ecker II., Zeug⸗Li, vom Art. Depot in Sonderburg, kommandirt 22 der Insp. der Gewehrfabriken, zur Munitionsfabrik in Danzig, etzt. TTE11“— Im aktiven Heere. Baden⸗ Baden, 9. Oktober. v. Borries, Gen. Lt. und Commandeur der 4. Div., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches als General der Infanterie mit Pension zur Disp. gestellt. v. Wulffen, Gen. Lt. und Kommandant von Breslau, in Genehmigung seines Abschieds⸗ esuches mit Peusion zur Disp. und gleichzeitig à la suite des Inf. Felats. Nr. 52 gestellt. Krause, Oberst und Chef der fechnischen Aktheilung für Art. Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerinm, in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuches als Gen. Major mit Pension zur Diep. gestellt. v. Almeida, Sec. Lt. a D.) zuletzt im Ulan. Regt. Nr. 13, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regts. er⸗ theilt. — 12. Dktober. Herquet, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Major und Abtheil. Commandeur im Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des genannten Regts. ertheilt. Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im “ G“ 14. Oktober. Fürst v. Oettingen⸗ Wallerstein, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. des 4. Chev. Regts. unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, auf die Dauer eines Jahres aus dem aktiven Dienst entlassen. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 8. Okto⸗ ber. Zirngibl, Rittm. und 1. Train⸗Depot⸗Offiz. des 2. Train⸗ Bats., der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform bewilligt. — 13. Oktober. Franck, Hauptm. und Comp. Chef des 1. Fuß⸗Art. Regts., der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. — 14. Oktober. Hörst 1 1 Lt. des 6. Inf. Regts. der erbetene öschied mit Pens. bewilligt. 8 ““ 13. Oktober. Dr. Bail, Assist. Arzt 2. Kl. des 8. Inf. Regts., auf Nachsuchen zur Res. versetzt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Ernennungen, Beförderungen uvund Versetzungen. Im Beurlaubtenstande. 6. Oktober. Ott, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 122, zum Pr. Lt. befördert. Herzoglich Brannschweigisches Kontingent. 10. Oktober. Reichhard, Sec. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 92, der Abschied bewilligt.
Aichtamtliches. Dentsches RNeich.
Preußen. Berlin, 20. Oktober. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin und die anderen in Baden⸗Baden anwesenden Hohen Herrschaften dinirten, laut
Neldung des „W. T. B.“, gestern Nachmittags 3 Uhr bei dem Grafen Chreptowitsch auf Schloß Seelach. Abends 9 Uhr nahmen die Herrschaften den Thee bei Ihren Majestäten ein.
Der Erbprinz und die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen sind degc abgeceist und begeben Sich zunächst nach Frank⸗ furt a. M.
1 Heute Vormittag 11 ½ Uhr sind Se. Majestät der Kaiser und Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Seiner Fa⸗ milie und Gefolgen mittelst Extrazuges nach Frankfurt a. M. abgereist. Die Großherzogliche Familie gab Allerhöchst⸗ und Höchstdenselben bis Karlsruhe das Geleit.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sigung zu⸗ sammen.
— Am 19. d. Mts. sind auf der Rheinischen Station Oppum zwei Güterzüge aufeinandergestoßen. In Folge dessen wurden Betriebsmittel nicht unerheblich, Personen aber glücklicher Weise gar nicht beschädigt. Die Untersuchung
über die Ursache des Unfalls ist sofort eingeleitet.
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen — ausschließlich Bayerns — im Monat August d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Aus⸗ chluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 11 Entgleisungen und 1 Zusammen⸗ stoß auf freier Bahn, 15 Entgleisungen und 22 Zusammen⸗ stöße in Stationen und 142 sonstige Unfälle (Ueberfahren
von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel⸗Explosionen und an⸗ dere Betriebs⸗Ereignisse, wobei Personen getödtet oder verletzt worden sind).
Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größten⸗ theils durch eigenes Verschulden, 148 Personen verunglückt, sowie 19 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 88 unerheblich beschädigt. Es wurden von den 18 257 695 überhaupt beför⸗
derten Reisenden 6 verletzt (je 1 Fall auf der Berlin⸗Görlitzer Bahn, der Rechten Oderuferbahn, der Württembergischen Bahn und in den Bezirken der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Magdeburg Berlin und Bromberg); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 14 getödtet und 58 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 2 ge⸗ tödtet, 30 verletzt; von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 13 etödtet und 12 verletzt, sowie bei Selbstmordversuchen 12 Personen getödtet und 1 verletzt. 1 Von den sämmtlichen Verunglückungen — mit Ausschluß der Selbstmorde — entfallen auf:
A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal⸗ ung stehende Bahnen (bei zusammen 21 751 km Be⸗
triebslänge und 510 839 819 geförderten Achskilometern) 116 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bezirke der Cöln⸗ Mindener Bahn (22), der Rheinischen Bahn (14) und der Oberschlesischen Bahn (11), verhältnißmäßig, d. h. inter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch auf der Cöln⸗ Mindener, der Rheinischen und der Main⸗Neckar⸗Bahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.
B. Größere Privatbahnen — mit je über 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 5852 km Betriebslänge und 97 495 666 geförderten Achskilometern) 17 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Rechte Oder⸗Ufer⸗Bahn (7); die Berlin⸗Görlitzer Bahn (3) und die Oels⸗Gnesener Bahn (1); auch verhältnißmäßig sind auf den vorgenannten Bahnen die meisten Verunglückungen vorgekommen.
C. Kleinere Privatbahnen — mit je unter 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1042 km Betriebslänge und 7 644 295 geförderten Achskilometern) 2 Fälle, und zwar auf der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn.
