des „
Note ein Jahr in Praxis gestanden haben. schen Armee wird die Zulassung plomatischen Dienst ohne den N etischen Prüfung für Rechtskandidaten be⸗ Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“ r die Errichtung einer Wittels⸗ stiftung zur Förderung des Handwerks in Stadt und Land“ Königlichen Erlaß: „Ludwig II. ꝛc. siebenhundertjährigen Namen der Wittelsbacher tragenden Unsere landesherrliche Bestätigung erth nehmigte Statut folgen lassen, gebe daß diese Stiftung in steter zu friedlichem Wettkampfe, zu wa sich steigerndem Wohlstande dauernde schließen und so zum Nutz Bayerlandes wirken werde. tember 1880. Ludwig. — v. Pf Der erster Bür Hamburg begeben, Vereins für öffentliche Gesund! ist, theilzunehmen. Sachen des vielbes lehens ein Ve lichen Ver ist der Prof tät zu Athe familie entst gewandert ist. durch den Pro versität, Dr. schon erwähr der Angelege stattlichen O r Reichsregierung gekommen ist. unvollständigen die öffentlichen achten eine kl halts auf Grund eines eine eindringende Erört Rechtsfragen.
Württemberg. Die Herzog Rußland, ist gestern 2 Jugenheim, 13. September.
ris von Rußland Heiligenberg eingetroffen.
Offizieren iglich bayeri bereitung in den di Bestehens der theor willigt. — Das „ „Urkunde übe bacher Landes
achweis des rmee zur Meuterei Khan Aga Jamsh Roberts nach Kandahar influßreiche Chefs
n Zeitungen gemel ssion nach Bokhara gehe
hende Strike der Na und Ost⸗Worcesters erabsetzung von 20 Pr. Am Sonnabend stellten un Mehrere Tausend fand Schwarzen Landes“ Besch Calcutta wird gemeldet, Generalen Stewart und Roberts verliehen und Letztgenann erlains zum Höchstkomman
— Berlin, 15. September.
der Kaiser und König nahmen heute Mo den Besuch Ihrer Majestäten des von Griechenland entgegen, welche si abschiedeten, und hörten dann die Ober⸗Regierungs⸗Rathes Anders und Kabinets, General⸗Adjutanten von Alb
Se. Maäjestät 1b rgen um 9 Uhr Königs und der K ch vor Ihrer Abrei Vorträge des Geheimen des Chefs des Militär⸗
publizirt weiter
bayeri⸗ mit folgendem
Indem Wir der aus Anlaß des Jubiläums der seres Hauses errichteten, den
Landesstiftung hiemit gern as von Uns ge⸗ Erwartung hin, dem bayerischen chsender Blüthe und zu uellen der Förderung er⸗ en und Frommen Unseres vielgeliebten egeben zu Schloß Berg, am 1. Sep⸗
Regierung Un gelschmiede in hire gegen eine oz. ist thatsächlich ähr 30 000 Per⸗ en sofort in den
eilen und d u Wir uns der Mehrung ihrer Mittel
daß die Königin den das Großkreuz des Stelle Sir direnden der Armee
Kronprin⸗ en Königlichen Gästen Um 4 Uhr
Bath⸗Ordens Neville Chamb von Madras ernannt habe.
Frankreich. Paris dent Grévy wird wird dem Vernehme theilung über die Flottenkundg lung zur orientalischen Frage des Lyoner Gemeinderathes ha einen Wunsch in Betreff erzeichnet. — Albert Grév gerien, weilt hier, um mit dem Mini gen in der Verwaltung Algeriens ie geistlichen Kongregationen un orden, welche nach der amtlichen Paris bis jetzt die sind die folgenden Priester der vom Oratorium, die Kongregation von meliter, die Barnabiten, kaner, die Prämonstraten Bernhardiner der Himmelfahrt, monstratenserorden Hospitalbrüder Priester von der Kongregatio von Verdun, die Missionar Laurent sur Seêvre, Diözes larius zu Poitiers, die Missi⸗ der dritte Lehrorden von von Bayeux, die Trappi die Benediktiner von la niker von Mattaincourt Kapuziner, die Maristen, Lellis in der Diözese Auch Chrétienne und die Minime
— 15. September.
zessin traf mit den in Potsdam weilend hier ein und begab Sich direkt nahmen Ihre Kaiserlichen und Köni Paradediner im Königlichen Schlosse Höchstdieselben der Vorstellung im Opernhaus Gestern früh begab Sich Hoheit der Kronprinz mit Sr. G prinzen Erzherzog Rudolf in das Manöve nach Beendigung des Manövers mit de hierher zurück. Um 3 Uhr N mit dem Kaiserlichen Extrazuge nach Potsdam un Sich an der Rundfahrt durch Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten Kronprinzessin Majestäten auf Schloß Babelsberg ein. übernachtete im Neuen Palais.
