1880 / 218 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Sep 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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und Rechnungsführung zu üben.

oöordentliche Revisionen abzuhalten.

mungen die Aufnahme der Studirenden und Hospitanten und die

heit der Abtheilungskollegien steht das Recht zu, aus ihren Mit⸗

4) die Begutachtung der Vorschläge der Abtheilungen in Betreff des Lehrganges derselben, sowie in Betreff der Berufung neuer Lehrkräfte, B . 1 8 1

5) die Anzeige über die Beschlüsse der Abtheilungen, in Bezug auf die Zulassung u. s. w. von Privatdozenten (§. 21 Nr. 2),

6) die Vorschläge über die Verleihung von Stipendien unter Berücksichtigung der Vota der Abtheilungen, sofern über jene Ver⸗ leihung nicht anderweite Bestimmungen bestehen,

7) die Beschlußfassung über die Stundung oder den Erlaß von Hongkanen anerhalh der e Grenzen, unter Berücksichtigung der Vorschläge der Abtheilungen,

8) 8 estsetzung des Beginns und des Schlusses der Weih⸗ nachts⸗ und Osterferien, unter Einhaltung der Vorschriften des §. 4,

ect. 1. 8 9) die Berichterstattung über die Vorschläge zum Rektoramt (§. 27), über die Wahlen zu Abtheilungsvorstehern (§. 13) und die Einholung der Bestätigung derselben, sowie die Anzeige in Betreff der nach §. 17 Nr. 3 bezw. 4 gewählten Senatoren.

S. 29. 1

Der Rektor beruft den Senat, sowie die Gesammtheit der Ab⸗ theilungen, und führt in den Sitzungen den Vorsitz. 8

Der Rektor leitet den Geschäftsgang des Senats und sorgt für die pünktliche Erledigung der Geschäfte. Er führt die laufenden Geschäfte der dem Senat übertragenen Verwaltung, bereitet die Be⸗ des Senats vor und trägt für die Ausführung derselben

orge. Er hat das Recht, die Abtheilungskollegien zu Aeußerungen zu veranlassen, welche für die Beschlüsse des Senats oder für die son⸗ stige, ihm obliegende Berichterstattung erforderlich sind.

Der Rektor ist befugt und verpflichtet, Beschlüsse des Senats, welche die Befugnisse desselben überschreiten, oder das Interesse der Hochschule verletzen, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden, und die Entscheidung des Ministers über ihre Ausführung nachzusuchen.

Der Rektor vertritt den Senat wie die technische Hochschule nach Außen, verhandelt Namens des Senats und der Hochschule mit Be⸗ hörden und Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und unterzeichnet alle Schriftstücke. Er zeichnet die Berichte des Senats mit der Unter⸗ schrift: Rektor und Senat und seinem Namen; die übrigen Schrift⸗ stücke mit der Unterschrift: der Rektor der technischen Hochschule und seinem Namen. Die Berichte an den Minister sind der Regel nach durch Vermittelung des Könialichen Kommissars (§. 2) einzureichen.

Der Rektor wird in Verhinderungsfällen von seinem letzten Vorgänger im Rektoramt, und falls solcher nicht vorhanden oder verhindert ist, von dem an Jahren ältesten, nicht verhinderten Mit⸗ glied des Senats vertreten. §. 24.

Der Rektor hat die Beobachtung des Verfassungsstatuts und die sonstigen Vorschriften zu überwachen und ist für die ordnungsmäßige Verwendung der für die Zwecke der Anstalt überwiesenen Mittel, für die richtige Vertheilung derselben und die Einhaltung der etats⸗ mäßigen Grenzen in den einzelnen Titeln und Positionen, wie sie im Spezialetat aufgestellt sind, verantwortlich. Er hat sämmtliche Phlunsenmfisungen zu zeichnen, soweit nicht für die Verwaltung einzelner Fonds mit ministerieller Genehmigung besondere Vorschrif⸗ ten bestehen und mit Ausnahme der Lehrmittel, bezw. der für die Laboratorien erforderlichen Unterrichtsmittel, deren Beschaffung von den betreffenden Dozenten selbst innerhalb der Grenzen der ihnen zu⸗ gewiesenen Beträge erfolgt, die Anschaffungen aller Art zu bewirken, bezw. durch die ihm untergebenen Beamten unter seiner Kontrolle und unter Wahrung eines wirthschaftlichen Verbrauchs bewirken

zu lassen. I

Der Rekter ist der Kurator der Kasse der technischen Hochschule und hat die ordentlichen und außerordentlichen Revisionen der Kasse abzuhalten, auch die Aufsicht über die laufende Kassenverwaltung Dem Minister bleibt vorbehalten, den Rektor in diesen Obliegenheiten durch einen Beamten unterstützen zu lassen. Von den Kassenrevisionen ist dem Königlichen Kommissa⸗ rius Mittheilung zu machen, welchem überlassen bleibt, an denselben entweder selbst oder durch einen zu seiner Stellvertretung abzu⸗ ordnenden Staatsbeamten theilzunehmen, bezw. seinerseits außer⸗

Der Rektor ist der Dienstvorgesetzte der Subaltern⸗ und Unter⸗ beamten der Anstalt. §. 26.

Der Rektor bewirkt nach Maßgabe der nachstehenden Bestim⸗

Einschreibung der ersteren in die Abtheilungen.

Der Rektor ist befugt, zur Wahrung der disziplinaren Autorität auch ohne vorgängigen Senatsbeschluß Studirenden persönlich oder durch ein Senatsmitglied einen Verweis zu ertheilen.

Der Rektor wird von dem Minister ernannt. Der Gesammt⸗

gebfern dem Minister drei Kandidaten zum Rektoramt in Vorschlag zu bringen.