— Zur SEgd- entstandener Zweifel über die Grund⸗
sätze, welchen b rechnung der Hälfte des Ein⸗
]
jkommens für Beamte, die vom Amte suspendirt
s'nd, namentlich in Beziehung auf die Emolumente der freien Dienstwohnung und des freien Brennmaterials zu verfahren ist, hat der Minister für Landwirthschaft ꝛc. durch Cirkular⸗ erlaß vom 19. v. M. den Regierungen Abschrift einer an die Regierung zu Marienwerder gerichteten Verfügung des Finanz⸗ Ministers vom 9. Juli 1877 zur Kenntnißnahme und Nach⸗ achtung zugehen lassen.
Nach derselben unterliegt es an sich keinem Bedenken, zu dem der Vorschrift des §. 51 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 unterliegenden Diensteinkommen eines suspendirten Beamten auch seine in Gewährung einer Dienstwohnung und freien Brennholzes bestehenden Emolumente zu zählen, als Maßstab für den Geldwerth derselben aber diesenigen Summen anzu⸗ nehmen, welche dafür als pensionsfähiger Theil seines ge⸗ sammten Diensteinkommens festgesetzt sind. Der Regel nach wird daher der §. 51 auch auf diese Emolu⸗ mente anzuwenden sein. Dennoch läßt sich diese Regel nicht als eine solche betrachten, die keine Ausnahme gestattet. Im Gegentheil werden von ihr durch die Natur der Sache be⸗ dingte Ausnahmen sogar in der Mehrzahl der vorkommenden Fälle gemacht werden müssen. „Es kommt nämlich darauf an, ob 1) die Dienstwohnung dem suspendirten Beamten fürdie Doauer der Suspension gänzlich entzogen, oder ob sie ihm 2) für diese Zeit zu seiner ausschließlichen Benutzung belassen oder ob er 3) angehalten wird, sie naturaliter mit seinem Stellvertreter zu theilen. Die Entziehung ad 1 bildet im Ganzen nur eine sehr seltene Ausnahme, die, namentlich auch mit Rücksicht auf die meistentheils mit einer Dienstwohnung verbundene Dienst⸗ landsnutzung, nur da gemacht wird, wo ganz be⸗ sondere Umstände eine gänzliche Entfernung des suspendir⸗ ten Beamten aus seinem bisherigen Wirkungskreise ouch in rein örtlicher Beziehung als unvermeidlich geboten erscheinen läßt. Die Entziehung der Dienstwohnung bedingt zugleich die Entziehung des freien Brennholzes, dessen Quantität wesent⸗ lich nach dem durch die Beschaffenheit der Wohnung zu be⸗ messenden Bedarfe festgestellt wird. In diesen Fällen wird dem suspendirten Beamten der halbe Geldwerth der ihm entzogenen Emolumente baar vergütigt werden müssen. Die Belassung ad 2 und die mit ihr zu verbindende fernere Naturalgewährung des vollen Feuerungsbedarfes wird nicht minder nur ausnahmsweise eintreten, da es sich meistentheils empfehlen wird, dem Stellvertreter des suspendirten Beamten ein Unterkommen in der Dienstwohnung des letzteren zu ver⸗ schaffen. Wird diesem demohnerachtet der alleinige und un⸗ verkürzte Fortgenuß beider Emolumente belassen, so bleibt der halbe Geldwerth derselben von dem suspendirten Beamten durch Abrechnung auf die ihm zu belassende Hälfte seines baaren Diensteinkommens zu vergüten. Die Regel werden die Fälle ad 3 bilden, in denen der suspendirte Beamte seinem Stellvertreter einen Theil sowohl der Dienstwohnung als des Feuerungsbe⸗ darfes (sei es die Hälfte von beiden, sei es mehr, sei es weni⸗ ger als die Hälfte des einen oder des anderen) naturaliter zu überlassen hat. Diese Naturaltheilung macht von selbst eine strikte Anwendung des §. 51 l. c. unthunlich, ohne daß sich allgemeine Regeln über die statt dessen zu treffenden Maß⸗ nahmen geben lassen. Es bleibt nur übrig, dieselben dem pflichtmäßigen Ermessen der vorgesetzten Behörde anheim zu geben, die dabei den besostderen, jeden einzelnen Fall beglei⸗ tenden Umständen Rechnung zu tragen und namentlich das Verhältniß zu berücksichtigen haben wird, in welchem durch die erfolgte Naturaltheilung beider Emolumente der suspen⸗ dirte Beamte des ferneren Bezuges derselben verlustig geht. Verliert er etwa dabei die Hälfte derselben, so ist damit von selbst dem §. 51 genügt. Verliert er dabei mehr, so wird ihm das Plus zu vergüten, verliert er weniger, so wird die Differenz von ihm zu decken, eine minutiöse Berechnung dabei aber zu vermeiden, vielmehr auch in dieser Beziehung ein billiges Bemessen als maßgebend zu betrachten sein. Auf Dienstlandsnutzungen findet der §. 51 1. c. überhaupt keine Anwendung, weil dieselben vorwiegend auf einem kontraktlichen Verhältnisse von privatrechtlicher Natur beruhen. Volle Anwendung findet er dagegen auf Miethsent⸗ schädigungen, welche dem suspendirten Beamten als Ersatz für eine ihm nicht gewährte Dienstwohnung gewährt werden. Anlangend endlich die Waldwärter, so ist denselben ohne weiteren Unterschied der Fälle stets, sobald sie vom Amte suspendirt werden, von erfolgter Suspension ab, die fernere Abgabe von freiem Brennholze zu versagen und nur der halbe Geldwerth des ihnen bis dahin bewilligten Bezuges zu vergüten, von einer Ausgleichung bezüglich des bereits an sie abgegebenen Brennholzes aber überhaupt Abstand zu nehmen.“
— Ein im öffentlichen Dienst angestellter und beeidigter Postgehülfe, welcher Postgelder unterschlagen hat, ist nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 1. Juli d. JI, wegen Beamtenunterschlagung aus §. 350 Str. G. B. zu bestrafen, auch wenn seine Anstellung und Verwendung auf Haft und Gefahr seines Vorgesetzten (Postexpeditors) erfolgte.