— Einer am 14. d. M. aus richt an Se. Kaiserliche und K prinzen zufolge, ist, wie „Prinz Adalbert“, an Bord Se. Heinrich, dort glücklich eingetroffen.
germeister Dr. Erhardt hat
zur Parade. um an den dies
glichen Hoheiten an dem Abends wohnten
jährigen Sitzun eitspflege, dessen Präsident er — Wie die „Allg. Z.“ vernimmt, prochenen bayerisch⸗griechischen echischen Regierung zu vertrau⸗ n eingetroffen. ts an der Universi⸗ er sächsischen Adels⸗ in Griechenland ein⸗ andlungen sigen Uni⸗ das früher den Stand welches in einem und zur Kenntniß Regierung
2 13. September. (Köln. Z.) Präsi⸗ zum Donnerstag hier erwartet, alsdann „Journal officiel“ eine Mit⸗ ebung und Frankreichs Stel⸗ Vierzehn Mit⸗ ben, jedoch nicht in Abschaffung y, der Gouver⸗ ster des Innern zu berathen. d Mönchs⸗ Zeitung des Erzbischofs von egeben haben, akrament, die „ die Priester Picpus, die Kar⸗ die Väter vom h. Kreuz, die iser von St. Michael bei Augustiner horherren vom Prä⸗
Se. Kaiserliche und Königliche Kaiserlichen Hoheit dem Kron⸗ rterrain und kehrte im Erlauchten Gaste öchstdieselben d betheiligten die Königlichen Gärten. der Kronprinz und die das Diner Se. Kaiserliche Hoheit
rtreter der gri n nach das
handlungen hier in essor des internationalen Rech
diesen Tage
n, Herr von Streit, der ein ammt und dessen Vater bereits Von bayerischer Seite werde fessor des deutschen von Sicherer, geführt. Von diesem ist ite umfassende Rechtsgutachten über nheit ausgearbeitet worden, ktavband im Druck erschienen griechischen
Im Vergleich mit den bisherigen oder unrichtigen Mittheilungen, Blätter gegangen sind, bietet d schöpfende Darstellung de
kachmittags fuhren H amtlicher Sitzung,
des Senates unt neur von Al Veränderun
n die Verh Rechts an der hie
verlangte Erklärung abg 30: die Priester vom h. S
Ferrol eingegangenen Nach⸗ Barmherzigkeit, die Oblaten Mariä
önigliche Hoheit den Kron⸗ T. B.“ meldet, S. M. S.
önigliche Hoheit Prinz welche durch
Rechtsgut⸗ 8 Sachver⸗ i Materials und
are und er Tarascon, von Senanque,
reichen umständliche regulirten C
erung aller in Betracht kommenden
regulirten n unseres Heilandes in der Diözese e der Kongregation Mariä zu St. e Lugçon, die Oblaten von St. Hi⸗ onare von Sacré⸗Coeur zu Issoudun, St. Dominicus, die Prämonstratenser schiedenen Diözesen, die regulirten Cano⸗ in der Diözese von St. Die, die die Brüder von St. Camille de „ die Patres von der Retraite rs von der Diözese Fréäjus. Das „ZJournal officiel“ meldet die Annexion der Gesellschaftsinseln, der inseln und der Frankreich. Lyon, 14. September. „Salut public“
n Erlaß des Handels-Ministers vom 15. Juli 1873 ist bereits darauf hingewiesen worden, daß es ge⸗ boten erscheine, der Unterhaltung der Bahnanlagen, ins⸗ besondere des Oberbaues, die äußerste Sorgfalt zuzuwenden, und in dieser Beziehung durch periodische resp. außerordent⸗ liche, durch Kommissarien der Direktion vorzunehmende Revi⸗ sionen der Bahnstrecken eine eingehende Kontrole auszuüben. Die in Folge dessen vorgenommenen Revisionen haben seit⸗ dem zwar alljährlich stattgefunden, scheinen jedoch mehr allge⸗ meiner Natur gewesen zu sein und sich auf das Detail nur ausnahmsweise erstreckt zu haben. lichen Arbeiten hat nun durch Cirkularerlaß vom 4. d. M. angeordnet, daß eine in das kleinste Detail eingehende Revision mindestens auf einzelnen dazu herausgegriffenen Strecken des Bahnkomplexes vorgenommen werde. bahn⸗Direktionen, deshalb angewiesen worden, Bahnrevisionen einzelne beliebig auszuwählende Stre Bahnbezirks durch einen te speziellen und eingehenden hat sich nicht allein auf d aller Nebenanlagen, der B
Durch de Schloß Friedrichshafen, 12. Sep⸗
in von Edinburgh, Großfürstin von bend wieder von hier abgereist.