Die Amtsperiode des Rektors ist dreijährig und beginnt und endet in der Regel mit dem 1. Juli des betreffenden Jahres.

Die Vorschlagsliste ist unter Angabe der auf die einzelnen Kan⸗ didaten gefallenen Stimmenzahl bis zum 1. Juni des betreffenden Jahres dem Minister einzureichen. Das Nähere über das Ver⸗ fahren bei Aufstellung der Vorschlagsliste wird durch Regulativ

geregelt. §. 28.

Die Wiederernennung des Rektors bezw. die Wiederwahl der Abtheilungsvorsteher sowie der sonstigen Senatsmitglieder nach Ab⸗ lauf ihrer Amtsperioden ist zulässig.

Wird ein Abtheilungsvorsteher zum Rektor ernannt, so erlischt

sein Amt als Abtheilungsvorsteher und ist eine Neuwahl für den⸗ selben vorzunehmen. Die Annahme des Rektoramts, oder die der Wahl zum Ab⸗ theilungsvorsteher oder Senator darf von denjenigen Abtheilungs⸗ mitgliedern, welche fest angestellte Professoren sind, nur aus Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand, welcher sie zur Führung der Geschäfte des Amts untauglich macht, abgelehnt werden.

Scheidet der Rektor, ein Abtheilungsvorsteher oder ein Senats⸗ mitglied im Laufe seiner Amtsperiode aus, so sind für den Rest der⸗ selben neue Vorschläge zu machen bezw. neue Wahlen vorzunehmen.

IV. Von den Studirenden.

Die Aufnahme eines Deutschen als Studirenden in die technische Hochschule ist durch die Beibringung des Reifezeugnisses eines deut⸗ schen Gymnasiums oder einer preußischen Real⸗ resp. Gewerbeschule mit neunjährigem Kursus und zwei fremden Sprachen bedingt.

Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Diejenigen, welche ben schsster polytechnischen Anstalten auf die technische Hochschule übergehen.

Welche außerpreußische Lehranstalten den in Absatz 1 bezeich⸗ neten Real⸗ und Gewerbeschulen gleichzustellen sind, bleibt ministerieller Entscheidung vorbehalten.

Personen, welche nicht das deutsche Indigenat besitzen (Aus⸗ länder), können als Studirende, jedoch ohne Anspruch auf Zulassung zur Staatsprüfung immatrikulirt werden, wenn der Rektor im Ein⸗ verständiß mit dem betreffenden Abtheilungsvorsteher die Ueberzeugung

ewinnt, daß dieselben ihrem Alter und Bildungsgrade nach zur mmatrikulation geeignet sind. Im Falle des fehlenden Einver⸗

ständnisses entscheidet der Senat. §. 30.

Die Aufnahme der Studirenden findet in der Regel nur beim Beginn des Studienjahres statt, ist aber für solche Vorträge und

Gültigkeit sich auf vier Jahre erstreckt, nach Umständen jedoch ver⸗ längert werden kann.

Die Aufnahme erfolgt durch Ertheilung einer Matrikel, deren

Jeder Studirende hat bei der Aufnahme einer bestimmten Ab⸗ theilung beizutreten, deren Wahl ihm freisteht. . Die spätere Aenderung dieser Wahl ist hierdurch nicht ausge⸗

lossen. 1 §. 31.

Am Schlusse der einzelnen Studienjahre, sowie beim Verlassen der Hochschule wird den Studirenden auf ihr Verlangen eine Be⸗ scheinigung über den Besuch der Anstalt und die angenommenen Vor⸗ träge und Uebungen ertheilt.

Bei denjenigen Unterrichtsgegenständen, welche mit praktischen Uebungen verbunden sind, oder in welchen Schlußprüfungen statt⸗ finden, kann den Studirenden, welche sich an diesen Uebungen und Prüfungen betheiligt haben, auf ihren Wunsch auch ein Zeugniß über die in den Fächern erzielten Erfolge Seitens der betreffenden Abtheilung ertheilt werden.

§. 32. Die Theilnahme an den in §. 31, Absatz 2, bezeichneten Prü⸗ fungen ist freiwillig. 8 Inhaber von Staatsstipendien und Unterrichtsfreistellen sind je⸗ doch zur Theilnahme verpflichtet.

Studirende, welche den Lehrgang einer der Abtheilungen 1 bis 4 zurückgelegt haben, können auf Grund einer vor dieser Abthei⸗ lung zu bestehenden besonderen Prüfung ein Diplom erhalten, wel⸗ ches ihre Kenntnisse und ihre technische Ausbildung bekundet.

Die Diplomertheilung, sowie die für dieselbe zu bestehenden Prüfungen werden durch besondere Vorschriften geregelt.

V. Von den Hospitanten und den zur Theilnahme an dem Unterricht bgt iten Personen.

Personen, welche nicht die Qualifikation zum Eintritt als Studirende besitzen, und nur an einzelnen Vorträgen oder Uebungen Theil nehmen wollen, können unter der Voraussetzung, daß das ö1“ dadurch nicht leidet, als Hospitanten zugelassen werden.

Die Zulassung kann von dem Nachweise genügender Vorbildung abhängig gemacht werden und erfolgt durch Ertheilung einer WCE11“ des Rektors, welche zur Legitimation des Hospitan⸗ en dient.

Den Hospitanten kann der Be’ der von ihnen angenomme⸗ nen Collegia bescheinigt werden, sonstige akademische Zeugnisse wer⸗ den ihnen nicht ertheilt. § 35

Zur Annahme von Unterricht gegen das für Studirende der technischen Hochschule vorgeschriebene Honorar sind solche Techniker berechtigt, welche die erste Staatsprüfung für das Bau⸗, Maschinen⸗ oder Bergfach bestanden haben.