— Der Untersuchungsrichter darf nach §. 23, 2 der Strafprozeßordnung in denjenigen Sachen, in welchen er die EE“ geführt hat, nicht Mitgliend’des erkennen⸗ den Gerichts sein, auch nicht bei einer außerhalb der Haupt⸗ verhandlung erfolgenden Entscheidung der Strafkammer mit⸗ wirken. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht I. Strafs., durch Erkenntniß vom 10. Juni d. J. ausgesprochen, daß ein Richter durch die aushülfsweise Vornahme einzelner Untersuchungshandlungen noch nicht zum Untersuchungsrichter im Sinne des §. 23 Str. Pr. Ordn. wird.
— Die in Injurienprozeßsachen der Vorschrist des Artikel 18 des Einführungsgesetzes zum preußischen Straf⸗ esetzbuch gemäß von dem Beleidigten nachgesuchte Vermitte⸗ ung des Schiedsmannes enthält, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 14. Juli d. J., nicht einen Antrag des Ersteren auf Strafverfolgung und unterbricht mithin nicht die strafgesetzlich vorgesehene Rügefrist.
— Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 12), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, Großherzoglich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Dr. Heer⸗
wart und Großherzoglich oldenburgischer Staatsrath Selk⸗ mann, sind hier angekommen.
—— Der Kaiserliche General⸗Direktor der Zölle und in⸗ direkten Steuern in Elsaß⸗Lothringen, Fabricius, ist in Berlin eingetroffen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Dr. Pindikowski in Marggrabowo, Dr. Maj in Quaritz, Dr. Janusch in Koschentin, Dr. Huberty in Düren.
Hannover, 18. Oktober. (N. Hann. Ztg.) In der heutigen (4.) Sitzung des hannoverischen Pro⸗ vinzial⸗Landtages wurde das Schreiben des Verwal⸗ tungsausschusses, betreffend die Ergebnisse der provin⸗ zialständischen Verwaltung im Jahre 1879, nach län⸗ gerer Diskussion zu den Akten genommen. Darauf wurde der Antrag des Verwaltungsausschusses, die Bewilligung von 600 ℳ behufs Hebung der Fischzucht betreffend, mit großer Majorität genehmigt. Das Schreiben des ständischen Ver⸗ waltungsausschusses, die vom Ausschusse resp. dem Landes⸗ Direktorium erledigten Beschlüsse des 13. hannoverischen Pro⸗ vinzial⸗Landtages betreffend, wurde zu den Akten genommen.
Der vierte Gegenstand der Tagesordnung war der Antrag des ständischen Verwaltungsausschusses, den hannoverischen Klosterfonds betreffend. Derselbe lautet:
„Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: 1) seine volle Befrie⸗ digung darüͤber auszusprechen, daß die dem Provinzial⸗Landtage durch das Schreiben des Königlichen Ober⸗Präsidenten vom 18. Oktober 1879, den hannoverischen Klosterfonds betreffend, mitgetheilte Denk⸗ schrift in voller Uebereinstimmung mit der Auffassung des Provinzial⸗Landtages über den rechtlichen Charakter des han⸗ noverischen Klostersonds zu dem bestimmten und zweifellosen Ergebniß gelangt, daß der hannoverische Klosterfonds eine mit selbst⸗ ständiver juristischer Persönlichkeit versehene Stiftung ist, deren recht⸗ liche Vertretung und Verwaltung von der Klosterkammer zu Han⸗ nover geführt wird“, sowie „daß der Stiftungszweck des Kloster⸗ fonds besteht in der angeordneten Verwendung zu Zuschüssen für die Landesuniversität, für Kirchen und Schulen, auch zu milden Zwecken aller Art“; 2) die Bitte auszusprechen, daß a. dem stän⸗ dischen Ausschusse künftig Gelegenheit gegeben werde, vor definitiver Feststellung des Verwendungsplans der Mittel des Klosterfonds für das nächstfolgende Jahr im Schoße des Staats⸗ Ministeriums seine evtwaigen Wünsche zu einzelnen Rubriken dessel⸗ ben vorzutragen, und daß b. bei einzelnen Ausgaberubriken, nament⸗ lich bei den Ausgaben für die Universitat Göttingen, die Ausgaben im Ordinarium und im Extra⸗Ordinarium getrennt zur Kenntniß des Provinzial⸗Landtags resp. des ständischen Ausschusses gebracht, und ebenso hinsichtlich der Ausgaben für das höhere Schulwesen speziellere Mittheilungen in Betreff der einzelnen Schulanstalten ge⸗ macht werden.
Nachdem Hr. von Bennigsen einen Rückblick über Ent⸗ stehung und Entweckelung dieses Klosterfonds gegeben, wurde vorstehender Antrag ohne weitere Debatte einstimmig ange⸗ nommen. 3 8
Das Haus ging dann über zur Berathung des fünften Gegenstandes der Tagesordnung, nämlich des Antrages des ständischen Verwaltungsausschusses, die Bestimmung einer Frist für den unentgeltlichen Eintritt von Korporatio⸗ nen in die Provinzial⸗Wittwenkasse betreffend, welcher lautet:
Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: vom 1. April 1882 an den in den §§. 2 und 3 der Ordnung für die hannoverische Pro⸗ vinzial⸗Wittwenkasse bezeichneten Korporationen den Zutritt zur ge⸗ dachten Wittwenkasse nur unter der Bedingung zu gestatten, daß sie ein Einschußkapital, dessen Höhe in jedem einzelnen Falle vom ständischen Verwaltungsausschusse nach Maßgabe der vom Provinzial⸗ Kendtae festzustellenden Grundsätze bestimmt wird, an die Wittwen⸗ kasse zahlen.