Der Groß⸗
ist heute zum Besuche auf
ü 1 bn,2 le sten in den ver
Pierre⸗qui⸗vive,
Wien, 13. September. Kronprinz Alexan⸗ Schwestern der Fürstin sind r angekommen.
Heute Mittag hat, dem „P. L.“ éfort und unter
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Minister der öffent⸗ Fürstin von Serbien,
Fürst und die der von Serbien und die beiden heute Abend aus Franzensbad hie Pest, 13. September. zufolge, unter dem V Theilnahme der Mini Ministerrath st Angelegenheiten wird, wie „Ellenör“ meldet, das das Haus konstituirt und der F Nach der Wahl des letzteren und den die Berathungen,
k Freundschafts⸗ Insel Hivaoa im Marquesas⸗Archipel durch (W. T. B.) Das Journal Breard zuge⸗ Einweihung 0 und 1871 ge⸗ gebraucht haben abe nicht gesagt hringen Lebewohl e der Bevölkerung, und den Gesellschaften, vorgegangen sind und unter e, der Frankreich stets theuer
Die Königlichen Eisen⸗ und Kommissarien sind sowohl bei den periodischen der Zeit cken des unterstellten chnischen Kommissar einer ganz Revision zu unterwerfen. Dieselbe en Zustand des Bahnplanums und auwerke und des Oberbaues zu er⸗ n, sondern ist auch auf die bei Unterhaltung des Ober⸗ Auswechselung der Schienen und g ganzer Geleisestrecken an⸗ hoden und die dafür etwa gegebenen speziellen nstruktionen, sowie auf die Signaleinrichtungen und deren Bezug auf den Oberbau ist der Schienen, Unterbettung sche Lage der Geleise, die Spurweite, den Kurven und die Vermittelung der ren in gerade Linien einer sorgfältigen se wie einzelne Bahn⸗ der im Betriebe befindlichen, beliebig motiven und Wagen
orsitz des Ministers Tr ster Kemény, Ordöody und Szende ein r sich mit der Erledigung Die Regierung Budget vorlegen, sobald inanzausschuß gewählt ist. den übrigen Wahlen wer⸗ etwa am 7. Oktober, bis 1. November
Kommissariate attgefunden, welche
beschäftigte. — ärt die dem General
schriebenen Worte, welche derselbe bei der für die in den Jahren 187.
derselben,
des Denkmals aus Lyon gebürtigen Soldaten für unrichtig. General Breard h f immer Elsaß⸗Lot einfach gesagt: Ich dank Geleit gegeben hat,
daß die Armee nicht au sagen solle, er habe welche uns das die aus dem Patriotismus her denen ich einen Namen begrüß sein wird.
Türkei. Skutari rüchte von einem Zu Truppen und Liga⸗F die Liga⸗Truppen
(x;öʒ; ion der schweizerischen Bern nach dem diesjährigen Manöver⸗
gestaltete sich zu einem förmlichen welche zu dem hier selte⸗ und fern herbeiströmten, Vor dem Bundesrathhaus er Bundesrath, die Berner und die fremden Offiziere
Für Miliz⸗
Schweiz. Bern, 11. September. heutige Marsch der 3. Divis Bundesarmee durch gebiet Neuenegg⸗Laupen Volksfeste. Die Zahl der nen militärischen Schauspiel von nah mag 35 — 40 000 betragen haben. war eine Estrade errichtet, welche d Regierung, das Schiedsgericht Hier begann Morgens und dauerte bis 10 Uhr soldaten kann die dabei vortrefflich bezeichnet werde Brigademanöver ein paar Bataillon sei förmlich ve Generalstabs⸗Offizieren versichert. gesagte Bivouac hatte übrigens Nachts vorher stark geregnet, in geweicht war, wurde er gestern Rücksichten abkommandirt. — daß Gambetta sich auf Sch befinde, ist irrig. Der fangs nächsten Monat Ville d'Avray.