Sonstigen Personen, welche an einzelnen Vorträgen oder Uebun⸗ gen Theil zu nehmen wünschen, ihrer äußeren Lebensstellung nach aber weder als Studirende, noch als Hospitanten eintreten können, darf von dem Rektor im Einverständniß mit dem betreffenden Leh⸗ rer gestattet werden, dem Unterricht des letzteren gegen Erlegung des für Hospitanten festgesetzten Honorarbetrages beizuwohnen.

VI. Vom Unteprichtshonorar. 8

Das Unterrichtshonorar wird durch den Minister bestimmt und ist beim Beginn des Studienjahrs, bezw. des Semesters im Voraus zu entrichten.

Das Honorar für die Theilnahme an den praklischen Uebungen in den Laboratorien unterliegt besonderer Feststellung.

Für den von Privatdozenten ertheilten Unterricht bleibt die Höhe des Honorars, welches den Privatdozenten zufließt, dem Ermessen derselben unter Vorbehalt der egan⸗ des Senats überlassen.

Eine Rückerstattung eingezahlter Honorare findet nur dann statt, wenn ein⸗Vortrag nicht zu Stande gekommen ist, oder inner⸗ halb der ersten drei Monate hat abgebrochen werden müssen. Der letztere Fall ist nicht als vorhanden anzusehen, wenn der abgebrochene Vortrag durch einen anderen Lehrer zu Ende geführt wird.

Der Anspruch auf Rückerstattung geht verloren, wenn er nicht innerhalb desselben Semesters 8 gemacht wird.

Mittellosen, dem preußischen Staate angehörigen Studirenden kann, sofern sie durch Verhalten und Fortschritte sich auszeichnen, das Honorar erlassen werden. 8

Die Fag der so Begünstigten darf jedoch einen bestimmten, von dem Minister festzustellenden Prozentsatz der für dasselbe Unter⸗ richtsjahr bei der Hochschule nicht

übersteigen. Bei Hospitanten kann ein Honorarerlaß nur ausnahmsweise mit

Genehmigung des Ministers stattfinden. Eine Stundung des Hono⸗

rars ist nur für Studirende und höchstens auf die Dauer von zwei

Monaten zulässig. VII. Uebergangs⸗ Iüükeesbettehmumgem.

Das gegenwärtige Verfassungsstatut tritt unter Aufhebung des „Verfassungsstatuts der Königlichen Rheinisch⸗Westfälischen Poly⸗ technischen Schule“ vom 20. April 1870, sowie aller sonstigen, auf Grund des letzteren erlassenen entgegenstehenden Bestimmungen mit dem 1. Oktober 1880 in Kraft.

41.

Die erste Bildung der Abtheikangen, sowie die erste Wahl der Abtheilungsvorsteher findet unter dem Vorsitz des den Jahren nach ältesten Mitgliedes jeder Abtheilung in der Zeit vom 1. bis 8. Ok⸗ tober 1880 statt. Das Resultat der Wahlen ist sosort von dem jetzigen Direktor durch Vermittelung des Königlichen Kommissars dem Minister vorzulegen.

Nach erfolgter Bestätigung hat die Gesammtheit der Abthei⸗ lungskollegien unter dem Vorsitz des jetzigen Direktors die Vorschläge für die Ernennung zum Rektor zu machen und die Wahlen für di Senatoren zu vollziehen. Der jetzige Direktor hat hierüber durch Vernc glns des Königlichen Kommissars an den Minister umgehend zu berichten.

Mit der Ernennung und Einführung des Rektors, welche letztere durch den Königlichen Kommissar erfolgt, ist das bisherige Direk⸗ torat aufgehoben und tritt das Verfassungsstatut in allen seinen Bestimmungen mit folgender Maßgabe in Kraft:

1) Die Amtsperiode des ersten Rektors dauert bis zum 1. Juli 1883, die Amtsperiode der Abtheilungsvorsteher und der anderen Mitglieder des Senats bis zum 1. Juli 1882.

2) Die Bestimmung des §. 30 Absatz 3 findet auf die im Herbst d. J. aufzunehmenden Studirenden noch keine Anwendung. Der Zeitpunkt, von welchem ab die Einschreibung der im Herbst 1880 aufgenommenen, sowie der älteren Studirenden in die einzelnen Abtheilungen erfolgt, wird von dem Minister durch besondere Ver⸗ fügung befslimmt. 15

In Betreff der Aufnahme von Studirenden auf Grund des Reifezeugnisses einer preußischen Realschule zweiter Ordnung oder der obersten Klasse (Abtheilung A.) einer nach dem Plane vom 21. Mai 1870 eingerichteten Gewerbeschule oder einer solchen Schule gleich⸗ stehenden Anstalt finden die zur Zeit gültigen Bestimmungen noch bis auf Weiteres entsprechende E.do g.

Die zur Ausführung dieses Statuts erforderlichen Anordnungen werden durch den Minister erlassen.

Das vorstehende Verfassungsstatut für die technische Hoch⸗

aufgenommenen Studirenden

hierdurch ausgefertigt.

Auf Ihren Bericht vom 21. d. M. will Ich den mit der anderweitigen Anlage wieder zurückfolgenden Verfassungsstatuten für die technischen Hochschulen zu Hannover und Aachen hiermit Meine landesherrliche Genehmigung Berlin, den 27. August 1880. 1 von Puttkamer. An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen: heiten. Berlin, den 7. Sesteteber 18o. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal Angelegenheiten. ““ von Puttkamer.

Ministerium des Innern.

Statistisches Seminar des Königlich preußischen statistischen Bureaus zu Berlin. XVII. Kursus 1880 1881. Beginn: Anfang November 1880.