Der Referent Schatzrath Hugenberg gab über die Ent⸗ wickelung der Kasse die nochwendigen Aufschlüsse. Hier⸗ nach betrug die Mitgliederzahl 691, die Höhe der jährlichen Beiträge 70 500 ℳ,. Das Vermögen bestand nach dem Stande vom 1. Juli laufenden Jahres aus 136 454 ℳ
Hauptfonds, 21 685 ℳ Sicherheitsfonds, 271 388 ℳ Waisen⸗
fonds, söonach in Summa 429 527 ℳ Für den Antrag, wie derselbe vorliege, sprächen Gründe der Zweckmäßigkeit und der Billigkeit. Bis jetzt seien 23 Korporationen Theilhaber der Wittwenkasse, darunter viele Städte. Die Frage nach den von den Korporationen zu berechnenden Entschädigung sei jetzt noch nicht zu beantworten, weil die mathematischen Berechnungen noch nicht abgeschlossen seien. Sei dies ge⸗ schehen, so sei es der Wunsch des Ausschusses, daß der Pro⸗ vinzial⸗Landtag die Grundsätze feststelle, wonach der Beitritt von Korporationen zu erfolgen habe.
Nach einer längeren Diskussion, beschloß die Versamm⸗ lung mit überwiegender Majorität, den Ausschußantrag an⸗ zunehmen.
Darauf wurde die Gewährung einer Beihülfe an die An⸗ stalt Bethel und an die Anstalt für Epileptische in Rotenburg nach dem Antrage des Ausschusses bewilligt. Die Versamm⸗ lung ging demnächst zum achten Gegenstand der Tagesordnung, dem Antrage des Ausschusses, betreffend die Abänderung des Regulatives über die Belegung von Geldern des Hannove⸗ rischen Provinzialverbandes und der unter der Ver⸗ waltung der Organe desselben stehenden Anstalten, Stiftungen und Fonds, über; derselbe lautete:
Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: Sich damit einver⸗
standen zu erklären, daß der §. 3 des Regulatives über die Belegung von Geldern des Hannoverischen Provinzialverbandes und der unter der Verwaltung der Organe desselben stehenden Anstalten, Stiftungen und Fonds folgende Abänderungen erfahre: 1) In dem Verzeichnisse der anzukavfenden Werthpapiere sind hinter den Worten: „auswär⸗ tige Staaten“ die Worte einzuschieben: „Korporationen und Pfand⸗ brief⸗Institute“. 2) Dem letzten Alinea ist die nachstehende Fassung zu geben: „Die Kapitalien des Landesmeliorationsfonds, sowie der 5. Theil der Kapitalien des Bau⸗Reservefonds dürfen nur in künd⸗ baren Werthpapieren angelegt werden.“ 1
Nachdem der Referent, Schatzrath Hugenberg, mehrere von verschiedenen Seiten ngeäußerte Bedenken als Miß⸗ verständnisse berichtigt und auch Hr. Rasch sich im Sinne des vorliegenden Antrages ausgesprochen hatte, wurde bei der Abstimmung die Ziffer 1 deßelben mit allen gegen eine Stimme, und die Ziffer 2 einstimmig angenommen.
Der nun folgende letzte Gegenstand war der Antrag des ständischen Verwaltungsausschusses, die vom Ausschusse wegen Errichtung einer zweiten Korrektionsanstalt für Männer ergriffenen Maßnahmen betreffend, welcher lautete:
Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: die vom ständischen Verwaltungsausschusse auf Grund der ihm durch Beschluß des Provinzial⸗Landtages vom 27. Oktober 1879 ertheilten Vollmacht ergriffenen Maßnahmen in Betreff der Errichtung einer zweiten Korrektionsanstalt für Maͤnner sich zur Nachricht dienen zu lassen und die vorbehaltene Rechenschaftsablegung für erledigt zu erklären.
Dieser Antrag wurde nach einigen Erläuterungen des
Referenten, sowie des Schatzraths Hugenberg, ohne Debatte angenommen.
Württemberg. Stuttgart, 20. Oktober. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung des „Staatsanzeigers für Württem⸗ berg“ ist die Beschwerde der Volkspartei über die poli⸗ zeiliche Ueberwachung der von ihr jüngst abgehaltenen Landes⸗ versammlung vom Verwaltungs⸗Gerichtshofe als
unbegründet verworfen worden, weil das Recht zur Ueberwachung politischer Vereine cin Ausfluß des Ober⸗Auf⸗ sichtsrechts der Regierung über das Vereinswesen sei und weil die Beschwerdeführer dadurch in keinem Rechte verletzt worden seien.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 19. Oktober (Weim. Ztg.) Der Großherzog ist, nachdem derselbe dem Dombaufeste in Cöln beigewohnt hatte, am 17. d. M. auf der Wartburg angekommen, wohin auch die Prinzessin Elisa⸗ beth übergesiedelt ist. Die Großherzogin gedenkt morgen, von den Niederlanden kommend, in Heinrichau einzutreffen.