Niederlande. Heute fand d hauer Hexamer angefertigten
Der Minister des Innern, reiche Hiesige und Fremde hielt die Festrede, in welcher er Spinoza's entwarf.
Großbritannien und Irland. (A. C.) Aus Simla wird unterm 12. d. gemeldet: folge ist in Herat ein ern Gouverneur der Stadt er begleitet von seinen ersten Of Reitern, auf General⸗Major ritischer Truppen nach Kala Der Berichterstatter der
baues, insbesondere bei Schwellen und der Erneuerun ewendeten Met 2
Zuschauer, „12. September. (Pest. L.) Die Ge⸗ sammenstoß zwischen türkischen reiwilligen waren un Uungen besetzt. verschoben. nichi große Proviant⸗
Handhabung auszudehnen.
insbesondere Schwellen
die Beschaffenheit und Ent⸗
und der Befestigungsmittel, die wässerung, die nivelliti die Ueberhöhung in Mebergänge aus letzte Prüfung zu unterzieh strecken sind einzelne herauszugreifenden Loko Kategorien durch einen Kommissar in gehenden Revision zu unterw Erreichung des Zweckes erfor Werkstatt vorzunehmen ist. Wahrgenommenen fen, und nicht zu versäumen, d sofern das Ergebniß solch Ueber den Befund jeder dieser stets ein Protokoll aufzunehmen, Minister zur Kenntniß zu bringen ist.
— Gestohlene und unte urch sonstige strafbare Hand
begründet; halten ihre alten Ste Pascha hat die Abreise nach Dulcigno Giovanni di Medua llangten von Salo vorräthe und Waffen für die Liga an. — Der „Times“ wird in gusa vom 14. bestätigt, 3 Geschützen auf Dulci läßt sich die „Times“ unterm Gestrigen Flottenadmirale seien nicht verpflichtet, gierungen zu referiren, bevor ein zweckdienli ihnen beschlossen werde. auf ein Bombardement von Du derlich erscheinen sollte. aber sei in den Instruktion
Rumänien. Der Minister⸗P
einnahmen. Vormittags. beobachtete Haltung nur als ganz n; dagegen sollen bei dem gestrigen arge Fehler vorgekommen sein: ein So wurde von Der für letzte Nacht an⸗ nicht stattgefunden; da es Folge dessen der Boden auf⸗ Nachmittag aus sanitären Die Nachricht Pariser Blätter, loß des Crétes bei selbe trifft erst Ende dieses s dort ein. Gegenwärtig weilt er in
en. In gleicher Wei einem Telegramm aus Ra⸗ daß 5000 Montenegriner mit gno marschiren. — Aus Rom telegraphiren, die erst an ihre Re⸗ ches Vorgehen von reiheit der Aktion erstrecke sich cigno, falls ein solches erfor⸗ Die Landung von Truppen en streng untersagt.
Bukarest, 15. September. (W. T. B.) ute auf eine
(Pol. C.) olge einer ihm von die bevorstehende chen Notifikation die zum Abmarsche an Vor dem Abmars
der verschiedenen allen Details einer ein⸗ soweit dies zur einer geeigneten — Mißständen ist e Revision auch es angezeigt er⸗ speziellen Revi⸗
welches dem
erfen, welche — gegangen.
derlich — in
sofort abzuhel weiter auszudehnen,
scheinen läßt. Montreux
räsident Bratiano hat sich he Inspektionsreise nach Kustendsche begeben.