A. Vorlesungen. 1) Direktor Dr. Engel: Theorie, Technik und Encyklopädie der Statistik. 2) Regierungs⸗Rath a. D. der Stand und Bewegung der Bevölkerung mit Einschluß der Wohnungsverhältnisse. 3) Dr. med. A. Guttstadt: Medizinalstatistik. 4) Dr. Jannasch, Mitglied des König⸗ lichen statistischen Bureaus: Agrarstatistik. 5) Dr. Koch: An⸗ gewandte mathematische Statistik.

B. Praktische Uebungen. 6) Professor Dr. A. Wagner: Uebungen aus dem Gebiete der Volkswirthschaftslehre, Finanz⸗ wissenschaft und Finanzstatistik. 7) Betheiligung bei den laufenden Arbeiten des Königlichen statistischen und des städtischen statistischen Bureaus zu Berlin unter Leitung der Direktoren und Dezernenten derselben. Näheres über die Zeit der Vorlesungen und Uebungen theilt auf mündliche Anfragen der Bibliothekar des König⸗ lichen statistischen Bureaus, Lindenstraße 28, Vormittags von 11 bis 3 Uhr, auf schriftliche Anfragen der Unterzeichnete mit. Berlin, den 13. September 1880. Der Direktor des Königlich preußischen statistischen Bureaus. Dr. Engel.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗ Minister Bitter.

Nichtamfliches. Dentsches RNeich.

Preußen. Berlin, 16. September. Vorgestern, nach dem Manöver, geleiteten Beide Kaiserliche Majestäten Ihre Hohen Gäste nach Potsdam zu einer Rundfahrt durch die Königlichen Gärten und einem Diner auf Schloß Babelsberg.

Gestern früh verabschiedeten Sich der König und die Kö⸗ nigin von Griechenland von den Kaiserlichen Majestäten. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte hierauf der kirchlichen Einsegnung der Neubauten bei, welche durch die zur Goldenen Hochzeit gewidmeten Gaben er⸗ möglicht sind, sowohl im Augusta⸗Hospital, wo, außer dem Kuratorium, der Kriegs⸗Minister und der Kultus⸗Minister anwesend waren, als auch in der Kaiserin⸗ Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg. Die kirchliche Ein⸗ weihung der neuen Räume wurde von dem Hausgeistlichen beider Anstalten, Pastor Schliep, vollzogen. Später war Ihre Majestät bei der feierlichen Einsegnung der Leiche der Wittwe des Feldmarschalls Grafen von Wrangel anwesend.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin fuhr mit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen von Oesterreich⸗Ungarn und dem Prinzen Wilhelm nach dem Neuen Palais, woselbst ein größeres Diner bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin stattfand.

Heute, nach dem Manöver, ist Familiendiner im König⸗ lichen Palais.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin reist Abends zum Kurgebrauch nach Baden⸗Baden ab.

toren veranlaßt, die unterstellten Behörden dahin anzuweisen, daß wegen Forderungen an Gerichtskosten, Abgaben und Steuern Trauringe der Schuldner der Pfändung nicht unterworfen werden.

Schaffen Personen auf Verlangen eines Wohnungs⸗ miethers dessen Mobiliar trotz des Einspruchs des ein Reten⸗ tionsrecht geltend machenden Vermiethers aus der Wohnung, indem sie den sich widersetzenden Vermiether durch Gewalt oder durch Bedrohung ihn todtzuschlagen oder körperlich zu verletzen, zur Duldung des Fortschaffens nöthigen, so sind diese Personen nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 26. Juni d. J. wegen Nöthigung mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 600 zu bestrafen, selbst wenn der Hauswirth mit Un⸗ recht ein Retentionsrecht geltend gemacht hatte.

Der bisherige Gerichts⸗Assessor Witthöft ist zum Regierungs⸗Assessor ernannt und wird in dem Kollegium der Königlichen General⸗Kommission zu Münster beschäftigt.

Baden. Karlsruhe, 15. September. (M. Z.) Die 34. Hauptversammlung des Gustav⸗Adolf⸗Vereins ist gestern unter zahlreicher Betheiligung aus allen Gegenden Deutschlands eröffnet worden. eute fand bei herrlichem Wetter der Festzug vom Rathhause in die Stadtkirche statt. Dem Festgottesdienste wohnte der Großherzog, der gestern aus Anlaß der Feier von Mainau eingetroffen, bei.

16. September. (W. T. B.) Die hier tagende Factptser Fneseeng der deutschen Gustav⸗Adolf⸗Stif⸗ tung beschloß, die große Liebesgabe von 24 000 der evangelischen Gemeinde in Bezüg⸗ lich der Erklärung der Tiroler Bischöfe über die Glaubenseinheit in Tirol wurde folgende Re⸗ solution: „Der Gesammtverein drückt die zuversichtliche Hoffnung aus, daß die Glaubensgenossen in Tirol durch festen Zusammenschluß und treues Festhalten an der evange⸗ lischen Gemeinschaft sich in Wort und Wandel des evangeli⸗

Agram zuzuwenden.

ecacgn welche nicht an einen Jahreskursus gebunden sind, auch emestern 8

ise zulässig.

schule zu Aachen wird auf Grund des Allerhöchsten Erlasses August d. J., welcher folgendermaßen lautet:

schen Glaubens würdig erweisen und sichert denselben die möglichste Unterstützung des Vereins zu“ angenommen.

Der Finanz-Minister hat die Provinzial⸗Steuerdirek⸗ 1

mischen während des

theiligung daran verweigerten.