Hamburg, 18. Oktober. (Hamb. Corr.) Am Abend des 16. Oktober ist Dr. Carl Hermann Merck, seit mehr denn drei und dreißig Jahren Syndicus der Auswärtigen Angelegenheiten, seit nahezu sieben und dreißig Jahren Mit⸗ glied des Senates unserer Stadt, im 72. Lebensjahre den schweren Leiden erlegen, die ihn bereits seit Jahresfrist dem gewohnten Kreise seiner Thätigkeit entrückt hatten.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 16. Oktober. (Els.⸗
Lothr. Ztg.) Der heute zusammengetretene Bezirkstag des
Unter⸗Elsaß wurde Vormittags 11 ¼ Uhr durch den Be⸗ zirks⸗Präsidenten Back eröffnet. Anwesend waren 32 Mit⸗ glieder. Hr. Pick übernahm als Alters⸗Präsident den Vor⸗ sitz. Derselbe sprach zuerst der Politik unseres Statthalters, welche in überrheinischen Zeitungen eine heftige Polemik er⸗ fahren habe, seine volle Anerkennung aus. Ferner zollte Hr. Pick der Verwaltung des früheren Bezirks⸗Präsidenten Hrn. Ledderhose volles Lob; sein Nachsolger, Hr. Back, der als erfahrener Verwaltungsbeamter bekannt sei, lasse das Beste für den Bezirk hoffen. Die Versammlung schritt hierauf zur Wahl des Bureaus. Hr. Julius Klein wurde zum Präsi⸗ denten, die Herren Dr. Rack und Pick zu Vice⸗Präsidenten und die Herren Zorn von Bulach Sohn, Goguel und von Charpentier zu Sekretären gewählt. Nachdem die verschiede⸗
nen Kommissionen gebildet und denselben die Vorlagen über⸗ vwiesen waren, wurde die Sitzung geschlossen.
Heute Nachmittag 2 Uhr findet eine Kommissions⸗ und im 4 Uhr die erste Plenarsitzung statt.
Teschen, 18. Oktober. Dem hier gemeldet: Heute war für Teschen ein überaus bewegter Tag. Der Kai n unternahm Vormittags eine ganze Reihe von Be⸗ sichtigungen. Die herzgewinnende Huld und die leutselige Herablassung, welche der Monarch hierbei wie bei jedem An⸗ lasse zu beweisen unermüdlich ist, steigerten die Begeisterung der Teschener in kaum zu beschreibender Weise. Se. Majestät begab sich heute Morgens in die katholische Kirche, dann in das Gemeinde⸗Amt. In der Lehrerbildungsanstalt und im Staatsgymnasium nahm der Monarch die Vorstellung des Lehrkörpers entgegen und wohnte einer in Folge Auftrags vorgenommenen Prüfung bei. In der evangelischen Kirche empfing der Senior, Dr. Kaatt, Se. Majestät am Fuße der großen Kirchentreppe. Nachdem sodann der Kaiser auf dem vor dem Altare aufgestellten Thronsessel Plaß genommen hatte, drückte Dr. Haase in einer kurzen Rede für die der evan⸗ gelischen Kirche Oesterreichs gewährte Freiheit des Bekennt⸗ nisses, der Selbstverwaltung und für die Rechtsgleichheit den Dank aus. Sodann besuchte der Monarch die Volksschule, wo der Bürger⸗ meister Demel, als Obmann des Ortsschulraths einige ehrfurchts⸗ volle Worte an Se. Majestät richtete, auf welche der Kaiser in gnädigen Worten erwiderte. Hierauf besichtigte Se. Ma⸗ jestät das Marodehaus, das Kloster der Barmherzigen Schwestern und der Barmherzigen Brüder, die Synagoge, an deren Eingang Kreis⸗Rabbiner und der israelitische Kultus⸗ vorstand längere Ansprachen an den Monarchen richteten und der Kreis⸗Rabbiner den rituellen Segensspruch rezitirte. Hierauf wurde noch das Kloster der Elisabethinerinnen, die Ober⸗ Realschule und die Jägerkaserne von Sr. Majestät besucht und kehrte der Kaiser gegen 12 Uhr Mittags in das Erz⸗ herzogliche Palais zurück.
Pest, 19. Oktober. (W. T. B.) Die österreichische Delegation trat heute zu ihrer ersten Sitzung zusammen und wählte den Graäfen Coronini zum Präsidenten. Derselbe gab in seiner Rede, mit welcher er das Präsidium übernahm, der Befriedigung darüber Ausdruck, daß der Frieden erhalten sei und betonte, daß das auswärtige Amt bisher stets sein Wort in die Wagschale des Friedens gelegt habe, welcher den Wünschen der Bevölkerung und dem geschichtlichen Berufe der Monarchie entspreche. — Graf Czartoryski wurde zum Vize⸗ Präsidenten gewählt. — Seitens der Regierung wurden die gemeinsamen Vorlagen eingebracht. — Die ungarische De⸗ legation wählte Ludwig Tisza zum Präsidenten und den Kardinal Haynald zum Vize⸗Präsidenten. In seiner Ansprache betonte der Präsident die Nothwendigkeit der Gewährung der erforderlichen Mittel zur Behauptung der Machtstellung der Monarchie bis zur Grenze der Möglichkeit.
Großbritannien und Irland. London, 18. Oktober. (Allg. Corr.) Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind von Schottland nach London zurückgekehrt.
Der Herzog von Aosta verließ am Sonnabend London und trat über Paris die Rückreise nach Italien an.
Der Prinz und die Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein kehrten am Sonnabend von Deutsch⸗ land nach Cumberland Lodge zurück. In ihrer Begleitung befand sich die Prinzessin Augusta Victoria, Braut des Prinzen Wilhelm von Preußen.
1.“ Gordon ist von China nach England zurück⸗ gekehrt.
In Dundee wurde am 16. d. ein kolossales Stand⸗ bild des schottischen Barden Robert Burns unter ent⸗ sprechenden Feierlichkeiten enthüllt.