Montenegro. Cettinje, 13. September. Der Fürst von Montenegro hat in Vely Riza Pascha zug ekommenen, au Uebergabe von Dulcigno bezügli Cettinjer Brigade seiner Truppen die Grenze gegen Dulcigno beordert. hielt der Fürst an seine Truppen eine begeisternde Anspra
Rußland und Polen. Das „Journal de St. Pétersbourg“ englischen Thronrede zum P „Die Sprache Ihrer briti Blatt — wird von ganz men werden und in Konstantinopel, den Gegenstand ernsten Nachdenkens bilde Staatssekretar Saburow, schen Ministeriums für Volksaufk Lehrkörper des Gymnasiums in schen Blättern mitgetheilte Rede, „Ich glaube, meine Herren, daß das Uebel klassischen Unterrichte liegt („que struction classique“ übersetzt das bourg“, — „daß es nicht au übersetzt die „St. Petersburger t vielleicht nicht zur Schule, ihr die alten tzigen Schul
rschlagene Gegenstände, oder die lungen dem Verle nach §. 111 der deutschen Stra sprüche Dritter entgegenstehen
tzten entzogenen fprozeßordnung, „nach Beendigung Falls schon vorher von zurückzugeben, ohne daß es eines f. In Bezug auf diese Bestimmung durch Erkenntniß daß auch die auf die ent⸗ rsetzten Gegenstände sich beziehen⸗ Weiteres dem Verletzten zu über⸗ Pfandzettel unmittelbar den entwendeten
Haag, 14. September. ie feierliche Einweihung des von Denkmal Spinoza's die Behörden, sowie zahl⸗ wohnten der Feierlichkeit bei. Lebensbild
(W. T. B.)
Sachen sind dem Pariser
alls nicht An der Untersuchung und geeigneten Amtswegen dem Verletzten Urtheils hierüber bedar hat das Reichsgerich vom 5. Juli d. J. ausgesprochen, zogenen und vom Thäter ve den Pfandzettel ohne geben sind, „da der Gegenstand vertritt“.
— Entwendet Jemand Gegenstände aus unverschlossenen Wohnung in derselben Wohnung ein Sachen sich anzueignen, Reichsgerichts, III. wegen einfachen Diebstahls und 1 mit einer Gesammtstrafe zu belegen.
München,
t, I. Strafsenat,
London, 13. Septem⸗ dem Reuterschen Bureau „Hier eingegangenen Nachrichten zu⸗ ster Aufstand ausgebrochen und der t worden. Ayub Khan hat, fizieren und mehreren hundert nach Herat den Ort Zamindavar Macgregor ist mit einer Abdullah abmarschirt.“ „Times“ meldet unterm 12. d. „Die letzten Regimenter der Kabularmee nunmehr den Khyberpaß hinter sich, mit Aus⸗ der mit der Garnisonirung Die Truppen , noch sind Krankheiten ausgebrochen. Mahmed Khan, Exgouverneur v Mustanfi Habibulla (letzterer derzeit wachung in Murri) sind nach Simla berufen
Regierung widmet der Kandahar⸗ keit. Mr. Lyall, der aus nach Kandahar begeben, um mit de Stand der Dinge zu berathen. Er wird
St. Petersburg, 9. Sep⸗ ist von der arlamentsschlusse sehr be⸗ schen Majestät — sagt das friedigung aufgenom⸗ t bezweifeln
Kriegs. einer fremden
und erbricht er unmittelbar darauf i Behältniß, um daraus ebenfalls so ist er nach einem Erkenntniß des Strafsenats, vom 15. Mai d. 28 vegen schweren Diebstahls
Europa mit Be seinem Wege wie wir nich seit Kurzem Leiter des russi⸗ lärung, hielt kürzlich an den Jaroslaw eine von den russi⸗
aus Simla: 1 in welcher er u.
A. sagte: nicht in dem le mal ne git pas dans l'in-
„Journal de St. Peters⸗ f klassische Bildung ankommt“, inklinirt die russische so thut sie das durch⸗ Sprachen vorgetragen e beruht vielleicht eben l mit dem Zwecke, sogar mit dem sischen Bildung hinneigen
des Passes betrauten haben weder durch den Sirdar Wali irdar Ibrahim unter Ueber⸗
Das „Gesetz⸗ ine Verordnung, ung der Verordnung Zulassung zur Praxis im isterium des Königlichen so wie für den Eintritt in den öhte Bestimmungen getroffen ig nur diejenigen Kandidaten, den höheren Justiz⸗ und Ver⸗ Note bestanden, event. mit der
13. September. veröffentlicht e leichzeitiger Aufheb
Bayern. und Verordnungsblatt“ laut welcher unter vom 12. Juni 1869 Königlichen Staats⸗Min Hauses und des Aeußern, diplomatischen Dienst neue er werden. Zugelassen werden kün welche die zweite Prüfung für waltungsdienst mit der
on Kabul, S Khan und Zeitung“), Gesellschaf aus nicht, werden. Der Fehler der je darauf, daß sie die Mitte
Ideale verwechselt
Lösung ihre volle Aufmerksam⸗ wird sich Ende dieses m Oberst St. John den etwa 5 Wochen abwesend
wärtige Sekretär,
; ich muß zur kla