„15. September. (W. T. B.) Prin Großfürst Sergius ve in. Hessen mit Familie und der Prinzessin Schloß Rumpenheim

Hessen. Offenb Alexander von Hessen, land und Landgraf Friedrich von sind zum Besuche des Prinzen Georg Luise von Hessen heute Nachmittag auf eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. September. (W. 2 Gegenüber der theilweise abfälligen Kritik de See s g der pe diesjährigen Schlußmanöver in Galizien ist die Pol Corr.“ zu der Erklärung ermächtigt, daß jene Kritik auf völliger Unkenntniß der Thatsachen beruht. Die Oberleitung sah sich vielmehr zu dem Ausspruche veranlaßt, daß, wie das Corps überhaupt, so auch beide Kavallerie⸗Divisionen und deren Füh⸗ rer den ihnen gestellten Aufgaben ganz entsprachen. Czernowitz, 15. September. (W. T. B.) Der Kaiser ist während der Fahrt von Lemberg nach Czernowitz auf allen Stationen von der Bevölkerung mit enthusiastischen Kund⸗ gebungen begrüßt worden. Wiederholt verließ der Kaiser den Zug, um Huldigungsansprachen entgegen zu nehmen. Ein besonders herzlicher Empfang war dem Kaiser bei seiner An⸗ kunst hier e

16. September. Der Kaiser empfing heute d rumänischen Kriegs⸗Minister Slaniceano, den Kaiser im Namen des Fürsten von Rumänien begrüßte.

Pest, 14. September. Das „Amtsblatt“ meldet da Se. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 4. vcdaß angeordnet hat, daß das für das ungarische Grenzgebiet be⸗ standene Königliche Kommissariat und die für die Ab⸗ üher 11114“ bestandene Central⸗

ommission, nachdem die betreffenden Agenden größt il⸗ beendigt sind, aufzulösen seien. 8

Wie die „Bud. Corr.“ von „kompetenter Stelle“ er⸗

fährt, wird die Regierung in der nächsten Session des Ab⸗

geordnetenbauses einen Gesetzentwurf über die fakultative Civilehe unterbreiten.

Schweiz. Bern, 13. September. (K. Z.) Leide

war der Beginn der größeren Feldman 1 1 britten Division der schweizerischen Bundesarmee gestern vom Wetter nicht begünstigt, so daß der allgemeine Feldgottesdienst, welcher bei Laupen stattfinden sollte, abbestellt werden mußte. Das Gefecht, welches um 11 Uhr mit dem Angriff der sechsten Brigade auf Buntels seinen Anfang nahm und sich bis Rich⸗ terswyl hinzog, endete gegen 4 Uhr Nachmittags. Seine Ausführung soll, obschon sehr langsam, eine recht ge⸗ lungene gewesen sein. Auch heute haben wir ab und zu heftige Regenschauer bei schwüler Atmosphäre. Die heute Vormitta

behufs Berathung des Revisionsbegehrens, betreffend Art. 39 der Bundesverfassung, außerordentlich zusammengetretenen eidgenössischen Räthe hielten nur eine kurze Eröffnungs⸗ sitzung. Nach Verlesung der Protokolle der letzten Sitzungen wurde im Nationalrath die Kommission ernannt, welche mit der Vorberathung des Revisionsbegehrens beauftragt ist, und im Ständerath widmete das Präsidium einige Worte des An⸗ denkens dem kürzlich verstorbenen Mitgliede Nagel aus dem Thurgau. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrath den Sitz des ersten schweizerischen Konsularbezirks in Brasilien infolge des Rücktritts seines bisherigen In⸗ habers von Maranhaͤo nach Para verlegt. Das politische Departement ist beauftragt, für die Besetzung des Postens in dieser Stadt zu sorgen, und zugleich wurde zum Vizekonsul daselbst Hr. Thompson Boza vom Bundesrath ernannt. Auf das Gesuch um Errichtung eines Konsulats in Cannes wurde vom Bundesrath nicht eingetreten. Auf Anregung Frank⸗ reichs wird auch jetzt mit diesem Lande ein Vertrag über gegenseitigen Austausch der Strafurtheile gegen die beiderseitigen Staatsangehörigen zum Abschluß gelangen, wie fi solcher mit Deutschland, Italien und Belgien bereits besteht.

Großbritannien und Irland. London, 14. Sep⸗ tember. (A. C.) Großfürst Konstantin kehrte am Sonn⸗ abend Abend von Glasgow zurück, wo er die daselbst in der Vollendung begriffene prachtvolle Kaiserliche Nacht „Livadia“ besichtigte, und reiste gestern früh nach Paris, von wo er in Kurzem zurückkehrt, um die „Livadia“ nach stattgehabter Probefahrt selber von Glasgow nach der Krim zu führen. Am Sonnabend Abend wurde in der russischen Kapelle in Welbeckstreet anläßlich des Namensfestes des Czaren ein Tedeum celebrirt, bei welchem der Großfürst, Fürst Lobanoff, Admiral Popoff und das Personal der russischen Borschafl alle in Galauniform, zugegen waren. Lord Thurlow ist zum Kammerherrn der Königin ernannt worden.

In Dublin wurde gestern der 13. Jahreskongreß der britischen Gewerkvereine unter sehr zahlreicher Be⸗ theiligung von Delegirten aus allen Theilen des Vereinigten Königreiches eröffnet. Es ist dies das erste Mal, daß der Kongreß in Irland tagt. Mr. Murphy aus Dublin wurde zum Vorsitzenden gewählt. Mr. Henry Broadhurst, der Sekretär, verlas den Jahresbericht, welcher hervorhob, daß die allgemeine Lage des Arbeiterstandes noch immer unbefriedi⸗ gend sei. Mit Bezug auf das in letzter Parlamentssession angenommene Gesetz, bezüglich der Hastpflicht der Arbeitgeber, äußert sich der Bericht wie folgt: „Wir haben keinen Wunsch, den Werth dieses Gesetzes zu überschätzen. Es kann nicht er⸗ mangeln von großem Werthe als ein Präventivmittel gegen viele der Unfälle, die jetzt stattfinden, zu sein. Wenn es dies Wirkung hat, wird es unsere Zwecke in der Hauptsache er⸗ füllen. Wir trachten nicht nach Geldentschädigungen von Arbeitgebern, da unser Hauptzweck ist, die Erhaltung von und Leben des Brodverdieners der Familie zu

hern“.