— Das britische „detachirte Geschwader“ unter dem Befehle des Contre⸗Admirals Earl Clanwilliam verließ am Sonnabend Abend Spithead, um eine 18monatliche Kreu⸗ zungsfahrt anzutreten. Das Geschwader besteht aus folgenden Schiffen: „Inconstant“ (Flaggenschiff), „Carysfort“, „Cleo⸗ patra“ und Bacchante“. Letztgenanntes Schiff, an dessen Bord sich die Prinzen Albert Victor und George von Wales befinden, wird in Vigo zu dem Geschwader stoßen.
Dem „Standard“ wird aus Kandahar vom 16,. d. gemeldet:
„»Mr. Lyall hat den Befehl erhalten, unverzüglich hierher zu kommen. Es ist vorgeschlagen worden, drei Bombaysche Regimenter durch drei Bengalische zu ersetzen. Die Nachricht hat bier große Sensation erregt. Wahrscheinlich wird Kandahar an Abdul Rahman
Hesterreich⸗Ungarn. Pest. L. wird von
übergeben werden; letzterer hat den Wali zu seinem Gouverneur des
Ortes ernannt. Die Engländer werden nur so lange den Platz be⸗ setzt halten, bis Abdul Rahman sich in der Lage befindet, ihn zu übernehmen. Ein Theil der Streitkraft unter General Pbayre ist jetzt 30 Meilen in das Argandab⸗Thal vorgedrungen, und der kom⸗ mandirende Offizier meldet, daß die Dorfbewohner nicht nach ihren Heimstätten zurückgekehrt seien und das Land unbebaut gelassen werde.“
Dublin, 19. Oktober. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht eine obrigkeitliche Proklamation, durch welche die öffentliche Sicherheit in der Graf⸗ schaft Kerry für gefährdet und eine Verstärkung der Polizei für erforderlich erklärt wird. Eine weitere obrigkeitliche Be⸗ kanntmachung setzt eine Belohnung von 1000 Pfd. Sterl. für diejenigen Personen aus, welche durch ihre Mittheilungen zur Festnahme der Mörder des kürzlich ermordeten Downey bei⸗ tragen können.
Frankreich. Paris, 19. Oktober. (W. T. B.) Der Kriegs⸗Minister, General Farre, hat an den General de Cissey folgendes Antwortschreiben gerichtet: Ich habe in Ihrem Prozesse die Veröffentlichung zweier Schreiben zurückhalten müssen, die Ihnen zugeschrieben werden. Da Sie die Authentizität dieser Briefe nicht bestritten haben, hielt es die Regierung nicht für erforderlich, den Unter⸗ suchungsrath zu befragen, und beschloß, Sie mittelst einer Disziplinarmaßregel von Ihrem Kommando zu entfernen — einer Maßregel, die schwer erscheint im Hinblick auf Ihre militärischen Dienste und die hohe Stellung, welche Sie einnehmen. Die anderen Ihnen von den Jour⸗ nalen zur Last gelegten Thatsachen können nicht durch den Untersuchungsrath, sondern nur durch ein Kriegsgericht ver⸗ folgt werden. Ich habe weder in diesen Angriffen noch in den Thatsachen die Unterlagen für einen Befehl zur Vor⸗ nahme eines informatorischen Verfahrens gefunden; es würde den bestimmtesten juristischen Prinzipien widersprechen, einen solchen Befehl auf Ihr Verlangen zu erlassen. Der Präcedenz⸗ fall, auf den Sie sich berufen, ist nicht vorhanden. Es ist Ihre Sache, die Urheber der Beschuldigungen, über die Sie sich beklagen, vor den Gerichten zu verfolgen.
In der heutigen Sitzung des Generalraths des Seine⸗Departements beantragten Lanessan und Guyot ein Votum, in welchem gegen die von Gambetta in Cher⸗ bourg gehaltene Rede Protest eingelegt und die sofortige Zurückberufung der Flotte aus dem Orient verlangt wird. Der Präfekt des Seine⸗Departements erhob energischen Ein⸗ spruch hiergegen und beantragte den Uebergang zur Tages⸗ G welcher mit 31 gegen 20 Stimmen angenommen wurde.
Der Direktor des Journals „Commune affranchie“, Felix Pyat, ist wegen Vertheidigung des Königsmordes in contumaciam zu 2 Jahren Gefängniß und 1000 Fres. Geldstrafe verurtheilt worden; der Gerant des Journals, Robert, wurde zu 6 Monaten Gefängniß und 1000 Frcs. Geldstrafe verurtheilt.
Griechenland. Athen, 18. Oktober. (W. Pr.) Das in Volo unter ’“ Mehmed Paschas vor Anker liegende, aus fünf Schiffen bestehende türkische Geschwader hat gestern Befehl erhalten, sich zur Abfahrt bereit zu halten. Nachrichten, die von Thessalien einlaufen, lassen einen Einbruch türkischer Banden an der Grenze befürchten, der den Ausbruch offener Feindseligkeiten zur Folge haben önnte.
Türkei. Aus Cattaro, 18. Oktober, berichtet die „Pol Corr.“: Das Vertrauen auf gütliche oder doch rasche Beilegung der Dulcigno⸗Affaire hat eine Erschütterung erfahren. Es heißt, daß Bedri Bey, der von der Pforte zum Zwecke der Unterhandlungen mit dem Fürsten Nikolaus von Montenegro entsendete Kommissär, welcher gestern in Rijeka die erste Be⸗ gegnung mit Nika Mattanovich, dem montenegrinischen Kom⸗ missär, gehabt hat, die Uebergabe Dulcignos von unvorher⸗ gesehenen Bedingungen abhängig gemacht habe, und in Cattaro war heute sogar das Gerücht ver⸗ breitet, daß dem montenegrischen Delegirten Nika Mattanovich vom Fürsten Nikolaus der Befehl zum Abbruche der Verhandlungen und zur Rückkehr nach Cettinje bereits zugegangen sei. — Der russische Ministerresident in Cettinje, Jonin, welcher gestern in Cattaro eingetroffen war, in der Absicht, sich zum Zwecke einer Konferenz mit dem russischen Escadre⸗Kommandanten Kremer an Bord der „Spjetlana“ zu begeben, erhielt von seiner Regierung die telegraphische Weisung, sofort nach Cettinje zurückzukehren. Ebenso hat sich der französische Ministerresident Montgascon heute nach Cettinje zurückbegeben.