In Folge mehrerer Beschwerden britischer Fischer hat der Minister des Innern die Einleitung einer Untersuchung über gewisse Ausschreitungen verfügt, welche festländische, größtentheils französische Fischer gegen die einhei⸗ Heringsfanges an der Küste von

Northumberland und Berwickshire verübt haben sollen. Sie

8 werden beschuldigt, die Apparate der britischen Fischer zerstört, Spirituosen gegen britische Waaren eingetauscht und Heringe

in den Häfen verkauft zu haben, woselbst der Verschleiß in Gemäßheit der englisch⸗französischen Konvention untersagt ist. Die Untersuchung wird von dem Königlichen Rath Higgins in Berwick geführt werden. Der große Strike der Nagel⸗

schmiede in Staffordshire und Worcestershire ist in die

Brüche gegangen, da die Arbeiter einiger Distrikte ihre Be⸗ Große Armuth und Ebbe in

1

. 8 Aus Tralee wird ein weiteres Agrarvergehe Freitag Nacht wurde ein Schuß in das Feheeee. Königlichen Raths Mr. Stoughton, eines großen Gutsbesitzers in Nordkerry, abgefeuert, in welchem sich außer dem Guts⸗ herrn dessen Tochter und Bruder befanden. Die Kugel zer⸗ trümmerte ein Weinglas, ohne Jemanden zu verletzen. Der Uebelthäter ist entwischt. Mr. Stoughton hat seinen Pächtern im vorigen Jahre einen großen Theil ihrer Pachtgelder nach⸗ gelassen, wollte sich jedoch dieses Jahr nicht zu den gleichen Konzessionen herbeilassen. Der Redacteur des „Clare In⸗ dependent“, welcher einer der Hauptorganisatoren der Landliga der Grafschaft ist, hat ein Schreiben erhalten, in welchem er von einem sicheren Schützen mit dem Tode bedroht wurde falls er einem Indignationsmeeting beiwohnen werde. Der Bedrohte erschien bei dem Meeting, verlas den Drohbrief zeigte der Menge seinen wohlgeladenen Revolver und erklärte, es darauf ankommen zu lassen, wer der bessere Schütze sei. Aus Capstadt wird unterm 13. ds. gemeldet: „Der Premier und Mr. Orvpen, die ohne Eskorte gereist sind hatten mit den Häuptlingen Unterredungen, und es sind gute Aus⸗ sichten auf eine friedliche Re⸗ gelung vorhanden, ausge⸗ nommen im Falle Masuphas. Mehrere, die an der Rebellion betheiligt waren, haben ihre Reue darüber ausgedrückt. Sie wurden benachrichtigt, daß sie für ihr Vergehen eine Geld⸗ buße entrichten müssen. Die Kolonialstreitkräste sind vor⸗ gerückt. Ein Flügel der berittenen Capschützen unter Oberst Bayly steht in Maseru, während die Truppen unter Carring⸗ 8 1 hach. Mäßsteng ö Der Premier kehrte ge nach Maseru zurück, nachdem er mi ir C Geg Iu“ 1ö“ Fehabt⸗ C Der ‚Globe“ schreibt: „Ein abscheulicher Versu Eilzug der London und Nordwest Uere der Regel um 5 ¼l Uhr Morgens von der Euston Station abgelassen wird, in die Luft zu sprengen, wurde heute (Montag) Morgen unweit der Station Bushey (16 Meilen von London) entdeckt. Als die Bahnwärter um 7 Uhr Mor⸗ gens ihre übliche Inspektionsrunde machten, entdeckten sie in einer Entfernung von 200 Yards von der Station unterhalb der Schienen ein in braunes Papier gehülltes Packet, welches circa 4 Pfd. Dynamit ene sce An dem Packet war eine mit Pulver und Zündhütchen gefüllte Gummiröhre angebracht. Die Räder des schnell dahinbrausenden Eilzuges hatten die Röhre zer⸗ schnitten, indeß glücklicherweise an einer Stelle, die keine Zündhütchen enthielt, denn sonst würde sich das Pulver ent⸗ zündet haben und der Zug wäre vollständig zertrümmert wor⸗ den. Detective haben sich nach Bushey begeben, um den Vorfall zu untersuchen und den Thätern auf die Spur zu kommen. So weit das erwähnte Abendblatt. Berichte der mit der Untersuchung der geheimnißvollen Affaire beauftragten Po⸗ lizeibeamten ändern indeß wesentlich den Charakter der Ent⸗ deckung. Das Packet mit dem Dynamit wurde nämlich in einer solchen Entfernung von den Schienen gefunden, daß keine Gefahr für die vorüberfahrenden Züge entstanden sein könnte. Unweit der Stelle, wo das Packet gefunden wurde, lag ein fast nagelneues Einbrecherinstrument, das indeß nicht stark genug ist, um zur Hebung der schweren Schienen benutzt zu werden. Bis zur Stunde schwebt noch das größte Dunkel über den Vorfall. Die Eisenbahnverwaltung hat indeß die Vorsichts⸗ hüchfer längs der Linie auf Seiten der Station Bushey in n s er W shey 15. September. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Capetown von heute gemeldet: Der7 ü der Ba⸗ sutos Letharodi hat ohne Erfolg am 13. d. eine Abtheilung der Kolonialtruppen, welche Mafeteng besetzt halten, angegriffen.

Frankreich. Paris, 12. September. Der olit Corresp.“ wird geschrieben: Admiral Lafont hat Alehjlit gemeinsam und im Einverständnisse mit seinen Kollegen vor⸗ zugehen bis zur Anwendung von Gewalt. Wenn diese Even⸗ tuglität eintritt, hat er vor jeder Aktion nach Paris zu be⸗ richten. Das Ministerium möchte seine Befugniß nicht über⸗ schreiten und wird ohne Votum des Parlaments die Streit⸗ macht Frankreichs nicht engagiren. Nun ist aber das Parlament auf Ferien, und es ist keine Rede von einer baldigen Einberufung desselben. Diese versöhn⸗ liche Haltung Frankreichs sollte wenigstens die Pforte bestimmen, die Gerüchte zu dementiren, welche sie anklagen, den religiösen Fanatismus der Araber in Algerien aufzu⸗ reizen. Die diplomatische Welt spricht sich lobend über den Admiral Jauréguiberry aus anläßlich der häufigen Be⸗ sprechungen, welche er kürzlich mit den Vertretern der Mächte gehabt hat. Man bemerkt bei dieser Gelegenheit, daß sich dermalen hier nur Geschäftsträger befinden. Dies liegt haupt⸗ sächtlich in der Jahreszeit; aber es beweist doch auch, daß kein schwarzer Punkt am politischen Horizont existirt. Indeß bedauert man, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Türkei noch keinen Botschafter nach Paris sendet.

14. September. (Köln. Z.) Gestern erschienen die Offiziere, welche den Manövern der deutschen Armee im amtlichen Auftrage beigewohnt haben, im Elysée, wo sie in Abwesenheit Grévys vom General Pittie empfangen wurden. Viele russische höhere Offiziere, darunter die Generäle Tocharikoff, Sabouwitzky und Zaraboff, auch der Großfürst Konstantin trafen heute in Paris ein. Heute wurde in Grenoble der Kongreß der katho⸗ lischen Arbeiter und Arbeiterinnen eröffnet. Die zu Rom erscheinende „Aurora“ bestätigt, daß der französtsche Botschafter am Vatikan, Desprez, mit der römischen Kurie Verhandlungen wegen der Erklärung der französischen Ordens⸗ gemeinschaften geführt hat.

Italien. Rom, 15. September. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister hat dem Präsidium der Deputirtenkammer den Budgetvoranschlag für das Nahr 1881 vorgelegt Nach demselben belaufen sich die ordentlichen Einnahmen auf 1210 Mill., die ordentlichen Ausgaben auf 1118 Mill.; der Ueberschuß beträgt somit 92 Mill. Die außerordentlichen Ein⸗ nahmen werden auf 8 Mill. und die außerordentlichen Aus⸗ gaben auf 65 Millionen veranschlagt; das Defizit beträgt so⸗ mit 57 Millionen. Im Ganzen ergiebt sich demnach ein Ueberschuß von 35 Millionen, welcher sich mit Rücksicht auf weitere Ausgaben und die Tilgung von Schulden auf 7 Mill. reduzirt. Für neue Eisenbahnen sind 81 Mill. eingestellt, ein ebenso großer Betrag ist in das Aktivum als Ertrag der zu diesem Zwecke zu beschaffenden Rente eingestellt.

Türkei. Konstantinopel, 14. September. Die

„Polit. Corresp.“ meldet von hier: Die Botschafter haben

der Vereinskasse werden als Grund der Nichtbetheiligung an⸗

gleich beim Beginne der diplomatischen Aktion eine als Be⸗ dingung für die gemeinsame Flottendemonstration vereinbarte und „Protocole de désintéressement“ benannte Deklaration Unterzeichnet, in welcher sie sich gegenseitig verbindlich machen, batalen 1 b Eventualitäten kein Sonder⸗ verfolgen. ieses Pro er Pf t⸗ bnteris Feden g ses Pr. soll der Pforte mit Der „Times“ wird von hier berichtet, die Demis⸗ sion des türkischen Kabinets sei erfelgt⸗ weil der gis⸗ tan auf den Rath Said Paschas darauf bestand, keine Kon⸗ zessionen zu machen und in einer scharfen Cirkularnote gegen 11“ Es sei Ursache vor⸗ oen, zu glauben, daß die Cirkularnote schließlich eine vi v 8 werde. 8oo Aus Ragusa, 15. September, meldet „W. T. B.“: Nachrichten aus Albanien zufolge leisten die en energischen Widerstand gegen die Abtretung von Dulcigno wohin sie in großen Schaaren eilen. Sie haben beschlossen⸗ Riza Pascha zu tödten, melcher mit 1500 regulären Trup⸗ pen, die nichts ausrichten können, in Katerkol steht. Di Albanesen haben eine neue Drohnote an die Pforte gerichtet 1ö11S11“ „Times“Correspondent in Konstantinope schildert die Zustände in Klein⸗Asien als sehr anarchisch Es sind dahin nach dem Kriege theils aus Bulgarien, theil aus den an Rußland abgetretenen Gebieten von Kars und Batum an 200 000 Mahommedaner, zu einem großen Theil Tscherkessen und Lazen, übergesiedelt worden mit Zusage von Ländereien, Fuhrwerk, Getreide bis zur nächsten Ernte u. s. w. Diese Zusagen wurden nicht gehalten, und die Ansiedler ver⸗ ff ften sich nun mit Gewalt, was sie brauchten oder wollten Di Tscherkessen namentlich, die gut bewaffnet und in der Nähe von Ismid in der Zahl von 45 000 Köpfen angesiedelt sind, haben alle Pferde zusammengeraubt und rauben auch das Vieh; wer sich widersetzt, riskirt sein Leben.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 13. Sep⸗ tember. Der „Golos“ meldet, daß gestern der Fhetsr Georgiewitsch von Oldenburg aus dem Auslande hier⸗ selbst eingetroffen ist. Am 10. d. M. ist das neuernannte Mitglied der chinesischen Gesandtschaft, Liou⸗ Chan⸗Tsching, aus Paris hier eingetroffen. Gestern ist in Folge dessen der ehemalige chinesische Geschäftsträger Schao in Begleitung des Sekretärs Tsjan und Herrn Hagens nach Marseille abgereist um in seine Heimath zurückzukehren. Dasselbe Blatt meldet weiter, daß der portugiesische Gesandte, Herr de Santos, am 12. d. M. nach Moskau abgereist ist. Eine hohe Auszeich⸗ nung ist, der „N. Z.“ zufolge, dem Grafen Loris⸗ Melikoff zu Theil geworden, indem ihm am 11. d. Mts. der höchste russische Orden: der Andreasstern, verliehen worden ist. Der „Golos“ erfährt, daß der stellvertretende Stadt⸗ Hauptmann, Oberst Feodoroff, unter Belassung in seiner jetzigen Stellung zum General⸗Mojor befördert worden ist. Die „Mosk. Ztg.“ weiß zu berichten, daß der Posten eines Ober⸗Polizeimeisters wieder kreirt, darum aber die Stadt⸗ hauptmannschaft nicht aufgehoben werden soll. „N. Z.“ er⸗ fährt, daß die zwei Abtheilungen des 5. Departe⸗ ments des Dirigirenden Senats (für Kriminalprozesse) zu einer einzigen verschmolzen werden sollen, so daß der eine Oberprokureursposten nebst Kanzlei aufgehoben wird. Das Stadthaupt Baron Korff übernimmt, wie der „Golos“ be⸗ richtet, heute wieder die Funktionen seines Amtes.