— Aus St. Petersburg, 19. Oktober, meldet „W. T. B.“: Die „Agence Russe“ bespricht die jüngste Wendung in der Dulcignofrage und bemerkt, das Versprechen des Sultans, Dulcigno abzutreten, habe eine allgemeine Be⸗ schwichtigung hervorgerufen, da dasselbe zu der Hoffnung be⸗ rechtigte, deß die orientalischen Angelegenheiten nunmehr in ein normales Geleise kommen würden. Im Interesse des Sultans wäre es, sein Versprechen freimüthig zu erfüllen, während die Beweise bösen Willens, die er seitdem Montenegro gegenüber gegeben habe, die Mächte zu der Ueberzeugung brächten, daß die feste Aufrechterhaltung des europäischen Ein⸗ vernehmens jetzt unentbehrlicher sei als je zuvor.
Rumänien. Aus Rustschuk, 13. Oktober, schreibt ein Correspondent der W. „Presse“: Die Erscheinungen, welche gegenwärtig die Dobrudscha darbietet, sind nicht unbefrie⸗ digend. Wenn auch nicht behauptet werden kann, daß sich das Land von den Wunden, die ihm der letzte Krieg geschlagen, gänzlich erholt hat, so sind doch die alten Uebelstände, die theils aus der schlechten Civilverwaltung, theils von der türkischen Indolenz und Unwissenheit herrührten, gewichen und hat die Mißwirthschaft einer mehr occidentalen Administration Platz gemacht. Den durch den Krieg verarmten Bewohnern, deren Felder während der russischen Okkupation lange Zeit brachliegen mußten, stellte die rumänische Regierung die Quantität von Cerealien, die zur Einsaat ihrer Felder nöthig war, unentgeltlich zur Verfügung. Die Tataren, die unter der türkischen Herrschaft sehr übel behandelt wurden, konnten anfangs nicht begreifen, wie eine Regierung so viel für ihre Unterthanen thun könnte. Ein wohl⸗ habender Tatar, mit dem ich einigemal in Berührung kam, drückte sich sehr schmeichelhaft über die Rumänen aus und ver⸗ sicherte mich, daß in wenigen Jahren die Bewohner der Do⸗ brudscha, wenn auch nicht reiche, so doch wohlhabende Leute wer⸗ den müssen. In jedem Marktflecken und Dorfe sind Schulen errichtet worden, in welchen Knaben und Mädchen, ohne Unter⸗ schied des Glaubens, unterrichtet werden. Ich besuchte in
Medschidje eine dieser Schulen und war nicht wenig erstaunt, die tatarischen Knaben, welche sich gerade nicht des Rufes er⸗ freuen, intelligent zu sein, so geläufig rumänisch sprechen zu hören. — Küstendsche (Tomi), dieses am Schwarzen Meere gelegene und durch Ovids Verbannung bekannte Städtchen, hat in zwei Jahren so bedeutende Fortschritte gemacht, daß Derje⸗ nige, der es unter den Türken einmal gesehen, es heute kaum wiedererkennt. Boulevards nach europäischer Art, gepflasterte Straßen, neu aufgeführte Privat⸗ und öffentliche Gebäude geben der von der Natur so begünstigten Stadt ein groß⸗ städtisches Gepräge. Durch das Wiederaufblühen Küstendsches wird Mehadia selbstredend bedeutend verlieren, da die vie⸗ len rumänischen Familien, die zum Kurgebrauch jeden Som⸗ mer dahin reisten, von nun an nach Küstendsche reisen werden.
RNußland und Polen. St. Petersburg, 17. Oktober. (St. Pet. Ztg.) Aus Livadia veröffentlicht der „Reg.⸗ Anz.“ nachstehendes Telegramm vom 4./16. Oktober: Anläßlich des Festes der eigenen Eskorte Sr. Majestät und des Leibgarde⸗ Kosakenregiments Sr. Majestät wohnte der Kaiser heute dem Gottesdienste und der Kirchenparade bei. Nach Beendi⸗ gung der Parade fand im Allerhöchsten Beisein ein Mittags⸗ mahl der Untermilitärs der kaukasischen Kuban⸗Garde⸗Kosaken⸗ halbdivision der eigenen Eskorte Sr. Majestät statt, und nach demselben waren die Offiziere der Halbescadron und die da⸗ selbst anwesenden Offiziere des Garde⸗Kosakenregiments zum Frühstück zur Allerhöchsten Tafel geladen. „— 19. Oktober. (W. T. B.) Die Gesetzsammlung ver⸗ öffentlicht einen Allerhöchsten Befehl, betreffend die Ko mpetenz der vor Kurzem zur Revision der inneren Gouverne⸗ ments abgeordneten vier Senatoren. Nach demselben er⸗ streckt sich die Kompetenz dieser Senatoren auf die Revision sämmtlicher Behörden ohne Ausnahme, wobei sie ermächtigt sind, Beamte in Anklagezustand zu versetzen und eventuell abzusetzen. — 20. Olktober. (W. T. B.) Graf Loris⸗Melikoff, Einzelverkauf entzogen.