Die Verhandlungen mit China, so meldet man dem „W. Abendbaltt“ unterm 8. ds. Mts⸗ von hier, gehen recht langsam vorwärts. Hr. Tseng thut nicht den geringsten Schritt ohne vorherige Einwilligung der Pekinger Behörden. Täglich empfängt und versen⸗ det Telegramme und entwickelt eine bewunderungs⸗ werthe Thätigkeit Es sind an Ort und Stelle die nöthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen. In Kuldscha und Umgegend sind 10 bis 12000 Mann unter Ge⸗ neral Kulakowsky zusammengezogen. Eine Armee von gleicher Stärke kommandirt General Abramow in Kokand, an der Grenze von Kasch garien. Der General⸗Gouverneur von Turkestan, General von Kaufmann, hat selbst diese Truppen inspizirt und sich dann nach Taschkend zurückbegeben. Die Stimmung der Mohamedaner in diesen Gegenden ist der russischen Regierung durchaus ünstig. Die Regierung ist der Treue der Mohamedaner so sicher, daß sie sogar dem bis jetzt in Nischny⸗Nowgorod internirten ehemaligen Khan von Kokand Nasr⸗ed⸗Din gestattet hat, nach Fergana zurückzu⸗ kehren. Aus Nischny⸗Nowgorod wird gemeldet daß die Flaggen am 25. August (6. September) vom Jahr⸗ markts⸗Verwaltungsgebäude abgenommen wurden, ein Zeichen daß der Jahrmarkt geschlossen wurde. Anfangs hatte sich auf dem Jahrmarkte eine laue Stimmun gezeigt, welche jedoch nach und nach abnahm, da in der 6 Zeit die Zahl der E1““ Fitten Man berechnet den Um⸗

uf etwa 2 lillionen Rubel. Zahlungseinstellung kamen fast gar nicht vor.

Schweden und Norwegen. Christiania, 11. Septem⸗ ber. (K. Z.) Die Staatsabrechnung für 1879 ergiebt, daß in diesem Budgetjahre die gewöhnlichen Staats⸗ einnahmen 28 200 000 Kr. betragen haben, während sie auf 36 330 000 Kr. veranschlagt waren; 8 130 000 Kr. sind somit weniger eingegangen. Es ist namentlich der Zoll, der die Mindereinnahme veranlaßt hat, nämlich 7 870 000 Kr. weniger als vorberechnet. Die gewöhnlichen Staatsausgaben, welche im Budget auf 36 700 000 Kr. veranschlagt waren, haben 36 840 000 Kr. betragen. Zur Deckung von Ausgaben bei Eisenbahnanlagen u. s. w. sind Staats⸗ anleihemittel zum Betrage von 9 690 000 Kr. angewandt worden. Von dem Vorrath der Staatskasse aus früheren Rechnungsjahren sind 7 840 000 Kr. verbraucht, während nach dem Budget die Ausgaben 370 000 Kr. größer sein würden als die Einnahmen. Die Staatsschuld des Reiches, welche am 30. Juni 1878 etwa 91 600 000 Kr. betrug, wurde im Budget⸗ jahre mit 1 900 000 Kr. verringert, aber durch Kontrahirun neuer Anleihen mit 9 930.000 Kr. vermehrt und belief sich am 30. Juni 1879 auf 99 630 000 Kr. außer dem noch zurück⸗ stehenden Theile der Ablösungssumme für den Scheldezoll, etwa 670 000 Kr. Gleichzeitig betrugen die Aktiva der Staats⸗ kasse 84 160 000 Kr., meist in Staatseisenbahnaktien. 1

Amerika. Washington, 16. September. (W. T Schatzsekretär Sherman hat gestern . . 2 ½ Millionen Dollars Vereinigte Staaten⸗Obli tionen angekauft und zwar: 6 proz. von--18 von 102,35 à 102,60, 6 proz. von 1881

104,48 à 104,65 und 5 proz. von 1881 zum Course vo

102,53 à 102,69.