Danemark. Kopenhagen, 19. Oktober. Durch eine Königliche Resolution vom 16. d. werden auf Grund des vom Reichstage in der letzten Session angenommenen Nach⸗ trages zum Armeegesetze folgende Veränderungen in der Organisation der Armee, vom 1. November cr. an ge⸗ rechnet, befohlen: Die Halbbrigaden der Infanterie werden zu Regimentern formirt; die Reserve⸗Bataillone der Infanterie werden zu Linien⸗Bataillonen, die Neserve⸗Escadronen der Ka⸗ vallerie werden zu Linien⸗Escadronen und die Reserve⸗Batte⸗ rien der Artillerie zu Linien⸗Batterien umgebildet; jedes Artillerie⸗Regiment wird aus 6 Linien⸗ und 2 Verstär⸗ kungs Batterien formirt und in 2 Abtheilungen eingetheilt; die Train⸗Abtheilungen werden von den Artillerie⸗Regimentern getrennt und zu einer selbständigen Abtheilung formirt; das 1. und 2. Ingenieur⸗Bataillon werden zu einem Re⸗ giment zusammengezogen. Die Regimenter der Infanterie erhalten die fortlaufenden Nummern 1 bis 10, so daß die 1. Halbbrigade der 1. seeländischen Brigade: 1. Regiment; die 2. Halbbrigade der 1. seeländischen Brigade: 2. Regiment u. s. w. benannt wird. Die jetzigen Linien⸗, Reserve⸗ und Verstärkungsbataillone behalten in den Regimentern ihre bis⸗ herigen Nummern. Die Abtheilungen der beiden Artillerie⸗ Regimenter erhalten die Nummern 1 bis 4, die Linienbatterien die Nummern 1 bis 12 und die Verstärkungsbatterien die Nummern 13 bis 16. Die Abtheilung, welche aus den jetzigen Train⸗Abtheilungen gebildet wird, wird Train⸗Abtheilung benannt. Die Linien⸗Compagnien der Festungs⸗Artillerie er⸗ halten die laufenden Nummern 1 bis 6 und die Verstärkungs⸗ Compagnien der Festungs⸗Artillerie die Nummern 7 bis 9. Das aus dem 1. und 2. Ingenieur⸗Bataillon zu bildende Regiment wird Ingenieur⸗Regiment benannt. Durch eine fernere Königliche Resolution vom 16. d. werden die Juris⸗ diktionsverhältnisse der Armee vom 1. November d. J. an geordnet.
Amerika. New⸗York, 19. Oktober. (W. T. B.) Bei einem in Mentor abgehaltenen Empfange von etwa 500 Deutschen gab der Präsidentschafts⸗Kandidat James A. Garfield der Hoffnung Ausdruck, daß die nach Amerika kommenden deutschen Einwanderer das Land bald zu ihrer Heimath machen würden. Sodann beglückwünschte Garfield die Deutschen zu der Vollendung des Cölner Doms, der durch den Deutschen Kaiser dem Frieden geweiht sei.
Mittelamerika. Mexiko. (Allg. Corr.) Berichten aus Mexiko vom 8. ds. zufolge, hat der Präsident Gonzales das neue Kabinet unter der Premierschaft von Senor Vicente Riva Palacio, der zu gleicher Zeit das Portefeuille der Aue⸗ wärtigen Angelegenheiten übernommen, definitiv konstituirt, Getsece Porfirio Diaz wurde zum Oberbefehlshaber der Armee ernannt.
Der Minister des Innern, hat dem Blatte „Rossia“ den
Nr. 51 des Amtsblatts des Reichs⸗Postamts bat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 7. Oktober 1880. Erlaß einer Anweisung für die gemeinsame Sekretärprüfung. — Vom 11. Oktober 1880. Verbot des Einlegens von Geldstücken in Einschreib⸗ briefe des internationalen Verkehrs. — Vom 10. Oktober 1880. Statistische Ermittelungen über Eilsendungen, Postkarten mit be⸗ zahlter Antwort, Geschaͤftspapiere, Rückscheine zu Einschreibsendungen und über Zeitungen. — Vom 12. Oktober 1880. Eröffnung der Eisenbahn Dittersbach⸗Neurode.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. 1 Im Verlage von Paul Neff in Stuttgart ist erschienen:
Deutscher Wortschatz oder Der passende Ausdruck, Prak⸗
tisches Hülfs⸗ und Nachschlagebuch in allen Verlegenheiten der schriftlichen und mündlichen Darstellung, mit einem den Gebrauch erleichternden Hülfswörterbuch, bearbeitet von A. Schlessing
Verfasser verschiedener sprachwissenschaftlicher Werke. — Der häufig eintretenden Schwierigkeit, schnell den passenden Ausdruck“ zu finden, um eine dem Geiste vorschwebende Idee in korrekter und bündiger Weise wiederzugeben, hat für England Dr. Rogets Thesaurus of English words („Englischer Wortschatz“) abzuhelfen gesucht, dessen Zweckmäßigkeit die schnell auf einander folgenden und rasch verariffe⸗ nen Auflagen bewiesen haben. Der „Deutsche Wortschatz“ soll nun dem sich der deutschen Sprache in Schrift oder Rede Bedienenden ein ähnliches Hülfs⸗ und Handwörterbuch zum Auffinden des „Passen⸗ den Ausdrucks“ in einfacher und leicht verständlicher Weise bieten. Sämmtliche Ausdrücke sind nach Begriffen in 1000 Nummern ein⸗ getheilt; die verwandten Begriffsfamilien folgen einander in un⸗ mittelbarer Reihenfolge, während in der nebenan stehenden Kolonne die entgegengesetzten Begriffe sich ihrem Gegensatze anschließen. Der